Landeshauptstadt München Baureferat

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1 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro Friedenstraße 40, München Datum der Versendung Vergabenummer E Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Donnerstag, , 10:20 Uhr Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Ort Anschrift wie oben Raum Telefon Zuschlagsfrist endet am voraussichtliche Ausführungsfrist (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A) Beginn Ende Baumaßnahme Leistung KLW II, Neuordnung der Energieanlagen VE Betriebstechnik Energiezentrale Anlagen A) die beim Bieter verbleiben 212EU Teilnahmebedingungen EU 2120EU.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen EU 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB 2260.StB 226EU.H 226EU.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Mindestanforderungen an Nebenangebote Mindestanforderungen an Nebenangebote EU Mindestanforderungen an Nebenangebote EU 227.H Gewichtung der Wertungskriterien 236EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU 245 Datenträger Angebotsanforderung 444 Referenzbescheinigung 621 Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe 623 Merkblatt Staubminderung diverse Anlagen als pdf-dateien gem. Anlagenverzeichnis auf S des LV VHB München Stand 06/2017

2 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) B) die immer 1-fach zurück zu geben sind 213EU Angebotsschreiben EU 2-fach 214.H Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 2140.Wa Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 225.H Stoffpreisgleitklausel 2-fach 225.StB Stoffpreisgleitklausel 2-fach 241 Abfall 2-fach 242.H Wartung 2-fach 243.H Instandhaltung 2-fach 244 Datenverarbeitung 2-fach 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2-fach 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit 451 Datenträger Abrechnung 2-fach 4510.StB Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung 2-fach 2510.StB Leistungsverzeichnis Standardleistungstexte 2-fach Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n). 2-fach C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind 124EU Eigenerklärung zur Eignung 2-fach 224.H Angebot Lohngleitklausel 2-fach 224.StB Angebot Lohngleitklausel 2-fach 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235EU Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU 2-fach VHB München Stand 06/2017

3 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. 2 Die beigefügten Teilnahmebedingungen EU 212 EU sind zu beachten. 3 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden bei/beim zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten: Tel. bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind: 4 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen, zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen (Formblatt 212EU) genannten - Vorgesehener Projektleiter mit min. 7 Jahren Berufserfahrung in einem vergleichbaren Projekten - Der Auftragnehmer hat für das Herstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 zu erfüllen. Die detaillierten Hinweise im LV-Text sind verbindlich zu beachten Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt Verpflichtungserklärung 236 EU vorzulegen. 5 Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden Die nachstehenden Formblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 2210/2220 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 223 Aufgliederung der Einheitspreise auf Verlangen der Vergabestelle Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) 6 Losweise Vergabe nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Bedingungen für die Abgabe von Losen 7 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen 212 EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen 212 EU), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten und Nebenangebote, die einen Verzicht auf eine vom Auftraggeber vorgesehene Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225) beinhalten. für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. VHB München Stand 06/2017

4 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 8 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß 16d EU Abs. 2 VOB/A Wertungskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- und Wahlpositionen, des eventuellen Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien 227.H Werkstätten für behinderte Menschen wird bei der Ermittlung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.h. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für behinderte Menschen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für behinderte Menschen erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für behinderte Menschen ist mit dem Angebot zu führen. 9 Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. 10 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen (siehe B), C), Nrn. 4 und 5) im verschlossenen beiliegenden Angebotskuvert bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Das Angebotskuvert ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. Bei Nichtoffenen Verfahren und Verhandlungsververfahren: Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten frei - 12 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann ( 21 EU VOB/A): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39, München 13 VHB München Stand 06/2017

5 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2, "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A-EU). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.5 Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.7 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmer. VHB München Stand 06/2017

6 212EU (Teilnahmebedingungen EU) 5 Nebenangebote 5.1 Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 5.2 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen/Kapa-zitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften und ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung 8.1 Offene Verfahren Präqualifzierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeich-nis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraus-setzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) VHB München Stand 06/2017

7 212EU (Teilnahmebedingungen EU) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. VHB München Stand 06/2017

8 213EU (Angebotsschreiben EU) Name und Anschrift des Bieters Vergabenummer E Landeshauptstadt München Baureferat, Submissionsbüro Friedenstraße München Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Donnerstag, , 10:20 Uhr Zuschlagsfrist endet am Angebot Baumaßnahme Leistung KLW II, Neuordnung der Energieanlagen VE Betriebstechnik Energiezentrale 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen - Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen, - Besondere Vertragsbedingungen, - alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 211EU Abschnitte B und C sowie Nrn. 4 und 5) folgende nicht beigefügte Unterlagen - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) - Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB 2.1 Ich bin/wir sind bevorzugte/r Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis/en. 2.2 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - Abkommens anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen) 3 Ich bin/wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Name: Name: Name: Name: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: VHB München Stand 06/2017

9 213EU (Angebotsschreiben EU) 4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n) Ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU (Formblatt 235 EU) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 5 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 6 Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: 6.1 Hauptangebot keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für alle Hauptund alle Nebenangebote 1 Summe Angebot % 6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. 7 An mein/unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 siehe Nr. 3.6 der Teilnahmebedingungen EU- 212 EU VHB München Stand 06/2017

10 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) Vergabenummer E Datum Baumaßnahme KLW II, Neuordnung der Energieanlagen Leistung VE Betriebstechnik Energiezentrale EU - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Abzugeben vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen, soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen) Bewerber*) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) *) Zutreffendes ankreuzen (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Jahr Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes Muster (Formblatt 444) vorlegen. Angaben zu Arbeitskräften Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind eingetragen im Handelsregister Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer VHB München Stand 06/2017

11 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe über Ausschlussgründe gemäß 6e EU VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß 6e EU VOB/A vorliege(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Gesetzesverstoßes in Sinne des - 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabegestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Ort, Datum, Unterschrift 3) 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist 2) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) Nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist. VHB München Stand 06/2017

12 444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift) Referenzbescheinigung Vom Referenznehmer auszufüllen: Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer -Adresse vertreten durch Name Anschrift Telefonnummer -Adresse Bezeichnung des Bauvorhabens Ausgeführte Leistung Einzelleistung 1 Komplettleistung 2 Ort der Ausführung (Ort, Straße) Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( auf die sich die Referenz bezieht Nummer Bezeichnung 1 2 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich Gewerkbündelung, z.b. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer VHB München Stand 06/2017

13 444 (Referenzbescheinigung) Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer: Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke: Bei Einzelleistung: stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in ) Bei Komplettleistung: Auftragswerk der vorgenannten Maßnahme (netto in ) Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen. (Ort, Datum, Unterschrift Referenznehmer) VHB München Stand 06/2017

14 444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen! 3 Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. Ansprechpartner ist im Tel. Fax Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt. Die Richtigkeit folgender Angaben stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) 3 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben. VHB München Stand 06/2017

15 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer E Baumaßnahme KLW II, Neuordnung der Energieanlagen Leistung VE Betriebstechnik Energiezentrale Besondere Vertragsbedingungen 1. Ausführungsfristen ( 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am spätestens 3 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 Abs.1 Satz 2 VOB/B) ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. VHB München Stand 06/2017

16 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2. Vertragsstrafen ( 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1 als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.1 (ohne Umsatzsteuer) v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3. Rechnungen ( 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind an folgende Adresse zu schicken: Münchner Stadtentwässerung Postfach München Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2-fach und zugleich bei Fachplaner 2-fach einzureichen. Mehrfertigungen des Rechnungsoriginals sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung Duplikat oder Abschrift. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2-fach einzureichen. 3.3 Bei Bauüberwachung durch ein externes Büro: Das Rechnungsoriginal sowie die rechnungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zur Prüfung direkt an das externe Büro zu senden. Gleichzeitig ist der Auftraggeber über die Rechnungsstellung schriftlich zu informieren. Gleichzeitig ist dem Auftraggeber eine Kopie der Rechnung ohne Anlagen zuzusenden. Die Kopie ist ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung Duplikat oder Abschrift. 4. Zahlung ( 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß 16 Abs. 5 Nr. 3 VO/B/B wird verlängert auf 60 Tage. 5. Sicherheitsleistung ( 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.h. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens Euro ohne Umsatzssteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss VHB München Stand 06/2017

17 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten ( 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Sicherheit für die Vertragserfüllung nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.h. der Brutto-Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ( 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für - die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421, - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft und - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem betreffenden Formblatt entsprechen. Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des 38 ZPO vorliegen." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug eine eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. VHB München Stand 06/2017

18 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" Preisanpassung Zusatzangebote mit Preisanpassung sind zugelassen nicht zugelassen für Lohnänderungen Stoffpreisänderungen für Stahl. Für den Fall, dass Zusatzangebote mit Preisanpassung zugelassen sind, gilt folgendes: Bei Lohnänderungen gilt das Formblatt 224.H. Bei Stoffpreisänderungen für Stahl gilt das Formblatt 225.H Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Feststellung des Leistungsumfanges der Bauleistungen das beigelegte Aufmaßformular der Münchner Stadtentwässerung zu verwenden Preisermittlungsgrundlagen (zu 2 VOB/B) nach der Beauftragung Preisermittlungsgrundlagen nach folgendem Text sind vorzulegen sind nicht vorzulegen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab der Beauftragung (Bestellscheinerhalt) innerhalb von 12 Werktagen seine vollständigen Preisermittlungen für alle Vertragspositionen dem Auftraggeber verschlossen zu übergeben. Die Preisermittlungen sind nur dann vollständig, wenn die den Einheitspreisen und Teilpauschalen zugrunde liegenden Einzelkosten der Teilleistungen aufgeschlüsselt und nachvollziehbar hergeleitet sind. Dabei sind die Herstellungskosten zumindest folgendermaßen zu gliedern: eigene Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten und sonstige Kosten. Die Baustelleneinrichtung ist darüber hinaus nach Einzelleistungen aufzugliedern. Bei Fremdleistungen sind die von den Nachunternehmern in gleicher Weise zu erstellenden Preisermittlungen ebenfalls verschlossen zu übergeben. Sollte ein Nachunternehmer namentlich bis zum Abgabetermin der Preisermittlung noch nicht feststehen, so hat der Auftragnehmer diese Leistungen ersatzweise als eigene Leistung zu kalkulieren. Der Auftraggeber öffnet die übergebene Urkalkulation zur Einsichtnahme unmittelbar nach Eingang. Die hinterlegte Preisermittlung bleibt geöffnet und wird zur Vereinbarung neuer Preise herangezogen. Der Auftragnehmer wird über die Einsichtnahme rechtzeitig verständigt. Es steht ihm frei, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Sollte festgestellt werden, dass die Preisermittlung nicht den Vorgaben an eine ordnungsgemäße und vollständige Ermittlung entspricht und somit nicht für die Preisprüfung anwendbar ist, kann eine Überarbeitung durch den Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen verlangt werden. Die Rückgabe der Preisermittlung erfolgt nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung Vorlage von Preisgrundlagen für Stoffkosten Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Grundlagen für die Einheitspreise von Stoffkosten in Nachtragsangeboten vorzulegen (z.b. Lieferantenangebote- oder -rechnungen). VHB München Stand 06/2017

19 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 10.6 Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahre Termin-und Kostenüberwachung Die Terminplanung und -kontrolle sowie die Kostenplanung und -kontrolle wird durch den Auftraggeber oder durch einen beauftragten des Auftraggebers durchgeführt. Auf Anforderung des Auftraggebers ist wöchentlich eine Meldung des Leistungsstandes auf einem vom Auftraggeber vorbereiteten Formblatt zu liefern Vertragstermine im Sinne der VOB/B 5 Nr 1 Planerische Vorbereitung Siehe Leistungsbeschreibung Nr Vertragstermine, Ausführungstermine und Fristen Ausführungstermine Siehe Leistungsbeschreibung Nr Vertragstermine, Ausführungstermine und Fristen Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Bauherr oder seine Vertreter anberaumen, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden Baulärm und Nachtarbeit Bei der Durchführung der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer unbedingt dafür zu sorgen, dass die von der Baustelle oder vom Baubetrieb ausgehenden Geräuschemissionen die zulässigen Schallpegelwerte von tagsüber 65 db(a) und nachts 50 db(a) nicht überschreiten. Im Übrigen ist neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen das von Bayerischen Umweltministerium herausgegebene Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz vor Baulärm zu beachten Übernahme betriebstechnischer Anlagen Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach 4 Nr. 5 VOB/B; geht die Gefahr nach 12 Nr. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über; sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge stellt; eine für die vertragsmäßige Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet. Die Leistung wird nach 12 VOB/B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich geleisteten Stunden ohne Berücksichtigung der An- und Abfahrtswege, der An- und Abtransporte und Arbeitspausen. Der Beginn und das Ende von Stundenlohnarbeiten sind unverzüglich bei der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Im weiteren gilt für Stundenlohnarbeiten Ziffer 15 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen. - Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - VHB München Stand 06/2017

20 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung (Februar 2010) Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Sicherung von Mindestlohnpflichten Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche Mindestlöhne zu gewähren. Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet wird. Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten. Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich erhalten haben; dies kann z.b. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 % der Auftragssumme zurückzubehalten. 2 Preisermittlungen ( 2) 2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 2.2 Sind nach 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 2.3 Nrn. 2.1 und 2.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 3 Ausführungsunterlagen ( 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 5 Holzprodukte ( 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC und PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. VHB München Stand 06/2017

21 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 6 Umweltschutz ( 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Nachunternehmer (andere Unternehmen) ( 4 Abs. 8) 7.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 7.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 7.1 und 7.2 gelten entsprechend. 8 Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 9 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4) 9.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschänkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 9.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 9.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 9.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 9.1 b oder 9.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet. 9.4 Die Ziffern 9.1 b und 9.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreiben des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08. November handelt. 9.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 10 Mitteilung von Bauunfällen ( 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 1 VHB München Stand 06/2017

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