TOP. Abfallwirtschaft; Mitbenutzung der Deponie Rothmühle durch die Stadt Würzburg für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle zur Beseitigung
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- Ralf Wagner
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1 - Anlage zu TOP 3 des Protokolls der KAS v TOP Abfallwirtschaft; Mitbenutzung der Deponie Rothmühle durch die Stadt Würzburg für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle zur Beseitigung KA-Sitzung
2 Ausgangslage Grundsatzbeschluss des Kreisausschusses aus dem Jahr 2005: Mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld kann eine Vereinbarung zur Entsorgung seiner nicht brennbaren Abfälle zu den genannten Konditionen über die Deponie Rothmühle abgeschlossen werden. Weiter wird die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Basis ggf. auch mit anderen Gebietskörperschaften entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3 Ausgangslage In Vollzug dieses Beschlusses entsorgen bislang folgende Kommunen Ihre nicht brennbaren Abfälle über die Deponie Rothmühle: Landkreis Rhön-Grabfeld Landkreis Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Landkreis Würzburg Landkreis Kitzingen (bislang v.a. nur Mineralwolle u.a.)
4 Ausgangslage Verhandlungsstand Stadt Würzburg: Die Stadt Würzburg hat keine Ablagerungsmöglichkeit für andienungspflichtige nicht-brennbare Abfälle zur Beseitigung, z.b. für Mineralfaserabfälle u.a. An der Deponie Hopferstadt wurden zahlreiche Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen Nachdem die Stadt Würzburg keine eigene Entsorgungsanlage hat, wird bereits jetzt ein Großteil der Abfälle über die Deponie Rothmühle entsorgt Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) wünscht, dass Bürgern der Stadt Würzburg eine feste Anlage zur Entsorgung dieser Abfälle zugewiesen wird.
5 Verhandlungsstand wesentliche Vertragsinhalte Die Zuweisung der Abfälle soll wie folgt vertraglich geregelt werden: Die Stadt Würzburg überträgt die Aufgabe der Beseitigung nicht brennbarer Abfälle zur Beseitigung der Deponieklassen I und II auf den Landkreis Schweinfurt mittels Zweckvereinbarung. Die Zweckvereinbarung ist im Wesentlichen inhaltsgleich zur Vereinbarung mit dem Landkreis Würzburg Größere Maßnahmen (> 500 t) bedürfen der Zustimmung des Landkreises Schweinfurt im Einzelfall Der Landkreis Schweinfurt rechnet auf Basis seiner jeweils gültigen Gebührensatzung mit Anlieferern aus dem Landkreis Würzburg ab.
6 Verhandlungsstand wesentliche Vertragsinhalte Das aktuell angezeigte Restverfüllvolumen der Deponie Rothmühle beträgt ca m³ (Stand 01/2011) Die vertragsgegenständliche Anliefermenge aus der Stadt Würzburg von ca m³ p.a. kann danach problemlos abgelagert werden. Laufzeit: voraussichtlich mit Verlängerungsoption um drei Jahre mit Sonderkündigungsrecht des Landkreises Schweinfurt, wenn das Restverfüllvolumen unter m³ liegt.
7 Ausgangslage Verhandlungsstand Landkreis Kitzingen: Da an der Deponie Hopferstadt zahlreiche Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen wurden, wünscht der Landkreis Kitzingen eine Erweiterung des bestehenden Zweckvereinbarung auf alle nicht brennbaren Abfälle aus dem Gebiet des Landkreises Kitzingen, die dort der Entsorgungspflicht nach 13 KrW-AbfG unterliegen und für deren Entsorgung keine eigene Einrichtung zur Verfügung steht und welche die Zuordnungswerte der Deponieverordnung für die Deponieklasse 0 überschreiten, jedoch für die Ablagerung auf der Deponie Rothmühle zugelassen sind (Einhaltung der Zuordnungswerte für die Deponieklasse II).
8 Verhandlungsstand wesentliche Vertragsinhalte Sonstige Regelungen: Die übrigen Regelungen der Zweckvereinbarung bleiben unberührt. Diese sind insbesondere: Vertragsdauer bis Verlängerungsoption um 3 Jahre (1 Jahr Kündigungsfrist) Sonderkündigungsmöglichkeiten des Landkreises Schweinfurt wenn das Restverfüllvolumen der Deponie Rothmühle unter m³ liegt. Abrechnung der Abfälle durch den Landkreis direkt mit dem Anlieferer Kostenerstattung des Landkreises Kitzingen bei nachgewiesener Uneinbringlichkeit der Gebührenschuld des Anlieferers
9 Zusammenfassung In Vollzug des KA-Beschlusses entsorgen nach Abschluss der neuen Zweckvereinbarungen neben dem Landkreis Schweinfurt folgende Kommunen Ihre nicht brennbaren Abfälle über die Deponie Rothmühle: Landkreis Rhön-Grabfeld Landkreis Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Landkreis Kitzingen Landkreis Würzburg Stadt Würzburg
10 Beschlussvorschlag: - ohne Beschluss -
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