Auch in der Rodaer Str. 2 wird fleißig gewerkelt. wurden, erfolgt nun die Sockelsanierung.
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- Edwina Kolbe
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2 Seite 2 Nummer 17/2014 Mach dir ein Bild von deiner Stadt In unserer Stadt gibt es an vielen Ecken Interessantes zu entdecken. Viele private und städtische Initiativen machen unsere Stadt jeden Tag ein bisschen schöner, liebens- und lebenswerter. Wer dies mit offenen Augen wahrnimmt, kann sich an vielen kleinen Dingen erfreuen. Ehrlicher an der Ernst-Thälmann-Straße ist nun um eine Tafel ergänzt worden, die biographische Notizen zum Fotographen enthält. Aus Alt mach Neu. Wunderschön und liebevoll ist das Gebäude Mühlstraße 16 in den letzten Wochen saniert worden. Auch in der Rodaer Str. 2 wird fleißig gewerkelt. Nachdem Dach und Fenster saniert wurden, erfolgt nun die Sockelsanierung. Im Festsaal der Klosterkirche ist nun der Estrich gegossen worden. Es geht zügig voran. Die neue Fotowand der WohnRing AG mit Abbildungen des Stadtarchivs von Dr. Karl Am Lutherhaus sind rückseitig Durchbrüche geschaffen worden, um den künftigen Funktionsbau dort anzubinden. Auch im Inneren sind Baumeister-, Zimmermanns-, Restaurierungs- und Elektroarbeiten in vollem Gang. Eine schöne Vorgartenzier ist dieser große Kürbis mit Sonnenschutz in einem Börthener Garten.
3 Nummer 17/2014 Veranstaltungskalender Freitag, , ab Uhr Sommerliches Grillbuffet in der Gaststätte Heinrichs-Ruhe Freitag, , Uhr Neustädter Musiksommer 2014 CIRCULO Mágico in der Burgkapelle Arnshaugk. Wally Hase (Flöte) und Thomas Müller-Pering (Gitarre) verzaubern mit musikalischen Welten Samstag, , 7.30 Uhr Busfahrt nach Gotha und Oberhof mit den Neustädter Natur- und Heimatfreunden, Treffpunkt: Bushaltestelle Friedhofstraße Samstag, , Uhr Treffen des Katastrophenschutz-Sanitätszuges in der Johanniter-Unfallhilfe, Fahrzeugstandort Samstag, Sommerfest im Hotel Stadt Neustadt, Ernst-Thälmann-Straße 1 Mittwoch, Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße Gruppe 1, Uhr Gruppe 2 Samstag, , Uhr Öffentliche Stadtführung 2014 Buteile die mittelalterliche Wasserversorgung in Neustadt an der Orla Eine Öffentliche Stadtführung mit dem zertifizierten Gästeführer Rolf Geithner Treffpunkt: Bahnübergang Schleizer Straße Samstag, Feier zur Schuleinführung der Grundschule Friedrich Schiller Sonntag, , 9.30 Uhr Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel Stadt Neustadt, Ernst-Thälmann-Straße 1 Mittwoch, , Uhr Vortrag des NABU Kleinvogelzug von Europa nach Afrika in der Infostelle des LRA Saale-Orla-Kreis am Hausteich bei Plothen Donnerstag, Halbtagsausflug des VdK-Ortsverbandes Neustadt zum Reiterhof Bad Lobenstein Dienstag, Seniorentag der Katholischen Pfarrei in Neustadt Sonntag, Familienbüfett im Ringhotel Schlossberg, Ernst-Thälmann-Straße 62 Sonntag, , Uhr Brunch im Garten im Rolandhof in Moderwitz Kirmes in Lichtenau Freitag, , Uhr Heimatabend mit Lichtbildervortrag in geselliger Runde Samstag, , Uhr Kirmestanz mit der Gruppe Klostermänner Sonntag, , Uhr Musikalischer Frühschoppen mit kleinen Überraschungen und Mittagessen (auf Vorbestellung). Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Freitag, Thüringer Adjuvantentage in Neustadt Freitag, , Uhr Eröffnung der 7. Thüringer Adjuvantentage 2014 in der Stadtkirche St. Johannis Samstag, , Uhr Vorträge zum Kantoreiarchiv der Stadtkirche St. Johannis im Rathaussaal Samstag, , Uhr Familiengottesdienst zu den Thüringer Adjuvantentagen in der Stadtkirche, im Anschluss Kirchplatzfest Samstag, , Uhr Ausstellungseröffnung zu Neustädter Kirchenmusik Wenn Punkte Musik werden im Museum für Stadtgeschichte, Kirchplatz 7 Samstag, , Uhr Neustädter Musiksommer 2014 Das Baseler ensemble musica fiorita um Daniele Dolcie musiziert Werke aus dem Neustädter Turmarchiv des 16. und 17. Jahrhunderts in der Stadtkirche St. Johannis Sonntag, , Uhr Festgottesdienst zu den Thüringer Adjuvantentagen in der Stadtkirche Sonntag, , Uhr Abschlusskonzert zu den Thüringer Adjuvantentagen in der kath. Kirche St. Marien Samstag, , 8.30 Uhr bis Uhr Kurs Lebensrettende Sofort-Maßnahmen für Führerscheinbewerber in der Johanniter-Unfallhilfe e.v., Bachstraße 11, Anmeldung unter Tel Samstag, , ab 9.00 Uhr Schulpferdecup 2014 und Kreismeisterschaften Reiten auf dem Reitplatz Neustadt (Orla), Quendelweg Samstag, , Uhr Teichbergfichten Buffet im Rolandhof in Moderwitz Samstag, , Uhr Ausstellungseröffnung FOTOGRAFIE von Sabine Wenzel (posthum) Bilder aus der Serie Der deutsche Wald in der Burgkapelle Arnshaugk Sonntag, Tag des offenen Denkmals Uhr Besichtigung und Führungen in der Burgkapelle Arnshaugk Uhr Führung durch die Ausstellung Wenn Punkte Musik werden im Museum für Stadtgeschichte Uhr Tag der offenen Tür mit Führungen in der Schloss-Schule der Arbeiterwohlfahrt Seite 3 Notrufnummern und Havariedienste Ärztlicher Notfalldienst Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle Saalfeld /99 00 Giftnotruf 03 61/ Frauenschutzhaus Rudolstadt / Gera 03 65/ Schleiz 01 74/ Stadtwerke Neustadt (Orla) Zweckverband Wasser/Abwasser / oder 01 71/ E.ON Störungsdienst 01 80/ Beratungsstellen Diakonieverein e.v. Familienberatungsstelle Suchtberatungsstelle Jugendhilfe, Bildungswerk Blitz e.v oder 01 76/ Behindertenberatung, Kreisverband für Behinderte e.v / Neue Arbeit Neustadt e.v Hilfe für Kriminalitätsopfer, WEISSER RING Impressum Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla Herausgeber: Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, Neustadt an der Orla Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Orla, Herr Arthur Hoffmann, Markt 1, Neustadt an der Orla Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Der jeweilige Verfasser Verantwortlich für die Anzeigen: Die jeweiligen Auftraggeber Redaktion: Kulturamt, Markt 1, Neustadt an der Orla, Telefon: / , Fax: / info@neustadtanderorla.thueringen.de (v. i. S. d. P.: Arthur Hoffmann) Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, Neumark, Telefon: /36 75, Fax; /36 76, info@secundoverlag.de Zugang für Autoren: Gesamtherstellung: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, Neumark, Jegliche Reproduktion, insbesondere der Anzeigen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Das Amtsblatt der Stadt Orla erscheint 14-tägig (jeweils in der geraden Woche) und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind im Kulturamt der Stadtverwaltung ebenfalls kostenlos erhältlich. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,80 EUR (inklusive Porto) beim Kulturamt, Markt 1, Neustadt an der Orla bestellt und abonniert werden. Für unverlangt eingesandt Manuskripte, Unterlagen und Fotos sowie die Richtigkeit der erschienen Beiträge übernehmen der Herausgeber und der Verlag keine Gewähr und Haftung. Redaktionelle Änderungen der Beiträge sind möglich. Die Stadt ist berechtigt, geliefertes Text- und Bildmaterial an andere Veröffentlichungsorgane zu übermitteln. Auflage: Exemplare
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5 Nummer 17/2014 Seite 5 Nachrichten aus dem Rathaus Stellenausschreibung Die Stadt Neustadt an der Orla sucht schnellstmöglich eine/n Mitarbeiter/-in des Ordnungsamtes für die Abteilung Brandschutz als Feuerwehrgerätewart/-in. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit 40 Stunden wöchentlich. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den diesen ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils für den Arbeitgeber geltenden Fassung. Wir erwarten: idealerweise haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklich / technischen Beruf; Verständnis für bzw. Erfahrungen in bürowirtschaftlichen Abläufen, Erfahrungen und aktive Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr mit mindestens abgeschlossener Truppführer-Ausbildung, abgeschlossener Ausbildung zum Gerätewart und Maschinist für Löschfahrzeuge, Briefwahl In der Zeit vom bis besteht für diejenigen Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, die Möglichkeit der Briefwahl. Die erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl können wie folgt angefordert werden: schriftlich beim Einwohnermeldeamt (Markt 1, Neustadt an der Orla) per Telefax unter online unter per an briefwahl@neustadtanderorla.thueringen.de fundierte Kenntnisse im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik, flexible, selbstständige, zuverlässige und teamorientierte Arbeitsweise mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein, Führerschein Klasse CE sowie Fahrpraxis. Wünschenswert ist der Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Neustadt an der Orla. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Wartung, Überwachung, Prüfung, Reinigung und Instandsetzung der kompletten feuerwehrtechnischen Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge, Veranlassung und Organisation von umfangreicheren Instandsetzungen, Reinigung der Ausrüstung und der persönlichen Schutzausrüstung nach Einsätzen, Gewährleistung eines einsatzbereiten Zustandes der feuerwehrtechnischen Ausrüstung, Die Unterlagen werden an die Meldeadresse oder eine von dem Wähler anzugebende beliebige Adresse im In- und Ausland versendet. Die Wahlunterlagen können auch während der Öffnungszeiten persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, bereits direkt vor Ort zu wählen. Hierfür sind die Wahlbenachrichtigungskarte und ein Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Rathaus, Markt 1. Hausmeisterdienst für die Liegenschaft der Feuerwehr, Führen des Inventarverzeichnisses, Arbeiten auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten, z.b. bei größeren Veranstaltungen, Feuerwehreinsätzen u.ä. Wir bieten: ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet, Vergütung der Entgeltgruppe 5 TVöD (je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen), alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit lückenlosen Nachweisen des bisherigen Werdeganges sind bis spätestens 5. September 2014, Uhr, schriftlich an die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, Hauptamt, Markt 1, Neustadt (Orla) zu richten. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. A. Hoffmann Bürgermeister Öffnungszeiten: Montag Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Achtung: Am 12. September 2014, dem 2. Tag vor der Wahl, ist das Einwohnermeldeamt bis Uhr geöffnet. Barrierefreie Wahllokale Nach 42 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung sollen Wahlräume so beschaffen sein, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Hier erhalten Sie eine Übersicht, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Wenn Sie auf ein barrierefrei erreichbares Wahllokal angewiesen sind, jedoch Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist, machen Sie bitte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
6 Seite 6 Nummer 17/ August 2014 Nummer 17/ Jahrgang Aktuelle Termine für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Neustadt (Orla) Sitzungsfreie Zeit: vom bis (Sommerpause) , Uhr Finanz- und Liegenschaftsausschuss , Uhr Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales , Uhr Hauptausschuss , Uhr Stadtratssitzung Die Sitzungen finden im Rathaus der Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, statt. Die jeweilige Tagesordnung können Sie den Bekanntmachungen entnehmen, welche in den Schaukästen oder auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden. Änderungen sind vorbehalten! Termine für die Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen und Gemarkungen der Stadt Neustadt (Orla) , Uhr Moderwitz Vereinsräumlichkeiten des Kultur- und Heimatvereins Moderwitz e. V., Weltwitzer Straße , Uhr Molbitz "Piegerhaus", Dorfplatz , Uhr Lichtenau Feuerwehrhaus, Im Dorf 19 Schiedsstelle der Stadt Neustadt (Orla) Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Neustadt an der Orla findet am Dienstag, den 2. September 2014, in der Zeit von Uhr Uhr im Museum, Kirchplatz 7, statt. Hauptsatzung der Stadt Neustadt an der Orla Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), hat der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla in der Sitzung am 19. Juni 2014 mit Änderungsbeschluss vom folgende Hauptsatzung beschlossen: 1 Name (1) Die Stadt führt den Namen Neustadt an der Orla. (2) Ortsteile behalten ihren bisherigen Namen in Verbindung mit dem Namen der Stadt. 2 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel (1) Die Stadt Neustadt an der Orla führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen zeigt auf blauem Grund drei silberne Türme mit roten Dächern, der mittlere niedriger und breitbedacht zwischen zwei höheren Ecktürmen mit Spitzdächern und goldenen Knäufen. Auf dem Mittelturm steht ein goldener Adler, an der Torstelle , Uhr Neunhofen Begegnungssträtte der Volkssolidarität, Auf dem Dohlenberg , Uhr Börthen Gaststätte "Detscherstube", Hauptstraße 20 a , Uhr Breitenhain-Strößwitz Landgasthof "Heideperle", Strößwitz 3 befindet sich ein gelehnter goldener Schild, darin ein aufgerichteter schwarzer Löwe. (3) Als Flagge führt die Stadt Neustadt an der Orla die Farben blau-gelb, längsgestreift - rechts gelb und links blau. (4) Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen sowie die Umschrift Thüringen im oberen Halbbogen, Stadt Neustadt an der Orla im unteren Halbbogen. 3 Stadtgebiet (1) Das Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Orla grenzt: im Norden an die Gemarkung Stanau und Bremsnitz im Nordosten an die Gemarkung Pillingsdorf, im Osten an die Gemarkungen Rosendorf und Dreitzsch, im Südosten an die Gemarkung Weltwitz, im Süden an die Gemarkungen Schmieritz, Linda und Steinbrücken, im Südwesten an die Gemarkungen Burgwitz, Kospoda und Weira, im Westen an die Gemarkung Lausnitz bei Neustadt an der Orla und Langendembach, im Nordwesten an die Gemarkung Trockenborn-Wolfersdorf.
7 Nummer 17/2014 Seite 7 (2) Zum Stadtgebiet gehören die Gemarkungen Arnshaugk, Börthen, Breitenhain, Lichtenau, Moderwitz, Molbitz, Neunhofen, Neustadt an der Orla und Strößwitz. (3) Die Gemarkungen Breitenhain und Strößwitz bilden einen Ortsteil. Die Gemarkungen Breitenhain-Strößwitz, Lichtenau, Moderwitz und Neunhofen sind Ortsteile von Neustadt an der Orla. 4 Ortsteile (1) Für die Ortsteile Breitenhain-Strößwitz und Neunhofen gilt die Ortsteilverfassung i. S. d. 45 ThürKO. (2) In den im Absatz 1 aufgeführten Ortsteilen werden der Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte gewählt. (3) Die Ortsteilbürgermeister sind Ehrenbeamte der Stadt und werden nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Näheres regelt 45 Abs. 2 der ThürKO. (4) Die Ortsteilräte werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gebildet. Die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder richtet sich nach 45 Abs. 3 ThürKO. Sie bestehen aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates, die nach folgenden Regelungen gewählt werden: a) Für das aktive und passive Wahlrecht gelten die Bestimmungen des ThürKWG und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend, wobei an die Stelle des Begriffes Gemeinde der Begriff Ortsteil mit Ortsteilverfassung tritt. b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates erfolgt entsprechend den Vorschriften zur Gemeinderatswahl gemäß dem ThürKWG und der ThürKWO in der jeweils geltenden Fassung. (5) Die Ortsteilräte wählen aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des Ortsteilbürgermeisters. (6) Die im 45 Abs. 5 und 6 ThürKO aufgeführten Angelegenheiten obliegen zur Beratung und Entscheidung den Ortsteilräten. 5 Einwohnerantrag Bürgerbegehren - Bürgerentscheid (1) Die Einwohner können beantragen, dass der Stadtrat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet. Der 16 der ThürKO findet im vollen Wortlaut Anwendung. (2) Die Bürger können nach 17 ThürKO über eine wichtige Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis der Stadt einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverwaltung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrages bei der Stadtverwaltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden. (3) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. 6 Einwohnerversammlung (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Stadtangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Auch in den Ortsteilen wird einmal jährlich eine Einwohnerversammlung einberufen. Darüber hinaus sind Einwohnerversammlungen in der Stadt und den Ortsteilen einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.h. der Einwohner über 18 Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung schriftlich beantragen. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfange Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige hinzuziehen. (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Stadtangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Stadt einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. 7 Stadtrat Den Vorsitz im Stadtrat führt ein gewähltes Stadtratsmitglied (Stadtratsvorsitzender), im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. Der Stadtratsvorsitzende darf ausschließlich die Leitung der Stadtratssitzung wahrnehmen. 8 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig. (2) Die Aufgaben des Bürgermeisters regelt der 29 ThürKO. 9 Beigeordnete (1) Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla wählt aus seiner Mitte zwei ehrenamtliche Beigeordnete für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den Ersten Beigeordneten und wenn auch dieser verhindert ist, durch den weiteren Beigeordneten vertreten. 10 Ausschüsse des Stadtrates (1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Stadtratsmitglieder, so kann jedes Stadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Stadtrat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses Stadtratsmitglied zugewiesen wird. (2) Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Stadtrat. (3) Die Ausschusssitze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt. 11 Vertretung der Stadt bei Gesellschafteranteilen (1) Der Bürgermeister vertritt von Amts wegen die Gesellschafteranteile in den Gesellschafterversammlungen bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt Neustadt an der Orla mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. (2) Der Bürgermeister kann durch die Beigeordneten vertreten werden. (3) Die Stadt hat jährlich zum einen Beteiligungsbericht über jedes Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Näheres regelt 75 a Abs. 2 der ThürKO. 12 Ehrenbezeichnungen (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. (2) Personen, die als Mitglieder des Stadtrates oder Ortsteilrates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte, insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten: Bürgermeister = Ehrenbürgermeister Mitglied des Stadtrates = Ehrenmitglied des Stadtrates Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister Sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz Ehren.
8 Seite 8 Nummer 17/2014 Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten. Über die Vergabe von Ehrenbezeichnungen entscheidet der Stadtrat. (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beigetragen haben, können speziell geehrt werden. Der Stadtrat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Stadtrates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. (5) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. (6) Die Ehrungen nimmt der Bürgermeister in würdiger Form vor. 13 Entschädigung (1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 67,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Die Zahlung des Sitzungsgeldes wird nur gewährt, wenn das jeweilige Stadtratsmitglied wenigstens 50 % der Sitzungszeit anwesend war. Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden. (2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 8,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen ( 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung von 8,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19:00 Uhr gewährt. (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (4) Für in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrates sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. (5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag je eine Entschädigung von 21,00 Euro ( 34 Abs. 2 ThürKWG). Bei verbundenen Wahlen erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes 5,00 Euro/Tag zusätzlich. (6) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung: der Vorsitzende eines Ausschusses in Höhe von 67,00 Euro der Vorsitzende einer Stadtratsfraktion in Höhe von 67,00 Euro der Stadtratsvorsitzende in Höhe von 67,00 Euro. (7) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwands entschädigungen: der Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Neunhofen 240,00 Euro der Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Breitenhain-Strößwitz 140,00 Euro der ehrenamtliche Erste Beigeordnete 250,00 Euro der weitere ehrenamtliche Beigeordnete 102,00 Euro. (8) Die Mitglieder der Ortsteilräte von Neunhofen und Breitenhain-Strößwitz erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung an Beratungen des Ortsteilrates ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro pro nachgewiesene Teilnahme. Die Zahlung des Sitzungsgeldes wird nur gewährleistet, wenn das jeweilige Ortsteilratsmitglied wenigstens 50 % der Sitzungszeit anwesend war. Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden. 14 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Stadt Neustadt an der Orla werden in dem Amtsblatt Neustädter Kreisbote der Stadt Neustadt an der Orla sowie informativ auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla öffentlich bekannt gemacht. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Amtsblattes. (2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla und durch Aushang in den folgenden Schaukästen bekannt gemacht: 1. Neustadt an der Orla, am Gebäude Markt 3 2. Ortsteil Moderwitz, Schleizer Straße, am Trafohaus 3. Molbitz, Dorfplatz 4. Börthen, Hauptstraße (Dorfplatz) 5. Ortsteil Lichtenau, Im Dorf (Dorfteich) 6. Ortsteil Neunhofen, Kospodaer Straße (Dorfplatz) 7. Ortsteil Breitenhain-Strößwitz, Ortsstraße (Buswartehäuschen Breitenhain) 8. Ortsteil Breitenhain-Strößwitz, am Gebäude Strößwitz 3. Für die Sitzungen der Ortsteilräte erfolgt die Bekanntmachung (Zeit, Ort und Tagesordnung) auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla und ein Aushang in dem Schaukasten bzw. den Schaukästen des jeweiligen Ortsteiles. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie des Ortsteilrates Neunhofen und Breitenhain-Strößwitz ( 35 Abs. 6 ThürKO) ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs in den Schaukästen an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. (4) Die öffentliche Bekanntmachung von Plänen, Karten oder anderen zeichnerischen Darstellungen, die Bestandteil einer Satzung oder einer anderen gemeindlichen Rechtsnorm sind, werden zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus bzw. Bauamt der Stadt Neustadt an der Orla ausgelegt. Hierauf muss in der Satzung oder anderen Rechtsnormen hingewiesen werden. (5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. 15 Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft der Stadt Neustadt an der Orla wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. 16 Sprachform, Inkrafttreten (1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. (2) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Neustadt an der Orla, 11. August 2014 A. Hoffmann, Bürgermeister (Siegel) Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
9 Nummer 17/2014 Seite 9 Zwangsvollstreckung Amtsgericht Rudolstadt, Geschäftsnummer: K 147/13 Zwangsvollstreckung Amtsgericht Rudolstadt, Geschäftsnummer: K 25/12 Standesamtliche Nachrichten Eheschließungen BESCHLUSS Das im Grundbuch von Neustadt, Blatt 293, Grundbuchamt Pößneck, eingetragene Grundeigentum, lfd. Nr. 1 Gemarkung Neustadt Flur 1, Flurstück 66 Gebäude- und Freifläche Schulgasse 3 zu 221 qm teilunterkellertes massives Wohnhaus, ca. 260 qm Wohnfläche, leerstehend soll am Mittwoch, , Uhr im Amtsgericht Rudolstadt Marktstraße 54 (Zimmer 106) Rudolstadt durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 293 lfd. Nr EUR. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grund buch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs erlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Rudolstadt, den BESCHLUSS Das im Grundbuch von Neustadt, Blatt 1067, Grundbuchamt Pößneck, eingetragene Grundeigentum, lfd. Nr. 2 Gemarkung Neustadt Flur 11, Flurstück 2729/1470 Gebäude- und Freifläche Karl-Liebknecht-Str. 8 a zu 545 qm massives Geschäftshaus, mit ausgebautem Dachgeschoss und Nebengebäuden, Baujahr ca. 1935, mit ca. 150 qm Bürofläche, 285 qm Werkstatt- und Lagerfläche und ca. 5 Stellplätzen im Hof, Angaben ohne Gewähr, auf das Gutachten wird verwiesen soll am Donnerstag, , Uhr im Amtsgericht Rudolstadt Marktstraße 54 (Zimmer 93) Rudolstadt durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 1067 lfd. Nr EUR. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grund buch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs erlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach 85a ZVG versagt worden. Rudolstadt, den Die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla gratuliert, verbunden mit den besten Wünschen für eine glückliche gemeinsame Zukunft: Herrn Tom Krampikowski und Frau Anja Krampikowski geb. Götze, beide wohnhaft in Neustadt an der Orla, zu ihrer Eheschließung am Herrn Matthias Hirsch und Frau Karolin Hirsch geb. Poser, beide wohnhaft in Neustadt an der Orla, zu ihrer Eheschließung am Sterbefälle Ursula Paul geb. Hegner, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 78 Jahren am verstorben. Brigitte Kwaschni geb. Steinle, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 81 Jahren am verstorben. Gisela Steinke geb. Michel, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 54 Jahren am verstorben Jürgen Geithner, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 72 Jahren am verstorben.
10 Seite 10 Nummer 17/2014 Wir gratulieren Wir gratulieren allen Jubilaren, die in der Zeit vom 8. August 2014 bis zum 21. August 2014 Geburtstag hatten, nachträglich und wünschen alles Gute zum 75. Geburtstag Herrn Joachim Engler, Am Friedensgarten 13, am Herrn Karl Lange, Fleischergasse 12, am Frau Christa Seyfert, Rathenaustraße 11, am zum 80. Geburtstag Frau Sieglinde Lecker, Mittelweg 8b, am Herrn Günther Lammla, Arnshaugk 19, am zum 82. Geburtstag Herrn Dieter Berger, Thomas-Müntzer- Straße 56, am Frau Ruth Steltzer, Centbaumweg 12, am Frau Ruth Rehe, Hans-Beimler-Straße 6, am Herrn Günter Haußner, Florian-Geyer- Straße 10, am zum 83. Geburtstag Frau Elfriede Lehmann, Pößnecker Straße 43, am zum 84. Geburtstag Herrn Reinhold Preiß, Thomas-Müntzer- Straße 33, am Frau Martha Machui, Florian-Geyer-Straße 16, am zum 85. Geburtstag Frau Lotte Götze, Südstraße 2, am Frau Irene Schäfer, Meilitzer Straße 35, am zum 87. Geburtstag Herrn Heinrich Patzer, Ernst-Thälmann- Straße 7, am zum 89. Geburtstag Frau Erna Meyer, Dorfplatz 14, am Frau Lotte Krüger, Gartenstraße 12, am Frau Charlotte Huth, Thomas-Müntzer- Straße 26, am Frau Elisabeth Kliewer, Thomas-Müntzer- Straße 13, am Frau Gabriele Schneider, Arnshaugker Straße 35a, am Frau Ursula Maier, Hain 12, am Frau Elisabeth Werner, Orlagasse 29, am In Neunhofen zum 83. Geburtstag Herrn Leo Festag, Am Lilienberg 7, am In Moderwitz zum 83. Geburtstag Frau Margot Becher, Neuer Weg 11, am zum 86. Geburtstag Frau Monika Schulze, Lindenstraße 10, am Zum Fest der Goldenen Hochzeit gratulieren wir herzlich den Eheleuten Helga und Günther Grell, Am Oberen Gries 3. Sie feierten das Fest am 8. August. Zum Fest der Diamantenen Hochzeit gratulieren wir herzlich den Eheleuten Ursula und Günter Lemmrich, Hauptstraße 33. Sie feierten das Fest am 14. August. Diamantene Hochzeit Gerhilde und Horst Bauer feierten am 7. August das Fest der Diamentenen Hochzeit. Seit 60 Jahren ist das Paar, das sich beim Tanzen in Molbitz kennengelernt hat, glücklich verheiratet. Zu den ersten Gratulanten des Tages gehörte Ralf Weiße, 1. Beigeordneter der Stadt Neustadt (Orla). Er übermittelte die besten Glückwünsche im Namen des Stadtrates und der Verwaltung, wünschte weiterhin viel Gesundheit und dem Ehepaar noch viele schöne gemeinsame Jahre. Kirchliche Nachrichten Gottesdienste Katholische Kirche Kath. Kirchengemeinde St. Marien Samstag, Uhr Hl. Messe in Triptis Sonntag, Uhr Hochamt in Neustadt Uhr Hl. Messe in Auma Samstag, Uhr Gottesdienst in Triptis Uhr Hl. Messe in Auma Sonntag, Uhr Hochamt in Neustadt Diamantene Hochzeit Am 14. August feierte das Ehepaar Ursula und Günter Lemmrich in Börthen das Fest der Diamantenen Hochzeit. Bewohner des Ortsteiles hatten am Vorabend des 60. Ehe-Jubiläums eine traditionelle Ehrenpforte gebunden. Darüber freute sich das Paar sehr. Die Stadtverwaltung gratulierte den beiden Eheleuten verbunden mit den besten Wünschen zu diesem schönen Jubiläum. Samstag, Uhr Gottesdienst in Triptis Uhr Gottesdienst in Auma Sonntag, Uhr Hochamt in Neustadt Evangelische Kirche Gottesdienste 10. Sonntag nach Trinitatis Uhr Lausnitz-Kirche Uhr Neustadt-Stadtkirche, mit Abendmahl
11 Nummer 17/ Uhr Kospoda-Kirche, Familiengottesdienst mit anschließendem Gemeindefest zum Thema Himmel, Erde, Luft und Me(h)r 11. Sonntag nach Trinitatis Uhr Neustadt-Stadtkirche Uhr Lichtenau-Kirche, Zentraler Familiengottesdienst zum Schulanfang mit anschließendem Kaffeetrinken 12. Sonntag nach Trinitatis Uhr Neustadt-Stadtkirche, Zentraler Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn Aus den Kirchengemeinden Kindergärten und Schulen Seite 11 Neues Schmuckstück im Herzen Neustadts Der 18. Juli bedeutete an der Schloss- Schule nicht nur den letzten Schultag, sondern auch die Eröffnung des neuen Gebäudeteils. Dieser war im Zuge des ständigen Wachstums unserer Schloss- Schule nötig geworden. Andrang und Gedränge waren groß neben den Verantwortlichen für das aufwändige und umfangreiche Projekt konnten wir auch zahlreiche Eltern, interessierte Ortsansässige und weitere Gäste begrüßen. Für einen gebührenden Rahmen sorgten die Schülerinnen und Schüler, die die Einweihung des neuen Gebäudeteils mit zahlreichen Programmpunkten bereicherten. In Grußworten und Reden ließen Verantwortliche und Förderer die Zeit von Planung bis Fertigstellung des Projektes Revue passieren und gaben somit einen bereichernden Einblick in den Aufwand, der mit einem solchen Gebäudebau einhergeht. Nach einer kurzen Stärkung war es nun soweit für Gäste, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiter der Schloss- Schule bot sich nun die Gelegenheit, die neue Arbeits- und Wirkungsstätte zu erkunden. Vor allem die Schülerinnen und Schüler nahmen mit staunenden Augen und flinken Füßen ihr neues Reich in Besitz. Am Ende herrschte bei den Schülerinnen und Schülern nicht nur Vorfreude auf die nun anstehende Ferienzeit, sondern auch auf das nächste Jahr in neuer Umgebung. Alle Beteiligten waren sich einig: Die Schloss-Schule ist fit für das kommende Schuljahr!. R. Steinäcker Katholische Kirchengemeinde St. Marien Veranstaltungen Kath. Kirchengemeinde St. Marien Seniorentag in Neustadt Dienstag, Uhr Hl. Messe (ab Uhr Beichtgelegenheit), anschließend Kaffee und Programm im Hotel Stadt Neustadt Krankenkommunion: Donnerstag, vormittags Neustadt / nachmittags Dörfer Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Johannis Gruppen und Kreise im evang. Gemeindehaus Sommerpause Kinderangebote im evang. Gemeindehaus die Kindergruppen treffen sich ab 9. September wieder Chöre und kirchenmusikalische Gruppen im evang. Gemeindehaus Mittwoch (ab 27.8.) Uhr Kantorei Donnerstag (28.8.) Uhr Posaunenchor Gospelchor nach Absprache!
12 Seite 12 Nummer 17/2014 Vereine und Verbände Tischtennis-Rückblick Jugendmannschaft BW Neustadt Neustädter Nachwuchs belegt den 3. Platz in der Jugendkreisliga Die Mannschaft von Blau-Weiß Neustadt zeigte in dieser Saison im Vergleich zum Vorjahr eine deutlich bessere Leistung und konnte sich so unter die besten drei Mannschaften platzieren. Die Mannschaft hatte gleich am 1. Spieltag der Hinrunde mit dem 8:1 gegen Blankenberg einen guten Einstand. Doch am 2. Spieltag musste sie zum Favoriten nach Schleiz und unterlag mit 4:8 gegen deren 2. Mannschaft. Im Duell mit der 3. Mannschaft von Schleiz behielten die Neustädter klar mit 8:1 die Oberhand. Gegen Triptis folgte dann ein unerwartet hoher 8:1-Sieg. In Oberböhmsdorf gewannen die Blau- Weißen nach spannendem Verlauf knapp mit 8:6. In den nächsten Spielen folgte ein deutlicher 8:2-Sieg gegen Unterkoskau. Dann spielte die Mannschaft gegen Oettersdorf 1 und musste sich mit 5:8 geschlagen geben. Die 2. Mannschaft von Oettersdorf bezwangen die Blau-Weißen mit 8:1. Das letzte Spiel der Hinrunde holte sich die Mannschaft zu Hause mit 8:2 gegen Wurzbach. Die Rückrunde begann vielversprechend, mit dem knappen 8:6 in Triptis und dem klaren 8:3 in Blankenberg. Am 3. Spieltag kam es zum Spitzenspiel gegen Schleiz 2 und im Vergleich zum Hinspiel musste sich die Mannschaft nur knapp mit 6:8 geschlagen geben. Gegen die 3. Mannschaft von Schleiz gab es erneut einen hohen 8:1- Sieg. Beim nächsten Duell gegen Oberböhmsdorf konnte die Mannschaft nur stark ersatzgeschwächt antreten und so war die 1:8-Niederlage absehbar. Im darauf folgenden Spiel kam es gegen Oettersdorf 1 noch schlimmer, hier kassierte die Mannschaft mit 0:8 die höchste Saisonniederlage. Gegen die 2. Mannschaft von Oettersdorf gewannen die Blau Weißen mit 8:1. Die letzten beiden Spiele konnte die Mannschaft wieder erfolgreich bestreiten. In Unterkoskau gab es ein knappes 8:6 und in Wurzbach einen 8:2- Sieg. Den 1. Platz belegte die Mannschaft Judo-Sommer-Lager vom Deutschen Judobund aus Schleiz mit 34:2 Punkten, gefolgt von Oettersdorf mit 32:4 Punkten und dahinter Neustadt mit 26:10 Punkten. Bei den Spielern gelang Arne Löschner in der Rangliste mit 20 gewonnenen und drei verlorenen Spielen mit Rang 7 die beste Platzierung. Torsten Krieger, 22:14 Spiele, Rang 12. Christoph Raatz, 17:10 Spiele, Rang 14. Tom Horak, 13:8 Spiele, Rang 20. Marco Drews, 9:5 Spiele, Rang 23. Felix Buttgereit, 6:3 Spiele, Rang 24 und Domenik Meißer, 4:1 Spiele, Rang 24. Patrick Ortlepp, 7:15 Spiele, Rang 57. Bei den Doppeln gelang es Torsten Krieger und Arne Löschner sich mit fünf gewonnenen und einem verlorenen Spiel auf Rang 7 zu platzieren. Nachdem die Mannschaft in der letzten Saison nur Platz 5 belegte, ist dieser 3. Platz ein schöner Erfolg in diesem Jahr und auch für die Zukunft sollte eine Platzierung unter den ersten drei angestrebt werden. Thomas Wiedemann Bild: L.Göldner Vom 27. Juli bis zum 2. August 2014 nahm Lea Göldner vom TSV Germania 1887 e.v. Neustadt an der Orla am Trainingslager Judo & More teil. 80 Sportler aus der gesamten Bundesrepublik trafen sich im brandenburgischen Lindow. Davon waren zehn Sportler aus Thüringen. Sie trainierten mit den Bundestrainern der U18 Bruno Tsafack und Lena Göldi. Der Bundestrainer ließ die Judokas Sirtaki tanzen und dabei den tollen Fußfegewurf auf neue Weise anwenden. Jeden Tag standen alle zweimal auf der Judomatte zum Trainieren. Das Training wurde jedes Mal mit einer Kräftigungsübung mit dem Lied Bring Sally up beendet. Beim Judo-Pentathlon wurden die athletischen Fähigkeiten getestet. Neben dem Training gab es zahlreiche Lea Göldner (rechts) mit der Bundestrainerin Lena Göldi. Bild: Lea Göldner /Udo Kiuntke Aktivitäten, wie Frühsport, Kanufahren, Camp-Disco, Lagerfeuer mit Knüppelteigbacken, Boule-, Volleyball- und Fußballturniere. Jeden Morgen am Frühstückstisch hieß es die Lindow-News lesen. Dies ist eine Zeitung, die alle Gerüchte, das Lindow-Klima, die neusten Bilder und das Trainingslager dokumentiert hat. Für alle Teilnehmer war das Feriencamp ein tolles Erlebnis. Udo Kiuntke
13 Nummer 17/2014 Richard Bock holt Bronze bei den Ostthüringer Mehrkampfmeisterschaften in Gotha Zu den Ostthüringer Mehrkampfmeisterschaften am im Volksparkstadion in Gotha, versammelten sich wieder zahlreiche Athleten zum Wettstreit um die begehrten Medaillen. Nachdem sich das Wetter wieder einmal nicht von seiner besten Seite zeigte und es bei fast allen Disziplinen regnete, konnten die Athleten jedoch beachtliche Leistungen zeigen. In der AK 11m erreichte Richard Bock vom TSV Germania 1887 Neustadt (Orla) im Fünfkampf (Ball: 40,50 m, 60 m Hürden: Bild: C. Scharmer Richard Bock 3. Platz. 11,45 sec., 50 m: 7,88 sec., Weitsprung: 3,95 m und 1000 m: 3:47,68 min.) sehr gute 1839 Punkte. Er konnte sich den 3. Platz sichern, erhielt somit Bronze und verfehlte gerade mal mit 30 Punkten die Silbermedaille. In den Einzelsiegerehrungen der jeweiligen Disziplinen, die gleich an den Anlagen durchgeführt wurden, konnte Richard ebenfalls zwei Bronzemedaillen im Ballweitwurf und 50 m Sprint mit nach Hause nehmen. C. Scharmer Gute Ergebnisse für die Neustädter Leichtathleten beim Pößnecker Bahnlauf Der Wettergott hatte ein Einsehen mit den Organisatoren und Teilnehmern des Pößnecker Bahnlaufes. Mit einiger Verspätung konnte dieser nach einem heftigen Gewitterguss doch noch durchgeführt werden. Dieser Wettbewerb auf der Sportanlage Griebse in Pößneck bildete den Abschluss der Wettkämpfe um den Saale- Orla-Läuferpokal vor der Sommerpause. Bei diesem Lauf geht es darum, wie viele Meter der Sportler in einer Viertel- oder Halbenstunde zurücklegen kann. Dr. Volker Vopel und seine fleißigen Helfer vom TSV 1858 Pößneck zählten die Runden der einzelnen Läufer, errechneten die gelaufenen Meter und ermittelten die Plätze in den jeweiligen Altersklassen. Hierbei kamen für die Leichtathleten des TSV Germania 1887 Neustadt an der Orla e.v. viele Kilometer und damit sehr gute Platzierungen zusammen. Viertelstundenlauf: AKm9 - Elias Schwind 1. Platz; AKm10 Jannik Liebers 1. Platz, Jonas Eckardt 2. Platz; Halbstundenlauf: AKw13 Pia Poßner 1. Platz; AKw14 Kim Lange 1. Platz; AKm14 Oliver Mak 1. Platz; AK MJB Valentin Petzold 1. Platz; AK M70 Kurt Büchner 1. Platz; Günter Patzer aus Neustadt(O) belegte in der AK M75 den 1. Platz. E. Wachtelborn Bild: E. Wachtelborn Elias Schwind (544), Jannik Liebers (545), Jonas Eckardt (546) beim Viertelstundenlauf. Seite 13 Die 54. Session steht vor der Tür Auch wenn die meisten derzeit sicher noch nicht daran denken, so rückt der und damit der Start in die 54. Session des CCM doch unaufhaltsam näher. Und dann heißt es auch bald wieder Wuhle Wuhle-Gaag Gaag im TEWA-Saal. In den vergangenen Tagen und Wochen haben sich innerhalb des Vereins Veränderungen ergeben, welche sich mit sofortiger Wirkung in einem Wechsel in der Vereinsführung darstellen. Aus persönlichen Gründen stehen der Vorsitzende Dominik Köhler und der Schatzmeister Marcel Bechmann dem Vorstand nicht mehr zur Verfügung. Am erfolgte die lückenlose und korrekte Übergabe aller Geschäfts- und Vereinsvorgänge. Der Carnevalsclub Molbitz e.v. möchte sich auf diesem Weg für die bisher geleistete Arbeit der beiden bedanken und wünscht alles Gute für die Zukunft. Auch wenn wie eingangs erwähnt, noch einige Wochen bis zum Faschingsstart fehlen und bei dem derzeitigen Sommerwetter die Urlaubsplanung sicher mehr im Fokus steht, beginnen die Garden und Gruppen des CCM natürlich bereits jetzt damit, Ideen und Pläne für die kommende Session zu schmieden, um mit Ihnen allen gemeinsam wieder einen so tollen Karneval wie in den vergangenen Jahren feiern zu können. Vorstand des CCM Veranstaltungstermine für die 54. Session: 1. Gala-Abend Gala-Abend Kinderfasching/Kostümball Gala-Abend Sonntagsgala Gala-Abend Gala-Abend Halbtagsausflug nach Lobenstein Zum Alten Forsthaus (Reiterhof) Der VdK-Ortsvorstand Neustadt plant für Donnerstag, den 4. September 2014, einen Halbtagsausflug nach Lobenstein Zum Alten Forsthaus (Reiterhof). Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen, sowie weitere Interessenten sind herzlich willkommen. Anmeldungen sind am Mittwoch, den 27. August 2014, von bis Uhr, im Betreuten Wohnen der Volkssolidarität (Orlapark!) sowie telefonisch unter /53132 möglich. Die Vorabkassierung für das Busunternehmen findet zum o. g. Termin statt. Ihr VdK-Vorstand Knoblich
14 Seite 14 Nummer 17/2014 Über die Hügel der Impulsregion Anfang August veranstaltete der Erfurter Sportverein Impuls zum 5. Mal die Radtourenfahrt und den Rad-Marathon. Es hatten sich zirka 80 Teilnehmer eingefunden, die sich auf fünf verschiedenen Streckenlängen verteilten. Von Neustadt waren auch einige Radler am Start, unter anderem Norbert Pörsch, Gerold Knobloch, Hans Manthey und Jörg Launer (v.r.). Während die beiden Senioren Manthey und Knobloch die 81-Kilometer-Runde wählten, entschieden sich Pörsch und Launer für die 115-Kilometer-Strecke. Gerald Kurz vor dem Start Schulz wählte auch dieses Jahr wieder den Marathon. Als die führte, im 35er Schnitt. Der Veranstalter Radler auf die Reise gingen, nieselte es, hatte sich bei der Vorbereitung und Durchführung (Streckenausschilderung und Ver- bald aber schien die Sonne, die mit über 30 Grad alle Teilnehmer wieder trocknete. pflegung) viel Mühe gegeben. Höhepunkt Die Spitzengruppe mit Schulz bewältigte für alle Radsportler war die Zieleinfahrt auf die 205-Kilometer-Distanz (2492 Höhenmeter), die auch durch unser Neustadt Gerold der Tartanbahn im Erfurter Stadion. Knobloch Termine zur Fäkalschlammentsorgung Die Fäkalschlammentsorgung wird in Neustadt an der Orla wird durch das Vertragsunternehmen des Zweckverbandes Wasser und Abwass Orla erfolgen: UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbh Waldstraße 11, Neunhofen Telefon / Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca. 1 m³ pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert, der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens. Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte direkt an das Entsorgungsunternehmen. Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit). Sollte im Rahmen Ihres Wartungsvertrages die Schlammentsorgung nicht notwendig sein, bitten wir um kurzfristige telefonische Information sowie Übersendung des entsprechenden Nachweises. Dienstag, : Alte Landstraße 1 bis 23 Mittwoch, : Alte Landstraße 25 bis 37 Kospodaer Straße 1 bis 19 Freitag, : Kospodaer Straße 21 bis 34 An den Wehrwiesen 1 bis 7 Leichweg 1 bis 18 Montag, : Leichweg 20 bis 30 Zum alten Mühlgraben 2 bis 8 Am Lilienberg 1 bis 19 Dienstag, : Am Lilienberg 23 und 25 Waldstraße 1 und 2 Zum alten Mühlgraben 9 bis 11 Auf dem Dohlenberg 1 bis 6 Mittwoch, : Auf dem Dohlenberg 8 Waldstraße 3 bis 14 Borngässel 1 bis 17 Neue Straße 1 bis 7 Freitag, : Neue Straße 8 bis 20 Am Kupferberg 2 bis 6 Rödelsmühle 1 Zum Mühlengrund 1 Montag, : Zum Mühlengrund 2 bis 16 Schleichersmühle 1 bis 3 Zum Lärchenwald 1 bis 8 Dienstag, : Zum Lärchenwald 11 bis 15 Zweckverband Wasser und Abwasser Orla Frau Hendel (Tel /468119) Was sonst noch interessiert Bereit für neue Wege! Die Agenturen für Arbeit Altenburg-Gera und Jena bieten ein besonderes Angebot für Männer und Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung an. Der berufliche Wiedereinstieg nach einer Erwerbsunterbrechung wegen der Be treuung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen ist ein Schritt, der viel Planung, Organisation und Durchhaltevermögen erfordert. Die Verteilung der Aufgaben innerhalb der Familie ist dabei ebenso wichtig, wie Informationen über den Arbeitsmarkt und Möglichkeiten der Weiterbildung und Unterstützung. Die Schwierigkeiten und Herausforderungen nach einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit sind vielschichtig: Es geht u.a. um Fragen, ob die eigene berufliche Qualifikation (noch) ausreicht, wie die Familie und das soziale Umfeld auf einen Wiedereinstieg reagieren, wie sich Beruf und Familie miteinander vereinbaren lassen, wie viel Mut, Kraft und Zuversicht Berufsrückkehrende haben und sich die eigene berufliche Entwicklung vorstellen und sich selbst verwirklichen wollen. Die Arbeitsagenturen Altenburg-Gera und Jena stehen für den Wiedereinstieg beratend zur Seite. Das Angebot umfasst beispielsweise die persönliche Beratung zur beruflichen (Neu-)Orientierung, die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, Tipps zu Work-Life-Balance, Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie Unterstützung bei der Suche nach betrieblichen Praktika. Nutzen Sie die Sprechtage in der Arbeitsagentur Pößneck (Zimmer 201): , 9 15 Uhr in Pößneck (Zimmer 201) , 9 15 Uhr in Pößneck (Zimmer 201) Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer bei Frau Eichhorn.
15 Bestattungshaus Frank Ludwig GmbH Neustadt an der Orla Ernst-Thälmann-Straße 10 Telefon: / Triptis Markt 5 Telefon: / Mobil: / Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar
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Hauptsatzung. Name. (2) Ortsteile behalten ihre bisherigen Namen in Verbindung mit dem Namen der Gemeinde. 2 Gemeindesiegel
Hauptsatzung Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung
Mehr- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
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