Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach

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1 Tanja Irg umweltkonzept Schützenstraße Schwendi /Kleinschafhausen Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach Diplom Biologin Tanja Irg Telefon: Mobil: kontakt@irg-umweltkonzept.de Internet: Datum: Untersuchung: Abriss Rollinstraße 15, Biberach a. d. Riß Rechtliche Grundlage / Bundesnaturschutzgesetz Gebäude weisen häufig hervorragende Strukturen auf, die als Quartiere für Fledermäuse dienen können. Hier können sich bedeutende Quartiervorkommen entwickeln, die bei Sanierungen und baulichen Veränderungen artenschutzrechtlich zu berücksichtigen sind. Alle Fledermausarten sind in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen und sind damit streng geschützt i.s.d. BNatSchG. Für diese Tiere gilt das Tötungs- und Verletzungsverbot, Störungsverbot und der Lebensstättenschutz nach 44 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 BNatschG. Gebäudebrütende Vogelarten selbst und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Vorhaben: Das Gebäude Rollinstraße 15 inkl. Nebengebäude und Garagen soll abgerissen werden. Das Gelände wird neu bebaut. 1

2 Methodik: Zur Überprüfung des Gebäudes (Abbildungen 1+2) wurde am eine Begehung hinsichtlich der Vorkommen von Fledermäusen vorgenommen. Das Gebäude wurde tagsüber auf potentiell vorhandene Quartiermöglichkeiten untersucht. Unübersichtliche Bereiche im Inneren des Gebäudes sowie Spalten im Außenbereich wurden mit einer Taschenlampe ausgeleuchtet. Potenzielle Fledermausquartiere an Gebäuden können sich in verschiedenen Spalten und Hohlräumen an Wänden, hinter Verschalungen, in Giebeln, in Zwischendecken und Dächern befinden. Zusätzlich wurde auf Spuren, die auf eine Nutzung durch Fledermäuse schließen lassen, geachtet. Derartige Spuren sind Fledermauskot, Körperfettablagerungen, Uringeruch und Insektenreste an Fraßplätzen. Während der Wintermonate befinden sich Fledermäuse in frostsicheren Quartieren sodass bei der Begehung lediglich Sekundärspuren der Tiere festgestellt werden können. Ergebnisse der Begehung am Hauptgebäude: Das Gebäude besitzt keinen Dachboden. Die Innenräume sind für Fledermäuse nicht geeignet. Außenfassade: Die umlaufende Blechverkleidung des Flachdachs ist eigentlich dicht zum Mauerwerk angeputzt bzw. mit Hinterlüftungsgitter verschlossen. An den wenigen Stellen an denen ein Spalt vorhanden ist, wurden keine Fledermausspuren wie Kot oder Anflugspuren gefunden. Die visuelle Kontrolle erfolgte aus den darunter oder nebenan liegenden Fenstern bzw. Dachterasse (Abbildung 3). Keller: Der Keller besitzt derzeit einen Zugang nach außen über mehrere kaputte/offene Fenster. Wie lange diese potentielle Zugänglichkeit für Tiere bereits besteht ist nicht bekannt. Da die Decke sehr glatt ist, fehlen gute Hangplätze für Fledermäuse. Außerdem wurde der Keller zumeist genutzt, sodass keine störungsfreien Hangplätze vorhanden waren. Garagen: Der westliche Garagenteil besteht aus einer offenen Überdachung (Abbildung 4). Im östlichen Garagenteil befinden sich abschließbare Einheiten. Unter der Blechverkleidung des Flachdachs wurde an einer Stelle wenig Fledermauskot vor einem Spalt festgestellt (Abbildung 5 +6). Größe und Form der Kotpellets deuten auf die Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) hin. Die wenigen Kotpellets, und das Fehlen von Anflugspuren deuten darauf hin, dass es sich bei diesem Spalt um ein Einzelquartier einer Fledermaus handelt. Gebäudebrütende Vögel wurden nicht festgestellt. 2

3 FAZIT/Empfehlungen: An der südlichen Garagenfassade wurde an einer Stelle wenig Fledermauskot vor einem Spalt festgestellt. Die wenigen Spuren deuten auf ein Einzelquartier hin. Erfahrungsgemäß sind zahlenmäßig größere Spaltenquartiere von deutlich mehr Kotspuren und Verfärbungen an Einflugstellen umgeben. Ein Fortpflanzungsquartier von Fledermäusen an dieser Stelle kann ausgeschlossen werden. Um das Tötungsverbot auszuschließen kann der Abriss des Gebäudes nur während der Abwesenheit der Fledermäuse stattfinden d.h. möglicher Abrisszeitraum möglich von November bis Ende Februar. Die Nutzung eines Spalts durch ein Einzeltier, meist von solitär lebende Fledermausmännchen wird im Jahresverlauf oft nur zeitweise genutzt. Die Bebauung in der Umgebung weist denselben Baustil auf. Es befinden sich an allen Häusern im Bereich Rollinstraße gleichartige Spaltenstrukturen. Der Wegfall des Spalts durch den Abriss der Garage kann in der Umgebung kompensiert werden. Eine Abrisserlaubnis muss von der Unteren Naturschutzbehörde Biberach erteilt werden. Diplom Biologin Tanja Irg 3

4 Abbildung 1: Rollinstraße 15 Südseite Abbildung 2: Rollinstraße 15 Ostseite 4

5 Abbildung 3: Dachterasse Rollinstraße 15 Abbildung 4: Garagen 5

6 Abbildung 5: Spalt über einer Garage mit einzelnen Kotpellets unter dem Blechdach Abbildung 6: Übersichtslageplan rot: Abrissgebäude, Pfeil: Fundstelle Kotspuren 6

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