Artenschutzprüfung geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar - Fachbeitrag Fledermäuse -

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1 Dezember 2011 Artenschutzprüfung geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar - Fachbeitrag Fledermäuse - Im Auftrag der Stadt Lingen - Fachdienst Stadtplanung Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Dense & Lorenz GbR Kollegienwall 12d Osnabrück fon 0541 / fax 0541 / mail@dense-lorenz.de

2 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG UNTERSUCHUNGSGEBIET ERFASSUNGSMETHODEN Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen ERGEBNISSE Detektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung AUSWIRKUNGSPROGNOSE, ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG Vorbemerkung Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung ZUSAMMENFASSUNG LITERATUR...17 ANHANG...18 Anhang Karte 1: Fledermäuse Methodik und Ergebnisse Tabellenverzeichnis Tab. 1: Tab. 2: Anzahlen der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungsund Schutzstatus 9 10 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 2 Abb. 2: Alte Hofeichen des Gehöfts am Möllenweg 3 Abb. 3: Alte ehemalige Windmühle auf dem Gelände der Bäckerei 3 Abb. 4: Baumbestand am Möllenweg, Jagdhabitat und Flugstraße für Breitflügelfledermäuse 7 Abb. 5: Fangstelle 2, Nachweisort des Braunen Langohrs 9 Abb. 6: Gewölbe der ehemaligen Mühle mit potenziellen Spaltenquartieren 11 Bearbeitung: Dipl.-Biol. Regina Klüppel-Hellmann

3 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 1 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Lingen plant die Ausweisung eines Baugebietes in Clusorth-Bramhar. Der Planbereich liegt zwischen der B 213 und dem Möllenweg, etwa 2 km südöstlich des Ortskerns von Clusorth-Bramhar. Neben der Beanspruchung von Ackerflächen sind von der geplanten Bebauung mehrere Heckenstrukturen und Baumreihen betroffen. Bei der Planung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG insbesondere zu den streng geschützten Arten zu beachten. Sämtliche Fledermausarten sind in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und zählen deshalb nach 7 BNatSchG zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Zudem stehen fast alle Arten auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Um zu klären, inwieweit artenschutzrechtlich relevante Fledermausarten von den Planungen betroffen sind, wurde im März 2011 eine fledermauskundliche Untersuchung des Planungsbereichs sowie die Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt.

4 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 2 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich etwa 9 km nordwestlich des Stadtzentrums von Lingen und ist dem Ortsteil Clusorth-Bramhar angegliedert. Das UG umfasst die in Abb. 1 dargestellte Fläche von ca. 6 ha. Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (Quelle Luftbild: Google) Das UG befindet sich im freien Landschaftsraum westlich der B 213. Die Landschaft ist geprägt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen mit eingestreuten Heckenelementen und einigen kleineren Waldflächen. Der überwiegende Bereich des UG umfasst Ackerflächen, die im Zentrum von einer Heckenstruktur unterbrochen sind. Diese geht im Osten in einen breiteren Streifen mit Altbäumen über, bevor sie an der B 213 endet. Am Möllenweg befindet sich ein Hofgebäude, welches großflächig umgeben ist von alten Hofeichen, sowie einer Streuobstwiese (Abb. 2). Der gesamte Planungsraum ist durch Straßen eingegrenzt. Sowohl am Möllenweg im Westen, sowie an der Bramharstraße im Süden säumen Eichen-Birkenreihen mit älterem Baumbestand die Straßen. An der B 213 befinden sich ein großes Firmengelände, einige Wohngebäude und eine Bäckerei. Auf dem Gelände der Bäckerei steht eine ehemalige Windmühle. Das Gebäude ist stark verfallen (Abb. 3)

5 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 3 Abb. 2: Alte Hofeichen des Gehöfts am Möllenweg Abb. 3: Alte ehemalige Windmühle auf dem Gelände der Bäckerei

6 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 4 3 Erfassungsmethoden 3.1 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Mit Hilfe der Ultraschalldetektion wurde das gesamte UG auf eine Jagdgebiets- und/oder Quartierfunktion, sowie auf das Vorhandensein von Flugrouten überprüft. Die Begehungen mit dem Detektor fanden am 25./26.04, 25./26.05., 21./22.07., 14./ und 27./ statt. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag im Bereich der neu auszuweisenden Baugrundstücke und der angrenzenden Gehölzstrukturen. Die vorhandene Bebauung entlang der B 213 sowie des Möllenweges wurde nur extensiv bearbeitet. Zur Erfassung der Fledermausarten, die an ihren spezifischen Ultraschall-Ortungslauten gut zu unterscheiden sind, wurden Stereo-Detektoren des Typ CDB-101 des Herstellers CIEL electronique eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgte bei allen Untersuchungsterminen auch durchgehend parallel zum Fang mit Netzen. Hauptsächlich bei den Arten, die quasi-konstant-frequente (qcf-) Anteile im Ruf aufweisen, sind sichere Artbestimmungen im Gelände möglich. Dies gilt für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), den Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sowie die Zwerg- (Pipistrellus pipistrellus), Mücken- (Pipistrellus pygmaeus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Von den Arten der Gattungen Myotis und Plecotus, die fast ausschließlich rein frequenzmodulierte (fm-) Laute ausstoßen, sind nicht alle eindeutig bestimmbar (AHLÉN 1981, WEID 1988, LIMPENS & ROSCHEN 1996, SKIBA 2003). Als nicht mittels Detektor unterscheidbar sind die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), sowie die Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/ austriacus) anzusehen. Die Myotis-Arten Großes Mausohr, Teichfledermaus und Wasserfledermaus sind unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Detektor bestimmbar. Die sichere Bestimmung der übrigen Myotis-Arten ist mit dieser Methode in der Regel nicht möglich. Zusätzlich zum Verhören der Rufe können Sichtbeobachtungen (Größe, Flugbild) bei der Bestimmung herangezogen werden. Auch die Raumnutzung (Jagdgebiete, Flugrouten) und somit für Fledermäuse wichtige Strukturen werden über Sichtbeobachtungen ermittelt. Da wesentliche Teile des Untersuchungsgebietes bzw. der Eingriffsfläche durch Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen charakterisiert sind, kam der mobilen Beobachtung der Fledermausaktivitäten (Art und Anzahl gleichzeitig anwesender Individuen, Aufenthaltsdauer und Erfassung der Flugbahnen im Raum durch direkte Sichtbeobachtung) bei der Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie die beiden Abendsegler-Arten sind auf diese Weise gut zu erfassen, da deren Aktivitätsschwerpunkt am Abend und in der frühen Nacht liegt.

7 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 5 Durch Begehungen mit dem Detektor können zur entsprechenden Jahreszeit (August, September) Paarungsquartiere der Zwerg- und Rauhhautfledermaus sowie des Großen und Kleinen Abendseglers nachgewiesen werden. Anders als bei den Tagesschlafquartieren, an denen Fledermausaktivitäten nur beim Verlassen bzw. Aufsuchen beobachtet werden können, sind Balzaktivitäten an Paarungsquartieren meist mehr oder weniger kontinuierlich ü- ber die gesamte Nacht zu hören. Während die beiden Abendsegler-Arten und die Rauhhautfledermaus Baumhöhlen als Paarungsquartiere besetzen, verhalten sich Zwergfledermäuse flexibler. Sie nutzen Paarungsquartiere sowohl an Gebäuden als auch in bzw. an Bäumen. Die beiden Termine im Herbst dienten speziell dem Nachweis von Paarungsquartieren. 3.2 Horchkisten Die Jagdgebietsfunktion wurde an linearen Gehölzstrukturen durch automatische Ultraschallaufzeichnungsgeräte, sogenannte Horchkisten, ermittelt. Die Geräte dienen der kontinuierlichen Erfassung von Fledermausaktivitäten an einem Ort. Es handelt sich um Ultraschall-Detektoren (CIEL Typ CDB-101box bzw. CDP 102 R3), die in Kombination mit ereignisgesteuerten Aufzeichnungsgeräten (MP3-Rekordern, Typ Trekstor) in einem Gehäuse untergebracht sind. Sämtliche erfassten Ereignisse werden mitsamt Zeitstempel gespeichert. Je nach im Detektor voreingestellten Frequenzfenster und dessen Bandbreite ist eine akustische Artdifferenzierung bzw. eine Eingrenzung auf Gattungsniveau möglich. Eine sichere Bestimmung auf Artniveau ist anhand der aufgezeichneten Laute nur bei wenigen Arten möglich (Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus, z. T. Zwergfledermaus und Kleiner Abendsegler), doch erlaubt der Einsatz dieser Geräte im Gegensatz zu der bisher dargestellten Methode die automatisierte Ermittlung von Aktivitätsdichten und bedingt auch von Flugrichtungen am Aufstellungsort. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten ermöglicht es, eine unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität an einem Ort zu erfassen, während dies bei einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor einen gewissen Zufallscharakter hat. Bei der Auswertung kann neben der reinen Zählung der Lautsequenzen noch notiert werden, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes enthalten sind (charakteristische Rufsequenz, die unmittelbar vor dem Beutefang abgegeben wird), ob mehrere Individuen gleichzeitig flogen und ob charakteristische Soziallaute geäußert werden (Display- Rufe), die Hinweise auf Paarungsquartiere in der näheren Umgebung geben. Ein Nachteil der Horchkisten besteht darin, dass sie die Aktivität nur in einem relativ kleinen Umfeld des Aufstellungsortes erfassen. Große Abendsegler können über eine Distanz von

8 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 6 ca. 100 m registriert werden, Braune Langohren unter Umständen nur über wenige Meter. Die vergleichsweise leise rufenden Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus sind daher in den Aufzeichnungen tendenziell unterrepräsentiert. In der vorliegenden Untersuchung wurden Horchkisten an drei Untersuchungsterminen (25./26.04., 25./26.05, 21./ ) an jeweils zwei Standorten so aufgestellt, dass sie potentielle Leitstrukturen und Jagdhabitate möglichst gut abdeckten. Die Frequenzeinstellungen wurden mit 25 und 45 khz so gewählt, dass sie das gesamte Frequenzspektrum der vorkommenden Arten erfassten. Die genauen Positionen der Horchkisten an den einzelnen Untersuchungsterminen lassen sich anhand von Karte 1 nachvollziehen. 3.3 Fang mit Netzen Zur Ermittlung des Artenspektrums bei Fledermäusen sind je nach Habitatstruktur verschiedene Nachweismethoden oder deren Kombination geeignet. An Standorten mit hohem Waldanteil oder mehrreihigen Heckenstrukturen ist in jedem Fall der Fang mit Netzen angezeigt, da der Nachweis bzw. eine sichere Bestimmung über akustische Methoden und/oder Sichtbeobachtung insbesondere bei den Gattungen Myotis und Plecotus nicht möglich ist. Aufgrund seiner Lage im ländlichen Raum und dem Vorhandensein von Hecken und Baumreihen, sowie der im Vorfeld ermittelten Horchkistendaten, waren Vorkommen von solchen Fledermausarten im UG zu erwarten. Über die Artbestimmung hinaus lässt diese Methode Aussagen über das Geschlecht und den Fortpflanzungsstatus (ggf. Nachweis der Reproduktion über den Fang von laktierenden Weibchen oder von Jungtieren) zu. Fänge erfolgten am und am Es kamen Haarnetze aus ostdeutscher Produktion mit Breiten von 3 bis 9 m bei Höhen von 2,5 bis 5 m zum Einsatz. Je Fangnacht wurden drei Netze aufgebaut. Die Fangstelle befand sich am im Bereich des Gehöftes und am im Kreuzungsbereich der Baumreihe am Möllenweg und der zentralen Hecke (vgl. Karte 1). In beiden Nächten wurde ein Gerät (Autobat) eingesetzt, welches Soziallaute verschiedener Fledermausarten über einen Ultraschall-Lautsprecher abstrahlt und über eine damit verbundene Lockwirkung den Fangerfolg erhöhen kann. Eine Fernwirkung ist durch dieses Gerät aufgrund der geringen Reichweite hochfrequenter Töne nicht zu erzielen und auch nicht beabsichtigt. Der Standort des Autobat wurde jeweils im Verlauf einer Nacht zwischen den Netzen variiert. Am fiel das Gerät durch einen technischen Defekt aus. Die gefangenen Fledermäuse erhielten eine Kurzzeitmarkierung, indem Daumenkrallen und/ oder Zehennägel mit Nagellack gefärbt wurden. Unterschiedliche Farben bzw. Markierungsmuster ermöglichten bei Wiederfängen in derselben Nacht die Wiedererkennung.

9 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 7 4 Ergebnisse 4.1 Detektor und Sichtbeobachtung Die Ergebnisse der Begehungen mit dem Detektor und Sichtbeobachtung sind in Karte 1 dargestellt. Die am häufigsten beobachtete Art war die Breitflügelfledermaus. Diese Art konnte an allen Strukturen des UG angetroffen werden. Schwerpunktjagdgebiete stellten die alten Hofeichen auf dem Gelände des Gehöfts und der alleeartig ausgebildete Bereich des Möllenweges dar (vgl. Abb.4). Abb. 4: Baumbestand am Möllenweg, Jagdhabitat und Flugstraße für Breitflügelfledermäuse Eine besondere Situation ergab sich am 25./ in der zweiten Nachthälfte der Untersuchungsnacht: Im Lichtkegel einer stark Licht emittierenden Leuchtreklame auf dem Gelände der Firma Freesing, direkt an der B 213, konnte eine intensive Gruppenjagd von mindestens fünf Individuen der Breitflügelfledermaus über mehr als eine Stunde beobachtet werden. Die Lichtquelle erleuchtete einen Bereich von etwa 30 m. Im beleuchteten Bereich herrschte intensiver Insektenflug. Zu diesem Zeitpunkt flogen im restlichen UG trotz guter Wetterbedingungen nur wenige Breitflügelfledermäuse. Außer Jagdgebieten existierten auch Flugstraßen der Breitflügelfledermaus im UG. Am konnten mindestens elf von Westen kommende Individuen gezählt werden. Die meisten Tiere flogen in den Möllen-

10 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 8 weg ein, wenige zweigten nach Südosten ab und flogen die Bramharstraße entlang. Über dem Möllenweg und der angrenzenden Fläche des Gehöfts konnten anschließend viele Breitflügelfledermäuse bei der intensiven Jagd nach Maikäfern beobachtet werden. Am flogen ebenfalls mindestens elf Breitflügelfledermäuse den Möllenweg entlang, diesmal allerdings aus Richtung Ost kommend. Kurze Zeit später jagten Breitflügelfledermäuse wieder an den Hofeichen (mindestens fünf Individuen gleichzeitig) und über dem Möllenweg (5-10 Individuen gleichzeitig). Zwergfledermäuse wurden nur wenige nachgewiesen, meist im Bereich von Bebauung und an den linearen Strukturen. Jagdaktivität wurde nicht beobachtet. Während der Untersuchungen im September gelangen an der Bäckerei, an der Mühle und an der Hofstelle auch Nachweise von zahlreichen Displayrufen, was ein deutlicher Hinweis auf besetzte Paarungsquartiere in bzw. an diesen Gebäuden ist. Arten der Gattungen Myotis/Plecotus konnten ebenfalls nachgewiesen werden. Konzentrationspunkte waren ein Hausgarten nördlich des Möllenweges sowie die südlich des Möllenweges gelegene Baumreihe. Am konnten zur Ausflugszeit mehrere Individuen einer dieser Gattungen vom Hausgarten kommend beobachtet werden. Das Flugbild und der Höreindruck ließen Rückschlüsse auf Braune Langohren zu. Gelegentlich wurden Große Abendsegler festgestellt, die über die nördliche Ackerfläche flogen. Einmal gelang der Nachweis eines Kleinen Abendseglers, ebenfalls über der nördlichen Ackerfläche. 4.2 Horchkisten Die Ergebnisse der Horchkistenaufzeichnungen bestätigen die durch die Kartierung mit dem Detektor gewonnenen Erkenntnisse. Auch für die stationäre Aufzeichnung ergaben sich die höchsten Aktivitätswerte für die Breitflügelfledermaus mit einem Schwerpunkt an den Straßen begleitenden Baumreihen. Jagdaktivität konnte auch an der im Zentrum gelegenen Strauchhecke nachgewiesen werden. In allen Fällen konzentrierte sich die Jagdaktivität auf die ersten beiden Stunden nach dem Ausflug aus dem Quartier. Im Vergleich zu anderen Untersuchungen im Stadtgebiet von Lingen fällt die geringe Aktivität von Zwergfledermäusen an allen Standorten auf. Die meisten Ereignisse wurden bei dem letzten Einsatz der Horchkisten, Ende Juli, registriert. Dabei handelte es sich zum überwiegenden Teil um Displayrufe, was in Zusammenhang mit der herbstlichen Balz zu sehen ist. Die Ereignisse konzentrierten sich am HK-Standort 4, der sich in der Nähe eines Gebäudes an der B 213 befand. Geringe Jagdaktivität konnte an der zentralen Heckenstruktur registriert werden. Rufe von Abendsegler und von Arten der Gattungen Myotis / Plecotus, die dem Höreindruck nach wahrscheinlich den Langohren zugeordnet werden können, wurden nur gelegentlich aufgenommen. Einzelheiten zu den Horchkistenaufzeichnungen sind der Tabelle 1 zu entnehmen.

11 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 9 Tab. 1: Anzahlen der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Datum 2011 Ort/HK Abendsegler Breitflügelflm. Nyctaloid Pipistrellus Myotis / Plecotus? Summe 25./ / /22: *# *+# *+# *# 19*# * ² 1 24 Gesamtsumme HK = Horchkistenstandort? = unbestimmbar * = lange Rufsequenzen # = Jagdflug + = mehrere Individuen gleichzeitig = Balzrufe der Zwergfledermaus 1 = insgesamt 10 Display-Rufe 2 = insgesamt 20 Display-Rufe 4.3 Fang mit Netzen Am wurden zwei männliche Braune Langohren an der Heckenstruktur zwischen Möllenweg und dem Grasacker (F2) gefangen. Bei mindestens einem dieser beiden Tiere handelte es sich um ein Jungtier aus diesem Jahr. Der erste Fangversuch an den Hofeichen (F1) im Mai blieb trotz vorhandener Aktivität mehrerer Arten erfolglos. Dies ist im Zusammenhang mit dem Ausfall des Anlockgerätes wegen eines technischen Defektes zu sehen. Abb. 5: Fangstelle 2, Nachweis von Braunen Langohren

12 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Einen Überblick über das im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Artenspektrum der Fledermäuse gibt Tabelle 2. Zusätzlich sind Gefährdungs- und Schutzstatus angegeben. Tab. 2: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungs- und Schutzstatus Artname Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Plecotus auritus Braunes Langohr Gefährdungs-/ Schutzstatus RL BRD/NDS 1 FFH-Anhang - / 3 (-) IV G / 2 (2) IV V / 2 (2) IV D / 1 (G) IV V / 2 (3) IV 6 Myotis sp. IV 1 Rote Liste der in der BRD (MEINIG et al. 2009), bzw. Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten (HECKENROTH 1991), in Klammern die voraussichtlichen Kategorien der angekündigten aktualisierten Roten Liste für Niedersachsen (NLWKN, in Vorber.). Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung unbekannten Ausmaße D = Daten unzureichend = streng geschützt nach 7 (2) BNatSchG, Fassung vom Insgesamt wurden fünf Arten sicher nachgewiesen. Unter Berücksichtigung der regional bekannten Fledermausfauna und der Struktur des UG entspricht dieses Artenspektrum dem Erwartungswert. Bemerkenswert sind die hohen Jagdaktivitätsdichten von Breitflügelfledermäusen. Diese bundesweit rückläufige Art besitzt einen Verbreitungsschwerpunkt in Norddeutschland. Aus dem Emsland sind zahlreiche Vorkommen bekannt. Breitflügelfledermäuse stellen besondere Ansprüche an ihre Jagdhabitate. Da das Beutespektrum vor allem größere Käferarten wie Mai- und Junikäfer umfasst, gibt es im Frühjahr und Frühsommer Konzentrationen an den Schwarmplätzen dieser Arten, in der Regel ältere Einzelbaumbestände oder Baumreihen. Entsprechend war die Jagdaktivität auch an den Baumreihen und an den Hofeichen im UG sehr hoch. Aufgrund des charakteristischen Verhaltens (Einflug mehrerer Individuen über

13 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 11 festgelegte Flugrouten) ist davon auszugehen, dass es sich bei den jagenden Tieren um Weibchen einer nahe gelegenen Wochenstubenkolonie handelt. Weiterhin bemerkenswert ist der häufige Nachweis von Arten der Gattungen Myotis / Plecotus, vermutlich Braunen Langohren, in einem eng umgrenzten Areal. Sowohl die Konzentration als auch die Beobachtung von gerichtetem Flug mehrerer Individuen (Flugstraßen) zur Ausflugszeit legen den Verdacht auf ein Quartier in der Nähe nahe. Das Braune Langohr gehört in jedem Fall zum Arteninventar des UG. Die Art ist im Stadtgebiet von Lingen zwar verbreitet, benötigt aber eine heckenreiche Kulturlandschaft. Zwergfledermäuse stellen in der Regel die häufigste Art im besiedelten Bereich dar. Im UG wurden sie verhältnismäßig selten nachgewiesen. Die Gebäude im Randbereich des UG besitzen eine Bedeutung als Paarungs- und möglicherweise als Winterquartier, als Jagdgebiet ist das UG für diese Art unbedeutend. Großer und Kleiner Abendsegler sind im Raum Lingen vor allem während der Zugzeiten im Frühjahr und Herbst häufig anzutreffen. Meist konzentrieren sie sich dann nahe der Ems und des Dortmund-Ems-Kanals, da Abendsegler breite, lineare Gewässer während des Zuges als Orientierungshilfe nutzen. Das UG ist für die beiden Abendseglerarten ohne Bedeutung, da sich keine Hinweise auf häufig frequentierte Jagdgebiete oder verstärkte Jagdaktivität während der Zugzeiten ergaben. Weiterhin wurden keine Paarungsquartiere dieser Arten nachgewiesen. Eine besondere Struktur für die Fledermausfauna stellt die alte Windmühle dar, da sie in ihrem Steinfundament eine große Anzahl von Spalten aufweist, die geeignet sind als Winterquartier für Braunes Langohr und Zwergfledermaus. Abb. 6: Gewölbe der ehemaligen Mühle mit potenziellen Spaltenquartieren

14 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 12 5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung In den folgenden Kapiteln wird die Betroffenheit der vorkommenden Fledermausarten durch die geplante Umgestaltung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. 5.1 Vorbemerkung Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind auf europäischer und nationaler E- bene zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Neufassung vom , seit in Kraft) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der 44 und 45 rechtlich verankert. Nach den beiden Gesetzesänderungen vom und fallen ab dem in Planungsverfahren nur noch die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestimmungen und müssen bei Eingriffsplanungen speziell berücksichtigt werden. Alle anderen lediglich besonders geschützten Arten sind nach 44 (5) BNatSchG bei Planungen von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS- RL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Von den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten sind nach dieser gesetzlichen Grundlage alle planungsrelevant. Es ist daher im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich dieser Arten erfüllt werden, sowie zu prüfen, ob bei dem Vorliegen eines Verbotstatbestandes die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

15 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 13 Weiterhin findet einschränkend 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (und in dessen Folge bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen ggf. auch des 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Sollten einer oder mehrere Verbotstatbestände erfüllt werden, so ist eine Ausnahmeprüfung nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Im folgenden Kapitel wird die Betroffenheit der Fledermausarten durch die geplante Umgestaltung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten 44 (1) Nr. 3 BNatSchG verbietet die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten, es sei denn, ihre ökologische Funktion bleibt gemäß 44 (5) BNatSchG im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Im UG befinden sich potenziell geeignete Quartiere für die nachgewiesenen Fledermausarten, aktuell besetzte Quartiere wurden allerdings nicht nachgewiesen (vgl. Kap.3). Breitflügel- und Zwergfledermäuse beziehen ihr Quartier fast ausschließlich an Gebäuden. Falls keine Gebäude abgerissen werden, sind diese Arten nicht betroffen. Fortpflanzungsquartiere Baumhöhlen bewohnender Arten sind mit Hilfe der gewählten Methodenkombination gut erfassbar. Da sich keine Hinweise auf Fortpflanzungsquartiere im UG ergaben, ist die Zerstörung dieses Quartiertyps mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass Tagesschlafquartiere von Einzelindividuen im Falle einer Baumfällung betroffen sind. Einzelquartiere sind meist unauffällig, nur unregelmäßig von Fledermäusen besetzt und daher nur zufällig erfassbar. Die Zerstörung eines Einzelquartiers durch Beseitigung von Bäumen kann daher, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung kein Besatz vorlag, nicht vollständig ausgeschlossen werden. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG verbietet die Beschädigung oder Zerstörung solcher Quartiere, es sei denn, deren ökologische Funktion bleibt gemäß 44 (5) BNatSchG im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Bei Einzeltieren kann aufgrund ihrer Flexibilität hinsichtlich der Quartierwahl und der bekanntermaßen hohen Quartierwechselfrequenz davon ausgegangen werden, dass das betroffene Individuum in seinem

16 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 14 weiteren Aktionsraum vergleichbare Ausweichquartiere kennt oder erschließen wird, so dass die ökologische Funktion des von den Planungen betroffenen potentiellen Tagesschlafplatzes im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben wird. Ein Verlust dieser Strukturen löst somit keine artenschutzrechtlichen Konflikte aus, Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 3 i.v.m. 44 (5) BNatSchG können daher ausgeschlossen werden. Unter Anwendung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen können Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 3 und 44 (5) BNatSchG insgesamt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Tötungsverbot Ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ist für Fledermäuse nur zu erwarten, sofern besetzte Quartiere beseitigt werden sollen. Im vorliegenden Fall könnte dies für mehrere Arten zutreffen, da Fledermausquartiere potentiell betroffen sein können. Das Quartierpotenzial für die Sommerpopulationen beschränkt sich weitestgehend auf die Gebäude im UG. Sofern im Zuge der geplanten Baumaßnahmen keine Gebäude- bzw. Gebäudeteile abgerissen werden, kann für diese Arten die Erfüllung von Verbotstatbeständen nach 44 (1) Nr.1 ausgeschlossen werden. Auch wenn sich, wie bereits erwähnt, im Verlauf der Untersuchung keine Hinweise auf Fortpflanzungsquartiere ergaben, ist eine Anwesenheit von Einzelindividuen in Bäumen nicht generell auszuschließen, da diese auch sehr unauffällige Quartierstrukturen nutzen können. Daher ist es aus Vorsorgegründen notwendig, eine eventuelle Fällung von Bäumen außerhalb der Aktivitätsperiode in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar durchzuführen, um die Erfüllung eines Verbotstatbestandes nach 44 (1) Nr. 1 mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Die Untersuchungsergebnisse geben keine Hinweise auf mögliche Winterquartiere in Bäumen, wie sie von den beiden Abendseglerarten genutzt werden. Dennoch ist es aus Vorsorgegründen angezeigt, unmittelbar vor der Entnahme von Bäumen, die auffallende Höhlenstrukturen oder einen BHD von mehr als 50 cm aufweisen, eine Kontrolle auf aktuellen Besatz durchzuführen (Baumhöhlenkamera, Endoskop). Nur wenn hierbei festgestellt wird, dass keine Fledermäuse anwesend sind, können Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG für Fledermäuse ausgeschlossen werden. Für Arten, die in und an Gebäuden überwintern, kann eine Tötung während der Winterruhe ausgeschlossen werden, sofern alle Gebäude erhalten bleiben. Sollten Gebäude abgerissen werden, müssen auch diese unmittelbar vor dem Abriss auf das Vorhandensein winterschlafender Fledermäuse überprüft werden. Unter Berücksichtigung der dargelegten Vermeidungsmaßnahmen können Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr.1 mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

17 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 15 Störungsverbot Voraussetzung für die Möglichkeit einer erheblichen Störung im Sinne von 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist die Betroffenheit eines essentiellen Habitatbestandteils oder Quartiers. Da sich keine Hinweise auf Quartiere ergaben, kann unter der Voraussetzung, dass keine Gebäude abgerissen werden, eine erhebliche Störung für diesen Habitatbestandteil ausgeschlossen werden. Für Breitflügelfledermäuse ist sowohl die Straßen begleitende Baumreihe am Möllenweg als auch der Hofeichenbestand als essentielles Jagdhabitat anzusehen. Bei einer vollständigen Beseitigung dieser Strukturen ist von der Erfüllung eines Verbotstatbestandes auszugehen. Bei einer partiellen Entnahme einzelner Bäume ist davon auszugehen, dass die Jagdgebietsfunktion dennoch weitestgehend erhalten bleibt, sofern die Wert gebende charakteristische Struktur (durchgängige Baumreihe am Möllenweg, Hofwaldcharakter des Gehöfts) nicht zerstört wird. Um die Erfüllung von Verbotstatbeständen im Sinne von 44 (1) Nr.2 zu vermeiden, ist der Erhalt der genannten Habitate in ihrer charakteristischen Ausprägung erforderlich. Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahme ist die Erfüllung von Verbotstatbeständen im Sinne von 44(1), Nr. 2 ausgeschlossen.

18 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 16 6 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Baugebiet Clusorth-Bramhar erfolgten sowohl die Erfassung als auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von streng geschützten, in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten Fledermausarten. Im Untersuchungszeitraum von April bis September wurden in fünf Nächten durch Gebietsbegehungen mit dem Detektor, den Fang mit Netzen und den Einsatz von Horchkisten mit Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Braunem Langohr, Großem Abendsegler und Kleinem Abendsegler fünf Fledermausarten sicher nachgewiesen, weiterhin wurde möglicherweise mindestens eine weitere Art der Gattung Myotis erfasst. Die Jagdintensität von Breitflügelfledermäusen war an einigen Strukturen im Untersuchungsgebiet bemerkenswert hoch. Für diese Art konnten auch zielgerichtete Einflüge mehrerer Individuen in das Untersuchungsgebiet festgestellt werden (Flugstraßen). Weiterhin stellt ein Teil des Untersuchungsgebietes ein Jagdhabitat für Braune Langohren dar. Während der Untersuchung wurden keine Tagesschlafquartiere von Fledermäusen nachgewiesen. Es existieren mindestens fünf Balzreviere von Zwergfledermäusen im UG, alle in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden. Verbotstatbestände nach 44 (1) BNatSchG werden bei Berücksichtigung der im Folgenden angeführten vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen nicht erfüllt. Vermeidung des Abrisses von Gebäuden Beschränkung von Baumfällarbeiten auf die Zeit zwischen Anfang November und Ende Februar Kontrolle von Bäumen mit einem BHD von mehr als 50 cm auf Fledermausbesatz vor der Fällung im Winter Vermeidung von umfangreichen Baumfällungen oder Heckenbeseitigung, die zur Beeinträchtigung von bedeutenden Jagdhabitaten oder Flugrouten führen könnten. Die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen und Lebensraumverluste müssen im Rahmen der Eingriffsregelung kompensiert werden.

19 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 17 7 Literatur AHLÉN, I. (1981): Identification of Scandinavian bats by their sounds. - Department of Wildlife Ecology, 51. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. In: Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsachsen 26: KIEL, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Ministerium f. Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG (LANA) (2006): Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechtes bei der Zulassung von Vorhaben und Planungen, beschlossen auf der 93. LANA-Sitzung am und gemäß des Beschlusses der 67. UMK vom 26./ im Hinblick auf Entscheidungen des BVerwG ergänzt. LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6(1): NLWKN (in Vorber.): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Fledermäuse. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehm Bücherei 648. WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Erkennen europäischer Fledermäuse - insbesondere anhand der Ortungsrufe. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 81:

20 Geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Artenschutzprüfung Fledermäuse 18 Anhang

21 M 1 : m Karte 1: Fledermäuse - Methodik und Ergebnisse Punktuelle Artnachweise Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Braunes Langohr Art d. Gattung Myotis sp. / Plecotus sp. Zwergfledermaus Hinweise auf Paarungsquartier d. Zwergfledermaus Jagdgebiete Methodik Breitflügelfledermaus Zwergfledermaus Art/en der Gattung Myotis sp. / Plecotus auritus Leitstrukturen Flugstraßen von Breitflügelfledermäusen 3 2 Standorte der Horchkisten (mit Bezeichnung) Fangstellen (mit Bezeichnung) Untersuchungsgebietsgrenze

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