EEX Produktbroschüre Kohle. Datum / Date Dokumentversion / Document Release

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EEX Produktbroschüre Kohle. Datum / Date 02.08.2010. Dokumentversion / Document Release"

Transkript

1 EEX Produktbroschüre Kohle Datum / Date Ort / Place Dokumentversion / Document Release Leipzig 0001B

2 1. Inhalt 1. Inhalt Vorbemerkung Kohlefutures am EEX-Terminmarkt Kontraktspezifikation Instrumente Handelbare Lieferperioden Kontraktvolumen Notierung Clearing und Settlement Clearing-Struktur Verfahren zur Feststellung des täglichen Abrechnungspreises Täglicher Gewinn- und Verlustausgleich (Variation Margin) Kaskadierung und Schlussabrechnung Sicherheiten Beispiel zu Kohle-Futuresgeschäften... 8 EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 2

3 2. Vorbemerkung Dieses vorliegende Konzept ist eine Einführung in den Handel mit Kohle-Futures (Coal-ARA- Futures/Coal-RB-Futures) an der European Energy Exchange, nachfolgend EEX genannt. Es soll potentielle Börsenteilnehmer über den Handel mit Kohle-Futures am EEX-Terminmarkt informieren. EEX verweist darauf, dass sich Änderungen an diesem Konzept ergeben können. Maßgeblich sind die Regelungen in der Börsenordnung, den Bedingungen für den Handel an der EEX, den Kontraktspezifikationen, den OTC-Clearingbedingungen, der Prüfungsordnung und den Clearing- Bedingungen der European Commodity Clearing AG (ECC). EEX behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an dem vorliegenden Konzept vorzunehmen, ohne hierüber explizit zu informieren. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 3

4 3. Kohlefutures am EEX-Terminmarkt Am EEX Terminmarkt ist sowohl der börsliche Handel als auch die Registrierung von außerbörslich abgeschlossen Geschäften zum OTC-Clearing möglich. Es können die folgenden Kohlefutures gehandelt werden: ARA-Futures (Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen; Barausgleich) RB-Futures (Richards Bay; Barausgleich) 3.1. Kontraktspezifikation Instrumente Die folgenden sechs Instrumente stehen im Eurex-System, dem Handelssystem am EEX Terminmarkt, für den Handel von ARA- und RB-Futures zur Verfügung: ISIN Wertpapierkennnummer Kürzel Beschreibung DE000A0G87V0 A0G87V FT2M ARA-Month-Future DE000A0G87W8 A0G87W FT2Q ARA-Quarter-Future DE000A0G87X6 A0G87X FT2Y ARA-Year-Future DE000A0G87Y4 A0G87Y FT4M RB-Month-Future DE000A0G87Z1 A0G87Z FT4Q RB-Quarter-Future DE000A0G8706 A0G870 FT4Y RB-Year-Future Handelbare Lieferperioden Es sind Futureskontrakte mit jeweils mehreren Lieferperioden handelbar. Handelbare Lieferperioden sind maximal die jeweils nächsten sechs Monate in der Zukunft, der aktuelle Monat, zu dem die dem Futureskontrakt zugrunde liegende Kohlelieferung bereits begonnen hat, die jeweils nächsten sieben Quartale in der Zukunft und die jeweils nächsten sechs Jahre in der Zukunft. Die genaue Anzahl der handelbaren Lieferperioden wird durch die Geschäftsführung bestimmt. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 4

5 Kontraktvolumen Das Kontraktvolumen der Kohlefutures beträgt Tonnen pro Monat. Das monatliche Volumen wird mit der Anzahl der Monate einer jeden Lieferperiode multipliziert. Daraus ergeben sich die folgenden Kontraktgrößen: Tonnen für einen ARA- bzw. RB-Month Future Tonnen für einen ARA- bzw. RB-Quarter Future (1.000 t x 3 Monate) Tonnen für einen ARA- bzw. RB-Year Future (1.000 t x 12 Monate) Notierung Die Preisangabe für Kohlefutures erfolgt in USD/t mit zwei Nachkommastellen. Die kleinste Preisveränderung beträgt somit 0,01 Punkte pro t, jeweils multipliziert mit dem Kontraktvolumen. Die kleinste Preisveränderung beträgt somit: USD für einen ARA- bzw. RB-Month Future USD für einen ARA- bzw. RB-Quarter Future USD für einen ARA- bzw. RB-Year Future 3.2. Clearing und Settlement Clearing-Struktur Das Clearing (Abwicklung und Besicherung) der Geschäfte in Kohlefutures erfolgt durch die European Commodity Clearing AG (ECC) als zentraler Vertragspartner (zentraler Kontrahent) und über das jeweilige Clearing-Mitglied des Börsenteilnehmers. Innerhalb dieser Struktur wickeln die Börsenteilnehmer ihre Geschäfte mit einem Clearing-Mitglied ihrer Wahl ab, während die Clearing-Mitglieder diese Geschäfte ihrerseits mit der ECC abwickeln. Für eingegangene Verpflichtungen aus Geschäften müssen die Börsenteilnehmer Sicherheiten bei ihrem Clearing-Mitglied, Clearing-Mitglieder bei der ECC hinterlegen. Durch diese Struktur wird die Erfüllung aller Geschäfte sichergestellt Verfahren zur Feststellung des täglichen Abrechnungspreises Am EEX-Terminmarkt wird börsentäglich ein Abrechnungspreis (Settlement Price) ermittelt. Die Feststellung des Abrechnungspreises findet nach Ende des Handels an jedem Börsentag statt. Ausschlaggebend für die Feststellung ist die Auftragsbuchlage am Ende des entsprechenden Handelstages. Die diesbezüglich angewendeten Grundsätze und Parameter sind separat beschrieben und können der Dokumentation Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen entnommen werden, welche auf der EEX Website unter folgendem Link veröffentlicht sind: EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 5

6 Täglicher Gewinn- und Verlustausgleich (Variation Margin) Für jeden Futureskontrakt mit einem Open Interest legt die ECC täglich einen Abrechnungspreis (Settlement Price) entsprechend dem aktuellen Marktpreis des Futureskontraktes fest. Die Wertveränderung der Futuresposition, die sich aus der Veränderung im Abrechnungspreis vom letzten zum aktuellen Börsentag ergibt bzw. bei Positionen, die erst am Börsentag eröffnet wurden, aus der Differenz zwischen dem Preis des Geschäftes und dem täglichen Abrechnungspreis des Börsentages, wird dem Börsenteilnehmer in bar gutgeschrieben oder belastet. Diese tägliche Gewinnund Verlustrechung heißt Mark-to-Market-Verfahren, die Zahlungsströme werden Variation Margin genannt. Die Variation Margin für Kohlefutures wird in USD berechnet Kaskadierung und Schlussabrechnung Year Futures kaskadieren in Quarter Futures; Quarter Futures kaskadieren in Month Futures. Month Futures werden letztendlich durch Barausgleich auf Grundlage des Argus/McCloskey s Kohlepreis-Index erfüllt. Die Abrechnung für ARA- bzw. RB-Futures gestaltet sich wie folgt: Jede offene Position in einem Year Future wird durch gleichlautende Positionen von drei Month Futures für die Liefermonate Januar bis März und drei Quarter Futures für das zweite bis vierte Lieferquartal des Jahres ersetzt. Deren Kontraktvolumen entspricht zusammen dem des Lieferjahres. Jede offene Position in einem Quarter Future wird durch gleichlautende Positionen in den drei korrespondierenden Month Futures ersetzt. Deren Kontraktvolumen entspricht zusammen dem des Lieferquartals. Die Ermittlung der Schlussabrechnungspreise für die ARA- bzw. RB-Futures erfolgt auf Basis der zugrunde liegenden Kohle-Indizes aus dem Argus/McCloskey Coal Price Index Report. Der monatliche Index bildet die Grundlage für den Schlussabrechnungspreis für die an der EEX gehandelten ARA- bzw. RB-Futures. Der Monatsindex wird um ca. 20:00 Uhr MEZ am letzten Freitag eines jeden Monats im Argus/McCloskey Coal Price Index Report veröffentlicht. Falls dieser Freitag ein Feiertag in Großbritannien ist, wird er am vorhergehenden Arbeitstag veröffentlicht. Dies ist der Fall an folgenden Tagen: Karfreitag 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Die Schlussabrechnung erfolgt ebenfalls in US-Dollar an dem letzten Handelstag folgenden Abwicklungstag über die im Abschnitt erwähnte Clearing-Struktur. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 6

7 Sicherheiten Zur Absicherung möglicher Glattstellungsverluste im Falle des Ausfalls eines Handelsteilnehmers erhebt die ECC für alle offenen Positionen in Kohle-Futures eine Initial Margin. Die Initial Margin wird durch SPAN 1 berechnet. Details zur Sicherheitenberechnung und die aktuellen Inter- Commodity Spreads und Scanning Ranges sind auf der Webseite der ECC unter veröffentlicht. 1 'SPAN ' is a registered trademark of Chicago Mercantile Exchange Inc. Chicago Mercantile Exchange Inc. assumes no liability in connection with the use of SPAN by any person or entity. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 7

8 4. Beispiel zu Kohle-Futuresgeschäften Folgendes Beispiel soll die Funktionsweise eines Absicherungsgeschäftes unter Anwendung eines ARA-Month-Futures verdeutlichen. Ein Erzeuger plant die Stromproduktion seines Kohlekraftwerks im Monat September 2006 vollständig zu verkaufen. Er kalkuliert dabei mit einem Preis für Kohle von maximal 70,00 USD/t inklusive Fracht und Versicherung für den Lieferort Amsterdam/Rotterdam/Antwerpen. Da der Preis von Kohle zur Befeuerung des Kraftwerks nicht sicher vorhersehbar ist und er steigende Preise erwartet, entscheidet er sich am 1. August 2006 ein Preissicherungsgeschäft abzuschliessen. Er kauft 5 Monatskontrakte des ARA-Month-Futures für den Monat September 2006 zum aktuellen Marktpreis von 68,50 USD/t. Wie geplant produziert der Erzeuger im gesamten Monat September ca. 22 MW pro Stunde und verkauft diese am EEX Spotmarkt für einen durchschnittlichen Preis von durchschnittlich 54 /MWh. Der Erlös aus Produktion und Verkauf beträgt 22 MW x 24 h/tag x 30 Tage x 54 /MWh = Da der Preis für Kohle zur Befeuerung des Kraftwerks im September auf 75 /t gestiegen ist, erhöhen sich die geplanten Kosten für die zur Produktion benötigten t Steinkohle von maximal geplanten USD (70 USD/t x t) auf USD (75 USD/t x t). Durch die Gewinne aus dem Futures Kontrakt in Höhe von USD werden die gestiegenen Kosten für Steinkohle im Vergleich zu den geplanten Kosten ausgeglichen. EEX Produktbroschüre Kohle,, Release 00012A Page 8

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 2.13.1 Kontraktspezifikationen Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 11.02.2015 Seite

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten Die nachfolgenden Teilabschnitte regeln das Clearing von Geschäften

Mehr

Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden.

Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. Seite 1 II. Kapitel: Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. 1 Abschnitt:

Mehr

********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes

Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes eurex Bekanntmachung Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig

Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig 1 Agenda Vorstellung European Energy Exchange Die Spotmarkt-Auktion für Strom Von der EEG-Vergütung

Mehr

Credit Futures. - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -

Credit Futures. - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - eurex Bekanntmachung Credit Futures - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.1 Teilabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)

Mehr

1. Der Käufer eines Optionskontraktes ist verpflichtet, an den Stillhalter den Preis für den Erwerb des Optionsrechts, die Optionsprämie, zu zahlen.

1. Der Käufer eines Optionskontraktes ist verpflichtet, an den Stillhalter den Preis für den Erwerb des Optionsrechts, die Optionsprämie, zu zahlen. Handels-Bedingungen 2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.11 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Future-Kontrakte

Mehr

Datenanpassung: Erdgas und Emissionsrechte

Datenanpassung: Erdgas und Emissionsrechte Datenanpassung: Erdgas und Emissionsrechte Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem TechLetter möchten wir Sie über Anpassungen des Erdgas Terminmarkt Index EGIX und der Abrechnungspreise der Emissionsrechte

Mehr

Clearing-Bedingungen. 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte. 2.2 Teilabschnitt. 2.2.11 Unterabschnitt. 2.2.11.1 Allgemeine Regelung

Clearing-Bedingungen. 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte. 2.2 Teilabschnitt. 2.2.11 Unterabschnitt. 2.2.11.1 Allgemeine Regelung Clearing-Bedingungen 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte 2.2 Teilabschnitt Abwicklung von Optionskontrakten 2.2.11 Unterabschnitt Abwicklung von Optionskontrakten auf Future-Kontrakte auf eine fiktive

Mehr

Abwicklung von Future-Kontrakten auf eine fiktive langfristige Anleihe der Bundesrepublik Deutschland (BUND-Future)

Abwicklung von Future-Kontrakten auf eine fiktive langfristige Anleihe der Bundesrepublik Deutschland (BUND-Future) Clearing-Bedingungen 2 Abschnittt - Abwicklung der Geschäfte 2.1 Teilabschnitt - Abwicklung von Future-Kontrakten 2.1.1 Unterabschnitt Abwicklung von Future-Kontrakten auf eine fiktive langfristige Anleihe

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Preisliste der Clearingdienstleistungen

Preisliste der Clearingdienstleistungen Preisliste der Clearingdienstleistungen Börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Derivate September 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 3 2. Preisgestaltung 3 3. Preisstruktur 4 3.1. Transaktionsbezogene

Mehr

Gründe für den Handel auf Trayport ETS Software

Gründe für den Handel auf Trayport ETS Software Gashandel bei EEX und PWX auf Trayport s Exchange Trading System (ETS) Software Zusammenfassung zu Vorteilen, Zeitplanung und Aufgaben auf Kundenseite European Energy Exchange AG Gründe für den Handel

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.4 Teilabschnitt Clearing

Mehr

Leitfaden zur. Solactive Faktor Indexfamilie

Leitfaden zur. Solactive Faktor Indexfamilie Leitfaden zur Solactive Faktor familie Version 1.0 vom 16. Oktober 2012 1 In diesem Dokument sind die Grundsätze und Regeln für den Aufbau und Betrieb der Solactive Faktor familie dargelegt. Die Structured

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Copyright 2014 All rights reserved. Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber

Copyright 2014 All rights reserved. Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber Überblick - Emissionshandels an der EEX EUA Spot- und Terminhandel seit Einführung des EU ETS (2005) Führende Auktionsplattform

Mehr

QQM-Methode (Quotes Quality Metrics)

QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) Die QQM-Methode (Quotes Quality Metrics) wurde zur Beurteilung der Qualität von Quotes konzipiert und wird auf alle bei der SIX Structured Products gehandelten Wertpapiere

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Preisbildung an Wertpapierbörsen Anleger handeln, also kaufen oder verkaufen, an den Wertpapierbörsen Aktien, Investmentfonds und andere börsengehandelte Wertpapiere

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

Trade Registration Regelungen. Datum / Date 01.04.2015. Dokumentversion / Document Release

Trade Registration Regelungen. Datum / Date 01.04.2015. Dokumentversion / Document Release Trade Registration Regelungen Datum / Date 01.04.2015 Ort / Place Dokumentversion / Document Release Leipzig 010a Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Regelungsgegenstand... 3 2 Teilnahmevoraussetzungen...

Mehr

Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen

Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen eurex Bekanntmachung Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

EEX Produktbroschüre Erdgas. Datum / Date 01.01.2014. Dokumentversion / Document Release

EEX Produktbroschüre Erdgas. Datum / Date 01.01.2014. Dokumentversion / Document Release EEX Produktbroschüre Erdgas Datum / Date 01.01.2014 Ort / Place Dokumentversion / Document Release Leipzig 0001E 1. Inhalt 1. Inhalt... 1 2. Vorbemerkung... 2 3. PEGAS- Pan European Gas Cooperation...

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Darstellung des FX-Handelsmodells

Darstellung des FX-Handelsmodells Die flatex GmbH (flatex) vermittelt als Anlagevermittler über ihre Website www.flatex.de u. a. FX/ Forex-Geschäfte. Bei dem über flatex vermittelten FX-Handel liegt folgendes Modell zugrunde: Foreign Exchange:

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

(die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013)

(die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013) Meldung eines Rückkaufprogramms (die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013) Dieses Formular und der Entwurf des Angebotstextes

Mehr

EEX Produktbroschüre EU-Emissionsberechtigungen. Datum / Date 14.03.11. Dokumentversion / Document Release

EEX Produktbroschüre EU-Emissionsberechtigungen. Datum / Date 14.03.11. Dokumentversion / Document Release EEX Produktbroschüre EU-Emissionsberechtigungen Datum / Date 14.03.11 Ort / Place Dokumentversion / Document Release Leipzig 0003A 1. Inhalt 1. Inhalt... 1 2. Vorbemerkung... 2 3. Emissionshandel am EEX

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Aktienbestand und Aktienhandel

Aktienbestand und Aktienhandel Aktienbestand und Aktienhandel In In absoluten absoluten Zahlen, Zahlen, Umschlaghäufigkeit Umschlaghäufigkeit pro Jahr, pro weltweit Jahr, weltweit 1980 bis 1980 2012bis 2012 3,7 in Bill. US-Dollar 110

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update) XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) erlassen am 30. Dezember 2009 von der Tradegate Exchange GmbH mit Billigung der Geschäftsführung der Tradegate Exchange

Mehr

Weisung 5: Swiss Block

Weisung 5: Swiss Block Weisung 5: Swiss Block vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung 5: Swiss Block 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Swiss Block... 3. Zulassung... 4. Handel... 4. Handelszeiten... 4. Auftrag...

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile Seite 1 **************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN *****************************************************************

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

Produktspezifikationen für den Handel von Emissionsberechtigungen an der Börse München. Marktsegment greenmarket

Produktspezifikationen für den Handel von Emissionsberechtigungen an der Börse München. Marktsegment greenmarket Produktspezifikationen für den Handel von Emissionsberechtigungen an der Börse München Marktsegment greenmarket Stand: 22. März 2010 Börse München Gemäß 3 Abs. 1 und 2 der Bedingungen für den Handel von

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

Alternativen zur Spotvermarkung von Strom Kurzstudie. München, 2015

Alternativen zur Spotvermarkung von Strom Kurzstudie. München, 2015 Alternativen zur Spotvermarkung von Strom Kurzstudie München, 2015 Settlement Price (in /MWh) Aufgrund sinkender Spot- und Terminmarktpreise sollten alternative Vermarktungsformen in Betracht gezogen werden

Mehr

EMIS - Langzeitmessung

EMIS - Langzeitmessung EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Kapitel I Allgemeine Bedingungen

Kapitel I Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

eurex rundschreiben 256/14

eurex rundschreiben 256/14 eurex rundschreiben 256/14 Datum: 1. Dezember 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Geplante Einstellung des Handels

Mehr

eurex rundschreiben 0 15/06

eurex rundschreiben 0 15/06 eurex rundschreiben 0 15/06 Datum: Frankfurt, 20. Januar 2006 Empfänger: Alle Eurex-Mitglieder und Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz U Hohe Priorität Euro-Fixed Income-Optionen Änderung der Market

Mehr

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir

Mehr

Single Stock Futures: Neues Preismodell

Single Stock Futures: Neues Preismodell eurex clearing rundschreiben 020/13 Datum: 14. Februar 2013 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Hohe Priorität Single Stock Futures: Neues

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank DAB Margin Trader AG Margin Trading DAB Margin Trader 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einloggen... 3 2 Anforderung mobiletan... 3 3 Einsehen von Details der Devisenpaare... 4 4 Ordereingabe

Mehr

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank. Werbemitteilung Bis zu 200-facher Hebel! Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.de Den Hebel in vielen Märkten ansetzen. Von einer

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7 XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 7 Seite 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Zusammenfassung 2 2 Fachliche Erläuterungen 3 2.1 CCP...3 2.2 Berliner Börse...3 3 Technische Erläuterungen zum Schlussnotendatenträger

Mehr

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH Seite 1 II. Kapitel: Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2.1 Unterabschnitt: Abwicklung von Eurex Bonds-Geschäften Die Eurex Clearing

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

Handels-Bedingungen. 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen. 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte

Handels-Bedingungen. 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen. 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.25 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien von Aktiengesellschaften

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse 9 Mistrades 1. Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft

Mehr

Hedging-Optionen Aluminiumprämie Q3 2014

Hedging-Optionen Aluminiumprämie Q3 2014 Hedging-Optionen Aluminiumprämie Aluminium Prämie Europa (Bloomberg):$460 (duty paid) 2 Aluminiumprämie > Für die Feststellung des wahren bzw. richtigen Marktpreis (all-in-preis) des von einem Verbraucher

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Performancevergleich Zen Trading System v2.0 Performancevergleich Zen Trading System v2.0

Performancevergleich Zen Trading System v2.0 Performancevergleich Zen Trading System v2.0 Performancevergleich Zen Trading System v2.0 Version 2.0 vom 07.11.2010 Published by Dipl.-Ing. Volker Butzlaff Copyright Dipl.-Ing. Volker Butzlaff Web: www.zentrader.de, Mail: info@zentrader.de 1 Haftungsausschluss

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

Klausur Finanzmanagement. SS 2012 - Haupttermin

Klausur Finanzmanagement. SS 2012 - Haupttermin Lehrstuhl für Finanzwirtschaft & Banken 26.07.2012 Prof. Dr. Rainer Elschen Universität Duisburg-Essen, Campus Essen Name, Vorname: Matr.-Nr.: Klausur Finanzmanagement SS 2012 - Haupttermin Bearbeitungszeit:

Mehr

Veräußerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland

Veräußerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland Veräußerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland Jahresbericht 2009 Jahresbericht 2009 Die KfW hat im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 13. November 2009 insgesamt 40 Mio. EU-Emissionsberechtigungen

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** KAPITEL I WIRD GEÄNDERT. ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

Mehr

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4.

Mehr

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG INHALTSVERZEICHNIS 1 Einführung... 3 2 Produkt... 3 3 Angebotsabgabe... 4 4 Vergabe...

Mehr

INVEST 2011 - Volker Meinel. Hebelprodukte der BNP Paribas im vergleichenden Überblick

INVEST 2011 - Volker Meinel. Hebelprodukte der BNP Paribas im vergleichenden Überblick INVEST 2011 - Volker Meinel Hebelprodukte der BNP Paribas im vergleichenden Überblick Agenda Wertpapiere fürs Trading: 1. Turbo Optionsscheine 2. Mini Futures 3. Unlimited Turbos 25/03/2011 2 Turbo Optionsscheine

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Euro-BUND-Future)

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Euro-BUND-Future) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen 2.1 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 2.1.12 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfristige

Mehr

Anhang A Service Abonnement

Anhang A Service Abonnement Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Powermanager Server- Client- Installation

Powermanager Server- Client- Installation Client A Server Client B Die Server- Client- Funktion ermöglicht es ein zentrales Powermanager Projekt von verschiedenen Client Rechnern aus zu bedienen. 1.0 Benötigte Voraussetzungen 1.1 Sowohl am Server

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index; B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:

Mehr

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen.

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen. Formeln Drei häufige Formeln, das Feriengeld von 8.33% und 10.5% bei Stundenlöhnen sowie die Berechnung des Privatanteils am Geschäftswagen werden standardmässig mitgeliefert. Das nachfolgende Beispiel

Mehr

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird.

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird. Zinsoptionen Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, bei der die kaufende Partei das Recht hat, ein bestimmtes Produkt während eines definierten Zeitraums zu einem vorher bestimmten

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr