3star cats wallisellen (CWT)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3star cats wallisellen (CWT)"

Transkript

1 3star cats wallisellen (CWT) REGLEMENT Genehmigt am 29. Januar 2016 anlässlich der 5. Hauptversammlung des CWT Hinweis: Es wird die männliche Schreibform zur textlichen Vereinfachung verwendet und bezieht die weibliche Form mit ein.

2 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 2 Art. 1 Name, Sitz Name 1 3star cats wallisellen (nachstehend CWT) ist eine selbstständige Abteilung des Vereins Triathlon Wallisellen (Stammverein). Art. 2 Zweck Ausrichtung 1 CWT fördert die Ausübung und Verbreitung des Triathlonsports. Er unterstützt die Teilnahme seiner Mitglieder an Wettkämpfen im In- und Ausland, bietet eigene Trainingsangebote an und fördert den Triathlon- Nachwuchs. Fairplay & Ethik 2 CWT setzt sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport ein. Er lebt Fairplay vor, indem er dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. CWT hält sich verbindlich an die Prinzipien der Ethik-Charta von Swiss Olympic und Sport rauchfrei des Präventionsprogramms cool and clean und setzt diese im Club durch. Art. 3 Mitgliedschaft Mitgliederkategorien 1 CWT umfasst folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder (incl. Elite & U23 Mitglieder) Juniorenmitglieder Jugendmitglieder Ehrenmitglieder Gönnermitglieder Aktive 2 Aktivmitglieder sind alle natürlichen Personen ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 Jahre alt werden. Ebenfalls zur Kategorie der Aktivmitglieder gehören Elite & U23 Mitglieder. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds, zahlen aber keinen Mitgliederbeitrag. Zusätzlich werden die Kosten für die erforderliche PRO- Lizenz von Swiss Triathlon vom CWT übernommen. Der Vorstand hat die Kompetenz, Elite & U23 Mitglieder in den Club neu aufzunehmen, bzw. über die Aufnahme in den Status Elite & U23 Mitglied zu entscheiden. Junioren 3 Juniorenmitglieder sind Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden, bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden. Jugend 4 Jugendmitglieder sind Kinder, Schüler und Jugendliche bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie 17 Jahre alt werden.

3 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 3 Ehrenmitglieder 5 Ehrenmitglieder sind natürliche Personen mit ausserordentlichen Verdiensten für den CWT. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds, zahlen aber keinen Mitgliederbeitrag. Sie werden auf Antrag des Vorstands durch die Hauptversammlung gewählt. Gönnermitglieder 6 Gönnermitglieder sind natürliche und juristische Personen, die am Clubleben nicht aktiv teilnehmen. Sie zahlen einen Gönnerbeitrag und haben kein Stimm- und Wahlrecht. Eintritt 7 Interessierte können dem CWT jederzeit unter Zustimmung durch den Vorstand beitreten. Kinder, Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr benötigen zum Beitritt die schriftliche Einwilligung eines Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters. Beendigung, Austritt 8 Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod oder durch den Ausschluss des Mitglieds. Der Austritt aus dem CWT ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Clubjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Die Mitgliedschaft erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht 30 Tage vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Ausschluss 9 Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem CWT nicht nachkommen oder dem CWT Schaden zufügen, können durch den Vorstand oder die Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Rechte 10 Den Angehörigen der Kategorien Aktiv-, Junioren- und Jugendmitglieder sowie den Ehrenmitgliedern stehen folgende Rechte zu: Teilnahme an Willensbildung und Gestaltung der Clubaktivitäten im Rahmen des vorliegenden Reglements (unter Vorbehalt der Stimm- und Wahlberechtigung) Teilnahme an Clubaktivitäten wie Trainings, Wettkämpfen, Anlässen Pflichten 11 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des CWT zu wahren, das Reglement und die Weisungen der Organe zu befolgen und den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten, sofern sie nicht vom Mitgliederbeitrag befreit sind.

4 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 4 Art. 4 Finanzierung, Haftung Rechnung 1 CWT führt eine eigene Rechnung. Finanzierung 2 CWT finanziert sich durch: Mitgliederbeiträge Einnahmen aus Clubaktivitäten Beiträge von Jugend + Sport Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds Einnahmen aus Sponsoring Einnahmen aus Spenden, Legaten, Schenkungen Erträge aus dem Clubvermögen Mitgliederbeiträge 3 Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Hauptversammlung beschlossen. Sie sind im Anhang als integrierender Bestandteil des Reglements festgehalten. Haftung 4 Für die Verbindlichkeiten des CWT haftet einzig das Vereinsvermögen des Stammvereins. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des CWT ist ausgeschlossen. Versicherungen 5 Der CWT und der Stammverein haften nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche, die bei der Ausübung der Clubtätigkeit durch die Mitglieder entstehen. Die Mitglieder haben sich entsprechend selber zu versichern. Zur Deckung von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen- oder Sachschäden gegen ihn erhoben werden, verfügt der CWT über eine Haftpflichtversicherung. Art. 5 Geschäftsjahr Geschäftsjahr 1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Art. 6 Organe Organe 1 Die Organe des CWT sind: Hauptversammlung Vorstand Revisoren

5 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 5 Art. 7 Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung Einberufung Ausserordentliche Hauptversammlung Aufgaben und Kompetenzen 1 Die ordentliche Hauptversammlung ist das oberste Organ des CWT. Sie wird alljährlich im ersten Quartal des Jahres vor der Generalversammlung des Stammvereins durchgeführt. 2 Die ordentliche Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder werden mindestens 30 Tage vor der Versammlung mit Bekanntgabe der Traktanden schriftlich eingeladen. 3 Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann von der Hauptversammlung selber, vom Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder durch schriftliche Aufforderung verlangt werden. Sie muss mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden. 4 Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung Genehmigung des Jahresberichts Genehmigung der Jahresrechnung, nach Kenntnisnahme des Revisorenberichts Entlastung des Vorstands Festsetzung der Mitgliederbeiträge Genehmigung des Tätigkeitsprogramms mit Jahresbudget Genehmigung von Reglementsänderungen Wahl des Abteilungsleiters Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Vorstands bzw. der Mitglieder Anträge Stimm- und Wahlrecht Erforderliches Mehr Versammlungsführung 5 Anträge zuhanden der Hauptversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. 6 Mit Ausnahme der Gönnermitglieder sind alle Mitglieder stimm- und wahlberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht eines Jugendmitglieds darf nur durch einen gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, das Jugendmitglied kann sich allerdings nicht als Kandidat aufstellen lassen. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat 1 Stimme. 7 Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt bei Sachgeschäften der Vorsitzende den Stichentscheid. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, gilt das relative Mehr. 8 Die Versammlung wird vom Präsidenten, bei Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

6 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 6 Geschäfte, Anträge aus Versammlung Wahl- und Stimmrecht des Vorsitzenden Art. 8 9 Auf alle Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur eingegangen werden, wenn die Versammlung dies mit einer Zweidrittelmehrheit beschliesst. 10 Der Versammlungsleiter stimmt und wählt mit. Vorstand Führung, Vertretung 1 Der Vorstand ist das Führungsorgan des CWT. Er vertritt den CWT nach aussen und ist gegenüber der Hauptversammlung verantwortlich. 2 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: einem Abteilungsleiter 2 bis 4 weiteren Mitgliedern Wahl, Amtsdauer 3 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Konstituierung 4 Mit Ausnahme des Abteilungsleiters konstituiert sich der Vorstand selber. Aufgaben und Kompetenzen 5 Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: Führung des CWT gemäss diesem Reglement Vertretung des CWT nach aussen Führung der Clubrechnung Umsetzung der von der Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse Planung der mittel- und langfristigen Clubentwicklung Erarbeitung des Tätigkeitsprogramms und des Jahresbudgets Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Wahl von Trainern, Leitern und Betreuern Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ des CWT zugewiesen sind Zusammensetzung Zeichnungsberechtigung Finanzkompetenz 7 6 Zeichnungsberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder. Der Vorstand kann pro Geschäftsjahr, über das Budget hinaus Ausgaben bis maximal CHF (dreitausend) beschliessen. Diese Ausgaben sind als effektive Mehrausgaben netto zu verstehen, d.h. die Differenz aus nicht budgetierten Einnahmen abzüglich nicht budgetierten, bzw. höheren Ausgaben. Art. 9 Verwaltung Protokollführung 1 Über alle Sitzungen des CWT wird ein Beschlussprotokoll geführt. Dieses wird allen Vorstandsmitgliedern und dem Vorstand des Stammvereins zugestellt.

7 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 7 Art. 10 ersatzlos gestrichen Art. 11 Revisoren Revisoren 1 Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren. Aufgaben 2 Sie erstatten der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht und stellen entsprechende Anträge. Amtszeit 3 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Art. 12 Auflösung und Liquidation Beschlussfassung Zuweisung Vermögen 1 Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation des CWT bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen. 2 Das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist dem Stammverein zuzuweisen. Art. 13 Reglementsänderungen Reglementsänderungen Genehmigung durch Vorstand Stammverein 1 Der Beschluss über Reglementsänderungen (Teil- oder Gesamtrevision) bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen. 2 Beschlossene Reglementsänderungen unterliegen gemäss den Statuten des Stammvereins (Art. 4, Ziff. 1) der Genehmigung des Vorstandes des Stammvereines. Art. 14 Schlussbestimmungen Streitfälle 1 Für alle Fälle, die nicht ausdrücklich in diesem Reglement festgelegt sind, gelten sinngemäss die Statuten des Stammvereins. Inkrafttreten 2 Das vorliegende Reglement wurde durch die 5. Hauptversammlung des CWT vom 29. Januar 2016 genehmigt und tritt - nach Genehmigung durch den Vorstand des Stammvereins - mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ersetzt das Reglement CWT vom 30. Januar 2015.

8 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 8 Wallisellen, 29. Januar star cats wallisellen (CWT) Benjamin Klante Clubleiter Leonardo Gambini Vize-Clubleiter Genehmigt, im Namen des Vorstands des Stammvereins Triathlon Wallisellen Wallisellen, 31. Januar 2016 Max Suter Präsident Stammverein Anhänge Anhang 1 - Mitgliederbeiträge 3star cats wallisellen (CWT) Anhang 2 - Ethik-Charta von Swiss Olympic Anhang 3 - Sport rauchfrei des Präventionsprogramms cool and clean

Tennis Club Chur. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Tennis Club Chur. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Tennis Club Chur Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die ausserordentliche Generalversammlung vom

Mehr

Statuten OLG KAKOWA. Liestal. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2008

Statuten OLG KAKOWA. Liestal. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2008 Statuten OLG KAKOWA Liestal Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2008 Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Mehr

Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die Gründerversammlung vom 30. Mai 2008 Seite 1 von 7 Vereinsstatuten

Mehr

Hornussergesellschaft Kappelen. Statuten

Hornussergesellschaft Kappelen. Statuten Hornussergesellschaft Kappelen Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom...2009

Mehr

Ferienpass Sissach Statuten

Ferienpass Sissach Statuten Ferienpass Sissach Statuten Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Name, Sitz...- 2 - Artikel 2 Zweck...- 2 - Artikel 3 Mitgliedschaft...- 2 - Artikel 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder...- 2 - Artikel 5 Organe...-

Mehr

Förderverein Badesee Grabs. Statuten

Förderverein Badesee Grabs. Statuten Förderverein Badesee Grabs Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 19. Oktober

Mehr

Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 11. März 2016 Schwimmclub Flipper Gossau

Mehr

Statuten Speed Badminton Club Gekkos Aarau

Statuten Speed Badminton Club Gekkos Aarau Statuten Speed Badminton Club Gekkos Aarau Nachfolgend ist jede Funktion in der männlichen Form aufgeführt. Alle Funktionen können sowohl von einer Frau als auch einem Mann ausgeübt werden. 1. Name und

Mehr

Statuten. OL Regio Wil. Genehmigt durch die Vereinsversammlung vom 11. Februar 2017

Statuten. OL Regio Wil. Genehmigt durch die Vereinsversammlung vom 11. Februar 2017 Statuten OL Regio Wil Genehmigt durch die Vereinsversammlung vom 11. Februar 2017 Statuten OL Regio Wil Seite 1 von 9 Aktualisiert: 21.02.2017 Artikel 1 Name, Sitz 1 Unter dem Namen OL Regio Wil besteht

Mehr

Wassersportclub Murtensee. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Wassersportclub Murtensee. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Wassersportclub Murtensee Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 1. Dezember

Mehr

Vereinsstatuten Horgner Dolphins - Hockey Club Horgen

Vereinsstatuten Horgner Dolphins - Hockey Club Horgen Statuten-Änderung: 9. September 2017 I. Name und Sitz Art. 1 - Name und Sitz Unter dem Namen "HORGNER DOLPHINS - HOCKEY CLUB HORGEN" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins

Mehr

Triathlon-Verband Kanton Zürich (tri züri) Statuten. Genehmigt am 09. Februar 2016 anlässlich der Gründungsversammlung des tri züri

Triathlon-Verband Kanton Zürich (tri züri) Statuten. Genehmigt am 09. Februar 2016 anlässlich der Gründungsversammlung des tri züri Triathlon-Verband Kanton Zürich (tri züri) Statuten Genehmigt am 09. Februar 2016 anlässlich der Gründungsversammlung des tri züri Hinweis: Es wird die männliche Schreibform zur textlichen Vereinfachung

Mehr

Statuten. der Schweizerischen Muskelgesellschaft. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2016

Statuten. der Schweizerischen Muskelgesellschaft. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2016 Statuten der Schweizerischen Muskelgesellschaft Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2016 Statuten der Schweizerischen Muskelgesellschaft Seite 1 von 8 // Artikel 1 Name, Sitz, Ausdehnung

Mehr

Statuten. Hockey Club Olten. Genehmigt durch die Generalversammlung vom

Statuten. Hockey Club Olten. Genehmigt durch die Generalversammlung vom Statuten Hockey Club Olten Genehmigt durch die Generalversammlung vom 27.03.2015 Hockey Club Olten www.hc-olten.ch Seite 1 von 12 Aktualisiert: 27.03.2015 Präambel Der Einfachheit halber wird in den vorliegenden

Mehr

Tennisclub Teufenthal. Statuten

Tennisclub Teufenthal. Statuten Tennisclub Teufenthal Statuten Genehmigt durch die Generalversammlung vom 21. November 2008 Inhaltsverzeichnis Vereinsstatuten Tennisclub Teufenthal Bemerkung...3 Präambel...3 Artikel 1 Name, Sitz, Zweck...3

Mehr

Vereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS

Vereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 1 NAME UND SITZ 2 ZWECK 3 MITGLIEDER Art. 4 Aktive mit Lizenz Art. 5 Aktive ohne Lizenz Art. 6 JuniorInnen Art. 6 Minivolleyball Art. 7 Ehrenmitglieder Art. 8 Passivmitglieder 4 EINTRITT

Mehr

Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Präambel Vereinsstatuten Turnverein Niederhelfenschwil Der Turnverein Niederhelfenschwil

Mehr

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0 Hallau Tourismus Version 1.0 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Hallau Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Sitz Der Sitz

Mehr

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen BTV Chur Leichtathletik besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Chur. Er ist eine Sektion des BTV (Bürgerturnvereins)

Mehr

Badminton Club Herzogenbuchsee. Statuten

Badminton Club Herzogenbuchsee. Statuten Badminton Club Herzogenbuchsee Statuten Juni 2015 Der Einfachheit halber wird nur die männliche Formulierung verwendet, die selbstverständlich auch die weiblichen Mitglieder beinhaltet 1 Name und Sitz

Mehr

Budo-Club March. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Budo-Club March. Statuten. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Budo-Club March Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 13.März 2010 C:\Users\Claudio\AppData\Local\Temp\Statuten

Mehr

Statuten EHC Kandersteg

Statuten EHC Kandersteg Statuten EHC Kandersteg Inhaltsübersicht I. Name und Sitz Art. 1 II. Zweck Art. 2 III. Mitglieder Art. 3 14 IV. Finanzen/Haftung Art. 15 17 V. Organisation Art. 18 33 VI. Schlussbestimmungen Art. 34 36

Mehr

Statuten. des Vereins Wanderwege beider Basel. Anhang: Mitgliederbeiträge. Version vom 25. März 2017

Statuten. des Vereins Wanderwege beider Basel. Anhang: Mitgliederbeiträge. Version vom 25. März 2017 Statuten des Vereins Wanderwege beider Basel Anhang: Mitgliederbeiträge Version vom 25. März 2017 Im folgenden Text schliesst die männliche Schreibweise die weibliche mit ein. 1 Artikel 1 Name Rechtsform

Mehr

S N A K E B I T E VELO-TRIAL-CLUB-LUZERN. Statuten. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom

S N A K E B I T E VELO-TRIAL-CLUB-LUZERN. Statuten. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom S N A K E B I T E VELO-TRIAL-CLUB-LUZERN Statuten Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 14.10.2012 Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die

Mehr

STATUTEN. Jede natürliche, mündige Person, die aktiv an Training und Spiel teilnehmen will, ist Aktivmitglied.

STATUTEN. Jede natürliche, mündige Person, die aktiv an Training und Spiel teilnehmen will, ist Aktivmitglied. STATUTEN I. Name / Sitz / Zweck Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 II. Der Verein Volleyball Papiermühle ist ein im Jahre 1998 aus dem Satus Papiermühle entstandener Verein gemäss Art. 60 ff des Zivilgesetzbuches

Mehr

Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Statuten für Verein Schwyzer Wanderwege Art. 1 Name, Sitz Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Ausrichtung 2 Als Aktivmitglied der Schweizer

Mehr

Interessengruppe Onkologie - Sektion Oberwallis. für Fachinteressierte im Gesundheitswesen. Reglement

Interessengruppe Onkologie - Sektion Oberwallis. für Fachinteressierte im Gesundheitswesen. Reglement Interessengruppe Onkologie - Sektion Oberwallis für Fachinteressierte im Gesundheitswesen Reglement Genehmigt durch die Generalversammlung vom 23.11.2005 Die "Interessengruppe Onkologie - Sektion Oberwallis

Mehr

UHC Sharks Kägiswil - Alpnach. Statuten

UHC Sharks Kägiswil - Alpnach. Statuten UHC Sharks Kägiswil - Alpnach Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Revision genehmigt durch die Mitgliederversammlung

Mehr

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten des Clubs Nothveststein 1238 Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt.

Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt. Statuten März 2016 NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz und Zweck Anschlüsse Artikel 1 Unter dem Namen Tennisclub Berg besteht, mit Sitz in Berg TG, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Club bezweckt

Mehr

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel Entwurf 1.2 zh Gründungsversammlung Statuten des Vereins Religionen im Dialog 1. Name und Sitz Unter dem Namen Religionen im Dialog besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stans. Er

Mehr

KANU-CLUB ROMANSHORN Statuten

KANU-CLUB ROMANSHORN Statuten KANU-CLUB ROMANSHORN Statuten Genehmigt durch die Generalversammlung vom 12.03.2004 Kanu-Club Romanshorn Seite 1 von 10 Statuten Vereinsstatuten Kanu-Club Romanshorn (KCRo) Präambel Der Kanu-Club Romanshorn

Mehr

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist

Mehr

Statuten Radballclub Winterthur

Statuten Radballclub Winterthur Statuten Radballclub Winterthur Name, Sitz und Verband Art. 1 1.1 Unter dem Namen Radballclub Winterthur (nachfolgend Verein genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. 1.2 Geschäftssitz

Mehr

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2 Der Verein bezweckt die Aktivierung von Gesundheitsförderung (GF) und Suchtprävention

Mehr

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach A Allgemeines Name und Sitz Zweck Art 1 1 Unter dem Namen "FerienSpass Rickenbach" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rickenbach LU. Art

Mehr

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.

Mehr

Badminton-Club Trimbach

Badminton-Club Trimbach Badminton-Club Trimbach Statuten I. Name, Zweck, Sitz, Haftbarkeit, Vereinsjahr Name und Rechtsnatur 1. Der Badminton-Club Trimbach (nachstehend BCT genannt) ist ein konfessionell und politisch neutraler

Mehr

Vereinsstatuten. Juni noi gass

Vereinsstatuten. Juni noi gass Vereinsstatuten Juni 2017 2 Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Noi» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Ziel und Zweck

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

Statuten RUDERCLUB SCHAFFHAUSEN

Statuten RUDERCLUB SCHAFFHAUSEN Statuten RUDERCLUB SCHAFFHAUSEN Genehmigt durch die Generalversammlung vom 28. März 2019 Seitee 1 von 8 Präambel Sämtliche Chargen und Personenbezeichnungen gelten für weibliche und männliche Personen.

Mehr

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.

Mehr

S T A T U T E N Club Jazz Meile

S T A T U T E N Club Jazz Meile S T A T U T E N Club Jazz Meile 26.03.16 Seite 1 Prolog: Personenbezeichnungen umfassen immer beiderlei Geschlecht. 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Jazz Meile besteht ein Verein

Mehr

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach. STATUTEN 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1.1 Unter dem Namen Elternkreis Kallnach/Niederried besteht gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Kallnach ein Verein. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Mehr

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck Statuten Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung Neufassung 2004 Artikel 1 - Zweck Der Verein bezweckt die Förderung des Reitsports sowie die Pflege des kameradschaftlichen Geistes, die Koordination

Mehr

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau 1 Statuten mille piu tsv fortitudo gossau INHALTSVERZEICHNIS A. Name, Sitz, Zweck Seite 2 B. Mitgliedschaft, Sitz, Zweck Seite 2 a. Arten der Mitgliedschaft Seite 2 b. Erwerb der Mitgliedschaft Seite 2

Mehr

Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein!

Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein! Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein! 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Villmergen.

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Statuten. Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 23. Januar Seite 1 von 6

Statuten. Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 23. Januar Seite 1 von 6 Statuten Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 23. Januar 2009. Seite 1 von 6 Vereinsstatuten Damenturnverein Rapperswil BE Artikel 1 Name, Sitz Name/Sitz 1 Unter dem Namen Damenturnverein Rapperswil

Mehr

Statuten Kinderhaus Malters

Statuten Kinderhaus Malters Kinderhaus Malters Version: 19.03.2013 Um die Leserlichkeit zu verbessern, wird in den vorliegenden Statuten die männliche Form verwendet, sie bezieht sich jedoch stets auf beide Geschlechter. Art. 1 Name

Mehr

Statuten Verein RAUM

Statuten Verein RAUM Statuten Verein RAUM 1. Name und Sitz Unter dem Namen "RAUM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 f. ZGB mit Sitz in Wetzikon. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Ziel und Zweck Der Verein

Mehr

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Riehen. Der Verein ist in jeder Beziehung unabhängig,

Mehr

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912)

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) I. NAME UND SITZ 1 Unter dem Namen "Gehörlosen -Verein Basel" besteht auf Grund des Fusionsvertrages vom 10. Januar 1998 des Gehörlosen Bund Basel

Mehr

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten Verein BoulderSchüür Lenk Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein BoulderSchüür Lenk besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Lenk. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Mehr

Offizieller. Statuten

Offizieller. Statuten Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle

Mehr

der Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen.

der Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen. Statuten des Bündner Verbandes für Sport Art. 1 - Name und Sitz Der Bündner Verband für Sport (BVS) ist ein Verein gemäss Art 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.

Mehr

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet )

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet ) Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet 13.06.06) I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen Elternverein Holziken besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Rechtsform, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen FdP.Die Liberalen Gempen besteht ein nichtgewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art.

Mehr

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS STATUTEN DES GEWERBEVEREINS ZÜRICH - AFFOLTERN 1.Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gewerbeverein Zürich-Affoltern versteht sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg Sekretariat: Martin Mahler Treuhand GmbH Engelbergerstrasse 41 6390 Engelberg Tel. +41 416374777 Fax +41 416374778 www.ig-engelberg.ch martin.mahler@ig-engelberg.ch STATUTEN der INTERESSENGEMEINSCHAFT

Mehr

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,

Mehr

Insurance Institute of Switzerland

Insurance Institute of Switzerland Statuten Neufassung vom 15. Mai 2003 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Art. 2 Der

Mehr

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Art. 1 Sitz Unter dem Namen Verein Altersheim Rotmonten besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9010 St. Gallen, Kirchlistrasse 14.

Mehr

Name, Sitz und Zweck. II Mitgliedschaft

Name, Sitz und Zweck. II Mitgliedschaft STATUTEN I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen KTV Riehen (Katholischer Turnverein) besteht im Sinne der Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Sportverein. 2. Der

Mehr

STATUTEN. Der Verein bezweckt die Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen der Vereinsmitglieder.

STATUTEN. Der Verein bezweckt die Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen der Vereinsmitglieder. 1. Name STATUTEN 1.1. Unter dem Namen GTS / FJR - Club Suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird. 1.2. Die Dauer des Vereins ist

Mehr

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:

Mehr

STATUTEN. der SAC-Sektion Davos

STATUTEN. der SAC-Sektion Davos Sektion Davos Postfach 58 770 Davos Platz STATUTEN der SAC-Sektion Davos Art. Name, Sitz Unter dem Namen SAC-Sektion Davos besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er organisiert sich im Rahmen

Mehr

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand

Mehr

Hallen-Tennis-Club Appenzell (gegründet 1990) Statuten 1995

Hallen-Tennis-Club Appenzell (gegründet 1990) Statuten 1995 Hallen-Tennis-Club Appenzell (gegründet 1990) Statuten 1995 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen HALLEN-TENNIS-CLUB APPENZELL, nachfolgend HTC Appenzell genannt, besteht ein Verein im Sinne von

Mehr

Mitgliedschaft und Mitgliederbeitrag, Haftung

Mitgliedschaft und Mitgliederbeitrag, Haftung STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen Verein pro Bergrennen Oberhallau (Abkürzung VBO ) besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Oberhallau. 2 Der Verein bezweckt

Mehr

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten Verein Energiepfad Grabs Statuten Verein Energiepfad Grabs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesen Statuten jeweils nur die männliche Form verwendet. Sie schliesst die weibliche Form immer mit ein. I. Name, Sitz und

Mehr

Verein «Swiss Cyber Storm»

Verein «Swiss Cyber Storm» Verein «Swiss Cyber Storm» Verein Swiss Cyber Storm NAME UND SITZ DES VEREINS Art. 1 Unter dem Namen «Swiss Cyber Storm» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne Art. 60 ff ZGB mit Sitz an der Geschäftsstelle.

Mehr

I Name, Sitz und Zweck des Vereins. II Mitgliedschaft

I Name, Sitz und Zweck des Vereins. II Mitgliedschaft Vereinsstatuten Am 6. Oktober 1967 wurde im Restaurant Schwyzerhüsli in Bergdietikon ein Club der Judosportler gegründet, der sich folgende Statuten gibt : I Name, Sitz und Zweck des Vereins Art. 1 Unter

Mehr

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet ) Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen

Mehr

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Statuten Tanzsportverein Verein Dance Club New Horizon 1. Name und Sitz Unter dem Namen Dance Club New Horizon besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Freienbach. Er ist

Mehr

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen.

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen. S T A T U T E N Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp I. Allgemeines Artikel 1: Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein

Mehr

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig. Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Mehr

Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport)

Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport) Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport) I. Name, Sitz, Zweck und Haftung Art. Mit Namen 'SVFF Gruppe Bern Sport' (nachfolgend: Gruppe Bern

Mehr

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,

Mehr

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1 STATUTEN Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 20. März 2014genehmigt und ersetzten die Statuten vom 12. April 2012. Das Spesenreglement vom 12.04.2012 wird aufgehoben. 3. Fassung

Mehr

Schwimmclub Frauenfeld Gegründet 1928 STATUTEN. Die nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen

Schwimmclub Frauenfeld Gegründet 1928 STATUTEN. Die nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen STATUTEN Die nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen 1) Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Sitz Unter dem Namen (SCF) besteht ein Verein im Sinne von

Mehr

Speed Badminton Club Rheintal/Liechtenstein STATUTEN

Speed Badminton Club Rheintal/Liechtenstein STATUTEN Speed Badminton Club Rheintal/Liechtenstein STATUTEN Statuten der Rheintal Speeders vom 09. Oktober 2013 1 Inhaltverzeichnis Artikel 1: Name & Sitz Seite 3 Artikel 2: Zweck Ausrichtung Seite 3 Unabhängigkeit

Mehr

Statuten. Bogenschützen Winterthur. Genehmigt durch die Vereinsversammlung (GV) vom 24. März 2017 in Winterthur

Statuten. Bogenschützen Winterthur. Genehmigt durch die Vereinsversammlung (GV) vom 24. März 2017 in Winterthur Statuten Bogenschützen Winterthur Genehmigt durch die Vereinsversammlung (GV) vom 24. März 2017 in Winterthur Präambel Der Club der Bogenschützen Winterthur wurde im Jahre 1953 gegründet. Er bietet seinen

Mehr

KGAST-Statuten. Stand: Beschluss: Statuten vom 18. November 2002

KGAST-Statuten. Stand: Beschluss: Statuten vom 18. November 2002 Stand: 0.09.06 Beschluss: 0.09.06 Statuten vom 8. November 00 Ausgangslage, Absicht Unter dem Namen "Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

Statuten KJM-Ostschweiz

Statuten KJM-Ostschweiz Statuten KJM-Ostschweiz Regionalgruppe Ostschweiz (Appenzell AR, Appenzell AI, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau) von Kinder- und Jugendmedien Schweiz Statuten Kinder- und Jugendmedien Ostschweiz

Mehr

Verein: Jugendarbeit.digital Statuten

Verein: Jugendarbeit.digital Statuten Verein: Jugendarbeit.digital Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen jugendarbeit.digital besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Mehr

S T A T U T E N. Unter dem Namen UBS Fitness Club Utogrund besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60ff. ZGB mit Sitz in 8048 Zürich.

S T A T U T E N. Unter dem Namen UBS Fitness Club Utogrund besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60ff. ZGB mit Sitz in 8048 Zürich. UBS Fitness Club Utogrund S T A T U T E N Präambel Alle personenbezogenen Begriffe (Präsident, Aktuar usw.), die in der männlichen Form genannt sind beziehen sich sowohl auf männliche und weibliche Personen.

Mehr

Statuten des Vereins

Statuten des Vereins Statuten des Vereins Förderverein Obere Maressen I. Namen und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Förderverein Obere Maressen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Leukerbad. II. Zweck

Mehr

Vereinsstatuten. der. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Vereinsstatuten. der. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Vereinsstatuten der Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein. Kantonal-Schützenverband Basel-Stadt 1. Name und Sitz Unter dem Namen

Mehr

Art. 3 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel

Art. 3 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel Statuten Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen MedInCharge besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Verein hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung und ist parteipolitisch und

Mehr

Statuten Verein AVOI avoi

Statuten Verein AVOI avoi avoi 01 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Sitz Art. Zweck II. Mitgliedschaft Art. Art. Art. 5 III. Finanzen Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 IV. Organisation Art. 10 Eintritt in den Verein

Mehr

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau des Verein mit Sitz in Aarau I. Name, Sitz und Zweck 2 Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Aarau. Art. 2. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung

Mehr

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten des Vereins Sitterbugs Statuten des Vereins Sitterbugs I. Name, Zweck und Mittel Art. 1 Name Art. 2 Zweck Art. 3 Mittel Unter dem Namen Sitterbugs besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von

Mehr

Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland

Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland I Seite 1/6 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter dem Namen "Warmblutpferdezucht-Genossenschaft Bern- Mittelland" besteht eine auf unbestimmte Dauer gegründete Genossenschaft mit Sitz in Graben. II Zweck

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Statuten Polysport Glis-Gamsen

Statuten Polysport Glis-Gamsen Statuten Polysport Glis-Gamsen I. NAME UND SITZ Art. 1 Name und Sitz Der Polysport Glis-Gamsen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Glis. 1 1 Die in diesen Statuten benutzten Bezeichnungen

Mehr

Statuten des Basketballclubs Küsnacht-Erlenbach. I. Name, Sitz. II. Zweck. III. Mitglieder

Statuten des Basketballclubs Küsnacht-Erlenbach. I. Name, Sitz. II. Zweck. III. Mitglieder Statuten des Basketballclubs Küsnacht-Erlenbach I. Name, Sitz Artikel 1, Name Unter dem Namen Basketballclub Küsnacht-Erlenbach (in der Folge "BCKE" oder "der Verein") besteht ein Verein im Sinne von Art.

Mehr