Rahmenvereinbarungen des Westfälischen Heimatbundes. Westfälischer Heimatbund /Gabriele Gahrmann-Arndt

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1 Rahmenvereinbarungen des Westfälischen Heimatbundes Westfälischer Heimatbund /Gabriele Gahrmann-Arndt

2 Agenda 1. Die Rahmenvereinbarung 2. Vereins-Haftpflichtversicherung 3. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4. Unfallversicherung 5. Informationen und Beratung zum Rahmenvertrag Seite 2

3 Die Rahmenvereinbarung umfasst drei Versicherungssparten: 1. Vereins-Haftpflichtversicherung 2.Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 3. Unfallversicherung Seite 3

4 Agenda 1. Die Rahmenvereinbarung 2. Vereins-Haftpflichtversicherung 3. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4. Unfallversicherung 5. Informationen und Beratung zum Rahmenvertrag Seite 4

5 Seite 5 Vereins-Haftpflichtversicherung

6 Was bedeutet Haftpflicht? 823 (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Seite 6

7 Die Vereins-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz Prüfung von Haftpflichtansprüchen Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) Schadenersatz für berechtigte Haftpflichtansprüche Seite 7

8 Im Rahmen der Vereins-Haftpflichtversicherung sind verschiedene Personenkreise mitversichert Vorstandsmitglieder Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des Vereins Angestellte, Arbeiter und ehrenamtlich tätige Personen für Schäden die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Verein verursachen Seite 8

9 Versicherungsschutz besteht für diverse Risiken Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten öffentlichen Veranstaltungen (auch für Vereinsfremde) einschließlich der Bewirtung in eigener Regie Wanderungen, Exkursionen, Radtouren Verkehrssicherungspflicht für Häuser und Grundstücke des Vereins (z.b. Heimathaus, Heimatmuseum, Vereinsheim) Teilnahme an Ausstellungen und Messen Seite 9

10 Schadenbeispiele: Vereinsmietglieder bauen ein Festzelt auf. Hierbei wird ein parkendes Auto beschädigt. Der Weg zum Vereinsheim wurde nicht von Eis und Schnee gesäubert. Ein Besucher stürzt und verletzt sich. Vor der Winterpause findet die jährliche Abschlusstour mit den vereinseigenen Fahrrädern statt. Aufgrund eines Wartungsfehlers verletzt sich ein Teilnehmer. Seite 10

11 Neuerungen in der Rahmenvereinbarung Auf Wunsch kann gegen Beitragszuschlag der Versicherungsschutz erweitert werden um: Mitversicherung von Ansprüchen aus Benachteiligung (AGG) Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen / -geräten und beweglichen Sachen Versicherungssumme EUR oder EUR oder EUR Selbstbeteiligung an jedem Schaden beträgt 10%, mindestens 500 EUR, maximal 1000 EUR. Seite 11

12 Agenda 1. Die Rahmenvereinbarung 2. Vereins-Haftpflichtversicherung 3. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4. Unfallversicherung 5. Informationen und Beratung zum Rahmenvertrag Seite 12

13 Seite 13 Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung

14 Definition Vermögensschäden Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personennoch Sachschäden sind und sich nicht aus solchen herleiten lassen. Seite 14

15 Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit Verein Vorstand Mitglieder Seite 15

16 Versicherungsschutz im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Berechtigte Schadenersatzansprüchewerden vom Versicherer beglichen. Unbegründete Schadenersatzansprüchewerden vom Versicherer abgewehrt. Die Kosten für die Abwehr der Schadenersatzansprüche werden vom Versicherer übernommen. Seite 16

17 Versicherungsschutz besteht für Drittschäden Vermögensschäden die von Dritten geltend gemacht werden Schäden am Vereinsvermögen Eigenschäden Vermögensschäden am Vereinsvermögen Öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen ehrenamtliche Vorstandsmitglieder Vermögensschäden am Vereinsvermögen Seite 17

18 Schadenbeispiele Drittschäden Durch Falschausstellung von Spendenbescheinigungen fallen die Steuervorteile eines Spenders zu gering aus. Fehlerhafte Angaben bei der Sozialversicherung verursachen geringere Rentenzahlungen bei einem ehemaligen Mitarbeiter. Seite 18

19 Schadenbeispiele Eigenschäden Der Verein hat den Einzug von Mitgliedsbeiträgen verjähren lassen. Der Kassenwart soll für den Schaden aufkommen. Öffentliche Mittel werden zu spät beantragt. Dadurch erleidet der Verein finanzielle Einbußen; der eigene Vorstand wird haftbar gemacht. Seite 19

20 Schadenbeispiele (3): Öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen ehrenamtliche Vorstandsmitglieder Durch Fehler in der Vereinsführung entfällt rückwirkend die Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt richtet seine Ansprüche auf Steuernachzahlung direkt gegen ein Vorstandsmitglied, da das Vereinsvermögen nicht ausreicht. Der Verein stellt unwirksame Spendenbescheinigungen aus. Die vom Spender zu wenig gezahlten Steuern werden durch das Finanzamt unmittelbar beim Vereinsvorstand geltend gemacht. Seite 20

21 Agenda 1. Die Rahmenvereinbarung 2. Vereins-Haftpflichtversicherung 3. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4. Unfallversicherung 5. Informationen und Beratung zum Rahmenvertrag Seite 21

22 Seite 22 Unfallversicherung

23 Definition Unfallbegriff Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlichvon außenauf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Seite 23

24 Im Rahmen der Unfallversicherung sind folgende Personen mitversichert die Mitglieder des Vorstandes die Vereinsmitglieder neben- und ehrenamtlich tätige Personen Seite 24

25 Die Unfallversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder Mitgliederversammlungen Vereinsfestlichkeiten Festumzügen Kenntlichmachung von Wanderwegen Wegeunfälle bei Fahrten zu Veranstaltungen Seite 25

26 Schadenbeispiele: Während einer Theateraufführung rutscht ein Vereinsmitglied auf der Bühne aus und bricht sich das Bein. Auf eisglatter Fahrbahn verunglückt ein Vorstandsmitglied auf dem Weg zur Vorstandssitzung. Während der Essensausgabe verbrüht sich ein Vereinsmitglieddie Hand. Seite 26

27 Agenda 1. Die Rahmenvereinbarung 2. Vereins-Haftpflichtversicherung 3. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4. Unfallversicherung 5. Informationen und Beratung zum Rahmenvertrag Seite 27

28 Auf der Homepage des Westfälischen Heimatbundes unter: Startseite > Service > Versicherungen > Rahmenvereinbarung Seite 28

29 Seite 29 Unsere Vertriebspartner stehen Ihnen vor Ort gerne als Ansprechpartner zur Verfügung

30 Seite 30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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