Leitfaden zur Vergabe von Grabstätten auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes Ev. Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen

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1 Leitfaden zur Vergabe von Grabstätten auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes Ev. Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen Der Friedhofsverband ist Träger der Friedhöfe: - Bad Oeynhausen-Altstadt, Schwarzer Weg - Bergkirchen, Bergstadt - an der Kirche Bergkirchen - Bergkirchen, Pfarrkamp im Ortsteil Wulferdingsen - Dehme, Am Großen Weserbogen - Eidinghausen, Leingarten, sowie Alter Friedhof, Kirchbreite - Lohe, Loher Straße - Mooskamp, Oberbecksener Straße - Rehme, Auf dem Köppen - Volmerdingsen, Pfarrer-Dustmann-Straße - Werste, Stüher Straße - Wittekindshof, Friedhöfe auf dem Gelände der Diakonischen Stiftung Wittekindshof Auf den Friedhöfen werden folgende Grabarten vergeben: a) Grabstätten mit individueller Grabgestaltung Dieses sind Grabstätten, für die traditionell ein Nutzungsrecht vergeben wird. Die Grabstätten können individuell gepflegt und gestaltet werden und sind aufgrund der Friedhofssatzung auf Dauer der Nutzungszeit vom jeweiligen Nutzungsberechtigten zu unterhalten. Für diese Grabstätten ist von den nutzungsberechtigten Personen eine einmalige Erwerbsgebühr und eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr zu zahlen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: Reihengrabstätten Reihengrabstätten werden nach dem Bestattungszeitpunkt in vorhandenen Reihengrabfeldern vergeben. Eine individuelle Wahl des Bestattungsortes ist nicht möglich. Eine weitere Bestattung oder die Zubettung eines Partners auf dem Grab kann nicht erfolgen. Nach Ablauf der Ruhefrist fällt die Grabstätte an den Friedhof zurück.

2 Wahlgrabstätten Wahlgrabstätten können auf dem Friedhof frei ausgesucht werden und sind nach Ablauf der Nutzungszeit verlängerbar. Weitere Bestattungen oder Urnenbeisetzungen können aufgrund der Friedhofssatzung erfolgen. b) Gemeinschaftsgrabstätten Dieses sind Grabstätten, die der Friedhofsverband auf Dauer der Nutzungszeit pflegt und unterhält. Nach Zahlung der einmaligen Nutzungsgebühr entstehen dem Erwerber keine weiteren Kosten und keine Pflegeverpflichtungen an der Grabstätte. Auf jedem Grab wird eine Namenskennzeichnung mit einem Grabmal, einer Keramikplatte oder einem Holzkreuz vom Friedhofsträger vorgenommen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: Gemeinschaftsgrabstätten als Rasenreihengrab mit Steingrabmal Diese Grabstätten werden nach dem Bestattungszeitraum vergeben. Auf das Grab wird ein hochwertiges Grabmal aus Wesersandstein mit der vollen Namensgebung und Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person gelegt. Eine weitere Zubettung von Angehörigen ist nicht möglich. Die Gräber fallen nach Ablauf der Ruhefrist an den Friedhof zurück. Gemeinschaftsgrabstätten als Rasenreihengrab mit Holzkreuz Diese Grabstätten werden nach dem Bestattungszeitraum vergeben. Auf das Grab wird ein Holzkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person errichtet. Eine zusätzliche Grabkennzeichnung, in Form einer Grabplatte, mit einer maximalen Größe von 45 x 45 cm, die bündig in den Rasen eingelassen wird, kann erfolgen. Eine weitere Zubettung von Angehörigen ist nicht möglich. Die Gräber fallen nach Ablauf der Ruhefrist an den Friedhof zurück. Gemeinschaftsgrabstätten als Rasenwahlgrabstätten mit Steingrabmal Diese Grabstätten werden für Ehegatten oder Lebenspartner nebeneinander vergeben. Auf jedes belegte Grab wird ein hochwertiges Grabmal aus Wesersandstein mit der vollen Namensgebung und Geburtsund Sterbedaten der verstorbenen Person gelegt. Eine Verlängerung dieser Grabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist möglich. Gemeinschaftsgrabstätten als Rasenwahlgrabstätten mit Holzkreuz

3 Diese Grabstätten werden für Ehegatten oder Lebenspartner nebeneinander vergeben. Auf jedes belegte Grab wird ein Holzkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person errichtet. Eine zusätzliche Grabkennzeichnung, in Form einer Grabplatte, mit einer maximalen Größe von 45 x 45 cm, die bündig in den Rasen eingelassen wird, kann erfolgen. Eine Verlängerung dieser Grabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist möglich. Gemeinschaftsgrabstätten als Baumgräber für Urnenbeisetzungen Die Baumgräber werden für Ehegatten oder Lebenspartner nebeneinander vergeben. Die Beisetzungen erfolgen im Bereich planmäßig festgelegter Punkte im Kronentraufenbereich vorhandener Bäume. Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch den Friedhofsverband. Auf jedem Grab wird vom Friedhofsverband nach der Beisetzung eine Grabplatte, mit den persönlichen Daten der beigesetzten Person, in den Rasen eingelassen. Eine Verlängerung dieser Grabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist möglich. Alle Grabarten, außer Baumgräber, stehen für Sargbestattungen oder Urnenbeisetzungen zur Verfügung.

4 Gebührenübersicht aufgrund der Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsverbandes Reihengräber mit Nutzungsrecht 1. Erwerbsgebühr Reihengrabstätte für eine Erdbestattung eines Erwachsenen 2. Erwerbsgebühr eines Reihengrabes für eine Urnenbeisetzung (Ruhezeit 30 Jahre) Reihengräber als Gemeinschaftsgräber ohne Nutzungsrecht 3. Erwerbsgebühr eines Rasenreihengrabes für eine Erdbestattung einschließlich Grabmal und der Rasenunterhaltung (Zubettungen von Ehegatten oder Lebenspartnern sind nicht möglich) 4. Erwerbsgebühr eines Rasenreihengrabes für eine Urnenbeisetzung einschließlich Grabmal und der Rasenunterhaltung (Zubettungen von Ehegatten oder Lebenspartnern sind nicht möglich) Wahlgräber mit Nutzungsrecht 5. Erwerbsgebühr eines Wahlgrabes für eine Erdbestattung eines Erwachsenen 6. Erwerbsgebühr eines Wahlgrabes für eine Urnenbeisetzung Wahlgräber als Gemeinschaftsgräber mit Nutzungsrecht 7. Erwerbsgebühr eines Rasenwahlgrabes für eine Erdbestattung einschließlich der Rasenunterhaltung (Bei Gemeinschaftsgräbern können Ehegatten oder Lebenspartner in einer Grabstätte zusammen beerdigt werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Grabstätte möglich) Gebühr für das Grabmal 8. Erwerbsgebühr eines Rasenwahlgrabes für eine Urnenbeisetzung einschließlich der Rasenunterhaltung (Bei Gemeinschaftsgräbern können Ehegatten oder Lebenspartner zusammen beerdigt werden) Gebühr für das Grabmal Baumgräber 9. Erwerbsgebühr eines Baumgrabes für eine Urnenbeisetzung einschließlich der Rasenunterhaltung (Bei Gemeinschaftsgräbern können Ehegatten oder Lebenspartner zusammen beerdigt werden) Grabplatte bei jeder Urnenbeisetzung 590,00 453, , ,00 720,00 582, ,00 486, ,00 486,00 795,00 80,00

5 Bestattungsgebühren 10. Bestattungsgebühr eines Erwachsenen 450, Urnenbeisetzungsgebühr 270,00 Kapellenbenutzungsgebühren 12. Gebühr für die Benutzung der 179,00 Friedhofskapelle 13. Gebühr für die Dekoration der Friedhofskapelle 55, Gebühr für die Benutzung der Ruhekammer 90,00 Sonstige Gebühren 15. Gebühr für das Abräumen der Kränze und Erstaufhügelung bei einer Erdbestattung 16. Benutzung des kirchlichen Gemeindesaales für das gemeinsame Kaffeetrinken. Im Preis ist die Stellung der Bedienung enthalten. (Der Preis ist abhängig von der Personenzahl und der Kirchengemeinde) 76,00 von 220,00 bis 280,00 Kosten der Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung 17. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Kirchenkreis Vlotho einen Treuhandvertrag zur Grabpflege abzuschließen. Eine durchschnittliche Grabpflege mit zweimaliger Bepflanzung im Jahr kostet je Grab für 30 Jahre ab ca ,00 Kostenbeispiel Friedhofsgebühren einer Bestattung 18. Erwerb einer Reihengrabstätte Bestattungsgebühren Erdbestattung Benutzung der Friedhofskapelle Dekoration der Friedhofskapelle Benutzung der Ruhekammer Abräumen der Kränze und Erstaufhügelung Benutzung des kirchlichen Gemeindesaales Gebührensumme des Friedhofsverbandes 590,00 450,00 179,00 55,00 90,00 76,00 255, ,00 Kosten des Bestatters 19. Weitere Kosten, die bei den Bestattern anfallen, sind individuell und sehr unterschiedlich. Die wesentlichen Leistungen beinhalten Beratung, Lieferung des Sarges mit Ausstattung und Überführung, Erledigung der Formalitäten einschließlich der Drucksachen, Stellung der 6 Träger und ggf. das Beerdigungskaffeetrinken. Bitte erfragen Sie die Kosten bei einem Bestatter Ihres Vertrauens.

6 Die Bestattungen und Beisetzungen auf den Friedhöfen können in verschiedenen Abteilungen durchgeführt werden. Für einzelne Abteilungen auf den Friedhöfen sind z usätzliche Gestaltungsvorschriften über die Gestaltung der Grabmale und der gärtnerischen Anlagen erlassen. Für Angehörige, die ein Grab nach eigenem Ermessen gestalten möchten, werden Gräber ohne besondere Gestaltungsvorschriften bereitgehalten. In diesen Abteilungen steht jedoch auch den Angehörigen der Nachbargräber das gleiche Recht der freien Gestaltung zu. Anonyme Bestattungen werden aufgrund unseres christlichen Verständnisses auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes nicht durchgeführt. Gebühren Die Kosten der Friedhöfe sind ausschließlich nur durch Gebühren zu decken. Kirchensteuermittel dürfen nicht in den Friedhofshaushalt fließen. Die Gebühren müssen nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen berechnet werden, wobei die Kosten gedeckt, Gewinne aber nicht erzielt werden dürfen. Maßgebend für die Gebührenerhebung ist die jeweils gültige Friedhofsgebührensatzung. Sie unterliegt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. Rechtsverhältnisse Die Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung und die Grabmal- und Bepflanzungssatzung sind allein maßgebend für das Rechtsverhältnis, das beim Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte eingegangen wird.

7 Information Die Friedhofsverwaltung des Friedhofsverbandes steht Ihnen während der Dienstzeiten für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Verwaltung im Kreiskirchenamt Bad Oeynhausen, Lennéstraße 3, Bad Oeynhausen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr Telefon: Telefax: Verwaltung auf dem Friedhof Bad Oeynhausen-Altstadt, Schwarzer Weg 44, Bad Oeynhausen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Telefon Telefax Im Internet können unter: die Satzungen und Informationsmaterial des Friedhofsverbandes eingesehen werden.

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