Ergänzende Fledermauszuguntersuchung zu geplantem Windpark bei Winsen (Luhe), Pattensen. im Auftrag der Windpark Winsen (Luhe) GmbH & Co.

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1 D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr Heidmühlen Tel.: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de 01. August 2016 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung zu geplantem Windpark bei Winsen (Luhe), Pattensen im Auftrag der Windpark Winsen (Luhe) GmbH & Co. KG

2 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 2 von 9 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Methode Ergebnisse der ergänzenden Fledermauszugerfassungen Artenspektrum Detektorbegehungen Stationäre Bodenerfassungen Diskussion Anhang...8 Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

3 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 3 von 9 1 Einleitung und Methode Ich verweise diesbezüglich auf mein Fachgutachten vom (Fledermausuntersuchung im Rahmen eines geplanten Windparks bei Winsen (Luhe); Gebiet 1: Pattensen sowie mein Bericht über zusätzliche Fledermausuntersuchung vom ( Fledermausuntersuchung zu geplanten Windenergieanlagen am Alten Postweg bei Winsen (Luhe), Pattensen). Auf Wunsch der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sollen ergänzende Fledermauszuguntersuchungen im Frühjahr 2016 durchgeführt werden. Für die ergänzende Fledermauszugerfassung im Frühjahr wurden Anfang und Mitte April 2016 (09. sowie ) zwei nächtliche Detektorbegehungen im Bereich der geplanten WEA-Standorte (P1 P5) und deren Umfeld mit einem zeitlichem Aufwand von mindestens sechs Stunden ab Sonnenuntergang durchgeführt. Die Begehungen erfolgten mittels Sichtbeobachtungen und Batdetektoren im Zeitdehnungs- (Pettersson D240x) sowie Frequenzmischverfahren (Pettersson D100). Für die Untersuchungen wurde geeignetes Wetter berücksichtigt. Parallel zu den Begehungen wurden stationäre Erfassungsgeräte (sogenannte Horchkisten) ausgebracht und ausgewertet. Dabei wurden je Begehung insgesamt fünf stationäre Erfassungsgeräte (Ciel BOX HD2 und MP3-Player) eingesetzt. Die Frequenzen 25 khz und 45 khz erfassen die Horchkisten getrennt. Die stationären Erfassungsgeräte wurden i. d. R. bereits vor Sonnenuntergang im Gelände exponiert und erst nach Sonnenaufgang wieder eingeholt. Zur Klassifizierung der mittels der stationären Erfassungsgeräte festgestellten Aktivitätsdichten wurde die in Tabelle 1 dargestellte Skala verwendet. Die Aktivitätsdichte stellt die Anzahl der Nachweise von Fledermausrufen pro Zeiteinheit dar. Ein Rückschluss auf die Zahl der Tiere ist nur sehr eingeschränkt möglich, da eine Unterscheidung von Individuen i. d. R. nicht zuverlässig möglich ist (z.b. kann ein über einen längeren Zeitraum im Bereich der Horchbox jagendes Einzeltier ebenfalls sehr hohe Aktivitätsdichten erzeugen). Hierbei ist zu beachten, dass insbesondere bei Rufsequenzen von Fledermausarten mit einem großen Abstand zwischen zwei Einzelrufen (z.b. Großer Abendsegler bei Durchflug) die Erfassungsgeräte mehrere Aufnahmen aus einer Rufsequenz erstellen. So kann dies dazu führen, dass eine Fledermaus, die einmal am Erfassungsgerät vorbeifliegt, mehrere Aufnahmen auslöst. Eine Möglichkeit dieses Problem anzugehen und auch eine höhere Vergleichbarkeit von Daten herzustellen, ist die Anwendung von 1-Minutenintervallen (siehe auch: Hierbei gelten alle Rufsequenzen derselben Art innerhalb einer Minute als eine Aktivität. Auf Wunsch der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und nach Absprache mit dem NLWKN (Herr Heuser) wird auf die Anwendung von 1-Minutenintervall in diesem Gutachten verzichtet. Mit den Horchkisten ist meist nur eine Arterkennung auf Gattungsniveau möglich. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

4 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 4 von 9 Tabelle 1: Abundanzklassen zur Bewertung der Aktivitätsdichte bei Horchboxenerfassungen (nach LANU 2008) Abundanzklasse Summe der aufgezeichneten Ereignisse im Untersuchungsraum in einer Untersuchungsnacht Aktivität 0 Keine 1 2 sehr gering 3 10 Gering Mittel Hoch sehr hoch > 250 äußerst hoch Alle Fledermausarten gehören zu den streng geschützten Arten, die nach 15 (5) und 44 BNatSchG bei Eingriffsplanungen besonders zu beachten sind. 2 Ergebnisse der ergänzenden Fledermauszugerfassungen 2016 Bezüglich der Charakterisierung der ermittelten Fledermausarten verweise ich auf die genannten Vorgutachten. 2.1 Artenspektrum Während der zwei Detektorbegehungen im Frühjahr 2016 wurden mit der Zwerg-, Rauhautfledermaus sowie Großem Abendsegler drei Fledermausarten beobachtet (Tabelle 2). Zusätzlich konnten noch Rufe aus der Gattung Myotis sowie Rufe aus der Gruppe der Nyctaloiden ermittelt werden. Die Einstufungen der Roten Liste Niedersachsens (HECKENROTH 1991) sind veraltet. In den letzten Jahren hat es große Fortschritte in der Kenntnis der Verbreitung und eventuell auch im Schutz der Fledermäuse gegeben, so dass in diesem Gutachten die aktuelleren Angaben (Erhaltungszustände) aus den Vollzugshinweisen Niedersachsen (NLWKN 2010) verwendet werden. Von den vorkommenden Arten werden die Erhaltungszustände der Zwerg- und Rauhautfledermaus als günstig, die des Großen Abendseglers als unzureichend in der atlantischen Region Niedersachsens aufgeführt. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

5 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 5 von 9 Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet zur Frühjahrszugzeit 2016 festgestellte Fledermausarten RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); EZ Ni = Erhaltungszustände aus Vollzugshinweisen Niedersachsen (NLWKN 2010) 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt; - = nicht auf der Roten Liste geführt; g = günstig, u = unzureichend, s = schlecht Rauhautflm. (Pipistrellus nathusii) Beg. und HB g * Myotis spec. Beg. und HB Art Erfasst durch Begehung oder Horchboxen EZ- Ni Zwergflm. (Pipistrellus pipistrellus) Beg. und HB g * Gr. Abendsegler (Nyctalus noctula) Beg. und HB u V RL- D 2.2 Detektorbegehungen Die erfassten Ortungen während der Begehungen zur Frühjahrszugzeit (09. sowie ) sind im Anhang in Abbildung 2 dargestellt. Von den vorkommenden Arten wurde die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) am häufigsten geortet. Des Weiteren konnten während der Detektorbegehungen zur Frühjahrszugzeit der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) zwar regelmäßig, jedoch nur vereinzelt erfasst werden. Rufe aus der Gattung Myotis wurden nur in sehr geringen Aktivitäten festgestellt. Die Rauhautfledermaus (Pipiszrellus nathusii) wurde insgesamt zweimal während der Detektorbegehungen geortet. 2.3 Stationäre Bodenerfassungen Es kamen je fünf stationäre Erfassungsgeräte parallel zu den zwei Begehungen zum Einsatz. Die stationären Erfassungen erfolgten an den geplanten WEA-Standorten (P1- P5; siehe genannte Vorgutachten). Abbildung 1 zeigt die ermittelten Fledermausaktivitäten pro Erfassungsnacht durch die stationären Erfassungsgeräte. Im Anhang befindet sich eine Tabelle mit den genauen stationären Erfassungsdaten (Tabelle 3). Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

6 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 6 von 9 Abbildung 1: Erfasste Fledermausaktivitäten an den stationären Erfassungsgeräten zur Frühjahrszugzeit 2016 Die ermittelten Fledermausaktivitäten (erfasste Aktivitäten/Nacht) waren während der Erfassungen gering (3-10 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum), sehr gering (1-2 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) oder es kam zu keinen Aktivitäten. Zu mittleren Aktivitäten (11-30 erfasste Aktivitäten im Untersuchungszeitraum) hohen oder sehr hohen Aktivitäten kam es an keinem der Standorte. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

7 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 7 von 9 3 Diskussion Auch die erneuten Detektorbegehungen zur Frühjahrszugzeit 2016 erbrachten wie schon die Ergebnisse aus den Voruntersuchungen (siehe genannte Vorgutachten) keine Hinweise für einen vermehrten Fledermauszug über das Untersuchungsgebiet. Gleiches gilt für die Ergebnisse der stationären Erfassungen. Nach den Ergebnissen der stationären Erfassungen und der Detektorbegehungen findet im Untersuchungsgebiet ein Fledermauszug nur in geringem Maße statt. Somit tritt das hauptsächliche Konfliktpotenzial für Fledermäuse (Kollisionen während des Zuges) hier nicht in Erscheinung. Von einer erhöhten Gefährdung der migrierenden Fledermausfauna während des Zuges durch die geplanten WEA ist nicht auszugehen. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

8 4 Anhang Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 8 von 9 Abb. 2: Fledermausortungen während der Frühjahrszugzeit 2016 (rot = Zwergflm., hellrot = Rauhautflm., hellblau = Gr. Abendsegler, blau = Nyctaloid Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

9 Ergänzende Fledermauszuguntersuchung Pattensen, 2016; S. 9 von 9 Tabelle 3: Daten der stationären Erfassungen zur Frühjahrszugzeit 2015 Datum/Standort P1 P2 P3 P4 P5 5x Pip, 1x 2x Pip, 1x Nyc 1x Nyc Nyc k.a. 2x Nyc x Pip 1x Pip, 1x Nyc, 1x Myo k.a. 1x Pip 1x Pip Legende: Myo: Myotis spec.; Nyc = Nyctaloid (hier Nnoc, Nlei oder Eser); Pip = Pipistrelloid (hier Ppip, Pnat oder Ppyg); k.a.: keine Aktivitäten. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

10 D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr Heidmühlen Tel.: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de An: Windpark Winsen (Luhe) GmbH & Co KG Herrn Blume Schlossring Winsen Betrifft: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Unterlagennachforderung mit Schreiben des Landkreises Harburg Abt. Boden/ Luft/ Wasser (Frau Jürges) vom , hier: Erwiderung bezüglich der Unterlagennachforderung zum Themenkomplex Naturschutz- Fledermausuntersuchung Windpark Pattensen (Gebiet 1) Sehr geehrter Herr Blume, dem Wunsch einer Stellungnahme der in der Unterlagennachforderung angesprochenen Punkte im Bezug auf meine Fledermausuntersuchungen komme ich gern nach. Mein Fachgebiet ist mit dem Kapitel Fledermäuse auf den S. 2-4 angesprochen. Als Grundlage dienen mein Endbericht vom (Fledermausuntersuchung im Rahmen eines geplanten Windparks bei Winsen (Luhe); Gebiet 1: Pattensen, nachfolgend zitiert als Fachgutachten A ) sowie mein Bericht über zusätzliche Fledermausuntersuchung vom ( Fledermausuntersuchung zu geplanten Windenergieanlagen am Alten Postweg bei Winsen (Luhe), Pattensen, nachfolgend zitiert als Fachgutachten B ). Den lückenlosen Auszügen aus der Unterlagennachforderung des LK Harburgs (in kursiv dargestellt) folgt jeweils meine diesbezügliche Stellungnahme. 1a) LK Harburg: Im Fazit der Fledermausuntersuchung fällt in erster Linie auf, dass die Darstellung der Fledermausaktivität in beiden Ergebnisteilen völlig unsachgemäß ist, da der Eintritt des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand nach 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG, individuenbezogen auszulegen ist. 1b) Leupolt: Es ist richtig, dass der Eintritt des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes nach 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG (Tötungsverbot) individuenbezogen auszulegen ist (siehe auch NDS. MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2015): Leitfaden, Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen). Individuenbezogene Angaben können im Rahmen von Detektor- und Horchboxenuntersuchungen jedoch nicht gemacht werden, da eine individuelle Unterscheidung auch innerhalb einer Art mit Hilfe der Lautanalyse Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

11 Stellungnahme Fledermausuntersuchung WP Scharmbeck, S. 2 von 7 nicht möglich ist. Eine individuenbezogene Darstellung ist somit nicht möglich. Die individuenbezogene Betrachtung hinsichtlich des Tötungsverbotes (erhöht sich das Tötungsrisiko des einzelnen Individuums signifikant im Bezug auf das allgemeine Lebensrisiko) erfolgt nicht im Ergebnisteil, sondern erst in der artenschutzrechtlichen Prüfung (nicht Bestandteil der o.g. Gutachten A & B). 2a) LK Harburg: Vor dem Hintergrund der Windenergie stehen vor allem die WEA- empfindlichen Arten im Vordergrund, welche durch Detektorbegehungen am Standort festgestellt wurden (Nyctalus noctula und Pipistrellus nathusii). Individuenbezogene Angaben zu detektierten Aufnahmen durch Horchboxen sind erst im Anhang zu finden. Es wird wiederum nicht deutlich, ob es sich dabei um die absolute Anzahl von Aufnahmen der detektierten Arten handelt, oder ob diese auch nach 1- Minuten Klassen zusammengeführt wurden. 2b) Leupolt: Individuenbezogene Angaben zu detektierten Aufnahmen durch die Horchboxen sind nicht im Anhang zu finden. Hier werden teilweise artbezogene Angaben gemacht. Dies ist aufgrund der technischen Möglichkeiten auch nicht immer mit ausreichender Sicherheit durchführbar. Dann wurden die Aufnahmen Fledermausartgruppen zugeordnet (z.b. die Gruppe der Pipistrelloiden, die im vorliegenden Fall aus den Arten Zwergflm. (Pipistrellus pipistrellus), Mückenflm. (Pipistrellus pygmaeus) sowie der Rauhautflm. (Pipistrellus nathusii) besteht. Werden hier möglicherweise die Begriffe individuenbezogen und artbezogen verwechselt? Es wurde in den überarbeiteten Versionen der Gutachten (siehe o.g. Fachgutachten A & B) auf die Anwendung der 1-Minutenintervalle auf Wunsch der zuständigen UNB und nach Absprache mit Herrn Heuser vom NLWKN komplett verzichtet. Dies wurde auch bereits in der Abwägung erläutert. Es ist die absolute Anzahl an Aufnahmen der detektierten Arten dargestellt. 3a) LK Harburg: Will man stark frequentierte Flugstraßen innerhalb des Standorts ausmachen, um ein Gefährdungsrisiko abschätzen zu können, ist die Methode der Auswertung fachlich falsch. In der vom Gutachter zitierten Quelle heißt es: Natürlich hat dieser Index wiederum einige Nachteile, vor allem an gut frequentierten Flugstraßen wird er nicht gut funktionieren, da hier mehrere Individuen innerhalb der Zeitklasse durchfliegen können (Runkel 2016). Dies wurde bei der Wahl der Methodik zur Auswertung der Horchboxdaten anscheinend überlesen. Stark frequentierte Flugstraßen in der Nähe von WEA bedeuten für Fledermäuse ein erhebliches Kollisionsrisiko und können somit den Eintritt des Verbotstatbestands nach 44 (1) BNatSchG hervorrufen. 3b) Leupolt: Dieser Einwand bezieht sich wieder auf die Verwendung der 1-Minutenintervall-Methodik. Siehe oben, es wurde keine 1-Minutenintervall-Methodik angewendet. 4a) LK Harburg: Ebenfalls wird im Fazit festgestellt, dass der Standort nicht von einem vermehrten Zuggeschehen geprägt ist. Die Erfassungen für den Zeitraum des Frühjahrszugs beginnen allerdings erst am In der Regel ist der Zug zum Beispiel von Nyctalus noctula und Pipistrellus nathusii bereits Anfangs April oder früher zu beobachten. Dementsprechend sind mehr Aufnahmen der eben genannten Arten zu erwarten. Anhand der vorliegenden Unterlagen kann somit ein vermehrtes Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

12 Stellungnahme Fledermausuntersuchung WP Scharmbeck, S. 3 von 7 Zuggeschehen im Frühjahr nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um einen vollständigen Überblick über ein mögliches Zuggeschehen zu erhalten, werden weitere Begehungen sowie der Einsatz von stationären Erfassungsgeräten Anfang April sowie Mitte April gefordert. 4b) Leupolt: Nach NLT-Papier 2011 sollen die Frühjahrszugerfassungen ab etwa Mitte April bis Mitte Mai, nach NLT-Papier 2014 zwischen dem und durchgeführt werden: nach dem Leitfaden Umsetzung Artenschutz aus 2015 (NDS. MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2015) an drei Terminen vom 15 April bis 31. Mai. Die Untersuchungen wurden nach den Vorgaben des NLT-Papieres (Stand: Oktober 2011) durchgeführt. In 2013 wurde die erste Frühjahrszugdetektorbegehung am , in 2015 am durchgeführt. Aus gutachterlicher Sicht wurden die Detektorbegehungen und der parallele Einsatz der stationären Erfassungen nicht zu spät begonnen. Es liegen durch die in 2013 und 2015 jeweils an vier Terminen erfolgten Detektorbegehungen ausreichend Daten auch aus der Frühjahrszugzeit vor, um das Gebiet hinsichtlich des Frühjahrszuges gutachterlich bewerten zu können. Es ist richtig, dass der Frühjahrszug z.b von N. noctula oder P. nathusii bereits Anfang April oder auch schon früher beginnen kann. Jedoch müssen bei nur einer geringen Anzahl an Begehungsterminen (viermal während der Frühjahrszugzeit) die Termine für die Detektorbegehungen so gelegt werden, dass diese möglichst zu der Hauptaktivitätszeit des Zuges stattfinden, um die Spitzen des Zuges mitzubekommen. Die Hauptaktivitätszeiten des Zuges sind auch wetterabhängig und können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Erneute Detektor-Begehungen und Horchboxeneinsätze zur Frühjahrszugzeit halte ich aus gutachterlicher Sicht nicht für notwendig, da durch die vorliegenden Untersuchung ausreichend Daten zur Frühjahrszugzeit (aus zwei Jahren!) erhoben wurden. 5a) LK Harburg: Die hohe Anzahl der Aktivitäten pro Nacht (Horchboxaufnahmen) während der Erfassungszeit vom bis zum sollte nicht lediglich als Einzelereignis abgetan werden. 5b) Leupolt: Im Fachgutachten A wird lediglich die am an Standort C durch das stationäre Erfassungsgerät ermittelte äußerst hohe Aktivität als Einzelereignis angesehen; nicht wie in 5a) beschrieben alle Aktivitäten pro Nacht während der Erfassungszeit vom bis a) LK Harburg: Zeitlich sind die hohen Aktivitäten pro Nacht von Nyctalus noctula am und dem Herbstzug zuzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass in den fehlenden Nächten ( ) eine ähnlich hohe Anzahl von Aktivitäten pro Nacht des Großen Abendseglers detektiert werden würde. Die Hauptpaarungszeit des Großen Abendseglers fällt in die Monate August und September. Die hohen Aktivitäten pro Nacht entsprechen somit sehr wahrscheinlich geschlechtsreifen Männchen und Weibchen auf ihrem Zug zum Paarungsquartier. Der Große Abendsegler wird zu den kurzlebigsten einheimischen Fledermausarten gezählt, darüber hinaus bekommen Fledermäuse im Gegensatz zu anderen Säugetieren verhältnismäßig wenige Junge (Nyctalus noctula bekommt in der Regel Zwillinge, andere Arten nur ein Junges) zusätzlich gebären Weibchen nur einmal im Jahr, im Alter von einem Jahr. Eine Kollision mit WEA könnte zu diesem Zeitpunkt somit den Erhaltungszustand der Art erheblich verschlechtern. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

13 Stellungnahme Fledermausuntersuchung WP Scharmbeck, S. 4 von 7 6b) Leupolt: Die stationären Erfassungen, durch die es zu hohen Aktivitäten durch N. noctula kam, befanden sich in der Nähe des Jagdhabitates H3, in dem u.a. N. noctula sowie Eptesicus serotinus (Breitflügelfledermaus) jagen. Zum Beginn der Begehungen wurden hier Individuen des Großen Abendseglers und der Breitflügelfledermaus auf und ab jagend beobachtet. Auch die stationären Erfassungen zeichneten hier Jagdrufe von N.noctula und E. serotinus auf. Die hohen Aktivitäten sind hier somit nicht auf ein Zuggeschehen, sondern auf Jagdereignisse von Individuen zurückzuführen. Hinzu kommt, dass durch die Methodik der Auswertung der stationären Erfassungen (bei der auf Wunsch der UNB auf sinnvolle 1-Minutenintervalle verzichtet wurde) durch die langen Rufabstände der einzelnen Rufe bei N. noctula aus einem Vorbeiflug eines Tieres teilweise bis zu 10 Aufnahmen entstehen können. Es wurden keine Sozialrufe von N. noctula im Untersuchungsgebiet festgestellt, die auf das Vorhandensein von Balz-/Paarungsquartieren dieser Art im UG hätten schließen lassen. 7a) LK Harburg: Die fehlende Installation einer Daueraufzeichnung wie sie im Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlangen in Niedersachsen gefordert wird, lässt demnach keine abschließende Bewertung zu. 7b) Leupolt: Die Untersuchungen fanden nach der Methodik des NLT Papieres Oktober 2011 statt, da die Untersuchungen bereits 2012 begannen. Zu diesem Zeitpunkt wurden stationäre Dauererfassungen vom Boden aus im Rahmen von Fledermausuntersuchungen bezüglich WEA in Niedersachsen noch gar nicht durchgeführt. Erstmalig erwähnt wurden die stationären Dauererfassungen vom Boden aus im NLT-Papier 2014, welches erst Oktober 2014 veröffentlich wurde. 8a) LK Harburg: Vergleicht man die hohe Anzahl von Aktivitäten pro Nacht der Rauhautfledermaus, kann während der Herbstzugszeit ebenfalls ein deutlicher Anstieg gegenüber der Aktivitäten pro Nacht im Zeitraum der Lokalpopulationszeit bei Pipistrellus nathusii (Rauhautfledermaus) festgestellt werden (106 Aufnahmen mit Pipistrellus nathusii zur Herbstzugzeit; 3 Aufnahmen mit Pipistrellus nathusii zur Lokalpopulationszeit 2012). 8b) Leupolt: Die Anzahl der Aktivitäten pro Nacht (z.b. 106 Aktivitäten pro Nacht mit P. nathusii zur Herbstzugzeit) sind für mich nicht nachvollziehbar und ganz sicher nicht während meiner Untersuchungen festgestellt worden. Sollte hier die Summe der Aktivitäten von P. nathusii, die durch alle stationären Erfassungsgeräte zur Herbstzugzeit ermittelt wurden mit der Summe der Aktivitäten von P. nathusii aller stationärer Erfassungen zur Lokalpopulationszeit verglichen werden, ist dies wissenschaftlich nicht vertretbar. Allein die Tatsache, dass zur Herbstzugzeit an 10 Terminen stationäre Erfassungen erfolgten und zur Lokalpopulationszeit an 5 Terminen lässt diesen Vergleich in dieser Art und Weise nicht zu. Der Umstand, dass zur Lokalpopulationszeit pro Begehung weniger Aktivitäten der Rauhautfledermaus erfasst wurden als zur Herbstzugzeit ist ein Anzeichen dafür, dass das Gebiet zur Lokalpopulationszeit nicht verstärkt durch die Rauhautfledermaus genutzt wird, jedoch noch nicht für ein vermehrtes Zuggeschehen. Es wird in den Gutachten auch nicht behauptet, zur Herbstzugzeit wären keine Rauhautfledermäuse im Untersuchungsgebiet anwesend. So wurden jedoch zur Herbstzugzeit 2012 maximal neun Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

14 Stellungnahme Fledermausuntersuchung WP Scharmbeck, S. 5 von 7 Aktivitäten der Rauhautfledermaus durch eine stationäre Erfassung in einer Nacht und zum Herbstzug 2014 sogar nur maximal vier Aktivitäten erfasst. Während der Detektorbegehungen zur Herbstzugzeit wurde die Rauhautfledermaus nur vereinzelt geortet. Somit ergaben sich keine Hinweise für eine vermehrtes Vorkommen und somit auch nicht zu einem vermehrten Zuggeschehen der Rauhautfledermaus zur Herbstzugzeit über das Untersuchungsgebiet. 9a) LK Harburg: Der Annahme das Gebiet würde nicht von vermehrten Zuggeschehen im Herbst geprägt sein, kann aufgrund der vorliegenden Daten und Auswertungen nicht entsprochen werden. Dementsprechend sind Abschaltungen für alle geplanten WEA vom bis zum im ersten Betriebsjahr gemäß des Leitfadens Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlangen in Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 2016) (bei Windgeschwindigkeiten über 6 m/s, Temperaturen über 10 C und keinem Regen, 1h vor Sonnenuntergang bis 1h nach Sonnenaufgang) vom Vorhabensträger vorzunehmen. Werden die geforderten Untersuchungen im Zeitraum des Frühjahrszugs nicht durchgeführt, sind auch hier Abschaltungen im ersten Betriebsjahr durch den Vorhabensträger erforderlich. Diese würden sich auf den Zeitraum von bis zum bei zuvor genannten Klimaparametern belaufen. 9b) Leupolt: Aufgrund der Ergebnisse der ausgiebigen Untersuchungen mittels Detektorbegehungen sowie Einsatz stationärer Erfassungen komme ich zu dem Ergebnis, dass über dem Untersuchungsgebiet weder zur Frühjahrs- noch zur Herbstzugzeit ein vermehrtes Zuggeschehen stattfindet. Abschaltzeiten zur Verringerung des Kollisionsrisikos migrierender Fledermäuse sind somit aus meiner Sicht nicht notwendig. Im Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes 2015 wird auf Seite 35 ein Zeitraum für Abschaltzeiten während der Frühjahrszugzeit/Bezug der Wochenstuben vom bis und nicht, wie oben angegeben, bis zum genannt. Auch der Zeitraum der Abschaltung wird nicht mit 1h vor Sonnenuntergang bis 1h nach Sonnenaufgang angegeben. 10a) LK Harburg: Zusätzlich ist ein Gondelmonitoring an der Anlage P5 ab dem ersten Betriebsjahr über mindestens zwei Aktivitätsperioden (2 Jahre) von bis zum vom Vorhabensträger durchzuführen. Dabei sind Daten zu Windgeschwindigkeiten, Temperatur und Niederschlag aufzuzeichnen. Nach dem ersten Jahr können Abschaltzeiten entsprechend der Ergebnisse angepasst werden, im zweiten Jahr müssen diese dann auf ihre Richtigkeit geprüft werden. 10b) Leupolt: Nach dem Leitfaden Umsetzung des Artenschutz 2015 ist ein Gondelmonitoring nicht Pflicht: (ʺAuf der Grundlage von detaillierten Fledermausuntersuchungen im Vorfeld der Genehmigung wird ein auf den Einzelfall abgestimmtes, art- und vorkommenspezifisches Abschaltszenario festgelegt. Ein Gondelmonitoring im laufenden Betrieb ist dann nicht erforderlich. Es bietet sich aber an, wenn die Abschaltzeiten ggf. nachträglich betriebsfreundlich optimiert werden sollenʺ). Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

15 Stellungnahme Fledermausuntersuchung WP Scharmbeck, S. 6 von 7 11a) LK Harburg: Abschätzung des erhöhten Kollisionsrisikos an den neuen WEA während der Jagd In allen Zeiträumen wurden jagende Große Abendsegler in unmittelbarer Nähe zum Standort einer neu geplanten WEA (P5) festgestellt, auch die Breitflügelfledermaus konnte im Zeitraum des Herbstzugs jagend detektiert werden. Dieser Abstand unterschreitet die 200 m Grenze, durch die das Gefährdungsrisiko von Fledermausarten die im hohen Luftraum jagen, verringert wird. Um einen Verstoß gegen 44 (1) zu vermeiden, müssen Abschaltzeiten an der entsprechenden Anlage, entgegen des geforderten Zeitraums im Fledermausgutachten vom bis zum entsprechend des Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen eingerichtet werden. 11b) Leupolt: Der Zeitraum der Abschaltzeiten für die geplante WEA P5 ergibt sich im Fachgutachten A aus den ermittelten Ergebnissen der stationären Erfassungen und Detektorbegehungen. So wurden z.b. ab September keine hohen Aktivitäten mehr durch die stationären Erfassungsgeräte festgestellt. Die Ausweitung des Abschaltzeitraumes, wie vom LK Harburg gefordert, ist aus gutachterlicher Sicht vertretbar. Der Abschaltzeitraum könnte dann durch ein Gondelmonitoring möglicherweise wieder weiter eingeschränkt werden. Bezüglich der Abschaltparameter weise ich darauf hin, dass, wie auch im Fachgutachten A gefordert, die Windgeschwindigkeit, ab der abgeschaltet werden muss, in diesem Fall bei 7,5 m/s liegen sollte. Dies wird auch im Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes auf S. 35 erwähnt: ʺDarüber hinaus können aufgrund von naturräumlichen Gegebenheiten in Niedersachsen für die beiden Abendsegler-Arten und die Rauhautfledermaus unter Vorsorge- und Vermeidungsgesichtspunkten auch bei höheren Windgeschwindigkeiten Abschaltzeiten erforderlich sein.ʺ Dies trifft hier zu. Ich verweise diesbezüglich auch auf die Ergebnisse und Ausführungen von Behr et al. (BEHR, O. R. BRINKMANN, I.NIERMANN & F. KORNER-NIEVERGELT (2011):Akustische Erfassung der Fledermausaktivität an Windenergieanlagen In: BRINKMANN, R., O. BEHR, I. NIERMANN und M. REICH (Hrsg.): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergeianlagen. Umwelt und Raum Bd. 4, , Cullivier Verlag, Göttingen). Fazit: Die Hauptvorwürfe an der Untersuchungsmethodik sind somit die angebliche Verwendung der 1- Minutenintervallmethodik bei der Auswertung der stationären Erfassungsgeräte, der angebliche verspätete Beginn der Frühjahrszugbegehungen sowie die fehlende Daueraufzeichnung vom Boden aus. Hierzu ist festzuhalten, dass bei den o.g. Fachgutachten A & B auf die 1- Miutenintervallmethodik auf Wunsch der UNB und nach Absprache mit Herrn Heuser vom NLWKN verzichtet wurde. Der Beginn der Frühjahrsbegehungen wurde entsprechend der Empfehlungen des NLT-Papieres 2011 gewählt und widerspricht auch nicht den Empfehlungen hierzu aus dem NLT-Papier 2014 sowie dem Leitfaden Artenschutz (NDS. MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2015): Leitfaden, Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen). Die Daueraufzeichnung vom Boden aus war bei Durchführung der Untersuchungen noch nicht Standard in Niedersachsen. Auch sollte eine bestehende Methodik während der Untersuchung möglichst nicht geändert werden. Dadurch würde z.b. die Vergleichbarkeit der Untersuchung mit anderen Windparkuntersuchungen, die ebenfalls nach den Vorgaben des NLT-Papieres 2011 erstellt wurden, entfallen. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

16 Stellungnahme Fledermausuntersuchung WP Scharmbeck, S. 7 von 7 Der Annahme des LK Harburg, das Gebiet wäre von einem vermehrten Zuggeschehen im Herbst geprägt, kann ich nicht folgen. Diese Annahme wird ausschließlich durch die Ergebnisse der stationären Erfassungsgeräte aus 2012/2013 begründet. Die Erkenntnisse aus den Detektorbegehungen 2012/2013 sowie 2015 und die Daten der stationären Erfassungsgeräte aus 2015 werden nicht beachtet. Jede Erfassungsmethode hat ihre Grenzen und Vorteile. So können die Fledermausaktivitäten in einem Bereich durch die stationären Erfassungen über eine komplette Nacht erfasst werden, es werden aber nur die Rufe aufgezeichnet. Informationen über Flugrichtungen, Flughöhe oder Habitus der rufenden Fledermaus können im Gegensatz zu den Detektorbegehungen nicht erbracht werden. Sinn des angewandten Methodenmix (Detektorbegehungen, Einsatz stationärer Erfassungen) war es durch die Ergebnisse beider Methoden das Gebiet hinsichtlich des Fledermausvorkommens und der Raumnutzung beurteilen zu können. Deshalb sollten in der Bewertung auch die Ergebnisse aller durchgeführten Untersuchungen Beachtung finden. Dipl. Biol. Björn Leupolt Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

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