Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Oberwiesenthal

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1 Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort Jahrgang Ausgabe Juni Montag, Herausgeber: Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, Kurort Verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Inhalt: Öffnungszeiten/Telefonnummern der Stadtverwaltung Sprechzeiten für Bürger von Kurort Sprechzeiten des s. Änderung der Öffnungszeiten im Standesamt Sprechzeit des Ortsvorstehers Hammerunterwiesenthal Öffnungszeiten/Telefonnummern der Gästeinformation Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse der 56. Stadtratssitzung vom Beschlüsse der 57. Stadtratssitzung vom Satzung über das Abhalten von Märkten im Stadtgebiet von Kurort (Marktsatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Märkten in der Stadt Kurort. Bekanntmachung Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Bergwerk Hammerunterwiesenthal/ Kalkwerk, Gemarkungen, Unterwiesenthal und Hammerunterwiesenthal, Gemeinde Kurort, Landkreis Erzgebirgskreis Informationen der Stadtverwaltung Stellenausschreibung Einladung Vereinsstammtisch Gartengrundstücke zu verpachten Garage zu vermieten Garagenkomplex Sparingberg Markttage Wir gratulieren! Informationen (diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Gewerbliche Sammlungen von Abfällen Gemeinsam für den ländlichen Raum Die Gästeinformation gibt bekannt: Information des Tourismusverband Erzgebirge e.v. DAK-Städtewettkampf 2014 in Veranstaltungen und Freizeitmöglichkeiten Juni 2014 Veranstaltungshighlights 2014 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Änderung der Öffnungszeiten im Standesamt Aus personellen Gründen nimmt die Stadtverwaltung ab eine Veränderung der Öffnungszeiten im Standesamt vor. Das Standesamt hat damit zukünftig folgende Sprechzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Am Donnerstag, den 12. Juni 2014, ist das Standesamt abweichend vom o.g. in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Ernst Durchwahlrufnummern: Vorwahl: Stadtkasse/Kämmerei Fundbüro Standesamt Hauptverwaltung/Ordnungsangelegenheiten Sekretariat des s Bauangelegenheiten Fax Homepage: stadt@oberwiesenthal.de Sprechzeiten des s für die Einwohner von Kurort finden jeweils am 2. und 4. Dienstag des Monats in der Zeit von 16:00-18:00 Uhr im Amtszimmer des Rathauses statt. Mirko Ernst Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Kurort, Markt 8 Sprechzeiten für Bürger von Kurort Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 1

2 Für Bürger des Ortsteils Hammerunterwiesenthal besteht zusätzlich am 1. Donnerstag des Monats in der Zeit von 18:00-19:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Anliegen im Sitzungszimmer des ehemaligen Gemeindeamtes an den Ortsvorsteher zu richten. Benjamin Neubert Ortsvorsteher Mo Fr Sa, So, Feiertag 09:00 17:00 Uhr 10:00 13:00 Uhr Rufnummer: Fax: Homepage: Facebook: Öffnungszeiten der Gästeinformation Markt 8 info@oberwiesenthal.de Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse der 56. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom Beschluss-Nr.: 283/56ö/2014 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am , dem Gestattungsvertrag über Anlage, Betrieb und Unterhaltung von Skiabfahrtsstrecken und Skiaufstiegshilfen sowie einer Großbeschneiungsanlage am Fichtelberg zwischen dem Freistaat Sachsen, der FSB GmbH und der Stadt Kurort zuzustimmen. Der wird ermächtigt, den Gestattungsvertrag in vorliegender Fassung abzuschließen. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen (Stadtrat Weingardt nahm aus Befangenheit nicht an Beratung und Abstimmung teil.) Beschluss-Nr.: 284/56ö/2014 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am , der Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Fichtelberg einen Baukostenzuschuss bis zu einer Höhe von 30 TEUR für den 2. Bauabschnitt zur Sicherung und Sanierung des Kirchturmes der Martin-Luther-Kirche zu bewilligen. Der wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erlassen. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschluss-Nr.: 285/56ö/2014 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am die Vergabe der Leistung Herstellung, Lieferung und Einbau von Ausstellungsbauten zum Vorhaben Kurort Museum-Bibliothek-Gästeinformation (Los 19) auf der Grundlage des Angebotes vom an die Firma Walther Expointerieur GmbH, Webereistraße 8/9, Coswig mit der Vergabesumme brutto ,66 EUR. Der wird ermächtigt, das Unternehmen Walther Expointerieur GmbH mit der Leistung entsprechend des Angebots vom zu beauftragen. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen Beschluss-Nr.: 286/56ö/2014 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am die Vergabe der Leistung Grafikproduktion zum Vorhaben Kurort Museum-Bibliothek-Gästeinformation (Los 21) auf der Grundlage des Angebotes vom an die Firma Radebeuler Machwerk e.k., Gartenstraße 30a, Radebeul mit der Vergabesumme brutto ,29 EUR. Der wird ermächtigt, das Unternehmen Radebeuler Machwerk e.k. mit der Leistung entsprechend des Angebots vom zu beauftragen. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen Beschlüsse der 57. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom Beschluss-Nr.: 287/57ö/2014 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am die Vergabe der Leistung Medien- Audiotechnik/Licht zum Vorhaben Kurort Museum-Bibliothek-Gästeinformation (Los 22) auf der Grundlage des Angebotes vom an die Firma SETIS Cine Elektronik GmbH Herr Koch Lilienthalstraße Falkensee mit der Vergabesumme brutto ,35 EUR. Der wird ermächtigt, das Unternehmen SETIS Cine Elektronik GmbH mit der Leistung entsprechend des Angebots vom zu beauftragen. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 3 Ja-Stimmen, 3 Ja-Stimmen Beschluss-Nr.: 288/57ö/2014 Der Stadtrat der Stadt Kurort beschließt in seiner Sitzung am die Vergabe der Leistung Exponateinrichtung zum Vorhaben Kurort Museum-Bibliothek-Gästeinformation (Los 23) auf der Grundlage des Angebotes vom an die Firma ID3D-Berlin GmbH Segitzdamm 2 (Max-Taut-Haus) Berlin mit der Vergabesumme brutto ,95 EUR. Der wird ermächtigt, das Unternehmen ID3D- Berlin GmbH mit der Leistung entsprechend des Angebots vom zu beauftragen. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 3 Ja-Stimmen, 3 Ja-Stimmen Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 2

3 Satzung über das Abhalten von Märkten im Stadtgebiet von Kurort (Marktsatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom (SächsGVbl. Seite 301, bereinigt Seite 445) zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. Seite 138, 158) beschließt der Stadtrat der Stadt von Kurort in seiner Sitzung vom die folgende Satzung: 1 Geltungsbereich (1) Die Gebührensatzung gilt für die Nutzung von städtischen Marktflächen zu Wochen,- Jahr,- oder Spezialmärkten. 2 Platz, Markttage, Marktzeit (1) Die Märkte finden auf dem Marktplatz der Stadt Kurort im Zeitraum von Mai bis Oktober von 07:00 18:00 Uhr statt. (2) Am 1., 3.,4. und 5. Donnerstag im Monat der Wochenmarkt, am 2. Donnerstag im Monat der Jahrmarkt. (3) Fällt der Wochenmarkt auf einen gesetzlichen Feiertag, so entfällt der Markttag. Wenn der Jahrmarkt auf einen Feiertag entfällt, so wird dieser in der darauffolgenden Woche durchgeführt. (4) Soweit in begründeten Fällen vorübergehend Änderungen eintreten, wird dies ortsüblich bekannt gegeben. Die Händler werden rechtzeitig mündlich informiert. 3 Zutritt (1) Zutritt haben grundsätzlich Händler die im Besitz einer Gewerbeanmeldung sind. Diese ist in Kopie dem Marktpersonal unaufgefordert vorzulegen. (2) Die Stadt kann aus gerechtfertigtem Grund im Einzelfall den Zutritt je nach den Umständen befristet oder nicht befristet oder räumlich begrenzt untersagen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn: (3) a) gegen diese Satzung grob oder wiederholt verstoßen wird b) der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht c) der Markthändler eine Ware anbietet, die bereits mehrfach auf dem Markt angeboten wird. 4 Gegenstände des Marktverkehrs (1) Gegenstände des Marktverkehrs sind alle frei zu verkaufenden Handelswaren, soweit nicht durch Gesetz oder Verordnung anders bestimmt. (2) Auf dem Wochenmarkt dürfen Waren und Leistungen nach 67 Abs. 1 und 2 GewO angeboten werden. (3) Auf dem Jahrmarkt dürfen Waren und Leistungen nach 67 Abs. 1und 2 und 68 Abs. 2 und 3 GewO angeboten werden. (4) Auf dem Weihnachtsmarkt dürfen nur Waren die dem besonderen Charakter des Marktes entsprechen angeboten werden. Der Weihnachtsmarkt findet zu den terminlich festgelegten Tagen im November / Dezember statt und endet spätestens am 24. Dezember, 12:00 Uhr. (5) Der Verkauf von alkoholischen Getränken bedarf der Anzeige beim Gewerbeamt der Stadtverwaltung 14 Tage vor Marktbeginn 5 Verkaufsstände (1) Als Verkaufsstände sind nur Verkaufswagen, -anhänger, - stände und spezielle Verkaufsvorrichtungen zugelassen. Die Verkaufseinrichtungen müssen sich in einem sauberen und optisch gepflegten Zustand befinden und durch ihre äußere Gestaltung dem Charakter des Marktes entsprechen. (2) Verkaufseinrichtungen müssen standsicher sein und dürfen die Oberfläche und den Untergrund des Marktplatzes nicht beschädigen. Sie dürfen nicht an bauliche Anlagen des Marktplatzes, an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen sowie Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. (3) Die Gänge und Durchfahrten sind freizuhalten. (4) Während der Verkaufszeiten müssen die Verkaufseinrichtungen ständig geöffnet und besetzt sein. (5) Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsmittel dürfen ab 06:30 Uhr an dem vom Marktpersonal zugewiesenen Standplatz aufgebaut werden und sind maximal eine Stunde nach Beendigung der Verkaufszeit zu verlassen. (6) Der Händler hat seinen Standplatz und die Umgebung sauber zu verlassen. Verpackungsrückstände und Abfälle sind vom Markthändler zu beseitigen. (7) Inhaber von Verkaufsständen, bei denen eine übermäßige Verschmutzung oder ein übermäßig hohes Abfallaufkommen entsteht, sind verpflichtet, die Standfläche auf eigene Kosten zu reinigen bzw. die Kosten hierfür zu tragen. 6 Haftung (1) Die Stadt haftet für Schäden auf den Märkten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. (2) Mit der Zuweisung des Standplatzes übernimmt die Stadt keine Haftung für die eingebrachten Sachen. (3) Der Markthändler haftet der Stadt für sämtliche von ihm oder seinem Beauftragten verursachten Schäden, sofern er nicht nachweist, dass weder ihn noch seinen Beauftragten ein Verschulden trifft. Im Schadensfall hat der Markthändler die Kosten für die Beseitigung der Schäden zu übernehmen. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 5 Abs. 5 Verkaufswagen oder Verkaufsstände zeitiger als 1 Stunde vor Beginn des Marktes aufstellt und eine Stunde nach Beendigung der Marktzeit noch nicht beräumt hat; 2. entgegen 5 Abs. 2 die Bodenfläche des Marktbereiches beschädigt; 3. entgegen 5 Abs. 7 den Markt verschmutzt. (2) Absatz 1 gilt nicht soweit Ausnahmen nach dieser Satzung genehmigt wurden. (3) Die in 7 dieser Marktsatzung genannten Ordnungswidrigkeiten können nach 124 Absatz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit 17 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zu Märkten in der Stadt Kurort vom außer Kraft. Kurort, den Dipl.-Ing. (FH) M. Ernst Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs.4 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 3

4 Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 2 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kurort, den Dipl.-Ing. (FH) M. Ernst Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Märkten in der Stadt Kurort Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom (SächsGVbl. Seite 301, bereinigt Seite 445) zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 29.Januar 2008 (SächsGVBl. Seite 138, 158) beschließt der Stadtrat der Stadt von Kurort in seiner Sitzung vom die folgende Satzung: 1 Gebührenerhebung Die Stadt Kurort erhebt für die Benutzung von städtischen Standplätzen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist der Adressat der Standplatzzuweisung (Benutzer). (2) Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner. 3 Höhe der Gebühren (1) Für die Gebührenberechnung sind die Anzahl der Frontmeter maßgebend. Jeder angefangene Meter wird voll berechnet. (2) Die Gebühren werden mit Zuweisung des Standplatzes fällig. Der Quittungsbeleg ist durch den Nutzer aufzubewahren und nicht übertragbar. (3) Die Marktgebühren betragen: Tagesplatz pro lfd. Meter Verkaufsfläche 3,00 Euro Verkaufswagen Pauschalgebühr pro Tag für Strom 230V 2,50 Euro 360 V 4,00 Euro 10,00 Euro Jeder Meter Verkaufsfläche wird auf 3 m Tiefe berechnet. Jeder zusätzliche Meter in der Tiefe wird mit 5,00 Euro pro Frontmeter berechnet. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zu Märkten in der Stadt Kurort vom außer Kraft. Kurort, den Dipl.-Ing.(FH) M. Ernst Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 5. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 6. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 7. der dem Beschluss nach 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 8. vor Ablauf der in 4 Abs.4 SächsGemO genannten Frist c) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder d) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 2 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kurort, den Dipl.-Ing. (FH) M. Ernst Bekanntmachung Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Bergwerk Hammerunterwiesenthal/ Kalkwerk, Gemarkungen, Unterwiesenthal und Hammerunterwiesenthal, Gemeinde Kurort, Landkreis Erzgebirgskreis Auslegung Planunterlagen Das Sächsische Oberbergamt führt auf Antrag der Firma GEOMIN Erzgebirgische Kalkwerke GmbH Lengefeld, Erzgebirge, Kalkwerk 8 das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Bergwerk Hammerunterwiesenthal/ Kalk durch. Es wird gemäß 52 Abs. 2 a i. V. m. 57 a und 57 b Bundesberggesetz (BBergG) als Planfeststellungsverfahren geführt, da das Vorhaben gemäß 57 c BBergG einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Sächsische Oberbergamt. Der Rahmenbetriebsplan enthält die Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens auf der Grundlage der 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird der Rahmenbetriebsplan nach 73 Abs. 3 VwVfG in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Der Rahmenbetriebsplan liegt deshalb zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 10. Juni bis zum 10. Juli 2014 in der Stadtverwaltung, Markt 8, Kurort, 2. Etage zu den Öffnungszeiten Montag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr öffentlich aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, Freiberg oder bei der Stadtverwaltung, Markt 8, Kurort Einwendungen bzw. bei Vereinigungen nach 73 Abs. 3 VwVfG Stellungnahmen gegen den Rahmenbetriebsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung bzw. Stellungnahme muss den Namen und die vollständige leserliche Anschrift des Einwenders bzw. der Vereinigung nach 73 Abs. 3 Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 4

5 VwVfG beinhalten. Sie muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Es besteht kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente. Nach Ablauf der Frist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach 73 Abs. 3 VwVfG ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Verspätete Einwendungen und Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner anzugeben, soweit nicht ein Bevollmächtigter bestellt ist. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Einwendungen insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht, unvollständig oder unleserlich angegeben haben. Sowohl dieser Bekanntmachungstext als auch die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind im Zeitraum der o. g. öffentlichen Auslegung über das Internet unter einsehbar. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig gegen den Rahmenbetriebsplan abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG, sowie die Stellungnahmen der Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, werden in einem Termin erörtert (Erörterungstermin), zu dem eine gesonderte Einladung erfolgt. Die Personen, die Einwendungen haben und die Vereinigungen nach 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG können über den Termin der Erörterung durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebungen von Einwendungen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Kurort, 26. Mai 2014 Dipl.-Ing. (FH) Mirko Ernst Informationen der Stadtverwaltung Stellenausschreibung Anforderungen: -Ausbildung mit touristischer Ausrichtung oder vergleichbares Studium, -freundliches Erscheinungsbild, Teamfähigkeit und Flexibilität, -sicherer Umgang mit den gängigen MS Office Anwendungen, -Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsarbeit, -gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und idealerweise auch in Tschechisch. Aufgaben: -Gästebetreuung und vermittlung, -Betreuung des Museumsbereiches, -Vertretung der Stadt auf Messen. Wir bieten: -eine Vergütung nach dem TVöD, -einen abwechslungsreichen und innovativen Aufgabenbereich, -die professionelle Arbeitsplatzausstattung. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Für weitergehende Informationen können Sie sich gern vertraulich an Mirko Ernst, Tel oder Frau Schlosser, Telefon wenden. Ihre ausführliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum an die Stadtverwaltung Kurort, Markt 8, Kurort oder an s.schlosser@oberwiesenthal.de. Ernst Einladung zum Vereinsstammtisch Ich lade alle Vorsitzenden der Vereine, die Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Bereitschaftsleiterin der Bergwacht recht herzlich zum nächsten Vereinsstammtisch am Mittwoch, 04. Juni 2014, 19:00 Uhr in das Vereinshaus des Heimat- und Sportvereins HSH 08 e. V., er Straße (Sportlerheim am Sportplatz), Kurort OT Hammerunterwiesenthal ein. Besondere Inhalte unserer Veranstaltung sollen die Vorbereitungen für das Marktplatzfest und die Eröffnung des neuen Kulturzentrums mit Museum, Bibliothek und Gästeinformation, die Veranstaltungs- und Terminplanung 2014, die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern im Erzgebirgskreis sowie aktuelle Themen aus der Stadtverwaltung sein. Im Falle Ihrer Verhinderung wäre es schön, wenn ein kompetenter Vertreter Ihres Vereins oder Ihrer Institution teilnehmen könnte. Ernst Die Stadt Kurort im Erzgebirge schreibt zum die Stelle Mitarbeiter/in Gästeinformation in einem Umfang von 40 Wochenstunden für das neu entstehende Kulturzentrum aus. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 5

6 Gartengrundstücke zu verpachten Unterhalb der ehemaligen Autowaschanlage, Annaberger Straße 62 A sind Gartengrundstücke a 240 bzw. 300 m² zu vergeben. Der Pachtzins beträgt jährlich EUR 0,31/ m². Die Grundstücke sind nur zur gärtnerischen Nutzung zugelassen. Wasser- und Stromanschluss stehen nicht zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Heidrun Fischer, Liegenschaften, Zimmer 23, Tel.-Nr Ernst Garage zu vermieten Die Stadt bietet ab sofort im Garagenkomplex Sparingberg, 7. Reihe eine Garage zur Miete an. Der Mietzins beträgt EUR 10,00/ Monat. Ein Stromanschluss steht nicht zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Heidrun Fischer, Liegenschaften, Zimmer 23, Tel.-Nr Ernst Garagenkomplex Sparingberg Der Vorstand des Garagenkomplexes Sparingberg sucht ab dem 01. Juli 2014 einen Verantwortlichen für die Übernahme der Energieabrechnung. Bei Interesse erhalten Sie die Kontaktdaten des Garagenvorstandes von Frau Heidrun Fischer, Liegenschaften, Zimmer 23, Tel.-Nr Ernst Markttage 2014 Liebe Einwohner und Gäste von Kurort! Wie jedes Jahr wird in der Zeit von Mai bis Oktober wieder jeweils donnerstags ein Markt stattfinden. Fällt der Donnerstag auf einen Feiertag, so fällt der Markt aus. Der Jahrmarkt (großer Markt) wird 1 x monatlich (jeden 2. Donnerstag im Monat) durchgeführt. Der erste Markttag in diesem Jahr ist der 08. Mai, gleich beginnend mit dem Großen Markt. Wir gratulieren! Frau Gertraute Nowak, Lange Gasse 15, am zum 83. Geburtstag, Frau Elfriede Elster, Werner-Seelenbinder-Straße 24, am zum 86. Geburtstag, Herrn Udo Kaden, Alte Poststraße 11, am zum 75. Geburtstag, Herrn Herbert Öhmt, Keilbergstraße 39, am zum 83. Geburtstag, Herrn Rudi Dettlaff, Zechenstraße 49, am zum 82. Geburtstag, Frau Brunhilde Kreutel, Annaberger Straße 21, am zum 83. Geburtstag, Herrn Manfred Willomitzer, Böhmische Straße 24, am zum 81. Geburtstag, Herrrn Roland Hertelt, Keilbergstraße 37, am zum 80. Geburtstag, Frau Helga Ehm, Am Berg 1, am zu 77. Geburtstag, Herrn Heinz Nestler, Zechenstraße 14, am zum 76. Geburtstag, Herrn Walter Stütz, Karl-Hertelt-Straße 6, am zum 85. Geburtstag, Herrn Johannes Richter, Annaberger Straße 64, am zum 83. Geburtstag, Frau Gertrud Faßmann, Zechenstraße 15, am zum 93. Geburtstag, Herrn Heinz Gahler, Karlsbader Straße 14, am zum 84. Geburtstag, Frau Liesbeth Petzi, Zechenstraße 29, am zum 88. Geburtstag, Frau Ursula Huß, Bruno-Böttger-Straße 2, am zum 77. Geburtstag, Herrn Werner Nestler, Bergstraße 28, am zum 75. Geburtstag, Herrn Rudolf Hieke, Annaberger Straße 58, am zum 80. Geburtstag, Frau Ursula Roth, Werner-Seelenbinder-Straße 24, am zum 75. Geburtstag, Frau Erika Singer, Zechenstraße 23, am zum 80. Geburtstag, Frau Irene Hinke, Werner-Seelenbinder-Straße 40, am zum 80. Geburtstag, Frau Helga Roscher, Annaberger Straße 109, am zum 77. Geburtstag, Frau Johanne Frede, Karlsbader Straße 28, am zum 83. Geburtstag. Im Ortsteil Hammerunterwiesenthal gratulieren wir: Herrn Helmut Heß, er Straße 6, am zum 79. Geburtstag. Frau Ingeburg Pöhler, Annaberger Straße 99, am zum 76. Geburtstag, Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 6

7 Informationen (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Information für private Haushalte Gewerbliche Sammlungen von Abfällen Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger des Erzgebirgskreises, sicherlich sind Ihnen die Handzettel oder Aufrufe zur Sammlung von Alttextilien, Schrott, Haushaltsgeräten und anderen Gegenständen bekannt, die Sie von Zeit zu Zeit in Ihrem Briefkasten oder am Hausaushang finden. Bitte beachten Sie dann, dass diese Sammlungen weder vom Erzgebirgskreis noch vom Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) organisiert werden. Bei einer seriösen Sammlung sind Firmenanschrift und Telefonnummer angegeben. Es muss erkennbar sein, welcher Zweck (gemeinnützig oder rein gewerblich) mit der Sammlung verfolgt wird. Oftmals wird auch nur mit vermeintlich sozialen Zwecken geworben. Die Erfassung von ausgedienten elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten ist ausschließlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (hier: dem ZAS) sowie den Herstellern und Vertreibern solcher Geräte vorbehalten. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Derartige Sammlungen führen auch oft dazu, dass die zur Abholung bereitgestellten Gegenstände aussortiert werden und nicht verwertbare oder wenig Gewinn versprechende Stücke liegen bleiben. Die Aufwendungen für die Entsorgung der nicht abgeholten Gegenstände tragen Sie als Bürger entweder als Verursacher direkt oder als Steuerzahler. Nicht selten kommt es zusätzlich zu weiteren wilden Ablagerungen von anderen Abfällen, die das Wohnumfeld beeinträchtigen und eine Gefährdung für Andere mit sich bringen können. Als Abfallerzeuger tragen Sie die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle. Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im Erzgebirgskreis ist durch das flächendeckende Sammelsystem des ZAS für gemischte Siedlungsabfälle und getrennte Fraktionen, wie z. B. Papier, hinreichend ausgebaut und gesichert. Ihnen stehen weiterhin in den derzeit 16 Wertstoffhöfen des ZAS umfassende Möglichkeiten zur Trennung und ordnungsgemäßen Verwertung Ihrer Abfälle zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Abfällen, einschließlich Elektrogeräte, sind bürgerfreundlich gestaltet. Nicht zuletzt ist die gebührenfreie Abholung von Sperrabfall mit der Sperrabfallkarte zweimal pro Person und Jahr jeweils 5 m³ zu nennen. Handeln Sie bitte verantwortungsbewusst und beteiligen Sie sich nicht an unseriösen Sammlungen. Gemeinsam für den ländlichen Raum Das Westerzgebirge bewirbt sich in den kommenden Monaten um Anerkennung des LEADER-Status , damit die Entwicklung der ländlichen Orte und Ortsteile unserer Region auch weiterhin mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds und dem Freistaat Sachsen unterstützt werden kann. Für diese Bewerbung suchen wir Menschen aus unserer Region, die gern hier leben, sich für ihre Region einsetzen und mit guten Ideen die Zukunft unserer Region aktiv mitgestalten wollen. Ob Dorfbewohner, Mittelständler oder Verein Sie alle können an dieser Bewerbung mitarbeiten. Dazu hat der Verein Zukunft Westerzgebirge e.v. als Träger der Bewerbung vier Arbeitsgruppen gebildet, in denen unsere Zukunftsthemen diskutiert werden: - Natürliche Ressourcen - Wirtschaft und Arbeit - Lebensqualität - Organisatorisches Thematische Hinweise zu den Arbeitsgruppen sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: Haben Sie Fragen oder Interesse an der Mitarbeit in einer der Arbeitsgruppen? Dann wenden Sie sich an: Zukunft Westerzgebirge e.v. Schneeberger Str Bockau Ansprechpartner: Gerd-Reiner Kuttner und Annett Lorenz Telefon-Nummer: info@zukunft-westerzgebirge.de Die Gästeinformation gibt bekannt (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Tourismusverband Erzgebirge e.v. Adam-Ries-Straße Annaberg-Buchholz Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) Mail: a.eichler@erzgebirge-tourismus.de Web: Liebe Wander- und Naturfreunde, der Tourismusverband Erzgebirge e.v. und die Freiberger Brauhaus GmbH, suchen Tourentester die den schönen Frühsommer nutzen wollen, um die Wanderregion Erzgebirge kennen zu lernen und uns bei der Neuauflage der Wanderbroschüre Wanderlust im Erzgebirge zu unterstützen. Diese soll Ende 2014 zur Vorbereitung der Wandersaison 2015 erscheinen. Wir möchten künftig verstärkt darauf achten, dass die Qualität der Touren verbessert wird. Der Wanderer soll sich anhand der Beschreibungen und der Kartenübersicht in der Broschüre gut orientieren können und die beschriebenen Touren auch so vorfinden. Weitere Informationen erhalten Sie im ZAS, Abfallberatung, unter der Rufnummer und sowie im Referat Umwelt und Forst, Sachgebiet Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz des Erzgebirgskreises unter und Ganz wichtig sind hierbei vor allem eine gute und durchgängige Ausschilderung und eine wanderfreundliche Wegebeschaffenheit und Infrastruktur. Um die Qualität der Touren zu verbessern, sollen die bereits veröffentlichten Tourenvorschläge nun alle getestet werden. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 7

8 Wie werden Sie Tourentester? 1. Sie melden sich bei Anke Eichler telefonisch über oder per Mail an. Dort erhalten Sie den Fragebogen, die aktuelle Wanderbroschüre und die Angaben zur Tour, die Sie testen werden. Die Absprache dient vor allem der Koordinierung der Touren, denn es sollen nach Möglichkeit alle Touren getestet werden und diese auch möglichst von Wanderern, die nicht aus dem Ort kommen, in dem eine Tour getestet werden soll. 2. Sie wandern die Tour ab und füllen den Fragebogen aus. Dieser enthält allgemeine Fragen zur Tour sowie zur Beschilderung, Routenführung, Wegbeschaffenheit und Infrastruktur. 3. Je genauer Sie die Tour(en) auswerten, ihre Angaben durch Fotos oder GPS-Angaben untersetzen, desto besser können Mängel beseitigt und Hinweise in die neue Broschüre aufgenommen werden. 4. Den Fragebogen mit den ergänzenden Unterlagen senden Sie dann an uns zurück. Einsendeschluss ist der 18. Juli Unter allen Testern verlosen wir eine Freiberger Brauhausführung für bis zu 5 Personen inklusive Verkostung und deftigem Imbiss, Freiberger Campingbänke, eine freie Fahrt mit dem Braumeisters Dampfzug, sowie 10 ERZGEBIRGSCARDS incl. 100 x freien Eintritt und 31 attraktive Ermäßigungen im gesamten Erzgebirge. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie beim großen Wandertourentest Erzgebirge mitmachen würden und danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Unterstützung Mit freundlichen Grüßen Veronika Hiebl Geschäftsführerin Mirko Ernst ist sich sicher Die er werden sich als kämpferisch und fit erweisen. Die Gesundheitsaktion ist ein gesundes Zeichen für mehr Bewegung und Sport ohne erhobenen Zeigefinger. Die Wettkampfregeln sind einfach: Bei der Gesundheitsaktion starten in jeder Stadt 60 Teilnehmer für je 2 Minuten auf einem baugleichen Ergometer. Kinder unter 6 Jahren erhalten einen Bonus auf einem Kinderfahrrad und werden vom Maskottchen Max der DAKs begleitet. Gewonnen hat die Stadt, welche die meisten Kilometer geradelt hat. Nach der Tour durch das Land gibt es die begehrten Siegerpokale durch die Schirmherrin. Der Wettbewerb steht unter dem Motto: In die Pedale, fertig, los und hat einen ernsten Hintergrund erklärt Jörg Ziehe, Leiter der DAK-Gesundheit aus Annaberg: Der Fitness-Check für die Städte in Sachsen jährt sich nun schon zum elften Mal. Im Bundesvergleich liegt der Krankenstand in den ostdeutschen Ländern seit Jahren deutlich höher. Der öffentliche Wettkampf auf dem Ergometer ist erlebbare Prävention. Wir setzen bewusst ein Zeichen für mehr Bewegung und vor allem für Eigeninitiative. Ziehe weiter: Da die Gesundheitsvorsorge möglichst früh beginnen soll, wollen wir, dass viele Familien mit Kindern beim Städtewettkampf mitmachen. Max der DAKs begleitet die Gesundheitsaktion und jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Der DAK-Städtewettkampf in ist wie im Vorjahr eingebunden in den Benefizlauf des Elternvereins krebskranker Kinder e. V. Chemnitz. Weitere Informationen gibt es im Servicezentrum der DAK-Gesundheit in Annaberg. Jörg Ziehe Adam-Ries-Str. 57 b Annaberg-Buchholz Tel.: joerg.ziehe@dak.de DAK-Städtewettkampf 2014 in : Radeln auf dem Ergometer - Fitteste Städte in Sachsen gesucht, Zum elften Mal tourt der DAK- Städtewettkampf mit den Ergometern durch den Freistaat. Das Motto lautet: In die Pedale, fertig, los. Am startet an der Freilichtbühne am Skihang Vierenstraße um Uhr der Wettkampf. Die Staatsministerin für Soziales Christine Clauß ist erneut Schirmherrin der Gesundheitsaktion sucht die Kasse wieder die fittesten Städte im Bundesland. ist die vierte Station der Tour durch den Freistaat. Insgesamt nehmen zehn Städte von April bis September 2014 am Wettkampf teil. Die Aktion hat Tradition und für gilt es, das Ergebnis aus dem Vorjahr zu halten oder gar zu verbessern. Beim letzten Wettradeln in der sächsischen Stadt belegte den 4. Platz. Es beteiligen sich, Politiker, Chefs aus Firmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Kinder und Jugendliche an der Aktion. Ernährung. Bewegung. Bandmaß. Das sind die drei Säulen unserer Gesundheit. Und Gesundheit ist Lebensqualität, ist Selbstfindung und Selbstverwirklichung. Mit dem DAK- Städtewettkampf gibt es nun seit mittlerweile 11 Jahren eine gelungene Präventionsaktion für mehr Bewegung und damit mehr Gesundheit. Egal, ob Vereine, Familien oder Einzelradler. Jeder trägt zum Gelingen der Aktion bei und zeigt, wie schön Sport sein kann und wie wichtig. Denn Sport hilft auch in schwierigen Lebenslagen, ermöglicht soziale Teilhabe und ist oft ein Weg aus der Isolation, sagt Staatsministerin Christine Clauß. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 8

9 Veranstaltungen & Freizeitmöglichkeiten Juni 2014 TRADITION & KULTUR Beschreibung Ort Zeit Kontakt 07. Juni Anton-Günther-Liedersingen Heiteres und Besinnliches von Anton Günther Kirche St. Anna in Bozi Dar 10:30 Uhr Kirche St. Anna Boží Dar, CZ 14. Juni Dampfzugfahrt ins Suppenland Erleben Sie einen interessanten und kurzweiligen Tag rund um das kulinarische Thema Suppe. Hinweis: Reservierung erwünscht! Bahnhof Kurort 10:00-14:15 Uhr SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: Juni Kaffeeklatsch mit Jens Weißflog und Gästen Skisprungolympiasieger Jens Weißflog plaudert bei Kaffee und Kuchen über seine leistungssportliche Laufbahn. Sie können Jens Weißflog mit Fragen löchern. Eintritt: 9,90 (incl. 1 Kännchen Kaffe und 1 Stück Torte ihrer Wahl), Tischreservierung erwünscht Jens Weißflog Appartementhotel 15:00 Uhr Jens Weißflog Appartementhotel, Emil-Riedel-Straße 50, Tel.: Juni Buchpräsentation "Spuren des Erfolgs" von Eberhard und Peter Riedel Café König 19:30 Uhr Café König, Brauhausstraße 6 Tel.: Juni Werkstattführung bei der Fichtelbergbahn Sie sind technikinteressiert? Wollten Sie schon immer einmal einen Lokschuppen von innen sehen? Bei der Fichtelbergbahn im Kurort haben Sie die Möglichkeit hinter die Kulissen der 2002 bis 2004 neuerbauten Lokeinstellhalle inklusive Werkstatt zu blicken. Weitere Termine erfragen Sie unter Preise Erwachsener: 3,00, Kinder: 2 Euro Bahnhof Kurort 11:00 Uhr SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: Juni Grillfest mit geführten Motorradtouren Geführte Motorradtouren mit anschließendem Grillfest und Live-Musik am Abend Relaxhotel Sachsenbaude 10:00 22:00 Uhr Relaxhotel Sachsenbaude, Fichtelbergstraße 4, Tel.: u. 28. Juni KräuterZauber hochprozentig Dampfzugfahrt mit Schnapsverkostung und Schaudestillation Hinweis: Reservierung erwünscht! Bahnhof Kurort 14:49-17:38 Uhr SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: , 14. u. 28. Juni Stadtführung mit dem Klöppelweibl 3,00 p.p. ohne Gästekarte, 2,00 p.p. mit Gästekarte Kinder bis 16 Jahre frei Rathaus Kurort 10:00 12:00 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 9

10 Dienstag u. Freitag Geschichtliches über berichtet vom er Klöppelweibl Treff: Hotelbar Rathaushotels Di: 17:00 17:30 Uhr Fr: 17:30-18:00 Uhr Rathaushotels, Markt 15, Tel.: Sonntag Läuten der Friedensglocke auf dem Fichtelbergplateau Erklärungen zur Glocke und allerlei Wissenswertes Fichtelbergplateau 16:00 Uhr Hotel Fichtelberghaus, Fichtelbergstraße 8, Tel.: Tag Klöppeln in der Wiesenthaler Klöppelstub Rechts rein, links raus, kreuzen das Klöppeln ausprobieren Dienstag: Schauklöppeln ab 14:00 16:00 Uhr Mittwoch: Kinderklöppeln 13:30 17:00 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub 09:00 18:00 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub, Markt 10, Tel.: SPORT & AKTIV 15. Juni Beschreibung Ort Zeit Kontakt 3. Fichtelberg-Radmarathon 600 gut trainierte Hobby-Radfahrerinnen und Radfahrer nehmen den schweren Kurs von der Chemnitzer Innenstadt hinauf auf den höchsten Berg Sachsens "unter die Räder". Dieser Ritt über 73 km und 1685 (!) Höhenmeter stellt für Freizeit-Sportler eine anspruchsvolle sportliche Herausforderung dar, die einen guten Trainingszustand erfordert. Chemnitz bis Fichtelbergplateau 09:00 Uhr Stadtsportbund Chemnitz, Reichenhainer Str. 154, Chemnitz Tel.: Juni Benefizlauf 2014 und seine Gäste laufen für Familien mit krebskranken Kindern. Freilichtbühne 16:30 Uhr Elternverein krebskranker Kinder e.v., Rudolf-Krahl- Str.61a, Chemnitz Tel.: , 12. u. 27. Juni Auf Entdeckertour zwischen Fichtelberg und Klinovec Tour 3 in das Naturschutzgebiet Zechengrund - weiter nach Bozi Dar - über das Torfmoor und dem Christkindelweg zurück nach Gesamtlänge: 18 km Erwachsene 5,00 /Person, Kinder bis 16 Jahre frei, Kinder ab 16 Jahre 2,50, Auszubildende u. Studenten 2,50 Rathaus Kurort 09:30-16:00 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub, Markt 10, Tel.: u. 19. Juni Auf Entdeckertour zwischen Fichtelberg und Klinovec Tour 4 sehr anspruchsvoller Anstieg auf den Keilberg - von dort aus geht es auf den Fichtelberg zurück nach Gesamtlänge ca. 18 km Höhenunterschied: 330 m Erwachsene 5,00 /Person, Kinder bis 16 Jahre frei, Kinder ab 16 Jahre 2,50, Auszubildende u. Studenten 2,50 Rathaus Kurort 09:30-16:00 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub, Markt 10, Tel.: Montag Immer montags bringt Sie unser Wander- & Erlebnisbus ganz nach oben! Wir laden Sie ein, mit uns auf Entdeckertour zu gehen. Preise 5,00 p.p., Kinder bis 16 Jahren frei Rathaus Kurort 09:00 17:30 Uhr ski + sport Kowarik, Breite Gasse 4 Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 10

11 Dienstag "Gipfelstürmer" - Erkunden Sie mit uns gemeinsam die höchsten Berge des Erzgebirges! Strecke: ca. 13 km, Dauer: ca. 3-4 Stunden Preise: Erwachsene EUR 5,00 p.p., Kinder bis 12 Jahre frei, von Jahren EUR 3,00 p.p. Wanderung auf den Fichtelberg oder der Keilberg Trittsicherheit und Grundkondition erforderlich! Für weitere Infos kann gern unter der Nummer angerufen werden! Rathaus Kurort 09:30 13:30 Uhr ski + sport Kowarik, Breite Gasse 4 Tel.: Mittwoch Nordic Walking Lauftreff Hier finden sich alle Nordic Walking Begeisterten zusammen, die die Strecken rund um nicht allein erkunden wollen. 3,50 p.p. ohne Gästekarte, 2,50 p.p. mit Gästekarte Bitte informieren Sie sich vorher unter: , da sich der Treffpunkt ändern kann. KINDER & JUGENDLICHE Waldeck Treff: 19:00 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: Beschreibung Ort Zeit Kontakt 01. Juni Kindertag der offenen Tür bei der Fichtelbergbahn bis zu 4 Kinder in Begleitung eines Erwachsenen fahren kostenfrei, im Bistrowagen zahlen Kinder für 1 Paar Wiener und ein Getränk nur 2,90 Bahnhof Kurort 10:15 19:10 Uhr SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: Juni Märchenfest im Regenbogenhaus Kita Regenbogen 17:00 Uhr JUH e.v./kv Erzgebirge/ Kita Regenbogen, Zechenstr. 19A, Tel.: Donnerstag Kreativvormittag für Groß und Klein zum Thema "Frühlingsbasteln Anmeldung erwünscht unter ! Es ist täglich von 09:00-18:00 Uhr, außer freitags bis 14:00 Uhr, für Sie geöffnet. Familienzentrum 10:00-12:00 Uhr Familienzentrum e.v., Annaberger Straße 85, Tel.: NACHTLEBEN & UNTERHALTUNG 21. Juni Beschreibung Ort Zeit Kontakt Brunnenfest ab 14:00 Uhr Grillfest mit gemütlichem Beisammensein und Musik Faschingsbrunnen gegenüber Pension Herberger 14:00 Uhr er Skifasching, Karlsbader Straße 5, Tel.: Montag Erzgebirgsabend AHORN Hotel Am Fichtelberg 20:00 Uhr AHORN Hotel Am Fichtelberg, Karlsbader Straße 40 Tel.: Mittwoch Kaffeehausmusik Café König 15:00 16:00 Uhr Café König, Brauhausstraße 6 Tel.: Donnerstag Live Musik Die wohl urigste, originellste und gemütlichste Art Musik Live zu erleben. Prijut12 21:00 24:00 Uhr Prijut12, Vierenstraße 3c, Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 11

12 Freitag Tanzabend mit Livemusik AHORN Hotel Am Fichtelberg 20:00 Uhr AHORN Hotel Am Fichtelberg, Karlsbader Straße 40 Tel.: Dienstag u. Samstag Hotelparty/ DJ-Tanz AHORN Hotel Am Fichtelberg 20:00 Uhr AHORN Hotel Am Fichtelberg, Karlsbader Straße 40 Tel.: ESSEN & TRINKEN Beschreibung Ort Zeit Kontakt 08. Juni Pfingstbrunch EUR 19,90 pro Person Reservierung unter / erwünscht! Relaxhotel Sachsenbaude 11:30 14:30 Uhr Relaxhotel Sachsenbaude, Fichtelbergstraße 4, Tel.: Dienstag k1 Schokotraum-Tag Dienstag bekommst Du zum Eisbecher "Schokotraum" einen kleinen Kaffee gratis! Gönn Dir was! k1 Sporthotel 11:00 17:00 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Freitag k1 Milchshake-Tag Freitag erhältst Du in der k1 cafébar zwei Florida-Eis Milchshakes Deiner Wahl zum Preis von einem! Schokolade, Vanille oder Frucht? Probier's aus und genieß den Sommer! k1 Sporthotel 11:00 17:00 Uhr k1 Sporthotel, Vierenstraße 14, Tel.: Sonntag Großer Familienbrunch inkl. Kuchen und Eisbuffet für 15,00 p.p., Kinder zahlen nach Größe Hinweis: Wir bitten um Voranmeldung! Panorama Hotel ab 11:45 Uhr Panorama Hotel, Vierenstraße 11, Tel.: KIRCHE / GOTTESDIENSTE Sonntag, Exaudi 10:00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst Martin-Luther-Kirche in Sonntag, Pfingstsonntag Montag, Pfingstmontag Sonntag, Trinitatis Sonntag, nach Trinitatis 08:30 Uhr: Festgottesdienst 10:00 Uhr: Gemeinsamer GD im Bethlehemstift in Neudorf 10:00 Uhr: GD zur Jubelkonfirmation zugleich ist Kindergottesdienst 10:00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst Dienstag, Johannistag 16:00 Uhr: Andacht auf dem Friedhof Sonntag, nach Trinitatis 10:00 Uhr: Sommerfest in Tellerhäuser mit Döhler und Scheufler Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 12

13 Sonntag, Exaudi 08:30 Uhr: Abendmahlsgottesdienst Philipp-Melanchthon-Kirche in Hammerunterwiesenthal Sonntag, Pfingstsonntag Montag, Pfingstmontag Sonntag, Trinitatis Sonntag, nach Trinitatis Dienstag, Johannistag Sonntag, nach Trinitatis 10:00 Uhr: Festgottesdienst 10:00 Uhr: Posaunen-GD im Bethlehemstift in Neudorf 10:00 Uhr: Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in 08:30 Uhr: Abendmahlsgottesdienst 18:00 Uhr: Andacht auf dem Friedhof 10:00 Uhr: Sommerfest in Tellerhäuser mit Döhler und Scheufler Am Sonntag jeweils Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Änderungen vorbehalten! Für die Richtigkeit der Angaben sind die Anbieter selbst verantwortlich. Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 13

14 Veranstaltungshighlights 2014 ab Juli 2014 Beschreibung Ort Zeit Kontakt 05. Juli Jahreskonzert des Chorensemble e. V. Martin-Luther- Kirche in 20:00 Uhr Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Fichtelberg, Bahnhofstraße 2, Tel.: u. 20. Juli 1. Erzgebirgische Eisenbahn- und Oldtimer- Erlebnistage mit Kräuter-Zauber hochprozentig und Werkstattführungen Bahnhof Kurort ganztägig SDG mbh, Bahnhofstraße 7, Tel.: August er Marktplatzfest Buntes Markttreiben Bastelstraßen, Flohmarkt, Erzgebirgischen Traditionen in der Handwerkermeile, ein vielfältiges musikalisches Unterhaltungsprogramm bis Mitternacht, reichhaltige Kinderprogramm für die ganze Familie sowie kulinarische Leckerbissen und eine Auswahl kühler Getränke Marktplatz, Kurort Ab 10:00 Uhr Freitags ab 19:00 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: August Wandertour Bimmelbahn trifft auf Goldmädels geführte Wanderung über 15 Kilometer vom Treffpunkt Bahnhof Kurort zum Haltepunkt Vierenstraße, die Rückfahrt genießen Sie dann im Dampfzug der Fichtelbergbahn Weitere Termine erfragen Sie unter Bahnhof Kurort 09:30 14:30 Uhr Wiesenthaler Klöppelstub, Markt 10, Tel.: August FIS Sommer Grand Prix der Nordischen Kombination die Weltelite trifft sich zu spannenden Wettkämpfen in der Stadt am Fichtelberg Fichtelbergschanze und Stadtzentrum ganztägig WSC Erzgebirge, Fichtelbergstraße 1 A, Tel.: August 18. Vier-Hübel-Tour Mountain-Bike Tour über 4 Berge des Erzgebirges: Bärenstein-Pöhlberg-Scheibenberg und Fichtelberg Ziel ist der höchste Gipfel Sachsens der 1215 m hohe Fichtelberg Marktplatz, Kurort 10:00 Uhr er Sportverein, Tel.: September Wanderwochen Herbst 2014 täglich findet eine geführte Wanderung zu den beliebtesten Zielen rund um Kurort, Fichtelberg und Keilberg statt Rathaus Kurort Treff: 09:30 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 14

15 04. Oktober Mini-Skifliegen Skispringen der kleinsten Nachwuchssportler (5 bis 8 Jahre) auf der Kö-Fried-Schanze (9m) Schanzenareal Kurort 12:00 Uhr WSC Erzgebirge, Fichtelbergstraße 1A, Tel.: Oktober Dampfzugfahrt ins Suppenland Erleben Sie einen interessanten und kurzweiligen Tag rund um das kulinarische Thema Suppe. Hinweis: Reservierung erwünscht! Weitere Termine erfragen Sie unter Bahnhof Kurort 10:00 14:15 Uhr SDG mbh Bahnhofstraße 7, Tel.: November Faschingsauftakt des er Skifasching Schlüsselübergabe am Rathaus durch den, es erklingen der er Faschingsruf Ski Tamm und der Wiesenthaler Schneewalzer und die ersten Büttenreden... Rathaus Kurort 11:11 Uhr er Skifasching, Tel.: November - 24.Dezember Wiesenthaler Advent Kleiner Adventsmarkt mit erzgebirgischen Weihnachtstraditionen: Pyramide anschieben, weihnachtliche Klänge vor der Pyramide, Überraschungen aus dem Wiesenthaler Adventstürchen, dazu erzgebirgische Leckerbissen und heiße Getränke Marktplatz, Kurort 10:00 Uhr Rathaus/ Gästeinformation Markt 8 Tel.: u. 28. Dezember Weihnachts- und Benefizkonzert des er Chorensembles Wunderschöne Weihnachtsmusik nicht nur aus dem Erzgebirge, besinnliche Geschichten rund um die Weihnachtszeit Martin-Luther- Kirche, Kurort 20:00 Uhr Chorensemble e.v. Tel.: Änderungen vorbehalten! Für die Richtigkeit der Angaben sind die Anbieter selbst verantwortlich. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Gästeinformation Kurort, Markt 8, Kurort Tel.: Öffnungszeiten: Mo Fr 09:00 17:00 Uhr Sa, So, Feiertag 10:00 13:00 Uhr auf Facebook Amts- und Informationsblatt der Stadt Kurort 1. Ausgabe Juni 2014 Seite 15

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