Potentialanalyse Fledermäuse/Vögel Bebauungsplan Nr. 58 Sportanlagen Galgenmoor Cloppenburg
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- Lucas Brodbeck
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1 Potentialanalyse Fledermäuse/Vögel Bebauungsplan Nr. 58 Sportanlagen Galgenmoor Cloppenburg Auftraggeber: Stadt Cloppenburg Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt Rathaus - Sevelter Str Cloppenburg Auftragnehmer: Zum Sportplatz Stuhr-Seckenhausen 0421/ Bearbeiter: Manfred Tillmann Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsentwicklung Stuhr den Manfred Tillmann
2 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung 2 2. Untersuchungsumfang und Methoden 3 3. Untersuchungsgebiet 4 4. Ergebnisse Fledermäuse Brutvögel 5 5. Quellen 7 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Potentiell vorkommende Fledermausarten 5 Tab. 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen sowie zu erwartenden Brutvögel 6
3 1. Veranlassung Je nach Alter, Strukturierung und Nutzung können sich auch in Siedlungsbiotopen und an Siedlungsrändern für Fledermäuse und Brutvögel in einem gewissen Umfang Quartiervorkommen bzw. Nistplätze entwickeln, die bei allen baulichen Veränderungen wie Neubau-, Abriss- und Umgestaltungsmaßnahmen artenschutzrechtlich zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrages wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 Sportanlagen Galgenmoor (Stadt Cloppenburg, Landkreis Cloppenburg) hinsichtlich seiner Eignung als Lebensraum für Fledermäuse und Brutvögel überprüft. Alle einheimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie geführt. Damit zählen sie gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 zu den streng geschützten Arten. Unter den Brutvögeln befindet sich eine Reihe von ebenfalls streng geschützten Arten (vgl. 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG), alle übrigen Arten gelten als besonders geschützt nach 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG. Mit BREUER (2004, 2006) sind artenschutzrechtliche Aspekte in der Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Seit der Novellierung des BNatSchG im Jahr 2002 kommt außer Vögeln insbesondere Fledermäusen in der naturschutzfachlichen Planung eine große Bedeutung zu, da sie von den artenschutzrechtlichen Regelungen als höchst schutzbedürftig und planungsrelevant eingestuft werden. Mit der im Dezember 2007 eingetretenen Änderung des BNatSchG wurden die individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Vorgaben des ehemaligen 42BNatSchG verändert, da der Bezug für die Bewertung eines Eingriffs fortan der günstige Erhaltungszustand der Population ist. Dabei soll der günstige Erhaltungszustand der Arten gemäß Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG vom für die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen als Gradmesser dienen. Mit der Novellierung des BNatSchG am wurden die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tierund Pflanzenarten im Wesentlichen übernommen. 2
4 2. Untersuchungsumfang und Methoden Für den Planungsraum liegen keine aktuellen Daten zur Fledermaus- und Brutvogelfauna vor. Eine von plan Natura empfohlene Kartierung wurde von seitens des Auftraggebers für nicht erforderlich gehalten. Anstelle einer herkömmlichen Bestandsaufnahme wird für das vorliegende Planungsvorhaben auf der Basis einer Einzelbegehung eine Potenzialansprache der Fledermausund Brutvogelfauna durchgeführt, welche die Besonderheiten des Planungsraumes und die artspezifischen Habitatansprüche der dort potenziell vorkommenden Arten berücksichtigt. Die faunistische Potenzialabschätzung ist ein Verfahren zur Beurteilung der möglichen aktuellen Besiedlung von Lebensräumen durch Tiere. Für dieses Verfahren wird davon ausgegangen, dass die Artenzahl und die Artenzusammensetzung eines bestimmten Gebietes / Lebensraumes aufgrund der Arealgröße, Habitatausstattung, Entfernung zu benachbarten Habitaten und den damit zur Verfügung stehenden Besiedlungsmöglichkeiten begrenzt und das Artenspektrum in einem gewissen Maß auch über das Vorkommen der in einem Gebiet vorhandenen Biotoptypen zu determinieren ist. Für bestimmte Fledermäuse und Brutvogelarten können neben den erwähnten Faktoren - die Baumartenzusammensetzung sowie die strukturell unterschiedlichen Entwicklungsphasen von Gehölzen bei der Besiedlung eines Lebensraumes von Bedeutung sein. Für Brutvögel und Fledermäuse wurde der Planungsraum am (Vögel) und am (Fledermäuse) kontrolliert und insbesondere die für die o. a. Faunengruppen potenziell relevanten Bäume aufgesucht, ihre Eignung als Baumquartiere für Fledermäuse eingeschätzt. Weiterhin wurde die potenzielle Qualität des Siedlungsgebietes bei Berücksichtigung der unmittelbar angrenzenden Flächen als Nahrungsgebiet (Jagdhabitat) für Fledermäuse begutachtet und für Brutvögel die im Gebiet vorhandenen Lebensräume auf das Vorkommen von potenziellen Bewohnern untersucht. 3
5 3. Untersuchungsgebiet Abb. 1: Untersuchungsgebiet Bebauungsplan Nr. 58 Sportanlagen Galgenmoor 4. Ergebnisse Das Untersuchungsgebiet befindet sich am westlichen Stadtrand der Stadt Cloppenburg, ca. 500 m nördlich der B 213 und unmittelbar westlich der Emsstraße. Der zentrale Teil des Untersuchungsgebietes wird durch eine große Sportanlage (mehrere Fußballfelder) geprägt. Nördlich und westlich grenzt diese Sportanlage an Grünland. Südlich befindet sich eine ackerbaulich genutzte Parzelle die von der Sportanlage durch eine Wallhecke mit altem Stieleichenbestand getrennt ist. Auf der Sportanlage finden sich vereinzelte Ziergehölze. Auf der Ost-, Nord- und Westgrenze des Untersuchungsgebietes stehen +/- geschlossenen Baumreihen aus alten Stieleichen die im Unterstand einen lückigen Strauchbewuchs aufweisen. 4
6 4.1 Fledermäuse Potentielle Eignung des Untersuchungsgebiets. Die offenen Flächen (Sportplatz/Grünland) können potentiell als Jagdgebiet dienen. Der linienhafte Baumbestand, bestehend überwiegend aus alten Eichenbäumen, bietet ebenfalls ein potentielles Jagdhabitat und ist auch für die eher strukturgebunden jagenden Arten wie Bartfledermäuse und Fransenfledermäuse geeignet. Die Bäume sind auf Grund ihres Alters und Ausprägung potentiell als Quartierbäume geeignet. Das Gebäude kann als Sommer- und/oder Winterquartier geeignet sein. Auf Grund der Ausprägung des Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung sind folgende Arten zu erwarten: Tab. 1: Potentiell vorkommende Fledermausarten Gefährdungsstatus RL D RL N FFH Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - R IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D - IV Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3 IV Kleinabendsegler Nyctalus leisleri G G IV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 IV Große Bartfledermaus Myotis brandtii* V/V 2 IV Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V/V 2 IV Fransenfledermaus Myotis nattereri - V IV Erklärung der Abkürzungen: *eher in Südniedersachsen, aber nicht auszuschließen RL D: MEINIG, H. et al.: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Stand: Oktober Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Rote Liste Niedersachsens (NLWKN in Vorb.), und (Boye et al. 1998) Kategorien der Roten Liste: 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, V Arten der Vorwarnliste, G Gefährdung anzunehmen, Status aber unbekannt, R Art mit eingeschränktem Verbreitungsgebiet (stark gefährdet), D Daten defizitär, - ungefährdet FFH: Flora-Fauna-Habitat Richtlinie Anhang II und IV 4.2 Brutvögel Bearbeiter: Dipl.-Biologe Dr. Tim Rosskamp, Büro für Biologie & Umweltplanung Gesamtartenanzahl in Niedersachsen: 212 Artenanzahl im Untersuchungsgebiet: 28 Anzahl der gefährdeten Arten in Niedersachsen: 92 Anzahl der gefährdeten Arten im Untersuchungsgebiet: 3 5
7 Tab. 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen sowie zu erwartenden Brutvögel Art Gef.-Kat. Potentiell vorkommend D Nds TL Brutzeitfeststellung Amsel (Turdus merula) Blaumeise (Parus caeruleus) Buchfink (Fringilla coelebs) Buntspecht (Dendrocopos major) Eichelhäher (Garrulus glandarius) Elster (Pica pica) Fasan (Phasianus colchicus) Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) Gartengrasmücke (Sylvia borin) - V V Goldammer (Emberiza citrinella) V V V Grauschnäpper (Muscicapa striata) V 3 3 Grünfink (Carduelis chloris) Heckenbraunelle (Prunella modularis) Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Kleiber (Sitta europaea) Kohlmeise (Parus major) Misteldrossel (Turdus viscivorus) Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Rabenkrähe (Corvus corone) Ringeltaube (Columba palumbus) Rotkehlchen (Erithacus rubecula) Singdrossel (Turdus philomelos) Star (Sturnus vulgaris) Stieglitz (Carduelis carduelis) - V V Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) Türkentaube (Streptopelia decaocto) Zaunkönig (Troglodytes troglodyes) Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Gef.-Kat. = Gefährdungskategorie für Deutschland (D) GRÜNEBERG, C. et al. (2015), Niedersachsen und Bremen (Nds.), Rote Liste-Region Tiefland West (TL West) KRÜGER & NIPKOW 2015): 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.EU-VRL: EU-Vogelschutzrichtlinie, I = Arten Anhang II Schutz:s = streng geschützte Art nach BNatSchG Die Avizoenose des Untersuchungsgebietes lässt sich als typische Brutvogelgemeinschaft der halboffenen Feldflur beschreiben wie sie in weiten Teilen des Landkreises in den Siedlungsbereichen anzutreffen ist. Der ganz überwiegende Anteil der Brutvogelarten zählt zu den Gehölzbrütern. Arten, die ihre Nester am oder in geringer Höhe über dem Boden anlegen, sind nur in geringem Maße vertreten. Die Brutvogelgemeinschaft des Untersuchungsgebietes lässt sich als eine Avizoenose von allgemeiner Bedeutung beschreiben. Gefährdete Arten sind nur in geringem Umfang zu erwarten. 6
8 5. Quellen BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2008): Verbreitung der Fledermäuse. Stand DIETZ, C., HELVERSEN,O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas. - Franckh-Kosmos-Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. BOYE, P., HUTTERER, R. & BENKE, H. (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). - In: Binot, M, Bless, R., Boye, P, Gruttke, H. & Pretscher, P. (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55: 33-39, Bonn FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung S. IHW-Verlag. Eching. GRÜNEBERG, C. et al.(2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands 5. Fassung, 30. November Berichte zum Vogelschutz 52: HECKENROTH, H. et al.: Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten, Stand 1991 KRÜGER,T., NIPKOW, M. (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 8. Fassung, Stand Inform. Naturschutz Nieders. 35 (4): Hannover. MEINIG, H. et al.: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Stand: Oktober 2008 In: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). S SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse 2., aktualisierte und erweiterte Auflage - Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 648, Westarp Wissenschaften-Verlagsgesellschaft mbh, Hohenwarsleben. 7
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