Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes im Kreis Trier-Saarburg und im Gebiet der Stadt Trier

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1 zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes im Kreis Trier-Saarburg und im Gebiet der Stadt Trier Bearbeitung durch: FÖA Auftraggeber: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 11 Willy-Brandt-Platz 1, Trier Stadt Trier, Dezernat IV Am Augustinerhof, Trier Für den Bereich der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See Rathausstraße 1, Kell am See

2 Auftraggeber: Kreis Trier-Saarburg Kreisverwaltung Abt. 11 Willy-Brandt-Platz Trier Stadt Trier, Dezernat IV Am Augustinerhof D Trier Für den Bereich der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See Rathausstraße Kell am See Auftragnehmer: FÖA Auf der Redoute Trier Projektleitung: Dipl.-Ing. Dr. Jochen Lüttmann Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dr. Jochen Lüttmann Dipl.-Biol. Antonia Dix Dipl.-Ökol. Moritz Klußmann Dipl.-Umweltwiss. Kerstin Servatius Anja Knippel Dateiversion: P:\405 Rahmenstudie Wind\Inhalte (alle)\konzepte\bericht\text doc

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Überblick über die Auswirkungen von WEA auf Arten und Lebensräume Methoden Übersicht Auswahl der relevanten empfindlichen Sachverhalte und Arten Schutzgebiete / maßgebliche Gebietsbestandteile von Natura 2000 Gebieten Vögel Fledermäuse Weitere Sachverhalte / Arten Datengrundlagen Schutzgebiete Fauna Landschaftsdaten Sonstige Funktionsinformationen Erstellung und Aufbereitung der Datengrundlage Räumliche Zuordnung der Vorkommen Wertung und Darstellung der Daten Vollständigkeit und Eignung der Daten GIS-Modellierungen Brutvögel Für den Vogelzug bedeutsame Standorte im Kreis Trier-Saarburg (Gruppe 1) Gastvogellebensräume (Gruppe 2) Wasservogelhabitate (Gruppe 3) Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Fledermäuse Bewertungen der Artvorkommen und artbezogener Sachverhalte (Funktionen) zur Ermittlung des Raumwiderstandes bezüglich WEA I

4 3.7.1 Artbezogene Bewertung Modifikation des Artwertes aufgrund räumlicher oder sachlicher Unschärfe Gruppenbezogene Bewertung Berücksichtigung von Abstandswerten bei der Ermittlung des Raumwiderstandes / der Sensitivität von Landschaftsbereichen gegenüber WEA Aggregation zur Darstellung des relativen Raumwiderstandes Ergebnisse Karte Schutzgebiete / (Biotopverbund) Karte Raumwiderstand Arten Karte Bereiche geringster Risiken für die Flächennutzungsplanung Hinweise zur Anwendung der Gutachtenergebnisse Quellenverzeichnis Anhang Kartenverzeichnis Titel Maßstab 1 Raumwiderstand 1: Schutzgebiete, Blatt 1-4 1: Bereiche geringster Risiken, Blatt 1-4 1: Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Häufigkeitsverteilung der Zellenwerte des Raumwiderstandes, bezogen auf den Landkreis Trier-Saarburg II

5 0.3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Im Landkreis Trier-Saarburg regelmäßig vorkommende Fledermausarten, relevante Wirkungskomplexe und Sensitivität gegenüber WEA...10 Tabelle 2: Klassifizierung des Kriteriums Empfindlichkeit...25 Tabelle 3: Matrix zur Ermittlung des Artwertes durch Kombination von Empfindlichkeit und Erhaltungszustand / Gefährdung...26 Tabelle 4: Gruppenbezogene Klassifizierung des Kriteriums Empfindlichkeit...33 Tabelle 5: Zuweisung flächenförmiger Artvorkommen zu Rasterzellen...36 Tabelle 6: Zuweisung von Zahlencodes zu den Artwerten...37 Tabelle 7: Ausschlussbereiche für WEA in Schutzgebieten...39 Tabelle 8: Generelle Hinweise auf die notwendigen vertiefenden Untersuchungen in den Bereichen geringster Risiken entsprechend Karte Anhangsverzeichnis Anhang 1: Liste der ausgewerteten unveröff. Gutachten mit faunistischen Angaben (Dateien auf CD-Rom) Anhang 2: Begründung der Artenauswahl Vögel (artbezogene Behandlung) Anhang 3: Erläuterungen zu den Modellierungen Anhang 4: Ermittlung der Artwerte, verwendete Abstandswerte Anhang 5: Erhaltungsziele der FFH-Gebiete im Landkreis Trier-Saarburg / Stadt Trier Anhang 6: Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (DÜRR 2011) III

6 1 Anlass und Aufgabenstellung Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden Anreize gesetzt, die Potenziale für eine umweltfreundliche Energieversorgung auszuschöpfen. Der Ausbau der Windenergienutzung genießt dabei hohe Priorität. Hierfür sind in der Fläche die planerischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Am 24. Januar 2012 wurde der Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP IV Erneuerbare Energien durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in den Ministerrat eingebracht. Derzeit läuft das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren. Die Teilfortschreibung des LEP IV setzt die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz und ist damit für die Regionalund Bauleitplanung verbindlich. Als Ziel der Raumordnung wird festgelegt, dass zwei Prozent der Landesfläche und darin mindestens zwei Prozent der Fläche des Waldes für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Die planerische Umsetzung und Steuerung überlässt das LEP IV außerhalb der im noch gültigen Raumordnungsplan und außerhalb einiger, noch nicht abschließend festgelegter Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung (vorhandene oder geplante Naturschutzgebiete, Kernzonen der Biosphärenreservate sowie Nationalparke) der Ebene der Flächennutzungsplanung. Entsprechend sind die Verbandsgemeinde des Landkreises Trier- Saarburg und die Stadt Trier aufgefordert, ihre Flächennutzungspläne in Bezug auf die Windenergienutzung zeitnah fortzuschreiben. Im Rahmen der Fortschreibung besteht dabei die Verpflichtung für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr.7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung 1 durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der späteren Umsetzung der Planung ermittelt und bewertet werden. Besonders relevant im Rahmen der Umweltprüfung ist, dass die durch WEA im Allgemeinen besonders betroffenen Artengruppen, Vögel und Fledermäuse, europa- und bundesweit (Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG FFH-RL bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz genießen. Ihre Lebensraume müssen geschont werden und sie dürfen weder durch Windkraftanlagen in besonderer Weise (erheblich) gestört werden, noch dürfen sie in signifikanter Weise Schlagopfer an WEA werden. Wegen der raumwirksamen, die Verbandsgemeindegrenzen überschreitenden Auswirkungen der Windenergieanlagen und der besonderen rechtlichen Prüfrelevanz erschien es insbesondere wichtig, für die Belange Landschaftsbildschutz und den Schutz von Arten und Lebensräumen einheitliche Grunddaten und Entscheidungsgrundlagen für Standort- 1 Seit dem Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) am müssen bestimmte Pläne und Programme, die Entscheidungen für WEA vorbereiten, einer Umweltprüfung unterzogen werden. Das gilt auch für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen ( 2 Abs. 4 BauGB) sowie die Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen ( 9 Abs. 1 ROG). Die Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches

7 entscheidungen zu erarbeiten. Die Verbandsgemeinden des Landkreises Trier-Saarburg, vertreten durch die Verwaltung des Landkreises Trier-Saarburg, und die Stadt Trier haben mit vorliegender Studie die entsprechenden Vorarbeiten für die Flächennutzungsplanung in Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensräume in Auftrag geben. Hierdurch sollen die laufenden, zeitlich parallelen Fortschreibungen aller Flächennutzungspläne im Kreisgebiet und in der Stadt Trier einheitliche Entscheidungsgrundlagen erhalten. Mit dem nachfolgenden Bericht und den dazu gehörigen Karten wird das Ergebnis des entsprechend an FÖA beauftragten Teilgutachtens dargestellt. Das Gutachten hatte die Aufgabenstellung die für das Kreisgebiet vorliegenden relevanten Datengrundlagen für das Schutzgut Arten und Biotope auszuwählen und zusammenzustellen, die empfindlichen, raumbedeutsamen Merkmale / Ausprägungen von Arten und Lebensräumen darzustellen, artspezifisch / artengruppenspezifisch unterschiedliche Beeinträchtigungsrisiken durch die Windenergienutzung zu berücksichtigen und schließlich Konfliktpotenziale mit der Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Bezug auf das Schutzgut Arten und Biotope aufzuzeigen. Weitergehend werden Hinweise zur Abschichtung der nachfolgend notwendigen Umweltprüfung für den Bereich Arten- und Biotopschutz im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung gegeben. 2 Überblick über die Auswirkungen von WEA auf Arten und Lebensräume Nachfolgend werden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Tierarten und deren Lebensräume überblicksartig dargestellt. Die Darstellung hat nicht den Anspruch einer umfassenden Wirkungsdarstellung. Hierzu wird auf die grundlegende Literatur (z. B. BRINKMANN et al. 2011, EUROBATS 2006, HORCH & KELLER 2005, HÖTKER et al. 2006, REICHENBACH et al. 2004) verwiesen. Raumbedeutsame bioökologische Auswirkungen der Windenergienutzung ergeben sich durch Gefährdung, Störung und Barrierewirkung für bestimmte Tierarten, vor allem Vögel und Fledermäuse, die entweder aus ihren Lebensräumen wegen eines ausgeprägten Meideverhaltens vertrieben werden oder durch Kollisionen tödlich verunglücken. Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Arten und ihre Lebensräume sind nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Besonderheiten zu unterscheiden. Bau- und Anlagebedingte Auswirkungen Baubedingte Auswirkungen können sich vor allem durch Lärmemissionen und Beunruhigung für empfindliche Tierarten und die Überbauung seltener bzw. nur langfristig wiederherstellbarer Lebensraum(typen) für Betriebsflächen und Transportwege ergeben. Zu den anlage

8 bedingten Auswirkungen gehört neben den deutlich wahrnehmbaren visuellen Veränderungen die nicht unerhebliche Flächeninanspruchnahme. Sie schwankt zwischen 2000 m² und 1 ha pro WEA (BFN 2011:03). In Bezug auf die Überbauung von natürlichen Lebensräumen sind insbesondere seltene bzw. nur langfristig wiederherstellbare Flächen(typen) in Betracht zu ziehen. Ein weiterer, anlagebedingter Wirkfaktor ist die Landschaftszerschneidung (Barrierewirkung) durch die WEA selbst, in Verbindung mit benachbarten Windparks und durch die zugehörigen Infrastrukturen (z.b. Zuwegung, Stromleitungen), sofern diese neu erstellt werden (u.a. Lebensraumverlust durch Überbauung / Versiegelung, Individuenverluste durch Stromtod). Betriebsbedingte Auswirkungen WEA an Offenland- und Halboffenlandstandorten Bislang wurden WEA fast ausschließlich im Offenland errichtet. Eine Gefährdung, Störung und Vergrämung ist vermutlich auch deswegen - vor allem für Brut- und Rastvögel der weiträumig offenen steppenartigen Lebensräume bekannt. Betriebsbedingte Auswirkungen der Anlagen können Kollisionen, insbesondere von Vögeln und Fledermäusen z.b. mit den Rotoren oder dem Mast sein. Die Opferraten aus 180 ausgewerteten Studien (HÖTKER 2006: 14,17) lagen im Mittel bei 6,9 Vogelopfern und 13,3 verunglückten Fledermäusen pro Turbine und Jahr; die von BRINKMANN et al. (2011:442) vorgelegten und ebenfalls auf Hochrechnungen beruhenden Schlagopfer-Zahlen für Fledermäuse schwankten im Mittel zwischen 9 Ind./WEA bzw. 12 Ind./WEA pro Jahr. Durch die Konzentration von Windparks an Engstellen von Flug- bzw. Zugrouten kann eine Barrierewirkung entstehen (NABU 2011:01). Zugvögel beispielsweise meiden Windenergieanlagen großräumig und versuchen sie in größeren Abständen zu umfliegen. Insbesondere bei einer Reihung von Anlagen quer zur Hauptwind- und zugleich Hauptzugrichtung können dadurch im ungünstigsten Fall Zugbahnen regelrecht verstellt werden. Hierdurch kommt es mitunter zu kraftraubenden Umwegen und Ausweichmanövern. Ob die Gesamtgröße einer Anlage möglicherweise der Parameter ist, der am ehesten über die Störwirkung einer WEA entscheidet, ist bislang nicht wissenschaftlich abgesichert. Für Vögel außerhalb der Brutzeit ließ sich gem. HÖTKER (2006:10) eine Zunahme des Meidungsabstandes mit der Größe der WEA feststellen, in einigen Fällen wirkten sich die größeren Anlagen aber auch weniger störend aus. In Bezug auf das Kollisionsrisiko besteht für Windparks, die sich in einer risikoarmen Normallandschaft befinden, nach Einschätzung von HÖTKER (2006:16), ein statistischer Zusammenhang zwischen der Zunahme der Kollisionsrate von Vögeln und der Anlagengröße. In Bezug auf Fledermäuse besteht ebenfalls ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Anlagenhöhe und der Anzahl der jährlich verunglückten Fledermäuse (HÖTKER 2006:17,18). Dies betrifft jedoch ausschließlich Waldstandorte. Im Offenland ergaben sich

9 danach aus den ausgewerteten Studien keine signifikanten Beziehungen zwischen Anlagenhöhe und Kollisionsrate. Vermutete Verminderungen des Kollisionsrisikos durch eine Vergrößerung der WEA-Nabenhöhe bei Beibehaltung des Rotordurchmessers werden jedoch bei Vergrößerung des Rotordurchmessers möglicherweise wieder aufgehoben und ggf. sogar umgekehrt (BRINKMANN et al. 2011: 446). Spezielle Aspekte der Windkraftnutzung über Wald Es wird angenommen, dass sich das Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse durch den Standort von WEA über Wald und die größere Höhe der Anlagen erhöhen könnte bzw. auf andere Arten verschiebt... (BFN 2011:04). So verunglückten Fledermäuse nach bisherigen Erkenntnissen an WEA besonders, wenn diese am und im Wald standen (u.a. HÖTTKER 2006). Durch die Wartungsarbeiten sind weitere störende Wirkungen zu erwarten. Wälder sind im Vergleich zu Offenland- und insbesondere Agrar-Ökosystemen in der Regel naturnäher (BFN 2011:03) und zahlreiche Funktionen für Arten sind im Kronenraum ausgeprägt. Deswegen wird vielfach erwartet, dass die Auswirkungen von WEA im Wald insgesamt gravierender sind als bei Anlagen im Offenland. Vermeidung von Kollisionen durch Einhaltung von Abständen zwischen WEA und Lebensräumen der Arten Im Allgemeinen sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Art an einer Windkraftanlage kollidiert mit zunehmender Entfernung zwischen der WEA und den von der Art präferierten Habitaten (u.a. FERRER et al. 2012). RASRAN et al. (2010) fanden heraus, dass Greife signifikant häufiger an Windenergieanlagen kollidieren, wenn diese innerhalb des engeren Aktionsraumes um den Lebensmittelpunkt, d.h. den Greifvogelhorst liegt. Werden größere Abstände eingehalten, trug dies dagegen zu einer signifikanten Reduzierung der Mortalität bei (RASRAN et al S. 26). NIERMANN et al. (2011 S. 400, 401) fanden für Fledermäuse einen entsprechenden Kollisionen mindernden Einfluss bei zunehmender Entfernung zu Gehölzen einschließlich Waldrändern und vergleichbaren Strukturen bzw. zu Feuchtgebieten. Trotzdem gelten die genauen Zusammenhänge zwischen der Vogel- und Fledermausmortalität durch Kollision und den strukturellen Charakteristika der Landschaft in der Umgebung einer Windkraftanlage als wissenschaftlich unzureichend erforscht (s. in FERRER et al. 2012). Entsprechend stehen die Gerichte Abstandskriterien kritisch gegenüber, wenn sie in Lebensräumen empfindlicher Arten als alleinige Kriterien zur Identifizierung von Ausschlussflächen für WEA dienen sollen (s. Urteil des VG Minden vom K 53/09 und des OVG Nds. Beschluss vom ME 175/11)

10 3 Methoden 3.1 Übersicht Um den Raumwiderstand gegenüber WEA aus Arten- und Biotopschutzsicht im Landkreis Trier-Saarburg zu ermitteln, wurden folgende methodische Arbeitsschritte gewählt: Erfassung - Zusammenstellung der Daten- und Literaturgrundlagen - Auswahl windkraftempfindlicher und auf der Ebene der vorbereitenden Planung relevanter Sachverhalte (Relevanzprüfung) - Aufbereitung der Datengrundlage o Darstellung des Bestandes an Arten und Lebensräumen o GIS-Modellierung des Habitatpotentials ausgewählter Arten zur Ergänzung o GIS-Modellierung relevanter Funktionen für ausgewählte Arten zur Ergänzung Bewertung - Ermittlung des Raumwiderstands in Bezug auf Arten / faunistische Funktionen o Zuweisung von Art- und Gruppenwerten o Korrektur bezüglich räumlicher und sachlicher Unschärfe o Abstandszuweisung o Aggregation der Sachverhalte (art- und sachverhaltsübergreifend) - Ermittlung des Raumwiderstands in Bezug auf Schutzgebiete o FFH-Gebiete und ihre maßgeblichen Gebietsbestandteile o Vogelschutzgebiete o Naturschutzgebiete - Berücksichtigung weiterer Ebenen (landesweiter Biotopverbund) o Wanderkorridore der Wildkatze Ergebnisdarstellung - Raumwiderstand in Bezug auf Arten / faunistische Funktionen (Karte) - Schutzgebiete: Raumwiderstand in Bezug auf FFH-Gebiete und ihre maßgeblichen Gebietsbestandteile, Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete (Karte) - Bereiche geringster Risiken (Karte). In den folgenden Kapiteln sind die einzelnen Arbeitsschritte und Ergebnisse näher beschrieben und erläutert

11 3.2 Auswahl der relevanten empfindlichen Sachverhalte und Arten Das Gutachten hat die Zielsetzung, die Bereiche im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier auszuweisen, an denen sich speziell windkraftempfindliche Arten und Sachverhalte besonders konzentrieren. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, welche Arten und Lebensräume gegenüber WEA besonders empfindlich sind. Außerdem wird auf raumbezogene Aspekte eingegangen, welche die Raumverteilung von Lebensräumen und insbesondere Arten beeinflussen. Diese könnten eine besondere Sensibilität eines Landschaftsausschnittes gegenüber Windkraft begründen ( kontextbezogene Merkmale ) Schutzgebiete / maßgebliche Gebietsbestandteile von Natura 2000 Gebieten Als besonders sensible Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen und die dazu benötigte Infrastruktur sind Lebensräume anzusehen, welche seltene (bzw. naturschutzfachlich bedeutsame) nicht oder nur sehr langfristig ersetzbare Vegetations- / Strukturtypen darstellen: In FFH-Gebieten - Standorte prioritärer Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten o o o Prioritäre Lebensräume (LRT) Vorkommen / Lebensräume prioritärer Pflanzenarten Vorkommen / Lebensräume prioritärer Tierarten - Standorte weiterer nach FFH-Richtlinie geschützter Pflanzenarten und Lebensräume o o o Nicht prioritäre LRT Vorkommen / Lebensräume nicht prioritärer Pflanzenarten Vorkommen / Lebensräume nicht prioritärer Tierarten. In Vogelschutzgebieten - Vorkommen / Lebensräume der für das Vogelschutzgebiet gemeldeten Vogelarten. Sonstige - nach nationalen Bestimmungen geschützte / nach weiteren Kriterien naturschutzfachlich bedeutsame Pflanzenarten- und Lebensraumvorkommen o o Naturschutzgebiete Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG

12 3.2.2 Vögel Basis für die Auswahl der in vorliegender Studie als relevant bearbeiteten Vogelarten ist die Aktualisierte Artenliste der Vögel der Region Trier, Stand (HEYNE & BECKER 2011). Als WEA-relevant wurden alle Arten aus dieser Liste eingestuft, für die nach der einschlägigen Literatur eine Windkraftempfindlichkeit vermutet wird oder nachgewiesen ist, weil - für die Art Abstandsregelungen genannt werden (LAG-VSG 2007; auch von LUWG 2010 als Referenzliste benutzt), - darüber hinaus eine besondere Empfindlichkeit angenommen wird (LUWG 2010), - in weiterer zusammenfassender Literatur (z. B. HÖTKER 2006, HÖTKER et al. 2006, EUROPÄISCHE KOMMISSION 2010, ILLNER 2011, NABU 2011, in der Brandenburger Liste, vgl. Anhang 6) und weiteren Einzeluntersuchungen (s. im Literaturverzeichnis) mehrheitlich eine Empfindlichkeit gegenüber WEA angegeben wird. In Bezug auf Vogelvorkommen ergeben sich folgende Sachverhalte, die arten- und/oder gruppenbezogen als gegenüber WEA empfindlich berücksichtigt und in vorliegendem Gutachten systematisch aufbereitet wurden: Artbezogene Berücksichtigung Artbezogen wurden neben Arten, für die eine besondere Kollisions- oder Störungsempfindlichkeit gegenüber WEA bekannt ist, auch solche berücksichtigt, die Indikatoren für naturschutzfachlich bedeutsame, im Regelfall seltene Habitate / Standorte darstellen. Für diese Arten ist eine anlagebedingte Empfindlichkeit anzunehmen, da sie bei Verlust der Habitate nicht ohne weiteres Ausweichen können (siehe im Einzelnen in Anhang 2): - Nach Literaturauswertung als WEA-empfindlich geltende Brutvogelarten. - Koloniebrütende Arten: Kormoran, Graureiher (beide LAG-VSG 2007 S. 153), weiterhin Bienenfresser, Dohle, Mauersegler, Saatkrähe, Uferschwalbe (Vorkommen dieser Arten werden nur berücksichtigt, wenn Kolonien mit > 5 Paaren festgestellt sind). - Anlageempfindliche, an seltene Habitate gebundene Arten. Detailangaben zur WEA-spezifischen Empfindlichkeit und zur Begründung der Auswahl der Arten sind in Anhang 2 dargestellt. Gruppenbezogene Berücksichtigung: - Zugkonzentrationskorridore: Standorte mit Bedeutung für den Vogelzug (vgl. LAG-VSW 2007 S. 152, Ministerien Rheinland-Pfalz 2006) (Gruppe 1) sowie für thermiksegelnde Großvogelarten bedeutende Flächen

13 o Windkraftanlagen, die an Taleinschnitten, an Senken, an Geländerücken, an Riedel (schmaler, langgestreckter, flacher Geländerücken zwischen zwei Tälern) sowie an Hangkanten von Plateau- und Kammlagen quer zur Hauptzugrichtung (Südwest) stehen, verstärken den Konflikt mit dem bodennahen Vogelzug, da diese Bereiche von einer größeren Anzahl von Zugvögeln beflogen werden. Insbesondere beim Herbstzug kann es hier zu Beeinträchtigungen kommen (ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001 S. 152). Nach LAG-VSW (2007) und Ministerien RLP (2006) sollen Zugkonzentrationskorridore und Hauptvogelzugrichtlinien von WEA freigehalten werden. o Großvögel wie Greifvögel und Störche, die ihren Zugweg im kräftesparenden Segelflug unter Ausnutzung von Thermiksäulen zurücklegen ( Thermiksegler ), gelten als besonders kollisionsanfällig (z. B. DÜRR & LANGGEMACH 2006 S. 483; HÖTKER 2006 S. 16, 27; HÖTKER et al S. 1, 16; RICHARZ 2003 S. 25). Dies kann während des Zuges noch dadurch verstärkt werden, dass günstige Thermikbereiche gezielt angeflogen werden, so dass es dann dort zu Konzentrationen von Vögeln kommt (z. B. HORCH & KELLER 2005 S. 16, REICHENBACH et al. 2004b S. 209). - Gastvogellebensräume mit mindestens lokaler Bedeutung (in Anlehnung an LAG-VSW 2007 S. 152; LUWG 2010) (Gruppe 2). Während der Rast ist für vergleichsweise viele Vogelarten ein Meideverhalten gegenüber WEA beschrieben. Dies gilt auch für Arten, die als Brutvögel keine oder eine nur geringe Empfindlichkeit zeigen. Von den als besonders empfindlich geltenden, terrestrisch rastenden Vogelarten 2 (z. B. HÖTKER 2006 S. 8 ff.; HORCH & KELLER S. 24), treten im Untersuchungsraum folgende (z.t. sehr selten) auf: Großer Brachvogel, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Kranich, Mornellregenpfeifer (zur artspezifischen Empfindlichkeit siehe weiterhin z. B. DIETZEN et al S. 261, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001 S. 80, 95, REICHENBACH & SCHADEK 2001 S. 73, REICHENBACH et al S. 235 f.). Im Einzelnen werden abgegrenzt: o Bedeutsame, regelmäßig genutzte Rast- und Ruheplätze insbesondere für Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer, ferner Großer Brachvogel sowie den Kranich (LUWG 2010) o Gebiete mit Ansammlungen von Greifvögeln (insbesondere Rotmilan) und Gebiete mit Schlaf-, Mauser- und Rastplatzfunktion von Wiesen-, Korn- und Rohrweihen (LUWG 2010 S. 21), Sumpfohreule o Traditionelle Schlafplätze (z. B. Waldohreule) 2 Wasservögel sind in Gruppe 3 behandelt

14 - Gewässer und Feuchtgebiete mit besonderer Bedeutung als Brut-, Durchzugs- oder Rastgewässer für Wasservögel (Wasservogelhabitate, Gruppe 3) (in Anlehnung an LAG- VSW 2007 S. 152). o Für gewässerbevorzugende Vogelarten ist ein Meideverhalten gegenüber WEA, insbesondere bei der Rast beschrieben (z.b. in REICHENBACH et al. (2004 S. 235 ff., HÖTKER 2006 S. 10,12). Aufgrund ihrer Gewässergebundenheit entstehen überdurchschnittlich hohe Betroffenheiten, wenn z. B. besondere Standorte (Röhrichte) oder die Flugwege (Verläufe von Fließgewässern) betroffen sind Fledermäuse Basis für die Auswahl der in vorliegender Studie als relevant bearbeiteten Fledermausarten ist das derzeitige Artenspektrum im Kreisgebiet (Arbeitskreis Fledermausschutz Rheinland- Pfalz, mdl.). Als WEA-relevant wurden entsprechend ihrer Empfindlichkeit / Gefährdung durch Windenergieanlagen die in Tabelle 1 aufgeführten Arten eingestuft. Für diese Arten wird in der Fachliteratur (z. B. DÜRR 2011b, BRINKMANN et al. 2006, 2010, LUWG 2010) eine besondere Empfindlichkeit angegeben. Im Hinblick auf die Fragestellungen des Gutachtens wird - analog zur Behandlung der Vogelarten - generell unterschieden zwischen - den Arten, welche in erster Linie gegenüber dem Bau und der Anlage von Windenergieanlagen empfindlich sind, - den Arten, welche in erster Linie betriebsbedingt durch Störungen und Kollisionen gefährdet sind Die Arten der ersten Gruppe, als deren Vertreter die Bechsteinfledermaus und das Braune Langohr ausgewählt wurden, sind nach dem heutigen Erkenntnisstand nicht herausragend kollisionsempfindlich. Diese Arten fliegen im Allgemeinen nicht in größerer Höhe. In den bundesweiten Kollisionsopferstatistiken (DÜRR et al. 2011) sind sie nicht oder nur untergeordnet verzeichnet. Jedoch besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Flächenverlusten und Zerschneidungseffekten an den Standorten für Windkraftanlagen, weil diese Arten vergleichsweise kleine Aktionsräume haben und sehr eng an die Lebensräume, in denen sie festgestellt werden, gebunden sind. Die zweite Gruppe bilden die Arten, welche gegenüber Kollisionen beim Flug in größerer Höhe besonders empfindlich sind. Der Große Abendsegler, der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus sind nach den bundesweiten Schlagopferstatistiken hauptsächlich betroffen. Sie sind entweder empfindlich, weil ihre Flugbewegungen zwischen den Quartieren und dem, für die Jagd genutzten Lebensräumen regelmäßig in größerer Höhe durchgeführt werden bzw. die Jagd selbst hoch, über den Kronen der Bäume, durchgeführt wird. Oder die Arten führen Fernwanderungen durch, bei

15 denen sie während des Zuges im Frühjahr und im Herbst in größeren Höhen nach den vorliegenden wissenschaftlichen Daten einem besonderen Kollisionsrisiko unterliegen, das populationsrelevante Ausmaße annehmen kann (z.b. LANDESUMWELTAMT BRANDEN- BURG 2010: Anlage 3, S. 1). Nicht berücksichtigt sind die wandernden Arten Nordfledermaus Eptesicus nilsonii und die Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus, welche lt. Angaben in der Literatur (u.a. DÜRR 2011) zwar vergleichsweise hohe Schlagopferzahlen aufweisen, im Kreisgebiet Trier- Saarburg aber extrem selten auftreten. Tabelle 1: Im Landkreis Trier-Saarburg regelmäßig vorkommende Fledermausarten, relevante Wirkungskomplexe und Sensitivität gegenüber WEA Art Art EhZ (deutscher Name) (wiss. Name) Sto. (1) Sto. (1) Betrieb (2) Betrieb (3) Quartiere Jagd gebiete Transfer/Jagdflüge Wanderungen Großes Mausohr Myotis myotis Grün* + +? - Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Gelb Fransenfledermaus Myotis nattereri Grün Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Gelb Große Bartfledermaus Myotis brandtii Gelb Wasserfledermaus Myotis daubentonii Grün Großer Abendsegler Nyctalus noctula Gelb Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Gelb Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Grün Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Grün Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Unbekannt +? Rauhautfledermaus Pipistrellus nausithous Grün Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Gelb Braunes Langohr Plecotus auritus Grün Graues Langohr Plecotus austriacus Gelb* Wimperfledermaus Myotis emarginatus Grün* Große Hufeisennase Rhinolophus ferrum-equinum Rot - +?? Erläuterung: +++ sehr hohes, ++ hohes, + vorhandenes / geringes Konfliktpotenzial, - vermutlich keine Konflikte? möglich Eigene Zusammenstellung nach Daten / Angaben in DÜRR 2012, BRINKMANN et al. 2006, LUWG EhZ: Erhaltungszustand (BMU / BFN 2007: Bundesweite Erhaltungszustandsbewertungen im Rahmen der FFH- Berichtspflicht, und Rot: ungünstig/schlecht, gelb: ungünstig/unzureichend, grün: günstig. * Regional vermutlich deutlich schlechter (nach WEISHAAR, NABU Trier, schriftl. Mitt. an das LUWG vom ). Für die Bearbeitung im Gutachten werden die insoweit relevanten Arten in folgende Untergruppen entsprechend den potentiellen Konflikttypen unterschieden:

16 Artenbezogene Berücksichtigung: - Residente Arten, welche aufgrund ihrer Jagdstrategie im Sommerlebensraum (offener Luftraum) einem hohen Kollisionsrisiko unterliegen: o Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus 3 - Residente und wandernde Arten, welche aufgrund ihrer Quartierökologie in Verbindung mit vergleichsweise kleinen Aktionsräumen um die Quartiere während bestimmter Phasen (sommerliche Quartierbindung, Balz an / um Winterquartieren) standortbezogen empfindlich sind: o Spezialisierte, Baumhöhlen bewohnende Waldarten (Wochenstuben von Bechsteinfledermaus u. Braunem Langohr mit kleinräumigen Jagdaktionsräumen um diese herum) Gruppenbezogene Berücksichtigung: - Saisonal (fern-)wandernde Arten, die aufgrund hoher Flughöhe während des Zuges potenziell hoch kollisionsgefährdet sind: o Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus, die im Untersuchungsgebiet nicht reproduzieren - Residente und wandernde Arten, welche aufgrund ihrer Quartierökologie in Verbindung mit vergleichsweise kleinen Aktionsräumen um die Quartiere während bestimmter Phasen (sommerliche Quartierbindung, Balz an / um Winterquartieren) standortbezogen empfindlich sind: o Balzquartiere / Winterquartiere (alle Arten): Umgebung von Balz- und Schwarmquartieren aller Arten) Weitere Sachverhalte / Arten Für eine nachhaltige Sicherung von Arten und Artgemeinschaften und ihrer Lebensräume ist auch der Schutz ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft erforderlich. Auf der Ebene der vorbereitenden Planung geht es insbesondere darum, die Rahmenbedingungen für großräumige Funktionsbeziehungen, insbesondere für Tierwanderungen aufrecht zu erhalten. 3 Die Einordnung dieser Art bezüglich der Gefährdung durch Windenergieanlagen ist in der Literatur uneinheitlich. Die Breitflügelfledermaus wandert nicht, sie ist ganzjährig relativ ortstreu. Das Jagdverhalten der Art ist sehr variabel. Einerseits nimmt sie im Offenland über Grünland Beute unter Umständen direkt vom Boden auf, andererseits kann sie auch jagend im freien Luftraum in mittleren bis großen Höhen, jedoch im allgemeinen in weniger als 50 m Höhe, beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird die Art als fallweise WEA-sensibel eingestuft. Totfunde unter WEA sind vergleichsweise häufig belegt (DÜRR 2012)

17 Bislang existiert kein fachlicher Konsens darüber, welche Räume / Funktionen des landesweiten / regionalen Biotopverbundes 4 gegenüber Windkraftanlagen als schutzbedürftig anzusehen sind. Unter den Arten, welche nicht bereits aus dem in den Kapiteln 3.2.1, und dargestellten Kontext, artbezogen oder in Bezug auf die Schutzgebietsanforderungen Berücksichtigung finden, kommt in Bezug auf das Gebiet des Kreises Trier Saarburg am ehesten die Wildkatze in Betracht: Als Fortpflanzungs- und Ruhestätten nutzt die Wildkatze Höhlen und Stollen, Wurzelteller und dichtes Gestrüpp in möglichst störungsarmen Wald- Halboffenland-Landschaften. Störungen kann die Wildkatze im Allgemeinen ausweichen, wenn ausreichend große und wiederum störungsarme Ausweichhabitate zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Gefährdungspotenzial für die Wildkatze ist aufgrund des störungsbedingten Meideverhaltens nicht auszuschließen. Für die Wildkatze werden aus diesem Grund die bekannten regionalen Korridore nachrichtlich - zur Berücksichtigung als Vorbehaltsgebiete im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanungen - dargestellt. 3.3 Datengrundlagen Schutzgebiete Gebiete des Netzes Natura 2000 Bei der Planung von WEA in FFH- und Vogelschutzgebieten und in deren Umfeld müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensräume und Arten, die Gegenstand der Erhaltungsziele dieser Gebiete sind, ausgeschlossen werden. 5 Anhang 5 gibt einen Überblick über die zu berücksichtigenden Erhaltungsziele in den FFH- Gebieten. Die Erhaltungsziele sind entnommen a) der Landesverordnung zur Änderung der 4 Fachliche Empfehlungen zur Berücksichtigung eines Biotopverbundes auf nationaler Ebene wurden vom Bundesamt für Naturschutz Online bereit gestellt (FUCHS et al. 2010). Die Konzepte basieren auf Überlegungen zur Umsetzung eines "länderübergreifenden Biotopverbundes", der von einem Arbeitskreis der Länderfachbehörden mit dem BfN erarbeitet (BURKHARDT et al. 2004) und in Rheinland-Pfalz auch Eingang in das Landesentwicklungsprogramm LEP IV gefunden hat. In Rheinland-Pfalz ist im LEP IV der naturschutzfachliche Biotopverbund des Landschaftsprogramms dargestellt. Entsprechende Räume sind im Regionalen Raumordnungsplan übernommen mit dem Ziel, die entsprechenden Teilräume als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu sichern. Weitergehende Darstellungen, welche die Ziele des regionalen Biotopverbundes auf der Ebene der Flächennutzungspläne räumlich verbindlich konkretisieren, existieren nicht. 5 Sonstige Flächen in einem Vogelschutzgebiet, welche nicht essenziell für die Vogelarten sind, die für das Schutzgebiet gemeldet sind, sind für die Errichtung von Windenergieanlagen nach dem Urteil des EuGH C2/10 v (Azienda Agro-Zootecnica Franchini Sarl, Eolica di Altamura Srl/Regione Puglia, NvwZ 17/2011 S. 1057), nur dann tabu, wenn diese Flächen durch nationale Schutzgebietsverordnungen oder gesetzliche Regelung erfasst sind. Es ist anzunehmen, dass für FFH-Gebiete vergleichbares gilt

18 LVO über die Erhaltungsziele in den Natura Gebieten v (GVBl. v , S.4 ff.) und b) der Landesverordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 zu 25 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Juni Für die Darstellung der Schutzgebiete resp. der für sie maßgeblichen Flächen wurden die Daten der Landesnaturschutzverwaltung (LANIS) genutzt (Download am 23. Januar, 17. April und 08. Mai 2012): - Grenzen der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete - Lebensraumtypen des Anhang I FFH Richtlinie. Bezüglich der in den FFH-Gebieten ebenfalls darzustellenden Vorkommen von Arten des Anhang II FFH Richtlinie wird auf die allgemeine Datenauswertung zu den Arten in Kapitel verwiesen. Auf eine gesonderte Darstellung von Vogelarten in dem einzigen Vogelschutzgebiet im Landkreis Trier Saarburg wurde verzichtet Naturschutzgebiete Die Grenzen der Naturschutzgebiete wurden ebenfalls auf der Basis der Daten der Landesnaturschutzverwaltung (LANIS) dargestellt (Download am 23. Januar, 17. April und 08. Mai 2012) Fauna Da die Rahmenstudie keine eigenen faunistischen Erhebungen vorsieht, werden vorhandene Unterlagen (Literatur, Daten der Behörden und Verbände etc.) systematisch ausgewertet, um flächendeckende Informationen zu Vorkommen von WEA-sensiblen Arten im Landkreis Trier-Saarburg zu erhalten. Es wurden folgende Quellen gesichtet: - Datensatz Birdnet Rheinland-Pfalz (Datenlieferung von GNOR vom 15. März 2012 (Stand des Datensatzes Ende 2011) - Datensatz ARTEFAKT vom LUWG (Datenlieferung des LUWG vom 16. und 27. Februar 2012). - Zeitschrift Dendrocopos ab Zeitschrift Fauna und Flora Rheinland-Pfalz Zeitschrift Pflanzen und Tiere in Rheinland-Pfalz GNOR Mitteilungen der OAG Trier, Ornithologische Rundbriefe

19 - Mitteilungen des Avifaunateams Rheinland-Pfalz, Ornithologische Rundbriefe Fachgutachten (mit faunistischen Bestandserfassungen aus dem Kreis Trier-Saarburg / der Stadt Trier), siehe die Auflistung in Anhang 1. - Landschaftsplan der Stadt Trier: Auszug Faunistische Daten. Stadtplanungsamt Trier (Datenlieferung des Stadtplanungsamtes am 30. September 2011). Um die vorhandene Datenbasis um bisher nicht veröffentlichte, sehr aktuelle Daten zu ergänzen und um Angaben zu verifizieren, wurden Experten im Landkreis Trier-Saarburg kontaktiert und befragt: - Forstreviere der Forstämter Trier, Hochwald und Saarburg (Besprechung bei FÖA am , Rücklauf der Daten bis Ende April 2012). - In der Region tätige Ornithologen. Ein Termin mit diesem Personenkreis konnte wegen geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden. Die Experten wurden am nochmals angeschrieben und um Korrekturen zu den bis dato vorliegenden Ergebnissen gebeten. Es konnten 2 Rückläufe ausgewertet werden. - Datenabfrage beim Arbeitskreis Fledermausschutz Rheinland-Pfalz (Datenlieferanten: Manfred Weishaar, Gusterath und Birgit Gessner, Trier sowie weitere, in der Datenbank benannte Datenersteller / Beobachter), Datenlieferung am 27. Februar Einzelinformationen, die im Rahmen der Datensammlung von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden (z.b. Schreiben der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 06. März 2012 mit Mitteilung einer Rastbeobachtung) Landschaftsdaten Das Vorkommen von Windkraft empfindlichen Tierarten wird maßgeblich von der Verteilung der Lebensräume im Landkreis Trier Saarburg und in der Stadt Trier in quantitativer und qualitativer Hinsicht bestimmt ( Landschaftsdaten / Landschaftsparameter ). Entsprechend erfolgt die Beurteilung der Gültigkeit von Artennachweisen vor dem Hintergrund der aktuellen Lebensraumverteilung (Evaluierung von Artnachweisen). Weiterhin wird für die Modellierung von potentiellen Lebensräumen eine Information bezüglich der Verteilung und der Qualität von Lebensräumen und anderen Strukturparametern der Lebensräume benötigt. Als Grunddaten bezüglich der Landschaftsdaten / Landschaftsparameter wurden drei Datensätze hergestellt: Wald, Offenland sowie Halboffenland. Für die Datensätze wurden folgende Datenquellen verwendet:

20 - Biotopkataster Rheinland-Pfalz (Datenlieferung am 09. Februar 2012) - Biotoptypenkartierungen der Landschaftspläne: o Stadt Trier (Datenlieferung des Stadtplanungsamtes am 02. Februar 2012) o VG Trier-Land (Datenlieferung des Büro LÖKPLAN am 15. März 2012) o VG Konz (Datenlieferung des Büro Fischer am 27. Februar 2012) - ATKIS-Daten (Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation, Datenlieferung über die KV am 09. Februar 2012) - Forsteinrichtung im öffentlichen Wald (Datenlieferung der Forsteinrichtung RLP am 23. Februar 2012) - Waldbesitzartenverteilung (Datenlieferung von Landesforsten am 02. März 2012 ) - Planung vernetzter Biotopsysteme für den Kreis Trier-Saarburg. (VBS Stand 1990): Bestandkarten (analog), Zielekarten (digital) und Deckfolien mit Informationen zum Waldbestand (analog). - CORINE Land Cover (CLC 2006); Umweltbundesamt, DLR-DFD Aus diesen Datenquellen werden die Einzelinformationen der Grundlagendatensätze Offenland, Wald und Halboffenland zu einer konsistenten Gesamtaussage verdichtet. Beispielsweise enthält jede Datenquelle unterschiedliche Bezeichnungen für die Biotoptypen sowie unterschiedliche Klassengrenzen. Entsprechend müssen die Biotoptypen/ Lebensräume zu einheitlichen Klassen mit einheitlichen Bezeichnungen zusammengeführt werden. Die Zusammenfassung erfolgte nach fachlichen Kriterien, welche die unterschiedliche Detailgenauigkeit der Informationen und das Datenalter berücksichtigen. Beispielsweise liefert der Datensatz der Landschaftspläne bezüglich des Offenlandes die detailreichsten Informationen, die Forsteinrichtung bezüglich des Waldes. Beide Informationen liegen jedoch nicht flächendeckend vor (bspw. die Forsteinrichtung nur für den öffentlichen Wald). Entsprechend müssen fehlende Daten durch gegebenenfalls gröbere oder ältere Informationen substituiert werden. In den Privatwaldbereichen liefert beispielsweise die Kombination aus ATKIS-Daten und Daten der Planung vernetzter Biotopsysteme die beste Information bezüglich der Verteilung von Niederwäldern. Der Grundlagendatensatz Offenland besteht aus einer Kombination der landesweiten Biotopkartierung Rheinland-Pfalz (Lebensraumtypen, schutzwürdige Biotope), aus den 6 Programm der Europäischen Union zur Bereitstellung von Daten der Bodenbedeckung und Landnutzung auf Satellitenbasis

21 Landschaftsplänen von Trier, Trier-Land und Konz (für die übrigen Verbandsgemeinden lagen diese nicht vor) und den ATKIS-Daten. Der Grundlagendatensatz Wald besteht zusätzlich zu den bereits für den Offenlanddatensatz verwendeten Datenquellen aus den zur Verfügung gestellten Daten der Forsteinrichtung, der Waldbesitzartenverteilung und der Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS). Ein weiterer Grundlagendatensatz Halboffenland besteht neben den ATKIS-Flächen Gehölz aus den relevanten Biotoptypen der Landschaftspläne; Offenland-Biotoptypen, die eine Verbuschung > 50% aufweisen, wurden hier ebenfalls berücksichtigt. Da in den Bereichen außerhalb der Kreisgrenzen keine ausreichenden Daten zur Verfügung standen wurden die bestehenden Daten mit dem Corine-Datensatz ergänzt, um z.b. künstliche Waldrandsituationen zu vermeiden Sonstige Funktionsinformationen Als Funktionen des Biotopverbundes, welche gegenüber Windkraftanlagen potenziell eine Störungsempfindlichkeit aufweisen, werden die nachgewiesenen und sich aus Modellierungen ergebenden potenziellen Wanderkorridore der Wildkatze dargestellt. Die entsprechenden Daten (Wanderkorridore, Wildkatzenfundorte) wurden folgenden Quellen entnommen: - BUND (o.j.): Rettungsnetz Wildkatze: Wildkatzenwegeplan. Projekt des BUND. Projektleiter Thomas Mölich, Projektbüro Wildkatze, Hörselberg-Hainich. H, Download am 27. April Um den zwischenzeitlich fortgeschrittenen Forschungsstand zu berücksichtigen, wurde bei der BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg wegen weiterer Daten außerhalb des Höhenzuges des Hochwaldes, der als von der Wildkatze flächendeckend besiedelt gilt, angefragt: - BUND (o.j.): Daten Wildkatze des BUND-Projektes Wildkatzen im Bereich Trier. (Datenlieferung des BUND, Kreisgruppe Trier-Saarburg im Friedens- und Umweltzentrum, Trier - Herr Kugel, am 02. Mai 2012)

22 3.4 Erstellung und Aufbereitung der Datengrundlage Nach der grundsätzlichen Auswahl der windkraftrelevanten Sachverhalte, wird der ermittelte Bestand an Arten und Lebensräumen räumlich dargestellt und für eine weitere Bewertung fachlich aufbereitet, d.h. es werden nur relevante Datensätze berücksichtigt Räumliche Zuordnung der Vorkommen Nach Abschluss der Datenrecherche erfolgte die räumliche Zuordnung der Vorkommen im GIS mithilfe von Google Earth und topographischen Karten nach folgenden Grundsätzen: - Die räumliche Zuordnung erfolgte generell so genau, wie es die Quellenbezeichnung erlaubte. - War eine größere Fläche als Ort in der Quelle angegeben, wurde die Verortung im Mittelpunkt dieser Fläche vorgenommen. - War ein Minutenfeld in der Quelle angegeben, erfolgt die Verortung im Mittelpunkt des Minutenfeldes. - In einigen Fällen lag lediglich die Gemarkungsbezeichnung vor, hier wurde dann die Verortung auf den Mittelpunkt der Gemarkung gesetzt. Für alle Arten fand eine Plausiblisierung der aus den Datenquellen nach Anhang 1 einbezogenen Datensätze durch Abgleich mit der Biotoptypenverteilung statt Wertung und Darstellung der Daten Die ausgewerteten Daten stammen aus einem Zeitraum ab etwa 1990 (im Einzelfall ab Mitte er 1980er Jahre). Grundsätzlich sind die Daten sind umso relevanter, je aktueller sie sind. Ältere Daten sind v.a. dann relevant, sofern eine Plausibilisierung anhand weiterer Daten begründet Rückschlüsse darauf erlaubt, dass noch heute ein hohes Vorkommens- / Habitatpotenzial besteht (d.h. es gibt zwar keine jüngeren Belege, die Besiedlung ist aber mindestens jahrweise anzunehmen)

23 Vögel - Artbezogene Behandlung (Brutvögel): o Es werden alle Datensätze gewertet, die in der Quelle als Brutnachweis, Brutvogel, Brutzeitvorkommen o. a. bezeichnet sind. Da nur wenige Datensätze diese Anforderung erfüllen, werden darüber hinaus bei Zugvögeln Datensätze berücksichtigt, die in eine artspezifisch definierte Brutzeit fallen (bei residenten Vogelarten spielt das Kriterium der Brutzeit keine Rolle). o Beim Datensatz ARTEFAKT vom LUWG, der hierzu keine Angaben enthält, wird das Kriterium der Brutzeit nicht angewendet. o Nicht berücksichtigt werden Beobachtungen, die ausdrücklich als Durchzügler, Rastvogel o. a. gekennzeichnet sind oder wo aus der Zeitangabe ersichtlich ist, dass die Beobachtung nicht in die Brutzeit fällt. - Gruppenbezogene Behandlung: Vogelzug (Gruppe 1): o Es werden alle Datensätze herangezogen, bei denen ein Bezug zum Vogelzug in der Quelle herstellbar ist (Untersuchungen zum Vogelzug). - Gruppenbezogene Behandlung: Rastvögel (Gruppe 2): o Es werden alle Datensätze berücksichtigt, die in der Quelle als Rastvogel bezeichnet und / oder die Hinweise auf eine Schlaf- oder Mauserplatzfunktion geben. o sind. Einbezogen sind Datensätze, die in der Quelle als Durchzügler, Rastvogel eingestuft sind. o Der Datensatz von ARTEFAKT, der hierzu keine Angaben enthält, wird nicht berücksichtigt. - Traditionelle Schlafplätze der Waldohreule (Gruppe 2): o Es werden alle Datensätze berücksichtigt, die in der Quelle Hinweise auf eine Schlafplatzfunktion geben. o Der Datensatz von ARTEFAKT, der hierzu keine Angaben enthält, wird nicht berücksichtigt. - Gruppenbezogene Behandlung: Wasservogelhabitate (Gruppe 3): o Es werden alle Datensätze berücksichtigt Fledermäuse Die Eintragungen in den verschiedenen ausgewerteten Datenbanken sind sehr uneinheitlich und z.t. lückenhaft dokumentiert. Sie wurden deswegen manuell nach Plausibilitätskriterien zusammengeführt. Bezüglich der Wertung und Darstellung der Datensätze aus den in Anhang 1 genannten Datenquellen gelten folgende Grundsätze:

24 - Artbezogene Behandlung (residente Arten): o Bedeutende Sommerlebensräume / Wochenstuben: Es werden alle Datensätze dargestellt die in der Datenquelle als Fortpflanzungsnachweis gekennzeichnet sind. Als Reproduktionshinweis wurden auch als Beobachtung oder Detektornachweis eingetragene Daten gewertet, wenn z.b. in Anmerkungsfeldern zugleich der Fang mehrerer reproduzierender Fledermausweibchen vermerkt ist. Auffällig hohe Sommer(jagd)aktivitäten einer Art an einem Ort wurden ebenfalls als Wochenstuben-Hinweis gewertet. - Gruppenbezogene Behandlung (Fledermauszug) o Es werden alle Datensätze dargestellt, die außerhalb der Wochenstubenzeit liegen (Balz-/Schwarm-/Winterquartiere) und o die keine Streunachweise sind (n > 2) Da die Datensätze von ARTEFAKT und Herrn Weishaar doppelte Einträge enthalten, wurde versucht, diese bestmöglich zu identifizieren. Weitergeführt werden in diesen Fällen die ARTEFAKT-Daten, da diese nachträglich bearbeiten wurden und eine größere Genauigkeit in der Verortung aufweisen. 3.5 Vollständigkeit und Eignung der Daten Die für die Rahmenstudie zur Verfügung stehenden Daten sind räumlich und zeitlich äußerst heterogen. Eine gleichmäßige und vollflächige Bearbeitung und Bewertung des Gesamtgebietes mit dem Ziel, Verbreitungskarten der verschiedenen Tierarten und Lebensräume im Landkreis zu erstellen könnte mit diesem Datensatz nicht gewährleistet werden. Jedoch war dies auch nicht die Zielsetzung: Zielsetzung war, das Potenzial des Gesamtraumes möglichst realitätsnah zu erfassen und im Hinblick auf seine Empfindlichkeit gegenüber WEA zu bewerten. Vor diesem Hintergrund ist die Datengrundlage vollständig und ausreichend. Der Datenzeitraum umfasst die Jahre von ca mit einem aktuellen Schwerpunkt von Die älteren Nachweise ergänzen die Daten insbesondere bei Arten, die methodisch nur schwer bzw. aufwändig zu erfassen sind und für die deswegen aus neuerer Zeit nur ein sehr lückenhaftes Datenset verfügbar ist. Schließlich beruhen die Daten bis auf wenige Ausnahmen (Standortgutachten zu Genehmigungsplanungen) auf ehrenamtlichen Erfassungen, die personenbezogen nicht kontinuierlich erfolgen und zudem meist mit jahrweise unterschiedlicher Intensität. Zudem stammen viele Daten aus Untersuchungen mit nur einjährigem Bearbeitungszeitraum und sind mit methodisch sehr unterschiedlichen Ansätzen durchgeführt worden. Schließlich ist auch die Verteilung von Vorkommen, insbesondere bei den mobilen Vogel- und Fledermausarten, jahrweise unterschiedlich. Die Vorkommen unterliegen natürlichen Fluktuationen aufgrund

25 von Schwankungen in den Populationen und Lebensräumen. Vögel haben jahrweise wechselnde Brutplätze (z. B. Rotmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard) oder besiedeln Lebensräume invasionsartig (Wachtel). Fledermaus-Wochenstuben verlagern ihre Aktionsraum-Schwerpunkte. Durch die Betrachtung über einen langen Zeitraum von bis zu 20 Jahren entsteht trotzdem ein Gesamtbild, welches nach Einschätzung der Gutachter die unterschiedlichen Qualitäten der verschiedenen Teilräume im Landkreis Trier-Saarburg verlässlich genug darstellt, um besonders sensible von weniger sensiblen Teilgebieten unterscheiden zu können. Für den Zweck der vorbereitenden Planung werden die zur Verfügung stehenden Grunddaten deswegen als ausreichend und belastbar betrachtet. Im Hinblick auf die speziellen Fragestellungen der Rahmenstudie stellen diese Daten die aktuell beste Wissensgrundlage dar. Sie wurden mittels verschiedener Routinen auf Plausibilität geprüft. Im Rahmen der konkreten Standortplanung müssen sie aber konkretisiert, differenziert und insbesondere aktualisiert werden. Dies schließt ein, dass aktuelle Bestandserfassungen auch zu anderen Erfassungsergebnissen und damit zu neuen Bewertungen kommen können, bspw. weil sich die Lebensräume der Arten gegenüber dem Zustand, der in der Rahmenplanung abgebildet ist, signifikant weiterentwickelt / verändert haben. 3.6 GIS-Modellierungen Für einige aus unterschiedlichen Gründen besonders windkraftsensible Arten (vgl. in Anhang 2), deren Verbreitung im Landkreis Trier Saarburg und in der Stadt Trier unzureichend bekannt ist, wurde eine Modellierung der potentiellen Lebensräume angewandt. Die o.g. Datengrundlagen wie sie in Kap. 3.3 beschrieben sind, liefern für diese Arten nur für Teilbereiche der Fläche des Landkreises und der Stadt Trier genügende Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit / naturschutzfachlichen Bedeutung (Punktinformationen). Diese Punktinformation (nachgewiesenes Vorkommen) wird unter Hinzuziehung von Zusatzmerkmalen (Flächenmerkmale, Lebensraummerkmale) anhand regelhaft formulierter Bedingungen für das Vorkommen einer Art auf einer Fläche auf weitere Flächen übertragen. Als Resultat ergeben sich Flächen, welche nach Experteneinschätzung ebenso wie die kartierten Flächen eine Eignung als Lebensraum der jeweiligen Art aufweisen (regelbasierte bzw. wissensbasierte Punkt-Flächenextrapolation / Modellierung). Die Arten, deren Lebensräume modelliert wurden, eignen sich für die Modellierung vergleichsweise gut, weil sie an bestimmte, in den übrigen Daten abgebildete Sachverhalte, recht stark gebunden sind (s.u.). Für weitere Arten wäre eine Modellierung der Vorkommen wünschenswert gewesen, weil die Artennachweise für den Landkreis Trier Saarburg und die Stadt Trier mit Sicherheit

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