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1 Statistische Berichte Rechtspflege B VI - j Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern 2010 Bestell-Nr.: A Herausgabe: 12. Juli 2011 Printausgabe: EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , Internet: statistik.post@statistik-mv.de Zuständige Dezernentin: Gabriele Kleinpeter, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2011 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - nichts vorhanden 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend / keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ ( ) Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit p vorläufige Zahl s geschätzte Zahl r berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

2 Inhaltsverzeichnis Erläuterungen... 3 Gerichtliche Ehescheidungen Rechtskräftige Urteile auf Ehescheidung nach Jahren Ehen 2010 nach rechtlicher Grundlage und Antragsteller Ehen 2010 nach rechtlicher Grundlage und Eheschließungsjahr Ehen 2010 nach Zahl der betroffenen Kinder und Eheschließungsjahr Ehen 2010 nach Altersgruppen der Ehepartner und Ehedauer Ehen 2010 nach Altersgruppen der Ehepartner Ehen 2010 nach dem Antragsteller und Kreisen Ehen 2010 nach Zahl der betroffenen Kinder und Kreisen Ehen 2010 nach Ehedauer und Kreisen... 11

3 Erläuterungen Die Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf die von den Amtsgerichten im Berichtsjahr erledigten Verfahren gerichtlicher Ehelösungen. Das sind Ehescheidungen und Urteile über Aufhebung und Nichtigkeit einer Ehe. Da die Aufhebungen/ Nichtigkeiten zahlenmäßig sehr gering sind, wurde in der Darstellung ausschließlich auf Ehescheidungen eingegangen. Dem Einigungsvertrag entsprechend findet in Mecklenburg-Vorpommern seit dem das Bürgerliche Gesetzbuch seine Anwendung. Demnach gilt bei Ehelösungen das Zerrüttungsprinzip. Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe BGB (Gescheiterte Ehe) (1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. (2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde BGB (Vermutung) (1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. (2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Da der Anteil der einverständlichen Scheidung nach einjähriger sowie der Anteil der nicht einverständlichen Scheidung nach einjähriger von Gericht zu Gericht ganz erheblich schwankte, was auf die unterschiedlichen Rechtsansichten der Familiengerichte zurückzuführen war, kam es somit auch zu einer unterschiedlichen statistischen Erfassung der gerichtlichen Ehescheidungen. Um eine einheitliche Zählpraxis zu erreichen, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2003 bestimmt, das alle Scheidungen nach einjähriger zu erfassen sind, ohne Unterscheidung, ob einverständlich oder nicht einverständlich. Somit entfällt die Position Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1 BGB. Gerichtliche Ehescheidungen 2010 Im Jahr 2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Ehen durch richterliches Urteil rechtskräftig geschieden. Die Tendenz der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung setzte sich auch 2010 fort. Noch zu Beginn der 90er Jahre nahm mit zunehmender Ehedauer die Scheidungshäufigkeit ab. So wurden zur damaligen Zeit mehr als 80 Prozent der Scheidungen innerhalb der ersten 15 Ehejahre eingereicht und lediglich 20 Prozent später wurde hingegen wurde nahezu jede zweite Ehe (48 Prozent) erst nach einer Dauer von 16 und mehr Jahren geschieden. Bei den im Jahr 2010 geschiedenen Ehen hatten in 55 Prozent der Fälle Frauen die Initiative ergriffen und die Scheidung eingereicht, in 34 Prozent der Mann. In den übrigen 11 Prozent der Verfahren stellten beide Partner einen Scheidungsantrag. Damit zeichnet sich tendenziell ein weiterer Wandel im Scheidungsverhalten ab, denn noch vor zehn bis fünfzehn Jahren wurden drei Viertel der Ehescheidungsverfahren von Frauen beantragt und lediglich 23 Prozent von Männern. In 78 Prozent der Fälle lebten die Ehepartner bis zur Scheidung zumindest ein Jahr getrennt. Bei einem Prozent wurde die Ehe schon vor Ablauf des sjahres geschieden. Gut jede fünfte Ehescheidung erfolgte erst nach einer szeit von drei Jahren. Die Zahl der Ehescheidungsverfahren mit im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen Kindern ist in den vergangenen zehn Jahren zurückgegangen. So hatten 1999 noch 6 von 10 geschiedenen Paaren Kinder unter 18 Jahre zu versorgen, dagegen lebten 2010 noch bei 4 von 10 getrennten Paaren minderjährige Kinder mit im Haushalt. Jedoch ist die Zahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen minderjährigen Kinder 2010 erstmals seit 6 Jahren wieder leicht angestiegen und zwar um 3 Prozent auf Kinder. 3

4 1. Rechtskräftige Urteile auf Ehescheidung nach Jahren Merkmal Anzahl der rechtskräftigen Urteile auf Ehescheidung Ehescheidungen je Einwohner... 17,1 22,2 22,8 22,5 18,9 17,8 19,1 19,4 19,7 1) Ehen nach Ehedauer bis 5 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und mehr Jahre Ehen nach der Anzahl der noch im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder dieser Ehen Ohne Kinder Kind Kinder Kinder und mehr Kinder Anzahl der betroffenen Kinder ) Bevölkerung am Anzahl Ehen nach der Ehedauer bis einschließlich und mehr von... bis einschließlich... Jahren 4

5 Ehen 2010 nach Eheschließungsjahr 600 Anzahl und früher Ehen 2010 nach rechtlicher Grundlage und Antragsteller Antragsteller Ehen vor einjähriger nach einjähriger Davon nach dreijähriger Eheschließungsjahr aufgrund anderer Vorschriften Mann ohne Zustimmung der Frau Mann mit Zustimmung der Frau Frau ohne Zustimmung des Mannes Frau mit Zustimmung des Mannes Beide Insgesamt

6 3. Ehen 2010 nach rechtlicher Grundlage und Eheschließungsjahr Eheschließungsjahr Ehen vor einjähriger nach einjähriger Davon nach dreijähriger aufgrund anderer Vorschriften und früher Insgesamt

7 4. Ehen 2010 nach Zahl der betroffenen Kinder und Eheschließungsjahr Eheschließungsjahr Ehen Ohne Kinder Nach Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 1) dieser Ehen und mehr Gesamtzahl der Kinder und früher Insgesamt ) einschließlich der legitimierten Kinder 7

8 Ehen 2010 nach Zahl der betroffenen Kinder dieser Ehen Eheschließungsjahr und früher 1Kind 2Kinder 3Kinder 4Kinder 5 und mehr ohne Kinder Anzahl 5. Ehen 2010 nach Altersgruppen der Ehepartner und Ehedauer Alter von... bis unter... Jahren bis einschl. 5 davon mit einer Ehedauer von... bis einschließlich... Jahren Männer 41 und mehr Unter und mehr Insgesamt Frauen Unter und mehr Insgesamt

9 6. Ehen 2010 nach Altersgruppen der Ehepartner Männer im Alter von... bis unter... Jahren Frauen im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr Unter und mehr Insgesamt Ehen 2010 nach Altersgruppen der Ehepartner und Geschlecht Anzahl Männer Frauen unter und mehr Alter von... bis unter... Jahren 9

10 7. Ehen 2010 nach dem Antragsteller und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ehen Antragsteller je Mann ohne Mann mit Frau ohne Frau mit Einwohner 1) Zustimmung der Frau Zustimmung des Mannes beide Kreisfreie Städte Greifswald , Neubrandenburg , Rostock , Schwerin , Stralsund , Wismar , Landkreise Bad Doberan , Demmin , Güstrow , Ludwigslust , Mecklenburg-Strelitz , Müritz , Nordvorpommern , Nordwestmecklenburg , Ostvorpommern , Parchim , Rügen , Uecker-Randow , Mecklenburg-Vorpommern , ) Bevölkerung am Ehen 2010 je Einwohner 10,0 bis unter 15,0 15,0 bis unter 18,0 18,0 bis unter 21,0 21,0 und mehr Rügen Rostock Stralsund Nordvorpommern Greifswald Wismar Bad Doberan Ostvorpommern Nordwestmecklenburg Güstrow Demmin Schwerin Parchim Müritz Uecker-Randow Neubrandenburg Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz StatA MV 10

11 8. Ehen 2010 nach Zahl der betroffenen Kinder und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ehen Ohne Kinder Nach Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 1) dieser Ehen und mehr Gesamtzahl der Kinder Kreisfreie Städte Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Landkreise Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg-Vorpommern Ehen 2010 nach Ehedauer und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ehen bis einschl. 5 Davon mit einer Ehedauer von... bis einschließlich... Jahren und mehr Kreisfreie Städte Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Landkreise Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg-Vorpommern ) einschließlich der legitimierten Kinder 11

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