Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen
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- Eva Linden
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1 zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013
2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung in die städtebauliche Entwicklung und übergeordnete Planung 4 4. Städtebauliche Konzeption 4 5. Ver- und Entsorgung 4 6. Bodenordnung Hinweise 5-2 -
3 1. Einleitung, Planerfordernis Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Es ist planerisches Ziel der Stadt Mayen, bestehende Innenbereiche innerhalb der Stadt Mayen zu entwickeln und einer sinnvollen baulichen Nutzung zuzuführen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine gewerbliche Brachfläche (ehemaliges Busdepot am Katzenberger Weg) welche eine Revitalisierung erfahren soll in Form eines Wohngebietes mit Einzel- bzw. Doppelhausbebauung. Insgesamt können ca. 25 Wohngebäude realisiert werden. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«vom , ist das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Der Bebauungsplan soll zur Umsetzung gelangen. Zwecks Optimierung soll der Abstand zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze um 2 m auf insgesamt 5 m erweitert werden, damit die Möglichkeit geschaffen werden kann Stellplätze für Kraftfahrzeuge anzuordnen. Des Weiteren wird die Dachneigung derart abgeändert, dass nun auch Flachdächer zulässig sind um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Die max. Dachneigung von 45 wird beigehalten. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes durch den Stadtrat der Stadt Mayen gefasst. Der Originalmaßstab des Bebauungsplanes beträgt 1 : 500. Da die Voraussetzungen des 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfüllt sind, wird die vorliegende Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die zulässigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung rechtsverbindlich festgesetzt und bilden die Grundlage für die weiteren, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderlichen Maßnahmen
4 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Die Stadt Mayen liegt im westlichen Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz. Der ca. 1,7 ha umfassende Geltungsbereich befindet sich am östlichen Rand der Stadt, angrenzend an den Katzenberger Weg. Es handelt sich um die Fläche des ehemaligen Busdepots. 3. Einordnung in die städtebauliche Entwicklung und übergeordnete Planung Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine geringfügige Bebauungsplan-Änderung bei der lediglich eine Parallelverschiebung der Baugrenzen sowie eine Aufweitung der Dachneigung und eine geringfügige Änderung der Anzahl der Stellplätze pro Wohnung vorgenommen werden. Im Zuge des Urbebauungsplanes»An der Fuchshütt«ist noch die Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die den in Rede stehenden Bereich dann als Wohnbaufläche darstellen soll. 4. Städtebauliche Konzeption Um eine sinnvolle, zeitgemäße und der Umgebung angepasste Bebauung auf den Grundstücken zu gewährleisten, wurde eine Änderung der Lage der überbaubaren Flächen vorgenommen, indem die Baugrenzen um 2 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie verschoben worden sind, um insgesamt einen Abstand von 5 m erreichen zu können damit die Möglichkeit geschaffen wird zwischen Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze Stellplätze in ausreichender Größe und Anzahl unterzubringen. Ferner wurde die Dachneigung nach unten hin aufgeweitet, damit nun auch Dächer ab 0 (Flachdach) zulässig sind. Hier wird der Renaissance der Flachdächer Rechnung getragen um kostengünstige Wohngebäude errichten zu können. Die Fläche der überbaubaren Bereiche wurde nicht vergrößert. Des Weiteren wurde die textliche Festsetzung über die Anzahl der Stellplätze dahingehend vereinfacht, indem man nun je Wohnung 2 Stellplätze fordert, unabhängig von der Größe der Wohnungen. 5. Ver- und Entsorgung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Anbindung an den Katzenberger Weg. Hieran anschließend wird ein Stichstraßensystem ausgebildet. Die Straßenbreite innerhalb des Plangebietes beträgt 5,7m bzw. 6,0 m und wird unverändert aus dem Ur
5 bebauungsplan übernommen. Die Befahrung mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug ist gegeben. Im Bereich der Stiche und Wendeanlagen werden Müllsammelplätze für den Tag der Abholung angelegt. Die Stromversorgung des Plangebietes erfolgt über den Anschluss an das Ortsnetz der Stadt Mayen. Erforderliche Neuverlegungen sind vor Baubeginn abzustimmen. Die Gasversorgung des Plangebietes erfolgt über den Anschluss an das Ortsnetz der EVM. Auch hier sind die Neuverlegungen abzustimmen. Fernmeldekabel der Deutschen Telekom befinden sich angrenzend an das Plangebiet. Die erforderliche werdende Neuverlegung und Errichtung von Telekommunikationsanlagen ist im Rahmen der Erschließungsplanung mit dem Versorgungsträger abzustimmen. In Straßen und Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in ausreichender Breite für die Unterbringung der Versorgungsleitungen vorzusehen. 6. Bodenordnung Die Grundstücke im Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung befinden sich im Privateigentum zweier Eigentümer. Eine private Grundstücksneuordnung ist ratsam aber nicht zwingend erforderlich. 7. Hinweise Denkmalschutz Es besteht die Möglichkeit, dass bei den Erdarbeiten im Plangebiet archäologische Befunde und Funde (wie Erdverfärbungen, Knochen und Skeletteile, Gefäße oder Scherben, Münzen und Eisengegenstände usw.) zutage treten. Diese Funde sind gemäß DSchPflG der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, Koblenz (Tel / ), zu melden. Der Beginn jeglicher Erdarbeiten ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, Koblenz anzuzeigen. Beim Auftreten von archäologischen Befunden und Funden muss deren fachgerechte Untersuchung und Dokumentation durch die zuständige Fachdienststelle vor Baubeginn und während der Bauarbeiten ermöglicht werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen. Die Anforderungen sind - 5 -
6 im Rahmen der jeweiligen Bauausschreibungen und Baugenehmigungen zu berücksichtigen. Mayen, den.. Stadtverwaltung Mayen Oberbürgermeister - 6 -
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