Wissenswertes über den Evangelischen Friedhof Langendreer
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- Maike Koch
- vor 6 Jahren
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1 Wissenswertes über den Evangelischen Friedhof Langendreer evangelisch aus gutem Grund 1
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3 Unser Friedhof ist ein zentraler Punkt im Ortsteil Langendreer! Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über den Evangelischen Friedhof Langendreer informieren. 3
4 Konventionelle Grabarten bei diesen Grabarten obliegt die Pflege und Gestaltung des Grabes den Nutzungsberechtigten. Das Reihengrab (ugs. Einzelgrab) In einem Reihengrab kann ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Die Grabstätte wird bei einer Beerdigung vom Friedhof zugewiesen. Die zu pflegende Fläche beträgt 1,50m x 0,65m Die Nutzungszeit endet mit der Ruhezeit nach 25 Jahren Gebühr: 1748,00 Die Erstaufhügelung ist in dieser Gebühr enthalten. Kosten für ggf. Einfassung und Grabmal sowie Bepflanzung und Unterhaltung sind später vom Nutzungsberechtigten zu übernehmen. 4
5 Die Wahlgrabstätte (ugs. Familiengrab, Gruft) Die Wahlgrabstätte kann aus einer oder mehreren Stellen bestehen. Pro Stelle können ein Sarg und zwei Urnen oder vier Urnen beigesetzt werden. Das Wahlgrab kann von den Angehörigen mit der Verwaltung ausgesucht werden. Eine Stelle hat eine zupflegende Fläche von 3,00m x 1,25m. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, so dass bei einer weiteren Beisetzung innerhalb von 5 Jahren keine Verlängerungsgebühr fällig wird. Gebühr pro Stelle: 2.325,00 Verlängerungsgebühr pro Jahr und Stelle: 73,00 5
6 Rasengrabarten Bei diesen Grabarten wird die Grabstätte in angemessener Zeit nach einer Beisetzung eingeebnet und mit Rasen eingesät. Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich. Das Ablegen von kleinen Gebinden ist an vorgesehener Stelle möglich. An anderen Orten wird Abgelegtes vom Friedhof abgeräumt und entsorgt. Das Rasenreihengrab (ugs. grüne Wiese, halbanonymes Grab) In einem Rasenreihengrab kann ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach und das Grab kann nicht ausgesucht werden. Die Nutzungszeit endet mit der Ruhezeit nach 25 Jahren. Gebühr: 2.600,00 Weitere Kosten für diese Grabart entstehen Ihnen nicht. Die Kosten für das Gemeinschaftsgrabmal und die Gravur des Namens sind ebenso in der Gebühr enthalten wie die Unterhaltung der Grabstätte und des Gemeinschaftsbeetes. 6
7 Das Rasenwahlgrab (ugs. Wiesengruft) Die Rasenwahlgrabstätte kann aus einer oder mehreren Stellen bestehen. Pro Stelle können ein Sarg und zwei Urnen oder vier Urnen beigesetzt werden. Das Wahlgrab kann von den Angehörigen mit der Verwaltung ausgesucht werden. Es ist außerdem möglich die Grabstätte schon zu Lebzeiten zu erwerben. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, so dass bei einer weiteren Beisetzung innerhalb von 5 Jahren keine Verlängerungsgebühren fällig werden. Gebühr pro Stelle: 4.224,00 Verlängerungsgebühr pro Jahr und Stelle: 140,80 Weitere Kosten für die Rasenwahlgräber entstehen Ihnen nicht. Die Kosten für die Einfassung und die Inschriftenstafel sind ebenso in der Gebühr enthalten wie die Unterhaltung der Grabstätte und des Gemeinschaftsbeetes. 7
8 Sondergemeinschaftsgräber Sondergemeinschaftsgräber sind häufig historische Grabstätten die von ihren Nutzern an den Friedhof zurückgegeben wurden. Um diese geschichtlichen Grabstätten zu erhalten, werden sie nun als Gemeinschaftsgräber genutzt. Inzwischen wurden aber auch ganz neue Sondergemeinschaftsgräber angelegt. Grundsätzlich befinden sich auf diese Grabanlagen mehrere Gräber, die sich z.b. einen Grabstein teilen. Diese Anlagen werden vom Team des Friedhofs gepflegt und saisonal bepflanzt. 8
9 Das Sondergemeinschaftsgrab nur für Urnen (ugs. Historische Gruft, Urnenbeet, Urnengarten) Hier können ausschließlich Urnen beigesetzt werden, die der Reihe nach beerdigt werden. Auch hier ist die Nutzungszeit 25 Jahre. Die Grablage wird vom Friedhof festgelegt. Gebühr: 1.080,00 In der Gebühr, ist das Gemeinschaftsgrabmal mit der Namenstafel und die ca. 25 jährige Unterhaltung der Grabstätte, sowie die Erstund Saisonbepflanzung, enthalten. 9
10 Das Sondergemeinschaftsgrab für Särge und Urnen (ugs. Historische Grab, Diamantengrab, die Vier Jahreszeiten) Diese Anlage für Urnen und Särge besteht aus einem historischen Grabmal und einer großzügig gärtnerisch gestalten Ruhestätte. Sie ist mit ihrer Gestaltung so angelegt, das jede Bestattung auf einem erkennbaren Platz stattfindet, an dem eine individuelle Ablage von kleinen Gebinden möglich ist. Auch die Namenstafeln können deutlich der einzelnen Grabstätte zugeordnet werden. Die Nutzungszeit endet mit der Ruhezeit nach 25 Jahren Gebühr: 4700,00 Weitere Kosten für das Grab entstehen Ihnen nicht. Die Kosten für die Inschriftenstafel mit den Namen der Verstorbenen sind in der Gebühr enthalten, ebenso wie die Unterhaltung der Grabstätte und des Denkmals. 10
11 Das Gemeinschaftswahlgrab (ugs. Gemeinschaftsgruft, Gemeinschaftsfamiliengrab, Duftgräber) Diese Grabanlagen sind so angelegt, das Angehörige Nutzungrechte für 1-8 Stellen erwerben können. Auf jeder Stelle können ein Sarg und 2 Urnen beigesetzt werden. Vier Stellen teilen sich ein Grabmal, wobei jedes Grab seine eigene Inschrift erhält. Die Dauerund Saisonbepflanzung übernimmt der Friedhof, dennoch haben Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, Gebinde und Schalen auf dem Grab ab zu stellen. Diese Anlage ist, im Urnenbereich, sensitiv gestaltet mit Duftazaleen, Duftschneeball, Kirschlorbeer, Pfefferminz etc. Der Fußbereich ist mit Rasen und die restliche Fläche ist mit Bodendeckern und Saisonpflanzen gestaltet Gebühr pro Stelle: 4.920,00 für 30 Jahre Verlängerungsgebühr pro Jahr und Stelle: 164,00 In der Gebühr sind das Grabmal mit der Inschrift und die Unterhaltung der Grabstätte mit Dauer- und Saisonbepflanzung enthalten. 11
12 Das Lithobarium (ugs. Felsengrab) Ist eine Alternative Urnenbestattungsmöglichkeit zu den Koloumbarien auf anderen Friedhöfen. Beim Lithobarium verbleibt die Asche des Verstorbenen auch nach Ablauf der Ruhezeit (25 Jahre) in der Grabstätte und muß nicht entnommen und beigesetzt werden. Das Konzept des Lithobariums ist, daß durch die Luft- und Wasserdurchlässigkeit die Aschekapsel während der Ruhezeit, den natürlichen Prozessen ausgesetzt wird und so die Asche durch das unterliegende Schotterbett rieselt und der Erde übergeben wird. Die aus der ressourcenschonende Herstellung des Lithobariums entstandenen Einsatzurnen, die auch als Schmucküberurnen dienen, gehören zur Grabstätte und sind somit inklusiv. Weitere Assesoirs(Vasen und Kerzenhalter) die aus den Bohrkernen entstanden sind, können von den Angehörigen als Erinnerungsstücke für Zuhause erworben werden. Diese Grabart ist und wird es im Umkreis ausschließlich auf unserem evangelischen Friedhof geben, da das Lithobarium patentrechtlich geschützt ist. 12
13 Zur Zeit gibt es nur ein Lithobarium, als Gemeinschaftswahlgrabanlage, mit 10 Grabstätten und jeweils 2 Stellen, auf unserem Friedhof. Je nach Bedarf wird die Anlage erweitert. Gebühr 2 Stellen: 3.960,00 für 30 Jahre Verlängerungsgebühr pro Jahr 132,00 In der Gebühr ist die Grabstätte (Urnenkammer) für zwei Verstorbene, die Unterhaltung der Grabstätte, die Inschrift und die Einsatzurne(Schmuckurne) enthalten. Weitere Informationen unter: 13
14 Beisetzungspakete Das kleine Beisetzungspaket Herstellen und Schließen des Grabes Ausgrünen des Grabes Benutzung des Vorraumes der Kapelle Benutzung der Ruhekammer incl. Grunddekoration und Bahrwagen Aushändigung einer Friedhofssatzung Gebühr für Särge: 1.042,00 Gebühr für Urnen: 702,00 Das große Beisetzungspaket Herstellen und Schließen des Grabes Ausgrünen des Grabes Benutzung der Friedhofskapelle incl. Dekoration Orgelspiel und -nutzung Benutzung des Verabschiedungsraumes incl. Dekoration und Lafette Aushändigung einer Friedhofssatzung Gebühr für Särge: 1.252,00 Gebühr für Urnen: 912,00 14
15 Gebührenübersicht Grabart Gebühr Sargbeisetzung incl. incl. kleines großes Paket Paket Urnenbeisetzung incl. incl. kleines großes Paket Paket Vorh. Wahlgrab in den ersten 5 Jahre , ,00 702,00 912,00 Vorh. Rasenwahlgrab in den ersten 5 Jahre , ,00 702,00 912,00 Vorh. Gemeinschaftswahlgrab in den ersten 5 Jahre Lithobarium mit 2 Stellen Vorh. Lithobariumgrab in den ersten 5 Jahre , ,00 702,00 912, , , , ,00 912,00 15
16 Patenschaft Unter dem Titel Zukunft gestalten Geschichte erhalten wurde zum Tag des Friedhofs 2007 ein Projekt ins Leben gerufen, dass sich mit dem Erhalt von erhaltenswerten Grabmalen beschäftigt. Darunter zählen sowohl künstlerische wie historische Grabmale, die zum Teil mehr als 100 Jahre alt sind. Ein Teil dieser Grabmale ist in neue Gemeinschaftsgrabanlagen integriert worden. Der andere Teil (ca. 40 Grabmale) steht für Patenschaften zur Verfügung. 3 Grabsteine haben schon Ihren Paten gefunden. Wir freuen uns, wenn wir auf diesem Wege die anderen Steine auch erhalten können. Eine Patenschaft kann jeder Interessierte übernehmen, der bereit ist die fachgerechte Instandsetzung und Unterhaltung durchführen zu lassen. Im Gegenzug erhält der Pate ein Nutzungsrecht für diese Grabstätte mit dem entsprechenden Stein. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich an unsere Friedhofsverwaltung. 16
17 Verhalten auf dem Friedhof Der Friedhof ist ein besonderer Ort, auf dem Menschen trauern und Trost finden können. Um das zu ermöglichen, sind von allen Besuchern allgemeine Spielregel einzuhalten. Diese Regel sind, in der Friedhofssatzung, fest geschrieben und können in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden. In der Kürze: Laute Musik und Lärm sind zu vermeiden, insbesondere bei Beisetzungen des Trauerzuges und der Beiset- in der Nähe einzustellen. Es ruhig hinzustellen Während der Trauerfeiern, zung sind jegliche Arbeiten empfiehlt sich am Rand Das Befahren des Friedhofs ist grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind zugelassene Gewerbetreibende. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen, Ausscheidungen sind auf zunehmen und zu entsorgen. Leider scheint dies in letzter Zeit nicht mehr gut zu funktionieren, denn es kommen immer mehr Beschwerden, daß Hundekot auf Grabstätten, Wegen und Wiesen zu finden ist. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswiderigkeit die wir zukünftig auch zur Anzeige bringen werden. 17
18 Wenn sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Team der Friedhofsverwaltung zu folgenden Zeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung, Montag Dienstag Mittwoch 9:00-12:00 Uhr 13:00-15:30 Uhr 9:00 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 15:30 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr Tel: 0234/ Fax: 0234 / oder wir kommen zu Ihnen in die Gruppe und stehen dort für Fragen und Antworten zur Verfügung. Vorträge mit Friedhofsführung auf unserem Friedhof ermöglichen wir Ihnen gerne. Weitere Informationen Friedhofssatzung Friedhofsgebührensatzung Unter 18
19 Ansprechpartner: Friedhofsverwalter: Verwaltungsangestellte: Friedhofskirchmeister: Peter Bastendorf Martina Knipschild Kim Feiertag Pastoren: Jörg-Martin Höner Joachim Genz Thomas Vogtmann er lebt der Friedhof er ist artenreich der Friedhof er blüht der Friedhof Fotos und Design: Peter Bastendorf Fotos Lithobarium: Henner Gräf 19
20 Mai
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