RAHMENVERTRAG ZUR D&O VERSICHERUNG. Zwischen der DIVAL GmbH und W.R.Berkley Europe AG

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1 RAHMENVERTRAG ZUR D&O VERSICHERUNG Zwischen der DIVAL GmbH und W.R.Berkley Europe AG

2 WAS IST VERSICHERT Versichert ist die Haftung der Vereinsvorstände/Organe für Vermögensschäden, die diese dem Verein selbst zufügen und für die sie gegenüber dem Verein mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen haften! Das trifft auch für ehrenamtlich oder unentgeltlich tätige Vorstände zu. Versichert ist auch die Haftung des Vereines als juristische Person für Vermögensschäden, die sie gegenüber Dritten verursachen.

3 WELCHE HANDLUNGEN ODER PFLICHTVERLETZUNGEN FÜHREN Z.B. ZU EINER HAFTUNG 1. TEIL fehlerhaften Spendenbestätigungen oder zweckwidrig verwendete Spendenmittel; Verletzung der steuerrechtlichen Aufzeichnungspflicht mit der Folge, dass das Gemeinnützigkeitsprivileg entzogen wird; zweckwidrige Verwendung von Baudarlehen oder Bauzuschüssen; Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben; unterlassene bzw. verspätete Insolvenzantragstellung;

4 WELCHE HANDLUNGEN ODER PFLICHTVERLETZUNGEN FÜHREN Z.B. ZU EINER HAFTUNG 2. TEIL Aktivitäten vorzunehmen oder zu dulden, die der Vereinssatzung widersprechenden bzw. ihr nicht dienlich sind; die Aufbau- und Ablauforganisation des Vereins nicht an den Satzungszielen auszurichten; nicht ordnungsgemäß Rechenschaft abzulegen; andere Organmitglieder und die Mitgliederversammlung nicht zeitnah und ausreichend über wichtige Vorkommnisse zu informieren; nicht alle sinnvollen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen dem Verein drohenden Schaden abzuwenden oder seinen wirtschaftlichen Niedergang zu verhindern;

5 WELCHE LEISTUNGEN ERBRINGT DER VERSICHERER? Die Versicherung prüft, ob die Forderungen berechtigt sind und wehrt diese ggf. auf eigene Kosten ab. Sind die Forderungen berechtigt, begleicht der Versicherer den Schaden im Rahmen der Versicherungssumme und den Versicherungsbedingungen. Anfallende Kosten einschließlich der von Gutachtern, Anwälten und Gerichten sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.

6 Deckungshighlights (auszugsweise) Versichert sind auch die Rechtskosten, die im Falle der Aberkennung der Gemeinnützigkeit i.s. der 51 ff, 63 Abgabenordnung sowie die in Vorbereitung eines diesbezüglichen Verfahrens entstehenden. Versicherungsschutz besteht auch für gesetzliche Schadenersatzansprüche öffentlich-rechtlicher Natur für die sich aus dem Einkommenssteuer- Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz ergebende persönliche Haftung der Organvertreter im Zusammenhang mit einer grob fahrlässig unterlassenen bzw. fehlerhaften Ausstellung von Spendenbestätigungen. Bereits vor einer Inanspruchnahme können Verein und Vereinsorgan die haftungsrechtlichen Erfolgsaussichten durch Sachverständige prüfen lassen. Wird im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit ein Verfahren wegen der Verletzung von Bestimmungen des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechtes gegen Vereinsorgane eingeleitet, dann übernimmt der Versicherer auch die dadurch entstehenden Rechtsanwalts-, Gutachter-, Gerichts- und sonstigen Rechtskosten. Übernommen werden auch die Beratungskosten eines Rechtsanwalts, falls das Verfahren zwar noch nicht eingeleitet, dessen Einleitung aber zu befürchten ist. Lediglich die vorsätzliche Pflichtverletzung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

7 WIE KANN DER VERSICHERUNGSSCHUTZ BEANTRAGT WERDEN? Soweit folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind kann der Antrag aufgenommen und an die DIVAL GmbH g t, gefaxt oder geschickt werden Das Vereinsvermögen ist positiv Der letzte, vorliegende Jahresabschluss weist ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis aus (auch für neugegründete Vereine bieten wir eine Lösung, sprechen Sie uns an) Es wurden bis dato keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht und es sind auch keine Pflichtverletzungen bzw. Umstände bekannt, die einen entsprechenden Schaden erwarten lassen

8 WIE IST DIE PRÄMIE ZU ZAHLEN? Grundsätzlich wird die Jahresprämie vom Konto des Mitgliedvereins abgebucht. Ein SEPA-Mandat ist zwingend. Für alle Anträge, die mit Versicherungsbeginn oder später eingereicht werden, wird der hälftige Beitrag fällig. Die volle Jahresprämie, die den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, ist dann ab eines jeden Jahres zu zahlen.

9 IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER BEI FRAGEN ZUM THEMA ANTRAG, VERTRAG, SCHADEN DIVAL Makler für Versicherungen GmbH Kiebitzgrund Berlin Katrin Meyer T: 030/ F: 030/ Adresse: ks@dival.de

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