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1 Betr.: Ihr Schreiben vom Unter völliger Umgehung der von Ihnen geforderten konkreten Darlegung ihrer GRUNDSÄTZLICHEN Rechtsgrundlage schreiben Sie: "Wir verweisen auf unser aussagekräftiges Schreiben vom In diesem Schreiben haben wir Ihnen die Rechtsgrundlagen erläutert." Das einzige Aussagekräftige, was Ihr nicht nur absolut nichtssagendes, sondern rundum unsinniges Schreiben vom für mich ergeben hat, stellt mich allerdings vor die Frage, ob Sie entweder tatsächlich zu dumm zum Begreifen sind, oder aber ob Sie mich für dumm verkaufen wollen. Sollte letzteres der Fall sein, kann ich Ihnen versprechen, daß Sie da auf Granit beißen werden. Von wegen, Sie hätten Ihre Rechtsgrundlage erläutert - genau das haben Sie eben nicht getan! Meine Aufforderung an Sie, mir Ihre Rechtsgrundlage darzulegen, bezog sich klipp und klar und ganz konkret auf folgenden allergrundsätzlichsten Sachverhalt: Bis 1990 hatte das Grundgesetz einen Geltungsbereich: den Artikel 23. Dieser wurde dann aber bereits vor dem Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes denn genau so wird die Wiedervereinigung juristisch definiert GESTRICHEN! Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet. Also auf jeden Fall VOR dem 3. Oktober 1990! Das heißt, als am 3. Oktober 1990 die Wiedervereinigung vollzogen werden sollte als Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, da hat es diesen bereits vorher rechtskräftig gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes überhaupt nicht mehr gegeben, als daß das Gebiet der DDR diesem noch hätte rechtswirksam beitreten können! Deshalb ist dieser Beitritt und ist damit die Wiedervereinigung (die sowieso nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) nie rechtswirksam vollzogen worden; das Gebiet der DDR und damit die neuen Bundesländer sind nie rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden! Das heißt, dort gilt kein Gesetz und keine Verordnung oder sonst irgendetwas der BRD da dieses Gebiet ja wie geschildert niemals rechtswirksam Bestandteil der BRD geworden sein konnte. Man konnte am 3. Oktober 1990 keinem Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr beitreten, den es am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr gab. Das war absolut unmöglich. Und auch für die alte BRD selber ist die Lage klar: Nach der Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes war dieses Grundgesetz selber erloschen, da ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo gilt. Und wenn ein Gesetz unbedingt einen in einem eigenen Artikel festgelegten Geltungsbereich haben muß, dann ist das ein Grundgesetz. Da auf diesem Grundgesetz alle andere Gesetze und Rechtsanwendungen gründen. Da nun mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dieses damit also selber und insgesamt erloschen ist, ist auch die gesamte auf diesem Grundgesetz gründende Rechtsordnung der BRD erloschen da es keinen juristisch festgeschriebenen Geltungsbereich mehr dafür gibt. Kurz gesagt: Ein noch dazu GRUNDGESETZ, das über keinen Geltungsbereich verfügt, gilt nirgendwo! Auch die neue Präambel des Grundgesetzes und die Neufassung des Artikels 146 zum Beispiel sind, wie alles, was nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes getan wurde, über

2 einen rein faktischen Charakter hinaus rechtlich absolut bedeutungslos. Die BRD konnte da ja bereits nichts mehr rechtswirksam am Grundgesetz ändern, da die Rechtsgrundlage ihres rechtswirksamen Handelns in dem Moment insgesamt erloschen war, als die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes als rechtskräftig vollzogen im Bundesgesetzblatt verkündet worden war und das war am 23. September 1990 gewesen. Alles, was danach durch die BRD geändert und getan wurde, hat nur rein faktischen Charakter, solange die BRD ihre Willkürherrschaft noch gegenüber dem über die wirkliche Rechtslage belogenen und betrogenen Deutschen Volk aufrechterhalten kann, ist aber von seiner Rechtswirksamkeit her nur heiße Luft. Dazu kommt, daß dieses Deutsche Volk mit seiner tatsächlichen deutschen Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches (es gibt und es gab nie eine deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland) Staatsvolk eben nicht der BRD, sondern Staatsvolk des staats- und völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches ist. Selbstverständlich konnte nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch dessen Präambel nicht mehr rechtswirksam zur heutigen Form abgeändert werden. Geradezu absurd ist die Behauptung, dieses prosaische Vorwort könnte den Artikel zum Geltungsbereich ersetzen, denn: Wenn dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden. Schon gar nicht solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet des Deutschen Reiches vom und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146. Das heißt: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes als eigener Artikel 23 (und nicht als Floskel im Vorwort) ist ein diesem konstituierend mitgegebener und über die Maßen entscheidend tragender, unaufgebbarer Bestandteil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und muß als solcher unter allen Umständen für alle Zeiten im Grundgesetz enthalten bleiben bis dieses seine Aufgabe durch die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands erfüllt hat und von einer vom Deutschen Volk sich in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung abgelöst wird. Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete erweitert als Geltungsbereich beibehalten werden. Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom ! Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint! Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!

3 Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll? Verstehen Sie das in seiner ganzen Tragweite? Noch einmal: Da das Grundgesetz den ihm konstituierend mitgegebenen Elementarauftrag der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands hat, deshalb muß das Grundgesetz zur konkreten Rechtsanwendung dieses Wiedervereinigungsauftrags für Gesamtdeutschland absolut zwingend auch eine Stelle beinhalten, wo territorial benannt ist, welches Gebiet Deutschlands das Grundgesetz denn überhaupt unter dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland versteht! Die einzige Stelle, die dem gesamten Grundgesetz für diese Bestimmung mitgegeben wurde, ist der Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (=die des Deutschen Reiches) regelt. Folglich, da dieser Artikel 116 die einzige Stelle im gesamten Grundgesetz ist, die überhaupt eine territoriale Definition für Gesamtdeutschland liefert, ist dieser Artikel 116 auch derjenige Artikel, der das zur Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrags des Grundgesetzes benötigte Staatsgebiet Gesamtdeutschlands als solches ganz konkret und unabänderlich benennt. Das Grundgesetz sagt also hinsichtlich der einzig möglichen Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete! Im, um was es hier im Hinblick auf Ihre NICHT-Rechtsgrundlage ja geht, noch vor dem Beitritt der neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt eben nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es auch unmißverständlich: Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg- Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: im anderen Teil Deutschlands (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: in den anderen Teilen Deutschlands. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Andernfalls wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen. Daß heute offensichtlich solche über dieses wachen, steht auf einem anderen Blatt. Kommen wir nun auf den nie rechtswirksam vollzogenen Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zurück: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes hätte denn also bei einer rechtswirksam vollzogenen (Teil)Wiedervereinigung nach dem Beitritt des Gebietes der DDR um dieses Gebiet ERWEITERT werden müssen; er hätte niemals, und das auch noch VOR diesem Beitritt, GESTRICHEN werden dürfen was ja das unglaubliche Narrenstück eines Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes NACH der Streichung dieses Geltungsbereiches als rechtswirksamen Vollzug völlig und absolut unmöglich machte. Da das Gebiet der DDR aufgrund der durch die Sachlage gegebenen Unmöglichkeit niemals rechtswirksam der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist und also niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden ist, gilt dort auch kein Gesetz und keine Verordnung, gar nichts der BRD. Alles geschieht nur auf der Basis von

4 Willkür, arglistiger Täuschung und Volksbetrug! Ohne jede Rechtsgrundlage. Ceterum censeo, werte Herrschaften von der GEZ: ich sage also nicht einfach, daß ich die Zahlung verweigere; ich verlange vielmehr ganz grundsätzlich, daß Sie mir zunächst Ihre vermeintliche Rechtsgrundlage für Ihre dreisten Forderungen benennen. Das ist es, was Sie mir ganz konkret darzulegen haben! Ich wiederhole es deshalb in diesem auch als Schulungsbrief und Musterschreiben konzipierten Text hiermit noch einmal, damit das ganz klar und deutlich ist: Durch den aufgrund des bereits vorher gestrichenen Geltungsbereich unmöglich rechtswirksam zu vollziehenden Beitritt des Gebietes der DDR zum (am 3. Oktober 1990 eben nicht mehr vorhandenen) Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 ist dieser Beitritt und damit die Wiedervereinigung niemals rechtswirksam vollzogen worden. Man konnte am 3. Oktober 1990 keinem Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr rechtswirksam beitreten, der bereits VOR dem 3. Oktober 1990 rechtswirksam GESTRICHEN worden war! (Und der sowieso in keinem Fall gestrichen hätte werden dürfen, sondern um das beigetretene Gebiet erweitert hätte werden müssen.) Damit ist das Gebiet der DDR und sind die somit falsch so bezeicheten "neuen Bundesländer" niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung geworden. Das heißt: in den falsch so bezeichneten "neuen Bundesländern" gilt kein Gesetz, keine Verordnung der BRD. Alles ist ein einziges ungeheuerliches BETRUGSVERBRECHEN am Deutschen Volk. Darüber, und dazu gehört auch die GEZ-Aktion, wird dieses Deutsche Volk jetzt in einer breit angelegten Kampagne aufgeklärt; es wird sich (wozu es sich aus Sicht des Regimes selber sogar auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes berufen kann) als höchster Souverän dieses ihm gewahr gewordene Betrugsverbrechen der Fremdherrschaft nicht bieten lassen - und Sie können sich aufgrund der detailiert geschilderten Rechtslage ihre somit hirnrissigen Hinweise auf einen auf dem Gebiet der DDR niemals rechtswirksam in Kraft getreten sein könnenden "Rundfunk-Staatsvertrag" sprichwörtlich in den Hintern schieben. Ich habe Ihnen die Rechtslage eingehend und ganz unmißverständlich erläutert. Machen Sie also nicht wieder auf dumm und kommen Sie mir nicht wieder in geradezu beleidigend blödsinniger Manier mit einer angeblichen Wiedervereinigung Deutschlands am daher. Es wurde hier unumstößlich und im einzelnen dargelegt, wieso es diese Wiedervereinigung als rechtswirksames Geschehen niemals gegeben hat; ebenso, weshalb es sich gegebenfalls auch nicht um eine Wiedervereinigung Deutschlands gehandelt hätte, sondern lediglich um eine Teilwiedervereinigung Westdeutschlands und Mitteldeutschlands. Nennen Sie mir also wie von mir gefordert Ihre Rechtsgrundlage, indem Sie mir gerichtsverwertbar belegen und schlüssig beweisen, wie einem nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes noch rechtswirksam beigetreten worden sein soll. Solange diese Klärung nicht letztinstanzlich abgeschlossen ist, werde ich hinsichtlich der ungeklärten Lage aufgrund des hiermit schwebenden Verfahrens keine Zahlungen leisten. Zu Ihrer Erinnerung: ICH BIN NICHT BRD - ICH BIN DEUTSCHES REICH! In diesem Sinne mit reichstreuen Grüßen! Anmerkung: Insbesondere von den Bewohnern der fälschlicherweise so bezeichneten "neuen

5 Bundesländer" kann die gleiche Rechtsargumentation wie gegen GEZ-Forderungen genauso auch gegen Bußgeldforderungen, Ordnungsgeldforderungen usw. Anwendung finden. Es wurde oben unwiderlegbar dargelegt, daß ein rechtswirksamer Beitritt des Gebietes der DDR zum (am 3. Oktober 1990 nicht mehr vorhandenen) Geltungsbereich des Grundgesetzes unmöglich stattgefunden haben konnte; also ist dieses Gebiet auch niemals rechtswirksam der Rechtsordnung und den Gesetzen der BRD beigetreten. Das Täuschungsmanöver "Wiedervereinigung" war und ist ein ungeheuerliches Betrugsverbrechen am Deutschen Volk. So ungeheuerlich und unvorstellbar, daß die dafür Verantwortlichen glaubten, man würde für alle Zeiten damit durchkommen, weil sich das Volk so einen ungeheuerlichen, gigantischen Betrug überhaupt nicht vorstellen könne, und damit auch nicht für möglich halten würde. Schließlich ist dieser Betrug nun aber doch entlarvt worden und aufgeflogen. Und jetzt wird das gesamte Deutsche Volk in einer breit angelegten Aufklärungsoffensive darüber in Kenntnis gesetzt. Als Staatsangehöriger und in dieser Eigenschaft bekennender Vertreter des Deutschen Reiches Richard Wilhelm von Neutitschein

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