Ergänzung für das Gutachten bezüglich. Artenschutz für den geplanten. Windpark Aachener Münsterwald

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1 Ergänzung für das Gutachten bezüglich Artenschutz für den geplanten Windpark Aachener Münsterwald Februar 2012 Im Auftrag von: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt (FB 36/40) Reumontstraße Aachen Bearbeitet von: Pottenmühlenweg Aachen Dipl. Biol. B. Kern Dipl. Biol. S. Schäfer info@pro-terra-gbr.de

2 Inhalt 1 Einführung Einschätzung einer möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit für die außerhalb der Grundlagenuntersuchung liegenden Bereiche der Konzentrationszone für Windkraft Vorbemerkung Teilfläche A Teilfläche A Teilfläche A Untersuchung des Fledermauszuges im Herbst Anlass und Aufgabenstellung Methode Ergebnisse Fazit Prognose der Beeinträchtigung des erweiterten Artenspektrums Einführung Kolkrabe (Corvus corax) Kranich (Grus grus) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Rotmilan (Milvus milvus) Uhu (Bubo bubo) Quellen... 17

3 Blatt 1 1 Einführung Die Stadt Aachen plant die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie im Aachener Münsterwald. Für eine erste Planung von WEA Standorten erfolgte daher eine Kartierung von Vögeln und Fledermäusen 2010/2011. Die Ergebnisse dieser Kartierung bildeten die Grundlage für ein Fachgutachten Artenschutz (PRO TERRA 2011), das im Spätsommer 2011 vorgelegt wurde. Für diese Erfassungen wurde eine Untersuchungsfläche kartiert, die sich an den geplanten WEA-Standorten orientierte. Im Rahmen des Verfahrens für ein gesamträumliches Planungskonzept zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Nutzung von Windkraft auf dem Gebiet der Stadt Aachen hat sich unter anderem die Konzentrationszone Münsterwald herauskristallisiert. Diese weist jedoch Abweichungen gegenüber der großflächigen Grundlagenuntersuchungsfläche (PRO TERRA 2011) auf. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Betroffenheit für diese Flächen (siehe Kapitel 2). Im Herbst des Jahres 2011 wurde eine vertiefende Untersuchung des Fledermausherbstzuges mit einer Höhenerfassung (Ballooning) durchgeführt, da der Herbstzug der Fledermäuse konzentrierter verläuft, als der zeitlich und räumlich diffuser verlaufende Frühhreszug. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden folgend dargestellt (siehe Kapitel 3). Die bezüglich des Fachgutachtens eingegangenen Stellungnahmen gaben Anlass die Arten Kranich und Schwarzstorch ausführlicher zu betrachten. Zudem liegen für diese Arten, aber auch für den Kolkraben, den Rotmilan und den Uhu inzwischen Daten aus dem Umfeld der Vorhabenfläche vor, die vorsorglich eine Berücksichtigung dieser Arten im Hinblick auf das geplante Vorhaben erforderlich machen. Eine ausführlichere Betrachtung der Arten wird auch gerade deshalb erforderlich, weil z.t. Informationen Dritter vorliegen, die keinen konkreten Flächenbezug und/oder keine zeitlichen Angaben aufweisen (siehe Kapitel 4). Darüber hinaus wird an dieser Stelle auch das im Artenschutzgutachten (PRO TERRA 2011) fehlende Art-für-Art-Protokoll zum Kleinen Abendsegler nachgereicht. Die vorliegende Ergänzung beinhaltet daher Ausführungen bezüglich der Bereiche der Konzentrationsfläche Münsterwald, die über die Untersuchungsfläche der Grundlagenerfassung hinausgeht, die Ergebnisse der Untersuchung zum Fledermauszug im Herbst 2011 sowie den Erläuterungstext und die entsprechenden Art-für-Art-Protokolle für die Arten: Kolkrabe, Kranich, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu (siehe Anhang).

4 Blatt 2 2 Einschätzung einer möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit für die außerhalb der Grundlagenuntersuchung liegenden Bereiche der Konzentrationszone für Windkraft 2.1 Vorbemerkung Die Konzentrationszone Münsterwald, bestehend aus den drei Teilflächen A1 bis A 3, ist insgesamt deutlich kleinflächiger im Vergleich zu dem Untersuchungsgebiet von 2011 (siehe Abb. 1). Trotzdem haben sich drei Bereiche ergeben, die durch das Untersuchungsgebiet nicht direkt abgedeckt werden. Die Teilfläche A 1 erstreckt sich rd. 9 ha nach Westen über die Untersuchungsfläche hinaus. Auch je ein Bereich der Teilflächen A 2 und A 3 in der Größe von ca. 1 ha liegt außerhalb des Untersuchungsgebietes. Abb. 1: Untersuchungsfläche der Grundlagenerfassung 2010/2011 (graue Linie) und Lage der Konzentrationszone mit Teilflächen A1 und A 2 (rote Linie) Die eingetragene Grenze des Untersuchungsgebietes beschreibt die Fläche auf der regelmäßig die faunistischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Im Vorfeld der Erfassungen und auch während des Erfassungszeitraumes wurde diese Grenze jedoch immer wieder überschritten, um Informationen über die Einbindung des Planbereichs in das Umfeld zu er-

5 Blatt 3 halten. Daher und unter Berücksichtigung der faunistischen Kartierungen des Prälatensiefdistriktes (westlicher Bereich der Teilfläche A 1) aus dem Jahr 2009 (RASKIN), können Aussagen bezüglich artenschutzrechtlicher Belange getroffen werden. Die Ausweisung einer Konzentrationszone Münsterwald legt für die artenschutzrechtliche Betrachtung die Annahme zu Grunde, dass innerhalb dieser Zone die Standortwahl für WEA beliebig erfolgen kann. Daher müssen auch die außerhalb des Untersuchungsgebietes (Gutachten bezüglich Artenschutz für den geplanten Windpark Aachener Münsterwald, PRO TERRA 2011) liegenden Teilflächenabschnitte näher betrachtet werden. Im Folgenden wird unter Berücksichtigung der Erfassungsergebnisse aus den Gutachten (PRO TERRA 2011, RASKIN 2009) ein Ausblick hinsichtlich einer artenschutzrechtlichen Betroffenheit erstellt. 2.2 Teilfläche A 1 Der Waldbestand westlich des Untersuchungsgebietes der Grundlagenerfassung (PRO TERRA 2011), auf Höhe der Flächenabweichung, stellt eine Fortführung des Waldbestandes zwischen Untersuchungsgebietsgrenze und Küllweg dar. Neben der Nutzholzart Fichte finden sich hier streifig angeordnete Flächen mit jüngerem Pionierwald (Birke, Faulbaum, Fichte, Lärche). Diese Bestände sind vermutlich aus spontaner Bestockung hervorgegangen. Die Bäume weisen aufgrund der mageren Böden nur ein schwaches Dickenwachstum auf. Typische Nutzer dieser Strukturen im angrenzenden Untersuchungsgebiet sind vornehmlich die Fledermausarten Zwergfledermaus und Fransenfledermaus (PRO TERRA 2011). Auch das Braune Langohr kann die oft dichten Bestände als Nahrungshabitat nutzen. Baumhöhlen (Quartiere) konnten nicht beobachtet werden. Der Bereich wird zudem von den planungsrelevanten Vogelarten (KAISER 2011) Waldlaubsänger und Baumpieper besiedelt (PRO TERRA 2011, RASKIN 2009). Da stärkeres Baumholz fehlt, kann eine Nutzung als Brutrevier durch Spechte ausgeschlossen werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit bei Nutzung der Fläche als Standort einer WEA kann analog zu den Aussagen im Gutachten bezüglich des Artenschutzes für die Untersuchungsfläche (PRO TERRA 2011) ausgeschlossen werden. 2.2 Teilfläche A 2 Der im Nordosten über den Grundlagenerfassungsbereich hinausreichende Bereich der Teilfläche A 2 ist mit älterem Fichtenhochwald bestockt. Die Fläche liegt in Grenzlage zur Himmelsleiter (B 254). Hier ist durch das erhebliche Verkehrsaufkommen eine deutliche Vorbe-

6 Blatt 4 lastung gegeben. Der Waldbestand stellt ein potentielles Nahrungshabitat für Vögel und Fledermäuse dar. Planungsrelevante Arten konnten auf der angrenzenden Untersuchungsfläche gleicher Bestockung nicht ermittelt werden. Auch bei Nutzung der straßennahen Fläche als WEA-Standort kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen werden. 2.3 Teilfläche A 3 Die Konzentrationszonenteilfläche A 3 erstreckt sich vornehmlich auf zusammenhängende Fichtenbestände mittleren Alters (Klasse 40 bis 80 Jahre), die sich in Bezug auf die Tatbestände des Artenschutzes als unkritisch darstellen. Die im Norden über den Untersuchungsraum hinausragende isolierte Dreiecksfläche ist vor allem mit jüngeren Laubhölzern bestockt. Da dieser kleine Bestand von einem älteren Laubwaldkomplex umgeben ist, führt eine Nutzung der Fläche als Standort für eine WEA über die notwendige Erschließung mit schwerem Gerät unweigerlich zu einer Beeinträchtigung des umliegenden Altwaldes. Da für das Umfeld Brutnachweise für die Waldschnepfe und den Mittelspecht geführt wurden, kann gerade durch die Anlage einer zuführenden Schneise zu dieser Dreiecksfläche eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden, da Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sein könnten bzw. es zu Störungen während sensibler Phasen kommen könnte.

7 Blatt 5 3 Untersuchung des Fledermauszuges im Herbst Anlass und Aufgabenstellung Die Ergebnisse der Herbsterfassung vertiefen die vorlaufenden Untersuchungen aus Sommer/Herbst 2010 und Frühhr 2011 (siehe PRO TERRA 2011). Im Rahmen der ersten Höhenerfassung im Frühhr 2011wurden nur wenige Fledermauskontakte aufgezeichnet. Aus Gründen der Belastbarkeit der Datengrundlage hat die Stadt Aachen für den Herbst 2011 eine weitere Erfassung des Fledermauszuges beauftragt. Nach bislang häufig vertretener Einschätzung verläuft der Herbstzug der Fledermäuse konzentrierter, als der zeitlich und räumlich diffuser verlaufende Frühhreszug, und wird vornehmlich untersucht. Im Mittelpunkt dieser Erfassung steht das Ballooning zur Höhenbeobachtung von Fledermäusen. Auf diesem Wege lassen sich Informationen zur Nutzung des freien Luftraumes über der Planfläche ermitteln. Zusätzlich gewährleisten im Untersuchungsraum verteilte Horchboxen ein flächiges Bild möglicher Wanderbewegungen und zudem einen längeren Beobachtungszeitraum. Diese Horchboxen, möglichst hoch über dem Grund exponiert, dienen vor allem der Erfassung von Fledermäusen im Bereich der Baumwipfel und im freien Luftraum. Diese Verteilung der Erfassungsgeräte im Gelände berücksichtigt die Problematik der Erfassung unterschiedlich laut rufender Arten. 3.2 Methode Die selektive Herbstkartierung der Fledermäuse im Münsterwald erfolgte mit Hilfe einer ballonunterstützten Höhenerfassung (Ballooning) und durch den Einsatz von Horchboxen im Zeitraum August bis Oktober 2011 auf der dargestellten Untersuchungsfläche (siehe Anlage 1). Im Rahmen des Ballooning wurde mit Hilfe eines Helium-Ballons eine Minihorchbox der Fa. Albotronic in ca. 100 m Höhe exponiert. Parallel wurde mindestens eine Referenzhorchbox (Standardbox) der gleichen Firma am Boden unter dem Ballon betrieben. Das Ballooning wurde in windarmen und trockenen Nächten an drei unterschiedlichen Standorten durchgeführt. Aufgrund des z.t. dichten Waldbestandes im Planbereich konnten als Aufstiegspunkte nur größere Kreuzungsbereiche oder Schläge genutzt werden. Aufgrund der permanenten Abdrift in der Höhe von 100 m stand der Ballon jedoch über dem Wald. Zur langfristigen Ermittlung von Informationen über die Nutzung bestimmter Geländestrukturen, wie etwa Flugrouten, wurden Highend -Horchboxen (Standard und Mini) der Fa. Albotronic eingesetzt. Diese verfügen über eine automatische Aufzeichnung des gesamten

8 Blatt 6 Fledermausrufs in Echtzeit. Die Rufe werden mit Zeitvermerk auf SD-Karte abgespeichert. Die jeweils zweinächtige Geländeexposition von drei Horchboxen an drei Terminen ergab achtzehn auswertbare Geländenächte. Die Exposition der Boxen im Gelände erfolgte abwechselnd auf den Dächern von vier Hochsitzen in 8 m bis 10 m Höhe über Grund. Die Erfassungen erfolgten an den folgenden Terminen (siehe auch Anlage 1) Ballooning: 23./24. August, 14./15. September und 09./10. Oktober 2011 Horchboxeinsatz: 30. August September, September und Oktober 2011 Die Termine wurden im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung der Erfassungen über den Herbst alternierend angesetzt Zur Beurteilung der Gefährdungssituation sowie der Seltenheit der erfassten Fledermausarten sind die Roten Listen Nordrhein-Westfalens (KAISER 2011) sowie die Deutschlands (MEINIG ET AL. 2009) verwendet worden. Generelle bzw. artspezifische Aussagen zur Ökologie der Fledermäuse sind DIETZ ET AL. (2007) entnommen. 3.3 Ergebnisse Im Rahmen dieser vorliegenden Fledermauserfassung konnten 8 Fledermausarten nachgewiesen werden, darunter zwei Artenpaare, die auf akustischer Basis nicht sicher zu differenzieren sind (SKIBA 2009). Hierbei handelt es sich um die Kleine Bartfledermaus und die Große Bartfledermaus, heute als Bartfledermaus und Brandtfledermaus bezeichnet, sowie das Braune Langohr und das Graues Langohr. Darüber hinaus wurden vereinzelte Rufe dokumentiert, die vor allem aufgrund ungenügender Qualität nicht sicher zu determinieren waren. Diese werden als Myotis spec. bezeichnet, aber in der Arttabelle nicht weiter aufgeführt. Das ermittelte Artenspektrum deckt sich vollständig mit den im Jahr 2010 und Frühhr 2011 erfassten Arten.

9 Blatt 7 Tabelle1 : Erfasste Fledermausarten und ihre Gefährdungssituation RL NW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (KAISER 2011): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = nicht gefährdet RL D: Rote Liste Deutschlands (MEINIG ET AL. 2009): * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname RL NW RL D FFH-RL Anhang Bartfledermaus * Myotis brandtii/mystacinus 2/3 V/V IV Fransenfledermaus Myotis nattereri * - IV Großes Mausohr Myotis myotis 2 V II, IV Großer Abendsegler Nyctalus noctula R V IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri V D IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * - IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii R - IV Langohrfledermaus * Plecotus auritus/austriacus G/1 3/V IV * Artenpaar akustisch nicht sicher zu trennen Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus ist die Art im Untersuchungsgebiet, deren Rufe mit Abstand am häufigsten aufgenommen wurden. Es handelt sich um die häufigste Art im Münsterwald, die fast alle Strukturen nutzt und überall im Gebiet nachgewiesen wurde. Ihre Rufkontakte machen über 99,5 % der aufgenommen Fledermausrufe aus. Eine Ursache ist das wiederholte Abfliegen von Nahrungshabitaten. Gerade im Herbst kann es sich jedoch auch um Balzverhalten handeln, bei dem ein männliches Tier längere Zeit um eine exponierte Struktur im Gelände kreist oder einen Waldweg auf- und abfliegt. Hierauf deuten auch die häufig aufgezeichneten Sozialrufe hin. So konnten im Bereich einer Jagdkanzel maximal 1350 Rufe in zwei Nächten verzeichnet werden, von denen lediglich zwei einer anderen Art zuzurechnen sind. Die Zwergfledermaus wurde als einzige Art bei jedem Ballooning im freien Luftraum mit ein bis drei Kontakten erfasst.

10 Blatt 8 Fransenfledermaus Die Fransenfledermaus konnte an mehreren Stellen des untersuchten Bereichs nachgewiesen werden. Sie nutzt neben der Strauchschicht des Waldes auch den Kronenraum. Sie konnte jeweils nur mit einzelnen Kontakten erfasst werden. Im freien Luftraum wurde die Art nicht nachgewiesen. Großes Mausohr (Mausohr) Das Mausohr wurde an zwei Standorten über offenen Böden, wo es Jagd auf z.b. Laufkäfer macht, von den Referenzboxen während des Ballooning erfasst. In der Strauchschicht, dem Kronenraum oder gar dem freien Luftraum erfolgte kein Rufkontakt. Bartfledermäuse Das Artenpaar der Bartfledermäuse wurde im Rahmen des Horchboxeinsatzes vereinzelt nachgewiesen. Da es sich um Detektoraufnahmen handelt, ist das sichere Ansprechen der Art nicht möglich. Es handelt sich entweder um die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), heute Brandtfledermaus genannt, oder um die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), deren deutscher Artname heute Bartfledermaus ist. Der Nachweis erfolgte sowohl über Wegen, als auch auf einem Hochstand, der von Baumkronen überragt wird. Im freien Luftraum wurde die Art nicht nachgewiesen. Großer Abendsegler Im Rahmen der Herbsterfassung gelangen zwei Einzelnachweise des Großen Abendseglers im Untersuchungsgebiet. So konnte die Art am 23. August 2011 nördlich des Ballooningstandortes bei einer Kontrollbegehung während des Ballonaufstieges mit Hilfe eines Batdetektors erfasst werden. Des Weiteren wurde am 09. Oktober 2011 auf einer zusätzlich südlich des Ballooningstandortes ausgebrachten Horchbox ein Kontakt verzeichnet. Es handelte sich jeweils um Einzelkontakte, die auf Einzelüberflüge hinweisen. Im freien Luftraum wurde die Art nicht nachgewiesen.

11 Blatt 9 Kleiner Abendsegler (Kleinabendsegler) Der Kleinabendsegler wurde vereinzelt im Osten sowie im Westen des Untersuchungsgebietes nachgewiesen. Die Art konnte im Kronenbereich sowie über einem Waldweg detektiert werden. Im freien Luftraum wurde die Art nicht nachgewiesen. Rauhautfledermaus Auch die Rauhautfledermaus konnte nur mit wenigen Einzelkontakten über Waldwegen und im Kronenraum erfasst werden. Im freien Luftraum wurde die Art nicht nachgewiesen. Langohrfledermäuse Die beiden möglichen Arten, das Braune Langohr und das Graue Langohr sind akustisch nicht zu unterscheiden. Im Jahr 2010 konnte mehrfach bei Netzfängen das Braune Langohr sicher nachgewiesen werden. Aufgrund der ökologischen Ansprüche kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Horchboxnachweisen um Braune Langohren handelt. Langohren konnten nur im Nordwesten im Bereich der Baumkronen erfasst werden. Im freien Luftraum wurde die Art nicht nachgewiesen. Myotis spec. Im Rahmen der Horchboxerfassungen wurden einzelne Kontakte verzeichnet, die aufgrund ungenügender Qualität nicht bis zur Art bestimmbar sind. Es handelt sich hierbei um frequenzmodulierte Rufe, die i.d.r. der Gattung Myotis zugeordnet werden können.

12 Blatt Fazit Das im Herbst 2011 ermittelte Artenspektrum weicht nicht von den Arten der vorlaufenden Erfassungen von Sommer/Herbst 2010 sowie Frühhr 2011 ab. Die einzige im freien Luftraum in rd. 100 m über Grund nachgewiesene Art der Herbsterfassung ist die Zwergfledermaus. Der Große Abendsegler sowie die Rauhautfledermaus, die nach DÜRR (2011) ebenfalls zu den durch WEA vermehrt gefährdeten Arten gehören, konnten nur vereinzelt mit Hilfe einer am Boden stehenden Horchbox bzw. eines Batdetektors erfasst werden. Dies gilt ebenfalls für den Kleinen Abendsegler. Diese Artnachweise deuten auf eine Orientierung an der Kronenschicht hin, da keine zeitgleiche Aufnahme auf der Höhenbox erfolgte. Da zudem keine regelmäßig wiederkehrenden Kontakte verzeichnet wurden, ist anzunehmen, dass es sich um ziehende Tiere handelte. Aufgrund der Intensität der Erfassungen und der nur sporadischen Nachweise wird für die beiden wandernden Arten Rauhautfledermaus sowie Abendsegler weiterhin angenommen, dass es sich um einen Funktionsraum mit geringer Aktivitätsdichte handelt. Nach ALBRECHT ET AL. (2008) ergibt sich in Funktionsräumen mit geringer bis mittlerer Aktivitätsdichte (bis 30 Kontakte je Art/Nacht) lediglich eine Grundgefährdung, die als nicht schädlich für den Erhaltungszustand der Population angesehen wird.

13 Blatt 11 4 Prognose der Beeinträchtigung des erweiterten Artenspektrums 4.1 Einführung Für die Arten Kolkrabe, Kranich, Schwarzstorch, Rotmilan und Uhu werden aufgrund der aktuell vorliegenden Beobachtungsdaten ergänzende Prognosen hinsichtlich der Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben dargelegt. Diese Arten werden auch in den Art-für-Art- Protokollen abgehandelt (siehe Anlage 2). Darüber hinaus beinhaltet Anlage 3 das im Artenschutzgutachten (PRO TERRA 2011) fehlende Protokoll für den Kleinen Abendsegler sowie in Ergänzung das Art-für-Art-Protokoll für den Waldlaubsänger. 4.2 Kolkrabe (Corvus corax) Der Kolkrabe kommt in NRW als seltener Brutvogel vor allem im Sauerland und im Weserbergland vor. Weitere Vorkommen sind für die Westfälische Bucht und die Eifel bekannt (KIEL 2007). Für den Wald östlich von Friesenrath liegen von Herrn Brücher (Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.v.) Beobachtungen der Art aus dem letzten Jahr vor. Im März und im Oktober 2011 konnte jeweils ein Exemplar sowie im August 2011 zwei Exemplare der Art beobachtet werden. Der Bereich der Beobachtung liegt in gut 2 km Entfernung zum Vorhaben. Auch für den Eigengdbezirk Münsterwald (Städteregion Aachen) liegen regelmäßige Beobachtungen der Art durch den Jagdpächter vor. Im Rahmen der Erfassungen 2010 bzw (PRO TERRA 2011), aber auch in der avifaunistischen Erfassung aus dem Jahr 2009 (vergl. BÜRO RASKIN 2009) konnten keine Kolkraben im betrachteten Bereich sowie auf angrenzenden Flächen beobachtet werden. Eine regelmäßige Nutzung der Vorhabenfläche kann daher ausgeschlossen werden. Da die Art auch im direkten Umfeld nicht als Brutvogel bekannt ist, ist eine Störung während sensibler Phasen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, sowie ein signifikantes Tötungsrisiko durch das geplante Vorhaben nicht zu sehen. 4.3 Kranich (Grus grus) In NRW ist der Kranich als Durchzügler sowie als unregelmäßiger Brutvogel im Kreis Minden Lübbecke vertreten. Der Großteil der ziehenden Kraniche überfliegt NRW und nur ein geringer Teil rastet hier. Dabei werden weiträumige, offene Moor- und Heidelandschaften sowie großräumige Bördelandschaften bevorzugt. In NRW sind bedeutende Rastvorkommen für die Vogelschutzgebiete Oppenweher Moor, Bastauniederung, Moore des Münsterlan-

14 Blatt 12 des, Lippeaue mit Ahsewiesen sowie im Bereich der Senne bekannt (KIEL 2007). Als Nahrungsflächen werden abgeerntete Kartoffel- und Zuckerrübenfelder, Mais- und Wintergetreide sowie feuchtes Dauergrünland bevorzugt (MILDENBERGER 1982, KIEL 2007). Während der Erfassung im Herbst 2010 konnte ein kleiner Trupp Kraniche über der großen Windwurffläche beobachtet werden. Für den Herbstzug 2011 liegen aktuell Beobachtungen von NABU-Mitgliedern für den Bereich Münsterwald vor: am 2. Nov Tiere, am 11. Nov Tiere (in mehreren Trupps), am 12. Nov ca Tiere (in 35 Min.). Insgesamt waren bis zum 24. Nov etwa Kraniche über der Region Aachen erfasst worden (schriftl. Mitt. Herr Fleu, NABU Aachen). Weiter liegen aus 2010 Beobachtungen zur Rast eines Trupps Kraniche im NSG Struffelt, gut einen Kilometer östlich der Konzentrationsfläche gelegen, vor. Der Zug der Kraniche erfolgt auf breiter Front zwischen Krefeld über den Selfkant und Aachen bis Daun in der Eifel. Aktuelle Informationen bezüglich des Herbstzuges 2011 sind auch im EW-Messnetz ( gespeichert. Bei der Betrachtung dieser Daten wird deutlich, dass bezogen auf diesen Breitbandzug der Münsterwald nur einen kleinen Teilausschnitt darstellt. Besondere Leitstrukturen liegen hier nicht vor, die einen konzentrierten Vogelzug gerade über dieser Fläche hervorrufen könnten. Zudem ziehen Kraniche i.d.r. in größeren Höhen, meist zwischen 200 m bis 1000 m hoch (BERTHOLD 2000). Jedoch können auch niedrige Flughöhen z.b. bei schlechten Sichtverhältnissen oder ungünstigen thermischen Bedingungen genutzt werden. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Kraniche Windenergieanlagen meist weiträumig umfliegen (vergl. GLASNER 2009, REICHENBACH & STEINBORN 2006). Auch weist der betrachtete Bereich keine Qualitäten als potentielles Rastgebiet auf. Nach aktuellem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass das Vorhaben ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Kranich verursacht. Dies wird wohl auch durch die Datensammlung von DÜRR (2011) bestätigt, die lediglich vier Kraniche als Schlagopfer belegt. 4.4 Schwarzstorch (Ciconia nigra) Schwarzstörche besiedeln in NRW größere, naturnahe Laub- und Mischwälder mit naturnahen Bächen, Waldteichen, Altwässern, Sümpfen und eingeschlossenen Feuchtwiesen (KIEL 2007). Bei der Wahl des Bruthabitates werden reichhaltig strukturierte Wälder gegenüber einförmig geschlossenen Waldkomplexen bevorzugt (JANSSEN ET AL. 2004). Bedeutsam für die Horstplatzwahl ist vor allem das Bestandsalter. Für die Anlage von Horsten werden vor-

15 Blatt 13 nehmlich lichte Altholzbestände gewählt (JANSSEN ET AL. 2004), hier z.b. frei stehende Überhälter oder Altbäume in Hallenbuchenwäldern. Dabei ist eine geringe Störungstoleranz im Bereich des Horststandortes von hoher Bedeutung (KIEL 2007, JANSSEN ET AL. 2004, ISSELBÄCHER 2003). Derzeit hat der Schwarzstorch auch in NRW weite Bereiche der Mittelgebirge wiederbesiedelt. Die aktuell anhaltende Bestandszunahme führte in NRW zu einer Rückstufung in die Gefährdungskategorie 3 (vergl. Rote Liste 1997 Kategorie 2). Die Art ist jedoch weiterhin auf den Schutz von Altholzbeständen und das Einhalten von Horstschutzzonen angewiesen, daher erfolgt die Einstufung mit dem Zusatz S. Auch regional ist deshalb mit einer Zunahme der Brutstandorte zu rechnen. In der gegenwärtigen Waldsituation Deutschlands finden sich in größeren Wäldern nicht selten gut ausgebaute Wegenetze, die von Spaziergängern, Joggern, Reitern und Radfahrern genutzt werden (JANSSEN ET AL. 2004). Obwohl im Münsterwald bereits eine Wegeachse parallel zur Himmelsleiter blockiert wurde, wird auch der hier betrachtete Waldbereich stark genutzt. Neben Radfahrern, Reitern und Joggern finden sich gerade im Spätsommer/Herbst hier auch viele Pilzsucher, die abseits der Wege im Wald unterwegs sind. Im Rahmen der Untersuchungen 2010/2011 konnte kein Schwarzstorch im Untersuchungsgebiet erfasst werden. Auch das avifaunistische Gutachten aus dem Jahr 2009 (BÜRO RASKIN 2009) weist keine Beobachtungen des Schwarzstorches auf. Obwohl hier der Einzugsbereich des Prälatensiefs mit seinen Gerinnen, die als potentielles Nahrungsgebiet für den Schwarzstorch von Bedeutung sein könnten, untersucht wurde. Dagegen liegen jedoch regelmäßige Beobachtungen der Jagdpächter aus den Bezirken Münsterwald und Roetgen 1 der Städteregion Aachen vor (mündl. Mitt. von Herrn Bollig, Umweltamt Städteregion Aachen), die jedoch ohne genaue Orts- und Datumsangabe erfolgten. Darüber hinaus werden zur Zugzeit vereinzelt Schwarzstörche auf Grünlandflächen im Umfeld, so z.b. im August 2011 zwischen Sief und Raeren, beobachtet. Da in Zukunft eine Ansiedelung des Schwarzstorches auf vorhabensnahen Flächen nicht auszuschließen ist, wird empfohlen die lokale Bestandsentwicklung zu beachten. Aufgrund der avifaunistischen Untersuchungsergebnisse ist eine regelmäßige Nutzung der Vorhabensfläche derzeit auszuschließen. Da im näheren Umfeld aktuell kein Brutstandort vorhanden ist, kann nicht von einer erheblichen Störung während der Brutzeit oder einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko bei Durchführung des Vorhabens ausgegangen werden.

16 Blatt Rotmilan (Milvus milvus) Die Verbreitung des Rotmilans zeigt seit den 1980er Jahren in NRW eine deutliche Veränderung. Einem Bestandsrückgang in den Tieflagen stehen lokale Zunahmen in den Mittelgebirgslagen gegenüber (SUDMANN ET AL. 2009). Der Rotmilan besiedelt in NRW offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern (KIEL 2007). Brutstandorte liegen am Rande von lichten Althölzern, nur selten im Inneren solcher Bestände. Auch kleinere Feldgehölze werden genutzt. Große zusammenhängende Waldgebiete werden nur in den Randzonen besiedelt (HÖLZINGER 1987, MILDENBERGER 1982). Bevorzugte Horstbäume sind Rotbuche, Eiche, daneben auch weitere Baumarten wie Kiefer, Tanne etc. Als Nahrungsflächen dienen offene Landschaftsräume, die bevorzugt eine mosaikartige Verteilung von Acker- und Grünland aufweisen (KIEL 2007, HÖLZINGER 1987). Attraktive Nahrungsgebiete, wie z.b. fischreiche Gewässer, Mülldeponien werden auch noch in einer großen Entfernung (bis 15 km) zum Horstplatz aufgesucht (vergl. MILDENBERGER 1982). Für den Süden Aachens findet sich bei WINK (2005) eine Brutangabe. Die Art ist auch für das Messtischblatt Aachen aufgeführt ( Im Jahr 2004 wurde eine Brut für den grenzüberschreitenden Waldbereich bei Roetgen gemeldet. Für die Bereiche östlich sowie südöstlich der Untersuchungsfläche liegen weitere Beobachtungen ohne Angabe näherer Daten (Flächenbezug, Zeitpunkt, Häufigkeit, Verhalten) vor, die den Rotmilan für diesen Bereich als Brutvogel angeben ohne genaue Kenntnis des Brutstandortes (mündl. Mitteilung der Jagdpächter an Herrn Bollig, Städteregion Aachen, Umweltamt). Der Rotmilan konnte im Rahmen der Erfassungen 2010/2011 im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Die in den Frühsommermonaten 2011 durchgeführte Brutvogelerfassung erbrachte auch keine genutzten Horste auf der Untersuchungsfläche. Es ist daher davon auszugehen, dass der betrachtete Bereich auf keinen Fall regelmäßig von der standorttreuen Art genutzt wird. Diese Annahme wird auch durch die Erfassungsergebnisse des Büros raskin bestätigt, das im Jahr 2009 im Umfeld avifaunistische Kartierungen durchführte. Aufgrund der Erfassungsergebnisse sowie der ökologischen Einnischung der Art kann angenommen werden, dass es sich bei dem hier betrachteten weitgehend dichten Waldbestand weder um ein bevorzugtes Nahrungsgebiet des Rotmilans, noch um ein potentielles Bruthabitat handelt. Da nach aktuellem Wissen nicht davon auszugehen ist, dass die betrachteten Flächen regelmäßig vom Rotmilan genutzt werden, ist eine Gefährdung durch den Betrieb der WEA nicht zu sehen.

17 Blatt 15 Auch baubedingt ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen. Von der Beräumung der Flächen für den Bau der WEA sind keine Brutbäume betroffen, da auf den Bedarfsflächen zum Zeitpunkt der Kartierung 2010/2011 keine Horste nachgewiesen wurden. 4.6 Uhu (Bubo bubo) Nach intensiver Verfolgung durch den Menschen war der Uhu in den 1960er Jahren in NRW ausgestorben. Wiederansiedelungsprojekte in den 1970er und 1980er Jahren führten zu einer heute nahezu flächendeckenden Besiedelung des Landes. Der Brutbestand wird auf mindestens 180 Paare geschätzt. Der Trend ist weiterhin positiv, so dass die Art aus der Roten Liste entlassen werden konnte. Individuenverluste durch illegale Freizeitnutzung sowie illegale Verfolgung machen eine Sicherung und Überwachung der Brutplätze weiterhin notwendig (SUDMANN ET AL. 2009). Im weiteren Umfeld des Vorhabens sind Uhubruten bzw. -vorkommen bekannt. Die folgend verwendeten Daten wurden von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen zur Verfügung gestellt (Mail-Info vom v. Hr. Brücher). Das nächste bekannte Brutvorkommen der Art (in ca. 2,4 km Entfernung zum Vorhaben) befindet sich im aktiven Steinbruch Walheim-Friesenrath. Für diesen Standort liegen für die Jahre 2007, 2008, 2010 und 2011 Bruterfolge vor. Auch im aktiven Kalksteinbruch Kornelimünster (Abstand zum Vorhaben ca. 5 km) sind Bruterfolge für den Uhu aus den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2011 erfasst. In der laufenden Balzphase (Winter 2011/2012) wurde im Altsteinbruch in Walheim (Freizeitgelände, Abstand 3,3 km) ein rufender Uhu verhört (mündl. Mitt. Herr Bollig, Umweltamt Städteregion Aachen). Im Rahmen der Untersuchung 2010/2011 konnte im Untersuchungsgebiet kein Uhu beobachtet werden. Es gab keine Reaktionen auf das Stellen von Klangattrappen. Zudem wird der betrachtete Bereich intensiv vom Waldkauz genutzt, so dass ein regelmäßiges Jagen des Uhus auf den untersuchten Flächen auch daher nicht wahrscheinlich ist. Vereinzelt konnte die Art jedoch im östlich an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Jagdbezirk beobachtet werden (mündl. Mitt. des Jagdpächters an Herrn Bollig, Städteregion Aachen Umweltamt). Die Erfassungsergebnisse sowie die ökologische Einnischung der Art lassen vermuten, dass der hier betrachtete weitgehend dichte Waldbestand kein bevorzugtes Nahrungsgebiet des

18 Blatt 16 Uhus darstellt. Auch findet sich auf der untersuchten Fläche keine als potentieller Brutstandort geeignete Struktur. Eine Gefährdung durch den Betrieb der WEA ist nicht zu sehen. Auch baubedingt ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen. Von der Beräumung der Flächen für den Bau der WEA sind keine Brutbäume betroffen, da auf den Bedarfsflächen zum Zeitpunkt der Kartierung 2010/2011 keine Bäume standen, die als Brutbaum für den Uhu geeignet erscheinen, zumal die Art weitaus häufiger Felsstandorte als Brutnischen auswählt.

19 Blatt 17 5 Quellen Literatur ALBRECHT, R, W. KNIEF, M. GÖTSCHE & M. GÖTTSCHE (2008): Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein; Hrsg.: Landesamt für Naturschutz und Umwelt des Landes Schlesweg-Holstein (LANU), Flintbek. BERTHOLD, P. (2000): Vogelzug - eine aktuelle Gesamtübersicht. 4. stark überarbeitet und erweiterte Auflage. Darmstadt. DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. DÜRR, T. (2011): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (Stand vom: 05. Dezember 2011), Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. ELPHICK, J. (2008): Atlas des Vogelzugs, Haupt Verlag, Stuttgart. GLASNER, W. (2009): Faunistische Untersuchung zur Windkraftnutzung im Aachener Norden, Gutachten im Auftrag des Umweltamtes der Stadt Aachen (unveröffentl.). HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs Bd. 1, Gefährdung und Schutz, Ulmer Verlag Stuttgart. ISSELBÄCHER, K. (2003): Bestand, Verbreitung und Habitatpräferenzen des Schwarzstorches Ciconia nigra in Rheinland-Pfalz und Hessen. Diplomarbeit am Fachbereich Biologie der Philipps-Universität Marburg - Fachgebiet Allgemeine Ökologie und Tierökologie. JANSSEN ET AL. (2004): Der Schwarzstorch. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 468 Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben. KAISER, M. (2011): Vorkommen und Bestandsgrößen von planungsrelevanten Arten in den Kreisen in NRW, LANUV NRW (Quelle: KIEL, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Hrsg.: MUNLV. DZE GmbH Essen MEINIG H., P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze

20 Blatt 18 Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Hft. 70 (1), Hrsg.: Bundesamt für Naturschutz, Bonn Bad Godesberg. MILDENBERGER, H. (1982): Die Vögel des Rheinlandes. Band I. Kilda Verlag Greven. PRO TERRA (2011): Gutachten bezüglich Artenschutz für den geplanten Windpark Aachener Münsterwald, im Auftrag des Umweltamtes der Stadt Aachen. RASKIN, R. (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für den Prälatensiefdistrikt, im Auftrag des Umweltamtes der Stadt Aachen. REICHENBACH, M. & H. STEINBORN (2006): Langzeituntersuchungen zum Konfliktthema Windkraft und Vögel. 5. Zwischenbericht. ARSU GmbH, Oldenburg. SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse Kennzeichnung, Echoortung und Detektoranwendung, Neue Brehm-Bücherei, Hohenwarsleben. SUDMANN, S. R., C. GÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DREWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung NWO & LANUV (Hrsg.) SÜDBECK, P., H.-G. BAUER., M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel, Deutschlands, 4. Fassung. Ber. Vogelschutz 44, Hilpoltstein. VV-ARTENSCHUTZ (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v , - III in der Fassung der 1. Änderung vom WINK ET AL. (2005): Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein). Ein Atlas zur Brut- und Wintervogelverbreitung. Hrsg.: NWO. Romneya Verlag & Verlag NIBUK Rechtsgrundlagen BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690)

21 Blatt 19 EUArtSchV Europäische Artenschutzverordnung, Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG Nr. L 61 S. 1 vom ) zuletzt geändert durch VO (EG) Nr.1332/2005 vom 9. August 1995 (Abl. EG vom , L 215, S.1 ff., in Kraft seit dem ), berichtigt am 27. April 2006 (ABl. EG Nr. L 113, S. 26) BArtSchV Bundesartenschutzverordnung, Verordnung zum Schutz wild lebender Tierund Pflanzenarten vom (BGBl. I, S. 258, in Kraft seit dem , berichtigt am (BGBl.I, S.896) (Bundesartenschutzverordnung) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) (ABl. L 103 vom , S.1 zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom S. 33) Internetquellen

22 Blatt 20 Anlagen Anlage 1: Fledermauserfassung Herbst 2011 Anlage 2: Art-für-Art-Protokolle (Kolkrabe, Kranich, Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu) Anlage 3: Art-für-Art-Protokolle (Kleiner Abendsegler, Waldlaubsänger) Das vorliegende Gutachten wurde nach aktuellem Kenntnisstand durch die Kern Schäfer GbR erstellt. Aachen, den 22. Februar 2012

23 LEGENDE x{ Standort Horchbox Datum der Erfassung erfasste Arten 30. August September 2011 Zwergfledermaus "Bartfledermaus" Fransenfledermaus Kleinabendsegler Rauhautfeldermaus "Langohrfledermaus" September 2011 Zwergfledermaus Kleinabendsegler "Langfohrfledermaus" Oktober 2011 Zwergfledermaus Fransenfledermaus Rauhautfledermaus x{ " Küllweg 23./24. August 2011 Höhenbox: Zwergfledermaus Bodenreferenzbox: Zwergfledermaus Fransenfledermaus "Bartfledermaus" Großes Mausohr Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus H H " Aufstiegsort Ballon Datum der Erfassung Höhenbox/Bodenreferenzbox: erfasste Arten vorherrschende Windrichtung in 100 m Höhe Grenze Untersuchungsraum x{ " September Zwergfledermaus Oktober 2011 Zwergfledermaus Fransenfledermaus 14./15 September 2011 Höhenbox: Zwergfledermaus Bodenreferenzbox: Zwergfledermaus H x{ 30. August September 2011 Zwergfledermaus September Zwergfledermaus Oktober 2011 Zwergfledermaus Myotis spec. Küllweg x{ 30. August September 2011 Zwergfledermaus 09./10. Oktober 2011 Höhenbox: Zwergfledermaus Bodenreferenzbox: Zwergfledermaus Großes Mausohr Fransenfledermaus "Bartfledermaus" Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus " H Faunistische Untersuchungen WEA Aachen-Münsterwald Fledermäuse und Vögel 2010/2011 Ergänzende Untersuchung Anlage 1: Fledermauserfassung Herbst 2011 N Bearbeitung: B. Kern S. Schäfer Kartografie: M. Nelißen Datum: Januar 2012 www. pro-terra-gbr.de Tel Maßstab: 1 : 7' m

24 Anlage 2: Art-für-Art-Protokolle Kolkrabe, Kranich, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu

25 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region grün gelb rot günstig kontinentale Region ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Kolkrabe (Corvus corax) Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen * Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B günstig / gut C V ungünstig / mittel-schlecht 5303 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Der Kolkrabe konnte im Rahmen der Untersuchungen 2010/2011 nicht nachgewiesen werden, jedoch liegen Beobachtungen aus dem angrenzenden Jagdbezirk sowie aus dem Bereich Walheim-Friesenrath vor. Aufgrund der Häufigkeit der Begehungen der untersuchten Fläche, sowie der fehlenden Beobachtung ist davon auszugehen, dass keine regelmäßige Nutzung der Vorhabenfläche bzw. des Luftraumes über der Fläche erfolgt. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Es sind keine Verbotstatbestände bezüglich des Kolkrabens zu erwarten. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

26 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?

27 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region grün gelb rot günstig kontinentale Region ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Kranich (Grus grus) Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen * Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B günstig / gut C V S ungünstig / mittel-schlecht 5303 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Der Zug der Kraniche erfolgt auf breiter Front zwischen Krefeld über den Selfkant und Aachen bis Daun in der Eifel, so auch über dem Münsterwald. Bezogen auf diesen Breitbandzug ist der Münsterwald nur als kleiner Teilausschnitt zu sehen. Besondere Leitstrukturen liegen hier nicht vor, die einen konzentrierten Vogelzug gerade über dieser Fläche hervorrufen könnten. Zudem ziehen Kraniche i.d.r. in größeren Höhen meist zwischen 200 m bis 1000 m hoch. Jedoch können auch niedrige Flughöhen z.b. bei schlechten Sichtverhältnissen oder ungünstigen thermischen Bedingungen genutzt werden. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Kraniche Windenergieanlagen meist weiträumig umfliegen (z.b. GLASNER 2009, REICHENBACH & STEINBORN 2006). Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Anflug an die WEA ist daher nicht zu sehen. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es sind aktuell keine Maßnahmen erforderlich. Jedoch sollten vorsorglich und im Hinblick auf eine mögliche Veränderung des Vogelzuges der Kraniche die technischen Möglichkeiten einer Abschaltung der WEA bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (schlechte Sichtverhältnisse, schlechte Thermik) geprüft werden. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Es sind keine Verbotstatbestände bezüglich des Kranichs zu erwarten. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

28 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?

29 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region grün gelb rot günstig kontinentale Region ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Rotmilan (Milvus milvus) Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen * Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B günstig / gut C 3 ungünstig / mittel-schlecht 5303 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Im Jahr 2004 wurde eine Brut für den grenzüberschreitenden Waldbereich der Gemeinde Roetgen gemeldet. Für die Bereiche östlich sowie südöstlich der Untersuchungsfläche liegen aktuelle Beobachtungen vor, die den Rotmilan für diesen Bereich als Brutvogel angeben ohne genaue Kenntnis des Brutstandortes. Der Rotmilan konnte im Rahmen der Erfassung 2010/2011 im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Die in den Frühsommermonaten 2011 durchgeführte Brutvogelerfassung erbrachte auch keine von der Art genutzten Horste auf der Untersuchungsfläche. Es ist daher davon auszugehen, dass der betrachtete Bereich auf keinen Fall regelmäßig von der Art genutzt wird. Diese Annahme, wird auch durch die Erfassungsergebnisse des Büros Raskin bestätigt, das im Jahr 2009 im Umfeld avifaunistische Kartierungen durchführte. Im Erfassungsbereich des Büros Raskin, dem Prälatensiefdistrikt, wurde ebenfalls kein Rotmilan nachgewiesen. Aufgrund der Erfassungsergebnisse sowie der Biologie der Art kann angenommen werden, dass es sich bei dem hier betrachteten Bereich (weitgehend dichter Waldbestand) nicht um ein bevorzugtes Nahrungsgebiet des Rotmilans handelt. Zudem ist davon auszugehen, dass von der Beräumung für den Bau der WEA keine Brutbäume betroffen sind, da auf den Bedarfsflächen zum Zeitpunkt der Kartierung 2010/2011 keine Horste nachgewiesen wurden. Auch weisen die Bedarfsflächen keine Altbäume mit freiem Anflug auf und sind daher als Brutstandorte wenig attraktiv. Da nach aktuellem Wissen nicht davon auszugehen ist, dass die betrachteten Flächen regelmäßig vom Rotmilan genutzt werden, ist eine Störung, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, sowie ein signifikantes Tötungsrisiko durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Die Beräumung der Bedarfsflächen und der Bau der Anlagen im Umfeld der angenommenen Rotmilanbrut (östlich bzw. südöstlich der Konzentrationszone) erfolgt außerhalb der Zeit der Revierbesetzung sowie des Brutgeschehens (Bauzeitfenster: September bis Februar). Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Es sind keine Verbotstatbestände bezüglich des Rotmilans zu erwarten. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

30 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?

31 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region grün gelb rot günstig kontinentale Region ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Schwarzstorch (Ciconia nigra) Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen * Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B günstig / gut C 3 S ungünstig / mittel-schlecht 5303 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Obwohl für das weitere Umfeld Beobachtungen vorliegen (Jagdpächter) konnte für die Vorhabenfläche eine Brut bzw. eine regelmäßige Nutzung durch den Schwarzstorch ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Untersuchungen 2010/2011 wurde auf den betrachteten Flächen sowie im Luftraum darüber kein Schwarzstorch erfasst. Auch ein avifaunistisches Gutachten aus dem Jahr 2009 (Überschneidungsflächen sowie angrenzende Bereiche) ergab keine Beobachtungen eines Schwarzstorches. Eine erhebliche Störung bzw. ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ist aktuell nicht zu sehen. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es sind aktuell keine Maßnahmen erforderlich. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Von dem Vorhaben ist kein Brutstandort und auch kein regelmäßig genutztes Nahrungsgebiet betroffen. Auch weist der betrachtete Bereich keine besondere Eignung als Durchzug- oder Rastgebiet auf. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder eine Störung der Art zu sensiblen Zeiten ist daher nicht zu sehen. Bei Durchführung des Vorhabens sind keine Verbotstatbestände bezüglich des Schwarzstorchs zu erwarten. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

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