8. und 9. September 2010 Messegelände Nürnberg, CCN-Ost. Aussteller-Services: einfach Rubrik anklicken und direkt zu den Unterlagen springen

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1 8. und 9. September 2010 Messegelände Nürnberg, CCN-Ost Aussteller-Services: einfach Rubrik anklicken und direkt zu den Unterlagen springen Basis-Ausstellungsstand Technische Richtlinien Elektroversorgung Communication Brandschutz-Anmeldung Feuerlöscher Florale Standdekoration Mietmöbel Standcatering (Lehrieder) Standcatering (Lilly) Standreinigung Standbewachung Spedition/Leergutlagerung Spediteurbedingungen Parken

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3 9 Technische Richtlinien Info 4 Bitte beachten Sie folgende Änderungen der Technischen Richtlinien: Info Vorbemerkungen Info Flächen für die Feuerwehr, Hydranten Info Notfallräumung Info Hallendaten Info Sprinkleranlagen Info Zuständigkeiten Info Standbau- und Dekorationsmaterialien Info Anzeige- und Abnahmepflichtige Anlagen und Einrichtungen Info Explosionsgefährliche Stoffe Info Pyrotechnik Info Nebelgeräte Info Spritzpistolen, Nitrolacke Info Feuerlöscher Info Standüberdachung Info Glas und Acrylbau Info Abhängungen von der Hallendecke Info Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabständen, Höhe der Standinnenräume Info Verkehrslasten/Lastannahmen Info Rettungswege/Treppen Info Baumaterial Info Einsatz von Arbeitsmitteln Info Röntgenanlagen und Stöhrstrahler NEU! i4.4 Merkblatt Brandschutz Europäische Baustoffklassen NEU! i4.5 Merkblatt Pyrotechnik/feuergefährliche Handlungen NEU! i4.6 Merkblatt Verwendung von Nebelgeräten NEU! i4.7 Merkblatt Feuerlöscher NEU! i4.8 Merkblatt Glas und Acrylbau NEU! i4.9 Merkblatt Abhängungen, Traversen, Hebezeuge NEU! i4.10 Merkblatt Laseranlagen Bitte wenden!

4 11 Technische Richtlinien Info 4 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1 Hausordnung/Auszug aus der Hausordnung 1.2 Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Veranstaltungslaufzeit 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung 2.2 Rettungswege Flächen für die Feuerwehr, Hydranten Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge 2.3 Sicherheitseinrichtungen 2.4 Standnummerierung 2.5 Bewachung 2.6 Notfallräumung 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Druckluft-, Elektro-, und Wasserversorgung Kommunikationseinrichtungen Sprinkleranlagen Heizung, Lüftung Störungen 3.2 Freigelände 4. Standsicherheit, Baugenehmigung, Bauhöhen 4.1 Standsicherheit 4.2 Standbaugenehmigung Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Fahrzeuge und Container Änderung nicht vorschriftsmäßiger Bauteile Haftungsumfang 4.3 Bauhöhen 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Zuständigkeiten Standbau- und Dekorationsmaterialien Ausstellung von Kraftfahrzeugen Anzeige- und Abnahmepflichtige Anlagen und Einrichtungen Explosionsgefährliche Stoffe Pyrotechnik Luftballons und Flugobjekte Nebelgeräte Aschebehälter, Aschenbecher Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Spritzpistolen, Nitrolacke Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Leergut Feuerlöscher Reinigungsmittel, Lösungsmittel Standüberdachung Glas und Acrylglas Aufenthaltsräume und Zuschauerräume 4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen Ausgänge und Rettungswege Türen 4.6 Podeste, Leitern, Aufstiege, Treppen, Stege 4.7 Standgestaltung Erscheinungsbild Prüfung der Mietfläche Eingriffe in die Bausubstanz Hallenböden Abhängungen von der Hallendecke Bereitstellung von Abhängepunkten Anbringung von Gegenständen an den Abhängepunkten Verwendung von Traversensystemen Verwendung von Hebezeugen Standbegrenzungswände Werbemittel/Präsentationen 4.8 Freigelände 4.9 Zweigeschossige Bauweise Bauanfrage Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Verkehrslasten/Lastannahmen Rettungswege/Treppen Baumaterial Obergeschoss 5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Technische Vorschriften, Technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften Schäden 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 5.3 Elektroinstallation Anschlüsse Standinstallation Montage- und Betriebsvorschriften Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsbeleuchtung 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation 5.5 Druckluft und technische Gase Anschlüsse Standinstallation Montage- und Betriebsvorschriften Druckluftbehälter Kompressoren Technische Gase 5.6 Maschinen, Druckbehälter, Abgasanlagen Maschinengeräusche Geräte und Produktsicherheit Schutzvorrichtungen Prüfverfahren Betriebsverbot Druckbehälter Abnahmebescheinigungen Prüfung Mietgeräte Überwachung Abgase und Dämpfe Abgasanlagen 5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten Druck-, und Flüssiggasanlagen Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen Verwendung von Flüssiggas Einrichtung und Unterhaltung Brennbare Flüssigkeiten Lagerung und Verwendung Bedarfslagerung Vorratsbehälter Lagerort Auflagen zum Betrieb Einfüllen von Flüssigkeiten Leere Behälter 5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe 5.9 Szenenflächen 5.10 Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgenanlagen und Störstrahler Laseranlagen 5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen 5.12 Krane, Stapler, Leergut 5.13 Musikalische Wiedergaben 5.14 Getränkeschankanlagen 5.15 Lebensmittelüberwachung 6. Umweltschutz 6.1 Abfallwirtschaft Abfallentsorgung Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Mitgebrachte Abfälle 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl-/Fettabscheider Reinigung/Reinigungsmittel 6.3 Umweltschäden Bitte wenden!

5 12 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info 4 1. Vorbemerkungen Die NürnbergMesse GmbH, nachfolgend NürnbergMesse genannt, hat für die stattfindenden Veranstaltungen Richtlinien erlassen mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Ämtern der Stadt Nürnberg sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die NürnbergMesse behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Veranstaltung/die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassung versandt, diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die NürnbergMesse keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die NürnbergMesse vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben im Serviceheft auf die Entgelte zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messegesellschaften: Deutsche Messe AG Hannover Koelnmesse GmbH Leipziger Messe GmbH Messe Berlin GmbH Messe Düsseldorf GmbH Messe Frankfurt GmbH Messe München GmbH NürnbergMesse GmbH abgestimmt und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält sich die NürnbergMesse Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung/Auszug aus der Hausordnung Die NürnbergMesse steht für die Mietsache und das Gelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird von dem durch die NürnbergMesse beauftragten Personal ausgeübt, dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und dem ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Mietsache zu gewähren ist Die NürnbergMesse hat das Recht, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei störendem Verhalten die betreffenden Personen vom Messegelände zu verweisen und ihre Eintrittsausweise entschädigungslos einzuziehen sowie Kfz auf Kosten und Gefahr der Eigentümer abschleppen zu lassen Die NürnbergMesse hat das Recht, Laderäume von Kraftfahrzeugen und von Personen mitgeführte Behältnisse im Bedarfsfall zu kontrollieren Bei Diebstahl von Ausstellungsgegenständen wird die jeweilige Person vom Gelände verwiesen. Es ergeht eine polizeiliche Anzeige. Die NürnbergMesse behält sich jedoch vor, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die jeweilige Person bis zur Feststellung der Personalien durch die Polizei auf dem Messegelände festzuhalten Die Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der täglichen Veranstaltungszeiten das Messegelände zu verlassen Den Anordnungen des von der NürnbergMesse bestellten Veranstaltungsleiters, des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik und des Ordnungsdienstleiters ist in jedem Fall Folge zu leisten. Gleiches gilt für die Anordnung der Sicherheitsbehörden wie Feuerwehr und Ordnungsamt. 1.2 Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messe - spezifisch (Info 1) andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen. Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt in die Hallen je nach Möglichkeit gestattet. Am letzten Aufbautag dürfen keine Sattelzüge oder LKW über 7,5 t in die Hallen einfahren Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen, soweit nicht messespezifisch (Info 1) andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der NürnbergMesse. 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Die Services zwischen den Hallen sind unterkellert und dürfen nicht befahren werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der NürnbergMesse ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. Verkehrs- und Parkregelung: Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, vor allem in den Ladehöfen und vor den Ausgängen, ist während der Dauer der Messe unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an ausgewiesenen Stellen halten. Die Einfahrt in den Innenhof ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Einfahrt in die Ladehöfe ist während des Auf- und Abbaus ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 t beim Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen innerhalb der nachfolgend genannten Fristen zurückerstattet. Für den Aufbau gilt: 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t. 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t. Für den Abbau gilt: Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in die Ladehöfe von 13 Uhr bis ca. 1 Stunde nach Messeende wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht möglich. Eingefahren werden kann: Ab 1 Stunde nach Messeende für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t. Ab 2 Stunden nach Messeende für Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t. Ab 3 Stunden nach Messeende für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t. Die Aufenthaltsdauer: 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t. 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t. 3 Stunden Aufenthalt (Verlängerung möglich) zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t. Die genauen Einfahrtzeiten können abweichen und werden an den Einfahrttoren bekannt gegeben. 2.2 Rettungswege Flächen für die Feuerwehr, Hydranten Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Gekennzeichnete Feuerlöscheinrichtungen in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. Die Druckschläuche der Wandhydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke (z.b. Behalter, Becken) verwendet werden.

6 13 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten (siehe 2.6). Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! 2.3 Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. Ausnahmen sind bei der zuständigen Behörde genehmigungspflichtig und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der NürnbergMesse einzureichen. 2.4 Standnummerierung Alle Stände werden vom Veranstalter soweit technisch möglich mit Standnummern gekennzeichnet. 2.5 Bewachung Die allgemeine Überwachung der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch die NürnbergMesse. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die NürnbergMesse ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller über das Servicehandbuch selbst beauftragen. Standwachen dürfen ausschließlich nur durch die von der NürnbergMesse beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Informationen zum Thema Diebstahl: Diebstähle sind im Messezentrum Nürnberg vergleichsweise selten. Um den guten Ruf des Messeplatzes Nürnberg zu erhalten, sind ständige Anstrengungen zur Diebstahlverhütung erforderlich. Die NürnbergMesse trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rechnung. Diese Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen Stände. Der Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist zudem nur mit gesonderten Ausweisen möglich. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beachtung folgender Hinweise: 1. Aufbau: Sobald nach dem Standaufbau Exponate angeliefert worden sind, sollten Sie Ihren Stand nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach dem Ende des Aufbaus sind die Hallen zwar verschlossen und bewacht, generell ist jedoch eine zusätzliche Standwache, auch für die Nächte während der Veranstaltung, zu empfehlen. Auf jeden Fall sollten Sie wertvolle Güter nachts verschließen. Die ServicePartner bieten Ihnen verschließbare Mietschränke und Vitrinen an. Auch die Kabine des Mietstandes kann mit einer verschließbaren Tür ausgerüstet werden (auf den jeweiligen Vordrucken zu bestellen). 2. Abbau: Verlassen Sie Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate verladen oder dem Spediteur übergeben worden sind. Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie bitte eine Standwache vom Veranstaltungsende bis zum Beginn Ihres Standabbaus. Der Veranstalter prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb dem für den Abbau Ihres Standes Verantwortlichen eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll. 3. Öffnungszeiten: Diebstähle ereignen sich meist während der Laufzeit. Lassen Sie Ihren Stand deshalb niemals unbesetzt, auch nicht während der Mittagszeit. Ihre persönlichen Dinge sollten Sie wegschließen. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden, z.b. mit dünnen Ketten, Perlonfäden oder in verschlossenen Glasvitrinen präsentiert. Die Projektleitung und das Team vom MesseService beraten Sie gerne. Die NürnbergMesse behält sich vor, einzelnen Ausstellern besondere Auflagen zur Diebstahlverhütung zu machen. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung wird empfohlen. Die NürnbergMesse dankt für Ihre Mithilfe. 2.6 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der NürnbergMesse oder den zuständigen Behörden angeordnet werden. Die Personen, die sich in diesen Räumen oder Gebäuden aufhalten, haben dieser Aufforderung unbedingt Folge zu leisten und sich über die ausgeschilderten Notausgänge ins Freie zu begeben. Aussteller haben Ihre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren oder gegebenenfalls eigene Räumungspläne zu erstellen und diese mit Aushang auf Ihrem Stand bekannt zu machen. 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten siehe Merkblatt Technische Daten Hallen, i4.1 sowie die zulässigen Punktbelastungen Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat Lux gemessen 1 m über dem Hallenfußboden, Stromanschluss 230 V 400 V bis 125 A. Auf Anfrage sind höhere Anschlüsse und Sondervarianten möglich. Die Anschlüsse werden durch RCD-Schutzeinrichtungen geschützt. Toleranzwerte nach DIN EN Druckluft-, Elektro-, und Wasserversorgung Die Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt in den Hallen 1 12, 4A und 7A Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt in allen Hallen gegen Auftrag an den zuständigen ServicePartner (weitere Richtlinien und Bedingungen siehe Servicehandbuch unter Punkt Communication). Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den MesseService gestattet (weitere Richtlinien und Bedingungen siehe Servicehandbuch unter Punkt Communication) Sprinkleranlagen Die Hallen 1 12 sind, mit Ausnahme von Halle 4A und 7A, mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Diese müssen aus brandschutz- und versicherungstechnischen Gründen einen Sicherheitsabstand von < 1,00 m zu der Standobergrenze haben. In geschlossenen Räumen (z.b. Konferenzräume) gilt mindestens ein Sicherheitsabstand von 0,70 m. Kleinere Abstände müssen von der NürnbergMesse oder der Feuerwehr Nürnberg genehmigt werden Heizung, Lüftung Heizung und Lüftung sind in allen Hallen vorhanden Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die NürnbergMesse nicht. 3.2 Freigelände Aussteller, die im Freigelände Grabungen (auch für Fahnenmasten) vornehmen wollen, haben vorher die Genehmigung der NürnbergMesse einzuholen. Sie haften für alle Schäden und Folgen bei Beschädigungen von Rohrleitungen und Kabeln. Im Freigelände aufgebrachtes Material muss restlos entfernt, und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. 4. Standsicherheit, Baugenehmigung, Bauhöhen 4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. Standaufbauten mit einer Höhe von über 4,00 m müssen eine Standsicherheit für einen Staudruck von 0,125 kn/m 2 haben (= Hallenwind), siehe Bitte wenden!

7 14 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Standbaugenehmigung Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien der jeweiligen Veranstaltung (siehe Info 1) bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es auch bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Auf Wunsch bietet die NürnbergMesse dem Aussteller an, die eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und -konstruktionen genehmigungspflichtig, siehe Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Vermaßte Standpläne, mindestens im Maßstab 1:50, mit Grundrissen, Ansichten ggf. Bestuhlungspläne müssen spätestens 6 Wochen vor dem genannten Termin der NürnbergMesse zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist der Standbau freigegeben. Für die Genehmigung von: - zweigeschossigen Standbauten - Bauten im Freigelände (Fliegende Bauten) - Sonderkonstruktionen - Kino- oder Zuschauerräumen mit mehr als 100 m 2 werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt: a) Geprüfte statische Berechnung nach deutschen Normen b) Baubeschreibung c) Bei Vorlage eines Prüfbuchs/einer Typenprüfung entfallen die Punkte a), b) d) Bestuhlungspläne, ggf. Flucht- und Rettungswegplan (Kino- und Zuschauerräume) Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens bzw. des Genehmigungsverfahren der Bestuhlung von Kino- und Zuschauerräumen bei der BOB werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt Fahrzeuge und Container Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den Hallen sowie im ganzen Messegelände inklusive der Parkplätze genehmigungspflichtig Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile Standbauten, die nicht genehmigt sind und/oder den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die NürnbergMesse berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen Haftungsumfang Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder Beeinträchtigungen der eingesandten Entwürfe, Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die NürnbergMesse, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen könnten, sind ausgeschlossen. 4.3 Bauhöhen Die veranstaltungsspezifischen Bauhöhen entnehmen Sie bitte den Anmeldeunterlagen sowie der Info Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg gibt unter Hinweis auf die jeweils aktuelle Verordnung über die Verhütung von Bränden, sowie der sonstigen einschlägigen Feuersicherheitsbestimmungen auszugsweise, die für die Aussteller wichtigsten Brandverhütungsmaßnahmen bekannt Zuständigkeiten Die Brandverhütung im Messezentrum Nürnberg obliegt der Feuerwehr der Stadt Nürnberg. Den Ausstellern wird empfohlen, sich in allen feuerschutztechnischen Zweifelsfällen dorthin zu wenden: Stadt Nürnberg Feuerwache 5 Karl-Schönleben-Straße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr, sowie Brandschutzbeauftragte der NürnbergMesse und Beauftragte des Veranstalters sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewähren Standbau- und Dekorationsmaterialien Leichtentflammbare, brennend abtropfende (siehe Merkblatt Brandschutz Europäische Baustoffklassen, i4.4) oder toxische Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche, dürfen nicht verwendet werden. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.b. nicht brennbar). Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 mindestens B1 bzw. entspr. DIN EN mindestens Klasse C, d.h. schwer entflammbar sein. In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind. Im Deckenbereich ist ein sprinklertaugliches Dekorationsmaterial zugelassen, welches über ausreichende Maschenweite verfügt, mind. jedoch 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm. Ein VDS Prüfzeugnis über die Sprinklertauglichkeit, sowie die Baustoffklasse des eingesetzten Materials kann gefordert werden (siehe Merkblatt Einbau sprinklertauglicher Deckenstoffe, i4.2). Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der Veranstaltung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leicht entflammbar werden (DIN 4102 B3), so sind Sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 0,50 m über dem Boden astfrei sein. Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden. Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rindenmulch,Holzschnitzel oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen und sind nicht zugelassen. Die Eigenschaft schwer entflammbar kann nachträglich nur bei einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem zugelassenen Flammschutzmittel erreicht werden. Die Bestätigung über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten. Flammschutzimprägnierung Messebau Wörnlein GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@woernlein.de Haftung kann für die Imprägnierung nur übernommen werden, wenn es sich bei dem zu imprägnierenden Material um eine Naturfaser handelt. Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet Ausstellung von Kraftfahrzeugen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nur mit weitgehend leerem Tank (max. 5 Liter) ausgestellt werden. Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss abgeschlossen sein. Bei Fahrzeugen mit gasbetriebenen Motoren siehe Punkt 5.7 wegen des Druckbehälters Anzeige- und Abnahmepflichtige Anlagen und Einrichtungen Vorführungen, die mit offenem Feuer und starker Erwärmung verbunden sind, sind bei der Feuerwehr Nürnberg genehmigungspflichtig. Darunter fallen u.a. das Anzünden von Kerzen sowie Vorführungen von nicht elektrisch betriebenen Koch-, Grill-, Back-, und Heizgeräten. Flüssiggas darf für solche Vorführungen nur in tagesüblichen Mengen (siehe ) verwendet werden. Das gleiche gilt für nicht elektrisch betriebene Geräte, die der Standeigenversorgung dienen. Für Ölfeuerungen, Ölbrenner gelten die entsprechenden Verordnungen für brennbare Flüssigkeiten. Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus der Halle geleitet werden. Dies darf nur vom entsprechenden ServicePartner der NürnbergMesse vorgenommen werden.

8 15 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info 4 Petroleum, Benzin o.ä. dürfen zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken wegen der Leichtentzündlichkeit nicht verwendet oder gelagert werden. Verwenden Sie bitte zur Anmeldung solcher Vorführungen oder Brennstoffe den Vordruck P2. Nichtanzeige bedeutet zusätzlichen Aufwand, der in Rechnung gestellt werden muss Explosionsgefährliche Stoffe Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind genehmigungspflichtig und mit der NürnbergMesse abzustimmen. Bei einem Einsatz von pyrotechnischen Effekten auf dem Gelände der NürnbergMesse ist durch den Aussteller/Veranstalter bis max. 4 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstag eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Feuerwehr Nürnberg einzuholen. Der genehmigte Antrag ist der NürnbergMesse bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Kopie vorzulegen. Die Zulassung der Artikel kann der jeweiligen Verpackungseinheit entnommen werden. Darüber hinaus müssen auf der Verpackung Verwendungshinweise in deutscher Sprache aufgedruckt sein. Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung oder pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, III oder IV sind nicht zugelassen. Es sind der NürnbergMesse Nachweise über den Inhaber des Erlaubnisscheins und des Befähigungsscheins vorzulegen (siehe Merkblatt Pyrotechnik/feuergefährliche Handlung, i4.5) Luftballons und Flugobjekte Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und ferngesteuerten Flugobjekten in den Hallen und im Freigelände muss von der NürnbergMesse genehmigt werden Nebelgeräte Der Einsatz von Nebelmaschinen, Hazern ist mit der NürnbergMesse abzustimmen. Kosten für Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen werden durch die NürnbergMesse an den Veranstalter ebenso wie Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei Auslösung der Brandmeldeanlage ohne vorherige Abstimmung mit der NürnbergMesse an den Veranstalter bzw. Verursacher weiterverrechnet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: Verwendung von Nebelgeräten, i Aschebehälter, Aschenbecher Sofern für den Stand oder Standteile kein ausdrückliches Rauchverbot angeordnet ist, muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschebehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung Sorge getragen werden Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Diese Behälter in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen. Für die Entsorgung können Sie über das Servicehandbuch die ServicePartner der NürnbergMesse gegen Entgelt beauftragen Spritzpistolen, Nitrolacke Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösungsmittelhaltiger Stoffe und Farben sind in allen Hallen verboten Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten müssen vor Arbeitsbeginn angezeigt und schriftlich bei der NürnbergMesse beantragt werden. Die Genehmigung der Arbeiten erteilt die NürnbergMesse mit der Arbeitsgenehmigung für Arbeiten mit Staub oder Rauchentwicklung, Schweiß- und Heißarbeiten. Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Geeignete Feuerlöscher und Branddecken sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.b. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes, in der Halle und in den Ladehöfen ist während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Für den Abtransport und die Einlagerung können Sie über das Servicehandbuch die ServicePartner der NürnbergMesse gegen Entgelt beauftragen Feuerlöscher Für jeden Messestand wird empfohlen einen Feuerlöscher nach DIN EN3 (siehe Merkblatt Feuerlöscher, i4.7) vorzuhalten. Es dürfen ausschließlich Wasser oder Schaumlöscher mit aktuellem Prüfsiegel verwendet werden. Die Größe ist auf max. 12 kg beschränkt. Sollten auf Messeständen Küchen vorhanden sein, sind entsprechend geeignete Feuerlöscher (Klasse F) vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit, geeignete und geprüfte Feuerlöscher über den ServicePartner Fa. Wörnlein anzumieten (siehe ). Die NürnbergMesse behält sich vor, benutzte oder beschädigte Feuerlöscher in Rechnung zu stellen Reinigungsmittel, Lösungsmittel Die Verwendung brennbarer Flüssigkeiten zu Reinigungszwecken ist verboten Standüberdachung Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen in gesprinklerten sowie in rauchüberwachten Hallen, Stände nach oben hin grundsätzlich offen sein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50% der Fläche bezogen auf den einzelnen m 2 geschlossen ist. Dies gilt auch für Besprechungs-, Bewirtungs- und Aufenthaltsräume. Es dürfen 30 m² geschlossene Fläche in ebenen Ständen nicht überschritten werden. Ab 30 m² müssen Sprinkler, in rauchüberwachten Hallen, Rauchmelder in geeigneter Anzahl durch den zuständigen ServicePartner installiert werden. Zwischen mehreren geschlossenen Deckenflächen ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Dies gilt auch zwingend zwischen benachbarten Ständen mit geschlossener Deckenfläche. Die Deckenflächen müssen aus Baustoffen bestehen, die mindestens den Baustoffklassen DIN 4102 (B1) oder DIN EN A1-C entsprechen und nicht brennend abtropfen oder Bauteilen, die mindestens feuerhemmend ausgeführt sind (siehe Merkblatt Baustoffklassen, i4.4). Küchen und Lager müssen grundsätzlich nach oben geöffnet sein. In Ausnahmefällen müssen VDS zertifizierte Rauchmelder durch den zuständigen SericePartner installiert werden. Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite von mindestens 2 x 4 mm bzw. 3 x 3 mm sind bis 30 m² Feldgröße zugelassen. Einzelne Felder sind addierbar. Mehrere Felder à 30 m² müssen einen Mindestabstand von 0,50 m aufweisen. Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich 1-lagig zu verspannen. Ein Durchhängen der Gewebeplane ist zu vermeiden (für zweigeschossige Bauweise siehe auch Punkt und dem Merkblatt Einbau sprinklertauglicher Deckenstoffe, i4.2) Glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. Acrylglas muss mindestens die Anforderungen nach DIN 4102, B1 oder DIN EN 13501, B1 erfüllen und darf nicht brennend abtropfen (siehe Merkblatt Glas und Acrylbau, i4.8) Aufenthaltsräume und Zuschauerräume Alle Aufenthalts- und Zuschauerräume, die allseits umschlossen sind (geschlossene Räume) und keine optische und akustische Verbindung zur Halle haben, sind mit einer optischen und akustischen Warnanlage auszurüsten, um eine jederzeitige Alarmierung auf dem Stand zu gewährleisten. Kabinen, Besprechungsräume und dergleichen, die als geschlossener Raum ausgeführt sind, müssen eine Sichtverbindung in den Ausstellungsstand haben. Wenn die Sicht über den Stand in die Halle nicht möglich ist (Sichtbehinderung durch Einbauten, etc.), muss eine Sichtverbindung in die Halle vorhanden sein. Bitte wenden!

9 16 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info 4 Aufenthalts- und Zuschauerräume mit mehr als 100 m 2 Grundfläche müssen mindestens zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen der Hallen haben. Diese Ausgänge sind möglichst entgegengesetzt voneinander entfernt anzuordnen. Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wenn sie mehr als 100 m 2 Grundfläche haben. Bestuhlungen sind gemäß 10 VStättV zu stellen und gemäß 32 in einem Fluchtund Rettungswegplan einzuzeichnen. 4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen Ausgänge und Rettungswege Die Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20 m, in der Lauflinie gemessen, betragen ( 7 VStättV). Dies gilt auch für eine doppelgeschossige Bauweise. Aufenthaltsräume mit mehr als 100 m 2 Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen haben. Die Türen dieser Ausgänge müssen während der Veranstaltung von innen in Fluchtrichtung jederzeit geöffnet werden können und dürfen nicht in den Hallengang hineinragen. Es ist in jedem Fall eine entsprechende Nische vorzusehen. Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein (BGV A8). Die Rettungswegbreite ist nach der größtmöglichen Personenzahl ( 1 VStättV) zu bemessen. Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens 1,20 m Lichte Breite je 200 Personen betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig. Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit nicht mehr als 100 m 2 Grundfläche und nicht mehr als 200 Besuchern genügt ein Ausgang mit einer lichten Breite von 0,90 m. Rettungswege (Ausgänge, Treppen, Flure) sind wie folgt zu bemessen: siehe Türen Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren, Schiebetüren sowie sonstigen Zugangssperren in Rettungswegen ist nicht zulässig. Fluchttüren aus Ständen nach außen dürfen Fluchtwege nicht beeinträchtigen oder verengen. Es ist eine Nische vorzusehen. 4.6 Podeste, Leitern, Aufstiege, Treppen, Stege Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an mehr als 0,20 m tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,10 m hoch sein. Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt vorhanden sein. Für ein Podest ist auf Verlangen der NürnbergMesse ein statischer Nachweis zu erbringen. Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN 1055 Blatt 3, Tabelle 1, mindestens für 2,0 kn/m 2 ausgelegt sein. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Treppen und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriften nach BGV D36 entsprechen. 4.7 Standgestaltung Erscheinungsbild Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen. Wände, die an Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden. Standrückseiten über 2,50 m Höhe, die an Nachbarstände grenzen, sind einfarbig neutral hell zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen. Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer kontrollierbaren Winkel entstehen. Räume, die nur über einen anderen von den allgemein zugänglichen Ausstellungsräumen baulich abgetrennten Raum oder Flur zugänglich sind und keinen weiteren Ausgang oder Notausgang besitzen sind unzulässig ( gefangene Räume ) Prüfung der Mietfläche Die Mietfläche wird von der NürnbergMesse gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten zu informieren. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese ergeben sich aus der Stärke der Standbegrenzungswände und können in Front und Tiefe bis zu 5 cm betragen. Eckpunkte sind markiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Maße kann nicht übernommen werden. Die Versorgungspunkte innerhalb der Standfläche müssen zugänglich bleiben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Standbegrenzungswände und Feuerlöscheinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche. Den zugesandten Hallenplänen ist das Versorgungsraster für Strom, Druckluft, Wasser und Telekommunikation zu entnehmen. Die Versorgungsschächte dürfen vom Aussteller nicht geöffnet oder durch Standaufbauten verstellt werden Eingriffe in die Bausubstanz Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.b. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern: tesafix Nr. 4964) befestigt werden. Folgekosten bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Ausstellers. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden Hallenböden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Verankerungen und Befestigungen sind verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur von der Messeleitung erteilt werden. Die NürnbergMesse behält sich vor, die Beseitigung von Beschädigungen und Verschmutzungen des Hallenbodens an den Verursacher weiter zu verrechnen Abhängungen von der Hallendecke Verwendung von Traversensystemen Verwendung von Hebezeugen Abhängungen sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und nach BGV C1 auszuführen (siehe Merkblatt Abhängungen, Traversen, Hebezeuge, i4.9) Bereitstellung von Abhängepunkten Die Bereitstellung von Abhängepunkten sowie die Änderung von Abhängekonstruktionen der Halle werden ausschließlich von der NürnbergMesse ausgeführt. Die NürnbergMesse wird hierzu ServicePartner heranziehen. Dem Aussteller werden, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, die Abhängepunkte an der gewünschten Position in dem Luftraum oberhalb der Standfläche zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der möglichen Abhängepunkte in den Hallen ist abhängig von der Standgröße und dem Raster der Hallendecke. Vorgeschriebene Bau- und Werbehöhen sind zu beachten. Tiefster Punkt einer Abhängung ist 2,50 m über dem Hallenboden. Die NürnbergMesse prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Abhängepunkte und behält sich vor, die eingebrachten Lasten, sowie die verwendete Konstruktion durch einen Statiker prüfen zu lassen. Die Prüfung ist kostenpflichtig und wird dem Aussteller bzw. dem Besteller der Abhängepunkte in Rechnung gestellt.

10 17 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info 4 Jeder Abhängepunkt der Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 kann mit maximal 25 kg (0,25 KN) lotrecht, rein statisch belastet werden. In den Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 darf der Abstand zwischen Abhängepunkten 1,00 m nicht unterschreiten. In den Hallen 4A, 7A und 11 können die vorhandenen Abhängepunkte mit 250 kg (2,5 KN) lotrecht, rein statisch belastet werden. Höhere Lasten in den Hallen 4A, 7A und 11 sind nur auf Anfrage möglich und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die NürnbergMesse. Liegt der bestellte Abhängepunkt in den Hallen 4A, 7A und 11 nicht unterhalb eines vorhandenen Abhängepunktes, wird der Abhängepunkt durch den Einbau eines Pre-Riggs gewährleistet. Ende jedes Abhängepunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring. Schrägzüge, so genannte Bridle, an Abhängepunkten der Halle sind auf dem Gelände der NürnbergMesse unzulässig Anbringung von Gegenständen an den Abhängepunkten Die abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Beamer, Lautsprecher, etc.) dürfen nur von ausstellereigenen Fachkräften, von zugelassenen Fachfirmen oder dem ServicePartner unter Beachtung der in Deutschland bzw. der EU geltenden Vorschriften nach dem Stand der Technik angebracht werden. Weitere Informationen über zugelassene und nicht zugelassene Anschlag-, Trag-, Lastaufnahme- und Verbindungsmittel, sowie Seilendverbindungen und Hebezeugen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Abhängungen, Traversen, Hebezeuge, i4.9. Aus Sicherheitsgründen sind darüber hinaus folgende Bestimmungen zu beachten. Grundsätzlich nicht zulässig sind: - Absicherungen von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile bzw. Exponate müssen selbständig sicher stehen) - abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden - Schrägzug bei Abhängungen Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NürnbergMesse Verwendung von Traversensystemen Bei der Verwendung von Traversen, Konstruktionen aus Traversen und Traversensystemen sind die Anforderungen und Durchführungsanweisungen der BGV C1/GUV C1, der BGI (2007) und des Branchenstandards SR1.0 anzuwenden. Dies ist unabhängig von der Art der Verwendung der Traversen, Konstruktionen aus Traversen, oder Traversensystemen. Dies kann eine abgehangene, bzw. eine geflogene, oder auch eine geständerte Traverse bzw. Traversenkonstruktion sein. Bei der Verwendung von Traversen, Konstruktionen aus Traversen und Traversensystemen im Freien kommen die Festlegungen für Fliegende Bauten (FlBauR) zur Anwendung (siehe auch DIN 4112 Fliegende Bauten, Richtlinie für die Bemessung und Ausführung). Für Traversenkonstruktionen, welche nicht den Lastfall eines Einfeldträgers (Träger/Traverse auf zwei Stützen oder an zwei Hängepunkten) erfüllen, kann ein statischer Nachweis zu Lasten des Ausstellers angefordert werden. Die Datenblätter der verwendeten Traversen sind mitzuführen. Bei der Verwendung von Fliegenden Bauten ist das Prüfbuch mitzuführen Verwendung von Hebezeugen Die Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge, etc.) ist nur in den Hallen 4A, 7A,11 und mit vorheriger Genehmigung durch die NürnbergMesse möglich. Die Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge, etc.) in den Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 ist strikt untersagt! Bei der Verwendung von Hebezeugen sind die Anforderungen und Durchführungsanweisungen der BGV C1/GUV 6.15 BGI (2007) und des Branchenstandards SR2.0 anzuwenden Standbegrenzungswände Die Standbegrenzungswände sind je nach Veranstaltung Hartfaserwände oder kunststoffbeschichtete Wände. Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind diese nicht geeignet; sie haben keinerlei Stützfunktion während des Auf- und Abbaus. Gegebenenfalls ist der zusätzliche Aufbau von kostenpflichtigen Stützwänden erforderlich. Das Entfernen dieser Stützwände kann nur durch den Veranstalter angeordnet werden Werbemittel/Präsentationen Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten. Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben. Präsentationen, optische, sich langsam bewegende und akustische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 db(a) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln sind nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Werbevorrichtungen innerhalb der Ausstellungsstände dürfen nicht in die Gänge hineinragen oder außerhalb der genehmigten Höhe angebracht werden. Werbung, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, ist nicht gestattet. Werbeverpackungen oder Werbematerial von Unternehmen, die nicht zur Veranstaltung gemeldet sind, dürfen nicht aufgestellt werden. Exponate dürfen außerhalb der Standgrenze nicht aufgestellt werden. Mögliche Werbeangebote finden Sie im Servicehandbuch unter Punkt Marketingleistungen. 4.8 Freigelände Siehe Zweigeschossige Bauweise Bauanfrage Eine zweigeschossige Bauweise ist nur mit der Zustimmung der NürnbergMesse möglich. Die Anfrage muss unmittelbar nach der Standzulassung und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung erfolgen. Der erforderliche Antrag ist bei der jeweiligen Projektleitung erhältlich. In den Hallen 10.1, 11.1 und 12.2 ist eine zweigeschossige Bauweise nicht möglich Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Die maximale Aufbauhöhe entnehmen Sie dem Merkblatt Hallendaten auf einen Blick. Die lichten Höhen von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise müssen im Erd- und im Obergeschoss mindestens 2,30 m betragen. Werden mehr als 10 m² geschlossen überbaut, ist zum Schutz der Statik der Einbau einer Sprinkleranlage durch den zuständigen ServicePartner BSS erforderlich. Standbauten an den Standgrenzen zu den Nachbarn sind oberhalb 2,50 m einfarbig neutral hell zu gestalten Verkehrslasten/Lastannahmen Für zweigeschossige Messestände innerhalb der Messehallen sind folgende Verkehrslasten nach DIN : , Tabelle 1 anzusetzen: p = 3,0 kn/m 2 für Geschossdecken bei Nutzung für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in Besprechungskabinen. p = 5,0 kn/m 2 für Geschossdecken bei uneingeschränkter Nutzung als Ausstellungsraum ohne oder mit dichter Bestuhlung. H = P/20 (P = Verkehrslast) in Höhe der Geschossdecken als Ersatzhorizontallast zur Erzielung einer ausreichenden Längs- und Quersteifigkeit der Konstruktion. p = 5,0 kn/m 2 für alle Treppen h = 1,0 kn/m als Horizontallast für Brüstungen, Geländer, absturzsichernde Wände in Höhe des Handlaufes bzw. in Höhe 1,1 m ab OK Fußboden. Darüber hinaus ist für Standaufbauten mit einer Höhe von mehr als 4,0 m Hallenwind mit einem Staudruck von 0,125 kn/m 2 zu berücksichtigen. Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen die zulässige Bodenbelastung der Hallenböden nicht überschreitet (siehe Punkt 3.1). Bitte wenden!

11 18 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Rettungswege/Treppen Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen, Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen: - bis 100 m 2 : 1 Rettungsweg - über 100 m 2 : mindestens 2 Rettungswege - bis 200 Personen: mindestens je 0,9 m lichte Rettungswegbreite - mehr als 200 Personen: mindestens je 1,2 m lichte Rettungswegbreite Beträgt die Obergeschossfläche mehr als 100 m 2, werden mindestens zwei Treppen benötigt. Von jedem Standort darf der zulässige Gesamtfluchtweg in Lauflänge max. 20 m zum nächsten Hauptgang betragen. Die Treppen sind entgegengesetzt anzuordnen. Alle Treppenanlagen sind nach DIN auszuführen. Notwendige Treppen und dem allgemeinem Besucherverkehr dienende Treppen müssen geschlossene Trittstufen haben. Die Steigungshöhe der Treppen darf nicht mehr als 0,19 m, die Auftrittsbreite nicht weniger als 0,26 m betragen. Wendel- bzw. Spindeltreppen sind nicht zulässig. Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos auszuführen. Der Seitenabstand der Handläufe zu benachbarten Bauteilen muss mindestens 0,05 m betragen Baumaterial Bei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile, Decken des Erdgeschosses und der Fußboden des Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren (nach DIN 4102 oder EN ) Baustoffen oder feuerhemmenden Bauteilen zu erstellen Obergeschoss Im Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen, falls erforderlich, auf dem Fußboden Abrollsicherungen von mind. 5 cm Höhe anzubringen. Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6 und Punkt auszuführen. In den Hallen, in denen sich Sprinkler befinden, muss das Obergeschoss nach oben hin grundsätzlich offen sein. Zusätzlich zu den bereits im Erdgeschoss vorhandenen Feuerlöschern ist mind. ein Feuerlöscher pro Treppenabgang gut sichtbar und griffbereit anzuordnen. 5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Technische Vorschriften, Technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der arbeitsund gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden Schäden Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder herzustellen. Für Beschädigungen der Hallendecken, Wände, des Fußbodens und der lnstallationseinrichtungen haftet der Aussteller. Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter können nach dem Ende des offiziellen Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und beim Messespediteur eingelagert werden. Beschädigungen der Hallen, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall dem Veranstalter gemeldet werden. Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, seinen Gebäuden oder Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers durch NürnbergMesse beseitigt. 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist verboten. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig. Späneabsaugungen oder Spänesilos sind mit selbsttätigen Löschanlagen oder trockenen Steigleitungen zu versehen. Zusätzlich ist ein geeigneter Feuerlöscher PG12 DIN EN 3 vorzuhalten. Der Einsatz von Kranen und Gabelstaplern ist den Vertragsspediteuren der NürnbergMesse vorbehalten. 5.3 Elektroinstallation Anschlüsse Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse mit dem erforderlichen Übergabepunkt. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur von dem zuständigen ServicePartner der NürnbergMesse durchgeführt werden. Den Bestellungen mit Formblatt ist die Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Stromverbrauch wird bei Anschlüssen bis 20 kw pauschal und über 20 kw durch Messung ermittelt und verrechnet. Die Stromversorgung steht ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung. Nach Absprache mit dem zuständigen ServicePartner können Zu- und Abschaltzeiten vereinbart werden. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Anschlusspunkt gegen Beschädigung und Unfall zu schützen Standinstallation Elektroinstallationen innerhalb der Stände können nach Bestellung vom zuständigen ServicePartner der NürnbergMesse ausgeführt werden. Ab dem Übergabepunkt der Stände können Installationen von ausstellereigenen Elektrofachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend VDE-Vorschriften und in Europa geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden Montage- und Betriebsvorschriften Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen. Für alle Stromkreise ist grundsätzlich die Schutzmaßnahme FI-Schutzschaltung vorgeschrieben. Für Steckdosen und Lichtstromkreise ist mind. ein RCD 30 ma vorgeschrieben. Bei Sondermaschinen und Geräten (Frequenzumrichter) kann eine andere geeignete Schutzmaßnahme angewandt werden. Verantwortlich hierfür ist der Aussteller. Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgegebenen Störungen darf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN und EN ) angegebenen Werte nicht überschreiten. Leitungen mit einem Querschnitt < 1,5 mm 2 sind nicht zulässig. Kabel und Leitungen mit massiven Leitern müssen fest verlegt und fest angeschlossen, flexible Leitungen müssen zugentlastet sein. Während des Auf- und Abbaus müssen alle genutzten Leitungen mind. H07RNF oder mindestens gleichwertig sein. Leitungen wie H05... oder ähnlich dürfen nur in Bereichen mit geringster mechanischer Beanspruchung Verwendung finden. Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen (Standerdung). Niedervoltanlagen dürfen nur mit Sicherheitstransformatoren nach VDE 0551/EN oder 61046/61047 oder gleichwertig betrieben werden. Die Transformatoren müssen für die Montage auf brennbaren Unterlagen geeignet sein und primär und sekundär mit Thermoschutz und Kurzschluss-/Überlastschutz versehen sein. In Niedervoltbeleuchtungsanlagen sind blanke elektrische Leiter unzulässig. Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen. Flexible Leitungen (auch Flachleitungen) dürfen nicht ungeschützt gegen mechanische Belastungen unter Bodenbelägen verlegt werden. Die im Ausstellungsstand vorhandene Elektroinstallation darf für die Veranstaltung erst in Betrieb genommen werden, wenn Sie durch eine befähigte Person abgenommen und freigegeben ist. Ein Abnahmeprotokoll muss am Stand vorgehalten werden Sicherheitsmaßnahmen Zum besonderen Schutz sind alle Wärme erzeugenden und Wärme entwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Kaffeemaschinen usw.) auf nichtbrennbaren, wärmebeständigen, asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen ausschliesslich an nichtbrennbaren Dekorationen o.ä. angebracht werden. Strahler, Scheinwerfer und deren Versorgungskonstruktionen wie Stromschienen, Switchboxen oder o.ä. sind einzeln mit Sicherungsseilen nach aktueller Norm zu sichern.

12 19 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Sicherheitsbeleuchtung Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung in Anlehnung an VDE Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation Jeder Stand, der mit Wasser/Abwasser versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse in aktueller Norm. Die Installation dieser Anschlüsse kann ausschließlich durch den zuständigen ServicePartner der NürnbergMesse durchgeführt werden. Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Wasserversorgung wird am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen in der Regel eine Stunde nach Messeschluss! eingestellt. Weitere Informationen, Richtlinien und Bedingungen siehe Servicehandbuch unter Punkt Wasser- und Abwasseranschluss. 5.5 Druckluft und Technische Gase Anschlüsse Jeder Stand der mit Druckluft versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse in der benötigten Größe. Der Übergabepunkt besteht immer aus Kugelhahn oder Schnellversorgungskupplung. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur von dem zuständigen ServicePartner der NürnbergMesse durchgeführt werden. Den Bestellungen mit Formblatt ist die Grundrissskizze mit den gewünschten Anschlusspunkten beizugeben. Die bezogene Druckluftmenge ist mit den Bereitstellungsgebühren abgegolten. Die Druckluft steht während des offiziellen Auf- und Abbaus zur Verfügung. Während der Veranstaltung wird Druckluft täglich von 8 Uhr bis Ende der Veranstaltung bereitgestellt. Aus Sicherheitsgründen wird die Druckluftversorgung in den übrigen Zeiten abgeschaltet. Außerhalb der genannten Zeiten kann die Druckluft nach Absprache gegen Aufwand zur Verfügung gestellt werden Standinstallation Die Installation der Druckluftleitungen ab Hauptanschluss und Anschlüsse an die Exponate innerhalb der Stände können nach Bestellung vom zuständigen ServicePartner der NürnbergMesse oder von externen Fachkräften ausgeführt werden Montage- und Betriebsvorschriften Die verwendeten Schläuche und Armaturen müssen für einen Betriebsdruck von mind. 10 bar ausgelegt sein und vor mechanischen Belastungen geschützt werden. Die Schläuche müssen so verlegt und befestigt werden, dass sie insbesondere an den Verbindungsstellen im Havariefall geringst mögliche Bewegungsfreiheit haben Druckluftbehälter Druckluftkessel/Behälter sind zum Betrieb der Exponate auf Grund des großvolumigen Versorgungsnetzes in der Regel nicht erforderlich. In zu genehmigenden Ausnahmefällen eingesetzte Druckluftbehälter müssen diese für einen Betriebsdruck von mind. 10 bar ausgelegt und mit TÜV geprüften Armaturen versehen sein. Das Prüfbuch über die vorgeschriebene Erstprüfung bzw. 5 oder 10 jährige wiederkehrende Prüfungen sind im Stand vorzuhalten. Vor der Inbetriebnahme des Luftsammelbehälters ist die Abnahme durch eine befähigte Person zu protokollieren und der Beleg im Stand vorzuhalten Kompressoren Die NürnbergMesse hält ein gut ausgebautes, engmaschiges Druckluftnetz vor. Kompressoren für das Betreiben von Exponaten dürfen in den Ständen nur nach Rücksprache mit der Messeleitung eingesetzt werden. Kompressoren, die in den Hallen als Exponate betrieben werden sollen, müssen den deutschen oder gleichartigen ausländischen Sicherheitsvorschriften entsprechen und so schallgedämmt sein, dass der Geräuschpegel, an der Standgrenze gemessen 50 db(a) nicht überschreitet. Eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers ist im Stand vorzuhalten. Für die fachgerechte Entsorgung von ölhaltigem Kondensat, Altöl und ölhaltigen Feststoffen ist der Aussteller verantwortlich. Nachweise hierüber sind im Stand vorzuhalten Technische Gase Bei der Nutzung von technischen Gasen ist die Bevorratung im Stand auf die geringste mögliche Menge zu beschränken und gegebenenfalls ist der Behälter auch mehrmals täglich zu erneuern. Gasflaschen müssen über zugelassene Sicherheitsventile verfügen und bei Betriebsschluss verschlossen werden. In den Hallen darf nur eine einzelne Flasche brennbarer technischer Gase bis zum Füllgewicht von max. 5 kg verwendet werden. Nichtbrennbare technische Gase sind auf max. 14 kg beschränkt. Es darf sich nur die angeschlossene Gebrauchsflasche am Stand befinden. Ist zum Betreiben eines Exponates eine größere Menge technischen Gases erforderlich, wird die NürnbergMesse gemeinsam mit dem Aussteller, den zuständigen Aufsichtsbehörden und den Service- Partnern eine Möglichkeit zur Lagerung außerhalb der Halle finden und die Flaschen mit einem nicht brennbaren Schutz gegen Wärmestrahlung umgeben. Die Schutzvorrichtung ist mit einer Belüftung zu versehen. Die Leitung zu Betriebsgerät und der Zuführungsleitung sind in festen Rohrleitungen bzw. flexiblen metallarmierten Schläuchen zu verlegen. Das Betriebsgerät ist mit ausreichend Abstand zu Wärmequellen (siehe Punkt ) auf einer großen, nichtbrennbaren Unterlage aufzustellen. Eine Abnahmebescheinigung ist vom ServicePartner der NürnbergMesse anzufertigen und dem Veranstalter vorzulegen. Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedienung der Anlage muss an gut sichtbarer Stelle aufgehängt werden. Für die Bevorratung und den Transport wird auf die Punkte Druckbehälter und 5.7 Gase und brennende Flüssigkeiten verwiesen. 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen Maschinengeräusche Der Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen und Geräte soll im Interesse aller Aussteller und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben. Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 70 db(a) nicht überschreiten Geräte- und Produktsicherheit Alle ausgestellten technischen Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte müssen die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) erfüllen. Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen ein gut sichtbares Schild tragen, das darauf hinweist, dass sie nicht den Anforderungen des o.g. Gesetzes entsprechen und erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen hergestellt worden ist. Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die das CE-Zeichen führen, muss die entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers am Stand vorliegen. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen. Wir verweisen zudem auf das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Schutzvorrichtungen Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung aus organischem Glas oder einem ähnlich transparenten Material ersetzt werden. Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um dem Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben. Bitte wenden!

13 20 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Prüfverfahren Die ausgestellten technischen Arbeitsmittel werden hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde /messespezifisch/gegebenenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen hin überprüft. Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch das Amt ist es geboten, die EG-Konformitätserklärung auf dem Messestand zur Einsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sich Aussteller frühzeitig vor Messebeginn mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen Betriebsverbot Darüber hinaus ist die NürnbergMesse berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind Druckbehälter Abnahmebescheinigungen Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenn die gemäß 9-11 Druckbehälterverordnung vom (BGBI. I, S. 843) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Auskünfte zu den entsprechenden Vorschriften erteilt der zuständige ServicePartner der NürnbergMesse Prüfung Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruckprüfung reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische oder geliehene Behälter. Bei Anmeldung bis vier Wochen vor Messebeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messeeröffnung unter Vorlage der Bau- und Wasserdruckprüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der Abnahmeprüfung durch den zuständigen Service- Partner der NürnbergMesse unterzogen werden. Anfragen beantwortet der zuständige ServicePartner der NürnbergMesse Mietgeräte Da die Beurteilung von Druckbehältern, die nicht in Deutschland hergestellt werden, während der relativ kurzen Messeaufbauzeit nicht durchgeführt werden kann, ist der Benutzung von geprüften Mietbehältern der Vorzug zu geben Überwachung Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während der Veranstaltung für das Gewerbeaufsichtsamt bereitzuhalten. Auskünfte erteilt die zuständige Aufsichtsbehörde Abgase und Dämpfe Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie abgeführt werden Abgasanlagen Abgasanlagen sind von der NürnbergMesse schriftlich zu genehmigen. 5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten Druck- und Flüssiggasanlagen Die Lagerung und Verwendung von Druck- und Flüssiggas in den Messehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der NürnbergMesse verboten Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen Bei Verwendung von Flüssiggas oder anderer brennbarer Gase in Druckgasflaschen für die Präsentationen von Exponaten muss die Genehmigung gemäß NürnbergMesse Formblatt P2 schriftlich und rechtzeitig eingeholt werden. Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen Verwendung von Flüssiggas Siehe Einrichtung und Unterhaltung Für die Einrichtung und die Unterhaltung von Flüssiggasanlagen sind die Technischen Regeln Flüssiggas TRF 88 (Herausgeber: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. und DVFG Deutscher Verband Flüssiggase e.v.) sowie die Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas ZH 1/455 (Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) zu beachten Brennbare Flüssigkeiten Lagerung und Verwendung Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten (siehe BetrSichV) in den Messehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung verboten. Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten können nur für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erteilt werden. Ein entsprechender Antrag/Formblatt ist bei der NürnbergMesse mit Sicherheitsdatenblatt einzureichen Bedarfslagerung Zum Betrieb und zur Vorführung darf jeweils nur der Tagesbedarf an brennbarer Flüssigkeit am Stand vorgehalten werden. Die Höhe dieses Bedarfs ist im Antrag zu benennen Vorratsbehälter Der Tagesbedarf ist in geschlossenen, bruchsicheren Behältern übersichtlich zu lagern. Er muss dem Zugriff Unbefugter entzogen sein. Die Vorratsbehälter sind in nichtbrennbaren Auffangbehältern zu verwahren Lagerort Am Lagerort hat absolutes Rauchverbot zu herrschen. Für entsprechende Beschilderung ist zu sorgen. Es müssen geeignete Handfeuerlöscher bereitstehen Auflagen zum Betrieb Anlagen, die mit brennbaren Flüssigkeiten betrieben oder vorgeführt werden, sind an den Einfüllstutzen sowie an den Stellen, an denen Flüssigkeiten austreten können, mit nicht brennbaren Auffangbehältern zu versehen. Ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichen Brand- oder Explosionsgefahr sofort aus den Behältern zu entfernen und gefahrlos zu beseitigen Einfüllen der Flüssigkeiten Da beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderer Gefahrenmoment eintritt, ist hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren Leere Behälter Leere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden. 5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie anderer Gefahrenstoffe ist verboten. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chem. Gesetz), BGBl 1, Teil 1, Seite 1703, in Verbindung mit der Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem.Verbots V) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoff V). 5.9 Szenenflächen Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen; für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m 2 gelten nicht als Szenenflächen. Für Szenenflächen mit mehr als 50 m 2 sind Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gemäß BayStättV 39 zu bestellen Strahlenschutz Informationen zum Strahlenschutz können bei den Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherern und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eingeholt werden Radioaktive Stoffe Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der NürnbergMesse abzustimmen. Die Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beim Landesamt für Umweltschutz zu beantragen und mindestens sechs Wochen vor Messebeginn der NürnbergMesse vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände rechtlich abgedeckt ist.

14 21 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Röntgenanlagen und Störstrahler Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig und mit der NürnbergMesse abzustimmen (siehe Merkblatt Laseranlagen, i4.10). Die Verordnung für den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RÖV, BGB, I) ist zu beachten. Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungs- oder anzeigepflichtig nach 3, 4, 5, 8 RÖV. Die zuständige Behörde für den Ausstellungsort ist das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg und bei der NürnbergMesse schriftlich einzureichen Laseranlagen Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig und mit der NürnbergMesse abzustimmen. Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. 6 Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung beizufügen. Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde ist das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist durch die Bundesnetzagentur zu genehmigen. Der Betrieb ist der NürnbergMesse mitzuteilen und nur durch diese zu genehmigen, um eine gleichmäßige Verteilung von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach Möglichkeit auszuschließen. Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen BGBI I sowie des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) entsprechen. Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt, bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten. Die Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsstände sind so auszuführen, dass unzulässig hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe auch Punkt 5.3.3). Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg Breslauer Straße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) poststelle@bnetza.de Krane, Stapler, Leergut Der Betrieb von eigenen Kränen und Staplern im Messegelände ist nicht gestattet. Es dürfen nur Geräte der im Gelände verpflichteten ServicePartner betrieben werden. Die zuständigen ServicePartner üben im Messegelände das alleinige Speditionsrecht aus, d.h. Verbringen von Exponaten, Standaufbauten usw. in den Stand inkl. Gestellung eventueller Hilfsgeräte sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr. Für die erteilten Aufträge gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neueste Fassung und der Speditionstarif für Messen und Ausstellungen der NürnbergMesse. Eine Haftung der NürnbergMesse für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen und Gängen oder nicht genehmigten Freiflächen ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich durch die im Messegelände zugelassenen Spediteure an die vorgesehene Lagerstelle für Leergut zu verbringen. Es ist grundsätzlich verboten, Feuerwehrzufahrten, Wandhydranten, Brandschutztore und Fluchtwege mit Leergut oder Abfall zu verstellen (siehe 2.). Die Messegesellschaft behält sich das Recht vor, unbefugt abgestelltes Leergut von zugelassenen Spediteuren auf Rechnung des Ausstellers abtransportieren zu lassen Musikalische Wiedergaben Für musikalische Wiedergaben aller Art ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (Urheberrechtsgesetz) die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben ( 97 Urheberrechtgesetz). Anmeldungen und Anfragen sind zu richten an: GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstraße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) bd-n@gema.de Akustische und optische Vorführungen bedürfen auch der Genehmigung der NürnbergMesse. Die Genehmigung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass beim Betrieb der Anlage die höchstzulässige Lautstärke von 70 Dezibel an der Standgrenze nicht überschritten und die Arbeit in den Nachbarständen nicht gestört wird. Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann die Stromzufuhr zum Stand des Ausstellers ohne Rücksicht auf den damit verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochen werden. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ersatz des durch die Unterbrechung der Stromzufuhr entstehenden mittel- oder unmittelbaren Schadens besteht nicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Aussteller. Die Medientechnik ist so weit von den Standgrenzen entfernt anzuordnen, dass Interessenten die Standfläche betreten müssen und den Besucherverkehr in den Gängen nicht behindern Getränkeschankanlagen Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschankanlagen, BetrSichV zu beachten. Bei kostenpflichtiger Abgabe ist aufgrund der Getränkeschankanlagenverordnung für die Inbetriebnahme von Getränkeschankanlagen eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt (siehe Punkt 5.15) erforderlich Lebensmittelüberwachung Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Lebensmittelhygieneverordnung. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt Nürnberg Innerer Laufer Platz Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) oa@stadt-nuernberg.de zur Verfügung. 6. Umweltschutz Die NürnbergMesse hat sich grundsätzlich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Als Vertragspartner der NürnbergMesse ist der Aussteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden. 6.1 Abfallwirtschaft Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen sowie die Ländergesetze und kommunalen Satzungen. Die Stadt Nürnberg hat eine für Aussteller und Veranstalter verbindliche Abfallwirtschaftssatzung erlassen, die Abfallvermeidung und Mülltrennung regelt. Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der NürnbergMesse bzw. dem von ihr benannten ServicePartner. Bitte wenden!

15 22 Technische Richtlinien (Fortsetzung) Info Abfallentsorgung Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind unnötige Abfälle während des Aufbaus, der Laufzeit und des Abbaus auf Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden. Aussteller und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Dies betrifft insbesondere Verpackungsmaterial, Werbemittel, Teppichböden, Einwegstandausstattung, Leergutbehälter, Paletten und Einweggeschirr. Generell sind für Standbau und -betrieb wieder verwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von unvermeidbar anfallendem Müll ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Zur Abfallentsorgung stehen dem Aussteller folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Die Abfälle werden in eigener Regie und auf eigene Kosten außerhalb des Messegeländes entsorgt. 2. Über die Service-CD bzw. OSC kann der offizielle ServicePartner der NürnbergMesse beauftragt werden, die sachgerechte Abfallentsorgung gegen Gebühr vorzunehmen. Eine Entsorgung in Müllcontainer oder in sonstige Einrichtungen des Messegeländes Nürnberg ist ausdrücklich untersagt. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Standflächen nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Rückstände auf dem Hallenboden (z.b. Klebebandreste o.ä.). Siehe hierzu auch Punkt Sofern bis zum Rücksendetermin kein ausgefüllter und unterschriebener Bestellvordruck vorliegt, geht die NürnbergMesse von einer Abfallentsorgung in Eigenregie aus. Mit der Entsorgung von Abfällen, die in diesem Fall nicht oder nicht vollständig beseitigt werden, beauftragt die NürnbergMesse den offiziellen ServicePartner auf Kosten des jeweiligen Ausstellers. Abfälle, die in den Hallen verbleiben, werden nach m 3 geschätzt und gemäß dem erhöhten offiziellen Preisspiegel an den Aussteller verrechnet. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung aller Abfälle ist auch den vom Aussteller beauftragten Subunternehmern, den Messebauern und sonstigen am Stand beteiligten Partnern aufzuerlegen. Arbeiten Sie mit uns zusammen! Denken Sie an die Umwelt! Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Der Aussteller ist verpflichtet, der NürnbergMesse Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft-, oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind (z.b. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.), zu melden und ihre ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen ServicePartner zu veranlassen Mitgebrachte Abfälle Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl-/Fettabscheider Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig. Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgung zugeführt werden Reinigung/Reinigungsmittel Der Aussteller ist verpflichtet, seine Standfläche nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt besonders für Rückstände auf dem Hallenboden. Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden. 6.3 Umweltschäden Umweltschäden/Verunreinigungen (z.b. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der NürnbergMesse zu melden.

16 i4.1 Merkblatt Technische Daten Hallen Standversorgung Halleneinrichtung Halle/Geschoss Hallenfläche in m 2 Hallentore Größtes Hallentor Breite x Höhe in m Aufzüge B x H x T Nutzlast Max. Bodenbelastung in kn/m 2 (1 kn = 100 kg) Lichte Nutzhöhe UK Lichtband in m Strom Wasser Druckluft Telefon Deckenabhängungen Linearmelder Heizung Lüftung Sprinkler Kälte A A x 4,05 x 4, ,80 / 9,80 2 x 4,05 x 4, ,80 4 x 4,10 x 3, ,80 Tor ,50 x 4, ,80 5 x 5,00 x 4, ,00 3 x 4,05 x 4, ,80 3 x 4,05 x 4, ,80 Tor ,50 x 4, ,80 5 x 4,65 x 4, ,00 2 x 4,05 x 4, ,80 4 x 4,05 x 4, , x 5,05 x 3,95 2 x 20 5,30 2,4 x 2,6 x 4,5 m kg , Feststandbereich x 5,26 x 4,15 West: 2,4 x 2,5 x 4,0 m kg Ost: 2,4 x 2,5 x 3,7 m kg 50 12,00 5 3,60 4 x 5,00 x 4,40 2 x 50 6,40 2,4 x 2,5 x 5,0 m kg 10 bedingt möglich / vorhanden möglich / vorhanden

17 24 24 Merkblatt Einbau sprinklertauglicher Deckenstoffe i4.2 Standabdeckungen allgemeine Informationen Standabdeckungen in den Hallen 1-12 und 4A und 7A sind generell mindestens schwer entflammbar (nach der DIN 4102r B1 oder nach der EN , B) auszuführen und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von max. 30 m 2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Auf eine Sprinkleranlage kann nur dann verzichtet werden, - wenn es sich um eine Metall-Rasterdecke mit einem Öffnungsmaß von mindestens 1 x 1 cm handelt und, unter Berücksichtigung von Beleuchtungskörpern und ähnlicher Einbauten, die horizontale Offnungsfläche mindestens 50% beträgt, oder - wenn es sich um Textilien handelt, die von der VdS Schadenverhütung GmbH Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Risiken zugelassen sind, Bezugsquellen finden Sie rechts auf dieser Seite. Wichtig: Standabdeckungen sind in jedem Fall (unabhängig von ihrer Größe und der Art der Ausführung) über das Formular P2 des Servicehandbuches anzu melden und benötigen immer die schriftliche Zustimmung der NürnbergMesse GmbH, Abteilung 401/Brandschutz und der Feuerwehr Nürnberg. Für die Halle 4A und 7A gelten abweichende Regelungen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an den Brandschutzbeauftragten der NürnbergMesse. Jürgen Gollwitzer Veranstaltungstechnik/Brandschutz technical services/fire Prevention Tel +49 (0) Fax +49 (0) juergen.gollwitzer@nuernbergmesse.de Grundsätzliche Anforderungen an Gitternetzgewebe und Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke Out) Oben genannte Materialien können bei eingeschossigen Standbauten zur Abdeckung von Flächen über 30 m 2 verwendet werden, sofern sie als schwerentflammbar nach der DIN 4102 (B1) oder nach der EN (B) zertifiziert und gleichzeitig von der VdS Schadenverhütung GmbH Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Räumen ohne Risiken zugelassen sind. Beim Einbau von Gitternetzen und Smoke Out am Messestand ist zu beachten: - Ein Durchhängen der Gewebeplane ist durch starkes Verspannen zu vermeiden. - Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. - Einbauhinweise des Herstellers zur Sicherstellung der Sprinklertauglichkeit der Stoffe sind unbedingt zu beachten. - Hallengänge dürfen nicht überspannt werden. Beim Einbau von Gitternetzen ist außerdem zu beachten: - Die maximal zulässige, frei (d.h. ohne Verstrebungen) überspannte Fläche beträgt 30 m 2. - Die maximal zulässige, zusammenhängende Abdeckung in den Messe - hallen ist mit dem Brandschutzbeauftragten Tel +49 (0) abzuklären. - Der vertikale Abstand zwischen Sprinkler und Gewebeplane darf an keiner Stelle 0,5 m unterschreiten. Beim Einbau von Smoke Out ist außerdem zu beachten: - Die maximal zulässige, frei (d.h. ohne Verstrebungen) überspannte Fläche betragt 30 m 2. - Die maximal zulässige, zusammenhängende Abdeckung beträgt ebenfalls 30 m 2. Größere Flächen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der NürnbergMesse. - Die Abdeckung muss im unteren Drittel des Gesamtabstandes Sprinkler zum Boden angebracht werden, in den Hallen der NürnbergMesse im Regelfall max. 5 m über dem Hallenboden. Bezugsquellen für sprinklertaugliche Stoffe Ellermann GmbH Bokelerstraße Rietberg, Deutschland Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@ellermann-konzepte.de GVW Interieur GmbH Kart-Carstens-Straße Würselen, Deutschland Tel +49 (0) Fax +49 (0) Plaspack Netze GmbH Dr.-Grobben-Straße Schwanenstadt, Osterreich Tel +43 (0) Fax +43 (0) sales@plaspack.at Rudolf Stamm GmbH Sigmund-Riefler-Bogen München, Deutschland Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@rs-stamm.de Dieter Cronenberg GmbH & Co. KG Worringer Straße Düsseldorf, Deutschland Tel +49 (0) Fax +49 (0) c.sobczak@cronenberg-buehnenbedarf.de MediaSol GmbH & Co. KG Eusterbrockstraße Rheda-Wiedenbrück, Deutschland Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@mediasol.de Procedes Chenel Deutschland Beilken Digital Printing Werbegesellschaft mbh Flughafenstraße Lemwerder, Deutschland Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@procedes.de Sattler AG Sattlerstraße Graz-Thondorf, Österreich Tel +43 (0) Fax +43 (0) mail@sattler-ag.com

18 25 Merkblatt Sonderregelung Sonntagsfahrverbot für LKW i4.3 Alle LKW über 7,5 t und LKW mit Anhänger benötigen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ( 30 Abs. 4 StVO) für beabsichtigte Fahrten zwischen 0 und 22 Uhr eine Ausnahmegenehmigung gem. 46 Abs. 1 Nr. 7 i.v.m. 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Für Fahrten zwischen den offiziell ausgewiesenen LKW-Parkplätzen der Messe Nürnberg und dem Messegelände können Erlaubnisse der Straßenverkehrsbehörde direkt an den ausgewiesenen LKW-Parkplätzen über die Firma Engelhardt & Co. eingeholt werden. Die Erlaubnisse erstrecken sich dann ausschließlich auf die in Anlage 1 der Erlaubnis farblich gekennzeichneten Streckenabschnitte einschließlich Große Straße zwischen der NürnbergMesse GmbH und den ausgewiesenen Parkflächen. Alle Gebühren für diese Genehmigungen werden hierbei von der NürnbergMesse GmbH übernommen, so dass für die Unternehmen keine Kosten anfallen. Für welche Feiertage Erlaubnisse einzuholen sind richtet sich nach 30 Abs. 4 StVO. Unabhängig von der räumlich eingeschränkten Erlaubnis zwischen den LKW-Parkplätzen der Messe Nürnberg und dem Messegelände, deren Gebühren von der NürnbergMesse GmbH getragen werden, können auch unbeschränkte Ausnahmegenehmigungen direkt durch den Spediteur bzw. Fahrer bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Nürnberg im Servicebetrieb Öffentlicher Raum SÖR/3-S, Bauhof 2, Nürnberg, Tel +49(0) oder -4581, Fax +49(0) , gestellt werden. Anträge und Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: -> Formulare und Anwendungen. In der Regel sind dies folgende Feiertage: Neuhr Ostermontag Pfingstmontag Reformationstag Karfreitag Tag der Arbeit Fronleichnam (Nur in den Neuen Bundesländern) Ostermontag Christi Himmelfahrt Tag der Deutschen Einheit Allerheiligen 1. Weihnachtsfeiertag 2. Weihnachtsfeiertag

19 Merkblatt Brandschutz Europäische Baustoffklassen Europäische Baustoffklassen i Zusatzanforderungen Zusatzanforderungen Bauaufsichtliche DIN EN Benennungen DIN kein Rauch kein brennendes Abfallen/Abtropfen Bauaufsichtliche DIN EN Benennungen DIN kein Rauch kein brennendes Abfallen/Abtropfen nicht brennbar A1 A1 schwer entflammbar B1 A2 - s3,d2 nicht brennbar A2 A2 - s1,d0 schwer entflammbar B1 B - s3,d2 schwer entflammbar B1 B - s1,d0 schwer entflammbar B1 C - s3,d2 schwer entflammbar B1 C - s1,d0 normal entflammbar B2 D - s1,d0 schwer entflammbar B1 A2 - s2,d0 normal entflammbar B2 D - s2,d0 schwer entflammbar B1 A2 - s3,d0 normal entflammbar B2 D - s3,d0 schwer entflammbar B1 B - s2,d0 normal entflammbar B2 E schwer entflammbar B1 B - s3,d0 normal entflammbar B2 D - s1,d1 schwer entflammbar B1 C - s2,d0 normal entflammbar B2 D - s2,d1 schwer entflammbar B1 C - s3,d0 A2 - s1,d1 schwer entflammbar B1 schwer entflammbar B1 A2 - s1,d2 normal entflammbar normal entflammbar normal entflammbar B2 B2 B2 D - s3,d1 D - s1,d2 D - s2,d2 schwer entflammbar B1 B - s1,d1 normal entflammbar B2 D - s3,d2 schwer entflammbar B1 B - s1,d2 normal entflammbar B2 E - d2 schwer entflammbar B1 C - s1,d1 normal entflammbar B2 F schwer entflammbar B1 C - s1,d2 In der NürnbergMesse gelten folgende Bedingungen: Legende Baustoffklassen: nach DIN 4102 uneingeschränkt zugelassen A1 = nicht brennbar bis 2,50 m Wandbau/über Kopf nicht zugelassen A2 = nicht brennbar nicht zugelassen B1 = schwer entflammbar sollte vermieden werden (s3) B2 = normal entflammbar B3 = leicht entflammbar Legende Baustoffklassen: nach DIN EN A1 = nicht brennbar A2 = nicht brennbar B,C = schwer entflammbar D,E = normal entflammbar F = leicht entflammbar s1 = keine/kaum Rauchentwicklung s2 = begrenzte Rauchentwicklung s3 = unbeschränkte Rauchentwicklung d0 = kein Abtropfen d1 = begrenztes Abtropfen d2 = starkes Abtropfen

20 Merkblatt Pyrotechnik/feuergefährliche Handlungen 27 i4.5 Anzeige und Antrag Bühnenpyrotechnik Antrag nach 23 (4) der 1. SprengV auf Genehmigung zur Erprobung von Bühnenpyrotechnik (zuständige Behörde: Feuerwehr Nürnberg) Anzeige nach 23 (4), (5) der 1. SprengV für das Abrennen von Bühnenpyrotechnik (zuständige Behörde: Gewerbeaufsichtsamt) Antrag auf Genehmigung für die Vorführung von Bühnenpyrotechnik vor Besuchern und Mitwirkenden (zuständige Behörde: Ordnungsamt) Antrag auf Ausnahme von der Anzeigefrist (kostenpflichtig) zurückzusenden an: Stadt Nürnberg Feuerwehr Feuerwache 5 Karl-Schönleben-Straße 80, Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) Regierung von Mittelfranken Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg Dezernat 2 Roonstraße 20, Nürnberg gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de Tel +49 (0) Fax +49 (0) Stadt Nürnberg Ordnungsamt Waffenrecht Innerer Laufer Platz 3, Nürnberg waffenrecht@stadt.nuernberg.de Tel +49 (0) Fax +49 (0) Erlaubnisinhaber nach 7 SprengG Familienname Vorname Firma Bezeichnung und Sitz der ausstellenden Behörde Ausstellungsdatum Nr. der Erlaubnis Verfügt der Erlaubnisinhaber über die notwendige Fachkunde? Fachkundenachweis in Kopie beilegen, falls Wohnort außerhalb Mittelfrankens liegt! Ja Nein 2. Fachkunde der für das Abbrennen verantwortlichen Person Angabe zu Befähigungsschein oder Erlaubnis Bezeichnung und Sitz der ausstellenden Behörde (ggf. wie zu 1.) Ausstellungsdatum Nr. der Befähigung/Erlaubnis Familienname Vorname Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Fax (falls vorhanden) 3. Veranstaltungsleiter, Projektleiter (NM), Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik (NM) Veranstaltungsleiter nach 38 der Bayr. VStättV Familienname Vorname Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Fax (falls vorhanden) Bei Gastveranstaltungen mit Fremdveranstaltern: Ist der Projektleiter der NürnbergMesse GmbH über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen informiert? Ja Nein Ist der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik der NürnbergMesse GmbH nach 39 der Bayr. VStättV über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen informiert? Ja Nein 4. Angaben zum Abbrand pyrotechnischer Effekte Ort (Halle/Gebäude, Saal, Bereich, Ebene) Abbrenndatum Abbrennzeit (von bis) Veranstaltung Auftraggeber Erstattung der Anzeige mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrand der pyrotechnischen Effekte. Bitte wenden!

21 28 Merkblatt Pyrotechnik/feuergefährliche Handlungen (Fortsetzung) i Art und Umfang der vorgesehenen bühnenpyrotechnischen Effekte Klasse (BAM-Nr.:) Handelsbezeichnung Steighöhe Sicherheitsabstand Brenndauer Anzahl (im Umkreis und nach oben) 6. Termin der Erprobung: Datum Zeitpunkt Ort (Halle/Gebäude, Saal, Bereich, Ebene) 7. Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen: Bei der Vorbereitung Beim Abbrennen Allgemein 8. Sonstiges/Bemerkungen (z.b. besondere Gefährdungen oder auch Sicherheit erhöhende Maßnahmen) 9. Anlagen: Kopie: Erlaubnis/Befähigung 10. Kostenträger der Genehmigung Familienname Vorname Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Fax (falls vorhanden) Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

22 29 Merkblatt Verwendung von Nebelgeräten 1 i4.6 Nebelgeräte dürfen nur nach vorheriger und rechtzeitiger Absprache mit der NürnbergMesse (Veranstaltungstechnik) verwendet werden. Der NürnbergMesse ist mitzuteilen welche Art der Nebelerzeugung und welches Model Anwendung findet. Das Datenblatt sowie die Betriebsanleitung des Nebelgerätes und das Sicherheitsdatenblatt des Nebelfluides sind vorzulegen. Wiederkehrende Prüfungen sind ggf. nachzuweisen. Kosten für Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen werden durch die NürnbergMesse an den Veranstalter ebenso wie Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei Auslösung der Brandmeldeanlage ohne vorherige Abstimmung mit der NürnbergMesse an den Veranstalter, bzw. Verursacher weiterverrechnet. Es dürfen nur Nebelgeräte bereitgestellt und verwendet werden, die den grundsätzlichen Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Bei der Verwendung von Nebelgeräten zur Verdampfung dürfen nur Geräte bereitgestellt und verwendet werden, bei denen in der Konformitätserklärung die Übereinstimmung mit DIN VDE bestätigt wird. Bei der Auswahl der Nebelgräte sind die Art der betrieblichen Nutzung und die spezifischen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Dem Anwender der Nebelgeräte müssen die dazugehörenden Bedienungsanleitungen zur Verfügung stehen. Allgemeine Gefährdungen bei der Verwendung von Nebelgeräten Aus den szenischen Vorgaben und einer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich Bedingungen für den Einsatz von Nebeleffekten. Die Nebelmenge ist auf das notwendige Maß zu beschränken und mit allen Beteiligten abzustimmen. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Vernebelung der Bereiche, in denen dies szenisch nicht erforderlich ist, möglichst gering zu halten. Die bei der Gefährdungsbeurteilung für alle Arten der Nebelerzeugung zu bewertenden Gefährdungen sind: Sichtbehinderungen Stolperstellen, Stellen mit Absturz- oder Verletzungsgefahr wie Treppen, Versenkungen, Abgänge, scharfe Kannten etc., sind ebenso wie Fluchtwege und Notausgänge bei Nebeleinsätzen besonders deutlich zu kennzeichnen. Wenn bei Einsatz von dichtem Nebel Hindernisse, Gefahrenstellen beziehungsweise deren Kennzeichnung nicht erkennbar sind, ist besondere Sorgfalt zur Vermeidung dieser Gefährdung erforderlich. Nebel darf Warn- und Sicherheitseinrichtung, insbesondere Fluchtwegkennzeichnung nicht unkenntlich machen. Rutschgefahr Nebel aus kurzer Entfernung auf eine kalte und glatte Oberfläche gerichtet, kann dort Feuchtigkeitsniederschläge erzeugen. Bereits dünne Feuchtigkeitsschichten können zu Rutschgefahr führen und insbesondere Tänzer, Artisten sowie alle anderen Akteure im Wirkungsbereich der Nebelgeräte gefährden. Im Bereich von ein bis zwei Metern ist sicherzustellen, dass keine Feuchtigkeitsniederschläge und damit Rutschgefahren auftreten. Niederschläge auf der Szenenfläche, sowie verschüttete Flüssigkeitsreste müssen schnellstmöglich entfernt werden. Reaktion der Atemwege Da Nebel in höherer Konzentration bei entsprechend anfälligen Personen zu Reaktionen (z.b. Trockenheit der Atemwege durch hygroskopische Eigenschaft des Nebels) führen kann, ist vorher rechtzeitig über einen Nebeleinsatz zu informieren. Höhere Konzentrationen können insbesondere auf der Szenenfläche auftreten. Entstehung von Gefahrstoffen durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung Es werden nur Nebelfluide und Zusatzstoffe, wie Duft- und Hilfsstoffe in Nebelgeräten eingesetzt, die laut Herstellererklärung für das Nebelgerät geeignet sind. Grundsätzlich gilt die Gebrauchsanweisung. Eine beliebige Vermengung von Nebelfluiden mit Duftstoffen und anderen Zusätzen ist nicht erlaubt. Die Mischung unterschiedlicher Nebelfluide sowie die Zubereitung eigener Nebelfluide darf nicht erfolgen. Brand- und Explosionsgefahren Für die Verwendung in Innenräumen sind keine Nebelfluide einzusetzen, die entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Stoffe im Sinne des 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind. Der erzeugte Nebel darf im Austrittsbereich keine Flamme erzeugen und im Abstand von einem halben Meter nicht entflammbar sein. Zusätzlich dürfen sich in der Nähe der Austrittsöffnung keine Zündquellen befinden. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindesten einem Meter einzuhalten. Nebelfluide dürfen nur in Orginalgebinden des Herstellers gelagert werden. Wird Nebel in Räumen eingesetzt, die durch automatische Brandmelder überwacht werden, muss die Brandmeldeanlage im Wirkungsbereich des Nebels außer Betrieb gesetzt werden. In diesem Fall sind gleichwertige Ersatzmaßnahmen zu treffen zum Beispiel eine Brandsicherheitswache. Zur Vermeidung einer Brandgefährdung durch Überhitzung nach einer Fehlfunktion werden nicht im Gebrauch befindliche Nebelgeräte spannungsfrei geschaltet. Gefährdung durch Fehlfunktion der Nebelgeräte Es werden nur ordnungsgemäß gewartete Nebelgeräte eingesetzt, die nach einer Sicht- und Funktionsprüfung keine Mängel aufweisen. Üble Gerüche, nicht einwandfrei arbeitende Geräte oder das Ausstoßen von unverdampfter Flüssigkeit sind Anzeichen für eine mangelhafte Funktion. Diese Geräte sind zu warten bzw. instand zu setzen. Die technische Wartung erfolgt in regelmäßigen Intervallen durch den Hersteller oder nach Herstellerangaben. Arten der Nebelerzeugung: Nebel durch Kälte typisch: bei Bodennebel, durch z.b. Trockeneis, Flüssigstickstoff Nebel durch Erhitzen Nebel durch mech. Methoden typisch: möglich: Wolken, Raumnebel, Dunst, auch Bodennebel z.b. Verdampfer Dunst, z.b. Zerstäuber-Methode ( Cracker ) Nebel durch Kälte: Beispiel TROCKENEIS Bodennebel erzeugt man meist durch die Verdampfung von Trockeneis. Trockeneis ist gefrorenes Kohlendioxid. Die Verteilung des Nebels erfolgt passiv oder mit Unterstützung durch schwache Lüfter. Trockeneis-Nebelmaschinen verfügen über einen Wassertank. Elektrische Heizelemente im Tank erwärmen das Wasser je nach System auf Temperaturen nahe dem Siedepunkt. Abhängig von der Temperatur des Wasserbades sind gegebenenfalls Schutzmaßnahmen gegen Verbrühen nötig. Gasförmiges Kohlendioxid ist schwerer als Luft. Es kann sich in tief gelegenen Räumen ansammeln und dort die Luft verdrängen. Bei szenischen Darstellungen im Bodenbereich zum Beispiel liegende Personen im Trockeneisnebel besteht Lebensgefahr. Wenn keine ausreichende Verdünnung der Kohlendioxidkonzentration erreicht wird, besteht Vergiftungs- bzw. Erstickungsgefahr. Zum Schutz vor diesen Gefahren muss verhindert werden, dass sich Kohlendioxid in Vertiefungen und tief gelegenen Räumen ansammelt. Dazu ist gegebenenfalls das (unsichtbare, geruchlose) Kohlendioxid aus Vertiefungen abzusaugen und ins Freie zu leiten. Trockeneis ist sehr kalt (minus 80 C) und kann bei direktem Kontakt Erfrierungen hervorrufen. Trockeneis und eventuelle Reste sind so zu lagern, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Der Umgang mit Trockeneis erfordert das Benutzen Persönlicher Schutzausrüstung: Schutzhandschuhe, Kälteschutzhandschuhe und gegebenenfalls Schutzbrille. Bei der Verwendung von Stickstoff zur Nebelproduktion unterscheiden sich die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nur unwesentlich von denen beim Umgang mit Trockeneis. Bitte wenden!

23 30 Merkblatt Verwendung von Nebelgeräten 1 (Fortsetzung) i4.6 Nebel durch Erhitzen: Beispiel VERDAMPFER Die meisten Nebel für die szenische Gestaltung werden mit Verdampfer- Nebel-Geräten erzeugt. Bei diesen Geräten wird das Nebelfluid aus einem Tank oder Behälter angesaugt, erhitzt und durch eine Düse gepresst. Das Fluid besteht aus einem Gemisch von Alkoholen und Wasser. Die verwendeten Alkohole sind hygroskopisch. Das gebundene Wasser bildet nach dem Durchlauf durch die Düse und dem Abkühlvorgang nach Expansion den Nebel. Die Eigenschaften des erzeugten Nebels lassen sich durch die Auswahl der Nebelfluide und die Geräteeinstellungen beeinflussen. Auch Bodennebel lässt sich mit Hilfe von Zusatzgeräten erzeugen. Dabei wird der Nebel aus einem Verdampfer-Nebelgerät so weit abgekühlt, dass er deutlich schwerer als Luft ist und entsprechend schnell absinkt. Zur Information über die Inhaltsstoffe der Nebelfluide oder Duftzusätzen müssen Herstellerinformationen und ein Sicherheitsdatenblatt angefordert und bei den Veranstaltungen mitgeführt werden. Bei der Beschaffung der Nebelfluide ist die Verdampfungstemperatur des Nebelfluid auf die Temperatur des Verdampfers abzustimmen. Risiken können entstehen, wenn minderwertige Fluide verwendet werden, deren Bestandteile reizende oder gesundheitsschädliche Eigenschaften aufweisen. Die Zugabe von Duftzusätzen zum Fluid und die Überschreitung der angegebenen optimalen Vernebelungstemperatur des Fluid muss vorsorglich vermieden werden, um mögliche Gefährdungen durch unbekannte Reaktionen auszuschließen. An der heißen Oberfläche der Austrittsöffnung besteht Gefahr, sich zu verbrennen. Zusätzlich kann es erforderlich sein, Abkühlzeiten zu beachten, bevor Schutzabdeckungen entfernt werden. Nebel durch mechanische Methoden: Beispiel Zerstäuber-Methode ( Cracker ) Oil- Cracker zerstäuben auf mechanischem Wege Öl, ohne dieses zu erhitzen. Der erzeugte Öldunst ist sehr stabil und vermischt sich nicht mit der umgebenden Luft. Wasser/Glykol- Cracker zerstäuben die Nebelfluide ebenso wie die Oil- Cracker auf mechanische Weise. Das Nebelfluid besteht dabei aus Wasser und mehrwertigen Alkoholen. Problematisch ist der Niederschlag, den der Nebel auf Einrichtungen zum Beispiel Szenenflächen, Dekorationen, Traversen und Geräten hinterlässt. Es besteht Rutschgefahr. Ölnebel bzw. Wasser/Glykol-Nebel werden vorzugsweise nur in Bereichen verwendet, die von Mitwirkenden nicht begangen werden müssen. Die Niederschläge müssen schnellstmöglich entfernt werden. Es ist außerdem auf die Besonderheiten des Betriebes von Kompressoren und Zubehör zu achten. Vor dem Wechsel von Armaturen, Schlauchverbindungen und Zusatzelementen ist das System drucklos zu machen. 1 Merkblatt erstellt in Anlehnung an: BG-Information Besondere szenische Effekte und Vorgänge (BGI 810-5), VBG, Hamburg, 2007

24 31 Merkblatt Feuerlöscher i4.7 Eignung der Feuerlöscher: Pulver Schaum Wasser Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen Pulverlöscher mit ABC-Pulver Wasser- und Schaumlöscher Erklärung der amtlichen Bezeichnung der Feuerlöscher: PG 6 DIN EN 3 aktuelle europäische Norm Gewicht/Füllung in kg Kennbuchstabe: Im vorliegenden Fall ABC-Pulver Pulver Schaum CO 2 Tabelle: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen Pulverlöscher mit BC- und ABC-Pulver Schaumlöscher Co 2 - löscher Benennung Löschmittel Kennbuchstabe Wasserlöscher Wasser und wässrige Lösungen W Schaumlöscher Schaum S Pulverlöscher ABC-Pulver PG Pulver BC-Pulver D-Pulver P PM Kohlendioxidlöscher Kohlendioxid (CO²) K Brände von Gasen (z.b. Propan, Butan, etc.) Pulverlöscher mit BC- und ABC-Pulver Beispiel für ein vorgeschriebenes Schriftfeld nach DIN EN 3: Pulver Brände von Metallen (z.b. Magnesium, Aluminiumspäne) Pulverlöscher mit D-Pulver Schaum Brände von Fetten, Ölen, Löscher mit Orangefarbener Kennzeichnung Nach DIN EN 3 werden folgende Größen vorgesehen: 1 kg, 2 kg, 3 kg, 4 kg, 6 kg, 9 kg, 12 kg Die Brandklassen der Feuerlöscher haben nichts mit den Baustoffklassen nach DIN 4102 und DIN EN gemeinsam. Die Brandklassen regeln die Eignung der Feuerlöscher für Brände diverser Materialien, Flüssigkeiten oder Dämpfe, die Feuer gefangen haben. In der NürnbergMesse wird empfohlen, soweit möglich einen Wasser- oder Schaumlöscher zu verwenden. Wenn Sie einen Feuerlöscher mit Pulver verwenden, besteht die Gefahr, dass bei einem Gefahrenfall alle benachbarten Stände im Nachgang gereinigt werden müssen, da der austretende Pulverstrahl nicht gesteuert werden kann.

25 33 Merkblatt Glas und Acrylbau i4.8 Dieses Merkblatt ist zwischen den Messegesellschaften INHALTSVERZEICHNIS 1. GELTUNGSBEREICH Deutsche Messe AG Hannover KölnMesse GmbH Leipziger Messe GmbH Messe Berlin GmbH Messe Dusseldorf GmbH Messe Frankfurt GmbH Messe München GmbH NürnbergMesse GmbH abgestimmt. Stand: DEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN 2.1 Lagerungsarten 2.2 Glasarten 2.3 Materialkennwerte von Glasprodukten und Acrylglas 3. BAUKONSTRUKTIONEN 3.1 Nicht absturzsichernde Vertikalverglasung Vertikalverglasung mit einer Höhe h 4 m über Hallenboden Vertikalverglasung mit einer Höhe h > 4 m über Hallenboden 3.2 Absturzsichernde Vertikalverglasung Kategorie A Vertikale Glaswand Kategorie B eingespannte Glasbrustung mit durchgehendem Handlauf Kategorie C Geländerausfachung und Glaswand mit vorgesetztem lastabtragenden Holm Ersatzmaßnahmen/Splitterschutz 3.3 Horizontalverglasung Überkopfverglasung Begehbare Verglasung 4. ZULASSUNGSVERFAHREN 5. HINWEISE ZU KONSTRUKTION UND BERECHNUNG 6. BEISPIELE FÜR ABSTURZSICHERNDE KONSTRUKTIONEN 7. TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEIN ANERKANNTE REGELN DER TECHNIK 8. LITERATUR 9. ÜBERSICHTSTABELLEN FÜR STANDBAUER Bitte wenden!

26 34 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) i Geltungsbereich Vorliegendes Merkblatt behandelt Regelungen, die fur die Anwendung von Glas und Acrylglas bei Standbauten in Messehallen gelten. Standbauten außerhalb von Messehallen werden nicht behandelt. Glaskonstruktionen mit gultiger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (einschließlich europäischer technischer Zulassungen ETA) durfen in Messehallen immer gemäß Zulassungstext verwendet werden. Sie werden in ihrer Anwendbarkeit durch dieses Merkblatt nicht eingeschränkt. 2. Definitionen und Erläuterungen 2.1 Lagerungsarten - Linienförmig gelagerte Verglasungen: Diese sind an mindestens zwei gegenuberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert. - Punktförmig gelagerte Verglasungen: Die Lagerung erfolgt uber Bohrverankerungen oder Klemmankersysteme. 2.2 Glasarten und Acrylglas Bauaufsichtlich zugelassene Glasarten der Bauregelliste A: - Spiegelglas (SPG) nach DIN 1249, ENV 9575: Wird auch Floatglas oder Flachglas genannt. Besitzt eine relativ geringe Biegezugfestigkeit und zeigt ein grobes Bruchbild mit scharfkantigen Scherben. Der Einsatz als Einscheibenglas ist im Messebau nicht zulässig. - Drahtglas aus Gussglas nach DIN 1249: Gussgläser werden durch Walzen erzeugt und weisen eine entsprechende Strukturierung der Oberfläche auf. - Einscheibensicherheitsglas (ESG) nach DIN 1249: ESG ist ein thermisch voll vorgespanntes Glas. Es verfugt uber einen Eigenspannungszustand: Im Kernbereich Zug und an den Oberflächen Druck. Es besitzt eine hohe Biegezugfestigkeit und zeigt bei Zerstörung ein krumeliges Bruchbild. - Verbund-Sicherheitsglas (VSG): VSG besteht aus mindestens zwei SPG-, ESG- oder TVG-Scheiben, deren Dicke maximal um den Faktor 1,5 voneinander abweicht. Die Scheiben sind durch Zwischenschichten (PVB-Folie) miteinander verbunden. Durch die Folie werden im Fall eines Scheibenbruches die Bruchstucke zusammengehalten, eine gewisse Resttragfähigkeit erreicht und das Risiko von Schnittverletzungen verringert. - Teilvorgespanntes Glas (TVG): TVG ist ein thermisch nur teilweise vorgespanntes Glas. Es besitzt gegenuber ESG eine geringere Biegezugfestigkeit. TVG zeigt bei Zerstörung ein gröberes Bruchbild als ESG. VSG-Scheiben aus TVG besitzen deshalb eine höhere Resttragfähigkeit als VSG-Scheiben aus ESG. TVG ist derzeit noch nicht in der Bauregelliste A aufgeführt. Bei seinem Einsatz auch in VSG Scheiben ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder ein entsprechendes Verfahren nach Punkt 4 erforderlich. Bauaufsichtlich nicht zugelassen: - Acrylglas: Bei Acrylglas handelt es sich um einen transparenten thermoplastischen Kunststoff der z.b. unter den Markennamen Plexiglas oder Perspex vertrieben wird. Derzeit liegen fur Acrylglas keine anerkannten technischen Regeln vor. - Polycarbonat: z.b. Makrolon Acrylglas und Polycarbonat darf nur fur nichttragende, ausfachende oder dekorative Bauteile verwendet werden. 2.3 Materialkennwerte von Glasprodukten Glasprodukte besitzen eine Rohdichte von 25 kn/m³, einen Wärmeausdehnungskoeffizienten von 8, /K und einen Elastizitätsmodul von N/mm². Bei der Bemessung sind die in Tabelle 1 angegebenen Biegezugspannungen zulässig. Tabelle 1: Zulässige Biegezugspannungen für verschiedene Glasarten in N/mm² (für den statischen Nachweis nach dem Konzept der zulässigen Spannungen) ESG aus Spiegelglas liertes Glas TVG VSG aus Spiegelglas Spiegelglas Drahtglas ESG TVG Überkopfverglasung Vertikalverglasung , Zwischenfolien von VSG sind aus PVB und müssen eine Reißfestigkeit von mindestens 20 N/mm² aufweisen. 3. Baukonstruktionen 3.1 Nicht absturzsichernde Vertikal verglasung Vertikalverglasung mit einer Höhe h 4 m über Hallenboden Es sind weder statische Nachweise entsprechend den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmigen Verglasungen (TRLV) zu führen noch experimentelle Nach weise notwendig. Der Aussteller ist in diesem Fall allein dafür verantwortlich, dass die Konstruktion verkehrssicher ist und dem Stand der Technik entspricht. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen gibt Tabelle A. - Es ist ESG oder VSG zu verwenden. - Die Lagerung der Scheiben kann punkt- oder linienför mig erfolgen. - Glaswände, deren Neigung mehr als 10 gegen die Vertikale beträgt, sind als Überkopfverglasungen zu betrachten und nach Punkt zu behandeln. - Zum Schutz angrenzender Verkehrsflächen oder zur Aufnahme der Last aus dem Anlehnen bzw. dem Anprall von Personen können weitergehende Maßnahmen erforderlich werden Vertikalverglasung mit einer Höhe h > 4 m über Hallenboden Vertikalverglasungen, deren Oberkanten höher als 4 m über Hallenboden liegen und die keine absturzsichernde Funktion übernehmen, benötigen keine Einbaugenehmigung im Einzelfall, wenn Typ und Lagerung der Scheiben den Vorgaben der TRLV entsprechen. - Es sind eine geprüfte statische Berechnung und zugehörige Ausführungspläne vorzulegen. - Als Lasten sind neben dem Eigengewicht eine reduzierte Windlast mit einem Staudruck von mindestens 0,125 kn/m 2 anzusetzen. Die Durchbiegung ist auf 1/100 der freien Kantenlänge zu begrenzen. Bei vierseitiger linien förmiger Lagerung und einem Glaseinstand von über 5 mm unter Last kann auf die Durchbiegungsbegrenzung verzichtet werden (siehe Punkt 5). - Bei besonderen Stoßrisiken z.b. abschüssige Rampe vor der Verglasung sind zusätzliche Maßnahmen erfor derlich. - Der statische Nachweis kann entfallen, wenn die Scheiben eine Fläche kleiner 1,6 m 2, eine Dicke von mindestens 4 mm ESG und eine vierseitige linienförmige Lagerung aufweisen. Punktförmig gelagerte Verglasungen dürfen ohne weitere Nachweise ausgeführt werden, wenn - für die Glas-Punkthalter-Kombination eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung existiert oder - die konstruktiven Vorgaben und Glasdicken der TRAV (6.3.3) bzw. Tabelle B eingehalten werden. Der Verweis auf TRAV bzw. Tabelle B erfolgt, weil die dort aufgeführten absturzsichernden Verglasungen selbstverständ lich auch für nicht absturzsichernde Glaswände geeignet sind. Alle anderen Konstruktionen benötigen eine Einbaugenehmi gung im Einzelfall. Für ESG ist eine Bescheinigung über die Heißlagerung (Heatsoak- Test) vorzulegen. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt Tabelle A.

27 35 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) i Absturzsichernde Vertikalverglasung Bei allen drei folgenden Kategorien, A, B und C sind folgende zwei Nachweise der Brüstungskonstruktionen erforderlich: - ein statischer Nachweis des Glases und der Unterkon struktion. Dabei sind als Lasten die Holmlast und der Staudruck (0,125 kn/m 2, aus reduzierter Windlast) an zusetzen. Die Durchbiegung ist auf 1/100 der freien Kan tenlänge zu begrenzen. Bei vierseitiger linienförmiger Lagerung und einem Glaseinstand von über 5 mm unter Last kann auf die Durchbiegungsbegrenzung verzichtet werden (siehe Punkt 5). - Ein Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen. Dieser Nachweis kann durch einen Pen delschlagversuch nach pren oder durch die Ein haltung der konstruktiven Vorgaben, Glasabmessungen und Glasdicken gemäß TRAV bzw. gemäß Tabelle B dieses Merkblattes geführt werden. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt Tabelle B. Pendelschlagversuche sind durch die in Punkt 4 genannten Prüfstellen langfristig vor Messebeginn und außerhalb der Messehallen durchzuführen Kategorie A Vertikale Glaswand Definition: Linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen, die keinen lastabtragenden Riegel in Holmhöhe besit zen, nicht durch einen vorgesetzten Holm ge schützt sind und damit zur unmittelbaren Aufnah me von Holmlasten dienen, z.b. raumhohe Vergla sungen. Wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m abzusichern ist, sind die Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsi chernden Verglasungen (TRAV) anzuwenden. - Es ist grundsätzlich VSG zu verwenden. - Geprüfte 1 Statische Nachweise und ein Pendelschlag versuch (Versuch gemäß pren ) sind erforderlich. - Der Pendelschlagversuch ist bei allseitig linienförmig gelagerten Gläsern nicht erforderlich, wenn die zutref fenden Glasabmessungen und Glasdicken der Tabelle B (bzw. TRAV 6.3. und Tabelle 2) eingehalten werden. - Die Kanten der Verglasung müssen durch die Stütz konstruktion sicher geschützt werden. 1 Abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Messegesellschaft können die Nachweise auch in ungeprüfter Form eingereicht werden. Dann veranlasst die jeweilige Messegesellschaft die Prüfung durch ihre Vertrags Prüfingenieure zu Lasten des Antragstellers Kategorie B eingespannte Glasbrüstung mit durchgehendem Handlauf Definition: An ihrem Fußpunkt mittels einer Klemmkonstruk tion linienförmig gelagerte, tragende Glasbrüstun gen, deren einzelne Verglasungselemente mittels eines aufgesteckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind (siehe Beispiel in Punkt 6.1). - Es ist grundsätzlich VSG zu verwenden. - Geprüfte 1 Statische Nachweise und ein Pendelschlag versuch (Versuch gemäß pren ) sind erforderlich. - Bei Einsatz von VSG aus 2 x 10 mm ESG (oder 2 x 10 mm TVG) kann auf einen Pendelschlagversuch verzich tet werden, solange die Abmessungen gemäß Tabelle B eingehalten sind (konstruktive Details gemäß TRAV Anhang B). - Die PVB-Folie muss eine Stärke von 1,52 mm besitzen. - Die Einspannhöhe muss mindestens 100 mm betragen. Bei evtl. Zerstörung einer Scheibe erfolgt der rechnerische Nachweis des Lastabtrages über den Holm auf die Nachbar elemente. Die dann auftretenden Spannungen in den Nachbarscheiben dürfen um 50% über den zulässigen Werten liegen. Die zerstörte Scheibe ist unmittelbar auszutauschen Kategorie C Geländerausfachung und Glaswand mit vorgesetztem lastabtragenden Holm Definition: Absturzsichernde Verglasung, die nicht zur Abtragung von Holmlasten dient und einer der fol genden Gruppen entspricht: C1: An mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig und/oder punktförmig gela gerte Geländerausfachung. C2: Unterhalb eines in Holmhöhe angeordneten, lastabtragenden Querriegels befindliche und an mindestens zwei gegenüberliegenden Sei ten linienförmig gelagerte Vertikalverglasung. C3: Verglasungen der Kategorie A mit vorgesetz em lastabtragenden Holm. - Verglasungen der Kategorie C1 und C2 dürfen bei allseitig linienförmiger Lagerung in ESG ausgeführt wer den. Bei allen anderen Lagerungsformen und bei der Kategorie C3 ist grundsätzlich VSG zu verwenden, wenn keine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. - Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt Tabelle B. - Der Pendelschlagversuch ist nicht erforderlich, wenn die zutreffenden konstruktiven Vorgaben, Glasabmessungen und Glasdicken der Tabelle B bzw. der TRAV (6.3. und Tabellen 2 und 3) eingehalten werden Ersatzmaßnahmen/Splitterschutz Wenn bei absturzsichernder Verglasung keine Einbaugeneh migung im Einzelfall eingeholt wird, so kann die Absturzsicher heit dadurch erreicht werden, dass unter dem Geländerholm ausreichend Kniestäbe oder Stahlseile von mindestens 5 mm Durchmesser im Höhenabstand von ca. 30 cm mit ausreichen dem Abstand vor den Scheiben angeordnet werden. Grundsätzlich ist entlang und über Verkehrsflächen ein Splitterschutz anzuordnen bzw. VSG einzusetzen. 3.3 Horizontalverglasung Überkopfverglasung Als Überkopfverglasungen gelten alle Verglasungen, die mehrals 10 gegen die Vertikale geneigt sind. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt Tabelle C. Nur folgende Glaserzeugnisse dürfen verwendet werden: - VSG aus Spiegelglas - VSG aus TVG - Drahtglas Neben den Tragfähigkeitsnachweisen ist ein Resttragfähigkeitsnachweis durch Versuche zu erbringen oder eine Netzunterspannung vorzusehen. Werden die konstruktiven Anforderungen der TRLV erfüllt, so ist ein Resttragfähigkeits nachweis entbehrlich. Als Bemessungslasten sind Eigengewicht und ein Staudruck von mind. q = 0,125 kn/m 2 anzusetzen. Die Scheiben sind ausreichend gegen Verrutschen und abhebende Lasten zu sichern. Punktgelagerte Scheiben und Scheiben aus TVG erfordern eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Einbaugenehmigung im Einzelfall. Können Überkopfverglasungen zeitweise zu Reinigungszwe cken betreten werden, so sind zusätzliche Lastfälle zu berücksichtigen, und ein experimenteller Resttragfähigkeits nachweis zu führen [7]. Die Einbaugenehmigung im Einzelfall ist hier grundsätzlich erforderlich. - VSG-Scheiben mit einer Stützweite größer 1,20 m sind allseitig zu lagern. Dabei darf das Seitenverhältnis nicht größer als 3 : 1 sein. Die Gesamtdicke der PVB-Folien muss mindestens 0,76 mm betragen. Eine Dicke von 0,38 mm ist zulässig bei allseitiger Lagerung mit einem Seitenverhältnis nicht größer als 3 : 1 und einer Stütz-weite in Haupttragwirkung bis zu 0,8 m. - Drahtglas ist nur bis zu einer Stützweite von 0,7 m zulässig. Der Glaseinstand muss mindestens 15 mm betragen. - Bohrungen und Ausschnitte in den Scheiben sind nicht zulässig. - Die maximale Durchbiegung darf 1/100 der Stützweite in der kürzeren Spannrichtung nicht überschreiten Begehbare Verglasung Begehbare Verglasungen werden planmäßig durch Personenverkehr belastet. Beispiele hierfür sind Treppen, Podeste oder Laufstege. Es ist immer eine Einbaugenehmigung im Einzelfall erforderlich. Die Stoßsicherheit und die Resttragfähigkeit der Verglasung sind durch Bauteilversuche experimentell nachzuweisen. Anforderungen werden in [7] genannt. Bitte wenden!

28 36 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) i4.8 Begehbares Glas darf linien- oder punktförmig gelagert werden. Es muss aus VSG mit mindestens 3 Lagen, die aus ESG und/oder TVG bestehen aufgebaut sein. Dabei darf die oberste Schicht nicht zum Spannungsnachweis herangezogen werden, da sie als Verschleißschicht dienen soll. Aus Gründen der Schlagfestigkeit ist zu empfehlen, als Deckschicht ESG zu verwenden. Eine ausreichende Rutschsicherheit nach DIN muss gewährleistet werden. Die Verglasung, deren Halterung und die Unterkonstruktion sind für die planmäßige Belastung aus Eigengewicht und Verkehr entsprechend DIN 1055 zu bemessen. Als Verkehrslast sind in Abhängigkeit von der Nutzung p=3,5 kn/m 2 oder 5 kn/m 2 anzusetzen. Bei der Verglasung ist zusätzlich eine Einzellast von 1,5 kn, bei p=3,5 kn/m 2 oder 2,0 kn bei p=5 kn/m 2 mit einer Aufstandsfläche von 100 x 100 mm in ungünstigster Laststellung zu berücksichtigen. Für den Nachweis von Treppen sind grundsätzlich 5 kn/m 2 bzw. eine Einzellast von 2,0 kn anzusetzen. Bei Treppen muss durch die Art der Konstruktion eine ausreichende Lastverteilung gewährleistet werden. Die Durchbiegung der Verglasung darf unter Ansatz der Bemessungslasten 1/200 der maßgeblichen Stützweite nicht überschreiten. Der Nachweis der Verglasung muss zusätzlich für den Fall geführt werden, dass die oberste Schicht der VSG-Scheibe zerstört wurde. Für diesen Fall darf die maximale Durchbiegung 1/100 der Stützweite betragen. 4. Zulassungsverfahren 4.1 Grundlagen Entsprechen ein Glasbauteil und dessen Glasprodukte den unter Punkt 7 aufgeführten technischen Baubestimmungen und Regeln der Technik, so genügt die Einreichung der geprüften statischen Berechnung und der geprüften Pläne. Daraufhin erfolgt die Bauerlaubnis. Zusätzlich erfolgt eine Bauabnahme. Werden zusätzliche Komponenten eingebaut, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Typengenehmigung erforderlich sind, so sind diese Bescheide den statischen Berechnungen beizufügen. Entsprechen ein Glasbauteil oder dessen Komponenten weder den, unter Punkt 7 aufgeführten technischen Baubestimmungen und Regeln der Technik, noch kann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorgelegt werden, so ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Diese kann jedoch beim Einsatz von Glas im Rahmen diese Merkblattes durch eine Einbaugenehmigung im Einzelfall ersetzt werden. 4.2 Einbaugenehmigung im Einzelfall Dieses Genehmigungsverfahren ist angelehnt an die Vorgehensweise zum Erlangen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Eine einmal erteilte Einbaugenehmigung im Einzelfall wird bei identischem Aufbau und gleicher Nutzung von den beteiligten Messegesellschaften anerkannt. Ein Antrag auf Bauerlaubnis und Bauabnahme ist jedes Mal erneut zu stellen. Dabei sind der Prüfbericht, alle Zertifikate und Zulassungen, detaillierte Angaben über die Konstruktion, die Glasabmessungen und die Glasdicken einzureichen. In den Tabellen A, B, C sind zustimmungspflichtige Glasbauteile durch die erforderliche Nachweisart 3 in Spalte 14 gekennzeichnet. Einbaugenehmigungen im Einzelfall können nicht kurzfristig erteilt werden, sondern erfordern einen längeren Bearbeitungszeitraum. Sie müssen deshalb mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn beantragt werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor der Durchführung von Bauteilversuchen die Vorgehensweise und die vorgesehenen Prüfungen mit der Messegesellschaft abzusprechen. Bei Bauteilversuchen wird in der Regel gefordert, Teile der Originalunterkonstruktion des Glasbauteils mit zu verwenden, so dass realistische Beanspruchungen entstehen. Das Verfahren zum Erlangen einer von der Messegesellschaft erteilten Einbaugenehmigung im Einzelfall läuft folgendermaßen ab: - Die Prüfung der statischen Berechnungen einschließlich der einzureichenden Übereinstimmungsnachweise (Werksbescheinigungen der Glashersteller und Glasverarbeitungsbetriebe) sind durch einen anerkannten Prüfingenieur für Baustatik (Bautechnik) vorzunehmen. - Die Verwendung der Konstruktion auf Unbedenklichkeit ist durch ihn zu bestätigen. Über zusätzlich erforderliche Materialversuche, die Stoßsicherheit und den Nachweis der Resttragfähigkeit betreffend, entscheidet der Prüfingenieur. Der Prüfbericht ist mit den übrigen Antragsunterlagen zur Erteilung der Aufbaugenehmigung und der Standabnahme bei der Messegesellschaft einzureichen. - Die abschließende Zustimmung erfolgt vor Ort nach Kontrolle der Übereinstimmung der Konstruktion mit den geprüften Unterlagen. Der abnehmende Ingenieur handelt im Auftrag der Messegesellschaft. Anerkannte Institute zur Durchführung von Bauteilversuchen an Glaskonstruktionen: MFPA Leipzig Richard-Lehmann-Straße 19, D Leipzig Institut für Massivbau Prof. Lierse, TU Hannover Nienburger Straße 3, D Hannover MPA Nordrhein-Westfalen Marsbruchstraße 186, D Dordmund TU Darmstadt Institut für Statik, Prof. Dr.-Ing. Wörner Alexanderstraße 7, D Darmstadt Friedmann & Kirchner Gesellschaft für Material- und Bauteilprüfung Große Ahlmühle 7, D Rohrbach Institut für Fenstertechnik e.v. Theodor-Grietl-Straße 7-9, D Rosenheim Materialprüfungsamt des Landes Brandenburg Muggelseedamm 109, D Berlin Materialprüfanstalt für das Bauwesen Hannover Nienburger Straße 3, D Hannover RWTH Aachen Lehrstuhl für Stahlbau, Prof. Dr.-Ing. Sedlack Mies-van-der-Rohe-Straße 1, D Aachen FMPA Baden-Württemberg Abteilung 2, Dr.-Ing. Völkel Pfaffenwaldring 4, D Stuttgart FH München FB 02 Bauingenieurwesen und Stahlbau, Prof. Dr.-Ing. Bucak Karlstraße 6, D München Institut für Baukonstruktionen Prof.Dr.-Ing. Weller, Technische Universität Dresden, Beyer-Bau George-Bähr-Straße 1, D Dresden TU Hamburg Harburg Stahlbau und Holzbau, Prof. Dr.-Ing. Maier Denickestraße 7, D Hamburg LMPA Sachsen-Anhalt Große Steinernetischstraße 4, D Magdeburg MPA Darmstadt Grafenstraße 2, D Darmstadt Universität Karlsruhe Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine, Prof. Dr.-Ing. Saal Kaiserstraße12, D Karlsruhe TU München Lehrstuhl für Stahlbau Arcisstraße 21, D München 5. Hinweise zu Konstruktion und Berechnung - Glas ist ein spröder Werkstoff, der spontan und ohne Vorankündigung versagt. - Glas ist empfindlich gegen Schläge mit harten, spitzen Gegenständen. Aus diesen Eigenschaften lassen sich folgende Hinweise ableiten: - Nachweise der Tragfähigkeit tragender Gläser umfassen neben der Betrachtung der ungebrochenen Gläser stets auch zusätzlich die Untersuchung der gebrochenen bzw. teilweise gebrochenen Gläser (Reststandsicherheitsnachweis).

29 37 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) i4.8 - Die Auflagerung der Glasscheiben sind zwängungsfrei auszubilden. - Der direkte Kontakt zwischen Glas und Glas sowie zwischen Glas und anderen harten Werkstoffen (z.b. Metall) ist unter Berücksichtigung von Last- und Temperatureinwirkung dauerhaft zu verhindern. - Die Auflagerprofile für Glasscheiben müssen ausreichend steif dimensioniert sein. Die zulässigen Verformungen betragen: Profil: f lprofil/200 f 15 mm - Scheibe: f lscheibe/100 (l = Länge der Haupttragrichtung) - Es sind die Mindestauflagertiefen ("Glaseinstand") der Glasscheiben auf den Auflagerprofilen einzuhalten. - Die Kennzeichnung der Glasscheiben (ESG, TVG) muss im eingebauten Zustand dauerhaft lesbar sein. Ein Randbereich bei VSG- Verglasung ist zu Kontrollzwecken (Scheibenanzahl, Scheibendicke, Folien) bis zur Abnahme sichtbar zu lassen. Gegebenenfalls ist ein Werkzeugnis der Glasscheiben mitzuliefern. - Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt werden, dass eine Verletzungsgefahr auszuschließen ist. - Bei ESG, TVG bzw. VSG-Verglasung aus ESG oder TVG-Scheiben ist eine nachträgliche Bearbeitung wie Schneiden, Bohren u. a. nicht mehr möglich. - Begehbare Scheiben sind dauerhaft rutschfest auszubilden. Bis zum Vorliegen einer bauaufsichtlich eingeführten Glasbemessungsnorm dürfen statische Nachweise für das ungebrochene Glas nach folgenden Grundregeln geführt werden: - Einwirkungen werden ohne Teilsicherheitsbeiwerte verwendet, der Nachweis der Tragfähigkeit erfolgt als Nachweis der größten Hauptzugspannung gegen die zulässigen Spannungen gemäß Tabelle 1 - Bei VSG wird bei statischer Einwirkung kein Verbund berücksichtigt. Jede Einzelscheibe wird für ihren Anteil an den Einwirkungen für sich allein bemessen - Bei begehbaren Gläsern wird die oberste Scheibe als Verschleißschicht angesehen und beim Nachweis nicht berücksichtigt - Nachweiskonzepte für punktförmig gehaltene Gläser sind an Materialversuchen zu belegen - Für dynamische Nachweise sind die Hinweise und Literaturangaben der TRAV Anhang E zu beachten (siehe 9. Literatur, [9] [10]) - Nachweisbeispiele siehe [11] 6. Beispiele für absturzsichernde Konstruktionen Alle möglichen Abmessungen, Glasarten, Glasdicken und dazu erforderlichen Nachweise sind in Tabelle B zusammengefasst. 6.1 Kategorie B Holm Hinweis: Bei Verwendung von VSG aus 10 mm ESG + 1,52 mm PVB 10 mm ESG VSG aus 10 mm TVG + 1,52 mm PVB +10 mm TVG in den Abmessungen gemäß Tabelle B ist nur ein statischer Nachweis erforderlich. Dies gilt gemäß Anhang D der TRAV 2003 auch fur parallelogrammförmige Brüstungen: Höhe Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten 6.2 Kategorie C seitig vertikal gehaltene Geländerausfachung Hinweis: Bei Verwendung von VSG aus 6 mm ESG + 0,76 mm PVB + 6 mm ESG oder 8 mm SPG +1,52 mm PVB + 8 mm SPG oder 8 mm TVG + 1,52 mm PVB + 8 mm TVG in den Abmessungen gemäß Tabelle B ist nur ein statischer Nachweis erforderlich seitig horizontal gehaltene Geländerausfachung Hinweis: Bei Verwendung von VSG aus 5 mm ESG + 0,76 mm PVB + 5 mm ESG oder 8 mm SPG +1,52 mm PVB + 8 mm SPG oder 8 mm TVG + 1,52 mm PVB + 8 mm TVG in den Abmessungen gemäß Tabelle B ist nur ein statischer Nachweis erforderlich seitig gehaltene Geländerausfachung Hinweis: Bei Verwendung von VSG aus 5 mm SPG + 0,76 mm PVB + 5 mm SPG oder 5mm TVG + 0,76 mm PVB + 5 mm TVG in den Abmessungen gemäß Tabelle B ist nur ein statischer Nachweis erforderlich Punktgelagert mit gebohrter Verankerung (Konstruktive Vorgaben nach TRAV, Tabelle 3 und Punkt 6.3) 80 mm Randabstand 250 mm 18 mm Glaseinstand Hinweis: Bei Verwendung der folgenden VSG-Gläser und Abmessungen gemäß Tabelle B ist nur ein statischer Nachweis erforderlich: L < 1200 mm: 6 mm ESG + 1,52 mm PVB + 6 mm ESG bei Tellerdurchmesser 50 mm L < 1600 mm: 8 mm ESG mm PVB + 8 mm ESG bei Tellerdurchmesser 70 mm oder L < 1600 mm: 10 mm TVG + 1,52 mm PVB + 10 mm TVG bei Tellerdurchmesser 70 mm Die Regeln für die Kategorien C1 und C2 gelten gemäß Anhang D der TRAV 2003 auch für parallelogrammförmige Brüstungen: Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten Höhe Bitte wenden!

30 38 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) i4.8 Kategorie C1 6.3 Brüstung mit Knieholmen (Absturzsicherung allein durch ausreichend tragfähigen Handlauf und Knieholme) Höhe Höhe Die Glasart wird gemäß Übersichtstabelle A für nicht absturzsichernde Verglasung unter Beachtung von Punkt gewählt. Der lichte Abstand zwischen den Horizontalstäben darf nicht größer als ca. 30 cm sein. Weitere Vorgaben siehe Punkt Kategorie C2 gelagerte Kante gelagerte Kante Punkthalterung mit seitlichen Klemmankern und Abrutschsicherung - Bauarten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung sind gemäß den Angaben der Zulassung zu verwenden - für alle Bauarten ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Pendelschlagversuch erforderlich, es ist mindestens ein VSG aus 6 mm ESG + 1,52 mm PVB + 6 mm ESG oder 6mm TVG + 1,52 mm PVB + 6 mm TVG zu verwenden Punkthalterung mit Klemmankern oben und unten - Bauarten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung gemäß den Angaben der Zulassung - für alle Bauarten ohne allgemeiner bauaufsichtliche Zulassung ist der Pendelschlagversuch erforderlich, es ist mindestens ein VSG aus 6 mm ESG + 1,52 mm PVB + 6 mm ESG oder 6 mm TVG + 1,52 mm PVB + 6 mm TVG zu verwenden. gelagerte Kante Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten Geländerhöhe gemäß Technische Richtlinien beachten 7. Technische Baubestimmungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik Bauaufsichtlich zugelassene Glasarten der Bauregelliste - Bezugsquelle: Mitteilungen des DIBt, ERNST & SOHN Verlag GmbH - Info: Eingeführte Regeln der Technik: - Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV, DIBT 6/1998), Download: - Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV, Fassung Januar 2003), Download: Download: Merkblätter einzelner Landesbaubehörden, z.b: - Baden-Württemberg: Merkblätter G1 G5, Download: - Bayern: Merkblätter zum Erlangen einer Zustimmung im Einzelfall, Download: Checkliste des VPI: 8. Literatur [1] Wörner J.-D., Schneider J., Fink A.: Glasbau: Grundlagen, Berechnung, Konstruktion, Springer-Verlag, Berlin Heidelberg; 2001 [2] Kuhlmann U.: Stahlbau Kalender. Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 1999 [3] Sedlacek S., Blank K., Laufs W., Gusgen J.: Glas im Konstruktiven Ingenieurbau. (1. Aufl.) Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 1999 [4] Siebert G.: Entwurf und Bemessung von tragenden Bauteilen aus Glas. Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 2001 [5] Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Allgemeines Ministerialblatt Nr.6/2000, Anlage 6, Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) (Fassung September 1998), München [6] DIBT-Mitteilungen 2/2003: Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) (Januar 2003) [7] Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Landesstelle für Bautechnik, Merkblatt G2, Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen an zustimmungspflichtige Vertikalverglasungen (Fassung ) [8] Mitteilungen des DIBt Nr. 2/2001: Anforderungen an begehbare Verglasungen; Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren Fassung März 2000, Berlin [9] Wörner, J.-D; Schneider J.: Abschlußbericht zur experimentellen und rechnerischen Bestimmung der dynamischen Belastung von Verglasungen durch weichen Stoß, Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart 2000, Heft T 2935 [10] Völkel, G.E. ; Ruck R. : Untersuchung von vierseitig linienförmig gelagerten Scheiben bei Stoßbelastung, Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart 2000, Heft T 2915 [11] Hess, R., Weller, B: Glasbau-Praxis in Beispielen, Konstruktion und Berechnung, Bauwerk-Verlag 2005

31 39 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) Tabelle A, Vertikalverglasung, nicht absturzsichernd i Baukonstruktion Art Typ Konstruktion Glaswand 4,0 m über Oberkante Fußboden Glaswand > 4,0 m über Oberkante Fußboden nicht absturzsichernd Geländerausfachung mit Holm und absturzsichernden Knieholmen (Glas selbst ist ohne absturzsichernde Funktion) Lager 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung Glasart Breite in mm Höhe in mm min. max. min. max. ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Acryglas Drahtglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas Acryglas zulässig /nein nein nein nein Glasstärke in mm Vertikalverglasung PVB-Foliendickte min. Glaseinstand in mm erforderl. Nachweis 1 2,5 A 2 A 2 A 1 2 1) A 2 1) A 2 1) A 1 2, 3, 5 C 2, 3 C 1 1,5 A 1 A 1 A 1 1 A 1 A 1 A 1 1,5 C 1 1 Regeln der Bautechnik Nachweisart: 1: ohne Nachweis 2: gepr. Stat. Berechnung 3: Einbaugenehmigung i. E. 4: Pendelschlagversuch 5: Heißlagerungstest 6: Resttragfähigkeitsvers. 7: Stoßsicherheitsversuch Regeln der Bautechnik: A: TRLV B: TRAV C: LfB Baden Württemberg Merkblätter G1 - G5 Stand: ) Nachweis 2 (geprüfte statische Berechnung) entfällt für Scheibenfläche A 1,6 m 2 und d 4 mm

32 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) i Tabelle B, Vertikalverglasung, absturzsichernd Baukonstruktion Art Typ Konstruktion Vertikalverglasung Nachweisart: 1: ohne Nachweis absturzsichernd (Dh > 1 m) 2: gepr. Stat. Berechnung 3: Einbaugenehmigung i. E. 4: Pendelschlagversuch 5: Heißlagerungstest 6: Resttragfähigkeitsvers. 7: Stoßsicherheitsversuch Glaswand (Kat. A nach TRAV) am Fuß eingespannte Brüstung mit Handlauf (Kat. B nach TRAV) Geländerausfachung (Kat. C1 und C2 nach TRAV) Geländerausfachung (nur Kat. C1 nach TRAV) Glaswand mit vorgesetztem lastabtragenden Handlauf (Kat. C3 nach TRAV) Lager 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung 1-seitige linienförmige Einspannung Linienlagerung oben u. unten Linienlagerung links u. rechts 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung Glasart Breite in mm Höhe in mm min. max. min. max. VSG 2-lagig 0, ,4 A, B ESG nein 2) ESG nein 2) VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig ESG VSG 2-lagig zulässig /nein nein 2) nein nein 2) nein 2) nein 2) nein 2) nein 2) nein 2) Glasstärke in mm PVB-Foliendickte 2 x 6 SPG 0, x 8 SPG 0, x 10 SPG 0, x 6 SPG 0, x 8 SPG 0, x 10 SPG 0, x 6 SPG 0, A, B 12 2 A, B 12 2 A, B 12 2 A, B 12 2 A, B 0,76 2, 3, 4 C 2 x 10 ESG 1, A, B 2 x 10 TVG 1, A, B 2 x 6 SPG 0, x 5 ESG 0, x 8 SPG 1, Regeln der Bautechnik: Stand: A: TRLV B: TRAV C: LfB Baden Württemberg Merkblätter G1 - G5 bel x 6 SPG 0, x 6 ESG 0, A, B 2 x 8 SPG 1, ,4 2 x 5 SPG 0, A, B min. Glaseinstand in mm erforderl. Nachweis 18 2 A, B 2 x 6 ESG 1, B 2 x 8 ESG 1, x 10 TVG 1, B 18 2,4 A, B 2 x 5 SPG 0, A, B 2, 3, 4 C Regeln der Bautechnik Wenn in Spalte 14 kein Pendelschlagversuch 4 gefordert wird, dann setzt diese Erleichterung die Einhaltung der Grenzwerte der Spalten 7 bis 13 voraus. Hier nicht aufgeführte Konstruktionen erfordern eine Einbaugenehmigung im Einzelfall. 2) Bei Systemen mit gültiger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung darf ESG gemäß Zulassungstext verwendet werden Acrylglas und Drahtglas sind bei absturzsichernder Vertikalverglasung nicht zulässig. Bei liniengelagerten Scheiben darf anstelle von VSG aus Spiegelglas auch VSG aus TVG der gleichen Dicke verwendet werden.

33 41 Merkblatt Glas und Acrylbau (Fortsetzung) Tabelle C, Horizontalverglasung i Baukonstruktion Art Typ Konstruktion Überkopfverglasung (Neigung gegen die Vertikale > 10 ) 3) Lager 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung Glasart ESG VSG 2-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig Drahtglas zulässig /nein nein nein nein nein Glasstärke in mm PVB-Foliendickte Breite in mm Höhe in mm min. max. min. max. min. Glaseinstand in mm erforderl. Nachweis 0, ) 2 5) A 700 4) 15 2 A 0,76 2 5) A 700 4) 15 2 A 1,52 2, 3, 6 6) C Regeln der Bautechnik Horizontalverglasung begehbare Verglasung Einbauhöhe < 20 cm Einbauhöhe > 20 cm 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung 2-seitige Linienlagerung 4-seitige Linienlagerung Punktlagerung ESG VSG 2-lagig VSG 3-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig VSG 3-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig VSG 3-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig VSG 3-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig VSG 3-lagig Drahtglas ESG VSG 2-lagig VSG 3-lagig Drahtglas nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ) ) 2 5) 30 2, 3, 6, 7 A, C 30 2, 3, 6, 7 A, C 2, 3, 6, 7 C Nachweisart: Regeln der Bautechnik: Stand: : ohne Nachweis A: TRLV 3) Für Reinigungszwecke betretbare Überkopfverglasung muss ein besonderes Genehmigungsverfahren durchlaufen 2: gepr. Stat. Berechnung B: TRAV 4) Angabe bezieht sich auf die kleinere Stützweite (Tragrichtung) 3: Einbaugenehmigung i. E. C: LfB Baden Württemberg Merkblätter G1 - G5 5) Bei Verwendung von TVG ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist zusätzlich eine Einbaugenehmigung im Einzel- 4: Pendelschlagversuch fall erforderlich. 5: Heißlagerungstest 6) Bei Verwendung von Glas-Halter-Systemen mit bauaufsichtlicher Zulassung ist keine Einbaugenehmigung im Einzelfall 6: Resttragfähigkeitsvers. erforderlich 7: Stoßsicherheitsversuch Acrylglas ist bei Horizontalverglasungen nicht zulässig. Ausnahmen sind aber möglich, wenn seitens der Messegesellschaft bezüglich Brandschutz und Statik keine Bedenken bestehen.

34 Merkblatt Abhängungen, Traversen, Hebezeuge i4.9 Abhängungen von der Hallendecke, die Bereitstellung von Abhängepunkten und die Änderung von Abhängekonstruktionen werden ausschließlich von der NürnbergMesse ausgeführt. Die NürnbergMesse wird hierzu Service- Partner heranziehen. Die Bestellung von Abhängungen muss schriftlich mit dem Vordruck S2.15 bei der NürnbergMesse, Gastveranstaltungen erfolgen. Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur innerhalb der Standgrenzen befinden. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 kann maximal mit 25 kg lotrecht, rein statisch belastet werden. In den Hallen 4A, 7A und 11 können die vorgesehenen Abhängepunkte mit 250 kg lotrecht, rein statisch belastet werden. Höhere Lasten in den Hallen 4A, 7A und 11 nur auf Anfrage und über Abteilung Veranstaltungstechnik. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden (siehe Abbildung 1 und 2) Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen, siehe Abbildung 3 und 4) Abhängungen an Exponaten (siehe Abbildung 5 und 6) Schrägzug von Abhängepunkten, so genannte Bridle sind auf dem Gelände der NürnbergMesse nicht zulässig (siehe Abbildung 7) Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Unzulässig Zulässig Unzulässig Zulässig Abbildung 5 Abbildung 6 Abbildung 7 Abbildung 8 Bridle Exponat Exponat Unzulässig Zulässig Unzulässig Zulässig Die Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge, Bandzüge) ist ausschließlich in den Hallen 4A, 7A, 11 und dem CCN Ost möglich und unbedingt mit der NürnbergMesse/Veranstaltungstechnik abzustimmen. Hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen, Tragmitteln, Verbindungsmitteln, Seilendverbindungen, Sekundärsicherungen und dem Potentialausgleich sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Insbesondere sind zu beachten: BGV A1 Allgemeine Vorschriften, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, BGV D8 Winden, Hub- und Zuggeräte, BGI 810 Branchenleitfaden Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen, BGI Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen für die Praxis BGI Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen Lasten über Personen BGI Scheinwerfer BGI Besondere szenische Effekte und Vorgänge VPLT SR1.0 Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen VPLT SR2.0 Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen, VPLT SR3.0 Sachkundiger für Veranstaltungsrigging: Qualifikation, VPLT SR4.0 Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik Versammlungsstättenverordnung (Bay. VStättV) Die folgenden Angaben zu Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen, Verbindungsmitteln, Seilendverbindungen und Sekundärsicherungen (Safety zweite unabhängigen Sicherung) dienen als Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anschlagmittel: Seile und Bänder als Anschlagmittel dürfen höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft beansprucht werden. Sonstige Anschlagmittel dürfen nur mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Nenntragfähigkeit (WLL) beansprucht werden. Dynamisch auftretende Kräfte sind besonders zu berücksichtigen (Dynamikfaktor). Beim Anschlagen von Lasten muss der Kantenradius größer als der Nenndurchmesser des Anschlagmittels (Seil, Hebeband und Rundschlinge) sein. Ab einem Kantenradius gleich dem dreifachen Nenndurchmesser des Anschlagmittels, muss keine Lastreduktion mehr vorgenommen werden. Anschlagmittel sind unterschiedlich hitzebeständig. Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern (PA, PES), sowie Drahtseile mit Fasereinlage (Pressklemme und Kausche) sind nur bis 100 C zu verwenden und für die Verwendung in direkter Nähe von Scheinwerfern nicht geeignet. Hebebänder und Rundschlingen aus Polipropylen PP sind nur für einen Einsatzbereich bis 80 C bestimmt und damit noch ungeeigneter. Drahtseile mit Stahleinlage (Pressklemme und Kausche) sind hingegen bis zu einer Einsatztemperatur von 150 C geeignet. Bitte wenden!

35 44 Merkblatt Abhängungen, Traversen, Hebezeuge (Fortsetzung) i4.9 Zulässige Anschlagmittel: Anschlagseile aus Stahldraht mit Faser- oder Stahleinlage, mit Pressklemmen und Kausche als Seilendverbindung, mit der Seilfestigkeitsklasse 1960 (dies entspricht einer Mindestnennzugfestigkeit der Drähte von 1770 N/mm²) nach DIN EN : A1:2008, Tabelle 7 (Seilklasse 6 x 19 für Seile 6 mm), Tabelle 12 (Seilklasse 6 x 19 M für Seile von 3 mm bis 5 mm), DIN EN :2003 Tabelle 3 und 4 (Seile 8 mm), oder nach ehemaliger DIN 3060 (Rundlitzenseil 6 x 19 Standard), Seilendverbindungen müssen nach DIN EN (Kauschen), DIN EN (Pressklemmen) ausgebildet sein. Kurzgliedrige Anschlagketten der Güteklasse 5 (DIN ), der Güteklasse 8 (DIN ), oder höher, mit einer Bruchdehnung 20% Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern nach DIN EN 1492 Teil 1 und 2 mit Kennzeichnung, und Nutzung einer Sekundärsicherung (Safety) bestehend aus einem Stahldrahtseil mit Kausche und Pressklemme sowie einem Verbindungsmittel (nach E DIN 56927) Drahtseilrundschlinge mit Schlauchmantel aus Chemiefasern ( Steelflex ) Aluminium-, Stahlschellen und Trussadapter die für die jeweiligen Traversen (Zubehör) zugelassen sind, mit Kennzeichnung (unter Angabe der Tragfähigkeit und des Sicherheitskoeffizienten) Unzulässige Anschlagmittel: Drahtseile welche nicht den o.g. Anforderungen entsprechen Ummantelte Drahtseile (Ummantelung > 1/3 Seillänge) Langgliedrige Anschlagketten (Innere Länge des Kettengliedes > 3-facher Nenndurchmesser des Kettenmaterials) Nicht geprüfte kurzgliedrige Anschlag-Ketten, oder kurzgliedrige Hebezeugeketten (diese dürfen nicht als Anschlagkette verwendet werden, da sie nur eine Bruchdehnung von 5 bis 15% aufweisen) Kabelbinder ohne Benutzung einer Sekundärsicherung (Safety) bestehend aus einem Stahldrahtseil mit Kausche und Pressklemme sowie einem Verbindungsmittel (E DIN 56927) Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern ohne Kennzeichnung und Angabe der Tragfähigkeit Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern nach DIN EN 1492 Teil 1 und 2 mit Kennzeichnung und Angabe der Tragfähigkeit, ABER ohne Nutzung einer Sekundärsicherung (Safety), bestehend aus einem Stahldrahtseil mit Kausche und Pressklemme sowie einem Verbindungsmittel (E DIN 56927) Beschädigte Anschlagmittel (z.b. geknickte Seile, Lastschlaufen mit beschädigter Ummantelung, Lastschlaufen ohne erkennbare Kennzeichnung) Zulässige Lastaufnahmemittel: Aluminiumtraversen nach DIN 4113, GUV-I 8634/VPLT SR1.0 Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen unter Beachtung der Montageanleitung Stahltraversen nach DIN 18800, GUV-I 8634/VPLT SR1.0 Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen unter Beachtung der max. möglichen Belastung Unzulässige Lastaufnahmemittel: Traversen, welche die Anforderungen der GUV-I 8634, des VPLT SR1.0, Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen, bzw. der DIN 4113, DIN nicht erfüllen Traversen ohne Nachweis einer geprüften Typenstatik Traversen ohne Kennzeichnung Traversen, welche die Bedingungen einer Ablegereife erfüllen Traversen ohne Endstreben, bei Nichtbeachtung des Fachwerkverlaufes Traversen, welche nicht bestimmungsgemäß verwendet werden z.b.: an Messebauwände geschraubt, auf Messebauwände, -zargen aufgelegt, Traversentower mit zu kleinen Bodenplatten und/oder zu geringer Ballstierung Zulässige und Unzulässige Einbaulagen von Traversen ohne zusätzlich erbrachten Statischen Nachweis: Zulässig Unzulässig Zulässig Zulässig Unzulässig Zulässig Unzulässig Potentialausgleich an Traversensystemen 1 Traversensysteme, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen gemeinsamen Potentialausgleich einzubeziehen. Dies gilt für alle Elemente aus elektrisch leitendem Material, auf denen elektrische Geräte aufgestellt oder angebracht werden oder über die Leitungen und Kabel geführt werden, die bei Beschädigungen Kontakt mit Metallteilen annehmen können. Der Anschluss und die Verbindung kann mittels Bandschellen, Rohrschellen, Schraubverbindungen oder mit einpoligen verriegelten Sondersteckverbindern hergestellt werden. Der gemeinsame Potentialausgleich ist mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes zu verbinden. Als Richtwerte für angemessene Leiterquerschnitte gelten bei Leiterlängen von bis zu 50 Metern 16mm² Cu und bei Leiterlängen bis zu 100 Metern 25 mm² Cu. 1 VPLT Standard SR1.0/GUV-I 8634 Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen, 4.3 Montage von Traversensystemen, Potentialausgleich von Traversensystemen

36 45 Merkblatt Abhängungen, Traversen, Hebezeuge (Fortsetzung) i4.9 Zulässige Hebezeuge: C 1-Zug (Punktzug nach BGV C1, VPLT SR2.0) Nennbelastung laut Herstellerangaben D 8-Zug (Elektrokettenzug nach BGV D8 mit einer Sekundärsicherung zur Überbrückung des Elektrokettenzuges Sekundärsicherung für eine Last von 425 kg entspricht einem Seil nach DIN , Tabelle 7 mit einem Seildurchmesser von 20 mm) DARF NICHT ÜBER PERSONEN VERFAHREN ODER UNGESICHERT ÜBER PERSONEN VERWENDET WERDEN! Nennbelastung laut Herstellerangaben D 8 Plus-Zug (Elektrokettenzug mit Sekundärsicherung/zweiter Bremse, nach BGV D8 mit besonderen Merkmal, Lasten im Ruhezustand ohne Sekundärsicherung über Personen halten zu können VPLT SR2.0) Unzulässige Hebezeuge: DARF NICHT ÜBER PERSONEN VERFAHREN WERDEN! Nennbelastung laut Herstellerangaben Elektrokettenzüge nach BGV D8, ohne Sekundärsicherung Elektrokettenzüge nach BGV D8 mit zu gering dimensionierter Sekundärsicherung (siehe zulässige Sekundärsicherungen) Nicht geprüfte Elektrokettenzüge, oder Elektrokettenzüge ohne Prüfungsnachweise (jährlich Sachkundigenprüfung, für C1 Züge: zusätzlich alle 4 Jahre Sachverständigenprüfung) Elektrokettenzüge, welche offensichtliche Beschädigungen aufweisen Elektrokettenzüge welche nicht bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe VPLT SR2.0 z.b.: szenisches Verfahren mit einem Elektrokettenzug nach BGV D8) Zulässige Verbindungsmittel: Nennbelastung mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft. Schäkel, gerade und geschweift, Güteklasse 6, nach EN DIN mit Kennzeichnung, bei dynamischen Lasten (z.b. Abhängung von Lautsprechern) Gewindbolzen Typ X (Schraubbolzen mit Sechskanntkopf, Sechskanntmutter mit Splint) Hochfeste Schäkel Güteklasse 8, nach DIN EN Schnellverbindungsglied für Hebezeugbetrieb, nicht genormt (Sicherheitsfaktor 5) mit Tragfähigkeitsangabe Schnellverbindungsglied für die Veranstaltungstechnik (Sicherheitsfaktor 10) nach DIN (E DIN 56927) mit Kennzeichnung Spannschlösser mit geschlossenen Augen nach DIN 1480, mit Tragfähigkeitsangabe, bei dynamischen Lasten (z.b. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Sicherungssplint und Sicherungsmutter O-Ring geschlossen, mit Tragfähigkeitsangabe, oder Datenblatt des Herstellers Kettenverkürzer mit Sicherungselement gegen ungewolltes Aushängen z.b. Sicherungsbolzen Unzulässige Verbindungsmittel: Karabinerhaken verschraubt/unverschraubt Offene Haken Spannschlösser offene Form nach DIN 1480 Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter ohne Tragfähigkeitsangabe Spann-Sets als Verbindung zwischen zwei Traversenteilen Schäkel nach DIN (haben lediglich einen Betriebskoeffizienten von 3) Kettenverkürzer ohne Sicherungselement gegen ungewollte Aushängen z.b. Sicherungsbolzen Weitere Verbindungsmittel ohne Kennzeichnung/Angabe der Tragfähigkeit/Datenblatt des Herstellers Zulässige Seilendverbindungen: Kausche nach DIN EN und Pressklemmen, nach DIN EN Seilschlösser (gerade) nach DIN 15315, bei dynamischen Lasten (z.b. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Seilklemme (Frosch) nach DIN 1142 Unzulässige Seilendverbindungen: Seilklemmen (Frösche) nach DIN 1141 Seilklemmen (Frösche) nach DIN 741 Sekundärsicherungen, Safeties: Eine Sekundärsicherung besteht im Allgemeinen aus einem Drahtseil, einer Seilendverbindung und einem Verbindungsmittel nach DIN 56927: Der Fallweg soll gegen Null gehen. Dies ist am ehesten zu erreichen mit einem Sicherungsseil in Verbindung mit einem Kettenverkürzer, Güteklasse 8, welcher ein Sicherungselement gegen ungewolltes Aushängen hat (Fallweg eine Kettengliedlänge). Als Verbindungsmittel einer Sekundärsicherung kommen nur Schnellverbindungsglieder nach DIN 56927: , hochfeste Schäkel GKl. 8, nach DIN EN und eingeschränkt Kettbiner nach DIN 56927: in Frage. Falls Sekundärsicherungen mit einem größeren Fallweg als einer Kettengliedlänge eingesetzt werden, kann ein statischer Nachweis für die Impulsbeanspruchung aller Komponenten der Sekundärsicherung, der Anschlag-, Trag-, Verbindungs- und Lastaufnahmemittel verlangt werden. Zulässige Sekundärsicherungen/Safeties: Drahtseil aus Stahldraht mit Fasereinlage, verpresster Schlaufe und Kausche als Seilendverbindung, Seilfestigkeitsklasse 1960, nach DIN EN : A1:2008, Tabelle 7 (Seilklasse 6 x 19 für Seile 6 mm), Tabelle 12 (Seilklasse 6 x 19 M für Seile von 3 mm bis 5 mm), DIN EN :2003 Tabelle 3, oder nach ehemaliger DIN 3060 (Rundlitzenseil 6 x 19 Standard), Seilendverbindungen müssen nach DIN EN (Kauschen), DIN EN (Pressklemmen) ausgebildet sein. Verbindungsmittel, welche o.g. Normen entsprechen Unzulässige Sekundärsicherungen/Safeties: Drahtseile, welche nicht o.g. Anforderungen entsprechen Nicht ausreichend dimensionierte Drahtseile (siehe DIN 56927:2009-3, BGI 810-3) Verbindungsmittel, welche nicht o.g. Anforderungen entsprechen Nicht ausreichend dimensionierte Verbindungsmittel (siehe DIN 56927:2009-3) Seilendverbindung welche nicht den o.g. Anforderungen entsprechen (wie Seilschlösser) Bitte wenden!

37 46 46 Merkblatt Laseranlagen i4.10 Lasergeräte erzeugen eine äußerst intensive Strahlung, die durch optische Systeme zu einer hohen Energiedichte gebündelt wird. Die Abnahme der Energiedichte ist auch in großer Entfernung nur sehr gering. Trifft Laserstrahlung auf das menschliche Auge, so kann die Netzhaut unwiederbringlich geschädigt werden. Für die Aufstellung der Lasergeräte bei Messen, Ausstellungen und Showveranstaltungen ist deshalb folgendes zu beachten: 1. Es dürfen nur Laser verwendet werden, die sichtbares Licht (Wellenlänge 400 bis 700 nm) aussenden. Die Ausgangsleistung ist auf das für den Verwendungszweck unbedingt erforderliches Maß zu beschränken. 2. Lasergeräte müssen einer Klasse (1-4) nach DIN EN zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet sein. Klasse 1 Klasse 2 Ungefährlich für das menschliche Auge. Max. Ausgangsleistung: 0,39 69 W je nach Wellenlänge der Strahlung Ungefährlich für das menschliche Auge bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer bis max. 0,25 s (Lidschluss). Max. Ausgangsleistung 1mW Klasse 3A Ungefährlich für das menschliche Auge bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer bis max. 0,25 s (Lidschluss). Gefährlich bei Verwendung von optischen Instrumenten, die den Strahl bündeln. Max. Ausgangsleistung 5mW, Lichtleistungsdichte 25W/m² Klasse 3B Gefährlich für das menschliche Auge, in besonderen Fällen für die Haut. Max. Ausgangsleistung 0,5W Klasse 4 Sehr gefährlich für das menschliche Auge und gefährlich für die Haut. Außerdem besteht Brandgefahr! (Siehe Formular P2 Service CD) Max. Ausgangsleistung über 0,5 W 3. Lasereinrichtungen müssen den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Insbesondere sind dies die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B2. sowie die DIN Normen DIN EN und DIN EN Sicherheitsanforderungen und Prüfung. Der Hersteller kann die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen durch eine Prüfung bei einer zugelassenen Stelle nachweisen. 4. Werden Laser mit Klasse 3A bis 4 verwendet, muss der Strahl durch optische Einrichtungen so aufgeweitet sein, dass er in allen Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, auf eine ungefährliche Leistungsdichte herabgesetzt wird. Oder er muss mindestens in einer Höhe von 2,7 m über dem Fußboden verlaufen. Außerdem muss sich ein Laserschutzbeauftragter ständig vor Ort aufhalten. 5. Können diese Forderungen im Einzelnen nicht eingehalten werden, sind folgende Schutzmaßnahmen anzuwenden. Der Laserstrahl ist durch feste Einrichtungen so zu führen, dass Personen nicht in den Strahlbereich gelangen können. Auch gewollt oder ungewollt reflektierte Strahlen an spiegelnden Oberflächen (Spiegel, metallische Oberflächen, Gläser, Flaschen) dürfen nicht auf den Aufenthaltsbereich von Personen gerichtet sein. Ist dies nicht auszuschließen oder wird bei Vorführungen in Kauf genommen, müssen diese Personen mit geeigneten und geprüften Schutzbrillen ausgestattet werden. Im Lichteffektbetrieb bei Showveranstaltungen dürfen sich keine Personen im Projektionsbereich des Lasers aufhalten können. Dies gilt auch in Bereichen, durch die der Strahl von Reflexionseinrichtungen abgelenkt wird. Im Laserbereich dürfen keine fokussierenden Einrichtungen vorhanden sein. Ein unbeabsichtigtes Auswandern, Ablenken des Strahls ist durch nichtbrennbare Barrieren zu verhindern. 6. Lasereinrichtungen müssen so abgeschirmt sein, dass nur der Nutzstrahl austreten kann. 7. Lasergeräte müssen Standsicher aufgestellt werden gegen verrutschen gesichert sein. 8. Optische Geräte, Ablenkvorrichtungen, Scanner etc. müssen gegen herabfallen oder unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein. Hier sind die einschlägigen Vorschriften der Veranstaltungstechnik zu beachten. 9. Optische Geräte, die als Vorsatz für Laser bestimmt sind, müssen sofern sie nicht direkt am Gerät angebracht sind, mit Angaben versehen sein, anhand derer die Änderungen der Strahldaten beurteilt werden können. 10. Vor jeder Vorführung ist die Justierung der Lasereinrichtung zu testen. Wird eine Dejustierung festgestellt, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und durch eine Fachkundige Person instand zu setzen. 11. Die Lasereinrichtungen, sowie die Bedienpulte und andere Steuereinrichtungen dürfen Unbefugten nicht zugänglich sein oder von diesen unwissentlich in Gang gesetzt werden können (Notaus Pilztaster mit Schlüssel). 12. Das Bedienpersonal muss den gesamten Aktionsbereich des Lasers einsehen können. 13. Falls durch die Laserstrahlung eine unbeabsichtigte Brandgefahr herbeigeführt werden kann, ist dies der NürnbergMesse mit dem Formular P2 auf der Service CD anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an: Harald Braun Veranstaltungstechnik/CCN Ost Tel +49 (0) Fax +49 (0) harald.braun@nuernbergmesse.de Karl-Heinz Probst Veranstaltungstechnik Tel +49 (0) Fax +49 (0) karl-heinz.probst@nuernbergmesse.de

38 47 Merkblatt Laseranlagen (Fortsetzung) i4.10 Genehmigungsverfahren der NürnbergMesse Vorwort Der Unternehmer hat den Betrieb einer Lasereinrichtung der Klasse 3B und 4 dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft schriftlich anzuzeigen. Die genannte Anzeige ist den genannten Stellen und der NürnbergMesse mindesten 2 Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zuständige Behörde eine Prüfung durch einen kostenpflichtigen Sachverständigen hinzuziehen kann. Das gleiche gilt auch für die NürnbergMesse. Die Anzeige muss folgende Daten enthalten: Hersteller der Lasereinrichtung Laserklasse (ohne Gehäuse) Laserklasse (mit Gehäuse) Strahlungsleistung des Lasergerätes Strahlungsenergie Wellenlänge In allen Fragen des Arbeitsschutzes, sowie der Sicherheitstechnik und der Unfallverhütung beraten Sie in Bayern: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Pfarrstraße München Tel +49 (0) Fax +49 (0) sowie die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter: Regierungsbezirk Mittelfranken Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg Roonstraße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) Zusätzliche Angaben für die NürnbergMesse: Veranstaltung Ansprechpartner Name des Laserschutzbeauftragten (ab Klasse 3A) Halle Standnummer Der Unternehmer, Aussteller hat für den Betrieb einer Lasereinrichtung der Klassen 3B und 4 sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen und der NürnbergMesse die Personendaten mitzuteilen. Die Laserschutzbeauftragten haben für den sicheren Betrieb und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu sorgen. Für jede Veranstaltung ist mindestens ein Beauftragter als persönlich Verantwortlicher zu benennen. Dieser muss während der gesamten Laufzeit der Veranstaltung den Betrieb des Lasergerätes beaufsichtigen. Personen, die im Laserbereich tätig werden (bei Ausschluss von Klasse 1) sind vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit und mindestens jährlich über die gefährliche Wirkung von Laserstrahlen und über die notwendigen Schutzmaßnahmen zu belehren. Über die Belehrung sind Aufzeichnungen zu führen. Auf Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes oder der Berufsgenossenschaft hat der Unternehmer, Aussteller die Lasereinrichtung vor der Inbetriebnahme von einem Sachverständigen auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüfen zu lassen. Mängel, die der Sachverständige festgestellt hat, müssen vor der Inbetriebnahme behoben werden. Laser-Sachverständige TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH Westendstraße München Tel +49 (0) Landesgewerbeanstalt Bayern Tillystraße Nürnberg Tel +49 (0) Bitte wenden!

39 Elektroversorgung S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Ausführung durch * SAG GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) nlnbgmesse@sag.de Firma Rücksendetermin XX.XX Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung Achtung: Bitte beachten Sie die Servicebedingungen umseitig! Die Rechnung für den Titel zuzüglich Stromverbrauch ist bereits vor Messebeginn an SAG GmbH zu bezahlen. 1. Hauptanschluss EUR bis 3 kw (230 V / 16 A), einschließlich Schukosteckdose, FI-Schutzschalter (Art ) 118,50 bis 3 kw (230 V / 16 A), einschließlich 3-fach Steckdose, FI-Schutzschalter (Art ) 136,00 bis 2 x 3 kw (2 x 230 V / 16 A), einschließlich 2 Schukosteckdosen, 2 FI-Schutzschalter (Art ) 176,20 bis 9 kw (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 16 A und Verteiler (Art ) Enthält Verteilung -> Typ 1 erforderlich nein 302,40 Voraussichtlicher Anschlusswert in kw bis 20 kw (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 32 A und Verteiler (Art ) Enthält Verteilung -> Typ 2 erforderlich nein 443,00 Voraussichtlicher Anschlusswert in kw 1.6 bis 40 kw (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 63 A, 1 Steckdose, Zähler, Sicherungen und FI-Schutzschalter 713,50 (Art ) Voraussichtlicher Anschlusswert in kw 1.7 bis 83 kw (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 125 A, Zählung in separater Unterverteilung erforderlich 1.698,90 (Art ) Voraussichtlicher Anschlusswert in kw bis 130 kw (230 V / 400 V), mit offenem Kabelende Zählung in separater Unterverteilung erforderlich 2.797,50 (Art ) Voraussichtlicher Anschlusswert in kw Anschlüsse über 130 kw und Freigelände auf Anfrage Abrechnung nach Aufwand (Art ) 2. Verteiler ab Hauptanschluss inklusive Montage, Demontage und Mietgebühr Verteiler Typ 1 (bei Bedarf in Pos. 1.4 enthalten) bis 9 kw mit 2 FI-Schutzschalter und 4 Schukosteckdosen, 1 CEE-Steckdose 16 A, 5-polig (Art ) 120,30 Verteiler Typ 2 (bei Bedarf in Pos. 1.5 enthalten) bis 20 kw mit FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten, 6 Stück Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 16 A, 5-polig über einen 3-poligen 16 A Sicherungsautomaten (Art ) 179, Verteiler Typ 4 EUR bis 40 kw mit 4 Sicherungselementen und 4 CEE-Steckdosen 32 A, 5-polig (Art ) 207, Verteiler Typ 5 bis 83 kw mit Sicherungselementen 2 CEE-Steckdosen 63 A und 6 CEE-Steckdosen 32 A (Art ) 277, Verteiler über 83 kw (Art ) auf Anfrage 2.7 An- und Abklemmen ausstellereigener Verteiler bis 9 kw (Art ) 35, An- und Abklemmen ausstellereigener Verteiler bis 40 kw (Art ) 62, Regiestundenverrechnungssatz inklusive aller Zuschläge 34,55 3. Beleuchtung 3.1 Strahler bis 120 W, Einzelmontage inklusive Leuchtmittel (Art ) 32, Strahler bis 120 W, 1-4 Stück in einer Stromschiene inklusive Leuchtmittel (Art ) 30,45/Stück 3.3 Strahler bis 120 W, 5-9 Stück in einer Stromschiene inklusive Leuchtmittel (Art ) 29,40/Stück 3.4 Strahler bis 120 W, ab 10 Stück in einer Stromschiene inklusive Leuchtmittel (Art ) 28,05/Stück 3.5 Strahler bis 75 W mit Ausleger (-500 mm) inklusive Leuchtmittel (Art ) 41, Lichtleiste mit Leuchtstofflampe 36 / 58 W (Art ) 41,05 4. Stromverbrauch 4.1 Pauschale Stromverbrauchskosten pro Messetag für Hauptanschluss bis 3 kw (Pos ) 5, für Hauptanschluss bis 6 kw (Pos. 1.3) 10, für Hauptanschluss bis 9 kw (Pos. 1.4) 22, für Hauptanschluss bis 20 kw (Pos. 1.5) 45, für Hauptanschluss über 20 kw erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich gezähltem Verbrauch kwh x 0,34 Bitte Standskizze mit den gewünschten Anschlussstellen in Vordruck S2.11 einzeichnen. Der Stand wird von unseren eigenen Elektrikern oder unserem Messebauer installiert: nein Standerdung erforderlich (Metallstand): nein Wir verwenden einen erhöhten Boden: Höhe mm neinan 2.3 Verteiler Typ 3 bis 40 kw mit Sicherungsautomaten, 14 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 16 A, 5-polig (Art ) 207,20 * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

40 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand S2.10 Bestellung (Fortsetzung) 5. Standinstallation / Materialverleih EUR Montage, Demontage und Mietgebühr ab Hauptanschluss 5.1 Kabel Cat 5 mit beidseitigem RJ45 Stecker (Art ) Stück. à 70, Schukosteckdose 230 V / 16 A, mit Zuleitung (Art ) Stück. à 32, Schukosteckdose 230 V / 16 A, 3-fach, mit Zuleitung (Art ) Stück. à 38, CEE-Steckdose 400 V / 16 A, 5-polig, mit Zuleitung (Art ) Stück. á 48, CEE-Steckdose bis 400 V / 32 A, 5-polig, mit Zuleitung (Art ) Stück. à 57, CEE-Steckdose bis 400 V / 63 A, 5-polig, mit Zuleitung (Art ) Stück. à 67, CEE-Steckdose bis 400 V / 125 A, 5-polig, mit Zuleitung (Art ) Stück. à 113, Adapter Eingang CEE 16 A, 5-polig Ausgang 3 x Schukosteckdosen 3-polig 230 V (Art ) Stück. à 13, Adapter Eingang CEE 16 A 5-polig 400 V Ausgang CEE 32 A, 5-polig 400 V (Art ) Stück. à 19, Adapter Eingang CEE 32 A, 5-polig 400 V Ausgang CEE 16 A, 5-polig 400 V mit Si.16 A (Art ) Stück. à 41, Adapter Eingang CEE 32 A 5-polig 400 V Ausgang CEE 63 A, 5-polig 400 V (Art ) Stück. à 45, Adapter Eingang CEE 63 A 5-polig 400 V Ausgang CEE 125 A, 5-polig 400 V (Art ) Stück. à 83, CEE- Kreuz Eingang CEE 16 A 5-polig 400 V Ausgang 3 x CEE 16 A, 5-polig 400 V (Art ) Stück. à 27, CEE-Kreuz Eingang CEE 32 A 5-polig 400 V Ausgang 3 x CEE 32 A, 5-polig 400 V (Art ) Stück. à 38,05 6. Materialverkauf 6.1 Glühlampe 60 W-100 W (Art ) Stück. à 0, Strahlerlampe Concentra R V / 60 W (Art ) Stück. à 3, Leuchtstoffröhren 18 W (Art ) Stück. à 3, Leuchtstoffröhren 36 W (Art ) Stück. à 3, Leuchtstoffröhren 58 W (Art ) Stück. à 3, Strahlerlampe bis 120 W (Art ) Stück. à 9, Klemmstrahler ERCO, 120 V bis 150 W (Art ) Stück. à 12, Lichtleiste ohne Röhre 18 W (Art ) Stück. à 20, Lichtleiste ohne Röhre 36 W (Art ) Stück. à 21, Lichtleiste ohne Röhre 58 W (Art ) Stück. à 27, Kunststoffmantelleitung 3 x 1,5 flexibel (Art ) m.... à 0, Kunststoffmantelleitung 5 x 2,5 flexibel (Art ) m.... à 1, Schutzkontaktstecker PVC 230 V / 16 A (Art ) Stück. à 2, Schutzkontaktkupplung PVC 230 V / 16 A (Art ) Stück. à 3, Schutzkontaktstecker CEE 400 V / 16 A (Art ) Stück. à 6, Schutzkontaktkupplung CEE 400 V / 16 A (Art ) Stück. à 6, Schutzkontaktstecker CEE 400 V / 32 A (Art ) Stück. à 11, Schutzkontaktkupplung CEE 400 V / 32 A (Art ) Stück. à 13, Tischsteckdose 3-fach (Art ) Stück. à 6,10 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Besondere Servicebedingungen der SAG GmbH (Elektroversorgung) A Bezahlung / Gebühren Die Anschluss- und Installationskosten werden den Ausstellern durch den beauftragten ServicePartner berechnet. Die Rechung ist unverzüglich zu überprüfen. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Diners Club, MasterCard und Visa. 1. Eigenständiges Öffnen und Anschließen von Leitungen und Geräten an Versorgungsschächte und Leitungen fremder Nachbarstände EUR 250,00 2. Zuschläge für Aufträge ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf den Normalpreis bei Leistungen nach Festpreisen 25% Regiearbeiten 50% B Vorgaben / Bedingungen 1. Die Bestellung und Standinstallationsskizze sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungs beginn beim Veranstalter einzureichen. Für verspätetes Einreichen werden Gebühren nach Abschnitt A, Absatz 2 erhoben. 2. Die Überlastung des Hauptanschlusses berechtigt den ServicePartner zu sofortiger Abschaltung. Für elektrische Anlagen, die wegen des hohen Anschlusswertes nicht aus dem Grundnetz versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse notwendig. 3. Anlagen und Geräte müssen den aktuell gültigen Vorschriften des VDE entsprechen! Handgeführte Geräte müssen gemäß BGV A3 geprüft und mit gültiger Prüfplakette versehen sein. Der ServicePartner übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Stromleitungen und Geräte, an denen er kein Eigentumsrecht besitzt, hervorgerufen werden. Die Elektroinstallation wird vom ServicePartner auf die Einhaltung der VDE-Richtlinien überprüft. Entsprechende Prüfprotokolle sind am Stand zu hinterlegen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Erstinbetriebnahmeprüfung hat vom Errichter der elektrischen Anlage zu erfolgen. 4. Material, das vom ServicePartner mietweise gestellt wird, bleibt dessen Eigentum. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am Schluss der Veranstaltung wieder vollzählig und unversehrt demontiert, bzw. in Empfang genommen werden kann. Fehlende Teile werden dem Aussteller zu Tagespreisen in Rechnung gestellt. 5. Anschlüsse vom Versorgungsnetz bis zum Stand, dürfen nur vom ServicePartner vorgenommen werden. Das eigenständige Öffnen der Versorgungsschächte ist strengstens untersagt! Bei Zuwiderhandlung wird eine einmalige Mahn-/Straf - gebühr nach Abschnitt A, Absatz 1 erhoben. Die Schächte müssen für den Fall einer Störung jederzeit zugänglich sein. 6. Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene Leitungen eines anderen Standes, ist nicht gestattet und berechtigt den ServicePartner zur sofortigen Abschaltung der betroffenen Anschlüsse. Ebenso wir eine Mahn-/Strafgebühr nach Abschnitt A, Absatz 1 fällig. 7. Für die Folgen von Stromausfall, Spannungsschwankungen und Beschädigungen der Anlage, wird keine Haftung übernommen. Während der Veranstaltung stehen Monteure für den Stördienst zur Verfügung. Die Rufnummer hierzu befindet sich auf dem Vordruck S2.10, Seite Nicht benötigte elektrotechnische Geräte / Anlagen sind außerhalb der Geschäftszeiten auszuschalten. C Reklamation / Stornierung 1. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den anfallenden Kosten belastet, sofern er nicht den ServicePartner mindestens 3 Tage vor Aufbaubeginn schriftlich verständigt. 2. Reklamationen über den Umfang der Lieferung/Leistung sind vor dem Abbau des Standes zu überprüfen und dem ServicePartner mitzuteilen. Reklamationen nach der Veranstaltung können aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Prüfung der Lieferung/Leistung nicht anerkannt werden. Bitte beachten Sie Info 3 Informationen von A-Z und Info 4 Technische Richtlinien. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

41 Standskizze für die Elektroversorgung S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Firmenstempel: Halle/Stand Standskizze mit genauer Maßangabe für die Elektroversorgung Achtung! Nicht für Standbau! Bitte ankreuzen 1:200 1:100 1:50 Bitte wenden!

42 140 Elektromaterial Beschreibung S2.11 expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Firmenstempel: Halle/Stand zu Pos. 2.1 (bei Bedarf in Pos. 1.4 enthalten) Verteiler Typ 1 max. Belastbarkeit: 9 kw 3 Wechselstromsteckdosen à 16 A über FI 25/0,03 A 3-polig abschaltbar 1 Wechselstromsteckdose 16 A über FI 25/0,03 1-polig abschaltbar 1 CEE-Steckdose 5-polig 230 / 400 V 16 A über FI. 25/0,03 3-polig abschaltbar zu Pos. 2.2 (bei Bedarf in Pos. 1.5 enthalten) Verteiler Typ 2 max. Belastbarkeit: 20 kw 6 Wechselstromsteckdosen über je einen LS-Schalter B 16 A, 1-polig abschaltbar 2 CEE-Steckdosen, 5-polig 230/400 V über einen LS-Schalter B 16 A, 3-polig abschaltbar alle Stromkreise sind über einen FI 40/0,03 A, 3-polig geführt zu Pos. 2.3 Verteiler Typ 3 max. Belastbarkeit: 40 kw 14 Wechselstromsteckdosen über je einen LS-Schalter B 16 A, 1-polig abschaltbar 2 CEE-Steckdosen 5-polig 230 / 400 V 16 A über je einen LS-Schalter B 16 A, 3-polig abschaltbar alle Stromkreise mit FI. zu Pos. 2.4 Verteiler Typ 4 max. Belastbarkeit: 40 kw 4 CEE-Steckdosen, 5-polig 230/400 V 32 A über je ein 3-poliges Sicherungselement abschaltbar alle Stromkreise ohne FI. Alternativ zu Pos. 2.3 oder 2.4 Verteiler Typ 6 max. Belastbarkeit: 40 kw 4 Wechselstromsteckdosen über je einen LS-Schalter B 16 A, 1-polig, abschaltbar 1 CEE-Steckdose 5-polig, 230 / 400 V 16 A über einen LS-Schalter B 16 A, 3-polig, abschaltbar 1 CEE-Steckdose 5-polig 230 / 400 V 32 A über ein 3-poliges Sicherungselement abschaltbar alle Stromkreise ohne FI. zu Pos. 2.5 Verteiler Typ 5 max. Belastbarkeit: 80kW 6 CEE-Steckdosen, 5-polig 230/400 V 32 A über je ein 3-poliges Sicherungselement abschaltbar 2 CEE-Steckdosen, 5-polig 230/400 V 63 A über je ein 3-poliges Sicherungselement abschaltbar alle Stromkreise ohne FI. zu Pos Strahler Klemmstrahler für Wandmontage, 120 W, schwenkbar zu Pos Strahler Strahler für Stromschiene 300 W, schwenkbar zu Pos. 3.5 Strahler Strahler für Stromschiene 120 W, schwenkbar Strahler Auslegestrahler 50 cm für Wandmontage, 75 W, schwenkbar

43 Schließlich ist Kommunikation auf einer Messe das A und O Immer High Speed: unser Internet Internetanbindung ist nicht gleich Internetanbindung das gilt auch für Ihre Tage auf der NürnbergMesse: Je nachdem, wie breitbandhungrig Ihre Anwendungen sind, können Sie eine asynchrone ADSL- oder aber eine synchrone SDSL- bzw. VDSL-Versorgung wählen. Unsere Streamgeschwindigkeiten beginnen bei 4 Mbit/s und erreichen bis zu 100 Mbit/s. Ein DSL-Router sowie eine IP-Adresse gehören zur Basis-Ausstattung, die Sie jederzeit erweitern können. )) Gebühren-Sparen inklusive: unsere Telefone Analog oder digital, Voice over IP oder Voice over WLAN, Anschluss ohne Telefon oder Anschluss mit kleiner Anlage: Auch rund ums Telefon lässt Ihnen die NürnbergMesse die Wahl. Nur in Sachen Telefongebühren machen wir ein Angebot, das so günstig ist, dass wir es ohne Alternative anbieten Sie dürfen es bei Ihrer Bestellung nur nicht vergessen! Fürs Standbüro: unser PC-Equipment Eine Messevorbereitung ist Stress genug. Da kann es durchaus entlastend sein, wenn Sie nicht auch noch Ihr Arbeitsplatz-Equipment mitbringen müssen, sondern einfach bei uns bestellen. Drucker, PCs oder Switche gehören zu unserem Standard-Angebot. Aber auch Sonderleistungen, die Sie nicht im Handbuch finden, können Sie gerne anfragen. So individuell Ihre Communication-Lösung sein mag das bekommen Sie immer: Betriebsfertige und termingerechte Installation und Übergabe sowie Abbau Kostenlose Service-Hotlines Modernsten technischen Standard, powered by NürnbergMesse und Siemens Enterprise Communications Internet S2.40 Telefon S2.41 PC-Equipment S2.43 powered by NürnbergMesse and Siemens Enterprise Communications S2.45

44 Communication Internet S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Ausführung durch * Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG Sales Germany South Von-der-Tann-Straße Nürnberg Firma Rücksendetermin XX.XX Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax UstID-Nr. 1. Standard: ADSL 1.1 Asynchrone Internetversorgung 4 Mbit/s Highspeed ADSL-Internetanbindung: bis zu 4 Mbit/s Downstream und 256 kbit/s Upstream Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) Inklusive technischer Anschaltung und DSL-Router Inklusive einer dynamischen IP-Adresse (Art ) EUR 295,00 Anzahl Optional eine feste öffentliche IP-Adresse (Art ) EUR 65, Asynchrone Internetversorgung 4 Mbit/s Highspeed ADSL-Internetanbindung: bis zu 4 Mbit/s Downstream und 1 Mbit/s Upstream Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) Inklusive technischer Anschaltung und DSL-Router Inklusive einer dynamischen IP-Adresse (Art ) EUR 410,00 Anzahl Optional eine feste öffentliche IP-Adresse (Art ) EUR 65, Asynchrone Internetversorgung 16 Mbit/s Highspeed ADSL-Internetanbindung: bis zu 16 Mbit/s Downstream und 1 Mbit/s Upstream Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) Inklusive technischer Anschaltung und DSL-Router Inklusive einer dynamischen IP-Adresse (Art ) EUR 850,00 Anzahl Optional eine feste öffentliche IP-Adresse (Art ) EUR 65,00 2. Professional: SDSL/VDSL 2.1 Synchrone Internetversorgung 4 Mbit/s Highspeed SDSL-Internetanbindung: bis zu 4 Mbit/s Downstream und 4 Mbit/s Upstream Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) Inklusive technischer Anschaltung und SDSL-Router Inklusive einer festen öffentlichen IP-Adresse (Art ) EUR 1.050,00 Anzahl Weitere feste öffentliche IP-Adressen auf Anfrage 2.2 Synchrone Internetversorgung 10 Mbit/s Highspeed SDSL-Internetanbindung: bis zu 10 Mbit/s Downstream und 10 Mbit/s Upstream Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) Inklusive technischer Anschaltung und SDSL-Router Inklusive einer festen öffentlichen IP-Adresse (Art ) EUR 1.950,00 Anzahl Weitere feste öffentliche IP-Adressen auf Anfrage 2.3 IP Connect Ethernet Internetversorgung 50/100 Mbit/s Synchrone Highspeed VDSL-Internetanbindung mindestens 50 Mbit/s nutzbar Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) Inklusive technischer Anschaltung und SDSL-Router Inklusive einer festen öffentlichen IP-Adresse (Art ) EUR 3.250,00 Anzahl Weitere feste öffentliche IP-Adressen auf Anfrage * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

45 154 Geschäftsbedingungen Communication 1. Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: die jeweiligen Bestellvordrucke; diese Geschäftsbedingungen Communication; die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) für Leistungen externer Netzbetreiber (z.b. Siemens Enterprise Communications) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. 2. Bestellungen Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der NürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, die auch stillschweigend, z.b. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristigen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25% des beauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für den Messestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der NürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich. 3. Bereitstellungszeitraum Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftragen. 4. Überlassung Alle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenen Geräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischen Vorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt. Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP- Adressen, bzw. Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnung freigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfügung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse ebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesse auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen der NürnbergMesse die Störung beheben. Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit dies technisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preislisten. 5. Servicestellen/User Help Desk Für den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgenden Rufnummern erreichbar: Communication Produkte (xdsl, Telefon, ): +49 (0) Wireless LAN Produkte: +49 (0) Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar: 3 Tage vor und während der Veranstaltung: Mo. So., Feiertag 8.00 bis Uhr bzw. bis Veranstaltungsende Außerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit: Mo. Fr bis Uhr 6. Verlust/Haftung Sollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Punkt 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhanden gekommen oder beschädigt sein, so behalten wir uns vor, dem Aussteller einen Schadenersatz gemäß Wertekategorie in Rechnung stellen. Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind: Kategorie A EUR 500,00 (z.b. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und sonstige Kommunikationsendeinrichtungen) Kategorie B EUR 1.000,00 (z.b. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router) Kategorie C EUR 1.500,00 (z.b. PC und andere Rechner-Produkte) Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft. 7. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. 8. Anschlussbedingungen Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner zur Verfügung gestellt. Die Vergütung wird für die Bereitstellung der Informations- und Kommunikationsdienstleistung fällig, unabhängig davon, ob der Anschluss vom Aussteller auch genutzt wird. Die NürnbergMesse gewährleistet dabei, dass der Informations- und Kommunikations-Anschluss bereitgestellt wird und evtl. Störungen und Ausfälle während der Servicezeiten zügig behoben werden. Störungen und Ausfälle sind der NürnbergMesse unverzüglich zu melden; andernfalls können eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung des Informations- und Kommunikations-Anschlusses nicht gewährleistet werden. Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzugeben und auf diese Weise die Nutzung der Informationsund Kommunikationsdienstleistungen durch einen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung, Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen. Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von 8 Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, die auf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikations-infrastruktur zurückzuführen sind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe der Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations- Anschlüsse unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge, dass keine verbotenen oder ungesetzlichen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstige Handlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlangen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit dem gemieteten Anschluss/IP Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zum Ersatz des Schadens verpflichtet, außer er weist nach, dass der ihm zugewiesene Informationsund Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden von Dritten gebraucht wurde. Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt. Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungen an mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberen Geschoss. Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunkte werden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werden individuell verrechnet. 9. Kundeneigene Wireless LAN Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den MesseService gestattet. Ein WLAN kann zu technischen Schwierigkeiten führen. Die Genehmigung ist mit dem Vordruck Genehmigung/Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN zu beantragen. Der Aussteller haftet für Schäden, welche durch den Betrieb eines nicht genehmigten WLAN entstehen. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zu halten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätes beigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN- Netze zuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschalten zu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird. Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehörenden Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung des Funknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Siemens Enterprise Communications ist auf dem Gelände der NürnbergMesse alleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung. Die NürnbergMesse räumt Siemens Enterprise Communications für den flächendeckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit über die WLAN Standards IEEE b/g im 2,4 GHz Band und IEEE a/h im 5 GHz Band ein. Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner der NürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN- Netzen, steht auf dem Gelände der NürnbergMesse ausschließlich der Kanal 1 im 2,4 GHz Band (2412 MHz) zur Nutzung zur Verfügung. Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnung pro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nicht zu genehmigen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze, als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. Diese Netze können evtl. nach Prüfung noch genehmigt werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMesse zu deaktivieren ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung besteht nicht. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieser WLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt. 10. Rücknahme von Endeinrichtungen Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Ausnahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Punkt 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.

46 Communication Telefon S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Ausführung durch * Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG Sales Germany South Von-der-Tann-Straße Nürnberg Firma Rücksendetermin XX.XX Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax UstID-Nr. 3. Telefonanschlüsse ohne Endgerät 3.1 Analoger Telefonanschluss Zur Anschaltung individueller Telefonendgeräte, Faxgeräte oder ausstellereigener Kombigeräte Ohne Endgerät Inklusive technischer Anschaltung und Rufnummer (Art ) EUR 115,00 Anzahl 3.2 ISDN-Anschluss ISDN S0-Anschluss mit DSS1-Protokoll zur Anschaltung von Kleinanlagen, Cash-Modems, ISDN-Faxgeräten Ohne Endgerät Inklusive technischer Anschaltung und zwei Rufnummern (Art ) EUR 155,00 Anzahl Gebühren-Paket (obligatorisch) x Gebühren-Paket Bei Bestellung der Produkte 3.1 und 3.2 ist je bestelltem Anschluss ein Gebühren-Paket zu buchen In alle Festnetz- und Mobilfunknetze In Industrieländer Europas und weite Teile der Welt *) Maximal 120 Minuten je Veranstaltungstag **) Gültig über die gesamte Veranstaltungslaufzeit Veranstaltungsdauer 1-3 Tage EUR 35,00 (Art ) Veranstaltungsdauer ab 4 Tage EUR 49,00 (Art ) *) Alle Länder Europas sowie China, USA, Kanada, Russland, Argentinien, Australien, Brasilien, Hong Kong, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Thailand **) Werden mehr als 120 Minuten an einem Messetag verbraucht oder wird in andere als die o.g. Länder telefoniert, stellen wir Ihnen dies nach Aufwand und entsprechend der Tarifliste mit Minimum EUR 10,00 in Rechnung. Ausgeschlossen sind Sonderrufnummern (0800er, 0190er Nummern etc.). * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

47 156 Geschäftsbedingungen Communication 1. Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: die jeweiligen Bestellvordrucke; diese Geschäftsbedingungen Communication; die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) für Leistungen externer Netzbetreiber (z.b. Siemens Enterprise Communications) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. 2. Bestellungen Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der NürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, die auch stillschweigend, z.b. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristigen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25% des beauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für den Messestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der NürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich. 3. Bereitstellungszeitraum Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftragen. 4. Überlassung Alle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenen Geräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischen Vorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt. Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP- Adressen, bzw. Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnung freigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfügung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse ebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesse auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen der NürnbergMesse die Störung beheben. Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit dies technisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preislisten. 5. Servicestellen/User Help Desk Für den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgenden Rufnummern erreichbar: Communication Produkte (xdsl, Telefon, ): +49 (0) Wireless LAN Produkte: +49 (0) Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar: 3 Tage vor und während der Veranstaltung: Mo. So., Feiertag 8.00 bis Uhr bzw. bis Veranstaltungsende Außerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit: Mo. Fr bis Uhr 6. Verlust/Haftung Sollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Punkt 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhanden gekommen oder beschädigt sein, so behalten wir uns vor, dem Aussteller einen Schadenersatz gemäß Wertekategorie in Rechnung stellen. Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind: Kategorie A EUR 500,00 (z.b. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und sonstige Kommunikationsendeinrichtungen) Kategorie B EUR 1.000,00 (z.b. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router) Kategorie C EUR 1.500,00 (z.b. PC und andere Rechner-Produkte) Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft. 7. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. 8. Anschlussbedingungen Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner zur Verfügung gestellt. Die Vergütung wird für die Bereitstellung der Informations- und Kommunikationsdienstleistung fällig, unabhängig davon, ob der Anschluss vom Aussteller auch genutzt wird. Die NürnbergMesse gewährleistet dabei, dass der Informations- und Kommunikations-Anschluss bereitgestellt wird und evtl. Störungen und Ausfälle während der Servicezeiten zügig behoben werden. Störungen und Ausfälle sind der NürnbergMesse unverzüglich zu melden; andernfalls können eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung des Informations- und Kommunikations-Anschlusses nicht gewährleistet werden. Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzugeben und auf diese Weise die Nutzung der Informationsund Kommunikationsdienstleistungen durch einen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung, Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen. Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von 8 Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, die auf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikations-infrastruktur zurückzuführen sind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe der Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations- Anschlüsse unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge, dass keine verbotenen oder ungesetzlichen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstige Handlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlangen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit dem gemieteten Anschluss/IP Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zum Ersatz des Schadens verpflichtet, außer er weist nach, dass der ihm zugewiesene Informationsund Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden von Dritten gebraucht wurde. Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt. Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungen an mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberen Geschoss. Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunkte werden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werden individuell verrechnet. 9. Kundeneigene Wireless LAN Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den MesseService gestattet. Ein WLAN kann zu technischen Schwierigkeiten führen. Die Genehmigung ist mit dem Vordruck Genehmigung/Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN zu beantragen. Der Aussteller haftet für Schäden, welche durch den Betrieb eines nicht genehmigten WLAN entstehen. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zu halten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätes beigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN- Netze zuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschalten zu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird. Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehörenden Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung des Funknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Siemens Enterprise Communications ist auf dem Gelände der NürnbergMesse alleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung. Die NürnbergMesse räumt Siemens Enterprise Communications für den flächendeckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit über die WLAN Standards IEEE b/g im 2,4 GHz Band und IEEE a/h im 5 GHz Band ein. Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner der NürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN- Netzen, steht auf dem Gelände der NürnbergMesse ausschließlich der Kanal 1 im 2,4 GHz Band (2412 MHz) zur Nutzung zur Verfügung. Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnung pro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nicht zu genehmigen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze, als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. Diese Netze können evtl. nach Prüfung noch genehmigt werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMesse zu deaktivieren ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung besteht nicht. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieser WLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt. 10. Rücknahme von Endeinrichtungen Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Ausnahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Punkt 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.

48 Communication Telefon S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Ausführung durch * Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG Sales Germany South Von-der-Tann-Straße Nürnberg Firma Rücksendetermin XX.XX Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax UstID-Nr. 4. Telefonanschlüsse mit Endgerät 4.1 IP-Phone OpenStage 20 Voice over IP-Lösung Endgerät mit 2-zeiligem, schwenkbarem Display Inklusive Anschluss und Rufnummer (Art ) EUR 115,00 Anzahl 4.2 WLAN-Telefon optipoint WL2 Voice over WLAN-Lösung Erreichbarkeit und Empfang auf dem gesamten Messegelände *) Inklusive Anschluss und Rufnummer (Art ) EUR 135,00 Anzahl *) Metallische Aufbauten, Verkleidungen und Störsender können die 100%-ige Erreichbarkeit und den Empfang beeinträchtigen. 4.3 Schnurlose Telefonanlage Gigaset Mobiles Telefonieren in örtlich begrenzter DECT-Zelle Inklusive 1 schnurloses Telefonendgerät Gigaset S685 Maximal 5 weitere Endgeräte (Gigaset S680) anschließbar 30 Minuten Anrufbeantworter Inklusive technischer Anschaltung und Rufnummer (Art ) EUR 245,00 Anzahl 4.4 Weitere schnurlose Gigaset-Telefone zu Pos. 4.3 Gigaset S680 Telefonanlage-Gigaset (Art ) EUR 90,00 Anzahl 4.5 Faxgerät Laser-Fax S/W Inklusive Kopierfunktion Inklusive technischer Anschaltung und Rufnummer (Art ) EUR 255,00 Anzahl Gebühren-Paket (obligatorisch) x Gebühren-Paket Bei Bestellung eines der Produkte und 4.5 ist je bestelltem Anschluss ein Gebühren-Paket zu buchen In alle Festnetz- und Mobilfunknetze In Industrieländer Europas und weite Teile der Welt *) Maximal 120 Minuten je Veranstaltungstag **) Gültig über die gesamte Veranstaltungslaufzeit Veranstaltungsdauer 1-3 Tage EUR 35,00 (Art ) Veranstaltungsdauer ab 4 Tage EUR 49,00 (Art ) *) Alle Länder Europas sowie China, USA, Kanada, Russland, Argentinien, Australien, Brasilien, Hong Kong, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Thailand **) Werden mehr als 120 Minuten an einem Messetag verbraucht oder wird in andere als die o.g. Länder telefoniert, stellen wir Ihnen dies nach Aufwand und entsprechend der Tarifliste mit Minimum EUR 10,00 in Rechnung. Ausgeschlossen sind Sonderrufnummern (0800er, 0190er Nummern etc.). * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

49 Geschäftsbedingungen Communication 1. Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: die jeweiligen Bestellvordrucke; diese Geschäftsbedingungen Communication; die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) für Leistungen externer Netzbetreiber (z.b. Siemens Enterprise Communications) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. 2. Bestellungen Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der NürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, die auch stillschweigend, z.b. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristigen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25% des beauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für den Messestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der NürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich. 3. Bereitstellungszeitraum Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftragen. 4. Überlassung Alle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenen Geräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischen Vorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt. Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP- Adressen, bzw. Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnung freigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfügung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse ebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesse auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen der NürnbergMesse die Störung beheben. Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit dies technisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preislisten. 5. Servicestellen/User Help Desk Für den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgenden Rufnummern erreichbar: Communication Produkte (xdsl, Telefon, ): +49 (0) Wireless LAN Produkte: +49 (0) Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar: 3 Tage vor und während der Veranstaltung: Mo. So., Feiertag 8.00 bis Uhr bzw. bis Veranstaltungsende Außerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit: Mo. Fr bis Uhr 6. Verlust/Haftung Sollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Punkt 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhanden gekommen oder beschädigt sein, so behalten wir uns vor, dem Aussteller einen Schadenersatz gemäß Wertekategorie in Rechnung stellen. Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind: Kategorie A EUR 500,00 (z.b. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und sonstige Kommunikationsendeinrichtungen) Kategorie B EUR 1.000,00 (z.b. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router) Kategorie C EUR 1.500,00 (z.b. PC und andere Rechner-Produkte) Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft. 7. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. 8. Anschlussbedingungen Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner zur Verfügung gestellt. Die Vergütung wird für die Bereitstellung der Informations- und Kommunikationsdienstleistung fällig, unabhängig davon, ob der Anschluss vom Aussteller auch genutzt wird. Die NürnbergMesse gewährleistet dabei, dass der Informations- und Kommunikations-Anschluss bereitgestellt wird und evtl. Störungen und Ausfälle während der Servicezeiten zügig behoben werden. Störungen und Ausfälle sind der NürnbergMesse unverzüglich zu melden; andernfalls können eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung des Informations- und Kommunikations-Anschlusses nicht gewährleistet werden. Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzugeben und auf diese Weise die Nutzung der Informationsund Kommunikationsdienstleistungen durch einen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung, Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen. Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von 8 Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, die auf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikations-infrastruktur zurückzuführen sind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe der Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations- Anschlüsse unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge, dass keine verbotenen oder ungesetzlichen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstige Handlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlangen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit dem gemieteten Anschluss/IP Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zum Ersatz des Schadens verpflichtet, außer er weist nach, dass der ihm zugewiesene Informationsund Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden von Dritten gebraucht wurde. Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt. Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungen an mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberen Geschoss. Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunkte werden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werden individuell verrechnet. 9. Kundeneigene Wireless LAN Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den MesseService gestattet. Ein WLAN kann zu technischen Schwierigkeiten führen. Die Genehmigung ist mit dem Vordruck Genehmigung/Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN zu beantragen. Der Aussteller haftet für Schäden, welche durch den Betrieb eines nicht genehmigten WLAN entstehen. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zu halten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätes beigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN- Netze zuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschalten zu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird. Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehörenden Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung des Funknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Siemens Enterprise Communications ist auf dem Gelände der NürnbergMesse alleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung. Die NürnbergMesse räumt Siemens Enterprise Communications für den flächendeckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit über die WLAN Standards IEEE b/g im 2,4 GHz Band und IEEE a/h im 5 GHz Band ein. Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner der NürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN- Netzen, steht auf dem Gelände der NürnbergMesse ausschließlich der Kanal 1 im 2,4 GHz Band (2412 MHz) zur Nutzung zur Verfügung. Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnung pro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nicht zu genehmigen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze, als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. Diese Netze können evtl. nach Prüfung noch genehmigt werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMesse zu deaktivieren ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung besteht nicht. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieser WLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt. 10. Rücknahme von Endeinrichtungen Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Ausnahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Punkt 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.

50 Communication PC-Equipment S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Ausführung durch * Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG Sales Germany South Von-der-Tann-Straße Nürnberg Firma Rücksendetermin XX.XX Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax UstID-Nr. 5. PC-Equipment 6. Sonderleistungen 5.1 Arbeitsstation Notebook mit Standard- Office-Anwendungen und Standard-Webbrowser Flachbildschirm, Tastatur und Maus Inklusive technischer Anschaltung (Art ) EUR 310,00 Anzahl 5.2 Drucker Laserdrucker S/W Inklusive technischer Anschaltung (Art ) EUR 85,00 Anzahl 6.1 Leitungszuführung zum Stand Kupfer-Kabelzuführung vom Hauptverteiler zum Stand (Art ) EUR 255,00 Anzahl 6.2 Lichtwellenleiter-Verbindung LWL-Verbindung zwischen Ausstellerständen (Art ) Preis auf Anfrage Anzahl 6.3 Arbeitsleistungen je 15 Minuten Einsätze und Zusatzarbeiten durch separaten Techniker Berechnung nach tatsächlichem Aufwand (Art ) EUR 25, LAN-Switch 8 Port Switch, Geschwindigkeit: 10/100 Mbit/s Anschlüsse: 8 x RJ45 Unterstützung der gängigen Standards IEEE und IEEE 802.3u. (Art ) EUR 110,00 Anzahl * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

51 Geschäftsbedingungen Communication 1. Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: die jeweiligen Bestellvordrucke; diese Geschäftsbedingungen Communication; die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) für Leistungen externer Netzbetreiber (z.b. Siemens Enterprise Communications) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. 2. Bestellungen Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der NürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, die auch stillschweigend, z.b. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristigen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25% des beauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für den Messestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der NürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich. 3. Bereitstellungszeitraum Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftragen. 4. Überlassung Alle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenen Geräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischen Vorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt. Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP- Adressen, bzw. Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnung freigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfügung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse ebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesse auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen der NürnbergMesse die Störung beheben. Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit dies technisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preislisten. 5. Servicestellen/User Help Desk Für den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgenden Rufnummern erreichbar: Communication Produkte (xdsl, Telefon, ): +49 (0) Wireless LAN Produkte: +49 (0) Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar: 3 Tage vor und während der Veranstaltung: Mo. So., Feiertag 8.00 bis Uhr bzw. bis Veranstaltungsende Außerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit: Mo. Fr bis Uhr 6. Verlust/Haftung Sollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Punkt 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhanden gekommen oder beschädigt sein, so behalten wir uns vor, dem Aussteller einen Schadenersatz gemäß Wertekategorie in Rechnung stellen. Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind: Kategorie A EUR 500,00 (z.b. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und sonstige Kommunikationsendeinrichtungen) Kategorie B EUR 1.000,00 (z.b. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router) Kategorie C EUR 1.500,00 (z.b. PC und andere Rechner-Produkte) Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft. 7. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. 8. Anschlussbedingungen Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner zur Verfügung gestellt. Die Vergütung wird für die Bereitstellung der Informations- und Kommunikationsdienstleistung fällig, unabhängig davon, ob der Anschluss vom Aussteller auch genutzt wird. Die NürnbergMesse gewährleistet dabei, dass der Informations- und Kommunikations-Anschluss bereitgestellt wird und evtl. Störungen und Ausfälle während der Servicezeiten zügig behoben werden. Störungen und Ausfälle sind der NürnbergMesse unverzüglich zu melden; andernfalls können eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung des Informations- und Kommunikations-Anschlusses nicht gewährleistet werden. Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzugeben und auf diese Weise die Nutzung der Informationsund Kommunikationsdienstleistungen durch einen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung, Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen. Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von 8 Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, die auf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikations-infrastruktur zurückzuführen sind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe der Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations- Anschlüsse unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge, dass keine verbotenen oder ungesetzlichen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstige Handlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlangen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit dem gemieteten Anschluss/IP Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zum Ersatz des Schadens verpflichtet, außer er weist nach, dass der ihm zugewiesene Informationsund Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden von Dritten gebraucht wurde. Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt. Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungen an mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberen Geschoss. Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunkte werden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werden individuell verrechnet. 9. Kundeneigene Wireless LAN Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den MesseService gestattet. Ein WLAN kann zu technischen Schwierigkeiten führen. Die Genehmigung ist mit dem Vordruck Genehmigung/Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN zu beantragen. Der Aussteller haftet für Schäden, welche durch den Betrieb eines nicht genehmigten WLAN entstehen. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zu halten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätes beigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN- Netze zuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschalten zu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird. Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehörenden Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung des Funknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Siemens Enterprise Communications ist auf dem Gelände der NürnbergMesse alleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung. Die NürnbergMesse räumt Siemens Enterprise Communications für den flächendeckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit über die WLAN Standards IEEE b/g im 2,4 GHz Band und IEEE a/h im 5 GHz Band ein. Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner der NürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN- Netzen, steht auf dem Gelände der NürnbergMesse ausschließlich der Kanal 1 im 2,4 GHz Band (2412 MHz) zur Nutzung zur Verfügung. Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnung pro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nicht zu genehmigen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze, als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. Diese Netze können evtl. nach Prüfung noch genehmigt werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMesse zu deaktivieren ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung besteht nicht. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieser WLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt. 10. Rücknahme von Endeinrichtungen Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die NürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Ausnahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Punkt 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.

52 Communication Standskizze S expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Firmenstempel: Halle/Stand Standskizze mit genauer Maßangabe für die Einrichtung des Telekommunikationsanschlusses Achtung! Nicht für Standbau! Bitte ankreuzen 1:200 1:100 1:50 Bitte wenden!

53 Genehmigung bei Abweichung von den Brandschutzrichtlinien expobusiness congress September2010 Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum Nürnberg Fax +49(0) P2 Firma Rücksendetermin Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Anmeldung von anzeige-, abnahme- und genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen bei der Städtischen Branddirektion Nürnberg (Unter Beachtung der Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen, siehe Info 4, Punkt 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen.) In unserem Stand befinden sich folgende Anlagen oder Einrichtungen, die gemäß den beigefügten Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen durch die Städtische Branddirektion Nürnberg genehmigt werden müssen: (Bitte ankreuzen) Rückfragen: NürnbergMesse GmbH Bereich Technik/Brandschutz Jürgen Gollwitzer Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) juergen.gollwitzer@nuernbergmesse.de Auflagen durch NürnbergMesse: Standbau mit > 30 m 2 geschlossener Deckenfläche, bedingt zertifiziertes, sprinklertaugliches Material oder Ersatzmaßnahme. Dekorationsmaterial entspricht nicht mindestens Baustoffklasse B1 bzw. Euroklasse B oder C (Bodenbelag, Wandbelag, Dekoration, Deckenmaterial) Druckgasflaschen (grundsätzlich) Feuergefährliche Handlungen (Schneiden, Schweißen, Löten, Grillen, Heizen, Kerzen, Brennpaste,...) Feuergefährliche Exponate (Öfen, Brenner, Pellets, ) Anmeldepflichtige Anlagen (Lasergeräte, Röntgenstrahler) Pyrotechnische Vorführungen (Feuerwerk, Nebelmaschine, ) Kunststoffe (Styropor, Acrylglas, Folien,.) Brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Öle, Fette, Alkohole, ) Abgasemissionen (Motoren/Heizöfen, ) Sonstiges/Beschreibung: _ Genehmigt, Datum Unterschrift Auflagen durch zuständige Brandschutzdienststelle: Genehmigt, Datum Unterschrift, Stempel Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

54 62 Feuerlöscher S1.a expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH MesseService Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) messeservice@nuernbergmesse.de Rücksendetermin Ausführung durch * Messebau Wörnlein GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@woernlein.de Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung Feuerlöscher für Messemietstände, mietweise, Preis für die Dauer der Veranstaltung, inklusiv Anlieferung und Abholung, Preis pro Stück Stück EUR 1. Schaumlöscher 6 l Inhalt, konzipiert und ausgelegt nach EN 3, 38,90 Leistungsklasse 21 A, 233 B 6 Löschmitteleinheiten 2. Fettbrandlöscher konzipiert und ausgelegt nach EN 3 69,00 Leistungsklassen A13, B113, F75 4 Löschmitteleinheiten Geeignet zum Ablöschen von brennendem Speiseöl oder -fett Die Bestellungen müssen bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltung eingegangen sein, andernfalls erhöht sich der Preis um 40% Expresszuschlag. Die Auslieferung erfolgt am ersten Laufzeittag ab 8:30 Uhr gegen Unterschrift. Die Feuerlöscher werden zum Ende Der Veranstaltung am letzten Laufzeittag abgeholt. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung werden beim Schaumlöscher EUR 35,00 und beim Fettbrandlöscher EUR 65,00 als Aufwandsentschädigung fällig. Weitergehende Schäden an Personen bzw. an Ständen, Ausstellungsgütern etc. sind hiermit nicht abgegolten und sind direkt mit den Geschädigten zu klären. Eine sachgerechte Nutzung im Falle eines Brandes ist dagegen im Preis inbegriffen. Der Aussteller ist ab der Übergabe des Feuerlöschers am Stand bis zur Abholung durch den ServicePartner (bis maximal 1 Stunde nach dem offiziellen Ende des letzten Laufzeittages) für die gemieteten Feuerlöscher verantwortlich. Die Zahlung muss vor der Veranstaltung erfolgen; ist dies auf Grund von verspäteter Bestellung nicht mehr möglich, nimmt der ServicePartner die Abrechnung während der Messe vor. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, Visa. Besondere Servicebedingungen der Firma Messebau Wörnlein GmbH 1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits kein Widerruf erfolgt. 2. Der Mietpreis versteht sich, wenn nicht anders angegeben, für die Dauer der Veranstaltung. 3. Alle genannten Positionen, wenn nicht anders angegeben, werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. 4. Zieht ein Aussteller die Bestellung zurück, so muss der ServicePartner bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltung schriftlich informiert werden, da sonst der volle Mietpreis in Rechnung gestellt wird. 5. Die Bezahlung ist nach Rechnungserhalt sofort fällig, ohne Abzug. Ausländische Kunden, die bargeldlos Rechnungen begleichen, werden Transferkosten berechnet. 6. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 7. Gerichtsort und Erfüllungsstand, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

55 Florale Standdekoration S expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX.2006 XX.XX Ausführung durch * Hallen 1 5 Blumenhaus Küchle Florale Standdekoration Hallen 6 12 Blumen Kuhn Floraldesign GmbH Florale Standdekoration, Eventdekoration Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (Preisbeispiele für florale Standgestaltung umseitig) 1. Kunststoffgefäß Standard weiß, andere Farben auf Anfrage, bepflanzt mit grüner Hauptpflanze, grüner und blühender Unterbepflanzung, auf Wunsch bunt oder in bestimmten Farbtönen, geeignet für Bodenaufstellung (Mietgefäße) Durchmesser 0,90 m Durchmesser 0,70 m oder 0,70 x 0,70 m Durchmesser 0,60 m oder 0,60 x 0,60 m Durchmesser 0,50 m oder 0,50 x 0,50 m Durchmesser 0,37 m oder 0,40 x 0,40 m EUR Anzahl 289,20 bis 384,50 _ 116,90 bis 215,15 _ 83,10 bis 170,70 _ 73,30 bis 150,00 _ 49,50 bis 95,75 _ 0,35 m x 0,70 m 83,10 bis 117,95 _ 0,35 m x 0,90 m 99,90 bis 146,70 _ 2. Kunststoffkasten 1,00 x 0,15 x 0,15 m bepflanzt mit grünen und blühenden oder nur grünen Pflanzen (Mietgefäß) 3. Kunststoffkasten 0,53 m x 0,18 m x 0,14 m gestaltet mit Schnittblumen und Blattwerk 45,25 _ 98,40 _ 4. Pflanzflächen, mit Folie unterlegt, ohne Einfassung, inkl. Substrat, gestaltet mit flacher, grüner und blühender Bepflanzung pro m 2 (aufwändigere Bepflanzung möglich) 56,85 bis 92,90 _ 5. Mietpflanze mit Übertopf z.b. verschiedene Ficusund Palmenarten, Lorbeerpyramiden, -Säulen, -Kugeln, Dracaenaarten, Bambus, Oliven 21,70 bis 83,45 _ 6. Mietpflanzen mit Übertopf, gestaltet mit farbigen, floralen Accessoires, oder Solitairpflanze mit Übertopf 7. Mietpflanze, große Solitärpflanze, wie Bambus, Chameropspalmen, Oliven etc. vorhanden, Preise größenabhängig 8. Pflanzschale oder Pflanze, in modernem Keramik-, Glas-, Kunststoff-, oder Metallgefäß gestaltet für Counter oder Sideboard, klein bis mittelgroß mittelgroß bis groß 9. Arrangement in Gefäß oder Schale, geeignet für Counter oder Sideboard gestaltet mit Schnittblumen, Blattwerk und evtl. Accessoires klein bis mittelgroß mittelgroß bis groß 32,45 bis 117,95 _ auf Anfrage _ 16,10 bis 45,25 _ 33,10 bis 92,90 _ 20,10 bis 34,85 _ 33,00 bis 103,80 _ 10. Arrangement für Stehtisch, gestaltet mit Schnittblumen, Blattwerk und evtl. Accessoires 11. Arrangement für kleinen Besprechungstisch, gestaltet mit Schnittblumen Blattwerk und evtl. Accessoires 12. Floralarrangement, geeignet für Bodenpositionierung, mittlere Größe (Mietgefäß) EUR Anzahl 6,90 bis 16,90 _ 13,40 bis 22,60 _ 105,40 bis 146,70 _ Gerne werden weitere Angebote für individuelle Standgestaltungen (Floralkonzeptionen) erstellt. Große Pflanzenauswahl, auch in Sondergrößen und individuelle Gefäße auch moderne hohe Gefäße auf Anfrage möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre Farbwünsche für Arrangements und blühende Pflanzen mit! Alle Preise für Mietpflanzen einschließlich weißen oder Terrakotta Kunststoff Übertopf, Anlieferung und Abholung. Aluminium- oder Zinklookgefäße oder ähnlich gegen Aufpreis möglich. Der Aussteller ist bis zur Abholung bis maximal 3 Stunden nach Veranstaltungsende durch den ServicePartner für Mietpflanzen und Gefäße verantwortlich. Bitte beachten Sie unsere Internetseiten mit Bildbeispielen. ServicePartner: Hallen 1 5 Blumenhaus Küchle Poststraße Hersbruck Tel +49 (0) Fax +49 (0) blumenkuechle@t-online.de Hallen 6 12 Blumen Kuhn Floraldesign GmbH Vordere Sterngasse Nürnberg Tel +49 (0) /56 Fax +49 (0) info@blumenkuhn.de Der Servicepartner nimmt die Abrechnung bei Anlieferung vor. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA, Diners Club Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Servicepartner befindet sich bis zum Abend vor Veranstaltungsbeginn in den Servicebereichen der jeweiligen Ausstellungshallen. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

56 134 Preisbeispiele für die florale Standgestaltung 1. Eine in sich runde Sache: Gestaltung des Messestandes mit Kugellorbeerbäumen! 4. Wichtige Gespräche in angenehmer Atmosphäre: Durch Palmen beschirmt fühlen sich Ihre Kunden bestimmt sehr wohl! 5 Lorbeerkugeln mit Stamm EUR 251,80 3 Lorbeerkugeln ohne Stamm EUR 110,70 1 Besprechungstischarrangement EUR 13,50 1 Kentia-Palmen Tuff EUR 71,30 1 Kentia-Palmen Tuff solitär EUR 99,80 1 gestaltete Pflanze für Besprechungstisch EUR 6,70 2. Fühlen Sie sich wie Zuhause! Elegante Atmosphäre in ruhigen Farben! 5. Bei Venus liegen Sie richtig! 1 Pflanzobjekt (links) EUR 128,60 1 Arrangement (vorne) EUR 60,70 1 Counterarrangement (Mitte) EUR 40,70 2 Palmen solitär EUR 199,30 1 Arrangement in Edelstahlröhre EUR 193,40 1 Arrangement Besprechungstisch EUR 22,30 3. Pflanzenstars unter den Messepflanzen! 6. Beschwingt und kommunikativ! 2 Ficus benmina EUR 141,40 1 Farn solitär EUR 61,10 1 gestaltete Pflanze EUR 8,40 Bitte teilen Sie uns Ihre speziellen Wünsche mit! 1 Counterarrangement EUR 37,10 Bei diesen Bildbeispielen handelt es sich vorwiegend um große Solitär - pflanzen. Kleinere Pflanzengrößen sind jederzeit möglich (siehe Vorderseite). Weitere Bilder finden Sie in der Galerie des Standkonfigurators unter oder unter der homepage: Gerne beraten wir Sie in einem individuellem Gespräch über Ihre florale Standgestaltung. Alle Preise verstehen sich als Veranstaltungsmietpreise, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Aussteller ist bis zur Abholung durch den ServicePartner für die gemietete Ware verantwortlich.

57 Möbelgruppen 101 S1.50 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH MesseService Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) messeservice@nuernbergmesse.de Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * siehe unten Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung Bezeichnung Anzahl EUR 1. Sitzgruppe m.o.d. Gruppe mit 3 Stühlen 136,00 Gruppe mit 4 Stühlen 169,50 Bezeichnung Anzahl EUR 3. Bartheke U 273,00 Tisch Rondo Höhe 0,70 m; Durchmesser 0,70 m Gestell Chrom; Tischplatte anthrazit Designerstuhl m.o.d. Oberfläche grau, Gestell effektsilber 2. PC-Möbel design M 168,50 m 1,18 x 0,55 x 1,09 m Unterbau lichtgrau; mit abschließbaren Türen Umlaufende Bügel aus Aluminiumträger Ablage oben 0,30 m tief Front und obere Ablage: rot glänzend Front und obere Ablage: dunkles Holz, Front mit Rechtecklochung Bartheke U mit Barhocker Coma Chrom/schwarz; Höhe 0,75 m 303,50 4. Sitzgruppe Romeo Gruppe mit 2 Ledersesseln und 1 Beistelltisch 159,00 Gruppe mit 4 Ledersesseln und 2 Beistelltischen 296,50 1,50 x 0,70 x 1,10 m Unterbau lichtgrau; absperrbar; mit Plexi Optik Quadrat Ablage oval mit Rundrohrstützen; alle Platten mit Kabelauslässen; Korpus 0,70 x 0,35 x 0,70 m Farben ovale Platte: Buche lichtgrau blau rot PC-Möbel design M mit Barhocker Rondo Chrom/Buche; Höhe 0,90 m 198,00 Ausführung der Möbelgruppen 1 4 durch Serv icepartner: Messebau Wörnlein GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@woernlein.de Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% mindestens jedoch EUR 10,00 pro Auftrag verrechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und 3% Versicherungsbeitrag. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Nein, wir möchten keinen Gebrauch von der Versicherung machen und übernehmen selbst die Haftung für Stand und Mietgegenstände. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

58 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand S1.50 Bestellung (Fortsetzung) Bezeichnung Anzahl EUR 5. Kombination Pocket Kombination mit 3 Stühlen 74,25 Kombination mit 4 Stühlen 87,00 Bezeichnung Anzahl EUR 8. Kombination Gliss Kombination mit 3 Stühlen 138,00 Kombination mit 4 Stühlen 172,00 Stuhl Pocket, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken Kunststoff blau weiß anthrazit mint Tisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte weiß 0,80/0,75 m hoch 6. Kombination Swing Kombination mit 3 Stühlen 94,00 Kombination mit 4 Stühlen 113,00 Stuhl Gliss, Gestell Chrom, Sitzschale Polypropylen weiß schwarz rot Tisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte weiß 0,80/0,75 m hoch 9. Kombination Curve Kombination mit 3 Stühlen 140,00 Kombination mit 4 Stühlen 170,50 Schwingsessel, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Leder schwarz blau Tisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte weiß 0,80/0,75 m hoch 7. Kombination Bonni Kombination mit 3 Stühlen 93,00 Kombination mit 4 Stühlen 112,00 Kombination mit 3 Stühlen, Papierkorb und Prospektständer Punto 8 166,00 Kombination mit 4 Stühlen, Papierkorb und Prospektständer Punto 8 185,00 Stuhl Curve, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche, natur Tisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte Buche 0,80/0,75 m hoch 10. Kombination Plastic Kombination mit 3 Hockern 91,95 Kombination mit 4 Hockern 109,60 Polsterstuhl Bonni schwarz Tisch Chrom-matt, Platte weiß 0,80/0,75 m hoch Zusätzlich Prospektständer Punto 8, Gestell Metall grau mit 8 DIN A4-Ablagen und Papierkorb Hocker Plastic Polyethylen Tisch Plastic oval, Polyethylen 0,47/0,65/0,76 m hoch rot blau silber Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% mindestens jedoch EUR 10,00 pro Auftrag verrechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und 3% Versicherungsbeitrag. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Nein, wir möchten keinen Gebrauch von der Versicherung machen und übernehmen selbst die Haftung für Stand und Mietgegenstände. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

59 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand 103 S1.51 Bestellung (Fortsetzung) Bezeichnung Anzahl EUR 11. Kombination Breeze Kombination mit 4 Stühlen 159,50 Bezeichnung Anzahl EUR 14. Kombination Bitter Kombination mit 2 Barhockern 147,00 Kombination mit 3 Barhockern 192,00 Kombination mit 2 Barhockern, Papierkorb und Prospektständer Punto 4 220,00 Kombination mit 3 Barhockern, Papierkorb und Prospektständer Punto 4 265,00 Stuhl Breeze weiß schwarz Tisch Sea, rund, 0,80 m Durchmesser, Gestell Alu poliert, 0,73 m hoch Platte weiß anthrazit schwarz 12. Kombination Wood Kombination mit 4 Stühlen 118,00 Barhocker Bitter, Gestell Aluminium mit Buche Sitz Stehtisch Vienna, Gestell Aluminium, Platte Inox Zusätzlich Prospektständer Punto 4, Gestell Metall grau mit 4 DIN A4-Ablagen und Papierkorb 15. Kombination Buche Kombination mit 2 Barhockern 115,00 Kombination mit 3 Barhockern 140,50 Stuhl Wood weiß Buche Tisch Tonda, 0,80 m Durchmesser 13. Kombination Delta Kombination mit 1 x 1-Sitzer und 1 x 2-Sitzer 512,00 Kombination mit 2 x 1-Sitzer 380,00 Barhocker Z, Gestell Chrom, Sitz Buche Stehtisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte Buche 0,60/1,14 m hoch 16. Kombination Lem Kombination mit 2 Barhockern 193,00 1-Sitzer Delta, Füße Alu, Polster Stoff 2-Sitzer Delta, Füße Alu, Polster Stoff grau rot schwarz Club-Tisch Ronda, Gestell Chrom-matt, Platte Glas 0,50/0,51 m hoch Barhocker Lem weiß schwarz Buche Stehtisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte Buche 0,60/1,14 m hoch Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% mindestens jedoch EUR 10,00 pro Auftrag verrechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und 3% Versicherungsbeitrag. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Nein, wir möchten keinen Gebrauch von der Versicherung machen und übernehmen selbst die Haftung für Stand und Mietgegenstände. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

60 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand S1.51 Bestellung (Fortsetzung) Bezeichnung Anzahl EUR 17. Kombination Twist Kombination mit 2 Barhockern 171,00 Kombination mit 3 Barhockern 217,50 Bezeichnung Anzahl EUR 20. Kombination Vertigo Kombination mit 2 Barhockern 171,00 Kombination mit 3 Barhockern 217,50 Barhocker Twist, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken Stoff schwarz Stehtisch Chrom-matt, Platte 0,60 m, Glas 18. Kombination Hoop Kombination mit 2 Barhockern 148,00 Kombination mit 3 Barhockern 195,00 Barhocker Vertigo, Gestell Chrom-matt, Sitz und Lehne Buche natur Stehtisch Chrom-matt, Platte 0,60 m, Glas 21. Kombination All Round Kombination ohne Barhocker 342,00 Kombination mit 2 Barhockern 436,00 Barhocker Hoop, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß blau Stehtisch rund, Gestell Chrom-matt, Platte weiß 0,60/1,14 m hoch 19. Kombination Bar Kombination mit 2 Barhockern 158,00 Kombination mit 3 Barhockern 180,50 Kombination mit 2 Barhockern, Papierkorb und Prospektständer Punto 4 226,00 Kombination mit 3 Barhockern, Papierkorb und Prospektständer Punto 4 251,50 2 x Theke All Round, verschließbar, Korpus Kunststoff blau transluzent, Platte Multiplex Birke 0,80/1,10 m hoch (mit Verbindung 0,80 + 1,10 + 0,80 m) Barhocker Hoop, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff blau (Bild siehe 12.) Ausführung der Möbelgruppen 5 21 durch ServicePartner: Hummel Möbelverleih GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) nuernberg@hummel-mietmoebel.de Bartheke Syma New, Profil Aluminium, Füllung weiß, 1,00 x 0,50 x 1,25 m und Barhocker Z. Zusätzlich Prospektständer Punto 4, Gestell Metall grau mit 4 DIN A4-Ablagen und Papierkorb Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% mindestens jedoch EUR 10,00 pro Auftrag verrechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und 3% Versicherungsbeitrag. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Nein, wir möchten keinen Gebrauch von der Versicherung machen und übernehmen selbst die Haftung für Stand und Mietgegenstände. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

61 Zusätzliche Standausstattung, Bodenbelag und Mietmöbel expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * gerhard hoffmann messe- und ausstellungsbau gmbh Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@gh-exponet.de Halle/Stand 105 S1.60 Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (Besondere Servicebedingungen Vordruck S1.63) * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

62 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. gerhard hoffmann Halle/ Stand S1.60 Bestellung: Bodenbeläge lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 1. Art. Hebeboden, mit Verlegeplatten 120 mm hoch mit Alukante ohne Bodenbelag Ideal zur Unterflurverlegung von Kabeln, Rohren oder Wasseranschlüssen m 2 29,00 2. Art. Rips-Bahnenware, fabrikneue Einwegware, einschließlich verlegen und entsorgen, Abdeckfolie 20/90 hellgrau 20/91 blau 20/96 anthrazit 20/93 braun 20/94 beige 20/95 grün 20/92 rot m 2 9,50 Velours-Bahnenware, fabrikneue Einwegware, einschließlich verlegen und entsorgen, Abdeckfolie 20/61 anthrazit 20/60 grau 20/62 blau m 2 12,40 weitere Farben auf Anfrage 20/115 Abdeckfolie m 2 1,45 3. Art. Laminatboden auf Spanplatte verlegt, inklusive Aluminium-Abschlussleiste Schoko m 2 auf Anfrage 20/19 Buche m 2 26,50 20/21 Kirsche m 2 26,50 Ahorn m 2 26,50 m 2 Wände und Türen lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 7. Art. Vorhang für Kabineneinbau, Eingangsbreite Kabine: 960 mm 28/49 weiß St. 29,90 28/54 grau St. 29,90 28/51 blau St. 29,90 8. Art. 28/4 Drehtür, weiß, DIN R St. 69,50 28/5 Drehtür, weiß, DIN L St. 69,50 28/61 Buche St. 75,00 Sonderfarbe nach RAL: St. auf Anfrage 9. Art. 28/10 Falttüre, weiß St. 98,00 Falttüre mit zusätzlichen Blendenvorhang St. 105, Art. 28/20 Schiebetüre, weiß, DIN R St. 97,50 28/21 Schiebetüre, weiß, DIN L St. 97,50 Schiebetüre, Sonderfarbe nach RAL: St. auf Anfrage m 2 Wände und Türen 4. Art. 21/40 Standbegrenzungswand lfdm 27,50 Rastermaß: 990 mm, Höhe: 2485 mm 21/61 Kabinenwand lfdm 37,50 Rastermaß: 990 mm, Höhe: 2485 mm glatt weiß gelocht weiß Trendfarben auf Anfrage Sonderfarben nach RAL: lfdm auf Anfrage 5. Art. 23/1 Systemwand lfdm 31,75 Rastermaß: 990 mm, Höhe: 2485 mm 23/6 Kabinen-Systemwand lfdm 37,50 weiße Füllung, beidseitig nutzbar, mit oberer und unterer Aluzarge, Rastermaß: 990 mm, Höhe: 2485 mm, kompatibel mit Syma- und ORBIT- Systemelementen 23/25 Trendfarben lfdm 59,00 25/20 Glaselement mit Jalousie lfdm 139,00 25/22 Spiegelelement lfdm 109,00 Sonderfarben nach RAL: lfdm auf Anfrage 6. Art. Segmentwand, 3 Segmente, Rastermaß: 990 mm, Höhe: 2485 mm 23/66 weiß lfdm 57,50 23/68 grau lfdm 62,50 23/70 Trendfarben lfdm 68,50 Sonderfarben und Aufsatzelement auf Anfrage 6a. Art. Wandverkleidung, ohne sichtbare Stützen, Höhe: 2500 mm 23/35 weiß lfdm 26,50 23/72 grau lfdm 26,50 Sonderfarben und Trendfarben auf Anfrage Decken und Blenden 11. Art. 34/3 Gitterträger, 30 x 300 mm, Alu natur lfdm 9,55 34/20 Schiebeblende in Gitterträger eingeschoben blau weiß grau grün gelb rot lfdm 12,80 Sonderfarbe auf Anfrage 12. Art. 34/3 Grafikträger für Gitterträger mit/ohne Einschiebeblende Dreiecksform, 2000 x 500 mm St. 58,35 Loop gerade, 1500 x 700 mm St. 58,35 Zoom + Trapez, 1500 x 500 mm blau weiß grau grün gelb rot St. 58,35 Sonderfarbe auf Anfrage 13. Art. Deckenausrasterung, 990 x 990 mm, Zargenhöhe 120 mm, optional mit Deckenkassette erweiterbar Deckenausraster erhöht 15/2 weiß m 2 24,30 19/7 silber m 2 25,90 Deckenausraster flach 15/1 weiß m 2 19,50 19/7 silber m 2 21,10 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

63 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. gerhard hoffmann Halle/ Stand 107 S1.61 Bestellung: Decken und Blenden (Fortsetzung) lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR m 2 Raumsysteme und Traversen lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR m Art. 39/1 Deckenraster, System ORBIT, kompatibel mit allen Syma-Systemen Rastermaß: 990 mm, Bauhöhe: 700 mm m 2 26,00 42/90 Füllung dreieckig St. 26,00 42/82 Trapezfüllung St. 49, Art. 15/3 Werbeaufsatz, weiß, 990 x 990 x 990 mm St. 149,40 Trendfarben St. auf Anfrage Sonderfarbe nach RAL: St. auf Anfrage Plexiglas hinterleuchtet St. auf Anfrage Drehend St. auf Anfrage Regale und Warenpräsentationen 16. Art. 56/2 Regalboden, 990 x 300 mm, weiß, bis 8 kg belastbar, bitte Position und Höhe angeben! lfdm 19,90 Sondermaße auf Anfrage Glasregale 31,50 Vitrinen 18. Art. MOLTO 90 x 90 mm 44/11 Traverse lfdm 24,00 44/211 Füllungswand m 2 21,50 44/212 Stoff weiß m 2 17,75 44/213 Digitaldruck m 2 39, Art. Burkhardt Leitner Constructiv Pila Petite 45/1 Traverse lfdm 36,50 45/641 Füllungswand m 2 33,50 45/642 Stoff weiß m 2 17,75 45/643 Digitaldruck m 2 39, Art. 53/50 4-teilige Hochvitrine System 3000, Top mit Beleuchtung, oberes Element aus Glas, mit 1 Glaseinlegeboden und Schiebetüren, unteres Element geschlossen, mit 2 Schiebetüren und 1 Einlegeboden, Sockelelement, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 2050 mm, verschließbare Schiebetüren St. 204,50 53/48 Glaseinlegeboden St. 26,80 16a. Art. 56/14 abgeschrägter Regalboden, weiß, z.b. für DIN A4 Prospekte, bitte Position und Höhe angeben! lfdm 29,50 16b. Art. Wangenregal zur Wandmontage für unsere Systemwand SYMA, Höhe: 2485 mm, Regaleinbau flexibel Seitenteile als Grundelement Paar 54,00 Seitenteil als Anbauelement St. 27,00 Regalboden weiß bis 15 kg belastbar, 960 x 300 mm St. 12,55 Regalboden Glas, 960 x 300 mm St. 21,70 Schrägregalboden, 960 x 300 mm St. 22,30 Beleuchtungstop mit 2 Halogenspots St. 45, Art. Wanddisplay Vorsatzelemente für unsere Systemwand zur professionellen Präsentation Ihrer Produkte 72/22 Lochung Maße: 1020 x 960 mm, weiß lfdm 39,65 72/25 Spacewall Maße: 1020 x 960 mm, lichtgrau lfdm 52, Art. 53/49 4-teilige Hochvitrinex System 3000, Top mit Beleuchtung, oberes und unteres Element aus Glas, mit insgesamt 2 Glaseinlegeböden, 1 Zwischenboden, verschließbare Schiebetüren, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 2050 mm, bitte genauen Standort angeben! St. 232,50 53/48 Glaseinlegeboden St. 26, Art. 53/64 Moltovitrine Korpus silber, abschließbar und beleuchtet Gesammtmaße 1140 x 1950 mm Vitrinenmaße 960 x 465 x 890 mm St. 223, Art. 53/65 Box Vitrine Unterbau silber, abschließbar und beleuchtet 500 x 500 mm, Höhe 2100 mm Vitrinenmaße 465 x 465 x 890 mm St. 177, Art. 2-teilige Tischvitrine System 3000, verschließbar, unterer Korpus: weiß, verschließbar, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 1100 mm 53/37 Glasaufsatz 180 mm St. 115,00 53/35 Glasaufsatz 250 mm St. 121,00 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

64 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. gerhard hoffmann Halle/ Stand S1.61 Bestellung: Vitrinen (Fortsetzung) lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 25. Art. Vitrine, System ORBIT, Top geschlossen, mit Beleuchtung, mittleres Feld verglast (1400 mm), mit verschließbaren Schiebetüren, unteres Feld geschlossen, Korpuselement weiß 53/ x 700 mm St. 265,00 53/ x 500 mm St. 250,00 Füllungen in Sonderfarbe RAL:... auf Anfrage Theken und Sideboards 26. Art. 53/1 Infotheke System 3000, weiß, 1 Fachboden, Rückseite offen, nicht verschließbar, Sockel weiß, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 1080 mm St. 73,50 Sonderfarben St. auf Anfrage 53/5 Infotheken-Eckelement System 3000, weiß, Sockel weiß, zur 90-Grad-Anreihung, Gesamtmaße: 520 x 520 mm, Höhe: 1080 mm St. 57,50 Sonderfarben St. auf Anfrage 27. Art. 53/8 Theke, System 3000, weiß, 1 Einlegeboden, verschließbare Schiebetüren, Sockel weiß, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 1050 mm St. 87, Art. 53/7 Bartheke System 3000, mit Aufsatzelement, weiß, mit Schiebetüren und 1 Einlegeboden, verschließbar, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 1100 mm St. 123,50 Sonderfarben St. auf Anfrage m 2 Theken und Sideboards lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 30. Art. Dekotheke System 3000, mit dekorativem Aufsatz, in Dreiecksform oder andere Formen Korpuselement weiß, 1 Einlegeboden, verschließbare Schiebetüren, Gesamtmaße: 960 x 580 mm, Höhe: 1150 mm Aufsatz in den Trendfarben: blau (RAL 5017), rot (RAL 3020), grün (RAL 6029), gelb (RAL 1023), grau (RAL 7037) St. 198,00 53/9 Aufsatz in Wunsch-RAL-Farbton St. 232, Art. SLIM, Korpus silber, Gesamtmaße: 700 x 600 x 1100 mm, Front segmentiert, Plexi weiß, 1 Fachboden, abschließbar St. 137, Art. SLIDE, Korpus segmentiert, abschließbar, 1 Einlegeboden Gesamtmaße: 990 x 500 x 1100mm, Füllungen austauschbar Grundelement: 1000 mm weiß St. 104,30 schoko St. 129,40 Plexiglas St. 126,30 5 Trendfarben St. 113,80 Grundelement: 2000 mm weiß St. 188,40 schoko St. 244,20 Plexiglas St. 224,30 5 Trendfarben St. 216, Art. 54/3 Sideboard System 3000, weiß, 1 Einlegeboden, verschließbare Schiebetüren, Gesamtmaße: 920 x 520 mm, Höhe: 850 mm St. 64, Art. 54/20 Sideboard Buche, Sockel und Abdeckplatte schwarz 1 Einlegeboden, verschließbar Gesamtmaße: 900 x 400 x 850 mm St. 85,00 m Art. 53/11 Info- und Bartheke, System ORBIT, oberes Feld als offene Ablage, mittleres Feld mit verschließbaren Schiebetüren, Gesamtmaße: 1000 x 500 mm, Höhe: 1100 mm St. 169,00 weitere Formen, Anbaufelder oder Farben St. auf Anfrage 35. Art. 54/1 Unterschrank, Zargenbauweise 1 Einlegeboden, verschließbare Schiebetüren, Gesamtmaße: 960 x 495 x 750 mm St. 69,95 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

65 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. gerhard hoffmann Halle/ Stand 109 S1.62 Stühle lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 36. Art. Loungemöbel, in diversen Größen und St. auf Anfrage Ausführungen m 2 Barhocker lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 43. Art. ZETA, Barhocker, gepolstert 51/54 weißes Polster St. 23,10 51/55 schwarzes Polster St. 23,10 m Art. 51/74 FLIP, transluzente Kunststoffschale, Chromgestell St. 11, Art. OMEGA, Aluminium-Barhocker, poliert mit Holzsitzfläche lackiert St. 36,90 blau grau rot grün gelb 38. Art. DADA, Kunststoffstuhl, Chromgestell 51/14 grau St. 12,20 51/15 schwarz St. 12, Art. FAKT, Kunststoffstuhl mit Polsterung, Chromgestell mit Schale und Polsterung St. 18,90 hellgrau/grau dunkelgrau/grau blau/grau schwarz/schwarz mit Armlehne St. 20, Art. JO, Kunststoffstuhl 51/86 blau St. 22,90 51/87 rot St. 22,90 51/88 anthrazit St. 22,90 51/89 elfenbein St. 22, Art. 51/72 JOERG, Stuhl mit Sitzschale aus Buche, Chromgestell St. 25, Art. Office Drehstuhl, gepolstert, auf Rollen St. 26,00 Tische 45. Art. 52/1 Viereckiger Tisch, Gesamtmaße: 700 x 700 mm, Höhe: 750 mm weiß St. 19,80 schwarz buche St. 23,80 52/2 Viereckiger Tisch, Platte: weiß, Gesamtmaße: 780 x 780 mm, Höhe: 750 mm St. 19, Art. 52/4 Viereckiger Tisch, Platte: weiß, Gesamtmaße: 700 x 1200 mm, Höhe: 750 mm weiß St. 28,90 schwarz buche St. 33, Art. 52/16 Runder Tisch, Durchmesser: 800 mm, Höhe: 750 mm weiß St. 26,50 schwarz buche St. 29, Art. 52/18 Runder Stehtisch, Durchmesser: 800 mm, Höhe: 1100 mm weiß St. 41,20 schwarz buche St. 43, Art. Tisch, Höhe: 750 mm Platte: alu poliert 52/75 MILANO, 600 x 600 mm St. 25,40 52/3 ROMA, Durchmesser 600 mm St. 25, Art. Stehtisch, Höhe: 1100 mm Platte: alu poliert 52/105 MILANO, 600 x 600 mm St. 37,50 52/22 ROMA, Durchmesser 600 mm St. 37,50 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

66 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. gerhard hoffmann Halle/ Stand S1.62 Bestellung: Tische (Fortsetzung) lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR 51. Art. BOX, Stehtisch, Korpus silber, 500 x 500 mm, Höhe: 1100 mm St. 127,30 Arbeitsplatte weiß schoko buche PC-Tische und Medienmöbel 52. Art. BOX, 500 x 500 mm, Höhe: 1100 mm Korpuselement: alusilber, verschließbar, in verschiedenen Ausführungen St. 127, Art. 58/51 Medien- und Präsentationsturm, System ORBIT, 2 offene Felder, Sockel geschlossen, Gesamtmaße: 700 x 500 mm, Höhe: 1950 mm St. 99, Art. Linea, Korpuselement silber, 500 x 500 mm Höhe: 1100 mm PC-Tisch St. 179,60 Grafikplatte St. 218,30 m 2 Bestellung: Podeste (Fortsetzung) lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR Deko-Würfel 58. Art. 54/80 Dreieck-Podest, System ORBIT, Schenkellänge: 990 mm, Höhe: 500 mm, Füllungen und Deckplatte weiß St. 49,50 weitere Maße, Ausführungen und Farben auf Anfrage 59. Art. Sechseck-Podeste, 1200 mm Durchmesser, Schenkellänge: je 600 mm, belastbar bis 70 kg 54/ mm hoch, weiß St. 26,90 54/ mm hoch, in 5 Trendfarben St. auf Anfrage 54/ mm hoch, weiß St. 37,60 54/ mm hoch, in 5 Trendfarben: wie oben St. auf Anfrage 54/ mm hoch, weiß St. 48,30 54/ mm hoch, in 5 Trendfarben: wie oben St. auf Anfrage 54/64 Podestverstärkung bis 150 kg St. 28,30 Sonderfarben und -ausführungen 76, Art. Regal TURM St. 239,50 Gesamthöhe 2485 mm, inklusive 2 Regalbodenreihen m 2 Podeste 55. Art. PC-Station, System ORBIT, Gesamtmaße: 700 x 700 mm, Gesamthöhe: 1050 mm, Tastaturablage: blau grau weiß schwarz St. 99,00 Sondermaße und -ausführungen auf Anfrage 56. Art. Viereck-Podeste, belastbar bis 50 kg, Höhe: 750 mm 54/ x 970 mm, weiß St. 29,00 54/ x 970 mm, in 5 Trendfarben St. 53,80 54/ x 970 mm, weiß St. 39,70 54/ x 970 mm, in 5 Trendfarben: wie oben St. 64,50 Sonderfarben und -ausführungen auf Anfrage Prospektständer 61. Art. Deko-Würfel, rundum geschlossen, Gesamtmaße: 475 x 475 x 475 mm 54/73 weiß St. 21,50 54/75 blau St. 21,50 Sonderfarbe nach RAL: auf Anfrage 62. Art. 54/77 Deko-Würfel, rundum mit transparenten Plexifüllungen, 1 davon mit Schiebetüren, Gesamtmaße: 475 x 475 x 475 mm St. 28, Art. Prospektständer, SLAT Höhe: 1340 mm St. 51, Art. 54/81 Viereck-Podest, System ORBIT, Gesamtmaße: 990 x 990 mm, Höhe: 500 mm, Füllungen und Deckplatte weiß St. 49,50 weitere Maße, Ausführungen und Farben auf Anfrage 64. Art. Prospektständer, KERK Höhe: 1340 mm St. 71,00 weitere Ablage St. 12,75 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

67 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. gerhard hoffmann Halle/ Stand 111 S1.63 Bestellung: Garderoben (Fortsetzung) lfdm Ausstattung Bezeichnung Stück EUR Küchenausstattung Sonstiges 65. Art. 54/11 Garderobenständer, mit 5 Haken, Höhe: 1850 mm St. 18, Art. 54/12 Garderobenleiste, mit 5 Haken, Breite: 900 mm St. 17, Art. 57/6 Küchenkombination mit Spüle, Boiler, Herdteil, Kühlschrank und Arbeitsfläche, Gesamtmaße: 1000 x 600 mm, Höhe: 1000 mm St. 257, Art. 57/7 Kühlschrank, 140 l, Gesamtmaße: 600 x 600 mm, Höhe: 850 mm St. 59, Art. 58/16 Kunststoffküchenregal, 4 Fachböden, Gesamtmaße: 870 x 430 mm, Höhe: 1800 mm St. 37,60 57/18 Abfalleimer, mit Tüten St. 18,05 57/19 Papierkorb St. 7, Art. Visitenkartenbox St. 91,40 Tütenspender St. 60,80 Regiestunden Hierfür werden folgende Stundensätze zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet: 1. Montagestunde à EUR 39,15 2. Werkstattstunde à EUR 36,10 3. Maschinenstunde à EUR 54,60 m 2 Besondere Servicebedingungen der Fa. gerhard hoffmann messe- und ausstellungsbau gmbh ServicePartnerCenter Messezentrum, Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@gh-exponet.de Showroom, Last-Minute-Service Tel +49 (0) Fax +49 (0) Fertigung, Lager Gewerbestraße 1 5, Wilhermsdorf Mietbedingungen 1. Der Mietpreis versteht sich, wenn nicht anders angegeben, für die Dauer der Veranstaltung und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. 2. Alle genannten Positionen, wenn nicht anders angegeben, werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. Das Mietgut ist für den Einsatz im Freigelände nicht geeignet. 3. Im Preis sind Lieferung, Montage und Demontage enthalten. 4. Vom Aussteller gewünschte Minderleistungen können im Quadrat - meterpreis nicht berücksichtigt werden. 5. Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters gegenüber Standelementen und Mobiliar beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. 6. Bitte beachten Sie: ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden für eingehende Aufträge und unvollständige Unterlagen folgende Zuschläge erhoben: Leistungen nach Festpreis (z.b. Mobiliar ) 25% Regiearbeiten (z.b. Umbauten ) 50%. 7. Zieht ein Aussteller den Antrag zurück, so muss die Firma Hoffmann bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informiert werden, da sonst der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden muss. 8. Alle Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. 9. Für ausländische Aussteller, die bargeldlos Rechnungen bezahlen, fallen zusätzliche Transferkosten an. Eine zusätzliche Gebühr für internationale Schecks, Kreditkarten und Überweisungen außerhalb des EUR ( )-Gebietes wird in Höhe von EUR 16,25 berechnet. 10. Gerichtsort und Erfüllungsstand, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg. 11. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Wände und Blenden wie z.b. Schrauben, Nageln und Verwendung aggressiver Klebemittel haftet der Standinhaber. 12. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits kein Widerruf erfolgt. Leistungen und Bestellungen, die im Last-Minute-Service geordert werden, sind sofort zur Zahlung fällig. Wichtiger Hinweis! Bitte beachten: Die Standelemente und die Mietmöbel sind durch die Fa. Hoffmann zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verlust entsprechend obiger Mietbedingungen selbst. Zahlung per Kreditkarte Wir wünschen Abrechnung über Kreditkarte: Herausgeber: MasterCard American Express VISA Diners Club Kartennummer: / / / Kartenprüfnummer: (Die letzten 3 Ziffern neben der Unterschrift auf der Rückseite oder bei AMEX 4 Ziffern auf der Vorderseite) Gültigkeitsdauer: Karteninhaber: Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

68 Zusätzliche Standausstattung, Bodenbelag und Mietmöbel expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Messebau Wörnlein GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@woernlein.de Halle/Stand 113 S1.64 Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (Besondere Servicebedingungen Vordruck S1.66, Rückseite) Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie zusätzliche Standardausstattungen und Mietmöbel für Ihren Ausstellungsstand. Bitte geben Sie die gewünschten Artikelnummern und -mengen (wenn möglich auf dem von Ihnen gefertigten Grundrissplan auf Vordruck S1.45) an. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

69 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. Wörnlein GmbH Halle/ Stand S1.64 Bestellung: Bodenbeläge Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 1. Art. Teppichboden, Bahnenware, neu, inklusive Entsorgung und Folienabdeckung Filzqualität, Farben: m 2 9,10 grau anthrazit blau rot grün beige braun Ripsqualität, Farben: m 2 9,50 silber anthrazit schwarz mittelblau dunkelblau rot grün Andere Farben sowie Velours, PVC oder Laminat auf Anfrage Laminat, Farben: m 2 43,80 Ahorn Buche Wandelemente, Türelemente, Vorhänge Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 5. Art. Kabinenvorhang St. 24,80 Höhe: 2,20 m, Breite: 1,00 m grau blau schwarz rot grün Bitte Position angeben! Tapezieren, Anstrich, Molton, Digitaldruck 6. Art. Tapezieren m 2 6,70 nur Standardwandelement, inklusive Abtapezierung, Tapete: Raufaser, weiß mit Kabine innen ohne Kabine innen Nur Ablösen der Tapete m 2 2,20 2. Art. Wandelemente/Türelemente System meroform, Verbindungsstäbe horizontal und vertikal, Chrom/Stahl, Höhe: 2,50 m, Breite: 1,00 m (auch in Breiten: 0,25/0,35/0,50/0,70 m möglich) a) Lochplatte, weiß St. 27,50 Folie weiß, matt St. 27,50 Türelement: 2,50 m/1,00 m Öffnung: 2,00 m/0,80 m Drehtüre, weiß St. 68,20 Falttüre, weiß St. 93,65 b) Wandelement, Folie, lichtgrau St. 27,50 Türelement Drehtüre, lichtgrau St. 77,90 Falttüre, lichtgrau St. 102,15 c) Wandelement, Leinen natur St. 23,40 Türelement, Drehtüre, Leinen St. 66,10 d) Wandelement, Folie, verkehrsblau St. 41,80 Türelement, Tür in gleicher Farbe auf Anfrage e) Andere Farben für Wände und Türen auf Anfrage 3. Art. Wandelement, System Axiom, Verbindungsstäbe vertikal, weiß Höhe: 2,50 m, Breite: 1,00 m (auch in Breiten: 0,25/0,35/0,50/0,70 m möglich) Folie weiß, matt St. 27,50 Andere Farben auf Anfrage Türelement, System Axiom Drehtüre, weiß St. 68,20 Falttüre, weiß St. 93,65 4. Art. Standardwandelement St. 19,50 Oberfläche: Hartfaser, unbehandelt Höhe: 2,50 m, Breite: 1,00 m Sondermaße lieferbar Standardwandelement St. 37,05 wie oben, aber Höhe: 3,75 m Standardtür: 2,50 m/1,00 m St. 57,40 Öffnung: 2,00 m/0,80 m Bitte Position Türanschlag in der Zeichnung angeben! 7. Art. Anstrich mit Dispersionsfarbe (nur nach vorheriger Tapezierung möglich) Bitte RAL-Nr.: angeben oder Farbmuster beifügen! weiß m 2 3,50 helle Farb-/Pastelltöne m 2 3,50 Volltonfarben m 2 3,95 gelb, schwarz, anthrazit m 2 4,75 8. Art. Dekorationsmolton lfdm 7,20 verschiedene Farben auf Anfrage Breite: 1,30 m flammenhemmend imprägniert Dekorationsmolton m 2 12,40 inklusive Verspannen an Wandelement, Abspannen und Entsorgen 9. Art. * Digitaldruck m 2 35,60 auf 120 g Papier Farbausdruck von ggf. Macintosh, Freehand 5.0, DOS CorelDraw 6.0 oder Designer 6.0 * Siehe letzte Seite * Digitaldruck auf Textil (einseitig) geöst bis 5 m 2 m 2 69,80 ab 5 m 2 m 2 66,50 Blenden, Stützen mit Kederprofilschiene bis 5 m 2 m 2 78,50 ab 5 m 2 m 2 72, Art. Blende, foliert, Höhe: 0,30 m lfdm 13,90 weiß (ähnlich RAL 9003) blau (ähnlich RAL 5005) gelb (ähnlich RAL 1023) braun (ähnlich RAL 8014) Sonderfarbe lfdm 20,35 ähnlich RAL-Nr.: oder beigefügtem Farbmuster Andere Ausführungen und Größen auf Anfrage 11. Art. Querstrebe, Chrom/Stahl lfdm 6,75 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

70 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. Wörnlein GmbH Halle/ Stand 115 S1.65 Bestellung: Stützen (Fortsetzung) Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 12. Art. Stütze, Chrom/Stahl St. 6,75 Durchmesser: 3 cm Verstärkte Eckstütze St. 30,60 Chrom/Stahl; 0,25 m/0,25 m Dachkonstruktionen, Stoffsegel 13. Art. Mero-Dachkonstruktion m 2 27,75 im Quadratraster 1,00 x 1,00 m Bauhöhe: 0,70 m; Chrom/Stahl Bitte Position angeben! Regalböden Ausstattung Bezeichnung Stück/ Maße EUR 19. Art. Regalboden 30 für Systeme meroform, Axiom und Standardwandbau Breite: 1,00 m, Tiefe: 0,30 m weiß lichtgrau St. 17,90 Buche silber St. 18,70 Glas St. 32,85 Regalboden 50 Breite: 1,00 m, Tiefe: 0,50 m weiß lichtgrau St. 17,30 Glas St. 34,50 Regalboden 30, schräg mit Aufkantung Breite: 1,00 m, Tiefe: 0,30 m weiß lichtgrau St. 19,60 andere Farben auf Anfrage Beleuchtung 14. Art. Mero-Gitterträgerdach m 2 19,95 1,00 x 1,00 m, Höhe: 0,25 m Chrom/Stahl 15. Art. Quadro-Gitterträger lfdm 24,70 0,25 m/0,25 m Chrom/Stahl 16. Art. Modul-Traversen lfdm 30,90 0,125 m/0,125 m Aluminium 17. Art. Gitterspannstoff, m 2 16,20 schwer entflammbar und sprinklertauglich, ohne Montage Stoffsegel aus Gitterspannstoff, m 2 21,75 flammenhemmend und sprinklertauglich, fertig konfektioniert, weiß für Mero-Gitterträgerdach und Quadro-Traversen Stromanschluss bitte extra bestellen. 18. Art. Strahlerleuchten, einzeln positionierbar weiß; halogen (150 Watt) St. 33,70 weiß; halogen (300 Watt) St. 68,00 weiß; HQI (150 Watt) St. 65,50 Theken, Sideboard 20. Art. Theke Pos. 1 St. 67,90 Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m Sockel: 0,25 m, Gesamthöhe: 1,05 m 1 Zwischenboden, Rückseite: offen weiß lichtgrau Theke Pos. 1a St. 79,50 jedoch mit Türen, abschließbar weiß lichtgrau 21. Art. Pos. 2a Sideboard, Breite: 1,05 m, St. 65,90 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 0,75 m 1 Zwischenboden, mit Türen, abschließbar weiß lichtgrau 22. Art. Pos. 3 Theke, Breite: 1,05 m, St. 76,00 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 m 1 Zwischenboden, Rückseite: offen weiß lichtgrau Pos. 3a Theke wie oben, St. 88,50 jedoch mit Türen, abschließbar weiß lichtgrau 23. Art. Pos. 4 Theke, Breite: 1,05 m, St. 114,05 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 m 1 Zwischenboden, Rückseite: offen, Korpus: Buche Deckplatte: Buche basaltgrau Strahlerleuchte für Stromschiene, mindestens 2 Stück pro Schiene Typ lightspot silber (100 Watt) St. 35,20 silber; halogen (150 Watt) St. 40,80 Domos 24. Art. Pos. 5 Bartheke mit Aufsatz St. 87,80 Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m Sockel: 0,25 m, Gesamthöhe: 1,25 m 1 Zwischenboden, Rückseite offen weiß lichtgrau Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

71 116 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. Wörnlein GmbH Halle/ Stand S1.65 Bestellung: Theken (Fortsetzung) Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 25. Art. Pos. 6 Bartheke mit aufgesetzter St. 143,00 Deckplatte, 1/8 Kreis; Maße Korpus: Höhe: 1,05 m, Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m Farbe Korpus: weiß lichtgrau anthrazit Maße Deckplatte: ca. 1,60 x 0,40 m; Farbe Deckplatte: blau rot Buche 26. Art. Theke Circle St. 280,90 Korpus grau, Rückseite mit Tür, Front silber mit hinterleuchtetem Plexiglasstreifen, Ablage Glas, Breite 1,50 m, Tiefe: 0,60 m, Gesamthöhe: 1,10 m Andere Breite auf Anfrage 27. Art. Theke Wave St. 137,95 Korpus lichtgrau, Rückseite absperrbar, Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m, Höhe: 1,05 m, Frontfarbe: Aluwelle Wengé 28. Art. Theke Cube St. 371,80 Korpus grau, Rückseite 1/2 offen, 1/2 absperrbar, Breite: 2,33 m, Tiefe: 0,60 m, Höhe: 1,10m, Umlaufender Bügel 0,40 m tief: rot blau basaltgrau Alle Theken können auf Wunsch verlängert oder über Eck gebaut werden. Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 32. Art. Pos. 9 Hochvitrine St. 205,70 Breite: 1,00 m, Tiefe: 0,50 m, Gesamthöhe: 1,80 m, abschließbar, mit 3 Glaseinlegeböden; Unterbau: geschlossen 0,50 m hoch 2 Einbaustrahlern 33. Art. Pos. 10 Hochvitrine, Breite: 0,55 m, St. 199,50 Alu, Unterbau: geschlossen, Breite: 0,53 m, Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,88 m; Glastüre, abschließbar, mit 3 Glaseinlegeböden und Licht 34. Art. Pos. 11 Hochvitrine, Ganzglas, Alu St. 233,60 Breite: 1,00 m, Tiefe: 0,55 m Gesamthöhe: 1,88 m Glastüren, abschließbar, mit 3 Glaseinlegeböden und Licht Pos. 11b Zusätzlicher Glaseinlegeboden St. 20, Art. Pos. 12 Hochvitrine, Ganzglas, Alu St. 193,50 Breite: 0,52 m, Tiefe: 0,55 m Gesamthöhe: 1,88 m; Glastüre, abschließbar, mit 3 Glaseinlegeböden und Licht Pos. 12b Zusätzlicher Glaseinlegeboden St. 15,50 Vitrinen, Monitorturm 29. Art. Pos. 7 Tischvitrine, Breite: 0,55 m, St. 55,90 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 m Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar, ohne Beleuchtung; Unterbau: offen Pos. 7a Tischvitrine, Breite: 0,55 m, St. 88,90 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 m Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar, ohne Beleuchtung; Unterbau: mit Türen, abschließbar; Farbe: weiß lichtgrau 30. Art. Pos. 8 Tischvitrine, Breite: 1,05 m St. 66,90 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 m Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar, ohne Beleuchtung, Unterbau: offen 31. Art. Pos. 8a Tischvitrine, Breite: 1,05 m St. 111,80 Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 m Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar, ohne Beleuchtung; Unterbau: mit Türen, abschließbar; Farbe: weiß lichtgrau Das Bausystem meroform setzt der Fantasie keine Grenzen. So lassen sich individuelle Podeste, Quader, Türme, Fachwerkskonstruktionen in den unterschiedlichsten Formen, Farben und Materialien realisieren. Bitte kontaktieren Sie uns. PC-Möbel 36. Art. PC-Stehtisch Lap St. 100,05 Breite: 0,65 m, Tiefe: 0,55 m Gesamthöhe: 1,10 m; Standfuß: Alu (RAL 9006) mit Kabelauslass, obere Platte: abgerundet mit Auslass Farbe: blau rot Buche Mit Barhocker Z St. 118,80 Chrom/schwarz, Höhe: 0,90 m 37. Art. PC-Möbel Design S St. 153,45 Breite: 0,75 m, Tiefe: 0,44 m, Höhe: 1,07 m Unterbau: absperrbar, Rahmen lichtgrau mit Füllung silber gelocht Ablage oval mit Kabelauslass: buche lichtgrau blau rot PC-Möbel Design S+ St. 219,85 Wie Design S, mit Aufsatz lichtgrau, 1,40 x 0,80 m Weitere PC-Möbel auf Anfrage. Gerne fertigen wir auch Sondermöbel für Sie individuell an. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

72 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. Wörnlein GmbH Halle/ Stand 117 S1.66 Bestellung: Prospektständer (Fortsetzung) Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 38. Art. Prospektständer St. 53,90 Breite: 0,75 m, Gesamthöhe: 1,25 m mit 2 Etagen je 0,70 m/0,30 m für je 3 Blattstapel DIN A4 Hochformat Wie oben, jedoch mit 3 Etagen St. 57, Art. 40. Art. Prospektständer Stap St. 51,00 Breite: 0,27 m, Gesamthöhe: 1,16 m mit 4 Ablagen DIN A4 hoch Prospektständer Slat St. 71,00 Breite: 0,30 m, Gesamthöhe: 1,65 m mit 3 Ablagen DIN A4 hoch jede weitere Ablage, St. 12,75 maximal 12 Stück Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 46. Art. Stehtisch Rondo St. 41,50 Höhe: 1,10 m, Durchmesser: 0,70 m Gestell: Aluminium, Tischplatte, Farbe: Buche weiß 47. Art. Stehtisch Quadro, Höhe: 1,15 m, Gestell: Chrom/Stahl, Tischplatte, Farbe: Buche weiß Tischplatte, Maße: Durchmesser: 0,70 m St. 41,20 Durchmesser: 0,90 m St. 42, Art. Stehtisch high tech St. 81,50 Höhe: 1,10 m, Durchmesser: 0,70 m, Gestell: Edelstahl Tischplatte: Glas satiniert, 8 mm Tische, Stehtische 41. Art. Tisch, Höhe: 0,70 m, Gestell: Chrom Tischplatte, Farbe: weiß anthrazit 0,70 x 0,70 m St. 19,80 0,70 x 1,05 m St. 24,80 0,70 x 1,20 m St. 29,50 Buche 0,70 x 0,70 m St. 22,50 0,70 x 1,05 m St. 27,95 0,70 x 1,20 m St. 32, Art. Tisch, Höhe: 0,70 m, Gestell: Chrom, Tischplatte: weiß Durchmesser: 0,70 m St. 20,50 Durchmessmer: 0,90 m St. 34,50 Durchmesser: 1,50 m St. 60, Art. 44. Art. 45. Art. Glastisch, Höhe: 0,70 m St. 54,15 Gestell: Chrom, Tischplatte: Glas rund 0,70 m Durchmesser eckig 0,70 x 0,70 m Tisch Rondo St. 32,10 Höhe: 0,70 m, Durchmesser: 0,70 m Gestell: Aluminium Tischplatte: Buche Stühle 49. Art. 50. Art. 51. Art. 52. Art. 53. Art. 54. Art. 55. Art. Polsterstuhl Thonet St. 37,50 mit Armlehne, Gestell: Chrom, Polster: schwarz Designerstuhl Relax, Gestell: St. 30,90 Chrom, Sitzfläche: Leder schwarz Vitra Designerstuhl SiM St. 35,00 Gestell: Chrom Sitzfläche: Kunststoff weiß Korbstuhl, Gestell: Chrom, St. 21,40 Sitzfläche: Geflecht Kunststoff natur Designerstuhl Rondo St. 19,40 Gestell: Chrom, Sitzfläche: Buche Buche natur türkis lila hellblau violett grau Designerstuhl Ken St. 19,10 Gestell: Chrom, Sitzfläche: Buche wengefarben lackiert Tisch Global St. 32,10 Höhe: 0,70 m, Durchmesser: 0,70 m Gestell: Buche/Aluminium Tischplatte: Buche Polsterstuhl Classic, Gestell: Chrom, Polster: braun St. 15,00 Gestell: Chrom/anthrazit; Polster: anthrazit blau rot St. 16,00 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

73 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Ausführung: Fa. Wörnlein GmbH Halle/ Stand S1.66 Bestellung: Klappstühle, Barhocker (Fortsetzung) Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 56. Art. Polsterstuhl Opus St. 17,75 Gestell: Chrom, Polster: schwarz 57. Art. Stuhl Griot, Gestell: Chrom, St. 15,30 Sitzfläche: Kunststoff schwarz silber blau grün gelb rot 58. Art. Schalenstuhl, Gestell: Chrom, St. 12,35 Schale: grau, Polster: grau 59. Art. Klappstuhl St. 10,45 Buche Metall, weiß Stück/ Ausstattung Bezeichnung Maße EUR 68. Art. Kühlschrank St. 59,30 Breite: 0,60 m, Tiefe: 0,60 m Höhe: 0,80 m Nutzinhalt: ca. 140 Liter 69. Art. Kaffeemaschine für 10 Tassen St. 14, Art. Papierkorb St. 6, Art. Standascher, Breite: 0,30 m St. 20,00 Tiefe: 0,21 mm, Höhe: 0,60 m Edelstahl 72. Art. Tischaschenbecher St. 3, Art. Barhocker Coma St. 37,95 Sitzhöhe: 0,75 m, Gestell: silber/chrom, Sitzfläche: anthrazit 61. Art. 73. Art. Geschirr auf Anfrage 62. Art. Barhocker Z St. 23,10 Sitzhöhe: 0,90 m Polster: schwarz, Gestell: Chrom 63. Art. Barhocker Opus St. 23,05 mit Lehne, Sitzhöhe: 0,85 m Polster: schwarz, Gestell: Chrom Barhocker Rondo St. 31,65 Sitzhöhe: 0,90 m Oberfläche: Buche, Gestell: Chrom 64. Art. Barhocker Lem St. 69,50 Sitzhöhe: 0,66-0,79 m Gestell: matt verchromt, Sitzfläche: weiß lackiert Garderoben, Kühlschrank, Sonstiges 65. Art. Garderobenständer mit 6 Haken St. 20,55 Höhe: 1,75 m, Farbe: schwarz 66. Art. Garderobenbrett mit 5 Haken St. 13,40 Farbe: weiß 67. Art. Küchenregal Kunststoff St. 37,30 0,80 x 0,40 x 1,87 m schwarz, 4 Fachböden belastbar bis 50 kg pro Regalboden Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

74 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand 119 S1.66 Regiestundensätze, Flammenhemmende Imprägnierung (Position 1 3b) Pos.1 Stundensatz für Regiearbeiten Std. EUR 39,15 Pos.2 Schreinerarbeiten: Pos.2a Maschinenstunde Std. EUR 54,60 Pos.2b Montagestunde Std. EUR 39,15 Pos.2c Werkstattstunde Std. EUR 36,10 Pos.3a Flammenhemmende Imprägnierung (nur Naturfasergewebe) in Regie Std. EUR 39,15 Pos.3b Flammenschutzmittel lt. EUR 5,55 Besondere Servicebedingungen der Firma Messebau Wörnlein GmbH 1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits kein Widerruf erfolgt. 2. Der Mietpreis versteht sich, wenn nicht anders angegeben, für die Dauer der Veranstaltung. 3. Bitte beachten Sie: ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden für eingehende Aufträge und unvollständige Unterlagen folgende Zuschläge erhoben: Leistungen nach Festpreis (z.b. Mobiliar ) 25% Regiearbeiten (z.b. Umbauten ) 50%. 4. Im Preis sind Lieferung, Montage und Demontage enthalten. Vom Aussteller gewünschte Minderleistungen können bei Miet- und Ausstellungsständen im Quadratmeterpreis nicht berücksichtigt werden. 5. Alle genannten Positionen, wenn nicht anders angegeben, werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. 6. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Wände und Blenden wie z.b. Schrauben, Nageln und Verwendung aggressiver Klebemittel haftet der Standinhaber. 7. Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen! Bitte beachten: Vorgenannte Stand- und Mietmöbel sind durch den Service- Partner zu versichern. Der Versicherungsprämie beträgt 3% des Mietpreises. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verlust entsprechend obiger Mietbedingungen. 8. Zieht ein Aussteller die Bestellung zurück, so muss der ServicePartner bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltung schriftlich informiert werden, da sonst der volle Mietpreis in Rechnung gestellt wird. 9. Die Bezahlung ist nach Rechnungserhalt sofort fällig, ohne Abzug. Eine zusätzliche Gebühr für internationale Schecks, Kreditkarten und Überweisungen außerhalb des EUR ( )-Gebietes wird in Höhe von EUR 13,95 berechnet. 10. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 11. Gerichtsort und Erfüllungsstand, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg. Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der Messe vor. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

75 Mietmöbel S expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Hummel Möbelverleih GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) nuernberg@hummel-mietmoebel.de Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (Besondere Mietbedingungen Vordruck S1.69) SITZMÖBEL (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 112 Sessel Manta, EUR 53,00 Polster Stoff, schwarz rot 113 Sessel Well, EUR 58,00 Gestell Chrom, Polster Stoff, schwarz 114 Sessel Ro, Gestell Metall, grau EUR 85,00 Polster Stoff, grau schwarz 119 Stuhl Meran, Gestell Metall, EUR 19,75 Sitzschale Polypropylen, blau orange anthrazit 120 Stuhl Bonni, Gestell Chrom, EUR 13,75 Sitz und Rücken Kunststoff, weiß 121 Sessel Bonni, Gestell Chrom, EUR 24,00 Polster Stoff, rot blau schwarz SITZMÖBEL Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 122 Hocker Bonni, Gestell Chrom, EUR 13,75 Polster Stoff, blau schwarz 123 Hocker Mambo, höhenverstellbar EUR 36,00 Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent, rot blau klar 124 Hocker Plastic, EUR 17,65 Polyethylen, rot blau silber 190 Hocker TX, Gestell Chrom matt, EUR 35,00 Sitz Kunstleder, weiß schwarz 125 Stuhl Bonni, Gestell Chrom, EUR 19,00 Polster Stoff, rot blau schwarz 126 Stuhl Wood, Gestell Chrom, EUR 17,50 Sitzschale Buche, natur weiß * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

76 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand S1.67 SITZMÖBEL (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 127 Stuhl Lisa, EUR 29,00 Gestell Metall grau, Sitzschale Buche, natur 128 Stuhl Curve, EUR 30,50 Gestell Chrom, Sitz und Rücken, Kirsche Wallnuss, natur 129 Stuhl Linde, EUR 22,50 Gestell Chrom, Sitzschale Buche, natur 131 Stuhl Vitra.03, EUR 61,00 Gestell Metall grau, Sitzschale Kunststoff, schwarz 132 Stuhl Hoop, Gestell Chrom, EUR 30,50 Sitzschale Kunststoff, rot blau weiß grau 133 Stuhl Gliss, Gestell Chrom, EUR 34,00 Sitzschale Polypropylen, rot weiß schwarz 136 Stuhl Kuadra, Gestell Chrom matt, EUR 24,50 Sitzschale Kunststoff, rot opal 137 Stuhl Lola, Gestell Chrom, EUR 34,00 Sitzschale Kunststoff, zweifarbig weiß/schwarz 138 Stuhl Body to Body, Gestell Chrom, EUR 27,00 Sitzschale Kunststoff, weiß transparent rot transparent blau 139 Sessel Jet, Kunststoff, EUR 45,00 weiß schwarz 142 Stuhl Banket, Gestell Hammerschlag grau, EUR 16,00 Polster rot 143 Sitzbank Sidus, Kunststoff, EUR 55,00 weiß schwarz 144 Sessel Nami, Gestell Chrom, EUR 41,00 Sitz Polypropylen, weiß schwarz 145 Sessel Marilu, EUR 27,00 Gestell Alu, Sitz Buche, natur 146 Sessel Marilu, Gestell Alu, EUR 24,00 Sitz Kunststoff, schwarz blau 147 Stuhl Cloud, Gestell Alu, EUR 31,00 Sitz Kunststoff, rot anthrazit blau mint 148 Sessel PoppyStar, Thermoplastik, EUR 26,00 rot blau schwarz hellgrau creme 149 Stuhl Breeze, EUR 30,50 Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff, blau weiß rot schwarz grau 170 Sessel Swing, Gestell Chrom, EUR 19,00 Sitz und Rücken Leder, schwarz weiß blau 176 Klappstuhl Pocket, Gestell Metall grau, EUR 12,75 Sitz und Rücken Kunststoff, blau weiß anthrazit mint 177 Klappstuhl Pocket, Gestell Metall schwarz, EUR 12,75 Sitz und Rücken Holz, natur 183 Stuhl Platero, EUR 21,00 Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu 184 Sessel Cuba, Gestell Alu, Sitz und Rücken Korbgeflecht EUR 28,50 schwarz blau BARHOCKER (Fotos siehe S1.69) 410 Barhocker Miura, Polypropylen, EUR 36,75 rot schwarz weiß blau orange 411 Barhocker Rio mit Rückenlehne, Gestell Chrom, EUR 28,50 Polster Stoff, blau schwarz 412 Barhocker Move, drehbar, Gestell Chrom, EUR 41,00 Sitz Leder, schwarz rot SITZMÖBEL Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 413 Barhocker Vertigo, Gestell Chrom matt, EUR 46,50 Sitz und Rücken Buche, natur schwarz 414 Barhocker Bilbao, EUR 38,50 Gestell Alu, Sitz Buche, natur 416 Barhocker Z, Gestell Chrom, Polster Kunstleder, weiß schwarz Buche natur EUR 23, Barhocker Malaga, EUR 28,50 Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu 419 Barhocker Twist, Gestell Metall grau, EUR 46,50 Sitz und Rücken Stoff, schwarz 420 Barhocker Cube, Gestell Chrom matt, EUR 51,00 Polster Kunstleder, schwarz dunkelbraun 421 Barhocker Bitter, EUR 45,00 Gestell Alu, Sitz Alu 422 Barhocker Star, drehbar, EUR 38,50 Gestell Chrom, Sitz Buche, natur 423 Barhocker Noon, Gestell Chrom, EUR 69,00 höhenverstellbar, Sitz Technopolymer rot creme anthrazit 424 Barhocker Hoop, Gestell Chrom, EUR 47,00 Sitzschale Kunststoff, weiß blau rot grau 425 Barhocker TX, Gestell Chrom-matt, EUR 49,00 Sitz Kunstleder, weiß schwarz 426 Barhocker Stella, Gestell Chrom, EUR 65,00 Sitz Formholz, blackwood moccawood 427 Barhocker Mambo, höhenverstellbar, EUR 70,00 Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent, rot blau klar 428 Barhocker Breeze EUR 41,50 Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff, blau weiß rot schwarz grau 429 Barhocker Lem, EUR 70,00 Gestell Chrom matt, höhenverstellbar, Sitz Buche, schwarz weiß natur Nussbaum 430 Barhocker Leo, EUR 56,00 Alu-Gestell, Sitz Leder weiß schwarz SITZTISCHE (Fotos siehe S1.69) 200 Tisch 70/70, Gestell Chrom, Platte weiß, 72 cm hoch EUR 25, Tisch Square, Gestell schwarz, 70/70 cm/75 cm hoch Platte weiß EUR 35,50 Platte schwarz EUR 35, Tisch 120/70, Gestell Chrom, 75 cm hoch Platte weiß EUR 29,50 Platte Buche EUR 58, Tisch Mondo, klappbar, Gestell Chrom, EUR 35,50 120/80 cm/75 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 217 Konferenztisch Bonni, EUR 110,00 klappbar, Gestell Chrom, 160/80 cm/72 cm hoch, Platte weiß Platte schwarz 229 Tisch Tonda, Gestell Chrom-matt, 70/70 cm/75 cm hoch Platte weiß EUR 37,00 Platte schwarz EUR 37,00 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

77 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand 123 S1.68 SITZTISCHE (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 229 Tisch Tonda, rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch Platte weiß, EUR 36,00 Platte schwarz EUR 38,00 Platte anthrazit EUR 38,00 Platte Buche, natur EUR 48,50 Platte Glas, EUR 69, Tisch Jimmy, rund, Gestell Chrom, 75 cm hoch Platte weiß, EUR 36,00 Platte schwarz, EUR 38,00 Platte Buche, natur EUR 49, Tisch Urbis, rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch Platte weiß, EUR 36,00 Platte schwarz, EUR 38,00 Platte Buche, natur EUR 49, Tisch Sea, rund, Gestell Alu poliert, 73 cm hoch Platte weiß, 80 EUR 52,00 Platte anthrazit, 80 EUR 52,00 Platte schwarz, 80 EUR 52, Tisch Step, rund, Gestell schwarz, 72 cm hoch Platte weiß, EUR 41,00 Platte schwarz, EUR 41, Tisch Major, rund, 72 cm hoch, EUR 55,00 Gestell schwarz, Platte weiß Tisch Plastic oval, Polyethylen, EUR 39,00 47/65 cm/76 cm hoch rot blau silber 241 Tisch Quadro, Gestell Chrom matt, EUR 53,00 Platte Alu kompakt, 80/80 cm/75 cm hoch schwarz grau 282 Tisch Greece, rund, Gestell Alu, EUR 27,50 Platte Inox, 60/73 cm hoch 283 Tisch Avangard, rund, EUR 45,50 Gestell Alu, Platte Inox, 70/73 cm hoch 284 Tisch Cordoba, rund, EUR 48,00 Gestell Alu, Platte Buche, natur, 70/72 cm hoch STEHTISCHE (Fotos siehe S1.69) 285 Stehtisch Tall, rund, Gestell schwarz, 114 cm hoch Platte weiß, EUR 35,50 Platte schwarz, EUR 35,50 Platte Buche-Imitat, 60 EUR 35, Stehtisch Greece, rund, Gestell Alu, EUR 44,50 Platte Inox, 60/113 cm hoch 287 Stehtisch Tonda, rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch Platte weiß, EUR 54,00 Platte schwarz, EUR 54,00 Platte anthrazit, EUR 54,00 Platte Buche, natur, 60 EUR 64,00 Platte Glas, 60 EUR 78, Stehtisch Quickstep, rund, 113 cm hoch (für Außenbereich geeignet) Platte weiß, 70 EUR 25,50 Platte graphit, 70 EUR 25, Stehtisch Quadro, Gestell Chrom matt, EUR 64,00 Platte Inox, 60/60 cm/113 cm hoch 291 Stehtisch Viena, rund, Gestell Alu, EUR 57,00 Platte Inox, 60/113 cm hoch 292 Stehtisch Star, rund, Gestell Chrom, EUR 57,00 Platte Buche, natur, 60/115 cm hoch 293 Stehtisch Sea, rund, Gestell Alu poliert, 108 cm hoch Platte weiß, EUR 60,00 Platte anthrazit, EUR 60,00 Platte schwarz, EUR 60,00 SITZTISCHE (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. LOUNGEMÖBEL (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 294 Stehtisch Miura, rund, Gestell Metall pulverbeschichtet, Platte Metall Platte rot, 70 EUR 53,00 Platte weiß, 70 EUR 53,00 Platte schwarz, 70 EUR 53,00 Preis netto/veranstaltung 100 Clubsessel Curve, EUR 39,00 Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche, natur 103 Clubsessel Tamago, EUR 58,00 Gestell Chrom, Polster Stoff, anthrazit 104 Clubsessel Slide, Gestell Chrom, EUR 40,50 Polster Stoff, schwarz blau 105 Clubsessel Slide, mit Armlehne, EUR 49,50 Gestell Chrom, Polster Stoff, schwarz blau Sitzer Nero, Polster Leder, schwarz EUR 190, Sitzer Delta, Füße Alu, EUR 163,00 Polster Stoff, grau rot schwarz Sitzer Delta, Gestell Chrom, matt, EUR 295,00 Polster Stoff, grau rot schwarz Sitzer Vega, Gestell Chrom matt, EUR 168,00 Polster Leder, schwarz Sitzer Vega, Gestell Chrom matt, EUR 336,00 Polster Leder, schwarz 218 Beistelltisch Alpha, EUR 55,00 Füße Alu, Platte Kunststoff, grau 55/55 cm/27 cm hoch 219 Beistelltisch Capo, EUR 56,00 höhenverstellbar, Gestell Alu lichtgrau, Platte Alu kompakt, 50 cm/54 cm 74 cm hoch 221 Beistelltisch Tria, EUR 73,00 57/50cm/37 cm hoch, Gestell Chrom matt, Nussbaum schwarz weiß 223 Club-Tisch Slide, Gestell Chrom, EUR 33,00 Platte weiß, 64/64 cm/38 cm hoch 225 Beistelltisch Eileen Gray, EUR 54,00 höhenverstellbar, Gestell Chrom, Platte Glas, 51 cm/60 cm 100 cm hoch 226 Club-Tisch Barcelona, Gestell Chrom, EUR 117,00 Platte Glas, 90/90 cm/46 cm hoch 228 Club-Tisch Ronda, Gestell Chrom matt, EUR 54,00 Platte Glas, 50 cm/51 cm hoch BÜROMÖBEL/PC ARBEITSPLÄTZE (Fotos siehe S1.69) 302 Schreibtisch, Rollcontainer, EUR 71,00 120/80 cm/75 cm hoch, Platte, weiß schwarz 304 PC-Steharbeitsplatz M, verschließbar, EUR 285,00 Korpus schwarz, Tür silber, Deckplatte Buche-Imitat 70/75 cm/125 cm hoch, (Arbeitshöhe 110 cm) 308 Mobiler Steharbeitsplatz Caddy, EUR 160,00 3 Schubladen, 2 Prospektfächer, grau, 43/52 cm/108 cm hoch 320 Bürodrehstuhl Office, EUR 36,00 höhenverstellbar, Polster Stoff, schwarz 324 Bürodrehsessel Delby, höhenverstellbar, EUR 54,50 Gestell schwarz, Polster Stoff, schwarz 326 Bürodrehsessel Luxy, höhenverstellbar, EUR 85,00 Gestell Metall, Sitz Leder, schwarz 343 Rollcontainer Steel, EUR 54,00 Metall, 42/59 cm/56 cm hoch, schwarz silber weiß Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

78 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand S1.68 SIDEBOARDS/SCHRÄNKE/REGALE (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 330 Aktenregal, 3 Böden, EUR 17,50 Kunststoff weiß, 75/30 cm/86 cm hoch 370 Schließfachschrank Big, EUR 94,00 4 Fächer, Metall, grau, 56/43 cm/180 cm hoch 371 Schließfachschrank Silver, EUR 83,50 4 Fächer, Metall, grau, 36/50 cm/180 cm hoch 530 Mehrzweckregal, 5 Böden, EUR 31,00 Kunststoff weiß, 75/30 cm/170 cm hoch 584 Sideboard Dax, verschließbar, Korpus silber, EUR 125,00 Deckplatte Multiplex Birke, 100/50 cm/75 cm hoch 585 Sideboard Syma Easy-408, EUR 80,00 Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch INFOTHEKEN/BARTHEKEN (Fotos siehe S1.69) 401 Bartheke Syma Easy-408, EUR 105,00 Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/125 cm hoch 406 Eckelement-Bartheke Syma Easy-408, EUR 93,00 Profil weiß, Füllung weiß, 50/50 cm/125 cm hoch 401 Bartheke Syma-New, Profil Alu, 100/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß EUR 107,00 Füllung schwarz EUR 114, Eckelement-Bartheke Syma-New, Profil Alu, 50/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß EUR 95,00 Füllung schwarz EUR 99, Theke All Round, verschließbar, EUR 171,00 Korpus Kunststoff blau, transluzent, Platte Multiplex Birke, 80 cm/110 cm hoch (auch als Thekensystem verwendbar, siehe Homepage) 588 Theke Syma Easy-408, EUR 89,00 Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/95 cm hoch 589 Eckelement-Theke Syma Easy-408, EUR 68,00 Profil weiß, Füllung weiß, 50/50 cm/95 cm hoch 588 Theke Syma-New, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß EUR 90,50 Füllung schwarz EUR 96, Eckelement-Theke Syma-New, Profil Alu, 50/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß EUR 68,00 Füllung schwarz EUR 73, Theke Octanorm, verschließbar, EUR 80,00 Profil Alu, Füllung weiß, 100/50 cm/100 cm hoch 592 Theke Real, verschließbar, EUR 290,00 Korpus Edelstahl, Deckplatte Ahorn, 100/84 cm/120 cm hoch 593 Rundtheke Dax, verschließbar, Korpus silber, EUR 305,00 Deckplatte Multiplex Birke, 170/50 cm/100 cm hoch 594 Theke Dax, verschließbar, Korpus silber, EUR 205,00 Deckplatte Multiplex Birke, 150/50 cm/100 cm hoch VITRINEN (Fotos siehe S1.69) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen Stück/Pos.-Nr. Preis netto/veranstaltung 570 Vitrine Octa, verschließbar, ohne Bleuchtung, EUR 81,50 Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch 580 Vitrine Octa, mit Unterbau, EUR 102,00 verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, Füllung weiß, 100/50 cm/95 cm hoch 581 Vitrine Syma Easy-408, mit Unterbau, EUR 118,00 verschließbar ohne Beleuchtung, Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/95 cm hoch 581 Vitrine Syma-New, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß EUR 118,00 Füllung schwarz EUR 123, Schrankvitrine Trend, mit Beleuchtung, EUR 161,00 Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch, verschließbar inkl. 5 m Verlängerungskabel, Achtung: Sollten Sie eine längere Zuleitung benötigen, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Standbauer bzw. mit der Fa. SAG (Vordruck S2.10) in Verbindung. 596 Schrankvitrine Syma Easy-408, EUR 208,50 mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/180 cm hoch, verschließbar inkl. 5 m Verlängerungskabel, Achtung: Sollten Sie eine längere Zuleitung benötigen, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Standbauer bzw. mit der Fa. SAG (Vordruck S2.10) in Verbindung. 596 Schrankvitrine Kappa, EUR 208,50 mit Unterbau, verschließbar, mit Beleuchtung, Profil Alu, Füllungen weiß, 100/50 cm/180 cm hoch inkl. 5 m Verlängerungskabel, Achtung: Sollten Sie eine längere Zuleitung benötigen, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Standbauer bzw. mit der Fa. SAG (Vordruck S2.10) in Verbindung. 597 Säulenvitrine Syma Easy-408, EUR 185,00 mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, Füllung weiß, 50/50 cm/180 cm hoch, verschließbar inkl. 5 m Verlängerungskabel, Achtung: Sollten Sie eine längere Zuleitung benötigen, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Standbauer bzw. mit der Fa. SAG (Vordruck S2.10) in Verbindung. 598 Säulenvitrine Nice, mit Beleuchtung, EUR 185,00 Profil Alu, 39/39 cm/180 cm hoch, verschließbar inkl. 5 m Verlängerungskabel, Achtung: Sollten Sie eine längere Zuleitung benötigen, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Standbauer bzw. mit der Fa. SAG (Vordruck S2.10) in Verbindung. 602 Schrankvitrine Forum, EUR 250,00 komplett Glas, mit Beleuchtung, Profil Alu, 83/43 cm/172 cm hoch, verschließbar inkl. 5 m Verlängerungskabel, Achtung: Sollten Sie eine längere Zuleitung benötigen, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Standbauer bzw. mit der Fa. SAG (Vordruck S2.10) in Verbindung. PROSPEKTSTÄNDER (Fotos siehe S1.69) 532 Prospektständer Pino 6, Gestell Metall grau, EUR 45,00 6 DIN A4-Ablagen, 44/39,5 cm/157 cm hoch 534 Prospektständer Shell, Gestell Chrom matt, EUR 41,50 3 Aluschalen, 65/56 cm/130 cm hoch 535 Prospektständer PZ 6, EUR 80,00 Acryl klar, 6 DIN A4-Ablagen, 42/30 cm/154 cm hoch 538 Prospektständer Punto 4, Gestell Metall grau, EUR 61,50 4 DIN A4-Ablagen, 30/60 cm/166 cm hoch 539 Prospektständer Punto 8, Gestell Metall grau, EUR 66,50 8 DIN A4-Ablagen, 35/54 cm/150 cm hoch Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

79 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand 125 S1.69 GARDEROBEN (Fotos siehe S1.69) 500 Garderobenständer Tube EUR 19, Garderobenständer Bambu, EUR 30,50 Gestell Metall, silber 700 Konfektionsständer Milano, höhenverstellbar, EUR 22,50 Gestell Chrom, 180 cm, cm hoch 750 Standspiegel auf Rollen EUR 42,00 SONSTIGE MÖBEL UND ZUBEHÖR (Fotos siehe S1.69) 510 Papierkorb EUR 6, Standaschenbecher Ellipse, Chromeinsatz, EUR 41,50 Gestell Alu 520 Standaschenbecher Rex, schwarz EUR 38, Schirmständer Rex, schwarz EUR 32, Bandabsperrung Flex, EUR 39,50 Bandlänge 2 m, Fuß Chrom matt, Band blau, (Mindestabnahme 2 Pylonen) 548 Rednerpult Talk, Gestell Chrom, EUR 115,00 56/35 cm/110 cm hoch 549 Tütenhalter Chromato, Gestell Chrom matt EUR 33,50 Bei Bestellungen während des offiziellen Aufbaus wird ein Zuschlag von 25% auf die Mietpreise erhoben. Besondere Servicebedingungen der Hummel Möbelverleih GmbH Zahlungskonditionen: Die Rechnung muss vor Messebeginn bzw. vor Anlieferung bezahlt werden. Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Direkt aufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausge schlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahr lässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Ver anstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Ab transport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatz - leistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

80 expobusiness congress 8.und9.September2010 Halle/ Firma Stand S1.69 Mietmöbel Fa. Hummel, Bestellvordrucke siehe S1.67 S1.69 SITZMÖBEL 112 Sessel Manta 113 Sessel Well 114 Sessel Ro 119 Stuhl Meran 120 Stuhl Bonni 123 Hocker Mambo 124 Hocker Plastic 125 Stuhl Bonni 126 Stuhl Wood 127 Stuhl Lisa 128 Stuhl Curve 129 Stuhl Linde 131 Stuhl Vitra Stuhl Hoop 133 Stuhl Gliss 136 Stuhl Kuadra 137 Stuhl Lola 138 Stuhl Body to Body 139 Sessel Jet 143 Sitzbank Sidus 144 Sessel Nami 145 Sessel Marilu Buche 146 Sessel Marilu 147 Sessel Cloud 148 Stuhl PoppyStar 149 Stuhl Breeze 170 Sessel Swing 176 Klappstuhl Pocket 184 Sessel Cuba BARHOCKER 190 Hocker TX 410 Barhocker Miura 412 Barhocker Move 413 Barhocker Vertigo 414 Barhocker Bilbao 416 Barhocker Z 418 Barhocker Malaga 419 Barhocker Twist 420 Barhocker Cube 421 Barhocker Bitter 422 Barhocker Star 423 Barhocker Noon 424 Barhocker Hoop 425 Barhocker TX 426 Barhocker Stella 427 Barhocker Mambo 428 Barhocker Breeze

81 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand 127 S1.69 Mietmöbel Fa. Hummel, Bestellvordrucke siehe S1.67 S1.69 SITZTISCHE 429 Barhocker Lem 430 Barhocker Leo 200 Tisch 70/ Tisch Square 210 Tisch 120/ Tisch Mondo 217Konferenztisch Bonni 229Tisch Tonda 229Tisch Tonda 232 Tisch Jimmy 234 Tisch Urbis 235 Tisch Sea 236 Tisch Step 240 Tisch Plastic 241 Tisch Quadro 283 Tisch Avangard 284 Tisch Cordoba STEHTISCHE 285 Stehtisch Tall 287 Stehtisch Tonda 289 Stehtisch Quadro 291 Stehtisch Viena 292 Stehtisch Star LOUNGE MÖBEL 293 Stehtisch Sea 294 Stehtisch Miura 100 Clubsessel Curve 103Clubsessel Tamago 104 Clubsessel Slide 105 Clubsessel Slide Sitzer Delta Sitzer Delta 9101-Sitzer Vega 9112-Sitzer Vega 218 Beistelltisch Alpha BÜROMÖBEL PC ARBEITS - PLÄTZE 219 Beistelltisch Capo 221 Beistelltisch Tria 225 Beistelltisch Eileen Gray 226Club-Tisch Barcelona 228Club-Tisch Ronda SIDEBOARDS SCHRÄNKE REGALE 302 Schreibtisch 304PC-Steharbeitsplatz M 320 Bürodrehsessel Office 324 Bürodrehsessel Delby 343 Rollcontainer Steel Bitte wenden!

82 expobusiness congress 8.und9.September2010 Firma Halle/ Stand S1.69 Mietmöbel Fa. Hummel, Bestellvordrucke siehe S1.67 S1.69 INFOTHEKEN BARTHEKEN 371 Schließfachschrank Silver 584 Sideboard Dax 585 Sideboard Syma Easy 401 Bartheke Syma Easy Bartheke Syma New 406 Eckelement-Bartheke Syma New 587 Theke All Round 588 Theke Syma 588 Theke Syma New 589 Eckelement-Theke 591 Theke Octanorm Easy-408 Syma New VITRINEN 592 Theke Real 593 Rundtheke Dax 594 Theke Dax 580 Vitrine Octa 581 Vitrine Syma Easy Vitrine Syma New 595 Schrankvitrine Trend 596 Schrankvitrine Syma Easy Säulenvitrine Syma Easy Säulenvitrine Nice 602 Schrankvitrine Forum PROSPEKT - STÄNDER 532 Prospektständer Pino Prospektständer Shell 535 Prospektständer PZ Prospektständer Punto Prospektständer Punto 8 GARDEROBEN 500 Garderobenständer Tube 501 Garderobenständer Bambu 700 Konfektionsständer Milano 750 Standspiegel auf Rollen SONSTIGE MÖBEL UND ZUBEHÖR KOMBINATIONEN UND SITZGRUPPEN SIEHE VORDRUCK S1.50 S Standaschenbecher Ellipse 543 Bandabsperrung Flex 548 Rednerpult Talk 549 Tütenhalter Chromato

83 Catering, Standbewirtung (Lehrieder) S expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG Messezentrum 1, Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) service@culinary-center.de Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Lieber Messekunde! Wir möchten dazu beitragen, dass Ihr Messeauftritt auch in kulinarischer Hinsicht ein voller Erfolg wird. Als ServicePartner der NürnbergMesse bieten wir Ihnen stets gleichbleibend hohe Qualität und Service. Bieten auch Sie Ihren Gästen nur beste Spezialitäten durch uns vor Ort absolut frisch zubereitet. Das folgende Angebot stellt lediglich einen Auszug aus unserem umfang - reichen kulinarischen Programm dar. Auf unserer Homepage im Internet ( haben Sie die Möglichkeit, sich über unser gesamtes Angebot zu informieren und Ihre Bestellung bequem und direkt online aufzugeben. Natürlich sind wir auch gerne bereit, ein individuelles Gastronomiekonzept für Ihren Messeauftritt zu erarbeiten und Ihnen ein persönliches Angebot für die Planung und Durchführung einer Standparty oder einer anderen Veranstaltung im Rahmen der Messe zu unterbreiten. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen unter unserer Service - nummer (Tel +49 (0) oder Tel +49 (0) ) jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Cateringangebot entschieden haben und wünschen Ihnen und Ihren Geschäftspartnern eine angenehme und erfolgreiche Zeit auf der NürnbergMesse. Ihr Lehrieder Messeteam Artikel Einheit EUR Menge Exclusiv: Stück 2,30 Geräuchertes Fränkisches Forellenfilet Lachs Roastbeef Ciabattabrötchen ausgarniert mit Ei, Gurke und Tomate als Belag bieten wir Ihnen an: Stück 2,40 Klassisch: Tomaten Mozzarella Exclusiv: Stück 2,80 Parmaschinken Salami Milano Bestellung (Liefer- und Servicebedingungen am Ende) Artikel Einheit EUR Menge Knusprig belegte Brötchen (Mindestbestellung je Sorte 10 Stück) Halbe Brötchen ausgarniert mit Ei, Gurke und Tomate als Belag bieten wir Ihnen an: Stück 2,00 Klassisch: Gekochter Hinterschinken Schwarzwälder-Schinken Salami Emmentaler-Käse Aufschnitt Wurstspezialitäten Feinkost-Canapées fein garniert und angerichtet (Mindestbestellung je Sorte 10 Stück) Fränkische Canapées auf Bauernbrot, belegt mit: Stück 2,15 Geräuchertem Kasseler und Backpflaume Saftig gebratener Schweinenacken mit Senfgurke Angemachtes Bratwurst-Gehäck Stadtwurst mit roten Zwiebeln Obatzter mit Radieschen Internationale Lehrieder Feinkost-Canapées Stück 2,50 auf Weißbrot, belegt mit: Marinierte Shrimps mit Salatdeko der Saison Mild geräucherter Lachs mit Zitrone und Cavia Rosa gebratenem Roastbeef und Cornichons Gebratener Kalbsrücken mit Kapern und Thunfisch Parmaschinken mit Honigmelone Salami Milano mit getrockneten Tomaten Tortenbrie mit Trauben * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

84 80 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand S3.10 Bestellung/Lehrieder (Fortsetzung; Lieferungs- und Zahlungsbedingungen letzte Seite) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Artikel Einheit EUR Menge Artikel Einheit EUR Menge Lehrieder Canapées mit feinem Aufstrich Stück 2,00 Kräuter-Bresso Paprika-Quark Frischkäse Orginal American Sandwiches Stück 3,80 Auswahl von: Roastbeef, Remoulade, Salatgurke, Tomate und Eisbergsalat Gekochtem Schinken, Salatgurke, Tomate, Eischeiben und Eisbergsalat Käse, Mayonnaise, Tomate, Salatgurke, Eischeiben und Eisbergsalat Salami, Salatgurke, Tomate, Eischeiben und Eisbergsalat Alle Produkte sind aus kontrolliert biologischem Anbau. Knusprig belegte Bio-Brötchen (Mindestbestellung je Sorte 10 Stück) Halbe Brötchen ausgarniert mit Gurke und Tomate als Belag bieten wir Ihnen an: Stück 2,50 Gekochter Hinterschinken Schwarzwälder-Schinken Salami Emmentaler-Käse Aufschnitt Wurstspezialitäten Exclusiv: Stück 2,70 Geräuchertes Fränkisches Forellenfilet Lachs Roastbeef Bio-Feinkost-Canapées fein garniert und angerichtet (Mindestbestellung je Sorte 10 Stück) Marinierte Shrimps mit Salatdeko der Saison Mild geräucherter Lachs mit Zitrone Rosa gebratenem Roastbeef und Cornichons Gebratener Kalbsrücken mit Kapern Parmaschinken mit Honigmelone Salami Milano mit getrockneten Tomaten Tortenbrie mit Trauben Stück 2,80 Lehrieder Bio-Canapées mit feinem Aufstrich Stück 2,40 Kräuter-Bresso Paprika-Quark Frischkäse Spezialitäten aus Italien (Anlieferung erfolgt kalt) Stück 2,40 Gefüllte rote und grüne Mini-Peperoni Balsamico-Zwiebelchen mit Kräutern Gefüllte Champignons Honigmelone mit Parma-Schinken Gefüllte Oliven Scheiben vom Kalbsrücken mit Thunfischsauce Mindestbestellung 10 Stück je Sorte Spezialitäten aus Asien (Anlieferung erfolgt kalt) Stück 2,65 Shrimps im Teigmantel Saté-Spieße mit Erdnußsauce Garnelen-Spieße Gemüse-Spieße mit Shitakipilzen Samosa Mindestbestellung 10 Stück je Sorte Vegetarische Spezialitäten (Anlieferung erfolgt kalt) Stück 2,30 Tomaten-Mozzarella-Spieß Frühlingsröllchen mit Gemüse gefüllt Broccoli-Nuggets mit Kräutersauce Kleine Gemüse Quiche mit Curry Artischockenherzen mit Kräuter-Quark gefüllt Mindestbestellung 10 Stück pro Sorte Täglich frisch aus unserer Salattheke Italienische Salatschüssel mit Blattsalaten, Thunfisch, 10 Pers. 12,60 Ei, gekochtem Schinken, Käse, Zwiebeln und Oliven Salat von Nordsee-Krabben Geflügelsalat mit Sellerie, Ananas, Champignons und Spargel KG 38,35 KG 18,40 Eiersalat mit gekochtem Schinken, Gurken und Schnittlauch KG 17,35 Fränkischer Kartoffelsalat mit Zwiebeln und Salatgurke KG 8,60 Hausgemachter Nudelsalat KG 9,35 Tomaten mit Mozzarella und frischem Basilikum Gemischte mediterrane Antipasti 10 Pers. 17,35 10 Pers. 19,95 Fingerfood Quiche Lorraine Stück 2,50 Mini-Pizzen verschieden belegt z.b. mit Salami, Schinken oder Spinat Stück 1,35 Feinkostplatten aus unserer Gourmet Frischküche (für 10 Personen) Italienische Köstlichkeiten: Parmaschinken, Salami Milano und Mortadella Platte/ 44,10 10 Pers. Fränkische Brotzeit: Geräucherte Nürnberger Rost- Platte/ 34,65 bratwürstchen, Hausmacher Leberwurst, roher 10 Pers. Schinken, saftiges Kasseler, Stadtwurst, Meerrettich, Senf, Gurken und Bauernbrot Platte mit mild geräuchertem Lachs und Dill-Senf- Sauce, Sahne-Meerrettich und Kaviar Platte/ 47,25 10 Pers. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

85 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand 181 S3.10 Bestellung/Lehrieder (Fortsetzung; Lieferungs- und Zahlungsbedingungen letzte Seite) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Artikel Einheit EUR Menge Artikel Einheit EUR Menge Unsere hausgemachten Suppen (Mindestbestellmenge 10 Portionen) Fruchtige Tomatensuppe mit Basilikum und Crôutons Portion je Deftige Gulaschsuppe Pichelsteiner Suppentopf mit Rindfleisch und Gemüse Knoblauchsländer Kartoffelsuppe mit Bratwurstscheiben und Croutons Zucchinirahmsüppchen Beliebte warme Messe-Snacks (Mindestbestellmenge jeweils 10 Portionen) (Anlieferung erfolgt warm oder auf Wunsch auch kalt) 4,80 1 Paar Münchner Weißwürste mit Händlmaier-Senf Paar 3,05 1 Paar Wiener Würstchen mit Senf Paar 2,30 Ofenfrischer Leberkäse à ca. 200 g Portion 2,60 1 Nürnberger Rostbratwürstchen inklusive Kraut oder Stück 1,35 Kartoffelsalat, Senf und Meerrettich Gerne liefern wir auch die nötigen Küchenutensilien Preis auf Anfrage Minigebäck und Plunder (Mindestbestellmenge jeweils 10 Stück) Butter-Croissants Stück 1,25 Mini Fruchtplunder Mix Stück 1,50 Mini Breakfast Mix Stück 1,20 Mini-Donut gemischt Stück 0,55 Mini-Muffin gemischt Stück 0,55 Brownie-Schnitte Premium Stück 1,25 Marzipan-Butter-Croissant Stück 1,45 Plunder gemischt (Apfel, Kirsch oder Pfirsich) Stück 1,80 Käse-Genüsse Auswahl Französischer Rohmilchkäse mit Trauben Bayerische Käseauswahl Käse-Igel: Emmentaler und Gouda-Spieße mit Oliven, Trauben und Kirschtomaten Für 20 63,00 Pers. KG 16,80 Stück 36,75 Brotspezialitäten frisch aus dem Backofen Steinofenbaguette 500 gr. 3,70 Steinofenbaguette Mediterrano 340 gr. 3,45 Steinofenbaguette mit Oliven 310 gr. 3,15 Ciabatta, das klassische italienische Brot mit viel Olivenöl 300 gr. 3,15 Laugenbreze mit Hagelsalz (Mindestabnahme 10 Stk.) Stück 0,95 Laugenbreze gebuttert (Mindestabnahme 10 Stk.) Stück 1,35 Laugenstange mit Hagelsalz (Mindestabnahme 10 Stk.) Stück 0,85 Kaisersemmel (Mindestabnahme 10 Stk.) Stück 0,60 Französisches Baguette 250 gr. 2,95 Fränkisches Bauernbrot, geschnitten KG 4,20 Gemischter Brotkorb mit dreierlei Semmeln und Brotspezialitäten Korb für 15,25 10 Pers. Messe-Fitnesspaket Obstsalat mit Früchten der Saison Portion 3,35 Obstkorb à 3 KG (z.b. mit Bananen, weißen und blauen Trauben, Äpfeln, Orangen, Kiwi, Birnen) Stück 35,00 Gemüsedipps Pro Glas 3,15 Vier Dipp-Saucen (Aioli, Curry, Kräuter und Cocktail) vier Farben, vier Aromen-Dipp Gemüse im Glas gereicht nach der Saison, z.b. Paprika, Chicorée, Karotten, Gurken, Staudensellerie, Zucchini Dippen Naschen Genießen Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

86 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand S3.10 Bestellung/Lehrieder (Fortsetzung) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Artikel Einheit EUR Menge Süßes aus unserer Patisserie (Mindestbestellmenge jeweils 10 Stück) Stück 2,75 Obsttörtchen Joghurtmôusse mit frischen Früchten Obstkuchen, Käsekuchen, Apfelkuchen, Stück 2,00 weitere nach Angebot Marmorkuchen Portionen, 1,2 KG Kekse und Knabbersachen, Süßigkeiten Caféröllchen von Bahlsen Teegebäck Stück 18,50 ca. 160 Stück 19,80 KG 17,80 Salzgebäck, Auswahl KG 8,60 Milka Naps Minis von Mars, Balisto, Bounty, Milky Way, Snickers oder Twix 2 KG, ca. 400 Stück 20,80 Beutel je 150 Stück à 20 gr. 44,65 Celebrations, Bonbons von Milky Way, Twix, Bounty, Snickers, Mars Schachtel 263 gr. 6,80 Artikel Einheit EUR Menge Bier Tucher Pils 30 Ltr. Fass Tucher Hefe Weizen 30 Ltr. Fass Jever Pils 30 Ltr. Fass 30 Ltr. 89,25 30 Ltr.100,80 30 Ltr.100,95 Tucher Pils Cool Keg 20 Ltr., selbstkühlendes Bierfass, kein Durchlaufkühler/Kohlensäure notwendig 20 Ltr. 78,75 Tucher Hefeweizen Cool Keg 20 Ltr., selbstkühlendes Bierfass, kein Durchlaufkühler/Kohlensäure notwendig 20 Ltr. 84,00 Tucher Pils Jever Pils 0,33 Ltr. Jever Fun alkoholfrei 0,33 Ltr. Tucher Hefeweizen 0,5 Ltr. Wein und Sekt (Auszug) 24 x 0,33 Ltr. 23,00 24 x 0,33 Ltr. 23,65 24 x 0,33 Ltr. 23,65 20 x 0,5 Ltr. 23,10 Weitere Weine aus unserem Weinkeller bieten wir gerne individuell an Weine (rot, weiß) Preis auf Anfrage Prosecco tapo spago IGT 2004 (aus kontrolliert biologischem Anbau) Gourmet Brut Sekt, Lehrieder Edition aus dem Hause Kessler Prosecco 0,75 Ltr. 13,15 0,75 Ltr. 12,40 0,75 Ltr. 11,45 Getränke Die Mindestabnahme für Getränke 1 Gebinde Softdrinks Apollinaris Sprudel Apollinaris Naturell Multivitaminsaft Orangensaft Apfelsaft Coca Cola Fanta Sprite Lift Apfelschorle Bonaqa Tafelwasser Bonaqa Tafelwasser Coca Cola Fanta Sprite Lift Apfelschorle Coca Cola Fanta Sprite Lift Apfelschorle Bonaqa Tafelwasser 12 x 0,75 Ltr. 19,95 12 x 0,75 Ltr. 19,95 6 x 1,00 Ltr. 19,60 6 x 1,00 Ltr. 14,40 6 x 1,00 Ltr. 14,40 12 x 1,00 Ltr. 17,35 12 x 1,00 Ltr. 17,35 12 x 1,00 Ltr. 17,35 12 x 1,00 Ltr. 17,35 12 x 1,00 Ltr. 17,35 24 x 0,33 Ltr. 21,70 24 x 0,33 Ltr. 21,70 24 x 0,33 Ltr. 21,70 24 x 0,33 Ltr. 21,70 24 x 0,33 Ltr. 21,70 18 Ltr. Premix 39,90 18 Ltr. Premix 39,90 18 Ltr. Premix 39,90 18 Ltr. Premix 39,90 18 Ltr. Premix 37,90 Spirituosen und Champagner auf Anfrage Kaffee und Tee Kaffee in Thermoskanne einschließlich Milch & Zucker Tee in Thermoskanne Kaffeebohnen Kaffeepulver (Kaffee Tchibo) Espressobohnen 9,20 8,50 KG 18, g 10,30 KG 20,90 Tee, verschiedene Sorten Beutel 25 St. 3,50 Serviceleistungen Servicekraft Koch/Köchin Barkeeper/Barchef Techniker für Auf-/Abbau Pro Stunde/Mitarbeiter 26,80 Pro Stunde/Mitarbeiter 31,00 Pro Stunde/Mitarbeiter 34,00 Pro Stunde/Mitarbeiter 27,30 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

87 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand 183 S3.10 Bestellung/Lehrieder (Fortsetzung) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Artikel Einheit EUR Menge Catering equipment Vermietung nur in Verbindung mit bei uns gebuchtem Catering und einer Woche Vorbestellung, andernfalls erheben wir einen Aufschlag von 50%/pro Stück. Mindestabnahme bei Gläsern, Porzellan und Besteck 10 Stück. Teller, 20 cm oder 25 cm Stück 0,25 Besteckteil (Gabel, Messer oder Löffel etc.) Stück 0,20 Uniglas, Sektglas, Bierglas oder Weizenglas Stück 0,25 Kaffeetasse inkl. Untertasse Stück 0,30 Kaffeebox, bestehend aus: 1 Bonamat Kaffeemaschine einmalig inkl. Filter, 2 Thermoskannen, 10 Tassen/Untertassen, Kaffeelöffel, 500 g Kaffee, 100 Portionszucker & -milch, 1 KG Konferenzgebäck Kaffeebox, bestehend aus: 1 Bonamat Kaffeemaschine einmalig inkl. Filter, 2 Thermoskannen 59,50 25,00 Sorglos Standpaket Alles, was nötig ist - Stück 24,70 2 Schwammtücher, 2 Küchenhandtücher, 2 Zewa Rollen, 1 Spülbürste, 1 Pril, 10 kleine Müllsäcke, 1 kleiner Mülleimer To go Becher für Kaffee Stück 0,25 To go Becher für Softdrinks Stück 0,25 Plastikrührstäbchen für Becher Stück 0,10 Portionszucker à Stück Packung 39,40 Portionsmilch à 240 Stück Packung 20,50 Papierservietten à 100 Stück Packung 10,00 Müllsäcke 120 l (Rolle à 25 Stück) 1 Rolle 6,20 Müllsäcke 32 l (Rolle à 50 Stück) 1 Rolle 7,10 Kühlschrank Tag/Stück 26,25 Aschenbecher aus Glas Tag/Stück 0,50 Durchlaufkühler für Bier Pro Tag 28,00 Für 3 Tage 75,00 Durchlaufkühler für Cola Pro Tag 28,00 Für 3 Tage 75,00 Kohlensäureflasche Stück 36,75 Bistrostehtisch, weiß, unverkleidet Tag/Stück 11,05 Bistrostehtisch, weiß, mit weißem Stoffvolant bodenlang verkleidet Tag/Stück 21,55 Barhocker, Z-Form, Chrom, schwarzes Polster Tag/Stück 17,30 Tischtuch, verschiedene Farben Tag/Stück 6,40 Spezialitätenkaffeemaschine (Bremer VIVA), geeignet Tag/Stück 180,00 für Café Creme, Cappuccino, Latte Macchiato, Für 3 Tage 480,00 Espresso, Heißwasser (ca. 120 Tassen pro Stunde) ohne Bohnen Jura Kaffeemaschine, geeignet für Kaffee und Tag/Stück 63,00 Espresso, Heißwasser (ca. 60 Tassen pro Stunde) Für 3 Tage 150,00 ohne Bohnen Reinigungsmittel für Kaffeemaschine Pauschal Bereitstellung Wasserkocher einmalig Stück 15,75 Stehtisch mit Stretchhusse Tag/Stück 29,90 Bereitstellung Thermosuppentopf mit Suppenkelle Stück 30,00 einmalig Bereitstellung Würstlkocher mit Zange einmalig Stück 30,00 Artikel Einheit EUR Menge All-Inclusive-Standpartys für weitere Informationen hierzu stehen wir unter der Servicenummer +49 (0) jederzeit zur Verfügung. für Ihr geselliges Get-Together mit Ihren Kunden am Messeabend In allen unseren Angeboten ist inklusive: Betreuung Ihrer Gäste durch unsere freundlichen Servicemitarbeiter Leihgegenstände: Stehtische, Geschirr, Gläser, Tellerchen und Servietten Die genaue Gästezahl stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld ab. Wir rechnen jeweils mit 3 Stunden Veranstaltungsdauer. Bei länger geplanten Veranstaltungen berechnen wir jede weitere Stunde mit EUR 25,00 je Gast. Bayerische Standparty Ab 50 Gereicht als Drittelportionen Personen je 36,00 (3 Portionen je Person), zu verzehren mit einer kleinen Gabel: Ab 100 Ofenfrischer Leberkäse mit hausgemachtem Personen je 34,50 bunten Kartoffelsalat Nürnberger Rostbratwürstchen mit Sauerkraut Ab 150 oder buntem Kartoffelsalat Personen je 32,50 Hausgemachte Fleischküchle mit Kartoffelpuffer und marktfrischem Gemüse Krustenbraten mit Minikartoffelknödel Auf den Stehtischen dazu eingesetzt: Griebenschmalz, Kräuterquarktöpfchen, Krustenbrot und Brezen Dazu Getränke All you can drink : Bier vom Fass, Weizenbier, Mineralwasser, Orangensaft, Apfelsaft Fingerfood-Standparty Ab 50 Feine Köstlichkeiten, auf Etageren angerichtet, Personen je 30,00 eingesetzt auf den Stehtischen (5 Teile je Person): Ab 100 Honigmelone mit Parmaschinken Personen je 28,50 Mozzarella-Kirschtomaten-Spieß mit Basilikum Gegrillte Gemüsespieße mit Knoblauch- Ab 150 Mayonnaise Personen je 27,50 Mild geräucherter Lachs auf Salatblatt, Sahnemeerrettich und Dillsträußchen Marinierte Shrimps mit Cocktailsauce und Toaststreifen Hühnerbrust-Roulade mit Mango in der Sesamkruste Mini-Frühlingsröllchen mit Curry-Dip Oliven mit Käse gebacken und Pesto Scheiben vom Kalbsrücken mit Thunfischsauce Artischockenherzen gefüllt mit Kräuterquark Dazu Getränke All you can drink : Italienischer Weißwein, Bier vom Fass, Mineralwasser, Orangensaft, Apfelsaft, Sekt Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

88 expobusiness congress September2010 Halle/ Firma Stand S3.10 Bestellung/Lehrieder (Fortsetzung) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferzeiten Erstanlieferung Lieferdatum Lieferdatum Lieferdatum Lieferdatum Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit ServicePartner: Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) service@culinary-center.de Liefer- und Servicebedingungen der Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG (Catering, Standbewirtung) Erstbestellung Getränke: Aus logistischen Gründen erfolgt die Auslieferung der Getränkeerst - bestellung kostenfrei einen Tag vor Messebeginn im Laufe des Nachmittages. Eine Transportkostenpauschale von EUR 10,00 netto pro Lieferung während der Messelaufzeit gilt als vereinbart. Nichteinhaltung von Terminen wird mit EUR 20,00 Stornogebühr verrechnet. Nachlieferungen sind jederzeit möglich. Wir sind bemüht, Ihre Wünsche umgehend auszuführen. Getränke werden vorgekühlt auf Kommission geliefert. Getränkerücknahme ist nur in vollen Kästen möglich. Unvollständige Kästen, einzelne Flaschen oder Fässer werden nicht retour geschrieben. Pro Original Kasten berechnen wir eine Rücknahmegebühr von EUR 5,00. Wenn mehr als 50% zurückgegeben fällt eine Abhol pauschale von EUR 30,00 an. Ihre Bestellung für den nächsten Tag sollte bis Uhr telefonisch bei uns eingehen. Tel +49 (0) Fax: +49 (0) Die Mindestabnahme für Speisen beträgt 10 Stück, für Getränke 1 Gebinde. Nach Messeschluss buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kredit - karte ab und senden Ihnen alle Rechnungsbelege zur Kontrolle per Post zu. Wir akzeptieren Eurocard, MasterCard, Visa. Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartennummer bekannt. Herausgeber: MasterCard VISA Kartennummer: / / / Kartenprüfnummer: (Die letzten 3 Ziffern auf der Rückseite) Gültigkeitsdauer: Karteninhaber: Nicht zurückgegebenes Leergut wird in Rechnung gestellt. Speisen werden nach vorliegender Mengenbestellung berechnet und können nur bis eine Woche vor Messebeginn storniert werden. Bruch und Schwund werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile, auch für das Mahnver - fahren, ist Nürnberg. Mietequipment muss vom Kunden nach Messeende sortiert bereitgestellt sein, ansonsten müssen wir Personalkosten für das Sortieren verrechnen. Das Standcatering beschränkt sich auf das Messegelände der NürnbergMesse. Lieferungen können nicht in die dort befindlichen Restaurants oder Kongressräume erfolgen. Für die Bewirtung in den Konferenzräumen der Messe unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Bitte teilen Sie uns vor Messebeginn Ihre korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das Ausstellen neuer Rechnungen aufgrund falscher Rechnungsdaten berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00. Reklamationen, insbesondere über Speisen, sind am Veranstaltungstag dem Standcateringbeauftragten mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden. Wir ermächtigen die Firma Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG den Rechnungsbetrag über oben angegebene Kreditkarte abzurechnen. Unterschrift: _ Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

89 Catering, Standbewirtung (Lilly) S expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Gaststättenbetriebe Kurt Lilly GmbH & Co. KG Messezentrum 1, Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) p.koydl@lilly-ist-lecker.de Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (Liefer- und Servicebedingungen siehe letzte Seite) Anliefertag Uhrzeit Sehr geehrte Messekunden, das Team von Lilly wünscht Ihnen, dass Ihre Messeaktivität ein voller Erfolg wird! Unser Beitrag dazu ist die professionelle gastronomische Versorgung, die wir individuell nach Ihren Wünschen gestalten. Lilly ist immer für Sie da, wenn Sie Lilly brauchen direkt auf dem Nürnberger Messegelände. Durch kurze Wege und eine ausgefeilte Logistik bieten wir Ihnen schnelle Lieferungen und nahezu grenzenlose Kapazitäten. Unsere Sensibilität für regionale Produkte und frische Zubereitung setzt höchste Maßstäbe für Qualität und Flexibilität. Lillys Komplettservice für Ihr MesseCatering: Verpflegung des Aufbauteams Versorgung Ihres Messestandes Bewirtung der Kunden an Ihrem Stand Betreuung von Empfängen Durchführung ausgefallener Standpartys Themen-Catering (z.b. passend zum Messemotto) Dekoration in Firmenfarben, Begleitprogramm Ausstellerabende auch außer Haus Wir lieben die kreative Herausforderung. Weitere Infos unter: p.koydl@lilly-ist-lecker.de, Messe-Hotline Tel +49 (0) Ihre Anfrage/Buchung: Fax +49 (0) Wir freuen uns auf Sie Ihr Lilly-Team Die Mischung macht's! Belegte Backwaren nach Wahl (Wählen Sie Ihren Belag aus den Varianten) Mindestabnahme 10 Stück je Sorte u. Belag Classic Gekochter Schinken Frischwurstaufschnitt Roher Schinken Emmentaler Gouda Geräucherte Putenbrust Salami Ambiente Räucherlachs Milder Lachsschinken Brie mit Trauben Eingelegtes Gemüse Geräucherte Forelle Mozzarella mit Tomaten Rosa gebratenes Roastbeef 1/2 Kaiserbrötchen Anzahl EUR 2,00 EUR 2,50 1/2 Körnerbrötchen Anzahl EUR 2,00 EUR 2,50 Ciabatta - brötchen Anzahl EUR 2,40 EUR 2,70 Laugenstangen Anzahl EUR 2,40 EUR 2,70 Kornspitz Anzahl EUR 2,40 EUR 2,70 Partybrötchen Anzahl EUR 2,40 EUR 2,75 Weißbrotschnitten Anzahl EUR 2,40 EUR 2,75 geschl. Baguettes Anzahl EUR 2,95 EUR 3,90 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

90 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand S3.13 Bestellung/Lilly (Fortsetzung; Lieferungs- und Zahlungsbedingungen siehe letzte Seite) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. EUR Anzahl EUR Anzahl Wraps unsere Art, Sie um den Finger zu wickeln Mindestmenge 10 Stück je Sorte Mexico mit Mais, Bohnen, Tomaten, jungem Lauch, Chili 3,00 American Roastbeef, BBQ-Sauce, Paprika, Krautsalat 3,00 Tuna Thunfisch, Zwiebeln, Tomaten 3,00 Italia eingelegtes Gemüse, Pinienkerne 3,00 Salmon Räucherlachs, Thaispargel 3,00 Karibic Hähnchenbrust, Sprossen, Mango, Orangen 3,00 Tramezzini mit: Mindestabnahme 10 Stück je Sorte und Belag Räucherlachs und Rucola 2,70 Schinken und Käse 2,20 Gurken und Dillcreme 2,00 geräucherte Putenbrust, Käse und Rucola 2,30 Tomate und Mozzarella 2,70 Franken Fleischwurst, Gewürzgurken, rote Zwiebeln, Majo, süßer Senf, bunter Salat 3,00 Fingerfood einfach so, aus der Hand Mindestmenge 10 Stück je Sorte 3 Jakitori Spießchen (Ananas, Panang-Curry, Chili) 3,25 5 Samosa (fritierte Thai Taschen) gefüllt mit Gemüse und Thai Curry 2,70 2 Chicken-Sweet-Pepper-Sticks mit Paprika gefüllt 2,90 3 Red Hot Chilli Poppers (Chili-Schote mit Frischkäsecreme gefüllt und fritiert) 2,80 3 Mini-Pizzen verschieden belegt (z.b. Salami, Schinken, Spinat) 3,00 3 Garnelen im Kartoffelnest mit Mango-Dip 3,30 Fränkisches Fingerfood einfach so, aus der Hand Mindestmenge 10 Stück je Sorte Minileberkäse in der Brezenpanade 1,80 Rindfleisch-Meerrettichsalat auf kleinem Kartoffelplätzchen 1,90 Miniroggenbrot mit Sauerkraut, Kassler und Schmand 1,90 Flammkuchen 2,10 Warme Gourmet-Snacks Mindestmenge 10 Portionen je Sorte Fränk. Zwiebelkuchen 2,70 Fränk. Lauchkuchen 2,70 Fränk. Gemüsekuchen 2,70 3 Nürnberger Bratwürstchen mit Sauerkraut und Brot 3,10 Paar Weißwürste mit Senf und Laugenbreze 3,25 Paar Wiener Würstchen mit Senf und Kaiserbrötchen 3,25 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

91 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand 189 S3.13 Bestellung/Lilly (Fortsetzung; Lieferungs- und Zahlungsbedingungen siehe letzte Seite) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Aus der Suppenküche inklusive 1 Partybrötchen pro Portion Mindestmenge 10 Portionen je Sorte Fruchtige Tomatensuppe mit Croutons 3,20 Fränkische Kartoffelsuppe mit krossem Speck 3,20 Deftige Gulaschsuppe 3,60 Chili con Carne 5,70 Salate dekorativ angerichtet eingelegtes italienisches Gemüse hausgemacht, mit Partybrötchenauswahl; für 10 Personen 15,50 Fränkischer Wurstsalat mit Holzofenbrot und Butter; für 10 Personen 14,50 Caprese Mozzarella mit Tomaten und Basilikumpesto, dazu Ciabatta; für 10 Personen 16,55 Kartoffelsalat mit Speck, 1 kg 8,50 Gourmet-Platten dekorativ angerichtet Mediterrane Köstlichkeiten: Roastbeef, Vitello Tonnato, Coppa, Mailänder Salami, Oliven, getrocknete Tomaten, Pepperoni, dazu Partygebäck, für 10 Personen 46,50 3 Länder Käseauswahl: Erlesene Käse aus Italien, Frankreich und Deutschland mit Trauben, Butter und Brotkorb; für 10 Personen 39,90 Brot- und Brötchenspezialitäten Fränkisches Landbrot, 1 kg 4,30 Körnerbrot, 1 kg 4,85 Kaisersemmel, Stück 0,50 Körnerbrötchen, Stück 0,70 Laugenbreze, Stück 1,25 Laugenstange, Stück 1,25 Laugenstange, gebuttert, Stück 1,55 Käsestange, Stück 1,80 Ciabatta, Stück 4,35 Baguette, 430 g 2,90 Butter, 500 g 4,90 EUR Anzahl EUR Anzahl Aus der Backstube Mindestmenge 10 Einheiten je Sorte Buttercroissant 1,40 Croissant mit: Schokolade 1,70 Nougat 1,70 Marzipan 1,70 Donut mit: Schokolade 1,60 Nougat 1,60 Karamell 1,60 Vanille 1,60 Mini-Plunder Sortiment, 5 Stück 3,40 Mini-Gebäck, 3 Stück (Croissant, Nussrolle, Schokobrötchen) 2,20 Süßes aus eigener Herstellung Mindestmenge 10 Portionen je Sorte verschiedene, hausgemachte runde Kuchen 2,15 Muffins aus eigener Herstellung 0,90 Weitere Spezialitäten aus unserer hauseigenen Patisserie bieten wir Ihnen gern gesondert an. Vitaminschub aus der Hand Handobst gemischt, 1 kg (z.b. Äpfel, Bananen, Birnen, Trauben) 10,30 2 Hausgemachte Obstspieße Mindestmenge 10 x 2 Spieße 2,60 mundgerechtes Obst, 180 g Becher 3,40 Kekse, Süßes, Knabbereien Salzgebäck, gemischt, 1 kg 10,35 Bahlsen Teegebäck, 1 kg 18,60 Mars Miniatur Mix, 3 kg 31,00 Ritter Sport Schokowürfel, 240 g 3,80 Haribo Goldbären, 200 g 2,15 Mars Celebrations, 297 g 5,10 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

92 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand S3.13 Bestellung/Lilly (Fortsetzung) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. EUR Anzahl EUR Anzahl Haushaltswaren, Einwegmaterial Zewa Küchenrolle, 2 Stück 2,90 Kaffee-Filtertüten, Box à 20 Stück 2,20 Spülmittel, 1l-Flasche 2,20 Schwammtücher, 5er Pack 2,20 Einwegbecher Kaltgetränke, 80 Stück 7,90 Einwegbecher Heißgetränke, 50 Stück 4,00 Hinweis: Wir können hier natürlich nur unser Standard-Angebot darstellen. Für Anforderungen, die Sie hier nicht finden, bitten wir um Ihre Anfrage. Wir erfüllen Ihnen gerne jeden Wunsch! Biere Wichtige Information: Cool Keg -Fässer benötigen weder Kohlensäure, noch Durchlaufkühler. Tucher Pils 30 l Fass 87,90 Jever Pils 30 l Fass 100,95 Tucher Hefeweizen 30 l Fass 93,05 Tucher Pils Cool Keg 20 l Fass 77,55 Tucher Hefeweizen Cool Keg 20 l Fass 77,55 Tucher Pils 24 x 0,33 l 23,00 Tucher Hefeweizen 20 x 0,50 l 24,45 Jever Pils 24 x 0,33 l 23,65 Anzahl Anzahl Anzahl Getränke EUR EUR EUR Softdrinks Coca Cola Coca Cola light Fanta Sprite Lift Apfelschorle Bonaqa Tafelwasser Softdrinks 10 x 1,50 l 20,35 24 x 0,33 l 21,70 Orangensaft 6 x 1,00 l 14,40 24 x 0,25 l 20,25 Apfelsaft 6 x 1,00 l 14,40 24 x 0,25 l 20,25 Traubensaft 24 x 0,25 l 20,25 Multivitaminsaft 24 x 0,25 l 20,25 Schweppes Bitter Lemon 24 x 0,20 l 20,25 Schweppes Tonic Water 24 x 0,20 l 20,25 Mineralwasser mit Kohlensäure 10 x 1,00 l 17,40 20 x 0,50 l 22,00 24 x 0,25 l 16,35 Mineralwasser ohne Kohlensäure 10 x 1,00 l 17,40 20 x 0,50 l 22,00 18 l Premix 39,90 Jever Fun alkoholfrei - 24 x 0,33 l 23,65 Prickelndes Sekt, Champagner Unsere Hausmarke: Carstens SC Biosekt 0,75 l 9,80 Henkell trocken 0,75 l 10,40 Prosecco Spumante 0,75 l 10,75 Prosecco Frizzante 0,75 l 9,10 Wein Gern unterbreiten wir Ihnen unser ausführliches Weinangebot. Preise pro Liter ab EUR 9,00. Kaffee und Tee Thermoskanne Kaffee, 1,00 l (inklusive Milch und Zucker) 9,20 Burkhoff Kaffeemehl, 500 g 9,10 Alfredo Espressobohnen, 1 kg 19,25 Tee, verschiedene Sorten, je Beutel 0,35 Kaffee-Aktionen für Ihren Stand Package Premium Siemens Haushaltskaffeemaschine inklusive 1kg Kaffeemehl, 1 Pck. 1 x 4 Filtertüten, je 200 Stück Portionsmilch/-zucker, 1 kg Konferenzgebäck, für eine Messelaufzeit von 3 Tagen 73,00 WMF Kaffeevollautomat bereiten Sie Cappuccino, Espresso und Latte Macciato auf Knopfdruck, pro Tag 156,00 Dazu erhalten Sie unser Kaffeepaket: 5kg Kaffeebohnen, 12 l H-Milch, 1 Karton Portionszucker 136,00 Zusätzliches: Karton Portionsmilch, 240 Stück 9,00 Karton Portionszucker, 1000 Stück 23,25 Kaffeesahne, 200 g 0,95 Würfelzucker, 500 g 1,96 H-Milch, TetraPack 1,5%, 1,00 l 1,95 Dienstleistungen Servicekraft, pro Stunde & Person 26,10 Koch/Köchin, pro Stunde & Person 28,25 Barkeeper/Barchef, pro Stunde & Person 39,30 Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

93 expobusiness congress September2010 Firma Halle/ Stand 191 S3.13 Bestellung/Lilly (Fortsetzung) Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Miet-Equipment Equipmentvermietungen erfolgen ausschließlich in Verbindung mit bei uns gebuchtem Catering Mindestabnahme bei Gläsern, Porzellan und Besteck je 10 Stück Gläser (Preis pro Tag & Stück) Sektkelch 0,26 Universal-Weinglas 0,26 Pilsglas Jever 0,26 Pilsglas Tucher 0,26 Bierkrug Tucher 0,26 Weißbierglas Tucher 0,26 Wasser-/Saftglas 0,26 Cocktailstange 0,26 Porzellan (Preis pro Tag & Stück) Speiseteller 0,26 Suppentasse 0,26 Dessertteller 0,26 Kaffeetasse mit Untertasse 0,36 Besteck (Preis pro Tag & Stück) Messer 0,26 Gabel 0,26 Suppenlöffel 0,26 Kaffeelöffel 0,26 Kuchengabel 0,26 Weiteres EUR Bonamat Kaffeemaschine, 3 Tage 93,00 Thermoskanne; pro Tag 4,00 Siemens Haushaltskaffeemaschine; pro Tag 10,40 Durchlaufkühler; 3 Tage (inklusive 10l-Kohlensäure); 93,00 Premixanlage; 3 Tage (inklusive 10l-Kohlensäure); 93,00 Kohlensäure, 10 l 40,15 Kühlschrank; pro Tag 28,45 Bistrostehtisch; pro Tag 11,05 Tischtuch, weiß (2,10 x 2,10 m); pro Tag 6,70 Die angegebenen Mietpreise be inhalten die einmalige Anlieferung, die Abholung am letzten Messetag, sowie die Endreinigung. Dekoration Blumengesteck ab 18,50 Countergesteck ab 34,40 Buffetgesteck ab 44,95 Anzahl Liefer- Service- und Zahlungs bedingungen der Gaststättenbetriebe Kurt Lilly GmbH & Co. KG (Catering, Standbewirtung) Als Servicekostenpauschale berechnen wir Ihnen pro Anlieferung und Abholung EUR 5,00. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Anlieferungen erfolgen an den Messetagen jeweils bis 9 Uhr, an Aufbautagen zu der mit Ihnen abgesprochenen Zeit. Nachlieferungen sind jederzeit möglich. Die Lieferung erfolgt dann unmittelbar nach Ihrem Auftrag. Wartezeiten bei Speisen sind möglich, da diese frisch zubereitet werden. Die Aufträge für den folgenden Messetag sollten bei uns bis spätestens 15 Uhr telefonisch eingehen. Tel +49 (0) Fax +49 (0) Die Abholung erfolgt am letzten Messetag nach Absprache mit Ihnen. Die Getränke werden nach Verbrauch berechnet (außer Fassbier), d.h. wir nehmen geschlossene, sortenreine Getränkegebinde wieder zurück (keine einzelnen Flaschen). Nicht zurückgegebenes Leergut wird in Rechnung gestellt. Speisen werden nach vorliegender Mengenbestellung abgerechnet. Bruch und Schwund berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Mietequipment nach Messeende sortiert bereitgestellt wird. Ist dies nicht der Fall stellen wir den benötigten, anteiligen Personalaufwand in Rechnung. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg. Bei allen schriftlichen Bestellungen bis 2 Tage vor Messebeginn werden Getränke auf Kommissionsbasis zur Verfügung gestellt, und nach Messeende per Rechnung abgerechnet. Ab dem Tag vor Messebeginn liefern wir Speisen und Getränke nur noch gegen Vorlage einer Kreditkarte. Versand und Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Kurt Lilly GmbH & Co. KG verlassen hat. Wird die Auslieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Bitte teilen Sie uns vor Veranstaltungsbeginn die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das Ausstellen einer neuen Rechnung, an einen korrigierten Rechnungsempfänger im Nachhinein, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. ServicePartner Gaststättenbetriebe Kurt Lilly GmbH & Co. KG Messe- und Congressgastronomie Nürnberg Messezentrum 1, Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Herausgeber: MasterCard VISA American Express Kartennummer: / / / Kartenprüfnummer: Gültigkeitsdauer: / / / Karteninhaber: Unterschrift: (Die letzten 3 Ziffern neben der Unterschrift auf der Rückseite oder bei AMEX 4 Ziffern auf der Vorderseite) Wir ermächtigen die Firma Lilly den Rechnungsbetrag über oben angegebene Kreditkarte abzurechnen. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

94 Standreinigung S expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Hallen 1 7/7A Kiefer Messe-Service GmbH Hallen 8 12 dias Gebäudemanagement GmbH Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung Bestell-Nr.: (falls in Ihrem Unternehmen erforderlich) Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen veranlasst der Veranstalter. Die Reinigung des eigenen Standes ist vom Aussteller zu veranlassen. Bodenbelag: (bitte angeben) Teppich Hartbelag Wir bestellen wie folgt: Grundreinigung des Standes ab Uhr (Glas- und Wandreinigung bitte separat bestellen!) Abrechnung nach Regiestunden à EUR 18,70 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Vorgezogene Reinigung, verbindlich: Datum: Uhrzeit: zuständig für den Aufbau: _ Glas- und Wandreinigung ab Uhr Abrechnung nach Regiestunden à EUR 19,70 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bis: m Höhe Vorgezogene Reinigung, verbindlich: Datum: Uhrzeit: zuständig für den Aufbau: _ Tägliche Reinigung des Standes ab Uhr Abrechnung pro m 2 und Tag à EUR 0,43 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Standgröße: 1. Tag der Reinigung: Letzter Tag der Reinigung: _ Sollte der Stand als Ganzes (keine Kabinen) verschließbar sein, so muss der Schlüssel beim ServicePartner abgegeben werden. Die tägliche Reinigung beinhaltet folgende Leistungen: Aschenbecher entleeren und nass auswischen, Tische feucht abwischen, Papierkörbe entleeren, Bodenhartbeläge nass wischen, Teppichbeläge absaugen. Reklamationen der Reinigungsarbeiten können nur am darauf - folgenden Tag entgegengenommen werden. Wichtige Hinweise: Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen. 75% Sonn- und Feiertagszuschlag auf Regiestunden. Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% mindestens jedoch EUR 10,00 pro Auftrag verrechnet. Der Mindestrechnungsbetrag für Standreinigung beträgt grundsätzlich EUR 41,10 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. ServicePartner: Hallen 1 7/7A Kiefer Messe-Service GmbH Messezentrum Nürnberg ServicePartnerCenter, 2. OG Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@kiefer-cleaning.de (Online-Bestellungen möglich) Hallen 8 12 dias Gebäudemanagement GmbH Messezentrum Nürnberg Halle 12, EG/CCN West, 1. OG Tel +49 (0) Fax +49 (0) nuernberg.messe@dias-service.de Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der Messe vor. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA, Diners Club. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg. Siehe auch Info 4, Punkt 6.1 Abfallwirtschaft. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

95 Standbewachung S expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) engelhardt@engelhardt-sicherheit.de Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (verbindlich, unter Anerkennung der umseitigen Servicebedingungen) Standgröße: Bemerkungen: _ Standbewachung Preis pro Wachmann/Stunde EUR 18,50 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Anzahl Wachpersonen: Bewachung beim Aufbau Bitte beachten Sie Info 4, Punkt 2.5 Bewachung. Datum: vom Uhrzeit: von Bewachung während der Laufzeit Datum: vom bis bis bis ServicePartner: Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH Messezentrum Nürnberg ServicePartnerCenter Tel +49 (0) Fax +49 (0) Uhrzeit: von bis Bewachung beim Abbau Datum: vom bis Uhrzeit: von bis Bitte geben Sie das autorisierte Abbaupersonal/Abbauunternehmen an: Zuschläge: Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% mindestens jedoch EUR 10,00 pro Auftrag verrechnet. Standbewachungen erfolgen grundsätzlich zur Nachtzeit durch Ablösung Stand-/Aufbaupersonal Standwache und umgekehrt. Werden Bewachungen während des Tages gewünscht, ist dies auf der Bestellung gesondert zu erwähnen. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

96 208 Besondere Servicebedingungen der Firma Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH (Standbewachung) 1. Allgemeine Dienstausführung Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen. Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. 2. Dienstvertrag Der Bewachungsvertrag kommt mit Eingang des schriftlichen Auftrages auf umseitigen Bestellvordruck, versehen mit Firmenstempel und rechtsgültiger Unterschrift und nach schriftlicher Auftragsbestätigung des ServicePartner zustande. Der Auftrag muss 7 Tage vor Bewachungsbeginn beim ServicePartner vorliegen. Kurzfristige Beauftragungen werden direkt im Büro des ServicePartner entgegen genommen, lassen eine Leistungspflicht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung entstehen. Der Unterzeichner des Bestellvordrucks versichert, zur Erteilung des Auftrages ermächtigt zu sein. Wird die Bestellung durch einen Dritten, z.b. eine Messebaufirma erteilt, haftet der Besteller persönlich, falls mit der Bestellung keine Vollmacht vorgelegt bzw. nachgereicht wird. 3. Auftragsausführung Der ServicePartner verpflichtet sich zur Bewachung des auf dem Antrag bezeichneten Ausstellungsstandes während der vereinbarten Zeit durch einen zuverlässigen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Bewachung zuständig ist. Für die Auftragsausführung ist allein die Dienstanweisung für die Standbewachung maßgebend. Diese enthält die näheren Bestimmungen über die Dienstverrichtung. Die Dienstanweisung kann in den Büroräumen des Unternehmers im ServicePartnerCenter eingesehen werden. Der Wachmann führt als Arbeitszeitnachweis einen Stundenzettel, der bei Ablösung durch das Personal des Auftraggebers abzuzeichnen ist. Der Stundenzettel ist Grundlage für die Berechnung. 4. Auftragsdauer Der Vertrag läuft wie im Einzelfall in der Bestellung angegeben. Berechnet werden angefangene halbe Stunden; Mindestberechnung 4 Stunden pro Einsatz. 5. Beanstandungen Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind sofort nach Feststellung der Betriebsleitung des ServicePartner zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden, soweit dadurch eine sichere Feststellung des Sachverhaltes nicht mehr möglich ist. Für bei rechtzeitiger Beanstandung abstellbare Folgeschäden entfällt jegliche Haftung des ServicePartners. 6. Haftung und Haftungsbegrenzung 6.1 Bei Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der ServicePartner nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 6.2 Der ServicePartner haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des Wachpersonals entstehen, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht in Zusammenhang stehen, wie die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, elektrischen oder ähnlichen Anlagen, soweit diese Handlungen auf Wunsch des Auftraggebers vom Wachpersonal vorgenommen wurden. 6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ansprüche sofort nach Kenntnis - erlangung schriftlich geltend zu machen. Ziffer 5. gilt entsprechend. 6.4 Alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. 6.5 Die Höhe der Haftung gemäß Punkt 6.1 ist wie folgt beschränkt: EUR ,00 bei Personenschäden EUR ,00 bei Sachschäden EUR ,00 bei Abhandenkommen bewachter Sachen 7. Zahlungsmodalitäten Die Dienstleistung ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich von einem Beauftragten der Firma Engelhardt & Co. am Ausstellungsstand in bar erhoben. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den erforderlichen Barmitteln auszustatten. Bargeldlose Zahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide ist Nürnberg. Für die Geltendmachung von Ansprüchen im Mahnverfahren ist als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Verjährungsbeginn: Kenntniserlangung

97 Spedition, Leergutlagerung S expobusiness congress September2010 Firma Zurück an NürnbergMesse GmbH Gastveranstaltungen Messezentrum D Nürnberg Fax +49(0) Rücksendetermin XX.XX Ausführung durch * Hallen 1 7/7A ** Schenker Deutschland AG Geschäftsstelle Nürnberg Hallen 8 12 ** Kühne + Nagel (AG & Co.) KG Halle/Stand Ansprechpartner Straße PLZ, Ort, Land Tel Tel Fax Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Fax Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig) 1. Anlieferung Anlieferdatum: Spediteur/Firma: Zwischenlagerung im Speditionslager: Standanlieferdatum: Anlieferadresse: 2. Personal und Gerät nein c/o Aussteller, Halle/Stand: Messezentrum, Nürnberg LKW-Einfahrt über Große Straße/Tor 5 Aufbau: Stapler mit Fahrer Autokran bis t Tragkraft am um _ Uhr Einsatzzeit: Stunden Entladen/Setzen: Maße: l b _ h Gewicht: kg Abbau: Stapler mit Fahrer Autokran bis t Tragkraft am um _ Uhr Einsatzzeit: Stunden Abnahme/Verladen: Maße: l b _ h Gewicht: kg Bitte fertigen Sie Kopien dieses Vordrucks an, falls Sie für Aufbau oder Abbau mehrere Gabelstapler oder Autokrane benötigen! 3. Leergut Lagerung einschließlich An-/Abtransport: nein Die Aufkleber zum Markieren Ihres Leergutes liegen im Büro des Messespediteurs im Messezentrum Nürnberg (siehe nebenstehend) für Sie bereit. Wir bitten Sie, diese dort abzuholen und Ihr Leergut vor Abholung durch den Spediteur zu kennzeichnen. 4. Vollgut Lagerung einschließlich An-/Abtransport: nein Die Lagerung von Vollgut (= Verpackungsmaterial mit Inhalt) sowie Wertgegenständen, z.b. Gabelhubwagen, Hublifte, Leitern, etc., muss separat angemeldet werden. Aus versicherungstechnischen Gründen wird diese Ware separat in einem geschlossenen Lager aufbewahrt. Die Rücklieferung erfolgt nur gegen Quittung mit Unterschrift. Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers: 5. Versandauftrag nach Veranstaltungsende an den Messespediteur. Ansprechpartner des Ausstellers am Messestand: Frau/Herr: _ Mitarbeiter des Spediteurs besuchen Sie direkt an Ihrem Messestand, um gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Einzelheiten zu besprechen. 6. Speditionsversicherung Wir erklären uns hiermit zum Verzichtskunden. Bitte beachten: Die Disposition der Transporthilfen (Stapler, Autokrane usw.) erfordert eine detaillierte Vorplanung. Die Bearbeitung kann nur dann zu den von Ihnen gewünschten Terminen erfolgen, wenn der Auftrag mit diesem Vordruck rechtzeitig (Rücksendetermin siehe oben) erteilt wird. Bei kurzfristigen Bestellungen ist u.u. mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Den einzelnen Leistungen der Messespediteure liegt der jeweils gültige Messespeditionstarif zugrunde. Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der Messe vor. Auf Wunsch kann die Rechnung auch im Büro vor Ort bezahlt werden. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA. Die Abrechnung erfolgt, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen ist, ausschließlich mit dem im Verzeichnis genannten Aussteller und/oder dem Messebauunternehmen. ServicePartner: Hallen 1 7/7A **, CCN Ost ** Schenker Deutschland AG Messezentrum Nürnberg ServicePartnerCenter Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) messeservice.nuernberg-stadt@ schenker.com Büro im Hauptgüterbahnhof Nürnberg Tel +49 (0) Hallen 8 12 **, CCN West ** Kühne + Nagel (AG & Co.) KG Messezentrum Nürnberg ServicePartnerCenter Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) exposervice.nuernberg@ kuehne-nagel.com Büro im Hafen Nürnberg Tel +49 (0) ** Wenn der Transport Ihres Messegutes nach Nürnberg über Schenker, Kühne + Nagel oder deren Vertragsparter erfolgt, werden alle weiteren Leistungen vor Ort ebenfalls durch diese Partner erbracht. In diesem Fall ist die Hallenaufteilung nicht bindend. * Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts - bedingungen und Besonderen Servicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!

98 202 Besondere Servicebedingungen der ServicePartner (Spedition, Leergutlagerung) 1. Die Messespeditionsentgelte sind anzuwenden für alle Leistungen, die der Messespediteur beim An- und Abtransport der Messegüter für die Aussteller bei Veranstaltungen im Messezentrum Nürnberg auszuführen hat. Die Entgelte sind nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifen aufgebaut unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Sätze sind auf Nettobasis kalkuliert. 2. Für alle Aufträge nach dem Messespeditionstarif gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung. 3. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am Stand des Ausstellers, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbautag an die gekennzeichneten Messestände. Die deutliche Signierung jedes Packstückes mit dem Namen und der genauen Messe- und Standbezeichnung des Empfängers ist für die rechtzeitige und zuverlässige Anlieferung unerlässlich. Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung am Messestand, auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro des Messe- und Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden. Sonderwünsche sind rechtzeitig vorher schriftlich bekannt zu geben. 4. Die Lagerung von Leergut ist während der Dauer der Veranstaltung in den Ausstellungsständen gemäß Anordnung der Bauaufsicht und der Feuerwehr nicht zulässig. Übernahme und Einlagerung durch den Messespediteur erfolgt nach Bestellung. Befindet sich Leergut nach Beendigung der offiziellen Auf- und Abbauzeit noch in den Ausstellungshallen und/oder in den Ladehöfen, so kann es vom Messespediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters abtransportiert werden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Die entstehenden Kosten werden dem Aussteller belastet. Auf die Lagerung von Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung gesondert hinzuweisen. 5. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro des Messespediteurs niedergelegt werden; mündliche Anzeigen genügen nicht. 6. Alle Entgelte sind Nettopreise, neben denen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Speditionstarif für Messen und Ausstellungen in Nürnberg 1. Sammelgut Bis kg frachtpflichtiges Gewicht 1.1 Rollgeld zum Messezentrum bzw. zu den entsprechenden Verladestellen gemäß Hausfrachttafel 1.2 Entladen/Beladen des Ankunfts- /Abgangs-LKW am/vom Messe - gelände oder am/vom Speditions - lager, Überlagernahme in der Aufund Abbau phase bis max. 3 Tage, Verwiegen, Anlieferung bzw. Abholung zum/vom Messestand, jeweils pro angefangene 100 kg EUR 18, Überlagernahme ab dem 4. Lagertag, pro Tag und angefangene 100 kg EUR 1,20 Ab kg frachtpflichtiges Gewicht 1.4 Entladen/Beladen/ Stand - anlieferung/abnahme vom Messestand nach Aufwand Personal und Gerät (siehe Punkt 3.) 1.5 Lagergeld pro angefangenem m 2 und Monat EUR 10,00 2. Zollgut 2.1 Transitabfertigung am Post-, Flughafen- und Hauptzollamt für den Transport zum Messezentrum bis 50 kg EUR 18,35 bis 100 kg EUR 21,70 pro weitere angefangene 100 kg EUR 4,90 maximal EUR 58, Rollgeld Zum Messezentrum bzw. zu den entsprechenden Verladestellen gemäß Hausfrachttafel Vom Flughafen zum Messezentrum pro angefangene 100 kg EUR 14, Entladen/Beladen des Ankunfts- /Abgangs-LKW am/vom Messe - gelände oder am/vom Speditions - lager, Überlagernahme in der Aufund Abbau phase bis max. 3 Tage, Verwiegen, Anlieferung bzw. Abholung zum/vom Messestand, jeweils pro angefangene 100 kg EUR 18, Überlagernahme ab dem 4. Lagertag, pro Tag und angefangene 100 kg EUR 1, Zollabfertigung am Messegelände Vorübergehende Einfuhr, Wiederausfuhr jeweils bis 25 kg EUR 31,25 bis 50 kg EUR 34,50 bis 100 kg EUR 41,55 bis 200 kg EUR 45,00 bis 300 kg EUR 48,45 bis 400 kg EUR 51,80 bis 500 kg EUR 55,20 bis 600 kg EUR 58,70 bis 700 kg EUR 62,10 bis 800 kg EUR 65,65 bis 900 kg EUR 69,10 bis kg EUR 76,00 bis kg EUR 89,70 bis kg EUR 100,25 bis kg EUR 113, Endgültige Einfuhr (siehe Punkt 2.5.1) zusätzlich pro Tarifposition EUR 9, Endgültige Einfuhr von Musterund Werbematerialien (siehe Punkt 2.5.1) 2.6 Beamtengebühren für Zollbeschau usw. nach Auslage 3. Personal und Gerät 3.1 Personal Kolonnenführer pro Std. EUR 29,90 Transportarbeiter pro Std. EUR 26, Autokrane bis 25 t pro Std. EUR 115,00 bis 30 t pro Std. EUR 129,00 bis 45 t pro Std. EUR 143,00 ab 45 t nach Vereinbarung Für die An- und Abfahrt werden jeweils 0,5 Stunden angerechnet. 3.3 Stapler mit Fahrer bis 2,5 t pro Std. EUR 80,00 bis 5 t pro Std. EUR 90,00 bis 7 t pro Std. EUR 103,00 ab 7 t nach Vereinbarung 3.4 Zusatzgerät Maffi (Spezialplattenanhänger) pro Std. EUR 31,65 Gabelhubwagen pro Std. EUR 10,25 Transportwagen pro Std. EUR 7,30 Kranarm pro Std.EUR 18,65 Arbeitskorb pro Std. EUR 14, Für den Einsatz von Personal und Gerät werden mindestens 1,0 Stunden gerechnet und angefangene auf 0,5 Stunden aufgerundet. 3.6 Kleinmaterial nach Anfrage 3.7 Container-, Wechselbrückenvermietung nach Anfrage 3.8 Umfahren von Wechselbrücken pro Einheit EUR 187,00 Aufnehmen und Verbringen zum LKW-Parkplatz; Rückholen und Platzieren nach der Veranstaltung 4. Leergutlagerung Die Lagerung von Leergut ist gemäß Bauaufsicht und Feuerwehr in den Ausstellungshallen bzw. in und an den Messeständen nicht zulässig. Abnahme vom Messestand, Vermessen, Einlagerung und Rücklieferung (einschließlich aller Zuschläge) pro angefangenem m 3 EUR 32,50 5. Vollgut 5.1 Mittelfristig bis 3 Monate Abnahme vom Messestand, Vermessen, Einlagerung im geschlossenen Lager und Rück führung nach Messeende pro Monat und angefangenem m 3 EUR 58, Langfristig ab 3 Monate Abnahme vom Messestand, Verbringen zum Lager, Einlagerung pro angefangenem m 3 bis 1 m 3 EUR 29,95 bis 10 m 3 EUR 26,90 bis 20 m 3 EUR 23,90 bis 30 m 3 EUR 20,95 ab 30 m 3 EUR 17, Auslagerung und Rückführung zum Messestand (siehe Punkt 5.2.1) Lagergeld pro Monat und angefangenem m 3 bis 1 m 3 EUR 5,85 bis 10 m 3 EUR 5,25 bis 20 m 3 EUR 4,95 bis 30 m 3 EUR 4,65 ab 30 m 3 EUR 4,35 6. Nebenkosten pro Auftrag Vorlageprovision (2%) für Fracht, Nachnahme usw. minimal EUR 2, Zollgut Versand- und Verwendungsscheinsicherheit (2% von der zu hinterlegenden Sicherheit) minimal EUR 5, Luftfracht Atlasgebühr EUR 15,00 Zessionsgebühr nach Aufwand 6.3 Zuschläge Personal und Gerät Spätzuschlag Uhr 25% Nachtzuschlag 20 6 Uhr 50% Samstagszuschlag 25% Sonntagszuschlag 50% Feiertagszuschlag 100% Sperrigkeitszuschlag 1 m 3 (= 200 kg) Schwergewichtszuschlag für Colli ab 200 kg 50% (Tag und Zeit der Arbeitsdurchführung sind Basis für die Berechnung des Zuschlages.) Speditionsversicherung SpV nach Warenwert

99 48 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) Info 5 Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bun desverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhan dels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinba rungen zu treffen. 1. Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht Der Spediteur hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen. 2. Anwendungsbereich 2.1 Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgül tig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Spediti onsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübli che logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen. 2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Sinne der 453 bis 466 HGB schul det der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung dieser Leistungen erfor derlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. 2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben Verpackungsarbeiten, die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergen den Gütern. 2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck ab schließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä tigkeit zugerechnet werden kann. 2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Trans porte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden. 2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt. 2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allge meine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs. 3. Auftrag, Übermittlungsfehler, Inhalt, besondere Güterarten 3.1 Aufträge, Weisungen, Erklärungen und Mitteilungen sind formlos gültig. Nach trägliche Änderungen sind als solche deutlich kenntlich zu machen. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. 3.2 Soweit für Erklärungen die Schriftform verlangt wird, steht ihr die Datenfernüber tragung und jede sonst lesbare Form gleich, sofern sie den Aussteller erkennbar macht. 3.3 Der Auftraggeber hat dem Spediteur bei Auftragserteilung mitzuteilen, dass Ge genstand des Verkehrsvertrages sind: Gefährliche Güter Lebende Tiere und Pflanzen Leicht verderbliche Güter Besonders wertvolle und diebstahlsgefährdete Güter 3.4 Der Auftraggeber hat im Auftrag Adressen, Zeichen, Nummern, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, Eigenschaften des Gutes im Sinne von Ziffer 3.3, den Warenwert für eine Versicherung des Gutes und alle sonstigen erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Umstände anzugeben. 3.5 Bei gefährlichem Gut hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung dem Spediteur schriftlich die genaue Art der Gefahr und soweit erforderlich die zu ergreifen den Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder um sonstige Güter, für deren Beförderung oder Lagerung besondere gefahrgut-, umgangs- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Auftraggeber alle für die ord nungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht, mitzuteilen. 3.6 Der Auftraggeber hat den Spediteur bei besonders wertvollen oder diebstahlsge fährdeten Gütern (z.b. Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunst gegenstände, Antiquitäten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Valoren, Dokumente, Spirituosen, Tabak waren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und Zubehör) sowie bei Gütern mit einem tatsächlichen Wert von EUR 50/kg und mehr so rechtzeitig vor Übernahme durch den Spediteur schriftlich zu informie ren, dass der Spediteur die Möglichkeit hat, über die Annahme des Gutes zu ent scheiden und Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Auftrags zu treffen. 3.7 Entspricht ein dem Spediteur erteilter Auftrag nicht den in Ziffern ge nannten Bedingungen, so steht es dem Spediteur frei, die Annahme des Gutes zu verweigern, bereits übernommenes Gut zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzuhal ten, dieses ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu versenden, zu befördern oder einzulagern und eine zusätzliche, angemessene Vergütung zu verlan gen, wenn eine sichere und schadenfreie Ausführung des Auftrags mit erhöhten Kosten verbunden ist. 3.8 Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die nach Ziffern 3.3 bis 3.6 gemachten Anga ben nachzuprüfen oder zu ergänzen. 3.9 Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwel chen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. 4. Verpackung, Gestellung von Ladehilfs- und Packmitteln, Verwiegung und Untersuchung des Gutes 4.1 Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht die Verpackung des Gutes, die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich, die Gestellung und den Tausch von Paletten oder sonstigen Ladehilfs- und Packmitteln. Werden diese nicht Zug-um-Zug getauscht, erfolgt eine Abholung nur, wenn ein neuer Auftrag erteilt wird. Dies gilt nicht, wenn der Tausch auf Veranlassung des Spediteurs unterbleibt. 4.2 Die Tätigkeiten nach Ziffer 4.1 sind gesondert zu vergüten. 5. Zollamtliche Abwicklung 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auf laufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledi gung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich fest gesetzten Abgaben zu entscheiden. 6. Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auf tragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adres sen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein. 6.2 Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, zu einer Sendung gehörende Packstücke als zusammengehörig leicht er kennbar zu kennzeichnen; Packstücke so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist (Klebeband, Umreifungen oder ähn liches sind nur ausreichend, wenn sie individuell gestaltet oder sonst schwer nachahmbar sind; eine Umwickelung mit Folie nur, wenn diese verschweißt ist); bei einer im Spediteursammelgutverkehr abzufertigenden Sendung, die aus mehreren Stücken oder Einheiten mit einem Gurtmaß (größter Umfang zuzüglich längste Kante) von weniger als 1 m besteht, diese zu größeren Packstücken zusammenzufassen; bei einer im Hängeversand abzufertigenden Sendung, die aus mehreren Stücken besteht, diese zu Griffeinheiten in geschlossenen Hüllen zusammenzufassen;

100 49 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) (Fortsetzung) auf Packstücken von mindestens kg Rohgewicht die durch das Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren auf Schiffen beförderten Frachtstü cken vorgeschriebene Gewichtsbezeichnung anzubringen. 6.3 Packstücke sind Einzelstücke oder vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auf trags gebildete Einheiten, z.b. Kisten, Gitterboxen, Paletten, Griffeinheiten, ge schlossene Ladegefäße, wie gedeckt gebaute oder mit Planen versehene Wag gons, Auflieger oder Wechselbrücken, Container, Iglus. 6.4 Entsprechen die Packstücke nicht den in Ziffern 6.1 und 6.2 genannten Bedin gungen, findet Ziffer 3.7 entsprechende Anwendung. 7. Kontrollpflichten des Spediteurs 7.1 Der Spediteur ist verpflichtet, an Schnittstellen die Packstücke auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schä den und Unversehrtheit von Plomben und Verschlüssen zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten zu dokumentieren (z.b. in den Begleitpapieren oder durch besondere Benachrichtigung). 7.2 Schnittstelle ist jeder Übergang der Packstücke von einer Rechtsperson auf eine andere sowie die Ablieferung am Ende jeder Beförderungsstrecke. 8. Quittung 8.1 Auf Verlangen des Auftraggebers erteilt der Spediteur eine Empfangsbescheini gung. In der Empfangsbescheinigung bestätigt der Spediteur nur die Anzahl und Art der Packstücke, nicht jedoch deren Inhalt, Wert oder Gewicht. Bei Massengü tern, Wagenladungen und dergleichen enthält die Empfangsbescheinigung im Zweifel keine Bestätigung des Rohgewichts oder der anders angegebenen Men ge des Gutes. 8.2 Als Ablieferungsnachweis hat der Spediteur vom Empfänger eine Empfangsbe scheinigung über die im Auftrag oder in sonstigen Begleitpapieren genannten Packstücke zu verlangen. Weigert sich der Empfänger, die Empfangsbescheini gung zu erteilen, so hat der Spediteur Weisung einzuholen. Ist das Gut beim Empfänger bereits ausgeladen, so ist der Spediteur berechtigt, es wieder an sich zu nehmen. 9. Weisungen 9.1 Eine über das Gut erteilte Weisung bleibt für den Spediteur bis zu einem Wider ruf des Auftraggebers maßgebend. 9.2 Mangels ausreichender oder ausführbarer Weisung darf der Spediteur nach sei nem pflichtgemäßen Ermessen handeln. 9.3 Ein Auftrag, das Gut zur Verfügung eines Dritten zu halten, kann nicht mehr wi derrufen werden, sobald die Verfügung des Dritten beim Spediteur eingegangen ist. 10. Frachtüberweisung, Nachnahme 10.1 Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei unfrei abzufertigen oder der Auftrag sei für Rechnung des Empfängers oder eines Dritten auszuführen, be rührt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur, die Vergütung sowie die sonstigen Aufwendungen zu tragen Die Mitteilung nach Ziffer 10.1 enthält keine Nachnahmeweisung. 11. Fristen 11.1 Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist. 12. Hindernisse 12.1 Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich des Spediteurs zuzurechnen sind, befreien ihn für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfül lung unmöglich geworden ist. Im Falle der Befreiung nach Satz 1 sind der Spediteur und der Auftraggeber be rechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, auch wenn der Auftrag schon teilweise ausgeführt worden ist. Tritt der Spediteur oder Auftraggeber zurück, so sind dem Spediteur die Kosten zu erstatten, die er für erforderlich halten durfte oder die für den Auftraggeber von Interesse sind. Info Der Spediteur hat nur im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zu prüfen und den Auf traggeber darauf hinzuweisen, ob gesetzliche oder behördliche Hindernisse für die Versendung (z.b. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen) vorliegen. Soweit der Spediteur jedoch durch öffentliche Bekanntmachungen oder in den Vertragsver handlungen den Eindruck erweckt hat, über besondere Kenntnisse für bestimmte Arten von Geschäften zu verfügen, hat er vorstehende Prüfungs- und Hinweis pflichten entsprechend zu erfüllen Vom Spediteur nicht zu vertretende öffentlich-rechtliche Akte berühren die Rech te des Spediteurs gegenüber dem Auftraggeber nicht; der Auftraggeber haftet dem Spediteur für alle aus solchen Ereignissen entstehenden Folgen. Etwaige Ansprüche des Spediteurs gegenüber dem Staat oder einem sonstigen Dritten werden hierdurch nicht berührt. 13. Ablieferung Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haus halt des Empfängers anwesende Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung. 14. Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszuge ben. 15. Lagerung 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Wahl des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich be kanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermer ken Dem Auftraggeber steht es frei, die Lagerräume zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unterbringung des Gutes oder gegen die Wahl des Lagerraumes muss er unverzüglich vorbringen. Macht er von dem Besichtigungsrecht keinen Gebrauch, so begibt er sich aller Einwän de gegen die Art und Weise der Unterbringung, soweit die Wahl des Lagerrau mes und die Unterbringung unter Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Spe diteurs erfolgt ist Das Betreten des Lagers ist dem Auftraggeber nur in Begleitung des Spediteurs zu dessen Geschäftsstunden erlaubt Nimmt der Auftraggeber Handlungen mit dem Gut vor (z.b. Probeentnahme), so kann der Spediteur verlangen, dass Anzahl, Gewicht und Beschaffenheit des Gu tes gemeinsam mit dem Auftraggeber festgestellt wird. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, ist die Haftung des Spediteurs für später festge stellte Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist nicht auf die vor genommenen Handlungen mit dem Gut zurückzuführen Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten oder Beauf tragten beim Betreten des Lagers oder beim Betreten oder Befahren des Lager grundstückes dem Spediteur, anderen Einlagerern oder sonstigen Dritten zufü gen, es sei denn, dass den Auftraggeber, seine Angestellten oder Beauftragten kein Verschulden trifft Bei Inventurdifferenzen kann der Spediteur bei gleichzeitigen Fehlund Mehrbe ständen desselben Auftraggebers eine wertmäßige Saldierung des Lagerbe standes vornehmen Entstehen dem Spediteur begründete Zweifel, ob seine Ansprüche durch den Wert des Gutes sichergestellt sind, so ist er berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, in der dieser entweder für Sicherstellung der An sprüche des Spediteurs oder für anderweitige Unterbringung des Gutes Sorge tragen kann. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, so ist der Spediteur zur Kündigung ohne Kündigungsfrist berechtigt. Bitte wenden!

101 50 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) (Fortsetzung) 16. Angebote und Vergütung 16.1 Angebote des Spediteurs und Vereinbarungen mit ihm über Preise und Leistun gen beziehen sich stets nur auf die namentlich aufgeführten eigenen Leistungen oder Leistungen Dritter und nur auf Gut normalen Umfangs, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungs verhältnisse, ungehinderte Verbindungswege, Möglichkeit unmittelbarer soforti ger Weiterversendung sowie Weitergeltung der bisherigen Frachten, Valutaver hältnisse und Tarife, welche der Vereinbarung zugrunde lagen, voraus, es sei denn, die Veränderungen sind unter Berücksichtigung der Umstände vorherseh bar gewesen. Ein Vermerk, wie etwa zuzüglich der üblichen Nebenspesen, berechtigt den Spediteur, Sondergebühren und Sonderauslagen zusätzlich zu berechnen Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme zur sofor tigen Ausführung des betreffenden Auftrages, sofern sich nichts Gegenteiliges aus dem Angebot ergibt, und nur, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das An gebot Bezug genommen wird Wird ein Auftrag gekündigt oder entzogen, so stehen dem Spediteur die Ansprü che nach 415, 417 HGB zu Wird ein Nachnahme- oder sonstiger Einziehungsauftrag nachträglich zurückge zogen, oder geht der Betrag nicht ein, kann der Spediteur dennoch Provision erheben Lehnt der Empfänger die Annahme einer ihm zugerollten Sendung ab, oder ist die Ablieferung aus Gründen, die der Spediteur nicht zu vertreten hat, nicht mög lich, so steht dem Spediteur für die Rückbeförderung Rollgeld in gleicher Höhe wie für die Hinbeförderung zu. 17. Aufwendungen des Spediteurs, Freistellungsanspruch 17.1 Der Spediteur hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umstän den nach für erforderlich halten durfte Der Auftrag, ankommendes Gut in Empfang zu nehmen, ermächtigt den Spedi teur, verpflichtet ihn aber nicht, auf dem Gut ruhende Frachten, Wertnachnah men, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben sowie Spesen auszulegen Von Frachtforderungen, Havarieeinschüssen oder -beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an den Spediteur, insbesondere als Verfügungsbe rechtigten oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber den Spediteur auf Aufforderung sofort zu befreien, wenn sie der Spediteur nicht zu vertreten hat. Der Spediteur ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die zu seiner Sicherung oder Befreiung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Sofern nicht die Notwendigkeit sofortigen Handelns geboten ist, hat der Spedi teur Weisung einzuholen Der Auftraggeber hat den Spediteur in geschäftsüblicher Weise rechtzeitig auf alle öffentlich-rechtlichen, z.b. zollrechtlichen oder Dritten gegenüber bestehen den, z.b. markenrechtlichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen, die mit dem Besitz des Gutes verbunden sind, soweit nicht aufgrund des Angebots des Spediteurs davon auszugehen ist, dass diese Verpflichtungen ihm bekannt sind. 18. Rechnungen, fremde Währungen 18.1 Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen Der Spediteur ist berechtigt, von ausländischen Auftraggebern oder Empfängern nach seiner Wahl Zahlung in ihrer Landeswährung oder in deutscher Währung zu verlangen Schuldet der Spediteur fremde Währung oder legt er fremde Währung aus, so ist er berechtigt, entweder Zahlung in der fremden oder in deutscher Währung zu verlangen. Verlangt er deutsche Währung, so erfolgt die Umrechnung zu dem am Tage der Zahlung amtlich festgesetzten Kurs, es sei denn, dass nachweisbar ein anderer Kurs zu zahlen oder gezahlt worden ist. 19. Aufrechnung, Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängen den außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegen steht. 20. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht 20.1 Der Spediteur hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den in Ziffer 2.1 genannten Tätigkeiten an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungs recht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. Info Der Spediteur darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verkehrsverträgen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuld ners die Forderung des Spediteurs gefährdet An die Stelle der in 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Spediteur nach erfolgter Verkaufs androhung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Spediteur in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. 21. Versicherung des Gutes 21.1 Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.b. Transportoder Lager versicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter beauftragt. Kann der Spediteur wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat der Spediteur dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Spediteur darf vermuten, dass die Eindeckung einer Versicherung im Interesse des Auftragge bers liegt, insbesondere wenn der Spediteur bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt hat, der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert (Ziffer 3.4) angegeben hat. Die Vermutung des Interesses an der Eindeckung einer Versicherung besteht insbesondere nicht, wenn der Auftraggeber die Eindeckung schriftlich untersagt, der Auftraggeber ein Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter ist Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzu schließen, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Spediteur unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren schriftlich eine andere Weisung Ist der Spediteur Versicherungsnehmer und hat er für Rechnung des Auftragge bers gehandelt, ist der Spediteur verpflichtet, auf Verlangen gemäß Ziffer 14.1 Rechnung zu legen. In diesem Fall hat der Spediteur die Prämie für jeden ein zelnen Verkehrsvertrag auftragsbezogen zu erheben, zu dokumentieren und in voller Höhe ausschließlich für diese Versicherungsdeckung an den Versicherer abzuführen Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei Abwicklung von Versicherungsfällen und Havarien steht dem Spediteur eine besondere Vergütung neben dem Ersatz seiner Auslagen zu. 22. Haftung des Spediteurs, Abtretung von Ersatzansprüchen 22.1 Der Spediteur haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziffer 2.1) nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit zwingende o der AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen Soweit der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung der vertraglichen Lei stungen erforderlichen Verträge schuldet, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl der von ihm beauftragten Dritten In allen Fällen, in denen der Spediteur für Verlust oder Beschädigung des Gutes zu haften hat, hat er Wert- und Kostenersatz entsprechend 429, 430 HGB zu leisten Soweit die 425 ff und 461 Abs. 1 HGB nicht gelten, haftet der Spediteur für Schäden, die entstanden sind aus ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Auftraggeber oder Dritte; vereinbarter oder der Übung entsprechender Aufbewahrung im Freien; schwerem Diebstahl oder Raub ( 243, 244, 249 StGB); höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürlicher Veränderung Gutes nur nur insoweit, als ihm eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewie sen wird. Konnte ein Schaden aus einem der vorstehend aufgeführten Umstän den entstehen, so wird vermutet, dass er aus diesem entstanden ist.

102 51 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) (Fortsetzung) 22.5 Hat der Spediteur aus einem Schadenfall Ansprüche gegen einen Dritten, für den er nicht haftet, oder hat der Spediteur gegen einen Dritten seine eigene Haf tung übersteigende Ersatzansprüche, so hat er diese Ansprüche dem Auftrag geber auf dessen Verlangen abzutreten, es sei denn, dass der Spediteur auf grund besonderer Abmachung die Verfolgung der Ansprüche für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers übernimmt. Der Auftraggeber kann auch verlangen, dass der Spediteur ihm die gesamten Ansprüche gegen den Dritten erfüllungshalber abtritt. 437 HGB bleibt unbe rührt. Soweit die Ansprüche des Auftraggebers vom Spediteur oder aus der Spediti onsversicherung befriedigt worden sind, erstreckt sich der Abtretungsanspruch nur auf den die Leistung des Spediteurs bzw. der Versicherung übersteigenden Teil des Anspruchs gegen den Dritten. 23. Haftungsbegrenzungen 23.1 Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Gü terschaden) ist mit Ausnahme der verfügten Lagerung der Höhe nach be grenzt auf EUR 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung; bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend von Ziffer auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag; bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung, abweichend von Ziffer auf 2 SZR für jedes Kilogramm in jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von EUR 1 Mio. oder 2 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach be grenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von EUR je Schadenfall. Die 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, begrenzt auf EUR 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehre ren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprü che Für die Berechnung des SZR gilt 431 Abs. 4 HGB. 24. Haftungsbegrenzungen bei verfügter Lagerung 24.1 Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güter schaden) ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf EUR 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, höchstens EUR je Schadenfall; besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes (Ziffer 15.6), so ist die Haftungshöhe auf EUR begrenzt, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer unberührt Ziffer 23.2 gilt entsprechend Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf EUR je Schadenfall Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele An sprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, auf EUR 2 Mio. je Schaden ereignis begrenzt; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 25. Beweislast 25.1 Der Auftraggeber hat im Schadenfall zu beweisen, dass dem Spediteur ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden ( 438 HGB) übergeben worden ist. Der Spediteur hat zu beweisen, dass er das Gut, wie er es erhalten hat, abgeliefert hat Der Beweis dafür, dass ein Güterschaden während des Transports mit einem Beförderungsmittel (Ziffer ) eingetreten ist, obliegt demjenigen, der dies behauptet. Bei unbekanntem Schadenort hat der Spediteur auf Verlangen des Auftraggebers oder Empfängers den Ablauf der Beförderung anhand einer Schnittstellendokumentation (Ziffer 7) darzulegen. Es wird vermutet, dass der Schaden auf derjenigen Beförderungsstrecke eingetreten ist, für die der Spedi teur eine vorbehaltslose Quittung nicht vorlegt Der Spediteur ist verpflichtet, durch Einholung von Auskünften und Beweismitteln für die Feststellung zu sorgen, wo der geltend gemachte Schaden eingetreten ist. 26. Außervertragliche Ansprüche Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten entspre chend 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. 27. Qualifiziertes Verschulden Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist 27.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Er satzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; 27.2 in den Fällen der 425 ff, 461 Abs. 1 HGB durch den Spediteur oder die in 428, 462 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. 28. Schadenanzeige Für die Anzeige eines Schadens findet 438 HGB Anwendung. Info Haftungsversicherung des Spediteurs 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Haftungs versicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu er halten, die seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer Schadenbeteiligung des Spediteurs Der Spediteur darf sich gegenüber dem Auftraggeber auf die ADSp nur berufen, wenn er bei Auftragserteilung einen ausreichenden Haftungsversicherungs schutz vorhält Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Spediteur diesen Haftungsversiche rungsschutz durch eine Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. 30. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 30.1 Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kauf leute sind, der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist; für Ansprüche gegen den Spediteur ist dieser Gerichtsstand aus schließlich Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht. Bitte wenden!

103 Anfahrtsplan Parkplatz für Aussteller/Besucher (Autos) Tor 1f: Unterfahrung für ebenerdige Anlieferung ins CCN Ost (Lastenaufzug vorhanden) LkW-Parkplatz Süd-Ost =Große Straße Anfahrt zum LkW-Parkplatz Süd-Ost und Tor 1f zur Anlieferung über Einfahrt West

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