Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
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- Jakob Neumann
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1 Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen
2 Verkauf von attraktiven Baugrundstücken in der Gemeinde Husby 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Mailücke 1. Bauabschnitt Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wittenberger Weg 8a Flensburg Telefon 0461/ Telefax 0461/ Grundstücksgrößen 1. Bauabschnitt: Grundstück verkauft m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² Ansprechpartner FETG: Frau Katrin Rathgens Telefon 0461/ katrin.rathgens@fetg.de
3 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Mailücke 1. Bauabschnitt Kaufpreis: Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 62,00 Euro pro qm. Für Käufer mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr vermindert sich der Kaufpreis um Euro 2,50 pro qm und Kind, jedoch höchstens für 2 Kinder. Zusätzlich für Käufer mit Kindern eventuelle soziale Wohnungsbauförderung durch die Investitionsbank möglich. im Kaufpreis enthalten: - Grunderwerb - Vermessungskosten (Katastervermessung des Grundstücks) - Kosten für die Herstellung des öffentlichen Straßen- und Wegebaus - Kosten für die Herstellung der öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanalisation, einschließlich der Hauskontrollschächte - Kosten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung - Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünanlagen - Kosten für Herstellung der Wasserversorgung von der Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze Zusatzkosten: - Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises - Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5 % des Kaufpreises - Kosten für die Hausanschlüsse E.ON (Strom, Gas) und Telekom - Kosten für die Herstellung der Wasserversorgung von der Grundstücksgrenze bis in das Gebäude (Preisanfrage Wasserverband Nordangeln 04632/770-0) - einmaliger Anschlussbeitrag für Abwasser an die Gemeinde Husby gemäß Satzung in Höhe von brutto 4,40 /m² (Stand Oktober 2007) Lage der Grundstücke Die Baugrundstücke befinden sich am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Husby. Die Grundstücke grenzen im Norden, Süden und Westen an landwirtschaftliche Freiflächen, im Osten an eine bestehende Wohnanlage der Straßen Wiesengrund und Nordermai. zulässige Bebauung - Einzel- und Doppelhäuser (Grundstück 39) - Sattel-, (Krüppel-) Walm- und Pultdächer
4 ( copyright Deutsche Landesvermessung TÜK 1: Schleswig-Holstein/Hamburg) Verkehrsanbindung - die Stadt Flensburg befindet sich in ca. 11 km Entfernung - die A 7 (Flensburg - Hamburg) ist in ca. 15 Minuten zu erreichen - Bahnverkehr nach Flensburg und Kiel Infrastruktur - evangelischer und dänischer Kindergarten, Grund- und Hauptschule, dänische Schule - praktische Ärzte, Zahnarzt, Tierarztpraxis und Apotheke - ev. Kirche - Lebensmitteleinzelhändler, Bäcker, Schlachter - Kreditinstitut, Postfiliale, Tankstelle, Gaststätte - Bahnanbindung nach Flensburg und Kiel Freizeit - Sporthalle und Sportplatz, Tennishalle und Jugendsportverein - TSV Husby, VFL Husby - Angelsportverein - Reit- und Fahrverein Husbyharde - Handels- und Gewerbeverein - freiwillige Feuerwehr - Dänische Vereine
5 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Mailücke - Planzeichnung
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7 Text (Teil B) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 6 BauNVO) Die im allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach 4 Abs. 3 Nrn. 1 bis 5 BauNVO werden nicht zugelassen. 2. Beschränkung der Zahl der Wohnungen ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude ist höchstens eine Wohnung zulässig. Eine zweite Wohnung kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn deren Wohnfläche nicht mehr als 50 % derjenigen der Hauptwohnung beträgt. 3. Höhe der baulichen Anlagen ( 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) Die Höhe der baulichen Anlagen, bezogen auf die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe (vgl. Ziff. 4), darf höchstens 9,00 m betragen. 4. Höhenlage der Gebäude ( 9 Abs. 3 BauGB) Die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe (Oberkante Fertigfußboden) baulicher Anlagen, jeweils mittig vor dem Gebäude gemessen und bezogen auf die Oberkante der zugehörigen Straßenverkehrsfläche, darf betragen a) allgemein maximal 50 cm; bei ansteigendem Gelände erhöht, bei fallendem Gelände vermindert sich die Höhenlage jeweils um das Maß des Höhenunterschiedes zwischen der Erschließungsanlage und dem Schnittpunkt von maßgeblicher Gebäudefront und Geländeoberfläche, b) im Bereich der in Aussicht genommenen Grundstücken Nrn maximal 10 cm. 5. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen ( 12 und 14 BauNVO) 5.1 Die Errichtung von Stellplätzen und Garagen ist nicht zulässig hinter der bezogen jeweils auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche- rückwärtigen Baugrenze. 5.2 Die Errichtung von Nebenanlagen ist nicht zulässig in einem Abstand von weniger als 2,0 m zum Fuß von Knicks. 6. Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 u. 25 und Abs. 1a BauGB) 6.1 An den festgesetzten Standorten Baum anpflanzen sind heimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind jeweils Baumscheiben von mindestens 6 m² Größe vorzusehen und durch geeignete Maßnahmen vor dem Befahren zu sichern. 6.2 Auf jedem Baugrundstück ist ein heimischer, standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 6.3 Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist flächig dicht mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 6.4 An den festgesetzten Standorten Knick aufsetzen ist jeweils ein Knickwall von mindestens 2,50 m Sohlbreite und 1 m Höhe anzulegen, 2-reihig als bunter Knick mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 6.5 Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen pauschal allen Eingriffsgrundstücken im Plangeltungsbereich zugeordnet.
8 7. Örtliche Bauvorschriften ( 92 LBO) 7.1 Dachformen: Für begrünte Dächer muss die Dachneigung mindestens 15 betragen. Nebendächer sind auch mit anderen als den in der Planzeichnung festgesetzten Dachformen und neigungen zulässig, soweit sie insgesamt nicht mehr als 25 % der Gesamtgrundfläche des Gebäudes überdecken. 7.2 Dacheindeckung: Zulässig sind nur nicht glänzende, nicht reflektierende Materialien in den Farbtönen rot bis braun und anthrazit; Ziff. 7.5 bleibt unberührt. Weiterhin sind begrünte Dächer zulässig sowie bei Dächern i.s.d. Ziff. 7.1 Satz 2 transparente Eindeckungen. 7.3 Außenwände: Zulässig ist Sichtmauerwerk, Putz und Holz. Teilflächen bis zu 30 % der Gesamtoberfläche der Wandabwicklungen dürfen in anderen Materialien ausgebildet werden; Fenster- und Türöffnungen werden als Teil der jeweiligen Wandflächen übermessen. 7.4 Die einschränkenden Feststetzungen der Ziff. 7.1 bis 7.3 gelten nicht für freistehende Garagen / Carports und Nebenanlagen. 7.5 Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie auf oder in der Dachfläche sind zulässig, soweit die jeweilige Dachneigung eingehalten wird. 7.6 Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum sind als lebende Hecken oder begrünte Wälle auszuführen. Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Katrin Rathgens Herr Thorben Riecke katrin.rathgens@fetg.de thorben.riecke@fetg.de Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wittenberger Weg 8a Flensburg Telefon 0461/ Fax 0461/ gerne zur Verfügung.
9 Gemeinde Husby Baugebiet B-Plan Nr. 2 "Norderfeld" Zu erwartende Anschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsbetriebe: 1. Abwasseranschluss: einmaliger Anschlussbeitrag: gemäß Satzung 2. Wasseranschluss: Wasserverband Nordangeln Tel ,40 Euro/m² Grundstücksfläche (brutto) Wasserverband Nordangeln Tel Die Leitung ist auf das Grundstück vorgestreckt. Weiterverlegung zum Wasserzähler wird durch den Wasserverband Nordangeln nach tatsächlichen Kosten veranlagt. Kosten pro Hausanschluss: 3. Gasanschluss: (ca. 800, ,00 Euro brutto) E.ON Hanse AG Netzcenter Süderbrarup Herr Scheurer Tel Grundstücksanschluss bis 30 m von der Hauptleitung in der Straße bis Hausanschlussraum einschl. Erdarbeiten, Kernbohrung, Zähler etc ,10 Euro/Hausanschluss (brutto) 4. Stromanschluss: E.ON Hanse AG Netzcenter Süderbrarup Tel Hausanschluss 1.113,84 Euro/Hausanschluss (brutto) Hausanschluss bis 30 m von Hauptleitung bis Hausanschlussraum einschl. Erdarbeiten, Kernbohrung, Zähler etc. Baustrom 249,90 Euro (Zählerkasten) 5. Telekom: Deutsche Telekom AG Bauherrenberatungsbüro: Tel Anschlusskosten (einmalig): 353,17 Euro (brutto) Hausanschluss bis 30 m auf dem Grundstück einschl. Installation innerhalb des Gebäudes mit Erdarbeiten evt. Kernbohrung Die vorgenannten Beträge entsprechen dem Stand vom und sind bei den genannten Ver- und Entsorgungsunternehmen zu erfragen.
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