Energie-Control Austria. Ihr Ansprechpartner für Strom und Gas
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- Lars Fromm
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Energie-Control Austria Ihr Ansprechpartner für Strom und Gas Februar 2012
2 Inhalte und Texte: E-Control Ihr unabhängiger Partner bei Fragen rund um Energie 3 Die zehn Grundrechte des Energiekunden 4 Wechseln leicht gemacht - mit dem Tarifkalkulator 7 Energiesparen in fünf Minuten mit dem Energiesparcheck 8 E-Control Fact Box 9 Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: E-Control Mag. Bettina Ometzberger Tel.: bettina.ometzberger@e-control.at 2
3 E-Control Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um Energie Für Konsumenten ist die E-Control der unabhängige Ansprechpartner in Sachen Strom und Gas. Von Problemen bei der Stromrechnung, der Auswahl eines Gas- oder Stromlieferanten bis hin zu Möglichkeiten, Energie zu sparen die E-Control steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite Bei der Suche nach dem günstigsten Strom- und Gaslieferanten Alle Informationen zum Lieferantenwechsel finden Sie unter Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie sich den günstigsten Stromlieferanten oder Gasversorger ausrechnen. Sollten Sie über keinen eigenen Internetzugang oder ein Smart-Phone verfügen, können Sie sich an die Energie-Hotline der E-Control unter (zum Tarif von 0,044 Euro/Minute) wenden. Bei der Suche nach Anbietern alternativer Energiequellen Im Konsumenten-Portal der E-Control Website erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Ökoenergie: Wie wird sie definiert und wer liefert in Österreich zu 100 % Ökoenergie? Bei der Suche nach Möglichkeiten Energie zu sparen Unter erfahren Sie, welche Möglichkeiten es zum Energiesparen gibt und wie groß Ihr persönliches Einsparpotenzial ist: Mit dem Energiesparcheck der E- Contr wird Ihnen einfach und nachvollziehbar veranschaulicht, wie viel Energie durch unterschiedliche Geräte im Haushalt verbraucht wird und wo Sie Einsparungspotenzial haben. Bei der Suche nach einem objektiven Vermittler Wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens nicht zufrieden sind, oder eine Beschwerde gegen Ihre Rechnung einbringen wollen, hilft Ihnen die E-Control gerne weiter: Richten Sie einfach einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control per unter: schlichtungsstelle@e-control.at oder schicken Sie uns ein Fax:
4 Kein Risiko beim Wechseln Was bei Lebensmitteln, Versicherungen, beim Tanken oder beim Telefonieren ganz selbstverständlich ist, wird bei Strom und Gas noch viel zu wenig genutzt. Das Vergleichen von Preisen und die Entscheidung, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Noch immer werden die Preise und Preiserhöhungen vielfach einfach hingenommen, dabei ist es mittlerweile ganz einfach, sich für ein billigeres Angebot zu entscheiden. Und das ist besonders wichtig es ist mit keinem Risiko verbunden. Denn beim Strom und beim Gas ist es wie beim Telefon oder der Wasserleitung. Unabhängig vom Betreiber des Netzes kann die Energie von beliebigen Anbietern gekauft werden. Niemand schneidet Sie vom Netz ab, niemand muss neue Leitungen verlegen. Die E-Control hilft ihnen, den für Sie passenden Strom- oder Gaslieferanten zu finden (entweder weil der der günstigste ist oder Sie einen Anbieter bevorzugen, der einen hohen Ökostromanteil besitzt) und berät Sie in allen Fragen. Die Grundrechte des Energiekunden Jeder Haushalt die Möglichkeit hat, frei zu entscheiden, von welchem Anbieter der Strom bzw. das Gas bezogen werden soll. Das Ziel der Wahlfreiheit am Energiemarkt ist, den Wettbewerb anzukurbeln und damit die Strom- und Gaspreise zu senken wurden die Rechte der Energiekonsumenten durch EU-Richtlinien noch deutlich verstärkt. Die 10 wichtigsten Rechte der Energiekunden auf einen Blick: 1. Sie haben das Recht auf eine transparente Energierechnung Ihr Lieferant ist verpflichtet, Ihnen eine übersichtliche Rechnung auszustellen. Wenn Sie die Rechnung nicht nachvollziehen können, fragen Sie einfach bei Ihrem Lieferanten nach. Weiters hilft Ihnen die Energie Hotline der E-Control unter gerne weiter. 2. Sie haben das Recht zu wissen, woher ihr Strom kommt Auf der Stromrechnung muss genau ausgewiesen sein, aus welchen Energiequellen Ihr Strom kommt. Das heißt, sie müssen auf einen Blick erkennen können, woraus sich Ihr Stro, zusammensetzt (erneuerbare oder fossile Energie, Atomstrom). Sie können Ihr Stromprodukt frei wählen: Im Tarifkalkulator können Sie diese Strom-Zusammensetzung ebenfalls sehen. 4
5 3. Sie haben das Recht, Energiepreise zu vergleichen Nur der Vergleich macht sicher Sie haben das Recht, Ihren Strompreis oder den Gaspreis zu vergleichen und damit Geld zu sparen. Am einfachsten geht das mit dem Tarifkalkulator der E-Control unter der Ihnen Ihren günstigsten Lieferant anzeigt. 4. Sie haben das Recht, Ihren Lieferanten kostenlos zu wechseln Sie haben das Recht, Ihren Lieferanten kostenlos zu wechseln. Damit Sie bei Bedarf den Lieferanten innerhalb absehbarer Zeit wechseln können, dürfen Lieferverträge für Konsumenten eine Vertragsbindung von maximal 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorsehen. Auch wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln, werden Sie zuverlässig mit Strom oder Gas versorgt. Für die Versorgungssicherheit ist der Netzbetreiber zuständig. Gewechselt wird nur der Lieferant. 5. Sie haben das Recht, Ihren Lieferanten innerhalb von drei Wochen zu wechseln Die Konsumentenrechte im Energiebereich wurden von der Europäischen Union massiv gestärkt. Sie haben ein Recht darauf, dass ein Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten innerhalb von drei Wochen durchgeführt wird. 6. Sie haben das Recht, bei einer Preiserhöhung den Lieferanten zu wechseln. Wenn Ihr Lieferant den Preis erhöht, muss er Sie darüber schriftlich informieren. Sie haben als Konsument das Recht, der Preiserhöhung zu widersprechen und den Lieferanten zu wechseln. Beachten Sie dabei die im Preiserhöhungsschreiben mitgeteilten Fristen und suchen Sie sich einen neuen Lieferanten. 7. Sie haben das Recht, bei einem Wohnungswechsel ab Einzug von einem Lieferanten Ihrer Wahl versorgt zu werden. Wenn Sie übersiedeln, dann können Sie bereits beim Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus Ihren Lieferanten frei auswählen. 8. Sie haben das Recht, eine Beschwerde zu äußern. Sollten Sie Probleme mit ihrem Lieferanten oder Netzbetreiber haben, wenden Sie sich vorerst bitte direkt and diese Unternehmen und versuchen Sie eine gemeinsame Lösung zu 5
6 finden. Sollte keine rasche Lösung mit den betroffenen Unternehmen möglich sein, können Sie sich gerne an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden. 9. Sie haben das Recht, rechtzeitig vor einer möglichen Abschaltung informiert zu werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann erst nach zweimaliger Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung die Energielieferung ausgesetzt werden. Die letzte Mahnung hat dabei mit eingeschriebenen Brief an Sie zu erfolgen. Wenn Sie eventuelle Nachzahlungen nicht auf einmal bezahlen können, wenden Sie sich möglichst rasch an Ihr Energieunternehmen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn Sie größere finanzielle Probleme haben, informieren Sie sich beim Sozialamt Ihres Bundeslandes. 10. Sie haben das Recht auf eine Grundversorgung. Wenn Sie z.b. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten keinen Lieferanten am freien Markt finden, können Sie sich immer auf die Grundversorgung berufen. Lieferanten sind in diesem Fall verpflichtet, Sie zu Ihrem normalen Preise zu beliefern. Dieses Unternehmen wird zu Ihrem Versorger letzter Instanz.. 6
7 Wechseln leicht gemacht mit dem Tarifkalkulator Viele Österreicherinnen und Österreicher bezahlen zu viel für ihren Strom und ihr Gas. Um festzustellen, ob auch Sie bares Geld sparen können, verwenden Sie am besten den Tarifkalkulator dafür sind nur wenige Minuten erforderlich. Sollten Sie feststellen, dass es für Sie eine günstigere Alternative gibt, ist der Energielieferant auch schnell gewechselt. Derzeit gibt es mit regionalen Unterschieden in den Bundesländern ein Einsparungspotenzial beim Wechsel des Stromanbieters in der Höhe von derzeit rund 90 Euro pro Jahr und beim Gasanbieter in der Höhe von bis zu 180 Euro pro Jahr. 1. Der Tarifkalkulator findet den für Sie günstigsten Anbieter Mit dem Tarifkalkulator der E-Control finden Sie schnell und kostenlos das für Sie günstigste Strom- und Gasangebot. Folgende Informationen sind erforderlich, um eine Berechnung durchzuführen: Ihre Postleitzahl Ihr Strom- oder Gas-Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kwh) Ihren Strom- oder Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, geben Sie einfach die Personenanzahl oder die Größe Ihrer Wohnung an. Der Tarifkalkulator bietet Ihnen nach Eingabe Ihrer Daten eine Übersichtsliste mit allen Energielieferanten, gereiht vom günstigsten bis zum teuersten. Sie haben dabei die Wahl, ob Sie sich die Preise inklusive oder exklusive Rabatte anzeigen lassen möchten. Den Tarifkalkulator finden Sie unter dieser ist auch in einer speziellen Version für alle Smart-Phones mobil zugängig (weitere Informationen dazu unter 2. Formular für neuen Lieferanten ausfüllen Auf dem Vertragsformular sollten Sie neben Ihren persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, auch eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Verbrauchsstelle machen. Dazu dient die so genannte Zählpunktbezeichnung, eine 33-stellige Nummer, die Sie auf Ihrer Strom- bzw. Gasrechnung finden und die mit "AT" beginnt. Die Angabe der Zählpunktbezeichnung hilft, den Prozessablauf zu beschleunigen. 7
8 Sollten Sie zwei verschiedene Zähler, etwa für Tag- und Nachtstrom installiert haben, so finden Sie zwei verschiedene Zählpunkte auf Ihrer Stromrechnung. Wenn Sie sowohl Tag- als auch Nachtstrom wechseln wollen, sollten beide dazugehörigen Zählpunktbezeichnungen für einen problemlosen Wechsel angegeben werden. HINWEIS: Prinzipiell ist ein Wechsel nur mit der Angabe Ihres korrekten Namens und der Anlagenadresse möglich. Es wird jedoch immer empfohlen, die Zählpunktbezeichnung(en) zur eindeutigen Identifizierung ihrer Anlage anzugeben. 3. Formular abschicken Nun brauchen Sie das Vertragsformular nur noch abzusenden. Sie können dies per Post erledigen, aber auch per Fax oder das Formular einscannen und per schicken. Alle diese Möglichkeiten werden von den Energielieferanten akzeptiert. Der neue Anbieter erledigt dann alles Weitere. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie ihm die Vollmacht, in Ihrem Namen die für den Wechsel notwendigen Schritte durchzuführen, wie zum Beispiel die Kündigung des Liefervertrages mit Ihrem bisherigen Lieferanten.! HINWEIS: Wenn Sie noch keinen Lieferanten haben, also z. B in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ein- oder umziehen, unterliegt dies anderen Regelungen. Sie haben aber auch hier natürlich die Möglichkeit, den von Ihnen gewünschten Lieferanten auszuwählen. TIPP: Lesen Sie am Tag des Wechsels Ihren Zähler ab und geben Sie den Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt. 8
9 Energiesparen in fünf Minuten mit dem Energiesparcheck Mit dem Energiespar-Check bietet die E-Control ein einfach zu bedienendes Online-Tool, mit dem sich Verbraucher einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch verschaffen und dabei zugleich herausfinden können, wo sich konkret wie viel einsparen ließe. Dabei werden alle wesentlichen Bereiche eines Privathaushaltes betrachtet, also der Stromverbrauch, der Energieaufwand für Wärme und der Verbrauch für Mobilität beim Autofahren. Dass Energiesparen gut und wichtig für die Zukunft ist, darüber herrscht weitgehend gesellschaftlicher Konsens. Sei es dem Klima und der Umwelt zuliebe, sei es, um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Nur, wie und wo lässt sich beispielsweise im eigenen Haushalt eigentlich effektiv Energie einsparen? Was ist ein hoher Verbrauch und was ein niedriger? Und wie hoch ist die Ersparnis dann tatsächlich in Euro? Diese Fragen werden beim Energiesparcheck der E-Control in wenigen Minuten beantwortet. Der Energiesparcheck findet sich unter 9
10 E-Control Fact Box Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Tel: Fax: office@e-control.at Energie-Hotline: Tel: (Tarif 0,044 Euro/Minute) Schlichtungsstelle: schlichtungsstelle@e-control.at Fax: Tarifkalkulator: Energiesparcheck: Spritpreisrechner : 10
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