Pflegezusatzversicherung Policen schützen das Vermögen
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- Erna Grosse
- vor 8 Jahren
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1 Seite 1 von 6 Stand Mai Pflegezusatzversicherung Policen schützen das Vermögen Medizinischer Fortschritt und demographische Entwicklung verursachen vor allem eines: eine immer rascher steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Bereits jetzt gibt es rund 2,2 Millionen Pflegebedürftige, im Jahr 2030 sollen es 3,4 Millionen sein. Wenn die Eltern Hilfe benötigen und zum Pflegefall werden, sind sie meist auf professionelle Unterstützung - ambulante Pflegedienste, Pflegeheim - angewiesen, da die Familie längst nicht immer gemeinsam an einem Ort lebt und helfen kann. Professionelle Hilfe kostet aber Geld. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei weitem nicht aus, um die gesamten Kosten zu decken. Ist nicht genügend eigenes Vermögen vorhanden, werden die Angehörigen zu Kasse gebeten. Wer dieser Situation aus dem Weg gehen möchte, muss rechtzeitig vorsorgen. Wie das am besten funktioniert und was auf Angehörige an Zahlungen zukommen kann, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. 1. Was kostet ein Pflegefall? 1a. So viel kostet häusliche Pflege Ambulante Pflegedienste rechnen nicht pauschal nach Pflegestufe ab, sondern nach individuell erbrachter Leistung: Kommt der Pflegedienst ein- oder dreimal am Tag? Ist eine Nachtwache nötig? Wünscht der Patient einmal in der Woche oder täglich zu duschen? Gibt es Arbeiten, die Angehörige verrichten und wird der Pflegedienst nur für ganz bestimmte Hilfestellungen benötigt? Eines ist aber sicher: Eine häusliche Pflege ist keineswegs immer günstiger als eine vollstationäre Pflege im Heim. Ambulante Pflege zuhause kostet im Durchschnitt pro Monat - in Pflegestufe I: 800 Euro, - in Pflegestufe II: Euro, - in Pflegestufe III: Euro 1b. So viel kostet Pflege im Heim Die Kosten eines Heimplatzes hängen einerseits von der Pflegestufe ab, zum anderen vom Heim selbst. Hier gibt es teurere und günstigere. Es fallen Kosten an für Unterkunft und Verpflegung, für die pflegebedingten Aufwendungen und eine für Investitionskostenpauschale. Das durchschnittliche Heimentgelt (pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten) in vollstationären Pflegeeinrichtungen beträgt zwischen und Euro im Monat (Pflegestufe I bis III und je nach Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer). 2. Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung? Die meisten Menschen wiegen sich in Sicherheit und meinen, über die gesetzliche Pflegeversicherung sind sie finanziell abgesichert, wenn sie zum Pflegefall werden. Doch das ist leider ein Trugschluss. Die gesetzliche Versicherung übernimmt nur rund 50 Prozent der anfallenden Kosten. Die andere Hälfte muss man selbst aufbringen. Die gesetzliche Pflegekasse leistet einen finanziellen Zuschuss sowohl zu einem Heimaufenthalt, also zur sogenannten vollstationären Pflege, als auch zur ambulanten Pflege zu Hause. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit
2 Seite 2 von 6 Pflegezusatzversicherungen zwischen der professionellen Pflege eines ambulanten Pflegedienstes oder der selbst organisierten Pflege durch Angehörige. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Pflegestufe ab. So viel leistet die gesetzliche Pflegeversicherung: Art der Pflege Heimaufenthalt (vollstationäre Pflege) Pflege zu Hause durch Pflegedienste (Pflegesachleistung) Pflege zu Hause durch Angehörige (Pflegegeld) Pflegestufe I pro Monat Pflegestufe II pro Monat Pflegestufe III pro Monat Euro Euro Euro 440 Euro Euro Euro 225 Euro 430 Euro 685 Euro 3a. Pflege im Heim 3. Wie groß ist die Finanzierungslücke?. Bei der vollstationären Pflege beschränken sich die Leistungen der Pflegeversicherung auf die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Bei einer Heimunterbringung fallen bei einem Alleinstehenden Miete und andere Kosten des täglichen Lebensunterhaltes weg. Deshalb kann man eine Rente zur Begleichung der Rechnung durchaus mit einbringen, ebenso alle anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Geht man davon aus, dass ein Heimplatz zwischen und Euro im Monat kostet, bleibt nach Abzug des gesetzlichen Zuschusses ein Eigenanteil, der je nach Pflegestufe zwischen rund und Euro im Monat liegt. Um diesen Restbetrag aufzufangen, muss man sein vorhandenes Vermögen einbringen. Achtung: Wichtig bei der Berechnung ist, ob man alleinstehend ist und ohne Bedenken seine gesamte Altersvorsorge verwenden kann oder ob möglicherweise ein Ehepartner noch von dem Ersparten leben muss. Dann kann man nur einen geringeren Anteil berücksichtigen. 3b. Pflege zu Hause Hier sieht die Rechnung anders aus, da bei der häuslichen Pflege Mietkosten und alle anderen laufenden Kosten erhalten bleiben, die Kosten für die häusliche Pflege aber noch hinzukommen. Allerdings fällt diese möglicherweise geringer aus, wenn Angehörige da sind, die unentgeltlich bei der Pflege helfen. 4. Wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht 4a. So viel muss man selbst einbringen Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person die Kosten für ihre Pflege einschließlich einer Heimunterbringung, soweit staatliche Leistungen nicht ausreichen, selbst tragen. Die gute Nachricht: Auch wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreicht, wird man gepflegt. Denn dann springt das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten. Allerdings muss der Hilfesuchende zunächst sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen. Eine Kapitallebensversicherung gehört beispielsweise dazu oder andere Vermögenswerte. Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das unangetastet bleibt: Dazu gehört beispielsweise Hausrat oder ein kleines selbst genutztes Hausgrundstück und kleinere Barbeträge. Wissen sollte man, dass das Sozialamt nicht die Kosten für Heime im oberen Drittel des Preissegments übernimmt, möglicherweise muss man auch mit einem Mehrbettzimmer auskommen. Mann kann sich natürlich auch zu Hause pflegen lassen. Nur weil das Sozialamt die Kosten trägt, heißt das nicht, dass man unbedingt in einem Heim leben muss. 4b. Unterhaltsforderungen an Angehörige Die schlechte Nachricht. Das Sozialamt holt sich die Kosten bei den Angehörigen zurück, soweit diese über genügend Einkommen verfügen. Als Faustregel gilt: 50 Prozent des Ein-
3 Seite 3 von 6 Pflegezusatzversicherungen kommens abzüglich Selbstbehalt (der Selbstbehalt eines Kindes beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle mindestens Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens) und Freibeträgen müssen die Angehörigen für den Pflegebedürftigen aufbringen. Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte ersten Grades, also Ehepartner, Söhne und Töchter. Auch hier bleibt ein Schonvermögen unangetastet. Dazu gehört beispielsweise Vermögen, das einer staatlich geförderten Altersversorgung dient (z. B. Riester-Rente), Hausrat, Gegenstände, die zur Berufsausübung notwendig sind, Familienerbstücke, deren Verwertung eine besondere Härte darstellen würde, Gegenstände zur Befriedigung künstlerischer und wissenschaftlicher Bedürfnisse, bestimmte Bar- bzw. Freibeträge sowie ein selbst genutztes Hausgrundstück bzw. eine Eigentumswohnung von angemessener Größe. Die vorgenannten Immobilien sind nur insoweit geschützt, als sie der Erfüllung des Grundbedürfnisses Wohnen dienen. Sind sie nicht mehr von einer Person bewohnt, die unterhaltspflichtig ist gegenüber dem Pflegebedürftigen, fällt die Schonvermögenseigenschaft weg. Häufiger Streitpunkt ist, ob auch Einkommen der Schwiegerkinder für die Pflege der Schwiegereltern herangezogen werden kann. Dies ist unterhaltsrechtlich nicht der Fall, da der Verwandtenunterhalt nur zwischen geradlinig verwandten Personen besteht. Zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern besteht keine Verwandtschaft, sondern lediglich eine Schwägerschaft. Allerdings kann der Bedarf des eigenen Kindes durch den Ehegatten in voller Höhe gedeckt sein, so dass das Einkommen oder Taschengeld des eigenen Kindes voll für den Elternunterhalt verwendet werden kann (sog. verdeckte Schwiegerkinderhaftung, BGH, NJW 2004, 677). Achtung: Hat ein Elternteil innerhalb von zehn Jahren, bevor es staatliche Leistungen für seinen Pflegeaufenthalt benötigt, beispielsweise das Haus an ein Kind übertragen, kann die Schenkung wegen Notbedarfs widerrufen werden. 5. Wie kann man vorsorgen? 5a. Wann ist eine Police sinnvoll? Die Versicherungsbranche bietet verschiedene Varianten von Versicherungspolicen an, die vermeiden sollen, dass das eigene Vermögen oder das der Angehörigen in eine Pflegeversorgung fließt. Diese Punkte sprechen dafür, eine Police abzuschließen: Vermögen soll geschützt werden, weil ein Ehepartner noch davon leben soll. Vermögen soll geschützt werden, um ein Erbe zu erhalten. Wahlfreiheit im Pflegefall ist wichtig: Wahl des Heims, evtl. Einzelzimmer, Standard der Unterbringung oder auch Wunsch nach umfangreicher Pflege zu Hause. Man möchte dem Sozialamt nicht zur Last fallen, wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegesituation zu finanzieren. In diesen Fällen kann man möglicherweise auf den Versicherungsschutz verzichten: Wenn man genug eigenes Einkommen bzw. Rente und/oder Vermögen hat, um auch einen Pflegefall zu finanzieren. Wenn man kein Vermögen hat und es deshalb auch nicht schützen muss für einen Ehepartner oder Erben. Wenn man alleinstehend ist und keine Angehörigen hat und somit auch niemandem etwas vererben kann. Wenn man Angehörige hat, die im Ernstfall die Pflege übernehmen würden und deshalb die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen. 6. Welche Policen gibt es? Mit einer Pflegezusatzversicherung kann man einen Großteil der Kosten abdecken, die eine Pflege erfordert. Es gibt drei Varianten: Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenpolicen. Ab rund 50 Jahren sollte man einsteigen. Dann sind vielleicht schon Gelder frei geworden, weil die Kinder bereits größer sind oder die Berufsunfähigkeitsversicherung allmählich ausläuft. Dieses Geld kann man dann in eine Pflegeabsicherung investieren.
4 Seite 4 von 6 Pflegezusatzversicherungen Und man ist in diesem Alter vielleicht auch noch gesundheitlich fit. Denn in die Kalkulation der Beiträge fließt der Gesundheitszustand mit ein. Wer Herz-Kreislaufprobleme und einen hohen Blutdruck hat, zahlt dafür Risikoaufschläge. Wichtig: Man sollte auf jeden Fall das existenziell bedrohlichste Risiko absichern. Sprich: Pflegestufe III und auch Stufe II, denn da entstehen die größten Kosten im Pflegefall. Möglicherweise kann man Pflegestufe I noch selbst finanzieren und die Versorgung durch Angehörige sicher stellen. Policen von Kindern für Eltern Es gibt Policen, die Kinder für ihre bereits betagten Eltern abschließen können. Die Beiträge werden auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit des Elternteils berechnet. Ein Beispiel: Ein 45 Jahre alter Mann schließt für seine 70 Jahre alte Mutter einen Pflegerentenvertrag ab (Ideal Lebensversicherung). Der Sohn wird Versicherungsnehmer, die Mutter die versicherte Person. Bei Euro Garantierente in Pflegestufe III (keine Leistung in Stufe I) sind 125,81 Euro im Monat fällig. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer: Er kann die steuerlichen Vorteile nutzen, den Betrag direkt von seinem Konto abbuchen lassen und so die Eltern finanziell entlasten. 6a. Pflegetagegeldversicherung Dies ist die bisher populärste Form der Absicherung, weil das Geld flexibel eingesetzt werden kann. Gezahlt wird ein fester Tagessatz, über den der Versicherungsnehmer frei verfügen kann. Er kann das Geld für die Begleichung der Heimkosten einsetzen, aber auch für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Er erhält das Geld auch dann in voller Höhe, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen sollten und daher keine Restkosten verbleiben. In diesem Fall kann das Geld für andere Dinge, wie zum Beispiel soziale Betreuungsleistungen, verwendet werden. Bei Vertragsabschluss wird ein Tagessatz festgelegt. Er variiert je nach Pflegestufe. Das komplette Tagegeld gibt es bei häuslicher Pflege meist erst ab Pflegestufe III. Tabelle: So viel kostet eine Pflegetagegeldpolice. 50 Euro Tagegeld in Stufe III (= 100 Prozent), Leistungen ab Pflegestufe I, gleiche Leistung ambulant und stationär. (Auswahl) Anbieter Tarif Leistung Pflegestufe I Leistung Pflegestufe II Leistung Pflegestufe III Beitrag Frau 45/55 Jahre in Beitrag Mann 45/55 Jahre in Allianz PZT 25 % 50 % 100 % 29,70/49,80 18,45/31,70 LVM PZT 20 % 60 % 100 % 35,75/57,15 21,65/35,45 Württembergische PT 30 % 60 % 100 % 37,50/65,70 24,70/44,80 SDK PE 1 30 % 60 % 100 % 39,00/62,50 27,00/42,50 BBKK Pflege 30 % 60 % 100 % 41,20/67,80 25,20/41,90 Premium UKV Pflege 30 % 60 % 100 % 41,20/67,60 25,20/41,90 Premium Ergo Direkt PT 40 % 70 % 100 % 44,90/74,40 30,80/50,60 Signal Pflege TOP 30 % 70 % 100 % 45,39/77,88 29,06/50,26 Münchener 420/50 33 % 67 % 100 % 45,40/70,40 29,45/46,55 Ver- ein Pflege Comfort Quelle: Sicam Versicherungsmakler GmbH Zehn Jahre Altersunterschied bei Versicherungseintritt machen durchschnittlich 20 bis 30 Euro mehr an Beitrag im Monat aus. Frauen zahlen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung deutlich mehr als Männer: Zwischen zehn und 15 Euro im Monat. Die Bedingungen der einzelnen Tarife variieren zum Teil sehr. Nicht nur der Preis sollte deshalb ein Kriterium für einen Versicherungsabschluss sein. Es gibt auch Unternehmen, die bei ambulanter Pflege je nach Pflegestufe gestaffelte Leistungen zahlen, bei stationärer Pflege aber ab Pflegestufe I 100 Prozent, z.b. Hanse Merkur, Huk-Coburg, DKV, Provinzial.
5 Seite 5 von 6 Pflegezusatzversicherungen 6b. Pflegekostenversicherung Es gibt weit weniger Anbieter, bei denen man eine Pflegekostenversicherung abschließen kann. Diese Variante ist eindeutig weniger populär. Grund: Gezahlt werden nur nachgewiesene Kosten. Sprich: nur nach Vorlange von Rechnung. Übernommen wird dann ein bestimmter Prozentsatz, der in der Regel durch einen maximalen Betrag pro Tag gedeckelt ist. Zwar fängt diese Art der Versicherung ein Inflationsrisiko während der Laufzeit auf, da Prozentsätze übernommen werden. Allerdings ist man unflexibel: Möglicherweise möchte man auch Verwandte oder Nachbarn für ihre Hilfe entschädigen oder einen Friseurbesuch bezahlen. Das ist mit dieser Versicherungsvariante nicht möglich. 6c. Pflegerenten Eine andere Variante der Absicherung ist die Pflegerentenpolice. Mit dieser sichert man sich eine monatliche Rente im Pflegefall. Über diese kann der Kunde frei verfügen, die Art der Pflege ob ambulant oder stationär ist unerheblich. In der Regel werden auch hier verschiedene Tarifvarianten angeboten, meist leistet nur die teuerste Variante auch in Pflegestufe I. Manche Versicherer bieten auch eine Absicherung gegen einen Einmalbetrag an: Man zahlt einmalig eine hohe Summe ein und erhält dann eine monatliche Pflegerente (Anbieter sind z.b. Allianz, Deutscher Ring, Nürnberger). Rentenpolicen haben einen großen Vorteil: Ihre Beiträge bleiben über die gesamte Laufzeit stabil. Zudem steigt die Rente zusätzlich an, denn der Kunde profitiert von Überschüssen, die ihm zusätzlich zur garantierten Leistung gut geschrieben werden. Allerdings sind diese nicht garantiert! Rückkaufswert integriert Bei den meisten Pflegerentenversicherungen ist ein Sparvorgang in die Police integriert: Bei Kündigung oder Tod je nach Police erhält der Kunde meist einen Rückkaufswert oder eine Beitragsrückerstattung. Zwar erhält man nie die vollen eingezahlten Beiträge zurück, aber man geht nicht leer aus. Sollte man sich während der Laufzeit doch entschließen, die Police wieder zu kündigen. Wenige Anbieter Es gibt bisher wenige Anbieter, die Pflegerentenversicherungen auf dem Markt haben. Es ist kaum möglich, die angebotenen Produkte 1:1 zu vergleichen, da jedes anders aufgebaut ist und andere Leistungen beinhaltet. Aus der untenstehenden Tabelle wird deutlich, dass die Preise sich nicht eklatant unterscheiden. Wohl aber die Leistungen, die es für das Geld gibt Ein Beispiel: Bei der Nürnberger kann man die Leistungshöhe in Pflegestufe I und II in Fünf- Prozent-Schritten individuell gestalten. Bei der Ideal erhält man festgesetzt 100 Prozent der Rente in Pflegestufe III, 50 Prozent in Stufe II und 25 Prozent in Stufe I. Bei der Signal ergibt sich die Staffelung 100/50/50 Prozent. Manche Policen sehen eine zusätzliche einmalige Auszahlung von sechs Monatsrenten ab Pflegestufe I vor (Signal) bei anderen muss man diese Variante gegen Aufpreis versichern (Ideal). In manchen Policen sind Assistance- Leistungen integriert, bei anderen ist nur eine Garantie auf einen Pflegeplatz enthalten. Bei manchen Policen enden die Beitragszahlungen mit 70 Jahren, bei anderen mit 85 Jahren, wieder andere sehen lebenslange Beitragszahlung vor. Tabelle: Beispiele für Kosten einer Pflegerentenversicherung: Garantierte Rente Euro im Monat in Pflegestufe III sowie Leistungen in Stufe I und II. Alle Beiträge ohne Todesfallleistung. Anbieter Tarif Beitrag im Monat Mann 45/55 Jahre Beitrag im Monat Frau 45/55 Jahre Signal Iduna PflegePremium 73,64 / 108,68 Euro 102,64 / 152,57 Euro Volkswohl Bund SPV Exklusiv 66,93 / 99,76 Euro 95,70 / 143,70 Euro Ideal Pflegerente Exklusiv 50,78 / 74,38 Euro 72,34 / 106,62 Euro Nürnberger NP ,67 / 68,09 Euro 69,40 / 99,95 Euro Deutscher Ring Pflegerente Premium 56,30 / 79,70 Euro 81,70 / 116,70 Euro Quelle: Sicam Versicherungsmakler GmbH und eigene Recherche
6 Seite 6 von 6 Pflegezusatzversicherungen Andere Angebote: Generali 3-D Pflegevorsorge Hierbei handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Pflegerentenoption: Man zahlt zwölf Jahre lang ein und entscheidet dann, was mit dem Guthaben geschehen soll, z.b. zahlt man es als Einmalbetrag in eine Pflegerentenpolice ein. Der Haken: Waren die Überschüsse in den Jahren der Aufbauleistung zu gering, reicht der Einmalbetrag nicht aus, um damit in eine Pflegerentenpolice einzusteigen. Zudem hat man während der zwölf Jahre andauernden Aufbauleistung keinen Versicherungsschutz, wenn man in dieser Zeit zum Pflegefall werden sollte. Allianz Pflege Plus Die Allianz bietet die PflegePlus an, die eine Rente bei Pflege oder Unfall bietet. Die Police kann man gegen Einmalbetrag abschließen. Wird man während der Laufzeit zum Pflegefall, erhält man eine lebenslange Rente ab Pflegestufe II. Wird keine Rente beansprucht oder tritt der Todesfall ein, erhält man nach Laufzeitende die eingezahlten Beiträge garantiert zurück, plus Überschussbeteiligung. Integriert ist eine Unfallversicherung, die bei Invalidität ab 20 Prozent eine einmalige Kapitalzahlung sowie eine lebenslange Rente ab 70 Prozent Invalidität gewährt. Versicherungsvarianten im Überblick Pflegerente Pflegetagegeld Pflegekosten Leistungsumfang Zahlung einer monatlichen Rente ab Eintritt der Zahlung eines festen Tagessatzes ab Eintritt der Erstattung der Pflegekosten prozentual nach Vorlage Rentenhöhe Verfügbarkeit Art der Pflege Beiträge Pflegebedürftigkeit. Rente kann aufgrund von Überschüssen steigen. Kunde kann frei über das Geld verfügen. Spielt keine Rolle. Stabil während der Beitragszahldauer. Pflegebedürftigkeit. Vereinbarter Betrag bleibt fix. Gefahr der Wertminderung über Dauer der Laufzeit wegen Inflation. Kunde kann frei über das Geld verfügen. Oft große Leistungsunterschiede zwischen häuslich und ambulant. Nicht garantiert, können steigen. Beitrags- Zum Teil möglich. Nein Nein Freistellung Rückkauf Meist möglich. Nein Nein von Rechnung. Krisenfest wegen prozentualer Erstattung. In der Regel Leistungen nur zweckgebunden. Spielt meist keine Rolle. Nicht garantiert, können steigen.
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