Roßleber Zeitung. Haushaltskonsolidierung und die daraus resultierenden Konsequenzen. Amtsblatt der Stadt Roßleben. Nr. 07/

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1 Roßleber Zeitung Amtsblatt der Stadt Roßleben Nr. 07/ Wie ich bereits mehrfach hier in der RZ dargestellt habe, muss die Stadt Roßleben ein Haushaltskonsolidierungskonzept verabschieden. Wir sind auf finanzielle Unterstützung in Form einer Bedarfszuweisung durch den Freistaat Thüringen angewiesen, weil in unserem Haushalt ein Loch von fast 1 Million Euro klafft. Diese Situation haben wir in erster Linie zwei Umständen zu verdanken, die wir nicht beeinflussen konnten. Unsere Stadt wurde 2014 im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bau- und Wohnungsgesellschaft (BAWO), der im Jahr 2007 erfolgte, wegen angeblicher Gläubigerbenachteiligung ohne Widerspruchsrecht zur Zahlung von plus Zinsen verurteilt. Das bedeutet, dass wir an den Insolvenzverwalter der 2008 in Insolvenz gegangenen Gesellschaft ca zu zahlen hatten. Bei der Aushandlung der Kaufverträge waren auch unsere Aufsichtsbehörde mit ihren Juristen und ein Notar in Berlin, der alles beglaubigte, beteiligt. Nun fällt uns diese Sache heute mit größter Wucht auf die Füße. Der Berliner Notar, welcher nicht ohne Grund vom Insolvenzverwalter verklagt wurde, ist unverständlicher Weise gerichtlich von jeder Schuld frei gesprochen worden. Das sind Umstände, die einen schon am Rechtssystem zweifeln lassen. Angesichts dieser Entwicklungen kann man kaum noch Verträge abschließen, ohne zu befürchten, dass sie ein paar Jahre später als rechtswidrig eingestuft werden und mit derartigen Konsequenzen wie bei der BAWO verbunden sind. Ein weiterer Umstand, der uns in diese Situation gebracht hat, ist ein Beschluss des Thüringer Landtags aus Zeiten von Dieter Althaus. Dieser besagt, dass die Kommunen als Straßenbaulastträger an Investitionen in die Abwasserbeseitigungsanlagen finanziell zu beteiligen sind. Unser Abwasserzweckverband (KAT) war verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept zu beschließen und umzusetzen. Dieses Konzept sah die Anbindung des Ortsteils Schönewerda an die öffentliche Entwässerung vor. Deshalb wurde im Jahr 2014 eine Abwasserdruckleitung nach Bottendorf gebaut. Für unsere Stadt bedeutete dies eine Beteiligung in Höhe von etwa Ich hatte dem KAT schon im Jahr 2013 schriftlich mitgeteilt, dass wir nicht in der Lage sind, den kommunalen Anteil zu stemmen. Doch der Verband konnte nicht an den gesetzlichen Vorgaben des Freistaates vorbei. Es handelt sich also um zwei Fälle, in denen das geflügelte Wort, 26. Jahrgang Haushaltskonsolidierung und die daraus resultierenden Konsequenzen 4. Ehrenamtsgala am Vereine, Einrichtungen und Einwohner sind aufgerufen Auszeichnungskandidaten zu benennen. Wir wollen das verdienstvolle Wirken von Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen zum Wohle der Stadt und ihrer Menschen anlässlich einer Ehrenamtsgala mit dem Ehrenpreis der Stadt Roßleben für vorbildliches ehrenamtliches Engagement würdigen. Vorgedruckte Anträge liegen zum Abholen bei der Stadtverwaltung bereit oder können unter herunter geladen werden. Einsendeschluss ist der 31. August bei der Stadtverwaltung Roßleben, Schulplatz 6, Roßleben. Eine Jury wird aus den Bewerbungen bis zu sieben Preisträger auswählen. den letzten beißen die Hunde, berechtigter Weise zur Anwendung kommt. Aufgrund dieses daraus entstandenen Haushaltsdefizits von fast einer Million Euro sind wir nun gezwungen, ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen sowie eine Bedarfszuweisung beim Freistaat zu beantragen. Was die von uns nicht verschuldete Situation noch viel ärgerlicher macht, ist die Tatsache, dass beides einschneidende Entscheidungen verlangt, die auch die Bevölkerung zusätzlich belasten. So können wir einen Antrag auf Bedarfszuweisungen nur beantragen, wenn wir die Steuersätze auf den Landesdurchschnitt anheben. So war der Stadtrat gezwungen, die Grundsteuer B von derzeit 390 v.100 auf 402 v. 100 sowie die Gewerbesteuer von 360 v. 100 auf 383 v. 100 anzuheben. Auch wenn es für den einzelnen Besitzer eines durchschnittlich großen Grundstücks keine erheblichen Mehrkosten im Jahr sind, ärgert es mich maßlos, dass sowohl Grundstückseigentümer und Mieter als auch Unternehmen die Leidtragenden dieser Situation sind. Eine weitere Konsequenz ist die Tatsache, dass wir nur Bedarfszuweisungen bekommen, wenn wir die Ausgaben für freiwillige Leistungen (Kinder-, Jugend-, und Seniorenbetreuung, Schwimmbad, Bibliothek, Sportstätten usw.) auf 2% am Verwaltungshaushalt reduzieren. In unserem Fall macht das einen Einsparzwang von über aus. Nach mehreren Gesprächen im Thüringer Innenministerium ist es mir zumindest gelungen, hierfür einen längeren Zeitraum zugestanden zu bekommen. Man sah dort ein, dass wir eine überörtliche Funktion im Unstruttal einnehmen, denn unsere Einrichtungen werden auch von Bürgern umliegender Gemeinden genutzt. Trotzdem erfordert auch dieser Zwang Gespräche und Entscheidungen, die gerade zu Lasten der Vereine und anderer ehrenamtlich Aktiver gehen. Diese sorgen zu einem erheblichen Teil dafür, dass das gesellschaftliche Leben der Stadt weitestgehend attraktiv bleibt und müssen nun mit Einschränkungen rechnen. Das tut mir persönlich, aber auch den Mitgliedern des Stadtrates, welche die notwendigen Beschlüsse zu fassen haben, sehr weh. Steffen Sauerbier, Bürgermeister Schnelles Internet durch Breitband Der Kyffhäuserkreis wurde zum Modellprojekt für den Ausbau mit schnellem Internet erklärt. Unsere Stadt ist mittlerweile damit recht gut ausgerüstet. Doch wie sieht die Zukunft aus? Immer mehr Nutzer beeinflussen die Geschwindigkeit des Netzes schon heute erheblich ins Negative. Deshalb sollte jeder Nutzer bereits heute an morgen denken. Stellen Sie Ihren Antrag auf Breitbandversorgung! Mit diesem Antrag gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein, aber Sie signalisieren den Planern einen Bedarf. Sichern Sie sich und uns allen auch in der Zukunft eine gute Verbindung in die Datennetzwerke. Die Antragsfrist wurde bis zum 15. Juli verlängert! Anträge erhalten Sie in der Stadtverwaltung oder unter (Aktuelles)

2 2 Amtliche Bekanntmachung Hinweis Druckfehler in RZ Nr. 04/ : Aufgrund eines Druckfehlers im Amtsblatt Nr. 04/ bezüglich der Nummerierung des Amtsblattes (auf dem Deckblatt steht fälschlicherweise Nr. 03/ ) müssen folgende amtliche Bekanntmachungen noch einmal veröffentlicht werden: Allgemeinverfügung der Stadt Roßleben, Schulplatz 6 in Roßleben, zur Einziehung von Straßen in der Stadt Roßleben Gemäß 8 Thüringer Straßengesetz vom (GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom (GVBI.S. 45), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitt in der Stadt Roßleben einzuziehen: 1. Einziehung 1.1 Das Flurstück 2/0 der Flur 13 in der Gemarkung Roßleben ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und wird eingezogen. Die Fläche ist im nachfolgenden Lageplan gestreift dargestellt. 1.2 Die Notwendigkeit der Einziehung ergibt sich aus dem Beschluss des Stadtrates Roßleben Nr. 31-5/15 vom Begründung und Bekanntmachung Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Roßleben, Kämmerei/Liegenschaften, Schulplatz 6 in Roßleben eingesehen werden. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. 3. Rechtsbehelfslehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Roßleben, Schulplatz 6, Roßleben, einzulegen. Roßleben, den gez. Steffen Sauerbier, Bürgermeister Flurstück 2/0 Roßleber Zeitung Nr. 07/ Bekanntmachung der Genehmigung gemäß 10 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der GHB (ehemalige Verladung) Roßleben Der Stadtrat der Stadt Roßleben hat in der Sitzung am , mit Beschlussnummer 15-2/14 die o.a. Planung als Satzung beschlossen. Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Landratsamt Kyffhäuserkreis am (Posteingang vom ) zur Prüfung vorgelegt. Gemäß Bescheid vom: , Az: III /6 wurde die Genehmigung erteilt. Die o.a. Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Damit tritt der o.a. Bauleitplan gemäß 10 (3) BauGB und 21 (2) und (3) ThürKO in Kraft. Jeder kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Stadtverwaltung Roßleben, Schulplatz 6, Roßleben Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr Gemäß 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der verbindlichen und der vorbereitenden Bauleitplanung und nach 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der GHB (ehemalige Verladung) Roßleben der Stadt Roßleben schriftlich gegenüber der Stadt Roßleben unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.a. Bauleitplan und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Anlage: 1 Lageplan

3 Satzung über die Benutzung des Freibades der Stadt Roßleben - Badeordnung - Auf Grund der 18, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 82, S. 154), hat der Stadtrat der Stadt Roßleben in seiner Sitzung am folgende Benutzungssatzung für das Freibad der Stadt Roßleben im Folgenden Badeordnung genannt erlassen: 1 Zweck der Badeordnung Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesamtbereich des Freibades. Sie ist für alle Besucher des Bades verbindlich. Mit dem Betreten des Badegeländes erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Badeordnung, sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Badeordnung mit verantwortlich. 2 Badegäste Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit körperlichen und geistigen Gebrechen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Begleitpersonen von Behinderten sind von der Eintrittsgebühr befreit, sofern dies im Behindertenausweis vermerkt ist. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, oder an einer ansteckenden Krankheit, oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. 3 Betriebszeiten Die Badesaison beginnt im Juni und endet im August des jeweiligen Jahres. Die Tage der Ersteröffnung und der endgültigen Schließung werden in Abhängigkeit von der Wetterlage vom Bürgermeister festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Der Zutritt zum Freibad vor Öffnung und nach Kassenschluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch. 4 Eintrittskarten Der Badegast erhält gegen Zahlung der in der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Roßleben vom festgelegten Benutzungsgebühr eine Eintrittskarte. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Bades. Sie verlieren beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Dauerkarten sind nicht übertragbar. Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Beauftragten der Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. 5 Badezeiten 1. Das Bad ist in der Regel in der Zeit von bis Uhr geöffnet. 2. Bei schönem Wetter und angemessener Besucherzahl kann der Schwimmmeister die Öffnungszeiten eigenverantwortlich ab Uhr bis spätestens Uhr unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeitregelungen verlängern. 3. Die Öffnungszeiten des Bades können telefonisch über die Nummer oder über den Internetauftritt abgefragt werden. 4. Die Schließung des Bades wird über Lautsprecher rechtzeitig bekannt gegeben. Den Aufforderungen zum Verlassen der Becken und des Geländes ist Folge zu leisten. 5. Bei ungünstigem Wetter (Dauerregen, Kälte, etc.) bleibt die zeitweilige Schließung des Bades vorbehalten. Die Entscheidung diesbezüglich trifft der Schwimmmeister. 6 Zutritt Der Zutritt und Aufenthalt ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Diese kann an der Kasse, oder wenn diese nicht besetzt ist, beim Schwimmmeister gekauft werden. Wer ohne gültige Eintrittskarte im Schwimmbad angetroffen wird, kann mit einem Ordnungsgeld von 10,00 Euro belegt werden. 7 Verhalten im Bad Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Das Baden im Schwimmbecken in größeren Gruppen, Roßleber Zeitung Nr. 07/ Riegenübungen und die Benutzung von Taucherbrillen, Schnorcheln, Tauchgeräten jeder Art sowie Schwimmflossen im Schwimmbad sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Schwimmmeisters gestattet. Es ist insbesondere nicht gestattet: a) das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, Plattenspielern, Kassettenrecordern und Musikinstrumenten sowie sonstiges Lärmen im Bad, b) das Betreten des Schwimmbeckenumgangs mit Schuhen, c) das Spucken auf den Boden oder in das Badewasser, d) das Gelände durch Gegenstände aller Art zu verunreinigen, e) das Untertauchen von Badegästen, f) das Springen in den gekennzeichneten Sperrbereichen des Beckenumgangs, g) das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Einsteigleitern und Haltestangen, h) die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen, i) das Mitbringen von Tieren, j) das Rauchen und das Verzehren von Speisen innerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches. 8 Besondere Vorschriften für die Benutzer des Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Planschbeckens sowie des Sprungturms 1. Die Schwimmbecken dürfen nur durch die eingebauten Durchschreitebecken betreten werden. Dabei sollen sich die Badegäste gründlich duschen. 2. Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestattet, das Schwimmbecken oder die Sprungeinrichtung zu benutzen. 3. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass: a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. 4. Das Planschbecken ist Kleinkindern vorbehalten. 5. Jede Verunreinigung des Badewassers durch Reinigungsmittel ist verboten. 6. Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher Art in den Wasserbecken nur gestattet, wenn hierdurch andere Badegäste nicht belästigt werden. 7. Bei Gewitter und Platzregen müssen die Badegäste die Badebecken sofort verlassen (Lebensgefahr). 9 Badekleidung Der Aufenthalt im Wasser ist nur in handelsüblicher Badebekleidung gestattet. Badebekleidung darf im Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Dafür sind besondere Einrichtungen vorhanden. Der Aufenthalt im Schwimmbadgelände ist nur im bekleideten Zustand erlaubt. 10 Badebenutzung Die Badeeinrichtungen, Spiel- und Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. 11 Betriebshaftung Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Die Benutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird. 12 Fundgegenstände Gegenstände, die im Schwimmbad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 13 Betriebsunterbrechung Bei Betriebsunterbrechungen, die nicht vom Betreiber zu beeinflussen sind, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet. 14 Schwimmunterricht Schwimmunterricht wird im Allgemeinen nur von den Schwimmmeistern erteilt. Anderen Personen ist das entgeltliche Erteilen von Schwimmunterricht jeder Art untersagt. Ausgenommen ist der Schwimmunterricht geschlossener Schulklassen sowie anderer geschlossener Gruppen, wenn er von einem zuständigen Schwimmlehrer erteilt wird. 3

4 4 Roßleber Zeitung Nr. 07/ Sonderveranstaltungen Für Sonderveranstaltungen werden zwischen der Verwaltung und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen getroffen. 16 Verkauf von Waren Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede geschäftliche Werbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Verwaltung. 17 Aufsicht Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 18 In-Kraft-Treten Diese Badeordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom außer Kraft. Roßleben, den Steffen Sauerbier, Bürgermeister Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2015 Auf der Grundlage der ThürKO vom (GVBl. Nr. 23, S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 49) 19, beschließt der Stadtrat der Stadt Roßleben in seiner Sitzung am die vorliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für das Jahr Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2015 und Folgenjahr werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer A mit 310 v. H. 2. Grundsteuer B mit 402 v. H. 3. Gewerbesteuer mit 383 v. H. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Roßleben, Steffen Sauerbier, Bürgermeister Beschlüsse aus der geschl. SRS am /15 Protokollkontrolle - geschl. Teil SRS am /15 Verkauf: Schönewerda, Flur 2, Teilfl., Flurst. 14/8 u. 3/0 55-7/15 Verkauf: Schönewerda, Flur 1, Flurstück 216/ /15Verkauf: Bottendorf, Teilfläche, Flur 11, Flurstück 143 Änderung zum Beschluss Nummer: /13 Beschlüsse aus der SRS am öffentlicher Teil 58 8/15 Protokollkontrolle des öffentl. Teils der SRS vom /15 Änderung der Badeordnung für das Freibad Roßleben 63 8/15 Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern für das Jahr /15 Beantragung einer Bedarfszuweisung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 beim Freistaat Thüringen geschlossener Teil 66-8/15 Protokollkontrolle der geschlossenen SRS vom /15 Berichtigung der Nutzungsart für Flurstücke in Schönewerda 60-8/15 Kauf von Grund und Boden in der Gem. Roßleben (82m²) 61-8/15 Grenzregelung für öffentliche Verkehrsflächen (Kauf von Grund und Boden in der Roßl. Th.-Müntzer-Straße) (90 m²) 62-8/15 Eintragung einer Grunddienstbarkeit Gemark. Roßleben Ende der amtlichen Bekanntachungen Randale und Umweltverschmutzung Unstrutbahnfreunde sind trauig und enttäuscht - Diebstahl, Vandalismus und Müllentsorgung Im Dezember 2006 ist der letzte reguläre Personenzug zwischen Nebra und Artern gefahren. Seit dieser Zeit bestellt der Verein Interessengemeinschaft Unstrutbahn e. V. regelmäßig, zuverlässig und zunehmend Sonderzüge auf dem Thüringer Abschnitt der Unstrutbahn. So fahren seit Jahren Schülerzüge, verkehrt seit 2012 der Unstrut-Schrecke-Express aus Erfurt in das Thüringer Unstruttal und die Anreiner aus Roßleben und Donndorf haben die Möglichkeit mit den Zügen der Burgenlandbahn zu Großereignissen nach Freyburg oder Naumburg zu fahren. Um auf der Strecke zwischen Nebra und Artern fahren zu können bemüht sich der Verein und der Streckenpächter, die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH aus Berlin, um den betriebsfähigen Zustand und den betriebssicheren Ablauf. Immer wieder werden der Verein und der Streckenpächter von Diebstahl, Vandalismus und illegaler Müllentsorgung überrascht. So wurden im letzten Winter mehrere Kilometer Streckenkabel zwischen Artern und Reinsdorf und zwischen Roßleben und Donndorf gestohlen, im März dieses Jahres alle Schalthäuser der Bahnübergangsanlagen aufgebrochen und schwer beschädigt, illegal Müll im Bereich Roßleben entsorgt und zuletzt sogar Pflastersteine am Bahnhofsplatz in Roßleben gestohlen. In allen Fällen haben die Interessengemeinschaft Unstrutbahn e. V. und die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH bei der Bundespolizei gemeinsam Anzeige erstattet. Ingo Heidenreich vom Vorstand der IG Unstrutbahn e. V. zeigt sich traurig und enttäuscht, dass selbst Pfastersteine im Stückpreis von unter 1 Euro gestohlen werden. Der Gesamtschaden seit dem Jahr 2013 wird aus Sicht der Interessengemeinschaft auf mehrere Euro zusammengefasst. Wenn nicht das große Interesse der Anreiner zum Erhalt dieser Eisenbahnstrecke wäre, würde der Verein seine Aktivitäten ausschließlich auf den Sachsen-Anhaltiner-Teil der Unstrutbahn konzentrieren. Das weitere Interesse der Anwohner an ihrer Unstrutbahn macht Mut zum Weitermachen. Am fand im Bahnhof Roßleben der letzte Arbeitseinsatz der Interessengemeinschaft statt. Hier wurden der beschädigte Schaukasten und der Zaun an der Bahnhofsstraße repariert. Zudem wurden mehrere Säcke mit Müll, Bier- und Schnapsflaschen zusammengelesen und sachgerecht entsorgt. Interessengemeinschaft Unstrutbahn e.v. - Damit die Bahn fährt Donndorf (Unstrut), Wiehesche Straße 1 Tel kontakt@unstrutbahn. de 24-Stundenschwimmen Großes Spendenschwimmen vom 3. zum 4. Juli Nach der Eröffnung durch den Bürgermeister und dem Anschwimmen der Ehrengäste am 3. Juli um 9.15 Uhr werden Schülerinnen und Schüler auf den Schwimmbahnen wetteifern, um die mit ihren Sponsoren vereinbarten Ziele zu erreichen. Alternativ werden auch Laufstrecken im Angebot sein. Grüße zum Start lässt Schwimmweltmeister Roland Matthes übermitteln. Im Gespräch mit dem Bade- und Freizeitsportverein wünschte er den Teilnehmern viel Erfolg beim Schwimmen für einen guten Zweck! Ab Uhr werden dann die Großen an den Start gehen und ihre ( Spenden-) Bahnen ziehen. Angemeldet sind bereits Firmenteams, die Crew des Mehrgenerationenhauses und zahlreiche Einzelschwimmer. Das Rahmenprogramm rund um die Uhr ist mit mehr als 20 Angeboten geplant: Von Hüpfburg und Volleyball, über Bildversteigerung und Songs bis Musiknacht, mit Mitternachtssuppe etc. ist wohl für jeden etwas dabei!

5 Roßleber Zeitung Nr. 07/ Bürgermeister Steffen Sauerbier besuchte neue Erdenbürger und Jubilare am wurde Konstantin als Sohn von Karina und Andreas Hetzold (Bott.) geboren. Karl wurde am als Sohn von Nadine Mangolß u. Sven Rudolph (Swda)geboren. Helene wurde am als Tochter Kurt Balsam feierte seinen von Tanja Prziklenk u. Denny 90. Geburtstag Theuerkauf (Roßl.) geboren im Seniorenheim (AWO) Erich Jainzyk feierte im Seniorenheim seinen 98. Geburtstag In Bottendorf feierte Dora Naumann ihren 94. Geburtstag Anneliese Scharf feierte ihren 92. Geburtstag (AWO) Brigitte Scheibe feiert ihren 90.Geburtstag in Bottendorf Margarete Krumpe feierte ihren 92. Geburtstag im Seniorenheim Gern gesehener Gratulant zur Eisernen Hochzeit von Günter und Reinhilde Schumann in Schönewerda Kaffeetrinken mit Asylbewerbern in Roßleben Gegenwärtig wohnen in verschiedenen Roßlebener Wohnblöcken 26 Asylbewerber aus dem Irak, Syrien, Afghanistan etc. Die meist jungen Männer wurden von ihren Nachbarn in den Mietshäusern gut aufgenommen. Unter den Asylbewerbern befinden sich auch zwei junge Familien mit Kleinkind. Die beiden Jungen gehen mittlerweile auch in die Kindertagesstätte Gänseblümchen. Bruno Kirschstein aus Bottendorf wendet viel Freizeit auf, um mit seinen Arabischkenntnissen Sprachbarrieren zu überbrücken. Seine Schwester, Elisabeth Dorniok, hat sich als ehemalige Deutschlehrerin unentgeltlich der Sprachausbildung verschrieben. Das ist zwar mühevoll, aber die jungen Leute sind mit großem Fleiß bei der Sache. Am vergangenen Donnerstag hatten die Stadtverwaltung und das Mehrgenerationenhaus ein gemeinsames Kaffeetrinken vor einem Wohnblock in der Heinrich-Heine-Straße organisiert. Anwohnerinnen hatten leckeren Kuchen gebacken und Salate hergestellt. Auch die Asylbewerber hatten gebacken und brachten Heinz und Anita Hillebrandt feierten am ihre Diamantene Hochzeit in Roßleben. würzg gefüllte Plinsen mit. Die Tücke liegt jedoch oftmals im Detail, denn Moslems feiern gegenwärtig den Ramadan und dürfen erst in der Nacht Nahrung zu sich nehmen. Das tat der Stimmung jedoch keinen Abbruch. Bürgermeister Steffen Sauerbier begrüßte sowohl die Asylbewerber als auch die anwesenden Nachbarn ganz herzlich. Er freute sich, dass die Flüchtlinge so schnell in Roßleben heimisch geworden sind. Er bedankte sich bei allen Helfern, die sich unermüdlich um die neuen Bewohner der Stadt kümmern. Anschließend hatte die Kindertanzgruppe des Mehrgenerationenhauses ihren großen Auftritt. Doch auch die Asylbewerber ließen sich trotz mangelnder Deutschkenntnisse nicht lumpen. Mohammed aus dem Irak verlas eine Dankesrede in Deutsch und dann intonierten die jungen Männer mit Gitarrenunterstützung durch Pastorin Buchwald die Thüringenhymne und brachten einen Vers aus Heines Wintermärchen zu Gehör. Danke Thüringenhymne

6 6 Roßleber Zeitung Nr. 07/ Dritte große gemeinsame Kindertagsfeier am war ein toller Erfolg Bei strahlendem Sonnenschein begann pünktlich 15:00 Uhr unsere große Kindertagsfete zum Thema Ritterfest auf dem Gelände der Kupferhütte Bottendorf. Gemeinsam hatten die Kindertagesstätten, Roßleben, Bottendorf, Schönewerda, die Stadt Roßleben, die Feuerwehr Bottendorf, der RCC Rot-Weiß, der Ortsteilbürgermeister Gerald Brödel, die Stadtbibliothek, die Grundschule und das Mehrgenerationenhaus (MGH) diese tolle Fete organisiert. Die vielen Kinder, die mit ihren Familien gekommen waren, erwartete ein buntes Programm mit zahlreichen Höhepunkten. Die Moderation und die musikalische Umrahmung lagen in den Händen von Sören Wendt und Torsten Müller vom RCC. Die Eröffnung übernahmen die Kindertanzgruppen des RCC und die Tanzmäuse des MGH. Die kleinen Tänzerinnen und Tänzer waren sehr aufgeregt, aber alles hat wunderbar geklappt und die Gäste waren begeistert. Anschließend verzauberte Herr Bialkowsky aus Wiehe alle großen und kleinen Besucher mit seiner Dudelsackmusik, auch an ihn ein herzliches Dankeschön. Ob beim Kinderschminken der Kita Gänseblümchen oder bei lustigen Spielen der Kita Schönewerda, die Kinder hatten überall viel Spaß. Die Ritterburgen, von der Kita aus Bottendorf gebastelt, schmückten die Tische der Besucher. Die Mädchen konnten sich unter Anleitung Spitzhüte basteln und wurden kurzerhand zum Burgfräulein. Auf der Hüpfburg vom Kreisjugendring e.v. konnten alle nach Herzenslust springen, beim Wurfspiel des RCC tolle Preise werfen oder beim Büchsenspritzen der Bottendorfer Feuerwehr punkten. Das große rote Feuerwehrauto war natürlich besonders reizvoll für die Kleinen, da saß so mancher kleine Mann hinter einem großen Lenkrad. Die Eseldame Brunhilde trug geduldig die kleinen Reiter über den Platz Der Gewerbeverein bot Kaffee und Kuchen an, die Mitarbeiter des MGH/RCC hatten am Grillstand alle Hände voll zu tun und am Abend war auch die letzte Wurst an die Frau bzw. an den Mann gebracht.. Wer ein leckeres Eis wollte, war beim Eiswagen der Bäckerei Lampe genau richtig. Die heißbegehrten Süßigkeiten am Stand des MGH fanden ebenfalls reißenden Absatz. Wer es gemütlich haben wollte, saß mit seinem Knüppelbrot, angeboten von der Feuerwehr Bottendorf, am Lagerfeuer. Auf dem großen Teppich und mit vielen Kuschelkissen lagen alle Kinder, die Rittergeschichten vom Leseclub des MGH hören wollten. Außerdem konnte mit Carmen nach Herzenslust ein Armband oder ein Püppchen aus Wolle gebastelt werden. Die Grundschule Bottendorf bastelte mit den Kindern Wurfbälle, die gleich ausprobiert werden konnten. Treffsicherheit war beim Verein Stumpfer Pfeil gefragt, mit Pfeil und Bogen konnte man auf einen Dino zielen. Dicht umringt war zu jeder Zeit die Ritterwerkstatt von Siegfried und Kathrin. Hier konnten die kleinen Ritter sich ein Schwert und ein Schild basteln. Gegen 18:00 Uhr ging ein wunderbares Kindertagsfest zu Ende. Alle Besucher und Organisatoren waren einhellig der Meinung, im nächsten Jahr unbedingt wieder gemeinsam zu feiern. Für die finanzielle Unterstützung der großen Kindertagsfeier geht ein herzliches Dankeschön an die Kyffhäuser Sparkasse. Sie finanzierte unter anderem für jedes Kind eine Kugel Eis. Natürlich auch ein dickes Dankeschön an alle, die bei der Organisation und Durchführung der tollen Kindertagsfete mitgeholfen haben. Wir sehen uns im nächsten Jahr wieder. 50 Jahre Sportpark Oskar Wüste - 85 Jahre SV Blau-Weiss Bottendorf Vor 50 Jahren wurde der Sportpark Oskar Wüste in Bottendorf nach einem Umzug der Sportler, der Vereine und der zahlreichen Helfer, die unzählige Arbeitsstudien in den Aufbau investierten, feierlich eingeweiht. Hauptinitiator war der damalige Lehrer Oskar Wüste. Ihm zu Ehren trägt der Park seit 5 Jahren seinen Namen. Der Umzug nahm die gleiche Strecke, wie Nach einem Kulturprogramm gratulierten Bürgermeister Steffen Sauerbier und die örtlichen Vereine dem Präsidenten des Vereins, Maik Siebenhüner, dem Vereinsvorstand und allen Sportlern zu diesem Jubiläum und überreichten Erinnerungsgeschenke.

7 Roßleber Zeitung Nr. 07/ Freizeitzentrum / Mehrgenerationenhaus Angebote im Monat Juli Wöchentliche Angebote für Groß und Klein: Mo. 15:00 Handarbeitszirkel 15:00 Das total verrückte Experiment zum Staunen/Nachmachen/Verstehen Di. 15:00 Leseclub für Kinder mit Jeannette (6-12 Jahre) Hörbücher-Bücher-Spiele, auf dem Weg zur Leseratte 17:00 Theatergruppe f. Kinder u. Erwachsene Mi. 15:00 Computer-Kurs für Kinder Do. 15:00 Tanzgruppe für Kinder Stricken für einen guten Zweck (14tägig) 15:30 Kleine Wetterfrösche - Wir beobachten unser Wetter und erstellen ein Wettertagebuch Fr. 14:00 Spielnachmittag für Kinder und Jugendliche Außerdem :00 Frauenfrühstück -Thema: Das Leben ist nicht fair (Für eine Kinderbetreuung ist gesorgt bitte vorher Anmeldung!) Bingo :30 Sonntagskaffeerunde Tagesfahrt zum Flughafen Halle-Leipzig am :00 Uhr Roßleben, Ecke K.-Marx-Str. - 18,00 (Fahrt u. Flughafenführung), zurück: Halt bei MC Donald (Taschengeld nicht vergessen) Unser Sommerferienprogramm Woche vom bis Woche der Fitness und gesunden Ernährung :00 Kegeln (Unkosten: 2,50 ) 14:00 Wir bereiten einen Obstsalat zu - 2, :00 Wir bereiten ein gesundes Picknick vor, - 2,50 14:00 Wir tanzen Zumba und picknicken gemeinsam :00 Staffelspiele 14:00 Wir bereiten leckere Salate zu - 2, :00 Wir bereiten Smoothies zu - 1,50 14:00 Wir spielen Wikingerschach :00 Wir bereiten leckeres Eis zu - 2,50 14:00 Party mit kaltem Eis und heißen Hits Woche vom bis Irgendwie anders- aber herzlich willkommen! Wir lernen einige Länder unserer Erde kennen :00 Wir lernen Afrika kennen und basteln Trommeln 14:00 Wir bereiten ein afrikanisches Gericht zu - 2, :00 Wir lernen Mexiko kennen 14:00 Wir essen Taccos mit Dips - 1, :00 Wir lernen Amerika kennen 14:00 Wir bereiten American Burger zu - 2, :00 Wir lernen Arabien kennen 14:00 Wir bereiten ein arabisches Essen zu :00 Wir lernen Frankreich kennen 14:00 Wir bereiten Crepes zu - 1,50 Woche vom bis Wir gehen bei schönem Wetter jeden Tag ins Schwimmbad und machen lustige Wasserspiele. (Bei schlechtem Wetter gibt es ein Alternativprogramm im Mehrgenerationenhaus Roßleben) Woche vom bis Woche rund ums Nähen Wir entwerfen unsere eigenen Badetaschen und fertigen Gürteltaschen an (Unkosten: 2-4,- ) Wir nähen unter Anleitung unsere selbst entworfenen Bade- und Gürteltaschen, Wir basteln Sorgenfresser, Unkosten ab 0,50-2, Wir basteln Traumfänger, Unkosten ab 1,50-3, Wir machen Batik- T- Shirts( bitte T-Shirt mitbringen) Unkosten: 1,50 Woche vom bis Wir machen uns auf ins Mittelalter als Ritter und Burgfräulein Wir verwandeln uns in Ritter und Burgfräuleins und fertigen unsere Verkleidung an (Unkosten: 2,- ) Wir machen ein Ritterquiz und hören Rittergeschichten Wir schauen uns einen Geisterfilm an und anschließend spuken wir durch unsere Gemäuer Wir tanzen im Reigen bei mittelalterlichen Klängen Ritterspiele und speisen wie die Ritter (Unkosten: 2,- ) Woche vom bis Woche unter dem Motto Sommer, Sonne, Strand und Meer - Pack die Badehose ein Wir basteln ein Meeresbild (Unkosten: 2,- ) Tagesfahrt zur EGA nach Erfurt (Kosten: Kinder 17,- und Erwachsene 18,50 ) Abfahrt 8.30 Uhr Ecke Karl-Marx-Straße (bitte Taschengeld mitgeben, auf der Rückfahrt Halt bei MC Donalds) Wir gestalten einen Sinnespfad und entdecken unsere Sinne und Gefühle Wir machen einen Sandburgenwettbewerb Wer zaubert die größte Seifenblase? :00 Wir üben für den Karaokewettbewerb 14:00 Ferienabschlussfete mit Karaokewettbewerb In der Ferienzeit ist die Einrichtung täglich ab 9:00 Uhr geöffnet. Für den täglichen Mittagstisch von 12:00 bis 13:00 Uhr ist eine Anmeldung im Voraus erforderlich. Bei schönem Wetter gehen wir immer ins Schwimmbad. Der Heimatverein lädt ein: Theater im Heimathaus Am 18. Juli um Uhr Hinter den Kulissen Die Theaterkantine bietet: Kaffee, Kuchen, Bratwurst, Bier, Wein Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bergmannstag am 5. Juli Füllort Eröffnung durch Vors. H.-Jürgen Braune Grußworte von Bürgermeister Sauerbier, Landrätin Antje Hochwind und Steffen Lemme (MdB) Frühschoppen mit Kapelle Ronald Kaiser Erbsensuppe aus der Gulaschkanone Eröffung des Kuchenbüfetts musikalische Umrahmung DJ Mario Surauf Der Bergmannsverein lädt herzlich ein. Landschafts- und Pflasterbau Gorn GmbH Memleben, An der Golle 4 Pflasterarbeiten aller Art (Naturstein/Betonstein) Hofgestaltung Klärgrubenumbindung Einbau von Zisternen und biologischen Kleinkläranlagen durch geschultes Personal Wartung biologischer Kleinkläranlagen Tel.: / Handy: 0173/ harald.gorn@t-online.de

8 8Impressum Roßleber Zeitung Nr. 07/ Roßleben Elfriede Hlawitschka Helmut Gebert Siegfried Koch Hertha Hesse Ingeborg Loth Wolfgang Peter Karl-Heinz Hellmund Friedhelm Raue Hans-Jürgen Hubold Werner Patz Christa Kalbe Edelgard Bieling Hildegard Reuß Werner Chowanski Günter Reichel Monika Benecke Heidemarie König Ingeborg König Gerda Schumann Christa Schonert Ursula Voll Rosalinde Klose Heinz Reichelt Gertrud Bornemann Gerhard Schmiedehausen Hans Wenz Kurt Pötzschke Hildegard Beutel Ruth Schmidt Jutta Kallensee Wolf-Jürgen Träger Carola Adelsberger Karla Schaffner Christa Steinbrück Inge Kiesel Gertrud Voigt Ursula Bertram Marie-Luise Aedtner Lore Hornemann Siegfried Knabe Helga Gaudel Christel Kresse Ilona Kuhnt Marlena Schubert Waltraud Hentschel Siegfried Wiontzek Brigitte Krippner Ingrid Stuck Walter Nolze Karl Träger Marga Dietz Helgard Ulbrich Karin Schlätzer Irmtraud Meyer Anita Hillebrand Jörg Nindelt Nelly Kindermann Edeltraut Jahn Helene Marquardt Hans-Joachim Oehler 65 Bottendorf Gerda Pospiech Hanni Schumann Margot Bohne Dora Krumpholz Liesbeth Weidauer Doris Richter Richard Wippach Siegfried Thormeyer Bernd Füchsel Ingrid Dietz Heinz Kuche Gerhard Kroll Irmgard Fern Horst Kolbe Norbert Dollinger Klaus Dollinger Helga Helbing Margret Wenzel Karl Widder 73 Schönewerda Olga Hunke Peter Aschenschwandtner Gerhard Schulz Lucie Weineck Wolfram Riese Helga Dettler Richard Ernst 83 am in Bottendorf Eckhard und Heidi Cöln Erl Tel.: / Fax: Wir helfen Energie sparen! Installation von Öl- und Gasheizungsanlagen Alternative Energiequellen Komplette Badinstallationen Besuchen Sie unsere große Bäderausstellung (Solar, Wärmepumpe, Holz) Ihre Fahrschule für: Motorrad- PKW - LKW - Bus Weiterbildung für Berufskraftfahrer Anmeldung und Einstieg jederzeit - Punkteabbau Nachschulung für Führerschein auf Probe Roßleben, Hinter d. Zuckerfabrik 6, Tel / heimatverlag@onlinehome.de Die Roßleber Zeitung erscheint einmal monatlich Auflage: 3100, Verteilung kostenlos an die Haushalte Herausgeber: Stadt Roßleben Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen: Bürgermeister der Stadt Roßleben Verantwortlich für den redaktionellen Teil, Redaktion, Anzeigenannahme, Layout: Jochen Sauerbier Druck: Druckerei W. Sauer, Inh. M. Pöhnert Für Anzeigen gilt die Preisliste vom Anfragen zu Abonnement oder Einzelbezug an Roßl. Heimatverlag oder Stadtverw. Roßleben Tel /8630. Das Einzelexemplar kostet 0,45 zzgl. Versand. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für nicht angeforderte Manuskripte und Fotos.

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