Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v.

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1 Geschäftsordnung Für Reisekostenerstattung, Telefon-/ Faxgebührenersatz, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungskosten, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zahlungen Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v.

2 I N H A L T Vorwort 01.0 Auslagenersatz/ -erstattung 02.0 Reisekostenerstattung 02.1 Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln 02.2 Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug (Kilometergeld) 02.3 Verpflegungsmehraufwendungen 02.4 Übernachtungsgelder 02.5 Reisenebenkosten 03.0 Bewirtungskosten 04.0 Pauschale Aufwandsentschädigung 05.0 Spenden anlässlich Vereinsjubiläen 06.0 Präsente anlässlich Abteilungsjubiläen 07.0 Spenden anlässlich Standeinweihungen 08.0 Spenden/Präsente anlässlich Fahnenweihen 09.0 Zuschüsse für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften bzw. vergleichbaren Wettkämpfen 10.0 Internet-Betreuung Beschluss

3 Vorwort Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass Ausgaben, die allein im Interesse des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v. stehen, nicht zulasten des Privatvermögens der Vorstandsmitglieder gehen, sondern vom Auftraggeber erstattet werden. Auch zur Anerkennung und Aufwertung des Ehrenamtes ist eine Kostenerstattung, die dem Sinn und Zweck des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v. entspricht, geboten. Eine Neuordnung der Auslagenerstattungen, Reisekostenabrechnungen und andere Zuwendungen/Zuschüsse war notwendig, da in den vergangenen Jahren viele Veränderungen, besonders auch im Einkommensteuerrecht, eingetreten sind. Bei dieser nun anstehenden Neuordnung sind einerseits die Bestimmungen im 2 unserer Satzung zu beachten, andererseits sollen aber auch die steuerlichen Vorschriften berücksichtigt werden, vor allem dann, wenn es um steuerfreie Höchstbeträge geht, damit das einzelne Vorstandsmitglied nicht aus der Tätigkeit für den Schützenkreis Wesermünde- Süd e.v. allein heraus steuerpflichtig wird. In diesem Zusammenhang wurde die Gelegenheit genutzt, möglichst alle anfallenden Kostenerstattungen zur besseren Übersicht in einer Geschäftsordnung zusammenzufassen Auslagenersatz/-erstattung Ausgaben, die für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. getätigt werden, werden gegen Quittungen oder ähnliche Belege im Einzelnen abgerechnet und ersetzt. Hierunter fallen zum Beispiel Portokosten, Büromaterial und andere Auslagen Reisekostenerstattung Gemäß 4 EstG sind Reisekosten - Fahrtkosten - Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder) - Übernachtungskosten und - Reisenebenkosten, wenn diese so gut wie ausschließlich durch die Tätigkeit für den Auftraggeber entstehen. Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. erstattet im Einzelnen folgende Reisekosten, wenn diese in seinem Auftrag entstanden sind.

4 02.1 Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. erstattet gegen Vorlage von Quittungen oder ähnlichen Belegen den entrichteten Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge, wie zum Beispiel Platzkarte oder ICE-Zuschlag Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug (Kilometergeld) Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. erstattet für jeden gefahrenen Kilometer ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten für Fahrten mit dem: PKW EUR 0, Motorrad/Motorroller EUR 0, Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder) Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. zahlt ein Tagegeld von EUR 5,50 pro Tag, und zwar auch unter 8 Stunden Abwesenheit (inkl. An- und Abfahrt) vom Wohnort. Übernimmt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. die Kosten für ein Mittagessen an einem Tag, dann entfällt die Zahlung eines Tagegeldes. Für den Fall, dass eine Abwesenheit vom Wohnort von weniger als 8 Stunden vorliegt, ist dieser Betrag beim Empfänger steuerpflichtig Übernachtungskosten Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft für die Übernachtung. Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. erstattet die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten gegen Einzelnachweis Reisenebenkosten Reisenebenkosten sind tatsächliche Aufwendungen zum Beispiel für die Beförderung, Aufbewahrung und Versicherung von Gepäck; Parkgebühren für den benutzten PKW gehören beispielsweise auch dazu. Die Reisenebenkosten werden vom Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. gegen Einzelnachweis erstattet.

5 03.0 Bewirtungskosten Die von den Vorstandsmitgliedern anlässlich der Vorstandssitzung verzehrten Getränke werden vom Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. gezahlt. Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. übernimmt die Kosten für ein Mittagessen anlässlich der Kreismeisterschaften für die Vorstandsmitglieder bzw. freiwilligen Helfer, die als Aufsicht oder in ähnlicher Funktion für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. tätig sind. In diesem Fall wird kein Tagegeld gezahlt. Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. erstattet Vorstandsmitgliedern angemessene Bewirtungskosten, die diesen bei der Ausübung ihrer Funktion für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. tatsächlich entstanden sind. Die tatsächlichen angefallenen Bewirtungskosten müssen durch geeignete Quittungen oder andere Belege nachgewiesen werden. Unverhältnismäßig hohe Bewirtungskosten werden vom Wesermünde-Süd e.v. nicht erstattet bzw. gezahlt. Schützenkreis 04.0 Pauschale Aufwandsentschädigungen Über die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten entscheidet der Schützenkreis Wesermünde e.v. im Einzelfall. Hierunter fällt zum Beispiel die leihweise Überlassung des privaten PC s durch ein Vorstandsmitglied zur zeitweisen Nutzung im Interesse des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v Spenden anlässlich Vereinsjubiläen Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. spendet - ohne dass hieraus Rechte von den Mitgliedern abgeleitet werden können folgende Beiträge anlässlich der nachstehenden Vereinsjubiläen: 05.1 für 25 Jahre EUR 25, für 50 Jahre EUR 40, für 75 Jahre EUR 50, für 100 Jahre EUR 65, für 125 Jahre EUR 75, für 150 Jahre EUR 90,00

6 05.7 für 175 Jahre EUR 100, für 200 Jahre EUR 120,00 Die vorgenannten Spenden sollen in einem geeigneten Rahmen überreicht werden Präsente anlässlich Abteilungsjubiläen Begeht eine Abteilung eines Vereins ein Jubiläum, zum Beispiel die Damen- Abteilung des Schützenvereins, und es erfolgt eine Einladung an den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v., dann wird der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v. ein Präsent im Wert von bis zu EUR 20,00 dem Gastgeber in geeigneter Form überreichen. Ersatzweise kann auch ein Geldpräsent (Scheck) überreicht werden Spenden anlässlich Standeinweihung Wird der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. anlässlich einer Standeinweihung eingeladen, so überreicht der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v. eine Spende in geeigneter Form in Höhe von: 07.1 EUR 100,00 bei einem Neubau 07.2 EUR 50,00 bei einem Umbau und Wiedereröffnung Spenden/Präsente anlässlich Fahnenweihe Wird der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. anlässlich einer Fahnenweihe eingeladen, so überreicht der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v. eine Spende in geeigneter Form in Höhe von EUR 25,00. Außerdem wird ein Fahnennagel gestiftet. Der Wert eines Fahnennagels ist zurzeit mit ca. EUR 25,00 anzusetzen Zuschüsse für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften bzw. vergleichbaren Wettbewerben Zur Förderung des Sportschießens zahlt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. einen Zuschuss an die Sportschützen, die an den o.g. Wettkämpfen

7 teilgenommen haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Entfernung zum Austragungsort des betreffenden Wettkampfes, und zwar 09.1 EUR 25,00 pro Teilnehmer, wenn der Austragungsort max. 500 km entfernt ist; 09.2 EUR 50,00 pro Teilnehmer, wenn der Austragungsort mehr als 500 km entfernt ist Internet-Betreuung Zur Abgeltung der Kosten, die durch die Betreuung und Pflege des Internet- Auftritts des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.v. entstehen, zahlt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. dem beauftragten Betreuer eine Pauschale von monatlich EUR 15,00. Beschluss Die vorstehende Geschäftsordnung wurde vom Vorstand des Schützenkreises Wesermünde e.v. am beschlossen. Die vorstehende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Für Ergänzungen bzw. Änderungen gilt das jeweilige Beschlussdatum. Die vorstehende Geschäftsordnung wurde am , und am ergänzt bzw. geändert. Anpassungen der hier getroffenen Regelungen an etwaige Gesetzesänderungen oder sonstige Gepflogenheiten werden zu gegebener Zeit vorgenommen und den angeschlossenen Vereinen bekannt gegeben. Beverstedt-Bokel, den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. - DER VORSTAND -

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