Gutachterliche Stellungnahme und artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse)

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1 D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr Heidmühlen Tel.: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de Gutachterliche Stellungnahme und artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) Stadt Brunsbüttel 34. Änderung des Flächennutzungsplanes überarbeitete Fassung (Stand: 09/12) im Auftrag der Westerbelmhusen Planungs GbR Brunsbüttel

2 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 2 von 28 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Methode Ergebnisse Artenspektrum Darstellung der vorkommenden und potenziell vorkommenden Arten... 5 Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)...5 Zwerg- und Mückenfledermaus (Pipistrellus pipistrellus und P. pygmaeus)...6 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)...7 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)...8 Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)...8 Fransenfledermaus (Myotis nattereri)...9 Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)...10 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Horchboxenergebnisse Raumnutzung und Bewertung Konfliktpotenzial Beeinflussung von Quartieren Beeinflussung von Jagdhabitaten Beeinflussung von Flugstraßen Kollisionsrisiko Artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) Zu berücksichtigende Arten Prüfung des Eintretens der Verbote nach Literatur Anhang... 28

3 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 3 von Einleitung Westlich von Westerbelmhusen sollen im Rahmen eines Repowerings zehn WEA abgebaut und durch fünf leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Für dieses Vorhaben wurde eine gutachterliche Stellungnahme bezüglich des Konfliktpotenziales für die Fledermauslokalpopulation sowie wandernde Fledermäuse mit den geplanten WEA erstellt. Zusätzlich soll im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes drei weitere WEA in diesem Bereich installiert werden. Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme befasst sich mit dem Konfliktpotenzial für Fledermäuse durch dieses Vorhaben. Aufgrund der Vorbelastungen des Gebietes und dem Vorhandensein von Fledermausmigrationsuntersuchungen in angrenzenden Windparks aus 2007 und 2009 für die Denker&Wulf AG (LEUPOLT 2007 und LEUPOLT 2009), erscheint hierfür aus gutachterlicher Sicht eine gutachterliche Stellungnahme in Verbindung mit den vorhandenen Daten als ausreichend. Somit ist in diesem Bereich keine erneute Erfassung der Fledermäuse notwendig. Des Weiteren erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Fledermäuse. Alle Fledermausarten gehören zu den streng geschützten Arten, die nach 15 (5) und 44 BNatSchG bei Eingriffsplanungen besonders zu beachten sind. 2. Methode Im Rahmen dieser Potenzialanalyse und artenschutzrechtlichen Prüfung soll das Vorkommen von Fledermäusen im Gebiet westlich von Westerbelmhusen dargestellt werden. Das zu betrachtende Gebiet umfasst hierbei nach den Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein (ALBRECHT et al. 2008) einen Umkreis von 1 km um das Eignungsgebiet (Abbildung 1), im Folgenden als Betrachtungsgebiet bezeichnet. Abbildung 1 stellt des Weiteren die Untersuchungsgebiete der genannten Fledermauszuguntersuchungen aus 2007 und 2009 und die Standorte der geplanten WEA dar. Für die Methodenbeschreibung der Untersuchungen aus 2007 und 2009 siehe genannte Gutachten.

4 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 4 von 28 Abbildung 1: Übersicht über das Betrachtungsgebiet (grün) und die Untersuchungsgebiete aus 2007 (blau) und 2009 (rot) sowie geplante Standorte der WEA Auf der Abbildung 1 ist nur ein Teil des damaligen Untersuchungsgebietes aus 2007 dargestellt. Es erstreckte sich noch weiter in den Süden (siehe hierzu auch LEUPOLT 2007). Zur Darstellung des im Betrachtungsgebiet zu vermutenden Fledermausvorkommens wurde eine Literaturrecherche durchgeführt sowie die in der Nähe des zu betrachtenden Gebietes durchgeführte Fledermausuntersuchungen ausgewertet. Von besonderer für diese gutachterliche Stellungnahme ist das Vorliegen von Gutachten (LEUPOLT 2007 und LEUPOLT 2009) über das Fledermausvorkommen in den Untersuchungsgebieten 2007 und 2009 (siehe Abbildung 1). Im Rahmen dieser Stellungnahme erfolgte eine örtliche Begehung des Gebietes am Ergebnisse 3.1 Artenspektrum Auf Grundlage der vorhandenen Daten aus den genannten Gutachten, der bestehenden Habitatstruktur im Betrachtungsgebiet und einer Einschätzung des Fledermauspotenziales anhand von Luftbildern und einer örtlichen Begehung ergibt sich folgendes (potenzielles) Artenspektrum für das betrachtete Gebiet:

5 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 5 von 28 Tabelle 1: In den Untersuchungsgebieten aus 2007 und 2009 festgestellte und potenziell vorkommende Fledermausarten RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); RL SH = Rote Liste der Säugetiere Schleswig-Holsteins (BORKENHAGEN 2001); 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt; * = ungefährdet. Erh.- Zust..: Erhaltungszustand in Schleswig-Holstein, atlantische Region, nach MLUR (2008): (FV) = günstig, (U1) = ungünstig - unzureichend, (U2) = ungünstig schlecht, (xx) = unbekannt; Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Erh.zust. atl. Region (SH) RL-SH RL-D nachgewiesen in/potenziell Zwergflm. Pipistrellus pipistrellus FV D * 2007 und 2009 Breitflügelflm. Eptesicus serotinus FV 3 G 2007 und 2009 Großer Nyctalus noctula FV 3 V 2007 und 2009 Abendsegler Rauhautflm. Pipistrellus nathusii XX 2 * 2007 und 2009 Wasserflm. Myotis daubentonii FV * * 2007 Braunes Plecotus auritus FV V 3 potenziell Langohr Kleinabendsegler Nyctalus leisleri XX D 2 potenziell Mückenflm. Pipistrellus pygmaeus XX D D potenziell Fransenflm. Myotis nattereri FV * 3 potenziell Von diesen Arten gilt die Rauhautfledermaus in Schleswig-Holstein als stark gefährdet, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus als gefährdet. Außer der Rauhaut-, Mückenfledermaus und dem Kleinabendsegler, deren Erhaltungszustände als unbekannt angegeben werden, haben alle festgestellten Fledermausarten nach der FFH-Meldung einen günstigen Erhaltungszustand in der atlantischen Region (SH). 3.2 Darstellung der vorkommenden und potenziell vorkommenden Arten Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Die Rauhhautfledermaus ist eine typische Waldfledermaus (MESCHEDE & HELLER 2000). Sie hat ihre Jagdhabitate bevorzugt innerhalb des Waldes an Schneisen, Wegen und Waldrändern oder über Wasserflächen, im Herbst auch im Siedlungsbereich. Die Jagdhabitate liegen in einem Umkreis von 5-6 km um das Quartier (EICHSTÄDT 1995, ARNOLD et al. 2002, SCHORCHT et al. 2002). Als Beute dienen vor allem Zuckmücken, aber auch Köcherfliegen, Netzflügler oder kleine Käferarten (TAAKE 1992, BECK 1995). Als Sommerquartiere werden von der Rauhhautfledermaus Baumhöhlen und spalten, oft hinter abstehender Rinde alter Eichen und in Stammspalten sowie Holzverkleidungen und Klappläden an Gebäuden angenommen. In Gebäudequartieren kommen auch Vergesellschaftungen mit Großen und Kleinen Bartfledermäusen (Myotis brandtii und mystacinus) und Zwergfledermäusen vor. Als Winterquartiere dienen z.b. Felsspalten, Mauerrisse, Baumhöhlen und Holzstapel (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Wochenstuben dieser Art sind bei uns bislang nur in einigen wenigen Fällen nachgewiesen worden. Die Rauhhautfledermaus tritt in Schleswig-Holstein vorzugsweise während des Zuges im zeitigen Frühjahr und im Spätsommer (Migration zwischen den Sommerlebensräumen im Norden und Osten Europas und den Überwinterungsgebieten in Mitteleuropa) in größerer Zahl auf (Abbildung 2). Die weiteste bekannte Zugstrecke in Europa beträgt 1905 km (PETERSONS 1990). Die Zugrichtung liegt im Spätsommer meist von Nordost nach Südwest. Es liegen auch Erkenntnisse über Tiere vor,

6 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 6 von 28 die von Ostdeutschland an die Küste von Nordwestdeutschland und den Niederlanden ziehen (SCHMIDT 2004). Abbildung 2: Dokumentierte Weitstreckenzugbewegungen von Pipistrellus nathusii in Europa (n=307) aus: Bat Migrations in Europe (HUTTERER et al. 2005) Im Betrachtungsgebiet ist mit dieser Art insbesondere während des Zuges im Herbst und Frühjahr zu rechnen. Auch in den genannten vorliegenden Gutachten (LEUPOLT 2007 und LEUPOLT 2009) war ein Rauhhautfledermauszug zu beobachten. Auch fanden sich Balzreviere zur Herbstzeit im UG Großquartiere dieser Art sind laut der genannten Gutachten und aus der Literatur im Betrachtungsgebiet und näherem Umfeld nicht bekannt. Jagdhabitate dieser Art sind nur aus dem UG 2007 bekannt. Diese liegen jedoch weiter südlich und nicht im Betrachtungsgebiet. Im UG 2009 wurden keine Jagdhabitate dieser Art festgestellt. Zwerg- und Mückenfledermaus (Pipistrellus pipistrellus und P. pygmaeus) Seit wenigen Jahren ist bekannt, dass es sich bei der Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) um zwei Arten handelt, die vor allem durch die Ruffrequenz unterschieden werden können. Neben der alten Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) wird eine weitere Art die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) unterschieden. Die Mückenfledermaus zeigt ein sehr ähnliches Verhaltensrepertoire wie die Zwergfledermaus. Die Zwergfledermaus ist ein Kulturfolger und wird häufiger auch im Siedlungsbereich angetroffen. Die Art jagt fast überall, bevorzugt in und an Gehölzen, über Wasserflächen und unter Laternen. Da diese beiden Arten meist strukturgebunden jagen, sind Strukturen wie Waldränder, Hecken, Knicks oder andere Grenzstrukturen im Jagdgebiet von Vorteil. Die Jagdgebiete liegen meist in einem Radius von 2 km um das Quartier (EICHSTÄDT & BASSUS 1995, SIMON et al. 2003). Vorwiegende Nahrung der Zwergfledermaus sind kleine Insekten

7 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 7 von 28 wie Mücken oder Kleinschmetterlinge (BARLOW 1997). Zwerg- und Mückenfledermäuse haben ihre Wochenstubenquartiere an der Außenseite von Gebäuden hinter Verkleidungen, Verschalungen, Zwischendächern, Hohlblockmauern und sonstigen kleinen Spalten (SIMON et al. 2003). Das Winterquartier von Zwerg- und Mückenfledermäusen befindet sich meist in unterirdischen Höhlen, Kellern oder Stollen. Es kommt zu Massenwinterquartieren. In Europa sind die meisten Populationen der Zwergfledermaus ortstreu. Die Entfernungen zwischen Sommer- und Winterquartiere liegen normalerweise bei km (HUTTERER et al. 2005). Aufgrund des noch jungen Wissens über die Existenz der Mückenfledermaus, liegen kaum gesicherte Erkenntnisse über das Wanderverhalten dieser Art vor. Mit der Zwergfledermaus ist von Frühjahr bis Herbst im Betrachtungsgebiet zu rechnen. Sie ist wahrscheinlich, wie auch im übrigen Schleswig-Holstein, die am häufigsten vorkommende Fledermausart. Die Mückenfledermaus hingegen konnte während der Untersuchungen in 2007 und 2009 nicht festgestellt werden. Aus den Gutachten von 2007 und 2009 ist bekannt, dass die Zwergfledermaus während des Untersuchungszeitraumes (Spätsommer bis Herbst 2007 und 2009) häufig jagend in den Untersuchungsgebieten angetroffen wurde. Es wurden Jagdhabitate von geringer bis allgemeiner klassifiziert. Diese lagen entlang von vorhandenen Strukturen und Straßen. Des Weiteren sind aus den Gutachten aus 2007 und 2009 auch einige Balzreviere der Zwergfledermaus bekannt, die sich teilweise im Betrachtungsgebiet dieser Untersuchung befinden. Quartiere der Zwergfledermaus, außer den wegen der Balzreviere stark anzunehmenden Balzquartiere, sind im Betrachtungsgebiet nicht bekannt. Solche Sommerquartiere sind jedoch im näheren Umfeld zu vermuten, da bekannt ist, dass Zwergfledermäuse in einem Umkreis von ca. 2 km um das Quartier (EICHSTÄDT & BASSUS 1995, SIMON et al. 2003) ihre Jagdhabitate besitzen. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Die Breitflügelfledermaus hat ihre Jagdhabitate meist im Offenland. Sie bestehen oft aus baumbestandenen Weiden, Gärten, Parks, Hecken und Waldränder (SCHMIDT 2000, SIMON et al. 2003). Auch jagen sie im Siedlungsbereich oft um Straßenlaternen (BAAGOE 2001, SIMON et al. 2003). Ihre Nahrung besteht größtenteils aus großen Schmetterlingen und Käfern sowie Zweiflüglern (z.b. Fliegen) (CATTO et al. 1994, 1996). Die Breitflügelfledermaus ist typischerweise gebäudebewohnend. Sie nutzt Spalten an und in Gebäuden für ihre Wochenstuben z.b. versteckte und unzugängliche Mauerspalten, Holzverkleidungen, Dachüberstände oder Zwischendächern (BAAGOE 2001, SIMON et al. 2003). Vorteilhaft sind strukturierte Quartiere, in denen die Tiere je nach Witterung ihren Aufenthaltsort wechseln können, um dass jeweils für sie günstigste Mikroklima zu nutzen (KURTZE 1991, BAAGOE 2001). Die Art ist ortstreu. Gelegentlich treten Ausbreitungsflüge auf. Die Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartieren liegen häufig unter km (BAGGOE 2001). Auch mit der Breitflügelfledermaus ist von Frühjahr bis Herbst im Betrachtungsgebiet zu rechnen. Während der Untersuchung in 2007 und 2009 zur Spätsommer-/Herbstzeit wurden Jagdhabitate allgemeiner und geringer in den Untersuchungsgebieten ermittelt, welche teilweise auch in der näheren Umgebung des Betrachtungsgebietes liegen. Alle ermittelten Jagdhabitate lagen entlang von vorhandenen Strukturen wie Straßen und Gebäuden. Quartiere dieser Art wurden während der Untersuchungen in 2007 und 2009 nicht

8 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 8 von 28 gefunden. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Der Große Abendsegler hat seine Jagdhabitate über dem Kronendach von Wäldern, auf abgemähten Flächen, in Parks oder über Gewässern. Ihre Jagdgebiete können über 10 km vom Quartier entfernt sein (KRONWITTER 1988), sind meist aber in einem Umkreis von 6 km zu finden (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Sie jagen weichhäutige Insekten wie Eintagsund Köcherfliegen oder Zuckmücken, zum Teil auch Käfer (BECK 1995, GLOOR et al. 1995). Die Art ist typisch waldbewohnend, kommt aber auch im Siedlungsbereich vor. Häufig bezieht der Große Abendsegler sowohl als Winter-, als auch als Sommerquartier alte Spechthöhlen (KRONWITTER 1988). Vereinzelt werden auch Fledermauskästen oder Gebäude als Wochenstuben aufgesucht (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Die Art ist sehr wanderfreudig. Im Spätsommer zieht diese Art in Europa häufig in Südwest-Südost Richtung zu ihren Winterquartieren (Abbildung 3). Die meisten Distanzen liegen unter 1000 km (ROER 1995, GEBHARD & BOGDANOWICZ 2004). Die längste bekannte Distanz in Europa betrug 1546 km (HUTTERER et al. 2005). Abbildung 3: Dokumentierte Weitstreckenzugbewegungen von Nyctalus noctula in Europa (n=667) aus: Bat Migrations in Europe (HUTTERER et al. 2005) Der Große Abendsegler kam während der Untersuchungen in 2007 vereinzelt im UG 2007 vor, im UG 2009 wurde er nicht festgestellt. Südlich des Betrachtungsgebietes wurde in 2007 ein Jagdhabitat geringer dieser Art ermittelt. Quartiere sind aus den untersuchten Gebieten nicht bekannt. Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Der Kleinabendsegler ist eine typische Waldfledermaus. Als Jagdhabitate werden vor allem Wälder und deren Ränder aufgesucht. Er jagt über und unter den Baumkronen, auch über

9 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 9 von 28 Waldwegen im schnellen Flug (DIETZ et al. 2007). Als Nahrung dienen meist Nachtfalter, aber z.b. auch Zweiflügler und Köcherfliegen (KANUCH et al. 2005, SULLIVAN et al. 1993). Die Sommerquartiere sind meist Baumquartiere, wie Spechthöhlen, Fäulnishöhlen, überwucherte Spalten nach Blitzschlag, Ausfaulungen in Gabelungen oder Asthöhlen. Auch werden Fledermauskästen von dieser Art gerne angenommen. Die Winterquartiere befinden sich meist in Bäumen, aber auch in und an Gebäuden (DIETZ et al. 2007). Der Kleinabendsegler gehört zu den wandernden Fledermausarten. Zwischen Winter- und Sommerquartier werden zum Teil weite Strecken zurückgelegt (>1000 km, z.b. OHLENDORF et al. 2000). Die meisten Wanderungen finden von NO nach SW statt (HUTTERER et al. 2005, Abbildung 4). Abbildung 4: Dokumentierte Weitstreckenzugbewegungen von Nyctalus leisleri in Europa (n=36) aus: Bat Migrations in Europe (HUTTERER et al. 2005) Der Kleinabendsegler wurde im Rahmen der Untersuchungen aus 2007 und 2009 keinmal geortet. Ein verstärkter Zug oder größere Dichten sind im Betrachtungsgebiet nicht zu vermuten. Auch sind keine Quartiere im Betrachtungsgebiet bekannt. Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Die Fransenfledermaus gehört zu den kleinen bis mittelgroßen Arten. Sie galt lange als typische Waldfledermaus, neuere Nachweise auf Wochenstuben im Siedlungsbereich haben diese Annahme relativiert (ILLI 1999, SIMON et al. 2003). In Deutschland ist die Art in allen Bundesländern nachgewiesen, Wochenstubenfunde sind jedoch in den meisten Gebieten selten (PETERSEN et al. 2004). Bei der Fransenfledermaus kann man eine jahreszeitliche Unterscheidung der Jagdhabitate treffen. Im Frühling jagt diese Art vorwiegend im Offenland über Feldern und Weiden in Streuobstbeständen und an Hecken oder Gewässern. Ab dem frühen Sommer jagt die Fransenfledermaus in Wäldern, teilweise auch in reinen Nadelbeständen. Die Entfernung zwischen Sommerquartier und Jagdhabitat liegt maximal bei 3 km. In manchen Gebieten sind

10 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 10 von 28 Populationen bekannt, die ihr Sommerquartier in Kuhställen beziehen und in diesen auch nach Fliegen jagen (z.b. SIMON et al. 2003). Die Wochenstuben der Fransenfledermaus liegen sowohl im Wald, wie auch seltener im Siedlungsbereich. Sie benutzen Mauerspalten, Dachstühle, Baumhöhlen und Baumspalten sowie Fledermauskästen als Quartiere (MESCHEDE & HELLER 2000). Das Winterquartier beziehen sie in frostfreien Höhlen und Stollen mit hoher Luftfeuchte. Die Fransenfledermaus wird als fakultativer Migrant bezeichnet. Die längste nachgewiesene Wanderung aus Deutschland liegt bei 157 km, am häufigsten sind jedoch kürzere Wanderungen (7-40 km) belegt worden (HUTTERER et al. 2005; Abbildung 5). Abbildung 5: Dokumentierte Weitstreckenzugbewegungen von Myotis nattereri in Europa (n=299) aus: Bat Migrations in Europe (HUTTERER et al. 2005) Auch die Fransenfledermaus wurde im Rahmen der Untersuchungen aus 2007 und 2009 keinmal geortet. Ein verstärkter Zug oder größere Dichten sind im Betrachtungsgebiet nicht zu vermuten. Auch sind keine Quartiere im Betrachtungsgebiet bekannt. Als potenzielle Jagdhabitate müssen im Betrachtungsgebiet die vorhandenen Strukturen wie Höfe und Straßen mit Bäumen angenommen werden. Potenziell bedeutende Jagdhabitate sind nicht anzunehmen. Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Wasserfledermäuse fliegen entlang fester Flugstraßen zu ihren Jagdgebieten, welche sich in einem Umkreis von 8 km um die Quartiere befinden (DIETZ et al. 1996). Sie jagen fast ausschließlich über stehenden oder langsam fließenden Gewässern. Als Beute dienen weit überwiegend schwärmende und weichhäutige Insekten wie Zuckmücken und Köcherfliegen (TAAKE 1992, BECK 1995). Die Wasserfledermaus ist eine Baumhöhlen bewohnende Art (HOLTHAUSEN et al. 2001), vereinzelt kommen Gebäudequartiere in Mauerspalten, Brücken, Durchlässen und auf Dachböden vor (MÜLLER 1991, NAGEL et al. 2003). Bei Wochenstubenkolonien findet ein

11 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 11 von 28 reger Wechsel zwischen einzelnen Quartieren innerhalb eines Waldes statt. Die Wasserfledermaus wird als ein fakultativer Migrant angesehen, die mittlere Distanzen zurücklegt (ROER et al. 2001). Die bekannten Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartieren liegen in Norddeutschland über 30 km (Abbildung 6; HUTTERER et al. 2005). Abbildung 6: Dokumentierte Weitstreckenzugbewegungen von Myotis daubentonii in Europa (n=546) aus: Bat Migrations in Europe (HUTTERER et al. 2005) Die Wasserfledermaus wurde im Rahmen der Untersuchung aus 2007 vereinzelt geortet. Im UG 2009 kam sie nicht vor. Im UG 2007 wurde über einem Gewässer ein Jagdhabitat geringer dieser Art ermittelt. Ein verstärkter Zug oder größere Dichten sind im Betrachtungsgebiet nicht zu vermuten. Auch sind keine Quartiere im Betrachtungsgebiet bekannt. Braunes Langohr (Plecotus auritus) Das Braune Langohr ist eine Waldfledermaus. Selten kommt diese Art in Siedlungen vor. Die Jagdhabitate liegen in Laubwäldern, in Obstwiesen und an Gewässern. Als Nahrung dienen Schmetterlinge, Zweiflügler und Ohrwürmer (RYDELL 1989, SHIEL et al. 1991), die im Flug gefangen oder von Blättern und vom Boden abgelesen werden. Als Sommerquartiere werden bevorzugt Baumhöhlen benutzt. In Gebäuden werden vor allem Dachstühle aufgesucht. Als Winterquartiere dienen Keller, Stollen und Höhlen mit hoher Luftfeuchte in der nahen Umgebung des Sommerlebensraums. Diese Art ist ortstreu. Es treten saisonale Bewegungen mit einer Weite von einigen Kilometern auf (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Die weiteste bekannte Zugstrecke in Europa liegt bei 90 km (HUTTERER et al 2005).

12 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 12 von 28 Das Braune Langohr ist eine mit dem Detektor schwer zu ortende Fledermausart (Flüstersonar). Während der genannten Untersuchungen in 2007 und 2009 konnte sie nicht erfasst werden. Als potenzielle Jagdhabitate müssen im Betrachtungsgebiet die vorhandenen Strukturen wie Höfe und Straßen mit Bäumen angenommen werden. Potenziell bedeutende Jagdhabitate sind nicht anzunehmen. 3.3 Horchboxenergebnisse Abbildung 7 stellt die Standorte der für diese Untersuchung verwendeten Horchboxendaten aus 2009 dar. Diese stammen aus der Untersuchung aus Die Standorte befanden sich alle im Betrachtungsgebiet. Die Daten der Horchboxen befinden sich auch im Anhang (Tabelle 4). Abbildung 7: Horchboxenstandorte aus 2009 An Standort A wurde an allen Erfassungsterminen ein D500X der Firma Pettersson aus Schweden eingesetzt. Die ermittelten Fledermausaktivitäten (Anzahl Rufsequenzen/6Std.) waren während der überwiegenden Anzahl der Erfassungen gering (3-10 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) oder sehr gering (1-2 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum). Dreimal kam es zu mittleren Aktivitäten (11-30 Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) und einmal zu einer hohen Aktivität ( Aktivitäten im Untersuchungszeitraum). Diese hohe Aktivität an Standort D am kam höchstwahrscheinlich durch Breitflügelfledermäuse zustande. Die Aktivitäten wurden alle von dem Detektor, der auf eine Frequenz von 25 khz eingestellt war, aufgezeichnet. Durch Abhören der Aufnahmen konnten die Rufe mit hoher Wahrscheinlichkeit der Breitflügelfledermaus zugeordnet werden (prägnante Arhythmik der Rufe). Gleiches gilt für die mittlere Anzahl an Aktivitäten an Standort E am

13 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 13 von Raumnutzung und Bewertung Die sich aus den Ergebnissen der Begehungen aus 2007 und 2009 ergebende Raumnutzung der Fledermäuse im Betrachtungsgebiet ist in Abbildung 8 dargestellt. Abbildung 8: Ermittelte Jagdhabitate und Quartiere aus den Untersuchungen 2007 und 2009 im Betrachtungsgebiet Jagdhabitate Anhand der Erfassungen aus 2007 und 2009 konnten neun Jagdhabitate im Betrachtungsgebiet ermittelt werden. Dabei wurde ein Gebiet, in dem an mindestens zwei Terminen sogenannte feeding-buzzes (Jagdrufe) gehört wurden als Jagdhabitat klassifiziert. Die Lage der Jagdhabitate ist aus Abbildung 8 ersichtlich. Die gefundenen Jagdhabitate befinden sich vorwiegend an vorhandenen Strukturen und Straßen im Untersuchungsgebiet. Die Bewertung der Jagdhabitate orientiert sich an der Bewertung des Schutzgutes "Arten und Lebensgemeinschaften" nach BREUER (1994), der eine dreistufige Bewertungsskala (geringe, allgemeine und besondere ) vorschlägt (Tabelle 2). Die Bewertung erfolgte jedoch stärker anhand der Art und Intensität der Raumnutzung der Fledermäuse, als anhand des Gefährdungsgrades, wie es BREUER (1994) vorsieht (siehe auch BACH et al. 1999).

14 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 14 von 28 Tabelle 2: Bewertung der Jagdhabitate nach BREUER (1994) Jagdhabitat Jagende Art JH 1 Zwergfledermaus Allgemein JH 2 Zwergfledermaus Allgemein JH 3 Zwergfledermaus Allgemein JH 4 Zwergfledermaus Gering JH 5 Zwergfledermaus Gering JH 6 Breitflügelfledermaus Gering JH 7 Breitflügelfledermaus Gering JH 8 Breitflügelfledermaus Gering JH 9 Zwergfledermaus Allgemein Die ermittelten Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet befinden sich alle an Strukturen wie Straßen, Baumreihen und Gebäuden. In JH 1, 2, 3 und 9 konnten an mehreren Terminen Jagdaktivitäten registriert werden. In den anderen ermittelten Jagdhabitaten der Zwerg- und Breitflügelfledermaus kam es nur zu geringen Jagdaktivitäten. Weitere Jagdhabitate, die nur im Frühjahr/Sommer genutzt werden sind potenziell anzunehmen. Diese befinden sich jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Habitatstrukturen nicht in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Standort, sondern an den vorhandenen Strukturen wie Straßen, Bäumen und Gebäuden. Quartiere Es wurden insgesamt drei Balzreviere der Zwergfledermaus und drei der Rauhautfledermaus im Betrachtungsgebiet während der genannten Untersuchungen in 2007 und 2009 gefunden (siehe Abbildung 8). Die Zwergfledermaus fliegt in stundenlangen Revierflügen wie auf festgelegten Routen ihr Balzrevier ab (DIETZ et al. 2007). In der Nähe der gefundenen Balzreviere sind deshalb Balzquartiere zu vermuten. Die Rauhautfledermaus besetzt in Gebieten, wo Weibchen zu erwarten sind, Paarungsquartiere. Diese Paarungsquartiere sind meist Baumhöhlen oder als Ersatz auch Nistkästen. Sie etablieren ihre Balzquartiere auf dem Zugweg der Weibchen in den Süden oder im Winterquartier. Weitere Quartiere konnten im Rahmen der Untersuchungen aus 2007 und 2009 nicht festgestellt werden. Potenzielle Quartiere in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Standort sind aufgrund der Habitatstruktur auszuschließen. Flugrouten Über das Betrachtungsgebiet verteilt wurden während der genannten Untersuchungen in 2007 und 2009 Ultraschallsignale der Rauhautfledermaus geortet, die einem Durch-/Überflug zugeordnet werden können (niedrigere Rufhauptfrequenz, verlängerte Rufabstände). Am kam es höchstwahrscheinlich zu einem vermehrten Überflug durch Rauhautfledermäuse im Betrachtungsgebiet. Dafür sprechen die erfassten mittleren Aktivitäten an Standort A und C (an Standort D wurden an diesem Termin insgesamt 10 Aktivitäten erfasst und somit zwar noch im geringen, jedoch nah am mittleren

15 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 15 von 28 Aktivitätsbereich liegend). Die Lautanalyse der D500X-Daten vom Standort A an diesem Termin ergab überwiegend Rauhautfledermauskontakte. Des Weiteren spricht das Vorkommen von Balzrevieren der Rauhhautfledermaus für das Bestehen von Flugrouten über dem Betrachtungsgebiet, da diese von den Männchen insbesondere auf dem Zugweg der Weibchen in den Süden etabliert werden. Insgesamt ist anzunehmen, dass das Betrachtungsgebiet in gesamter Breite während des Zuges von ihren Sommerquartieren zu ihren Winterquartieren von dieser Art überflogen wird. Aus der Literatur sind Weitstreckenzugbewegungen dieser Art vermehrt weiter südlich bekannt (Abbildung 2, HUTTERER et al. 2005). Zugbewegungen von Fledermäusen über Deutschland sind aber zum jetzigen Zeitpunkt noch recht unerforscht. Von den anderen im Betrachtungsgebiet vorkommenden Arten wurden keine oder nur in geringem Maße Überflüge während der Begehungen ermittelt. Bewertung der Teillebensräume Fledermäuse stellen im Jahresverlauf gemäß ihrer Ökologie sehr differenzierte Ansprüche an ihren Lebensraum. Zur Deckung ihres Nahrungsbedarfs insbesondere zur Zeit der Jungenaufzucht - sind sie auf ein reiches Insektenangebot angewiesen. Sie suchen je nach ökologischer Einnischung regelmäßig bestimmte Jagdlebensräume auf, die sie über tradierte Flugwege erreichen. Charakteristisch für Fledermäuse ist die Bildung von Kolonien. Hier versammeln sich je nach Quartiertyp einige wenige bis zu mehreren Tausend Individuen. Anhand der erfassten Daten und der hierdurch ermittelten Raumnutzung können verschiedene Teillebensräume der Fledermäuse im Betrachtungsgebiet klassifiziert werden. Die Bewertung der Fledermaus-Teillebensräume erfolgt in Anlehnung an BRINKMANN (1998) in zwei Bewertungsschritten auf der Grundlage einer fünfstufigen Bewertungsskala (siehe Tabelle im Anhang). Die Definition der Skalenabschnitte erfolgt über Schwellenwerte. Die in der Tabelle dargestellten Kriterien der Bewertungsmatrix führen zu einer ersten Einstufung der von Fledermauslebensräumen (1. Bewertungsschritt). Nach einer weiteren fachlichen Überprüfung durch den Gutachter (2. Bewertungsschritt) kann es zu einer Aufoder Abwertung der ermittelten sstufe kommen, insbesondere dann, wenn nur eines der Bewertungskriterien zur Einstufung in die jeweilige Wertekategorie führen sollte. Eine Abweichung von der im ersten Bewertungsschritt ermittelten wird stets textlich begründet. Kriterien für eine Wertänderung sind z.b. Vorbelastungen, der Erhaltungszustand und das Entwicklungspotenzial eines Gebietes, die räumliche Nähe zu wertvollen Flächen (Biotopverbundsaspekt) oder auch die Zusammensetzung (Vollständigkeit) der lokalen Fledermausgemeinschaft. Bezugsgröße für die Gefährdungseinstufung ist die Rote Liste der Säugetiere Schleswig-Holsteins (BORKENHAGEN 2001). In Tabelle 3 erfolgt die Bewertung der Teillebensräume im Untersuchungsgebiet.

16 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 16 von 28 Tabelle 3: Bewertung der Teillebensräume nach BRINKMANN (1998) Teillebensraum Wertgebende Kriterien 1. Bewertungs- 2. Bewertungs- Wertstufe (TL) schritt schritt 1 Bedeutende Jagdgebiete einer III: Mittlere Keine Auf- oder III: Mittlere ungefährdeten Fledermausart (auch Abwertung RL D und V). Alle Quartiere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorien V oder VI fallen. 2 Bedeutende Jagdgebiete einer III: Mittlere Keine Auf- oder III: Mittlere ungefährdeten Fledermausart (auch Abwertung RL D und V). Alle Quartiere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorien V oder VI fallen. 3 Bedeutende Jagdgebiete einer III: Mittlere Keine Auf- oder III: Mittlere ungefährdeten Fledermausart (auch Abwertung RL D und V). Unbedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten 4 Alle Quartiere (Wochenstuben, III: Mittlere Keine Auf- oder III: Mittlere Balzquartiere etc.), die nicht in die Abwertung Kategorien V oder VI fallen. 5 Bedeutende Jagdgebiete einer III: Mittlere Keine Auf- oder III: Mittlere ungefährdeten Fledermausart (auch Abwertung RL D und V). Alle Quartiere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorien V oder VI fallen. Abbildung 9 stellt die einzelnen Teillebensräume der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet und deren Bewertungsstufen graphisch dar.

17 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 17 von 28 Abbildung 9: Ermittelte Teillebensräume der vorkommenden Fledermäuse Der gesamte Bereich im Betrachtungsgebiet, der nicht als Teillebensraum mit mittlerer eingestuft wurde, besitzt eine geringe als Fledermauslebensraum. Die mittlere der Teillebensräume 1, 2 und 5 resultiert aus den dort vorhandenen Jagdhabitaten und Balzrevieren, die des Teillebensraumes 3 aus den dort bestehenden Jagdhabitaten der Zwerg- und Breitflügelfledermaus, die des Teillebensraumes 4 aus dem vorhandenen Balzrevier. Es zeigt sich, dass keine Teillebensräume hoher in den Untersuchungen aus 2007 und 2009 im Betrachtungsgebiet und dessen näherer Umgebung ermittelt werden konnten sondern lediglich Teillebensräume mittlerer.

18 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 18 von Konfliktpotenzial Im betrachteten Gebiet ist die Erweiterung eines Windparks um drei WEA geplant, der zusätzlich repowert werden soll. Im Rahmen des Repowerings sollen zehn Altanlagen durch fünf leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Im Rahmen dieser gutachterlichen Stellungnahme wird das Konfliktpotenzial der geplanten drei neuen WEA mit der (potenziell) vorkommenden Fledermausfauna behandelt. Von baubedingten Beeinträchtigungen ist aufgrund der vorwiegenden Nachtaktivität der Fledermäuse nicht auszugehen. Auch ist der geringfügige Flächenverlust durch Versiegelung des Bodens etc. in Bezug auf die Fledermäuse zu vernachlässigen. Eine Scheuchwirkung durch Lichtemissionen auf die lichtscheuen Arten wie z.b. die Wasserfledermäuse ist nicht anzunehmen, da (potenziell) bedeutende Jagdhabitate dieser Arten sich nicht im Betrachtungsgebiet befinden. Es können sich Konflikte zwischen Fledermauslebensräumen und Windparkplanung prinzipiell dann ergeben, wenn Quartiere vernichtet oder beeinträchtigt, Baukörper in Jagdhabitaten errichtet oder Fledermaus-Flugrouten durchschnitten werden (BACH et al. 1999). 4.1 Beeinflussung von Quartieren Eine direkte Beeinflussung von bestehenden Quartieren ist auszuschließen, da durch die Errichtung der neuen WEA keine Strukturen beseitigt werden, an denen Quartiere bekannt oder zu vermuten sind. 4.2 Beeinflussung von Jagdhabitaten Jagdhabitate sind aus den Untersuchungsgebieten der Gutachten aus 2007 und 2009 bekannt. Diese bestehen von der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus. Für die Arten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mücken-, Wasser-, und Fransenfledermaus sowie Braunes Langohr wurden im Rahmen der genannten Untersuchungen aus 2007 und 2009 im Betrachtungsgebiet keine Hinweise für Jagdhabitate gefunden. Potenziell könnten jedoch diese Arten Jagdhabitate im Betrachtungsgebiet besitzen. Aufgrund der geringen gefundenen Dichte dieser Arten im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (LEUPOLT 2007 und 2009) sind bedeutende Jagdhabitate jedoch auch für das Betrachtungsgebiet aufgrund der ähnlichen Habitatstruktur unwahrscheinlich. Die bestehenden Jagdhabitate der strukturgebunden jagenden Zwergfledermaus liegen alle im Betrachtungsgebiet (siehe Abbildung 8). Hier ist jedoch aufgrund der strukturgebundenen Jagdweise und der Tatsache, dass es sich hierbei um Jagdhabitate von nur allgemeiner bis geringer handelt, jedoch von keiner Erhöhung des Konfliktpotenziales auszugehen, wenn sich die geplanten Standorte nicht in unmittelbarer Nähe zum Jagdhabitat befinden. Die geplanten Standorte befinden sich in mindestens 250m Entfernung zu den Jagdhabitaten der Zwergfledermaus. Der Große Abendsegler jagt auch im offenen Luftraum (10-50 m, teilweise auch in mehreren Hundert Metern Höhe (DIETZ et al. 2007)). Diese Art wurde während der Untersuchungen in 2007 nur vereinzelt, in 2009 gar nicht festgestellt. Auch ergaben sich keine Hinweise für Jagdhabitate oder vermehrte Überflüge. Der Kleine Abendsegler konnte keinmal in 2007 und

19 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 19 von in den genannten Untersuchungen ermittelt werden. Potenziell bedeutende Jagdhabitate oder eine erhöhte Dichte dieser beiden Arten sind im Betrachtungsgebiet nicht zu erwarten. Eine weitere Art, die auch im offenen Luftraum jagt, ist die Breitflügelfledermaus. Es bestehen Jagdhabitate von geringer in der näheren Umgebung des Betrachtungsgebietes (siehe Abbildung 8 und Tabelle 2). Diese liegen wie auch bei der Zwergfledermaus entlang der vorhandenen Strukturen und Straßen mit Bäumen. Unter der Voraussetzung, dass die neuen WEA einen Mindestabstand von 300 m zu den Jagdhabitaten der Breitflügelfledermaus (siehe Abbildung 8, JH 6, 7 und 8) einhalten, kann davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Erweiterung für die dort bestehenden Jagdhabitate entstehen. Eine Unterschreitung dieses Mindestabstandes tritt bei den geplanten Standorten der WEA (siehe Abbildung 8) nicht ein. 4.3 Beeinflussung von Flugstraßen Bedeutende Flugstraßen wurden im Rahmen der Gutachten aus 2007 und 2009 (LEUPOLT 2007 und 2009) nicht nachgewiesen. Im Betrachtungsgebiet ist in der Nähe der geplanten Standorte nicht mit bedeutenden Flugstraßen zu rechnen. Zum bestehenden Kollisionsrisiko siehe Kapitel Kollisionsrisiko Zur Zeit werden zwei Aspekte, die für einen Fledermausschlag an WEA in Frage kommen könnten diskutiert: - Fledermausschlag als Folge zufälliger Kollision - Fledermausschlag als Folge von Anlockeffekten Bei der zufälligen Kollision spielt sehr wahrscheinlich der Faktor mit, dass die Fledermäuse auf ihrem Zug teilweise ohne aktive Ultraschallortung fliegen. Des Weiteren könnte die schnelle Rotorbewegung (> 200 km/h an der Rotorspitze) eine mögliche Ortung erschweren. AHLEN (2002 zit. in BACH et RAHMEL 2006) untersuchte die Nabenbereiche mittels einer Wärmebildkamera. Größere Insektenkonzentrationen in kühleren Nächten über dem Nabenbereich, vermutlich angelockt durch die Wäremabstrahlung der WEA, lässt ihn zu dem Schluss kommen, dass hierdurch Fledermäuse angelockt werden könnten und somit in den Gefahrenbereich der Rotoren fliegen würden. Ebenso werden auch Lichtemissionen als möglicher Lockeffekt für Insekten und somit auch für Fledermäuse diskutiert, wobei Untersuchungen aus Amerika dies widerlegen (JOHNSON et al 2002). Es kann aber beim derzeitigen Wissenstand auch noch nicht ausgeschlossen werden. Fledermausschlag ist in Deutschland von 13 Arten bekannt (Göttsche et Göttsche 2007). Besonders im Spätsommer/Herbst kommt es zum Totschlag von Fledermäusen an WEA (dies kann ursächlich aber auch an den vermehrten Totfunduntersuchungen im Spätsommer liegen). Dabei kollidieren meist im freien Luftraum jagende und wandernde Arten (Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwerg- und Rauhhautfledermaus). Über dem Betrachtungsgebiet ist ein Rauhautfledermauszug anzunehmen. Es ist festzuhalten, dass die Untersuchungen aus 2007 und 2009 (Leupolt 2007 und 2009) gezeigt haben, dass die Fledermausaktivitäten sich entlang der vorhandenen Strukturen wie Straßen etc. konzentrieren. Im freien Gelände und somit im Bereich der geplanten Standorte kam es nur zu wenigen Fledermausaktivitäten. Nach Albrecht et al. (2008) sollte im Falle,

20 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 20 von 28 dass regelmäßig mehr als 50 wanderfähige Fledermäuse zur Migrationszeit innerhalb von min. erfasst werden oder/ und sehr hohe Aktivitäten anhand der Horchboxen ermittelt werden, die einer hohen Anzahl an Tieren zuzuordnen sind, die Windenergienutzung an diesen Standorten nicht durchgeführt werden. Falls eine Anzahl von 20 Tieren ermittelt werden kann, muss von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen werden und es sollten technische Lösungen überprüft werden (z.b. Betriebszeitbeschränkungen). Es wurden während der Begehungen in 2007 und 2009 (LEUPOLT 2007 und 2009) keinmal mehr als 20 Rufe von wanderfähigen Fledermäusen in einem kurzen Zeitabschnitt (ca. 60 min.) beobachtet. Über das Untersuchungsgebiet verteilt wurden Ultraschallsignale der Rauhautfledermaus geortet, die einem Durch-/Überflug zugeordnet werden können (niedrigere Rufhauptfrequenz, verlängerte Rufabstände). Am kam es höchstwahrscheinlich zu einem Überflug durch Rauhautfledermäuse im UG. Dafür sprechen die erfassten mittleren Aktivitäten an Standort A und C (an Standort D wurden an diesem Termin insgesamt 10 Aktivitäten erfasst und somit zwar noch im geringen, jedoch nah am mittleren Aktivitätsbereich liegend). Die Lautanalyse der D500X-Daten vom Standort A an diesem Termin ergab überwiegend Rauhautfledermauskontakte. Die Daten der stationären Erfassungsgeräte ergaben während der überwiegenden Anzahl der Erfassungen geringe (3-10 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) oder sehr geringe (1-2 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) Aktivitäten. 3x kam es zu mittleren Aktivitäten (11-30 Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) und einmal zu einer hohen Aktivität ( Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) an Standort D am Insgesamt ist anzunehmen, dass das Untersuchungsgebiet in gesamter Breite, während des Zuges von ihren Sommer- zu ihren Winterquartieren und ebenfalls während des Zuges im Frühjahr von der Rauhautfledermaus überflogen wird. Aus der Literatur sind Weitstreckenzugbewegungen dieser Art vermehrt weiter südlich bekannt (Abbildung 2, HUTTERER et al. 2005). Zugbewegungen von Fledermäusen über Deutschland sind aber zum jetzigen Zeitpunkt noch recht unerforscht. Von den anderen im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten (Zwerg-, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler) wurden keine oder nur in geringem Maße Überflüge während der Begehungen ermittelt. Da nur einmal eine hohe Aktivität ermittelt wurde, die nicht auf eine erhöhte Zugaktivität, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auf jagende Aktivitäten von Breitflügelfledermäusen zurückzuführen sind, und keinmal sehr hohe Aktivitäten ermittelt wurden und aufgrund der Ergebnisse der Begehungen aus 2007 und 2009 ist nicht von einer erhöhten Gefährdung der migrierenden Fledermausfauna durch die geplante Erweiterung auszugehen. Somit ist durch die geplante Erweiterung im Betrachtungsgebiet keine Erhöhung des Kollisionsrisikos an den WEA anzunehmen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen wird, wenn ein Mindestabstand von 300 m zu den bestehenden Jagdhabitaten der Breitflügelfledermaus (siehe Abbildung 8; JH 6, 7 und 8) eingehalten wird. Dieser Mindestabstand wird bei der vorliegenden Planung auch beachtet. Des Weiteren wird ein ausreichender Abstand zu den Teillebensräumen (insbesondere TL2, siehe Abbildung 9) durch die vorliegende Planung eingehalten. Aus gutachterlicher Sicht steht somit der geplanten Erweiterung nichts entgegen. Aufgrund neuer Erkenntnisse und Möglichkeiten hinsichtlich der Durchführung von Langzeithöhenerfassungen im Gondelbereich von bestehenden Windenergieanlagen sollte jedoch aus gutachterlicher Sicht zur Fledermauszugzeit im Herbst (Mitte Juli bis Ende September) ein Höhenmonitoring erfolgen. Diese Untersuchung gewährleistet für den Vorhabensträger ein hohes Maß an Rechtssicherheit, da es im Augenblick die einzige zuverlässige Methode darstellt, um Höhendaten von Fledermausaktivitäten zu ermitteln, die für die Konfliktbeurteilung von besonderer sind. Diese Untersuchung kann nach

21 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 21 von 28 Errichtung der geplanten WEA an derselbigen oder an einer bestehenden WEA in der Nähe durchgeführt werden. 5. Artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) Im Abschnitt 3 des Bundesnaturschutzgesetzes von 2009, welches am in Kraft trat, sind die Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ( 39) sind im 44 strengere Regeln zum Schutz besonders und streng geschützter Arten festgelegt. In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4.wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder der Standorte wild lebender Pflanzen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann, führt dies zu einer Teilfreistellung von den Verboten des 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG. Ein Verstoß gegen das Verbot liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. In so einem Fall würde entsprechend auch keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 erforderlich. Von ist, dass die Funktion der Lebensstätte für die Populationen der betroffenen Arten kontinuierlich erhalten bleibt. Kann dies bestätigt werden oder durch Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden, ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Geht die Funktion der Lebensstätte dauerhaft verloren oder wird sie zeitlich begrenzt derart unterbrochen, dass dies für die Populationen der relevanten Arten nicht tolerabel ist, ist von einem Verbotstatbestand auszugehen. Kann die Lebensstätte als solche ihre Funktion bei einer Beschädigung weiter erfüllen, weil nur ein kleiner, unerheblicher Teil einer großräumigen Lebensstätte verloren geht ohne dass dieses eine erkennbare Auswirkung auf die ökologische Funktion bzw. auf die Population haben wird, ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

22 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 22 von Zu berücksichtigende Arten Im Rahmen dieser artenschutzrechtlichen Prüfung wird nur die Gruppe der Fledermäuse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) betrachtet. Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.r. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen werden kann. Jagdgebiete gehören nicht zu den in 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Durch das Vorhaben geht keine potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Fledermäusen verloren. Es gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter Fortpflanzungsstätten kommt. 5.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44 Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des 44 (1) BNatSchG stichwortartig gegenübergestellt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, a. Dieses Verbot wird im Hinblick auf Fledermäuse nicht verletzt, da für die Aufstellung der Neuanlagen keine Fledermäuse getötet, verletzt oder gefangen werden. Auch bestehen keine Hinweise für eine Erhöhung der Kollisionsgefahr durch die Erweiterung, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen würde, wenn ein Mindestabstand von 300 m zu den bestehenden Jagdhabitaten der Breitflügelfledermaus eingehalten wird. Um aussagekräftige Ergebnisse aus der Höhe zu erhalten, sollte aus gutachterlicher Sicht ein Höhenmonitoring zur Herbstzugzeit ( bis 30.09) durchgeführt werden. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, b. Dieses Verbot wird hinsichtlich der Fledermäuse nicht verletzt, da keine Quartiere durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Auch ist nicht mit einer erhöhten Störung durch die neuen WEA während der Zugzeit zu rechnen. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, c. (Potenzielle) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen sind nicht betroffen.

23 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 23 von wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. d. hier nicht betrachtet. Durch die geplante Erweiterung im Betrachtungsgebiet ist keine Erhöhung des Kollisionsrisikos an den WEA anzunehmen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen wird, wenn ein Mindestabstand von 300 m zu den bestehenden Jagdhabitaten der Breitflügelfledermaus (siehe Abbildung 8; JH 6, 7 und 8) eingehalten wird. Dieser Mindestabstand wird bei der vorliegenden Planung auch beachtet. Des Weiteren wird ein ausreichender Abstand zu den Teillebensräumen (insbesondere TL2, siehe Abbildung 9) durch die vorliegende Planung eingehalten. Aus gutachterlicher Sicht steht somit der geplanten Erweiterung nichts entgegen. Somit kommt es hinsichtlich der Fledermäuse nicht zum Eintreten der Verbote nach 44 (1) BNatSchG. Damit wird zur Verwirklichung des Vorhabens keine Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich.

24 Westerbelmhusen, Fledermäuse, 24 von Literatur ALBRECHT, R., KNIEF, W., MERTENS, I., GÖTTSCHE, MI. & GÖTTSCHE, MA. (2008): Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LANU). ARNOLD, A. & BRAUN, M. (2002): Telemetrische Untersuchungen an Rauhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii Keyserling & Blasius 1839) in den nordbadischen Rheinauen. In: MESCHEDE, A., HELLER, K.-G., & BOYE, P. (Bearb.): Ökologie, Wanderungen und Genetik von Fledermäusen in Wäldern Untersuchungen als Grundlage für den Fledermausschutz. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 71: BAAGOE, H. J. (2001): Eptesicus serotinus (Schreber, 1774) Breitflügelfledermaus. In: Krapp, F. [Hrsg.]: Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4: Fledertiere, Teil I: Chiroptera I. Wiebelsheim (Aula-Verlag) S BACH, L., RAHMEL, U. (2006): Fledermäuse und Windenergie ein realer Konflikt? Inform. D. Naturschutz Niedersachsen Nr. 1 BACH, L.; BRINKMANN, R., LIMPENS, H., RAHMEL, U., REICHENBACH, M. & ROSCHEN, A.(1999): Bewertung und planerische Umsetzung von Fledermausdaten im Rahmen der Windkraftplanung. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Band 4. S BARLOW, K. E. (1997): The diets of two phonic types of the bat Pipistrellus pipistrellus in Britain. J. Zoology (Lond.) 243: BECK, A. (1995): Fecal analyses of European bat species. Myotis 32/33: BORKENHAGEN, P. (2001): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins Rote Liste. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), Flintbek, 60 S. BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. - Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 14(1): BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 4/98: CATTO, C. M. C., HUTSON, A. M. & RACEY, P. A. (1994): The diet of Eptesicus serotinus in southern England. Folia Zoologica 43: CATTO, C. M. C., HUTSON, A. M., RACEY, P. A. & STEPHENSON, P. J. (1996): Foraging behaviour and habitat use of the serotine bat (Eptesicus serotinus) in southern England. J. Zoology, London 238: DIETZ, C., von HELVERSEN, O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. - Stuttgart (Franckh-Kosmos) 399 S. DIETZ, M. & FITZENRÄUTER, B. (1996): Zur Flugroutennutzung einer Wasserfledermauspopulation (Myotis daubentonii Kuhl, 1819) im Stadtbereich von Gießen. - Säugetierkundliche Informationen 4, H. 20: EICHSTÄDT, H. (1995): Ressourcennutzung und Nischenbildung in einer Fledermausgemeinschaft im Nordosten Brandenburgs. Dissertation TU Dresden: 113 S..

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