Philosophische Fakultät II

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1 26. Jahrgang, Nr. 5 vom 21. Juni 2016, S. 11 Philosophische Fakultät II Zweite Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom Gemäß 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 600) in Verbindung mit der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO - Allg. bild. Sch.) vom 26. März 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 76) und der Allgemeinen Studien- und sordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom (ABl. 2009, Nr. 5, S. 1), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Zweite Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen. Artikel I Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg vom (ABl. 2008, Nr. 5, S. 35), zuletzt geändert durch Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom (ABl. 2010, Nr. 9, S. 51), werden wie folgt geändert: (1) 4 wird geändert und erhält folgende Fassung: " 4 Zulassung zum Studium (1) Zum Lehramtsstudium wird zugelassen, wer über die in 3 Abs. 1 AStPOLS genannten Voraussetzungen verfügt.

2 (2) Das Studium kann ohne Vorkenntnisse der russischen Sprache aufgenommen werden. Sind Vorkenntnisse vorhanden, kann das Niveau der Sprachkenntnisse in Russisch und die jeweilige Einstufung zu Beginn des Studiums in einem Einstufungstest beurteilt werden." (2) Die Anlagen (gemäß 5) Studienfachübersichten werden geändert und erhalten folgende Fassung:

3 Anlagen Studienfachübersichten (gemäß 5): Studienfachübersicht für das Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien (90 bzw. 95 LP) Modultitel Teilnahmevoraussetzung Kontaktstudium (in SWS) Leistungspunkte Studienleistung Modulleistung (eventuell Modulteilleistung) Anteil an der Abschlussnote Empfehlung Studiensemester Pflichtmodule Einführung in die Slavistik Nein 7 10 Ja Klausur Nein 1. Kulturgeschichte - Russland Nein 2 5 Ja Klausur oder Hausarbeit Kultur und Gesellschaft der Gegenwart - Russland Ja 3. oder 5. Literaturgeschichte vom Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Literaturgeschichte vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart Besonderheiten des Laut- und Intonationssystems (Sprachdomäne Russisch) Strukturelle und kognitive Besonderheiten morphologischer Kategorien Nein 2 oder 2,5 5 Ja Hausarbeit oder Exkursionsb ericht Nein 2 5 Ja Hausarbeit Ja 3. oder 5. Nein 3 5 Ja Klausur Ja 1. oder 3. oder 5. Sprachpraxis - Niveau I Russisch Nein 9 10 Ja Klausur Nein 1. und 2. Sprachpraxis - Niveau II Russisch Ja 8 10 Ja Klausur; Mündliche Nein 3. und 4.

4 Sprachpraxis - Niveau III Russisch Ja 8 10 Ja 4-std. Klausur in russ. Sprache mit einem Thema aus der Spw, der Litw. oder Kult.gesch. Basismodul - Fachdidaktik Russisch (Grundlagen) Aufbaumodul Fachdidaktik Russisch (Russischunterricht Konzeptionen und Gestaltung) Vertiefungsmodul Fachdidaktik Russisch (Fachdidaktisches Bewerten) Sprachgeschichte und Sprachentwicklung* Wahlpflichtmodule (5 LP) Lexikon, Wortbildung und Sprachvarietäten (Sprachdomäne Russisch) Ja 5. und 6. Nein 4 5 Nein Klausur Nein 1. und 2. oder 3. und 4. Ja 4 5 Ja Mündliche Ja 3. und 4. oder 5. und 6. Ja 2 5 Nein Hausarbeit Ja 7. oder 8. Nein 4 5 Ja Hausarbeit; Textanalyse Nein 5. oder 7. Nein 2 5 Ja Klausur Syntax Nein 2 5 Ja Hausarbeit Ja 3. oder 5. *entfällt, wenn Russisch kein Erstfach ist Studienfachübersicht für das Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen (75 bzw. 80 LP) Modultitel Pflichtmodule Teilnahmevoraussetzung Kontaktstudium (in SWS) Leistungspunkte Studienleistung Modulleistun g (eventuell Modulteilleis tung) Anteil an der Abschlussnote Empfehlung Studiensemester

5 Einführung in die Slavistik Nein 7 10 Ja Klausur Nein 1. Kulturgeschichte - Russland Nein 2 5 Ja Klausur oder Hausarbeit Kultur und Gesellschaft der Gegenwart - Russland Nein 2 oder 2,5 5 Ja Hausarbeit oder Exkursionsb Ja 3. oder 5. Literaturgeschichte vom Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Literaturgeschichte vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart Besonderheiten des Laut- und Intonationssystems (Sprachdomäne Russisch) Strukturelle und kognitive Besonderheiten morphologischer Kategorien ericht Nein 2 5 Ja Hausarbeit Ja 3. oder 5. Nein 3 5 Ja Klausur Ja 1. oder 3. oder 5. Sprachpraxis - Niveau I Russisch Nein 9 10 Ja Klausur Nein 1. und 2. Sprachpraxis - Niveau II Russisch Ja 8 10 Ja Klausur; Mündliche Nein 3. und 4. Basismodul - Fachdidaktik Russisch (Grundlagen) Aufbaumodul Fachdidaktik Russisch (Russischunterricht Konzeptionen und Gestaltung) Vertiefungsmodul Fachdidaktik Russisch (Fachdidaktisches Bewerten) Sprachgeschichte und Sprachentwicklung* Nein 4 5 Nein Klausur Nein 1. und 2. oder 3. und 4. Ja 4 5 Ja Mündliche Ja 3. und 4. oder 5. und 6. Ja 2 5 Nein Hausarbeit Ja 7. oder 8. Nein 4 5 Ja Hausarbeit; Textanalyse Nein 5. oder 7.

6 *entfällt, wenn Russisch kein Erstfach ist

7 Artikel II Diese Ordnung gilt unmittelbar nach Bekanntgabe für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/2017 ihr Studium im Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen bzw. im Studienfach Russisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien aufnehmen. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits im Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg befinden, können durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem samt die Wirksamkeit dieser Ordnung für sich beantragen. Artikel III Diese Ordnung wurde vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am beschlossen; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg in Kraft. Halle (Saale), 12. Mai 2016 Prof. Dr. Udo Sträter Rektor

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