POSTFACH / URLAUBSFACH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 POSTFACH / URLAUBSFACH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Postfach / Urlaubsfach Gültig ab INHALTSVERZEICHNIS 1. Geltungsbereich Postfach,- Urlaubsfach-Vertrag / Mitbenutzung Postfach / Postfach-Schlüssel Rechte und Pflichten des Kunden Rechte und Pflichten der Post Entgelt Haftung Vertragsdauer und Kündigung Gerichtsstand... 4 Produkt und Preisverzeichnis für Postfächer / Urlaubsfächer

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen Postfach / Urlaubsfach 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Verträge mit der Österreichischen Post AG (Im Folgenden: Post) über die Nutzung von Postfächern und Urlaubsfächern durch den Inhaber eines Postfaches oder Urlaubsfaches (im Folgenden: Kunde) bzw. den Mitbenutzer. (2) Die Post behält sich vor, die vorliegenden AGB und allfällige anders lautende Vereinbarungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden schriftlich mitgeteilt. Bei Ausbleiben einer Kündigung innerhalb von 30 Tagen ab dem Versanddatum gelten diese als akzeptiert. 2. Postfach,- Urlaubsfach-Vertrag / Mitbenutzung (1) Der Kunde kann die Abholung der an seine Postfachanschrift gerichteten Sendungen (Postfach Privat oder Postfach Business) sowie der an die Wohn- bzw. Firmenanschrift gerichteten Sendungen (Postfach Privat Plus oder Postfach Business Plus) sowie die Lagerung der für ihn einlangenden Sendungen bis zu 30 Tage (Urlaubsfach) bei dafür vorgesehenen Stellen mit der Post vereinbaren (ausgenommen sind RSa- und RSb- Briefe). Briefsendungen mit Zusatzleistungen wie z.b. Einschreiben, Wert, Eigenhändig oder Geldbeträge werden am Ausgabeschalter gegen Empfangsbestätigung der übernahmeberechtigten Person ausgehändigt. Die Post behält sich vor, einen Nachweis der Empfangsberechtigung zu verlangen. (2) Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden (Antragsformular) und die anschließende Annahme durch die Post zustande. Der Kunde verpflichtet sich, der Post Namen allfälliger Mitbenutzer mitzuteilen. Eine Mitbenutzung ist nur für das Postfach Privat Plus und das Urlaubsfach zulässig. Als Mitbenutzer gelten natürliche Personen, die im Haushalt des Kunden leben. Die Post stellt an Mitbenutzer adressierte Sendungen über das Postfach des Kunden zu, wenn die Mitbenutzer das Antragsformular mitunterschrieben haben und somit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich anerkennen. (3) Die Einrichtung eines Urlaubsfaches ist spätestens drei Werktage (ausgenommen Samstag) vor dem gewünschten Anfangsdatum in einer Post-Geschäftsstelle oder online zu beauftragen, wobei diese Frist mit dem Tag der Beauftragung beginnt. Kurzfristigere Aufträge (weniger als drei Tage vor dem gewünschten Anfangsdatum) gelten als zuschlagspflichtige Eilaufträge und können nur in einer Post-Geschäftsstelle beauftragt werden. (4) Bei Online-Einrichtung eines Urlaubsfaches kann der Kunde neben der Lagerung gem. Pkt folgende Aufträge erteilen: a. Abholung der aufbewahrten Sendungen bei der zuständigen Post-Geschäftsstelle der Wohnanschrift des Kunden; b. Zustellung der aufbewahrten Sendungen an einem bestimmten Tag innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablauf des Urlaubsfaches oder die Zustellung an einem bestimmten Tag zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablauf des Urlaubsfaches. Am ausgewählten Zustelltag werden alle Briefsendungen (ausgenommen RSa- und RSb-Briefe), Geldbeträge, Zeitungen und Info.Mail entsprechend den jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestellt bzw. ausbezahlt. (5) Das Postfach Privat Plus oder Business Plus ist nur im Einzugsgebiet der Zustellbasis (=alle zur Zustellbasis gehörenden Post-Geschäftsstellen) der Wohn- bzw. Firmenanschrift des Kunden möglich. Das Urlaubsfach ist nur bei der zuständigen Post- Geschäftsstelle der Wohn- bzw. Firmenanschrift des Kunden möglich. (6) Bei Übersiedlung und Eröffnung eines Postfaches außerhalb des bisherigen Einzugsgebietes der Zustellbasis für die Wohn- bzw. Firmenanschrift ist zusätzlich ein Nachsendeauftrag auf das Postfach zu stellen. (7) Das Urlaubsfach wird ausschließlich für die Lagerung von Sendungen, die der Post zur Beförderung und Zustellung übergeben werden, angeboten. Sendungen, die andere Dritte zustellen bzw. in den Hausbriefkasten des Kunden einwerfen, liegen außerhalb des Einflussbereiches der Post und werden nicht gelagert. 3. Postfach / Postfach-Schlüssel (1) Die Post überlässt dem Kunden ein Postfach das der Zustellung bzw. Avisierung der für den Kunden und den Mitbenutzer bestimmten Sendungen dient. (2) Die Post kann den Zugang zur Postfachanlage zeitlich beschränken. (3) Die Post stellt dem Kunden für die Dauer der Nutzung des Postfaches einen (1) Schlüssel zur Verfügung. Bei Ausfolgung des Schlüssels wird eine Kaution eingehoben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Duplikate der Schlüssel herzustellen und/oder Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Wechsel des Schlosses und/oder sonstige Änderungen an den Postfächern durchzuführen. Der Kunde hält die Post für jeden Schaden, der auf Missbrauch oder den Verlust der Schlüssel zurückzuführen ist, schad- und klaglos. (4) Die Kosten für jeden zusätzlichen sowie für abhanden gekommene Schlüssel trägt der Kunde. (5) Der Kunde hat den Verlust eines Schlüssels oder die Beschädigung eines Schlüssels oder des Schlosses der Post-Geschäftsstelle sofort bekannt zu geben. Die 3

4 Kosten für die Neubeschaffung des Schlüssels oder Instandsetzung bzw. Wechsel des Schlosses hat der Kunde zu tragen. (6) Bei Auflassung des Postfaches sind sämtliche Schlüssel an die Post-Geschäftsstelle zurückzugeben und bei Rückgabe aller Schlüssel wird die Kaution refundiert. Für zusätzlich angefertigte Schlüssel leistet die Post keinen Ersatz. 4. Rechte und Pflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, für eine regelmäßige Leerung des Postfaches zu sorgen. Dabei muss die Leerung entsprechend dem Sendungsaufkommen so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überfüllt ist. Fehlsortierte Sendungen sind nach jeder Leerung sofort zurückzugeben (Postschalter). Beim Urlaubsfach sind aufbewahrte Sendungen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablauf des Urlaubsfaches abzuholen; wurde bei der Online-Einrichtung eine Zustellung gewählt und war diese erfolglos, sind die Sendungen ebenfalls innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Zustellversuch abzuholen, der Kunde erhält darüber eine Benachrichtigung. (2) Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, der Post unverzüglich schriftlich mit. Änderungen des Vertrages über das Postfach bedürfen der Schriftform. (3) Das Einlegen von Dokumenten, Schlüsseln oder sonstigen Gegenständen in das Postfach durch den Kunden ist verboten; die Post übernimmt für vom Kunden eingelegte Dokumente, Schlüssel oder sonstige Gegenstände keinerlei Gewähr oder Haftung. 5. Rechte und Pflichten der Post (1) Die Post ist berechtigt, in das Postfach eingelegte Sendungen an die Absender zurückzuschicken und das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn der Kunde das Postfach nicht regelmäßig leert und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht für Abhilfe sorgt. Beim Urlaubsfach werden nicht abgeholte Sendungen an die Absender retourniert. Für avisierte Sendungen gelten die Abholfristen nach Maßgabe der jeweils auf die Sendungen anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Die Post kann Namen und Adresse des Kunden Dritten mitteilen, sofern dies nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes, zulässig ist. 6. Entgelt Die Entgelte für den Postfach- und Urlaubsfachservice sind im Produkt- und Preisverzeichnis für Postfächer und Urlaubsfächer geregelt. Die Entgelte laut Produkt- und Preisverzeichnis sind durch Barzahlung bei der Beauftragung zur Einrichtung eines Postfachs/Urlaubsfachs bzw. Verlängerung eines Postfachs zu entrichten. Die Post kann die Entgelte nach gesonderter Vereinbarung stunden, wenn dies nach der Höhe der zu entrichtenden Entgelte und den sonstigen Umständen zweckmäßig erscheint. Die Post behält sich das Recht vor, eine Bankgarantie zu verlangen. Für den Fall, dass die Entgelte im Rahmen des SEPA- Lastschriftverfahrens (SEPA CORE) oder des SEPA- Firmenlastschriftverfahrens (SEPA B2B) von der Post von dem Kunden angegebenen Konto abgebucht werden, erfolgt die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) seitens der Post spätestens einen Tag vor Abbuchung. 7. Haftung (1) Der Kunde stellt die Post von allen Ansprüchen des Absenders frei, die dadurch entstehen, dass nachzuweisende Sendungen an die Person ausgehändigt werden, die eine Übernahmsberechtigung nachweisen kann. Im Übrigen haftet die Post nach den Bestimmungen der jeweils auf die Sendungen anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Da auch Dritte Sendungen in den Hausbriefkasten des Kunden einwerfen können, übernimmt die Post keinerlei Gewähr und Haftung dafür, dass der Hausbriefkasten während der Gültigkeit eines Urlaubsfaches leer ist. (3) Die Post leistet keinen Ersatz für die Änderung von Geschäftsdrucksachen im Zusammenhang mit Änderungen der Postfach-Nummer. 8. Vertragsdauer und Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; ausgenommen hievon ist das Urlaubsfach (vgl. Produkt- und Preisverzeichnis für Postfächer und Urlaubsfächer). Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Leistungsbereitstellung. (2) Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen, ausgenommen hiervon sind Vorteilsangebote (vgl. Produkt- und Preisverzeichnis für Postfächer und Urlaubsfächer). (3) Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Kündigung jederzeit fristlos und ohne Schadenersatzfolgen für die kündigende Partei vorgenommen werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Missachtung der AGB. 9. Gerichtsstand (1) Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertragsverhältnis ist das Gericht in der Landeshauptstadt des Bundeslandes, in dem das Postfach oder Urlaubsfach eröffnet wurde. Bei Klagen gegen Konsumenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist das Gericht des 4

5 Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung zuständig. (2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. 5

6 Produkt- und Preisverzeichnis für Postfächer / Urlaubsfächer Alle nachstehend angeführten Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte, d.h. exklusive aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben, insbesondere der Umsatzsteuer. Ab sind Postdienstleistungen, die nicht zum Universaldienst gehören, umsatzsteuerpflichtig. (Bruttopreise inkl. 20% Ust, Nettopreise sind in Klammer angegeben) Der Inhaber hat das jeweilige Postfachentgelt in einem von ihm gewählten Rhythmus zu bezahlen. Die Zahlung hat bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats für den nächsten Monat bzw. für den von ihm gewählten Rhythmus zu erfolgen. Wenn die Bezahlung des Entgeltes nicht bis spätestens zum 25. Kalendertag erfolgt, gilt das Postfach als gekündigt. Für die Inanspruchnahme des Postfach-Services gelten folgende Entgelte: Für natürliche Personen, die das Postfach ausschließlich für private Zwecke nutzen - pro Monat Postfach Privat (Netto EUR 7,50) Brutto EUR 9,00 Postfach Privat Plus (Netto EUR 15,00) Brutto EUR 18,00 Für Geschäftskunden (alle anderen als die obgenannten natürlichen Personen) - pro Monat Postfach Business (Netto EUR 18,50) Brutto EUR 22,20 Postfach Business Plus (Netto EUR 26,00) Brutto EUR 31,20 Vorteilsangebot: Für die Inanspruchnahme des Vorteilsangebotes wird das jeweilige Postfachentgelt für 1, 2 oder 3 Jahre im Vorhinein bezahlt und man erhält dafür 1, 3 oder 5 Monate gratis (d.h. bei Bezahlung des Entgeltes für 1 Jahr im Vorhinein, ist 1 Monat gratis, bei Bezahlung von 2 Jahren im Vorhinein sind 3 Monate gratis, bei Bezahlung von 3 Jahren im Vorhinein sind 5 Monate gratis). Bei Abschluss eines Vertrages über die Inanspruchnahme eines Postfaches im Rahmen des Vorteilsangebotes ist eine ordentliche Kündigung erst mit Ablauf der jeweils vereinbarten Nutzungsdauer möglich. Urlaubsfach Der Kunde kann mit der Post die Lagerung der für ihn einlangenden Sendungen (ausgenommen RSa- und RSb-Briefe) bis zu 30 Tage gegen Entrichtung eines Entgeltes vereinbaren: a) für einen Zeitraum bis zu 7 Kalendertage - (Netto EUR 10,75) Brutto EUR 12,90 bei Abholung der Sendungen in der Benachrichtigungsfiliale. - (Netto EUR 23,25) Brutto EUR 27,90 bei Zustellung der Sendungen an einem bestimmten Tag oder Zustellung an einem bestimmten Tag zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr. b) für einen Zeitraum bis zu 14 Kalendertag - (Netto EUR 12,42) Brutto EUR 14,90 bei Abholung der Sendungen in der Benachrichtigungsfiliale. - (Netto EUR 24,92) Brutto EUR 29,90 bei Zustellung der Sendungen an einem bestimmten Tag oder Zustellung an einem bestimmten Tag zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr. c) für einen Zeitraum bis zu 30 Kalendertage - (Netto EUR 16,58) Brutto EUR 19,90 bei Abholung der Sendungen in der Benachrichtigungsfiliale. - (Netto EUR 29,08) Brutto EUR 34,90 bei Zustellung der Sendungen an einem bestimmten Tag oder Zustellung an einem bestimmten Tag zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr. d) Zuschlag Eilauftrag Urlaubsfach: - (Netto EUR 1,67) Brutto EUR 2,00 Zusätzlich zum jeweiligen Urlaubsfach Entgelt Bei Abholung der Sendungen in der Benachrichtigungsfiliale Postfach für Pakete / EMS-Sendungen: Der Kunde kann sich die Abholung der für ihn einlangenden Pakete / EMS-Sendungen bei einer im Postbezirk (=Gebiet der Postleitzahl) seiner Wohn- bzw. Firmenanschrift liegenden Post-Geschäftsstelle oder bei einer anderen Post-Geschäftsstelle unter der Voraussetzung, dass als Abgabestelle Fach angeführt ist, vorbehalten. Die Post kann Pakete / EMS-Sendungen aus organisatorischen Gründen oder auf Grund der räumlichen Verhältnisse vom Abholvorbehalt ausschließen. 6

7 Österreichische Post AG Postkundenservice Tel.: (max. 10 ct/ Minute aus ganz Österreich) Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz in politischer Gemeinde Wien FN d des Handelsgerichts Wien Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand Jänner

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