Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen

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1 Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Leipzig Version 5.01

2 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Vorbemerkung 3 3. Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente Definition produktspezifischer Parameter Berechnung theoretischer Abrechnungspreise Marktplausibilitätscheck 8 4. Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise Settlement von Strom Futures Settlement von Cap und Floor Futures Settlement von Windstrom-Futures Settlement von Futures- und Spot-Kontrakten auf Emissionsrechte Settlement von Kohle Futures Settlement von Iron Ore und Frachtfutures Settlement von Optionen auf Stromfutures Settlement von Optionen auf EUA-DEC-Futures Settlement von Optionen auf Frachtfutures Settlement von Futures auf Agrarprodukte Settlement von Wood-Pellets Futures 20 Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 2

3 2. Vorbemerkung Für die Durchführung aller Clearingprozesse, speziell für die Berechnung der Variation Margin eines jeden Börsenteilnehmers, und als Information für die Marktteilnehmer über den Wert von Kontrakten am Tagesende wird börsentäglich an den EEX Termin- sowie Spotmärkten ein Abrechnungspreis (Settlement Price/Settlementpreis) für jeden einzelnen Kontrakt festgelegt. Die Feststellung des Abrechnungspreises (Settlement) findet an allen Börsentagen statt. Die Settlementpreise werden von der Market Operations Abteilung in eigener Verantwortung durchgeführt. Dieses Dokument beschreibt die Leitlinien, denen die Market Operations Abteilung bei der Settlementpreisbestimmung folgt. Die Berechnung der Settlementpreise erfolgt grundsätzlich auf Basis eigener Marktdaten (aber nicht notwendigerweise nur die des gleichen Marktsegments) innerhalb eines bestimmten produktspezifischen Zeitraumes (Settlement Window). Ist die Bestimmung eines Abrechnungspreises auf dieser Grundlage nicht möglich bzw. ergibt es sich aus der Durchführung des Marktplausibilitätschecks (3.3.), werden andere Preisquellen (z.b. Chefhändlerverfahren, Daten von Indexprovidern, anderen Marktplätzen etc.) zur Preisfeststellung herangezogen. Die Börse berechnet und veröffentlicht auch verschiedene Indizes, die anderen Zwecken und anderen Anforderungen unterliegen. Die Methodik zu Berechnung dieser Indizes wird in gesonderten Indexbeschreibungen spezifiziert. Bei Optionen findet eine abweichende Vorgehensweise zur Berechnung der Settlementpreise Anwendung. Dieses Dokument beschreibt das Verfahren zur täglichen Feststellung der Abrechnungspreise am EEX Terminmarkt sowie für den kontinuierlichen Handel am EEX Spotmarkt. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 3

4 3. Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente 3.1 Definition produktspezifischer Parameter Als Grundlage zur Feststellung der Abrechnungspreise dienen grundsätzlich abgeschlossene Geschäfte und die Auftragsbuchlage in den EEX Orderbüchern. Für die Preisfeststellung werden nur Trades und Orders berücksichtigt, die gewisse produkt- und kontraktspezifische Parameter innerhalb des Preisfeststellungszeitfensters erfüllen. Diese sind beispielsweise: Mindestanzahl der gehandelten Kontrakte bei der Berücksichtigung von Börsentrades (nachfolgend Trades ), Größe von Aufträgen bei Berücksichtigung von Orders, Mindestdauer der kumulierten gültigen, Gewichtung von Trades und dem Mittelwert der durchschnittlichen, Maximaler Spread je Kontrakt zur Berücksichtigung zum Settlement. Als Preisfeststellungszeitfenster (Settlement Window) wird für jedes Produkt eine festgelegte Zeitspanne während der Handelsphase bezeichnet, innerhalb derer die für die Preisfeststellung vorgenannten Faktoren berücksichtigt werden. Als Settlement Spread wird die Preisspanne zwischen An- und Verkaufskursen bezeichnet, welche als Höchstwert pro Kontrakt spezifiziert ist. Der jeweils anzuwendende Settlement Spread kann abhängig von der aktuellen Marktsituation Anpassungen unterliegen. Aufgrund der produktspezifischen Daten wird zunächst ein theoretischer Abrechnungspreis berechnet (siehe 3.2.), der dann einer Plausibilisierung unterliegt (3.3 Marktplausibilitätscheck). Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 4

5 3.2 Berechnung theoretischer Abrechnungspreise a) Futures und Spotmarktgeschäfte Grundsätzlich werden theoretische Abrechnungspreise anhand definierter Berechnungsalgorithmen bestimmt. Die zu Grunde liegende Methodik ist dabei abhängig von der Anzahl gültiger Trades und Orders, welche die produktspezifischen Voraussetzungen (siehe unter 4.) erfüllen. Prinzipiell sind die Preisquellen Trades, Orders, das Chefhändlerverfahren (Fair Values) sowie andere Preisquellen. Mistrades oder von Amts wegen aufgehobene Geschäfte werden nicht berücksichtigt. Die EEX behält sich vor, einzelne Trades, Orders aber auch Fair Values von der Preisfindung auszuschließen, wenn diese nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen entsprechen. Die folgende Übersicht zeigt mögliche Szenarien und die damit verbundenen Berechnungsalgorithmen: Auftragsbuchlage Es fand mind. ein Trade statt. Es lagen Orders vor. Berechnungsalgorithmus Theoretischer Abrechnungspreis = 0.75*AverageTradePrice *AverageMid Es fand mind. ein Trade statt. Es lagen keine Orders vor. Theoretischer Abrechnungspreis = AverageTradePrice Es fand kein Trade statt. Es lagen Orders vor. Theoretischer Abrechnungspreis = AverageMid Es fand kein Trade statt. Es lagen keine Orders vor. Der theoretische Abrechnungspreis kann auf der Basis des Chefhändlerverfahrens oder unter Zuhilfenahme anderer Preisquellen ermittelt werden. Der AverageTradePrice wird als Mittelwert der während des Preisfeststellungszeitfensters gehandelten Börsenpreise bestimmt. Der AverageMid berechnet sich als Mittelwert des durchschnittlich besten Kaufkurses (Best Bid) und durchschnittlich besten Verkaufskurses (Best Ask), welche die definierte Mindestkontraktgröße erfüllen. Der durchschnittliche beste Kaufkurs (analog der durchschnittliche beste Verkaufskurs) wird ermittelt als Durchschnittswert aus allen höchsten Kaufaufträgen (niedrigsten Verkaufsaufträgen) innerhalb des Zeitfensters für den einzelnen Kontrakt in dieser Zeit am Markt, die innerhalb des aktuellen Settlement Spreads liegen. Liegen keine Trades und Orders vor, welche die produktspezifischen Parameter erfüllen, kann die Geschäftsführung der EEX den Abrechnungspreis unter Zuhilfenahme des Chefhändlerverfahrens oder auf Basis von Daten anderer Preisquellen festlegen. Am Chefhändlerverfahren kann jeder Börsenteilnehmer, vertreten durch einen zugelassenen Börsenhändler (Chefhändler), mitwirken. Die Market Operations Abteilung der EEX stellt all jenen Börsenteilnehmern ein standardisiertes Formular zur Verfügung, die sich bereit erklären, einen Marktpreis für die jeweiligen Terminkontrakte bzw. Spot-Instrumente zu nennen. Aus allen empfangenen Einschätzungen der Marktpreise (Indikationen) bestimmt die EEX bei Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 5

6 Bedarf die Abrechnungspreise durch Bildung des einfachen Durchschnittswertes. Die EEX behält sich vor, weit vom Durchschnitt liegende Indikationen bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Bei Produkten, die nur für die Registrierung von Geschäften zugelassen sind, findet kein Orderbuchhandel statt. Folglich können Orders nicht einbezogen werden. Die Preisermittlung erfolgt in diesem Fall mit Hilfe des Chefhändlerverfahrens, der Verwendung von Trade Registration-Preisen sowie Daten anderer Preisquellen. Insbesondere bei Produkten mit überlappender Laufzeit wird die EEX die vorab ermittelten theoretischen Abrechnungspreise für die einzelnen Fälligkeiten zur Herstellung von Arbitragefreiheit anpassen. Bei Terminkontrakten ohne Open Interest behält sich die EEX vor, auf die Festlegung von Abrechnungspreisen zu verzichten. In diesem Fall wird pro forma der minimale (positive) Preis als Abrechnungspreis festgelegt. Dieser ist in den Kontraktspezifikationen definiert. b) Optionen Die Berechnung von Preisen für Optionen auf Stromfutures und EU-Emissionsberechtigungen basiert auf der mathematischen Formel des Black 76 Modells. Die wesentlichen Einflussparameter sind der zu Grunde liegende Futurepreis, der Ausübungspreis, die Restlaufzeit, der kurzfristig risikofreie Zinssatz und die implizite Volatilität des Basiswertes. Die implizite Volatilität wird dabei von der EEX über das Chefhändlerverfahren, auf Basis von Daten anderer Preisquellen oder anhand historischer Marktpreise ermittelt. Unter der Annahme der standardisierten Normalverteilung werden die theoretischen Optionspreise nach folgender Formel ermittelt: mit c = e rt [ F N (d 1 ) X N (d 2 )] p = e rt [X N( d 2 ) F N ( d 1 )] d 1 = ln (F X ) + σ2 T 2 σ T d 2 = ln (F X ) σ2 T 2 = d 1 σ T σ T wobei c = Preis der Kaufoption p = Preis der Verkaufsoption F = aktueller Futures Preis (des Basiswertes), hier Settlementpreis X = Ausübungspreis T = Restlaufzeit einer Option r = kurzfristiger risikofreier Zinssatz (aus Reuters); es handelt sich um einen Interbankenzinssatz, zu dem sich Banken guter Bonität gegenseitig Geld leihen N (x) = kumulative standardisierte Normalverteilung an der Stelle x, d.h. N (x) gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass eine Variable, die einer Standardnormalverteilung unterliegt, kleiner oder gleich x ist ln ( ) = natürlicher Logarithmus = erwartete jährliche Volatilität des Future Preises (des Basiswertes) Mit Ausnahme der Volatilität sind die Eingabeparameter bekannt und können diversen Datenbanken entnommen werden. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 6

7 Die Berechnung von Preisen für Optionen auf Frachtfutures basiert auf der mathematischen Formel des Turnbull und Wakeman Modells, erweitert durch Espen Gaarder Haug. Die wesentlichen Einflussparameter sind der zu Grunde liegende Future-Preis, der Ausübungspreis, die Restlaufzeit, der Start des Zeitraums der Durchschnittsbetrachtung, der kurzfristig risikofreie Zinssatz und die implizite Volatilität des Basiswertes. Die implizite Volatilität wird dabei von der EEX auf der Basis von Daten ermittelt, welche von Cleartrade bereitgestellt werden. Unter der Annahme der standardisierten Normalverteilung werden die theoretischen Optionspreise nach folgender Formel ermittelt: c A = e rt [ F N (d 1 ) X N (d 2 )] p A = e rt [X N( d 2 ) F N ( d 1 )] mit d 1 = ln (F X ) + σ A 2 A T d 2 = d 1 σ A T 2 T wobei ln (M) σ A = T M = 2eσ2T 2e σ2τ [1 + σ 2 (T τ)] σ 4 (T τ) 2 c A = Preis der Kaufoption mit der Volatilität des Durchschnitts der Futures A p A = Preis der Verkaufsoption mit der Volatilität des Durchschnitts der Futures A F = aktueller Future-Preis (des Basiswertes), hier Settlementpreis X = Ausübungspreis T = Restlaufzeit einer Option τ = Zeit bis zum Beginn des Zeitraums der Durchschnittsbetrachtung r = kurzfristiger risikofreier Zinssatz (aus Reuters); es handelt sich um einen Interbankenzinssatz, zu dem sich Banken guter Bonität gegenseitig Geld leihen N (x) = kumulative standardisierte Normalverteilung an der Stelle x, d.h. N (x) gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass eine Variable, die einer Standardnormalverteilung unterliegt, kleiner oder gleich x ist. ln ( ) = natürlicher Logarithmus = erwartete jährliche Volatilität des Futurepreises (des Basiswertes) Befindet sich der Berechnungszeitpunt innerhalb des Zeitraums der Durchschnittsbetrachtung, so muss der Ausübungspreis X durch Y ersetzt und die Optionsprämie muss mit T multipliziert werden, wobei T 2 Y = X T 2 T F (T 2 T) A T 2 T 2 = der originäre Zeitraum der Durchschnittsbetrachtung F A = der durchschnittliche Futurepreis während der realisierten oder beobachteten Zeitspanne T 2 T. In der Durchschnittsperiode wird angenommen, dass F A = F ist. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 7

8 3.3 Marktplausibilitätscheck Das Ergebnis der Berechnung des theoretischen Abrechnungspreises wird zusätzlich daraufhin überprüft, ob es, sofern verfügbar, der allgemeinen Marktlage zum Zeitpunkt der Feststellung der Abrechnungspreise entspricht. Für den Marktplausibilitätscheck werden externe Preisquellen, wie die Preise anderer Handelsplätze, Informationen von Datenprovidern und Chefhändlern oder Preise von registrierten Geschäften hinzugezogen. Auch können, insbesondere bei unzureichender Orderbuchlage im Preisfeststellungszeitfenster, Geschäfte oder die Orderbuchlage in zeitlichem Zusammenhang mit dem Preisfeststellungszeitfenster für den Marktplausibilitätscheck berücksichtigt werden. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 8

9 4. Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise 4.1 Settlement von Strom Futures Preisfeststellungszeitfenster Dutch- und Belgian-Power-Futures Für andere Power-Futures Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Jahreskontrakte Alle anderen Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Jahreskontrakte Alle anderen Kontrakte Settlement Spread für die Berücksichtigung von Mindestdauer der kumulierten gültigen während des Preisfeststellungszeitfensters Für PXE-Power-Futures Für andere Power-Futures Sonstige Hinweise 15:45 16:00 Uhr MEZ 15:50 16:00 Uhr MEZ 3 Kontrakte = 3 MW 5 Kontrakte = 5 MW 3 Kontrakte = 3 MW 5 Kontrakte = 5 MW auf Kontraktebene spezifiziert 1 Minute = 60 Sekunden 3 Minuten = 180 Sekunden Die Abrechnungspreise (P) der Off-Peak Futures ergeben sich aus den arbitragefrei berechneten Settlement Preisen der korrespondierenden Base- und Peak-Futures. Dabei liegt den Off- Peak Futures folgender Algorithmus zugrunde: P Off-Peak = (P Base*h Base - P Peak*h Peak)/h Off-Peak Der Abrechnungspreis des Frontmonats errechnet sich als Mittelwert aus den Abrechnungspreisen bzw. Schlussabrechnungspreisen der entsprechenden Tages- und/oder Wochen-Futures. Der Schlussabrechnungspreis für die aktuelle Lieferwoche bzw. den aktuellen Liefermonat in den Strom Futures wird als Mittelwert des täglich berechneten zugrundeliegenden Spotmarkt-Index für die jeweilige Woche bzw. den jeweiligen Monat ermittelt. Der Schlussabrechnungspreis eines Day-Futures ist der jeweilige Durchschnitt der von der liquidesten Strom Spot Börse in der täglichen Day-Ahead Auktion berechneten Stundenpreise. Dieser kann ggf. negativ sein. Der Schlussabrechnungspreis eines Weekend-Futures ist der jeweilige Durchschnitt der zwei korrespondierenden Day-Futures. Dieser kann ggf. negativ sein. Abweichend zu vorstehend beschriebenem Verfahren sind für Lieferperioden, die vor der Einführung von separaten Day-Ahead Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 9

10 Auktionen bei der EPEX Spot für die Marktgebiete Deutschland und Österreich (voraussichtlich ab Oktober 2018) liegen, die täglichen Abrechnungspreise der Phelix-DE-Futures, Phelix-AT-Futures und der Phelix-DE/AT-Futures, bis auf technisch bedingte geringfügige Abweichungen, gleich, wobei die Abrechnungspreise der Phelix- DE-Futures maßgeblich sind. Für Lieferperioden, die nach der Einführung von separaten Day- Ahead Auktionen bei der EPEX Spot für die Marktgebiete Deutschland und Österreich (voraussichtlich ab Oktober 2018) liegen, stehen die Abrechnungspreise der jeweiligen Phelix-DE- Futures (SP DE ), Phelix-AT-Futures (SP AT ) und Phelix-DE/AT-Futures (SP DE/AT ) in folgender Beziehung: SP DE/AT = 1 10 (9SP DE + SP AT ). Der Phelix-DE ist hierbei die maßgebliche Referenzgröße. Die Phelix-DE/AT-Abrechnungspreise werden anhand der Phelix-DE- Preise ermittelt. Für Kontrakte, die nicht final abgerechnet werden und negative theoretische Abrechnungspreise aufweisen, wird der minimale Preis von 0,01 Euro/MWh bzw. 0,01 GBP/MWh als Abrechnungspreis festgelegt. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Für die Spanish Power Futures gilt Folgendes: EEX und OMIP (Operador do Mercado Ibérico de Energia) haben die oben genannten Produkte an beiden Börsen gelistet (cross listing). Daher kann die EEX zur Bestimmung der täglichen Abrechnungspreise der an der EEX gelisteten Produkte auch die von der OMIP veröffentlichten Abrechnungspreise berücksichtigen. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 10

11 4.2 Settlement von Cap und Floor Futures Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Settlement Spread für die Berücksichtigung von Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 15:50 16:00 Uhr MEZ 5 Kontrakte = 5 MW 5 Kontrakte = 5 MW auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 11

12 4.3 Settlement von Windstrom-Futures Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Alle Kontrakte bis auf Quartale und Jahre Quartals- und Jahreskontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Alle Kontrakte bis auf Quartale und Jahre Quartals- und Jahreskontrakte Settlement Spread für die Berücksichtigung von Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 10:00 16:00 Uhr MEZ 2 Kontrakte 1 Kontrakt 2 Kontrakte 1 Kontrakt auf Kontraktebene spezifiziert 3 Minuten = 180 Sekunden Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 12

13 4.4 Settlement von Futures- und Spot-Kontrakten auf Emissionsrechte Preisfeststellungszeitfenster 17:50 18:00 Uhr MEZ Mindestanzahl gehandelter Kontrakte 3 Kontrakte = t CO 2-Äquivalent Mindestanzahl der Kontrakte je Order 3 Kontrakte = t CO 2-Äquivalent Settlement Spread für die Berücksichtigung von auf Kontraktebene spezifiziert Mindestdauer der kumulierten gültigen Best 3 Minuten = 180 Sekunden Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 13

14 4.5 Settlement von Kohle Futures Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Settlement Spread für die Berücksichtigung von Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 15:50 16:00 Uhr MEZ 5 Kontrakte = t 5 Kontrakte = t auf Kontraktebene spezifiziert 3 Minuten = 180 Sekunden Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 14

15 4.6 Settlement von Iron Ore und Frachtfutures Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von - Mindestdauer der kumulierten gültigen Best - Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise EEX und Cleartrade (CLTX) haben die oben genannten Produkte an beiden Börsen gelistet (cross listing). Cleartrade ist für die Bestimmung der täglichen Abrechnungspreise für die an der EEX gelisteten Produkte entsprechend ihres Verfahrens zur Bestimmung von Abrechnungspreisen verantwortlich. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 15

16 4.7 Settlement von Optionen auf Stromfutures Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von - Mindestdauer der kumulierten gültigen Best - Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise Die Börse ermittelt 14:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert (Intraday-Fixing-Preis). Nicht ausgeübte Optionen verfallen 15:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 16

17 4.8 Settlement von Optionen auf EUA-DEC-Futures Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von - Mindestdauer der kumulierten gültigen Best - Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise Die Börse ermittelt am letzten Handelstag im Settlementpreisfenster von 17:50 Uhr MEZ bis 18:00 Uhr MEZ einen Marktwert (Settlementpreis) für den Basiswert. Nicht ausgeübte Optionen verfallen 18:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 17

18 4.9 Settlement von Optionen auf Frachtfutures Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von - Mindestdauer der kumulierten gültigen Best - Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise Die Börse ermittelt 18:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert. Nicht ausgeübte Optionen verfallen 18:45 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 18

19 4.10 Settlement von Futures auf Agrarprodukte Preisfeststellungszeitfenster Milchprodukte Kartoffeln Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Milchprodukte Kartoffeln Mindestanzahl der Kontrakte je Order Milchprodukte Kartoffeln Settlement Spread für die Berücksichtigung von Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 8:55 18:00 Uhr MEZ 10:00 16:00 Uhr MEZ 1 Kontrakt = 5 m.t. 1 Kontrakt = 250 dz 1 Kontrakt = 5 m.t. 1 Kontrakt = 250 dz auf Kontraktebene spezifiziert 5 Minuten = 300 Sekunden Fand kein Trade mit Mindestkontraktanzahl statt und es lagen keine Orders vor, welche die Voraussetzungen erfüllen, so kann der theoretische Abrechnungspreis auf der Basis anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden. Falls an diesem Tag eine Veröffentlichung des zugrundliegenden Index stattfand, dann wird der Indexpreis auf den betreffenden Kontrakt übertragen. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 19

20 4.11 Settlement von Wood-Pellets Futures Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - - Wood-Pellets Futures sind nur für die Registrierung von Geschäften zugelassen, es findet kein Orderbuchhandel statt. Folglich können Orders nicht festgestellt werden. Die Preisermittlung erfolgt in diesem Fall mit Hilfe des Chefhändlerverfahrens, der Verwendung von Trade Registration- Preisen sowie Daten anderer Preisquellen. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 20

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