Der Interdisziplinäre Bachelorstudiengang der KU

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1 Der Interdisziplinäre Bachelorstudiengang der KU Profile und Fächer Stand Wintersemester 2014/15 Prüfungsordnung und Fachprüfungsordnungen im Genehmigungsverfahren Die Struktur des Interdisziplinären Bachelorstudiengangs der KU Der Interdisziplinäre Bachelorstudiengang der KU und seine Profile Profil Flexibler Bachelorstudiengang Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang Profil Bachelorstudiengang Kultur und Medien 3 Zu Namen und Namensgebung des Studiengangs 3 Wählbare Fächer im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Fächer, Disziplinen und Teildisziplinen in den Profilen... 4 Prüfungsordnungen des Interdisziplinären Bachelorstudiengangs der KU Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU. 8 Fachprüfungsordnungen im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU... 23

2 Profile im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Stand: Wintersemester 2014/15 Der Interdisziplinäre Bachelorstudiengang der KU und seine Profile Der Interdisziplinäre Bachelorstudiengang der KU ist in der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs der KU (PO IndiBA KU) geregelt. Jedes wählbare Fach ist in einer Fachprüfungsordnung (FPO) geregelt. Im Bachelorstudiengang der KU kann aus einem von drei Profilen gewählt werden: 1. Profil Flexibler Bachelorstudiengang (Flex BA), vgl. 12 ff. PO IndiBA KU, 2. Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang (LAG BA), vgl. 15 ff. PO IndiBA KU und 3. Profil Bachelorstudiengang Kultur und Medien (BA KuM), vgl. 24 ff. PO IndiBA KU. Innerhalb des Bachelorstudiengangs muss grundsätzlich mindestens ein Fach gewählt werden, zu dem die Bachelorarbeit (ggf. mit Modul Wissenschaftliches Kolloquium zur Bachelorarbeit) geschrieben wird und dazu, je nach Profil, bis zu drei weitere Fächer. Im Flex BA kann ein größerer freier Wahlbereich, das Studium Individuale gemäß 11 Abs. 3 PO IndiBA KU, gewählt werden. Im LAG BA tritt an die Stelle der Option Studium Individuale im Profilbereich das Studium lehramtsbezogener Module gemäß 17 bis 20 PO IndiBA KU; im BA KuM ist ein transdisziplinärer Profilbereich gemäß 25 PO IndiBA KU zu absolvieren. Profilübergreifend wird an der KU ein Studium Generale gemäß 5 PO IndiBA KU im Umfang von 10 ECTS-Punkten angeboten, das im Flex BA und im BA KuM obligatorisch zu absolvieren ist. Dieses Angebot bildet die Perspektive der Katholischen Universität ab, die Themen stammen schwerpunktmäßig aus der Theologie, Philosophie, Ethik, Nachhaltigkeit usw. Auch die Teilnahme an Sommerakademien, Workshops usw. zu einem profilnahen Thema sind möglich und eröffnen Chancen für spannende wissenschaftliche Diskurse. Es unterscheidet sich vom Studium Individuale, das im Profil Flexibler Bachelorstudiengang der KU zusätzlich gewählt werden kann. 1. Profil Flexibler Bachelorstudiengang Das Profil Flex BA gemäß 11 ff. PO IndiBA KU lässt am meisten Wahlfreiheit zu. Innerhalb der obligatorischen Module kann das Fach, zu dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten frei aus dem zur Verfügung stehenden Fächerangebot gemäß jeweiliger FPO in der jeweils gültigen Fassung ausgewählt werden. Im Profil Flex BA kann auch das Studium Individuale gemäß 11 Abs. 3 PO IndiBA KU gewählt werden. Dies ist ein freier Wahlbereich, in dem Studierende Module aus dem gesamten Modulangebot des Bachelorstudiengangs der KU gemäß aller zugehörigen FPOs im Umfang von bis zu 30 ECTS- Punkten wählen können. Das Studium Individuale dient der Verbreiterung, der Vertiefung oder der Erweiterung fachspezifischer Kenntnisse, dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen, überfachlichen Qualifikationen und der Möglichkeit gesellschaftlichen Engagements (z.b. im Rahmen des studentischen Freimoduls EduCulture). Im Studium Individuale realisiert sich die Flexibilität und die persönlichkeitsbildende Struktur des Bachelorstudiengans, gleichzeitig kann es der zweckmäßigen Ausgestaltung eines Auswärtsstudiums dienen oder bietet die Möglichkeit eines dritten, individuell gestalteten Nebenfachs. 2. Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang Das Profil LAG BA gemäß 15 ff. PO IndiBA KU ist nur bei gleichzeitiger Doppelimmatrikulation in einem passenden Lehramtsstudiengang wählbar (Lehramt plus ). Die möglichen Fächerkombinationen ergeben sich dabei aus dem Lehramtsstudium auf Staatsexamen gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), weitere Informationen dazu unter 2

3 Profile im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Stand: Wintersemester 2014/15 3. Profil Bachelorstudiengang Kultur und Medien Das Profil BA KuM gemäß 24 ff. PO IndiBA KU unterscheidet sich vom Profil Flex BA vor allem dadurch, dass zwei bestimmte Fächer im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten aus einem spezifischen Fächerkanon ausgewählt werden müssen. Das Studium Individuale durch einen transdisziplinären Profilbereich mit einem Wahlpflichtmodulpool (der nach Beratungsgesprächen in Absprache mit dem Prüfungsausschuss noch erweitert werden kann) und einem Pflichtmodul Transdisziplinäre Studien ersetzt wird. Die Studierenden werden im transdisziplinären Profilbereich in grundlegende Methodologien und Theorien verschiedener Kultur- und Medienwissenschaften eingeführt. Das Konzept basiert auf dem Grundgedanken der Transdisziplinarität, so dass die Studierenden neben den Kompetenzen in den beiden gewählten Fächern, die Fähigkeit vermittelt bekommen, in transdisziplinären Lehr- und Lerngruppen mit anderen Kulturwissenschaftlern zusammenzuarbeiten. Zu Namen und Namensgebung des Interdisziplinären Bachelorstudiengangs der KU Die Bezeichnung des Studiengangs, Interdisziplinärer Bachelorstudiengang der KU, nimmt den Namen unserer Universität auf. Gleichzeitig ist die Offenheit des Namens Platzhalter für die konkrete Benennung des jeweils tatsächlich gewählten Studiums. Der Name des Studiengangs, wie er schließlich im Zeugnis beurkundet wird, gibt neben dem Namen des Profils auch die der gewählten Fächer bzw. Disziplinen oder Teildisziplinen gemäß jeweiliger FPO wider. Besteht in einem Fach die Möglichkeit, gemäß FPO einen Schwerpunkt zu absolvieren, so wird dieser ebenfalls im Zeugnis vermerkt. 3

4 Fächer im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Stand: Wintersemester 2014/15 Fächer, Disziplinen und Teildisziplinen im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Grundsätzlich muss mindestens ein Fach, eine Disziplin oder eine Teildisziplin gewählt werden, das bzw. die im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert wird und zu dem die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten geschrieben und ggf., je nach Profil, das Modul Wissenschaftliches Kolloquium zur Bachelorarbeit absolviert wird. Innerhalb mancher Fächer können nach Maßgabe der FPO in der jeweils gültigen Fassung auch Disziplinen, Teildisziplinen oder Schwerpunkte gewählt werden, die in der Regel mit jedem anderen Fach bzw. jeder anderen Disziplin oder Teildisziplin kombiniert werden können. Für einzelne Fächer, Disziplinen oder Teildisziplinen können Abweichungen oder Kombinationseinschränkungen gelten, die in der jeweiligen FPO in der jeweils gültigen Fassung angegeben sind. Neben dem Fach, der Disziplin oder der Teildisziplin, zu dem bzw. der die Bachelorarbeit geschrieben wird, können je nach Profil bis zu drei weitere Fächer, Disziplinen oder Teildisziplinen, diese im Umfang von jeweils mindestens 30 ECTS-Punkten, absolviert werden. Nicht alle Fächer, Disziplinen und Teildisziplinen können in jedem Profil absolviert werden: In den drei Profilen, Profil Flexibler Bachelorstudiengang (Flex BA), Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang (LAG BA) und Profil Bachelorstudiengang Kultur und Medien (BA KuM), können bestimmte und teilweise unterschiedliche Fächer, Disziplinen oder Teildisziplinen gewählt werden. Im Folgenden ist zu den jeweiligen Fächern und ihren Disziplinen oder Teildisziplinen vermerkt, in welchem Profil diese jeweils wählbar sind. Von den hier aufgelisteten Fächer können nur diejenigen im Profil LAG BA studiert werden, die in Doppelimmatrikulation in einem entsprechenden Lehramtsstudiengang der KU absolviert werden können; die wählbaren Fächer gemäß 15 PO IndiBA KU und Kombinationen ergeben sich aus den Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I). Weitere Informationen zum Lehramtplus sind unter abrufbar. Für die im Profil BA KuM wählbaren Fächer bzw. deren Disziplinen oder Teildisziplinen gemäß jeweiliger FPO in der jeweils gültigen Fassung vgl. 24 PO IndiBA KU. Die im Folgenden alphabetisch aufgelisteten Fächer, Disziplinen und Teildisziplinen können im Bachelorstudiengang der KU absolviert werden. Dazu ist jeweils vermerkt, in welchem Profil (Flex BA, LAG BA = Lehramt plus, BA KuM) das jeweilige Fach bzw. die jeweilige Disziplin oder Teildisziplin gewählt werden kann und in welcher FPO in der jeweils gültigen Fassung das entsprechende Fach bzw. die jeweilige Disziplin oder Teildisziplin geregelt ist. Es ist auch vermerkt, wenn es nicht möglich ist, zu einem Fach oder einer Teildisziplin die Bachelorarbeit zu schreiben: 1. Alte Geschichte, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte FPO Bachelor Geschichte 2. Ältere Deutsche Literatur, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Germanistik FPO Bachelor Germanistik 3. Anglistik/Amerikanistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, mögliche Schwerpunkte: English Linguistics oder English and American Studies FPO Bachelor Anglistik/Amerikanistik 4. Bildung und Erziehung im Grundschulalter, Lehramt plus im Umfang von 60 ECTS-Punkten StudO für das Lehramtsstudium des Faches Didaktik der Grundschule an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt 4

5 Fächer im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Stand: Wintersemester 2014/15 5. Bildung und Erziehung im Haupt-/Mittelschulalter, Lehramt plus im Umfang von 55 ECTS-Punkten StudO für das Lehramtsstudium des Faches Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt 6. Deutsche Sprachwissenschaft, Flex BA, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Germanistik FPO Bachelor Germanistik 7. Didaktik des Deutschen als Zweitsprache, Lehramt plus im Umfang von 54 ECTS-Punkten FPO Bachelor DiDaZ 8. Erwachsenenbildung/Außerschulische Jugendbildung, Flex BA, keine Bachelorarbeit im Umfang von bis zu 55 ECTS-Punkten FPO Bachelor Erwachsenenbildung/Außerschulische Jugendbildung 9. Europäische Ethnologie/Volkskunde, Flex BA, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten FPO Bachelor Europäische Ethnologie/Volkskunde 10. Frankoromanistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 120 ECTS-Punkten, mögliche Schwerpunkte Französische Sprachwissenschaft und Französische Literaturwissenschaft, nicht kombinierbar mit dem Fach Romanistik FPO Bachelor Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik) 11. Geographie, Lehramt plus im Umfang von bis zu 70 ECTS-Punkten FPO Bachelor Geographie 12. Germanistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 150 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit den Teildisziplinen Ältere Deutsche Literatur, Neuere Deutsche Literatur oder Deutsche Sprachwissenschaft FPO Bachelor Germanistik 13. Geschichte der Frühen Neuzeit, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte und der Teildisziplin Vergleichende Landesgeschichte, Schwerpunkt Bayern FPO Bachelor Geschichte 14. Geschichte, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 150 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit geschichtlichen Teildisziplinen FPO Bachelor Geschichte 15. Geschichte Lateinamerikas, Flex BA, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte FPO Bachelor Geschichte 16. Hispanistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 120 ECTS-Punkten, mögliche Schwerpunkte Spanische Sprachwissenschaft und Spanische Literaturwissenschaft, nicht kombinierbar mit dem Fach Romanistik 5

6 Fächer im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Stand: Wintersemester 2014/15 FPO Bachelor Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik) 17. Italianistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 120 ECTS-Punkten, mögliche Schwerpunkte Italienische Sprachwissenschaft und Italienische Literaturwissenschaft, nicht kombinierbar mit dem Fach Romanistik FPO Bachelor Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik) 18. Katholische Theologie, Flex BA, Lehramt plus im Umfang von bis zu 120 ECTS-Punkten FPO Bachelor Katholische Theologie 19. Klassische Archäologie, Flex BA, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten FPO Bachelor Bildwissenschaften 20. Kunstgeschichte und Bildwissenschaften, Flex BA, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten FPO Bachelor Bildwissenschaften 21. Kunstpädagogik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten FPO Bachelor Kunstpädagogik 22. Latinistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von bis zu 70 ECTS-Punkten FPO Bachelor Latinistik 23. Mathematik, Lehramt plus im Umfang von bis zu 70 ECTS-Punkten FPO Bachelor Mathematik 24. Mittelalterliche Geschichte, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte FPO Bachelor Geschichte 25. Musikpädagogik/Musikdidaktik, Lehramt plus im Umfang von bis zu 85 ECTS-Punkten FPO Bachelor Musikwissenschaft/-pädagogik/-didaktik 26. Musikwissenschaft, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 80 ECTS-Punkten FPO Bachelor Musikwissenschaft/-pädagogik/-didaktik 27. Neuere Deutsche Literatur, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Germanistik FPO Bachelor Germanistik 28. Neuere und Neueste Geschichte, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte FPO Bachelor Geschichte 29. Philosophie, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten 6

7 Fächer im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Stand: Wintersemester 2014/15 FPO Bachelor Philosophie 30. Politikwissenschaft, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 85 ECTS-Punkten FPO Bachelor Politikwissenschaft 31. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, Lehramt plus im Umfang von 60 ECTS-Punkten FPO Bachelor Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt 32. Romanistik, Flex BA, Lehramt plus, BA KuM im Umfang von 60 bis zu 150 ECTS-Punkten, mögliche Schwerpunkte Romanistische Sprachwissenschaft und Romanistische Literaturwissenschaft, nicht kombinierbar mit den Disziplinen Frankoromanistik, Hispanistik oder Italianistik FPO Bachelor Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik) 33. Sozialkunde, Lehramt plus im Umfang von bis zu 70 ECTS-Punkten FPO Bachelor Sozialkunde 34. Soziologie, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 150 ECTS-Punkten FPO Bachelor Soziologie 35. Theaterpädagogik, Flex BA, keine Bachelorarbeit im Umfang von 30 ECTS-Punkten FPO Bachelor Germanistik 36. Theorie und Didaktik der Geschichte, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte FPO Bachelor Geschichte 37. Vergleichende Landesgeschichte, Schwerpunkt Bayern, Flex BA, BA KuM im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte und der Teildisziplin Geschichte der Frühen Neuzeit FPO Bachelor Geschichte 38. Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Flex BA, BA KuM im Umfang von 60 ECTS-Punkten, nicht kombinierbar mit dem Fach Geschichte FPO Bachelor Geschichte 39. Wirtschaftswissenschaften, Flex BA, Lehramt plus, Bachelorarbeit nur im Lehramt plus im Umfang von 60 ECTS-Punkten FPO Bachelor Wirtschaftswissenschaften 7

8 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT. MM. JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern vom 29. März 1924 (BayRS K) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) folgende Prüfungsordnung: Abschnitt I: Allgemeine Regelungen Geltungsbereich Zusätzliche Qualifikationsvoraussetzungen Regelstudienzeit, Studienbeginn Profile und Fächer Studium Generale Mehrfachwahl von Modulen Praktikum Prüfungsausschüsse, Fachsprecherinnen und Fachsprecher Profilwechsel und Fachwechsel Bestehen der Bachelorprüfung Abschnitt II: Profil Flexibler Bachelorstudiengang Fächer, Kombinationen und Studium Individuale Bachelorarbeit Umfang der Bachelorprüfung Akademischer Grad Abschnitt III: Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang Zulassungsvoraussetzung Fächer, Kombinationen, Ausrichtungen und Profilbereich Fachdidaktik, Fachreflexion EWS Praxisbereich Bachelorarbeit Umfang der Bachelorprüfung Wiederholung von Prüfungen Akademischer Grad Abschnitt IV: Profil Bachelorstudiengang Kultur und Medien Fächer, Kombinationen und Profilbereich Profilbereich Kultur und Medien Bachelorarbeit Umfang der Bachelorprüfung Akademischer Grad Abschnitt V: Schlussbestimmung Schlussbestimmung, Übergangsregelung... 22

9 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU ABSCHNITT I: ALLGEMEINE REGELUNGEN 1 Geltungsbereich 1 Diese Prüfungsordnung (PO) gilt für alle Profile, die im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU studiert werden können: 1. Profil Flexibler Bachelorstudiengang, 2. Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang, 3. Profil Bachelorstudiengang Kultur und Medien. 2 Ergänzend gilt die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zusätzliche Qualifikationsvoraussetzungen (1) Für die Aufnahme des Studiums im Fach Anglistik/Amerikanistik ist der Nachweis der Eignung in einer Eignungsprüfung gemäß der Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil- )Studiengang Anglistik/Amerikanistik/Englisch an der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vom 26. Juli 2007 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich. (2) Für die Aufnahme des Studiums im Fach Kunstpädagogik ist der Nachweis der Eignung in einer Eignungsprüfung gemäß der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Kunst/Kunstpädagogik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom tt.mm.jjjj erforderlich. (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. 3 Regelstudienzeit, Studienbeginn (2) Das Studium kann in der Regel im Wintersemester aufgenommen werden. 4 Profile und Fächer (1) 1 Ein Profil regelt den Umfang der Bachelorprüfung auf Grundlage des in der Studiengangsbeschreibung festgelegten Studiengangkonzepts. 2 Für jedes Profil sind festgelegt: 1. beteiligtes Fach oder beteiligte Fächer mit Kombinationsregeln, 2. gegebenenfalls spezifische Module des Profils, 3. Umfang des Studiums Generale, 4. Bachelorarbeit, 5. akademischer Grad. 3 Profile können nicht kombiniert werden. 9

10 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU (2) Für jedes Fach gibt es eine Fachprüfungsordnung (FPO), welche in der jeweils gültigen Fassung die zu absolvierenden Module und gegebenenfalls eine Untergliederung des Fachs in Disziplinen, Teildisziplinen, Schwerpunkte oder Bereiche regelt. (3) 1 Es muss mindestens ein Fach im Umfang von in der Regel mindestens 60 ECTS-Punkten studiert werden, zu dem zusätzlich die Bachelorarbeit mit gegebenenfalls begleitendem Modul absolviert muss. 2 Jedes weitere Fach muss in einem Umfang von mindestens 30 ECTS- Punkten studiert werden. 5 Studium Generale (1) 1 Das Studium Generale ermöglicht eine interdisziplinäre Vernetzung der einzelnen Fachgebiete im Sinne der katholischen Bildungstradition und gibt Anstöße zum eigenständigen und kritischen Nachdenken. 2 Im Studium Generale werden philosophisch-anthropologische, begriffsund problemgeschichtliche, ethische, gesellschaftlich-soziale, religiöse und umweltbezogene Fragestellungen verfolgt. (2) 1 Die Wahlpflichtmodule, die im Studium Generale absolviert werden können, werden auf der Website der KU jeweils zu Beginn des Semesters in geeigneter Weise bekannt gegeben. 2 Insbesondere stehen die Module Ringvorlesung K'Universale und forumk'universale zur Verfügung. 6 Mehrfachwahl von Modulen (1) Wenn die in einem Modul festgelegten Kompetenzen im Rahmen eines entsprechenden Lehroder Studienangebots verbreitert oder vertieft werden können, enthält das Modul in dieser PO oder in der jeweiligen FPO den Hinweis Mehrfachwahl möglich. (2) 1 Ein Modul, für das Mehrfachwahl möglich ist, kann bis zu drei Mal absolviert werden. 2 Beim zweiten Absolvieren wird der Modultitel um den Zusatz (Verbreiterung/Vertiefung), beim dritten Absolvieren mit dem Zusatz (Verbreiterung/Vertiefung 2) versehen. (3) Ist das Modul endgültig nicht bestanden, kann die oder der jeweilige Studierende das Modul nicht noch einmal absolvieren. 7 Praktikum (1) In der Regel ist innerhalb des Studiums eine dem Studienziel dienende praktische Tätigkeit bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung abzuleisten, die geeignet ist, eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit zu vermitteln. (2) 1 Berufspraktische Tätigkeiten müssen einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen haben. 2 Eine Bestätigung des Praktikumsgebers und die Abgabe eines Praktikumsberichts sind erforderlich. 3 Näheres regelt die Modulbeschreibung. 10

11 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU 8 Prüfungsausschüsse, Fachsprecherinnen und Fachsprecher (1) 1 Für jedes Profil wird ein Prüfungsausschuss bestellt. 2 Jeder Prüfungsausschuss besteht aus mindestens fünf prüfungsberechtigten Mitgliedern, davon mindestens drei aus dem Kreis der an der KU hauptamtlich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG) vom 23. Mai 2006 in der jeweils gültigen Fassung. 3 Die Mitglieder werden auf Vorschlag der am jeweiligen Profil beteiligten Fakultäten vom Senat eingesetzt. (2) 1 Jedes am Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU beteiligte Fach hat eine Fachsprecherin oder einen Fachsprecher, die oder der für das Fachkonzept und die Fachstudienberatung zuständig ist. 2 Die Fachsprecherin oder der Fachsprecher wird vom für das Fach zuständigen Fakultätsrat bestimmt, in der Regel aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG. (3) Die Fachsprecherin oder der Fachsprecher erteilt fachspezifische Auskünfte und berät den Prüfungsausschuss insbesondere in Anrechnungsfragen. 9 Profilwechsel und Fachwechsel 1 Die oder der Studierende kann auf Antrag im Studierendenbüro innerhalb des Interdisziplinären Bachelorstudiengangs der KU das Fach oder Profil wechseln. 2 Sie oder er kann nicht in ein Fach oder Profil wechseln, in dem sie oder er eine erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. 10 Bestehen der Bachelorprüfung Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die oder der Studierende 1. die Module im Umfang der Bachelorprüfung, die im jeweiligen Profil festgelegt sind, erfolgreich absolviert hat, 2. mindestens 180 ECTS-Punkten erworben hat und 3. sämtliche Prüfungsleistungen bis zum Ende des achten Fachsemesters mindestens mit bestanden oder ausreichend (4,0) abgelegt hat. 11

12 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU ABSCHNITT II: PROFIL FLEXIBLER BACHELORSTUDIENGANG 11 Fächer, Kombinationen und Studium Individuale (1) Folgende Fächer können nach Maßgabe der jeweiligen FPO in der jeweils gültigen Fassung absolviert werden: 1. Anglistik/Amerikanistik, 2. Bildwissenschaften, 3. Erwachsenenbildung/Außerschulische Jugendbildung, 4. Europäische Ethnologie/Volkskunde, 5. Germanistik, 6. Geschichte, 7. Katholische Theologie, 8. Kunstpädagogik, 9. Latinistik, 10. Musikwissenschaft und Musikpädagogik/-didaktik, 11. Philosophie, 12. Politikwissenschaft, 13. Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik), 14. Soziologie, 15. Wirtschaftswissenschaften. (2) Fächer und Teildisziplinen innerhalb der Fächer können grundsätzlich flexibel miteinander kombiniert werden, soweit die FPO keine anderweitigen Regelungen enthält. (3) 1 Das Studium Individuale ist ein freier Wahlbereich, in dem die oder der Studierende Module aus dem gesamten Bachelorangebot der nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge der KU wählen kann. 2 Es soll insbesondere der Verbreiterung und Vertiefung im individuellen Studienverlauf oder einer zweckmäßigen Gestaltung eines Auswärtsstudiums dienen. 12 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann in jedem Fach geschrieben werden, das in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten studiert wird. (2) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. (1) Die oder der Studierende muss 13 Umfang der Bachelorprüfung 1. ein Fach im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten, 2. das Studium Generale im Umfang von 10 ECTS-Punkten, 3. die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten, 4. ein Praktikum im Umfang von 5 ECTS-Punkten und 5. das Modul Wissenschaftliches Kolloquium zur Bachelorarbeit im Umfang von 5 ECTS- Punkten 12

13 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU erfolgreich absolvieren. (2) Die oder der Studierende kann 6. bis zu drei weitere Fächer im Umfang von jeweils mindestens 30 ECTS-Punkten, 7. das Studium Individuale im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren. 14 Akademischer Grad Nach erfolgreichem Absolvieren der Bachelorprüfung wird der akademische Grad eines Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. 13

14 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU ABSCHNITT III: PROFIL LEHRAMTSGEEIGNETER BACHELORSTUDIENGANG 15 Zulassungsvoraussetzung Das Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang kann nur gewählt werden, wenn die oder der Studierende zugleich in einem entsprechenden Lehramtsstudium immatrikuliert ist (Lehramt plus ). 16 Fächer, Kombinationen, Ausrichtungen und Profilbereich (1) 1 Folgende Fächer können nach Maßgabe der jeweiligen FPO in der jeweils gültigen Fassung absolviert werden: 1. Anglistik/Amerikanistik, 2. Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), 3. Geographie, 4. Germanistik, 5. Geschichte, 6. Katholische Theologie, 7. Kunstpädagogik, 8. Latinistik, 9. Mathematik, 10. Musikwissenschaft und Musikpädagogik/-didaktik, 11. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, 12. Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik), 13. Sozialkunde, 14. Wirtschaftswissenschaften. 2 Folgende Fächer können nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium in der jeweils gültigen Fassung absolviert werden: 1. Bildung und Erziehung im Haupt-/Mittelschulalter einschließlich Basisqualifikationen und Didaktikfächer gemäß der Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Faches Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, 2. Bildung und Erziehung im Grundschulalter einschließlich Basisqualifikationen und der Didaktikfächer gemäß der Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Faches Didaktik der Grundschule an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ. (2) Jeweils zwei Fächer können gemäß der in der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180; BayRS UK) in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Fächerverbindung der entsprechenden Fächer kombiniert werden. (3) 1 Die oder der Studierende ist in eine der folgenden Ausrichtungen eingeschrieben: 1. Ausrichtung für Gymnasium, 2. Ausrichtung für Realschule, 3. Ausrichtung für Haupt-/Mittelschule, 4. Ausrichtung für Grundschule, 5. außerschulische Ausrichtung. 14

15 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU 2 Die Ausrichtung entspricht in der Regel dem von der oder dem Studierenden im Lehramtsstudium gewählten Lehramt, es sei denn, die oder der Studierende wählt die außerschulische Ausrichtung. (4) Im Profilbereich müssen Fachdidaktik beziehungsweise Fachreflexion, Erziehungswissenschaften (EWS) und der Praxisbereich absolviert werden. 17 Fachdidaktik, Fachreflexion (1) In der Ausrichtung für Realschule und Gymnasium und in der außerschulischen Ausrichtung sind zu jedem Fach das jeweilige Basismodul der Fachdidaktik und das Modul der Fachreflexion erfolgreich zu absolvieren. (2) In der Ausrichtung für Grundschule und Haupt-/Mittelschule ist zum gewählten Fach ein Basismodul der Fachdidaktik erfolgreich zu absolvieren. (3) Folgende Module werden angeboten: 1. Anglistik/Amerikanistik: a) Basismodul Englischdidaktik: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio. b) Fachreflexion Englisch: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Semesterbegleitende Arbeitsaufträge (unbenotet). 2. Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ): Basismodul: Sprachvermittlung: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder Portfolio (unbenotet). 3. Französisch: a) Basismodul Didaktik des Französischen: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Fachreflexion Französisch: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur (unbenotet). 4. Geographie: a) Basismodul Geographiedidaktik: Medieneinsatz und Unterrichtsplanung: 4 ECTS- Punkte; Modulprüfung: schriftliche Arbeit. b) Fachreflexion Geographie: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder äquivalente Leistung (unbenotet). 5. Germanistik: a) Deutschdidaktik: Basismodul: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio oder Klausur. b) Fachreflexion Deutsch: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, Klausur oder schriftliche Hausarbeit (unbenotet). 6. Geschichte: a) Basismodul Theorie und Didaktik der Geschichte RS/GY: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Portfolio. b) Fachreflexion Geschichte: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Projektskizze (unbenotet). 7. Italienisch: a) Basismodul Didaktik des Italienischen: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Fachreflexion Italienisch: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur (unbenotet). 8. Katholische Theologie: a) Basismodul Katholische Religionsdidaktik: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Ergebnisprotokoll. b) Fachreflexion/Orientierungskurs Katholische Theologie: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit (unbenotet). 9. Kunst: a) Basismodul Kunstdidaktik: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio. b) Fachreflexion Kunst: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Referat oder Klausur (unbenotet). 15

16 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU 10. Latein: a) Basismodul Lateindidaktik: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Fachreflexion Latein: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur (unbenotet). 11. Musik: a) Basismodul Musik: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; b) Fachreflexion Musik: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (unbenotet). 12. Mathematik: a) Basismodul Mathematikdidaktik: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung. b) Fachreflexion Mathematik: 2 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Referat mit schriftlicher Zusammenfassung (unbenotet). 13. Sozialkunde: a) Aufgaben, Ziele und didaktische Prinzipien der politischen Bildung (Basismodul Sozialkundedidaktik): 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Fachreflexion Sozialkunde: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit (unbenotet). 14. Spanisch: a) Basismodul Didaktik des Spanischen: 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Fachreflexion Spanisch: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur (unbenotet). 15. Wirtschaft und Recht: a) Fachdidaktik: Basismodul Einführung in die Didaktik des Lernbereichs Arbeit- Wirtschaft-Technik : 4 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Fachreflexion Wirtschaft und Recht: 2 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur (unbenotet). 18 EWS (1) In der Ausrichtung für Gymnasium sind Wahlpflichtmodule nach Abs. 6 Nrn. 1 bis 4 sowie das Pflichtmodul nach Abs. 6 Nr. 5 im Umfang von 13 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. (2) In der Ausrichtung für Realschule sind die Module nach Abs. 6 Nrn. 1 bis 5 im Umfang von 18 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. (3) In der Ausrichtung für Haupt-/Mittelschule sind die Pflichtmodule nach Abs. 6 Nrn. 1 bis 4 sowie Nrn. 6 bis 8 im Umfang von 31 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. (4) In der Ausrichtung für Grundschule sind Wahlpflichtmodule nach Abs. 6 Nrn. 1 bis 4 sowie Pflichtmodule nach Nrn. 6 bis 8 im Umfang von 26 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. (5) In außerschulischer Ausrichtung ist das Pflichtmodul nach Abs. 6 Nr. 1 im Umfang von 5 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. (6) Folgende Module werden angeboten: 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur; 2. Aufbaumodul Allgemeine Pädagogik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, Referat oder Hausarbeit; 3. Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie, Psychologische Diagnostik und Evaluation: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur; 4. Psychologie des Lernens und der Kognition, Sozialpsychologie der Schule und der Familie: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur; 16

17 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU 5. Bildung, Erziehung, Beratung und Förderung im Raum der Schule (RS/GY): 3 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Referat; 6. Bildung, Erziehung, Beratung und Förderung im Raum der Schule (GS/MS): 3 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Referat; 7. a) Religion, Kultur, Gesellschaft I Theologie/ Philosophie: 3 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, Hausarbeit oder Portfolio, oder, b) bei der Wahl des Fachs Katholische Religion als Unterrichts- oder Didaktikfach: Religion, Kultur, Gesellschaft I Theologie/ Philosophie: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, Hausarbeit oder Portfolio, 8. a) Religion, Kultur, Gesellschaft II (Politikwissenschaften, Soziologie, Volkskunde): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, Hausarbeit oder Portfolio, oder, b) bei der Wahl des Fachs Katholische Religion als Unterrichts- oder Didaktikfach: Religion, Kultur, Gesellschaft II (Politikwissenschaften, Soziologie, Volkskunde): 3 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Klausur, Hausarbeit oder Portfolio. 19 Praxisbereich (1) In der Ausrichtung für Realschule und Gymnasium in allen Fächerkombinationen außer in Kombinationen mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind folgende Pflichtmodule im Umfang von 10 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Unterrichten 1: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). 2. Blockpraktikum/Schulpädagogik (RS/GY): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Bericht oder Portfolio (unbenotet). (2) In der Ausrichtung für Realschule und Gymnasium einer Fächerkombination mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind die folgenden Pflichtmodule im Umfang von 12 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Blockpraktikum/Schulpädagogik (RS/GY): 3,5 ECTS-Punkte (davon 2 in Schulpädagogik); Modulprüfung: Bericht oder Portfolio (unbenotet). 2. Unterrichten 1: 2,5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). 3. Schulpsychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet). (3) In der Ausrichtung für Grundschule und Haupt-/Mittelschule außer in Kombinationen mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind die folgenden Pflichtmodule im Umfang von 15 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Blockpraktikum/Schulpädagogik (GS/MS): 5 ECTS-Punkte (davon 2 ECTS-Punkte Schulpädagogik); Modulprüfung: Bericht oder Portfolio (unbenotet). 2. Unterrichten 1: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). 3. Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). (4) In der Ausrichtung Grundschule und Haupt-/Mittelschule in einer Fächerkombination mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind die folgenden Pflichtmodule im Umfang von 12 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Blockpraktikum/Schulpädagogik (RS/GY): 3,5 ECTS-Punkte (davon 2 in Schulpädagogik); Modulprüfung: Bericht oder Portfolio (unbenotet). 2. Unterrichten 1: 2,5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). 3. Schulpsychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet). 17

18 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU 20 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Profilbereich oder in einem der Fächer mit Ausnahme des Fachs Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt geschrieben werden. (2) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. 21 Umfang der Bachelorprüfung (1) In der Ausrichtung für Gymnasium und Realschule muss die oder der Studierende 1. Module aus zwei Fächern im Umfang von jeweils mindestens 60 ECTS-Punkten im Gesamtumfang von mindestens 120 ECTS-Punkten, 2. Module der jeweiligen Fachdidaktik und Fachreflexion im Umfang von jeweils 6 ECTS- Punkte im Gesamtumfang von 12 ECTS-Punkten, 3. Module im Bereich EWS, a) in der Ausrichtung Gymnasium im Umfang von 13 ECTS-Punkten, b) in der Ausrichtung Realschule im Umfang von 18 ECTS-Punkten, 4. ein Wahlpflichtmodul aus dem Bereich einer Fachdidaktik eines gewählten Fachs oder aus dem erziehungswissenschaftlichen Modulangebot (optionales EWS-Modul) im Umfang von 5 ECTS-Punkten, 5. Module im Praxisbereich im Umfang vom 10 ECTS-Punkten, 6. weitere Wahlpflichtmodule aus den gewählten Fächern und dem zugehörigen fachdidaktischen Modulangebot a) in der Ausrichtung Gymnasium im Umfang von 10 ECTS-Punkten, b) in der Ausrichtung Realschule im Umfang von 5 ECTS-Punkten, 7. die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren. (2) In der Ausrichtung für Haupt-/Mittelschule muss die oder der Studierende 1. Module im Fach Bildung und Erziehung im Haupt-/Mittelschulalter einschließlich Basisqualifikationen und Didaktikfächer gemäß der Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung im Umfang von mindestens 55 ECTS-Punkten, 2. Module im gewählten Fach im Umfang von mindestens 50 ECTS-Punkten, 3. ein Modul in der Fachdidaktik des gewählten Fachs im Umfang von 4 ECTS-Punkten, 4. Module in EWS im Umfang von 31 ECTS-Punkten, 5. Module im Praxisbereich im Umfang von 15 ECTS- Punkten, 6. weitere Module aus dem gewählten Fach und/oder der Fachdidaktik im Umfang von 15 ECTS-Punkten, 7. die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren. (3) In der Ausrichtung für Grundschule muss die oder der Studierende 1. Module im Fach Bildung und Erziehung im Grundschulalter einschließlich Basisqualifikationen und der Didaktikfächer gemäß der Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Didaktik der Grundschule an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 18

19 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung im Umfang von mindestens 60 ECTS- Punkten, 2. Module im gewählten Fach im Umfang von mindestens 50 ECTS-Punkten, 3. ein Modul in der Fachdidaktik des gewählten Fachs im Umfang von 4 ECTS-Punkten, 4. Module in EWS im Umfang von 26 ECTS-Punkten, 5. Module im Praxisbereich im Umfang von 15 ECTS- Punkten, 6. Module im Umfang von weiteren 10 ECTS-Punkte aus dem Fach oder Bereich, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, 7. Module aus dem Bereich Studium Generale im Umfang von 5 ECTS-Punkten, 8. die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren. (4) In der außerschulischen Ausrichtung muss die oder der Studierende 1. Module in zwei Fächern im Umfang von jeweils mindestens 60 ECTS-Punkten im Gesamtumfang von mindestens 120 ECTS-Punkten, 2. Module der Fachdidaktik und/oder Fachreflexion oder weitere Module aus den gewählten Fächern im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten, 3. das Modul Praktikum: 8 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet), 4. weitere, frei aus dem gesamten Angebot der KU aus nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen wählbare Module im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten, 5. das Studium Generale im Umfang von 10 ECTS-Punkten, 6. die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren. 22 Wiederholung von Prüfungen 1 Die Wiederholung von bestandenen Modulprüfungen zur Notenverbesserung ist nur im Umfang von 20 ECTS-Punkten zulässig. 2 Es kann nur das gesamte Modul zur Notenverbesserung wiederholt werden. 3 Bei Modulen mit Teilnahmebeschränkungen ist die vorherige Zustimmung der oder des Modulverantwortlichen erforderlich. 23 Akademischer Grad (1) Nach erfolgreichem Absolvieren der Bachelorprüfung wird grundsätzlich der akademische Grad eines Bachelor of Arts (B.A.) verliehen, wenn die Bachelorarbeit in einem der gewählten Fächer oder einer Fachdidaktik absolviert wurde. (2) Es wird der akademische Grad eines Bachelor of Education (B.Ed.) verliehen, wenn 1. die Bachelorarbeit im Fach Mathematik, Sozialkunde oder Wirtschaftswissenschaften o- der 2. im Profilbereich zu einer Themenstellung aus EWS oder aus dem Praxisbereich absolviert wurde. (3) Im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt kann kein akademischer Grad erworben werden. 19

20 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU ABSCHNITT IV: PROFIL BACHELORSTUDIENGANG KULTUR UND MEDIEN 24 Fächer, Kombinationen und Profilbereich (1) 1 Im Profil Kultur und Medien werden zwei Fächer oder Teildisziplinen aus verschiedenen Fächern im Umfang von jeweils 60 ECTS-Punkten absolviert. (2) 1 Eines der Fächer oder eine der Teildisziplinen nach Maßgabe der jeweiligen FPO in der jeweils gültigen Fassung muss der folgenden Auswahl entstammen: 1. Anglistik/Amerikanistik, 2. Bildwissenschaften, 3. Germanistik, 4. Latinistik, 5. Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik). 2 Das andere Fach bzw. dessen Teildisziplin ist entweder ein weiteres der unter Satz 1 bezeichneten Fächern oder eines der folgenden Fächer bzw. dessen Teildisziplin: 1. Geschichte, 2. Europäische Ethnologie/Volkskunde, 3. Kunstpädagogik, 4. Musikwissenschaft und Musikpädagogik/-didaktik, 5. Philosophie, 6. Politikwissenschaft, 7. Soziologie. (3) Der Profilbereich Kultur und Medien beinhaltet insbesondere kommunikationswissenschaftliche Module und dient der fachlichen Erweiterung. 25 Profilbereich Kultur und Medien (1) Das folgende Pflichtmodul ist erfolgreich zu absolvieren: Transdisziplinäre Studien: 10 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit. (2) 1 Es sind Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. in der Regel Einführungs-, Grundlagen- oder Methodenmodule aus mindestens zwei an diesem Profil beteiligten Fächern, die nicht als Fächer nach 24 gewählt wurden, 2. Bachelormodule aus der Musikwissenschaft, 3. folgende kommunikationswissenschaftliche Module: a) Grundlagen der Journalistik/Kommunikationswissenschaft: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur. b) Journalismus und Mediensysteme: 5 ECTS-Punkte; Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Modul Grundlagen der Journalistik/Kommunikationswissenschaft; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit. c) Publikums- und Wirkungsforschung; 5 ECTS-Punkte; Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Modul Grundlagen der Journalistik/Kommunikationswissenschaft; Modulprüfung: Klausur oder schriftliche Hausarbeit. 20

21 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU 2 Weitere Wahlpflichtmodule können von der oder dem Studierenden gewählt werden, wenn das Einverständnis der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder der oder des vom Prüfungsausschuss für diese Aufgabe Bevollmächtigen vorliegt. 26 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit wird in einem der gewählten Fächer nach 24 geschrieben. (2) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die oder der Studierende muss 27 Umfang der Bachelorprüfung 1. zwei Fächer im Umfang von jeweils 60 ECTS-Punkten, 2. die Module im Profilbereich im Umfang von 30 ECTS-Punkten, 3. das Studium Generale im Umfang von 10 ECTS-Punkten, 4. die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten 5. ein Praktikum im Umfang von 5 ECTS-Punkten und 6. das Modul Wissenschaftliches Kolloquium zur Bachelorarbeit im Umfang von 5 ECTS- Punkten erfolgreich absolvieren. 28 Akademischer Grad Nach erfolgreichem Absolvieren der Bachelorprüfung wird der akademische Grad eines Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. 21

22 Prüfungsordnung für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU ABSCHNITT V: SCHLUSSBESTIMMUNG 29 Schlussbestimmung, Übergangsregelung (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. (2) 1 Die Prüfungsordnung für den Flexiblen Bachelorstudiengang an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT. MM. JJJJ und die Studienordnung für den Flexiblen Bachelorstudiengang an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT. MM. JJJJ treten außer Kraft. 2 Sie gelten fort für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2014 aufgenommen haben. 22

23 Fachprüfungsordnungen (FPOs) für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Übersicht Fachprüfungsordnungen im Bachelorstudiengang der KU FPO Anglistik/Amerikanistik Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Schwerpunkte Inkrafttreten FPO Bildwissenschaften Allgemeine Regelungen Teildisziplin Kunstgeschichte und Bildwissenschaften Teildisziplin Klassische Archäologie Inkrafttreten FPO DiDaZ Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Erwachsenenbildung/Außerschulische Jugendbildung Allgemeine Regelungen Wahlpflichtbereiche Inkrafttreten FPO Europäische Ethnologie/Volkskunde Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Geographie Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Germanistik Allgemeine Regelungen Literaturwissenschaftliche Teildisziplinen Literaturwissenschaftliche Teildisziplin Ältere deutsche Literatur Literaturwissenschaftliche Teildisziplin Neuere deutsche Literatur Teildisziplin Deutsche Sprachwissenschaft Teildisziplin Theaterpädagogik Inkrafttreten... 41

24 Fachprüfungsordnungen (FPOs) für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU FPO Geschichte Allgemeine Regelungen Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorprüfung Geschichte und Teildisziplinen Historische Grundlagenmodule Teildisziplin Alte Geschichte Teildisziplin Mittelalterliche Geschichte Teildisziplin Geschichte der Frühen Neuzeit Teildisziplin Neuere und Neueste Geschichte Teildisziplin Vergleichende Landesgeschichte, Schwerpunkt Bayern Teildisziplin Geschichte Lateinamerikas Teildisziplin Wirtschafts- und Sozialgeschichte Teildisziplin Theorie und Didaktik der Geschichte Praxis- und Projektmodule Module im Lehramt plus Inkrafttreten FPO Katholische Theologie Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Kunstpädagogik Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Latinistik Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Mathematik Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten

25 Fachprüfungsordnungen (FPOs) für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU FPO Musikwissenschaft/-pädagogik/-didaktik Allgemeine Regelungen Musikwissenschaft: Pflicht- und Wahlpflichtmodule Musikpädagogik/Musikdidaktik: Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Philosophie Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Politikwissenschaft Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Allgemeine Regelungen Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Romanistik (Frankoromanistik, Hispanistik, Italianistik) Allgemeine Regelungen Schwerpunkte Teildisziplin Frankoromanistik Teildisziplin Hispanistik Teildisziplin Italianistik Inkrafttreten FPO Sozialkunde Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten FPO Soziologie Allgemeine Regelungen Doppelabschluss Pflicht- und Wahlpflichtmodule Inkrafttreten

26 Fachprüfungsordnungen (FPOs) für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU FPO Wirtschaftswissenschaften Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodule im Lehramt plus Inkrafttreten

27 FPO ANGLISTIK/AMERIKANISTIK Fachprüfungsordnungen (FPOs) für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Fachprüfungsordnung (FPO) für das Fach Anglistik/Amerikanistik im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT. MM. JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern vom 29. März 1924 (BayRS K) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) folgende Prüfungsordnung: 1 Allgemeine Regelungen (1) Das Fach Anglistik/Amerikanistik kann im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU im Umfang von bis zu 90 ECTS-Punkten absolviert werden. (2) 1 Es werden die Schwerpunkte English Linguistics und English and American Studies angeboten. 2 Die oder der Studierende muss im entsprechend Schwerpunkt Wahlpflichtmodule (inklusive Mehrfachwahl) in einem Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren. 2 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Schwerpunkte (1) Folgende Pflichtmodule sind im Umfang von 15 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Introduction to Linguistics: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur (unbenotet). 2. Introduction to Literary and Cultural Studies: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung (unbenotet). 3. Language Structure and Use: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio; Mehrfachwahl möglich. (2) Folgende Wahlpflichtmodule sind im Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Literary and Cultural History I: American Literature: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit; Mehrfachwahl möglich. 2. Literary and Cultural History I: English Literature: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit; Mehrfachwahl möglich. (3) Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Sprachpraxis sind im Umfang von mindestens 10 ECTS- Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Grammatik und Wortschatz I (Englisch): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio oder Klausur (unbenotet). 2. Landeskunde/Kulturwissenschaft und Sprechfertigkeit I (Englisch): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio oder Klausur und (Gruppen-)Moderation oder mündliche Prüfung (unbenotet). 3. Textproduktion und Stilistik I (Englisch): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio oder Klausur. 27

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