Betriebsstoffvorschrift

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1 Betriebsstoffvorschrift MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 4000 Gas System A001067/01D

2 2017 MTU Onsite Energy GmbH, Augsburg Originalpublikation wurde in deutscher Sprache erstellt. Diese Publikation einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MTU Onsite Energy GmbH. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und/oder Verarbeitung in elektronischen Systemen, einschließlich Datenbanken und Online-Diensten. Alle Informationen dieser Publikation stellen den zum Zeitpunkt des Erscheinens jeweils neuesten Stand dar. MTU Onsite Energy GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten durchzuführen.

3 Inhaltsverzeichnis 1 Bestätigung Betriebsstoffe 1.1 Bestätigung durch den Betreiber 4 2 Vorwort 2.1 Allgemein 5 3 Kraft-/Brennstoffe 3.1 Allgemein Erdgas Biogas 14 4 Zuluft und Verbrennungsluft 4.1 Allgemein 19 5 Kühlmittel 5.1 Allgemein Frischwasseranforderungen Aufbereitung des Frischwassers mit Korrosions-/ Frostschutzmittel Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel 24 6 Heizwasser 6.1 Allgemein Anforderungen an das Heizwasser 30 7 Schmieröl 7.2 Freigegebene Schmieröle Intervalle Schmieröl 35 8 Schmierfette 8.1 Allgemein Schmierfette für Generatoren 38 9 Getriebeöle 9.1 Allgemein Abgassystem 10.1 NOx-Reduktionsmittel AUS 32 für SCR- Abgasnachbehandlungsanlagen Allgemeines Abgaskondensat Allgemein Anhang A 11.1 Abkürzungsverzeichnis Umrechnungstabelle von SI-Einheiten MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/ Servicepartner Anhang B 12.1 Index Allgemein 32 DCL-ID: A001067/01D Inhaltsverzeichnis 3

4 1 Bestätigung Betriebsstoffe 1.1 Bestätigung durch den Betreiber Ohne diese Bestätigung darf eine Inbetriebnahme der Anlage nicht durchgeführt werden. Anlagenbeschreibung: Anlage besteht aus: Werk / SAP-Nr.: Besteller: Betreiber: MTU-Projektleiter: Hiermit bestätigen wir, dass die Beschaffenheit der Betriebsstoffe (Kühlwasser, Gas, Schmieröl, Heizwasser etc., soweit zutreffend) der Betriebsstoffspezifikation der MTU Onsite Energy entsprechen. Für Schäden, die aufgrund abweichender Betriebsstoffqualität entstehen, übernimmt die MTU Onsite Energy keine Gewährleistung. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift (Auftraggeber) TIM-ID: Bestätigung Betriebsstoffe A001067/01D

5 2 Vorwort 2.1 Allgemein Verwendete Symbole und Darstellungsmittel Folgende, im Text hervorgehobene Anweisungen sind zu beachten: Hinweis: Dieses Symbol weist auf Anweisungen, Arbeiten und Tätigkeiten hin, die einzuhalten sind, um die Gefährdung von Personen sowie die Beschädigung oder Zerstörung des Materials zu vermeiden. Ein Hinweis informiert darüber, wenn bei der Durchführung einer Arbeit etwas Besonderes zu beachten ist. Betriebsstoffe Lebensdauer, Betriebssicherheit und Funktion der Antriebsanlagen sind in starkem Maße von den verwendeten Betriebsstoffen abhängig. Die richtige Auswahl und Pflege der Betriebsstoffe sind deshalb außerordentlich wichtig. Sie sind in diesen Betriebsstoffvorschriften festgelegt. Prüfnorm DIN EN ISO ASTM IP DVGW Bezeichnung Deutsches Institut für Normung Europäische Normung Internationale Norm American Society for Testing and Materials Institute of Petroleum Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Tabelle 1: Prüfnormen für Betriebsstoffe Freigegebene Betriebsstoffe dürfen nicht gemischt werden. Der Kunde muss die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Hersteller beachten. TIM-ID: Aktualität der vorliegenden Druckschrift Die Betriebsstoffvorschriften werden bei Bedarf geändert oder ergänzt. Stellen Sie vor Gebrauch sicher, dass Sie die aktuellste Version vorliegen haben. Die aktuellste Version finden Sie auch unter: Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MTU-Ansprechpartner gerne weiter. Gewährleistung Die Verwendung der freigegebenen Betriebsstoffe, entweder nach der namentlichen Nennung oder entsprechend der aufgeführten Spezifikation, ist Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen. Der Lieferant der Betriebsstoffe ist verantwortlich für die weltweit gleichbleibende Qualität der genannten Produkte. A001067/01D Vorwort 5

6 Betriebsstoffe für Antriebsanlagen können Gefahrenstoffe sein. Beim Umgang mit diesen Stoffen sowie bei deren Lagerung und Entsorgung sind gewisse Regeln zu beachten. Diese Regeln ergeben sich aus den Herstellerangaben, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerken, die in dem jeweiligen Land gültig sind. Da von Land zu Land große Unterschiede bestehen können, ist eine allgemeingültige Aussage über die zu beachtenden Regeln im Rahmen dieser Betriebsstoffvorschriften nicht möglich. Der Anwender der hierin genannten Produkte ist daher verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen selbst zu informieren. MTU übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer oder gesetzwidriger Verwendung der von ihr freigegebenen Betriebsstoffe. Im Umgang mit Betriebsstoffen sind die Regeln zum Umweltschutz (siehe Sicherheitsvorschriften, Demontage und Entsorgung) zu beachten, da diese gesundheitsgefährdend und feuergefährlich sind. Unsachgemäße Verwendung der Betriebsstoffe führt zur Belastung der Umwelt: Betriebsstoffe dürfen nicht in Erdboden oder Kanalisation gelangen. Gebrauchte Betriebsstoffe müssen der Altölverwertung oder Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Gebrauchte Filtereinsätze und -patronen müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Der Besteller / Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kraftstoffwerte. Konservierung Alle Informationen zur Konservierung, Nach- und Entkonservierung inklusive der zugelassenen Konservierungsstoffe finden sie in den MTU Konservierungs- und Nachkonservierungsvorschriften. Die aktuellste Version finden Sie auch unter: TIM-ID: Vorwort A001067/01D

7 3 Kraft-/Brennstoffe 3.1 Allgemein VORSICHT Feuchte im Kraftstoff / Luftgemisch. Beschädigung / Zerstörung der Gasregelstrecke! Es ist zu gewährleisten, dass stets die Grenzwerte zur Feuchte im Kraftstoff wie auch in der Zuluft nicht überschritten werden. VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen im Kraftstoff Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.b. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Kraftstoffleitung gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft) Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.b. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen im Abgas. Langzeitschäden durch Korrosion! Es ist zu gewährleisten, dass keine Metalle wie Eisen, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn in das Abgassystem / Katalysator gelangen. Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Metalle, zusammen mit den Schwermetallen, den Summengrenzwert vom Katalysatorraumvolumen, erlischt die Gewährleistung auf den Katalysator. VORSICHT Temperaturüberschreitung im Abgassystem. Beschädigung / Zerstörung des Katalysators! Es ist zu gewährleisten, dass die maximale Betriebstemperatur nicht überschritten werden darf. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. TIM-ID: Spätestens vor Inbetriebnahme ist durch Befragen des zuständigen Gasversorgungsunternehmens sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Datenblatt angegebene Mindest-Methanzahl sowie der Heizwertbereich eingehalten werden. Hierbei ist auch das zeitweise Zumischen von Butan- oder Propan-Luftgemischen abzufragen. Der Kraftstoff muss technisch frei von Nebel, Staub und Flüssigkeit sein. Kondensation im Gassystem ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (Entfeuchtung, Schutz vor Abkühlung, Anwärmen etc.). Korrosive Bestandteile dürfen nur in den nachstehend genannten Konzentrationen enthalten sein. Siliziumverbindungen im Gas führen zu Belägen und fördern den Verschleiß. Auch Katalysatoren werden hierdurch deaktiviert. Es wird keine Gewährleistung für Schäden übernommen, die durch Siliziumverbindungen verursacht wurden. Bei einer Rohgasqualität oberhalb der Schwefelgrenzwerte muss eine auf die Gasqualität der Anlage ausgelegte Gasentschwefelung installiert werden. Werden diese Grenzwerte im Betrieb überschritten kommt es bei Abgaswärmenutzung zu verstärkter Bildung von korrosiven Ablagerungen. Dies erfordert eine frühere Reinigung des Abgaswärmetauschers. A001067/01D Kraft-/Brennstoffe 7

8 Mit dem formaldehydoptimierten MTU Spezial-Oxidationskatalysator auf Nichtedelmetallbasis, ist unter Einhaltung der angegebenen Schwefelanteile im Kraftstoff ein Betrieb ohne Feinentschwefelung zulässig. Im Betrieb mit Oxydationskatalysator ohne Abgaswärmenutzung muss die Abgastemperatur an der Mündung des Abgassystems sicher über 300 C liegen. Gegebenenfalls ist die Abgasleitung zu isolieren. Siliziumgehalt im Brenngas Die MTU Onsite Energy schließt siliziumbedingte Schäden an Motor und Katalysator von der Gewährleitung aus. Bei Betrieb mit siliziumhaltigen Gasen ist explizit auf den Anstieg des Siliziumgehaltes im Öl zu achten. Hierfür ist der Siliziumbetriebswert Si B mit Hilfe der aufgeführten Formel zu berechnen. Der Grenzwert hierfür beträgt 0,01. Wird dieser überschritten, erlischt die Gewährleistung. Die Einhaltung des Si B ist vom Betreiber mit Hilfe von Ölanalysen lückenlos nachzuweisen. Si B = Delta Si Ölanalyse B - A [ppm] x (Ölfüllmenge + Nachfüllmenge) [Liter] erzeugte elektrische Arbeit [kwh] Tabelle 2: Formel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts Si B Beispiel: Delta Si zwischen Ölanalyse A und B 20 ppm (mg/kg) Ölfüllmenge im Umlauf 800 dm 3 Nachgefüllte Ölmenge 200 dm 3 Erzeugte elektrische Arbeit zwischen Ölanalyse A und B kwh Tabelle 3: Daten für Beispiel 20 [ppm] x Tabelle 4: Beispiel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts Si B ( ) [dm 3 ] [kwh] = 0,01 Bei den Silizium Grenzwerten Si BG wird der Betrieb mit oder ohne katalytische Abgasreinigung unterschieden. Si BG Mit katalytischer Abgasreinigung 0 Ohne katalytischer Abgasreinigung < 0,01 Tabelle 5: Silizium Betriebsgrenzwerte Si BG für verschiedene Betriebsarten. Für den erforderlichen Einsatz von Oxydationskatalysatoren ist erfahrungsgemäß die Nichtnachweisbarkeit zu fordern (Si B = 0). Dennoch kann es aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Katalysators zu vorzeitigem Aktivitätsverlust vor allem beim Formaldehydumsatz kommen. Ermittlung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse Es werden die gemessenen Konzentrationen der einzelnen Verbindungen mit den Si-Masseanteilen multipliziert und der atomare Siliziumgehalt ermittelt. Das Ergebnis wird auf den Heizwert des Brenngases bezogen und auf 10 kwh Energiegehalt (entspricht 1 m 3 i.n. CH 4 ) normiert. TIM-ID: Kraft-/Brennstoffe A001067/01D

9 Konzentration der Silizium Atome im Klärgas K Si 5,1 mg/m 3 i.n. CH 4 Gehalt des Klärgases K CH 4 65 Vol.-% Heizwert Klärgas Hu 6,5 kwh/m 3 i.n. Tabelle 6: Berechnung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse Beispiel: K Si10 kwh = K Si (mg/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) x x 10 (kwh/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) 10 (kwh/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) K Si10 kwh = K Si (mg/m 3 i.n.) x 10 (kwh/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) 10 kwh/m 3 i.n. K Si10 kwh = 5,1 (mg/m 3 i.n.) x 10 kwh/m 3 i.n. 10 6,5 K Si10 kwh = 7,8 mg 10 kwh TIM-ID: A001067/01D Kraft-/Brennstoffe 9

10 3.2 Erdgas Die Gasmotoren sind ausschließlich mit für den jeweiligen Gasmotorentyp freigegebenen Gasen zu betreiben. Die Verwendungsmöglichkeit der freigegebenen Gasarten sind durch eine regelmäßige, jedoch mindestens halbjährliche Gasanalyse zu kontrollieren, um Änderungen in der Gaskomposition sowie Änderungen schädlicher Bestandteile im Gas zu erkennen und Maßnahmen einleiten zu können. Die Verwendung von Kraftstoffen beschränkt sich im gesamten Anwendungs- und Betriebsbereich des Motors auf rein gasförmige Brennstoffe. Flüssige Brennstoffe sind nicht zulässig und nicht vorgesehen. Name Bestandteile Einheit Wertebereich Erdgas CO 2 Vol.-% < 10 Tabelle 7: Hauptbestandteile von Erdgasen CH 4 Vol.-% C 2 H 6 Vol.-% < 12 C 3 H 8 Vol.-% < 9 C 4 H 10 Vol.-% < 1 N 2 Vol.-% < 20 O 2 Vol.-% < 3 Anforderungen an das Brenngas Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Gasart Erdgas Gilt für Erdgas H, L und Flözgas aus nicht erschlossenen Lagerstätten (pre mining Coal Bed Methane), andere Gase sind derzeit nicht freigegeben -/min. 5 lineare stetige Änderung mit einer Häufigkeit von maximal 1/h Heizwert Hu kwh/m³ i.n. 8,0 < Hu < 11,0 Für niedrigere und höhere Werte ist Werksanfrage notwendig Die für Gasmotoren in Frage kommenden Komponenten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Allgemeingültige Grenzen für die Hauptbestandteile sind in der Tabelle ( Tabelle 7) angegeben. Die aufgelisteten Komponenten sind für Gasmotoren relevant. Andere Komponenten als die unten angeführten sind für Gasmotoren nicht zulässig. Sie geben einen Anhaltswert für die zur Zeit gebräuchlichen Gaskompositionen. Grenzwerte für die Einzelkomponenten, sofern sie nicht explizit limitiert sind ergeben sich aus den allgemeinen Forderungen aus Freiheit von flüssigen Bestandteilen, dem Ausschluss von Kondensation von Kohlenwasserstoffen. Methanzahländerung Heizwertschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit des Heizwerts zum Einstellwert % ± 5 Für höhere Werte ist Werksanfrage notwendig %/min. 1,0 lineare stetige Änderung erforderlich, mit einer maximalen Häufigkeit von 1/h TIM-ID: Kraft-/Brennstoffe A001067/01D

11 TIM-ID: Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Dichte des Gases kg/m³ i.n. 0,73-0,84 Die Dichte des Gases kann entsprechend der Zusammensetzung schwanken, für eine bestimmte Gasart ist sie konstant. Bei Verwendung von Gasen aus unterschiedlichen Gasversorgungsbereichen können sich Änderungen der Dichte ergeben. Bei Wechsel des Gaszulieferers ist eine Gasanalyse, bei Bedarf eine Anpassung der Gemischregelung notwendig. Gasdruckschwankungen zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks Gastemperatur Erdgas aus öffentlicher Gasnetzversorgung Erdgas aus örtlichen LNG-Verdampferanlagen Gastemperaturschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit der Gastemperatur relative Gasfeuchte im Gas bei zulässigem Temperaturund Druckbereich max. Gasfeuchte, absolut Öle / Öldämpfe (HC mit Kohlenstoffzahl >5) % ± 5 mbar/min. 1 stetige Änderung erforderlich C C ± 9 K/min. 0,3 % g/kg 5 < T < < T < 45 < 80 < 20 Bei Gefahr von Taupunktunterschreitung muss die Gastemperatur erhöht werden. Bei abweichenden Temperaturen besteht Gefahr thermischer Alterung von NBR-Werkstoffen (Dichtungen, Membranen) sowie Beeinflussung des Elastizitätsverhalten. Gegebene Druck- und Heizwertkombinationen können den T-Bereich einschränken, dies kann über ein Druckanpassung kompensiert werden, damit ein Betrieb in Nennlast für den gesamten T-Bereich gewährleistet ist. Bei Anlagen mit LNG-Betrieb muss der zulässige Temperaturbereich projektspezifisch abgestimmt werden. Die Ausführung der Gasverdampfung muss dazu seitens MTU bewertet werden. Keine Betauung im gesamten Gasund Gemischsystem zulässig. Keine Wasserdampfkondensation im Druckund Temperaturbereich. Keine Kondensation in Brenngas und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen und Behältern zulässig. mg/m³ i.n. < 0,4 Keine Kondensation in Brenngas und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen, sowie Bildung von kondensierbaren Ölnebeln A001067/01D Kraft-/Brennstoffe 11

12 Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung langkettige Kohlenwasserstoffe (C 6 - C K ) HC- Lösungsmitteldämpfe organisch gebundenes Silicium anorganisches gebundenes Silicium mol % K.A. Rücksprache mit MTU erforderlich mg/m³ i.n. 0 Werksanfrage und Analyse notwendig mg/m³ i.n. <1,0 mg/m³ i.n. CH 4 < 5 Bei Si > 5 mg/m³ i.n. bezogen auf 100 % CH 4 Brenngasgehalt sind Verschleißprodukte in der Ölanalyse zu beachten Staub 3-10 µm mg/m³ i.n. 5 DVGW Arbeitsblatt G260 Staub ist derartig zu entfernen, dass der Betrieb von Gasgeräten und gastechnischen Einrichtungen, normgerechter oder üblicher Konstruktion, störungsfrei gewährleistet ist. Staub < 3 µm mg/m³ i.n. technisch frei Staub < 3 µm ist durch eine technische Analyse zu bewerten, gegebenenfalls sind entsprechende Spezialfilter zu verwenden. Gesamtschwefel mg/m³ i.n. 30 DVGW Arbeitsblatt G260 Mercaptanschwefel mg/m³ i.n. 6 DVGW Arbeitsblatt G260 Schwefelwasserstoff H 2 S mg/m³ i.n. 5 DVGW Arbeitsblatt G260 Chlor mg/m³ i.n. 10* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Fluor mg/m³ i.n. 5* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Chlor + Fluor mg/m³ i.n. 10* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig NH 3 ppm 70* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Tabelle 8: Anforderungen und Randbedingungen für den Brennstoff Erdgas und die entsprechende Brennstoffversorgung * = Für Motoren mit Abgasnachbehandlung und / oder Abgaswärmenutzung können niedrigere Grenzwerte gelten. Bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren, Analyse und Rücksprache mit MTU erforderlich. Die Grenzwerte sind auf einen Heizwert von 10 kwh/m 3 i.n. bezogen. Dies entspricht einem Bezug auf Brennstoffe mit 100 Vol.-% Methan, bzw. bei Vorhandensein anderer brennbarer Bestandteile im Brennstoff einem gleichwertigen Energieäquivalent und damit einem gleichwertigen Schadstoffeintrag. Beispiel: Es wird russisches Erdgas mit einem Heizwert von 10 kwh/m 3 i.n. verwendet. Damit entspricht der zulässige Wert für Gesamtschwefel im Gas exakt dem in der Tabelle angegebenen Grenzwert. Bei Verwendung eines Gases Beispiel Osthannover mit Hu = 8,15 kwh/m 3 i.n. berechnet sich der zulässige Maximalwert für Gesamtschwefel zu: zulässiger Gesamtschwefelgehalt = 30 mg/m³ i.n. (8,15 kwh/m 3 i.n. : 10,0 kwh/m 3 i.n.) = 24,5 mg/m³ i.n. TIM-ID: Kraft-/Brennstoffe A001067/01D

13 Es werden keine Gewährleistungen für Beeinträchtigungen und/oder Schäden (Korrosion, Verunreinigungen etc.) übernommen, die durch Gase oder Stoffe entstanden sind, deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht bekannt und vereinbart waren! TIM-ID: A001067/01D Kraft-/Brennstoffe 13

14 3.3 Biogas Die Gasmotoren sind ausschließlich mit für den jeweiligen Gasmotorentyp freigegebenen Gasen zu betreiben. Die Verwendungsmöglichkeit der freigegebenen Gasarten sind durch eine halbjährliche Gasanalyse zu kontrollieren, um Änderungen in der Gaskomposition, sowie Änderungen schädlicher Bestandteile im Gas zu erkennen und Maßnahmen einleiten zu können. Die Verwendung von Kraftstoffen beschränkt sich im gesamten Anwendungs- und Betriebsbereich des Motors auf rein gasförmige Brennstoffe. Flüssige Brennstoffe sind nicht zulässig und nicht vorgesehen. Die für Gasmotoren in Frage kommenden Komponenten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die aufgelisteten Komponenten sind für Gasmotoren relevant. Andere Komponenten als die unten angeführten sind für Gasmotoren nicht zulässig. Sie geben einen Anhaltswert für die zur Zeit gebräuchlichen Gaskompositionen. Grenzwerte für die Einzelkomponenten, sofern sie nicht explizit limitiert sind ergeben sich aus den allgemeinen Forderungen aus Freiheit von flüssigen Bestandteilen, dem Ausschluss von Kondensation von Kohlenwasserstoffen. Name Bestandteile Einheit Wertebereich Brenngase biogenen Ursprungs CO 2 Vol.-% CH 4 Vol.-% C 2 H 6 Vol.-% nicht genannt C 3 H 8 Vol.-% nicht genannt C 4 H 10 Vol.-% nicht genannt N 2 Vol.-% Rest O 2 Vol.-% < 3 % Tabelle 9: Hauptbestandteile von Brenngasen biogenen Ursprungs, vornehmlich aus Fermentationsprozessen Anforderungen an das Brenngas Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Gasart Biogene Gase aus Fermentationsprozessen Methanzahl MZ Bei Unterschreitung Gefahr klopfender Verbrennung, Gasanalyse und Werksanfrage erforderlich Heizwert Hu kwh/m 3 i.n. 4,5 < Hu < 8,0 Für niedrigere und höhere Werte ist Werksanfrage notwendig Heizwertschwankung zum Einstellwert maximale Änderungsgeschwindigkeit des Heizwerts zu Einstellwert im Betrieb schnelle Änderung des Heizwerts bei Start - und Anfahrvorgängen % ± 20 Für höhere Werte ist Werksanfrage notwendig %/min. 1 <1/ h zulässig im Normalbetrieb %/min. <10,0 mit einer Häufigkeit von <1/ h zulässig TIM-ID: Kraft-/Brennstoffe A001067/01D

15 TIM-ID: Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Dichte des Gases kg/m 3 i.n. 0,93-1,40 Die Dichte des Gases kann entsprechend der Zusammensetzung schwanken. Bei Änderungen des Hauptsubstrats und/oder signifikanten Änderungen im Mischungsverhältnis der Substrate ist eine Gasanalyse, bei Bedarf eine Anpassung der Gemischregelung notwendig. Gasdruckschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks % ± 10 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil mbar/min. 1 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil Gastemperatur C 5 < t < 45 Es sind keine Phasenübergänge im Brenngas- Luft-Gemisch während des Motorbetriebs zulässig. Bei Gefahr von Taupunkt-Unterschreitung muss die Gastemperatur erhöht werden. Bei abweichenden Temperaturen besteht Gefahr thermischer Alterung von NBR-Werkstoffen (Dichtungen, Membranen) sowie Beeinflussung des Elastizitätsverhaltens bei höheren Temperaturen. Grenzwerte gelten für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil Gastemperaturschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit der Gastemperatur C ± 15 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil K/min. 0,3 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil A001067/01D Kraft-/Brennstoffe 15

16 Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung relative Gasfeuchte im Gas im zulässigen Temperatur- und Druckbereich max. Gasfeuchte, absolut % g/kg < 80 < 28 Keine Betauung im gesamten Gas- und Gemischsystem zulässig Keine Wasserdampfkondensation im Druck- und Temperaturbereich. Keine Kondensation in Brenngas und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen und Behältern zulässig. Bei höheren Werten oder Gefahr der Kondensation im Betriebsbereich von Druck und Temperatur ist eine Gastrocknung vorzusehen. Keine Phasenübergänge im Brenngas-Luft-Gemisch während des Motorbetriebs im Druck- und Temperaturbereich, bei höheren Werten ist eine Gastrocknung vorzusehen. Öle / Öldämpfe mg/m 3 i.n. < 0,4 Keine Kondensation in Brenngas- und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen, sowie Bildung von kondensierbaren Ölnebeln. HC Lösungsmitteldämpfe mg/m 3 i.n. 0 Silicium aus organischen Verbindungen anorganisch gebundenes Silizium mg/m 3 i.n. < 4* Bei Si > 2 mg/m 3 i.n. bezogen auf 100 % CH 4 Brenngasgehalt sind Verschleißprodukte in der Ölanalyse zu beachten. mg/ 3 i.n. < 2* Staub 3-10 µm mg/m 3 i.n. 5 DVGW Arbeitsblatt G260 Staub < 3 µm Staub ist derartig zu entfernen, dass der Betrieb mg/m 3 i.n. technisch frei von Gasgeräten und gastechnischen Einrichtungen, normgerechter oder Staub < 3 µm ist durch eine technische Analyse zu bewerten, gegebenenfalls sind entsprechende Spezialfilter zu verwenden. Silicium aus organischen und anorganischen Verbindungen mg/m 3 i.n. 6* TIM-ID: Kraft-/Brennstoffe A001067/01D

17 Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Gesamtschwefel mg/m 3 i.n. 800* Mercaptanschwefel mg/m 3 i.n. 4* Schwefelwasserstoff H 2 S mg/m 3 i.n. 850* Summe aller Chlor- und Fluorverbindungen mg/m 3 i.n. 40* Chlor mg/m 3 i.n. 40* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Fluor 20* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig NH 3 ppm 70* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Tabelle 10: Anforderungen und Randbedingungen für den Brennstoff Biogas und die entsprechende Brennstoffversorgung * = bei diesen Werten handelt es sich um unverbindliche Richtwerte für Motoren der Baureihe 4000, für Aggregate mit Abgasnachbehandlung können niedrigere Grenzwerte gelten. Bei Verwendung der Baureihe 4000 in Aggregaten, mit und ohne Abgaswärmekopplung und/oder Abgasnachbehandlungssystemen, sind die jeweiligen Angaben des Aggregateherstellers zu beachten. Die Grenzwerte sind auf einen Heizwert von 10 kwh/m 3 i.n. bezogen. Dies entspricht einem Bezug auf Brennstoffe mit 100 Vol.-% Methan, bzw. bei Vorhandensein anderer brennbarer Bestandteile im Brennstoff einem gleichwertigen Energieäquivalent und damit einem gleichwertigen Schadstoffeintrag. Beispiel: Bei Verwendung eines Gases Beispiel Referenz-Biogasanlage in Norddeutschland, mit Hu = 5,18 kwh/m 3 i.n. (berechnet sich der zulässige Maximalwert für Gesamtschwefel zu: Zulässiger Gesamtschwefel-Gehalt = 800 mg/m 3 i.n. x (5,18 kwh/m 3 i.n. : 10,0 kwh/m 3 i.n.) = 414,4 mg/m 3 i.n.! Es werden keine Gewährleistungen für Beeinträchtigungen und / oder Schäden (Korrosion, Verunreinigungen etc.) übernommen, die durch Gase oder Stoffe entstanden sind, deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht bekannt und vereinbart waren. Je nach Anwendung sind folgende maximal zulässigen Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff einzuhalten: TIM-ID: Oxidationskatalysator Abgaswärmenutzung Summe aller Schwefelverbindungen (gerechnet als S) entspricht Schwefelwasserstoff (H 2 S) Summe aller Chlorverbindungen (gerechnet als CI) Summe aller Fluorverbindungen (gerechnet als F) ohne mit mit 180 C / ohne 120 C / 180 C ohne mg/m 3 i.n ppm bei 50 % CH mg /m 3 i.n. CH ,5 0,5 mg /m 3 i.h. CH ,5 0,5 A001067/01D Kraft-/Brennstoffe 17

18 Summe aller Siliziumverbindungen (gerechnet als Si) mg /m 3 i.n. CH Ammoniak (NH 3 ) ppm bei 50 % CH Schwermetalle (Pb, Hg, As, Sb, Cd) µg/m 3 i.n. auf Nachfrage Tabelle 11: Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff TIM-ID: Kraft-/Brennstoffe A001067/01D

19 4 Zuluft und Verbrennungsluft 4.1 Allgemein VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft) Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.b. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. Bei Betrieb in Schwimmbädern oder in der Nähe von Kältemaschinen ist zu berücksichtigen, dass schon geringe Spuren von Halogenverbindungen in der Zuluft (Ansaugluft) zu Korrosion im Motor, bzw. an peripheren Bauteilen, z. B. an Elektromotoren, führen können. Ebenso ist zu bedenken, dass auch Reinigungsmittel aggressive, korrosionsfördernde Stoffe enthalten können. Der Eintrag in den Motor darf in Summe (Kraftstoff und Luft) die, unter Kraftstoff angegebenen Grenzwerte ( Seite 7) nicht überschreiten. Im Zweifelsfall muss Rückfrage bei MTU Onsite Energy, Augsburg erfolgen. TIM-ID: A001067/01D Zuluft und Verbrennungsluft 19

20 5 Kühlmittel 5.1 Allgemein VORSICHT Umwelt gefährdende Flüssigkeit Umweltgefährdend Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen. Definition Kühlmittel Kühlmittel = Kühlmittelzusatz (Konzentrat) + Frischwasser in vorgegebenem Mischungsverhältnis einsatzfertig für die Anwendung im Motor. Eine korrosionsschützende Wirkung der Kühlmittel wird nur durch einen voll gefüllten Kühlkreislauf gewährleistet. Ansonsten bieten nur die zugelassenen Korrosionsschutzmittel zur Innenkonservierung des Kühlkreislaufs auch bei abgelassenem Medium einen ausreichenden Korrosionsschutz. Das heißt, dass nach Ablassen des Kühlmittels eine Konservierung des Kühlkreislaufs erfolgen muss wenn keine Kühlmittelneubefüllung erfolgt. Die Vorgehensweise ist in der MTU-Konservierungsvorschrift A001070/... beschrieben. Die Kühlmittelfüllung ist aus geeignetem Frischwasser und einem von MTU freigegebenen Kühlmittelzusatz aufzubereiten. Die Aufbereitung des Kühlmittels ist außerhalb des Motors vorzunehmen! Mischungen verschiedener Kühlmittelzusätze sowie Zusatzadditive (auch in Kühlwasserfiltern und Filtern nach Anlagenkomponenten) sind nicht zugelassen! Die Freigabebedingungen für Kühlmittelzusätze der BR400 sind in folgenden MTU-Liefernormen (MTL) festgelegt: MTL 5048 Korrosions-/ Gefrierschutzschutzmittel Die Freigabebedingungen für Kühlmittelzusätze der BR4000 sind in folgenden MTU-Liefernormen (MTL) festgelegt: MTL 5048 Korrosions-/ Gefrierschutzschutzmittel MTL 5049 wasserlösliches Korrosionsschutzmittel Die Freigabe eines Kühlmittelzusatzes wird dem Hersteller schriftlich bestätigt. Zur Vermeidung von Schäden im Kühlsystem: Beim Nachfüllen (nach Kühlmittelverlust) ist darauf zu achten, dass nicht nur mit Wasser sondern auch mit Konzentrat nachgefüllt wird. Der vorgeschriebene Frostschutz bzw. Korrosionsschutz muss erreicht sein. Nicht mehr als 50 Vol.-% (max. Gefrierschutz) Korrosionsschutzmittel verwenden. Die Gefrierschutzeigenschaft wird sonst verringert und die Wärmeabfuhr verschlechtert. Einzige Ausnahme: BASF G206 (besondere Anwendung) Das Kühlmittel darf keine Öl- oder Kupferrückstände (in fester oder gelöster Form) aufweisen. Derzeit zugelassene Korrosionsschutzmittel zur Innenkonservierung des Kühlkreislaufs sind überwiegend auf wässriger Basis und bieten keinen Frostschutz. Da nach Ablassen des Mediums noch eine Restmenge im Motor verbleibt, ist darauf zu achten, dass konservierte Motoren frostsicher gelagert werden. Ein Kühlmittelkreislauf kann i. d. R. nicht vollständig entleert werden, d. h. Restmengen an gebrauchtem Kühlmittel bzw. Frischwasser eines Spülvorgangs bleiben im Motor zurück. Diese Restmengen können bei einem einzufüllenden Kühlmittel (angemischt aus Konzentrat bzw. Verwendung einer Fertigmischung) einen Verdünnungseffekt hervorrufen. Dieser Verdünnungseffekt wird umso größer sein je mehr Anbauteile sich am Motor befinden. Auf eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kühlmittelkonzentration im Kühlmittelkreislauf ist zu achten. TIM-ID: Kühlmittel A001067/01D

21 Alle in dieser Betriebsstoffvorschrift freigegebenen Kühlmittel beziehen sich generell nur auf Kühlmittelkreise von MTU-Motoren / Systemen. Bei kompletten Antriebsanlagen ist zusätzlich die Betriebsstofffreigabe der Komponentenhersteller zu beachten! Aus Korrosionsschutzgründen ist es nicht zulässig, einen Motor mit reinem Wasser, ohne Zusatz eines freigegebenen Korrosionsschutzinhibitors, in Betrieb zu nehmen! TIM-ID: A001067/01D Kühlmittel 21

22 5.2 Frischwasseranforderungen Zur Aufbereitung des Kühlmittels darf nur sauberes und klares Wasser mit Werten aus nachfolgender Tabelle verwendet werden. Wenn die Grenzwerte des Wassers überschritten werden, können die Härte bzw. der Salzgehalt herabgesetzt werden, wenn entsalztes Wasser zugemischt wird. Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 7,4 bis 8,5 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) < 300 µs/cm Summe Erdalkalien 0,9 bis 1,3 5 bis 7 mmol/l dh Chloride < 80 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Bakterien < 10 3 KBE (Kolonie bildende Einheit)/ml Pilze, Hefen sind unzulässig! Tabelle 12: Anforderungen an das Frischwasser TIM-ID: Kühlmittel A001067/01D

23 5.3 Aufbereitung des Frischwassers mit Korrosions-/ Frostschutzmittel Korrosionsschutzmittel Nach Spülung des Motorkühlwasserkreislaufs ist zu beachten, dass die Konzentration von 9 Vol.-% Korrosionsschutzanteil nicht unterschritten wird. Korrosionsschutzmittel sind im Frischwasser ( Seite 22) in einer Konzentration von mindestens 9 Vol.-% beizumischen, keinesfalls jedoch auf Werte über 11 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil unter 9 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreichenden Korrosionsschutz. Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Korrosionsschutzmittelkonzentration erhalten bleibt. Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung des Kühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach Betriebsstunden oder spätestens nach siehe Tabelle ( Seite 24), ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Korrosionsschutzmittels auszutauschen. Frostschutzmittel Nach Spülung des Motorkühlwasserkreislaufs ist zu beachten, dass die Konzentration von 35 Vol.-% Frostschutzanteil nicht unterschritten wird. Frostschutzmittel sind im Frischwasser ( Seite 22) in einer Konzentration von mindestens 35 Vol.-% beizumischen, wenn ein Frostschutz bis minus 22 C ausreichend ist. Wenn niedrigere Umgebungstemperaturen erwartet werden, ist die Konzentration entsprechend zu erhöhen, keinesfalls jedoch auf Werte über 50 Vol.- %. Gemische, in denen der Anteil des Frostschutzmittels unter 35 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreichenden Korrosionsschutz. Das aufbereitete Wasser ist im Sommer- und Winterbetrieb zu verwenden. Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Frostschutzmittelkonzentration erhalten bleibt. Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung des Kühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach Betriebsstunden oder spätestens nach siehe Tabelle ( Seite 24), ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Frostschutzmittels auszutauschen. TIM-ID: A001067/01D Kühlmittel 23

24 5.4 Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel Bei Einsatz abweichender Produkte erlischt die Gewährleistung Korrosions- / Frostschutzmittel-Konzentrate Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU Friedrichshafen GmbH Coolant AH100 Antifreeze Concentrate Avia Mineralöl AG Antifreeze APN 9000 / 5 BASF SE Glysantin G / 5 Bemerkungen 9000 / 5 X (20 l) X (210 l) X (1000 l) auch erhältlich über MTU Asia Glysantin G / 5 X (25 l) X (210 l) Glysantin G / 3 X (Kanister) X (Fass) BayWa AG Tectrol Cool protect 9000 / 5 BP Lubricants ARAL Antifreeze Extra 9000 / 5 Bucher AG Langenthal Castrol Heavy Duty Extended Life Coolant 9000 / 3 Motorex Coolant G / 5 Castrol Castrol Radicool NF 9000 / 5 Clariant Genantin Super 9000 / 5 Classic Schmierstoff GmbH + Co KG Classic Kolda UE G / 5 CCI Corporation L / 3 CCI Manufacturing IL Corporation Comma Oil & Chemicals Ltd. C / 3 Comma Xstream G30 Antifreeze Coolant Concentrate Comma Xstream G48 Antifreeze Coolant Concentrate 9000 / / 5 Detroit Diesel Corp. Power Cool Antifreeze 9000 / 3 Power Cool Plus Coolant 9000 / 3 TIM-ID: Kühlmittel A001067/01D

25 TIM-ID: Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr ExxonMobil Mobil Delvac Extended Life Coolant Mobil Antifreeze Advanced 9000 / / 3 Mobil Antifreeze Extra 9000 / 5 Mobil Antifreeze Special 9000 / 5 Esso Antifreeze Advanced 9000 / 3 Esso Antifreeze Extra 9000 / 5 Fuchs Petrolub SE Maintain Fricofin 9000 / 5 Maintain Fricofin G12 Plus Bemerkungen 9000 / 3 X (Kanister) X (Fass) Krafft S.L.U. Refrigerante ACU / 3 X (Fass) Kuttenkeuler GmbH Kuttenkeuler Antifreeze ANF KK / 5 INA Maziva Ltd. INA Antifritz AI Super 9000 / 5 Müller Mineralöle GmbH &Co KG Glycostar ST / 5 Nalco Nalcool / 5 Nalco Australien Nalcool NF / 5 Old World Industries Inc. Blue Mountain Heavy Duty Extended Life Coolant Fleetcharge SCA Precharged Heavy Duty Coolant/Antifreeze Final Charge Global Extended Life Coolant Antifreeze 9000 / / / 3 OMV OMV Coolant Plus 9000 / 5 Panolin AG Penske Power Systems OMV Coolant SF 9000 / 3 Panolin Anti-Frost MT-325 Power Cool - HB500 Coolant Concentrate 9000 / / 3 Recochem Inc. R / 3 SMB - Sotragal - Mont Blanc Antigel Power Cooling Concentrate 9000 / 5 Total Glacelf MDX 9000 / 5 Valvoline Zerex G / 5 Zerex G / 5 Zerex G / 3 York SAS York / 5 ZAO Obninskorgsintez Lukoil Antifreeze HD G12 K 9000 / 3 Tabelle 13: Korrosions- / Frostschutzmittel-Konzentrate A001067/01D Kühlmittel 25

26 Konzentrate für besondere Anwendungen Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr Bemerkungen BASF SE G / 3 Für Einsätze in arktischen Regionen (< -40 C) Tabelle 14: Konzentrate für besondere Anwendungen Korrosions-Frostschutzmittel-Fertigmischungen Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU America Inc. MTU Friedrichshafen GmbH Bantleon Power Cool Universal 35 / 65 mix Power Cool Universal 50 / 50 mix Power Cool Off-Highway Coolant 50 / 50 Premix Coolant AH 35/65 Antifreeze Premix Coolant AH 40/60 Antifreeze Premix Coolant AH 50/50 Antifreeze Premix Avilub Antifreeeze Mix (50 %) Bemerkungen 9000 / (5 Gallone) (55 Gallonen) 9000 / (5 Gallonen) (55 Gallonen) 9000 / (5 Gallonen) (55 Gallonen) 9000 / 5 X (20l) X (210l) X (1000l) (Vertriebsgebiet: Italien) 9000 / 5 X (20l) X (210l) X (1000l) (Vertriebsgebiet: England, Spanien) 9000 / 5 X (20l) X (210l) X (1000l) (Vertriebsgebiet: England) 9000 / 5 X (210 l) MTU ValueCare Coolant RM / 3 Frostschutz bis -24 C BayWa AG Bucher AG Langenthal BP Lubricants Castrol Tectrol Coolprotect Mix 3000 Motorex Coolant G48 ready to use (50 / 50) Castrol Heavy Duty Extended Life Prediluted Coolant (50 / 50) Castrol Radicool NF Premix (45 %) 9000 / 3 Frostschutz bis -24 C 9000 / / / 5 CCI Corporation L415 (50 %) 9000 / 3 CCI Manufacturing IL Corporation Detroit Diesel Corp. C521 (50 %) 9000 / 3 Power Cool Plus Prediluted Coolant (50 / 50) 9000 / 3 TIM-ID: Kühlmittel A001067/01D

27 Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr Exxon Mobil Old World Industries Inc. Penske Power Systems SMB - Sotragal - Mont Blanc Tosol-Sintez Mobil Delvac Extended Life Prediluted Coolant (50 / 50) Blue Mountain Heavy Duty Extended Life Prediluted Coolant (50 / 50) Final Charge Global Extended Life Predilluted Coolant Antifreeze 50 / 50 Power Cool - HB500 Premix 50/50 L.R.-30 Power Cooling (44 %) L.R.-38 Power Cooling (52 %) Glysantin Alu Protect G30 Ready Mix Glysantin Alu Protect Plus G48 Ready Mix 9000 / / / / / / / / 5 Total Coolelf MDX (40 %) 9000 / 5 Valentin Energie GmbH Valentin Coolant Plus -25 C Ready 9000 / 3 Valvoline Zerex G-05 50/50 Mix 9000 / 5 ZAO Obninskorgsintez Lukoil Antifreeze HD G12 (50 %) 9000 / 3 Bemerkungen Tabelle 15: Korrosions-Frostschutzmittel-Fertigmischungen Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Konzentrate TIM-ID: Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU America Inc. Power Cool Plus 6000 Concentrate MTU Friedrichshafen GmbH Coolant CS100 Corrosion Inhibitor concentrate Arteco NV Freeco NBI 6000 / 2 Bemerkungen 6000 / 2 grün eingefärbt (1 Gallone) (5 Gallonen) erhältlich über MTU America 6000 / 2 X (20 l) X (210 l) X (1000 l) auch erhältlich über MTU Asia BASF SE Glysacorr G / 2 X (Fass) X (Kanister) BP Lubricants Castrol Extended Life Corrosion Inhibitor 6000 / 2 CCI Corporation A / 2 A001067/01D Kühlmittel 27

28 Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr CCI Manufacturing IL Corporation Bemerkungen A / 2 X (208 l) Chevron Corp. Texcool A / 2 Detroit Diesel Corp. Power Cool Plus / 2 Drew Marine Drewgard XTA 6000 / 2 ExxonMobil Old World Industries Inc. Mobil Delvac Extended Life Corrosion Inhibitor Final Charge Extended LIfe Corrosion Inhibitor (A 216) 6000 / / 2 Valvoline ZEREX G / 2 Tabelle 16: Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Konzentrate Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Fertigmischungen Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU Friedrichshafen GmbH Coolant CS10/90 Corrosion Inhibitor Premix Tabelle 17: Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Fertigmischungen Bemerkungen 6000 / 2 X (20 l) X (210 l) X (1000 l) (Vertriebsgebiet Italien) TIM-ID: Kühlmittel A001067/01D

29 6 Heizwasser 6.1 Allgemein VORSICHT Mangelnde Aufbereitung / Entlüftung der Wasserkreisläufe. Langzeitschäden an wasserführenden Komponenten! Es ist zu gewährleisten, dass die Vorgaben von MTU Onsite Energy zur Aufbereitung / Entlüftung des Wassers eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung erlischt die Gewährleistung. Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind. Sulfitzudosierung ist verboten Alternativ wird WBcon 2347 für den Heizwasserkreislauf empfohlen. Es ist zu beachten, dass das Produkt Borate und Natriumhydroxid enthält, welches Materialien wie Aluminium oder Messing angreift. Ergänzende Hinweise Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im allgemeinen auch Maschinenbruchversicherungen keine Kosten für vorhersehbare Schäden, z. B. durch ungeeignete Wasserbeschaffenheit übernehmen. Unter dem Begriff Summe Erdalkalien ist der Gehalt an Härte bildenden gelösten Calcium- und Magnesiumsalzen zu verstehen. Für die Umrechnung in die früher übliche Maßeinheit der Gesamthärte gilt: 1 mol/m 3 = 5,6 dh Der ph-wert ist ein Maß für den Säuregrad oder die Alkalität einer Lösung. ph = 7 neutral, < 7 sauer, > 7 alkalisch. Max. zulässige Schwankung der Heizwassereintrittstemperatur: max. 3 K / min. TIM-ID: A001067/01D Heizwasser 29

30 6.2 Anforderungen an das Heizwasser Die Zugabe von Natriumsulfit als Bindemittel für Sauerstoff ist nicht zulässig. Die Basisakalisierung muss mit Trinatriumphosphat erfolgen. Anforderungen an das Heizwasser bis 100 C Maßgebend ist die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 (Dezember 2005) und Blatt 2 (September 1998). Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit folgenden Richtwerten (siehe auch die entsprechenden Erläuterungen im Original): Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,0 bis 9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) < 250 μs/cm Summe Erdalkalien bis 1,5 bis 8,4 mmol/l dh Chloride < 50 mg/l Sulfate < 50 mg/l Phosphate < 10 Sauerstoffgehalt bei Einsatz von Sauerstoffbindemitteln < 0,1 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 18: Anforderungen an das Heizwasser bis 100 C Werden obige Grenzwerte nicht eingehalten, sind Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H- Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte). Anforderungen an das Heizwasser über 100 C Maßgebend ist die VdTÜV-Richtlinie TCh 1466 für die Beschaffenheit des Wassers in Heizungsanlagen, die mit Vorlauftemperatur über 100 C betrieben werden. Danach gelten für salzarme Betriebsweise die folgenden Richtwerte: Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,0 bis 9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) 10 bis < 250 μs/cm Summe Erdalkalien < 0,02 < 0,10 mmol/l dh Chloride < 20 mg/l Sulfate < 5 bis 10 mg/l Sauerstoffgehalt < 0,05 mg/l Phosphat 5 bis 10 mg/l Eisen < 0,2 mg/l TIM-ID: Tabelle 19: Anforderungen an das Heizwasser über 100 C 30 Heizwasser A001067/01D

31 Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte). TIM-ID: A001067/01D Heizwasser 31

32 7 Schmieröl 7.1 Allgemein Bei der Auswahl eines Motoröls für Gasmotoren ist die Gasart, mit der der Motor betrieben wird von entscheidender Bedeutung. Der Gasmotor darf nur mit freigegebenem Schmieröl betrieben werden. Die zu verwendenden Motoröle sind aus der Tabelle Freigegebene Schmieröle zu entnehmen. Ein wesentlicher Faktor ist auch die Qualität des Gases im Bezug auf dessen Reinheit. Dies setzt vom Betreiber regelmäßige Gaskontrollen voraus. Die zu verwendenden Gasmotorenöle zeichnen sich durch geringst mögliche Aschegehalte aus. Dadurch werden erhöhte Ascheablagerungen, die zur Leistungsminderung des Katalysators bzw. zu klopfender Verbrennung führen können, vermieden. Beim Betrieb mit Biogas (mit korrosiven Verunreinigungen) wird das Schmieröl durch korrosive Verunreinigungen belastet, die bei der Verbrennung der enthaltenen Schadstoffe (Chlor-, Fluor- und Schwefelverbindungen) entstehen. Diese korrosiven Bestandteile können auch durch spezielle Additive im Schmieröl nur begrenzt neutralisiert werden. Korrosionsschäden an den ölgeschmierten Bauteilen des Motors können nur durch häufigeren Ölwechsel vermieden werden. Um Konzentrationsspitzen bei der Belastung durch korrosive Verunreinigungen besser puffern zu können, wird ein vergrößertes Schmierölvolumen empfohlen. Verbrauchte Betriebsstoffe entsprechend den am Einsatzort geltenden Vorschriften entsorgen! Mischen von Motorölen ist grundsätzlich nicht zulässig! Im Rahmen eines Motorölwechsels ist das Umölen unter gewissen Bedingungen bei jedem Ölwechsel möglich. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Serviceleitstelle in Verbindung! Bei Anwendungen Biogas, Klärgas oder Deponiegas ist die Ölmenge in der Motorölwanne nicht ausreichend. Ein größeres Ölvolumen ist erforderlich! TIM-ID: Schmieröl A001067/01D

33 7.2 Freigegebene Schmieröle Baureihenbezogene Verwendbarkeit für Motorenöle der SAE-Klasse 40 Einbereichsöle der SAE-Klasse 40 für Gasmotoren Baureihe 4000 TIM-ID: Hersteller Addinol BayWa AG Castrol Ltd. Chevron (Texaco) Exxon Mobil Corporation Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Markenname MG 40 Extra LA MG 40 Extra Plus Tectrol MethaFlexx HC Premium Castrol Duratec L SAE Viskositätsklasse 4000L L L63 40 x 40 x 40 x 4000L32FB 4000L62FB 40 x x 1) Geotex LA x x 1) 4000L L33 HDAX x x x Mobil Pegasus 705 Mobil Pegasus Gallonen Mobil Pegasus 1005 Titan Ganymet Ultra Titan Ganymet LA 40 x x 1) 40 x x 1) 40 x x 40 x 40 x NILS S.p.A. NILS Burian 40 x MTU Friedrichshafen GmbH Shell International Petroleum Company SRS Schmierölstoff Vertrieb GmbH GEO BG "Power B2L " 2) GEO NG "Power X2L " 3) GEO NG "Power X3L " 4) Shell Mysella S3 N 40 Shell Mysella S5 N 40 SRS Mihagrun LA x 40 x 40 x x x 40 x x 1) 40 x x x 40 x x 1) 4000L64 A001067/01D Schmieröl 33

34 Hersteller Total Petro Canada Markenname Nateria MH 40 SAE Viskositätsklasse 4000L L L L32FB 4000L62FB 40 x x 1) Nateria MJ x Nateria MP 40 Sentron CG 40 Sentron LD 5000 Sentron LD L L33 40 x x x x 40 x 40 x 40 x x x 4000L64 Tabelle 20: Freigegebene Schmieröle 1) bei der Verwendung dieser Motorenöle verkürzt sich die Standzeit. 2) 20 l Gebinde: Sachnummer X / 205 l Gebinde: Sachnummer X / IBC: Sachnummer X ) 20 l Gebinde: Sachnummer X / 205 l Gebinde: Sachnummer X / IBC: Sachnummer X ) 20 l Gebinde: Sachnummer X / 205 l Gebinde: Sachnummer X / IBC: Sachnummer X Für Gasmotoren ist die Viskositätsklasse SAE 40 vorgeschrieben. Mehrbereichsöle sind nicht zulässig! TIM-ID: Schmieröl A001067/01D

35 7.3 Intervalle Schmieröl Ölbetriebszeit für Gasmotoren Die Ölbetriebszeit wird von der Qualität des Motoröls, seiner Pflege sowie von den Betriebsbedingungen und dem verwendeten Brennstoff beeinflusst. Aus diesem Grund muss alle 250 Bh eine Ölprobe gezogen und die Ölanalyse mit den Grenzwerte aus Tabelle Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 verglichen werden. Die Ölproben sind immer unter den gleichen Randbedingungen (betriebswarmer Motor) und an der dafür vorgesehenen Stelle (Entnahmestutzen am Ölfiltergehäuse) zu entnehmen. Bei Erreichen oder Überschreiten der Grenzwerte gemäß Tabelle Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 ist ein sofortiger Ölwechsel durchzuführen. Bei Verwendung von erweitertem Ölvolumen müssen die Grenzwerte für Verschleißelemente umgekehrt proportional zur Volumenvergrößerung reduziert werden. Die maximal zulässige Reduzierung der Grenzwerte für die Verschleißelemente beträgt 50 % vom Grenzwert aus Tabelle Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40. Feste Wechselintervalle ohne Ölanalysen sind nicht zulässig. Gebrauchtölanalyse Die Ergebnisse der Ölanalysen sind zu archivieren und die jeweils letzte Ölprobe ist für eventuelle Nachuntersuchungen aufzubewahren. Für den Fall, dass die Grenzwerte nicht erreicht werden ist spätestens nach einem Jahr ein Ölwechsel durchzuführen. Aus der in der Tabelle (Analytische Grenzwerte für Gasmotorenöle) angegebenen Prüfmethoden und Grenzwerten geht hervor, wann das Ergebnis einer einzelnen Ölprobeanalyse als anormal anzusehen ist. Ein anormales Ergebnis (z. B. erhöhter Ölverschleiß) erfordert eine unverzügliche Untersuchung und Behebung des festgestellten irregulären Betriebszustandes (z. B. Überprüfung der Gasaufbereitung bzw. Gasproben analysieren). Die Grenzwerte beziehen sich auf einzelne Ölproben. Bei Erreichen oder Überschreiten dieser Grenzwerte ist ein sofortiger Ölwechsel angezeigt. Die Ergebnisse der Ölanalyse lassen nicht unbedingt einen Rückschluss auf den Verschleiß bestimmter Bauteile und Komponenten zu. Neben den analytischen Grenzwerten sind für einen Ölwechsel auch Zustand, Betriebszustand und eventuelle Betriebsstörungen des Motors und der Anlagenperipherie maßgebend. Ölfilterbetriebszeit Ölfilterbetriebszeit, siehe jeweiligen MTU-Wartungsplan. Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 TIM-ID: Viskosität bei 100 C (mm 2 /s) Gesamt-Basenzahl TBN (mgkoh/g) Prüfmethode ASTM D445 DIN ASTM D2896 ISO 3771 Grenzwerte max. 17,5 min. 11,5 min. 3 und TBN > TAN Säurezahl, TAN (mgkoh/g) ASTM D664 Neuölwert +2,5 iph-wert min. 4,5 Wasser (Vol.-%) ASTM D6304 EN ISO 6296 max. 0,2 Glykol (mg/kg) ASTM D2982 max. 100 Oxidation (A/cm) DIN max. 20 Nitration (A/cm) IR-Verfahren max. 20 A001067/01D Schmieröl 35

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