Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft. 22. Jahrgang Erscheinungstag, 4. April 2017 Nr. 4

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 22. Jahrgang Erscheinungstag, 4. April 2017 Nr. 4

2 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Seite 2

3 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Polizeiverordnung gegen Lärmbelästigung und umweltschädliches Verhalten, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern der Stadt Neusalza- Spremberg als Ortspolizeibehörde, zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach bestehende Verwaltungsgemeinschaft Aufgrund von 9 Abs.1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 17 Abs. 1 sowie 14 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBI. S. 466), zuletzt geändert durch rechtsbereinigte Fassung mit Stand vom 29. Oktober 2011 hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit den Mitgliedsgemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach am und der Stadtrat der Stadt Neusalza-Spremberg als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft am folgende Polizeiverordnung beschlossen: Inhaltsübersicht: Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen 4 Tierhaltung 5 Verunreinigung durch Tiere 6 Tierfütterungsverbot Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen 7 Schutz der Nachtruhe 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten 10 Benutzung von Sportstätten 11 Beseitigung von Abfällen Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen 12 Verbotenes Verhalten auf öffentlich zugänglichen Flächen 13 Grillen und Abbrennen offener Feuer 14 Feuerwerke Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern 15 Hausnummern Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen 16 Zulassung von Ausnahmen 17 Ordnungswidrigkeiten 18 Inkrafttreten Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Neusalza-Spremberg sowie in den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach. 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Treppen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Gräben, Verkehrszeichen und -einrichtungen. (2) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Zu den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen, Straßenbegleitgrün, mobiles Grün, allgemein zugängliche Kinderspiel-, Bolz- und Sportanlagen. (3) Öffentliche Einrichtungen sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserrinnen und -becken, Schutzhütten, Spielgeräte, Denkmale, Wartehäuschen, öffentliche Toilettenanlagen, Anschlags- und Informationseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Sitzgelegenheiten, Masten, Mauern, Zäune, Schilder, Gefahrenabsperrungen, Warneinrichtungen und ähnliche. (4) Öffentliche Gewässer sind alle Teiche, Weiher, Bach- und Flussläufe sowie künstlich angelegte Teiche in Anlagen und Feuerlöschteiche, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen ist an Stellen außerhalb von den für das Beschriften und Bemalen speziell zugelassenen Flächen bzw. zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln), die von Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, verboten. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Ortsund Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. (3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung, der Plakatierungssatzung der Stadt Neusalza- Spremberg sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. 4 Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (3) Auf festgelegten Flächen nach 2 dieser Verordnung sind Hunde innerhalb der Wohnbebauung sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Unabhängig von Satz 1 hat der Hund bei größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb zu tragen und ist an der Leine zu führen. (4) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlichen Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und anderen, dem Sport dienenden Plätzen, fernzuhalten. (5) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderen Tieren, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat die Tierhaltung der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. (6) 28 der Straßenverkehrsordnung, 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie die Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zum Schutz vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt. Seite 3

4 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April Verunreinigung durch Tiere (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung durch die Tiere verunreinigen zu lassen. (2) Die verursachten Verunreinigungen, wie Hundekot o. ä., sind von dem jeweiligen Halter oder demjenigen, der die tatsächliche Aufsicht über das Tier ausübt (Tierführer), unverzüglich zu beseitigen. Hierfür sind vom Tierhalter bzw. -führer geeignete Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Neusalza-Spremberg und des Polizeivollzugsdienstes vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von den Kontrollkräften angehalten werden. (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt. 6 Tierfütterungsverbot Herrenlose und verwilderte Tiere dürfen im Geltungsbereich nach 1 dieser Verordnung nicht gefüttert werden. Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen 7 Schutz der Nachtruhe (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. Vom Gebot des Schutzes der Nachtzeit wird für die Nacht vom 31. Dezember zum 01. Januar allgemein eine Ausnahme erteilt. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung der Handlungen während der Nacht erfordern. Soweit für die Handlungen nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben von dieser Regelung unberührt. 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben von dieser Regelung unberührt. 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den anderen unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten, Gaststätten und Versammlungsräumen. (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, des Gaststättengesetzes, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. 10 Benutzung von Sportstätten und Spielplätzen (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht benutzt werden, sofern nichts anderes geregelt ist. (2) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Sportanlagenlärmschutzverordnung bleiben von dieser Regelung unberührt. 11 Beseitigung von Abfällen In die auf öffentlichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen aufgestellten Papierkörbe dürfen nur die unterwegs anfallenden Kleinabfälle eingeworfen werden. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. Unabhängig davon sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetztes einzuhalten. Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen 12 Verbotenes Verhalten auf öffentlich zugänglichen Flächen Auf Flächen im Sinne von 2 dieser Verordnung ist es untersagt, 1. zu nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 2. Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen, 3. außerhalb der gekennzeichneten Plätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch andere gestört oder belästigt werden, 4. die Notdurft zu verrichten, 5. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen. 13 Abbrennen offener Feuer (1) Das Abbrennen offener Feuer ist auf öffentlichen Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung verboten. Ausnahmen können durch die Ortspolizeibehörde genehmigt werden. (2) Für das Abbrennen von offenen Feuern (Traditions- oder Lagerfeuer) ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Traditionsfeuer in diesem Sinne sind: - das Osterfeuer (Karsamstag) - das Hexenfeuer (30.04.) - das Sonnenwendfeuer (21.06.) - das Johannisfeuer (24.06.) (3) Keiner Erlaubnis, außer in den Schutzgebieten nach SächsNatSchG, bedürfen Koch- und Grillfeuer mit maximaler Stapelhöhe und Durchmesser von 1,00 m mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillkohle) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine übermäßige Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (4) Die Erlaubnis muss spätestens 10 Werktage vor dem Abbrennen beantragt werden. (5) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können u. a. Waldbrandstufen, extreme Trockenheit, starker Wind, die unmittelbare Nähe zum Wald oder eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen sein. Seite 4

5 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 14 Feuerwerke Das Abbrennen von Feuerwerken zu besonderen Anlässen an anderen Tagen als dem 31. Dezember und dem 01. Januar ist erlaubnispflichtig. Erlaubnisanträge sind spätestens 4 Wochen vorher beim zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern 15 Hausnummern (1) Die Hausnummern sind unverzüglich nach ihrer behördlichen Erteilung, in arabischen Ziffern, so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar sind. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Sind mehrere zur Straße liegende Eingänge vorhanden, so ist der Haupteingang maßgebend. Liegt der Eingang nicht an der Straßenseite, so muss an der nächstliegenden Gebäudeecke eine von der Straße aus gut lesbare Hausnummer angebracht werden. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (2) Wird ein Grundstück durch einen Stichweg erschlossen, der keine amtliche Bezeichnung führt, sind am Beginn dieses Weges Hinweisschilder auf die Hausnummer anzubringen. Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen 16 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für die Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften der Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Diese Ausnahmen sind gebührenpflichtig. 17 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht speziell dafür zugelassene Flächen bzw. zugelassene Plakatträger, die von Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, beschriftet oder bemalt, 2. entgegen 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden, 3. entgegen 4 Abs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass Tiere auf Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen, 4. entgegen 4 Abs. 3 nicht dafür Sorge trägt, dass der Hund auf festgelegten Flächen nach 2 dieser Verordnung innerhalb der Wohnbebauung sowie in Grün- und Erholungsanlagen angeleint ist bzw. eine Maulkorb trägt, 5. entgegen 4 Abs. 4 sein Tier nicht von öffentlichen Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und anderen, dem Sport dienenden Plätzen, fernhält, 6. entgegen 4 Abs. 5 das Halten von Raubtieren, Giftoder Riesenschlangen sowie anderen Tieren, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 7. entgegen 5 Abs. 1 zulässt, dass Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung durch Tiere verunreinigt werden, 8. entgegen 5 Abs. 2 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, oder keine dafür geeigneten Hilfsmittel auf Verlangen vorzeigen kann, 9. entgegen 6 herrenlose und verwilderte Tiere im Geltungsbereich nach 1 dieser Verordnung füttert, 10. entgegen 7 Abs. 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach 7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar stört, 11. entgegen 8 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, 12. entgegen 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 13. entgegen 10 Abs. 1 öffentlich zugängliche Sportplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr benutzt, 14. entgegen 11 größere Abfallmengen oder Abfälle, die insbesondere in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die auf öffentlichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen aufgestellten Papierkörbe einbringt, 15. entgegen 12 Nr. 1 nächtigt, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 16. entgegen 12 Nr. 2 Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, 17. entgegen 12 Nr. 3 außerhalb der gekennzeichneten Plätze spielt oder sportliche Übungen betreibt, wenn dadurch andere gestört oder belästigt werden, 18. entgegen 12 Nr. 4 die Notdurft verrichtet, 19. entgegen 12 Nr. 5 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt, 20. entgegen 13 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis besitzt, 21. entgegen 13 Abs. 2 ein Feuer so abbrennt, dass hierbei eine übermäßige Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht, 22. entgegen 14 Feuerwerke an anderen Tagen als dem 31. Dezember und dem 01. Januar abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis besitzt, 23. entgegen 15 Abs. 1 Satz 1 die Hausnummern nicht unverzüglich nach ihrer behördlichen Erteilung von der Straße aus gut lesbar anbringt, 24. entgegen 15 Abs. 1 Satz 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert, 25. entgegen 15 Abs. 1 und Abs. 2 die Hausnummern nicht entsprechend anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach 16 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach 17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes und 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 EUR und höchstens 1.000,00 EUR und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 EUR geahndet werden. 18 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die bislang gültige Polizeiverordnung der Stadt Neusalza-Spremberg als Ortspolizeibehörde, zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen den Gemeinden Dürrhennersdorf, Friedersdorf und Schönbach bestehende Verwaltungsgemeinschaft außer Kraft. Neusalza-Spremberg, den Matthias Lehmann Bürgermeister Seite 5

6 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Aus der Stadtratssitzung vom Beschluss-Nr.: 130/03/2017 Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für das Los 305 Dachdeckerarbeiten im Zuge des Kita Neubaues an die Firma Keil & Ziesche GmbH, Martin-Niemöller-Str. 6, aus Ebersbach-Neugersdorf zu vergeben. Der vorläufige Auftragswert beträgt ,396 Euro brutto. Die Kostenberechnung für das Los 305 lag bei ,91 brutto. Beschluss-Nr.: 131/03/2017 Der Stadtrat der Stadt Neusalza-Spremberg bestätigt, dass die Maßnahme Erneuerung der Heizungsanlage Turnhalle Neusalza-Spremberg im Rahmen des Förderprogrammes Kraft Invest Budget Bund mit einem ausreichenden Eigenanteil durch die Stadt finanziert wird. Die Gesamtfinanzierung ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 unter der Investitionnummer: eingestellt. Beschluss-Nr.: 132/03/2017 Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Beschluss-Nr.: 133/03/2017 Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister zum Verkauf der Teilfläche des Flurstückes Nr. 283/11 der Gemarkung Neusalza-Spremberg. Beschluss-Nr.: 134/03/2007 Der Stadtrat stimmt der Gewährung eines Zuschusses für den Erwerb von zwei Wipptieren an DRK Kreisverband Löbau e. V. für die Gemeinschaftsunterkunft Friedersdorf zu. Die 27. Sitzung des Stadtrates zu Neusalza-Spremberg findet am Donnerstag, dem 20. April 2017, um Uhr, im Ratssaal des Rathauses Neusalza-Spremberg (Zimmer OG/20), Kirchstraße 17, Neusalza-Spremberg, statt. Die ortsübliche Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt in der Zeit vom bis an einer Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus Neusalza-Spremberg und an der Bekanntmachungstafel vor dem Informationszentrum Friedersdorf. Besuchen Sie uns im Internet wittich.de Ein rastloses Herz hat aufgehört zu schlagen Nachruf für Gunther Leupolt (10. Mai Februar 2017) Am verstarb der Ehrenvorsitzende des Vereins der Kultur- und Heimatfreunde e. V. Gunther Leupolt im Alter von 94 Jahren. Wir verlieren in ihm einen geachteten, zuverlässigen Freund und Weggefährten, der sich mit ganzem Herzen der Oberlausitz und seiner Heimatstadt verbunden fühlte. Sein Name wird immer eng mit vielen maßgeblichen, und inzwischen zur Tradition gewordenen Veranstaltungen, geschichtlichen Forschungen und vielen Publikationen verbunden bleiben. Gunther Leupolts familiäre Wurzeln sind in Reichenau (heute: Bogatynia, Polen) zu finden. Nach Schulbildung und Abitur wurde er 1941 als Matrose zur Kriegsmarine eingezogen und erlebte die Schrecken des Krieges, die sein späteres Leben prägend beeinflussten. Nach Kriegsende, aus englischer Gefangenschaft entlassen, kehrte der damals 23-Jährige in die Oberlausitz zurück. Die Familie war 1945, wie viele andere, aus Polen vertrieben worden. Er fand Zuflucht bei Verwandten in Cunewalde. Es kam für ihn nun auch zu einer völligen Neuorientierung und dem Aufbau der beruflichen Existenz in der damaligen sowjetischen Besatzungszone. Er entschied sich für den Lehrerberuf und erwarb als Neulehrer die entsprechenden Qualifikationen. Hier in der Oberlausitz fand er nun auch die Liebe seines Lebens und die Gründung einer Familie folgte. Nach beruflichem Einsatz in Lawalde und Cunewalde wurde er 1950 zum Direktor der damaligen Grund- und Mittelschule (Pestalozzi-Schule) Neusalza-Spremberg berufen. In dieser Funktion wirkte er bis 1970 und prägte maßgeblich das kommunale Bildungswesen seiner neuen, ihm liebgewordenen Heimatstadt. Ab 1970 stellte er sich neuen beruflichen Herausforderungen mit seiner Berufung zum Direktor der Zentralschule des Ministeriums für Glas- und Keramikindustrie der DDR in Neusalza- Spremberg. Diese Tätigkeit übte er bis 1988, seinem Eintritt ins Rentenalter aus. Neben dem beruflichen Engagement gehörte seine Liebe, geprägt auch durch vorgelebte Verbundenheit des Elternhauses, stets der Oberlausitzer Heimat. Er widmete sich schon früh der Kultur- und Heimatarbeit. Seit Anfang der 50er- Jahre wirkte er aktiv in Neusalza-Spremberg im Kulturbund, später dem Verein der Kultur- und Heimatfreunde e. V., mit. Von 1984 bis 2004 übte er die Funktion des Vorsitzenden aus. Unter seiner Mitarbeit und Leitung entstanden hier solche maßgeblichen Aktivitäten, wie z. B. die besondere Hinwendung zur Rekonstruktion und Erhaltung des Reiterhauses, die Etablierung der Stunde der Musik oder die Erfindung der Mittellausitzer Berglandtour. Nicht zu vergessen ist sein Engagement bei der Neugründung des Lusatia-Verbandes im Jahre Nebenher forschte und publizierte er gezielt zu geschichtlichen Themen und editierte die Heftreihe Geschichte und Geschichten aus Neusalza- Spremberg. Seite 6

7 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Sein Wirken und seine Forschungsarbeiten trugen wesentlich dazu bei, den Verein zu stärken und zu bereichern sowie die Stadt Neusalza-Spremberg und die Oberlausitzer Heimat öffentlichkeitswirksam und interessant darzustellen. Ein rastloses, durch Höhen und Tiefen gezeichnetes aber auch erfülltes Leben, hat sich vollendet. Wenn ein Mensch an herausragender Stelle und in gesellschaftlich bewegten Zeiten, zwischen Krieg und Zerstörung, Aufbau und gesellschaftlicher Entwicklung, Verantwortung trägt, Entscheidungen zu fällen hat, steht er auch immer kritisch im Fokus seiner Mitmenschen. Wir zollen Gunther Leupolt für sein Wirken, für das er auch zahlreiche Ehrungen erfahren konnte, großen Respekt und große Wertschätzung. So wurde er 2004 mit der Ehrenurkunde der Stadt Neusalza-Spremberg für außerordentliche ehrenamtliche Verdienste ausgezeichnet. Sein Name wird stets geachtet, geehrt und verbunden sein mit dem Verein der Kultur- und Heimatfreunde e. V., der Stadt Neusalza-Spremberg und unserer Oberlausitzer Heimat. Günter Hensel Günter Paulik Matthias Lehmann Vorsitzender Bürgermeister a. D. Bürgermeister Kultur- und Heimatfreunde Städtepartnerschaft Rudi Mehn, Europabaum e. V. Donzdorf zum Besuch in Neusalza-Spremberg Mit der Combo des RGD in der Partnerstadt Neusalza-Spremberg 2017 steht in unserer Partnerstadt ein historisches Jubiläum an: zum 775. Geburtstag findet in jedem Monat eine besondere Veranstaltung statt. Auch die Combo des RGD war mit zur Konzertreihe 775 Jahre Neusalza-Spremberg zu Besuch eingeladen. 17 Musiker unter der Leitung von Herrn Bernhard Thome und weitere 7 Mitglieder des Vereins starteten am Mittwoch, 8. März, in die Oberlausitz. Unterwegs machten wir in der großen Reisepause in Dresden Station. Unter ortskundiger Führung genossen wir Elbflorenz. Bei einem Spaziergang über die Brühl sche Terrasse zur Semperoper, Schlossplatz und Zwinger erhielten wir Einblick in den Hof August des Starken. Ein Besuch der imponierenden Frauenkirche rundete unseren Stadtbummel ab. Nach einer reibungslosen Fahrt hieß uns, wie geplant um 18 Uhr, der Amtschef von Neusalza-Spremberg, Bürgermeister Lehmann, aufs herzlichste willkommen und lud zum gemütlichen Zusammensein bei leckerem Essen ins Rathaus ein. Für die Musiker gab es im dortigen Festsaal die erste Gelegenheit, am hauseigenen Flügel zum Vergnügen aller zu spielen. Am Donnerstag stand vormittags die Kreisstadt Görlitz auf dem Besuchsprogramm. Die alte Handelsstadt an der Via Regia, zweigeteilt durch die Neiße, begeistert mit ca Denkmälern und ihrer reichen Architekturgeschichte. Auch wurde sie inzwischen mehrfach für Hollywoodproduktionen genutzt. Gotik, Barock, Renaissance, Jugendstil sowie Bauten aus der Gründerzeit prägen das Stadtbild und tragen zur einzigartigen Atmosphäre bei. Bei schlesischen Spezialitäten in einer Traditionsgaststätte klang unser Besuch aus. Zum Abspannen hatte die Stadt nachmittags in die Pestalozzi-Schule eingeladen. Die guten Geister des Schulclubs organisierten Kaffee und das leckere, selbst gebackene Kuchenbuffet. Gespräche und eine kurze Führung durch das Schulgebäude vertieften den Kontakt mit dem RGD. Anschließend war für die Musiker mit den Schülern der Klasse 8a in der Turnhalle ein Sportprogramm angesetzt, bei dem sich die Jugend nach dem kulturellen sightseeing aktiv austoben und kennenlernen konnte. Danach war für den großen Hunger mit Bergen von liebevoll belegten Brötchen durch die Muttis der Schule gesorgt. Repräsentanten der Stadt Neusalza-Spremberg und der Bürgermeister trafen sich parallel mit dem Vorstand des Vereins Europabaum und dem Schulvertreter des RGD zum Gedankenaustausch. Bereits seit dem 1. März lief im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neusalza-Spremberg die Werbung für die Einladung zum Konzert am 10. März: Gemeinsame Veranstaltung der RGD-Combo und einem Kessel Buntes der Pestalozzi-Oberschule und Kommando Ohrwurm. Zur Vorbereitung auf diesen abendlichen Höhepunkt war am Freitagvormittag eine intensive Probe angesagt. Die erwachsenen Reiseteilnehmer hatten die Möglichkeit zu einem perfekt abgestimmten Ausflug nach Zittau: Nicht nur das schlechte Wetter war Grund genug, das Museum zum Heiligen Kreuz sowie das Kulturhistorische Museum Franziskaner zu besuchen. Vielmehr lenkte die großartige und überraschende Wirkung der dort ausgestellten beiden Fastentücher unser Augenmerk passend auf die Fastenzeit. Als fulminantes Kontrastprogramm legte um 19 Uhr der Chor der Pestalozzi-Schule unter Leitung von Andrea Loschke in der Festhalle mit dem Kessel Buntes als Augen- und Ohrenschmaus los. Mit einem herzlichen Dankesgruß an alle Akteure vor und hinter der Bühne lud Europabaum zur Aufführung des Kessel Buntes nach Donzdorf ein. Bürgermeister Lehmann ließ es sich nicht nehmen, die finanzielle und organisatorische Unterstützung der Stadt für dieses Projekt zuzusagen. Allen, die zum Gelingen dieser Kulturveranstaltung und Festigung unserer Partnerschaftsbeziehungen beigetragen haben, gilt unser herzlichster Dank! Besonderer Dank geht an die Stadtverwaltung für die großzügige Rundumversorgung und an Frau Assmann für die Organisation des Aufenthalts. Nach 4 tollen Tagen in der Oberlausitz fuhren wir mit vielen neuen Eindrücken nach Hause. Ein 2-stündiger Bummel auf die Nürnberger Burg und durch die Altstadt rundeten die Reise ab. Punkt 19 Uhr erreichten wir den Donzdorfer Europaplatz. Je mehr ich las, umso näher brachten die Bücher mir die Welt, umso heller und bedeutsamer wurde für mich das Leben. Maxim Gorki Sarah lebt mit ihrem Großvater. Der ehemalige Dressurreiter trainiert seine Enkelin und ihr Pferd. Nach Großvaters Schlaganfall lebt die Vierzehnjährige bei Mac und Natasha. Das Zusammenleben ist schwierig. Nachdem Sarah verschwunden ist, machen sich die beiden auf die Suche. Ein turbulenter Roadtrip durch England und Frankreich beginnt. Ein Dorf an der deutsch-tschechischen Grenze. Erzählt wird die Liebesgeschichte von Tommy aus sozial schwachen Verhältnissen und Julia aus wohlhabendem Elternhaus. Weil das Geld als Bäckerlehrling knapp ist, lässt sich Tommy auf einen riskanten Deal ein. Er schmuggelt Crystal Meth über die nahe tschechische Grenze. Teile des Filmes wurden auch in Neusalza- Spremberg gedreht. Am Gründonnerstag (13. April) ist die Stadtbibliothek geschlossen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest! Ihr Team Bücherei Seite 7

8 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Wir gratulieren herzlich zu besonderen Geburtstagen und wünschen Ihnen alles Gute, vor allem beste Gesundheit am : am : am : am : am : am : am : am : Herrn Peter Kleint Sonnebergstraße 1 b zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Brauner Turnerstraße 34 b zum 90. Geburtstag Frau Renate Kirchner Bautzener Straße 38 zum 70. Geburtstag Herrn Karl-Joachim Denk Bautzener Straße 22 zum 70. Geburtstag Frau Anna Jannasch Schulstraße 83 zum 85. Geburtstag Frau Gisela Kögel Lindenstraße 14 zum 70. Geburtstag Frau Ursula Kalkbrenner George-Schreiber-Straße 6 zum 75. Geburtstag Frau Eva Sachse An der Spree 7 zum 75. Geburtstag Tag der offenen Tür Reges Treiben und großes Interesse für die Angebote zum Tag der offenen Tür herrschte am 3. Februar im Haus 1 und 2 unserer Schule. Viele Gäste konnten sich von unserer guten Schulatmosphäre überzeugen und waren von den Aktivitäten im und außerhalb des Unterrichts begeistert. Ob im Schüler-Café, welches die Eltern und Schüler der 7. Klassen zur Finanzierung ihres Skilagers eingerichtet hatten, in den Fachunterrichtsräumen im Haus 1 und 2 oder im Schulclub - überall herrschte großer Andrang und es konnte experimentiert, gebastelt, gebaut, gerätselt, musiziert, getanzt und ausprobiert werden. Vielen Dank allen Beteiligten, die mithalfen, wieder so einen gelungenen Tag der offenen Tür vorzubereiten und zu gestalten. Fasching bei uns an der Schule Die 5. Klassen unserer Schule trafen sich am am Nachmittag in der Schule, um gemeinsam Fasching zu feiern. Eingelassen wurde natürlich nur im Kostüm, welche von einer Jury bewertet wurden. Ob als Cowboy, Pirat, Skelett, Breakdancer, Teufel oder als Clone Commander Cody, sehenswert waren sie fast alle. Die 5-Klässler haben sich richtig was einfallen lassen. Für den entsprechenden Sound sorgten unsere DJs Bruno F. und Emil Z. Sie waren auf die Musikwünsche der Faschingsnarren bestens vorbereitet und moderierten durch den Nachmittag. Auch spielerisch hat man sich was überlegt. Ein gut vorbereitetes Team sorgte für Spaß und gute Laune bei kleinen Spieleinlagen. Natürlich wurde auch unsere sogenannte Spielhalle für den entsprechenden Anlass von vielen fleißigen Händen beider Klassen hergerichtet. Ein ganz großer Dank gilt unseren Eltern, die uns mit etlichen Leckereien versorgten und diese auch zum Großteil sponserten. Wir waren uns alle einig dies war ein toller Nachmittag!!!! Seite 8

9 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Ein Kessel Buntes, Obstsalat und Musik vom Feinsten, und das alles von und mit Schülern des Rechberg-Gymnasiums Donzdorf und der Pestalozzi-Oberschule Neusalza-Spremberg. Die einen bringen vereint Filmmusik, Klassiker und bekannte Titel im Orchester der RGD-Combo Publikum zu Gehör, die anderen erzählten singend, tanzend und musizierend als der Chor Kommando Ohrwurm eine äußerst amüsante Geschichte von der kessen Kiwi und der unsterblich verliebten Mango. Fangen wir mal mit dem Ende der Vorstellung an: Endlich hatte es geklappt - die RGD- Combo und der Chor der Pestalozzi-Oberschule haben ihre Talente vereint und dem begeisterten Publikum gemeinsam den Titel Let s get loud musizierend, tanzend und singend dargeboten. Und das gleich zweimal, einmal als Höhepunkt des Programms, das zweite als Zugabe und zugleich krönender Abschluss des Abends. Herr Thome, Leiter der RGD-Combo, und Frau Loschke, die das Kommando beim Ohrwurm hat, freuten sich über den gemeinsamen Erfolg. Am Ende gab es kleine und große Dankensreden. Zum Beispiel konnte sich Herr Thome beim Bürgermeister Herrn Lehmann und Herrn Mehn vom Verein Europabaum aus Donzdorf sowie Lehrern und Schülern der OS für den schönen und interessanten Aufenthalt in der Oberlausitz bedanken. Schließlich wurde der nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell zum 3. Mal ermöglicht und wird wegen des großen Erfolgs auch fortgesetzt werden. Und das auch noch in die umgekehrte Richtung. Herr Mehn war von der Revue des Chors der Pestalozzi-Oberschule so begeistert, dass er alle Schüler, Lehrer und Requisiten nach Donzdorf einlud. Es muss nur noch ein Termin festgelegt werden. Laut Aussage von Herrn Thome kennt man solche Art Programme in Baden-Württemberg nicht, jedenfalls nicht in Donzdorf und somit ist es für Frau Loschke und alle Beteiligten nun ein Muss, ihren Erfolg über die Landesgrenzen Sachsens hinauszutragen. Auch Herr Lehmann war sofort zur Unterstützung dieses Vorhabens bereit. Und man hatte den Eindruck, das war spontan und so nicht geplant! Der Beifall der Zuschauer für das Programm der RGD-Combo und das des Kommandos Ohrwurm also das Brot der Künstler wurde viel und reichlich gespendet. Im Vergleich zu 2011 und 2013, als die RGD-Combo auch schon die Oberlausitz von ihren musikalischen Können überzeugte, war durch die neue Qualität der Zusammenarbeit nun auch die Turnhalle sehr gut gefüllt mit Gästen aus Donzdorf, Stadträten von Neusalza-Spremberg und Friedersdorf, Eltern, Großeltern, Schülern und Lehrern der Pestalozzi-Oberschule. Versorgt wurden sie von der Klasse 8b, deren Schülern und Eltern, die unter der bewährten Leitung von Frau Krenz keinen hungrig oder durstig ließen. Damit alle Töne, gespielt oder gesungen, ebenso auch Worte und Darbietungen vom Publikum gut verstanden und entsprechend beleuchtet wurden, ist an dieser Stelle auch der Firma Wagner-Sound zu danken. Die zwei Programmteile waren beide zwar von unterschiedlichem Inhalt, jedoch konnte man viele Parallelen ziehen. Alle mussten vorher viel, viel üben. Alle waren aufgeregt. Und ohne das konsequente Dranbleiben der Chorleiterin und des Orchesterleiters geht es nicht, wenn es um so tolle Argumente von bekannten Musiktiteln, z. B. New York oder Mamma Mia oder das Schreiben eines Programms über Obst, Sommer, kleine und große Liebe ging. Wieder wurde dem Publikum gezeigt, was Schülerinnen und Schüler schaffen, wenn sie begeistert für eine Sache sind und die Unterstützung ihrer Familie, Freunde oder Lehrer haben. Und da ist es völlig egal, wo sie wohnen und zur Schule gehen. Auch Frau Heinrich, Leiterin der Einrad-Gruppe, hatte ihre großen und kleinen Schüler zu einer grandiosen Nummer im Zeichen des Rock n Rolls geführt. Das sind tolle artistische Leistungen, die dem staunenden Publikum geboten wurden. Auch hier gilt üben, üben, viel Mut und Disziplin. Die Schülerinnen und Schüler der RGD-Combo, des Chors und der OS Neusalza-Spremberg sind sich beim Ausflug nach Görlitz, beim gemeinsamen Sport und natürlich bei der gemeinsamen künstlerischen Arbeit näher gekommen, haben gegenseitig Applaus geklatscht und die Erfahrung einer neuen besonderen Art der Zusammenarbeit gemacht. Für das Publikum war es ein gelungener Abend. Wer nicht dabei sein konnte, obwohl er gerne wollte - für den gibt es den Abend auch später auf DVD. Wer hätte da sein können, aber nicht da war, der lasse sich sagen, es lohnt sich immer zu kommen, wenn Schülerinnen und Schüler auf der Bühne gemeinsam musizieren, singen, tanzen, Einrad fahren, moderieren, Freude und Begeisterung versprühen und für Überraschung sorgen, denn wer hätte schon gedacht, das ein Waldhorn so ein beliebtes Instrument ist. Und wer immer noch nicht überzeugt ist, dem sei gesagt: Mitmachen war Pflicht und Kür, ob beim Programm der Ohrwürmer oder beim Titel YMCA der RGD-Combo! Um die Partnerschaft wirklich zu leben, wäre es schön, wenn das nächste Mal viele Gastfamilien gefunden werden könnten. Vielleicht klappt es ja! Petra Müller Seite 9

10 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Baudenkmal + Museum Reiterhaus Neusalza-Spremberg Ab 1. April 2017 hat das Museum wieder geöffnet und beginnt mit der Sonderausstellung Duett in Farbe & Form des Künstlerehepaares Regina und Wolfgang Schmidt aus Lawalde, Vernissage ist Uhr. Stunde der Musik im 775. Jahr unserer Stadt am Sonnabend, dem , 19:00 Uhr im Festsaal des Rathauses Kapelle Kirpal s Kinder Musik mit Familie Kirpal und einer kleinen Reminiszenz an eine Blaskapelle Für Festumzüge und Stadtfeste sind Musikkapellen ein Muss! Da wir leider keine eigene Stadtkapelle haben, wurden Blaskapellen von Nachbarorten oder der Musikverein unserer Partnerstadt Donzdorf eingeladen, die unsere Feste musikalisch prägten. Einige unserer Mitbürger schwärmten in diesem Zusammenhang von der legendären Blaskapelle KIRPAL, die vor vielen Jahren bei Umzügen und Festen aufspielte. Gegründet wurde die Kapelle Kirpal vermutlich 1932 von den Brüdern Heinrich und Ernst Kirpal. Der Zweite Weltkrieg unterbrach die musikalische Arbeit der Kapelle Kirpal. In den fünfziger Jahren wurde die Kapelle Kirpal wieder aktiv und begleitete mit Blasmusik Umzüge zu Fasching, 1. Mai, Schulfesten, Stadt-Jubiläen, dem Schönbacher Blumenfest oder unterhielt die Besucher zum Sommerfest am MTS-Kulturhaus. Das Museums-Team freut sich auf viele Besucher. Öffnungszeiten 1. April bis 31. Oktober 2017: Dienstag bis Samstag sowie Sonn- und Feiertag 10 bis 17 Uhr, Außerhalb dieser Zeiten bitte auf Anmeldung. Telefon Museum: (035872) Ihr Team Reiterhaus Aber auch zu privaten Anlässen wie Jubiläen und Begräbnissen spielte eine kleine Besetzung der Kapelle. Die Kapelle Kirpal hatte folgende Mitglieder als Stammbesetzung, die bei Bedarf auch durch Auswärtige verstärkt wurde: Seite 10

11 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Heinrich Kirpal - Flügelhorn Ernst Kirpal - 1. Trompete Richard Hiller - 2. Trompete Friedrich Bergmann - 1. Tenorhorn Oswald Hamann - 2. Tenorhorn Ernst Vogel - Posaune Martin Mauksch - Waldhorn Theodor Hille - Waldhorn Gottfried Kuhnert - Tuba Karl Richter - Schlagzeug Wir freuen uns sehr, dass die nächste Stunde der Musik, am Sonnabend, , 19:00 Uhr, im Festsaal des Rathauses in Neusalza-Spremberg von der Kapelle Kirpals Kinder gestaltet wird. Mitglieder der für diesen Abend gegründeten Kapelle sind: -> 1 Günter Kirpal, geb. in Neusalza-Spremberg, Hobby-Trompeter und Organisator dieser einzigartigen Veranstaltung (Berlin) -> 2 Rüdiger Kirpal, Klarinettist und Holzblasinstrumentenbauer i.r. (München) -> 3 Stefan Kirpal, Violine, Primarius des Diogenes Quartetts (München) -> 4 Gundula Kirpal, Violine, Mitglied Diogenes Quartett (München) -> 5 Andreas Kirpal, Pianist und Lehrbeauftragter für Klavierbegleitung der Musikhochschule München -> 6 und 7 Leonie und/luis Kirpal, gemeinsame Kinder von Stefan und Gundula K. - Violine und Violoncello Programm 1) Bläserteil - Moderation zur Kapelle zwischen den Stücken Ludwig van Beethoven Ode an die Freude - Trompete und Klarinette, Klavier Traditional Auld lange syne Trompete und Klarinette, Klavier Traditional Morning has broken Trompete und Klarinette, Klavier Heinrich Schäffer Die Post im Walde Trompete und Klarinette, Klavier Traditional Der Klarinettenmuckl Klarinette und Tenorhorn Ludwig van Beethoven Ode an die Freude Trompete und Klarinette 2) Kinderteil Wolfgang Amadeus Mozart u.a. Violine und Violoncello 3) Sonatenteil Maurice Moszkowski Suite für 2 Violinen und Klavier op. 71 Allegro energico Allegro moderato Lento assai Molto vivace P a u s e Felix Mendelssohn-Bartholdy Lieder ohne Worte in einer Bearbeitung für Violine und Klavier op. 62 Nr. 4, Allegretto grazioso, A-Dur op. 19 Nr. 2, Molto allegro e vivace, A-Dur op. 30 Nr. 5, Venezianisches Gondellied, fis-moll op. 38 Nr. 4, Agitato, e-moll Richard Strauss Sonate Es-Dur, op. 18 für Violine und Klavier Allegro, ma non troppo Improvisation. Andante cantabile Finale. Andante Allegro Karten für diese Veranstaltung sind im Vorverkauf in der Papierund Buchhandlung Faralda Nitschke, Fr.-von-Salza-Str. 1 (Reservierungen unter Tel ) und an der Abendkasse zum Preis von 12 zu erhalten. Es laden herzlich ein: Kultur- und Heimatfreunde Neusalza-Spremberg e. V. und die Stadt Neusalza-Spremberg Seite 11

12 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Kultur- und Heimatfreunde Neusalza-Spremberg e. V. Zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, dem 12. März 2017, 14 Uhr. Es war Rechenschaft des Vorstandes zum zurückliegenden Arbeitsjahr zu legen, einschließlich des Bereichs unserer Finanzen. 40 Mitglieder und Gäste nahmen an der Zusammenkunft teil. Zu Beginn gab Herr Arnd Matthes, Geschäftsstellenleiter der Stiftung Umgebindehaus (Sitz Neugersdorf) in einem informativen kurzen Vortrag einen Überblick zur Umgebindebauweise in der Oberlausitz aus entwicklungsgeschichtlicher wie auch aus denkmalspflegerischer Sicht. Zu Beginn der Versammlung wurde zunächst unserer verstorbenen Mitglieder gedacht. Es sind dies alles langjährige Heimatfreundinnen und freunde, die sich mit ihrer Treue und ihrem Mitwirken im Verein einbrachten. Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren. Es sind dies: Eberhard Heinrich (Mitgl. seit 1992); Margarete Kleinert (Mitgl. seit 2000); Christine Pietzsch (Mitgl. seit 1984); Ingeborg Thiede (Mitgl. seit 1995); Heinz Poitschke (Mitgl. seit 1955 sowie Ehrenmitglied); Gunther Leupolt (Mitgl. seit 1951 sowie Ehrenvorsitzender) Die Vereinsstatistik weist folgende Situation aus: Mitglieder: 104, davon 66 Frauen und 38 Männer. Der Altersdurchschnitt beträgt 69,5 Jahre. Als neues Mitglied begrüßen wir Frau Annelore Hohlfeld. Im Rechenschaftsbericht des Vorstandes zeigte der Vorsitzende die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte des zurückliegenden Jahres auf und wertete diese. Besondere Höhepunkte waren die Litera-Tour mit Schriftstellerin Annelies Schulz auf den Spuren des Kindheitshauses, an der 240 Interessierte teilnahmen. Besonderer Dank ist hierbei an Monika Denk als Ideengeberin sowie an Fleischerei Ganske und Apotheker i.r. Hans-Christian Scheibner auszusprechen. An der 36. Mittellausitzer Berglandtour nahmen bei bestem Wetter 240 Wanderfreunde teil. Die Sonderveranstaltung im Rahmen unserer Stunde der Musik mit Gunther Emmerlich war neben den weiteren 3 herausragenden und gut besuchten Veranstaltungen dieser Reihe, ebenso ein Höhepunkt. Die schöne und interessante Tagesexkursion in die Kulturhauptstadt Breslau war ein ebensolcher Höhepunkt im Vereinsjahr Weitere, insgesamt rund 20 Veranstaltungen, die durch den Verein organisiert und getragen waren, wie im Reiterhaus und bei individuellen Wanderungen und Vorträgen zeigten insgesamt das große Engagement unserer Mitglieder und vieler Helfer. Dazu ist allen ganz herzlich zu danken! Im Finanzbericht wurde ebenso eine stabile und gute Bilanz ausgewiesen. Den Rechenschaftsbericht ergänzten Hans-Eugen Nocke und Siegfried Pischel mit detaillierten Sichten und Aussichten zu den Bereichen Wandern und Exkursionen. Dem Vorstand und der Schatzmeisterin wurde einstimmig Entlastung für das Berichtsjahr 2016 erteilt. Im Rahmen der Hauptversammlung wurde folgenden Mitgliedern für ihre jahrelange Vereinstreue und Mitarbeit gedankt: Heinrich, Ella, 25 Jahre; Uhlemann, Helga, 25 Jahre; Vietze, Marianne, 25 Jahre; Vietze, Siegfried, 25 Jahre; Kühnel, Gudrun, 30 Jahre; Nitsche, Hannelore, 30 Jahre; Paulik, Günter, 30 Jahre; Riedel, Ursula, 30 Jahre; Hensel, Günter, 35 Jahre; Richter, Ingrid, 35 Jahre; Scholz, Günter, 60 Jahre; Jährig, Johanna, 65 Jahre Die bisherige Schatzmeisterin Gisela Hausmann erklärte aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt von der Funktion als Schatzmeisterin. Ihre Funktion übernimmt dankenswerter Weise Friederike Wittwer. Die Mitgliedschaft bestätigte diesen Funktionswechsel. Die Zeichnungsberechtigungen gegenüber der Sparkasse Neusalza-Spremberg werden umgehend aktualisiert. Für ihre jahrelange tadellose Tätigkeit als Schatzmeisterin wurde Gisela Hausmann mit Beschluss Nr. 1/2017 die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen: Gisela Hausmann ist seit 31 Jahren Vereinsmitglied. Von Beginn an übernahm sie aus den Händen ihres Vorgängers Dankmar Kaden die Funktion als Schatzmeisterin des Vereins. In all dieser Zeit arbeitete sie äußerst aktiv an der Erfüllung der Aufgabenstellung des Vereines mit. Immer brachte sie sich verantwortungsvoll und mit ganzer Kraft und Leidenschaft für den Verein, die Stadt Neusalza-Spremberg und unsere schöne Oberlausitzer Heimat ein. Treu, gewissenhaft und zuverlässig verwaltete sie ohne Beanstandungen die Finanzgeschäfte. Eine Aufgabe, die zeit- und arbeitsintensiv zu organisieren ist. Gisela Hausmann stellte sich dieser Herausforderung mit Bravour. Die Mitgliedschaft dankt Gisela Hausmann für dieses Engagement und ernennt sie zum Ehrenmitglied des Vereins der Kulturund Heimatfreunde Neusalza-Spremberg e. V. Vorschau: Sonnabend, 29. April 2017: Stunde der Musik mit Mitgliedern der Musikerfamilie Kirpal, die familiäre und musikalische Wurzeln in der Stadt Neusalza-Spremberg haben. Beginn 19 Uhr im Festsaal des Rathauses unserer Stadt. Siehe auch an anderer Stelle im Amtsblatt. Günter Hensel, Vereinsvorsitzender Interessengemeinschaft Ortsgeschichte Walter Heinich ( ) IG Ortsgeschichte Beiträge zum 775. Ortsjubiläum 2017 Der Spremberger Chronist Walter Heinich, recherchierte zu den ersten Häusern der entstehenden Stadt Neusalza. Diese Arbeit geben wir in 2 Teilen wieder. Wo stand das Nieder-Spremberger Rittergut? (in: Unsere Heimat Nr. 16/9. August 1929 Herausgegeben von Gustav Kleißle, Schirgiswalde) Teil II von II Es fehlt uns aber noch Gottfried Wendebaum. Ein Bürger dieses Namens ist um 1698 überliefert, aber unter den Grundstücksbesitzern finden wir ihn nirgends. Nachdem wir aber gesehen haben, daß das 1., 3. und 4. Grundstück vom Westausgang der Rosengasse einstmals Baulichkeiten des Niederhofes getragen haben, wird sicherlich auch das 2. dazu gehört haben. Beachtlich ist dabei, daß die Überlieferung gerade dieses Haus als vormaliges Rittergutsgebäude bezeichnet. Es ist das Haus Br.-Kat.-Nr. 28 und gehört heute Böttger Richter. Dieses Haus wurde 1704 vom Gräflich Hoymschen Gerichtsverwalter Christoph Hohlfeld verkauft. Hohlfeld ist 1698 nicht unter den Bürgern aufgeführt, kann ein Grundstück also erst später erworben haben. Wahrscheinlich hat er es zwischen 1700 und 1704 besessen und von genannten Wendebaum gekauft. Beim Verkaufe bestand es aus Gebäuden, Keller, Scheune, Garten, 15 bis 16 Scheffel Feld und 1 Stück Wiese und kostete die stattliche Summe von 720 Talern. Aus dieser Kaufsumme möchte ich auf besonders gute Baulichkeiten schließen. Seite 12

13 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Alle fünf Häuser waren 1706 zweistöckig, haben sich aber seitdem mehrfach geändert. Nummer 28 mit seiner tiefen Lage gegen die Straße, macht aber heute noch einen recht ursprünglichen Eindruck und der darin befindliche Keller ist sicherlich schon bei der Bewirtschaftung des Niederhofes benutzt worden und damit als ältestes Bauwerk von Neusalza anzusprechen. Die Frage, wo stand der alte Niederhof, ist nun beantwortet und hat der Überlieferung recht gegeben: Am Westeingang zur Rosengasse lag das Gehöft und ein Haus davon, etwas abseits nach Westen zu, an der heutigen Bautzener Straße. Daraus erklärt sich aber auch die eigenartige Winklichkeit und Schmalheit der Straßen an der scharfen Ecke. Das Rittergut Niederspremberg hat aber auch einen Hofegarten gehabt. Dieser Hofegarten war wahrscheinlich ein Grasgarten mit Obstbäumen, die einstmals von den Besitzern der 1670 als wüst bezeichneten Bauerngüter angepflanzt sein mochten. In dem Hofegarten standen 1700 folgende Häuser: Das heutige Postamt an der Bautzener Straße, in der heutigen Rosengasse Br.-Kat.-Nr. 32 und 34 und auf dem Niedermarkte Nr 37, 38, und 41. Früher wurde das Haus Hans Meister sen. als im Hofegarten stehend angegeben. Ein Johann Meister, Tuchmacher, hatte damals das Haus Rosengasse Br.-Kat.-Nr. 26, neben des Herrn Bürgermeisters Garten inne. Der Bürgermeister Rößner besaß aber die heutige Apotheke und zu diesem Grundstück hat schon damals der Garten an der Rosengasse gehört. Zum Hofegarten gehörten somit der Streifen Land zwischen der Spree und der heutigen Bautzener und Rosenstraße und dem Niedermarkt und der heutige Apothekergarten mit den Grundstücken bis an das Verbindungsgässel zwischen Obermarkt und Rosenstraße. Der Name Rosengasse kommt 1719 zum ersten Male vor und noch 1724 wird sie Nieder- oder Rosengasse genannt. Für den Niedermarkt war lange Zeit der Name Viehmarkt gebräuchlich. Die heutige Zittauer Straße nannte man Löbauer- und die Reichenstraße (heute: F.-v.-Salza-Straße) Bäcker-Gasse. Ende Teil II und Schluss Hinweise zu den aufgeführten Hausgrundstücken/ Brandkataster-Nummern (BC-Nr.): BC-Nr. 28 heutige Bezeichnung: Rosenstraße 16 Der Hofegarten : BC-Nr. 26 heutige Bezeichnung: Rosenstraße 7 BC-Nr. 32 heutige Bezeichnung: Rosenstraße 8 BC-Nr. 34 heutige Bezeichnung: Rosenstraße 4 BC-Nr. 37 heutige Bezeichnung: Niedermarkt 4 BC-Nr. 38 heutige Bezeichnung: Niedermarkt 5 BC-Nr. 39 heutige Bezeichnung: Niedermarkt 6 BC-Nr. 40 heutige Bezeichnung: Niedermarkt 7 BC-Nr. 41 heutige Bezeichnung: Niedermarkt 8 Horst Wagner (IGO) Unabhängiger Seniorenverein e. V. Neusalza Spremberg Liebe Seniorinnen und Senioren, im Monat April 2017 finden nachstehende Veranstaltungen statt, zu denen wir sie wieder ganz herzlich einladen: Schülerchor der Grundschule Oppach, Leitung Herr Klöpper Modenschau mit Kaufgelegenheit Bis dahin! Euer Vorstand Veranstaltungen und Gottesdienste im April 2017 Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neusalza-Spremberg Friedersdorf lädt herzlich ein Wann? Was Wo? Di., :30 Uhr Eltern-Kind-Treff Pfarrhaus Neusalza-Spremberg, Zittauer Str. 11 Fr., :30 Uhr 10:30 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Seniorenanlage Neus.-Spremberg Pflegeheim Friedersdorf So., :30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Pfarrhaus Friedersdorf Di., :30 Uhr 17:00 Uhr Ältere Gemeinde Bibelstunde der LkG , Gründonnerstag 19:30 Uhr Erstabendmahl der Konfirmanden Kirche Beiersdorf , Karfreitag 14:00 Uhr Andacht mit Chor Neusalzaer Kirche So., , Ostersonntag 06:00 Uhr 10:30 Uhr Ostermette anschl. Frühstück (bis 10:00 Uhr) Familienfreundlicher Gottesdienst Pfarrhaus Neusalza-Spremberg Kantorat Neus.-Spremb., Zittauer Str. 13 Neusalzaer Kirche - Pfarrhaus Neusalzaer Kirche , Ostermontag 10:30 Uhr Festgottesdienst Friedersdorfer Kirche, Kirchgasse 2 Mi., :30 Uhr Bibelgespräch Gemeinderaum Fried., Kirchgasse 1 Do., :30 Uhr Frauendienst Gemeinderaum Friedersdorf So., :00 Uhr Gottesdienst Friedersdorfer Kirche Di., :00 Uhr Bibelstunde der LkG Kantorat Neusalza-Spremberg So., :00 Uhr Abendandacht Neusalzaer Kirche Seite 13

14 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Osterfrühstück nicht nur für Frühaufsteher Am Ostersonntag laden wir ganz herzlich 06:00 Uhr in die Neusalzaer Kirche zur Feier des Ostermorgens ein. Danach ist der Frühstückstisch im Pfarrhaus gedeckt. Um 09:00 Uhr laden wir noch einmal zum Frühstück ein bis ca. 10:00 Uhr. Danach gehen wir dann gemeinsam zum Familienfreundlichen Gottesdienst in die Neusalzaer Kirche. Über Anmeldungen freuen wir uns Kurzentschlossene werden aber nicht weggeschickt. Friedhofsmitarbeiter gesucht! Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neusalza-Spremberg-Friedersdorf hat die vorerst auf ein Jahr befristete Stelle eines Friedhofsmitarbeiters und Hausmeisters im Gesamtumfang vom 35 % zu besetzen. Die Tätigkeit umfasst Friedhofspflegeund Bestattungsarbeiten auf den Friedhöfen in Neusalza- Spremberg und OT Friedersdorf sowie Hausmeistertätigkeiten. Erwartet werden: - körperliche Belastbarkeit, angemessener Umgang mit Hinterbliebenen und Friedhofsbesuchern - handwerkliches Geschick, Erfahrungen im Gartenbau, Bereitschaft zur Fortbildung - Führerschein Klasse B - Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD Weitere Informationen im Pfarramt, Tel Ausführliche und vollständige Bewerbungen an den Ev.-Luth. Kirchenvorstand Neusalza-Spremberg-Friedersdorf, Zittauer Str. 11, Neusalza-Spremberg. Mit dem Monatsspruch für April: Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, er ist auferstanden. (Lukas 24,5-6) grüßen Pfarrerin Constance Šimonovská und die Kirchenvorsteher und Mitarbeiter der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neusalza- Spremberg-Friedersdorf und wünschen Ihnen ein gesegnetes Osterfest. Gottesdienste und Veranstaltungen der Kath. Pfarrgemeinden Leutersdorf, Ebersbach-Neugersdorf u. Oppach Pfarrer A. Glombitza Aloys-Scholze-Straße Leutersdorf Tel: Fax: Mobil: Kath_Pfarramt_Leutersdorf@live.de Sprechzeiten Pfarrbüro in Leutersdorf: Di. u. Do. 10:00 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Gottesdienstordnung April Samstag 16:00 Uhr Hl. Messe Kath. Kirche in Ebersbach/Sa 17:30 Uhr Hl. Messe Kath. Kirche in Oppach 17:30 Uhr Wortgottesdienst Kath. Kirche in Großschönau Sonntag 10:00 Uhr Hl. Messe Kath. Kirche in Leutersdorf 10:00 Uhr Wortgottesdienst Kath. Kirche in Neugersdorf Besondere Gottesdienste und Andachten - April :00 Uhr Kreuzweg in Großschönau :00 Uhr Kinderkreuzweg in Oppach :00 Uhr Gründonnerstagsliturgie in Ebersbach/Sa :00 Uhr Karfreitagsliturgie in Leutersdorf :00 Uhr Kinderkreuzweg in Leutersdorf :00 Uhr Feier der Hl. Osternacht in Leutersdorf anschl. Osterfrühstück :00 Uhr Osterhochamt in Oppach :00 Uhr Hl. Messe in Großschönau :30 Uhr Hl. Messe in Neugersdorf Senioren :00 Uhr Hl. Messe im Seniorenheim in Leutersdorf :30 Uhr Hl. Messe im Pflegestift Oberland in Ebersbach- Neugersdorf :30 Uhr Hl. Messe im Seniorenheim in Oderwitz :00 Uhr Hl. Messe im Pflegeheim in Oppach Veranstaltungen April Gemeindefahrt Südpolen und Ukraine :00 Uhr Walpurgisfeuer in Leutersdorf Vorschau Mai :00 Uhr Maiandacht in Philippsdorf :00 Uhr Hl. Messe Vorabend Christi Himmelfahrt in Oppach :00 Uhr Hl. Messe zu Christi Himmelfahrt in Leutersdorf :00 Uhr Zur Radmaiandacht - Abfahrt Kath. Kirche Leutersdorf, 13:30 Uhr Kath. Neugersdorf, 13:45 Uhr Ebersbach Spree- Eck nach Oppach :00 Uhr Maiandacht in Oppach IMPRESSUM Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Herausgeber: Stadt Neusalza-Spremberg als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft vertreten durch den Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Lehmann, Kirchstraße 17, Neusalza-Spremberg Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Gemeinschaftsvorsitzende und die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Seite 14

15 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Aus der Ortschaftsratssitzung vom 15. März 2017 Zur Sitzung des Ortschaftsrates am um in der Grenzschänke konnte Herr Ortsvorsteher Günter Hamisch sieben weitere Ortschaftsräte und fünf Bürger begrüßen. Folgende Tagesordnung bildete die Grundlage für diese Sitzung: 1. Bestätigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortschaftsrates vom 18.Januar Hinweise und Aussprache in Vorbereitung der Stadtratssitzung am Informationen durch den Ortsvorsteher 4. Anfragen und Informationen der Mitglieder des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürgerinnen und Bürger TOP 1: Bestätigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortschaftsrates vom Die Niederschrift wurde den Ortschaftsräten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugesandt. Sie wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. TOP 2: Hinweise und Aussprache in Vorbereitung der Stadtratssitzung am Zur nächsten Stadtratssitzung wird die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2017 im Mittelpunkt der Beratung stehen. Vom Ortsvorsteher wurden deshalb besonders die vorgesehenen Vorhaben des Investitionsplanes erläutert. Es konnte festgestellt werden, dass für den Ortsteil Friedersdorf wiederum anspruchsvolle Aufgaben zur Beschlussfassung und Realisierung anstehen. Die für 2019 bzw angedachte Wiederherstellung des Schänk- bzw. des Henselteiches sollte nach Auffassung des Ortschaftsrates möglichst eher durchgeführt werden. TOP 3: Informationen durch den Ortsvorsteher Der Ortsvorsteher informierte über - aufgetretene Probleme bei der Durchführung der Bauarbeiten zum Breitbandausbau, die aber umgehend abgestellt wurden. Die noch anstehenden Aufgaben werden durch die ENSO bzw. durch die Stadt Neusalza-Spremberg zielstrebig abgearbeitet. - seine Teilnahme an einer Fachkonferenz am 8. Februar 2017 in Dresden zum Thema Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Politik in einer älter werdenden Gesellschaft. Hierzu wurden vom Ortschaftsrat auch einige relevante Aufgaben und Probleme im Ortsteil angesprochen, wie die nicht vorhandenen Möglichkeiten des Einkaufes, die aber in den angrenzenden Städten ausreichend vorhanden sind. Problematisch wird es für die Bürgerinnen und Bürger, die selbst nicht mobil sind und Kinder und andere Verwandte nicht vor Ort sind. Hier sollte die Unterstützung von Nachbarn, wenn notwendig, zur Wirkung kommen. - den am 24. Februar stattgefundenen Dienst der Ortsfeuerwehr, wo vor Beginn der theoretischen Ausbildung in einer ordnungsgemäßen Wahl Herr Peter Dreßler zum Stellvertreter des Ortswehrleiters einstimmig gewählt wurde, - die Einführung von Pfarrerin Frau Constance Simonovska in ihre erste Pfarrstelle in Neusalza-Spremberg Friedersdorf am 12.März 2017 in der Kirche Friedersdorf, - die gegenwärtige Belegung der Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Rund-Um-Markt. Zum Zeitpunkt sind 37 Personen untergebracht, die aus den Ländern Afghanistan, Libanon, Irak, Türkei, Syrien und Venezuela stammen. - die Absicht, die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 17. Mai 2017 durchzuführen, was vom Ortschaftsrat bestätigt wurde. TOP 4: Anfragen und Informationen der Mitglieder des Ortschaftsrates Frau Ortschaftsrätin Zieger informierte über den insgesamt unordentlichen Zustand der Wege im Spreepark und herunter gefallene Äste und quer liegende Bäume. Herr Ortschaftsrat Berger hat dies besonders auch im Bereich der Sitzgruppe festgestellt. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Herr Ortschaftsrat Oschütz hat festgestellt, dass der Weg zwischen Bergstraße bei Zeutschler in Richtung Kita nicht mehr ordentlich begehbar ist. Das Aufbringen von feinerem Split wäre angebracht. TOP 5: Anfragen der Bürgerinnen und Bürger Herr Hans-Jürgen Thomas sprach zum wiederholten Male das Problem der Erweiterung der Parkmöglichkeiten an der Hempelstraße im Bereich des Friedhofes an. Vom Ortsvorsteher wurde darauf verwiesen, dass in der Planung eine Lösung für 2018 vorgesehen ist. Herr Helmut Paul kritisierte, dass die Änderung des Tagungsortes für die im Januar stattgefundene Ortschaftsratssitzung nicht ausreichend bekannt gemacht wurde. Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet am Mittwoch, dem , um Uhr, statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Tagesordnung und des Tagungsortes erfolgt in der Zeit vom bis zum an der Bekanntmachungstafel vor dem Informationszentrum in Friedersdorf. Neues aus der Bibliothek Liebe Leser, falls Sie noch schnell eine Idee für Ihre Osterdeko brauchen oder ein passendes Rezept für die Feiertage suchen, kommen Sie einfach in unsere Bibliothek. Hier finden Sie zahlreiche Bastel- und Kochbücher mit schönen Anregungen, wie z. B.: - Familienbasteln zu Ostern - Faltschnitte für Frühjahr & Ostern - Rund um Ostern (Basteln-Backen-Dekorieren) Das und vieles mehr finden Sie hier. Auch an unsere Kleinen ist gedacht. Für sie stehen wunderschöne und spannende Geschichten zum Selberlesen aber auch zum Vorlesen sowie Hörbücher und DVDs zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Osterfest und würde mich freuen, Sie bald bei mir begrüßen zu können. Christina Michel Seite 15

16 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Ortsfeuerwehr Friedersdorf Wir schauen auf die letzen Wochen. Im Februar wurde die neue Atemschutztechnik in Dienst gestellt. Dazu war unser Löschfahrzeug für Umbaumaßnahmen in Görlitz. Hier nochmal ein Dankeschön an unseren Kameraden Gerd Kindermann und die OF Neusalza-Spremberg. Auch wurde die Jahreshauptversammlung der Partnerfeuerwehr aus Jirikov durch fünf Kameraden besucht. Zu unserem Februar Dienst wurde Hauptlöschmeister Peter Dreßler zum neuen stellvertretenden Ortswehrleiter gewählt. Im Monat März begannen die Kreisausbildungen zum Truppmann in Löbau und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger in Zittau, an denen fünf Kameradinnen und Kameraden unserer Wehr teilnahmen. Einsatz-Nr Februar 2017 um 06:01 Uhr. H1 Wasser im Keller Alarmierung über Meldeempfänger. Dienstag früh 06:01 Uhr wurden beide Ortsfeuerwehren nach Friedersdorf auf die Straße am Gemeindeberg gerufen. In einem Wohnhaus stand cm Wasser im Keller. Das Wasser wurde von einem Ablaufschacht in den Keller gedrückt. Mit Tauchpumpe und dem Nasssauger konnte der Keller vom Wasser befreit werden. 11 Kameradinnen & Kameraden folgten dem Alarm ins Gerätehaus, 6 davon kamen zum Einsatz. Wir rückten nur mit unserem MTW aus, da das LF 8/6 in Görlitz in der Werkstatt war. Mit im Einsatz waren die Kameradinnen und Kameraden der OF Neusalza-Spremberg. Einsatz-Nr Februar 2017 um 08:26 Uhr. H1 Wasser in Keller Alarmierung über Meldeempfänger Zum zweiten Mal in dieser Wochen wurde die OF Friedersdorf zum Einsatz gerufen. Unsere Hilfe wurde wieder auf der Straße am Gemeindeberg benötigt. Wieder drang Wasser über den Ablaufschacht in den Keller ein. Mit unserem Nasssauger konnten wir schnell für einen trockenen Keller sorgen. Zusätzlich wurden Sandsäcke um den Ablaufschacht verbaut. 13 Kameradinnen & Kameraden folgten dem Alarm ins Geräthaus, wovon 9 davon im Einsatz waren. Gegen 09:30 Uhr konnte die Einsatzbereitschaft am Gerätehaus wieder hergestellt werden. Einsatz-Nr um 15:56 Uhr B2 Brandmeldeeinlauf Neugersdorf Alarmierung über Sirene & Meldeempfänger Die Feuerwehren von Neugersdorf, Ebersbach und Friedersdorf wurden zu einem Brandmeldeeinlauf nach Neugersdorf zur Firma Heytex gerufen. Ursache dafür war ein brennender Motor in einem Schaltschrank. Bei unserem Eintreffen 13 Minuten nach der Alarmierung waren die Wehren der Stadt Ebersbach-Neugersdorf schon vor Ort. Nur eine Belüftung des Schadensbereiches musste durch die Feuerwehr durchgeführt werden. Die OF Friedersdorf konnte nach kurzer Zeit die Heimreise antreten. 16 Kameradinnen und Kameraden folgten dem Alarm ins Gerätehaus, wovon 13 mit beiden Fahrzeugen im Einsatz waren. Daniel Mainz Ortswehrleiter Friedersdorf EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Neusalza-Spremberg/ Friedersdorf Der Vorstand der Jagdgenossenschaft lädt alle Eigentümer von wald- und landwirtschaftlichen Grundstücken zur Jahreshauptversammlung ein. Diese findet statt am Mittwoch, dem um 19:00 Uhr in der Grenzschänke Friedersdorf. Tagesordnung: 1. Bericht der Jagdgenossenschaft 2. Bericht der Jagdpächter 3. Bericht des Rechnungsprüfers lt. 12 der Satzung 4. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes 5. Anfragen und Diskussion Der Vorstand Teil 3 des Jahresrückblickes der Gemeinschaftsunterkunft Friedersdorf Liebe Leserinnen und Leser, heute lesen Sie die letzte Rubrik unseres Jahresrückblickes 2016, der Gemeinschaftsunterkunft Friedersdorf. Auch in den letzten Monaten des Jahres, gab es viele aufregende Momente. Die ersten Bewohner hatten inzwischen ihren Aufenthaltstitel erhalten und konnten nun, mit einem lachenden und einem weinenden Auge, aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen. Gemeinsam wurde eine geeignete Wohnung gesucht und jede helfende Hand war, am Tag des Auszuges, willkommen. Am 17. Oktober 2016 folgte dann unser persönliches Highlight. Die Verleihung des sächsischen Bürgerpreises für unser Ehrenamtsprojekt Friede hilft! in der Frauenkirche Dresden. Verliehen wurde dieser Preis vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich. Der sächsische Bürgerpreis besteht aus mehreren Kategorien, in denen verschiedene Projekte nominiert wurden. Engagement in der Arbeit mit Flüchtlingen war in 2016 erstmals als Kategorie des sächsischen Bürgerpreis vertreten. Am 3. November erschien dann sogar ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung, über unsere Gemeinschaftsunterkunft. Unter der Überschrift: Im guten Sachsen wurde unsere Einrichtung, sowie unsere Schülergruppe Friede hilft, vorgestellt. Das Jahr neigte sich nun zu Ende und wir blickten positiv zurück. Es wurden viele Projekte verwirklicht, es gab unzählige schöne Momente und tolle Begegnungen mit Menschen unterschiedlichster Kultur und Herkunft. Das letzte Highlight, war dann der Besuch des Weihnachtsmannes in unserer Gemeinschaftsunterkunft. Schon zu Beginn der Adventszeit waren unsere Kinder sehr neugierig und wollten alles über den Weihnachtsmann wissen. Jeden Tag berichteten unsere Bewohner, über die liebevoll geschmückten Fenster und auch unsere Einrichtung wurde weihnachtlich geschmückt. Bei einem gemeinsamen Weihnachtsnachmittag war es dann soweit. Mit einem lauten Poltern kündigte sich der Weihnachtsmann an und hatte für jedes Kind ein kleines Geschenk dabei. Seite 16

17 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Wir möchten uns hiermit noch einmal bei allen Friedersdorfern bedanken. Für viele Spenden, den unermüdlichen Einsatz im Ehrenamt, für Unterstützung, für das Interesse, aber auch für die Toleranz. Unsere Bewohner schätzen Friedersdorf sehr und betonen immer wieder, dass ihnen die ruhige und malerische Landschaft sehr gefällt. Für das neue Jahr wünschen wir uns weitere tolle Projekte. So soll zum Beispiel im Frühjahr eine Spielmöglichkeit für unsere kleinsten Bewohner entstehen. Wir möchten gerne Ausflüge z. B.: in den Saurierpark oder die Sommerrodelbahn, verwirklichen. Und wir möchten wieder vielen Familien, auf ihren Weg der Integration in Deutschland, beratend und begleitend zur Seite stehen. Bericht Süddeutsche Zeitung Wir gratulieren recht herzlich am am am am am Frau Manuela Genenncher Am Oberen Spreelauf 3 Frau Isolde Schmidt Am Oberen Spreelauf 8 Frau Irmgard Bähr Sägemühlstraße 10 Frau Christina Geppert Hinterer Dorfweg 23 Frau Karin Hamann Am Hempel 8 zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag Seniorenverein Friedersdorf e. V. zum 80. Geburtstag Liebe Mitglieder, Frühlingserwachen gibt es jetzt in der Natur und auch bei uns. Am Mittwoch, dem , Uhr, treffen wir uns in der Mühle und mit Musik und einem kleinen Programm begrüßen wir den Frühling. Für das leibliche Wohl ist wieder gesorgt. Also auf in die Mühle und bringt gute Laune mit! Wir freuen uns auf euch zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag und wünschen Ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen euer Vorstand Seite 17

18 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Frauen- und Seniorenkreis Schönbach: Mittwoch, Uhr, Pfarrhaus Kreis Jung ab 60 Dürrhennersdorf: Mittwoch, den Uhr, Pfarrhaus Informationen der Gemeinde Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am statt. Die Tagesordnung ist wie gewohnt der Anschlagtafel am alten Gemeindeamt zu entnehmen. Wir gratulieren recht herzlich am Herrn Frank Wünsche, zum 70. Geburtstag Aueweg 12 am Herrn Helmut Israel, zum 70. Geburtstag Lärchenbergweg 8 und wünschen Ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Gottesdienste: So Uhr AGD mit KiGD in Schönbach So Uhr GD mit KiGD in Dürrhdf./ Vorstellung der Konfirmanden Do Uhr Abendmahl mit Taizegesängen in Ebersbach Fr Uhr AGD in Dürrhennersdorf Fr Uhr Lit. Abendmahl in Schönbach So Uhr FGD mit KiGD in Dürrhennersdorf Mo Uhr Osterspiel in Schönbach So Uhr AGD mit KiGD in Dürrhennersdorf So Uhr FGD zum Erstabendmahl in Schönbach So Uhr GD mit KiGD in Dürrhennersdorf Abkürzungen: GD = Gottesdienst, A = Abendmahl, FGD = Familien-GD, KiGD = Kinder-GD Sprechstunde für Pfarramt und Friedhofsverwaltung: Di bis Uhr - bei Frau Isolde Reichelt, Neudorfstr. 8, Schönbach Außerhalb der Sprechzeit: Tel.: Frau Isolde Reichelt Weitere Informationen finden Sie im Internet bei und Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, er ist auferstanden. Lk 24,5-6 Mit dem Monatsspruch von Monat April grüßt Sie im Namen aller Kirchvorsteher und Mitarbeiter Ihre Pfarrfamilie F. und B. Hecker, Pfarrerin Rehm und Pfarrerin Lammert Bekanntmachung für die Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Abwasserzweckverband Löbau-Süd Der Abwasserzweckverband Löbau-Süd informiert: Regenwasser im Schmutzwasserkanal Die Aufgabe des Abwasserzweckverbandes Löbau-Süd ist die Ableitung und Behandlung des Schmutzwassers in den zugehörigen Gemeinden. Die Regen- und Oberflächenwasserableitung gehört hingegen nicht zu seinen Aufgaben. Im Gebiet des Abwasserzweckverbandes erfolgt die Abwasserableitung im Trennsystem. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser in zwei getrennten Kanalsystemen abgeleitet werden. Auf Grund der zuvor beschriebenen Verantwortlichkeiten werden die Schmutzwasserkanäle durch den Zweckverband hergestellt und betrieben und die Regenwasserkanäle durch die jeweilige Mitgliedsgemeinde. Durch Eintrag bzw. Einleitung von Regen- u. Schmelzwasser, aber auch Drainagewasser in die Schmutzwasserkanäle kommt es zu zeitweiligen Überlastungen dieser Kanäle oder der zugehörigen Abwasserpumpwerke. Infolge dessen werden Grundstücke überflutet und es entstehen Schäden am Kanal und an den Grundstücken. Ursache für diese Fremdwassereinleitung können undichte Schachtbauwerke oder Kanäle, ungünstig gelegene Schächte, aber auch fehlerhafte Anbindungen von Grundstücksentwässerungsanlagen an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation sein. Um den Fremdwasseranteil zu reduzieren und die Schäden zu vermeiden, müssen diese Schwachstellen und Fehleinleitungen identifiziert und beseitigt werden. Während die Maßnahmen an den öffentlichen Schmutzwasseranlagen durch den Abwasserzweckverband bzw. seinen Betriebsführer, beispielsweise durch Einbau von Wasserstops oder tagwasserdichten Schachtabdeckungen erfolgen, müssen die Mängel auf den Grundstücken durch die jeweiligen Grundstückseigentümer beseitigt werden. Zur Ermittlung von Fehleinbindungen werden zunächst alle am Schmutzwasserkanal angeschlossenen Grundstückseigentümer durch den Abwasserzweckverband Löbau-Süd angeschrieben und zum Stand der Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser befragt. Seite 18

19 4. April 2017 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach Dies erfolgt in diesem Jahr für die Grundstücke in Schönbach und Dürrhennersdorf. Mit den Ergebnissen aus der Anfrage zum Status der Abwassertrennung wird ab 1. Mai 2017 die Untersuchung im Schmutzwasserkanalnetz mit einer Benebelungsaktion weitergeführt. Beim Benebeln des Kanalnetzes wird eine für den Menschen ungefährliche Signalflüssigkeit ähnlich dem Theaternebel verdampft und über Belüfter in die Abwasserleitung eingeblasen. Aufgrund der Kaminwirkung im Kanalsystem steigt der Nebel nach oben und wird z.b. am Dachrinneneinlauf sichtbar und somit die Falschanbindung identifiziert. Der genaue Zeitpunkt der Benebelung wird in den Ortsteilen nochmals extra bekannt gegeben und auch vorsorglich die örtliche Feuerwehr über die Arbeiten informiert, um Fehlalarme zu vermeiden. Die Benebelung erfolgt im öffentlichen Kanal, sodass ein Zutritt zu privaten Grundstücken nur erforderlich wird, wenn eine Fehleinbindung festgestellt wurde. Nach Abschluss der Benebelung erhalten die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück Fehleinbindungen festgestellt wurden, vom AZV Löbau-Süd einen Bescheid zur Beseitigung des Fehlers in einer angemessenen Frist von 6 Monaten. Bitte unterstützen Sie die SOWAG mbh als Betriebsführerin des AZV Löbau-Süd bei der Durchführung der Untersuchung auch weiterhin durch eine genaue Bestandsauskunft zu Ihren Grundstücksentwässerungsanlagen und eine fristgemäße Mängelbeseitigung. Die Mitarbeiter der SOWAG mbh stehen Ihnen für Anfragen gern zur Verfügung. Ansprechpartner hier ist der Kanalnetzmeister Herr Könitzer, Telefon bzw. der Mitarbeiter im Meisterbereich Kanal, Herr Klinger, Telefon Sie können Ihre Anfragen auch per an info@sowag.de stellen. Uwe Pettrutis Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Löbau-Süd Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bürgermeister Öffentliche Einladung Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schönbach am um 19 Uhr im Kretscham Schönbach Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlußfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Kassenbericht Bericht der Jagdpächter 4. Beschluss über die Nichtauszahlung der Jagdpacht Anfragen 6. Schlusswort des Vorsitzenden Schönbach, Petruttis Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Bürgermeister Bebauungsplan Lindenstraße Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, öffentliche Auslegung Planfassung vom Februar 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach hat am den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Lindenstraße gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, während der Dienstzeiten und zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Schönbach, dienstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. am am am Wir gratulieren recht herzlich Herrn Hartmut Wünsche, Beiersdorfer Straße 36 Herrn Günther Wehle, Am Feldrain 13 Herrn Detleff Schmiedel, Oberdorfweg 1 und wünschen Ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen. zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag Seite 19

20 AMTSBLATT der VGem für die Stadt Neusalza-Spremberg mit dem Ortsteil Friedersdorf sowie den Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach 4. April 2017 Vereinsnachrichten Mitteilung der Seniorengruppe Schönbach Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, liebe Bürger! Am Donnerstag, dem 6. April 2017 um Uhr findet im Schützenhaus Schönbach ein gemütlicher Nachmittag mit einer Modenschau statt, zu der ich alle Bürger über 60 Jahre von Schönbach und Umgebung ganz herzlich einladen möchte. Mit freundlichen Grüßen i. A. Uwe Petruttis Bürgermeister SKC-News! Hallo liebe SKC-Freunde! Am hatten die Narren vom Löbauer Karnevalsclub zur nunmehr schon 19. Gardetanzshow des Altkreises Löbau in die Messehalle eingeladen. Mit dabei waren unter anderen die Narren aus Friedersdorf, Oppach, Lawalde, Kittlitz und auch Schönau-Berzdorf. Es gab wieder viele Garde- und Thementänze aus drei Altersgruppen zu sehen. Wir selbst gingen mit dem Thementanz der Mini- und der großen Garde sowie dem Showund Funkentanz der mittleren Garde an den Start. Es ist soweit: Bald steht der Mai vor der Tür und das bedeutet für uns den ersehnten Start in die neue Hofeparksaison! Diese beginnt am ab 10:00 Uhr mit unserer Männertagsfete der besonderen Art, denn wie jedes Jahr werden von uns nicht nur die Väter herzlich willkommen geheißen, sondern die ganz Familie bekommt an diesem Tag Einiges geboten. Diese Mal gibt es unter Anderem wieder die Hüpfburg und die Bobby-Cars für die Kleinen, einen Zuckerwattestand sowie Crêpes für die Naschkatzen unter Euch und für die Großen die Bierrutsche und das etwas andere Wettnageln, bei welchem man den ein oder anderen kleinen Preis erhaschen kann. Ganz besonders viel Spaß bereitet allen Beteiligten immer die Schnipseljagd durch das Hofeparkgelände, bei welcher es nicht nur viele interessante Rätsel zu lösen gibt, sondern auch die Schatztruhe den Waldräubern entwendet werden muss. Insofern uns der Wettergott nicht verlässt, finden die Schnipseljagden um 12:00 und um 15:00 Uhr (Änderungen vorbehalten) statt also aufgepasst! Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. In diesem Sinne: Gehn die Kinder im Walde suchen gibt s für die Eltern Kaffe und Kuchen! Weiter geht es zwei Tage später mit Hofepark rockt! Schon 11 Jahre lang lassen wir hier nicht nur die Bühnenbretter sondern auch eure Ohren beben!! Am ab 19:00 Uhr laden wir euch erneut zu einem gemütlichen Open-Air-Abend mit dem besonderen Flair ein! Nähere Infos und den Programmablauf bekommt ihr zeitnah unter: sowie auf unserem Facebook-Profil. Bis dahin lasst es euch gut gehen und keep on rockiƒ! Eure Peggy vom SKC Die nächste Ausgabe erscheint am Dienstag, dem 2. Mai Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Donnerstag, der 13. April 2017 Wir bitten höflichst, den Termin des Annahmeschlusses einzuhalten. Später eingehende Beiträge und Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden. LW-flyerdruck.de - Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. -flyerdruck.de Selber online buchen oder einfach Anfragen: Tel.: kreativ@wittich-herzberg.de Seite 20

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