Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des Bebauungsplans 75, Gemeinde Oyten

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1 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des Bebauungsplans 75, Gemeinde Oyten Stand: Januar 2014 Bearbeiter: Dr. Hanjo Steinborn, Dipl.-Landschaftsökol. NWP Planungsgesellschaft mbh Escherweg 1 Postfach 3867 Telefon 0441/ Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung Oldenburg Oldenburg Telefax 0441/ info@nwp-ol.de

2 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten I INHALT 1. Einleitung 1 2. Quartiere der Fledermäuse 1 3 Potenziell vorkommende Fledermausarten 3 Kurzcharakteristik der Arten mit Quartierpotenzial 4 4. Methodik 5 5. Ergebnisse 7 6. Fazit Artenschutzrechtliche Hinweise Literatur 15

3 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 1 1. EINLEITUNG In Vorbereitung der zeitnah geplanten Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 75 in Oyten ist eine Kontrolle auf Fledermaus-Quartierpotenzial in Bäumen und Gebäuden notwendig geworden. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Kontrolle dargestellt. Die untersuchten Bäume und Gebäude liegen überwiegend in der B-Plan-Fläche. Ein kleinerer Anteil der untersuchten Objekte liegt südlich des B-Plans im angrenzenden Gebiet der Stadt Achim (vgl. Abb. 1). TG 1 TG 2 TG 6 TG 3 TG 4 TG 5 Abb. 1: Lage der untersuchten Bäume und Gebäude (TG=Teilgebiet). 2. QUARTIERE DER FLEDERMÄUSE Fledermäuse nutzen je nach Art und je nach Jahreszeit unterschiedliche Quartierformen. Grundsätzlich kann zwischen Baum- und Gebäudequartieren sowie unterirdischen Quartierformen unterschieden werden (Abb. 2). Als Baumhöhlen kommen z.b. alte Spechthöhlen (Abb. 3, links), Stammrisse, ausgefaulte Astlöcher usw. in Frage. Gebäudequartiere variieren vom Rollladenkasten über Dachböden (Abb. 3, rechts), Mauerspalten, Zwischendecken, Verschalungen bis hin zu Kellerräumen. Kellerräume zählen zu den unterirdischen Quartierformen, zu denen auch Bergstollen, Höhlen usw. gehören. Je nach Saison werden unterschiedliche Ansprüche an die Quartiere gestellt. So unterscheidet man Tagesverstecke im Sommer und in den Wanderzeiten, Wochenstubenquartiere im Sommer, Balzquartiere im Herbst und Winterquartiere. Während Tagesverstecke von Einzelindividuen sporadisch und unregelmäßig genutzt werden, handelt es sich bei den übrigen Quartierformen um regelmäßig genutzte Lebensstätten, die damit einem artenschutzrechtlichen Schutz auch außerhalb ihrer Nutzungszeiten unterliegen.

4 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 2 Abb. 2: Schematische Darstellung von Quartiermöglichkeiten in Bäumen (aus LANDESBETRIEB MOBILITAT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) 2011) und Fotodarstellung von Quartieren in Gebäuden (aus ECHOLOT 2010). Abb. 3: Abendsegler in einem Baumquartier (links) und Großes Mausohr (Wochenstube) in einem Dachboden (rechts, Bildautor: M.Nolf)

5 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 3 3 POTENZIELL VORKOMMENDE FLEDERMAUSARTEN Von den 18 in Niedersachsen vorkommenden Fledermausarten sind lediglich zwölf Arten im Untersuchungsgebiet potenziell anzutreffen (Tab. 1). Weitere Arten können aufgrund ihrer spezifischen Habitatansprüche ausgeschlossen werden. Da es sich in der näheren Umgebung um einen relativ strukturarmen Bereich handelt, lassen sich die genannten zwölf Arten auf lediglich sechs Arten reduzieren (fett gedruckt in Tab. 1), die regelmäßig in vergleichbaren Habitaten vorkommen und potenziell Quartiere beziehen. Die anderen genannten Arten können aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Tab. 1: Potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommende Fledermausarten mit Gefährdungsgrad und Quartiernutzung (SQ=Sommerquartier (Wochenstuben und/oder Balzquartiere), WQ=Winterquartier) Deutscher Artname Großer Abendsegler Kleine / Große Bartfledermaus Teichfledermaus Baumhöhlen Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Wasserfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Rauhhautfledermaus Braunes / Graues Langohr Wissenschaftlicher Artname Rote Liste D 1 Rote Liste Nds 2 (Stand 1991, daher nur nachrichtlich erwähnt) Nyctalus noctula Vorwarnliste stark gefährdet Eptesicus serotinus Myotis mystacinus/ brandtii Gefährdung unbekannten Ausmaßes SQ / WQ Quartiernutzung Gebäude WQ Keller stark gefährdet SQ / WQ WQ Vorwarnliste stark gefährdet SQ SQ Myotis nattereri ungefährdet gefährdet 3 SQ WQ Myotis daubentoni Myotis dasycneme Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygmaeus Pipistrellus nathusii ungefährdet ungefährdet 4 SQ WQ Daten unzureichen d stark 5 SQ WQ gefährdet ungefährdet ungefährdet 6 SQ / WQ WQ Daten unzureichen d ungefährdet Daten unzureichend 7 SQ / WQ stark gefährdet SQ / WQ SQ / WQ Plecotus auritus Vorwarnliste gefährdet 8 SQ WQ SQ 1 (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2009) 2 (HECKENROTH 1991) 3 (NLWKN 2010h) 4 (NLWKN 2010f) 5 (NLWKN 2010i) 6 (NLWKN 2010g) 7 (NLWKN 2010d) 8 (NLWKN 2010a)

6 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 4 Kurzcharakteristik der Arten mit Quartierpotenzial Der Große Abendsegler bezieht Winterquartiere in Baumhöhlen, Kellergewölben und Felsspalten. Dagegen finden sich Wochenstuben und Balzquartiere fast ausschließlich in Bäumen in alten Spechthöhlen, Fäulnishöhlen oder sonstigen Spalten und Aushöhlungen. Die Art jagt überwiegend im freien Luftraum und bevorzugt parkähnliche Waldstrukturen und Siedlungsrandbereiche (DIETZ et al. 2007; NLWKN 2010c). Die Breitflügelfledermaus ist in Nordwestdeutschland nicht selten und kommt vor allem in Dörfern und Städten vor. Dort bezieht sie Spaltenquartiere vor allem in den Firstbereichen von Dachstühlen und hinter Fassadenverkleidungen. Auch im Winter bevorzugt die Breitflügelfledermaus Gebäude und feuchte, ungenutzte Kellerräume als Quartierstandort. Die Jagdgebiete sind meist über offenen Flächen, die teilweise randliche Gehölzstrukturen aufweisen. Dazu zählen Waldränder, Grünland (bevorzugt beweidet) mit Hecken, Gewässerufer, Parks, Baumreihen. Ein Individuum besucht 2-8 verschiedene Jagdgebiete pro Nacht, die innerhalb eines Radius von durchschnittlich ca. 4-6 km liegen (PETERSEN et al. 2004). Die Große und Kleine Bartfledermaus bevorzugt offene und halboffene Landschaften, wobei die Große Bartfledermaus eher an Wälder und Gewässer gebunden ist als die kleinere Schwesterart (DIETZ et al. 2007; NLWKN 2010b). Beide Arten sind in Niedersachsen weit verbreitet. Die Habitatausstattung der Fläche zeigt ein größeres Potenzial für die Kleine Bartfledermaus, die bevorzugt in dörflichen Siedlungsbereichen, Gärten, Feuchtgebieten und Gewässern in kleinräumig strukturierten Landschaften jagt. Quartierspotenzial wäre für die beiden Bartfledermausarten sowohl in Baumhöhlen als auch in Gebäuden jeweils als Sommerquartier denkbar. Die in weiten Teilen Deutschlands und Europas häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. In ähnlicher Weise wie die Breitflügelfledermaus besiedelt sie vor allem Dörfer und Städte mit Parks und Gärten und bezieht hier als Sommerquartiere enge Spalten und Ritzen in Dachstühlen, Mauern, Wandverkleidungen und hinter Verschalungen oder Fensterläden. Auch Winterquartiere sind vorwiegend in Gebäuden und in feuchten, ungenutzten Kellern zu finden. Auf ihren Jagdflügen hält sich die Art eng an dichte und strukturreiche Vegetationsformen und bevorzugt dabei Waldränder, Gewässer, Baumwipfel und Hecken, wo sie Kleininsekten erbeutet. Die Quartiere werden häufig gewechselt (im Durchschnitt alle Tage). Zwergfledermäuse jagen auf kleinen Flächen in einem Radius von ca. 2 km um das Quartier (PETERSEN et al. 2004). Die Rauhhautfledermaus bevorzugt struktur- und altholzreiche Laubmischwälder mit möglichst vielen Kleingewässern unterschiedlichster Ausprägung und einem reich strukturierten gewässerreichen Umland. Als Winterquartiere werden u.a. alte Spechthöhlen genutzt, bevorzugt werden aber Keller und sonstige Gebäude, Felsspalten und Höhlen. Wochenstuben und Balzquartiere finden sich dagegen überwiegend in Baumhöhlen (DIETZ et al. 2007; NLWKN 2010e). Beide Langohr-Arten jagen dicht an Strukturen und nehmen die Beute oft direkt von Blättern oder anderen Strukturen auf (DIETZ et al. 2007). Während das Braune Langohr im Sommer eher in strukturreichen Laub- und Nadelwäldern vorkommt, bevorzugt das Graue Langohr eine reich strukturierte Landschaft wie Parks und Obstgärten und kommt daher eher auch in Siedlungsbereichen vor. Hier sucht die Art im Sommer Gebäudequartiere auf, im

7 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 5 Winter werden Kellerräume oder andere unterirdische Quartierformen bevorzugt. Beide Arten sind in Niedersachsen flächendeckend verbreitet (NLWKN 2010a). 4. METHODIK Die Kartierung fand am statt. Zunächst wurden alle Bäume mit dem Fernglas von allen Seiten abgescannt. Bei unklaren Sichtverhältnissen wurde zusätzlich ein Spektiv mit 15-30facher Vergrößerung eingesetzt. Anschließend wurden alle dabei entdeckten Hohlräume (ausgefaulte Astlöcher, Hohlräume durch Blitzschlag, Spechthöhlen, etc.) mit Hilfe eines beleuchteten Endoskops auf Hinweise von Fledermäusen untersucht (Abb. 4). Abb. 4: Kontrolle von Baumhöhlen mit Hilfe des Endoskops. Auch alle entdeckten Hohlräume an oder in den Gebäuden wurden mit Hilfe eines beleuchteten Endoskops und größere Hohlräume mit einer Spezialkamera mit Infrarotbeleuchtung auf Hinweise von Fledermäusen untersucht. Die Bilder wurden direkt im Gelände auf einen Tablet-PC überspielt bzw. mit einem Mediaplayer angezeigt und analysiert. Die Infrarotkamera kam zum Einsatz, da sie insbesondere in den tieferen Hohlräumen von Gebäuden qualitativ bessere Bilder erzeugt (Abb. 5, Abb. 6).

8 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 6 Die Bilder wurden direkt im Gelände analysiert. Hinweise auf eine Nutzung als Fledermausquartier sind beispielsweise Urin- und Kotspuren oder Nahrungsreste. Ein direkter Nachweis zur aktuellen Nutzung ist über die Feststellung von Individuen möglich. Abb. 5: Infrarotkameraeinsatz in einem Gebäude (Beispielfoto).

9 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 7 Abb. 6: Infrarotkameraeinsatz an einer Verschalung einer Außenwand (Beispielfoto). 5. ERGEBNISSE Bei der Begehung wurden keine Spuren von Fledermäusen und auch keine Individuen festgestellt. Die Bäume wiesen zum überwiegenden Teil kein Potenzial für Fledermausquartiere auf, nur wenige Bäume mussten kontrolliert werden. Die Baumhöhlen der kontrollierten Bäume waren fast ausschließlich zu klein, um als Fledermausquartier in Frage zu kommen. Der einzige Baum mit Potenzial für ein Fledermausquartier war der westlichste Baum im Teilgebiet 1 (Abb. 1, Abb. 7, Abb. 8).

10 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 8 Blickrichtung in Abb. 8 Abb. 7: Baum mit Fledermausquartierpotenzial Baumhöhle Abb. 8: Ausgehöhlter Stamm

11 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 9 Der Baum ist im unteren Stammbereich ausgehöhlt und weist im oberen Stammbereich mehrer Spalten auf, so dass insgesamt von einem Potenzial für Fledermäuse ausgegangen werden kann. Spuren von Fledermäusen wurden allerdings nicht festgestellt. In den Gebäuden in Teilgebiet 3 (Abb. 1) fanden sich keine feuchten und frostsicheren Hohlräume, die sich als Winterquartier eignen. Das Dach des Hauptgebäudes ist gedämmt und trocken. Spinnenweben sind ein weiterer Hinweis darauf, dass hier keine Fledermäuse einfliegen (Abb. 9). Abb. 9: Spinnenweben im Dachboden Im ehemaligen Stall waren Spuren eines Steinmarders (Fressfeind von Fledermäusen) auf dem ehemaligen Heuboden festzustellen (Abb. 10).

12 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 10 Abb. 10: Kot eines Steinmarders Wie für solch ältere Wohnhäuser und Stallungen üblich, sind im Dachbereich einige Öffnungen und Spalten vorhanden (z.b. Abb. 11), die mit Hilfe der Endoskoptechnik nicht vollständig erfasst werden können. Auch wenn Spuren an den potenziellen Einfluglöchern (Fettspuren der Körper beispielsweise) nicht festgestellt wurden, ist hier eine Nutzung als Sommerquartier möglich. Eine Nutzung als Winterquartier kann aufgrund des trockenen und nicht frostsicheren Zustands ausgeschlossen werden. Abb. 11: Öffnung zum Dachbereich Die Gebäude der ehemaligen FlaRak Stellung weisen überwiegend kein Potenzial als Fledermausquartier auf (beipielsweise Abb. 12).

13 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 11 Abb. 12: Gebäude der FlaRak Stellung. Wände ohne Spalten, aber mit Zugluft und Helligkeit, daher kein Potenzial als Fledermausquartier. Auf dem Gelände gab es ein Gebäude mit Zwischendecken, für die eine Nutzung als Sommerquartier möglich bzw. wahrscheinlich ist. Auch in diesen Fällen konnten keine Spuren von Fledermäusen entdeckt werden, doch waren die Hohlräume zu groß, als dass eine vollständige Kontrolle möglich gewesen wäre. Die Bäume in Teilgebiet 6 sind zum großen Teil zu jung, um als Fledermausquartier in Betracht zu kommen. Einige wenige weisen ein Potenzial für die kommenden Jahre auf, in denen durch Ausfaulungsprozesse neue Baumhöhlen entstehen können (Abb. 13). Derzeit sind keine Quartiere in Baumhöhlen vorhanden.

14 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 12 Abb. 13: Potenzial für Baumhöhlen. Das einzige Potenzial für ein Winterquartier war in einer unterirdischen Zisterne (?) vorhanden (Abb. 14). Abb. 14: Öffnung zu einer unterirdischen Zisterne.

15 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 13 Es wurden aber weder Fledermäuse noch Spuren von Fledermäusen festgestellt (Abb. 15), auch wenn die Erfassung während der Winterquartierszeit der Fledermäuse erfolgte. Eine aktuelle Nutzung als Winterquartier liegt demnach nicht vor. Abb. 15: Innenansicht der Zisterne 6. FAZIT Es wurden keine aktuell genutzten Quartiere von Fledermäusen nachgewiesen. Es konnten auch keine Spuren von Fledermäusen festgestellt werden, die auf eine Nutzung als Sommerquartier hinweisen. Eine Betroffenheit von Winterquartieren kann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Ein Potenzial für Sommerquartiere ist bei einem Baum im Teilgebiet 1 und bei einzelnen Gebäuden in Teilgebiet 3 und 6 vorhanden. Soweit keine systematische Überprüfung während der Sommerquartierszeit vorgenommen wird, ist hier unter Vorsorgeaspekten von einer sporadischen Nutzung (Bestandteil eines Quartierverbundes) auszugehen. 7. ARTENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE Aufgrund des Potenzials für Sommerquartiere in einem Baum und mehreren Gebäuden wird Folgendes empfohlen: Bauzeitenregelung für die Fällung der Bäume und den Abriss der Gebäude (außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Zeit mit Fledermausaktivität (Anfang April bis Ende November)). Erhalt des westlichen Baumes in Teilgebiet 1. Wenn das nicht möglich ist: Umsetzen des unteren Stammbereichs unter Erhalt zumindest der vorhandenen Baumhöhle.

16 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 14 Aufhängen von mind. 10 Fledermauskästen mit drei unterschiedlichen Bauformen (Beton, Holz) und unterschiedlichen Größen. Das Aufhängen der Kästen sollte vor Abriss der Gebäude und im räumlichen Zusammenhang mit diesen geschehen.

17 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten LITERATUR BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere, Bonn-Bad Godesberg. DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Kosmos Naturführer, Stuttgart. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsen. 26: NLWKN (2010a): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Braunes Langohr (Plecotus auritus). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 12 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010b): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) und Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 17 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010c): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Großer Abendsegler (Nyctalus noctula). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 13 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010d): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 12 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010e): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 13 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010f): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Wasserfledermaus (Myotis daubentonii). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 12 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010g): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 13 S., unveröff., Hannover. NLWKN (2010h): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Fransenfledermaus (Myotis nattereri). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 13 S., unveröff., Hannover.

18 Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des B-Plans 75, Gemeinde Oyten 16 NLWKN (2010i): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Teichfledermaus (Myotis dasycneme). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 10 S., unveröff., Hannover. PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere., Bonn-Bad Godesberg.

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