Erläuterungen zum Zulassungsverfahren
|
|
- Meike Kraus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hochschule für angewandte Wissenschaften der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Sommersemester 2018 Konsekutiver Masterstudiengang Angewandte Versorgungsforschung
2 Information zur Katholischen Stiftungshochschule Die Katholische Stiftungshochschule München ist eine staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften in kirchlicher Trägerschaft. Das Studium ist demjenigen an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern gleichgestellt. Studium und Prüfungen verlaufen gemäß den staatlichen Bestimmungen. Zielsetzung, Aufgaben und Organisation der Hochschule sind in ihrer Verfassung geregelt. Die Katholische Stiftungshochschule München bietet die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Soziale Arbeit (berufsintegrierend), Bildung und Erziehung im Kindesalter, Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflege dual an. Mit ihren beiden Abteilungen München und Benediktbeuern bietet die Katholische Stiftungshochschule seit dem Wintersemester 2001/02 den Weiterbildungsstudiengang Master of Arts in Soziale Arbeit an, der sich an Hochschulabsolventinnen und - absolventen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung richtet. Der Masterstudiengang Suchthilfe/Suchttherapie ergänzt das Programm des Weiterbildungsbereichs. Seit dem Sommersemester 2009 werden die Konsekutiven Masterstudiengänge Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften sowie Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben angeboten. Seit dem Sommersemester 2015 wird der konsekutive Masterstudiengang Pflegewissenschaft- Innovative Versorgungskonzept (Teilzeit) angeboten, dieser wird ab SoSe 2018 umbenannt in Angewandte Versorgungsforschung. Für die verschiedenen Studienangebote gibt es jeweils gesonderte Bewerbungsverfahren. Alle genannten Studiengänge sind akkreditiert. Weitere Auskünfte hierzu unter Konsekutiver Masterstudiengang Angewandte Versorgungsforschung (Teilzeit) Für das das diesjährige Sommersemester sind 25 Studienplätze geplant. Dieser Masterstudiengang wird vom Dekanat Pflege in München organisiert, Veranstaltungen finden an beiden Standorten, München und Benediktbeuern statt. Der Masterstudiengang wird in Teilzeit angeboten. Das Angebot ist nicht berufsbegleitend angelegt. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 2
3 Zugangsberechtigung Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich auf einen Studienplatz für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Versorgungsforschung bewerben zu können: Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines pflege- oder gesundheitswissenschaftlichen Bachelor- oder Diplomstudiengangs oder eines Abschlusses in einem Studium verwandter Fachrichtung, (Interessierte bitten wir vorab um frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen im Fachbereich) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule, im Umfang von wenigstens 6 Semestern (als Vollzeitäquivalent) mit der Prüfungsgesamtnote 2,5 und ausgewiesene Leistungspunkte durch das vorherige Studium im Sinne von Nr.1) in Höhe von 210 CP. Personen, die bei der Bewerbung nur 180 CP nachweisen können, werden vorläufig zugelassen und müssen in den ersten zwei Studiensemestern durch den Besuch begleitender Lehrveranstaltungen 30 CP zusätzlich erwerben. 1 Falls das Abschlusszeugnis zum Tag der Bewerbung noch nicht vorliegt, genügt eine aktuelle Notenbestätigung mit der Mindestnote 2,5 und dem Nachweis von mind. 150 CP. Diese Notenbestätigung muss vom jeweiligen Prüfungsamt unterschrieben sein. Das Abschlusszeugnis muss sofort nach Erhalt, spätestens aber am 26. März 2018 vorgelegt werden. Zeugnisse eines Bachelor- oder Diplom-Studiums aus dem Ausland müssen mit einer Notenübersicht in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen einen Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Bewerberinnen und Bewerber aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union benötigen einen Staatsangehörigkeitsnachweis oder Herkunftsnachweis und eine Aufenthaltsgenehmigung. 1 näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 3
4 Informationen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus dem Nicht-deutschsprachigen Ausland und aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2; Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist; Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe; das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung ausländischer Studienbewerber und Studienbewerberinnen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der BRD (Feststellungsprüfung); Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden; das Große und das Kleine Sprachdiplom, das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP), sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe-Instituts; die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München; telc Deutsch C1 Hochschule Abgeschlossenes Germanistikstudium Studienbewerberinnen und -bewerber aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union müssen außerdem eine Aufenthaltserlaubnis sowie einen Staatsangehörigkeitsnachweis oder einen Herkunftsnachweis vorlegen. KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 4
5 Maßgaben bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, werden bei der Auswahl zunächst 50% der Studienplätze mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt, die ihr Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Katholischen Stiftungshochschule München abgeschlossen haben. In der Kohorte der KSH-Absolventinnen und Absolventen sowie der Kohorte der Bewerberinnen und Bewerber von anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen wird zur weiteren Auswahl die Gesamtabschlussnote des zulassungsrelevanten absolvierten Bachelor- oder Diplomstudiengangs berücksichtigt. KM-Quote Auf Antrag können im konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Versorgungsforschung 5% der Studierenden über eine Sonderquote, die KM-Quote 2 zugelassen werden. Kriterien für die Zulassung über die KM-Quote sind: Kirchliches und caritatives Engagement und/oder Schwerbehinderung von mindestens 50 % GdB und/oder Ordenszugehörigkeit Stellen Sie hierzu einen formlosen schriftlichen Antrag an den Präsidenten der Hochschule. Der Antrag ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bitte legen Sie in diesem Antrag die Ihrer Meinung nach relevanten Gründe für eine mögliche Zulassung über die KM-Quote dar und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung über die KM-Sonderquote. Darüber hinaus müssen alle regulären Bedingungen für eine Zulassung ebenfalls erfüllt sein. 2 KM steht für konsekutive Masterstudiengänge KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 5
6 Erforderliche Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden: Abschlusszeugnis und Urkunde in amtlich beglaubigter Kopie o Falls das Abschlusszeugnis zum Tag der Bewerbung noch nicht vorliegt, aktuelle Notenbestätigung, die mindestens 150 CP umfasst. CP und aktueller Notendurchschnitt (mindestens 2,5) müssen ausgewiesen und vom jeweiligen Prüfungsamt unterschrieben sein. o Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland benötigen ein Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Übersetzung mit einer Notenübersicht. Zeugnis über die Deutschprüfung bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland Staatsangehörigkeitsnachweis oder Herkunftsnachweis und Aufenthaltsgenehmigung bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union Antrag und Nachweise für die KM-Quote Die Bewerbungsunterlagen und das unterschriebene Antragsbestätigungsformular müssen per Post (maßgeblich für eine fristgerechte, postalische Übersendung ist der Posteingangsstempel der Hochschule) oder direkt bei der Hochschule in der Frist zum eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden nicht angemahnt. Die Bewerberin, der Bewerber achtet selbst auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Werden die benötigten Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen eingereicht, hat dies den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge, ohne dass die Bewerberin bzw. der Bewerber gesondert darauf hingewiesen wird. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Adressänderung Falls sich die Postadresse zu der im Antrag angegebenen ändert, ist dies unverzüglich dem Studierendensekretariat zu melden (per an sekretariat.muc@ksh-m.de ). KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 6
7 Termine und Fristen Bewerbungszeitraum Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01. Dezember 2017 um 10.oo Uhr und endet am 15. Januar 2018 um Uhr. Versand der Zulassungsbescheide Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden am 30. Januar 2018 als normale Postsendung verschickt. Falls der Zulassung eine vorläufige Bescheinigung über den Abschluss und der zu erwartenden Gesamtnote zugrunde lag, wird der Studienplatz vorbehaltlich der Vorlage des Abschlusszeugnisses und des Erreichens der dort ausgewiesenen Gesamtnote in Aussicht gestellt. Das Abschlusszeugnis muss sofort nach Erhalt, spätestens aber am 26. März 2018 vorgelegt werden. Zahlungstermin Beiträge Bis 15. Februar 2018 müssen die Beiträge in Höhe von 129,40 für das Sommersemester 2018 (62 Studentenwerksbeitrag und 67,40 Solidarbeitrag für Semesterticket) auf das im Zulassungsbescheid angegebene Konto überwiesen sein. Bei Nichtbezahlung verfällt der in Aussicht gestellte Studienplatz. Einschreibung - Immatrikulation Die Immatrikulation findet am 22. Februar 2018 statt. Den genauen Zeitraum erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Die Immatrikulation zum Studium ist nur möglich, wenn der Studentenwerksbeitrag und der Solidarbeitrag für das Semesterticket fristgemäß einbezahlt wurden. Eine persönliche Einschreibung zum Studium ist notwendig, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Übersicht Fristen Bewerbung 1. Dezember Januar 2018 Versand der Zulassungsbescheide 30. Januar 2018 Zahlungstermin Beiträge 15. Februar 2018 Einschreibung Immatrikulation 22. Februar 2018 Beginn Sommersemester 15. März 2018 Einführungsveranstaltung 15. März 2018 KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 7
8 Immatrikulation Folgende Unterlagen müssen bei der Immatrikulation vorgelegt werden: Zulassungsbescheid Personalausweis Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und Urkunde, falls dieses nachgereicht werden muss formgültige Krankenversicherungsbescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule für das Sommersemester 2018 oder eine Befreiung von der Krankenversicherung, falls eine private Krankenversicherung besteht. Einführungsveranstaltung Am findet am Campus München die Einführung in den Studiengang statt. KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 8
9 Allgemeine Hinweise und Erklärungen Die diesem Bewerbungsverfahren beigefügten Erläuterungen zum Zulassungsverfahren habe ich zur Kenntnis genommen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass alle Unterlagen bis zu den genannten Fristen vollständig und formgerecht vorgelegt sein müssen. Eine nachträgliche Anforderung fehlender Unterlagen durch die Hochschule erfolgt nicht. Fehlen Unterlagen oder entsprechen sie nicht der Form, werde ich ohne weitere Aufforderung aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Ich versichere, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist nicht bekannt, dass gegen mich ein gerichtliches oder polizeiliches Verfahren läuft oder bereits in der Vergangenheit eingeleitet war. Ich versichere, dass ich voll geschäftsfähig bin. Ich leide nicht an einer Krankheit, welche die Gesundheit der anderen Studierenden ernstlich gefährden oder den ordnungsgemäßen Studienbetrieb ernsthaft beeinträchtigen würde. Außerdem nehme ich zur Kenntnis, dass eine Immatrikulation zurück genommen werden kann, wenn sie aufgrund falscher Angaben vorgenommen worden ist. Die Wahrheitsversicherung erstreckt sich auch auf alle sonstigen Angaben und Unterlagen, die Bestandteil der Zulassung zum Studium sind. Ich erkenne den besonderen Charakter der Katholischen Stiftungshochschule, als kirchliche Hochschule wie folgt an: Die Katholische Stiftungshochschule ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Das Studium entspricht dem Auftrag der Katholischen Kirche, sich im sozialen, pflegerischen und karitativen Bereich sowie in Erziehung und Bildung zu engagieren. Mit der Nutzung und Verarbeitung meiner in diesem Antrag gemachten personenbezogenen Daten zum Zwecke meines Studiums und der Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an Meldebehörden bin ich einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass ich über meine -Adresse über die Alumniarbeit sowie die Absolvent/inn/enstudie der Kath. Stiftungshochschule informiert werde. Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Begründung per E- Mail widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an Ich wurde darauf hingewiesen, dass für mein Studium Gebühren in Höhe von 129,40 (62 Studentenwerksbeitrag und 67,40 Solidarbeitrag für Semesterticket) pro Semester entrichtet werden müssen. Hiermit erkläre ich, mich darüber informiert zu haben, dass die Lehrveranstaltungen an den Standorten München und Benediktbeuern stattfinden und mir keine Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Zulassung bis zur Vorlage des Endzeugnisses unter Vorbehalt erfolgt. Das heißt, wenn das Abschlusszeugnis spätestens am 26. März 2018 nicht vorgelegt wird und/oder der Notendurchschnitt 2,5 im Abschlusszeugnis nicht erreicht wird, erfolgt die Exmatrikulation. KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 9
10 Rechtsgrundlagen Für das Zulassungsverfahren und die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Katholischen Stiftungshochschule München sind folgende Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend: Satzung über die Zulassungsbeschränkungen und das Zulassungsverfahren an der Katholischen Stiftungshochschule München (Zulassungsbeschränkungs- und Zulassungsverfahrenssatzung ZBZVS) in der derzeit gültigen Fassung Satzung des Studentenwerks München zum Grundbeitrag in der derzeit gültigen Fassung Satzung des Studentenwerks München über eine zusätzlichen Beitrag zur Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr (Solidarbeitrag Semesterticket) in der derzeit gültigen Fassung Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Katholischen Stiftungshochschule München in der derzeit gültigen Fassung Bayrisches Hochschulgesetz vom (GVBl. S. 245). Die Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes gelten für die Hochschule nur insoweit, als sie das Studium (Studienvoraussetzungen, Studienverlauf, Studieninhalte, Prüfungen) und die Qualifikationsvoraussetzungen des Lehrpersonals betreffen. Die Zulassung zum Studium ist privatrechtlicher Natur. Qualifikationsverordnung (QualV) in der derzeit gültigen Fassung. bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- QUALVBY2007rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 10
11 Anschrift Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen per Post bis spätestens 15. Januar 2018 mit der originalunterschriebenen Antragsbestätigung beim Studierendensekretariat Campus München der Katholischen Stiftungshochschule München eingereicht werden. Katholische Stiftungshochschule München Studierendensekretariat Preysingstraße München Tel: Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: Uhr bis Uhr Donnerstag auch Uhr bis Uhr Montag geschlossen Informationen zu Wohnmöglichkeiten auf dem Campus in München: Bei Ihrer Bewerbung wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Stand: KSH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Angewandte Versorgungsforschung 11
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren. Konsekutive Masterstudiengänge. Sommersemester 2015. www.ksfh.de
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Sommersemester 2015 Konsekutive Masterstudiengänge
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Sommersemester 2016 Konsekutiver Masterstudiengang
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren. Konsekutive Masterstudiengänge. Sommersemester 2011. www.ksfh.de
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Sommersemester 2011 Konsekutive Masterstudiengänge
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2016/2017 Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012 Bachelor-Studiengang Pflege dual www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für
MehrInformationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz
Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Informationen zur katholischen sfachhochschule Die Katholische sfachhochschule München ist eine staatlich anerkannte in kirchlicher Trägerschaft.
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012 Weiterbildungsstudium Master Soziale Arbeit (M.A.) www.ksfh.de Institut der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2015/16. Weiterbildungsstudium Master Soziale Arbeit (M.A.) www.ksfh.de
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2015/16 Weiterbildungsstudium Master Soziale Arbeit (M.A.) www.ksfh.de Stand: 08.02.2015 Information zur Katholischen Stiftungsfachhochschule Die Katholische
MehrInformationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz
Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Informationen zur katholischen sfachhochschule Die Katholische sfachhochschule München ist eine staatlich anerkannte in kirchlicher Trägerschaft.
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2016/17
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2016/17 Bachelor-Studiengang Pflegemanagement www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2013/2014
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2013/2014 Bachelor-Studiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012 Bachelor-Studiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2014/2015 Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 -
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 (14.07.2011) - Seite 3 - Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Inklusive Pädagogik
MehrZugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion
Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
MehrNeufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 107 - Nr. 06 / 2015 (10.06.2015) - Seite 4 - Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Lehramt
MehrOrdnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.
Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008
MehrLesefassung 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Computer Controlled Systems (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 21.
MehrLesefassung 15. April 2016
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Development (Produktmanagement & Start-up- Management) mit akademischer Abschlussprüfung (Master
MehrAmtliche Bekanntmachungen
...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:
Mehr- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom
Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse - Beschluss der Kultusministerkonferenz
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/2012 Bachelor-Studiengänge Pflegemanagement und Pflegepädagogik www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische
MehrFakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Automatisierungssysteme, 3 Entwicklung
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM AKADEMISCHES AUSLANDSAMT Universität Hohenheim Akademisches Auslandsamt 70593 Stuttgart Germany Bewerbernummer Eingangsdatum HZB-Datum HZB-Art HZB-Note (nicht vom Bewerber auszufüllen)
MehrORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
MehrFakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Werkstoffwissenschaften Neufassung beschlossen vom Fakultätsrat am
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Elektrotechnik - Automatisierungssysteme,
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Dentalhygiene (B.Sc.) Gesundheit und Management für Gesundheitsberufe (B.Sc.) Gesundheits- und Krankenpflege
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
MehrORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 184. Sitzung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Mathematik/Informatik
MehrORDNUNG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN GESELLSCHAFTLICHER
MehrORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN beschlossen in der 126. Sitzung des Senats am 28.04.2010 befürwortet in der
MehrAmtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 3/2010 Wernigerode, 25. Juni 2010 Hochschule Harz Hochschule für angewandte
MehrSatzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Mechatronik / Systems Engineering (reguläre Studiendauer und Teilzeitstudiengang) vom 21. Januar 2013
MehrLesefassung vom 15. Juli.2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Analytische und Bioanalytische Chemie (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science)
MehrINFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften
Zulassungsamt INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften 1 Allgemeines 2 Zulassungsfristen 3 Bewerbungsunterlagen 4 Bewerbung
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen
Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau
MehrLesefassung 22. Dezember 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 22. Dezember 2015 Lesefassung
MehrOrdnung über. besondere Zugangsvoraussetzungen und die Zulassung. Master of Science in Information Systems
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen und die Zulassung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 88 - Nr. 08 / 2014 ( ) - Seite 43
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 88 - Nr. 08 / 2014 (17.07.2014) - Seite 43 Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Internationale Fachkommunikation
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
Mehr20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite
20/07 16. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 30.06.2011 Nr.: 186 Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik des Fachbereichs Design Informatik Medien (veröffentlicht in AM Nr. 118) Herausgeber:
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 16.02.2005 NR. 52 Ordnung über die Zulassung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Angewandte Psychologie (B.Sc.) Angewandte Therapiewissenschaften Ergotherapie (B.Sc.) Angewandte Therapiewissenschaften
MehrBewerbung zum Master of Science IT-Sicherheit / Netze und Systeme
Stand: 16.11.2015 FAKULTÄT FÜR ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK Bewerbung zum Master of Science IT-Sicherheit / Netze und Systeme Das Masterstudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts)
Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Der Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie
MehrVorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik
Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?
Mehr1 Zulassung zu dem Masterstudiengang Gesundheitsökonomie
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Gesundheitsökonomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Medizinischen Fakultät vom 20.01.2015 Aufgrund
MehrORDNUNG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2016/2017 Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten
MehrORDNUNG WIRTSCHAFTSINFORMATIK FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSINFORMATIK befürwortet in der 109. Sitzung der Studienkommission des Fachbereichs
Mehrauf der Grundlage der Musterordnung 3
Stand November 2015 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Kunst und Theater im Sozialen mit den Schwerpunkten Kunsttherapie oder Kunstpädagogik oder Theaterpädagogik
MehrPersönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen
Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall 30 28199 Bremen E-Mail: Deutschlandstipendium@hs-bremen.de Bewerbung für ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Bremen Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2017
MehrAmtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt
Nr. 1048 Fakultät 3 (5 Exemplare) Institute der Fakultät 3 GB 1 (20 Ex) Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen" an der Technischen Universität
Mehran der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen
Informationen und Unterlagen zur Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Pflegemanagement, M.A. an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Köln Fachbereich Gesundheitswesen
MehrBitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium
Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich
MehrBewerbung für den Master-Studiengang Psychologie an der Universität Bielefeld
Bewerbung für den Master-Studiengang Psychologie an der Universität Bielefeld 1 Was erwartet Sie heute? Allgemeine Informationen Formales zum Zugang zum Masterstudium Formales zur Zulassung zum Masterstudium
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Health and Medical Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule
Mehrvom 7. April Geltungsbereich Diese Ordnung regelt den Zugang und die Auswahl zum Masterstudiengang Digitale Kommunikation.
Zugangs- und Auswahlordnung der Fakultät Design, Medien, Information der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) für den Masterstudiengang Digitale Kommunikation (Digital Communication)
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM AKADEMISCHES AUSLANDSAMT Universität Hohenheim Akademisches Auslandsamt 70593 Stuttgart Germany Bewerbernummer Eingangsdatum Status (nicht vom Bewerber auszufüllen) Antrag auf Zulassung
MehrInformationen für internationale Bewerber/innen (Bachelor)
Studierendenverwaltung Überseeallee 16 20457 Hamburg www.hcu-hamburg.de Informationen für internationale Bewerber/innen (Bachelor) Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der HafenCity Universität
MehrLesefassung vom 15 Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer
MehrGültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG
1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. September 2013 Nr. 96/2013 I n h a l t : Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Master of Science Entrepreneurship and SME Management der Fakultät III
MehrInhaltsübersicht. 1 Zulassungskommission. 2 Zulassungsantrag und Fristen. 3 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Zulassungsverfahren
Lesefassung der Zulassungsordnung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Harz, Stand 21.11.2012 Inhaltsübersicht
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik. In der Fassung vom 01.07.
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik In der Fassung vom 01.07.2013 Der Fakultätsrat der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät hat am 05.05.2008
MehrOrdnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich
Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 6 vom 16.06.2006 Nach Beschluss des Fakultätsrats der Juristischen Fakultät am 03.05.2006 hat der Senat der Georg-August-Universität Göttingen am 17.05.2006
MehrORDNUNG ACCOUNTING AND MANAGEMENT FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ACCOUNTING AND MANAGEMENT beschlossen in der 199. Sitzung des Fachbereichsrats des
MehrRichtlinie der Fachhochschule Jena. zum Übergang vom ersten Hochschulabschluss zum Master
Richtlinie der Fachhochschule Jena zum Übergang vom ersten Hochschulabschluss zum Master Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Bewerbung...3 (1) Online-Bewerbung...3 (2) Bewerbungsunterlagen...3 (3)
MehrMasterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung
für die Zusammenstellung Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation im Studiengang Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Hinweis: Antrag bitte unterzeichnen! Aktuelles Passbild beifügen. TUM Ingenieurfakultät
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrAntrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) BWL (Public and Non-Profit Management)
Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) BWL (Public and Non-Profit Management) Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.07.2015 Bei der Frist handelt es sich
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2015/16
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2015/16 Berufsbegleitender Masterstudiengang Suchttherapie (M.Sc.) mit integrierter Weiterbildung zum/r Suchttherapeuten/in KatHO NRW www.ksfh.de
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 7 vom S. 408
Sozialwissenschaftliche Fakultät: Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 26.01.2011 und des Senats der Georg-August-Universität Göttingen vom 09.03.2011 hat der Stiftungsausschuss
Mehr1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre.
Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110
MehrAntrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)
An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich
MehrAntrag auf Zulassung für das Sommersemester. Netzwerkmanagement Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Schwerpunkt Kindheitspädagogik
Antrag auf Zulassung für das Sommersemester im weiterbildenden Masterstudiengang Netzwerkmanagement Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Schwerpunkt Kindheitspädagogik A 1 Angaben zur Person Angaben
MehrZulassungs- und Einschreibungsordnung
Zulassungs- und Einschreibungsordnung für den weiterbildenden Studiengang Master of Public Management der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Fassung des Beschlusses des Senats der FHöV NRW vom
MehrNr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54
Nr. 7/2010 vom 18.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 54 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven berufsbegleitenden Teilzeit-Master-Studiengang Bildungswissenschaften und
MehrZugangs- und Auswahlordnung für den Masterstudiengang International Logistics and Management (M.Sc.)
Zugangs- und Auswahlordnung für den Masterstudiengang International Logistics and Management (M.Sc.) des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft und Soziales der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrAntrag auf Zulassung. Bildungswissenschaften Master of Arts (M.A.)
Antrag auf Zulassung zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Bildungswissenschaften Master of Arts (M.A.) für das Sommersemester 20 mit folgendem Studienprofil: Fachdidaktik mit folgendem Schwerpunkt:
MehrBILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER
BACHELOR-STUDIENGANG BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER ZULASSUNGSORDNUNG 1 Zugangsvoraussetzungen 2 Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf das Vorpraktikum 3 Einstufung 4 Zulassungsantrag, Ausschlussfrist
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen
1 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge Energietechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Produktion und Logistik, Biomedizintechnik,
MehrAmtsblatt der Freien Universität Berlin 3/2013, 30. Januar 2013
Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 3/2013, 30. Januar 2013 INHALTSÜBERSICHT Zugangssatzung für den Masterstudiengang Medien und Politische Kommunikation des Fachbereichs
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat gemäß 18
MehrAllgemeine Zulassungsbestimmungen
Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 88 - Nr. 08 / 2014 ( ) - Seite 31 -
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 88 - Nr. 08 / 2014 (17.07.2014) - Seite 31 - Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Internationales
MehrLesefassung vom 28. April 2014
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Applied System Dynamics mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 29. Juni 2012 Lesefassung
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrUniversität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg
Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. e-mail PLZ, Ort Telefon-Nr. Universität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg Eingangsstempel: Nicht ausfüllen! Dieser Antrag
Mehr