AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
|
|
- Magdalena Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 281 Technische Universität Berlin AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 16/2008 Straße des 17. Juni 135, Berlin (61. Jahrgang) ISSN Berlin, den Redaktion: Ref. K 3, Telefon: November 2008 I N H A L T I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Seite Kuratorium Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin vom 28. Oktober Präsident Bewerbungsfristen für das Sommersemester 2009 für zulassungsbeschränkte Studiengänge Fakultäten Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Geotechnologie an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - der Technischen Universität Berlin vom 12. März Einstellung des Zusatzstudiengans Getränketechnologie an der Fakultät III Prozesswissenschaften - an der Technischen Universität Berlin Zentraleinrichtungen Anlage zur Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH) der Technischen Universität Berlin vom 24. September II. Bekanntmachungen Veränderung und Errichtung von Universitätsgremien Richtlinien über die Vergütung von Lehraufträgen an der Technischen Universität Berlin vom 4. November Vereinigungen an der Technischen Universität Berlin Berichtigung
2 282
3 283 I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin Vom 28. Oktober 2008 Das Kuratorium der Technischen Universität Berlin hat am 28. Oktober 2008 gemäß 15 Absatz 1 Nr. 9 Grundordnung der TUB vom 08. Februar 2006 (AMBl. S. 9) folgende Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin beschlossen: Für die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen aus Haushaltsmitteln finanzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen die nachfolgend aufgeführten Ausführungsvorschriften. 1. Mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Lehraufgaben sind befristete Arbeitsverhältnisse nach der jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlage mit dem Ziel der Weiterbildung, in der Regel der Promotion, zu begründen. 2. Den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind auf Vorschlag der Beschäftigungsstellen im Regelfall Verträge mit einer Vollbeschäftigung anzubieten. Teilzeitbeschäftigungen mit mindestens 50 % der tariflichen Arbeitszeit sind auf Vorschlag der Beschäftigungsstellen oder auf Wunsch der zukünftigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zulässig. In begründeten Ausnahmefällen können Fakultäten auch befristete Arbeitsverhältnisse vorsehen, die eine weniger als 50 %-ige Teilzeitbeschäftigung umfassen, sofern eine ergänzende externe Teilzeitfinanzierung gegeben ist. Die Fakultäten dürfen bis zu 20 % ihrer aus Haushaltsmitteln finanzierten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Qualifikation als Teilzeitstellen besetzen. 3. Die Dauer der befristeten Beschäftigung soll im Regelfall fünf Jahre betragen. Bei Vollzeitstellen kann zunächst ein 3-jähriger Vertrag, der die Option einer Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre enthält, geschlossen werden. Über die Verlängerung wird auf Vorschlag der Beschäftigungsstelle entschieden. Die Verlängerung oder die Ablehnung müssen unter Beachtung der Ziffer 1 von der Beschäftigungsstelle begründet werden. Bei Nichtvollzeitstellen soll das Arbeitsverhältnis sofort auf 5 Jahre geschlossen werden. 4. In begründeten Ausnahmefällen können Fakultäten auch befristete Arbeitsverhältnisse vorsehen, deren Vertragslaufzeit kürzer als die jeweilige Regelvertragslaufzeit ist. Ein begründeter Ausnahmefall liegt u.a. dann vor, wenn Stellen aufgrund einer entsprechenden Berufungsplanung bzw. der Auflösung eines Fachgebietes nicht mehr für die Regelbesetzungsperiode angemessen besetzbar sind. 5. Hiervon abweichend sind sachlich begründete Teilzeitbeschäftigungen mit einer anderen tariflichen Arbeitszeit von mindestens 50 % aufgrund besonderer Strukturerfordernisse der Fachbereiche zulässig, wenn der Akademische Senat zugestimmt hat. 6. Die Verwaltungsvorschrift soll für den Zeitraum von 8 Jahren erprobt werden. Zugleich soll die Umsetzung durch ein Monitoring durch VP 3 in Zusammenarbeit mit den Fakultäten begleitet werden. 7. Die Verwaltungsvorschriften treten am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der TUB in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin vom 01. Juli 1992 (AMBl. TU S. 142) außer Kraft. Präsident Bewerbungsfristen für das Sommersemester 2009 für zulassungsbeschränkte Studiengänge Der Präsident der Technischen Universität Berlin hat gemäß 2 Abs. 1 der Satzung der Technischen Universität Berlin über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 18. April 2007 (AMBl. TU S. 80) für das Sommersemester 2009 die folgenden Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge festgesetzt: Bewerbungsfrist für Bachelor-, Master-, Diplom- und Staatsexamenstudiengänge : 15. Januar 2009 Bewerbungsfrist für lehramtsbezogene Masterstudiengänge 16. Februar 2009 Die Frist endet an den jeweiligen Tagen um 24 Uhr. Bis dahin müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Technischen Universität Berlin eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Fakultäten Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Geotechnologie an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin Vom 12. März 2008 Der Fakultätsrat der Fakultät VI Planen bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin hat gem. 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208) folgendes beschlossen: Artikel I Die Studienordnung für den Masterstudiengang Geotechnologie an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt der Technischen U- niversität Berlin vom 15. Dezember 2004 (AMBl. TU S. 319) wird wie folgt geändert: 5 erhält folgende Fassung: 5 Zugangsvoraussetzungen Zum Studium im Masterstudiengang Geotechnologie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzung erfüllt:
4 284 Abschluss eines Bachelorstudiums oder äquivalenten Studiums von mindestens sechs Semestern auf dem Gebiet der Geotechnologie oder einschlägigen, für das gewählte Programm relevanten Fachgebieten der Angewandten Geowissenschaften bzw. Geowissenschaften (Geologie, Mineralogie, Geophysik). Der Zugang mit Abschluss andere Ingenieuroder Naturwissenschaften ist möglich; im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Eignung. Der Fakultätsrat der Fakultät III - Prozesswissenschaften - der Technischen Universität Berlin hat auf seiner Sitzung am 31. Oktober 2007 die Einstellung des Zusatzstudiengangs Getränketechnologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Die Kommission für Lehre und Studium hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2007 keine Einwände erhoben und der Akademische Senat hat auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2007 die Aufhebung des Studiengangs beschlossen. Die Endausbildung für die immatrikulierten Studierenden wird bis zum Ablauf des Wintersemesters 2008/2009 gewährleistet. Artikel II Diese Änderung tritt zum Wintersemester 2008/2009, spätestens am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin in Kraft. Zentraleinrichtungen Anlage zur Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH) der Technischen Universität Berlin Vom 24. September 2008 Einstellung des Zusatzstudiengangs Getränketechnologie der Fakultät III - Prozesswissenschaften - an der Technischen Universität Berlin Der Rat der Zentraleinrichtung Hochschulsport der Technischen Universität Berlin hat am 24. September 2008 gemäß 1 Absatz 3 Satz 1 i.v.m. Absatz 1 Satz 8 der Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport vom 6. Juni 2001 (AMBl. S. 105), zuletzt geändert am 19. Dezember 2007 (AMBl. TU Nr. 2/2008, S. 52), folgende Anlage zur Entgeltordnung beschlossen (siehe Anlage):
5 285 Anlage zur Entgeltordnung der ZEH Angebote Basisangebot: Allgemeines u. Boxen-Konditionstraining, Fitness- Training ohne Geräte, Fitnessgymnastik, Waldlauf Aerobic Aerobic-Mix 10-20¹ 15-30¹ 20-40¹ Aerobic-Step-Mix Aerobic (Varianten) Workshop Afrikanischer Tanz A-F 15-20¹ 20-25¹ 30-35¹ Afrobrasilianischer Tanz A-F Aikido A-F 15-25¹ 22-35¹ 30-45¹ Aikido-Stock/Schwert A2/F 12-18¹ 18-27¹ 24-36¹ Aikido-Stock/Schwert A-F Ferienkurs Akro-Dance Aqua-Fitness A-F für Ältere 56-65¹*² 68-77¹*² 80-89¹*² Aqua-Jogging A-F 56-65¹*² 68-77¹*² 80-89¹*² Aqua-Power A-F 56-65¹*² 68-77¹*² 80-89¹*² Argentinischer Tango A Arnis-Stockkampf A-F 20-25¹ 30-35¹ 40-42¹ Atem und Bewegung A Ausgleichsgymnastik Ausgleichsgymnastik für Ältere Autogenes Training A ¹ 27-60¹ 36-80¹ Autogenes Training A1 Workshop 18-26¹ 27-39¹ 36-52¹ Badmintonkurse A1/A Badmintonkurse A Badmintonkurse A1/A2 Ferienkurs 10-12¹ 14-16¹ 20-24¹ Badminton - Spiel unter Anleitung ab A ¹ 38-40¹ 42-46¹ Ballett A Ballett A2/F Basketball ¹ 26-30¹ Beachvolleyball Bogenschießen A Bogenschießen F Boxen A1/A Boxen A2/F Dance-Aerobic A2/F Dance-Aerobic A2/F Ferienkurs 6-11¹ 9-15¹ 12-22¹ Disco-Fox F Workshop Disco-Fox A Eishockey Familiensport in der Halle Feldenkrais verschiedene Themen Workshop 24-32¹ 36-48¹ 48-64¹ Feldenkrais 24-48¹ 36-72¹ 48-96¹ Fitness am Morgen für A1/A ¹ 33-42¹ 44-56¹ Fitness-Studio - Freies Training eingeschränkt Fitness-Studio - Freies Training durchgehend Fitness-Studio - Gruppenanleitung Fitness-Studio - Anleitung Freihanteltraining A1-F Fitness-Studio - Einzelunterricht Folklore A1/A Folklore Paartänze A-F Workshop 10-12¹ 14-16¹ 20-24¹ Fußball F Fußball F Ferienkurs 10-12¹ 14-16¹ 20-24¹ Fußball für Frauen Fußreflexzonenmassage A1 Workshop 18-26¹ 27-39¹ 36-52¹
6 286 Angebote Ganzheitliches Sehtraining A1/A ¹ 30-54¹ 40-72¹ Golf Cup 25-35³ 30-40³ 35-45³ Golf - EK für Alumni/ Golf - Grundkurse Golf - PE-Praxisprüfung Golf - PE-Theorie mit Prüfung Hapkido A ¹ 22-30¹ 30-40¹ Hapkido A1/A Hip Hop A ¹ 24-32¹ 32-34¹ Historische Tänze A Improvisationstheater A Inline-Skating - Hockeykurse A Inline-Skating - Lernkurse A Jazztanz A Jazztanz A Jiu Jitsu A-F Jiu Jitsu A1/A Judo A-F Kampfsport-Aerobic A1/A Kampfsport-Aerobic A1/A2 Ferienkurs 6-11¹ 9-15¹ 15-22¹ Karate (Shotokan) A Kickboxen für Frauen A1/A Kickboxen A Kickboxen A Kleine Spiele A-F Klettern-Indoor A Kung Fu A Kung Fu A1/A ¹ 15-22¹ 20-30¹ Massage und Körperwahrnehmung A1 Workshop Massage und Körperwahrnehmung A ¹ 42-57¹ 56-76¹ Modellflug Modern Dance A ¹ 23-27¹ 30-36¹ Modern Jazz A Ninjutsu - Selbstverteidigung A1-F Workshop Nordic Walking A1/A Orientalischer Tanz (Bauchtanz) Frauen A1/A Orientalischer Tanz (Bauchtanz) Frauen A2 Ferienkurs 10-15¹ 15-22¹ 20-30¹ Orientalischer Tanz (Bauchtanz) Frauen F Paddeleinweisungen 2er Kajak 9-18¹ 13-26¹ 18-35¹ Paddeln - Eskimotierkurs/Auffrischung A2/F Paddeln - Kajak-Grundkurse A Paddeln - Semesterkurs für TU-Azubis A / Paddeln - Eskimotierkurse A-F 25-70¹ 30-85¹ ¹ Paddeln - Kanu-Workshop Alumni/Besch. A2/F Pilates 28-36¹ 42-54¹ 56-72¹ Power-Fitness-Mix A-F Power-Fitness-Mix A-F Power-Fitness-Mix A-F Qi Gong A1/A ¹ 36-42¹ 48-56¹ Rettungsschwimmen - Bronze und Silber A Rettungsschwimmen - Silber und Gold F Rock n Roll A Rückenschule im Fitness-Studio 1x/Woche Rückenschule im Fitness-Studio 2x/Woche Rudern - Kurse in Mannschaftsbooten A Rudern - Kurse in Skiffs zum Erwerb d.f+e-scheins A Rudern - Auffrischungskurse in Mannschaftsboote A
7 287 Angebote Rudern - Auffrischungskurse in Skiffs A Rudern - Kurse zum Erwerb des S-Scheines F 35-40¹ 45-50¹ 55-60¹ Rudern - Wettkampftraining F Salsa/Merengue A Salsa Aerobic A-F Samba Aerobic A-F Schach A-F Schwimmen - Ausdauer-/Wettkampftraining F ¹*² 49-67¹*² 61-79¹*² Schwimmen - Technikverbesserung a. L. F ¹*² ¹*² ¹*² Schwimmen - für NichtschwimmerInnen A ¹*² ¹*² ¹*² Schwimmen - Aufbaukurs A ¹*² 49-67¹*² 61-79¹*² Schwimmen - neue Schwimmtechnik A ¹*² ¹*² ¹*² Segeln - Katsegeln für Segler A2/F Segeltheorie A Segelpraxis Prüfungsvorbereitung A Segelpraxis A ¹ ¹ ¹ Segelpraxis F Segelpraxis Auffrischungskurse A Segeln - Prüfungsvorbereitungskurs Segeln - Pinguin-Schnupperfahrt Alumni/Besch. A-F Segeln - Skipperausbildung auf der Pinguin Sepak Takraw Shiatsu A1 Workshop Shiatsu A Silat Gerak Pilihan A1/A Standard/Latein ab F1 Workshop-ChaCha Standard/Latein A Standard/Latein ab F2 Turnierkurs Standard/Latein A1 Ferienkurs 10-15¹ 15-22¹ 20-30¹ Standard/Latein Workshop Step-Aerobic/Dance-Step A2/F Step-Aerobic/Street Step A1/A Step-Aerobic/Street Step A1/A2 Ferienkurs 6-11¹ 9-15¹ 13-26¹ Step-Aerobic A1/A Street Dance A 16-20¹ 24-30¹ 32-40¹ Taekwon-Do A1/A Taekwon-Do A2/F Tai Ji Quan 26-34¹ 39-51¹ 52-68¹ Tauchen-ABC 28-92² 34-98² ² Tauchen-Geräteausbildung ² ² ² Tauchen-Theorie A Tenniskurse für Anfänger/innen A1 + Fortgeschrittene 75-90¹ ¹ ¹ Tenniskurse für Anfänger/innen A1 Freifeld Tischtennis F1/F Tischtennis Ferienkurs A1/A2 6-11¹ 13-26¹ 16-20¹ Trampolinturnen Turnen Unterwasserrugby (alle Kurse) ¹*² ¹*² ¹*² Volleyball ¹ 26-30¹ Wirbelsäulengymnastik A-F Yoga (Hatha-Yoga nach Iyengar) 28-50¹ 42-75¹ ¹ Yoga (Hatha-Yoga) 22-48¹ 33-72¹ 44-96¹
8 288 Angebote Yoga (Kundalini) 26-34¹ 39-51¹ 52-68¹ Yoga (Meridian-Hatha-Yoga) 24-30¹ 36-45¹ 48-60¹ Yoga (Power- bzw. Ashtanga) 11-64¹ 16-96¹ ¹ Yoga (Tri-Yoga) 26-32¹ 39-48¹ 52-64¹ Yoga-Pilates 24-36¹ 36-48¹ 48-72¹ Erläuterungen: ¹ = Entgelt abhängig von Kursdauer ² = die BBB sprechen dem Hochschulsport die Förderungswürdigkeit ab, so dass Mietkosten in nicht mehr tragbarer Höhe anfallen würden, womit keine sozialverträglichen Entgelte mehr möglich sind. Gegenwärtig wird noch nach weiteren Wasserflächen in Privatbädern (hier sind die Mieten günstiger als in der Nutzungsordnung der BBB vorgesehen) gesucht, um doch noch Schwimmzeiten anbieten zu können. Als Folge könnten die Entgelte allerdings trotzdem deutlich steigen. Sollte es doch noch Kurse in den kommunalen Bädern geben, so ist von den studentischen TN ein Eintrittsgeld in Höhe von 2,50, von n von 3,00 pro Termin zusätzlich zu zahlen. ³ = Entgelt abhängig von anderen Faktoren Grundsätzlicher Hinweis: Das Mindestentgelt in Höhe von 10,00, 20,00 und 30,00 basiert auf dem Semesterzeitraum. Das heißt, die Kurse, deren Entgelte in der Rubrik "Angebote" niedriger liegen, haben eine kürzere Dauer. Siehe dazu 1, Abschnitt 1 letzter Absatz. Entgelte für die Anmietung von Sportanlagen Badminton - Abonnement 17, Badminton - Einzeltermin 3-5 3,50-6 4,75-7 Tennis: ¹*² Tennis - Abonnement Tennishalle Tennis - Einzeltermin Tennishalle 7,00-10,00 8,50-12,50 9,50-14,50 Tennis - Abonnement Traglufthalle Tennis - Einzeltermin Traglufthalle 5,00-6,50 6,00-8,50 6,50-10,00 andere Sportarten - Abonnement² , andere Sportarten - Einzeltermin 7 8,5 10 Erläuterungen: ¹ = Entgelt abhängig von Wochentag und Uhrzeit ² = Entgelt abhängig von Dauer
9 289 Entgelte für freie Sportgruppen (ohne Anleitung durch Übungsleiter/innen) alle Sportarten Entgelte für Sportreisen außerhalb Berlins Angebote² Paddeln - Wildwasserkurs in Slowenien ¹ ¹ ¹ Paddeln - Wildwasserwochenendkurse Sömmerda A ¹ 90-95¹ ¹ Paddeln - Wildwasserkompaktkurs Hildesheim/Sömmerda 85-95¹ ¹ ¹ Rudern - Wanderfahrten A-F Rudern - Wanderfahrten A-F Schneesport 1 - Familienfahrt 4-er Zimmer A-F ¹ ¹ ¹ Schneesport 2 und 3 - Langlauf/Touren A-F ¹ ¹ ¹ Schneesport 4 - Ski/Snowboard Mehrbettzimer ¹ ¹ ¹ Schneesport 4 - Ski/Snowboard Doppelzimmer ¹ ¹ ¹ Schneesport 4 - Ski/Snowboard Mehrbettz., ohne Kurs ¹ ¹ ¹ Schneesport 5 - Ski/Snowboard ¹ ¹ ¹ Klettern - Elbsandsteingebirge Klettern - Frankenjura Tauchen - Wochenendreisen Tauchen - Auslandsreisen ERLÄUTERUNGEN ¹ = Entgelt abhängig von Pensions- und Fahrkosten ² = Entgelt abhängig von Kursdauer Entgelte für die Ausleihe von Sportgeräten Sportgeräte Paddeln - Freie Ausleihe (Saison) Paddeln - Freie Ausleihe (Einzelausleihe) Paddeln - Freie Ausleihe (Tagesausleihe) Pinguin mit Berechtigung - werktags Pinguin mit Berechtigung - samstags Rudern - freie Ausleihe mit Rudertreff Segelboot - 420er, Monarch Segelboot - Sprint, Flying Fish Segelboot - Laser Segelboot - Sailhorse Segelboot - besser ausgestattete 420er Segelboot - besser ausgestattete Sailhorse Tauchen - ABC-Ausrüstung Tauchen - Neoprenanzüge Windsurfen - Brett für 3-Stunden 2,50 3 3,5 Windsurfen - Brett für mehr als 3-Stunden Windsurfen - Brett für mehr als 6-Stunden 7, ,50 Windsurfen - Neoprenanzüge 2,50 3 3,50 Windsurfen - Brett außerhalb Berlin, je Tag 7, ,50 Windsurfen - Neoprenanzüge außerhalb Berlin, je Tag 7, ,50 Matten 5 6 7
10 290 II. Bekanntmachungen Veränderung und Errichtung von Universitätsgremien Ständige Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis für die internationalen Masterstudiengänge Water, Energy und Urban Development Vorsitzender: Prof. Dr. Frank Behrendt, FK III, Sekr. RDH 9, App Stellv. Vors.: Prof. Dr. Rudolf Schäfer, FK VI, Sekr. A 57, App HL Mitglieder Matthias Barjenbruch, FK VI, Sekr. TIB 1-B 16, App Frank Behrendt, FK III, Sekr. RDH 9, App Martin Jekel, FK III, Sekr. KF 4, App Elke Pahl-Weber, FK VI, Sekr. B 7, App Rudolf Schäfer, FK VI, Sekr. A 57, App Uwe Tröger, FK VI, Sekr. ACK 2 1, App Felix Ziegler, FK III, Sekr. KT 2, App Stellvertreter Sven Geißen, FK III, Sekr. KT, App N.N., FK III N.N., FK III Undine Gieseke, FK VI, Sekr. EB 409, App N.N., FK VI N.N., FK VI N.N., FK VI AM Mitglieder Kester von Kuzkowski, FK VI, Sekr. CAR-B 2, App Anke Putschew, FK III, Sekr. KF 4, App Stellvertreter Benno Baumgarten, FK III, Sekr. KF 4, App N.N., FK VI ST Mitglieder Jana Hassemeier, FK III Lavi, FK III Stellvertreter Godehardt, FK III N.N., FK VI SM Mitglieder Matthias Ernst, FK III, Sekr. KF 4, App Christoph Roesrath, FK VI, Sekr. A 1, App Stellvertreter Jutta Seiler, FK III, Sekr. H 88, App N.N., FK VI - konstituiert am 23. April 2008 für die Amtsperiode bis 31. März Richtlinien über die Vergütung von Lehraufträgen an der Technischen Universität Berlin Vom 4. November 2008 Aufgrund der Nr. 4 der Ausführungsvorschriften über die Vergütung von Lehraufträgen vom 27. November 2007 erlässt die Hochschulleitung im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und mit Beschluss des A- kademischen Senats und des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin folgende Richtlinien: 1. Für Lehraufträge werden an der Technischen Universität Berlin je Lehrveranstaltungsstunde folgende Vergütungen gewährt: 1.1. Für Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben: 21, Für Lehrbeauftragte, die Lehraufgaben wie Professoren wahrnehmen und Ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder hervorragende fachbezogene Leistungen in einer mehrjährigen beruflichen Praxis nachweisen bis zu 36, Für Lehrbeauftragte, die die Voraussetzungen der Nr erfüllen, habilitiert sind oder habilitationsgleiche Leistungen nachweisen und deren Lehrveranstal-tungen eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind,bis zu 52, Für Lehrbeauftragte, die Sprachunterricht erteilen, für allgemeinsprachlichen Unterricht 21, für fachsprachlichen Unterricht 29,10 2. Soweit nachgewiesen wird, dass ein dringender Lehrbedarf unter Zugrundelegung der nach Nummer 1. zulässigen Vergütung nicht gedeckt werden kann, dürfen diese Vergütungen in Einzelfällen um bis zu 20 v. H. überschritten werden. 3. Eine vergütungsfähige Lehrveranstaltung setzt in der Regel fünf Hörer voraus. 4. Mit der Lehrtätigkeit zusammenhängende Korrekturen und sonstige Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung für die Lehrveranstaltung und die Teilnahme an Besprechungen sowie die Aufsicht bei Prüfungsarbeiten sind in der Regel mit der Lehrauftragsvergütung abgegolten. 5 Neben der Lehrvergütung können in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Lehrbeauftragte außerhalb des Hochschulortes wohnt, die notwendigen Auslagen, insbesondere die notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten, erstattet werden. 6. Wirken Lehrbeauftragte bei Hochschulprüfungen an Vor-, Zwischen-, Abschluss- und Modulprüfungen mit, erhalten Sie für jede volle Stunde ihrer Tätigkeit einschließlich der Durchsicht von Prüfungsaufgaben eine Vergütung in Höhe von mindestens 15,30. Welche Zeit für die Durchsicht von Prüfungsarbeiten erforderlich ist, wird vom Präsidenten im Einvernehmen mit der Fakultät nach Erfahrungssätzen bestimmt. Diese Zeit wird, unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit, für die Vergütung zugrunde gelegt.
11 Die Lehrauftragsvergütungen sind spätestens zwei Wochen nach Schluss der Vorlesungszeit während eines Semesters nachträglich zu zahlen. Auf Antrag ist die Lehrauftragsvergütung im Einzelfall in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. 8. Unter einer Lehrveranstaltungsstunde ist eine selbständige Lehrveranstaltung von mindestens 45 Minuten Dauer zu verstehen. Diese Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technische Universität Berlin in Kraft. Vereinigungen an der Technischen Universität Berlin Streichung Verein Libanesischer - gestrichen am 26. August Mathe Cafè e.v. - gestrichen am 27. August 2008 Market Team - gestrichen am 28. August 2008 Berichtigung Die Promotionsordnung für die Technische Universität Berlin vom 23. Oktober 2006 (AMBl. TU Nr. 6/2008, S. 106) wird wie folgt berichtigt: Auf Seite 111 werden unter 16 Abs. 2 die Worte sowie die Ordnung für die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Gesundheitswissenschaften/Public Health (Dr. P.H.) an der Technischen Universität Berlin vom 16. März 1999 (AMBl. TU vom 15. Dezember 1999, S. 3) gestrichen.
12 292
V E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 1/2011 18. Mai 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 1 Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen der
Mehr21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik
MehrStand September 2014. sportspaß Center Berliner Tor
Stand September 2014 KURSPLAN GYM 1 Pampersgymnastik Pampersgymnastik BBRP 1+2 Bodyfit 1+2 Cardiofit 1+2 3-12 Monate 1-2 Jahre BBRP 1+2 Fitness für Minis Fitness für Minis Fit Fight 1+2 Cardiofit 1 BBRP
MehrSachwortregister 2014
1 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (67. Jahrgang) ISSN 0172-4924 Berlin, den Redaktion: Ref. K 3, Telefon:
Mehr15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
MehrDatum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50
25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrDas SportsCard-Angebot für das Wintersemester 2015/2016 nach Wochentag und Uhrzeit sortiert
Das SportsCard-Angebot für das Wintersemester 2015/2016 nach Wochentag und Uhrzeit sortiert Bitte beachten: Es können beim Badminton keine Schläger geliehen werden, diese müssen bitte selber mitgebracht
MehrMitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt
Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Nr. 1 Jahrgang 2011 13. Januar 2011 INHALT Tag Seite 02.09.2010 Einrichtung des Bachelor-Studiengangs Rohstoff-Geowissenschaften
MehrMeldeschluss 08.01.2016
Betriebssportverband Hamburg e.v. info@bsv-hamburg.de Fax: 040 / 233 711 BESTANDSERHEBUNGSBOGEN zum 31.12.2015 BSG-Nr.: Name der BSG: E-Mail-Adresse der BSG: Berechnung für den Grundbeitrag und für die
MehrAmtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007. Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen. im Wintersemester 2007/08 für den
Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007 INHALTSÜBERSICHT Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester 2007/08 für das weiterbildende
MehrZulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik
Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29
MehrNr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163
Nr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163 Auswahlsatzung für den Weiterbildungsmaster als Fernstudiengang Kindheitsund Sozialwissenschaften (M.A.) des Fachbereiches
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrDaten und Preise. Sportanlage Gründenmoos, Gründenstrasse 34, 9015 St. Gallen Tel. 058 568 44 00, info@gruendenmoos.ch, www.klubschule.
Daten und Preise Sportanlage Gründenmoos, Gründenstrasse 34, 9015 St. Gallen Tel. 058 568 44 00, info@gruendenmoos.ch, www.klubschule.ch Tanz Ballett-Workout Di 26.01.16-05.07.16 20:00-20:50 24 x 1 L CHF
Mehr21/09. Amtliches Mitteilungsblatt. 14. Juli 2009. Seite
Nr.21/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 403 21/09 14. Juli 2009 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Ordnung für die Festsetzung von Zulassungszahlen zur Zulassungsbeschränkung in bestimmten
MehrAmtliches Mitteilungsblatt 19/2014
Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014 Zulassungsordnung der Universität Vechta Zweite Änderung Neubekanntmachung Vechta, 24.07.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau
MehrRichtlinie zur Verwendung der Studienqualitätsmittel an der Universität Hildesheim
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 88 - Nr. 08 / 2014 (17.07.2014) - Seite 13 - Richtlinie zur Verwendung der Studienqualitätsmittel an der Universität Hildesheim Aufgrund von 41 Abs. 2
MehrORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung
MehrORDNUNG MATHEMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK Neufassung beschlossen in der 243. Sitzung des Fachbereichs Mathematik/Informatik
MehrZulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Vom 13. Mai 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts)
Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Der Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Nr. 03/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 25 15. Januar 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Zugangsund Zulassungsordnung für den postgradualen Masterfernstudiengang
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 37/2013 vom 4. September 2013
Mitteilungsblatt Nr. 37/2013 vom 4. September 2013 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs MBA Master of Business Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 18.06.2013 Mitteilungsblatt
MehrAmtsblatt der Freien Universität Berlin 2/2013, 25. Januar 2013
Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt 2/2013, 25. Januar 2013 INHALTSÜBERSICHT Erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Executive Master of Business Marketing
MehrSatzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für den Diplomstudiengang Produktion und Logistik. an der Technischen Universität München. vom 30.
Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG für den Diplomstudiengang Produktion und Logistik an der Technischen Universität München vom 30. Mai 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 135 Abs.
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2014 vom 25. April 2014
Mitteilungsblatt Nr. 18/2014 vom 25. April 2014 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs Tax Policy and Tax Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 21.01.2014 Mitteilungsblatt Herausgeber:
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Nr. 19/12 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 187 19/12 13. Juli 2012 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Ordnung für die Festsetzung von Zulassungszahlen zur Zulassungsbeschränkung in bestimmten
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 221-1
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 221-1 Richtlinien zur Bestellung und Vergütung von nebenberuflichen Lehrpersonen an der Hochschule für angewandte
MehrAmtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 13 München, den 12. Juli 2011 Jahrgang 2011 Inhaltsübersicht Datum Seite I. Rechtsvorschriften
Mehr3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 30. Juli 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung
MehrNr. 80 / 13 vom 23. Oktober 2013
Nr. 80 / 13 vom 23. Oktober 2013 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Teilzeitstudiengang der Fakultät für, Informatik und Mathematik an der Universität Paderborn Vom 23. Oktober
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrAuswahlsatzung. für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time}
Auswahlsatzung für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time} Aufgrund von 6 Abs. 2 und des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden Württemberg (Hochschulzulassungsgesetz
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Siebente Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Studiengänge Bachelor of Science (B. Sc.) Psychologie und Master of Science (M. Sc.) Psychologie an der Otto-Friedrich-Universität
Mehr18. Juni 2015 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 18/15 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 409 18. Juni 2015 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Ordnung für die Festsetzung von Zulassungszahlen zur Zulassungsbeschränkung in bestimmten Studiengängen
MehrSeite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016
Ausgabe 15 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 38.15 vom 29. mai 2015 zweite satzung zur änderung der prüfungsordnung für die bachelorstudiengänge international business
MehrORDNUNG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE beschlossen in der 94. Sitzung des Fachbereichsrats
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7.
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7. Mai 2008 Lesefassung vom 14. August 2015 (nach 4. Änderungssatzung) Auf Grund
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Montag, 01.07.2013 Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47 67663
MehrAmtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010
Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrFachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)
MehrLesefassung vom 5. Juni 2014
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 5. Juni 2014 Lesefassung vom 5. Juni 2014
MehrORDNUNG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN GESELLSCHAFTLICHER
MehrStudienordnung für das Graduiertenstudium. an den Fakultäten. der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Studienordnung für das Graduiertenstudium an den Fakultäten der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Entsprechend 3 des Gesetzes über das Graduiertenstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Graduiertengesetz
MehrStudiengang Abschluss CN-Wert
Auf Grund des 3 Abs. 3 Satz 2 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 347), zuletzt geändert durch
MehrAllgemeine Bestimmungen für die Zulassung zu Masterstudiengängen (ABZM) an der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences - vom 8.
Allgemeine Bestimmungen für die Zulassung zu Masterstudiengängen (ABZM) an der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences - vom 8. Mai 2012 Der Senat der Hochschule Darmstadt hat in seiner Sitzung
MehrAMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2015 Nummer: 2 Datum: 3. Februar 2015
AMTSBLATT der Jahrgang: 015 Nummer: Datum: 3. Februar 015 Inhalt: Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Personal und Arbeit an der Hochschule für Angewandte
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrOrdnung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 29.03.2004.
Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 29.03.2004 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 97 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehrvom 23. Dezember 2008
Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen vom 23. Dezember 2008 Aufgrund von
MehrORDNUNG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats
MehrAusgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg
Der Behindertenbeauftragte Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg 1. Auszug aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 5/2008 vom 22. Februar 2008 Neufassung der Satzung zur Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung besonderer Leistungsbezüge Mitteilungsblatt
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 01/2013 vom 2. Januar 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Nr. 01/2013 vom 2. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Herausgeber: Der Präsident der Hochschule für
MehrZugangs- und Zulassungsordnung des Weiterbildenden Studiengangs Psychologische Psychotherapie (WSPP)
Zugangs- und Zulassungsordnung des Weiterbildenden Studiengangs Psychologische Psychotherapie (WSPP) Der Fakultätsrat der Fakultät für Lebenswissenschaften der Technischen Universität Braunschweig hat
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrNr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54
Nr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven berufsbegleitenden Teilzeit-Master-Studiengang Bildungswissenschaften und
Mehr