Artenschutzrechtliche Prüfung B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt
|
|
- Carl Dressler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Artenschutzrechtliche Prüfung B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Untersuchungen zum Fledermausvorkommen in Bäumen an der Wilstedter Straße Untersuchungsphase II Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL h Harpstedt ten und Planungen Oktober 2012
2 Datum: Auftraggeber: Gemeinde Tarmstedt Hepstedter Straße Tarmstedt Ansprechpartner: Herr Wagner Tel: wagner@tarmstedt.de Auftragnehmer: Meyer & Rahmel GbR Holzhausen Harpstedt Tel: info@meyer-rahmel.de
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Methodik Ergebnisse Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen Quellen und Literatur Anhang...10 I
4 1 Einleitung Im Fachbeitrag zur Voruntersuchung (Phase I) wurden die Ergebnisse der Erfassung von Höhlenbäumen im Bereich der Einmündung zum B-Plangebiet an der Wilstedter Straße in Tarmstedt und deren potentielle Eignung als Lebensstätte für die streng geschützten Fledermausarten dargestellt (MEYER & RAHMEL 2012). In einer weiterführenden Untersuchung (Phase II) zur Artengruppe der Fledermäuse war zu prüfen, ob sich in den Linden an der Wilstedter Straße Lebensstätten streng geschützter Fledermausarten befinden. Die Suche nach potentiell geeigneten Quartierbäumen für Fledermäuse ergab acht Linden mit fledermausgeeigneten Einfluglöchern. Es handelt sich um fünf Linden (H1-5) auf der westlichen Straßenseite und um drei Linden (H 7-9) auf der östlichen Straßenseite. Die lokale Situation ließ erwarten, dass Quartierbäume während der Sommermonate ggf. von Arten der Gattung Myotis, dem Großen Abendsegler oder von Braunen Langohren als Wochenstubenquartier bzw. im Spätsommer als Balz-/Paarungsquartier von Abendsegler oder Rauhautfledermaus genutzt werden. Der Verlust an Lebensstätten oder die Störung oder Tötung von Individuen können sich ergeben, wenn Baumquartiere durch notwendige Baumfällmaßnahmen betroffen sind. Die Ergebnisse der Untersuchung zur Nutzung der Baumhöhlen als Sommer - und Balzquartier von Fledermäusen sind in dem vorliegenden Bericht dargestellt. Bei einer nachgewiesenen Nutzung der Baumhöhlen werden entsprechende Artenschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Die Nutzung der Baumhöhlen während der Wintermonate durch Langohr und Abendsegler ist nicht völlig auszuschließen. Hierfür werden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen. Meyer & Rahmel 2
5 2 Methodik Die fledermauskundliche Untersuchung an den Linden an der Wilstedter Straße erfolgte zwischen Ende Juni und Ende September Es galt die Baumhöhlen in den markierten Bäumen Nr. 1-5 und 7-9 auf Fledermausbesatz wie folgt zu untersuchen: 1. Kontrolle der aufgefundenen Höhlenbäume während der Wochenstubenzeit (Mai bis Juni) auf den Besatz mit Fledermäusen (Sommerquartiere) durch Sichtkontrollen und Registrierung von Fledermausrufen an zwei Terminen, am und Kontrolle der aufgefundenen Höhlenbäume während des Spätsommers (August/September) auf den Besatz mit Fledermäusen (Balzquartiere) durch Sichtbeobachtungen und Detektoreinsatz am , und sowie automatische Daueraufzeichnung der Fledermausrufe durch Horchkisten an Bäumen an zwei Terminen ( und ) sowie eine durchgehende Aufzeichnungen durch ein Anabat im Zeitraum vom bis Die Sichtkontrollen mit dem Detektor während der Wochenstubenzeit erfolgten in der Abenddämmerung zur Ausflugzeit, die Spätsommerkontrollen mit Detektor wurden in der späten Abendzeit zwischen und Uhr durchgeführt. Die Horchkisten standen jeweils am Stammfuß eines Höhlenbaumes oder zwischen zwei nahe beieinander stehenden Höhlenbäumen in der Zeit der Abenddämmerung bis über den Sonnenaufgang hinaus. Bei den im Rahmen der Erfassung eingesetzten Horchkisten handelt es sich um die Kombination von Ultraschallwandlern und entsprechenden Aufnahmegeräten (Ciel CD- P102 R3 Dualband) gekoppelt mit einem Trekstore MP3-Player mit Zeitstempel als Datalogger. Eine solche Horchkiste empfängt während der gesamten Aufstellungszeit einer Nacht alle Ultraschalllaute in den eingestellten Frequenzfenstern (20-30 khz und khz). Die am lautesten rufende Art, der Große Abendsegler, wird von den Geräten über Distanzen von max. ca. 100 m registriert, bei Breitflügelfledermäusen liegt der Wert bei ca m. Eine sichere Artbestimmung anhand der aufgezeichneten Laute ist bei den Arten möglich, die einen hohen qcf-anteil (quasi-constant-frequently) im Ruf aufweisen (z.b. Großer Abendsegler, Breitflügel-, Zwerg- und Rauhautfledermaus). Der Einsatz dieser Geräte dient an den Probestandorten der Ermittlung der Fleder- Meyer & Rahmel 3
6 maus-aktivität. Bei der Auswertung wird neben der reinen Zählung der Lautsequenzen notiert, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes (Fanglaute) enthalten sind (Hinweis bzw. Beleg für Jagdflug) und ob mehrere Individuen gleichzeitig riefen (Hinweis auf Schwärmverhalten am Quartier). Zudem erfolgte eine Auswertung bzgl. typischer Sozialrufe, die im Bereich von Fledermausquartieren abgegeben werden. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten erhöht gegenüber einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor die Wahrscheinlichkeit, eine geringe und/oder unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen. Beim eingesetzten Anabat der Firma Titley handelte es sich um einen Teilerdetektor mit Datenspeicher (CF-Karte). Das Gerät zeichnete während der geschalteten Aktivitätsfenster ( mind. 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang) jeweils die Rufe von Fledermäusen auf. Die Rufe bzw. Rufreihen werden mit Datum und Uhrzeit in Dateien abgelegt. Die Rufe werden als Pictogramm dargestellt. Grundlagen für die Bestimmung der Fledermaus-Ortungsrufe waren die Beschreibungen der Laute in AHLÉN (1990a, 1990b), WEID & V. HELVERSEN (1987), SKIBA (2003) sowie LIMPENS & ROSCHEN (1994, 1996). Letztere beschreiben auch die Einstellmethode des Detektors, deren Anwendung für die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Bestimmungen wichtig ist. Ebenso wichtig wie die Kenntnis des theoretischen Hintergrundes ist die langjährige praktische Erfahrung mit der Methode. Meyer & Rahmel 4
7 3 Ergebnisse In der Voruntersuchung durch MEYER & RAHMEL (2012) wurden acht Bäume (Nr. 1-5, 7-9) mit Höhlenöffnungen festgestellt. Die sich dahinter verbergenden Baumhöhlen könnten potentiell geeignete Quartiere für Fledermäuse darstellen. An fünf Terminen in der Wochenstuben- und Balzzeit wurde eine Sicht- und Detektorkontrolle in der Zeit der Abenddämmerung bis in die Dunkelphase bzw. im Spätsommer ab Uhr durchgeführt. In dieser Zeit wurden keine Nachweise von ausfliegenden oder rufenden Fledermäusen erbracht. Durch die Daueraufzeichnungen vom August bis Oktober wurden sechs Fledermausarten nachgewiesen. Alle Fledermausarten sind streng geschützte FFH-Anhang IV Arten. Darunter sind die drei baumhöhlenbewohnende Arten Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Art/Arten der Gattung Myotis. Eine genauere und sichere Bestimmung auf Artebene war für die Gattung Myotis mit den durchgeführten Methoden nicht möglich; dies wäre nur durch gezielten Fang möglich gewesen. Bei dem Nachweis der Gattung Myotis handelt es sich um eine Gruppe mehrerer potentiell vorkommender Arten (z.b. Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Fransenfledermaus), die Baumhöhlen generell oder fakultativ als Quartier nutzen. Als gebäudebewohnende Arten traten jagende Breitflügelfledermäuse (Eptesicus serotinus), Zwerg - und Mückenfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus, P. pygmaeus) auf. Bei den Sicht- und Detektorkontrollen während der Wochstubenzeit wurden keine Soziallaute aus den Baumhöhlen wahrgenommen oder ausfliegende Tiere festgestellt. Es gibt keine Hinweise auf die Nutzung der Baumhöhlen als Wochenstubenquartier. In Tabelle 1 ist die unterschiedliche Aktivität der sechs Arten aufgeführt, die durch die Daueraufzeichnung eines Anabats vom bis ermittelt wurde. Es zeigte sich, dass es sich um Jagdflüge oder Durchflüge der aufgeführten Arten und Balzrufe der Zwerg- und Mückenfledermaus handelte; es wurden keine Balzrufe der baumhöhlenbewohnenden Arten aufgezeichnet. Die Häufigkeit der Rufsequenzen vom Abendsegler, Myotis und Rauhautfledermaus wies auf kein Schwärmverhalten im Bereich der Bäume hin. Die geringe Anzahl von Rufsequenzen beim Abendsegler und Myotis weisen eher auf Durchflüge hin. Eine geringe Jagdaktivität zeigte die Rauhautfledermaus. Jagdflüge der Breitflügelfledermaus waren etwas häufiger vertreten. Mit Abstand war die Zwergfledermaus am häufigsten anzutreffen und wies auch eine hohe Anzahl von Soziallauten im August und September auf. Eine Balzaktivität der baumbewohnenden Fledermausarten wurde nicht festgestellt. Meyer & Rahmel 5
8 Tabelle 1: Nachgewiesene Fledermausarten im Bereich des B-Plangebietes an der Wilstedter Straße Artname deutsch Artname latein Rufsequenzen Jagd- / Durchflug Rufsequenzen Balz Auswertung zur Aktivität Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Jagdflüge Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus Myotis spec Großer Abendsegler Nyctalus noctula 19 - Kleinabendsegler oder Gr. Abendsegler nyctaloid (unbestimmt) Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Jagdflüge, kein Hinweis auf Schwärmen an den Baumhöhlen Jagdflüge, kein Hinweis auf Schwärmen an den Baumhöhlen, keine Balzrufe aus Baumhöhlen Jagdflüge, kein Hinweis auf Schwärmen an den Baumhöhlen, keine Balzrufe aus Baumhöhlen Jagdflüge Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 30 - Jagdflüge Zwerg-, Mückenfledermaus Pipistrellus pip. / P. pyg keine Balzrufe aus Baumhöhlen Summe / Betroffenheit von Arten keine Betroffenheit Fazit: Die Aktivität an den Höhlenbäumen, die über die Aufzeichnung der Fledermausrufe über die gesamte Nacht erfolgte, lag nicht in der Ausflugzeit oder während der Schwärmzeit in der Morgendämmerung. Es handelte sich um Ortungsrufe im Laufe der Nacht, die als Jagdflüge oder Durchflüge einzustufen sind. Es gab keine Hinweise auf Schwärmverhalten vor der Baumhöhle zur Zeit der Rückkehr in das Quartier und keine Soziallaute aus den Baumhöhlen. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Baumhöhlen nicht als Fledermausquartier genutzt wurden. In der artenschutzrechtlichen Prüfung sind die Arten zu berücksichtigen, deren Lebensstätten durch die Realisierung des geplanten Vorhabens zerstört werden würden oder die direkt durch Tötung oder Störung betroffen wären. Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf die Nutzung der Baumhöhlen in der Zeit vom Juni bis Oktober durch baumhöhlenbewohnende Arten. Eine kurzzeitige Nutzung als Zwischenquartier durch Einzeltiere ist jedoch nicht auszuschließen. Eine Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartier kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Hierfür werden Artenschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Meyer & Rahmel 6
9 4 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen Nach 44 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten) sowie nach 19 BNatSchG (Artenschutz im Rahmen der Eingriffsregelung) ist es unter anderem unzulässig, die Lebensstätten beziehungsweise die Biotope streng geschützter Arten zu zerstören sowie die Tiere zu töten oder zu stören. Im Rahmen des Bauleitplanung für das B-Plangebiet Wilstedter Straße werden verschiedene Varianten der Verkehrsanschließung geprüft. Die Linden im Einmündungsbereich an der K113 am Ortsausgang von Tarmstedt an der Wilstedter Straße könnten durch die Anlage des Baugebietes betroffen sei und ggf. gefällt werden. Beeinträchtigungen sind während der Bauphase und durch die Anlage des Projektes zu erwarten. Durch Baumfällmaßnahmen von potentiellen Quartierbäumen oder Störungen im Nahbereich von Fledermaus-Lebensstätten z.b. durch Lichteinflüsse, Erschütterungen usw. während der Bauphase können Lebensstätten zerstört werden oder die Individuen direkt gestört oder getötet werden. Die Untersuchung der Fledermausvorkommen an den Höhlenbäumen ergab keine Hinweise auf Quartierstandorte baumhöhlenbewohnender Arten für die Wochenstubenund Balzzeit. Es handelt sich dennoch um potentielle Quartierbäume, die durchaus innerhalb eines Quartierverbundsystems von Einzeltieren aufgesucht oder möglicherweise als Winterquartier genutzt werden könnten. Der Winteraspekt bzw. die Nutzung der Höhle als Winterquartier war nicht Bestandteil der vorliegenden Untersuchung. Dieser Aspekt wird im Rahmen baubedingter Wirkfaktoren von Bedeutung sein, wenn die Baumfällmaßnahmen im Herbst oder in den Wintermonaten durchgeführt werden sollen. Die Kontrolle der Höhlen auf ihre Nutzung als Winterquartier wurde in dieser Untersuchung nicht durchgeführt. Der günstigste Zeitpunkt für eine Höhlenkontrolle mit einem Endoskop wäre kurz vor den Baumfällmaßnahmen bzw. in den Wintermonaten. Die Maßnahme wäre als Vermeidungsmaßnahme vor dem Eingriff notwendig. Meyer & Rahmel 7
10 Vermeidung von Störungen und Schädigungen bei Fledermäusen V CEF Vor Beginn der Baumaßnahmen (Baufeldräumung, Fällung von Bäumen) Überprüfung betroffener Höhlenbäume auf Besatz von Fledermäusen durch Höhlenkontrolle (Hubsteiger) mit einem Endoskop während der Tage vor der Baumfällung. Versiegelung von Höhlen nach Sicherstellung, dass keine Fledermäuse in der Höhle sind, um dem Artenschutz gem (1) BNatSchG zumindest vor dem Hintergrund der Störung, Verletzung und Tötung zu entsprechen. Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Population sind nur erforderlich, wenn sich eine Nutzung als Winterquartier herausstellen sollte. Ausgleichsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Sicherung des (günstigen) Erhaltungszustandes A/E FCS Die Ausgleichsmaßnahme stellt eine artspezifische Maßnahme dar, die negative Wirkungen von Eingriffen auf der Seite der betroffenen (Teil)-Population durch Gegenmaßnahmen auffangen und den Erhaltungszustand der lokalen Population erhält. Diese nachfolgend aufgelistete Maßnahme kann auch als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Einriffsregelung bzw. in der Planfeststellung festgelegt werden. Durch die Gewährleistung eines ausreichenden Angebotes an Lebensstätten ist eine Erhaltung der Population baumhöhlenbewohnender Fledermausarten gesichert. Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Lebensstätten für Fledermäuse A/E1 Sicherung vorhandener Höhlenbäume in ausreichender Anzahl und Erhaltung der Höhlen als Fledermausquartier im Umfeld der Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme, wie die Markierung zur Erhaltung geeigneter Potentialbäume für Fledermäuse, ist unter Anleitung fachkundiger Gutachter durchzuführen. Meyer & Rahmel 8
11 5 Quellen und Literatur Ahlén, I. (1990a): Idenification of bats in flight - Swedish Society for Conservation of Nature: Ahlén, I. (1990b): European bat sounds - 29 species flying in natural habitats. - Swedish Society for Conservation of Nature: Kassette. Limpens, H.G.J.A. & A. Roschen (1994): Bestimmung der mitteleuropäischen Fledermausarten anhand ihrer Rufe - NABU Projektgruppe "Fledermauserfassung Niedersachsen", Bremervörde: Bestimmungskassette. Limpens, H.G.J.A. & A. Roschen (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung. Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6 (1): Meyer & Rahmel (2012): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I - Gutachten im Auftrag der gemeinde Tarmstedt, Juli 2012, 5 S. Skiba, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehmbücherei, 648 S. Weid, R. & O. v. Helversen (1987): Ortungsrufe von europäischen Fledermäusen beim Jagdflug im Freiland. Myotis 25: Meyer & Rahmel 9
12 6 Anhang Formblatt zur Art Großer Abendsegler Durch das Vorhaben betroffene Art Artname Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus X FFH-Anhang IV-Art Rote Liste- Status m. Angabe Einstufung Erhaltungszustand europäische Vogelart V RL Deutschland, Kat. X FV günstig / hervorragend durch Rechtsverordnung 3 RL Niedersachsen, Kat. U1 ungünstig - unzureichend nach 54 Abs. 1 Nr.2 U2 ungünstig schlecht BNatSchG geschützte Art 2. Bestand und Empfindlichkeit Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Quelle: Ministerium f. Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz d. Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen Lebensraum- und Flächenanspruch - Die Art gilt als typische Waldart, da als Sommer- und Winterquartiere Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften genutzt werden. Als Jagdgebiete werden offene Lebensräume, die einen hindernisfreien Flug ermöglichen bevorzugt. Die Tiere jagen, soweit dies bekannt ist, in Höhen zwischen 10 und 150 m. Die Jagdreviere können weiter als 10 km vom Quartier entfernt liegen. Als Sommer- und Fortpflanzungsquartiere werden Baumhöhlen, seltener Nistkästen bezogen. Die ortstreuen Kolonien nutzen mehrere Quartiere im Verbund und wechseln diese häufig. Den Winter verbringen sie in großräumigen Baumhöhlen, seltener auch in Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen oder Brücken. Zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten können Entfernungen über km liegen. Die Art ist ein Fernstreckenwanderer im Frühjahr und Herbst. - Artspezifische Empfindlichkeiten beziehen sich auf den Verlust von Quartierstandorten mit der Gefahr von Störung oder Tötung der Tiere, den Verlust oder Entwertung von Sommerlebensräumen und Nahrungsflächen in Wäldern oder die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten. Betriebsbedingte Wirkungen können Beeinträchtigungen von Zug- oder Flugkorridoren sein. Betriebsbedingte Tierverluste (Tötung) können durch Kollisionen entstehen. - Die Aktivitätszeit beginnt Anfang März und endet im Dezember. Ab Mitte Juni kommen die Jungen zur Welt. Im August werden die Wochenstuben aufgelöst. Verbreitung in Deutschland / in Niedersachsen Quelle: Theunert, R. (2008):Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Inform.d. Naturschutz Niedersachs, 28 Jg. Nr. 3: Die Art steht in Deutschland auf der Vorwarnliste (V) und in Niedersachsen ist sie gefährdet (3). In Niedersachsen ist der Große Abendsegler verbreitet. Verbreitung im Untersuchungsraum X nachgewiesen potenziell möglich Im Untersuchungsraum befinden sich geeignete Lebensräume. Zur Populationsgröße der im größeren Quartierverbund im Umfeld lebenden Abendsegler gibt es keine genauen Angaben. Meyer & Rahmel 10
13 Durch das Vorhaben betroffene Art Artname Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3. Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung nach 44 BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden im Zuge der Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Tiere verletzt oder getötet? X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen? ja nein Entstehen weitere signifikante Risiken (z.b. Kollisionsrisiken)? ja X nein Vermeidungsmaßnahme für besonders kollisionsgefährdete Tierarten ist vorgesehen Kurze Wirkungsprognose: Die Nutzung als Zwischen- oder Winterquartier ist nicht völlig auszuschließen.potenzielle Quartierbäume sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren und eine Tötung oder Verletzung kann vermieden werden. Der Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen tritt ein. ja X nein Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört?? ja nein X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) Verschlechterung des Erhaltungszustands tritt nicht ein Wirkungsprognose: Die Nutzung als Winterquartier ist nicht völlig auszuschließen.potenzielle Quartierbäume sind vor Fällung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren und eine Störung ist zu vermeiden. Der Verbotstatbestand erhebliche Störung tritt ein. ja X nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?? ja nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) X Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen (A CEF)? Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt Kurze Wirkungsprognose: Die Funktionalität eines Quartierverbundsystems bleibt erhalten, wenn weitere Höhlenbäume gesichert werden. Der Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein. ja X nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7BNatSchG erforderlich? X nein Prüfung endet hiermit ja (Pkt. 4 ff.) 4. Prüfen der fachlichen Ausnahmebedingungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG Meyer & Rahmel 11
14 Durch das Vorhaben betroffene Art Artname Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Ausnahmegrund liegt vor ja Ausnahmegründe sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; anderweitig zumutbare Alternativen existieren nicht Angabe zu geprüften zumutbaren Alternativen Untersuchte Alternativlösungen sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; ja Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja X nein Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der Populationen auf übergeordneter Ebene? ja X nein - Kompensatorische Maßnahme ist vorgesehen (A FCS bzw. E FCS) Beschreibung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (siehe Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)) Verschlechterung des EhZ der Populationen oder Verfestigung eines ungünstigen EhZ trotz FCS-/ Kompensationsmaßnahmen? ja X nein 5 Angaben zur artenschutzrechtlich veranlassten Funktionskontrolle Funktionskontrolle ist notwendig und veranlasst; Beschreibung s. in Maßnahmenblatt des LBP, Nr. 6 Fazit: Die fachlich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen X X zur Vermeidung (V CEF) zum vorgezogenen Ausgleich (A/E CEF) weitere Maßnahmen zur Sicherung des (günstigen) Erhaltungzustandes (A/E FCS) sind im zu verfügenden Plan (LBP, landespflegerische Maßnahmen) dargestellt. Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener Maßnahmen X treten die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1-3 nicht ein, so dass keine Ausnahme gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ist. X ist keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Bezugsraum der Planung und auf übergeordneter Ebene zu befürchten, so dass in Verbindung mit dem Vorliegen der weiteren Ausnahmebedingungen die Voraussetzungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sind. Falls nicht zutreffend: Die Ausnahmebedingungen des 45 Abs. 7 BNatSchG sind nicht erfüllt. Meyer & Rahmel 12
15 Formblatt zur Art Rauhautfledermaus Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus X FFH-Anhang IV-Art Rote Liste- Status m. Angabe Einstufung Erhaltungszustand europäische Vogelart RL Deutschland, Kat. ( ) FV günstig / hervorragend durch Rechtsverordnung R RL Niedersachsen, Kat.? U1 ungünstig - unzureichend nach 54 Abs. 1 Nr.2 U2 ungünstig schlecht BNatSchG geschützte Art 2. Bestand und Empfindlichkeit Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Quelle: Ministerium f. Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz d. Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen Lebensraum- und Flächenanspruch - Die Art gilt als typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder und bevorzugt Auwaldgebiete an größeren Flüssen. Als Jagdgebiete werden Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Die Tiere jagen, oftmals strukturgebunden in Höhen zwischen 5 und 15 m, treten aber auch in deutlich größeren Höhen auf. Die Jagdgebiete sind durchschnittlich 18 ha groß und können 6 bis 7 km vom Quartier entfernt liegen. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke an Bäumen im Wald oder an Waldrändern in Gewässernähe genutzt. Die Art überwintert in überirdischen Spaltenquartieren und Hohlräumen an Bäumen und Gebäuden. Zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten können Entfernungen über km liegen. Die Art ist ein Fernstreckenwanderer im Frühjahr und Herbst. - Artspezifische Empfindlichkeiten beziehen sich auf den Verlust von Quartierstandorten mit der Gefahr von Störung oder Tötung der Tiere, den Verlust oder Entwertung von Sommerlebensräumen und Nahrungsflächen in Wäldern oder die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten. Betriebsbedingte Störwirkungen können Meideverhalten hervorrufen, mit der Folge von Jagdhabitatverlust oder der Beeinträchtigung von Zug- oder Flugkorridoren. Betriebsbedingte Tierverluste (Tötung) können durch Kollisionen entstehen. - Die Aktivitätszeit beginnt im März und endet im November. Ab Mitte Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Mitte Juli werden die Wochenstuben aufgelöst. Die Paarung findet während des Durchzuges von Mitte Juli bis Anfang Oktober statt. Verbreitung in Deutschland / in Niedersachsen Quelle: Theunert, R. (2008):Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Inform.d. Naturschutz Niedersachs, 28 Jg. Nr. 3: Die Art hat in Niedersachsen eine restriktive Verbreitung (R). In Niedersachsen ist die Rauhautfledermaus während der Durchzugs- und Paarungszeit verbreitet, ansonsten sind zerstreut Wochenstuben bekannt. Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen X potenziell möglich Im Untersuchungsraum befinden sich geeignete Lebensräume. Zur Häufigkeit und Populationsgröße in den naheliegenden Wäldern oder im Umkreis gibt es keine Angaben. Kein Hinweis auf eine Wochenstube oder Balzquartier in den untersuchten Bäumen. Meyer & Rahmel 13
16 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 3. Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung nach 44 BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden im Zuge der Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Tiere verletzt oder getötet? X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen? ja nein Entstehen weitere signifikante Risiken (z.b. Kollisionsrisiken)? ja X nein - Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Kurze Wirkungsprognose: Die Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartier ist nicht völlig auszuschließen. Falls die Bäume gefällt werden, ist eine Betroffenheit möglich. Deshalb ist vor der Fällung eine Kontrolle und eine Verschließen der Höhle erforderlich. Der Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen tritt ein. ja X nein Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört?? ja nein X Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) Verschlechterung des Erhaltungszustands tritt nicht ein Wirkungsprognose: s.o. Der Verbotstatbestand erhebliche Störung tritt ein. ja X nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja X nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen (V CEF) X Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen (A CEF) Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt Kurze Wirkungsprognose: Es liegen keine Hinweise auf Nutzung als Lebensstätte vor. Es handelt sich dennoch um potentielle Quartierbäume. Ein ausreichendes Angebot an Höhlenbäumen ist zu sichern. Der Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten tritt ein. ja X nein Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7BNatSchG erforderlich? X nein Prüfung endet hiermit ja (Pkt. 4 ff.) 4. Prüfen der fachlichen Ausnahmebedingungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG Meyer & Rahmel 14
17 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Ausnahmegrund liegt vor ja Ausnahmegründe sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; anderweitig zumutbare Alternativen existieren nicht Angabe zu geprüften zumutbaren Alternativen Untersuchte Alternativlösungen sind ausführlich in Unterlage., Kap. dargestellt; ja Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der Populationen auf übergeordneter Ebene? ja nein Kompensatorische Maßnahme ist vorgesehen (A FCS bzw. E FCS) Beschreibung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (siehe Störungstatbestände ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)) Beschreibung des Erhaltungszustandes der Populationen auf übergeordneter Ebene (nach Angaben der Landesnaturschutzverwaltung) Prognose, dass der Eingriff und die zur Vermeidung / Kompensation ergriffenen Maßnahmen (unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes und der Entwicklungsprognose) den Erhaltungszustand auf lokaler Ebene (lokale Population) nicht soweit verschlechtern, dass die Population auf übergeordneter Ebene in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. bei ungünstiger Prognose: Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung des günstigen Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) auf Landesebene / auf lokaler Ebene: - Auflistung von Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes - Darstellung, wie die Maßnahmen im Populationskontext wirken; - Aussage zur Zuverlässigkeit des Erfolgseintrittes, Referenzen (Quellen). bei Betroffenheit einer Art mit ungünstigem Erhaltungszustand: Darstellung, dass Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich ist Verschlechterung des EhZ der Populationen oder Verfestigung eines ungünstigen EhZ trotz FCS-/ Kompensationsmaßnahmen? ja nein 5 Angaben zur artenschutzrechtlich veranlassten Funktionskontrolle Funktionskontrolle ist notwendig und veranlasst; Beschreibung s. in Maßnahmenblatt des LBP, Nr. Meyer & Rahmel 15
18 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 6 Fazit: Die fachlich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen X X zur Vermeidung (V CEF) zum vorgezogenen Ausgleich (A/E CEF) weitere Maßnahmen zur Sicherung des (günstigen) Erhaltungzustandes (A/E FCS) sind im zu verfügenden Plan (LBP, landespflegerische Maßnahmen) dargestellt. Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener Maßnahmen X treten die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1-3 nicht ein, so dass keine Ausnahme gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ist. X ist keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Bezugsraum der Planung und auf übergeordneter Ebene zu befürchten, so dass in Verbindung mit dem Vorliegen der weiteren Ausnahmebedingungen die Voraussetzungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sind. Falls nicht zutreffend: Die Ausnahmebedingungen des 45 Abs. 7 BNatSchG sind nicht erfüllt. Meyer & Rahmel 16
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL
MehrWelche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen
Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrFachstellungnahme Fledermäuse
Dipl.-Biol. Lothar Bach Freilandforschung Hamfhofsweg 125 b Zoologische Gutachten 28357 Bremen Tel./Fax: 0421-2768953 e-mail: lotharbach@bach-freilandforschung.de homepage: bach-freilandforschung.de Fachstellungnahme
MehrWindpark-Planung Denklingen-Fuchstal
Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrBechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Bechsteinfledermaus Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen 3 2 Messtischblatt
MehrUntersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)
Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032
MehrUntersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt
Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.
MehrPopulationsstruktur. Wochenstube. Wochenstube. Wochenstube. Individuen. Individuen. Individuen
Inhalt Evolution und Artenvielfalt Morphologie Ökomorphologie Reproduktionsbiologie Populationsbiologie Ultraschall-Echoorientierung Nahrungsökologie Jagdverhalten Quartierökologie Verhalten Winterschlaf
MehrFledermauserfassung auf dem ehemaligen Gelände der Electrolux Rothenburg GmbH.
Fledermauserfassung auf dem ehemaligen Gelände der Electrolux Rothenburg GmbH. September 2014 Auftraggeber: Dipl. Ing FH Manfred Jahnke Freier Landschaftsarchitekt Goethestraße 11 74629 Pfedelbach Büro
MehrAuswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse
Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse Während Vogelschlag und Störeinflüsse auf einzelne Vogelarten durch Windkraftanlagen bereits lange diskutiert und erforscht werden, sind Auswirkungen dieser
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrERFASSUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES B-PLANES XVI-81 DÄMERITZSEE IN BERLIN-KÖPENICK
ERFASSUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES B-PLANES XVI-81 DÄMERITZSEE IN BERLIN-KÖPENICK - Ergebnisse und Vorschläge für die Berücksichtigung - Auftraggeber: Schrickel & Partner Landschaftsarchitektur
MehrBebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings
Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:
MehrSozialverhalten Invasionen.
Inhalt Evolution und Artenvielfalt Morphologie Ökomorphologie Reproduktionsbiologie Populationsbiologie Ultraschall-Echoorientierung Nahrungsökologie - Jagdverhalten Quartierökologie Verhalten Winterschlaf
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrLändliche Entwicklung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrDW Naturschutz Buchholz, Fledermäuse Seppenser Mühlenweg
Potentialabschätzung / Kartierung Fledermäuse im Bereich des geplanten Tunnels unter den Bahnanlagen im Zuge des Seppenser Mühlenweges in der Stadt Buchholz, Landkreis Harburg Auftraggeber: Stadt Buchholz
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)
Landschaftsplanung Bauleitplanung Digitale Flächeninformation Peter C. Beck M.A. Geograph Hoffmannstraße 59 64285 Darmstadt Tel.: 06151-296959 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Darmstadt, den
MehrUntersuchung auf Fledermausvorkommen
Untersuchung auf Fledermausvorkommen in den Gebäuden Philippstr. 1-19 40878 Ratingen Auftraggeber: Wohnungsgenossenschaft Ratingen eg Poststr. 34 40878 Ratingen Ansprechpartner: Herr Volkmar Schnutenhaus
MehrFledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz
Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen Dr. Markus Dietz Gliederung Kenntnisstand Leitfaden Artenschutzrechtliche Fragen Methoden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
MehrA 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost
Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrGegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld
Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld S. Hodges 29.9.2014 Inhalt Ort Projektziel - Projektumfang 3 Geplanter Windrad-Standort (Karte) 4 Timeline
MehrFledermäuse und Windkraft in Deutschland. aktuelle Situation und Forschung zur Lösung von Konflikten
Fledermäuse und Windkraft in Deutschland aktuelle Situation und Forschung zur Lösung von Konflikten Dr. Robert Brinkmann, Hannover / Freiburg i. Brsg. Totfunde von Fledermäusen in Deutschland Totunden
MehrRauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (KEYSERLING & BLASIUS,1839)
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (KEYSERLING & BLASIUS,1839) Adulte Rauhautfledermaus, aufgehelltes Fell zur Zugzeit im Oktober 2015, Sangerhausen Foto: A. WESTERMANN RECHTLICHER SCHUTZ Bundesnaturschutzgesetz
MehrDr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund
Informationsveranstaltung Windenergie, 19. Dezember 2012 Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Einsatz moderner Technik zur Untersuchung von Fledermäusen im Rahmen von
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrAnhang 1 zum Fachbeitrag Artenschutz
Hochwasserschutz Straubing Vilshofen: Hochwasserschutz Niederalteich Anhang 1 zum Fachbeitrag Artenschutz Formblätter Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern vertreten durch
MehrAnhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Baugebiet: Naumburger Straße, Jena Wohngebiet beim Mönchenberge
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Baugebiet: Naumburger Straße, Jena ohngebiet beim Mönchenberge Auftraggeber: ZEH Ziegelmontagebau GmbH Marie-Curie-Straße 2 07629 Hermsdorf Auftragnehmer: BÖSCHA
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse
Gemeinde Oberkirch Ortsteil Haslach Bebauungsplan Hutmatt II Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse Bearbeitet durch Dipl.-Biol. Harald Brünner Hohenwettersbacher Straße 10, 76228 Karlsruhe 0721/9452164
MehrL A B. Bebauungsplan Nr. 656 Münzstraße / Zum Dörnbusch in Oberhausen E S E R L B E R T I E L E F E L D. Artenschutzfachbeitrag Fledermäuse
Büro für Landschafts- und Freiraumplanung.. GbR Kortumstr. 35 44787 Bochum Tel.: 02 34/41 74 188-0 Fax: 02 34/41 74 188-30 LAB@lab-bochum.de www.lab-bochum.de LANDSCHAFTS- UND L A B E S E R L B E R T I
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrVorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden Herbolzheim und Kenzingen
Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden Herbolzheim und Kenzingen Änderung des Flächennutzungsplans Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse Überarbeitete Fassung 29.11.2012 Auftraggeber:
MehrVorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald
Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald Teilflächennutzungsplan Windenergie Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse Auftraggeber: Planungsverband
Mehr17 Jahre Fledermausschutz in Leverkusen. Der Arbeitskreis Fledermäuse stellt sich vor. Die Schreie der Fledermäuse
17 Jahre Fledermausschutz in Leverkusen Der Arbeitskreis Fledermäuse stellt sich vor Die Schreie der Fledermäuse Während sie in der Dämmerung durch die Luft schnellen, hierhin, dorthin, schreien sie laut,
MehrErfassung der Fledermäuse in der Planungsfläche Ortsumgehung Jork
Unterlage 12.6 Erfassung der Fledermäuse in der Planungsfläche Ortsumgehung Jork Abb. 1: Strukturkomplex Obstbrache - Osterjorker Wettern - Pappelreihe. Auftraggeber: Landschaftsplanungsbüro Theis Sumfleth
MehrFür die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrTeilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz
Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520
MehrErgebnisse der Gebäude- und Baumhöhlenuntersuchung zur Bestandsaufnahme planungsrelevanter Fledermaus- und Vogelarten
Bebauungsplan Nr. 290 Rothebach Süd, Stadt Paderborn Mai 2014 Ergebnisse der Gebäude- und Baumhöhlenuntersuchung zur Bestandsaufnahme planungsrelevanter Fledermaus- und Vogelarten Im Auftrag von: Gasse
MehrWindkraft im Landkreis Starnberg
Windkraft im Landkreis Starnberg Faunistische Untersuchung Fledermäuse ausgewählter Standorte Bestandserfassung 2011 Fassung vom 15.12.2011 Verfasser: Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) D. Narr Dipl. Ing. (FH)
MehrWindenergieanlagen und Fledermäuse im Aargau: Risikobewertung aufgrund saisonaler Ultraschall-Aktivität
Windenergieanlagen und Fledermäuse im Aargau: Risikobewertung aufgrund saisonaler Ultraschall-Aktivität Standort Chalt, Staffelbach Andres Beck, Fledermausschutz Aargau, Wettingen SWILD Stadtökologie,
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrArtenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren
Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung
Mehrspezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Schaffung Retentionsraum mit Quarzsandtagebau Kirschfurt-West Gemeinde Collenberg, Landkreis Miltenberg Auftraggeber Fritz Weber GmbH & Co. Miltenberger Industriewerk
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrInformationsveranstaltung 25./27. 09.2012
Windkraft in Iserlohn 79. Änderung des Flächennutzungsplans Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012 Olaf Pestl Leiter Ressort Planen, Bauen,
MehrNSI. Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V.
NSI Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V. Ergänzende Faunistische Sonderuntersuchungen zur Artengruppe Fledermäuse für Ersatzneubau Strombrückenzug Ergebnisbericht 2013 Naturschutzinstitut Region Leipzig
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung
Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
MehrDachstuhl / stock - Quartiere
Dachstuhl / stock - Quartiere Quartier [Name Bezeichnung Daten siehe Stammblatt] Fledermausart [bitte für jede Art einen eigenen Bogen ausfüllen] Quartiertyp Wochenstube Winterquartier Zwischenquartier
MehrFoto: Elke und Reimund Francke. Autoren: Dr. Ursula Heinrich, Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung: Umwelt, Forst und Landwirtschaft,
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse im Landkreis Mittelsachsen, ein gutachterlicher Beitrag für die Planung von Vorhaben und fledermausfachlich notwendige bzw. wünschenswerte Maßnahmen 09.09.2015
MehrArten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)
Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de
MehrNaturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Thomas Graner Bundesamt für Naturschutz Leiter des Zentral- und Fachbereichs I Offshore-Windkraftanlagen in
MehrKoordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern. Fledermausbestimmung
Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Fledermausbestimmung Ausgabe 2012 1 Bestimmungsschlüssel für die Fledermäuse Bayerns In Anlehnung an: O. v. Helversen (2004): Bestimmungsschlüssel für
MehrK u r z f a s s u n g
K u r z f a s s u n g Veranstaltung: "Eingriffsplanungen und Managementpläne für Fledermäuse" Referent: Dipl. Bio. Volker Runkel Thema: Möglichkeiten der akustischen Erfassung von Fledermäusen 31. Jänner
MehrVertiefende Fledermausuntersuchungen im Raum Biebergemünd und Linsengericht mit Schwerpunkt Mopsfledermaus in 2015
Vertiefende Fledermausuntersuchungen im Raum Biebergemünd und Linsengericht mit Schwerpunkt Mopsfledermaus in 2015 Vorstellung der eigenen Untersuchungen der BI aus 2015 sowie Zusammenfassung und Bewertung
MehrFledermauskundlicher Fachbeitrag zur Windparkfläche. der Gemeinden Stockelsdorf / OT Obernwohlde, Ahrensbök /
Fledermauskundlicher Fachbeitrag zur Windparkfläche der Gemeinden Stockelsdorf / OT Obernwohlde, Ahrensbök / OT Cashagen (Kr. Ostholstein, Eignungsfläche 89) und Pronstorf (Krs. Segeberg, Eignungsfläche
MehrArtensteckbriefe der 3 besonders zu schützenden Fledermaus-Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) (KUHL, 1817) Vespertilion de Bechstein
Artensteckbriefe der 3 besonders zu schützenden Fledermaus-Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) (KUHL, 1817) Vespertilion de Bechstein Beschreibung Abbildung 1: Portrait Bechsteinfledermaus Quelle:
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrBericht zur Fledermaus-Erfassung
Bericht zur Fledermaus-Erfassung zum Bebauungsplan Nr. 34 Zwischen B 73 und Mühlenstraße der Gemeinde Himmelpforten Auftraggeber: Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten Fachdienst Bauen Mittelweg 2 21709
MehrStädtebauliches Konzept Gaisbach-Nord Bebauungsplan Haselhöhe, Stadt Künzelsau
Städtebauliches Konzept Gaisbach-Nord Bebauungsplan Haselhöhe, Stadt Künzelsau Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Zusammenfassung zum Bebauungsplan Haselhöhe - I Bearbeitung: M.Sc. Biol. Bettina Bodenstein
MehrHandlungsempfehlung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg Stand
Anlage 3 Handlungsempfehlung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg Stand 13.12.2010 1. Betroffene Arten Nach Auswertung der Literatur und der
MehrStellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18
BUND-Kreisgruppe Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Bezirksregierung Köln Frau Fischer-Lohn Zeughausstr. 2-10 50667 Köln BUND-Kreisverband Köln Melchiorstraße 3 50670 Köln Telefon 0221-72 47 10 Telefax 0221-739
MehrFledermauskundliche Untersuchungen zum geplanten Windpark Stadtlohn Hengler-Wendfeld
Fledermauskundliche Untersuchungen zum geplanten Windpark Stadtlohn Hengler-Wendfeld Endbericht Im Auftrag der: Windenergiegesellschaft Hengeler-Wendfeld GbR Hengeler 11 48703 Stadtlohn Lahnstein, im April
MehrAktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage
Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten
MehrHESSEN-FORST. Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Artensteckbrief. Stand: weitere Informationen erhalten Sie bei:
HESSEN-FORST Artensteckbrief Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Stand: 2006 weitere Informationen erhalten Sie bei: Hessen-Forst FENA Naturschutz Europastraße 10-12 35394 Gießen Tel.: 0641 / 4991-264
MehrFledermäuse im Landkreis Miltenberg
Fledermäuse im Landkreis Miltenberg Abbildung 1: Braunes Langohr (Foto: A. Zahn) Die heimischen Fledermäuse sind eine faszinierende Tiergruppe, die auf Grund ihrer heimlichen, weitgehend nachtaktiven Lebensweise
MehrFledermaus-Handbuch LBM
Fledermaus-Handbuch LBM Entwicklung methodischer Standards zur Erfassung von Fledermäusen im Rahmen von Straßenprojekten in Rheinland-Pfalz bearbeitet von Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Anlage 5 zur Vorlage 165/2016 Übersichtsbegehung Artenschutz mit Potenzialanalyse zum Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Uhlandstraße (13-3/4) Stadt Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber: Große Kreisstadt
MehrUntersuchung zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse in Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg)
Regierungspräsidium Freiburg - Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege 1 Untersuchung zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse in Südbaden (Regierungsbezirk
MehrAuftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer
BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112
MehrEin schlechter ökologischer Zustand kann auch etwas Gutes haben Das Beispiel Emschermündung 1
Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 24 (2013): 1-9 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 24 (2013): 1-9 Ein schlechter ökologischer Zustand
MehrKleine Übersicht über die Rufe unserer Fledermäuse
Kleine Übersicht über die Rufe unserer Fledermäuse Eva Kriner Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Kirchplatz 6 82211 Herrsching Email: eva.kriner@t-online.de Zwergfledermaus (Pipistrellus
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:
MehrP. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -
P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-
MehrArtenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden
Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und
MehrBebauungsplan Viehweid, Gewerbe und Sport. Gemeinde Gottenheim. - Fachgutachten Fledermäuse - als Beitrag zur speziellen Artenschutz-Prüfung (sap)
Bebauungsplan Viehweid, Gewerbe und Sport der Gemeinde Gottenheim - Fachgutachten Fledermäuse - als Beitrag zur speziellen Artenschutz-Prüfung (sap) und zur Vorprüfung möglicher Beeinträchtigungen des
MehrEndbericht zur Biologischen Untersuchung für die 2. Rheinquerung durch die B10 bei Karlsruhe/Wörth, (Teil Rheinland-Pfalz) - Artengruppe Fledermäuse -
Anhang 3 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan Endbericht zur Biologischen Untersuchung für die 2. Rheinquerung durch die B10 bei Karlsruhe/Wörth, (Teil Rheinland-Pfalz) - Artengruppe Fledermäuse -
MehrBedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
MehrErgänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)
Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrFledermauskundlicher Fachbeitrag zum interkommunalen Windpark Flintbek-Kiel
Fledermauskundlicher Fachbeitrag zum interkommunalen Windpark Flintbek-Kiel Erfassungsergebnisse 2010 (Migration) und 2014 (Lokalpopulation) Auftraggeber: Landeshauptstadt Kiel Umweltschutzamt Holstenstr.
MehrDie deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen
Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
MehrWelchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde Fledermäuse in Baden-Württemberg?
Tagungsführer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg, Heft 15, Windkraftanlagen eine Bedrohung für Vögel und Fledermäuse? Welchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde
MehrBEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER STUTTGARTER STRASSE" (FACHMARKTZENTRUM WAIBLINGEN) VERLAGERUNG DES MITARBEITERPARKPLATZES DER ROBERT BOSCH GMBH
BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER STUTTGARTER STRASSE" (FACHMARKTZENTRUM WAIBLINGEN) VERLAGERUNG DES MITARBEITERPARKPLATZES DER ROBERT BOSCH GMBH ENTWICKLUNG VON GEWERBLICHEN BAUFLÄCHEN ZWISCHEN DER WESTUMFAHRUNG
Mehr1. Winterkontrollen von Kellern und Dachräumen # Zur Verringerung des Kontrollaufwandes werden nicht mehr alle Quartiere kontrolliert.
Friedrich Seidler Fledermäuse in der Region Augsburg im Jahre 2010 In diesem Bericht sind mehrmals Daten eingeflossen von: -Koordinationsstelle für Fledermausschutz Bayern: C. Liegl; Kennzeichen # -Koordinationsstelle
MehrArtenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim
Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde
MehrArtenschutz bei der Planung von Windenergie
Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher
Mehr