AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

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1 281 Technische Universität Berlin AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 16/2008 Straße des 17. Juni 135, Berlin (61. Jahrgang) ISSN Berlin, den Redaktion: Ref. K 3, Telefon: November 2008 I N H A L T I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Seite Kuratorium Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin vom 28. Oktober Präsident Bewerbungsfristen für das Sommersemester 2009 für zulassungsbeschränkte Studiengänge Fakultäten Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Geotechnologie an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - der Technischen Universität Berlin vom 12. März Einstellung des Zusatzstudiengans Getränketechnologie an der Fakultät III Prozesswissenschaften - an der Technischen Universität Berlin Zentraleinrichtungen Anlage zur Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH) der Technischen Universität Berlin vom 24. September II. Bekanntmachungen Veränderung und Errichtung von Universitätsgremien Richtlinien über die Vergütung von Lehraufträgen an der Technischen Universität Berlin vom 4. November Vereinigungen an der Technischen Universität Berlin Berichtigung

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3 283 I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin Vom 28. Oktober 2008 Das Kuratorium der Technischen Universität Berlin hat am 28. Oktober 2008 gemäß 15 Absatz 1 Nr. 9 Grundordnung der TUB vom 08. Februar 2006 (AMBl. S. 9) folgende Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin beschlossen: Für die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen aus Haushaltsmitteln finanzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen die nachfolgend aufgeführten Ausführungsvorschriften. 1. Mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Lehraufgaben sind befristete Arbeitsverhältnisse nach der jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlage mit dem Ziel der Weiterbildung, in der Regel der Promotion, zu begründen. 2. Den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind auf Vorschlag der Beschäftigungsstellen im Regelfall Verträge mit einer Vollbeschäftigung anzubieten. Teilzeitbeschäftigungen mit mindestens 50 % der tariflichen Arbeitszeit sind auf Vorschlag der Beschäftigungsstellen oder auf Wunsch der zukünftigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zulässig. In begründeten Ausnahmefällen können Fakultäten auch befristete Arbeitsverhältnisse vorsehen, die eine weniger als 50 %-ige Teilzeitbeschäftigung umfassen, sofern eine ergänzende externe Teilzeitfinanzierung gegeben ist. Die Fakultäten dürfen bis zu 20 % ihrer aus Haushaltsmitteln finanzierten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Qualifikation als Teilzeitstellen besetzen. 3. Die Dauer der befristeten Beschäftigung soll im Regelfall fünf Jahre betragen. Bei Vollzeitstellen kann zunächst ein 3-jähriger Vertrag, der die Option einer Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre enthält, geschlossen werden. Über die Verlängerung wird auf Vorschlag der Beschäftigungsstelle entschieden. Die Verlängerung oder die Ablehnung müssen unter Beachtung der Ziffer 1 von der Beschäftigungsstelle begründet werden. Bei Nichtvollzeitstellen soll das Arbeitsverhältnis sofort auf 5 Jahre geschlossen werden. 4. In begründeten Ausnahmefällen können Fakultäten auch befristete Arbeitsverhältnisse vorsehen, deren Vertragslaufzeit kürzer als die jeweilige Regelvertragslaufzeit ist. Ein begründeter Ausnahmefall liegt u.a. dann vor, wenn Stellen aufgrund einer entsprechenden Berufungsplanung bzw. der Auflösung eines Fachgebietes nicht mehr für die Regelbesetzungsperiode angemessen besetzbar sind. 5. Hiervon abweichend sind sachlich begründete Teilzeitbeschäftigungen mit einer anderen tariflichen Arbeitszeit von mindestens 50 % aufgrund besonderer Strukturerfordernisse der Fachbereiche zulässig, wenn der Akademische Senat zugestimmt hat. 6. Die Verwaltungsvorschrift soll für den Zeitraum von 8 Jahren erprobt werden. Zugleich soll die Umsetzung durch ein Monitoring durch VP 3 in Zusammenarbeit mit den Fakultäten begleitet werden. 7. Die Verwaltungsvorschriften treten am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der TUB in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität Berlin vom 01. Juli 1992 (AMBl. TU S. 142) außer Kraft. Präsident Bewerbungsfristen für das Sommersemester 2009 für zulassungsbeschränkte Studiengänge Der Präsident der Technischen Universität Berlin hat gemäß 2 Abs. 1 der Satzung der Technischen Universität Berlin über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 18. April 2007 (AMBl. TU S. 80) für das Sommersemester 2009 die folgenden Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge festgesetzt: Bewerbungsfrist für Bachelor-, Master-, Diplom- und Staatsexamenstudiengänge : 15. Januar 2009 Bewerbungsfrist für lehramtsbezogene Masterstudiengänge 16. Februar 2009 Die Frist endet an den jeweiligen Tagen um 24 Uhr. Bis dahin müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Technischen Universität Berlin eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Fakultäten Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Geotechnologie an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin Vom 12. März 2008 Der Fakultätsrat der Fakultät VI Planen bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin hat gem. 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208) folgendes beschlossen: Artikel I Die Studienordnung für den Masterstudiengang Geotechnologie an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt der Technischen U- niversität Berlin vom 15. Dezember 2004 (AMBl. TU S. 319) wird wie folgt geändert: 5 erhält folgende Fassung: 5 Zugangsvoraussetzungen Zum Studium im Masterstudiengang Geotechnologie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzung erfüllt:

4 284 Abschluss eines Bachelorstudiums oder äquivalenten Studiums von mindestens sechs Semestern auf dem Gebiet der Geotechnologie oder einschlägigen, für das gewählte Programm relevanten Fachgebieten der Angewandten Geowissenschaften bzw. Geowissenschaften (Geologie, Mineralogie, Geophysik). Der Zugang mit Abschluss andere Ingenieuroder Naturwissenschaften ist möglich; im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Eignung. Der Fakultätsrat der Fakultät III - Prozesswissenschaften - der Technischen Universität Berlin hat auf seiner Sitzung am 31. Oktober 2007 die Einstellung des Zusatzstudiengangs Getränketechnologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Die Kommission für Lehre und Studium hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2007 keine Einwände erhoben und der Akademische Senat hat auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2007 die Aufhebung des Studiengangs beschlossen. Die Endausbildung für die immatrikulierten Studierenden wird bis zum Ablauf des Wintersemesters 2008/2009 gewährleistet. Artikel II Diese Änderung tritt zum Wintersemester 2008/2009, spätestens am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin in Kraft. Zentraleinrichtungen Anlage zur Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH) der Technischen Universität Berlin Vom 24. September 2008 Einstellung des Zusatzstudiengangs Getränketechnologie der Fakultät III - Prozesswissenschaften - an der Technischen Universität Berlin Der Rat der Zentraleinrichtung Hochschulsport der Technischen Universität Berlin hat am 24. September 2008 gemäß 1 Absatz 3 Satz 1 i.v.m. Absatz 1 Satz 8 der Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport vom 6. Juni 2001 (AMBl. S. 105), zuletzt geändert am 19. Dezember 2007 (AMBl. TU Nr. 2/2008, S. 52), folgende Anlage zur Entgeltordnung beschlossen (siehe Anlage):

5 285 Anlage zur Entgeltordnung der ZEH Angebote Basisangebot: Allgemeines u. Boxen-Konditionstraining, Fitness- Training ohne Geräte, Fitnessgymnastik, Waldlauf Aerobic Aerobic-Mix 10-20¹ 15-30¹ 20-40¹ Aerobic-Step-Mix Aerobic (Varianten) Workshop Afrikanischer Tanz A-F 15-20¹ 20-25¹ 30-35¹ Afrobrasilianischer Tanz A-F Aikido A-F 15-25¹ 22-35¹ 30-45¹ Aikido-Stock/Schwert A2/F 12-18¹ 18-27¹ 24-36¹ Aikido-Stock/Schwert A-F Ferienkurs Akro-Dance Aqua-Fitness A-F für Ältere 56-65¹*² 68-77¹*² 80-89¹*² Aqua-Jogging A-F 56-65¹*² 68-77¹*² 80-89¹*² Aqua-Power A-F 56-65¹*² 68-77¹*² 80-89¹*² Argentinischer Tango A Arnis-Stockkampf A-F 20-25¹ 30-35¹ 40-42¹ Atem und Bewegung A Ausgleichsgymnastik Ausgleichsgymnastik für Ältere Autogenes Training A ¹ 27-60¹ 36-80¹ Autogenes Training A1 Workshop 18-26¹ 27-39¹ 36-52¹ Badmintonkurse A1/A Badmintonkurse A Badmintonkurse A1/A2 Ferienkurs 10-12¹ 14-16¹ 20-24¹ Badminton - Spiel unter Anleitung ab A ¹ 38-40¹ 42-46¹ Ballett A Ballett A2/F Basketball ¹ 26-30¹ Beachvolleyball Bogenschießen A Bogenschießen F Boxen A1/A Boxen A2/F Dance-Aerobic A2/F Dance-Aerobic A2/F Ferienkurs 6-11¹ 9-15¹ 12-22¹ Disco-Fox F Workshop Disco-Fox A Eishockey Familiensport in der Halle Feldenkrais verschiedene Themen Workshop 24-32¹ 36-48¹ 48-64¹ Feldenkrais 24-48¹ 36-72¹ 48-96¹ Fitness am Morgen für A1/A ¹ 33-42¹ 44-56¹ Fitness-Studio - Freies Training eingeschränkt Fitness-Studio - Freies Training durchgehend Fitness-Studio - Gruppenanleitung Fitness-Studio - Anleitung Freihanteltraining A1-F Fitness-Studio - Einzelunterricht Folklore A1/A Folklore Paartänze A-F Workshop 10-12¹ 14-16¹ 20-24¹ Fußball F Fußball F Ferienkurs 10-12¹ 14-16¹ 20-24¹ Fußball für Frauen Fußreflexzonenmassage A1 Workshop 18-26¹ 27-39¹ 36-52¹

6 286 Angebote Ganzheitliches Sehtraining A1/A ¹ 30-54¹ 40-72¹ Golf Cup 25-35³ 30-40³ 35-45³ Golf - EK für Alumni/ Golf - Grundkurse Golf - PE-Praxisprüfung Golf - PE-Theorie mit Prüfung Hapkido A ¹ 22-30¹ 30-40¹ Hapkido A1/A Hip Hop A ¹ 24-32¹ 32-34¹ Historische Tänze A Improvisationstheater A Inline-Skating - Hockeykurse A Inline-Skating - Lernkurse A Jazztanz A Jazztanz A Jiu Jitsu A-F Jiu Jitsu A1/A Judo A-F Kampfsport-Aerobic A1/A Kampfsport-Aerobic A1/A2 Ferienkurs 6-11¹ 9-15¹ 15-22¹ Karate (Shotokan) A Kickboxen für Frauen A1/A Kickboxen A Kickboxen A Kleine Spiele A-F Klettern-Indoor A Kung Fu A Kung Fu A1/A ¹ 15-22¹ 20-30¹ Massage und Körperwahrnehmung A1 Workshop Massage und Körperwahrnehmung A ¹ 42-57¹ 56-76¹ Modellflug Modern Dance A ¹ 23-27¹ 30-36¹ Modern Jazz A Ninjutsu - Selbstverteidigung A1-F Workshop Nordic Walking A1/A Orientalischer Tanz (Bauchtanz) Frauen A1/A Orientalischer Tanz (Bauchtanz) Frauen A2 Ferienkurs 10-15¹ 15-22¹ 20-30¹ Orientalischer Tanz (Bauchtanz) Frauen F Paddeleinweisungen 2er Kajak 9-18¹ 13-26¹ 18-35¹ Paddeln - Eskimotierkurs/Auffrischung A2/F Paddeln - Kajak-Grundkurse A Paddeln - Semesterkurs für TU-Azubis A / Paddeln - Eskimotierkurse A-F 25-70¹ 30-85¹ ¹ Paddeln - Kanu-Workshop Alumni/Besch. A2/F Pilates 28-36¹ 42-54¹ 56-72¹ Power-Fitness-Mix A-F Power-Fitness-Mix A-F Power-Fitness-Mix A-F Qi Gong A1/A ¹ 36-42¹ 48-56¹ Rettungsschwimmen - Bronze und Silber A Rettungsschwimmen - Silber und Gold F Rock n Roll A Rückenschule im Fitness-Studio 1x/Woche Rückenschule im Fitness-Studio 2x/Woche Rudern - Kurse in Mannschaftsbooten A Rudern - Kurse in Skiffs zum Erwerb d.f+e-scheins A Rudern - Auffrischungskurse in Mannschaftsboote A

7 287 Angebote Rudern - Auffrischungskurse in Skiffs A Rudern - Kurse zum Erwerb des S-Scheines F 35-40¹ 45-50¹ 55-60¹ Rudern - Wettkampftraining F Salsa/Merengue A Salsa Aerobic A-F Samba Aerobic A-F Schach A-F Schwimmen - Ausdauer-/Wettkampftraining F ¹*² 49-67¹*² 61-79¹*² Schwimmen - Technikverbesserung a. L. F ¹*² ¹*² ¹*² Schwimmen - für NichtschwimmerInnen A ¹*² ¹*² ¹*² Schwimmen - Aufbaukurs A ¹*² 49-67¹*² 61-79¹*² Schwimmen - neue Schwimmtechnik A ¹*² ¹*² ¹*² Segeln - Katsegeln für Segler A2/F Segeltheorie A Segelpraxis Prüfungsvorbereitung A Segelpraxis A ¹ ¹ ¹ Segelpraxis F Segelpraxis Auffrischungskurse A Segeln - Prüfungsvorbereitungskurs Segeln - Pinguin-Schnupperfahrt Alumni/Besch. A-F Segeln - Skipperausbildung auf der Pinguin Sepak Takraw Shiatsu A1 Workshop Shiatsu A Silat Gerak Pilihan A1/A Standard/Latein ab F1 Workshop-ChaCha Standard/Latein A Standard/Latein ab F2 Turnierkurs Standard/Latein A1 Ferienkurs 10-15¹ 15-22¹ 20-30¹ Standard/Latein Workshop Step-Aerobic/Dance-Step A2/F Step-Aerobic/Street Step A1/A Step-Aerobic/Street Step A1/A2 Ferienkurs 6-11¹ 9-15¹ 13-26¹ Step-Aerobic A1/A Street Dance A 16-20¹ 24-30¹ 32-40¹ Taekwon-Do A1/A Taekwon-Do A2/F Tai Ji Quan 26-34¹ 39-51¹ 52-68¹ Tauchen-ABC 28-92² 34-98² ² Tauchen-Geräteausbildung ² ² ² Tauchen-Theorie A Tenniskurse für Anfänger/innen A1 + Fortgeschrittene 75-90¹ ¹ ¹ Tenniskurse für Anfänger/innen A1 Freifeld Tischtennis F1/F Tischtennis Ferienkurs A1/A2 6-11¹ 13-26¹ 16-20¹ Trampolinturnen Turnen Unterwasserrugby (alle Kurse) ¹*² ¹*² ¹*² Volleyball ¹ 26-30¹ Wirbelsäulengymnastik A-F Yoga (Hatha-Yoga nach Iyengar) 28-50¹ 42-75¹ ¹ Yoga (Hatha-Yoga) 22-48¹ 33-72¹ 44-96¹

8 288 Angebote Yoga (Kundalini) 26-34¹ 39-51¹ 52-68¹ Yoga (Meridian-Hatha-Yoga) 24-30¹ 36-45¹ 48-60¹ Yoga (Power- bzw. Ashtanga) 11-64¹ 16-96¹ ¹ Yoga (Tri-Yoga) 26-32¹ 39-48¹ 52-64¹ Yoga-Pilates 24-36¹ 36-48¹ 48-72¹ Erläuterungen: ¹ = Entgelt abhängig von Kursdauer ² = die BBB sprechen dem Hochschulsport die Förderungswürdigkeit ab, so dass Mietkosten in nicht mehr tragbarer Höhe anfallen würden, womit keine sozialverträglichen Entgelte mehr möglich sind. Gegenwärtig wird noch nach weiteren Wasserflächen in Privatbädern (hier sind die Mieten günstiger als in der Nutzungsordnung der BBB vorgesehen) gesucht, um doch noch Schwimmzeiten anbieten zu können. Als Folge könnten die Entgelte allerdings trotzdem deutlich steigen. Sollte es doch noch Kurse in den kommunalen Bädern geben, so ist von den studentischen TN ein Eintrittsgeld in Höhe von 2,50, von n von 3,00 pro Termin zusätzlich zu zahlen. ³ = Entgelt abhängig von anderen Faktoren Grundsätzlicher Hinweis: Das Mindestentgelt in Höhe von 10,00, 20,00 und 30,00 basiert auf dem Semesterzeitraum. Das heißt, die Kurse, deren Entgelte in der Rubrik "Angebote" niedriger liegen, haben eine kürzere Dauer. Siehe dazu 1, Abschnitt 1 letzter Absatz. Entgelte für die Anmietung von Sportanlagen Badminton - Abonnement 17, Badminton - Einzeltermin 3-5 3,50-6 4,75-7 Tennis: ¹*² Tennis - Abonnement Tennishalle Tennis - Einzeltermin Tennishalle 7,00-10,00 8,50-12,50 9,50-14,50 Tennis - Abonnement Traglufthalle Tennis - Einzeltermin Traglufthalle 5,00-6,50 6,00-8,50 6,50-10,00 andere Sportarten - Abonnement² , andere Sportarten - Einzeltermin 7 8,5 10 Erläuterungen: ¹ = Entgelt abhängig von Wochentag und Uhrzeit ² = Entgelt abhängig von Dauer

9 289 Entgelte für freie Sportgruppen (ohne Anleitung durch Übungsleiter/innen) alle Sportarten Entgelte für Sportreisen außerhalb Berlins Angebote² Paddeln - Wildwasserkurs in Slowenien ¹ ¹ ¹ Paddeln - Wildwasserwochenendkurse Sömmerda A ¹ 90-95¹ ¹ Paddeln - Wildwasserkompaktkurs Hildesheim/Sömmerda 85-95¹ ¹ ¹ Rudern - Wanderfahrten A-F Rudern - Wanderfahrten A-F Schneesport 1 - Familienfahrt 4-er Zimmer A-F ¹ ¹ ¹ Schneesport 2 und 3 - Langlauf/Touren A-F ¹ ¹ ¹ Schneesport 4 - Ski/Snowboard Mehrbettzimer ¹ ¹ ¹ Schneesport 4 - Ski/Snowboard Doppelzimmer ¹ ¹ ¹ Schneesport 4 - Ski/Snowboard Mehrbettz., ohne Kurs ¹ ¹ ¹ Schneesport 5 - Ski/Snowboard ¹ ¹ ¹ Klettern - Elbsandsteingebirge Klettern - Frankenjura Tauchen - Wochenendreisen Tauchen - Auslandsreisen ERLÄUTERUNGEN ¹ = Entgelt abhängig von Pensions- und Fahrkosten ² = Entgelt abhängig von Kursdauer Entgelte für die Ausleihe von Sportgeräten Sportgeräte Paddeln - Freie Ausleihe (Saison) Paddeln - Freie Ausleihe (Einzelausleihe) Paddeln - Freie Ausleihe (Tagesausleihe) Pinguin mit Berechtigung - werktags Pinguin mit Berechtigung - samstags Rudern - freie Ausleihe mit Rudertreff Segelboot - 420er, Monarch Segelboot - Sprint, Flying Fish Segelboot - Laser Segelboot - Sailhorse Segelboot - besser ausgestattete 420er Segelboot - besser ausgestattete Sailhorse Tauchen - ABC-Ausrüstung Tauchen - Neoprenanzüge Windsurfen - Brett für 3-Stunden 2,50 3 3,5 Windsurfen - Brett für mehr als 3-Stunden Windsurfen - Brett für mehr als 6-Stunden 7, ,50 Windsurfen - Neoprenanzüge 2,50 3 3,50 Windsurfen - Brett außerhalb Berlin, je Tag 7, ,50 Windsurfen - Neoprenanzüge außerhalb Berlin, je Tag 7, ,50 Matten 5 6 7

10 290 II. Bekanntmachungen Veränderung und Errichtung von Universitätsgremien Ständige Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis für die internationalen Masterstudiengänge Water, Energy und Urban Development Vorsitzender: Prof. Dr. Frank Behrendt, FK III, Sekr. RDH 9, App Stellv. Vors.: Prof. Dr. Rudolf Schäfer, FK VI, Sekr. A 57, App HL Mitglieder Matthias Barjenbruch, FK VI, Sekr. TIB 1-B 16, App Frank Behrendt, FK III, Sekr. RDH 9, App Martin Jekel, FK III, Sekr. KF 4, App Elke Pahl-Weber, FK VI, Sekr. B 7, App Rudolf Schäfer, FK VI, Sekr. A 57, App Uwe Tröger, FK VI, Sekr. ACK 2 1, App Felix Ziegler, FK III, Sekr. KT 2, App Stellvertreter Sven Geißen, FK III, Sekr. KT, App N.N., FK III N.N., FK III Undine Gieseke, FK VI, Sekr. EB 409, App N.N., FK VI N.N., FK VI N.N., FK VI AM Mitglieder Kester von Kuzkowski, FK VI, Sekr. CAR-B 2, App Anke Putschew, FK III, Sekr. KF 4, App Stellvertreter Benno Baumgarten, FK III, Sekr. KF 4, App N.N., FK VI ST Mitglieder Jana Hassemeier, FK III Lavi, FK III Stellvertreter Godehardt, FK III N.N., FK VI SM Mitglieder Matthias Ernst, FK III, Sekr. KF 4, App Christoph Roesrath, FK VI, Sekr. A 1, App Stellvertreter Jutta Seiler, FK III, Sekr. H 88, App N.N., FK VI - konstituiert am 23. April 2008 für die Amtsperiode bis 31. März Richtlinien über die Vergütung von Lehraufträgen an der Technischen Universität Berlin Vom 4. November 2008 Aufgrund der Nr. 4 der Ausführungsvorschriften über die Vergütung von Lehraufträgen vom 27. November 2007 erlässt die Hochschulleitung im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und mit Beschluss des A- kademischen Senats und des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin folgende Richtlinien: 1. Für Lehraufträge werden an der Technischen Universität Berlin je Lehrveranstaltungsstunde folgende Vergütungen gewährt: 1.1. Für Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben: 21, Für Lehrbeauftragte, die Lehraufgaben wie Professoren wahrnehmen und Ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder hervorragende fachbezogene Leistungen in einer mehrjährigen beruflichen Praxis nachweisen bis zu 36, Für Lehrbeauftragte, die die Voraussetzungen der Nr erfüllen, habilitiert sind oder habilitationsgleiche Leistungen nachweisen und deren Lehrveranstal-tungen eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind,bis zu 52, Für Lehrbeauftragte, die Sprachunterricht erteilen, für allgemeinsprachlichen Unterricht 21, für fachsprachlichen Unterricht 29,10 2. Soweit nachgewiesen wird, dass ein dringender Lehrbedarf unter Zugrundelegung der nach Nummer 1. zulässigen Vergütung nicht gedeckt werden kann, dürfen diese Vergütungen in Einzelfällen um bis zu 20 v. H. überschritten werden. 3. Eine vergütungsfähige Lehrveranstaltung setzt in der Regel fünf Hörer voraus. 4. Mit der Lehrtätigkeit zusammenhängende Korrekturen und sonstige Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung für die Lehrveranstaltung und die Teilnahme an Besprechungen sowie die Aufsicht bei Prüfungsarbeiten sind in der Regel mit der Lehrauftragsvergütung abgegolten. 5 Neben der Lehrvergütung können in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Lehrbeauftragte außerhalb des Hochschulortes wohnt, die notwendigen Auslagen, insbesondere die notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten, erstattet werden. 6. Wirken Lehrbeauftragte bei Hochschulprüfungen an Vor-, Zwischen-, Abschluss- und Modulprüfungen mit, erhalten Sie für jede volle Stunde ihrer Tätigkeit einschließlich der Durchsicht von Prüfungsaufgaben eine Vergütung in Höhe von mindestens 15,30. Welche Zeit für die Durchsicht von Prüfungsarbeiten erforderlich ist, wird vom Präsidenten im Einvernehmen mit der Fakultät nach Erfahrungssätzen bestimmt. Diese Zeit wird, unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit, für die Vergütung zugrunde gelegt.

11 Die Lehrauftragsvergütungen sind spätestens zwei Wochen nach Schluss der Vorlesungszeit während eines Semesters nachträglich zu zahlen. Auf Antrag ist die Lehrauftragsvergütung im Einzelfall in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. 8. Unter einer Lehrveranstaltungsstunde ist eine selbständige Lehrveranstaltung von mindestens 45 Minuten Dauer zu verstehen. Diese Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technische Universität Berlin in Kraft. Vereinigungen an der Technischen Universität Berlin Streichung Verein Libanesischer - gestrichen am 26. August Mathe Cafè e.v. - gestrichen am 27. August 2008 Market Team - gestrichen am 28. August 2008 Berichtigung Die Promotionsordnung für die Technische Universität Berlin vom 23. Oktober 2006 (AMBl. TU Nr. 6/2008, S. 106) wird wie folgt berichtigt: Auf Seite 111 werden unter 16 Abs. 2 die Worte sowie die Ordnung für die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Gesundheitswissenschaften/Public Health (Dr. P.H.) an der Technischen Universität Berlin vom 16. März 1999 (AMBl. TU vom 15. Dezember 1999, S. 3) gestrichen.

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