1. Wie viele Haushalte können mit einer modernen Windenergieanlage (WEA) versorgt werden?

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1 Argumente für die (kommunale) Erschließung und Nutzung des heimischen Windenergiepotentials Die folgenden Argumente sind in Frage-Antwort-Form zusammengefasst und greifen die häufigsten Fragen der Bürger auf. 1. Wie viele Haushalte können mit einer modernen Windenergieanlage (WEA) versorgt werden? Eine moderne Binnenland-WEA mit einer installierten Leistung von ca. 2 bis 3 Megawatt (MW) produziert an einem geeigneten Standort zwischen 5 und 7 Mio. Kilowattstunden Strom pro Jahr (kwh/a). Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 3-Personen-Haushalts beträgt etwa kwh/a. Mit einer modernen WEA wird also so viel Strom erzeugt, dass damit zwischen und Haushalte bzw bis Bürger versorgt werden könnten. In der Regel wird der erzeugte Windstrom mit der Einspeisung ins Stromnetz Eigentum des vorgelagerten Netzbetreibers (hier LEW Verteilnetz GmbH). Physikalisch betrachtet nimmt der Netzbetreiber den eingespeisten Strom aller an seinem Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen auf und verteilt diesen bedarfsgerecht an die Abnehmer im Netz weiter. Monetär betrachtet vergütet der Netzbetreiber dem WEA-Betreiber die Stromeinspeisung und stellt den Strom dann an der Börse (European Energy Exchange, Leipzig) zum Handel bereit. Hier kaufen die Versorgungsunternehmen den Strom ein und verkaufen diesen anschließend an die einzelnen Abnehmer (u.a. Endverbraucher) weiter. Die Gemeinden Denklingen und Fuchstal umfassen rund Haushalte, 400 Gewerbebetriebe und 20 Infrastrukturanlagen (Straßenbeleuchtung, Wasserwerk, Schulen usw.). Mit rund 50 Windenergieanlagen könnten die Gemeinden Denklingen und Fuchstal im Jahr ca. 250 Mio. kwh/a bis 350 kwh/a Strom erzeugen. 2. Wie viele Tonnen (t) Steinkohleverbrauch und wie viele Tonnen CO 2 - Emission kann eine moderne WEA gegenüber einem durchschnittlichen deutschen Steinkohlekraftwerk einsparen? Eine moderne WEA produziert über ihre Mindestlaufzeit von 20 Jahren an einem geeigneten Standort zwischen 100 und 140 Mio. kwh Strom. Ein durchschnittliches deutsches Steinkohlekraftwerk benötigt zur Produktion dieser Strommenge zwischen und t Steinkohleeinheiten und emittiert dabei zwischen und t CO Ist die Windenergienutzung in Oberbayern wirtschaftlich (betriebs- und volkswirtschaftlich)?

2 Eine Windenergieanlage der geplanten Größe bedeutet eine Investition von ca. 4-5,5 Mio.. Darin enthalten sind alle Kosten für die Projektierung, die erforderlichen Gutachten, die Gesellschaftsgründung, das Genehmigungsverfahren, die Ausgleichsmaßnahmen, die Grunddienstbarkeiten, die Vermessungsarbeiten, den Wegebau, den Stellflächenbau, den Fundamentbau, die Lieferung und Errichtung der Windenergieanlage und die Herstellung des Netzanschlusses sowie ggf. für den Grundstückskauf. Zudem fallen während des Betriebs der Windenergieanlage laufende Kosten für Zinsen und Tilgung, für Service- und Wartungsarbeiten an der Anlage, für Betriebsführung, Verwaltung und Versicherung sowie für die Grundstückspacht an. Abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird der produzierte Windstrom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem über 20 Jahre fixierten Satz vergütet. Bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2014 liegt der Vergütungssatz für Windstrom gemäß dem EEG-2012 bei 9,13 Cent/kWh für den gesamten Betriebszeitraum von 20 Jahren. Bei einer beispielsweise produzierten Energiemenge von rund 5 Mio. kwh/a entspricht dies einer jährlichen Vergütung von rund /a. Daraus müssen Zinsen und Tilgung sowie die laufenden Betriebskosten gedeckt werden. Ferner ist eine konservative Rücklagenbildung für windschwache Jahre erforderlich. Der verbleibende Überschuss wird dann jährlich ausgeschüttet. 4. Warum sind Binnenland-WEA so groß? In den letzten Jahren wurden technische Entwicklungen bei Windenergieanlagen (größere Nabenhöhe und größere Rotorfläche) vollbracht, die zu einer deutlich höheren Ernte der vorhandenen Windenergie führten. Der Wind wird im erdbodennahen Bereich durch Wälder, Siedlungen und Geländeunebenheiten gebremst und verwirbelt. Je höher der Rotor einer WEA über dem Erdboden angebracht ist, desto höher und gleichmäßiger ist die Geschwindigkeit, mit der der Wind auf die Rotorblätter trifft. Die Windgeschwindigkeit geht in die Leistungsberechnung einer WEA in der dritten Potenz ein. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die Vorzüge der modernen Binnenland-WEA gegenüber kleineren WEA mit Nabenhöhen deutlich unter 100 m.

3 P w : Leistung [W] c p : Wirkungsgrad [-] ρ: Dichte der Luft [kg/m³] A r : Rotorfläche [m 2 ] v l : Windgeschwindigkeit [m/s] Abbildung 1: Einfluss der Rotorfläche und der Nabenhöhe auf den Ertrag einer WEA, hier: Vergleich einer Enercon E66 mit 67 m Nabenhöhe und einer Nordex N117 mit 141 m Nabenhöhe Aus diesen Gründen sollte der Rotor einer WEA möglichst hoch über dem Erdboden angebracht werden. In Oberbayern sollte daher unbedingt mit einer Nabenhöhe von etwa 140 m bis 150 m gearbeitet werden, um der stark bewaldeten und strukturierten Landschaft Rechnung zu tragen. Um die Nutzung der Windenergie zu optimieren, ist ferner eine möglichst große Rotorfläche erforderlich (überstrichene Kreisfläche des Rotors). Aus diesem Grund sollte daher unbedingt ein Rotordurchmesser von ca. 100 bis zu 130 m verwendet werden. Große Rotoren haben neben der größeren Erntefläche einen weiteren Vorteil, sie drehen mit steigendem Durchmesser langsamer (ca. 13 U/min), was optisch deutlich angenehmer und ruhiger wirkt, als kleinere schnell drehende Rotoren (ca. 20 U/min bis 26 U/min). Der Flächenbedarf einer WEA ist im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen bei vergleichbarer Energieproduktion (hier 6 Mio. kwh) deutlich geringer (Wind 0,5 ha; Biogas = 280 bis 350 ha; Photovoltaik = 15 bis 18 ha). 5. Welche mittlere Windgeschwindigkeit ist mindestens erforderlich? Am Standort Denklingen/Fuchstal kann durch den Einsatz moderner Binnenland-WEA bei mittleren Windgeschwindigkeiten ab ca. 5,7 m/s bis 5,8 m/s bereits ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sein. Neben der sogenannten Windhöffigkeit sind Anlagenpreise, Einspeisevergütung, Kosten für die Infrastruktur sowie die Fremdkapitalkosten die treibenden Größen der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Zur Ermittlung der mittleren Windgeschwindigkeit sowie der Häufigkeitsverteilung dieser ist es sehr wichtig, ein sogenanntes Wind- und Ertragsgutachten von einem akkreditierten und unabhängigen Gutachter erstellen zulassen. Dieser berücksichtigt alle Eigenschaften der

4 Geländeoberfläche rund um den geplanten WEA-Standort und verwendet die über viele Jahrzehnte protokollierten Wind- und Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes für das Gutachten. Ferner werden die Ertragsdaten von bestehenden WEA in der Umgebung berücksichtigt, um ein bestmögliches Prognosemodell zu erstellen. Im Idealfall wird zusätzlich zu bereits vorliegenden Daten noch eine Windmessung mittels Messmast und/oder Lidar- /Sodargerät durchgeführt, um die exakten Gegebenheiten am Standort zu identifizieren. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist eine Kenngröße für den zu erwartenden Jahresertrag, die oftmals falsch verstanden wird. Beispiel: Eine WEA, die ein Jahr konstant mit 6 m/s Windgeschwindigkeit beschickt wird, erzeugt weniger als die Hälfte an Energie als eine WEA, die ein halbes Jahr mit 0 m/s und ein weiteres halbes Jahr mit 12 m/s Windgeschwindigkeit beschickt wird. Beide WEA haben in diesem Beispiel jedoch eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6 m/s. Zusammengefasst ist also die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten über das Jahr hinweg maßgeblich für den Ertrag einer WEA. Je höher der Anteil an größeren Windgeschwindigkeiten, desto besser. 6. Welche Auswirkungen hat eine WEA auf den Menschen (Immissionsschutz)? Der Mindestabstand einer WEA zu bewohnten Gebäuden ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und wird im Genehmigungsverfahren von den Behörden überprüft. Somit ist eine übermäßige Auswirkung auf den Menschen durch eine WEA gesetzlich ausgeschlossen. Dies ist vom Antragssteller für das Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Gutachten zu belegen. Die Mindestabstände richten sich hauptsächlich nach den Kriterien Schall und bedrückende Wirkung. Des Weiteren ist auch der sogenannte Schattenwurf zu berücksichtigen. Aufgrund des Gefühls der bedrückenden Wirkung einer WEA wegen ihrer Größe, muss diese zu einem Wohngebiet mindestens den zwei- bis dreifachen Abstand in Bezug auf ihre Bauhöhe einhalten, bei beispielsweise 200 m Höhe an der Rotorblattspitze entspricht dies 400 m bis 600 m. Abhängig von der Klassifizierung eines Siedlungsgebiets (reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet usw.) sind dort bestimmte maximale Schallpegel in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr erlaubt (35, 40, 45, 50 db(a), höhere in der Tageszeit). WEA sind demnach mindestens so weit von einem Siedlungsgebiet oder Einzelgehöft entfernt zu planen, dass durch ihre Schallemissionen diese maximalen Schallimmissionswerte im Siedlungsgebiet nicht überschritten werden. (800 m für allgemeine Wohngebiete, 500 m für Mischgebiete, 300 m für Gewerbegebiete; Abstandsempfehlungen des bayerischen Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom Januar 2011 in Anlehnung an die TA Lärm).

5 Auch Auswirkungen des sogenannten Infraschalls (Frequenz kleiner 20 Hertz) sind mit der Einhaltung der oben genannten Abstände ausgeschlossen. Ebenso verhält es sich mit dem Schattenwurf. Ein Siedlungsgebiet darf rechnerisch maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr von einer WEA beschattet werden. Dies wird mit dem sogenannten astronomisch maximalen Wert berechnet, wobei angenommen wird, dass an allen Tagen im Jahr den ganzen Tag Sonnenschein herrscht, die WEA ständig in Betrieb ist und der Rotor immer senkrecht zur Sonne steht. Tatsächlich wird eine Siedlung bei Einhaltung dieser rechnerischen Grenzwerte jedoch deutlich weniger beschattet, da an vielen Tagen im Jahr Bewölkung herrscht, die WEA nicht ständig läuft und auch nicht ständig mit dem Rotor senkrecht zur Sonne steht (so genannter meteorologisch wahrscheinlicher Wert). Zudem können moderne Windenergieanlagen mit einer Abschaltautomatik für den Schattenwurf ausgestattet werden. Bevor es im Betrieb zu einer Überschreitung des Schattenwurfs käme, werden die Anlagen zeitweise in den Stillstand versetzt. Bei der Flächennutzungsplanung der Gemeinden Denklingen und Fuchstal wurden gegenüber der aktuellen Rechtsprechung und den Abstandsempfehlungen des Bayerischen Windkrafterlasses deutlich erhöhte Abstände gewählt, was den Siedlungsentwicklungsmöglichkeiten der umliegenden Ortschaften entgegen kommt. Die Abstände betragen: zu festgesetzten Reinen Wohngebieten gem. 2 BauNVO: m zu Wohnbauflächen (Allgemeinen Wohngebieten): m zu gemischten Bauflächen und Außenbereichsanwesen: 700 m zu Gewerbegebieten mit Wohnnutzung: 450 m Gemeinbedarfsflächen und Sonderbauflächen mit schutzwürdigen Nutzungen (z.b. Erholung, Krankenhäuser): m Eiswurf und Blendung (Disco-Effekt) spielen hingegen keine maßgebliche Rolle. Eine WEA wird bei Eisansatz auf dem Rotorblatt automatisch abgeschaltet und erst nachdem dieses abgetaut ist wieder in Betrieb genommen. Durch die mattweiße Lackierung geht von einer WEA zudem keine Blendung aus.

6 7. Welche Auswirkungen hat eine WEA auf Natur, Umwelt und Landschaft (Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz)? Die akzeptierbaren Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Landschaft werden durch die einschlägigen deutschen und europäischen Gesetze geregelt und im Genehmigungsverfahren von den Behörden überprüft. Somit ist eine übermäßige negative Auswirkung auf Natur, Umwelt und Landschaft durch eine WEA gesetzlich ausgeschlossen. Dies ist für das Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Gutachten durch den Antragsteller zu belegen. Bei der Standortauswahl und -begutachtung werden von den Planern alle Schutzgebiete berücksichtigt. Ferner wird der Bestand an schützenswerten Tieren und Pflanzen, v.a. an Vögeln und Fledermäusen, am geplanten Standort umfangreich kartiert und naturschutzfachlich ausgewertet. Der Umfang dieser Arbeiten beträgt beim geplanten Großwindpark Denklingen/Fuchstal rund bis Arbeitsstunden. Auch die Auswirkung auf das Landschaftsbild wird mit einem anerkannten Bewertungsverfahren objektiv ermittelt, bewertet und bei der Genehmigung berücksichtigt. Im konkreten Projekt wurde von der Technischen Universität München durch Hrn. Prof. Schöbel ein landschaftsästhetisches Gutachten erstellt. Dabei wurde u.a. auch auf das ca. 20 km südlich liegende UNESCO Weltkulturerbe Wieskirche eingegangen. Weiterhin werden Gutachten, wie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, der landschaftspflegerische Begleitplan oder die Umwelt- Verträglichkeitsprüfung erstellt. Für die Bauzeit werden ferner Auflagen für eine möglichst natur- und umweltverträgliche Bauabwicklung gemacht. Zudem sind mit der Errichtung der WEA auch Ausgleichsmaßnahmen (z.b. Aufforstung an anderer Stelle) auszuführen. Nach Beendigung des Betriebs einer WEA ist diese außerdem vollständig (einschl. Fundament) zurückzubauen. 8. Welche Vorteile hat die kommunale Erschließung und Nutzung des heimischen Windenergiepotentials? Die Windenergienutzung trägt maßgeblich zum Umwelt- und Klimaschutz bei, da sie keine endlichen Ressourcen verbraucht und kein CO 2 emittiert. Auch der Flächenbedarf einer WEA ist im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsformen bei vergleichbarem Energieproduktion deutlich geringer. Das in Oberbayern besonders sensible Landschaftsbild ist ein Hauptargument für die Ablehnung von WEA durch die Bürger, daher ist die Standortwahl in Waldgebieten zu bevorzugen. Der Wald reduziert die optische Wahrnehmung der Anlagengröße und dämpft zudem die Schallemission der Anlagen. Ob Wald- oder Feldstandort, die Flächen rund um eine WEA können weiter betreten und bewirtschaftet werden. Somit können die umliegenden Flächen weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und Erholungssuchende können die Wege und Flächen rund um eine WEA weiterhin für Spaziergänge, Joggingrunden oder Radtouren nutzen.

7 Die Kommune erschließt mit einer WEA eine ihrer eigenen und frei verfügbaren erneuerbaren Ressourcen und erhält damit eine über 20 Jahre gesetzlich garantierte Vergütung für den eingespeisten Strom sowie Gewerbesteuereinnahmen. Die Vergütung der Stromeinspeisung einer WEA beträgt bei einer Erzeugung von beispielsweise 5,0 Mio. kwh/a rund /a (bei angenommenen 9 ct/kwh), daraus können nach Abzug von Zins und Tilgung der Investitionskosten und nach Abzug der laufenden Betriebskosten und der Steuerabgaben Überschüsse ausgeschüttet werden. Die Gewerbesteuer der beispielhaft genannten WEA beträgt im Mittel und abhängig vom Hebesatz der Gemeinde etwa über die Laufzeit von 20 Jahren hinweg. Durch die Beteiligung der Kommunen an WEA können die Einnahmen beispielsweise für soziale Einrichtungen (Kitas, Kindergärten, Schulen, Vereine usw.) und für Infrastrukturvorhaben (Straßen, Wasserversorgung, Sportstätten usw.) verwendet werden. Sie kommen somit allen Bürgern der Kommune in gleichem Maße zugute. Durch die Beteiligung der Kommune ist also eine Verwendung der Einnahmen zum Allgemeinwohl der Bürger sichergestellt, was die Basis für die Akzeptanz, die Befürwortung und letztlich die Identifikation mit der WEA durch die Bürger darstellt. Ferner stellt die Beteiligung an einer WEA eine langfristige Kapitalanlage mit angemessener Rendite dar. Des Weiteren ist durch einen genügend großen Abstand der WEA zu besiedeltem Gebiet auch der Erhalt der Grundstücks- und Immobilienpreise nicht gefährdet (s. Beispiel Wildpoldsried mit steigenden Grundstückspreisen). 9. Wie sind die aktuellen Entwicklungen bei Strompreisen und Politik? Stimmt es, dass Erneuerbare Energien für steigende Stromkosten verantwortlich sind? Durch den starken Ausbau der Erneuerbaren Energien kam es zu einer deutlichen Senkung der Börsenstrompreise. Diese sind seit 2008 um rund 42% gefallen, von damals ca. 6,0 ct/kwh auf heute ca. 3,5 ct/kwh. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht den Verlauf der Börsenpreise für eine Kilowattstunde Strom am Terminmarkt der Europäischen Strombörse Leipzig (EEX).

8 Abbildung 2: Börsenstrompreise am Terminmarkt der EEX von Januar 2011 bis Juni 2013 Aus der nachstehenden Abbildung ist ersichtlich, dass der für die Industrie relevante Strompreisindex VIK-Mittelspannung sich auf einem Tiefpreis befindet, der seit 2005 nicht mehr unterschritten wurde. Abbildung 3: VIK-Strompreisindex Mittelspannung v. Jan bis Juli 2013, Stand: Aug. 2013

9 Würden die Energieversorger die gesunkenen Marktstrompreise an die Endverbraucher weitergeben, so würde sich die EEG-Umlage schon um gut 2,5 ct/kwh reduzieren. Dies wird jedoch nicht praktiziert. Die Regierung hat, um die großen Stromkonzerne zu schonen, noch nie dahingehend Druck ausgeübt, dass die gesunkenen Strombörsenpreise an die Verbraucher weitergegeben werden. Die EEG-Umlage wird im Wesentlichen so berechnet, dass sie im selben Maße steigt, wie die Strompreise an der Börse sinken. Diese Entwicklung ist nicht nachvollziehbar und unschlüssig. Die Differenz zwischen Börsenpreis und EEG-Vergütung holt sich der Netzbetreiber, der die EEG-Vergütung an die Anlagenbetreiber bezahlt, über die EEG-Umlage zurück. Durch die Befreiung von immer mehr großen Stromverbrauchern von der EEG Umlage wurde deren Anteil auf die Privathaushalte und Normalbetriebe umgelegt. Gleichzeitig werden für Seewindanlagen acht Jahre lang strompreistreibende 19 ct/kwh bezahlt, was mehr als dem doppelten Satz der dezentralen Binnenwindenergieanlagen entspricht. Weiterhin wurde, um die Investitionen der großen Stromkonzerne in die teure Seewindkraft zu fördern und so der norddeutschen Schiffsfahrts-, Werft- und Windbranche Aufträge zu verschaffen, den Offshore-Anlagen der kostenlose Stromanschluss geschenkt. Zu allen diesen Aspekten wird den Offshore-Anlagen ein hoher Ausgleich garantiert, wenn Stromleitungen nicht fertig oder gestört sind. Offshore-WEA Betreiber erhalten z.b. volle EEG-Vergütung, obwohl sie gar keinen Strom einspeisen, weil das erforderliche Netz noch nicht existiert. All dies wird über Netzentgelt und EEG-Umlage bezahlt. Auf den ersten Blick mag die Vergütung für Strom aus Onshore-Windenergie von ca. 9 ct/kwh höher erscheinen, als für die konventionellen Energieträger (Kohle-, Öl-, Gas- und Kernenergie). Bei Berücksichtigung der Folgekosten stellt sich das Verhältnis jedoch anders dar. Die Rücklage für die Rückbaukosten für eine WEA (incl. Fundament) sind bereits vor Baubeginn mittels Bankbürgschaft dem zuständigen Landratsamt nachzuweisen. Die Kosten für die Bekämpfung des Klimawandels, verursacht durch den CO 2 -Ausstoß konventioneller Kraftwerke, sind nicht in den Strompreisen enthalten. Ganz zu schweigen von den Kosten zur Beseitigung und Endlagerung des Atommülls. Würde hierfür eine Konventionelle- Energien-Umlage nach EEG-Wälzungsmechanismus eingeführt werden, so käme eine Umlage von über 10 ct/kwh zusammen. 1 Weitere Informationen zum Strompreismärchen können unter dem nachstehenden Link nachgelesen werden: S.31

10 Die nachfolgende Abbildung zeigt die gesamtgesellschaftlich betrachteten Stromkosten unterschiedlicher Energieerzeugungsarten im Jahr Abbildung 4: Gesamtgesellschaftliche Stromkosten unterschiedlicher Energieerzeugungsarten, SZ vom 06. Nov. 2012, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) Die Windenergie hat neben der Sonnenenergie das noch größte zu hebende Potential in Deutschland, insbesondere in Bayern. Dabei sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten deutlich geringer als alle anderen erneuerbaren Energieerzeugungsformen (ausgenommen mittlere und große Wasserkraft). 10. Kommt es durch die Anlagen in den Gemeinden Denklingen und Fuchstal zu einem Netzengpass? Nein, da der erzeugte Strom in das 110 kv-verteilernetz oder gleich in das 400 kv- Übertragungsnetz und nicht in das 20 kv-mittelspannungsnetz eingespeist wird. Dadurch ist stets die bedarfsgerechte Verteilung des Stroms gewährleistet. Durch dezentrale Windparks in Süddeutschland können Netztrassen innerhalb des Bundesgebiets vermieden werden.

11 11. Ist durch einen derart großen Windpark ein Stromspeicher erforderlich? Photovoltaik-Energie wird vornehmlich bei Hochdruck-Wetterlagen erzeugt, wenn die Sonne scheint. Windenergieanlagen erzeugen Energie, wenn der Wind weht, dies ist vornehmlich bei Tiefdruck-Wetterlagen der Fall. Folglich ergänzen sich Windenergie und Photovoltaik sehr gut. Im süddeutschen Raum sind derzeit rund 10 GW Photovoltaik-Leistung installiert. Bei einem Ausbau der Windenergie in Süddeutschland können durch die meist gegenläufige Leistungserbringung von Sonnen- und Windenergie Stromspeicherbedarf und lastausgleichende Kraftwerke weiter reduziert werden. Über sogenannte virtuelle Kraftwerke aus sich ergänzenden Erneuerbaren Energien wird dieser Sachverhalt bereits erfolgreich umgesetzt. Zur Speichertechnologie und den sogenannten intelligenten Stromnetzen laufen derzeit einige erfolgsversprechende Forschungsprojekte in Deutschland (z.b. Smart Grid Projekt in Wildpoldsried, ein Kooperationsprojekt zwischen Siemens und AÜW). Weitere Fortschritte gibt es auch bei der direkten Methanisierung von Strom aus Erneuerbaren Energien, der sogenannten Power-to-Gas- Methode. Dabei wird mit Strom aus Erneuerbaren Energien mittels Wasserelektrolyse Wasser (H 2 0) in Wasserstoff (H 2 ) und Sauerstoff (O 2 ) getrennt. Unter Zugabe von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) und Kohlenstoffmonoxid (CO) zum Wasserstoff (H 2 ) entsteht synthetisches Erdgas bzw. Methan (CH 4 ). 12. Warum kann man Windenergieanlagen in den Gemeinden Denklingen und Fuchstal nicht verhindern? Die Nutzung der Windenergie bildet den größten Baustein einer regenerativen Energieversorgung in Deutschland. Das Bundesland Bayern besitzt nach der aktuellen Studie des IWES (Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik) zum Potenzial der Windenergienutzung an Land das größte Ausbaupotential in Deutschland. 2 Mit dem bayerischen Energiekonzept Energie innovativ hat sich die bayerische Staatsregierung zur verstärkten Nutzung der Windenergie in Bayern bekannt und möchte, dass in den kommenden Jahren rund bis neue Windenergieanlagen in Bayern errichtet werden. Da eine regenerative Energieversorgung mit vielen dezentralen, also über das Land verteilten regenerativen Erzeugungsanlagen am wirtschaftlichsten betrieben werden kann, ist es wichtig, dass jeder Landkreis und jede Gemeinde ihren Beitrag dazu leistet. Bereits seit 1997 gilt seitens des Bundesgesetzgebers die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Errichtung dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen wie Windenergieanlagen fördern. Falls keine wesentlichen öffentlichen Belange entgegenstehen, besteht nach dem Baugesetz ein Rechtsanspruch, Windenergieanlagen zu realisieren. Gemeinden können den Bau von Windenergie- 2

12 anlagen nur über einen rechtlich korrekten Teilflächennutzungsplan für Windkraftnutzung im Gemeindegebiet steuern. Ziel der Planung ist es, durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung, der Belange des Ortsund Landschaftsbildes sowie des Natur- und Artenschutzes, geeignete Standorte für Windenergieanlagen zu finden und auszuweisen. Auf Grund der Privilegierung in Verbindung mit der gegebenen Wirtschaftlichkeit stellt sich nicht mehr die Frage nach dem ob sondern nur noch nach dem wo (Wienenergieanlagen errichtet werden. Dieser Sachverhalt bietet allerdings der Gemeinde selbst die große Chance zum Windenergieanlagenbetreiber zu werden und die Wertschöpfung aus derartigen Anlagen im Gemeindegebiet für sich zu nutzen. Diesen Weg beschreiten nun auch die Gemeinden Denklingen und Fuchstal. 13. Wann werden die neuen Windenergieanlagen in Denklingen und Fuchstal gebaut? Aus heutiger Sicht könnten die erste Windenergieanlagen Anfang/Mitte 2015 gebaut werden. Eine exaktere Zeitplanung ist noch nicht möglich, da neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch das Raumordnungsverfahren sowie das Genehmigungsverfahren gem. BImSchG für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. 14. Wie viele Windenergieanlagen können es werden? Die Anzahl der Windenergieanlagen, die gebaut werden sollen, steht aus verschiedenen, nachfolgend aufgeführten Punkten noch nicht endgültig fest. Innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche für Windkraftnutzung wurde eine Standortvorplanung durchgeführt. Diese erfolgte mit den Zielen einer bestmöglichen Ausnutzung der bestehenden Wege sowie der Nutzung voraussichtlich windhöffiger Standorte bei gleichzeitig minimalem Eingriff in den Naturhaushalt. Das Ergebnis der ersten Standortvorplanung ergab 51 theoretisch mögliche Anlagenstandorte. Nach der ersten Standortkartierung mit den beauftragten Biologen erfolgte eine erste Reduzierung der Anzahl aufgrund schützenswerter zusammenhängender alter Buchen- und Douglasienbestände. Von Seiten der Bundeswehr wurden im Rahmen der Trägerbeteiligung bei der Planung der Konzentrationsflächen zwei große Bereiche für den Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen: Im Norden, aufgrund flugbetriebsbedingter Bauhöhenbeschränkungen sowie im Süden, aufgrund des Sprungbetriebes der Luftlandeschule Altenstadt. Aufgrund dieser Beschränkungen entfallen mindestens 15 Anlagenstandorte (siehe Übersichtsplan).

13 Die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) können sich ebenfalls noch reduzierend auf die mögliche genehmigungsfähige Anlagenanzahl auswirken. Die Kartierungen erfolgten im Jahr 2013 unter enger Einbindung der Naturschutzbehörden des Landratsamtes Landsberg und der Regierung von Oberbayern. Mit bis zu sechs Biologen vor Ort wurden rund Stunden allein für die Erfassung von kollisions- und störungsempfindlichen Vogelarten (z.b. Rotmilan und Schwarzstorch) sowie Brut- und Zugvögeln aufgewendet. Die Fledermauserfassung mittels installierter Decoder erfolgte über rund Stunden. Alle vor Ort erfassten Beobachtungen und Daten fließen in das Fachgutachten ein, das derzeit erstellt wird. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der sap eine weitere Reduzierung der Anlagenstandorte erfordert. Aus den Rückmeldungen weiterer Träger öffentlicher Belange (z.b. Denkmalschutz, Betreiber von Richtfunktrassen, Deutscher Wetterdienst, Flugsicherung usw.), die im Rahmen des Anhörungsverfahrens in der Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Windkraft Stellung nahmen, kann es noch zu weiteren Streichungen von Anlagenstandorten kommen. Aufgrund der oben beschriebenen, zum Großteil noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen und Verfahren, steht die Anzahl der aus rechtlicher Sicht realisierbaren Windenergieanlagen noch nicht fest. Mit der Einleitung der vorgeschriebenen Verfahren (Flächennutzungsplan, Raumordnungsverfahren, Bundesimmissionsschutzgesetz) war es erklärtes Ziel der Gemeinden Denklingen und Fuchstal, die für Windenergieanlagen aus öffentlich-rechtlicher Sicht möglichen Standorte zu ermitteln. Neben dieser Vorgabe, die allen natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt, ist noch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der genehmigungsfähigen Standorte zwingend erforderlich. Um eine der maßgeblichen Eingangsgrößen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nämlich die Windgeschwindigkeiten und deren Verteilung in Nabenhöhe zu erhalten, wird demnächst ein 140 m hoher Windmessmast errichtet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Windmessung sowie der dann gültigen Vergütungsregelung werden Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit und Ausschüttungen angestellt und eine konkrete Anlagenanzahl festgelegt. Aus heutiger Sicht wird die Realisierung von insgesamt ca. 20 bis 30 Windenergieanlagen angestrebt. Die finale Entscheidung hierüber bleibt den Gemeinderäten vorbehalten. Die Gemeinden wollen mit dieser Planung eine Verspargelung der Landschaft (verstreute Windenergieanlagen im Süden des Landkreises) verhindern und zugleich einen echten Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Eine rechtlich nicht standhafte Planung könnte dazu führen, dass der gesamte Außenbereich planungsrechtlich wieder offen wäre. Das bedeutet, dass überall Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig wären.

14 15. Ersetzen die neuen Windenergieanlagen die alten Windenergieanlagen in der Gemeinde Denklingen? Der geplante Teilflächennutzungsplan in dem Bereich von Denklingen und Fuchstal weist eine Konzentrationsfläche für die Nutzung von Windenergie aus. Diese ist nur für die Errichtung neuer Windenergieanlagen bindend. Die bestehenden Windenenergieanlagen in der Gemeinde Denklingen genießen Bestandsschutz. WEAs außerhalb der Konzentrationsfläche sind (innerhalb aller 8 Südallianz-Gemeinden) nicht genehmigungsfähig. 16. Wo sollen Windenergieanlagen in Denklingen und Fuchstal stehen? Die geplanten WEA-Standorte befinden sich im Umgriff des sogenannten Sachsenrieder Forsts / Denklinger Rotwalds innerhalb einer durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft in Aufstellung befindlichen Konzentrationsfläche für Windkraftnutzung, die sich über Teile der Gemeinden Denklingen und Fuchstal erstreckt. Die Flächenausdehnung der zur Ausweisung vorgesehenen Konzentrationsfläche beträgt ca. 7,2 km in Nord-Süd- Richtung und ca. 5,4 km in Ost-West- Richtung. Die Gesamtfläche der vorgesehenen Konzentrationsfläche beträgt rund ha. 17. Wer soll die Windenergieanlage betreiben? Die Gemeinden Denklingen und Fuchstal werden eine Betreibergesellschaft gründen, bei der sie die Mehrheit halten. Durch die Beteiligung der Gemeinden Denklingen und Fuchstal selbst kommen die Einnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen jedem Bürger in gleichem Maße zugute, denn die Einnahmen können für Kindergärten, Kitas, Schulen, Sportstätten oder Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass sich die Bürger und Unternehmen vor Ort in Form von Kommanditbeteiligungen und/oder Genossenschaftsbeteiligungen am Projekt beteiligen können.

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