Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung

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1 Januar 2013 Artenschutzprüfung Fledermäuse zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ramsel-Mitte/ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, Baugebiet nördlich An der Schonung, Lingen Im Auftrag der Stadt Lingen Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Dense & Lorenz GbR Kollegienwall 12d Osnabrück fon 0541 / fax 0541 / mail@dense-lorenz.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Erfassungsmethoden Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Ergebnisse Detektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung Vorbemerkung Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Empfehlungen für die Eingriffsregelung Zusammenfassung Literatur...17 Anhang Karte 1: Methodik und Ergebnisse Tabellenverzeichnis Tab. 1: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort 7 Tab. 2: Detaillierte Ergebnisse der Fänge 8 Tab. 3: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungs- und 9 Schutzstatus Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (unmaßstäblich) 2 Bearbeitung: B. Eng. Irina Würtele Dense & Lorenz GbR, Osnabrück

3 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Lingen plant im Bereich Ramsel-Mitte die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 (Baugebiet nördlich An der Schonung ), um die planerischen Rahmenbedingungen für eine Bebauung der Flächen zu schaffen. Das Plangebiet besteht aus Ackerflächen, einem landwirtschaftlichen Gebäudekomplex mit einer kleinen angrenzenden Weide sowie einem alten Hofgehölz. Bei der Planung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG insbesondere zu den streng geschützten Arten zu beachten. Sämtliche Fledermausarten sind in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und zählen deshalb nach 7 BNatSchG zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Zudem stehen fast alle Arten auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Das Vorhandensein von Lebensraumfunktionen für Fledermäuse war im Untersuchungsgebiet (UG) aufgrund der vorhandenen Strukturen zu vermuten. Das Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung, Dense & Lorenz GbR, Osnabrück, wurde daher im Februar 2012 mit der Untersuchung des Plangebietes sowie der Erarbeitung einer Artenschutzprüfung für diese Tiergruppe beauftragt. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 1

4 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich im Osten der Stadt Lingen im Ortsteil Ramsel und umfasst die in Abbildung 1 dargestellte Fläche von ca. 3 ha Größe. Das Gebiet ist im Süden durch die Straße An der Schonung begrenzt, die nördliche Grenze bildet die Laxtener Straße. Die östliche Grenze entspricht weitgehend dem Straßenverlauf des Kleekamps, die Westgrenze verläuft an der bestehenden Bebauung östlich der Straße Zur Rethlage. Im südlichen Teil des UG befinden sich ein landwirtschaftlicher Gebäudekomplex (Wohnhaus, Rinderstall) sowie ein angrenzendes Hofgehölz mit Altbaumbestand aus Buchen und Eichen. Im nördlichen und östlichen Teil des UG finden sich außer einem Einzelbaum an der Laxtener Straße keine Gehölze. Westlich und östlich des UG schließen sich kleinstrukturierte Siedlungsbereiche mit relativ jungen Gärten an. Nach Süden und Südwesten erstreckt sich ein großes Waldgebiet, das größtenteils durch Nadelbaumbestände geprägt ist. Die übrige Umgebung ist, ebenso wie das UG, vor allem landwirtschaftlich genutzt. Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (unmaßstäblich) Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 2

5 3 Erfassungsmethoden Um die Fledermausfauna und die Intensität der Raumnutzung im Gebiet zu erfassen, kam an insgesamt sechs Terminen zwischen Mai und September 2012 eine Kombination verschiedener Methoden zum Einsatz, die im Folgenden näher erläutert werden. Zusätzlich wurde eine Kontrolle des Baumbestandes hinsichtlich Baumhöhlen durchgeführt. 3.1 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Begehungen mit dem Detektor erfolgten an fünf Terminen (09./10.05., 08./09.06., 13./14.06., 28./ und 08./ ), wobei es sich jeweils nur um halbe Untersuchungsnächte handelte (abwechselnd die erste oder zweite Nachthälfte). Zur Erfassung der Fledermäuse wurde ein Detektor vom Typ Pettersson D230 verwendet. Der Einsatz erfolgte bei allen Untersuchungsterminen auch durchgehend während der Fänge mit Netzen. Hauptsächlich bei den Arten, die quasi-konstant-frequente (qcf-) Anteile im Ruf aufweisen, sind sichere Artbestimmungen im Gelände möglich. Dies gilt für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), den Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sowie die Zwerg- (Pipistrellus pipistrellus), Mücken- (Pipistrellus pygmaeus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Von den Arten der Gattungen Myotis und Plecotus, die fast ausschließlich rein frequenzmodulierte (fm-) Laute ausstoßen, sind nicht alle eindeutig bestimmbar (AHLÉN 1981, WEID 1988, LIMPENS & ROSCHEN 1996, SKIBA 2003). Als nicht mittels Detektor unterscheidbar sind die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), sowie die Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/ austriacus) anzusehen. Die Myotis-Arten Großes Mausohr, Teichfledermaus und Wasserfledermaus sind unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Detektor bestimmbar. Die sichere Bestimmung der übrigen Myotis-Arten ist mit dieser Methode in der Regel nicht möglich. Zusätzlich zum Verhören der Rufe können Sichtbeobachtungen (Größe, Flugbild) bei der Bestimmung herangezogen werden. Auch die Raumnutzung (Jagdgebiete, Flugrouten) und somit für Fledermäuse wichtige Strukturen werden über Sichtbeobachtungen ermittelt. Da wesentliche Teile des Untersuchungsgebietes bzw. der Eingriffsfläche durch Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen ausgeprägt sind, kam der mobilen Beobachtung der Fledermausaktivitäten (Art und Anzahl gleichzeitig anwesender Individuen, Aufenthaltsdauer und Erfassung der Flugbahnen im Raum durch direkte Sichtbeobachtung) bei der Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie die beiden Abendsegler-Arten sind auf diese Weise gut zu erfassen, da deren Aktivitätsschwerpunkt am Abend und in der frühen Nacht und häufiger auch in der Morgendämmerung liegt. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 3

6 Zur Erfassung von Quartieren bzw. Flugstraßen erfolgte eine Beobachtung zur Ausflugzeit am Abend, bzw. eine Suche nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung. In Bezug auf Wochenstubenquartiere besteht aufgrund des auffälligen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug in ihr Quartier eine gute Erfassbarkeit. Im Spätsommer bzw. Herbst können bei den Begehungen Paarungsquartiere der Zwergund Rauhhautfledermaus, sowie des Großen und Kleinen Abendseglers nachgewiesen werden. Anders als bei den Tagesschlafquartieren, an denen Fledermausaktivitäten nur beim Verlassen bzw. Aufsuchen beobachtet werden können, sind Balzaktivitäten an Paarungsquartieren meist mehr oder weniger kontinuierlich über die gesamte Nacht zu hören. Während die beiden Abendsegler-Arten und Rauhhautfledermäuse Baumhöhlen als Paarungsquartiere besetzen, verhalten sich Zwergfledermäuse flexibler. Sie nutzen Paarungsquartiere sowohl an Gebäuden als auch in bzw. an Bäumen. 3.2 Horchkisten Die Jagdgebietsfunktion wurde im Bereich des Altbaumbestandes im Südwesten durch automatische Ultraschallaufzeichnungsgeräte, sogenannte Horchkisten, ermittelt. Die Geräte dienen der kontinuierlichen Erfassung von Fledermausaktivitäten an einem Ort. Es handelt sich um Ultraschall-Detektoren (CIEL Typ CDP 102 R3), die in Kombination mit ereignisgesteuerten Aufzeichnungsgeräten (MP3-Rekordern, Typ Trekstor) in einem Gehäuse untergebracht sind. Sämtliche erfassten Ereignisse werden mitsamt Zeitstempel gespeichert. Je nach im Detektor voreingestellten Frequenzfenster und dessen Bandbreite ist eine akustische Artdifferenzierung bzw. eine Eingrenzung auf Gattungsniveau möglich. Eine sichere Bestimmung auf Artniveau ist anhand der aufgezeichneten Laute nur bei wenigen Arten möglich (Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus, z. T. Zwergfledermaus und Kleiner Abendsegler), doch erlaubt der Einsatz dieser Geräte im Gegensatz zu der bisher dargestellten Methode die automatisierte Ermittlung von Aktivitätsdichten und bedingt auch von Flugrichtungen am Aufstellungsort. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten ermöglicht es, eine unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen, während dies bei einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor einen gewissen Zufallscharakter hat. Bei der Auswertung kann neben der reinen Zählung der Lautsequenzen noch notiert werden, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes enthalten sind (charakteristische Rufsequenz, die unmittelbar vor Beutefang abgegeben wird) und ob mehrere Individuen gleichzeitig flogen. Ein Nachteil der Horchkisten besteht darin, dass sie die Aktivität nur in einem relativ kleinen Umfeld des Aufstellungsortes erfassen. Große Abendsegler können über eine Distanz von Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 4

7 ca. 100 m registriert werden, Braune Langohren unter Umständen nur über wenige Meter. Die vergleichsweise leise rufenden Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus sind daher in den Aufzeichnungen tendenziell unterrepräsentiert. In der vorliegenden Untersuchung wurde jeweils eine Horchkiste an drei Terminen (09./10.05., 08./ und 22./ ) im Bereich des Altbaumbestandes aufgestellt, so dass sie dieses potentielle Jagdhabitat möglichst gut abdeckte. Die Frequenzeinstellung wurde mit 23 und 45 khz jeweils so gewählt, dass das gesamte Spektrum der vorkommenden Arten erfasst werden kann. Die genaue Position der Horchkiste lässt sich anhand von Karte 1 (s. Anhang) nachvollziehen. 3.3 Fang mit Netzen Zur Ermittlung des Artenspektrums bei Fledermäusen sind je nach Habitatstruktur verschiedene Nachweismethoden oder deren Kombination geeignet. An Standorten mit hohem Wald- bzw. Gehölzanteil ist in jedem Fall der Fang mit Netzen angezeigt, da der Nachweis bzw. eine sichere Bestimmung über akustische Methoden und/oder Sichtbeobachtung insbesondere bei den Gattungen Myotis und Plecotus nicht möglich ist. Aufgrund seiner Lage im ländlichen Raum und dem Vorhandensein angrenzender Waldbereiche waren Vorkommen von solchen Fledermausarten im UG zu erwarten. Über die Artbestimmung hinaus lässt diese Methode Aussagen über das Geschlecht und den Fortpflanzungsstatus (ggf. Nachweis der Reproduktion über den Fang von laktierenden Weibchen oder von Jungtieren) zu. Fänge erfolgten am 08./09.06., 13./14.06., 28./ und 08./ Es kamen Haarnetze mit Breiten von 5 bis 9 m bei Höhen von 2,5 bis 5 m zum Einsatz. Je Fangnacht wurden vier bis fünf Netze aufgebaut. Der Fangbereich befand sich im Südwesten des UG beidseits der Straße zwischen den Altbäumen und am Waldrand. Bei allen Fangterminen wurde ein Gerät (Sussex Autobat) eingesetzt, welches Soziallaute verschiedener Fledermausarten über einen Ultraschall-Lautsprecher abstrahlt und über eine damit verbundene Lockwirkung den Fangerfolg erhöhen kann. Eine Fernwirkung ist durch dieses Gerät aufgrund der geringen Reichweite hochfrequenter Töne nicht zu erzielen und auch nicht beabsichtigt. Der Standort des Autobat wurde jeweils im Verlauf einer Nacht zwischen den Netzen variiert. Die gefangenen Fledermäuse erhielten eine Kurzzeitmarkierung, indem Daumenkrallen und/ oder Zehennägel mit Nagellack gefärbt wurden. Unterschiedliche Farben bzw. Markierungsmuster ermöglichten bei Wiederfängen in derselben Nacht die Wiedererkennung. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 5

8 4 Ergebnisse 4.1 Detektor und Sichtbeobachtung Die am häufigsten mit dem Detektor im UG erfasste Art war die Zwergfledermaus. Die Nachweise, insbesondere die Jagdaktivitäten, konzentrierten sich an allen Terminen insbesondere entlang des Waldrandes an der Straße An der Schonung, an zwei Terminen Anfang Mai und Mitte Juni konnte auch im lichten Kronenbereich des Altholzes eine längerfristig jagende Zwergfledermaus beobachtet werden. In den gehölzfreien Bereichen am Kleekamp und an der Laxtener Straße erfolgten dagegen keine bzw. nur Einzelnachweise durchfliegender Tiere. Auch die Ackerflächen wiesen keine Bedeutung als Jagdgebiet auf. Auffällig war bei den Begehungen im Herbst eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum geringe Gesamtaktivität von Zwergfledermäusen. Im Herbst ergaben sich an zwei Stellen ( An der Schonung und Zur Rethlage ) Hinweise auf Paarungsquartiere von Zwergfledermäusen (vgl. Karte 1). Beide Quartiere konnten jedoch nicht genau lokalisiert werden, da die Tiere innerhalb eines gewissen Umkreises im Flug balzen ( display flight ). Es handelt sich bei dem westlichen Nachweis um ein Gebäudequartier, das außerhalb des geplanten Geltungsbereiches liegt. Das Balzquartier im südlichen UG liegt vermutlich innerhalb des Geltungsbereiches. Breitflügelfledermäuse wurden (im Gegensatz zu den Horchkisten, vgl. Kap. 4.2) bei den Begehungen nur sporadisch im UG erfasst. Zu erklären ist dieser Befund unter Berücksichtigung der Lebensweise der Fledermausart und durch den Bearbeitungszeitraum, der jeweils nur eine halbe Nacht umfasste. Anfang Mai und Anfang Juni erfolgten die Begehungen jeweils in der zweiten Nachthälfte, während sich die Flugaktivität von Breitflügelfledermäusen zu dieser Zeit der guten Nahrungsverfügbarkeit tendenziell auf die erste Nachthälfte beschränkt. Bei dem Termin Mitte Juni konnten, trotz Begehung in der ersten Nachthälfte, ebenfalls keine Breitflügelfledermäuse nachgewiesen werden. Hier waren vermutlich die ungünstigen Witterungsbedingungen mit stärkerem Westwind ausschlaggebend. Fledermausaktivität wurde an diesem Termin insgesamt nur an wenigen Stellen im UG ermittelt. Im August und September wurden Breitflügelfledermäuse mit dem Detektor ebenfalls nur sporadisch erfasst. Große Abendsegler wurden mit dem Detektor nur selten und stets kurzzeitig im UG festgestellt. Eine Ausnahme stellte der Untersuchungstermin Anfang Mai dar, an dem in der Morgendämmerung mehrere jagende Tiere im Bereich des Altbaumbestandes im Südwesten und über dem angrenzenden Grünland nachgewiesen werden konnten. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 6

9 Hinweise auf Balzquartiere von Großen Abendseglern konnten im Herbst nicht festgestellt werden. Eine visuelle Begutachtung des Baumbestandes ergab allerdings auch keinen Verdacht auf das Vorhandensein offensichtlich geeigneter Höhlen. Fledermausarten der Gattungen Myotis/ Plecotus wurden mit dem Detektor regelmäßig im Bereich des Waldrandes, seltener auch innerhalb des Altbaumbestandes erfasst. Überwiegend handelte es sich um kurze Nachweise, Jagdaktivität konnte nur an einem Termin Ende August entlang des Waldrandes nachgewiesen werden. 4.2 Horchkisten Einen Überblick über die mit Hilfe der Horchkisten nachgewiesenen Fledermausaktivitäten gibt Tabelle 1. Die Horchkisten zeichneten insgesamt 1074 Sequenzen auf, wobei die artbezogene Aktivität, auch im Vergleich der einzelnen Termine, recht unterschiedlich war. Tab. 1: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Datum 2012 Abendsegler Breitflügelflm. Nyctaloid Pipistrellus Myotis / Plecotus? Summe 09./ #+* 255 #+* 3 # / #+* 218 #+* 46 #* / * 181 #+* 2 27 * Gesamtsumme ? = unbestimmbar Nyctaloid = nicht sicher bestimmbare Sequenzen von Breitflügelfledermäusen/ Abendseglern * = lange Rufsequenzen # = Jagdflug + = mehrere Individuen gleichzeitig Ein wesentlicher Anteil von gut 60 % aller aufgezeichneten Rufsequenzen entfiel auf Ereignisse von Breitflügelfledermäusen. An allen drei Terminen wurde ausgiebige Jagdaktivität, teilweise von mehreren Tieren gleichzeitig, registriert. Schwerpunktmäßig beschränkte sich die Aktivität auf einen ein- bis zweistündigen Zeitraum nach Sonnenuntergang. Die Nutzungsintensität in diesen Nachtphasen war außergewöhnlich hoch. Gut ein Viertel der Gesamtaktivität machten Rufsequenzen von Großen Abendseglern aus, wobei die Art nur Anfang Mai und Anfang Juni in nennenswertem Umfang im Gebiet jagte. Bei diesen beiden Terminen zeigten die Abendsegler allerdings einen unterschiedlichen zeitlichen Nutzungsschwerpunkt. Im Mai wurde im Wesentlichen in der Morgendämmerung, Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 7

10 Anfang Juni dagegen in der Abenddämmerung gejagt. Ab Ende Juni wurde nur noch sporadische Aktivität (vermutlich Überflüge) registriert. Die Aktivitätsdichte von Zwergfledermäusen ist aufgrund von Erfahrungswerten im gleichen Naturraum insgesamt als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, ihr Anteil an der Gesamtaktivität betrug lediglich 10 %. Von der Artengruppe Myotis/ Plecotus wurden von den Horchkisten lediglich jeweils über die Nacht verteilte Einzelnachweise erbracht. Hinweise auf Jagdaktivitäten im Umfeld des Horchkistenstandortes ergaben sich nicht. 4.3 Fang mit Netzen Insgesamt konnten in vier Nächten acht Individuen von vier Arten gefangen werden (vgl. Tab. 2). An den beiden Terminen Mitte Juni und Anfang September gelangen keine Fänge, wobei das Ergebnis im Juni durch ungünstige Witterungsverhältnisse mit relativ starkem Wind begründet war. Anfang August wurde trotz einzelner Anflüge einer Myotis- oder Plecotus-Art nur ein adultes Zwergfledermaus-Männchen gefangen. Erst Ende August konnten aus der Gruppe Myotis/ Plecotus mit Wasserfledermaus und Braunem Langohr zwei Arten sicher nachgewiesen werden. Bei den beiden Braunen Langohren handelte es sich um adulte Männchen, bei den Wasserfledermäusen handelte es sich um ein adultes Männchen sowie ein juveniles Weibchen. Bei dem zweiten Wasserfledermaus-Weibchen konnte das Alter nicht mehr eindeutig bestimmt werden, vermutlich handelte es sich ebenfalls um ein Jungtier. Auch die beiden Breitflügelfledermaus-Männchen waren Jungtiere. Eine sichere Zuordnung zu Kolonielebensräumen ist bei dem Fangtermin Ende August jedoch nicht mehr möglich, da zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unbedingt von einer engen Koloniebindung auszugehen ist. Tab. 2: Detaillierte Ergebnisse der Fänge Art / Datum (2012) 08./ / / / Summe Zwergfledermaus 1,0 1 Breitflügelfledermaus 2,0 j 2 Wasserfledermaus 1,2 j 3 Braunes Langohr 2,0 2 Summe ,1 = 1 Männchen, 1 Weibchen j = juvenil Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 8

11 4.4 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Einen Überblick über das mit den verschiedenen Methoden im UG nachgewiesene Artenspektrum der Fledermäuse gibt Tabelle 3. Zusätzlich sind Gefährdungs- und Schutzstatus angegeben. Tab. 3: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungs- und Schutzstatus Artname Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Myotis daubentonii Wasserfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Gefährdungs-/ Schutzstatus RL BRD/ NDS 1 FFH-Anhang - / 3 (-) IV G / 2 (2) IV V / 2 (2) IV - / 3 (3) IV V / 2 (3) IV 1 Rote Liste der in der BRD (MEINIG et al. 2009), bzw. Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten (HECKENROTH 1991), in Klammern die voraussichtlichen Kategorien der angekündigten aktualisierten Roten Liste für Niedersachsen (NLWKN, in Vorber.). Gefährdungskategorien: 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen = streng geschützt nach 7 (2) BNatSchG, Fassung vom Artenspektrum Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet fünf Fledermausarten sicher nachgewiesen. Unter Berücksichtigung der Gesamtergebnisse war die Breitflügelfledermaus als synanthrop lebende und typischerweise in Siedlungsbereichen vorkommende Art im UG dominierend. Die regelmäßig hohe Nachweisdichte und der Fang von zwei Jungtieren könnten eventuell Hinweise auf eine im Umfeld befindliche Wochenstubenkolonie darstellen. Die im Emsland häufigste und oft in Siedlungsbereichen vorkommende Zwergfledermaus war dagegen kaum im UG vertreten. Die geringe Nachweishäufigkeit lässt vermuten, dass im Umfeld keine Wochenstubenkolonie dieser Art besteht. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 9

12 Ein Vorkommen von Großen Abendseglern, die innerhalb eines größeren Aktionsradius meist im freien Luftraum jagen, war ebenfalls zu erwarten. Durch Fang konnten zudem Wasserfledermäuse und Braune Langohren nachgewiesen werden. Das Braune Langohr ist eine typische waldbewohnende Art und gehört im Emsland zum Basisartenspektrum von Wäldern. Ein Nachweis, zumindest von Männchen, war angesichts des angrenzenden Waldgebietes zu erwarten. Der Fang der drei Wasserfledermäuse innerhalb eines knapp 2-stündigen Zeitraumes war überraschend. Die Art nutzt bei Transferflügen häufig Gewässerstrukturen, orientiert sich aber auch an Gehölzen. In seltenen Fällen jagen Wasserfledermäuse auch in wasserfernen Bereichen (JONES & RAYNER 1988). Als Lebensraum für anspruchsvollere Arten ist der an das UG angrenzende Wald aufgrund seiner Bestands- und Altersstruktur kaum geeignet, sodass weitere Myotis-Arten nicht unbedingt im UG zu erwarten waren. Nicht nachgewiesen wurden Kleine Abendsegler und Rauhhautfledermäuse. Während von Kleinen Abendsegler zumindest punktuell auch Wochenstuben im Emsland bestehen, waren Rauhhautfledermäuse abgesehen von einzelnen ganzjährig anwesenden Männchen am ehesten zur Zugzeit zu erwarten. Der negative Befund könnte mit der fehlenden Nähe des UG zu Gewässern zusammenhängen, die bevorzugte Aufenthaltsbereiche der Fledermausart zu dieser Jahreszeit darstellen. Jagdgebiete Insbesondere der Altholzbestand im Südwesten des UG und die Gehölzschneise über der Straße An der Schonung wurden von Breitflügelfledermäusen zur Jagd genutzt. Ausschlaggebend für die relativ hohe Aktivität war im Mai und Juni das gute Nahrungsangebot an schwärmenden Mai- und Junikäfern. Auch die Großen Abendsegler nutzten die Maikäfer als Nahrungsressource. Zwergfledermäuse jagten ebenfalls in diesem Bereich, wobei die Ergebnisse im Vergleich zu anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum insgesamt einen Hinweis darauf geben, dass das UG für diese Fledermausart nur von untergeordneter Bedeutung ist. Für Myotis/Plecotus-Arten waren die Strukturen im UG ebenfalls nur von untergeordneter Bedeutung, die Aktivität beschränkte sich auf den Waldrand an der südlichen UG-Grenze, sporadisch nutzten Tiere dieser Artengruppe aber auch den Altholzbestand im südwestlichen UG. Die Agrarflächen im Norden und Osten des UG, die einen größeren Abstand zu Gehölzen hatten, wiesen insgesamt keine Jagdgebietsfunktionen für Fledermäuse auf. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 10

13 Tagesschlaf- und Balzquartiere Während des Untersuchungszeitraumes wurden keine Hinweise auf das Vorhandensein von Wochenstubenquartieren im UG und den westlich angrenzenden Gebäuden festgestellt. Dass Einzelquartiere von Fledermäusen innerhalb der Fläche liegen, kann nicht ausgeschlossen werden, da methodisch bedingt lediglich eine geringe Erfassungswahrscheinlichkeit von nur kurzzeitig schwärmenden Einzeltieren besteht. An zwei Stellen ergaben sich Hinweise auf Paarungsquartiere von Zwergfledermäusen. Das Quartier im Westen befand sich mit Sicherheit außerhalb des Geltungsbereiches an einem der angrenzenden Gebäude. Das Balzquartier im Süden befand sich vermutlich an dem Wohnhaus oder einem der Altbäume, eventuell auch südlich der Straße An der Schonung. Eine Lokalisierung derartiger Quartiere ist methodisch kaum möglich, da die Männchen während des Fluges in einem gewissen Radius um ihr Quartier balzen. Hinweise auf das Vorhandensein von Paarungsquartieren Großer oder Kleiner Abendsegler sowie von Rauhhautfledermäusen ergaben sich nicht. Obwohl derartige Quartiere nicht immer besetzt sind, wird eine Existenz als relativ unwahrscheinlich eingeschätzt, da an den vorhandenen Altbäumen keine geeigneten Höhlenstrukturen festgestellt wurden. Winterquartiere von Großen Abendseglern sind aus demselben Grund im UG ebenfalls nicht zu erwarten. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 11

14 5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung In den folgenden Kapiteln wird die Betroffenheit der vorkommenden Fledermausarten durch die geplante Umnutzung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. 5.1 Vorbemerkung Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Neufassung vom , seit in Kraft) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der 44 und 45 rechtlich verankert. Nach den beiden Gesetzesänderungen vom und fallen ab dem in Planungsverfahren nur noch die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestimmungen und müssen bei Eingriffsplanungen speziell berücksichtigt werden. Alle anderen lediglich besonders geschützten Arten sind nach 44 (5) BNatSchG bei Planungen von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS- RL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Alle nachgewiesenen Fledermausarten sind nach dieser gesetzlichen Grundlage streng geschützt. Es ist daher im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich dieser Arten erfüllt werden, sowie zu prüfen, ob bei dem Vorliegen eines Verbotstatbestandes die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 12

15 Weiterhin findet einschränkend 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (und in dessen Folge bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen ggf. auch des 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Sollten einer oder mehrere Verbotstatbestände erfüllt werden, so ist eine Ausnahmeprüfung nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Am südlichen Rand des UG wurde ein Zwergfledermaus-Balzquartier nachgewiesen, bei dem im Falle einer Baumfällung in diesem Bereich vorsorglich eine Betroffenheit anzunehmen ist. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG verbietet die Beschädigung oder Zerstörung einer solchen Fortpflanzungsstätte, es sei denn, die ökologische Funktion bleibt gemäß 44 (5) BNatSchG im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Bei Zwergfledermäusen kann aufgrund der Flexibilität hinsichtlich der Quartierwahl und der bekanntermaßen hohen Quartierwechselfrequenz davon ausgegangen werden, dass das betroffene Individuum in seinem weiteren Aktionsraum ein vergleichbares Ausweichquartier kennt oder erschließen wird, sodass von einem Erhalt der ökologischen Funktion des von den Planungen betroffenen Quartiers im räumlichen Zusammenhang auszugehen ist. Für eventuell nicht erfasste Sommerquartiere von Einzeltieren ist dies ebenfalls anzunehmen, da diese im Vergleich zu einer Wochenstubengesellschaft weniger hohe Ansprüche an die Beschaffenheit eines Quartiers stellen und ihnen daher allgemein ein größeres Quartierangebot zur Verfügung stehen dürfte. Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 3 i.v.m. 44 (5) BNatSchG können daher insgesamt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Tötungsverbot Ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ist im vorliegenden Fall für Fledermäuse nur zu erwarten, sofern besetzte Quartiere beseitigt werden sollen. Im UG im Falle einer Baumfällung die Betroffenheit eines Zwergfledermaus-Balzquartiers anzunehmen. Erforderlich ist Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 13

16 daher eine zeitliche Beschränkung von Rodungsarbeiten auf den Zeitraum Anfang November bis Ende Februar, was der Winterschlafphase der Fledermäuse entspricht. Das Vorhandensein von Sommerquartieren von Einzeltieren im Bereich der Bäume war durch die Untersuchung nicht mit Sicherheit auszuschließen. Geeignete Winterquartiere sind jedoch sehr wahrscheinlich nicht vorhanden. Sofern die Rodung von Gehölzen zwischen Anfang November und Ende Februar durchgeführt wird, kann eine Gefährdung von Fledermäusen insgesamt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen. Störungsverbot Voraussetzung für eine erhebliche Störung im Sinne von 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist die Betroffenheit eines essentiellen Habitatbestandteils oder Quartiers. Da das UG für keine der nachgewiesenen Arten als essentieller Habitatbestandteil einzuschätzen ist, wird nach 44 (1) Nr. 2 BNatSchG kein Verbotstatbestand erfüllt. Die eintretenden Lebensraumverluste sind im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (vgl. Kap. 6). Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 14

17 6 Empfehlungen für die Eingriffsregelung Im Sinne einer nach 15 (1) BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidung von Eingriffsfolgen ist zu prüfen, ob zumutbare Alternativen bzw. eine Möglichkeit zur Änderung der Planungen gegeben sind, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Fledermausarten auf ein möglichst geringes und unerhebliches Maß zu reduzieren. Sofern Beeinträchtigungen durch eine Änderung der Vorhabensgestaltung nicht vermieden werden können, ist dies ebenfalls nach 15 (1) BNatSchG zu begründen. Gemessen an einem Fortbestehen der derzeitigen, relativ intensiven agrarischen Nutzung ist im nördlichen und östlichen Teil des UG mit einer Verbesserung der ökologischen Situation für einzelne Arten (Zwerg- und Breitflügelfledermaus) zu rechnen, da durch die Anlage von Hausgärten langfristig eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu erwarten ist. Um negative Auswirkungen auf die bereits im UG bestehenden Lebensraumfunktionen weitestmöglich zu vermeiden oder zu minimieren, sollten folgende Empfehlungen bei der Ausgestaltung und Festsetzung des Bebauungsplanes beachtet werden: - Der Altbaumbestand im Südwesten des UG sollte vollständig erhalten bleiben. - Eine Beleuchtung der Gehölzrandbereiche ist nach Möglichkeit zu vermeiden, um eine Beeinträchtigung von Lebensraumfunktionen auszuschließen. - Sofern öffentliche Grünflächen entstehen, sind diese so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie einer extensiv genutzten Mähwiese entsprechen. Bei der Auswahl von Gehölzen sollten ausschließlich heimische Arten verwendet werden. - Die Versiegelung sollte insgesamt so gering wie möglich gehalten werden. - Die bebaubaren Flächen sollten jeweils auf der gehölzabgewandten Seite der Grundstücke ausgewiesen werden, sodass ein möglichst breiter Flugkorridor (möglichst mindestens 10 m) entlang der Bäume, und damit die Jagdgebietsfunktionen für die nachgewiesenen Arten (vor allem Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler) in möglichst großem Umfang bestehen bleibt. Bei einer uneingeschränkten Berücksichtigung dieser Empfehlungen ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Lebensraumfunktionen im UG (Jagdgebiete von Zwerg- und Breitflügelfledermäusen sowie Großen Abendseglern, sowie Leitlinie für strukturgebunden fliegende Fledermausarten) in vollem Umfang erhalten bleiben. In der Folge würden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Fledermäuse entfallen. Unvermeidliche Biotopverluste sind durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, wobei bei Berücksichtigung der o.g. Hinweise bereits eine Teilkompensation im Geltungsbereich selbst erfolgen kann. Weitere Maßnahmen sollten in einem möglichst engen räumlichen Zusammenhang zum UG realisiert werden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 15

18 7 Zusammenfassung Im Rahmen der 23. FNP-Änderung in Ramsel-Mitte und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Baugebiet nördlich An der Schonung in Lingen erfolgten sowohl die Erfassung als auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von streng geschützten und in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten Fledermausarten. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2012 wurden an sechs Terminen durch Gebietsbegehungen mit dem Detektor, den Einsatz von Horchkisten und mittels Fang fünf Fledermausarten sicher nachgewiesen. Neben Zwerg- und Breitflügelfledermäusen und Großen Abendseglern wurden Braune Langohren und Wasserfledermäuse erfasst. Die Jagdintensität von Breitflügelfledermäusen und Großen Abendseglern im Frühjahr und Frühsommer war sehr hoch, was mit einem guten Beuteangebot (Mai- bzw. Junikäfer) zusammenhing. Die Aktivität von Zwergfledermäusen war dagegen im Vergleich zu anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum insgesamt deutlich unterdurchschnittlich. Für Myotis/Plecotus-Arten sind die Strukturen innerhalb des UG ebenfalls nur von untergeordneter Funktion. Es wurden keine Tagesschlafquartiere von Fledermäusen nachgewiesen. Im südlichen Bereich des UGs oder in einem angrenzenden Baum existiert jedoch ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen. Ein weiteres Balzquartier befand sich westlich außerhalb des UG. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 (1) BNatSchG werden geeignete Maßnahmen genannt. Bei entsprechender Berücksichtigung sind insgesamt für Fledermäuse keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von negativen Eingriffswirkungen wurden Hinweise erarbeitet. Die entstehenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Lebensraumverluste sind im Rahmen der Eingriffsregelung durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 16

19 8 Literatur AHLÉN, I. (1981): Identification of Scandinavian bats by their sounds. - Department of Wildlife Ecology, 51. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. In: Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsachsen 26: JONES, G. & J. M. V. RAYNER (1988): Flight performance, foraging tactics and echolocation in free-living Daubenton s bats Myotis daubentoni (Chiroptera: Vespertilionidae). Journal Zoology (London) 2015: 113. LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6(1): MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70 (1): Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). Landwirtschaftsverlag, Münster. NLWKN (in Vorber.): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Fledermäuse. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehm Bücherei 648. WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Erkennen europäischer Fledermäuse - insbesondere anhand der Ortungsrufe. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 81: Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 17

20 Anhang Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 18

21 Artenschutzprüfung Fledermäuse Bebauungsplan Nr. 21 in Ramsel-Mitte, Lingen Karte 1: Methodik und Ergebnisse Methodik Grenze des geplanten Geltungsbereiches Standort der Horchkiste Punktuelle Artnachweise Zwergfledermaus Großer Abendsegler Art/en der Gattung Myotis sp. / Plecotus auritus Jagdgebiete Breitflügelfledermaus Zwergfledermaus Großer Abendsegler Art/en der Gattung Myotis sp. / Plecotus auritus Quartiere Hinweis auf Paarungsquartier d. Zwergfledermaus M 1 : m

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