Beschluss der FIBAA- Akkreditierungskommission für Programme

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1 Beschluss der FIBAA- Akkreditierungskommission für Programme 90. Sitzung am 20./21. März 2014 Projektnummer: Hochschule: Donau-Universität Krems (Österreich) Studiengang: Controlling and Financial Leadership (M.Sc.) Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme beschließt wie folgt: Der Studiengang wird gemäß 7 Abs. 2 i. V. m. 10 Abs. 1 i. V. m. 10 Abs. 2 der Sonderbedingungen für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung vom in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung unter drei Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. Auflagen: 1) Die Hochschule sieht als Zulassungsbedingungen nur solche Kriterien vor, durch welche die erforderliche Eingangsqualifikation der Studierenden sichergestellt wird (siehe Kapitel 2). 2) Die Hochschule weist nach, dass ihre Ordnungen a. in vollem Umfang der Lissabon Konvention entsprechen b. und für Studienabschlüsse stets auch eine relative ECTS-Note bzw. bei geringen Fallzahlen eine ECTS-Einstufungstabelle vorsehen (siehe Kapitel 3). Sie weist zudem nach, dass die Bearbeitungszeit der Master-Thesis verbindlich geregelt ist. 3) Die Hochschule ermittelt im Rahmen studentischer Evaluationen systematisch die reale Arbeitsbelastung der Studierenden (siehe Kapitel 5). Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 21. Dezember 2014 nachzuweisen. Akkreditierungszeitraum: 21. März 2014 bis 30. September 2019 Das Qualitätssiegel der FIBAA wird vergeben. Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 1

2 FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA BERLINER FREIHEIT D BONN Gutachten Hochschule: Donau-Universität Krems Universität für Weiterbildung Standort Krems Master-Studiengang: Controlling and Financial Leadership Abschlussgrad: Master of Science (M.Sc.) Gutachten FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 2

3 Allgemeine Informationen zum Studiengang Kurzbeschreibung des Studienganges: Der Studiengang Controlling and Financial Leadership (M.Sc.) dient der berufsbegleitenden Fortbildung von Studierenden, die durch eine wissenschaftlich fundierte und an der beruflichen Praxis orientierte Weiterbildung ihre Kompetenzen im Unternehmenscontrolling stärken wollen. Die Studierenden erwerben wissenschaftliche Kenntnisse auf dem Gebiet des operativen und strategischen Controllings, die sie unmittelbar auf einschlägige berufliche Herausforderungen anwenden können. Verbindungen zwischen Theorie und unternehmerischer Praxis sowie praktische Konzepte, Methoden und Instrumente spielen daher neben den wissenschaftlichen Theorien und Methoden eine maßgebliche Rolle. Zuordnung des Studienganges: weiterbildend Studiendauer: 4 Semester Studienform: in der Regel Teilzeit, auf Antrag auch Vollzeit möglich Double/Joint Degree vorgesehen: nein Aufnahmekapazität: 24 Start zum: Wintersemester Erstmaliger Start des Studienganges: Wintersemester 2011/12 Zügigkeit (geplante Anzahl der parallel laufenden Jahrgänge): einzügig Umfang der ECTS-Punkte des Studienganges: 90 Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt: 25 Gutachten FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 3

4 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens 1 Am 26. März 2013 wurde zwischen der FIBAA und der Donau-Universität Krems ein Vertrag über die Erst-Akkreditierung des Studienganges Business and Financial Leadership (M.Sc.) geschlossen. Am 14. November 2013 übermittelte die Hochschule einen begründeten Antrag, der eine Darstellung des Studienganges umfasst und das Einhalten der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen dokumentiert. Parallel dazu bestellte die FIBAA ein Gutachterteam. Sie stellte zur Zusammensetzung des Gutachterteams das Benehmen mit der Hochschule her; Einwände wurden nicht geäußert. Dem Gutachterteam gehörten an: Prof. Dr. Hans-Peter Liebmann Universität Graz Professor für Marketing und Handelsbetriebslehre Prof. Dr. Felix Liermann Fachhochschule Frankfurt/Main Professor für Rechnungswesen und Controlling Prof. Dr. Gerd Rainer Wagner Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Professor für Betriebswirtschaftslehre (Produktionswirtschaft und Umweltökonomie) Dipl.-Betrw. Wolfgang Hähner Wolfgang Hähner Unternehmensberatung Themen: Personalwirtschaft, Finanzen, Controlling, Organisation, Marketing Dr. Konrad Faber Virtueller Campus Rheinland-Pfalz Geschäftsführer (Fernstudienexperte) Christian Wilk Frankfurt School of Finance and Management Promovend (Schwerpunkt Finance) FIBAA-Projektmanager: Dipl.-Kfm. Ekon.Mag. Henning Dettleff Die Begutachtung beruht auf der Antragsbegründung, ergänzt um weitere, vom Gutachterteam erbetene Unterlagen, und einer Begutachtung vor Ort. Die Begutachtung vor Ort wurde am 12./13. Dezember 2013 in den Räumen der Hochschule in Krems durchgeführt. Im gleichen Cluster wurden die Studiengänge Business Controlling (MBA) und Finance (M.Sc.) sowie der bereits durch die FIBAA akkreditierte Studiengang Danube Professional MBA begutachtet, für welchen die Hochschule Änderungsakkreditierungen beantragt hatte. Zum Abschluss des Besuchs gaben die Gutachter gegenüber Vertretern der Hochschule ein kurzes Feedback zu ihren ersten Eindrücken. Das auf dieser Grundlage erstellte Gutachten wurde der Hochschule am 13. Februar 2014 zur Stellungnahme zugesandt. Die Hochschule übermittelte ihre Stellungnahme zum Gutachten am 25. Februar 2014; die Stellungnahme ist im vorliegenden Gutachten bereits berücksichtigt. 1 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Gutachtens erfolgt im Folgenden keine geschlechts- Ablauf des Akkreditierungsverfahrens FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 4

5 Zusammenfassung Der Master-Studiengang Controlling and Financial Leadership (M.Sc.) der Donau-Universität Krems erfüllt mit wenigen Ausnahmen die FIBAA-Anforderungen für Master-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) für einen Zeitraum von fünf Jahren vom 21. März 2014 bis zum 30. September 2019 unter drei Auflagen akkreditiert werden. Er entspricht weitgehend den European Standards and Guidelines und dem Europäischen Qualifikationsrahmen und ist Bologna-konform. Handlungsbedarf sehen die Gutachter bei der Definition der Zulassungsbedingungen, der Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnung sowie der studentischen Evaluation des Studienganges. Daher empfehlen sie, die Akkreditierung mit folgenden Auflagen zu verbinden: 1) Die Hochschule sieht als Zulassungsbedingungen nur solche Kriterien vor, durch welche die erforderliche Eingangsqualifikation der Studierenden sichergestellt wird (siehe Kapitel 2). 2) Die Hochschule weist nach, dass ihre Ordnungen a. in vollem Umfang der Lissabon-Konvention entsprechen b. und für Studienabschlüsse stets auch eine relative ECTS-Note bzw. bei geringen Fallzahlen eine ECTS-Einstufungstabelle vorsehen (siehe Kapitel 3). Sie weist zudem nach, dass die Bearbeitungszeit der Master-Thesis verbindlich geregelt ist. 3) Die Hochschule ermittelt im Rahmen studentischer Evaluationen systematisch die reale Arbeitsbelastung der Studierenden (siehe Kapitel 5). Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 21. Dezember 2014 nachzuweisen. Eine weitere nicht erfüllte [Beratungsgremium (Kapitel 4.2)] ist kein Asterisk-Kriterium, so dass von einer weiteren Auflage abzusehen ist und die ggf. getroffenen Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels im Rahmen einer allfälligen Re- Akkreditierung zu betrachten sind. Die Gutachter sehen darüber hinaus Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang und empfehlen der Hochschule: die verschiedenen Studienangebote im Bereich Controlling klarer zu positionieren und deutlicher zu machen, worin sie sich in ihren Qualifikationszielen im Einzelnen unterscheiden (siehe Kapitel 1.2); den gesetzlichen Nachteilsausgleich für behinderte Studierende im Zulassungs- und in allen Prüfungsverfahren auch in den entsprechenden Ordnungen festzuschreiben bzw. im Informationsmaterial hierauf hinzuweisen (siehe Kapitel 1.4); das Vier-Augen-Prinzip bei allen Eignungsgesprächen zu etablieren (siehe Kapitel 2); den Zweck der Syllabi klar zu definieren und zu prüfen, ob alle darin aufgeführten Informationen wichtig und aktuell sind (siehe Kapitel 3.1); die geltenden Regeln zur Anrechnung von Studienleistungen in der Hochschule umfassend bekannt zu machen (siehe Kapitel 3.1); einen einheitlichen Kenntnisstand bei den Lehrenden über den Status der Multiple- Choice-Tests herzustellen sowie zu prüfen, ob mit alternativen Prüfungsformaten die Lernergebnisse des Studienganges noch besser evaluiert werden können (siehe Kapitel 3.2); die internationale Dimension der Studieninhalte weiter zu stärken und insbesondere vermehrt englischsprachige Literatur zu verwenden (siehe Kapitel 3.3); bezogene Differenzierung. Zusammenfassung FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 5

6 in besonderer Weise auf die Ausgewogenheit und Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Lehre zu achten (siehe Kapitel 4.1); Formate der kollegialen Gruppenabstimmung stärker zu nutzen und die externen Lehrbeauftragten stärker in die Informationsflüsse der Hochschule einzubeziehen (siehe Kapitel 4.1); bestehende strategische Partnerschaften konsequent in das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule einzubeziehen und dort zu evaluieren (siehe Kapitel 5); die Kompetenz der zentralen Stabsstelle Qualitätssicherung noch stärker zu nutzen und die dezentralen Prozesse enger miteinander zu verzahnen (siehe Kapitel 5); durch geeignete Maßnahmen flächendeckend eine hohe Rücklaufquote bei den studentischen Evaluationen zu erzielen (siehe Kapitel 5); bei der Absolventenevaluation die berufliche Entwicklung abzufragen (siehe Kapitel 5). Die Gutachter betonen, dass ein Großteil dieser Empfehlungen sich nicht auf etwaige Mängel des Studienganges bezieht, sondern darauf zielt, vielversprechende Ansätze weiterzuentwickeln und so das vorhandene Qualitätspotenzial vollumfänglich zu entfalten. Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten. Darüber hinaus gibt es mehrere Kriterien, welche die en übertreffen: Theorie und Praxis werden im Studiengang sehr gut verzahnt (siehe Kapitel 3.2). Die Lehrenden verfügen über ausgezeichnete Praxiskenntnisse (siehe Kapitel 4.2). Die Hochschule bietet ein breites Spektrum an Alumni-Aktivitäten an (siehe Kapitel 4.5). Die Hochschule verfügt über ein sehr gutes System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie klare Mechanismen des Zusammenwirkens zwischen Hochschulleitung, Fakultät und Studiengangsleitung (siehe Kapitel 5.1). Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im Anhang. Zusammenfassung FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 6

7 Informationen zur Institution Die Donau-Universität Krems (DUK) wurde 1994 gegründet und nahm 1995 den Lehrbetrieb auf. Sie ist die einzige staatliche Universität in Europa, die sich auf postgraduale Weiterbildung spezialisiert hat, und die größte Anbieterin postgradualer Studiengänge in Österreich. Die Studierenden der DUK haben in der überwiegenden Zahl ein erstes Studium abgeschlossen. Kernbereich der universitären Lehre ist das vielfältige Angebot an Master-Studiengängen. Das Studienangebot der DUK umfasst mehr als 250 Studiengänge aus den Bereichen: Medizin, Gesundheit und Soziales Wirtschaft und Unternehmensführung Recht, Verwaltung und Internationales Bildung, Medien und Kommunikation Kunst, Kultur und Bau. Über Personen haben bereits einen Abschluss an der DUK erworben, jedes Jahr kommen weitere Absolventen hinzu. Aktuell sind dort nach Angabe der Hochschule über Studierende aus 87 Ländern eingeschrieben. Zwei Drittel der Studierenden kommen aus Österreich, weitere 22 % aus Deutschland. Das Durchschnittsalter der Studierenden liegt bei 40 Jahren. Die Betreuung erfolgt durch derzeit 22 Professoren, ca. 70 promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter und zahlreiche externe Lehrbeauftragte. Die DUK bietet anwendungsorientierte Forschung und setzt auf Kooperationen mit der Wirtschaft, anderen Hochschulen sowie öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland. Als besondere Stärke betrachtet sie die Vielfalt ihrer Tätigkeitsfelder. Gastvorträge mit mehr als Referenten sollen dem Austausch mit der Scientific Community und Unternehmen aus aller Welt dienen. Die DUK kooperiert mit rund 50 ausländischen Universitäten, z. B. in Kanada, den USA und Japan. Der Campus Krems soll Studierenden und Lehrenden eine offene, innovations- und motivationsfördernde Lern- und Forschungsumgebung bieten. Er wurde im Herbst 2005 eröffnet und umfasst Lehrräumen, ein Forschungszentrum, ein Audimax, ein Programmkino, Studentenapartments, eine Bibliothek und eine Mensa. Als Teil der DUK bietet die Danube Business School (DBS) seit 1991 MBA-Programme an und kann auf eine langjährige Expertise in der postgradualen Management-Ausbildung zurückgreifen. Die DBS hat mit ihren drei MBA-Formaten Programme entwickelt, die den unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen ihrer Teilnehmer entsprechen sollen: Danube Executive MBA: berufsbegleitendes Programm für Führungskräfte Danube Professional MBA: berufsbegleitendes Programm für Manager in Führungspositionen oder auf dem Weg dorthin, das neben einer General Management Ausbildung branchenspezifisches Wissen vermittelt General Management - Danube MBA: berufsbegleitendes oder Vollzeit-Programm zur Vorbereitung auf zukünftige Management- und Führungsaufgaben für Jungakademiker aus Studienrichtungen ohne bedeutenden wirtschaftswissenschaftlichen Anteil. Darüber hinaus bietet die DBS auch Studiengänge mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an, die einen stärkeren funktions- bzw. branchenspezifischen Spezialisierungsgrad aufweisen. Das Angebot umfasst derzeit die Studiengänge Business Development, Business and Service Excellence, Controlling and Financial Leadership, Energie-Autarkie, Engineering und Management, Leadership and Management, Marketing und Vertrieb sowie Finance. Informationen zur Institution FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 7

8 Informationen zur Institution FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 8

9 1. Ziele und Strategie 1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studienganges (Asterisk-Kriterium) Der Studiengang Controlling and Financial Leadership (M.Sc.) dient nach Angaben der Hochschule der Fortbildung von Studierenden, die eine zugleich wissenschaftlich fundierte und an der beruflichen Praxis orientierte Weiterbildung anstreben. Das Programm soll gleichermaßen zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmer beitragen, wobei vor allem die Voraussetzungen für die weitere berufliche Entwicklung der Studierenden verbessert werden sollen. Die Studierenden sollen mit wissenschaftlichen Kenntnissen auf dem Gebiet des operativen und strategischen Controllings in einer Weise vertraut gemacht werden, die sie zur Anwendung ihrer Kompetenzen im beruflichen Kontext befähigt. Daher sollen Verbindungen zwischen Theorie und Praxis der kennzahlengestützten Unternehmensführung konsequent aufgezeigt und auch praktische Konzepte, Methoden und Instrumente vermittelt werden. Zentrales Bildungsziel des Studienganges ist eine ergänzende fachspezifische Qualifizierung der zumeist bereits im betrieblichen Controlling berufstätigen Teilnehmer in ihrem jeweiligen Berufsfeld. Die Studierenden sollen fundierte Kenntnisse über Prozesse der kennzahlengestützten Unternehmensführung sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zur Anwendung von Controlling-Instrumenten erlangen. Ein wesentliches weiteres Bildungsziel stellt die Weiterentwicklung der persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen der Studierenden dar, insbesondere ihrer Kommunikationsfähigkeit, ihrer Fähigkeit im Konflikt- und Krisenmanagement sowie im interdisziplinären Arbeiten. Durch Hausarbeiten und die abschließende Master-Arbeit soll die Befähigung der Studierenden zu wissenschaftlichem Arbeiten vertieft werden. Eine weitere wichtige Zielsetzung des Studienganges ist die Befähigung der Teilnehmer, die erworbenen Kompetenzen auch im Sinne einer aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einzusetzen. Entsprechend den angeführten Zielsetzungen richtet sich der Studiengang Controlling and Financial Leadership (M.Sc.) an Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Controlling mit erstem Hochschulabschluss oder einschlägiger mehrjähriger Berufserfahrung. Daneben wendet sich der Studiengang an Führungskräfte mit Budget und Ergebnisverantwortung, die hierfür Instrumente des Controllings nutzen wollen. Zur Zielgruppe gehören sowohl Akademiker mit und ohne Berufserfahrung als auch Nichtakademiker mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung in qualifizierter Position und einer positiven Beurteilung im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens. Bewertung: Die Hochschule hat als Ausgangspunkt für die Konzeption des Studienganges eine klar beschriebene Zielgruppe definiert, die bereits zum Zeitpunkt der Studienaufnahme anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten im Unternehmenscontrolling wahrnimmt und durch das Studium für besonders komplexe Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen qualifiziert werden soll. Die praxisnahe Gestaltung des Studiums ist nach Einschätzung der Gutachter geeignet, die Studierenden für eine spätere Tätigkeit in der kennzahlengestützten Führung von Unternehmen zu qualifizieren. Der Studiengang trägt in der Beschreibung der angestrebten Lernergebnisse den Erfordernissen Rechnung, die der Europäische Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich an Master-Studiengänge stellt. FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 9

10 Die Hochschule hat auch die Befähigung zur bürgerschaftlichen Teilhabe sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden als Qualifikationsziel definiert und bei der Konzeption des Studienganges zugrunde gelegt. Insbesondere die regelmäßigen Präsenzphasen eignen sich zum kontinuierlichen Training von Soft Skills und zur Ausrichtung der Studieninhalte auf den Transfer in die Praxis. Die Hochschule strebt darüber hinaus ausdrücklich an, die Studierenden zum wissenschaftlichen Arbeiten auf Master-Niveau zu befähigen. 1. Ziele und Strategie 1.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studienganges (Asterisk- Kriterium) Exzellent übertroffen erfüllt relevant Nicht nicht erfüllt 1.2 Positionierung des Studienganges Die Hochschule hat im Rahmen einer Marktanalyse verschiedene andere weiterbildende und berufsbegleitende Studiengänge im Bereich Controlling identifiziert. Sie nennt als wesentliche Merkmale ihres eigenen Studienganges, die ihn von den anderen Programmen unterscheiden und somit für die Positionierung am Bildungsmarkt von zentraler Bedeutung sind: Die Studierenden erlangen sowohl umfassende Fachkompetenz im Bereich des operativen Controllings als auch die Fähigkeit, strategische Entscheidungen und Handlungsempfehlungen auf Basis finanzieller Kennzahlen zu treffen. Die Studierenden bearbeiten komplexe Fallstudien, welche die Anforderungen der Berufswelt realitätsnah simulieren. Im Rahmen vorbereitender Pre-Camps können Studierende Qualifikationsdefizite abbauen; hierdurch soll ein einheitliches Niveau bei Studienbeginn gewährleistet werden. Die Kombination von Fernstudieneinheiten und Präsenzphasen ermöglicht den Studierenden die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Beruf und fördert zugleich den persönlichen Kontakt mit den Referenten und Mitstudierenden und damit die sozialen Kompetenzen wie auch die Kompetenz, das Erlernte auf neue Problemstellungen anzuwenden. Während der Fernstudieneinheiten werden die Studenten im Rahmen von Chatrooms und virtuellen Sprechstunden von den Referenten laufend betreut. Die Module sind aufbauend organisiert, so dass die gesamte Kohorte sukzessiv ein Modul nach dem anderen besucht. Die DUK betrachtet ihre langjährige Expertise im postgradualen Weiterbildungssektor als wichtigen Wettbewerbsvorteil. Nach Einschätzung der Hochschule besteht auf dem Arbeitsmarkt eine starke Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften im Bereich Controlling. Sie stützt sich hierbei auch auf Auswertungen von Stellenanzeigen in den größeren nationalen Tageszeitungen. Entsprechend sieht die Hochschule gute Aussichten für die Absolventen des Studienganges, die sich hierdurch im Bereich Controlling spezialisieren wollen. Der Studiengang soll es ihnen ermöglichen, ihr bisheriges Qualifikationsprofil durch einschlägige fachliche Kompetenzen zu ergänzen. Die DUK ist die einzige staatliche Weiterbildungsuniversität in Europa und ist ausschließlich auf universitäre Weiterbildung spezialisiert. Sie strebt die Kompetenzführerschaft für berufsbegleitende Weiterbildung in Europa an. Derzeit betreibt die DUK Studiengänge und Forschung in den Schwerpunktbereichen Wirtschaft und Management, Kommunikation, IT und Medien, Medizin und Gesundheit, Recht, Europäische Integration und öffentliche Verwal- FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 10

11 tung, Bildung und Kulturwissenschaften sowie Bauen und Ökologie. Als Universität für Weiterbildung will sie in diesen Schwerpunktbereichen hochwertige Master-Programme entwickeln und anbieten. Dieser Strategie folgt nach Angaben der Hochschule auch die DBS mit ihren MBA- und M.Sc.-Studiengängen. Der Studiengang Controlling and Financial Leadership soll diese Strategie konkretisieren und (angehenden) Führungskräften mit Fachschwerpunkt Controlling eine maßgeschneiderte, praxisorientierte und mit ihrer Berufstätigkeit vereinbare Management-Fortbildung mit einem fachspezifischen Schwerpunkt ermöglichen. Bewertung: Die Hochschule ist als Anbieter berufsbegleitender postgradualer Studiengänge klar im Bildungsmarkt positioniert. Die Gutachter halten die mit dem Studiengang verfolgte Strategie, Fach- und Führungskräften mit Weiterbildungsbedarf im Bereich Controlling eine passende Ausbildung anzubieten, gerade angesichts der großen Bedeutung dieses Unternehmensbereichs für plausibel. Angesichts der Zielsetzung der Hochschule, mittelfristig weiter zu expandieren und die Marktführerschaft als akademischer Weiterbildungsanbieter in Europa zu erlangen, bedarf es nach Überzeugung der Gutachter jedoch einer noch umfassenderen Analyse des regionalen, nationalen und europäischen Marktumfeldes sowie einer noch klareren Positionierung der eigenen Studienangebote. Nur so kann nach Überzeugung der Gutachter auf dem durchaus wettbewerbsintensiven Weiterbildungsmarkt eine wachsende Zahl von Studierenden gewonnen werden. Wenn die definierten Qualifikationsziele des Studienganges Controlling and Financial Leadership (M.Sc.) auch für sich genommen plausibel sind, sehen die Gutachter diese gleichviel nur unzureichend von den Qualifikationszielen der verwandten Studiengänge Business Controlling (MBA) und Danube Professional MBA Controlling and Finance abgegrenzt. Alle drei Studiengänge sind fachlich auf den Unternehmensbereich Controlling ausgerichtet und wenden sich in besonderer Weise an (zukünftige) Führungskräfte, wie entweder aus der Abschlussbezeichnung (MBA) oder aus der Studiengangsbezeichnung (Financial Leadership) deutlich wird. Auch die jeweilige Zielgruppe ist für alle drei Studiengänge ähnlich definiert und lässt keine klare Differenzierung erkennen. Schließlich ergeben sich auch in der Durchführung der Studiengänge zum Teil Überschneidungen, indem einige Module der beiden erstgenannten Studiengänge gleichzeitig von beiden Studierendengruppen gewählt werden können. Die Gutachter empfehlen der Hochschule, die Studienangebote im Bereich Controlling klarer zu positionieren und deutlicher zu machen, worin sie sich in ihren Qualifikationszielen unterscheiden. Die Gutachter begrüßen die Strategie der Hochschule, durch ein differenziertes Angebot sowohl Nichtakademiker anzusprechen, die ein niedrigschwelliges Einstiegsangebot suchen, als auch akademisch qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen, die eine anspruchsvolle fachliche Weiterbildung auf hohem theoretischem Niveau bzw. eine Vertiefung ihrer Managementkompetenz wünschen. Sie regen jedoch an, diese Strategie in der Ausrichtung der einzelnen Studienangebote sichtbarer zu machen und im Studienmarketing abzubilden. FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 11

12 1.2 Positionierung des Studienganges Positionierung des Studienganges im Bildungsmarkt Positionierung des Studienganges im Arbeitsmarkt für Absolventen ( Employability ) Positionierung des Studienganges im strategischen Konzept der Hochschule Exzellent übertroffen erfüllt relevant Nicht nicht erfüllt 1.3 Internationale Ausrichtung des Studienganges (Asterisk-Kriterium) Als Lehr- und Lernmaterialien werden nach Angabe der Hochschule international anerkannte Studientexte, Lehrbücher und Zeitschriftenartikel verwendet. Die Auswahl der Projekte und Fallstudien erfolge generell nach den Kriterien der Aktualität und internationalen Relevanz. Die Studierenden haben zudem die Möglichkeit, das Vertiefungsmodul Corporate Financial Management and Investment Strategies im Rahmen einer Studienreise nach Kanada zu absolvieren, die sich aus Vorträgen an renommierten Universitäten und aus Firmenbesuchen zusammensetzt. Bewertung: Der Studiengang ist nach Wahrnehmung der Gutachter international ausgerichtet. Gerade in Bezug auf die strategische Dimension des Controllings wird die internationale Dimension unternehmerischen Handelns stets mitberücksichtigt und reflektiert. Die Studierenden haben zudem die Möglichkeit, ihre internationale Kompetenz durch Absolvieren eines Wahlmoduls im Ausland weiter zu vertiefen. Die Hochschule vermarktet den Studiengang ausdrücklich nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland und der Schweiz. Exzellent Der Studiengang ist nach Aussage der Hochschule international ausgerichtet. So orientieren sich die Inhalte des Curriculums am aktuellen Stand der internationalen Forschung. Auch internationale Aspekte werden nach Angabe der Hochschule in vielfältiger Weise aufgegriffen und thematisiert. Die Hochschule nennt als Lehrveranstaltungen, die stark durch internationale Aspekte geprägt sind, Corporate Finance, Investitions- und Finanzcontrolling, Strategisches Management, Unternehmenspolitik und Corporate Social Responsibility, Managerial Economics, Business Contingency Planning, Risikomanagement und Internationale Rechnungslegung. übertroffen erfüllt 1.3* Internationale Ausrichtung relevant Nicht nicht erfüllt 1.4 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Die Hochschule strebt im Studiengang eine konsequente Orientierung am Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern an. Sie gibt an, im Rahmen des Auswahlprozesses FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 12

13 und der Studienzulassung auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen getroffen, um Chancengleichheit zu gewährleisten: Alle Unterlagen für das Studienprogramm berücksichtigen in Inhalt und Form den Grundsatz des Gender Mainstreaming und gendergerechter Sprache. Die Hochschule vergibt drei Stipendien für qualifizierte Bewerber in besonderen Lebenslagen, z. B. an Mütter oder Väter mit Erziehungspflichten, ausländische Studierende oder Bewerber mit Migrationshintergrund. Hinzu kommen besondere Frauenstipendien, vor allem für Studiengänge mit einem geringen Anteil weiblicher Studierender. Die Kinderbetreuungseinrichtung Campus Kids bietet Studierenden mit Kindern die Möglichkeit der ganztägigen Betreuung während der Präsenzveranstaltungen. Zur Unterstützung und Beratung aller Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung und Frauenförderung sowie zum Abbau aller Diskriminierungen wurde 2007 ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) eingerichtet. Der Arbeitskreis wirkt zudem auf die Gleichbehandlung aller Mitglieder der Universität hin, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung oder einer möglichen Behinderung oder chronischen Erkrankung. Er begleitet dafür die Personalaufnahmeverfahren der DUK, unterstützt Personen bei Verdacht auf Diskriminierungen, berät bei Fällen von Mobbing und arbeitet bei der Umsetzung des Frauenförderungsplanes mit der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Geschlechterstudien zusammen. Studierende haben an österreichischen Universitäten einen gesetzlichen Anspruch auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie eine länger andauernde Behinderung nachweisen, die die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden ( 59 Abs. 1 Nr. 12 UnivG). Dieser Anspruch wird auch an der DUK umgesetzt. Über die Prüfungsmethode entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Alle Räumlichkeiten der Hochschule sind barrierefrei erreichbar. Die Hochschule bemüht sich in besonderer Weise um die Gewinnung qualifizierter Studierender ohne Hochschulerfahrung und will ihnen eine akademische Qualifizierung zur Verbesserung ihrer beruflichen Aufstiegschancen ermöglichen. Eine Zulassung zum Studium ist daher auch dann möglich, wenn die für den Studienerfolg notwendigen Kompetenzen auf alternativem Wege z. B. durch berufliche Weiterbildung und Berufserfahrung erworben wurden. Bewertung: Die Hochschule strebt erkennbar an, Frauen und Männern, Studierenden mit und ohne Erziehungspflichten sowie behinderten und nichtbehinderten Studienbewerbern gleiche Chancen zu eröffnen. Sie bemüht sich zudem besonders um die Gewinnung beruflich qualifizierter Personen, die in einer späteren Lebensphase einen Bildungsaufstieg realisieren wollen. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für behinderte Studierende ist im Zulassungs- und in allen Prüfungsverfahren zwar gesetzlich sichergestellt. Die Gutachter empfehlen jedoch, diesen auch in den entsprechenden Ordnungen festzuschreiben bzw. im Informationsmaterial hierauf hinzuweisen, da gerade behinderte Studieninteressierte und Studierende aus dem Ausland über ihre betreffenden gesetzlichen Rechte möglicherweise nicht adäquat informiert sind. Exzellent übertroffen erfüllt 1.4 Geschlechtergerechtigkeit und Chan- relevant Nicht nicht erfüllt FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 13

14 cengleichheit Exzellent übertroffen erfüllt relevant Nicht nicht erfüllt 2. ZULASSUNG (ZULASSUNGSPROZESS UND -VER- FAHREN) Die DUK ist gesetzlich berechtigt, ihre Studierenden selbst auszuwählen. Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge der Hochschule sind im Qualitätshandbuch Studium und Lehre festgelegt. Die rechtlichen Implikationen einer Anmeldung zum Studiengang sind in der Verordnung über rechtliche Bedingungen der Anmeldung und Durchführung der Universitätslehrgänge an der Donau-Universität Krems geregelt. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang sind in 5 der Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Controlling and Financial Leadership, M.Sc. an der Donau-Universität Krems definiert. Zulassungsbedingungen, Zulassungsverfahren und Studienanforderungen sind zudem in der Studienordnung festgehalten. Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein österreichischer oder gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss der Betriebswirtschaftslehre. Studienbewerber, die über einen Hochschulabschluss in einem anderen Fach verfügen, können zugelassen werden, wenn sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens positiv beurteilt werden. Alle Bewerber mit Hochschulabschluss sollten darüber hinaus mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung haben. Wer nicht über einen ersten Hochschulabschluss, wohl aber über die allgemeine Hochschulreife verfügt, muss zusätzlich zu einer positiven Beurteilung im Auswahlverfahren vier Jahre einschlägige Berufserfahrung in adäquater Position nachweisen. Auch Studienbewerbern ohne Hochschulreifezeugnis steht der Studiengang unter diesen Voraussetzungen offen, sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der Studienaufnahme mindestens 24 Jahre alt sein. Die Zulassung zum Studiengang erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze. Die Studienplatzkapazität wird von der Studiengangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festgesetzt. Die Studierendenauswahl für den Studiengang erfolgt in einem zwei- bzw. dreistufigen Verfahren: 1. Schriftliche Bewerbung 2. Persönliches Aufnahmegespräch 3. Ggf. positive Absolvierung der Pre-Camps (für Bewerber ohne betriebswirtschaftlichen Studienabschluss). Für die schriftliche Bewerbung reichen die Studieninteressierten ein ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungsformular, ein Passfoto, einen Lebenslauf inkl. Dokumentation der Berufserfahrung, einen Nachweis des/der akademischen Grade(s) bzw. Zeugnis der höchsten Ausbildung, ein Motivationsschreiben sowie eine Ausweiskopie ein. Die Hochschule prüft die eingereichten Bewerbungsunterlagen und lädt die für den Studiengang geeigneten Bewerber zu einem Interview, welches ggf. über Skype durchgeführt wird, ein. Dieses Aufnahmegespräch führt die Studiengangkoordination. Inhaltlich werden dabei anhand eines Leitfadens die Motivation und Erwartung, die Vorqualifikation sowie Vorkenntnisse im Bereich Management, Rechnungswesen und Controlling, der berufliche Werdegang, Auslandserfahrungen sowie Fragen zur Vereinbarkeit des Studiums mit Berufs- und Privatleben besprochen. Wer eine Studienreise absolvieren möchte, muss zudem ausreichende Englischkenntnisse nachweisen (z. B. durch TOEFL-Test oder IELTS-Test) bzw. einen Englischtest absolvieren (Sprachtest der DBS English for Business ). FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 14

15 Zu Beginn des Studiums werden Pre-Camps in Externem Rechnungswesen und Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre angeboten. Bewerber ohne abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium müssen die Pre-Camps positiv absolvieren, um endgültig in den Studiengang aufgenommen zu werden. Die Studiengangsleitung überprüft die Erfüllung der Zulassungskriterien und gibt eine entsprechende Empfehlung an das Rektorat, dem die formale Zulassung der Studierenden obliegt. Die Zulassung zum Studiengang wird durch die Departmentleitung, die Zulassung von Bewerbern ohne ersten Hochschulabschluss vom Dekanat jeweils im Auftrag des Rektorates erteilt. Sollte die erste Prüfung der Bewerbungsunterlagen ergeben, dass die formalen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Interessenten eine begründete Absage. Informationen zum Zulassungsverfahren sind beim Studienangebot online abrufbar und werden schriftlich, telefonisch, in einem persönlichen Gespräch oder im Rahmen von Informationsveranstaltungen vermittelt. Bewertung: Die Hochschule hat ein Zulassungs- und Auswahlverfahren konzipiert, das von den Qualifikationsvoraussetzungen für den Studiengang ausgeht und eine genaue Prüfung der individuellen Eignung beinhaltet. Die Gutachter begrüßen, dass die Hochschule auf ein einheitliches Ausgangsniveau der Studienanfänger achtet und Pre-Camps anbietet, um Kompetenzdefizite bereits vor Studienbeginn abzubauen und sicherzustellen, dass alle Studienanfänger über das zentrale Grundlagenwissen verfügen. Sie halten dies angesichts der Heterogenität der Zielgruppe von berufserfahrenen Fachkräften ohne Hochschulabschluss bis zu akademisch ausgebildeten Führungskräften für unumgänglich und erfolgsentscheidend. Die Zulassungsbedingungen, wie sie oben beschrieben sind, halten die Gutachter jedoch nur teilweise für sachgerecht und zielführend. Sie geben zu bedenken, dass die gleichzeitige Zulassung von Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung und beruflich qualifizierten Fachkräften zu einer erheblichen Heterogenität der Studierendengruppe führen kann. Sie halten es daher für notwendig, dass die Hochschule im Auswahlverfahren in besonderer Weise sowohl auf die Grundbefähigung der Bewerber zum wissenschaftlichen Arbeiten als auch auf ihre Vertrautheit mit Problemen und Fragestellungen der einschlägigen beruflichen Praxis achtet. Für nicht nachvollziehbar halten die Gutachter die Bestimmung, dass Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung neben vier Jahren Berufserfahrung ein Mindestalter von 24 Jahren vorweisen müssen. Sie geben zu bedenken, dass ein bestimmtes Lebensalter in keiner Weise eine bestimmte Kompetenz impliziert, das Kriterium daher nicht geeignet ist, die Gewinnung qualifizierter Studierender in irgendeiner Weise zu unterstützen. Daher empfehlen die Gutachter, die Akkreditierung mit folgender Auflage zu verbinden: Die Hochschule sieht als Zulassungsbedingungen nur solche Kriterien vor, durch welche die erforderliche Eingangsqualifikation der Studierenden sichergestellt wird. Das Auswahlverfahren beinhaltet eine ausführliche Prüfung der verschiedenen Kompetenzen der Bewerber. Eignungsgespräche werden von der zuständigen Studiengangkoordination schriftlich dokumentiert. Um subjektive Verzerrungen auszuschließen, empfehlen die Gutachter die Etablierung des Vier-Augen-Prinzips bei allen Eignungsgesprächen. Sie halten aber gerade auch angesichts der geringen Abbruchquoten im Studiengang sowie in verwandten Studiengängen das praktizierte Auswahlverfahren insgesamt für effektiv und erfolgreich sowie für transparent und nachvollziehbar. Hervorzuheben ist insbesondere die enge Verzahnung von Studienberatung und Studierendenauswahl, durch welche die Hoch- FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 15

16 schule eine Zuordnung der Bewerber zu dem jeweils am besten passenden Studiengang gewährleisten will. Auch die Entscheidung wird transparent und nachvollziehbar getroffen und begründet. Auch eine Prüfung der Fremdsprachenkompetenz ist Teil des Auswahlverfahrens, sofern ein englischsprachiges Wahlpflichtmodul im Ausland absolviert wird. Exzellent übertroffen erfüllt 2 Zulassung (Zulassungsprozess und -verfahren) 2.1* Zulassungsbedingungen (Asterisk- Kriterium) 2.2 Auswahlverfahren (falls vorhanden) 2.3* Berufserfahrung (Asterisk-Kriterium für weiterbildenden Master-Studiengang) 2.4* Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz (Asterisk-Kriterium) 2.5 Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens 2.6 Transparenz der Zulassungsentscheidung relevant Nicht nicht erfüllt Auflage 3. UMSETZUNG 3.1 Struktur Die Hochschule gibt an, die Vorgaben des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) umzusetzen, insbesondere bei der Modularisierung des Studienganges, der Vergabe von Credit Points (CP) sowie der Berechnung des studentischen Arbeitsaufwands. Der Studiengang besteht aus elf betriebswirtschaftlichen Kernfächern, die in sechs Modulen behandelt werden. Dieses Kerncurriculum wird von den Studierenden im ersten Studienjahr absolviert. Hinzu kommen acht Vertiefungsfächer, die Gegenstand von vier Modulen sind und im zweiten Studienjahr absolviert werden. Der Studiengang umfasst damit das Abschlussmodul inbegriffen elf Module, die in vier Semestern zu absolvieren sind und insgesamt 90 CP umfassen. Alternativ können Studierende sich nach Absprache mit der Studiengangsleitung auch für ein Vollzeitstudium einschreiben; das Curriculum wird in diesem Fall in drei Semestern absolviert. Alle Module sind verpflichtend zu belegen. Eine Wahlmöglichkeit besteht nur insofern, als ein Vertiefungsmodul durch eine Studienreise an eine ausländische Hochschule ersetzt werden kann (siehe dazu Kap. 3.3). Die Module werden hintereinander absolviert, für jedes einzelne ist dabei eine eigene Präsenzphase inklusive Vor- und Nachbereitung vorgesehen. Die Module der Kernfächer umfassen insgesamt 38 CP. Die meisten Kernmodule haben eine Größe zwischen 5 und 12 CP; Ausnahmen bilden die ersten beiden Module, die einen Umfang von 4 CP (Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten) bzw. 2 CP (Pre-Camps) haben. Die vier Module der Vertiefungsfächer haben jeweils eine Größe von 8 CP, der Vertiefungsbereich umfasst damit insgesamt 32 CP. Alle Module schließen mit studienbegleitenden Prüfungen ab und sehen dabei Modulteilprüfungen vor, die teilweise in der Präsenzphase erbracht werden. Die Master-Thesis hat einen Umfang von 20 CP und wird in der Regel FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 16

17 ab dem zweiten Studiensemester erstellt. Der Umfang beträgt etwa 60 bis 80 DIN A4-Seiten. Die Studierenden erstellen eine erste Gliederung bis zum Beginn des dritten Studiensemesters. Für die Bearbeitung haben sie bis Ende des vierten Studiensemesters Zeit. Eine genaue Bearbeitungszeit ist jedoch nicht festgelegt. Ein CP entspricht 25 Stunden Arbeitszeit. Der durchschnittliche Arbeitsaufwand liegt damit bei 563 Arbeitsstunden pro Semester im Teilzeitstudium (750 im Vollzeitstudium). Für den erfolgreichen Abschluss aller Lehrveranstaltung sieht der Studienplan im ersten Studienjahr eine Arbeitsbelastung von 950 Stunden und im zweiten Studienjahr von 800 Stunden vor; hinzu kommt der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Master-Thesis von insgesamt 500 Stunden. Die Modulbeschreibungen enthalten jeweils Angaben über die mit jeder Lehrveranstaltung verbundene Arbeitsbelastung, die gleichzeitig den zu vergebenden CP entsprechen. Im Curriculum sind Präsenzveranstaltungen im Umfang von 310 Stunden vorgesehen. Insgesamt macht die Präsenzlehre 14 % der gesamten Workload aus. Jedes Modul beinhaltet eine Präsenzphase, so dass über den gesamten Studienverlauf elf Präsenzphasen zu absolvieren sind. Diese umfassen zunächst jeweils zwei bis vier Tage, in der zweiten Hälfte des Studiums jeweils sechs Tage. Die Präsenzphasen sind jeweils in eine vorgelagerte individuelle Vorbereitungsphase und eine nachgelagerte Phase der Leistungserbringung eingebettet. Die Vorbereitungsphasen umfassen die Bearbeitung von Studientexten, die Lösung von Aufgaben und die Absolvierung der Selbstevaluierungstests sowie die Vorbereitung auf die Eingangsprüfungen. In den Nachbereitungsphasen arbeiten die Teilnehmer an Fallstudien, erstellen Hausarbeiten oder Gruppenarbeiten und bereiten sich ggf. auf die Prüfungen vor. Die Studierbarkeit des Studienganges wird nach Angaben der Hochschule im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Koordination der Lehrveranstaltungen vollumfänglich gewährleistet. Auch inhaltliche Überschneidungen sollen durch eine klare Definition der Lehrinhalte und eine enge Abstimmung zwischen den Dozenten vermieden werden. Über die Angaben zu Credits und Workloads hinaus erhalten die Studierenden in Form der Modulbeschreibungen und Syllabi Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Qualifikationszielen, Inhalten und Methoden der jeweiligen Module. Außerdem werden in den Modulbeschreibungen Angaben zu den jeweils vorgesehenen Prüfungsleistungen gemacht. Allein für das Abschlussmodul und das Wahlmodul liegen keine Modulbeschreibungen vor. Der Studienverlauf und die Prüfungsmodalitäten für den Studiengang sind in einer Studienordnung und einer Prüfungsordnung dokumentiert, wobei die Prüfungsordnung für alle Studiengänge des Fachbereichs gilt. Beide Ordnungen sind nach Auskunft der Hochschule mit dem österreichischen Universitätsgesetz 2002 (in der aktuellen Fassung von 2013) konform. ECTS-Punkte, die in anderen Studiengängen erworben wurden, werden entsprechend der Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen der Donau-Universität Krems vom 23. September 2009 angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sind Art und Umfang des Prüfungsstoffes unter Berücksichtigung des ECTS-Systems sowie die Art und Weise der Kontrolle der Kenntnisse entscheidungsrelevant. Die Prüfung obliegt der wissenschaftlichen Leitung des Studienganges; eine eventuelle Nichtgleichwertigkeit ist zu begründen. Studienleistungen, die nicht an der Hochschule selbst erworben wurden, können bis maximal 25 % des gesamten Studienumfangs anerkannt werden. Diese Obergrenze soll den Studierenden nach Auskunft der Hochschule signalisieren, dass eine Akkumulierung von Hochschulgraden ohne erneuten nennenswerten Studienaufwand nicht als erstrebenswert betrachtet wird. Laut der hochschuleigenen Richtlinie sollen anzurechnende Leistungen zu einem Zeitpunkt erbracht worden sein, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Eine Ausnahme bilden Studienleistungen, die an der DUK erbracht worden sind: Diese können auch über einen Umfang von 25 % hinaus sowie auch dann angerechnet werden, wenn sie mehr als fünf Jahre zurückliegen. Eine Anrechnung wird im Zeugnis kenntlich gemacht. FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 17

18 Bewertung: Das Curriculum insgesamt sowie die einzelnen Module sind nach Einschätzung der Gutachter so gestaltet und aufgebaut, dass sie der Zielsetzung des Studienganges dienen. Dass der Studiengang grundsätzlich nur aus Pflichtmodulen besteht, begründet die Hochschule nachvollziehbar damit, dass nur so alle relevanten Teilbereiche des Controllings abgedeckt und die angestrebten Qualifikationsziele erreicht werden können. Sie bietet in Form eines Wahlmoduls zudem in moderatem Umfang die Gelegenheit zur individuellen Schwerpunktbildung. Den Studierenden bietet die Hochschule einen standardisierten Ablaufplan an, erlaubt aber auch individuelle Abweichungen hiervon, so dass Studierende die Module auch in einer anderen Reihenfolge absolvieren können, sofern sie über die jeweils definierten Vorkenntnisse verfügen. Die Modulbeschreibungen sind outcome-orientiert und geben die Inhalte der Module treffend wieder. Auch die sog. Syllabi enthalten Beschreibungen der Module, die aber teilweise von denen der Modulbeschreibungen abweichen. Die Syllabi sind nach dem Eindruck der Gutachter als Information für Studierende gedacht, die zusätzliche Angaben enthalten sollen. Den Gutachtern erschließt sich der Sinn dieser doppelten Beschreibung jedoch nicht; sie weisen vielmehr darauf hin, dass diese gerade bei abweichenden Informationen verwirrend für die Studierenden sein kann. Sie empfehlen daher dringend, Modulbeschreibungen und Syllabi in einem Dokument zusammenzuführen oder den Zweck der Syllabi klar zu definieren sowie zu prüfen, ob alle darin aufgeführten Informationen wichtig und aktuell sind. In den meisten Modulen werden Teilleistungen studienbegleitend während und nach den Präsenzphasen erbracht. Dies führt nach Ansicht der Gutachter aber nicht zu einer erhöhten Prüfungsbelastung der Studierenden, sondern fügt sich plausibel in den berufsbegleitenden Charakter des Studiums ein. Alle Prüfungsleistungen werden im Abschlusszeugnis dokumentiert, wobei allerdings die Abschlussnote nicht wie im ECTS-Leitfaden vorgesehen auch als relative Note ausgewiesen wird. Die Hochschule hat die Modalitäten zum Studienverlauf und den Prüfungen in Ordnungen verbindlich geregelt. Die zentrale Abteilung Studienrecht der Hochschule prüft alle Ordnungen auf Rechtskonformität. Allerdings fehlt eine verbindliche Festlegung der Bearbeitungszeit der Master-Thesis, die den Studierenden eine bessere Orientierung ermöglichen würde. Diese Angabe kann nach Ansicht der Gutachter entweder in einer Ordnung oder einer verbindlichen Modulbeschreibung gemacht werden. Als problematisch erachten die Gutachter die Regelungen der Hochschule zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden. Diese verletzen in dreifacher Hinsicht die Lissabon-Konvention. Zum einen ist darin vorgesehen, dass eine Anrechnung von Studienleistungen immer dann erfolgt, wenn diese sich nicht wesentlich von der anzurechnenden Leistung unterscheiden. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass eine Anrechnung nicht wegen nur geringfügiger Unterschiede als nichtgleichwertig abgelehnt wird. Zum zweiten widerspricht die von der DUK vorgesehene Obergrenze von 25 % nicht nur dem Wortlaut der Lissabon-Konvention sowie anderer rechtlich verbindlicher Regelungen (z. B. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 13. Juni 2002), sondern ist auch im Hinblick auf die Sicherung der akademischen Qualität im Studiengang nicht plausibel. Nach Ansicht der Gutachter gilt vielmehr, dass die Verpflichtung von Studierenden zur Teilnahme an Modulen, deren Qualifikationsziele diese bereits zuvor erreicht haben, zu Redundanzen führt und damit eine Qualitätsminderung darstellt. Die Hochschule konnte zum dritten weder plausibel darlegen, warum einmal erworbene Kompetenzen nach fünf Jahren nicht mehr angerechnet werden sollten, noch sachliche Gründe dafür anführen, dass Studienleistungen der DUK selbst von dieser Regel sowie von der oben genannten Obergrenze ausgenommen sind. Die Gutachter bewerten FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 18

19 dies daher als eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Studierenden anderer Hochschulen. Sie empfehlen vor diesem Hintergrund, die Akkreditierung des Studienganges mit der folgenden Auflage zu verbinden: Die Hochschule weist nach, dass ihre Ordnungen in vollem Umfang der Lissabon-Konvention entsprechen (Grundlage: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon-Konvention) vom 11. April 1997); und für Studienabschlüsse stets auch eine relative ECTS-Note bzw. bei geringen Fallzahlen eine ECTS-Einstufungstabelle vorsehen (Grundlage: Anlage 3 des ECTS-Leitfadens). Sie weist zudem nach, dass die Bearbeitungszeit der Master-Thesis verbindlich geregelt ist. Die Gutachter weisen zudem darauf hin, dass die Regelungen zur Anrechnung von Studienleistungen offensichtlich nicht allen Lehrenden bekannt sind. Sie empfehlen daher, die geltenden Regeln in der Hochschule bekannt zu machen und so eine widerspruchsfreie Beratung durch Lehrende und Verwaltungspersonal zu gewährleisten. Exzellent Die mit dem Studiengang verbundene Arbeitsbelastung halten die Gutachter für angemessen. übertroffen erfüllt relevant Nicht nicht erfüllt 3 Umsetzung 3.1 Struktur Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahlmöglichkeiten / Praxiselemente 3.1.2* Berücksichtigung des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) und der Modularisierung 3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung Auflage 3.1.4* Studierbarkeit 3.2 Inhalte Das Studium besteht aus den verpflichtend zu belegenden wirtschaftswissenschaftlichen Basisfächern, die das Kerncurriculum des Studienganges bilden, und überwiegend verpflichtenden Vertiefungsfächern. Mit dem Kerncurriculum vermittelt der Studiengang Kenntnisse über Prozesse der Unternehmensführung sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu deren Anwendung im Unternehmenskontext. Es besteht aus den folgenden Fächern: Controlling und Business Planning (4 ECTS) Cost & Performance Management I (4 ECTS) Cost & Performance Management II (4 ECTS) Investitions- und Finanzcontrolling (4 ECTS) Corporate Finance (4 ECTS) Strategisches Management (4 ECTS) Unternehmenspolitik und Corporate Responsibility (4 ECTS) Capstone Unit (2 ECTS) Social Competencies (4 ECTS) FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 19

20 Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten (2 ECTS) Statistische Methoden (2 ECTS) Die Vertiefungsfächer ermöglichen eine besondere Kompetenzentwicklung in der Unternehmenssteuerung mit finanziellen Kennzahlen. In ihnen werden Konzepte, Methoden und Instrumente des operativen und strategischen Controllings vermittelt. Sie bestehen aus den Fächern: Managementinformationssysteme (4 ECTS) Reporting und Präsentation (4 ECTS) Risikomanagement (4 ECTS) Risikomanagement und Frühwarnsystem (4 ECTS) Internationale Rechnungslegung I (4 ECTS) Internationale Rechnungslegung II (4 ECTS) Managerial Economics (3 ECTS) Business Contingency Planning (5 ECTS) Für die Studierenden besteht die Möglichkeit, alternativ ein Vertiefungsmodul Corporate Financial Management and Investment Strategies im Rahmen einer Studienreise zu absolvieren. Den Abschluss des Studienganges bildet das Verfassen der Master-Thesis. Als Basis und Begleitung werden die Lehrveranstaltungen Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten, Statistische Methoden, Schulungen der Präsentationstechnik sowie Zwischenpräsentationen der Master-Thesis angeboten. Mit der Master-Thesis belegen Studierende ihre Fähigkeit, Wissen übergreifend zu verbinden und Querverbindungen zu ziehen. Die zeitliche Abfolge des Studienplans ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt: FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 20

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