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1 Fakultät Life Sciences Fakultät und Department/ Organisationseinheit Neuer Auftrag zur Vergütungszahlung an eine Studentin / einen Studenten Verlängerung des Auftrags vom. Aufstockung des Auftrags vom. von der Studentin/ dem Studenten auszufüllen Name.... Vorname.. Geburtsname... Straße Telefon. -Adresse.. Geburtstag..... Staatsangehörigkeit Geburtsort. PLZ/Ort Matrikel-Nr Ο weiblich Ο männlich // Ο verheiratet Ο ledig Ο geschieden Ο getrennt lebend Ich bin an der HAW Hamburg immatrikuliert und befinde mich im...fachsemester. Während des Beschäftigungszeitraums habe ich ein Urlaubssemester Ο nein Ο ja, dieses Urlaubssemester ist im WS /20... und /oder im SoSe IBAN: DE (22- stellig) bitte deutlich schreiben! Meine aktuellen Steuerdaten sind wie folgt beim Finanzamt gespeichert: Steuer-Identifikations-Nr. : (11- stellig) Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei diesem Beschäftigungsverhältnis um die Ο Hauptbeschäftigung (gleichzeitige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern müssen dann mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden eine Ο Nebenbeschäftigung (diese Beschäftigung wird mit der Steuerklasse 6 abgerechnet, die Hauptbeschäftigung liegt bei einem anderen Arbeitgeber) HINWEIS: Die Steuerklasse 1 bis 5 darf nur bei einem Arbeitgeber abgerechnet werden. Das Studium gilt nicht als Beschäftigung. Wurde Ihnen eine Sozialversicherungs-Nr. zugeteilt? Ο ja Ο nein Angabe der Sozialversicherungsnummer: (12- stellig) Ein Nachweis meiner Sozialversicherungsnummer ist beigefügt. Bitte auch bei Wiederholungsanträgen beifügen Ο Ich bin aktuell gesetzlich krankenversichert bei der Ο Ich bin privat krankenversichert. Waren Sie schon einmal Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse? Ο nein Ο ja, und zwar in der Ein Nachweis meiner Krankenversicherung ist beigefügt. Bitte auch bei Wiederholungsanträgen beifügen. Datum Unterschrift der Studentin /des Studenten Zur Beachtung: Die Zahlung der Vergütung kann erst dann veranlasst werden, wenn der Auftrag und die Erklärung zur Sozialversicherungspflicht (Seite 2) vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen sowie dem unterschriebenen Arbeitsvertrag in der Hochschulverwaltung vorliegen. Hierzu gehören neben den geforderten Nachweisen alle Angaben zur Person, zur Versteuerung und zur Sozialversicherung. weiter auf Seite 2 PS Stand: _ mit Zuordnungsanpassung Fakultät LS 1

2 - Seite 2 - des Auftrags zur Vergütungszahlung an eine Studentin / einen Studenten Name, Vorname Student/in: Erklärung zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht der beschäftigten Studentin / des beschäftigten Studenten Beantworten Sie bitte alle Fragen und füllen Sie alle Felder aus, damit eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Prüfung Ihrer Beschäftigung erfolgen kann. 1. Waren Sie schon einmal bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg als studentische Hilfskraft, Tutorin oder Tutor beschäftigt? Ο ja, und zwar im Jahr. Ο nein 2. An wie vielen Tagen werden Sie für diese Beschäftigung voraussichtlich arbeiten?...arbeitstage pro Woche oder Anzahl der gesamten Arbeitstage der Beschäftigung... (bitte ganze Zahl (1, 2 oder 3 ) Hinweis: Jeder Wochentag, an dem gearbeitet wird, zählt als voller Tag.) 3. Üben Sie im laufenden Kalenderjahr außerhalb der HAW Hamburg bereits weitere Beschäftigungen aus bzw. haben Sie diese ausgeübt? (Selbständige Tätigkeiten sind keine Beschäftigungen!) Ο Nein Ο Ja, Für außerhalb der HAW Hamburg bestehende Beschäftigungsverhältnisse, bitte detaillierte Aufstellung: 1. Beginn am Ende am unbefristet? Arbeitstage pro Woche (nur ganze T T M M J J T T M M J J nein ja Zahlen eintragen) wöchentliche Arbeitsstunden Bruttoentgeltpro Monat in (Bei mehr als drei Beschäftigungen und / oder wechselnden Arbeitszeiten / Entgelten, bitte gesonderte Auflistung beifügen.) Handelte es sich bei einer der o.g. Beschäftigungen um ein nach Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum? Ja, und zwar bei der unter Nr... aufgeführten Beschäftigung. Handelt es sich beim Arbeitgeber einer der o.g. Beschäftigungen um die Freie und Hansestadt Hamburg z.b. eine andere Hamburger Hochschule oder Behörde? Ο Nein Ο Ja, und zwar um die unter Nr.. genannte Beschäftigung bei der.... (bitte genau benennen). 4. In der Sozialversicherung unterscheidet man geringfügige Beschäftigungen in kurzfristige Beschäftigungen und geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Für den Fall, dass die sozialversicherungsrechtliche Prüfung ergibt, dass Sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, besteht für Sie grundsätzlich Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe Merkblatt Seite 3). Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur möglich, wenn der ausgefüllte Antrag (Seite 4) beim Personalservice eingereicht wird. 5. Für den Fall, dass Ihr monatliches Arbeitsentgelt in der Gleitzone (450,01 bis 850 Euro) liegt, wird Ihr Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben reduziert. Möchten Sie stattdessen von Ihrem Arbeitsentgelt den vollen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung zahlen und somit höhere Rentenansprüche erwerben? Ο Ja, und zwar ab Ο nein 6. Haben Sie Einnahmen aus einer Hinterbliebenenrente (z. B. Halbwaisen-/Waisenrente) Ο nein Ο ja (bitte Rentenart angeben) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind und verpflichtet sich, jede Änderung unverzüglich der Beschäftigungsstelle in der HAW Hamburg mitzuteilen. Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner ist darüber informiert, dass sie/er bei falschen oder unvollständigen Angaben, die zu einer rückwirkenden Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führen, für abzuführende Sozialversicherungsbeiträge gem. 28 g SGB IV regresspflichtig gemacht werden kann. Datum Unterschrift der Studentin /des Studenten weiter auf Seite 3 PS Stand: _ mit Zuordnungsanpassung Fakultät LS 2

3 - Seite 3 - des Auftrags zur Vergütungszahlung an eine Studentin / einen Studenten Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Allgemeines Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,7 Prozent (bzw. 13,7 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im gewerblichen Bereich/ bzw. 5 Prozent bei solchen in Privathaushalten) und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,7 Prozent. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen ist. Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung Die Vorteile der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Voraussetzung für einen früheren Rentenbeginn, Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung und die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die so genannte Riester-Rente) für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls sogar den Ehepartner. Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber - möglichst mit dem beiliegenden Formular - schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden. Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren - auch zukünftige - Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob- Zentrale folgt. Konsequenzen aus der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, verzichten freiwillig auf die oben genannten Vorteile. Durch die Befreiung zahlt lediglich der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den Arbeitnehmer entfällt hierbei. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer nur anteilig Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erwirbt und auch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt wird. Hinweis: Bevor sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheidet, wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen der Befreiung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos unter der zu erreichen. Bitte nach Möglichkeit beim Anruf die Versicherungsnummer der Rentenversicherung bereithalten. weiter auf Seite 4 PS Stand: _ mit Zuordnungsanpassung Fakultät LS 3

4 - Seite 4 - des Auftrags zur Vergütungszahlung an eine Studentin / einen Studenten Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Arbeitnehmer/in: Name: Vorname: Rentenversicherungsnummer: Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt und für die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber, bei denen ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren. (Ort, Datum) (Unterschrift der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) Arbeitgeber: Name: Betriebsnummer: Der Befreiungsantrag ist am: T T M M J J J J bei mir eingegangen. Die Befreiung wirkt ab dem:. T T M M J J J J (Ort, Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) Hinweis für den Arbeitgeber: Der Befreiungsantrag ist nach 8 Absatz 2 Nr. 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale zu senden. - weiter auf Seite 5 PS Stand: _ mit Zuordnungsanpassung Fakultät LS 4

5 - Seite 5 - des Auftrags zur Vergütungszahlung an eine Studentin / einen Studenten Von der Fakultät / Beschäftigungsstelle auszufüllen Die Studentin / der Student.. (Name, Vorname) wird beginnend vom Monat/Jahr.. bis zum Ende des Monats/Jahr. für das Fachgebiet/Projekt/Labor..., Positionsnummer Mittelbewilligungsliste LS*. entsprechend der Tutoriensatzung der HAW Hamburg vom in der jeweils geltenden Fassung *Vom Antragsteller gemäß Mittelbewilligungsliste (gelbe Spalte) auszufüllen: a) SWS:. und/oder b)... Stunden für wissenschaftliche Hilfstätigkeiten Vom FSB LS auszufüllen: a) mit... Stunden für die Tätigkeit Unterrichtstutorium entspricht... LVS pro Woche - beschäftigt. Der Faktor 2,60 (ab der Faktor 2,55) pro einzelne Lehrveranstaltungsstunde, sowie der Urlaubsanspruch von Stunden ist in dieser Stundenzahl bereits berücksichtigt und/oder) b) mit...stunden für wissenschaftliche Hilfstätigkeiten (inkl. Urlaubsanspruchs von.stunden) Es ergeben sich aus a) und b) insgesamt...stunden, welche sich wie folgt auf die Beschäftigungsmonate verteilen: Monat: Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Stunden: Die Personalkosten werden gebucht bei Kostenstelle/ PSP-Element: Anteil in Prozent: Signatur für die Hochschulpersonalstatistik (Fachgebiet): (4-stellig lt. Schlüsselverzeichnis StBA VII C) Datum Name und Unterschrift der beantragenden Lehrkraft/ Auftraggeber/in Telefonnr. für Rückfragen * Prüfvermerk der Fakultätsverwaltung (Vollständigkeit der Angaben und Belege auf den S.1 bis 5): Datum Name und Unterschrift Mitarbeiter/in der Verwaltung Telefonnr. für Rückfragen * Es stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: Datum Name und Unterschrift der/des Budgetverantwortlichen Telefonnr. für Rückfragen der Fakultät/ Organisationseinheit Es handelt sich um eine Angabe oder Unterschrift für fakultätsinterne Zwecke. PS Stand: _ mit Zuordnungsanpassung Fakultät LS 5

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

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