3star cats wallisellen (CWT)
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- Curt Biermann
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1 3star cats wallisellen (CWT) REGLEMENT Genehmigt am 29. Januar 2016 anlässlich der 5. Hauptversammlung des CWT Hinweis: Es wird die männliche Schreibform zur textlichen Vereinfachung verwendet und bezieht die weibliche Form mit ein.
2 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 2 Art. 1 Name, Sitz Name 1 3star cats wallisellen (nachstehend CWT) ist eine selbstständige Abteilung des Vereins Triathlon Wallisellen (Stammverein). Art. 2 Zweck Ausrichtung 1 CWT fördert die Ausübung und Verbreitung des Triathlonsports. Er unterstützt die Teilnahme seiner Mitglieder an Wettkämpfen im In- und Ausland, bietet eigene Trainingsangebote an und fördert den Triathlon- Nachwuchs. Fairplay & Ethik 2 CWT setzt sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport ein. Er lebt Fairplay vor, indem er dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. CWT hält sich verbindlich an die Prinzipien der Ethik-Charta von Swiss Olympic und Sport rauchfrei des Präventionsprogramms cool and clean und setzt diese im Club durch. Art. 3 Mitgliedschaft Mitgliederkategorien 1 CWT umfasst folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder (incl. Elite & U23 Mitglieder) Juniorenmitglieder Jugendmitglieder Ehrenmitglieder Gönnermitglieder Aktive 2 Aktivmitglieder sind alle natürlichen Personen ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 Jahre alt werden. Ebenfalls zur Kategorie der Aktivmitglieder gehören Elite & U23 Mitglieder. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds, zahlen aber keinen Mitgliederbeitrag. Zusätzlich werden die Kosten für die erforderliche PRO- Lizenz von Swiss Triathlon vom CWT übernommen. Der Vorstand hat die Kompetenz, Elite & U23 Mitglieder in den Club neu aufzunehmen, bzw. über die Aufnahme in den Status Elite & U23 Mitglied zu entscheiden. Junioren 3 Juniorenmitglieder sind Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden, bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden. Jugend 4 Jugendmitglieder sind Kinder, Schüler und Jugendliche bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie 17 Jahre alt werden.
3 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 3 Ehrenmitglieder 5 Ehrenmitglieder sind natürliche Personen mit ausserordentlichen Verdiensten für den CWT. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds, zahlen aber keinen Mitgliederbeitrag. Sie werden auf Antrag des Vorstands durch die Hauptversammlung gewählt. Gönnermitglieder 6 Gönnermitglieder sind natürliche und juristische Personen, die am Clubleben nicht aktiv teilnehmen. Sie zahlen einen Gönnerbeitrag und haben kein Stimm- und Wahlrecht. Eintritt 7 Interessierte können dem CWT jederzeit unter Zustimmung durch den Vorstand beitreten. Kinder, Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr benötigen zum Beitritt die schriftliche Einwilligung eines Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters. Beendigung, Austritt 8 Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod oder durch den Ausschluss des Mitglieds. Der Austritt aus dem CWT ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Clubjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Die Mitgliedschaft erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht 30 Tage vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Ausschluss 9 Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem CWT nicht nachkommen oder dem CWT Schaden zufügen, können durch den Vorstand oder die Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Rechte 10 Den Angehörigen der Kategorien Aktiv-, Junioren- und Jugendmitglieder sowie den Ehrenmitgliedern stehen folgende Rechte zu: Teilnahme an Willensbildung und Gestaltung der Clubaktivitäten im Rahmen des vorliegenden Reglements (unter Vorbehalt der Stimm- und Wahlberechtigung) Teilnahme an Clubaktivitäten wie Trainings, Wettkämpfen, Anlässen Pflichten 11 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des CWT zu wahren, das Reglement und die Weisungen der Organe zu befolgen und den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten, sofern sie nicht vom Mitgliederbeitrag befreit sind.
4 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 4 Art. 4 Finanzierung, Haftung Rechnung 1 CWT führt eine eigene Rechnung. Finanzierung 2 CWT finanziert sich durch: Mitgliederbeiträge Einnahmen aus Clubaktivitäten Beiträge von Jugend + Sport Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds Einnahmen aus Sponsoring Einnahmen aus Spenden, Legaten, Schenkungen Erträge aus dem Clubvermögen Mitgliederbeiträge 3 Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Hauptversammlung beschlossen. Sie sind im Anhang als integrierender Bestandteil des Reglements festgehalten. Haftung 4 Für die Verbindlichkeiten des CWT haftet einzig das Vereinsvermögen des Stammvereins. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des CWT ist ausgeschlossen. Versicherungen 5 Der CWT und der Stammverein haften nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche, die bei der Ausübung der Clubtätigkeit durch die Mitglieder entstehen. Die Mitglieder haben sich entsprechend selber zu versichern. Zur Deckung von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen- oder Sachschäden gegen ihn erhoben werden, verfügt der CWT über eine Haftpflichtversicherung. Art. 5 Geschäftsjahr Geschäftsjahr 1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Art. 6 Organe Organe 1 Die Organe des CWT sind: Hauptversammlung Vorstand Revisoren
5 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 5 Art. 7 Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung Einberufung Ausserordentliche Hauptversammlung Aufgaben und Kompetenzen 1 Die ordentliche Hauptversammlung ist das oberste Organ des CWT. Sie wird alljährlich im ersten Quartal des Jahres vor der Generalversammlung des Stammvereins durchgeführt. 2 Die ordentliche Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder werden mindestens 30 Tage vor der Versammlung mit Bekanntgabe der Traktanden schriftlich eingeladen. 3 Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann von der Hauptversammlung selber, vom Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder durch schriftliche Aufforderung verlangt werden. Sie muss mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden. 4 Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung Genehmigung des Jahresberichts Genehmigung der Jahresrechnung, nach Kenntnisnahme des Revisorenberichts Entlastung des Vorstands Festsetzung der Mitgliederbeiträge Genehmigung des Tätigkeitsprogramms mit Jahresbudget Genehmigung von Reglementsänderungen Wahl des Abteilungsleiters Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Vorstands bzw. der Mitglieder Anträge Stimm- und Wahlrecht Erforderliches Mehr Versammlungsführung 5 Anträge zuhanden der Hauptversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. 6 Mit Ausnahme der Gönnermitglieder sind alle Mitglieder stimm- und wahlberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht eines Jugendmitglieds darf nur durch einen gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, das Jugendmitglied kann sich allerdings nicht als Kandidat aufstellen lassen. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat 1 Stimme. 7 Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt bei Sachgeschäften der Vorsitzende den Stichentscheid. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, gilt das relative Mehr. 8 Die Versammlung wird vom Präsidenten, bei Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
6 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 6 Geschäfte, Anträge aus Versammlung Wahl- und Stimmrecht des Vorsitzenden Art. 8 9 Auf alle Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur eingegangen werden, wenn die Versammlung dies mit einer Zweidrittelmehrheit beschliesst. 10 Der Versammlungsleiter stimmt und wählt mit. Vorstand Führung, Vertretung 1 Der Vorstand ist das Führungsorgan des CWT. Er vertritt den CWT nach aussen und ist gegenüber der Hauptversammlung verantwortlich. 2 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: einem Abteilungsleiter 2 bis 4 weiteren Mitgliedern Wahl, Amtsdauer 3 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Konstituierung 4 Mit Ausnahme des Abteilungsleiters konstituiert sich der Vorstand selber. Aufgaben und Kompetenzen 5 Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: Führung des CWT gemäss diesem Reglement Vertretung des CWT nach aussen Führung der Clubrechnung Umsetzung der von der Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse Planung der mittel- und langfristigen Clubentwicklung Erarbeitung des Tätigkeitsprogramms und des Jahresbudgets Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Wahl von Trainern, Leitern und Betreuern Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ des CWT zugewiesen sind Zusammensetzung Zeichnungsberechtigung Finanzkompetenz 7 6 Zeichnungsberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder. Der Vorstand kann pro Geschäftsjahr, über das Budget hinaus Ausgaben bis maximal CHF (dreitausend) beschliessen. Diese Ausgaben sind als effektive Mehrausgaben netto zu verstehen, d.h. die Differenz aus nicht budgetierten Einnahmen abzüglich nicht budgetierten, bzw. höheren Ausgaben. Art. 9 Verwaltung Protokollführung 1 Über alle Sitzungen des CWT wird ein Beschlussprotokoll geführt. Dieses wird allen Vorstandsmitgliedern und dem Vorstand des Stammvereins zugestellt.
7 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 7 Art. 10 ersatzlos gestrichen Art. 11 Revisoren Revisoren 1 Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren. Aufgaben 2 Sie erstatten der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht und stellen entsprechende Anträge. Amtszeit 3 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Art. 12 Auflösung und Liquidation Beschlussfassung Zuweisung Vermögen 1 Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation des CWT bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen. 2 Das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist dem Stammverein zuzuweisen. Art. 13 Reglementsänderungen Reglementsänderungen Genehmigung durch Vorstand Stammverein 1 Der Beschluss über Reglementsänderungen (Teil- oder Gesamtrevision) bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen. 2 Beschlossene Reglementsänderungen unterliegen gemäss den Statuten des Stammvereins (Art. 4, Ziff. 1) der Genehmigung des Vorstandes des Stammvereines. Art. 14 Schlussbestimmungen Streitfälle 1 Für alle Fälle, die nicht ausdrücklich in diesem Reglement festgelegt sind, gelten sinngemäss die Statuten des Stammvereins. Inkrafttreten 2 Das vorliegende Reglement wurde durch die 5. Hauptversammlung des CWT vom 29. Januar 2016 genehmigt und tritt - nach Genehmigung durch den Vorstand des Stammvereins - mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ersetzt das Reglement CWT vom 30. Januar 2015.
8 Reglement 3star cats wallisellen (CWT) Seite 8 Wallisellen, 29. Januar star cats wallisellen (CWT) Benjamin Klante Clubleiter Leonardo Gambini Vize-Clubleiter Genehmigt, im Namen des Vorstands des Stammvereins Triathlon Wallisellen Wallisellen, 31. Januar 2016 Max Suter Präsident Stammverein Anhänge Anhang 1 - Mitgliederbeiträge 3star cats wallisellen (CWT) Anhang 2 - Ethik-Charta von Swiss Olympic Anhang 3 - Sport rauchfrei des Präventionsprogramms cool and clean
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