TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG

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1 4. Verwendungsbereich, und Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung: Raddaten: Radgröße nach Norm : 7½Jx16 H2 Einpreßtiefe in mm : 35 (positiv) zulässige Radlast in kg : 560 zulässiger Abrollumfang in mm : 1885 Lochkreisdurchmesser in mm : 100 Lochzahl : 4 Radtyp/Ausführung : A Mittenlochdurchmesser in mm : 56,6 Zentrierart : Mittenzentrierung durch Zentrierring Zentrierring : Nr , Kennz ,6 wahlweise: Radtyp/Ausführung : A 07 Mittenlochdurchmesser in mm : 56,6 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen verwendet werden: hersteller/schl.ziff. : Opel (D) / 0039/0035 GM (E) / 7526 Daewoo (ROK) / 8255 Radbefestigungsteile : vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben, Kegelwinkel 60 ; Gewinde M 12 x 1,5; Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment in Nm : 90 Spurverbreiterung in mm : bis zu 28 Kennzeichnung (erhaben eingegossen oder eingeprägt) Innenseite Außenseite Radtyp/Ausführung : A Radtyp/Ausführung : A 07 TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 1 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

2 4.1. Verwendungsbereich hersteller : Opel (D) SchlüsselNr KadettECC KadettE KadettE Cabrio KadettE Caravan KadettE Lieferwagen KadettE Combo ; ;42 ABENr. Kadett D 559 D 559/1 D 559/2 Kadett E 023 E 023 /1 E 023 /2 Kadett Cabrio E 388 E 388/1 Kadett D 560 Caravan D 560/1 D 560/2 Kadett Lieferwagen D 591 D 591/1 D 591/2 Kadett Combo D 969 D 969/1 D 969/2 ggf. R3) R3) A12)B18)F11) G3)H5)K1)K4) K30) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 2 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

3 hersteller : Opel (D) SchlüsselNr VectraA VectraA CC VectraAX CalibraA Ottomotor ABENr. Vectra E 947 E 947/1 ggf. H1)K1)K4) 205/50 R1687 H1)K3)K4)K8) Vectra E 948 E 948/1 215/45 R1686 H1)K3)K4)K8) Vectra E 951 E 951/1 225/45 R1689 H1)H6)K3)K4) K8) Calibra F 406 H5)K2) 205/50 R1687 H1)K1)K4)K6a) A12)F1)F2) R33) A12)R33) R33b) 215/45 R1686 H1)K3)K4)K6a) 225/40 R1685 H1)K1)K4)K6a) 225/45 R1689 H1)K3)K4)K55) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 3 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

4 hersteller : Opel (D) SchlüsselNr. 0039/0035 Opel AstraF 4492 Opel Astra FCabr. Opel Astra FCC T92 T92/Conv Opel Astra FCaravan T92/Kombi Opel Astra FLFW ;44 ABENr. ggf. Astra G 065 K35) Astra Cabrio G /45 R1686 G1) Astra F /40 R1685 K55)R35) Astra e1*96/79* 0074*0001 e1*98/ *02 Astra Cabrio e1*96/79* 0076*.. Astra Caravan F 854 K35) Astra Lieferwagen e1*96/79* 0075* *02 F /45 R1686 G1) 225/40 R1685 K55)R35) A12)F1)F2) H1)H6)K1)K4) L1)R33b) A12)F1)F2) F33)H1)H6) K1)K4)L1) R33b) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 4 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

5 hersteller : Opel (D) SchlüsselNr. 0039/0035 T Astra G T98/Kombi 5060 Astra G Caravan ABENr. e1*97/27* 0086* *03 e1*97/27* 0087* *03 T98/NB Astra G STH e1*97/27* 0101* *01 J96 Ottomotor VectraB ggf. 205/50 R /45 R1686 K4)K17a) 205/50 R1687 K4)K17a) 215/45 R1686 K4)K17a)K57) A12)H1)K35) A12)R33) J96/Kombi e1*93/81* 0030*0003 e1*95/54* 0030* *10 VectraB Caravan e1*95/54* 0044* *06 225/45 R1689 H6)K4)K17b) K55)K57) 205/50 R1687 K4)K17a) 215/45 R1686 K4)K17a)K57) 225/45 R1689 H6)K4)K17b) K55)K57) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 5 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

6 hersteller : Opel (D) SchlüsselNr S93 Coupe 66;78 Opel Tigra ABENr. e1*93/81* 0014*0003 e1*95/54* 0014* *10 ggf. 195/45 R1680 H5) H5)H6)K4) H1)H6)K11) A12)F1)F2) R33g) hersteller : GM (E) SchlüsselNr Opel (D) SchlüsselNr. 0039/0035 Opel CorsaB S93 CorsaC ABENr. ggf. Corsa G /45 R1680 Corsa C e1*96/27* 0053* * *00 195/45 R1680 K2) K1)K6a) A12)F1)F2) H1)H2)K1)K4) K55)R33g) A12)H1)H2) R33g) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 6 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

7 hersteller : Daewoo (ROK) SchlüsselNr KLAT KLAJ Lanos Nubira ABENr. e4*96/27* 0017*0005 e4*98/14* 0017*06 e4*96/27* 0018*0008 e4*98/14* 0018*09 ggf. 195/45 R /40 R1685 A3)bis A9) A12)B4)H1) K4) 4.2. A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+SProfil) den papieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt. A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen (Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei en mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig. A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 7 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

8 A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck Mindestluftdruck zu beachten ist. A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei en mit permanentem Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig ist. A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten. B4) Vorhandene Zentrier und Montagehilfen auf den Radanschlußflächen (Halteschrauben, klammern und ringe der Bremsscheiben trommeln) sind zu entfernen. B18) Bei ausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Ø 256 x 24 mm) an Achse 1 ist das Sonderrad nur in Verbindung mit ATE Bremsentypen FN 52/24, FN 54/24 und FN 48/20 zulässig. F1) Die RadReifenKombination ist nur zulässig an ausführungen mit Stabilisator an Achse 1. Gegebenenfalls ist der Stabilisator nachzurüsten. Wird der Stabilisator nachgerüstet, ist eine Abnahme des Anbaus nach 19 (3) oder 21 StVZO erforderlich. F2) Die RadReifenKombination ist nur zulässig an ausführungen mit Stabilisator an Achse 2. Gegebenenfalls ist der Stabilisator nachzurüsten. Wird der Stabilisator nachgerüstet, ist eine Abnahme des Anbaus nach 19 (3) oder 21 StVZO erforderlich. F11) Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit SR, GT, oder GSIFahrwerk (entsprechende Federn und Dämpfer sowie Stabilisatoren an Achse 1 und 2). F33) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist ggf. der Federteller nachzuarbeiten. G1) Die Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers muß 57 StVZO entsprechen. Ein Nachweis über die Anzeigegenauigkeit bei Verwendung dieser Bereifung ist vorzulegen. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 8 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

9 G3) Bereifungen, bei denen eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers erforderlich ist, sind in der folgenden Tabelle mit einem Kreuz bezeichnet: Umrüstbereifung 205/45 R16 215/40 R16 Serienbereifung 155 R13 175/70 R13 X 165 R13 175/70 R13 175/65 R14 X 175/70 R13 185/60 R14 X 185/65 R14 H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.b. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.b. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter Teile herzustellen. H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter Teile herzustellen. K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten auszustellen. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 9 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

10 K8) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die Radhäuser nachzuarbeiten. K11) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Innenkotflügel im hinteren Bereich aufzuweiten und die Radläufe nachzuarbeiten. K17a)Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze nachzuarbeiten. K17b)Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze nachzuarbeiten und das darunterliegende Blech herauszutreiben. Die Heckschürze ist neu zu befestigen. K30) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser zum Außenkotflügel hin so nachzuarbeiten, daß zwischen Reifen und Radhausausschnitt bei zul. Gesamtgewicht mind. 5 mm Abstand vorhanden ist. K35) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhäuser nachzuarbeiten. K55) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten auszustellen. K57) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten. L1) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an ausführungen mit Servolenkung zulässig. R3) Der Reifen ist nur zulässig, wenn der serienmäßige Load Index nicht größer ist. R33) Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/50 R mm Achse 2 225/45 R mm Die erforderlichen und sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am montiert werden. Bei en mit ABS/ASR/ESPSystemen ist eine Bestätigung des TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 10 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

11 Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. R33b)Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/45 R mm Achse 2 225/40 R mm Die erforderlichen und sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am montiert werden. Bei en mit ABS/ASR/ESPSystemen ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. R33g)Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 195/45 R mm Achse 2 215/40 R mm Die erforderlichen und sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am montiert werden. Bei en mit ABS/ASR/ESPSystemen ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. R35) Diese Bereifung ist nur an Achse 2 zulässig. Der Anhang W2 mit den Seiten 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten Nr. 82TG über die Sonderräder A des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 816, MülheimKärlich or/pc TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_RAREA.DOT Seite 11 Unternehmensgruppe prüfstelle e/teile 12tn0493.doc

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