Die Haftung von Vereinsvorständen

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1 Die Haftung von Vereinsvorständen Informationsveranstaltung der Großen Kreisstadt Wertheim, Dienstag 31. März 2009 Thema: Die Haftung von Vereinsvorständen

2 Die Haftung von Vereinsvorständen Gliederung Der Vorstand im haftungsrechtlichen Sinn Pflichten des Vereinsvorstands Reichweite der Haftung Haftungsmaßstab Der eingetragene Verein Der nicht eingetragene Verein Haftungsbegrenzung Exkurs: Mitgliederhaftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ausblick - Gesetzesentwurf

3 Die Der Haftung Vorstand von im Vereinsvorständen haftungsrechtlichen Sinn Sofern in Satzung nichts Gegenteiliges geregelt ist, besteht der Vorstand lediglich aus einer Person, vgl. 26 I S. 2 BGB Zum Vorstand gehört nur, wer zur Vertretung des Vereins befugt ist; dies muss der Satzung eindeutig zu entnehmen sein Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung Bei mehrgliedrigem Vorstand bestimmt die Satzung, ob den Vorstandsmitgliedern Einzel- oder Gesamtvertretungsmacht zusteht

4 Die Haftung von Vereinsvorständen Gliederung Der Vorstand im haftungsrechtlichen Sinn Pflichten des Vereinsvorstands Reichweite der Haftung Haftungsmaßstab Der eingetragene Verein Der nicht eingetragene Verein Haftungsbegrenzung Exkurs: Mitgliederhaftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ausblick - Gesetzesentwurf

5 Die Pflichten Haftung des von Vereinsvorstands Vereinsvorständen Eigenverantwortliche Führung der Vereinsgeschäfte Verkehrssicherungspflichten (z.b. für Sportanlagen) Abführung der Sozialversicherungsbeiträge Verstoß gg. 10 b Abs. 4 S. 2 EStG bei unrichtiger Ausstellung von Spendenbescheinigungen gilt, auch bei zweckfremder Verwendung der Spendenmittel; Verein haftet dem Staat in Höhe des Steuerausfalls

6 Die Pflichten Haftung des von Vereinsvorstands Vereinsvorständen Vermögensverwaltung Erhaltung des Vereinsvermögens Rechtzeitige Befriedung der Gläubiger Buchführung / Belegpflicht Geordnete Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben; Belege sind gesondert zu sammeln und aufzubewahren Rechenschaftspflicht (ggü. Finanzamt und Mitgliederversammlung) Insolvenzantrag, 42 II BGB; wird Antragstellung verzögert, haftet auch der Vorstand den Gläubigern bzgl. der hieraus entstehenden Schäden

7 Die Haftung von Vereinsvorständen Gliederung Der Vorstand im haftungsrechtlichen Sinn Pflichten des Vereinsvorstands Reichweite der Haftung Haftungsmaßstab Der eingetragene Verein Der nicht eingetragene Verein Haftungsbegrenzung Exkurs: Mitgliederhaftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ausblick - Gesetzesentwurf

8 Die Reichweite Haftung der von Haftung Vereinsvorständen Haftung bereits bei leichter Fahrlässigkeit Ersatzansprüche des Vereins ggü. dem Vorstand verjähren in drei Jahren, 195 BGB Der eingetragene Verein: Grds. keine Haftung des Vorstands ggü einzelnen Vereinsmitgliedern oder Dritten (Außenverhältnis), es sei denn unerlaubte Handlung (+) Anspruchsgegner grds.ausschließlich der Verein, vgl. 31 BGB vertragliche Haftung ausschließlich im Innenverhältnis ggü. Verein Der nicht eingetragene Verein: Der Vorstand haftet als Vertreter der Gesamthand sowohl im Innen als auch im Außenverhältnis, vgl. 54 Abs. 2 S. 2 BGB auch Mitglieder haften für die Verbindlichkeiten des Vereins

9 Die Haftung von Vereinsvorständen Gliederung Der Vorstand im haftungsrechtlichen Sinn Pflichten des Vereinsvorstands Reichweite der Haftung Haftungsmaßstab Der eingetragene Verein Der nicht eingetragene Verein Haftungsbegrenzung Exkurs: Mitgliederhaftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ausblick - Gesetzesentwurf

10 Die Haftungsbegrenzung von Vereinsvorständen Regelmäßige Entlastung durch Mitgliederversammlung. Bei schwerwiegenden Entscheidungen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeiführen (vg. Treuepflicht) Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit in Satzung aufnehmen (für Satzungsänderung 3/4 Mehrheit erforderlich) Mit Verein Verzichtsvertrag oder Vergleich schließen Haftungsbegrenzung durch Ressortaufteilung Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung

11 Die Haftung von Vereinsvorständen Gliederung Der Vorstand im haftungsrechtlichen Sinn Pflichten des Vereinsvorstands Reichweite der Haftung Haftungsmaßstab Der eingetragene Verein Der nicht eingetragene Verein Haftungsbegrenzung Exkurs: Mitgliederhaftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ausblick - Gesetzesentwurf

12 Die Exkurs: Haftung Mitgliederhaftung von Vereinsvorständen Nach der Rspr. des BGH hat der Verein seine Mitglieder von einer Haftung gegenüber Dritten freizustellen, wenn sich bei Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben einer hiermit typischerweise einhergehende Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist (BGH NJW 1984, 789; BGH NJW 2005, 981). Diese Grundsätze sind nach der überwiegenden Meinung auf die Haftung des Vereinsvorstandes nicht entsprechend anwendbar.

13 Die Haftung von Vereinsvorständen Gliederung Der Vorstand im haftungsrechtlichen Sinn Pflichten des Vereinsvorstands Reichweite der Haftung Haftungsmaßstab Der eingetragene Verein Der nicht eingetragene Verein Haftungsbegrenzung Exkurs: Mitgliederhaftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ausblick - Gesetzesentwurf

14 Die Ausblick Haftung Gesetzesentwurf von Vereinsvorständen Ziel: Förderung ehrenamtlicher Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen um damit das bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken; externes Haftungsrisiko soll beschränkt werden 31 a BGB soll eingeführt werden Gesetzestext: Ist der Vorstand ehrenamtlich oder unentgeltlich tätig, so haftet er dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins Bislang Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit

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