Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik an der Technischen Universität München

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1 Seite Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik an der Technischen Universität München Vom 23. November 202 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. Satz und Art. Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Technische Universität München folgende Satzung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise. Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Bestimmungen 34 Geltungsbereich, akademischer Grad, verwandte Studiengänge 35 Studienbeginn, Regelstudienzeit, ECTS 3 Qualifikationsvoraussetzungen 37 Modularisierung, Lehrveranstaltungen, Studienbereiche, Fächerkombinationen, Unterrichtssprache 38 Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle, Fristversäumnis 39 Prüfungsausschuss 40 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen 4 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren 4a Multiple-Choice-Verfahren 42 Studienleistungen 43 Anmeldung und Zulassung zu Prüfungen 44 Wiederholung, Nichtbestehen von Prüfungen 45 Regelungen für Prüfungen in den an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu studierenden Unterrichtsfächern II. III. Bachelorprüfung 4 Umfang der Bachelorprüfung 47 Bachelor s Thesis 47a Zusatzprüfungen 48 Bestehen und Bewertung der Bachelorprüfung 49 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement Schlussbestimmung 50 In-Kraft-Treten Anlage : Anlage 2: Prüfungsmodule Empfohlener Studienplan

2 Seite 2 I. Allgemeine Bestimmungen 34 Geltungsbereich, akademischer Grad, verwandte Studiengänge () Diese Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) ergänzt die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO) vom 8. März 20 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Die APSO hat Vorrang. (2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad "Bachelor of Education" ( B.Ed. ) verliehen. 2 Der akademische Grad kann mit dem Hochschulzusatz (TUM) geführt werden. (3) Der Diplomstudiengang Berufspädagogik mit der beruflichen Fachrichtung Bautechnik, der Diplomstudiengang Architektur sowie der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München sind verwandte Studiengänge. 2 Beim Wechsel von einer anderen Universität an die Technische Universität München entscheidet der zuständige Prüfungssausschuss über die Verwandtheit des Studienganges aufgrund der Prüfungs-/Studienordnung der betreffenden Hochschule. 35 Studienbeginn, Regelstudienzeit, ECTS () Den Studienbeginn für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik regelt 5 APSO. (2) Der Umfang der für die Erlangung des Bachelorgrades erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlbereich beträgt 5 Credits (je nach gewähltem Unterrichtsfach 3 29 ). 2 Hinzu kommen (0 Credits) acht Wochen für die Erstellung der Bachelor s Thesis. 3 Außerdem sind 5 Credits schulpraktische Studien (im Rahmen des Praktikums TUMpaedagogicum) als Studienleistung zu erbringen. 4 Der Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen im Pflicht- und Wahlbereich gemäß Anlage im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik beträgt damit mindestens 80 Credits. 5 Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium beträgt insgesamt sechs Semester.

3 Seite 3 3 Qualifikationsvoraussetzungen Für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik müssen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an einer Universität nach Maßgabe der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung-QualV) (BayRS UK/WFK) in der jeweils gültigen Fassung erfüllt sein. 37 Modularisierung, Lehrveranstaltungen, Studienbereiche, Fächerkombinationen, Unterrichtssprache () Generelle Regelungen zu Modulen und Lehrveranstaltungen sind in und 8 APSO getroffen. 2 Bei Abweichungen zu Modulfestlegungen gilt 2 Abs. 8 APSO. (2) Das Studium besteht aus drei Studienbereichen: der beruflichen Fachrichtung, dem Unterrichtsfach und den Sozialwissenschaften. (3) Die berufliche Fachrichtung Bautechnik kann mit einem der folgenden Unterrichtsfächer kombiniert werden: Deutsch, Englisch, Mathematik, Religionslehre (kath./ev.), Sozialkunde, Sport. 2 Im Rahmen der Bachelorausbildung sind in der beruflichen Fachrichtung insgesamt 0 Credits zuzüglich 0 Credits Bachelor s Thesis, im Unterrichtsfach insgesamt 3 Credits und in den Sozialwissenschaften insgesamt 28 Credits abzuleisten. 3 Möchte ein Studierender die berufliche Fachrichtung Bautechnik abweichend von Satz mit einem der Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Informatik Physik kombinieren, so ist dies erst nach Durchführung eines Beratungsgespräches bei der Fachstudienberatung an der TUM School of Education (EDU) möglich. 4 Die Wahl eines dieser Unterrichtsfächer setzt voraus, dass der Studierende sich zusätzliche Grundlagen erarbeitet, die nicht beim Gesamtumfang von 80 Credits berücksichtigt werden. (4) Der Studienplan mit einer Auflistung der zu belegenden Module im Pflicht- und Wahlbereich ist in der Anlage 2 aufgeführt. (5) Aufgrund der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten zwischen der beruflichen Fachrichtung und dem Unterrichtsfach muss das Bachelorstudium möglichst flexibel gestaltbar sein. 2 Der Studienplan ist daher als Empfehlung zu verstehen; er stellt eine Möglichkeit des Studienverlaufs dar bleibt hiervon unberührt. () Näheres zu den Schulpraktika regeln die Ausführungsbestimmungen zur Organisation der Schulpraktika für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung sowie für den Masterstudiengang Berufliche Bildung der TUM School of Education der Technischen Universität München vom 28. März 202, in der jeweils geltenden Fassung.

4 Seite 4 (7) In der Regel ist im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik die Unterrichtssprache Deutsch. 38 Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle, Fristversäumnis () Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle und Fristversäumnis sind in 0 APSO geregelt. (2) Mindestens eine der in der Anlage aufgeführten Modulprüfungen aus den Grundlagen muss bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich abgelegt werden. 2 Bei Fristüberschreitung gilt 0 Abs. 5 APSO. 39 Prüfungsausschuss Die für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständige Stelle gemäß 29 APSO ist der Bachelorprüfungsausschuss Berufliche Bildung. 2 Er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der sechs beruflichen Fachrichtungen, einem Vertreter eines Unterrichtsfaches, einem Vertreter der Sozialwissenschaften und einem Vertreter der TUM School of Education. 40 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen regelt APSO. 4 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren () Die Modulprüfungen werden in der Regel studienbegleitend abgelegt. 2 Art und Dauer einer Modulprüfung gehen aus Anlage hervor. 3 Bei Abweichungen von diesen Festlegungen ist 2 Abs. 8 APSO zu beachten. 4 Für die Bewertung der Modulprüfung gilt 7 APSO. 5 Die Notengewichte für Modulteilprüfungen werden zu Vorlesungsbeginn vom Prüfenden den Studierenden in geeigneter Weise verbindlich bekannt gegeben. (2) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung der Prüfenden können bei deutschsprachigen Lehrveranstaltungen Prüfungen in englischer Sprache abgelegt werden.

5 Seite 5 4 a Multiple-Choice-Verfahren Die Durchführung des Multiple-Choice-Verfahrens ist in 2 a APSO geregelt. 42 Studienleistungen Neben den in 4 Abs. genannten Prüfungsleistungen ist die erfolgreiche Ablegung von Studienleistungen in den Modulen gemäß Anlage in den schulpraktischen Studien (TUMpaedagogicum) im Umfang von 5 Credits nachzuweisen. 2 Anstelle der in 4 Abs. 2 genannten Prüfungsleistungen kann auch die Erbringung von Studienleistungen verlangt werden. 3 Der nach 4 Abs. 2 zu erbringende Creditumfang an Prüfungsleistungen reduziert sich in diesen Fällen entsprechend. 43 Anmeldung und Zulassung zu Prüfungen () Mit der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik gilt ein Studierender zu den Modulprüfungen der Bachelorprüfung als zugelassen. (2) Die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung in einem Pflicht- Wahlmodul regelt 5 Abs. APSO. 2 Die Anmeldung zu einer entsprechenden Wiederholungsprüfung in einem nicht bestandenen Pflicht- Wahlmodul regelt 5 Abs. 2 APSO. (3) Bei Nichterscheinen zum Prüfungstermin gilt die Modulprüfung als abgelegt und nicht bestanden, sofern nicht triftige Gründe gemäß 0 Abs. 7 APSO vorliegen. 44 Wiederholung, Nichtbestehen von Prüfungen () Die Wiederholung von Prüfungen ist in 24 APSO geregelt. (2) Das Nichtbestehen von Prüfungen regelt 23 APSO. 45 Regelungen für Prüfungen in den an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu studierenden Unterrichtsfächern () Abweichend von 43 Abs. gelten für die Zulassung zu Prüfungen in den Unterrichtsfächern Deutsch und Englisch folgende Regelungen: Bezüglich der Pflicht zur Anwesenheit und zur aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen gelten in den an der LMU unterrichteten Fächern die Regelungen der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Fachstudienganges an der LMU. 2 Die Zulassung zu Aufbaumodulen

6 Seite setzt das Bestehen entsprechender Basismodule voraus. 3 Die Abhängigkeiten sind in der Anlage bei den Nrn. 3.De und 3.En geregelt. (2) Abweichend von 24 Abs. Satz 3 APSO kann im Unterrichtsfach Englisch jede Prüfung nur einmal wiederholt werden. (3) Abweichend von Abs. 4 Satz APSO sind bei folgenden Modulen anstelle einer Modulprüfung mehrere Modulteilprüfungen jeweils im selben Semester abzulegen: im Unterrichtsfach Deutsch bei den Aufbaumodulen nach Anlage Nr. 3.De, im Unterrichtsfach Englisch bei allen Modulen nach Anlage Nr. 3.En und im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre bei allen Modulen nach Anlage Nr. 3.KR. 2 Wurde die Modulprüfung nicht bestanden, so ist die Modulprüfung insgesamt zu wiederholen. (4) Abweichend von 48 Abs. 2 Satz errechnet sich die Modulnote im Falle von mehreren Modulteilprüfungen als arithmetisches Mittel der Noten der Modulteilprüfungen. II. Bachelorprüfung 4 Umfang der Bachelorprüfung () Die Bachelorprüfung umfasst:. die Modulprüfungen gemäß Abs. 2, 2. die Bachelor s Thesis gemäß 47. () Die Modulprüfungen sind in der Anlage, Abschnitte Nr., Nr. 2 und Nr. 3 aufgelistet. 2 Es sind 5 Credits aus Pflicht- und Wahlmodulen nachzuweisen. 3 Bei der Wahl der Module ist 8 Abs. 2 APSO zu beachten. (3) Sollte ein in der Anlage aufgeführtes Wahlmodul nicht angeboten werden können, so gilt 8 Abs. 3 APSO. 2 Für die Bestimmung der Wahlmodule gilt 7 Abs. 5 Sätze bis 8 APSO. 47 Bachelor s Thesis () Gemäß 8 APSO hat jeder Studierende im Rahmen der Bachelorprüfung eine Bachelor s Thesis anzufertigen. (2) Die Bachelor s Thesis soll nach erfolgreicher Ablegung aller Modulprüfungen begonnen werden. 2 Sie ist in der beruflichen Fachrichtung Bautechnik abzuleisten. 3 Die Bachelor s Thesis wird von einem fachkundigen Prüfenden im Sinne der APSO ausgegeben und betreut (Themensteller). 4 Fachkundige Prüfende sind die Hochschullehrer der Fakultät, Junior-Fellows der Fakultät sowie Lehrbeauftragte Hochschullehrer anderer Fakultäten, die in dem Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik lehren.

7 Seite 7 (3) Die Zeit von der Ausgabe bis zur Ablieferung der Bachelor s Thesis darf zwölf Wochen nicht überschreiten. 2 Die Bachelor s Thesis gilt als abgelegt und nicht bestanden, soweit der Studierende ohne gemäß 0 Abs. 7 APSO anerkannte Gründe die Bachelor s Thesis nicht fristgerecht abliefert. 3 Für die bestandene Bachelor s Thesis werden 0 Credits vergeben. (4) Falls die Bachelor s Thesis nicht mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurde, so kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden. 47 a Zusatzprüfungen () Ab dem sechsten Fachsemester können Modulprüfungen aus dem Masterstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik als Zusatzprüfungen abgelegt werden. 2 Nicht bestandene Zusatzprüfungen können im Rahmen des Bachelorstudiums einmal wiederholt werden. (2) Die Ergebnisse der Zusatzprüfungen fließen nicht in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein und werden nicht im Bachelorzeugnis vermerkt. 2 Die Zusatzprüfungen werden mit den erzielten Ergebnissen jedoch im Transcript of Records ausgewiesen. 48 Bestehen und Bewertung der Bachelorprüfung () Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle im Rahmen der Bachelorprüfung gemäß 4 aufgeführten Prüfungen erfolgreich abgelegt worden sind und ein Punktekontostand von mindestens 80 Credits erreicht ist. (2) Die Modulnote wird gemäß 7 APSO errechnet. 2 Die Gesamtnote eines Studienbereichs wird als gewichtetes Notenmittel der Module gemäß Anlage, Nr., bzw. Nr. 2, bzw. Nr. 3 errechnet. 3 Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird als gewichtetes Notenmittel der Module gemäß Anlage und der Bachelor s Thesis errechnet. 4 Die Notengewichte der einzelnen Module entsprechen den zugeordneten Credits. 5 Das Gesamturteil wird durch das Prädikat gemäß 7 APSO ausgedrückt. 49 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement Ist die Bachelorprüfung bestanden, so sind gemäß 25 Abs. und 2 APSO ein Zeugnis, eine Urkunde und ein Diploma Supplement mit einem Transcript of Records auszustellen. 2 Die drei Studienbereiche berufliche Fachrichtung, Unterrichtsfach und Sozialwissenschaften werden im Transcript of Records getrennt ausgewiesen. 3 Als Datum des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem alle Studien- und Prüfungsleistungen erfüllt sind.

8 Seite 8 III. Schlussbestimmung 50 In-Kraft-Treten () Diese Satzung tritt mit Wirkung vom. Oktober 202 in Kraft. 2 Sie gilt mit Ausnahme der Regelungen in Anlage Nr. 3. De. Deutsch und Anlage Nr. 3. Ch. Chemie für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2008/ 2009 ihr Fachstudium an der Technischen Universität München aufgenommen haben. 3 Die Regelungen in Anlage Nr. 3. De. Deutsch und in Anlage Nr. 3. Ch. Chemie gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 202/ 203 ihr Fachstudium an der Technischen Universität München aufnehmen. (2) Gleichzeitig tritt die Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Bautechnik an der Technischen Universität München vom 4. August 2008 in der Fassung vom 5. März 202 vorbehaltlich der Reglung in Abs. Satz 2 außer Kraft.

9 Seite 9 ANLAGE : Prüfungsmodule. Sozialwissenschaften (insgesamt 28 Credits) Pflichtmodule/ -fächer (insgesamt 2 Credits) V Ü P S Pädagogik. Grundlagen der Berufspädagogik - Einführung in die Berufspädagogik - Grundlagen der Didaktik.2 Begleitete Schulpraktische Studien TUMpaedagogicum (Vorbereitung, verteiltes Schulpraktikum, Begleitung, Nachbereitung) Psychologie.3 Einführung in die Sozialpsychologie.4 Kommunikation, Interaktion und Konflikte in der Schule Weitere Sozialwissenschaften.5 Soziologie Arbeits- und Industriesoziologie. Politologie Politik, Arbeit, Technik.7 Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der BWL V S - 4 schriftl. 80 S P - 2 Prakt V Ü 2 3 schriftl. 80 V Ü 2 3 schriftl. 80 Ü 2 3 schriftl. 0 Ü 2 3 schriftl. 0 V 2 3 schriftl. 20 Wahlmodule/-fächer (Aus folgender Liste sind 2 Credits zu erbringen) V Ü P S.8 Soziologie Einführung in die Soziologie: Entwicklungslinien und Gegenwartsgesellschaft.9 Politologie Einführung in Politische Systeme.0 Arbeitswissenschaft Arbeitswissenschaft/ Ergonomics V 2 2 schriftl. 0 S 2 2 Präsent./ Hausarbeit V 2 2 schriftl. 20 -

10 Seite 0 2. Berufliche Fachrichtung Bautechnik (insgesamt 0 Credits) Pflichtmodule/ -fächer V Ü P Naturwissenschaftliche Grundlagen 2. Höhere Mathematik I V Ü 2.2 Höhere Mathematik II V Ü 2.3 Grundlagen der Experimentalphysik V Ü I (LB-Technik) 2.4 Grundlagen der Darstellung I: Methoden der Darstellung 2.5 Grundlagen der Darstellung II: Einführung in CAD V V Ü Bautechnische Grundlagen 2. Baustoffkunde I V 2.7 Baustoffkunde II VÜP 2.8 Bauprozessmanagement: - Grundlagen - Sicherheitstechnik 2.9 Bauphysik und Haustechnik I: Grundlagen 2.0 Bauphysik und Haustechnik II: Energieversorgung - Grundlagen 2. Berechnung und Bemessung von Tragwerken I 2.2 Berechnung und Bemessung von Tragwerken II Baukonstruktive Grundlagen 2.3 Baukonstruktion I: Mauerwerksbau 2.4 Baukonstruktion II: Holzbau 2.5 Baukonstruktion III: Beton- und Stahlbetonbau 2. Konstruktiver Ingenieurbau I: Entwurf von Tragwerken und Mauerwerksbau V Ü V Ü V Ü V Ü V Ü V Ü V Ü V Ü V Ü 3 4 schriftl schriftl schriftl schriftl schriftl schriftl. 0 4 schriftl schriftl schriftl schriftl Studienarbeit schriftl. Studienarbeit 4 schriftl. Studienarbeit 4 schriftl. Studienarbeit 4 schriftl. zeichn. Studienarbeit 4 schriftl. Studienarbeit

11 Seite 2.7 Konstruktiver Ingenieurbau II: Holzbau 2.8 Konstruktiver Ingenieurbau III: Beton- und Stahlbetonbau Gestaltende Grundlagen 2.9 Gestaltung I: Innenausbau und Raumgestaltung 2.20 Gestaltung II: Farbgebung V Ü V Ü V Ü V Ü 4 schriftl schriftl mündl. Studienarbeit 3 3 mündl. Studienarbeit Unterrichtsfach 3.Bi. Biologie (insgesamt 3 Credits) V Ü P 3.Bi. Allgemeine Biologie I: V 9 schriftl. 90 Biologie der Organismen 3.Bi.2 Allgemeine Biologie II: V 2 3 schriftl. 90 Zellbiologie 3.Bi.3 Allgemeine Biologie III: V 3 4 schriftl. 0 Genetik 3.Bi.4 Botanischer Grundkurs für P 4 4 schriftl. 0 Lehramtsstudierende 3.Bi.5 Humanbiologie V P 4 5 schriftl. 0 3.Bi. Ökologie V 2 3 schriftl. 0 3.Bi.7 Zoologischer Grundkurs für Lehramtsstudierende P 4 4 schriftl. 0 Wahlmodule/-fächer (Aus folgender Liste sind 4 Credits zu erbringen) V Ü P 3.Bi.8 Genetikpraktikum P 4 4 schriftl. 0 3.Bi.9 Mikrobiologiepraktikum P 4 4 schriftl. 0

12 Seite 2 3.Ch. Chemie (insgesamt 3 Credits) V Ü P 3.Ch. 3.Ch. 2 3.Ch. 3 3.Ch. 4 3.Ch. 5 3.Ch. Anorganische Chemie VÜP 5 schriftl. 90 Anorganische Chemie 2 VÜP 4 5 schriftl. 90 Organische Chemie VÜP 7 9 schriftl. 90 Organische Chemie 2 VÜ 2 3 schriftl. 90 Physikalische Chemie VÜP 7 schriftl. 90 Physikalische Chemie 2 VÜ 2 3 schriftl. 90 Wahlmodule/-fächer (Aus folgender Liste sind 3 Credits zu erbringen) V Ü P 3.Ch. 7 3.Ch. 8 3.Ch. 9 Spurenanalytische Methoden in der Anorganischen Chemie Strukturanalytische Methoden in der Organischen Chemie Oberflächenanalytik in der Physikalischen Chemie VÜ 2 3 schriftl. 90 VÜ 2 3 schriftl. 90 VÜ 2 3 schriftl De. Deutsch (insgesamt 3 Credits) Jedes Modul besteht aus mehreren Veranstaltungen, die alle im selben Semester zu absolvieren sind. Basismodule V Ü P S 3.De. 3.De.2 Basismodul Neuere deutsche Literatur Basismodul Germanistische Linguistik S 4 9 Studienleistung V S 4 9 Studienleistung

13 Seite 3 Aufbaumodule, die das Bestehen des jeweiligen Basismoduls (3.De./3.De.2) voraussetzen V Ü P S 3.De.3 3.De.4 Aufbaumodul Neuere deutsche Literatur (Bachelorphase TUM) (Proseminar Text und Medienanalyse und Vorlesung Literaturgeschichte ) Aufbaumodul Germanistische Linguistik (Bachelorphase TUM) (Proseminar Systematik der Germanistischen Linguistik und Vorlesung Systematik der Germanistischen Linguistik ) V S 4 9 schriftlich 90 Hausarbeit 3.En. Englisch Jedes Modul besteht aus mehreren Veranstaltungen, die alle im selben Semester zu absolvieren sind. Basismodule V Ü P S V S 4 9 schriftlich 90 Hausarbeit 3.En. Basismodul P Einführung Sprachwissenschaft/Introduction to Linguistics; Core Skills : Lexis Proseminar; Übung 5 9 Übungsaufgaben/ Thesenpapier und Klausur; max 7500 und 0-90 Minuten; Übungsaufgaben Klausur max Minuten. 3.En. 2 Basismodul P2 Einführung Literaturwissenschaft; Core Skills 2: Grammar Proseminar; Übung 5 9 Übungsaufgaben/ Thesenpapier und Klausur; max 7500 und 0-90 Minuten; Übungsaufgaben Klausur max Minuten.

14 Seite 4 Aufbaumodule, das Belegen setzt das Bestehen beider Basismodule 3.En. und 3.En.2 voraus V Ü P S 3.En. 3 3.En. 4 Aufbaumodul P3 WÜ Phonetik und Phonologie; WÜ Literaturwissenschaft ODER WÜ Sprachwissenschaft; Ü Writing Skills Aufbaumodul P4 Ü Cultural Studies ; Ü Mediation: German to English; Ü Speaking Skills Ü; Ü; Ü Ü; Ü; Ü 5 9 Übungsaufgaben Klausur; Übungsaufgaben Thesenpapier; Übungsaufgaben Klausur 5 9 Übungsaufgaben Klausur; Übungsaufgaben Klausur; Übungsaufgaben Klausur max 7500 und 0-90 Minuten; max ; max 7500 und 0-90 Minuten 500- max Minuten; 500- max Minuten; 500- max Minuten 3.In. Informatik (insgesamt 3 Credits) V Ü P 3.In. Einführung i. d. V 4 schriftl Informatik I 3.In.2 Praktikum: Grundlagen der Ü P 4 5 schriftl Programmierung 3.In.3 Einführung i. d. Technische V Ü 8 schriftl Informatik 3.In.4 Grundlagen: Algorithmen V Ü 5 schriftl und Datenstrukturen 3.In.5 Einführung i. d. Informatik V Ü 4 5 schriftl II 3.In. Grundlagen: Datenbanken V Ü 5 schriftl

15 Seite 5 3.Ma. Mathematik (insgesamt 3 Credits) V Ü P 3.Ma. 3.Ma. 2 3.Ma. 3 3.Ma. 4 3.Ma. 5 3.Ma. Lineare Algebra I V Ü 5 schriftl Lineare Algebra II V Ü 5 schriftl Analysis I V Ü 5 schriftl Analysis II V Ü 5 schriftl Analysis III V Ü 5 schriftl Analysis IV V Ü 5 schriftl Ph. Physik (insgesamt 3 Credits) V Ü P S 3.Ph Mathematische Methoden I 3.Ph Mathematische Methoden 2 II 3.Ph Vertiefung Experimentalphysik 3 I (LB-Technik) 3.Ph Vertiefung Experimentalphysik 4 II (LB-Technik) 3.Ph Physikalisches Praktikum 5 I 3.Ph Physikalisches Praktikum II V Ü - 5 schriftl V Ü - 5 schriftl V Ü - 4 schriftl V Ü - 4 schriftl P - SL --- P - SL --- Zum besseren Verständnis der Vertiefung Experimentalphysik I und II (LB-Technik) wird empfohlen, zuvor das Modul Grundlagen der Experimentalphysik II (LB-Technik) zu hören (vgl. z.b. Anlage Nr. 2 der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Fachrichtung Metalltechnik).

16 Seite 3.KR. Katholische Religionslehre (insgesamt 3 Credits) V Ü P S 3.KR. 3.KR.2 3.KR.3 Einführung in die Katholische Theologie I - Einleitung in das AT- Grundlegung - Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums - Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die Grundlagen der Theologie Einführung in die Katholische Theologie II - Einleitung in das NT - Grundlegung - Einführung in die Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit - Einführung in die Fundamentaltheologie Einführung in die Katholische Theologie III - Einführung in den christlichen Glauben - Gottesbilder und Transzendenzvorstellungen der Religionen Aus folgenden Veranstaltungen ist eine zu wählen: - Übung zum Verständnis des AT - Übung zum Verständnis des NT Aus folgenden Veranstaltungen ist eine zu wählen: - Seminar Altes Testament - Seminar Neues Testament VV S schriftl. (Referat Protokoll) und Hausarbeit 0 Minuten 0 Minuten (20-40 Minuten ) und VVV schriftl. 0 Minuten 0 Minuten 0 Minuten VVÜ S schriftl. Kurzreferat Essay Protokoll (Referat Protokoll) und Hausarbeit 0 Minuten 45 Minuten -- (20-40 Minuten ) und

17 Seite 7 3.KR.4 Einführung in die Katholische Theologie IV - Einführung in die Moraltheologie - Einführung in die Sozialethik - Gotteslehre und Christologie - Handeln in Verantwortung VVV V schriftl. 45 Minuten 45 Minuten 0 Minuten 0 Minuten 3.ER. Evangelische Religionslehre (insgesamt 3 Credits) V Ü P S 3.ER. 3. ER.2 3. ER.3 3. ER.4 Biblische Theologie - Geschichte Israels - Bibelkunde des Alten Testaments - Exegese und Bibelkunde des Neuen Testaments Systematische Theologie - Grundzüge der Dogmatik unter besonderer Berücksichtigung des 20. Jhs. und ökumenischer Fragestellungen - Das Glaubensbekenntnis Systematische Theologie 2 - Geschichte der Ethik - Grundlinien der Sozialethik Kirchengeschichte - Martin Luther und die Reformation - Entstehung der christlichen Konfessionen - Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts V Ü S 9 schriftl V S 4 8 Hausarbeit V S schriftl S 2 Hausarbeit - -

18 Seite 8 3.So. Sozialkunde (insgesamt 3 Credits) V Ü P S Politikwissenschaft 3.So. Einführung in die Politikwissenschaft und das politische System VÜ 4 5 schriftl. 0 Politische Theorie Ü 2 3 schriftl. 0 3.So. 2 3.So. Internationale Beziehungen Ü 2 3 schriftl So. Seminar in S 2 3 Präsent./ - 4 Politikwissenschaft Hausarb. Soziologie 3.So. Einführung in die Soziologie V Ü 4 5 schriftl So. Soziologische Theorien Ü 2 3 schriftl. 0 3.So. Sozialstruktur Ü 2 3 schriftl So. Seminar in Soziologie S 2 3 Präsent./ - 8 Hausarb. Zeitgeschichte 3.So. Einführung in die V Ü 4 5 schriftl. 0 9 Zeitgeschichte Wahlmodule/-fächer (Aus folgender Liste sind 3 Credits zu erbringen) V Ü P S 3.So. 0 3.So. 3.So. 2 Politikwissenschaft Seminar in Politik Soziologie Seminar in Soziologie Zeitgeschichte Seminar in Zeitgeschichte S 2 3 Präsent./ Hausarb. S 2 3 Präsent./ Hausarb. S 2 3 Präsent./ Hausarb

19 Seite 9 3.Sp. Sport (insgesamt 3 Credits) V Ü P S 3. Sp. Prüfungs -dauer Lehren und Lernen I V 4 5 schriftl Sp.2 Bewegungs- und Trainingswissenschaft I V/Ü 8 schriftl Sp.3 3. Sp.4 Lehrkompetenz in Individualsportarten Lehrkompetenz in Sportspielen S/Ü V/Ü 8 mündlich praktisch studienb.ln 7 8 Klausur studienb.ln Sp.5 Gesundheitsförderung I VSÜ 7 studienb.ln u.schriftl. Prüfung 0 Erläuterungen: Sem. = Semester; = Semesterwochenstunden; V = Vorlesung; Ü = Übung; P = Praktikum; S = Seminar; LN = Leistungsnachweis (Studienleistung) In der Spalte ist bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen die in Minuten aufgeführt. Der Prüfungsausschuss aktualisiert fortlaufend den Fächerkatalog der Wahlmodule. Änderungen werden spätestens zu Beginn des Semesters auf der Homepage der TUM School of Education auf der Seite des Prüfungsausschusses bekannt gegeben.

20 Seite 20 Anlage 2: Empfohlener Studienplan Bautechnik (vgl. 37, Abs. 4). Semester Credits Sozialwissenschaften Grundlagen der Berufspädagogik (Einführung in die. Berufspädagogik, Grundlagen der Didaktik) Begleitete Schulpraktische Studien (TUMpaedagogicum) - Einführung in die Sozialpsychologie 3 Berufliche Fachrichtung Höhere Mathematik I 4 Grundlagen der Experimentalphysik I (LB-Technik) 4 Baustoffkunde I 5 Bauprozessmanagement (Grundlagen, Sicherheitstechnik) 5 Bauphysik und Haustechnik I (Grundlagen) 4 Summe: 3 2. Semester Sozialwissenschaften Begleitete Schulpraktische Studien (TUMpaedagogicum) 5 Kommunikation, Interaktion und Konflikte in der Schule 3 Berufliche Fachrichtung Höhere Mathematik II 5 Grundlagen der Darstellung I (Methoden der Darstellung) 3 Grundlagen der Darstellung II (Einführung in CAD) 4 Baustoffkunde II Bauphysik und Haustechnik II (Energieversorgung 4 Grundlagen) Summe: Semester Sozialwissenschaften ggfs. Begleitete Schulpraktische Studien (TUMpaedagogicum) - eine Veranstaltung aus den Wahlmodulen Soziologie, 2 Berufliche Fachrichtung Politologie Arbeitswissenschaft Berechnung und Bemessung von Tragwerken I 9 Baukonstruktion I (Mauerwerksbau) Unterrichtsfach 0 - Summe: Semester Sozialwissenschaften Soziologie (Arbeits- und Industriesoziologie) 3 Berufliche Berechnung und Bemessung von Tragwerken II 0 Fachrichtung Baukonstruktion II (Holzbau) Unterrichtsfach 8-4 Summe: 27-33

21 Seite 2 5. Semester Sozialwissenschaften Politologie (Politik, Arbeit, Technik) 3 Berufliche Baukonstruktion III (Beton- und Stahlbetonbau) Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau I (Entwurf von Tragwerken und Mauerwerksbau) Konstruktiver Ingenieurbau III (Beton- und Stahlbetonbau) 5 Unterrichtsfach 5 - Summe: Semester Sozialwissenschaften Betriebswirtschaftslehre (Grundlagen der BWL) 3 Konstruktiver Ingenieurbau II (Holzbau) Gestaltung I (Innenausbau und Raumgestaltung) 5 Gestaltung II (Farbgebung) 3 Bachelor s Thesis 0 Unterrichtsfach 3-8 Summe: Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats der Technischen Universität München vom 0. Oktober 202 sowie der Genehmigung durch den Präsidenten der Technischen Universität München vom 23. November 202. München, den 23. November 202. Technische Universität München Wolfgang A. Herrmann Präsident Diese Satzung wurde am 23. November 202 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 23. November 202 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 23. November 202.

Vom 23. November 2012

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