Artenschutzrechtliche Prüfung B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Untersuchungen zum Fledermausvorkommen in Bäumen an der Wilstedter Straße Untersuchungsphase II Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL h Harpstedt ten und Planungen Oktober 2012

2 Datum: Auftraggeber: Gemeinde Tarmstedt Hepstedter Straße Tarmstedt Ansprechpartner: Herr Wagner Tel: wagner@tarmstedt.de Auftragnehmer: Meyer & Rahmel GbR Holzhausen Harpstedt Tel: info@meyer-rahmel.de

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Methodik Ergebnisse Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen Quellen und Literatur Anhang...10 I

4 1 Einleitung Im Fachbeitrag zur Voruntersuchung (Phase I) wurden die Ergebnisse der Erfassung von Höhlenbäumen im Bereich der Einmündung zum B-Plangebiet an der Wilstedter Straße in Tarmstedt und deren potentielle Eignung als Lebensstätte für die streng geschützten Fledermausarten dargestellt (MEYER & RAHMEL 2012). In einer weiterführenden Untersuchung (Phase II) zur Artengruppe der Fledermäuse war zu prüfen, ob sich in den Linden an der Wilstedter Straße Lebensstätten streng geschützter Fledermausarten befinden. Die Suche nach potentiell geeigneten Quartierbäumen für Fledermäuse ergab acht Linden mit fledermausgeeigneten Einfluglöchern. Es handelt sich um fünf Linden (H1-5) auf der westlichen Straßenseite und um drei Linden (H 7-9) auf der östlichen Straßenseite. Die lokale Situation ließ erwarten, dass Quartierbäume während der Sommermonate ggf. von Arten der Gattung Myotis, dem Großen Abendsegler oder von Braunen Langohren als Wochenstubenquartier bzw. im Spätsommer als Balz-/Paarungsquartier von Abendsegler oder Rauhautfledermaus genutzt werden. Der Verlust an Lebensstätten oder die Störung oder Tötung von Individuen können sich ergeben, wenn Baumquartiere durch notwendige Baumfällmaßnahmen betroffen sind. Die Ergebnisse der Untersuchung zur Nutzung der Baumhöhlen als Sommer - und Balzquartier von Fledermäusen sind in dem vorliegenden Bericht dargestellt. Bei einer nachgewiesenen Nutzung der Baumhöhlen werden entsprechende Artenschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Die Nutzung der Baumhöhlen während der Wintermonate durch Langohr und Abendsegler ist nicht völlig auszuschließen. Hierfür werden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen. Meyer & Rahmel 2

5 2 Methodik Die fledermauskundliche Untersuchung an den Linden an der Wilstedter Straße erfolgte zwischen Ende Juni und Ende September Es galt die Baumhöhlen in den markierten Bäumen Nr. 1-5 und 7-9 auf Fledermausbesatz wie folgt zu untersuchen: 1. Kontrolle der aufgefundenen Höhlenbäume während der Wochenstubenzeit (Mai bis Juni) auf den Besatz mit Fledermäusen (Sommerquartiere) durch Sichtkontrollen und Registrierung von Fledermausrufen an zwei Terminen, am und Kontrolle der aufgefundenen Höhlenbäume während des Spätsommers (August/September) auf den Besatz mit Fledermäusen (Balzquartiere) durch Sichtbeobachtungen und Detektoreinsatz am , und sowie automatische Daueraufzeichnung der Fledermausrufe durch Horchkisten an Bäumen an zwei Terminen ( und ) sowie eine durchgehende Aufzeichnungen durch ein Anabat im Zeitraum vom bis Die Sichtkontrollen mit dem Detektor während der Wochenstubenzeit erfolgten in der Abenddämmerung zur Ausflugzeit, die Spätsommerkontrollen mit Detektor wurden in der späten Abendzeit zwischen und Uhr durchgeführt. Die Horchkisten standen jeweils am Stammfuß eines Höhlenbaumes oder zwischen zwei nahe beieinander stehenden Höhlenbäumen in der Zeit der Abenddämmerung bis über den Sonnenaufgang hinaus. Bei den im Rahmen der Erfassung eingesetzten Horchkisten handelt es sich um die Kombination von Ultraschallwandlern und entsprechenden Aufnahmegeräten (Ciel CD- P102 R3 Dualband) gekoppelt mit einem Trekstore MP3-Player mit Zeitstempel als Datalogger. Eine solche Horchkiste empfängt während der gesamten Aufstellungszeit einer Nacht alle Ultraschalllaute in den eingestellten Frequenzfenstern (20-30 khz und khz). Die am lautesten rufende Art, der Große Abendsegler, wird von den Geräten über Distanzen von max. ca. 100 m registriert, bei Breitflügelfledermäusen liegt der Wert bei ca m. Eine sichere Artbestimmung anhand der aufgezeichneten Laute ist bei den Arten möglich, die einen hohen qcf-anteil (quasi-constant-frequently) im Ruf aufweisen (z.b. Großer Abendsegler, Breitflügel-, Zwerg- und Rauhautfledermaus). Der Einsatz dieser Geräte dient an den Probestandorten der Ermittlung der Fleder- Meyer & Rahmel 3

6 maus-aktivität. Bei der Auswertung wird neben der reinen Zählung der Lautsequenzen notiert, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes (Fanglaute) enthalten sind (Hinweis bzw. Beleg für Jagdflug) und ob mehrere Individuen gleichzeitig riefen (Hinweis auf Schwärmverhalten am Quartier). Zudem erfolgte eine Auswertung bzgl. typischer Sozialrufe, die im Bereich von Fledermausquartieren abgegeben werden. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten erhöht gegenüber einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor die Wahrscheinlichkeit, eine geringe und/oder unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen. Beim eingesetzten Anabat der Firma Titley handelte es sich um einen Teilerdetektor mit Datenspeicher (CF-Karte). Das Gerät zeichnete während der geschalteten Aktivitätsfenster ( mind. 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang) jeweils die Rufe von Fledermäusen auf. Die Rufe bzw. Rufreihen werden mit Datum und Uhrzeit in Dateien abgelegt. Die Rufe werden als Pictogramm dargestellt. Grundlagen für die Bestimmung der Fledermaus-Ortungsrufe waren die Beschreibungen der Laute in AHLÉN (1990a, 1990b), WEID & V. HELVERSEN (1987), SKIBA (2003) sowie LIMPENS & ROSCHEN (1994, 1996). Letztere beschreiben auch die Einstellmethode des Detektors, deren Anwendung für die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Bestimmungen wichtig ist. Ebenso wichtig wie die Kenntnis des theoretischen Hintergrundes ist die langjährige praktische Erfahrung mit der Methode. Meyer & Rahmel 4

7 3 Ergebnisse In der Voruntersuchung durch MEYER & RAHMEL (2012) wurden acht Bäume (Nr. 1-5, 7-9) mit Höhlenöffnungen festgestellt. Die sich dahinter verbergenden Baumhöhlen könnten potentiell geeignete Quartiere für Fledermäuse darstellen. An fünf Terminen in der Wochenstuben- und Balzzeit wurde eine Sicht- und Detektorkontrolle in der Zeit der Abenddämmerung bis in die Dunkelphase bzw. im Spätsommer ab Uhr durchgeführt. In dieser Zeit wurden keine Nachweise von ausfliegenden oder rufenden Fledermäusen erbracht. Durch die Daueraufzeichnungen vom August bis Oktober wurden sechs Fledermausarten nachgewiesen. Alle Fledermausarten sind streng geschützte FFH-Anhang IV Arten. Darunter sind die drei baumhöhlenbewohnende Arten Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Art/Arten der Gattung Myotis. Eine genauere und sichere Bestimmung auf Artebene war für die Gattung Myotis mit den durchgeführten Methoden nicht möglich; dies wäre nur durch gezielten Fang möglich gewesen. Bei dem Nachweis der Gattung Myotis handelt es sich um eine Gruppe mehrerer potentiell vorkommender Arten (z.b. Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Fransenfledermaus), die Baumhöhlen generell oder fakultativ als Quartier nutzen. Als gebäudebewohnende Arten traten jagende Breitflügelfledermäuse (Eptesicus serotinus), Zwerg - und Mückenfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus, P. pygmaeus) auf. Bei den Sicht- und Detektorkontrollen während der Wochstubenzeit wurden keine Soziallaute aus den Baumhöhlen wahrgenommen oder ausfliegende Tiere festgestellt. Es gibt keine Hinweise auf die Nutzung der Baumhöhlen als Wochenstubenquartier. In Tabelle 1 ist die unterschiedliche Aktivität der sechs Arten aufgeführt, die durch die Daueraufzeichnung eines Anabats vom bis ermittelt wurde. Es zeigte sich, dass es sich um Jagdflüge oder Durchflüge der aufgeführten Arten und Balzrufe der Zwerg- und Mückenfledermaus handelte; es wurden keine Balzrufe der baumhöhlenbewohnenden Arten aufgezeichnet. Die Häufigkeit der Rufsequenzen vom Abendsegler, Myotis und Rauhautfledermaus wies auf kein Schwärmverhalten im Bereich der Bäume hin. Die geringe Anzahl von Rufsequenzen beim Abendsegler und Myotis weisen eher auf Durchflüge hin. Eine geringe Jagdaktivität zeigte die Rauhautfledermaus. Jagdflüge der Breitflügelfledermaus waren etwas häufiger vertreten. Mit Abstand war die Zwergfledermaus am häufigsten anzutreffen und wies auch eine hohe Anzahl von Soziallauten im August und September auf. Eine Balzaktivität der baumbewohnenden Fledermausarten wurde nicht festgestellt. Meyer & Rahmel 5

8 Tabelle 1: Nachgewiesene Fledermausarten im Bereich des B-Plangebietes an der Wilstedter Straße Artname deutsch Artname latein Rufsequenzen Jagd- / Durchflug Rufsequenzen Balz Auswertung zur Aktivität Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Jagdflüge Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus Myotis spec Großer Abendsegler Nyctalus noctula 19 - Kleinabendsegler oder Gr. Abendsegler nyctaloid (unbestimmt) Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Jagdflüge, kein Hinweis auf Schwärmen an den Baumhöhlen Jagdflüge, kein Hinweis auf Schwärmen an den Baumhöhlen, keine Balzrufe aus Baumhöhlen Jagdflüge, kein Hinweis auf Schwärmen an den Baumhöhlen, keine Balzrufe aus Baumhöhlen Jagdflüge Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 30 - Jagdflüge Zwerg-, Mückenfledermaus Pipistrellus pip. / P. pyg keine Balzrufe aus Baumhöhlen Summe / Betroffenheit von Arten keine Betroffenheit Fazit: Die Aktivität an den Höhlenbäumen, die über die Aufzeichnung der Fledermausrufe über die gesamte Nacht erfolgte, lag nicht in der Ausflugzeit oder während der Schwärmzeit in der Morgendämmerung. Es handelte sich um Ortungsrufe im Laufe der Nacht, die als Jagdflüge oder Durchflüge einzustufen sind. Es gab keine Hinweise auf Schwärmverhalten vor der Baumhöhle zur Zeit der Rückkehr in das Quartier und keine Soziallaute aus den Baumhöhlen. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Baumhöhlen nicht als Fledermausquartier genutzt wurden. In der artenschutzrechtlichen Prüfung sind die Arten zu berücksichtigen, deren Lebensstätten durch die Realisierung des geplanten Vorhabens zerstört werden würden oder die direkt durch Tötung oder Störung betroffen wären. Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf die Nutzung der Baumhöhlen in der Zeit vom Juni bis Oktober durch baumhöhlenbewohnende Arten. Eine kurzzeitige Nutzung als Zwischenquartier durch Einzeltiere ist jedoch nicht auszuschließen. Eine Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartier kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Hierfür werden Artenschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Meyer & Rahmel 6

9 4 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen Nach 44 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten) sowie nach 19 BNatSchG (Artenschutz im Rahmen der Eingriffsregelung) ist es unter anderem unzulässig, die Lebensstätten beziehungsweise die Biotope streng geschützter Arten zu zerstören sowie die Tiere zu töten oder zu stören. Im Rahmen des Bauleitplanung für das B-Plangebiet Wilstedter Straße werden verschiedene Varianten der Verkehrsanschließung geprüft. Die Linden im Einmündungsbereich an der K113 am Ortsausgang von Tarmstedt an der Wilstedter Straße könnten durch die Anlage des Baugebietes betroffen sei und ggf. gefällt werden. Beeinträchtigungen sind während der Bauphase und durch die Anlage des Projektes zu erwarten. Durch Baumfällmaßnahmen von potentiellen Quartierbäumen oder Störungen im Nahbereich von Fledermaus-Lebensstätten z.b. durch Lichteinflüsse, Erschütterungen usw. während der Bauphase können Lebensstätten zerstört werden oder die Individuen direkt gestört oder getötet werden. Die Untersuchung der Fledermausvorkommen an den Höhlenbäumen ergab keine Hinweise auf Quartierstandorte baumhöhlenbewohnender Arten für die Wochenstubenund Balzzeit. Es handelt sich dennoch um potentielle Quartierbäume, die durchaus innerhalb eines Quartierverbundsystems von Einzeltieren aufgesucht oder möglicherweise als Winterquartier genutzt werden könnten. Der Winteraspekt bzw. die Nutzung der Höhle als Winterquartier war nicht Bestandteil der vorliegenden Untersuchung. Dieser Aspekt wird im Rahmen baubedingter Wirkfaktoren von Bedeutung sein, wenn die Baumfällmaßnahmen im Herbst oder in den Wintermonaten durchgeführt werden sollen. Die Kontrolle der Höhlen auf ihre Nutzung als Winterquartier wurde in dieser Untersuchung nicht durchgeführt. Der günstigste Zeitpunkt für eine Höhlenkontrolle mit einem Endoskop wäre kurz vor den Baumfällmaßnahmen bzw. in den Wintermonaten. Die Maßnahme wäre als Vermeidungsmaßnahme vor dem Eingriff notwendig. Meyer & Rahmel 7

10 Vermeidung von Störungen und Schädigungen bei Fledermäusen V CEF Vor Beginn der Baumaßnahmen (Baufeldräumung, Fällung von Bäumen) Überprüfung betroffener Höhlenbäume auf Besatz von Fledermäusen durch Höhlenkontrolle (Hubsteiger) mit einem Endoskop während der Tage vor der Baumfällung. Versiegelung von Höhlen nach Sicherstellung, dass keine Fledermäuse in der Höhle sind, um dem Artenschutz gem (1) BNatSchG zumindest vor dem Hintergrund der Störung, Verletzung und Tötung zu entsprechen. Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Population sind nur erforderlich, wenn sich eine Nutzung als Winterquartier herausstellen sollte. Ausgleichsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Sicherung des (günstigen) Erhaltungszustandes A/E FCS Die Ausgleichsmaßnahme stellt eine artspezifische Maßnahme dar, die negative Wirkungen von Eingriffen auf der Seite der betroffenen (Teil)-Population durch Gegenmaßnahmen auffangen und den Erhaltungszustand der lokalen Population erhält. Diese nachfolgend aufgelistete Maßnahme kann auch als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Einriffsregelung bzw. in der Planfeststellung festgelegt werden. Durch die Gewährleistung eines ausreichenden Angebotes an Lebensstätten ist eine Erhaltung der Population baumhöhlenbewohnender Fledermausarten gesichert. Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Lebensstätten für Fledermäuse A/E1 Sicherung vorhandener Höhlenbäume in ausreichender Anzahl und Erhaltung der Höhlen als Fledermausquartier im Umfeld der Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme, wie die Markierung zur Erhaltung geeigneter Potentialbäume für Fledermäuse, ist unter Anleitung fachkundiger Gutachter durchzuführen. Meyer & Rahmel 8

11 5 Quellen und Literatur Ahlén, I. (1990a): Idenification of bats in flight - Swedish Society for Conservation of Nature: Ahlén, I. (1990b): European bat sounds - 29 species flying in natural habitats. - Swedish Society for Conservation of Nature: Kassette. Limpens, H.G.J.A. & A. Roschen (1994): Bestimmung der mitteleuropäischen Fledermausarten anhand ihrer Rufe - NABU Projektgruppe "Fledermauserfassung Niedersachsen", Bremervörde: Bestimmungskassette. Limpens, H.G.J.A. & A. Roschen (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung. Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6 (1): Meyer & Rahmel (2012): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I - Gutachten im Auftrag der gemeinde Tarmstedt, Juli 2012, 5 S. Skiba, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehmbücherei, 648 S. Weid, R. & O. v. Helversen (1987): Ortungsrufe von europäischen Fledermäusen beim Jagdflug im Freiland. Myotis 25: Meyer & Rahmel 9

12 6 Anhang Formblatt zur Art Großer Abendsegler Durch das Vorhaben betroffene Art Artname Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus X FFH-Anhang IV-Art Rote Liste- Status m. Angabe Einstufung Erhaltungszustand europäische Vogelart V RL Deutschland, Kat. X FV günstig / hervorragend durch Rechtsverordnung 3 RL Niedersachsen, Kat. U1 ungünstig - unzureichend nach 54 Abs. 1 Nr.2 U2 ungünstig schlecht BNatSchG geschützte Art 2. Bestand und Empfindlichkeit Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Quelle: Ministerium f. Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz d. Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen Lebensraum- und Flächenanspruch - Die Art gilt als typische Waldart, da als Sommer- und Winterquartiere Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften genutzt werden. Als Jagdgebiete werden offene Lebensräume, die einen hindernisfreien Flug ermöglichen bevorzugt. Die Tiere jagen, soweit dies bekannt ist, in Höhen zwischen 10 und 150 m. Die Jagdreviere können weiter als 10 km vom Quartier entfernt liegen. Als Sommer- und Fortpflanzungsquartiere werden Baumhöhlen, seltener Nistkästen bezogen. Die ortstreuen Kolonien nutzen mehrere Quartiere im Verbund und wechseln diese häufig. Den Winter verbringen sie in großräumigen Baumhöhlen, seltener auch in Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen oder Brücken. Zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten können Entfernungen über km liegen. Die Art ist ein Fernstreckenwanderer im Frühjahr und Herbst. - Artspezifische Empfindlichkeiten beziehen sich auf den Verlust von Quartierstandorten mit der Gefahr von Störung oder Tötung der Tiere, den Verlust oder Entwertung von Sommerlebensräumen und Nahrungsflächen in Wäldern oder die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten. Betriebsbedingte Wirkungen können Beeinträchtigungen von Zug- oder Flugkorridoren sein. Betriebsbedingte Tierverluste (Tötung) können durch Kollisionen entstehen. - Die Aktivitätszeit beginnt Anfang März und endet im Dezember. Ab Mitte Juni kommen die Jungen zur Welt. Im August werden die Wochenstuben aufgelöst. Verbreitung in Deutschland / in Niedersachsen Quelle: Theunert, R. (2008):Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Inform.d. Naturschutz Niedersachs, 28 Jg. Nr. 3: Die Art steht in Deutschland auf der Vorwarnliste (V) und in Niedersachsen ist sie gefährdet (3). In Niedersachsen ist der Große Abendsegler verbreitet. Verbreitung im Untersuchungsraum X nachgewiesen potenziell möglich Im Untersuchungsraum befinden sich geeignete Lebensräume. Zur Populationsgröße der im größeren Quartierverbund im Umfeld lebenden Abendsegler gibt es keine genauen Angaben. Meyer & Rahmel 10

13 Durch das Vorhaben betroffene Art Artname Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3. Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung nach 44 BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden im Zuge der Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Tiere verletzt oder getötet? X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen? ja nein Entstehen weitere signifikante Risiken (z.b. Kollisionsrisiken)? ja X nein Vermeidungsmaßnahme für besonders kollisionsgefährdete Tierarten ist vorgesehen Kurze Wirkungsprognose: Die Nutzung als Zwischen- oder Winterquartier ist nicht völlig auszuschließen.potenzielle Quartierbäume sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren und eine Tötung oder Verletzung kann vermieden werden. Der Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen tritt ein. ja X nein Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört?? ja nein X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) Verschlechterung des Erhaltungszustands tritt nicht ein Wirkungsprognose: Die Nutzung als Winterquartier ist nicht völlig auszuschließen.potenzielle Quartierbäume sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren und eine Störung ist zu vermeiden. Der Verbotstatbestand erhebliche Störung tritt ein. ja X nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?? ja nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) X Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen (A CEF)? Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt Kurze Wirkungsprognose: Die Funktionalität eines Quartierverbundsystems bleibt erhalten, wenn weitere Höhlenbäume gesichert werden. Der Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein. ja X nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7BNatSchG erforderlich? X nein Prüfung endet hiermit ja (Pkt. 4 ff.) 4. Prüfen der fachlichen Ausnahmebedingungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG Meyer & Rahmel 11

14 Durch das Vorhaben betroffene Art Artname Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Ausnahmegrund liegt vor ja Ausnahmegründe sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; anderweitig zumutbare Alternativen existieren nicht Angabe zu geprüften zumutbaren Alternativen Untersuchte Alternativlösungen sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; ja Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja X nein Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der Populationen auf übergeordneter Ebene? ja X nein - Kompensatorische Maßnahme ist vorgesehen (A FCS bzw. E FCS) Beschreibung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (siehe Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)) Verschlechterung des EhZ der Populationen oder Verfestigung eines ungünstigen EhZ trotz FCS-/ Kompensationsmaßnahmen? ja X nein 5 Angaben zur artenschutzrechtlich veranlassten Funktionskontrolle Funktionskontrolle ist notwendig und veranlasst; Beschreibung s. in Maßnahmenblatt des LBP, Nr. 6 Fazit: Die fachlich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen X X zur Vermeidung (V CEF) zum vorgezogenen Ausgleich (A/E CEF) weitere Maßnahmen zur Sicherung des (günstigen) Erhaltungzustandes (A/E FCS) sind im zu verfügenden Plan (LBP, landespflegerische Maßnahmen) dargestellt. Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener Maßnahmen X treten die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1-3 nicht ein, so dass keine Ausnahme gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ist. X ist keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Bezugsraum der Planung und auf übergeordneter Ebene zu befürchten, so dass in Verbindung mit dem Vorliegen der weiteren Ausnahmebedingungen die Voraussetzungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sind. Falls nicht zutreffend: Die Ausnahmebedingungen des 45 Abs. 7 BNatSchG sind nicht erfüllt. Meyer & Rahmel 12

15 Formblatt zur Art Rauhautfledermaus Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus X FFH-Anhang IV-Art Rote Liste- Status m. Angabe Einstufung Erhaltungszustand europäische Vogelart RL Deutschland, Kat. ( ) FV günstig / hervorragend durch Rechtsverordnung R RL Niedersachsen, Kat.? U1 ungünstig - unzureichend nach 54 Abs. 1 Nr.2 U2 ungünstig schlecht BNatSchG geschützte Art 2. Bestand und Empfindlichkeit Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Quelle: Ministerium f. Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz d. Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen Lebensraum- und Flächenanspruch - Die Art gilt als typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder und bevorzugt Auwaldgebiete an größeren Flüssen. Als Jagdgebiete werden Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Die Tiere jagen, oftmals strukturgebunden in Höhen zwischen 5 und 15 m, treten aber auch in deutlich größeren Höhen auf. Die Jagdgebiete sind durchschnittlich 18 ha groß und können 6 bis 7 km vom Quartier entfernt liegen. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke an Bäumen im Wald oder an Waldrändern in Gewässernähe genutzt. Die Art überwintert in überirdischen Spaltenquartieren und Hohlräumen an Bäumen und Gebäuden. Zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten können Entfernungen über km liegen. Die Art ist ein Fernstreckenwanderer im Frühjahr und Herbst. - Artspezifische Empfindlichkeiten beziehen sich auf den Verlust von Quartierstandorten mit der Gefahr von Störung oder Tötung der Tiere, den Verlust oder Entwertung von Sommerlebensräumen und Nahrungsflächen in Wäldern oder die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten. Betriebsbedingte Störwirkungen können Meideverhalten hervorrufen, mit der Folge von Jagdhabitatverlust oder der Beeinträchtigung von Zug- oder Flugkorridoren. Betriebsbedingte Tierverluste (Tötung) können durch Kollisionen entstehen. - Die Aktivitätszeit beginnt im März und endet im November. Ab Mitte Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Mitte Juli werden die Wochenstuben aufgelöst. Die Paarung findet während des Durchzuges von Mitte Juli bis Anfang Oktober statt. Verbreitung in Deutschland / in Niedersachsen Quelle: Theunert, R. (2008):Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Inform.d. Naturschutz Niedersachs, 28 Jg. Nr. 3: Die Art hat in Niedersachsen eine restriktive Verbreitung (R). In Niedersachsen ist die Rauhautfledermaus während der Durchzugs- und Paarungszeit verbreitet, ansonsten sind zerstreut Wochenstuben bekannt. Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen X potenziell möglich Im Untersuchungsraum befinden sich geeignete Lebensräume. Zur Häufigkeit und Populationsgröße in den naheliegenden Wäldern oder im Umkreis gibt es keine Angaben. Kein Hinweis auf eine Wochenstube oder Balzquartier in den untersuchten Bäumen. Meyer & Rahmel 13

16 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 3. Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung nach 44 BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden im Zuge der Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Tiere verletzt oder getötet? X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen? ja nein Entstehen weitere signifikante Risiken (z.b. Kollisionsrisiken)? ja X nein - Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Kurze Wirkungsprognose: Die Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartier ist nicht völlig auszuschließen. Falls die Bäume gefällt werden, ist eine Betroffenheit möglich. Deshalb ist vor der Fällung eine Kontrolle und eine Verschließen der Höhle erforderlich. Der Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen tritt ein. ja X nein Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört?? ja nein X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) Verschlechterung des Erhaltungszustands tritt nicht ein Wirkungsprognose: s.o. Der Verbotstatbestand erhebliche Störung tritt ein. ja X nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja X nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) X Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen (A CEF) Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt Kurze Wirkungsprognose: Es liegen keine Hinweise auf Nutzung als Lebensstätte vor. Es handelt sich dennoch um potentielle Quartierbäume. Ein ausreichendes Angebot an Höhlenbäumen ist zu sichern. Der Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein. ja X nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7BNatSchG erforderlich? X nein Prüfung endet hiermit ja (Pkt. 4 ff.) 4. Prüfen der fachlichen Ausnahmebedingungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG Meyer & Rahmel 14

17 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Ausnahmegrund liegt vor ja Ausnahmegründe sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; anderweitig zumutbare Alternativen existieren nicht Angabe zu geprüften zumutbaren Alternativen Untersuchte Alternativlösungen sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; ja Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der Populationen auf übergeordneter Ebene? ja nein Kompensatorische Maßnahme ist vorgesehen (A FCS bzw. E FCS) Beschreibung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (siehe Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)) Beschreibung des Erhaltungszustandes der Populationen auf übergeordneter Ebene (nach Angaben der Landesnaturschutzverwaltung) Prognose, dass der Eingriff und die zur Vermeidung / Kompensation ergriffenen Maßnahmen (unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes und der Entwicklungsprognose) den Erhaltungszustand auf lokaler Ebene (lokale Population) nicht soweit verschlechtern, dass die Population auf übergeordneter Ebene in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. bei ungünstiger Prognose: Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung des günstigen Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) auf Landesebene / auf lokaler Ebene: - Auflistung von Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes - Darstellung, wie die Maßnahmen im Populationskontext wirken; - Aussage zur Zuverlässigkeit des Erfolgseintrittes, Referenzen (Quellen). bei Betroffenheit einer Art mit ungünstigem Erhaltungszustand: Darstellung, dass Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich ist Verschlechterung des EhZ der Populationen oder Verfestigung eines ungünstigen EhZ trotz FCS-/ Kompensationsmaßnahmen? ja nein 5 Angaben zur artenschutzrechtlich veranlassten Funktionskontrolle Funktionskontrolle ist notwendig und veranlasst; Beschreibung s. in Maßnahmenblatt des LBP, Nr. Meyer & Rahmel 15

18 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 6 Fazit: Die fachlich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen X X zur Vermeidung (V CEF) zum vorgezogenen Ausgleich (A/E CEF) weitere Maßnahmen zur Sicherung des (günstigen) Erhaltungzustandes (A/E FCS) sind im zu verfügenden Plan (LBP, landespflegerische Maßnahmen) dargestellt. Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener Maßnahmen X treten die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1-3 nicht ein, so dass keine Ausnahme gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ist. X ist keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Bezugsraum der Planung und auf übergeordneter Ebene zu befürchten, so dass in Verbindung mit dem Vorliegen der weiteren Ausnahmebedingungen die Voraussetzungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sind. Falls nicht zutreffend: Die Ausnahmebedingungen des 45 Abs. 7 BNatSchG sind nicht erfüllt. Meyer & Rahmel 16

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