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2 Gültig ab INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich 3 2 Vertragsverhältnis 3 3 Dienstleistungsangebot 3 4 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen 4 5 Haftung Haftung der Post Haftungsausschuss Rügepflicht Haftung des Absenders 5 6 Rechtsweg und Gerichtsstand 5 2

3 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB ) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Österreichischen Post AG (im Folgenden Post ) und ihren Kunden (im Folgenden auch Absender ) im Dienstleistungsbereich Versandset in Österreich. Für den Kauf des Versandsets im Online-Shop der Post gelten die AGB Online.Shopping in der jeweils geltenden Fassung. Mit dem Erwerb des Versandsets akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB. 1.2 Die Post erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser AGB nur für Unternehmer im Sinne des Bundesgesetzes über besondere zivilrechtliche Vorschriften (Unternehmensgesetzbuch) in der jeweils geltenden Fassung. 2 Vertragsverhältnis 2.1 Der Beförderungsvertrag zwischen dem Absender und der Post kommt mit dem Übergang des Versandsets in den Gewahrsam der Post (Aufgabemöglichkeiten: Post-Geschäftsstelle, Postbriefkasten, Landzusteller, Post-Versandbox) zustande. 2.2 Der Absender nimmt zur Kenntnis, dass die Post ein Massenbeförderer ist, der organisatorisch auf eine möglichst einfache, standardisierte Abwicklung einer großen Anzahl von Sendungen ausgerichtet ist. Eine durchgehende Beaufsichtigung der einzelnen Sendungen erfolgt nicht. 2.3 Entspricht eine Sendung nicht den Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Punkt 4.1, steht es der Post frei, ihre Annahme zu verweigern bzw. eine bereits zur Aufgabe gebrachte Sendung dem Absender in jedem Stadium der Beförderung zurückzugeben. 3 Dienstleistungsangebot 3.1 Beim Versandset handelt es sich um eine befristet gültige Prepaid Verpackung, bestehend aus einer Kuverttasche im Format C4 (229 x 324 x 24 mm) mit einem zulässigen Höchstgewicht von 1 kg und einem vorfrankierten Adressetikett mit Sendungs-ID für den einmaligen Versand innerhalb Österreichs. Die Beförderung erfolgt als nichtbescheinigte Briefsendung, d.h. es erfolgt weder eine Bestätigung der Aufgabe noch der Abgabe. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist verfallen Versandsets entschädigungslos. Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Es sind keine Zusatzleistungen (z.b. Einschreiben, Nachnahme, etc.) möglich. 3.2 Das Versandset ist für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Ein Weiterverkauf durch den Kunden ist nicht gestattet. 3.3 Es ist nicht gestattet, das Anschriftsetikett zu vervielfältigen, zu verändern zu ergänzen oder auf sonstige Art und Weise zu manipulieren. Im Falle der Zuwiderhandlung wird das Versandset auf Kosten des Absenders zurückgesendet. 3.4 Nur Versandset Kuverttasche und Anschriftsetikett gemeinsam gelten als ausreichend frankiert. Nicht ausreichend frankierte Versandsets werden an den Absender zurückgesendet. 3.5 Versandsets werden durch Einlegen in die dafür vorgesehenen Vorrichtungen (z. B. Postkasten, Hausbrieffachanlage, Landabgabekasten, Post- Empfangsbox) zugestellt. 3.6 Konnten Versandsets nicht zugestellt werden (z.b. volle Abgabevorrichtung) und wurden sie nicht in eine Post-Empfangsbox eingelegt, wird der Empfänger mittels Benachrichtigung schriftlich informiert, dass diese benachrichtigte Sendung für mindestens 14 Kalendertage, beginnend mit dem der Benachrichtigung folgenden Tag bei der von der Post auf der Benachrichtigung angegebenen Stelle zur Abholung bereitgehalten wird. Die erstmalige Abholung ist an dem der Benachrichtigung folgenden Werktag (ausgenommen Samstag) möglich. Nach Ablauf der Abholfrist noch bei der Benachrichtigungsstelle lagernde Versandsets werden als unzustellbar behandelt. 3.7 Versandsets werden bei der Benachrichtigungsstelle ohne Einholung einer Übernahmsbestätigung an die Person abgegeben, welche die Benachrichtigung vorweist und die Abgabe verlangt. Im Zweifelsfall ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. 3.8 Der Absender kann über sendungsverfolgung anhand der Sendungs-ID den Zeitpunkt der Abgabe des Versandsets abrufen. Diese Information steht 6 Monate online zur Verfügung. 3.9 Unzustellbare Versandsets werden an den Absender zurückgesendet Versandsets, die weder an den Empfänger abgegeben noch an den Absender zurückgegeben werden können, werden als unanbringlich behandelt. Der Absender erklärt sich bei Aufgabe damit einverstanden, dass unanbringliche Versandsets nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist in das Eigentum der Post übergehen und von ihr verwertet werden. 3

4 4 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen Die Post ist nicht verpflichtet Beförderungsausschlüsse zu prüfen, sie ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Prüfung der Sendungen berechtigt. Die Übernahme vom Versand ausgeschlossener Sachen stellt keinen Verzicht auf einen Beförderungsausschluss dar. 4.1 Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Versandsets deren Inhalt oder Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen, deren Verstöße amtswegig zu verfolgen sind (z.b. Suchtmittelgesetz, Verbotsgesetz 1947) verstößt; Versandsets, die aufgrund ihres Inhalts für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind; Versandsets deren Inhalt Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können; Lebende oder tote Tiere; gefährliche Güter, Problemstoffe gem. den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie Abfälle und Problemstoffe gem. Abfallwirtschaftsgesetz AWG; Güter von besonderem Wert, wie z.b. Edelmetalle, Schmuck, Geld, Münzen, Kunstgegenstände, Pelze, Urkunden (z.b. Reisepass, Führerschein) und Wertzeichen aller Art, geldwerte Urkunden und Dokumente aller Art (z.b. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, Gutscheine, Eintrittskarten); Güter mit einem Wert über EUR 50,00. 5 Haftung 5.1 Haftung der Post Gewährleistung Die Post haftet dem Absender wegen Gewährleistung für von ihr zur vertretenden Verlust (Nichterfüllung), Beschädigung und Verzögerung (Schlechterfüllung). Der Absender hat Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für jene Sendungen, für welche die Leistung nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde Der Absender hat nachzuweisen, dass er einen Vertrag mit der Post abgeschlossen hat und die Post diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat Schadenersatz Die Post haftet für von ihr oder ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnenden Personen verursachte Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verzögerung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Post haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Der Absender hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Post beweisen Der Absender hat weiters nachzuweisen, dass er einen Vertrag mit der Post abgeschlossen hat; die Post diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat; ein Schaden in einer bestimmten Höhe eingetreten ist; der Schaden auf die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch die Post zurückzuführen ist Ersatzansprüche gegen die Post sind vom Absender innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend zu machen. Gemeinsame Bestimmungen für Gewährleistung und Schadenersatz Anspruchsbegründende Verzögerung liegt vor, wenn Versandsets später als vier Werktage (ausgenommen Samstag) von dem der Aufgabe der Sendung folgenden Tag an der Abgabestelle des Empfängers einlangen oder bei der Benachrichtigungsstelle zur Abholung bereitgehalten werden. Diese Frist erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Verzögerung auf eine erhebliche Zunahme des Postverkehrs (z.b. vor Weih nachten) zurückzuführen ist. Die Frist wird auch durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie z.b. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe und Arbeitskonflikte um die Dauer der Behinderung verlängert Eine anspruchsbegründende Beschädigung gilt als gegeben, wenn der Inhalt des Versandsets durch diese Schäden unbrauchbar oder beschädigt wird. Beschädigungen, die durch den ordnungsgemäßen und üblichen Transport, die ordnungsgemäße und übliche Bearbeitung bzw. die Verladung bedingt sind, begründen keinerlei Ansprüche. Ebenso gilt eine Beschädigung allein der Umhüllung bzw. Verpackung nicht als anspruchsbegründende Beschädigung Eine Haftung wird nur für den tatsächlich am Sendungsinhalt eingetretenen Schaden bis zu einem Betrag von höchstens EUR 50,00 übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung sowie eine Haftung für sonstige Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Absender, ist ausgeschlossen. 4

5 5.2 Haftungsausschluss Die Haftung der Post ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine nach der natürlichen Beschaffenheit der beförderten Sache nicht geeignete Beförderung als Versandset zurückzuführen ist; der Inhalt des Versandsets unter eines der in Punkt 4.1 angeführten Verbote fällt oder von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist. 5.3 Rügepflicht Dem Absender stehen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nur zu, wenn Mängel und Verzögerungen innerhalb einer Woche nach Abgabe des Versandsets schriftlich gerügt werden. Augenscheinliche Beschädigungen oder Teilverluste sind über die Rügepflicht gem. dem vorigen Absatz hinaus an dem der Abgabe der Sendung folgenden Werktag (ausgenommen Samstag) schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Schadensmeldung, erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. 5.4 Haftung des Absenders Der Absender haftet der Post für jeden Schaden an Personen und Sachen, der infolge der Versendung nicht zugelassener Gegenstände oder Nichtbeachtung der Versandbedingungen dieser AGB entstanden ist. Die Annahme einer solchen Sendung durch die Post befreit den Absender nicht von seiner Haftung, es sei denn, der Mangel war bei der Annahme offenkundig. Der Absender hält die Post hinsichtlich Entgeltansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beförderung des Versandsets für den Absender schad- und klaglos. 6 Rechtsweg und Gerichtsstand Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertragsverhältnis ist das sachlich für 1030 Wien zuständige Gericht. Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. 5

6 Österreichische Post AG Postkundenservice Business-Hotline: Unternehmenszentrale Division Brief, Werbepost & Filialen Haidingergasse 1, 1030 Wien Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz in politischer Gemeinde Wien FN d des Handelsgerichts Wien Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand November 2013

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