Unterschiede zu LIFE
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- Axel Feld
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1 für Programm zur Förderung im Ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen = PROFIL für Unterschiede zu LIFE Aufbau: Integrativer Ansatz, Förderkonzept wird weitgehend vom Land Niedersachsen mitgestaltet Antragstellung: Bei Bewilligungsstellen in Niedersachsen Finanzvolumen: 815 Mio. für Niedersachsen und Bremen
2 für Leitbild Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums Hauptziele Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft Verbesserung der Verbesserung der Lebensqualität und Erhaltung des ländlichen Lebensraums Erhöhung der Selbstentwicklungspotentiale Schwerpunkt 1: Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft Schwerpunkt 2: Verbesserung der und der Landschaft Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Schwerpunkt 4: Leader für Neu: Gebietskulisse für Schwerpunkt 3 Ausgeschlossen sind: Städte Hannover, Bremen/Bremerhaven Kreisfreie Städte Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Wolfsburg, Salzgitter, Emden Wilhelmshaven, Delmen-horst sowie Göttingen und Hildesheim Förderfähig: Alle übrigen Gebiete in Niedersachsen Orte von städtischen Gebieten, soweit sie nicht mehr als Einwohner haben Eigene Karte für Bremen
3 MU-Fördermaßnahmen in 3 Bereichen: Hochwasser- und Küstenschutz Hochwasserschutz im Binnenland (126-A) Küstenschutz (126-B) Naturschutz Erschwernisausgleich (213) Kooperationsprogramm Naturschutz (214-A) Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft sowie Qualifizierung für Naturschutz (323-A) Gewässerschutz Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz Grundwasser schonende Landbewirtschaftung (214-B) Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer (323-C) Fließgewässerentwicklung i.s. WRRL (323-B) Folie 5 Kooperationsprogramm Naturschutz Naturschutzgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen Acker Besondere Grünland Nordische Biotoptypen Gastvögel Ackerwildkräuter / Vogel-und Tierarten montane Wiesen / Magerrasen / Sand-und Moorheiden Dauergrünland Zusatzstufe (h/e) Acker / Grünland Folie 6
4 Kooperationsprogramm Naturschutz (Forts.) Förderhöhe: festgelegte Hektar-Sätze, je nach vereinbarten Auflagen Zuwendungsempfänger: landwirtschaftliche Betriebe Bewilligung: Landwirtschaftskammer Beratung: UNB, NLWKN, LWK Folie 7 Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft Schutz-, Erhaltungs u. Entwicklungsmaßnahmen, z.b. für naturnahe Wälder, Wallhecken, Streuobstwiesen, Moore, sowie für sonstige Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Erwerb und Anpachtung von Flächen, Ablösung von Nutzungsrechten Bestandsaufnahme und Effizienzkontrollen Erstellung von Schutz -und Bewirtschaftungsplänen, projektbezogenen Planungen und Konzepten Folie 8
5 Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft (Forts.) Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten, Pflanzenmaterial und Tieren sowie Einrichtungen zu deren Haltung Förderung des Erlebens von Natur und Landschaft Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung von Naturschutzmaßnahmen Information und Beratung von Nutzergruppen und Erholungssuchenden Zuwendungsempfänger:Land, Kommunen, Stiftungen, Naturparke, Verbände und Vereine; natürliche Personen (außer Flächenerwerb) Förderhöhe: Für Leader-Projekte 55 / 80% Beratung und Bewilligung: NLWKN Folie 9 Qualifizierung für Naturschutz Informations-, Beratungs-und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafter und Multiplikatoren zum KoopNat und Entwicklungsmaßnahmen Antragsteller: Untere Naturschutzbehörden Beratung und Bewilligung: NLWKN NNA-Seminar am Folie 10
6 Grundwasser schonende Landbewirtschaftung (Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz) Umwandlung von Ackerflächen in extensiv bewirtschaftetes Grünland Besonders grundwasserschonendebewirtschaftung von stillgelegten Ackerflächen oder Besondere Maßnahmen zur Gewässer schonenden ökologischen Bewirtschaftung Zuwendungsempfänger: Landwirtschaftliche Betriebe Beratung und Bewilligung: Landwirtschaftskammer Folie 11 Begleitende Maßnahmen zum Schutz d. Gewässer (Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz) Informations- u. Beratungsleistungen einschl. Erstellung notwendiger Beratungsgrundlagen Modell- und Pilotprojekte für Gewässer schonende Landbewirtschaftungssystemeund Effizienzkontrolle Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen Zuwendungsempfänger: Natürliche und juristische Personen, (Beratung: Wasserversorger, Wasserund Bodenverbände) Bewilligung: NLWKN Folie 12
7 Fließgewässerentwicklung i.s. WRRL Ziel:Sicherung und Verbesserung zustand der Fließgewässer, Umsetzung EG-Wasserrahmen-RL Förderfähige Maßnahmen: Naturnahe Umgestaltungen von Gewässer, Böschung und Talaue Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Minderung von Stoffausträgen und Bodenabtrag, Beseitigung und Umgestaltung ökologischer Sperren, Machbarkeitsstudien, Genehmigungs- u. Ausführungsplanungen Folie 13 Fließgewässerentwicklung i.s. WRRL (Forts.) Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen an Eigentümer sowie Inhaber von bestehenden Rechten Zuwendungsempfänger Kommunen Unterhaltungsverbände Land Niedersachsen Förderhöhe: Für Leader-Projekte 55 / 80% Beratung und Bewilligung: NLWKN Folie 14
8 für Mehr Informationen zur EU-Förderung Service Förderprogramme Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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