BSVSH Tätigkeitsbericht

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1 BSVSH Tätigkeitsbericht 2005/2006

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 3 1) Vereinsaufbau und Aktivitäten auf Landesebene Seite 6 2) Die Bezirksgruppen und ihre Angebote Seite 18 3) Unsere Fach- und Sondergruppen Seite 39 4) Aus der Arbeit der Vorstandsbeauftragten Seite 41 5) Die Aufgaben der Vereinsgeschäftsstelle Seite 57 6) Soziale Maßnahmen Seite 64 7) Das Blinden- und Sehbehindertenheim Haus am Tremser Teich Seite 67 8) Wohnungswirtschaft Seite 70 9) Landesblindengeld und Blindenfonds Seite 72 10) BLIXX Dienstleistungszentrum f. Barrierefreiheit Seite 87 11) Stiftung Sehnot Seite 89 12) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Seite 91 Schlusswort Seite 94 Anhang: - Vereinssatzung - Stiftungssatzung - Fondsrichtlinien - Anschriftenübersicht der Bezirksgruppenleitungen und aller weiteren ehrenamtlichen MitarbeiterInnen Seite 2 von 127

3 Vorwort Liebe Leserin und lieber Leser! Der jetzt vorliegende Tätigkeitsbericht für die Jahre 2005/2006 gibt Ihnen einen Überblick über unsere Gesamtarbeit. Besondere Schwerpunkte unseres Wirkens in den letzten beiden Jahren haben wir auch in diesem Bericht kenntlich zu machen gehabt: es sind dies die Änderung des Landesblindengeldgesetzes mit Einführung des Blindenfonds, die staatliche Anerkennung der von uns auf den Weg gebrachten Stiftung Sehnot, das Neubauvorhaben unseres Blinden- und Sehbehindertenheimes Haus am Tremser Teich und die intensiv betriebene Öffentlichkeitsarbeit. Durch die trotz Ehrenamtlichkeit so intensiv geleistete Öffentlichkeitsarbeit haben wir den Menschen in unserem Lande immer wieder unsere Gesamtarbeit vorstellen können und Menschen mit Sehbeeinträchtigung konnten auf diese Weise einen Weg zu den unterschiedlichsten Hilfsangeboten finden. Unsere Selbsthilfeorganisation arbeitet vorwiegend ehrenamtlich für unser gemeinsames Ziel: Menschen in SEHNOT wieder neue Wege zu einer positiven Lebenseinstellung zu zeigen und Seite 3 von 127

4 ihnen in der anfänglich ganz besonders schweren Situation Unterstützung durch selbst betroffene Personen zu geben. Den Sehverlust psychisch zu verarbeiten, muss jeder Neubetroffene allein bewältigen, wenn er nicht den Weg zu uns findet - denn eine Rehabilitation für eine Augenerkrankung gibt es nicht. Wir helfen den betroffenen Menschen, die richtigen Wege einzuschlagen und durch Kontakte zu in gleicher Weise Betroffenen die für sie neue Situation besser zu bewältigen. Der Blindenfonds des Landes Schleswig-Holstein ist im Zusammenhang mit einer neuerlichen, zum wirksam gewordenen Kürzung des nach wie vor wichtigsten Nachteilsausgleichs für erblindete Menschen, dem Landesblindengeld, entstanden. Zwischen dem hiesigen Sozialministerium und dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. konnte im Rahmen der Kürzungsdebatte vereinbart werden, dass aus einem Teil der damit erreichten Einsparungen bis zum Jahr 2010 ein jährlich mit Euro ausgestatteter Fonds für Projekte und Maßnahmen zum Barriereabbau für blinde und sehbehinderte Personen zur Verfügung steht. Die im Jahr 2006 aus Mitteln dieses Fonds durchgeführten Projekte finden Sie im Innenteil dieses Rechenschaftsberichtes. Das Neubauvorhaben am Haus am Tremser Teich in Lübeck hat nach mehrjährigen Vorbereitungen in der Berichtsperiode feste Konturen gewonnen, so dass in diesem Jahr nun endlich auch tatsächlich die Bauarbeiten, welche sich wegen der erfor- Seite 4 von 127

5 derlichen Fortführung des laufenden Betriebes auf über eineinhalb Jahre erstrecken werden, beginnen können. Unsere Gesamtarbeit wird zwar nach wie vor zum größten Teil von Ehrenamtlichen geleistet, aber um all die anstehenden sozialen und verwaltungstechnischen Aufgaben bewältigen zu können, sind auch weiterhin große finanzielle Anstrengungen und die Mithilfe hauptamtlicher Personen erforderlich. Wie sich die Dinge zukünftig gestalten, vermag ich aber gerade in diesen finanziell allgemein schwierigen Zeiten nicht zu sagen. Wir sind deshalb auch weiterhin in jeder Hinsicht auf die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit angewiesen. Sie können uns mit Ihrem persönlichen Engagement oder aber auch einem kleinen finanziellen Beitrag sehr helfen, unsere Arbeit erfolgreich fortzusetzen. Und all denen, die uns in der Vergangenheit bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben schon in unterschiedlichster Art und Weise zur Seite standen, sage ich an dieser Stelle herzlichen Dank für ihr Engagement! Annegret Walter, Vorsitzende Seite 5 von 127

6 1. Vereinsaufbau und Aktivitäten auf Landesebene Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. (BSVSH) hat seinen Sitz in Kiel und ist unter der Registernummer VR 1964 KI beim Amtsgericht Kiel in das dortige Vereinsregister eingetragen. Die Satzung ist mit aktuellem Stand im Anhang abgedruckt wieder zu finden. Unser Verein ist Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverband Deutschland e. V. (DBSV), Berlin, der die Spitzenorganisation der einzelnen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeorganisationen auf Landesebene darstellt, und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Schleswig-Holstein e.v., Kiel. Darüber hinaus sind im Lauf der Jahre aus Gründen der Zweckmäßigkeit weitere Mitgliedschaften entstanden, wie z. B. beim Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen (VBS), dem Haus- und Grundeigentümerverband in Lübeck, der Arbeitgebervereinigung Lübeck-Schwerin, dem Deutschen Jugendherbergswerk und dem ADAC. Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Generalversammlung. In den Bezirksgruppen des Vereins werden die ordentlichen Mitglieder organisatorisch zusammen gefasst und in den Fachund Sondergruppen werden berufs- bzw. neigungsspezifische Belange gebündelt. Seite 6 von 127

7 Darüber hinaus hat sich im Laufe der Zeit für einzelne, eng definierte Bereiche das Institut des/der Vorstandsbeauftragten immer weiter fortentwickelt. Diese waren entweder aufgrund eigener neu gewonnener Erkenntnisse zu den aktuell und zukünftig zur Erledigung anstehenden Aufgaben oder aber in Folge entsprechender, von Seiten des DBSV an uns heran getragener Anforderungen zu berufen. Gemäß unserer Satzung stellt die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) das höchste Vereinsorgan dar. Aus technischen und organisatorischen Gründen sieht die Satzung eine Vertretung der Mitglieder durch Delegierte vor, wobei jede Bezirksgruppe auf je angefangene 15 ordentliche Mitglieder einen Delegierten entsendet, wobei die Bezirksgruppenleiter als gewählte Delegierte gelten. Des weiteren erhalten die Ehrenmitglieder und die Mitglieder des Landesvorstandes satzungsgemäß den Delegiertenstatus zugesprochen. Eine ordentliche Generalversammlung muss alle zwei Jahre kurz nach der Sitzung des Verwaltungsrates stattfinden. In der Berichtsperiode wurde die Generalversammlung am 04. Juni 2005 im Haus des Sports in Kiel abgehalten. Sie hatte nach der formellen, in unserem Vereinsorgan Vereinsmitteilungen, Ausgabe 1/2005, veröffentlichten Einladung und der aus aktuellem Anlass von den Delegierten ergänzten Tagesordnung schließlich folgende Punkte zu bewältigen: Seite 7 von 127

8 1. Eröffnung, Begrüßung, formelle Feststellungen 2. Festvortrag, Grußworte, politische Diskussion 3. Ehrungen 4. Feststellung der stimmberechtigten Delegierten 5. Landesblindengeld 6. Tätigkeitsbericht 2003/ Jahresabschlüsse 2003/ Entlastung des Vorstandes 9. Entlastung des Verwaltungsrates 10. Neuwahl des Vereinsvorstandes 11. Neuwahl der Frauenvertreterin 12. Satzungsänderungen 13. Anträge 14. Verschiedenes Inhaltlich bestimmt war diese Generalversammlung durch die aktuelle Diskussion um den Fortbestand des Landesblindengeldes; hierzu wurde schließlich einstimmig eine Resolution verabschiedet. Mit größtem Bedauern war in diesem Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen, dass aus Termingründen weder die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Frau Dr. Gitta Trauernicht, noch ihr Staatssekretär, Herr Dr. Hellmut Körner, persönlich zugegen sein konnten, um zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Vor diesem Hintergrund hielt der DBSV-Präsident, Herr Jürgen Lubnau, den zentralen Vortrag. Auch er ging selbstverständlich auf die Bedeutung des Landesblindengeldes für jeden Einzelnen Seite 8 von 127

9 als zentralen Nachteilsausgleich ein und sprach darüber hinaus die gesellschaftspolitisch wie wirtschaftlich zu erwartenden und daraufhin verbandsseitig in der Zukunft zu ergreifenden Veränderungsprozesse an. Den zweiten wesentlichen Schwerpunkt dieser Generalversammlung bildeten die Vorstandsneuwahlen, die satzungsgemäß alle vier Jahre stattfinden. Nachdem einerseits erstmals die neue Satzungsvorschrift mit Wahl einer bzw. eines ersten und einer/eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu berücksichtigen war sowie andererseits Frau Kokartis, Frau Andresen und Herr Schulz bereits im Vorfeld dieser Generalversammlung zu erkennen gegeben hatten, dass sie sich aus im persönlichen Bereich liegenden Gründen nicht für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stellen würden, war klar, dass der Vereinsvorstand auf wesentlichen Positionen neu aufgestellt werden würde. Die Wahlen führten zu folgendem Ergebnis: Vorsitzende: Annegret Walter, Bargteheide 1. stellvertr. Vorsitzender: Jürgen Buchholz, Tarp 2. stellvertr. Vorsitzender: Detlef Böhning, Lübeck 1. Beisitzer: Wilfried Hartmann, Heide 2. Beisitzer: Regine Planer-Regis, Berkenthin Beisitzer o. Stimmrecht: Bodo Mundt, Henstedt-Ulzburg Seite 9 von 127

10 Im Amt der Frauenvertreterin wurde Frau Elka Andresen von der Generalversammlung für weitere vier Jahre bestätigt. Das zweithöchste Vereinsorgan ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus den Bezirksgruppenleitern und wird ggf. ergänzt um die satzungsgemäß ansonsten noch besonders benannten Personen. Er tritt mindestens einmal jährlich zu gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand zusammen. Verwaltungsratsitzungen fanden im Berichtszeitraum am / und am 08./ in Dersau statt. Der Vorstand hat gemäß 10 Abs. 1 der Vereinssatzung die Aufgabe, den Verein zu leiten, nach außen zu repräsentieren und sämtliche sich ergebenden Aufgaben wahrzunehmen, die nicht ausdrücklich anderen Vereinsorganen zur Erledigung übertragen sind. Die Vertretung des Vereins obliegt dem/der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall dem/der stellvertretenden 1. bzw. 2. Vorsitzenden. In der Berichtsperiode war nach der Vorstandsneuwahl noch eine Veränderung in der personellen Besetzung zu verzeichnen: Mit dem Rücktritt des 1. Beisitzers, Herr Hartmann, im November 2006 rückte das bis dahin stimmrechtlose Vorstandsmitglied, Herr Mundt, satzungsgemäß auf den Posten eines stimmberechtigten Beisitzers im Vorstand auf. Seite 10 von 127

11 Der Vorstand ist von dem/der Vorsitzenden nach Bedarf zu Sitzungen einzuberufen. Er trat auch in dieser Berichtsperiode wieder regelmäßig zu Beratungen zusammen, um die jeweils anstehenden Sachfragen möglichst zeitnah zu diskutieren und Probleme aus den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen heraus zu lösen. Diese Vorstandsaktivitäten lassen sich an folgenden Daten festmachen: Januar: - - Februar: - 02./03.02., Lübeck März: 03./04.03., Lübeck - April: 28./29.04., Dersau 06./07.04., Dersau Mai: - - Juni: - - Juli: , Lübeck , Lübeck August: - - September:30.09., Lübeck 19./20.09., Lübeck Oktober: - - November: , Lübeck 08./09.11., Lübeck Dezember: - - Des weiteren kam der Vorstand aus besonderem Anlass einmalig zu einer gemeinsamen Aussprache mit Vertretern der Bezirksgruppenleitungen am in Neumünster zusammen. Seite 11 von 127

12 Dank der finanziellen Förderung derartiger Maßnahmen konnte der Vorstand die ehrenamtlichen Bezirksgruppenleitungen in der Berichtsperiode zu mehreren Fortbildungen im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht einladen, welche von den Bezirksgruppen in unterschiedlicher Intensität angenommen wurden. Über ihre als Mitglied des Landesvorstands wahrzunehmenden Aufgaben hinaus waren bzw. sind alle Vorstandsmitglieder zusätzlich auch noch auf Bezirksgruppenebene und/oder in besonderen Aufgabenbereichen engagiert (im einzelnen vergleiche hierzu das im Anhang befindliche Verzeichnis der Funktionsträger). Die Vereinsvorsitzende ist außerdem gewähltes Mitglied des Vorstandes der Norddeutschen Blindenhörbücherei, Hamburg. Die einzelnen Vorstandsmitglieder haben den Verein landesund bundesweit auf verschiedenen Veranstaltungen vertreten bzw. repräsentiert und sich in auf verschiedenen Ebenen bzw. von unterschiedlichen Institutionen gebildeten Arbeitskreisen für den Verein eingebracht. Beispielhaft sollen nur die in verbandspolitischer Hinsicht zwingend erforderlichen Vertretungen des Vereins auf den Verwaltungsratsitzungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes angesprochen werden, die in der Berichtsperiode am 20./ in Bad Liebenzell, am 21./ in Bremen sowie im Jahr 2006 in Berlin (17.05.) und Hamburg (27./28.10.) abgehalten wurden. Außerdem vertrat eine dreiköpfige Delegation unseren Verein auf Seite 12 von 127

13 dem DBSV-Verbandstag (18. bis ) in Berlin. Allein aus der Notwendigkeit der Teilnahme an diesen bundesweiten Sitzungen lässt sich bereits der Großteil der vorstandsseitig entstandenen und in der Rechnungslegung dokumentierten Reisespesen ableiten. Nach der satzungsmäßig vorgegebenen Gliederung sind auch wenn es sich dabei um rechtlich unselbständige Untergliederungen handelt - sodann die Bezirksgruppen zu betrachten. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für unsere ortsnahen Angebote wird ihnen auch dieses Mal wieder ein eigenes Kapitel gewidmet. Und schließlich kennt die Satzung noch die Organisationsform von Mitgliedern in Fach- und Sondergruppen. Darüberhinaus hat der Vorstand in der Vergangenheit in mehreren Fällen davon Gebrauch gemacht, für bestimmte Aufgabenbereiche verantwortliche Personen zu berufen: die Vorstandsbeauftragten. Die einzelnen Beauftragten und deren Anschriften finden sie im Anhang zusammengestellt. Zur Zusammensetzung und Zahl der Mitglieder des Vereins ist für die Berichtsperiode folgendes zu berichten: Grundsätzlich ist nach der Satzung zu unterscheiden in ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder. Seite 13 von 127

14 Die (ordentliche) Mitgliedschaft im BSVSH können alle diejenigen Personen beantragen, die entweder blind sind bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen als blind gelten oder deren Sehvermögen auf dem besseren Auge nicht mehr als drei Zehntel beträgt. Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung der Generalversammlung ist derzeit ein Jahresbeitrag in Höhe von 66,00 zu entrichten. In den Berichtsjahren war eine leicht negative Beitrittstendenz zu verzeichnen, da nach Mitgliedern per zum Jahresende 2005 nur noch bzw (2006) sehgeschädigte Personen als ordentliche Mitglieder bei uns zu registrieren waren. Zur Erklärung dieser Entwicklung kann die Altersstruktur beigezogen werden, wo sich aktuell folgendes, über Jahre hinweg tendenziell eher nach oben hin veränderndes Bild zeichnen läßt: Altersgruppe Anzahl Anteil in % 0-9 Jahre: 2 0, Jahre: 15 1, Jahre: 21 1, Jahre: 45 3, Jahre: 89 7, Jahre: 103 8, Jahre , Jahre: , Jahre: , Jahre: ,5 100 Jahre oder älter: 4 0,3 Summe: ,0 Seite 14 von 127

15 Dass sich diese Struktur auch auf die Ausgestaltung und Nachfrage der Angebotspalette des Vereins auf der einen Seite und auf die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements auf der anderen Seite auswirken muss, ergibt sich selbstredend. Als Fördermitglieder (Anzahl: 328) können unserem Verein alle an unserer Arbeit interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger, juristischen Personen, Personenvereinigungen, Stiftungen, Anstalten und Behörden beitreten, die sich zur Zahlung eines regelmäßigen Jahresbeitrages verpflichten. Als unterster Richtwert ist bei natürlichen Personen die Hälfte des Jahresmitgliedsbeitrags für ordentliche Mitglieder anzusetzen, woraus sich der zur Zeit gültige Mindestbeitrag von 33,00 /Jahr ableitet. Zu Ehrenmitgliedern werden vom Vorstand Personen ernannt, die sich in außerordentlicher Weise um das Blinden- und Sehbehindertenwesen im Lande verdient gemacht haben. In der Berichtsperiode wurde diese besondere Ehre Frau Gudrun Baseler ( ), Frau Renate Kokartis ( ) und Herrn Wilhelm Bielfeldt ( ) zuteil. Zusammen mit Herrn Hans Wind (Kiel), Herrn Heinz Jurkat (Uetersen), Herrn Gerhard Brandenburg (Brunsbüttel), Herrn Walter Rubink (Neumünster), Herrn Hans-Günther Hansen (Flensburg), Herrn Harald Preuß (Ahrensburg) und Herrn Heinrich Bruhn (Schleswig) hat unser Verein zum Abschluss der Berichtsperiode zehn Ehrenmitglieder. Seite 15 von 127

16 Das Ergebnis unserer haupt- und ehrenamtlichen Bemühungen wird in wirtschaftlicher Hinsicht am Ende eines jeden Jahres durch externe Prüfer kontrolliert. Seit dem Jahr 2002 nimmt diese Aufgabe das Steuerberatungsbüro Dr. Steinmetz & Fiedler, Henstedt-Ulzburg, wahr, das sich insbesondere durch seine langjährige Tätigkeit im sozialen Bereich für diese Aufgabe empfohlen hatte. Jeweils abschließend konnten uns die Steuerberater bescheinigen, dass alle Konten ordnungsgemäß geführt wurden und sich bei der Prüfung der Jahresabschlüsse keinerlei Unstimmigkeiten ergeben hatten. Demzufolge wurde in beiden Jahren ein uneingeschränktes Testat erteilt. In diesem Zusammenhang erscheint es uns anzeigt, darauf hinzuweisen, dass der BSVSH schon aus dem eigenen Selbstverständnis jederzeit darum bemüht war und ist, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden bzw. alle ihm durch Zuwendungen jeglicher Art zufließenden Mittel so effektiv wie irgend möglich an der jeweils richtigen Stelle einzusetzen, um unsere Hilfe bestmöglich zu entfalten. Genauso werden wir auch in Zukunft handeln und die uns übertragene Verantwortung für eine sorgfältige Mittelverwendung mit der notwendigen Umsicht ausüben. Seite 16 von 127

17 Aus den vorgenannten Gründen sind gerade auch alle Zuwendungen, die nach dem Willen Einzelner auch über den Tod hinaus hoch wirksam eingesetzt sein sollen, entweder bei uns oder der ebenfalls als gemeinnützig anerkannten Stiftung Sehnot stets richtig untergebracht und angelegt. Das zuständige Finanzamt in Lübeck bestätigte uns zuletzt mit Bescheid vom die uneingeschränkte Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Allerdings gab es wegen der Weiterentwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht von dort im Jahre 2006 verschiedene Hinweise auf Satzungsänderungserfordernisse, die von der Generalversammlung im Jahr 2007 zu behandeln sein werden. Seite 17 von 127

18 2) Die Bezirksgruppen und ihre Angebote Das Wesen unserer Organisation, der Gedanke einer ständigen gegenseitigen Hilfe, wird am sinnfälligsten und eindrucksvollsten durch das Wirken unserer im Lande bestehenden Bezirksgruppen dokumentiert. Dieses hat auch in der Gestaltung der Satzung seinen Niederschlag gefunden, denn als maßgebliche Organisationsform für die Mitglieder wird ihre Einbindung in örtlich bzw. regional zu bildende Bezirksgruppen formuliert. Aufgabe der Bezirksgruppen ist es, in ihrem Zuständigkeitsbereich unseren Verein nach außen darzustellen und sämtliche Aufgaben zu erfüllen. Für die Bezirksgruppenleitungen bedeutet das vor allem, dass sie dafür sorgen, dass jedes einzelne Mitglied die nach seinen Lebensumständen gebotene und notwendige Betreuung erfährt, die Bereitschaft der Mitglieder fördern, untereinander Kontakte zu pflegen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln, Ansprechpartner auch für alle die Betroffenen zu sein, die unserer Organisation nicht angehören, regelmäßig Versammlungen und Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen haben, die Kontakte zu den auf ihrer Ebene verantwortlichen Vertretern der unterschiedlichen Verwaltungsbehörden, Ver- Seite 18 von 127

19 bände und anderen, für unsere Belange wichtigen Stellen aufbauen und pflegen, die was immer wieder übersehen wird die in beträchtlichem Maße anfallenden Verwaltungsaufgaben mit zu erledigen haben. An die Bezirksgruppenleiter und alle Bezirksgruppenvorstandsmitglieder sowie sonstigen ehrenamtlichen Helfer werden insoweit höchste Anforderungen gestellt, da die Durchführung all dieser Aufgaben hohe fachliche Kenntnisse enormes, starkes persönliches Engagement und ebenso viel menschliches Verständnis voraussetzt. Die auf Bezirksgruppenebene ausschließlich ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen unserer Selbsthilfeorganisation werden bei der Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben durch die hauptamtlichen Mitarbeiter aus der Landesgeschäftsstelle unterstützt. Jedoch hat sich im Laufe der Jahre gezeigt, dass die Mitglieder der Bezirksgruppenvorstände oder andere Helferinnen und Helfer am besten mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind und so können sie im Einzelfall auch am schnellsten entscheiden, welches der geeignetste Weg zur Lösung von anstehenden Problemen ist. Für dieses Engagement ist der Einsatz vieler Stunden an Freizeit oftmals neben dem Berufsleben nötig. Deshalb soll an dieser Stelle allen an der Arbeit beteiligten Vereinsmitgliedern und den sehenden Helfern unser herzlichster Dank ausgesprochen werden. Seite 19 von 127

20 Während zu Beginn der Berichtsperiode nur 17 Bezirksgruppen existierten, konnten wir durch die Neugründung der Bezirksgruppe Plön am , welche sich aufgrund von entsprechendem Mitgliederinteresse und umfassender Unterstützung seitens Herrn Schulz aus der Bezirksgruppe Eutin heraus entwickelte und von dort nach wie vor in jeder Hinsicht Unterstützung erhält, am schließlich 18 regionale Untergliederungen im Lande registrieren. Eine Übersicht aller zur Zeit existierenden Bezirksgruppen und deren Leitung nach neuestem Stand ist in der Anlage zu finden. Aufgrund von Neuwahlen oder auch aus anderen Gründen stellten sich im Berichtszeitraum personelle Änderungen in der Leitung folgender Bezirksgruppen ein: Dithmarschen (2006), Eckernförde (2006), Kiel (2006), Kreis Pinneberg (2006), Schleswig (2006), Stormarn (2006). In der Bezirksgruppe Norderstedt übernahm Anfang 2006 Herr Mundt zunächst kommissarisch die Bezirksgruppenleitung von Frau Schümann, die diese Position seit der Gründung im Jahre 2001 inne hatte, nun jedoch erkrankungsbedingt abgeben musste. Und in der neu gegründeten Bezirksgruppe Plön wurden im Oktober 2005 Herr Arndt und Frau Wien als erster Bezirksgruppenvorstand gewählt. Die Entwicklung zeigte aber auch, dass es immer schwieriger wird, in allen Bezirksgruppen vollständige, d. h. auch mit Beisit- Seite 20 von 127

21 zern versehene Vorstände zu wählen. Dieses ist einerseits auf die oben dargestellte Mitgliederaltersstruktur zurück zu führen, andererseits aber auch der Tatsache geschuldet, dass die Anforderungen an jeden Einzelnen auch in den übrigen Lebensbereichen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen haben, so dass das für ein Ehrenamt verfügbare Zeitkontingent in der Gruppe der jüngeren, noch berufstätigen Personen nur vergleichsweise stark begrenzt noch verfügbar geblieben ist. Auf diese Entwicklungen sind in den kommenden Jahre Antworten zu finden. Schließlich unterstützen die Bezirksgruppen nach Kräften alle Bestrebungen des Landesvereins, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, wenn es gilt, ein gesetztes Ziel gemeinsam zu erreichen. Als herausragende Beispiele hierfür können die gemeinsamen Bestrebungen zur Gründung der Stiftung Sehnot und zur Absicherung des Heimneubauvorhabens in Lübeck benannt werden. Nachstehende, für den Berichtszeitraum zusammengestellte Übersicht mag zumindest ansatzweise verdeutlichen, in welch hohem Maße unsere Bezirksgruppen in allen Landesteilen ihren Beitrag zu einem gelungenen Vereinsleben und zur Verwirklichung unserer satzungsgemäß gestellten Ziele leisten: Seite 21 von 127

22 Bezirksgruppenversammlungen und -veranstaltungen Dithmarschen Versammlungen: , Sonstige Veranstaltungen: , Vorweihnachtsfeier , Vorweihnachtsfeier Eckernförde Versammlungen: , , , Sonstige Veranstaltungen: , Sommerausflug , Vorweihnachtsfeier , Vorweihnachtsfeier Eutin Versammlungen: , , , Sonstige Veranstaltungen: , Sommerfest mit der Bezirksgruppe Plön , Vorweihnachtsfeier , Sommerfest mit den BG s Plön und Oldenburg , Vorweihnachtsfeier Seite 22 von 127

23 Flensburg Versammlungen: , , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Treffen der Klön-Gruppe, jeden 2. Samstag im Monat - Kegel-Gruppe, alle 4 Wochen montags - Handarbeits-Gruppe (Frauentreff), jeden 4. Dienstag im Monat - Wander-Gruppe, jeden 1. Samstag im Monat Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Treffen der Klön-Gruppe, jeden 2. Samstag im Monat - Kegel-Gruppe, alle 4 Wochen montags - Frauentreff, alle 4 Wochen dienstags - Wander-Gruppe, jeden 1. Samstag im Monat Sonstige Veranstaltungen: , Café Lichtlos , Blinde fahren Auto/ Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Dansk Blindesamfund, Kreis Sønderylland , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier , Café Lichtlos , , , , , Vorlesungen in der Phänomenta , Sommerfest Seite 23 von 127

24 , Besuch der Museumswerft Flensburg , gemeinsames Herbstfest mit den Bezirksgruppen Husum, Schleswig, Dithmarschen und Steinburg , Cocktailbar im Dunkeln , Vorweihnachtsfeier Husum Versammlungen: , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Klönnachmittage, jeden letzten Donnerstag im Monat Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Klönnachmittage jeden letzten Donnerstag im Monat Sonstige Veranstaltungen: , Herbstfest , Vorweihnachtsfeier , Sommerfest , Herbstfest , Theateraufführung im Kieler Schauspielhaus , Vorweihnachtsfeier Hzgt. Lauenburg Versammlungen: , , , Seite 24 von 127

25 Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Klön-Treff, jeden 1. Dienstag des Monats in Geesthacht - Klön-Treff, jeden 4. Mittwoch im Monat in Schwarzenbek - Klön-Treff, jeden 1. Dienstag im Monat in Ratzeburg Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Klön-Treff, jeden 1. Dienstag des Monats in Geesthacht - Klön-Treff, jeden 4. Mittwoch im Monat in Schwarzenbek - Klön-Treff, jeden 1. Dienstag (ab März jeden 1. Donnerstag) im Monat in Ratzeburg Sonstige Veranstaltungen: , Sommerausflug , Vorweihnachtsfeier , Vorweihnachtsfeier Kiel Versammlungen: , , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Beratungssprechstunden, jeden 1. und 3. Montag im Monat - Senioren-Nachmittag, jeden 1. Donnerstag im Monat - Treffen der Kartenspieler: Seite 25 von 127

26 Skat, jeden Mittwoch Doppelkopf, jeden Donnerstag, außer dem ersten Donnerstag im Monat Bridge, jeden Dienstag (ab April 2004), ab September 2005 jeden Freitag, außer dem letzten Freitag im Monat - Yoga, jeden Dienstag im Monat - Rückenschule, jeden Donnerstag im Monat - Frauenfrühstück, jeden letzten Freitag im Monat - Tandemgruppe, nach Absprache Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Beratungssprechstunden, jeden 1. und 3. Montag im Monat - Senioren-Nachmittag, jeden 1. Donnerstag im Monat - Treffen der Kartenspieler: Skat, jeden Mittwoch Doppelkopf, jeden Donnerstag, außer dem ersten Donnerstag im Monat Bridge, jeden Freitag, außer dem letzten Freitag im Monat - Yoga, jeden Dienstag im Monat - Rückenschule, jeden Donnerstag im Monat - Frauenfrühstück, jeden letzten Freitag im Monat - Tandemgruppe, nach Absprache Sonstige Veranstaltungen: , Treffen der Junggebliebenen , Treffen der Junggebliebenen , Hilfsmittelausstellung Seite 26 von 127

27 , Musicalbesuch Der blinde Batimäus , Infostand zur Kieler Woche , Treffen der Junggebliebenen , Sommerausflug , Demonstration in Erfurt , Vorweihnachtsfeier , Faschingsfeier , Führung im Freilichtmuseum Molfsee , Stammtisch , Tierpark Gettorf , Infostand zur Kieler Woche , Jubiläum des Duft- und Tastgartens , Präsentation zur Entente Floratle , Stammtisch , Fahrt zum 25. Tandemjubiläum nach Wittmolt , Sommerausflug , Stadtführung , Infostand anlässlich Veranstaltung Tag der deutschen Einheit , Veranstaltung der Jugendgruppe , Theateraufführung Hamlet , Freilichtmuseum Molfsee , Vorweihnachtsfeier der Junggebliebenen , Adventsfrühstück , Vorweihnachtsfeier Seite 27 von 127

28 Kreis Pinneberg Versammlungen: , , , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Klönnachmittage in Pinneberg, jeden 1. Montag im Monat - Klönnachmittage in Uetersen, jeden 3. Donnerstag im Monat - Klönnachmittage in Wedel, jeden 4. Mittwoch im Monat Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Beratungssprechstunde, jeden 1. Mittwoch im Monat - Klönnachmittage in Pinneberg, jeden 1. Montag im Monat - Klönnachmittage in Uetersen, jeden 3. Donnerstag im Monat - Klönnachmittage in Wedel, jeden 4. Mittwoch im Monat Sonstige Veranstaltungen: , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier , Vortrag Makuladegeneration Gefahr für unser Augenlicht, gehalten von Frau Wedel-Schwetje im Rahmen des Gesundheitsmontags in Elmshorn , Sommerfahrt , Sommerurlaub in Wernigerode/ Harz , Präsentation von Hilfsmitteln für Haushalt und Freizeit in Tornesch , Vorweihnachtsfeier Seite 28 von 127

29 Lübeck Versammlungen: , , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Frühstücksrunde, jeden 2. Donnerstag im Monat - Skatrunde, einmal monatlich sonntags - Stammtisch, einmal monatlich montags - Führhundhalterstammtisch (ab Dezember 2005), jeden ersten Samstag im Monat Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Frühstücksrunde, jeden 2. Donnerstag im Monat - Skatrunde - Stammtisch, einmal monatlich montags - Führhundhalterstammtisch Sonstige Veranstaltungen: , Führung durch die Gerberei Naujoks , Besuch im Buddenbrookhaus , Besichtigung Hilfswerk blinder Handwerker und Haus am Tremser Teich , Sommerausflug , Wanderung , Herbsttreffen Seite 29 von 127

30 , Wanderung , Besuch eines Holzschnitzers , Vortrag Makuladegeneration was kann ich für mich und meine Augen tun , Vorweihnachtsfeier , Führung im Beichthaus , Grünkohlessen , Nachmittag mit Frau Roswitha Kaske , Marionettentheater , Wanderung durch die Schlutuper Tannen , Führung über den Ringstedten-Hof , Wanderung am Elbe-Lübeck-Kanal , Besuch der Hörbücherei in Hamburg , 1. Sommerausflug , Wanderung , Wanderung , 2. Sommerausflug , Dampferfahrt über den Ratzeburger See , Führung durch die Geschichtswerkstatt Herrenwyk , Besichtigung des Hilfswerk blinder Handwerker , Ausflug zur Hilfsmittelausstellung nach Hamburg , Vorweihnachtsfeier Neumünster Versammlungen: , , , , , , Seite 30 von 127

31 Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Treffen der Kegelgruppe, alle 4 Wochen , , , , , Klönen im Parkcenter-Café, Neumünster Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Treffen der Kegelgruppe, alle 4 Wochen , , , , , Klönen im Parkcenter-Café, Neumünster Sonstige Veranstaltungen: , Sommerausflug Vorweihnachtsfeier , Sommerausflug , Ausflug zur Wilstedter Mühle , Vorweihnachtsfeier Norderstedt Versammlungen: , , , , , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Vorlesestunde, jeden ersten Donnerstag im Monat Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Vorlesestunde, jeden ersten Donnerstag im Monat Seite 31 von 127

32 - Gedächtnistraining, einmal wöchentlich Sonstige Veranstaltungen: , Vorweihnachtsfeier , Spargelessen , Vereinstreffen , Sommerausflug , Kinder-Integrationsfest , Vereinstreffen , Vereinstreffen , Vorweihnachtsfeier Oldenburg Versammlungen: , , Sonstige Veranstaltungen: , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier , Sommerfest , gemeinsames Abendessen mit der MS-Gruppe in Schusterkroog , Vorweihnachtsfeier Plön Gründungsversammlung: Versammlungen: Seite 32 von 127

33 Sonstige Veranstaltungen: , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier Rendsburg Versammlungen: , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Handarbeitsgruppe, jeden 2. Montag im Monat - Seniorentreff, jeden 1. Freitag im Monat - Spielgruppe, jeden 3. Montag im Monat - Töpfergruppe, jeden 1. Dienstag im Monat - Wandergruppe, einmal monatlich gegen Ende eines jeden Monats Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Seniorentreff, jeden 1. Freitag im Monat - Handarbeitsgruppe, jeden 2. Montag im Monat - Spielgruppe, jeden 3. Montag im Monat - Töpfergruppe, jeden 1. Dienstag im Monat - Wandergruppe, einmal monatlich gegen Ende eines jeden Monats Sonstige Veranstaltungen: , Ausflug nach Ellerhoop Seite 33 von 127

34 , gemeinsamer Ausflug mit der Bezirksgruppe Schleswig in die Rhön , Sommerfest , Glühweinfahrt nach Oldenbüttel , Vorweihnachtsfeier , Weihnachtswanderung , Seniorentreff mit Hilfsmittelberatung , Spargelessen , gemeinsame Fahrt mit der Bezirksgruppe Schleswig , Fahrt nach Glückstadt , Glühweinfahrt , Weihnachtswanderung , Vorweihnachtsfeier Schleswig Versammlungen: , , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Klönschnack in Kappeln, jeden 2. Mittwoch im Monat - Wandergruppe, einmal gegen Ende jeden Monats an einem Freitag - Klönschnack in Schleswig, jeden 2. Donnerstag im Monat - Kegeln, jeden Dienstag Regelmäßige Veranstaltungen 2006: Seite 34 von 127

35 - Klönschnack in Kappeln, jeden 2. Mittwoch im Monat - Wandergruppe, einmal gegen Ende jeden Monats an einem Freitag - Klönschnack in Schleswig, jeden 2. Donnerstag im Monat - Kegeln, jeden Dienstag Sonstige Veranstaltungen: , Teilnahme an der Bundeskegelmeisterschaft in Augsburg , Tagesausflug zum Tierpark Gettorf , gem. Ausflug mit der Bezirksgruppe Rendsburg , Vorweihnachtsfeier , Vorführung Reha-Technik , Sommerreise , Besuch der Schleswiger Polizei , Besuch de Schleswiger Kripo , Abschlusstreffen des Wanderjahres , Vorweihnachtsfeier Steinburg Versammlungen: , , Sonstige Veranstaltungen: , musikalischer Frühschoppen , Sommerausflug , Herbstfest Seite 35 von 127

36 , Abschlusskonzert des Musikzuges Wewelsfleth , Vorweihnachtsfeier , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier Stormarn Versammlungen: , , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: Lese- und Gesprächskreise: - alle 4 Wochen mittwochs in Ahrensburg - alle 4 Wochen mittwochs in Reinbek-Schönningstedt - alle 4 Wochen freitags in Bargteheide - Stammtisch in Bad Oldesloe; alle 4 Wochen freitags Regelmäßige Veranstaltungen 2006: Lese- und Gesprächskreise: - alle 4 Wochen mittwochs in Ahrensburg - alle 4 Wochen freitags in Bargteheide - alle 4 Wochen mittwochs in Reinbek-Schönningstedt - Stammtisch in Bad Oldesloe; alle 4 Wochen freitags Kegelgruppen: - alle 4 Wochen freitags, Gruppe 1 Seite 36 von 127

37 - alle 4 Wochen freitags, Gruppe 2 Sonstige Veranstaltungen: , Sommerfest , Vorweihnachtsfeier , Vorweihnachtsfeier Südtondern Versammlungen: , Regelmäßige Veranstaltungen 2005: - Kaffeetrinken, jeden 3. Montag im Monat Regelmäßige Veranstaltungen 2006: - Kaffeetrinken, jeden 3. Montag im Monat Sonstige Veranstaltungen: , Sommerfahrt , Vorweihnachtsfeier , Vorweihnachtsfeier Seite 37 von 127

38 Als weitere wichtige Ereignisse und Daten auf Bezirksgruppenebene lassen sich folgende Notizen aus den letzten beiden Jahren festhalten: Die Wandergruppe der Bezirksgruppe Schleswig feiert im Jahr 2005 ihr zehnjähriges Bestehen Das in der Flensburger Phänomenta jährlich veranstaltete Cafe Lichtlos erfreute in 2006 zum 10. Mal die Besucher Die Tandemgruppe der Bezirksgruppe Kiel schaut im Jahr 2006 auf ihr 25jähriges Bestehen zurück Ebenfalls im Jahr 2006 konnte der Kieler Duft- und Tastgarten sein 25jähriges Bestehen feiern, allerdings verbunden mit einem Umzug von der Innenstadt nach Kollund Die verantwortlich von der Bezirksgruppe Lübeck herausgegebene Reliefbuchreihe über die Baudenkmäler der Stadt wurde mit dem Erscheinen des 3. und schließlich 4. Bandes im Jahr 2006 abgeschlossen. Aufgrund einer spendenfinanzierten Herstellung ist der Erwerb dieser Bücher gegen eine Schutzgebühr von nur 10 und des Plans von 5 in der Lübecker Tourist-Information möglich. Der Vorstand der Bezirksgruppe Kreis Pinneberg unterstützte die Maßnahme zur Herstellung eines blinden- und sehbehindertengerechten Duft- und Tastgartens im Aboretum Ellerhoop. Verschiedene Bezirksgruppen geben regelmäßig entweder eigene Hörkassetten heraus oder erhalten diese zugestellt. Seite 38 von 127

39 3. Unsere Fach- und Sondergruppen Die Satzung sieht vor, dass ordentliche Mitglieder mit gleichem Beruf zu Fachgruppen sowie ordentliche Mitglieder mit sonstigen gleichen Interessen zu Sondergruppen zusammen gefasst werden können, sofern ein Bedürfnis dafür vorliegt und mindestens zehn der in Betracht kommenden Mitglieder dieses beim Vorstand beantragen. Im Berichtszeitraum war keine Fachgruppe vorhanden. Die in der sog. Bürofachgruppe früher organisierten Mitglieder wurden aufgrund des Anforderungs- und Nachfragewandels in der vorangegangenen Berichtsperiode und bis zum Herbst 2005 von Herrn Regis als IT-Vorstandsbeauftragten weiter betreut; im Jahr 2006 übernahm diese Aufgabe Frau Marianne Kröger, Kiel. Die Mitglieder der ehemaligen Fachgruppe für Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister wurden ebenfalls zunächst weiter durch einen Vorstandsbeauftragten, und zwar durch Herrn Böhning, mit allen erforderlichen Informationen versorgt. Dieses Amt legte er jedoch im Jahr 2006 nieder, so dass die Angehörigen dieser Berufsgruppen aufgrund des Zusammenwirkens mit der entsprechenden Fachgruppenleitung im mecklenburg-vorpommerschen Landesvereins nunmehr von dort ihre Informationen erhalten. Seite 39 von 127

40 Als einzige Sondergruppe existiert derzeit die der Führhundhalter. Sie wird nach wie vor von Frau Kokartis geleitet, und zwar nicht nur auf Landes-, sondern sogar auf Bundesebene. Auf Landesebene wurde sie im Jahr 2005 erneut als Leiterin bestätigt; Herr Böhning ist ihr Stellvertreter. Diese Sondergruppe führt in der Regel jährlich mindestens eine Versammlung und ein Seminarwochenende durch. Diese Wochenendseminare fanden zum einen in der Zeit vom 13. bis in Dersau, zum anderen vom 01. bis in Rendsburg statt. Sozusagen schon Tradition im Verein haben die von der Frauenvertreterin vorbereiteten und alljährlich einmal einberufenen mehrtägigen Frauentreffen auf Landesebene, die jeweils im November stattfinden. Im Jahr 2005 wurde diese Zusammenkunft in der Zeit vom 16. bis in Dersau abgehalten. Demgegenüber musste das für 2006 geplante Frauentreffen wegen zu geringer Beteiligung erstmals schon im Vorfeld abgesagt werden. Seite 40 von 127

41 4. Aus der Arbeit der Vorstandsbeauftragten Im Berichtszeitraum waren folgende Veränderungen in diesem Kreis zu verzeichnen: - Im Amt des/der Sehbehindertenbeauftragten waren in den beiden Berichtsjahren aus unterschiedlichen Gründen mehrere Veränderungen zu verzeichnen: Frau Gerlinde Wedel-Schwetje aus Westerrönfeld, erhielt zunächst Unterstützung von Herrn Thorsten Döscher, Bad Oldesloe, und im weiteren von Frau Regine Planer-Regis, Berkenthin. Beide legten ihr Amt jedoch zum Ende des Jahres 2005 nieder. Eine Neubesetzung fand bislang nicht statt. - Der Posten des Vorstandsbeauftragten für soziale Angelegenheiten wurde im Berichtszeitraum wiederum mit Herrn Wilfried Hartmann, Heide, besetzt, der aber auch dieses Amt Ende 2006 wieder niederlegte. - In der Jugendarbeit gelang es bekanntlich bereits Anfang 2004 zunächst Herrn Nils Luithardt, Kiel, und ab 2005 zusätzlich Frau Manja Weiß, Damp, für die Aufgabe als Jugendwarte zu gewinnen. Sie erhielten in der Berichtsperiode Unterstützung von Frau Svenja Langholdt, Tönning. Sie besuchten die vom Nachbarn in Mrecklenburg- Vorpommern organisierten Jugendtreffen und stellten landesweit im Jahr 2006 die neuen Angebote The first contact ( und , Kiel) sowie eine Zusammenkunft für musikalische Talente (28.10., ebenfalls Kiel) auf die Beine. Seite 41 von 127

42 - Im Bereich Umwelt und Verkehr gab es gleich mehrere Veränderungen zu notieren: Zunächst waren Frau Hilde- Roswitha Weinhold und Herr Klaus Heide, Flensburg, als Team tätig. Als erstere ihr Amt aufgab trat nach einer kurzen Zeit der Vakanz Herr Volker König in diesem Bereich in die Aufgabenwahrnehmung ein. Allerdings gab er seine Aufgabe bereits im Herbst 2006 wieder auf, so dass Herr Heide zum Ende des Berichtszeitraums landesweit allein im Bereich Umwelt und Verkehr als Vorstandsbeauftragter tätig war. Frau Weinhold führte noch während ihrer Amtszeit eine allgemeine Unterrichtung der Bezirksgruppenleitungen über wissenswerte Neuerungen in diesem Bereich durch; diese Veranstaltung fand am in der vereinseigenen Begegnungsstätte in Kiel statt. - Neu berufen wurden die beiden Vorstandsbeauftragten für den Bereich RBA (Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags), Frau Giuseppina Dolle, Pinneberg, und Frau Ursula Weber, Wattenbek. Ein von ihnen für den Herbst 2005 vorbereitetes Punktschriftkursangebot fand bedauerlicherweise nicht ausreichend Zuspruch. - Ebenfalls neu angetreten ist Herr Dr. Jürgen Trinkus, Kleinflintbek, im Aufgabenbereich Tourismus. Er wurde bei der Zusammenkunft dieser Beauftragtengruppe auf Bundesebene Ende 2006 sogleich zu deren stellvertretenden Sprecher gewählt. - Für den Tandemsport fühlt sich nun auch auf Landesebene Frau Bettina Wagner, Kiel, verantwortlich, welche seither Seite 42 von 127

43 die landesweiten Tandemtouren vorbereitet und durchgeführt. In allen anderen, durch Vorstandsbeauftragte besetzten besonderen Aufgabenbereichen konnte die Arbeit im Berichtszeitraum in personeller wie auch in sachlicher Hinsicht kontinuierlich fortgesetzt werden. Als weniger befriedigend müssen wir dagegen zur Kenntnis nehmen, dass einige wichtige ehrenamtliche Positionen nach wie vor unbesetzt sind. Soweit es ein Fortbildungsangebot von Seiten des DBSV oder anderen fachlich kompetenten Organisationen für den Kreis der aktiven Vorstandsbeauftragten gab, wurden sie auf Vereinskosten dorthin entsandt. Ihre Seminarberichte wurden entweder allgemein über die Vereinsmitteilungen oder aber an den jeweiligen Interessentenkreis per Rundschreiben publiziert. Einen kleinen Einblick in die Vielfalt der in den einzelnen Bereichen durchgeführten bzw. von Vereinsmitgliedern auf Landesoder Bundesebene besuchten Veranstaltungen mag man aus nachfolgender Veranstaltungsübersicht gewinnen: Tandemfahren : Landesweites Tandemtreffen, Insel Sylt : Landesweites Tandemtreffen im Bereich Ratzeburg/Herzogtum Lauenburg Seite 43 von 127

44 Kegeln : Bundespokalkegelmeisterschaften, Augsburg Die Landespokalkegelmeisterschaften 2005, die ursprünglich am in Neumünster stattfinden sollten, wurden aus wichtigem Grund sie hätten ansonsten mit der vom DBSV bundesweit organisierten Demonstration zum Erhalt des thüringischen Landesblindengeldgesetzes in Erfurt kollidiert verlegt auf Anfang Januar 2006 nach Lübeck : Bundespokalkegelmeisterschaften, Saarbrücken : Landespokalkegelmeisterschaft, Neumünster Skat : Norddeutsche Skatpokalmeisterschaft : Bundesweite Skatpokalmeisterschaft, Berlin : Norddeutsche Skatpokalmeisterschaft, Dersau : Bundesweite Skatpokalmeisterschaft, Dersau Diabetiker : Bundesweites Beauftragtentreffen, Mündersbach : Insuliner Treffen, Rahrbach : Bundesweites Beauftragtentreffen, Mündersbach : Insuliner Treffen, Rahrbach Seite 44 von 127

45 Hilfsmittelberater : Bundesweites Treffen, Saulgrub : Bundesweites Treffen, Saulgrub Führhundhalter : Arbeitskreis der Führhundhalter, Petersburg bei Fulda : Arbeitskreis der Führhundhalter, Bad Meinberg RBA-Beauftragte : Arbeitstagung der Sehbehindertenbeauftragten, Timmendorfer Strand : Gedankenaustausch, Kiel : DBSV-Fortbildungsseminar, Timmendorfer Strand Eine Bündelung der Aktivitäten von Vorstandsbeauftragten, Bezirksgruppenleitungen und Landesgeschäftsstelle ist alljährlich zu den zentralen Aktionstagen (Sehbehindertentag) sowie zum (Tag des weißen Stocks) bzw. der um diesen Tag herum laufenden Woche des Sehens zu verzeichnen, um in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit das landesweit bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Um zu verdeutlichen, wie zeitintensiv einerseits das ehrenamtliche Engagement ist und welch hohes Maß an Erfolg sich andererseits daraus ableiten lässt, finden Sie nachstehend exemplarisch den Tätigkeitsbericht des ehemaligen Medienreferenten, Seite 45 von 127

46 Herrn Dr. Jürgen Trinkus, für die beiden Berichtsjahre wiedergegeben, zumal der von ihm wahrgenommene Bereich als typische Querschnittsaufgabe zu verstehen ist. Tätigkeitsbericht des Medien-Beauftragten für die Jahre 2005/06 Der erste Höhepunkt i. J war die Einweihung des Tastmals am auf den Kieler Hauptbahnhof. Die Kieler Rotarier feierten das 100-jährige Bestehen ihrer Organisation durch die Einweihung dieser symbolträchtigen und nützlichen Großplastik von Jörg Plickat. Im Rahmen der festlichen Einweihung sprach DBSV-Präsident Jürgen Lubnau. Neben der Oberbürgermeisterin von Kiel Angelika Volquartz nahm auch unsere Landesvorsitzende Annegret Walter sowohl an der Einweihung als auch am Benefizkonzert in der Kieler Oper teil, wo Ole von Beust den Festvortrag hielt. Das Kieler Tastmal, an dessen sachgerechter Umsetzung die BG Kiel mitwirkte, kann noch viel stärker genutzt werden als Bildträger für die Öffentlichkeitsarbeit des BSVSH. Es handelt sich um eine einmalige Integration von Kunst und Information, von Brailleschrift und Relief für Blinde, Sehbehinderte und Sehende war in Schleswig-Holstein ein Wahljahr. Dabei ging es auch um das Landesblindengeld. Zahlreiche Vereinsmitglieder nutzten Wahlveranstaltungen, um Politiker gezielt anzusprechen und zu verbindlichen Aussagen zu bewegen. Sowohl Heide Seite 46 von 127

47 Simonis als auch Peter Harry Carstensen konnten so zu für uns günstigen Aussagen bewegt werden, auch wenn keineswegs sicher war, wie bindend diese dann sein würden. Auch der Einsatz der Wahlschablonen zu den Landtagswahlen am war ein Höhepunkt unserer Öffentlichkeitsarbeit. Die Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD stellten alle Positionen des Landeshaushalts auf den Prüfstand und hatten auch das Landesblindengeld zum Gegenstand. Der BSVSH sah sich veranlasst, die medialen Berichterstatter mit folgender Erklärung zu sensibilisieren: Mit Sorge verfolgen die rund Blinden in Schleswig- Holstein, wie in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU nach dem "Kassensturz" das wohl unvermeidliche "Sparpaket" geschnürt wird. Alle Staatsausgaben sollen auf dem Prüfstand stehen, aber in der Öffentlichkeit werden nur sehr wenige Posten genannt, vor allem immer wieder das Landesblindengeld. Die Betroffenen fragen, ob sich die Koalitionäre an das erinnern werden, was die Wahlkämpfer vor wenigen Wochen noch gesagt haben? Wer das Blindengeld zur Disposition stellt, schafft damit nicht den blindheitsbedingten Mehraufwand aus der Welt. Dieser bleibt bestehen und würde sich gegebenenfalls auf anderen Wegen auf den Haushalt von Land und Kommunen auswirken, wissen alle Kenner der Materie. Annegret Walter, die Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein spricht es deutlich aus: "Wir Seite 47 von 127

48 befürchten, dass viele ältere Blinde, die sich mit Hilfe des Landesblindengeldes ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Zuhause und im Kreise ihrer Familie sichern können, sehr bald in Pflegeheime wechseln müssen. Ohne Deckung des blindheitsbedingten Mehraufwandes mindern sich drastisch die Chancen auf Teilhabe. Es geht letztlich um die in Jahrzehnten aufgebauten Strukturen von Hilfe und Selbsthilfe für Blinde. Wir hoffen sehr, dass die politischen Kassenprüfer all das bei ihren laufenden Verhandlungen in Betracht ziehen werden." 2005 war der gesamte Landesverein in der Öffentlichkeitsarbeit gefordert und aktiv. Einige Termine, an denen der Medienbeauftragte selbst nicht primär beteiligt war dennoch von anderer Seite Pressearbeit geleistet wurde, seien zur Abrundung dieses Bildes noch genannt: : Übergabe des Blindenleitsystems im Tierpark Gettorf, : deutsch-dänisches Autofahren im Padborg Park (Dänemark), : 19. Landestandemtreffen auf Sylt, : Generalversammlung in Kiel, : SandWorld auf dem Priwall in Travemünde mit Audiodeskription und SCRABBLIXX, Einblick Ausblick die große Messe für Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter in Zusammen- Seite 48 von 127

49 arbeit mit Elternverein und Staatlicher Schule Schleswig in den Holstenhallen Neumünster. Ein großer und dankbarer Kraftakt war die Woche des Sehens, deren Aktivitäten auf mehrere Standorte verteilt waren. Im Einzelnen fanden statt: :00 2. Husumer Hörfilmtag im Kino-Center Husum. Organisiert von der Hörfilmbeauftragten des BSVSH in Zusammenarbeit mit dem Hörfilm e.v. und unter der Schirmherrschaft der Bürgervorsteherin von Husum; :00 Makuladegeneration - Gefahr fürs Augenlicht: Bewältigung, Hilfsmöglichkeiten, Perspektiven offenes Gespräch mit der Visiopädin Gerlinde Wedel-Schwetje im Neuen Rathaus Kiel. In Kooperation der Bezirksgruppe Kiel des BSVSH mit der Optiker-Innung (vertreten durch Herrn Cammas vom Arbeitskreis vergrößernde Sehhilfen) und der Landeshauptstadt Kiel, Leitstelle für Menschen mit Behinderungen.; :00 Pinneberger Infotag rund ums Sehen in Kooperation der Bezirksgruppe Pinneberg des Seite 49 von 127

50 BSVSH mit dem Optiker Fielmann in und vor dessen Filiale :00 Wenn die Netzhaut altert: Info- Veranstaltung zur Makuladegeneration Gemeinschaftsveranstaltung von BSVSH mit den Regionalgliederungen von Pro Retina Deutschland und DVBS unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters von Bargteheide im Kleinen Theater Bargteheide. Referent: Prof. Dr. Johann Roider (Direktor der Universitätsaugenklinik Kiel), Moderation: Kerstin Graupner (NDR Norderstedt); :00 Vernissage zur Fotoausstellung Wortblicke von Bianca Radziwanowska im Kleinen Theater Bargteheide in einer Gemeinschaftsveranstaltung von BSVSH, DVBS und Pro Retina Deutschland (Bezirk Schleswig- Holstein) unter Mitwirkung von Bianca Radziwanowska (Fotografin), Bengt Pflughaupt (Christoffel Blindenmission), Berliner Invalidenorchester sowie Hörfilm e.v. und Norddeutscher Rundfunk (Fernsehbeitrag über Henry Wanyoike mit Audiodeskription); :30 Nachklang Konzert des Wolfgang- Schlüter-Quartetts im Kleinen Theater Seite 50 von 127

51 Bargteheide. Der vor 2 Jahren erblindete Vibraphonist Wolfgang Schlüter hat für diesen Abend eine hochkarätige Jazz-Formation zusammengeführt, um allen Mut zu machen, die durch ihre Erblindung in eine scheinbar ausweglose Situation geraten. Alle genannten Veranstaltungen wurden vom Medienreferenten des BSVSH koordiniert und als Gesamtkonzept den Medien vermittelt. Wichtiger als das durchaus breite Medienecho war die Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern auf Landes- und Kommunalebene. Zu nennen sind hier der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die Sparkassenstiftung SH und die Repräsentanten von Husum, Bargteheide und Kiel. Für eine Gesamtauswertung s. Anhang dieses Berichts! Der Medienreferent stand im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Journalisten vermittelnd zur Seite. Auf diese Weise kam ein Beitrag von Thomas Röbke über Marion Koch, eine erblindete Reiterin aus Hoisdorf im Magazin Menschen 1/2006 der Aktion Mensch zustande. Sehbehindertentag Es war vorgesehen, in Verbindung mit einem Einsatz des Mediabusses der Müritz-Akademie Waren in Rendsburg den neuen Internet-Auftritt des BSVSH in einem sog. Relaunch der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Bus öffnete von 9:00-17:00 Uhr seine Türen für die interessierte Öffentlichkeit auf dem Theatervorplatz. Diese hatte die Möglichkeit blind und sprachgeführt im Internet zu navigieren. In Ko- Seite 51 von 127

52 operation mit der FH Kiel war deren Mitarbeiterin Astrid Griep mit an Bord und zeigte in verschiedenen Simulationen eine sehbehindertengerechte Einstellung von Bildschirmen. Frau Gerlinde Wedel-Schwetje stand bereit, um Fragen nach augenfreundlicher Gestaltung der Bildschirmarbeit zu beantworten. Obwohl die Medien angesprochen worden sind, muss rückblickend doch eingeräumt werden, dass eine engere Zusammenarbeit mit der BG Rendsburg in der Vorbereitung der Aktion einen noch größeren Effekt gebracht hätte. Dennoch ist die gute Zusammenarbeit mit dem BG-Vorstand unter Leitung von Günter Green ausdrücklich dankend hervorzuheben. Auch unsere Landesvorsitzende Annegret Walter, Geschäftsstellenmitarbeiter Andreas Wendt und Enteraktiv-Geschäftsführer Arne Ohlsen trugen durch ihre Präsenz zum Gelingen der Veranstaltung bei. Auch Herr Lennart Brand, der im Rahmen seiner studentischen Ausbildung an der FH die Entwicklung der BSVSH- Internet-Seiten übernommen hatte, war zur Mitwirkung eingeladen. Tag der deutschen Einheit: Stand auf dem Bürgerfest zur zentralen Feier der BRD in Kiel am 2. und Die Vorbereitungen hierzu begannen im April Ein Konzept hierfür wurde von Dr. Jürgen Trinkus entwickelt und unter professioneller Leitung von Dr. Rosemarie Trinkus mit ca. 20 Beteiligten systematisch umgesetzt. Zu dem Karussell der Sinne, das unter Einbeziehung der BG Kiel, des Hörfilm-Beschreiberteams Nord, der FH Kiel, dreier Mobilitätstrainerinnen und der Müritz- Seite 52 von 127

53 Akademie Waren an der Hörn aufgebaut und betreut wurde, stellt ein neu und einzigartiges Auftreten einer Blinden- und Sehbehindertenorganisation in der Öffentlichkeit dar (s. Beitrag in Die Gegenwart 01/2006 und Bilanzbericht im Anhang dieses Berichtes!). Die letzte Aktivität des Berichterstatters als Medienreferent war die Koordination der Woche des Sehens Hier die Termine der Aktivitäten des Landesvereins im Überblick: :00 Vortrag und Aussprache zur diabetischen Retinopathie. Referentin: Christina Benk (Ärztin). Als Ansprechpartnerin für Diabetiker mit Augenproblemen im BSVSH nimmt Frau Petra Drodofsky an der Veranstaltung teil. Ort: Gemeinschaftspraxis in der Wilhelminenstraße 43 in Kiel Geplante Dauer: 1 Stunde :00 Cocktailbar im Dunkeln Ort: Raum des Lichtes in der Phänomenta, Flensburg. Schluss der Veranstaltung: 23:00 Uhr :00 Sehbehindert! Blind! Was nun? - Rehabilitationsangebote in SH: Heute und Morgen. Erfahrungsaustausch mit Betreuungsfachleuten. Seite 53 von 127

54 Ort: BSVSH-Beratungsstelle in der Melanchthonstraße 31, Kiel Teilnehmerkreis: per Einladung. 13:30 Stadtführung für Blinde durch die Kieler Innenstadt Treffpunkt: Vor dem Hotel Consul Walkerdamm 11, Kiel Voraussichtliche Dauer: 2 Stunden 16:30 Großes Theater für alle! Ort: Schauspielhaus, Holtenauer Straße 103 (Ecke Knooper Weg), Kiel. Ende der Veranstaltungen nicht vor 23:00 Uhr ab 16:30 Info-Stand des Hörfilm e.v. mit der Möglichkeit zur Teilnahme an einem Film-Hör- Quiz; ab 17:00 Spezialführungen für Blinde und Sehbehinderte zum Kennenlernen von Bühnenraum und Ausstattung der Inszenierung; 19:30 Hamlet mit Audiodeskription :30 Kanalschleusenführung in Holtenau Treffpunkt: Schleuseninsel. Dauer: ca. 2 Stunden :00 Öffentliche Vorstellung eines neuen Übersichtsplans für Blinde im Stadtverkehr Lübeck. Seite 54 von 127

55 Ort: ZOB Lübeck, Überweg in Richtung Hauptbahnhof Das Kieler Wochenende war als kulturtouristisches Angebot angelegt. Für auswärtige Besucher wurde um das Theatererlebnis herum ein Angebot aus Stadt-, Bühnen- und Schleusenführung gebaut. Das wurde auch gut angenommen und hat Maßstäbe gesetzt. Die Theaterveranstaltungen 2004 und 2006 waren gute Gelegenheiten, hochrangige Repräsentanten aus Politik, Kultur und Gesellschaft einzuladen. Für Staatssekretär Körner war das Schauspielhaus der angemessene Rahmen dem BSVSH das guideport-system zu übergeben. Der Medienbeauftragte verfasste für den Landesverein eine ganze Reihe von Presseinformationen und pflegte im Rahmen der Möglichkeiten seiner Berufstätigkeit Kontakte zu Medienvertretern. Er kümmerte sich um organisatorische Abläufe und auch die Finanzierung einer Reihe von Aktivitäten. Der Umfang der erforderlichen Kommunikation wird teilweise sichtbar aus der Zahl der Mails, die als empfangene archiviert wurden. Dies sind allein - zur Woche des Sehens 2005 =509 und - zum Bürgerfest =231 Für die Teilnahme an den Arbeitstreffen der Öffentlichkeitsarbeiter der DBSV-Landesverbände waren mehrere Urlaubstage zu nehmen. Seite 55 von 127

56 Daraus hat er die Konsequenz gezogen, nach Vollendung der Arbeit zur Woche des Sehens 2006 diese Funktion niederzulegen. Sie ist im Rahmen eines Ehrenamts neben einer vollen Berufstätigkeit mit fester Arbeitszeitregelung ohnehin nicht zu leisten. Der BSVSH ist gut beraten, wenn er eine nach innen und außen präsente von Betroffenen geleistete professionelle Vereinskommunikation zu einer zentralen Säule seiner weiteren Entwicklung macht. Die Adressen sämtlicher Fach- und Sondergruppenleiter sowie der Vorstandsbeauftragen finden Sie übrigens zu Ihrer besseren Orientierung zusammengefasst im Anhang. Seite 56 von 127

57 5) Die Aufgaben der Vereinsgeschäftsstelle Zur Erledigung aller zentral anfallenden Verwaltungsarbeiten, zur Vorbereitung der Gremiensitzungen, für die Herstellung des finanziell-organisatorischen Rahmens der für die Mitglieder landesweit ausgeschriebenen Veranstaltungen und natürlich als zentralen Sammel- und Verteilpunkt aller Informationen unterhält der BSVSH in Lübeck seinen Anlaufpunkt, die Geschäftsstelle. Diese war im Berichtszeitraum mit bis zu acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichzeitig besetzt, wobei es im Sachbearbeiterbereich aus unterschiedlichen Gründen mehrere Wechsel zu verzeichnen gab. Im einzelnen waren bzw. sind für uns tätig: Geschäftsführung: Vereinssekretariat: Buchhaltung: Häuserverwaltung: O&M-Training; Reha-Berater: Blindenfonds: Assistenz Blindenfonds/BLIXX: Auszubildender: Wolfgang Gallinat Anja Schliewe, Manuela Grabbert Gudrun Baseler, Kolja Bringmann Michael Meier Andreas Wendt Annegret Walter Christian Wilken Timo Zander Mit Bezug auf die Mitarbeiterschaft ist aus den zwei zurückliegenden Jahren über folgende besonders herausragende Ereignisse zu berichten: Im Januar 2005 blickte Frau Baseler auf ei- Seite 57 von 127

58 ne ununterbrochene 50jährige Tätigkeit im Blinden- und Sehbehindertenwesen in unserem Lande zurück. In Anerkennung ihrer in dieser Zeit erworbenen besonderen Verdienste wurde sie auf der Generalversammlung 2005 mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft im BSVSH geehrt. Im Juni 2006 absolvierte nach knapp dreijähriger Ausbildungszeit Herr Timo Zander seine Abschlussprüfung erfolgreich; leider war es uns aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ihn zu übernehmen. Und schließlich verließ uns die langjährige Vereinssekretärin Anja Schliewe im September 2006 aus persönlich höchst erfreulichen Gründen Mutterschutz und Erziehungsurlaub - für rund 1 1/4 Jahre. Zum einen werden in der Vereinsgeschäftsstelle alle Mitgliederdaten zentral geführt, zum anderen übernimmt die Geschäftsstelle für die Bezirksgruppen(-leitungen) verschiedene Dienstleistungen. So wird z. B. zunehmend von dem Angebot Gebrauch gemacht, die zentrale Buchhaltung auch für die lokal bzw. regional anfallenden Vorgänge unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Entsprechend einem vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung 2006 gefassten Beschluss sollen ab dem Jahr 2007 alle Mitgliedsbeiträge zentral eingezogen werden. Mit Blick auf die sächliche Ausstattung der Lübecker Geschäftsstelle sind primär die Neubeschaffung einer technisch modernen, leistungsfähigen Telefonanlage sowie eines neuen Servers für das EDV-Netzwerk als im wesentlichen aus Vereinsmittel finanzierte Veränderungen zu benennen. Mit Spendenmitteln und Seite 58 von 127

59 einer namhaften Zuwendung aus dem Blindenfonds konnte beschaffungstechnisch kurz vor Jahresschluss 2006 auch bei uns der technische Einstieg in das DAISY-Zeitalter realisiert werden. Weiterhin ist unser Landesverein auch über die bundesweite Service-Telefonnummer 01805/ zu erreichen. Diese bundesweit einheitliche Rufnummer richtet sich in erster Linie jedoch an jene Personen, die die jeweils nächstliegende Beratungsstelle der Blinden- und Sehbehindertenselbstverbände in Deutschland noch nicht kennen und auf diese Art und Weise mit ihrem Anliegen in jedem Fall dorthin geführt werden. Für diese vom DBSV betriebene Rufnummer ist von uns zur laufenden Unterhaltung nach wie vor jährlich ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen. Neben der Landesgeschäftsstelle des Vereins in Lübeck befindet sich im vereinseigenen Haus Melanchthonstraße 31 in Kiel, in dem auch die überwiegend von der Bezirksgruppe Kiel genutzte Begegnungsstätte untergebracht ist, ein weiteres vom Landesverein ausgestattetes und fallweise genutztes Büro. Zwecks sinnvoller Auslastung wird es zugleich von Seiten der Bezirksgruppe Kiel für Beratungen und Verwaltungszwecke genutzt. Die Begegnungsstätte steht ebenso für verschiedene landesweite Veranstaltungen und/oder Gesprächstermine zur Verfügung. Seite 59 von 127

60 Trotz modernster Technik und Kommunikationswege erreicht uns der größte Teil der von Mitgliederseite eingehenden Anfragen nach wie vor entweder per Telefon oder aber auf dem Postweg; dieses ist in engem Zusammenhang mit der Alterstruktur unserer Mitglieder zu sehen. In gleicher Weise besteht auch von unserer Seite eine gleich bleibend hohe Intensität im Außenverkehr mit Mitgliedern, thematisch interessierten Personen oder Dritten vorwiegend Spendern -, so dass sich die Aufwendungen für Telefon und Porti auf unverändertem Niveau befinden. Die Vereinsmitteilungen, zugleich Vereinsorgan und allgemeines Informationsmedium des Vereins, erscheinen fünfmal jährlich, und zwar zum , , 30.6., und eines jeden Jahres; Redaktionsschluss ist in aller Regel ein Monat vor Erscheinungsdatum. Der Bezug entweder in der Druckfassung, auf Kassette, auf Diskette, in Punktschrift, als digitales Dokument oder neuerdings auch als CD im Daisy-Format - ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. An Herstellungs- und Versandaufwendungen fielen für die Vereinsmitteilungen im Jahr 2005 insgesamt und im Jahr an. Für den Inhalt zeichnet formell die Vereinsvorsitzende verantwortlich, die Zusammenstellung jeder Ausgabe wird jedoch von einem Redaktionsausschuss übernommen. Für die Gestaltung der Schwarz- und der Punktschriftversion der VM sowie den Versand der digitalen Ausgaben zeichnet Frau Planer-Regis ver- Seite 60 von 127

61 antwortlich, während uns Frau Stark, Strande, nach wie vor als allseits anerkannte und beliebte Auflesekraft bei der Herstellung der Audioausgabe unterstützt. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an zusätzlichen regionalen Informations- und Unterhaltungsangeboten, die entweder in den Bezirksgruppen selbst (z. B. Bezirksgruppe Dithmarschen oder Bezirksgruppe Rendsburg) oder aber von Dritten, wie z. B. bei der Niederdeutschen Bühne Neumünster, dem Christlichen Blindendienst Lübeck oder beim DRK-Ortsverein Bad Segeberg bzw. Plön entwickelt wurden und dort fortgeführt werden. Soweit hier die Hilfe des Landesvereins beim Vervielfältigen und Versenden der Kassetten benötigt wird, übernimmt die Landesgeschäftsstelle diese Aufgabe. Nicht vergessen werden zu erwähnen darf in diesem Zusammenhang das ebenfalls kostenfreie Angebot des Ohrring, Flensburg, dessen Kassettenausgabe nach wie vor auch unter unseren Mitgliedern äußerst beliebt ist Ferner können die Mitglieder auf die Angebote der Norddeutschen Blindenhörbücherei hier brachte unser Verein auch in der Berichtsperiode alljährlich wieder seinen Beitrag in Höhe von uro ein und der Centralbibliothek in Hamburg diese Punktschriftbibliothek beging am feierlich sein 100jähriges Bestehen zurückgreifen. Seite 61 von 127

62 Die in der Geschäftsstelle vorhandene kleine Hilfsmittelausstellung es werden hier vornehmlich Blindenschriftmaterialien, mit Sprachausgabe versehene Geräte des täglichen Bedarfs, blinden- bzw. sehbehindertengerecht adaptierte Spiele und weiße Stöcke sowie andere Verkehrsschutzzeichen in unterschiedlichen Ausführungen vorgehalten wurde kontinuierlich weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden als Serviceleistung die gängigsten Hilfsmittel des täglichen Bedarfs laufend vorgehalten und direkt verkauft oder aber so auch bei der telefonischen Anfrage aus den übrigen Landesteilen - von der Vereinsgeschäftsstelle besorgt und gegen Rechnung versandt. Allerdings brachten die mit dem Gesundheitsstrukturreformgesetz in Kraft getretenen neuen Abgaberegelungen neue Erschwernisse für blinde und sehbehinderte Menschen, die sich ein ärztlich verordnetes Hilfsmittel besorgen wollten, auch bei der Abwicklung über unsere Geschäftsstelle mit sich. Von den MitarbeiterInnen der Landesgeschäftsstelle werden nicht nur die Organsitzungen vorbereitet, sondern auch die überregionalen Veranstaltungen. So wurde von Lübeck aus ebenso Regie über die gemeinsam mit dem Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Schleswig- Holstein e. V. im September 2005 in den Holstenhallen Neumünster durchgeführte Hilfsmittelausstellung Einblick- Ausblick geführt wie auch die Organisation der vielfältigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen übernommen. Seite 62 von 127

63 Zwischen dem Landesvorstand und der Geschäftsstelle auf der einen sowie den Bezirksgruppen und ihren Mitgliedern auf der anderen Seite bestehen ebenfalls viele Verknüpfungen. Die Vorstandsmitglieder sowie der Vereinsgeschäftsführer haben auch in den beiden zurückliegenden Jahren wieder an zahlreichen Versammlungen und Veranstaltungen eine Einzelaufzählung würde den Rahmen sprengen - der Bezirksgruppen teilgenommen und auf diese Weise den persönlichen Kontakt dorthin gehalten. Daneben erhalten die Mitglieder und andere Ratsuchende jederzeit entweder persönlich, telefonisch oder aber schriftlich auch zentral Auskunft erteilt, sofern in individuellen Angelegenheiten das Fachwissen der Vorstandsmitglieder bzw. beauftragten oder der hauptamtlichen Kräfte gefordert ist. Die Bezirksgruppenleitungen selbst werden durch ständige Informationsweitergabe auf dem Laufenden gehalten. Darunter sind auch die abgehaltenen Fortbildungen bzw. stattgefundenen Informationsweitergaben zu Fortentwicklungen im Gemeinnützigkeits- und/oder Sozialrecht einzubeziehen. Seite 63 von 127

64 6) Soziale Maßnahmen Abgesehen von den zahlreichen Einzelberatungen und vielfältigen Betreuungsangeboten auf Bezirksgruppenebene hält auch der Landesverein für die Mitglieder noch besondere Angebote parat. Mit Blick auf den Freizeit- und Erholungsbereich steht allen ordentlichen Mitgliedern die Möglichkeit offen, sich für einen Erholungsaufenthalt in einer blinden- und sehbehindertengerecht ausgestatteten Einrichtung (z. B. in einem AURA-Hotel) oder für ein Urlaubsziel nach eigener Wahl zu entscheiden und dafür einen Vereinszuschuss ( Erholungsbeihilfe ) zu beantragen. In ersterem Fall werden sofern die von der Generalversammlung dazu aufgestellten Vergabekriterien erfüllt werden bis zu 300,00 Euro gewährt; bei freier Wahl des Urlaubsziels kann unter ansonsten gleichen Voraussetzungen ein Zuschuss bis zur Höhe von 150,00 Euro gewährt werden. Im Jahr 2005 wurden Erholungsbeihilfen in einer Gesamthöhe von bewilligt, im Jahr 2006 wurden an Antragsteller, die die Vergabevoraussetzungen erfüllten, ausgeschüttet. Aber auch in den Fällen, in denen Mitglieder unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten und auf die finanzielle Unterstützung des Vereins durch eine Beihilfe oder ein Darlehen angewiesen sind, konnte in der Vergangenheit wiederholt wirksam geholfen werden. Im Rahmen der satzungsgemäß vorgegebe- Seite 64 von 127

65 nen Möglichkeiten wird dann versucht, dem Mitglied so weit wie irgend möglich die notwendige materielle Hilfe zuteil werden zu lassen. Der vom Verein angestellte Reha-Lehrer, Herr Wendt, konnte wiederum eine Vielzahl von Vereinsmitgliedern im Gebrauch des weißen Langstocks (Orientierungs- und Mobilitätstraining) unterweisen und darüber hinaus die ehrenamtlichen Mitarbeiter auch noch in vielen anderen Belangen unserer sozialen Arbeit unterstützen konnte. Der Verein setzte auch in der Berichtsperiode seine Sportförderung fort und unterstützte die Teilnehmer bzw. Veranstalter sowohl der regionalen wie auch nationalen Meisterschaften im Kegel- oder Skatsport. Ebenso erhielt der eigenständige Verein SK Königsweg, Kiel, in dem sich schachbegeisterte Blinde zusammen gefunden haben, im Jahr 2005 erneut eine Förderung aus Vereinsmitteln zugesagt. Um die in unseren Angelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter in den Kreise, Städte, Kommunen und sonstigen Dienststellen stets über die neuesten Entwicklungen im Blinden- und Sehbehindertenwesen zu unterrichten, versenden wir unsere Vereinsmitteilungen regelmäßig auch dorthin. Für die laufende Unterrichtung weiterer, unserer Arbeit nahestehender Institutionen und Personen übernehmen wir nach wie vor sog. Patenschaftsabonnements der vom DBSV herausgegebenen Zeit- Seite 65 von 127

66 schrift Die Gegenwart. Im Jahr 2005 beliefen sich unsere Aufwendungen hierfür auf und im Jahr 2006 auf Seite 66 von 127

67 7) Das Blinden- und Sehbehindertenheim Haus am Tremser Teich in Lübeck Die seit mehreren Jahren betriebenen Planungen für einen zukunftsgerechten Neubau unseres Blinden- und Sehbehindertenheimes in Lübeck bekamen hinsichtlich ihrer Umsetzung in den Jahren 2005/2006 konkretere Züge: Zum Ende des 1. Quartals 2006 war es nach langwierigen Verhandlungen mit unterschiedlichsten Stellen auf Landes- und Bundesebene endlich gelungen, alle finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Neubaumaßnahme zu schaffen. Einerseits war die Gesamtfinanzierung der Maßnahme mit weit über 4 Mio. Euro durch die Evangelische Darlehensgenossenschaft gesichert, andererseits waren alle Umfinanzierungserfordernisse geklärt. Und auch die Hansestadt Lübeck zeigte uns zu diesem Zeitpunkt erneut ihr besonderes Wohlwollen, indem sie uns die für den Neubau benötigten Grundstücke zu besonders günstigen Konditionen überließ. Da die Neubauplanung vorsieht, dass mit Ausnahme des Ende der 90er Jahre des vorangegangenen Jahrhunderts fertig gestellten Neubaus mit 32 Plätzen alle übrigen Altbestandsbaukörper untergehen und Pflegeplätze und Gemeinschaftseinrichtungen neu zu erstellen sind, belaufen sich die ermittelten Baukosten für 42 neue Plätze auf über 3,6 Mio. Euro. Seite 67 von 127

68 Weil es aber nicht nur ein in baulicher Hinsicht, sondern auch konzeptionell modernes Haus werden soll z. B. wird völlig neu und unserer Kenntnis nach erstmalig in unserem Lande ein besonderer Pflegebereich für blinde und sehbehinderte Personen, die außerdem ein dementielles Krankheitsbild haben, geschaffen -, hat dieses Vorhaben bereits mehrere Förderzusagen erfahren: Das Deutsche Hilfswerk (DHW) sagte ebenso seine Förderung mit einem namhaften Betrag zu wie die Lübecker Possehl-Stiftung; aber auch die Lübecker Dräger-Stiftung gab spontan ihre Zusage, sich an der Aufbringung der Baukosten mit einem größeren Zuschuss zu beteiligen. Da dennoch stets weitere Mittel fehlen, um z. B. eine über das Grundmaß hinausreichende Ausstattung des Hauses zu realisieren, wurde im Jahr 2006 die sog. Bausteinaktion ins Leben gerufen, deren Schirmherrschaft der Lübecker Bürgermeister, Herr Saxe, spontan übernahm. Nachdem im Spätsommer letzten Jahres die Baugenehmigung bereits vorlag und auch die Ausschreibungsergebnisse auf dem Tisch lagen, ergab sich eine neue, unerwartete, die Baufreigabe verzögernde Komplikation aus der Tatsache heraus, dass das Haus von mehreren Bewohnergruppen nebeneinander genutzt wird. Die nach uns nun mitgeteilter Auffassung die bisherige Übereinkunft, dass für alle im Hause untergebrachten Personen ein vom Ergebnis her quasi gleichartiges Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Investitionskosten künftig nicht mehr Anwendung finden sollte, ergaben sich neue Bedenken mit Bezug Seite 68 von 127

69 auf die künftige Marktsituation des Hauses. Da zum Jahreswechsel 2006/07 zudem ein Zuständigkeitswechsel in dieser Angelegenheit zu verzeichnen war, konnte dieses Problem nicht mehr innerhalb der Berichtsperiode zufriedenstellend aufgelöst werden. Seite 69 von 127

70 8) Wohnungswirtschaft Beim vereinseigenen Wohnungsbestand war im Berichtszeitraum der Abgang von zwei Immobilien zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um die Mehrfamilienwohnhäuser in Quickborn und Uetersen, die aufgrund entsprechender Beschlussfassung des Verwaltungsrates veräußert wurden, um die für die Finanzierung des Heimneuvorhabens und der damit in Zusammenhang stehenden Investitionen erforderlichen Eigenmittel bereitzustellen. Die räumliche Verteilung dieser an nunmehr noch sechs Standorten im Landesgebiet Schleswig-Holstein vorgehaltenen Wohnungen lässt sich durch nachstehende Übersicht verdeutlichen: Vereinswohnungen per Ort Wohneinheiten insgesamt Eckernförde 8 Flensburg 10 Kiel 9 Lübeck 38 Timmendorfer Strand 3 Uetersen 1 Gesamt 69 Seite 70 von 127

71 Diese Mietwohnungen stehen bei Bedarf in erster Linie blinden und/oder sehbehinderten Mietinteressenten zur Verfügung. Sofern sich aus diesem Kreis allerdings keine Nachfrage einstellt, werden bei der Vermietung auch außenstehende Dritte berücksichtigt. Seite 71 von 127

72 9) Landesblindengeld und Blindenfonds Wie froh waren wir doch, als Mitte April 2005 zu lesen bzw. zu hören war, dass CDU und SPD in ihrem verabschiedeten Koalitionsvertrag kundtaten, sich zum Fortbestand eines einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes zu bekennen. Schon einen Tag nach der Wahl des neuen schleswigholsteinischen Ministerpräsidenten, Herrn Peter Harry Carstensen, trafen wir am frühen Abend des 28. April auf eine entsprechende Einladung hin zu einem ersten Gespräch mit den sozialpolitischen Sprechern der CDU- und der SPD- Landtagsfraktionen, Herrn Geerdts und Herrn Baasch, im Kieler Landeshaus zusammen. Zugegen waren ferner der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Herr Dr. Hase, und Herr Dr. Vollert in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender des DVBS. In Vorbereitung auf dieses Gespräch fand übrigens vorab intern eine gemeinsame Gesprächrunde statt, an der alle Vorstandsmitglieder, die Mitglieder des Arbeitskreises Blindengeld und Herr Dr. Vollert beteiligt waren. Natürlich drehte sich in diesem Gespräch vornehmlich schon vieles um die zum Ende des Jahres 2005 auslaufenden Regelungen in unserem Landesblindengeldgesetz. Über die in diesem Gespräch erhaltenen Hinweise und erzielten Ergebnisse konnte der Verwaltungsrat, der zu seiner turnusgemäßen Sit- Seite 72 von 127

73 zung am 30. April und 01. Mai 2005 in Dersau zusammen trat, insoweit kurzfristig unterrichtet und das weitere Vorgehen in dieser für uns so besonders wichtigen Frage miteinander abgestimmt werden. Schon kurz nach dieser Verwaltungsratsitzung erhielten wir die nächste Einladung von politischer Seite: Die in fachlicher Hinsicht für unsere Belange zuständige Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig- Holstein, Frau Dr. Gitta Trauernicht, hatte die Vereinsvorsitzende und den Geschäftsführer zu einem Gespräch am 11. Mai 2005 nach Kiel eingeladen. Die von ihr getroffenen grundsätzlichen Aussagen waren gleichlautend mit den Aussagen der Sozialpolitiker ("Ein Niedersachsen wird es in Schleswig-Holstein nicht geben") und stimmten uns insoweit zunächst einmal zuversichtlich, dass es eine sorgfältig abgewogene Weichenstellung in der künftigen Sozialpolitik geben würde, wobei allerdings immer wieder auch auf das Diktat der leeren Kassen aufmerksam gemacht wurde. Dieser zuletzt benannte allgemein bekannte Umstand veranlasste die Regierung nach einer Kabinettsklausur Ende Mai, öffentlich einen "harten, alle Bereiche treffenden Sparkurs" anzukündigen. Mit Bezug auf unsere Belange mündete diese Ankündigung in einer weiteren Gesprächseinladung ins Sozialministerium, und zwar diesmal ausgesprochen durch den neu berufenen Staatssekretär, Herrn Dr. Körner, für den 30. Mai. Seite 73 von 127

74 Wir wurden dort davon in Kenntnis gesetzt, dass angesichts der desolaten Haushaltslage das Landesblindengeld nicht über den hinaus in der bisherigen Höhe gewährt werden kann, sondern ein Einschnitt von in etwa 10 Prozent geplant ist. Auf dieser Grundlage wurden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und mit uns diskutiert. Nach einer sofort nach diesem Gespräch angestellten Rückkoppelung mit allen Bezirksgruppenleitungen und unserem Spitzenverband schien es uns am zweckmäßigsten, dem Sozialministerium ein erstes Signal dergestalt zu senden, dass wir der weiteren Diskussion des Lösungsansatzes, der bei einer ab 1. Januar 2006 erfolgenden Absenkung des vollen Landesblindengeldes auf 400 Euro pro Monat und bei einer gleichzeitigen Festschreibung dieses Zahlbetrages für vier Jahre - also wenigstens bis zum zusätzlich die Einrichtung eines mit rund Euro jährlich gespeisten sog. Blindenfonds vorsieht, näher treten würden, was so auch von der Generalversammlung bestätigt wurde. Zugleich beschloss die Generalversammlung aber vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine politisch verbindlich verlautbarte Lösung zu Form und Höhe des Fortbestands des Landesblindengeldes gegeben war, vorsorglich eine Resolution zu verabschieden, die Sie nachstehend in vollem Wortlaut wiedergegeben finden: Seite 74 von 127

75 Resolution Seit nun fast 35 Jahren gewährt das Land Schleswig-Holstein und zwar unabhängig davon, welche politischen Parteien die Regierungsverantwortung trugen in Erkenntnis der schweren Beeinträchtigung durch ihre Behinderung allen Blinden anders als in den bundesgesetzlichen Regelungen festgelegt zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen aus Landesmitteln ein Blindengeld als Einordnungshilfe in die Gesellschaft. Erst dank dieser Leistung wurde und wird es den Betroffenen ermöglicht, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten, persönliche Assistenz zu finanzieren, notwendige Hilfsmittel zu beschaffen, Berufstätigkeiten abzusichern, die Integration in die Gemeinschaft zu erreichen und vieles mehr. Andererseits konnten in weit höherem Maße staatliche Aufwendungen für den Aufenthalt in Heimen oder sonst notwendige soziale Maßnahmen sowie erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand erspart werden. Leider haben finanzielle Zwänge bereits mehrfach zu einer Kürzung des Landesblindengeldes geführt, und zwar in den Jahren 1983, 1994, 1997 und Dadurch ist den Betroffenen ein über die Beiträge der Allgemeinheit hinausgehendes Sonderopfer zwecks Haushaltskonsolidierung zugemutet worden. Seite 75 von 127

76 Weitere Einschränkungen dieser zukunftsorientierten Hilfe, wie jüngste Berichte über Maßnahmen zur Neuordnung der Landesfinanzen befürchten lassen, wären jedoch ein nicht zu verantwortender sozialer Rückschritt mit gravierenden Auswirkungen für jeden Einzelnen und könnten daher nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die Generalversammlung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V. als legitimierte Interessenvertretung aller Betroffenen appelliert deshalb eindringlich an die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags, das Landesblindengeld in der bisherigen Form zu erhalten und sämtliche Möglichkeiten dafür auszuschöpfen, dass erneute Verschlechterungen bei dieser Leistung vermieden werden. Jeder weitere Einschnitt träfe nur eine der sozial schwächsten und am stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft und wäre trotz aller finanziellen Sorgen eines an sozialstaatlichen Grundsätzen orientierten Landes nicht würdig. Kiel, den 04. Juni 2005 Nachdem die Sozialministerin in ihrem an die Delegierten und die übrigen Besucher der Generalversammlung gerichteten schriftlichen Grußwort selbst schon den Gedanken der Fondsbildung offen angesprochen hatte, nahmen wir in der nachfolgenden politischen Diskussion allerdings die kleine Komplikation wahr, dass dieser mit uns bereits diskutierte Ansatz offensicht- Seite 76 von 127

77 lich noch gar nicht mit den Abgeordneten der Regierungsparteien erörtert worden war. Auch nach der Generalversammlung gingen die politische Diskussion über die Kürzungsabsichten beim Landesblindengeld einerseits, die Verhandlungen mit uns andererseits noch bis in den Herbst 2005 hinein weiter. Erst im Dezember 2005 stand abschließend fest, dass die vorgesehene Kürzung auf 400 Euro je Monat ab kommen würde; zugleich wurde die Einführung eines Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Personen im öffentlichen Bereich beschlossen, der bis zum Ablauf des Jahres 2010 jährlich mit jeweils Euro gefüllt wird. Eine Verbesserung gegenüber der im Juni gegebenen Ausgangssituation konnte also noch dahingehend erzielt werden, dass die gefundene Lösung nunmehr insgesamt ein Jahr länger, also bis zum Ablauf des Jahres 2010 gelten soll. Die Verabschiedung der Blindenfonds-Richtlinien und die Besetzung der in diesem Zusammenhang neu geschaffenen Sachbearbeiterstelle nahmen Anfang des Jahres 2006 jedoch noch einmal mehrere Wochen in Anspruch, so dass die tatsächliche Tätigkeit durch die Vorsitzende, die die Antragser- und - bearbeitung übernahm, erst im Mai 2006 aufgenommen werden konnte. Nachstehend gibt sie einen umfassenden Bericht über die auf diesem Gebiet zu verzeichnen gewesenen Aktivitäten und das im ersten Fondsjahr Erreichte: Seite 77 von 127

78 Blindenfonds-Tätigkeitsbericht 2006 Seit dem besteht der Blindenfonds in Schleswig- Holstein. Der Blindenfonds ist von der Landesregierung zum Abbau von Barrieren im täglichen Leben blinder und sehbehinderter Mitbürger in Schleswig-Holstein eingerichtet worden. Durch die Fondsmittel, jährlich Euro, soll eine bessere Teilhabe blinder und sehbehinderter Personen am öffentlichen Leben geschaffen werden. Zu diesem Thema kann der in den Fondrichtlinien näher gekennzeichnete Antragstellerkreis um Zuwendungen nachsuchen. Diese Anträge, die beim Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. eingereicht werden müssen, werden diesseitig einerseits auf Einhaltung der in den Richtlinien festgehaltenen Vorgaben und andererseits daraufhin geprüft, ob durch die beantragten Veränderungen im öffentlichen Raum auch verbesserte Lebensbedingungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen geschaffen werden. Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen werden diese Anträge dem Sozialministerium (MSGF) mit einer Stellungnahme des BSVSH zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Nach dortiger Prüfung erfolgt vom MSGF die endgültige Beurteilung, die zur Bewilligung oder Ablehnung führt. Seite 78 von 127

79 Die Tätigkeit für den Blindenfonds begann für die Unterzeichnerin am 01. Mai Der Arbeitsplatz ist in der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e.v. in Lübeck, Memelstraße 4. Schon vor in Kraft treten der Richtlinie und der Arbeitsaufnahme wurden der Geschäftsführer des Vereines, Herr Gallinat, und die Unterzeichnete häufig ins MSGF nach Kiel gebeten, um hier die durch Frau Bürger angeregten Themen miteinander zu führen. In diesen ersten Gesprächen wurde ein Ideenpool für den Blindenfonds erarbeitet, weil aus sofort nachvollziehbaren Gründen anfangs noch keine externen Anträge vorlagen. Des weiteren wurde mit der Hausspitze des MSGF die inhaltliche Diskussion über die Mittelverwendung fortgesetzt. Frau Bürger setzte sich bei der Ideenfindung von Anträgen an den Blindenfonds intensiv ein. Sie bat um Gespräche und knüpfte Verbindungen. Gemeinsam besuchten wir auf ihre Anregung hin den Bahnhof in Lüneburg, um die Umbaumaßnahmen, die für behinderte Menschen zur besseren Orientierung getätigt worden waren kennen zu lernen, und wir besuchten außerdem die Einrichtung der Lebenshilfe, um auch hierüber einen Wissensstand zu erhalten. Aufgrund der Kontaktaufnahme seitens Frau Bürger wurde uns ein Gesprächstermin mit dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Herrn Saxe, eingeräumt. Wir sprachen über Orientierungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum im Allgemeinen und gleichzeitig über die im Umbau befindlichen Lübecker Bahnhöfe Seite 79 von 127

80 im Speziellen. Orientierungsmöglichkeiten vom Lübecker Hauptbahnhof bis hin zum ZOB wurden erörtert und eine Zusammenarbeit wurde zugesichert. Durch Kontaktherstellung von Herrn Clausen, MSGF, fuhren wir gemeinsam nach Ahrensburg, um die dort im Schloss angebotenen Führungen auf Barrierefreiheit für unseren Personenkreis zu prüfen. Es befindet sich in diesem Hause zwar schon ein Audiosystem, jedoch ist dieses von blinden Personen nicht nutzbar. Der Hausleitung war es aus zeitlichen Gründen bisher nicht möglich, einen Antrag an den Blindenfonds zu richten. Durch weitere, ebenfalls von Frau Bürger und Herrn Clausen durchgeführte Kontaktaufnahme ergab sich ein gemeinsamer Besuch im Kieler Schauspielhaus. Hier wurde mit dem Generalintendanten dieses Hauses ein Gespräch über gute Orientierungsmöglichkeiten im Gebäude und im Außenbereich geführt. Die Firma ILIS aus Hannover war vom MSGF hierzu eingeladen worden. Allerdings kam es zu keiner Entscheidung, in welcher Form Orientierungsmöglichkeiten blinden Besuchern angeboten werden sollen, so dass sich hieraus keine weiteren Aktivitäten mit Bezug auf den Fonds ergaben. Mittels weiterer Kontaktaufnahme seitens Frau Bürger zur Familie Gerisch, kam es in Neumünster zu einem gemeinsamen Besuchstermin im Skulpturenpark der Gerisch Stiftung. In einer großen Parkanlage stehen verschiedenste Skulpturen, die nach Auffassung der Termininitiatorin auch blinden Menschen zugängig gemacht werden sollten. Durch ein Audiosystem soll jede Seite 80 von 127

81 einzelne Skulptur dem erblindeten Besucher begreifbar gemacht werden. Hier fand bereits eine technische Beratung durch eine entsprechende Firma statt. Ein Antrag an den Blindenfonds soll nunmehr in 2007 von Herrn Gerisch gestellt werden. Weiterhin suchten wir zusammen mit Herrn Clausen, MSGF, das Nissenhaus in Husum auf. Dieses Museum befand sich zu diesem Zeitpunkt im Umbau. Wir führten vor Ort Gespräche über die sich zu diesem Zeitpunkt besonders gut anbietende Möglichkeit, Orientierungshilfen und eine Audioführung durch die Ausstellung für blinde und sehbehinderte Besucher im Hause zu schaffen. Die Leitung des Hauses zeigte zunächst großes Interesse, jedoch ist es bis jetzt trotz auch in diesem Fall wiederholt gestellter Nachfragen - zu keinem Antrag an den Blindenfonds gekommen. Bereits im Mai 2006 verhandelte die Unterzeichnerin mit Volkshochschulen in Schleswig-Holstein, um dort Angebote zum Erlernen der Blindenschrift anzusiedeln. Besonderer Anlass war, dass im Jahr 2006 das Jubiläum 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland begangen wurde. Die Volkshochschulen Kiel, Pinneberg und Neumünster zeigten Interesse daran und nahmen dieses Angebot in ihre Broschüre auf. DozentenInnen waren vorhanden, jedoch: Der vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein gestellte Antrag an den Blindenfonds wurde zu diesem Zeitpunkt vom MSGF abgelehnt. Seite 81 von 127

82 Die Sandworld in Travemünde auf dem Priwall sollte erneut im Sommer stattfinden und zwecks Sicherstellung des barrierefreien Besuchs für blinde und sehbehinderte Besucher stellte der BSVSH einen Antrag an den Blindenfonds. Eine Audioführung, die einen umfassenden Eindruck über alle Skulpturen vermittelt, war hier zu erstellen; Die technischen Systemkomponenten zur Vermittlung der Audiotexte waren dieses mal noch anzumieten. Ergänzend war eine blinden- und sehbehindertengerechte Beschilderung vorzunehmen die über das ebenfalls beantragte und bewilligte Textinformationssystem SCRABBLIXX hergestellt werden konnte. Die dazu gehörenden technischen Voraussetzungen mussten geschaffen werden. Am 20. Juli übergab Herr Dr. Körner, Staatssekretär, die Bewilligung im Rahmen einer vom BSVSH dazu eigens initiierten Pressekonferenz. Ein umfassender Antrag für die dauerhafte Bereitstellung eines Audioführungssystems wurde vom BSVSH an den Blindenfonds gestellt. Aufgrund der Beschaffungsdimension war eine öffentliche Ausschreibung erforderlich welche schon im Juni 2006 (Sandworld) in Angriff genommen, jedoch erst im September abgeschlossen werden konnte. Durch den Einsatz dieses Systems können u.a. Film- und Theaterbesuche und auch Sportveranstaltungen blinden- und sehbehinderten Menschen barrierefrei angeboten werden. Darüber hinaus lassen sich viele weitere Anwendungsbereiche, wie z.b. Stadtführungen, Landesgartenschau usw. andenken. Am 14. Oktober 2006 wurde Seite 82 von 127

83 dieses Audioführungssystem im Kieler Schauspielhaus dem BSVSH von Dr. Körner öffentlich übergeben und erstmalig eingesetzt: blinden- und sehbehinderten Personen wurde das Schauspiel Hamlet barrierefrei angeboten. Gespräche wurden mit der Fachhochschule, Kiel geführt und Ideen zur barrierefreien Gestaltung der Landesgartenschau in Schleswig konnten gemeinsam entwickelt werden. Der von der FH Kiel diesbezüglich gestellte Antrag wurde vom MSGF positiv beschieden. Eine von Studenten kreierte Plakatausstellung, die den sensiblen Bereich Sehbehinderung/Blindheit berührte, sollte im Land S.-H. als Wanderausstellung der Öffentlichkeit gezeigt werden. Hierdurch sollten Barrieren in den Köpfen der Mitmenschen abgebaut werden. Der zur Kostendeckung gestellte Antrag an den Blindenfonds wurde vom Sozialministerium letztlich jedoch abgelehnt. Der BSVSH stellte einen Antrag an den Blindenfonds, um entsprechend aufbereitete Informationen künftig über Audio-CD s blinden und sehbehinderten Menschen anbieten zu können, da die Kassettentechnik in naher Zukunft nicht mehr zu erhalten sein wird. Dieser Antrag wurde vom MSGF genehmigt. Das Wintervergnügen IceWorld wurde in der Zeit vom in Lübeck veranstaltet. Das Motto Ice Age II (Kinofilm) wurde den Besuchern in Eis-Skulpturen präsentiert damit Blinde- und Sehbehinderte teilhaben konnten, wurde Seite 83 von 127

84 eine detaillierte Audioführung erstellt. Das bereits vorhandene Audiosystem wurde hierfür eingesetzt, so dass die Beschreibung für jeden Einzelnen über Kopfhörer zu empfangen war. Zu jeder Figur aus Eis wurde eine Beschilderung vorgenommen, die aus dem vorhandenen Beschilderungssystem SCRABBLIXX erstellt wurde. Ein Sportereignis Handball konnte durch den Einsatz dem bereits vorhandenen guideport-system blinden- und sehbehinderten Besuchern durch eine Live-Audiodeskreption durch professionelle Sportreporter direkt vermittelt werden. Sponsoren waren: NDR zwei Sportreporter, Flensburg-Handewitt 10 Sitzplatzkarten Blinden- und Sehbehinderte Besucher und 10 Stehplatzkarten für Begleitpersonen. Schülertheater in Husum Diese Veranstaltung war für den Monat November vorgesehen. Aus gesundheitlichen Gründen der Pädagogin konnte das Theaterstück erst am aufgeführt werden. Die Besucher erhielten eine Schlafbrille, so dass sie das aufgeführte Theaterstück aus der Sicht blinder Menschen verfolgen mussten. Eine Live-Audiodiskription beschrieb das Bühnenbild, Gestik und Mimik der Schauspieler. Aufgrund des bereits benannten Jubiläums der Blindenbildung wurde nochmals einen Antrag gestellt, ein Pilotprojekt Blindenschrift in Kiel zu starten, so dass in einem kleineren Kreis, höchstens 6 Personen, späterblindete Menschen diese Schrift erlernen können. In dieser Form wurde er dann genehmigt. Seite 84 von 127

85 Von der Fachhochschule Kiel wurden zwei weitere Anträge an den Blindenfonds gestellt und positiv beschieden: Eine mobile Schulung im EDV-Bereich wird in einer Versuchsphase blinden und sehbehinderten Mitbürgern in Schleswig-Holstein im häuslichen Umfeld angeboten. Die Lernziele aller Kursteilnehmer werden berücksichtigt. Zum zweiten hat das Campus-Radio die Finanzierung der Produktion von ausgewählten Beiträgen, die sich mit dem Thema Blind/Sehbehindert auseinandersetzen, zugesprochen erhalten. In Flensburg und im MSGF wurden mit Vertretern der Stadt und der Phänomenta Gespräche über das geplante Großprojekt Dom der Sinne geführt. An den Vorbereitungsgesprächen haben wir intensiv mit unseren Ideen teilgenommen. Entscheidungen dazu stehen frühestens in 2007 an. Sowohl ein schriftlich gestellter Antrag zur Erstellung einer Informationsbroschüre als auch die mündlich vorgetragene Idee zur Einrichtung einer mobilen, landesweit agierenden Beratungsstelle fanden in 2006 seitens des MSGF leider keine Zustimmung. Meine Tätigkeit für die an den Blindenfonds gerichteten Anträge ist umfassend. Die eingegangenen Schriftstücke müssen nach den vorliegenden Richtlinien geprüft werden. Kostenvoranschläge müssen eingeholt und verglichen werden, Stellungnahmen müssen geschrieben werden, zur Verfügung stehende Gelder müssen überwacht werden, Gespräche mit der GMSH in Kiel müssen geführt werden, Öffentlichkeitsarbeit muss erfol- Seite 85 von 127

86 gen etc.. Bedauerlicherweise waren all diese Aspekte meiner Arbeit dadurch belastet, dass ein beim Landesamt für soziale Dienste, Integrationsamt, gestellter Antrag auf Bereitstellung einer individuell sachgerechten Arbeitsplatzausstattung nicht zeitnah entschieden wurde, so dass im Jahr 2006 für die Erledigung der Tätigkeiten auf den Einsatz privateigener Hilfsmittel zurück gegriffen werden musste. Im Jahr 2006 konnten durch den Blindenfonds erste deutliche Zeichen zum Barriereabbau in Schleswig-Holstein gesetzt werden. Diese Arbeit war interessant und sehr inhaltsreich. Die Entfernungen, die ich immer wieder zu bewältigen hatte, waren groß und die Tätigkeiten im Büro vielfältig, so dass ich mich bei allen Personen bedanken möchte, die mir durch ihre Begleitung die so wichtige Unterstützung dabei gegeben haben. Annegret Walter Seite 86 von 127

87 10) BLIXX Dienstleistungszentrum für Barrierefreiheit Am 01. Mai 2002 trat das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft; ein entsprechendes Gesetz auf Landesebene, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LGG), existiert seit dem Vor diesem Hintergrund und der im BGG wie LGG erhobenen Forderung nach Barrierefreiheit auf unterschiedlichsten Ebenen wurde von uns das Dienstleistungszentrum BLIXX im BSVSH ins Leben gerufen. BLIXX übernahm in der Vergangenheit - als hier beispielhaft zu benennende Aufträge - bei Wahlen die Herstellung und Verbreitung von Stimmzettelschablonen nebst Informationsmaterialien für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger so auch anlässlich der Landtagswahl , die Ausstattung von Veranstaltungen oder Einrichtungen mit barrierefreien Lösungen und die Übertragung in Normalschrift verfassten Texten in Blindenschrift. Die seit dem Jahr 2004 bestehende Kooperation mit der in Kiel ansäsigen Firma enteraktiv, die sich zur Aufgabe gestellt hat, für das Internet barrierefreie Lösungen zu schaffen bzw. schon vorhandene Lösungen daraufhin zu überprüfen, wurde im Berichtszeitraum durch den Ausbau der Beziehungen zu den Fir- Seite 87 von 127

88 men Sennheiser (Audiotechnik) und DanArt (Bodenleitsysteme und Lichttechnik) deutlich erweitert. Desgleichen ergaben sich zu der Firma P.E.R., Ahrensburg, ein Fachunternehmen für Flucht- und Rettungswegesysteme, engere Kontakte, wo das barrierefreie Text- und Informationssystem SCRABBLIXX weiter verfeinert wurde. SCRABBLIXX zeigt Buchstaben nun sowohl deutlich vergrößert und kontrastreich als auch gleichzeitig in Schwarz- und in Blindenschrift an. Diese Neuerung konnte im letzten Jahr in großem Rahmen erstmalig auf der SANDWORLD, Lübeck-Travemünde, als Beitrag zu einer gesamtheitlichen barrierefreien Lösung aus Sicht der blinden und sehbehinderten Besucher präsentiert werden. Ergänzt wurde diese barrierefreie Informationslösung durch eine spezielle guideport-führung mit dem Sennheiser-System. In gleicher Weise wurde wie aus dem Blindenfondsbericht bereits erkennbar wurde die letztjährige Iceworld in Lübeck ausgestattet. BLIXX steht aber nicht nur diesen Veranstaltern, sondern gerade auch Behörden, Firmen und allen anderen Institutionen für alle Fragen zur Erzielung barrierefreier Kommunikations- und anderer Umweltbedingungen offen; selbstverständlich kann das Dienstleistungszentrum aber auch von interessierten Einzelpersonen angesprochen werden, die beispielsweise Normalschrifttexte in eine blinden- und/oder sehbehindertengerechte Form bringen wollen bzw. müssen. Seite 88 von 127

89 11) Stiftung Sehnot Nach mehr als zweijähriger Vorarbeit hat die Stiftung Sehnot Blinden- und Sehbehindertenstiftung Schleswig-Holstein mit Sitz in Lübeck am von Seiten des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein ihre Anerkennung erfahren. Vom zuständigen Finanzamt wurde am die vorläufige Bescheinigung ausgestellt, wonach die Stiftung nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen sowie mildtätigen Zwecken im Sinne der entsprechenden Paragraphen der Abgabenordnung (AO) dient und insoweit berechtigt ist, für an sie zufließende Spenden ordnungsgemäß Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der erste Stiftungsvorstand wurde vom Vorstand des BSVSH bestellt und setzt sich aus folgenden Personen zusammen: - Annegret Walter, Vorsitzende - Klaus Heide, stellvertretender Vorsitzender - Wolfgang Gallinat, Geschäftsführer - Günther M. Faust, Rechtsanwalt und Notar - Dr. Ralf Güstel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Für die Schirmherrschaft konnte der bekannte Schauspieler Hartmut Schreier gewonnen werden, der vielen Fernsehzuschauern insbesondere durch seine langjährige Mitwirkung in der Vorabendserie SOKO 5113 bekannt ist. Seite 89 von 127

90 Einer neuen Stiftung werden für kurze Zeit einige besondere Möglichkeiten zum Ansammeln des Stiftungskapitals zugebilligt, die in steuerlicher Hinsicht gleichsam für Privatpersonen wie auch für Unternehmen interessant sind. Sofern Interesse daran besteht, mehr über diese noch im Jahr 2007 gegebenen besonderen Fördermöglichkeiten mit steuerlichen Vorteilen zu erfahren, kann man die Stiftungsvorstandsmitglieder über die BSVSH-Vereinsgeschäftsstelle jederzeit ansprechen. Die Stiftung Sehnot unterhält eine eigenständige Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft Bankleitzahl: Kontonummer: Im Anhang finden Sie die Stiftungssatzung in vollem Wortlaut. Seite 90 von 127

91 12) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Als Mitglied des DBSV nahm stets eine Vertretung an den DBSV-Verwaltungsratsitzungen sowie eine dreiköpfige Delegation am Verbandstag 2005 in Berlin teil. Der Geschäftsführer war außerdem zu der bundesweiten Geschäftsführerkonferenz Oktober 2006 in Hamburg entsandt worden. Aber auch darüber hinaus waren die Beziehungen zum DBSV in der Berichtsperiode vielfältiger Art. Neben den uns gewährten Hilfestellungen und Auskünften in verbandlichen Einzelfragen nahmen wir vor allem die dort gegebene Möglichkeit zur Rechtsberatung in besonderen Fällen in Anspruch. Im Lande selbst bestehen nach wie vor gute Beziehungen zu verschiedenen Abteilungen und Mitarbeitern im Sozialministerium. In diesem Zusammenhang möchten wir unseren besonderen Dank für die in den Berichtsjahren jährlich jeweils gewährte Landeszuwendung über Euro und für die für verschiedene Projekte/Einzelmaßnahmen zusätzlich gewährten Hilfen aussprechen. Aber als fast genauso gut möchten wir unsere Beziehungen zu den nachgeordneten Sozialbehörden, zu verschiedenen anderen Landesministerien, dem Landesamt für soziale Dienste mit seinen Nebenstellen, dem Landesarbeitsamt, dem Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und der Bür- Seite 91 von 127

92 gerbeauftragten für soziale Angelegenheiten und vielen anderen, deren Nennung den vorgegebenen Rahmen sprengen würde, bezeichnen. Ihnen allen sagen wir an dieser Stelle Dank für die gute, konstruktive Zusammenarbeit. In ähnlicher Weise gelang es über die Jahre hinweg auch den Bezirksgruppenleitungen, auf lokaler bzw. regionaler Ebene fruchtbare Kontakte zu den dort maßgeblichen politischen Entscheidungsträgern und zu den für unsere Arbeit ansonsten wichtigen Personen und Institutionen herzustellen oder weiter auszubauen. Aufgrund von einer Initiative der BG Flensburg entwickelte sich im Laufe der Jahre diese Kontaktpflege auch des Landesverbandes zur regionalen dänischen Schwesterorganisation Dansk Blindesamfund (DBS). - April 2005: Besuch des Hilfsmittelcenter des DBS in Aabenraa - August 2005: Vorstand des DBS besucht die Geschäftsstelle, HaTT, und HbH gemeinsamer Besuch der Sandworld Juni 2006: Besuch des Alten- und Pflegeheimes des DBS in Vejle und des Fuglsang Center des DBS in Federica Als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Schleswig-Holstein e.v. besuchten wir zum einen die alljährlichen Mitgliederversammlungen, zum anderen brachten wir Seite 92 von 127

93 uns in unterschiedlicher Besetzung in verschiedenen Arbeitskreisen des Verbandes aktiv oder passiv ein oder nutzten die Fortbildungsangebote. Die guten Beziehungen zum HbH wurden auch in der Berichtsperiode weiter gepflegt. In Einzelfällen gelang es wiederum, für arbeitssuchende blinde Handwerker in diesem Haus eine neue Beschäftigungsmöglichkeit zu finden und sofern dies gewünscht war ihnen auch eine neue Heimat in unserem Haus am Tremser Teich zu bieten. Seite 93 von 127

94 Schlusswort Nicht nur aus dem Beschriebenen, sondern auch zwischen den Zeilen des Berichts gelesen lässt sich unschwer erkennen, dass zwei Jahre angestrengter Arbeit hinter uns liegen. Trotz seines Umfangs konnten in diesem Bericht wiederum nicht alle Bereiche und Ergebnisse im Detail angesprochen werden, wofür die Verfasser um Nachsicht bitten. Da aber all die im Verein zu wahrzunehmenden Aufgaben nur mit höchster Einsatzbereitschaft und hohem persönlichen Engagement zu erfüllen waren, ist es uns ein dringendes Anliegen, an dieser Stelle allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern des Vereins für die geleistete Arbeit zu danken. Den vielen sehenden Helfern sei an dieser Stelle ein besonders herzliches Dankeschön gesagt. Unser vielfältiger Dank gebührt aber ebenso all den Stellen und Persönlichkeiten, die unsere gesamte Arbeit außerhalb des Vereins begleitet, gefördert und ideell oder materiell unterstützt haben. Trotz aller im Berichtszeitraum erzielten positiven Ergebnisse ist jedoch nicht zu übersehen, dass auch für die Zukunft noch viel zu tun bleibt. Wir sind deshalb auch weiterhin auf die tatkräftige Unterstützung all derer, die uns ihr Verständnis und Wohlwollen entgegen bringen, angewiesen. Seite 94 von 127

95 Satzung Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. (BSVSH) ehemals: Schleswig-Holsteinischer Blindenverein e.v. gegründet 1917 Sitz Kiel Die Satzung wurde am beim Amtsgericht Kiel unter der Nummer 3 VR 220 eingetragen. Sie wurde mehrfach geändert, letztmalig durch Beschluss der Generalversammlung vom Aktuell wird sie im Vereinsregister unter der Nummer VR 1964 KI geführt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit hat in aller Regel die männliche Form Verwendung gefunden. Jede im Satzungstext vorkommende Personen- bzw. Funktionsbezeichnung ist jedoch neutral zu verstehen und somit auf beide Geschlechter gleichermaßen anzuwenden. Seite 95 von 127

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97 - 1 Name und Sitz - 2 Zwecke - 3 Sicherung der Mildtätigkeit - 4 Mitgliedschaft - 5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss - 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - 7 Bezirksgruppen - 8 Vereinsorgane - 9 Der Vorstand - 10Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes - 11Geschäftsführung - 12Der Verwaltungsrat - 13Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrates - 14Die Generalversammlung - 15Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung - 16Verwaltung der Bezirksgruppen - 17Fach- und Sondergruppen - 18Abstimmungs- und Wahlverfahren - 19Protokollführung - 20Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins - 21Satzungsänderungen auf Erfordern einer Behörde Seite 97 von 127

98 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. (BSVSH). Er ist die Spitzenvereinigung der Blinden und Sehbehinderten im Land Schleswig- Holstein, hat seinen Sitz in Kiel und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. (2) Der Verein ist Mitglied des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.v. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Schleswig-Holstein e.v. 2 Zwecke (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Interesse aller Blinden und Sehbehinderten des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zu diesen Zwecken zählen vor allem: a) die ideelle Betreuung, b) die geistige Förderung, c) die körperliche Ertüchtigung, d) die Förderung der sozialen Rehabilitation, der Integration und der Mobilität, e) die Wahrung wirtschaftlicher Belange, f) die Gewährung beruflicher Hilfen, g) die Schaffung und Erhaltung zweckdienlicher Einrichtungen sowie die Förderung aller Wohlfahrtsbestrebungen, insbesondere durch Betreiben eigener Einrichtungen sowie ideelle und finanzielle Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen mit gleicher bzw. ähnlicher Zielsetzung, h) die Unterstützung durch Darlehen und Beihilfen in besonders begründeten Fällen. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Der Verein enthält sich jeder politischen und konfessionellen Betätigung und Beeinflussung. Seite 98 von 127

99 3 Sicherung der Mildtätigkeit (1) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. (2) Die Mitglieder haben bei einem etwaigen Ausscheiden aus dem Verein, bei einer Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. (3) Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. 4 Mitgliedschaft (1) Der Verein setzt sich aus ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern zusammen. (2) Ordentliche Mitglieder können solche Personen werden, die blind sind bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen als blind gelten oder deren Sehvermögen auf dem besseren Auge nicht mehr als drei Zehntel beträgt. (3) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, Stiftungen, Anstalten und Behörden werden, die sich zur Zahlung eines regelmäßigen Jahresbeitrages verpflichten. (4) Zu Ehrenmitgliedern des Vereins werden vom Vorstand solche Personen ernannt, die sich in außerordentlicher Weise im Sinne der Vereinszwecke oder allgemein um das Blinden- und Sehbehindertenwesen in Schleswig-Holstein verdient gemacht haben. (5) Als Anerkennung für besondere Leistungen im Interesse Blinder und Sehbehinderter kann der Vorstand weiterhin an ordentliche Vereinsmitglieder die goldene Ehrennadel, an Förder- oder Nichtmitglieder die Ehrenmedaille verleihen. Seite 99 von 127

100 5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss (1) Die Aufnahme als Mitglied muss bei dem Vereinsvorsitzenden schriftlich beantragt werden, der zu dem Antrag den zuständigen Bezirksgruppenleiter hört. Spricht sich dieser gegen die Aufnahme aus oder will der Vorsitzende selbst die Aufnahme ablehnen, so legt er den Antrag dem Vorstand zur Entscheidung vor. Gegen die Entscheidung haben der um die Aufnahme nachsuchende Antragsteller und der Bezirksgruppenleiter das Recht des Widerspruchs beim Verwaltungsrat und des weiteren Widerspruchs gegenüber der Generalversammlung. (2) Jedes Mitglied kann seinen Austritt dem Vorsitzenden des Vereins zum Ende eines Kalenderjahres mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist nur schriftlich erklären. (3) Der Vorstand ist nach Anhörung des zuständigen Bezirksgruppenleiters berechtigt, Mitglieder aus dem Verein auszuschließen, wenn sie erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen oder trotz wiederholter Aufforderung der Zahlung des Beitrages nicht nachgekommen sind. In minderschweren Fällen kann der Vorstand nach Anhören des zuständigen Bezirksgruppenleiters dem Mitglied die Fähigkeit, ein Amt im Verein zu bekleiden, aberkennen oder eine andere Maßnahme in Beschränkung der Mitgliedsrechte ergreifen. Der Betroffene hat das Recht des Widerspruchs beim Verwaltungsrat und des weiteren Widerspruchs gegenüber der Generalversammlung. Das gleiche Recht steht dem Bezirks-gruppenleiter zu, wenn er eine Maßnahme gegen ein Mitglied verlangt, der Vorstand diese aber ablehnt. (4) Die in diesem Paragraphen erwähnten Entscheidungen des Vorstandes, des Verwaltungsrates und der Generalversammlung sind dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein mitzuteilen. Widerspruch und weiterer Widerspruch sind stets innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich einzulegen. (5) Aufnahme und Ausscheiden eines Mitgliedes sind in den Bezirksgruppenversammlungen bekannt zugeben. Seite 100 von 127

101 (1) Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder a) an den Vereinsversammlungen und -veranstaltungen teil zu nehmen, b) Anregungen zu geben und Anträge an die Vereinsorgane zu stellen, c) die Einrichtungen und die Hilfe des Vereins in Anspruch zu nehmen, d) in den Bezirksgruppenversammlungen selbst abzustimmen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, e) Delegierte in die Generalversammlung zu entsenden. (2) Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, a) den Beschlüssen der Vereinsorgane nachzukommen, b) die Vereinsleitung zu unterstützen und den Ausbau des Vereins zu fördern, c) die Mitgliedsbeiträge bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen und beschlossene Umlagen zu entrichten. (3) Auf Wunsch können den Förder- und Ehrenmitgliedern Vereinseinrichtungen nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden. (4) Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden. 7 Bezirksgruppen (1) Die ordentlichen Mitglieder werden in Bezirksgruppen zusammengefasst. In Stadt- und Landkreisen, in denen mehr als 10 Mitglieder wohnen, können diese beschließen, eine Bezirksgruppe zu bilden. Der Bezirksgruppe gehören alle ordentlichen Mitglieder an, die in der betreffenden Stadt oder dem Landkreis ihren Wohnsitz haben. (2) Der Verwaltungsrat kann Abweichungen in der Abgrenzung der Bezirksgruppen beschließen. Er soll derartige Abweichungen nur dann vornehmen, wenn sie im Interesse der in Betracht kommenden ordentlichen Mitglieder und im Interesse des Vereins liegen. (3) Sofern die Bildung einer Bezirksgruppe nicht beschlossen wird oder bei weniger als 10 Vereinsmitgliedern in einer Stadt oder einem Landkreis regelt der Vorstand von Fall zu Fall die Betreuung. Seite 101 von 127

102 8 Vereinsorgane (1) Vereinsorgane sind: a) der Vorstand, b) der Verwaltungsrat, c) die Generalversammlung. (2) In die Organe des Vereins und der Bezirksgruppen können nur solche ordentlichen Mitglieder gewählt werden, die nachstehende Voraussetzungen erfüllen: a) Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. b) Sie müssen entweder dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. oder einem anderen Landesblindenverein ein Jahr angehört haben. Die Zugehörigkeit zu einem anderen Blindenverein ist durch schriftliche Bescheinigung oder Mitgliedskarte dieses Vereins nachzuweisen. c) Sie dürfen in keinem anderen Landesverein ein Amt bekleiden. d) Es darf nicht gemäß 5 die Fähigkeit, ein Amt im Verein zu bekleiden, aberkannt sein. (2) In besonders begründeten Fällen kann der Vorstand für die Bezirksgruppen Ausnahmen von den Beschränkungen gemäß Absatz 2 Buchstaben a) und b) für die Beisitzer in Bezirksgruppenvorständen und Delegierte zur Generalversammlung zulassen. 9 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern. Er kann durch einen Beisitzer ohne Stimmrecht erweitert werden. (2) Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder durch die Generalversammlung jeweils auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand führt jedoch die Amtsgeschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wählbar als Beisitzer ohne Stimmrecht ist jedoch nur, wer noch nicht Mitglied des Vorstandes war. Eine Wiederwahl oder auch spätere erneute Wahl als Beisitzer ohne Stimmrecht ist ausgeschlossen. (3) Der Vorstand muss zurücktreten, wenn die Generalversammlung ihm das Misstrauen ausspricht. Ein einzelnes Mitglied scheidet aus, wenn ihm von der Generalversammlung das Misstrauen ausgesprochen wird. In letzterem Falle muss die Generalversammlung für den Rest der Wahlperiode des Vorstandes einen Nachfolger für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied wählen. (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so erhält das bisher nicht stimmberechtigte Vorstandsmitglied automatisch Stimmrecht. Beim Ausscheiden mehrerer Vorstandsmitglieder entscheidet der Verwaltungsrat über die weitere Regelung bis zur nächsten Generalversammlung. (5) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates gebunden. Seite 102 von 127

103 10 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes (1) Es ist Aufgabe des Vorstandes, den Verein zu leiten, nach außen zu repräsentieren und sämtliche sich ergebenden Aufgaben wahrzunehmen, die nicht ausdrücklich anderen Vereinsorganen zur Erledigung übertragen sind; die Befugnisse des Verwaltungsrates und der Generalversammlung bleiben hiervon unberührt. (2) Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des 26 BGB. Sie vertreten den Verein jeweils allein. Ihre Vertretungsbefugnis erlischt erst mit der Eintragung eines neuen Vorstandes in das Vereinsregister. Im Innenverhältnis darf der 1. Stellvertreter jedoch nur vertreten, wenn der Vorsitzende verhindert ist; der 2. Stellvertreter darf nur vertreten, wenn sowohl der Vorsitzende als auch der 1. Stellvertreter verhindert sind. (3) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich einberufen. Der Vorsitzende muss den Vorstand mittels Einschreibebrief binnen einer Woche zusammenrufen, wenn dies zwei Vorstandsmitglieder verlangen. 11 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Vereins überträgt der Vorstand einem Geschäftsführer. Mit der Anstellung verliert der Geschäftsführer alle Ämter, die er im Verein innehatte. (2) Wenn personelle oder sachliche Gründe es erforderlich machen, kann der Vorstand den Vorsitzenden mit der Geschäftsführung des Vereins beauftragen. Der geschäftsführende Vorsitzende verliert alle sonstigen Ämter, die er im Verein innehatte. (3) Die Entscheidungen nach Absatz 1 und Absatz 2 bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates. (4) Für die Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers gelten im übrigen besondere durch den Vorstand beschlossene Richtlinien. (5) Der Geschäftsführer nimmt an den Beratungen sämtlicher Vereinsorgane teil. Seite 103 von 127

104 12 Der Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus den Bezirksgruppenleitern. Bei Verhinderung eines Bezirksgruppenleiters kann sich dieser durch ein Mitglied des Bezirksgruppenvorstandes oder ein anderes Mitglied der Bezirksgruppe vertreten lassen. Der Vertreter soll sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen. Jedes Verwaltungsratsmitglied hat eine Stimme. Jede Bezirksgruppe ist zudem berechtigt, ein weiteres Bezirksgruppenvorstandsmitglied auf eigene Kosten in den Verwaltungsrat zu entsenden, das jedoch kein Stimmrecht hat. (2) Der Vorstand kann in den Verwaltungsrat Vertreter der Behörden, der Wirtschaft, der freien Wohlfahrtspflege, der Blindenerziehung und Blindenfürsorge und andere im Blindenwesen führende Persönlichkeiten mit beratender Stimme einladen. (3) An allen Sitzungen des Verwaltungsrates nehmen der Geschäftsführer des Hilfswerks blinder Handwerker e.v. sowie die Leiter der Fach- und Sondergruppen mit beratender Stimme teil. (4) Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden mindestens einmal jährlich zu gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand einberufen. (5) Der Vorsitzende muss eine Verwaltungsratssitzung mittels Einschreibebrief binnen eines Monats einberufen, wenn zwei Bezirksgruppenversammlungen dieses beschließen. (6) Die gemeinsame Sitzung von Verwaltungsrat und Vorstand wird vom Vereinsvorsitzenden geleitet. (7) Der Verwaltungsrat ist an die Beschlüsse der Generalversammlung gebunden. 13 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrates Die wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsrates sind: a) Prüfung der Tätigkeit des Vorstandes, b) Prüfung und Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsvorschlages und der Jahresabrechnung, c) Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Vorstandsmitglieder und die übrigen Amtsträger des Vereins sowie der Vergütung des Geschäftsführers, d) Herausgabe von Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung der Bezirksgruppen, e) Erledigung von Beschwerden und Widersprüchen, f) Ausarbeitung von Vorschlägen für die Generalversammlung zur Festsetzung von Beiträgen und Umlagen sowie Entscheidung über deren Aufteilung, g) Prüfung von Anträgen an die Generalversammlung, h) Entscheidung über die Gründung von Bezirksgruppen und von bezirklichen Veränderungen, i) Zustimmung zur Berufung eines Geschäftsführers bzw. eines geschäftsführenden Vorsitzenden, j) Entscheidungen über Regelungen bis zum Schluss der Wahlperiode beim Ausscheiden mehrerer Vorstandsmitglieder, k) Wahl der Delegierten zum Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.v., wobei der Vorsitzende des BSVSH als gewählt gilt. Seite 104 von 127

105 14 Die Generalversammlung (1) Die Vereinsmitglieder werden in der Generalversammlung durch Delegierte vertreten. Delegierte sind die Ehrenmitglieder des Vereins, die Vorstandsmitglieder gemäß 9 Abs. 1, die Bezirksgruppenleiter sowie die gewählten ordentlichen Mitglieder aus den Bezirksgruppen. (2) Jede Bezirksgruppe entsendet auf je 15 ordentliche Mitglieder einen Delegierten. Auf jede angefangene 15 ordentlichen Mitglieder entfällt ein weiterer Delegierter. Maßgebend ist der Mitgliederstand vom 01. Januar des laufenden Jahres. Bei der Ermittlung der Anzahl der Delegierten einer Bezirksgruppe bleibt der Bezirksgruppenleiter außer Betracht, wenn er Mitglied des Vorstandes nach 9 Abs. 1 ist. (3) Unbeschadet des Rechts der Stimmübertragung nach Abs. 4 ist es dabei zulässig, über die zustehende Delegiertenzahl hinaus Ersatzdelegierte zu wählen, die für den Fall der Verhinderung von Delegierten an deren Stelle treten. (4) Jeder Delegierte hat eine Stimme. Stimmübertragung ist zulässig. Jedoch darf ein Delegierter höchstens drei Stimmen auf sich vereinen. Die Stimmübertragung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. (5) Anträge zur Generalversammlung müssen fünf Wochen vor dem Termin der Generalversammlung bei der Vereinsgeschäftstelle eingegangen sein, damit sie in den Delegiertenversammlungen der Bezirksgruppen beraten werden können. Über die Zulassung von Anträgen, die verspätet eingegangen sind oder während des Ablaufs der Generalversammlung gestellt werden, muss die Generalversammlung abstimmen. Über abgelehnte Anträge kann in der gleichen Generalversammlung nicht noch einmal beraten oder abgestimmt werden. (6) Die Generalversammlung wird vom Vorsitzenden unter Angabe von Ort, Zeit und der vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von mindestens acht Wochen durch Mitteilung im Vereinsorgan einberufen. Über die endgültige Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung. (7) Eine ordentliche Generalversammlung muss alle zwei Jahre kurz nach der Sitzung des Verwaltungsrates stattfinden. (8) Eine außerordentliche Generalversammlung kann der Vorsitzende nach Beschlussfassung durch den Vorstand jederzeit einberufen. Er muss sie einberufen, wenn entweder der Verwaltungsrat oder mindestens zwei Bezirksgruppen aufgrund von Bezirksgruppenversammlungsabschlüssen dieses verlangen. (9) Die Generalversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden geleitet. Seite 105 von 127

106 Die Aufgaben der Generalversammlung sind: 15 Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung a) Prüfung der Tätigkeit des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie Erteilung der Entlastung, b) Wahl und Abberufung des Vorstandes, c) Entscheidung über weitere Widersprüche, d) Beratung und Beschlüsse über gestellte Anträge, e) Beschlussfassung über die Höhe der Beiträge und Umlagen des Vereins. 16 Verwaltung der Bezirksgruppen (1) Jede Bezirksgruppe wird von einem Bezirksgruppenvorstand geleitet. Der Bezirksgruppenvorstand besteht mindestens aus dem Bezirksgruppenleiter und einem Stellvertreter. Die Bezirksgruppenversammlung kann beschließen, dass dem Bezirksgruppenvorstand bis zu drei Beisitzer und ein weiterer Beisitzer ohne Stimmrecht angehören. Der Bezirksgruppenvorstand ist berechtigt, zur Wahrnehmung spezieller Aufgaben Nichtmitglieder hinzu zu ziehen, die jedoch kein Stimmrecht erhalten. (2) Die Mitglieder des Bezirksgruppenvorstandes werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder in der Bezirksgruppenversammlung auf die Dauer von zwei bis zu vier Jahren gewählt. Wählbar als Beisitzer ohne Stimmrecht ist jedoch nur, wer noch nicht Mitglied des Bezirksgruppenvorstandes war. Eine Wiederwahl oder auch spätere erneute Wahl als Beisitzer ohne Stimmrecht ist ausgeschlossen. Scheidet ein Bezirksgruppenvorstandsmitglied aus, so erhält das bisher nicht stimmberechtigte Vorstandsmitglied automatisch Stimmrecht. (3) Kommt die Wahl eines Bezirksgruppenleiters oder des Stellvertreters nicht zustande, ist der Vereinsvorstand befugt, auf den nicht-besetzten Posten ein anderes Vereinsmitglied kommissarisch zu berufen. (4) Der Bezirksgruppenvorstand muss zurücktreten, wenn die Bezirksgruppenversammlung ihm das Misstrauen ausspricht, jedoch führt er die Amtsgeschäfte weiter, bis ein neuer Bezirksgruppenvorstand gewählt ist. (5) Bezirksgruppenversammlungen sind vom Bezirksgruppenleiter nach Bedarf einzuberufen. Auch der Vereinsgeschäftsführer ist einzuladen. Die Einladung muss schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von einer Woche erfolgen, wenn in der Bezirksgruppenversammlung Wahlen durchgeführt werden sollen. (6) Hat der Bezirksgruppenleiter eine Einladung für eine Generalversammlung erhalten, so muss unverzüglich eine Bezirksgruppenversammlung einberufen werden, auf der die Tagesordnung der Generalversammlung behandelt wird und die Delegierten für die Generalversammlung gewählt werden. (7) Abweichend von 18 ist eine en-bloc-wahl der Delegierten zulässig, wenn die Anzahl der zu wählenden Delegierten mit der Anzahl der Wahlvorschläge übereinstimmt und kein Mitglied widerspricht. In gleicher Weise können Ersatzdelegierte gewählt werden. Seite 106 von 127

107 (8) Der Bezirksgruppenleiter muss ferner die Bezirksgruppenversammlung innerhalb eines Monats einberufen, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder oder der Vereinsvorsitzende dieses schriftlich verlangen. Auf Beschluss des Vereinsvorstandes kann der Vereinsvorsitzende eine Bezirksgruppenversammlung einberufen. (9) Die Bezirksgruppen unterstehen in ihrer Verwaltung und Kassenführung der Aufsicht des Vereinsvorstandes. 17 Fach- und Sondergruppen (1) Ordentliche Mitglieder mit gleichem Beruf können zu Fachgruppen, ordentliche Mitglieder mit sonstigen gleichen Interessen können zu Sondergruppen zusammengefasst werden, wenn ein Bedürfnis dafür vorliegt und mindestens zehn der in Betracht kommenden Mitglieder dieses beim Vorsitzenden beantragen. (2) Der Vorstand entscheidet über die Bildung der Gruppe. Im Falle der Ablehnung steht dem Antragsteller das Recht des Widerspruchs beim Verwaltungsrat und des weiteren Widerspruchs gegenüber der Generalversammlung zu. (3) Für spezifische Belange kann der Vorstand die Bildung von Sondergruppen veranlassen. (4) Die Gruppenmitglieder wählen jeweils für die Dauer von vier Jahren einen Gruppenleiter, einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Mitarbeiter. Sie haben das Recht zu beraten, Richtlinien auszuarbeiten und gemeinsame Anträge an die Vereinsorgane zu stellen. Die erste Gruppenversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden, die weiteren werden vom Gruppenleiter unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von vier Wochen einberufen. Zu jeder Gruppenversammlung ist der Vereinsgeschäftsführer einzuladen. Seite 107 von 127

108 18 Abstimmungs- und Wahlverfahren (1) Alle Abstimmungen und Wahlen haben in demokratischem Sinne zu erfolgen. Sie sind geheim vorzunehmen, wenn der Vorstand es anordnet oder mindestens ein Zehntel der anwesenden Beteiligten dieses verlangt. (2) Bei Abstimmungen abgesehen von 20 genügt einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Die Mehrheit ist in jedem Falle nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein- Stimmen zu berechnen; Stimmenthaltung und nicht abgegebene Stimmen werden wie nicht anwesende Mitglieder behandelt. (3) Bei allen Wahlen gilt der Bewerber als gewählt, auf den die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmen entfällt. Erlangt im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern vorzunehmen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Im zweiten Wahlgang gilt der als gewählt, der die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. (4) Entfällt im zweiten Wahlgang auf zwei Bewerber die gleiche Anzahl von Stimmen, so entscheidet zwischen ihnen das Los. 19 Protokollführung (1) Über alle Sitzungen und Versammlungen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll den wesentlichen Gang der Verhandlungen, die gefassten Beschlüsse und die Namen der gewählten Personen enthalten. (2) Die Niederschriften über die Vorstands- und Verwaltungsratssitzungen sind unverzüglich den Vorstands- bzw. Verwaltungsratsmitgliedern zuzuleiten. (3) Von den Niederschriften über die Bezirksgruppenversammlungen ist dem Vereinsgeschäftsführer jeweils unverzüglich eine Abschrift zu übersenden, der sie dem Vorsitzenden zur Kenntnisnahme vorlegt. Seite 108 von 127

109 20 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins (1) Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung beschlossen werden und bedürfen einer Mehrheit von ¾ der Stimmen. (2) Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine andere Blindenselbsthilfeorganisation, die es im Sinne der Vereinszwecke für schleswig-holsteinische Blinde und Sehbehinderte zu verwenden hat. Welche Blindenselbst-hilfeorganisation dieses ist, bestimmt die Generalversammlung, die die Vereinsauflösung beschlossen hat. Beschlüsse darüber, wie das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes zu verwenden ist, dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. 21 Satzungsänderungen auf Erfordern einer Behörde Ergänzungen und Änderungen der Satzung auf Verlangen einer Behörde kann der Vorstand beschließen. Seite 109 von 127

110 Satzung der Stiftung Sehnot Blinden- und Sehbehinderten-Stiftung Schleswig-Holstein 1 Name, Rechtsform, Sitz, Entstehen 1) Die Stiftung führt den Namen Sehnot - Blinden- und Sehbehinderten-Stiftung Schleswig- Holstein. 2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. 3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Lübeck. 4) Die Stiftung entsteht nach Errichtung mit Anerkennung durch die zuständige Behörde. 2 Stiftungszweck 1) Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln zur Förderung der Hilfe für Behinderte und zur selbstlosen Förderung körperlich Hilfsbedürftiger i. S. v. 53 Nr. 1 AO und wirtschaftlicher Hilfsbedürftiger i. S. v. 53 Nr. 2 AO durch den Verein Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v.. 2) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. 3 Mildtätigkeit 1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus den Zuwendungen Dritter. 4 Stiftungsvermögen, Geschäftsjahr 1) Das Vermögen der Stiftung besteht im Zeitpunkt ihrer Errichtung aus Barvermögen gemäß dem Stiftungsgeschäft in Höhe von ,00. 2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten. Vermögensumschichtungen sind zulässig. 3) Freie Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen. Der Stiftungsvorstand kann freie Rücklagen dem Stiftungsvermögen zuführen, sofern das Stiftungskapital den Betrag von erreicht hat. Zuwendungen Dritter, die nach dem Willen des Zuwendenden zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind (Zustiftungen), sind dem Stiftungsvermögen zuzuführen, es sei denn, die Annahme der Zustiftung wird abgelehnt. 4) Das Stiftungsvermögen kann in einzelnen Geschäftsjahren bis zur Höhe von 5 % des Vorjahresbestandes in Anspruch genommen werden, soweit der Vorstand zuvor durch einstimmigen Beschluss festgestellt hat, dass die Entnahme des Betrages zur Erfüllung des Stiftungszwecks dringend erforderlich ist; es muss sichergestellt sein, dass seine Rückführung innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erfolgt. Seite 110 von 127

111 5) Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr; es beginnt mit der Anerkennung und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres. Organ der Stiftung ist der Vorstand. Das Kuratorium hat beratende Funktion. 5 Stiftungsorgane 6 Vorstand 1) Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Der erste Vorstand wird von dem Stifter bestellt; danach werden die Mitglieder gemäß Absatz 2) bestimmt bzw. gewählt. Bei der Bestellung der Mitglieder hat der Stifter 6 Abs. 2) zu beachten, für diese Mitglieder gelten ebenfalls die Absätze 3) ff. des 6. Ein Mitglied des Kuratoriums kann nicht zugleich Mitglied des Vorstandes sein. 2) Die weitere Bestellung bzw. Wahl von Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß nachfolgender Regelung: a) Kraft Amtes ist Mitglied des Vorstandes der oder die erste Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v., im Falle des Wegfalls dieses Vereins oder der Ablehnung des Amtes durch diese Person erfolgt die Wahl eines Ersatzmitgliedes gem. d.) b) Kraft Amtes ist Mitglied des Vorstandes der vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. angestellte Geschäftsführer. Im Falle des Wegfalls dieser Position oder die Ablehnung des Amtes durch den Geschäftsführer erfolgt die Wahl eines Ersatzmitgliedes gem. d.) c) Ein Mitglied des Vorstandes wird durch den Verwaltungsrat des Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. aus dem Kreis der ordentlichen Vereinsmitglieder gewählt, im Falle des Wegfalls dieses Vereins erfolgt die Bestellung gem. d.). d) Zwei Mitglieder des Vorstandes werden durch Kooptation seitens der Vorstandsmitglieder gem. lit. a) und b) gewählt. Hierbei darf der Vorstand nur Personen wählen, die - wie z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Notare - eine besondere fachliche Qualifikation zur Umsetzung der Ziele der Stiftung besitzen und dem Zweck der Stiftung nahe stehen. 3) Die Wahl bzw. Bestellung wird wirksam, sobald die gewählte oder bestellte Person das Amt angenommen hat. Die Annahme ist gegenüber dem Bestellungsorgan schriftlich oder bei Anwesenheit mündlich zum Sitzungsprotokoll zu erklären. 4) Die Amtszeit der gem. Absatz 2 lit. a) und b) bestellten Vorstandsmitglieder ist unbefristet; sie endet bei Niederlegung des Amtes sowie mit dem Ausscheiden aus dem Vereinsamt (Vorstand bzw. Geschäftsführung). Die Mitglieder des Vorstandes gem. Absatz 2 lit. c.) und d.) sowie die nach Absatz 2 lit. a) und b) zu wählenden Ersatzmitglieder werden auf fünf Jahre bestellt bzw. gewählt; Wiederbestellung/Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führen die amtierenden Mitglieder die Geschäfte bis zur Neu- oder Wiederbestellung/-wahl weiter. 5) Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes kann jederzeit aus wichtigem Grund, auch auf Verlangen der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde, durch das Bestellungsorgan abberufen werden. 6) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Stiftungsvorstand aus, ergänzen sich die amtierenden Vorstandsmitglieder durch Kooptation für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes. Findet eine Neubestellung bzw. wahl gem. Absatz 2 lit. a) bis d.) statt, endet das Amt des Ersatzmitgliedes zu dem Zeitpunkt, in dem das neue Mitglied die Bestellung bzw. Wahl gemäß Absatz 3 angenommen hat. Seite 111 von 127

112 7) Sofern ein Vorstandsmitglied das Amt hauptberuflich ausübt, ist ein Dienstvertrag zwischen ihm und der Stiftung, vertreten durch die übrigen Vorstandsmitglieder, abzuschließen, der eine angemessene Vergütung vorzusehen hat. Ansonsten sind die Mitglieder des Vorstandes ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden notwendigen Kosten, welche auch pauschalisiert abgegolten werden können. 8) Der Vorstand hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen und kann sich eine Geschäftsordnung geben. 7 Aufgaben des Vorstandes 1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitgliedsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wobei die vertretenden Vorstandsmitglieder intern an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden sind. 2) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks, dieser Satzung, des Stiftungsgesetzes und der weiteren gesetzlichen Vorschriften. Er hat dabei den Stiftungszweck so wirksam und so nachhaltig wie möglich zu erfüllen. Die Vorstandsmitglieder sind eigenverantwortlich zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens, b) die Beschlussfassung über die Vergabe der Stiftungsmittel sowie, solange die Stiftung über keinen Geschäftsführer verfügt, die Verwaltung dieser Mittel, c) Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung gem. den gesetzlichen Vorschriften, d) Anstellung von Arbeitskräften, e) Erfüllung der Prüfungsanforderungen gem. 10 StiftG 8 Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Stiftungsvorstandes 1. Der Stiftungsvorstand wird von seinem Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung von seinem stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich unter Bezeichnung der einzelnen Punkte der Tagesordnung nach Bedarf, mindestens aber einmal im Kalenderjahr, einberufen. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 14 Tage; sie kann im Einvernehmen aller Mitglieder des Stiftungsvorstandes verkürzt werden. Der Stiftungsvorstand ist auch einzuberufen, wenn es zwei Mitglieder oder das Kuratorium unter Angabe des Beratungspunktes verlangen. 2. Der Stiftungsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. 3. Der Stiftungsvorstand beschließt mit der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder, es sei denn, diese Satzung bestimmt etwas anderes. Der Stiftungsvorstand kann auf Verlangen des jeweiligen Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch des stellvertretenden Vorsitzenden, einen Beschluss auch im schriftlichen oder telefonischen Verfahren sowie per Telefax oder fassen (Umlaufverfahren). Der Beschluss wird nur wirksam, wenn alle Mitglieder des Stiftungsvorstandes der Durchführung des Umlaufverfahrens und dem Beschlussvorschlag zugestimmt haben. Bei schriftlichen Abstimmungen gilt Schweigen innerhalb von 2 Wochen seit Aufforderung zur Abstimmung als Ablehnung. 4. Über die in den Sitzungen des Stiftungsvorstandes gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied, das an der Sitzung teilgenommen hat, zu unterschreiben. Alle Beschlüsse des Stiftungsvorstandes sind zu sammeln und während des Bestehens der Stiftung aufzubewahren. Seite 112 von 127

113 9 Kuratorium 1. Jede natürliche oder juristische Person, die der Stiftung Zuwendungen nach 3 Absatz 3 Satz 2 dieser Satzung macht (Zustiftungen), kann Mitglied im Kuratorium werden. Erfolgt die Zuwendung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, kann eine vom Erblasser testamentarisch bestimmte Person Mitglied der Stiftungsversammlung werden. Deren Aufnahme bedarf der Bestätigung durch den Vorstand und abgesehen vom ersten Mitglied des Kuratoriums der Zustimmung des Kuratoriums. 2. Die Dauer der Mitgliedschaft im Kuratorium ist abhängig von der Höhe der Zuwendung. Sie beträgt: a) 2 Jahre bei einer Zuwendung ab Euro, b) 5 Jahre bei einer Zuwendung ab Euro, c) 7 Jahre bei einer Zuwendung ab Euro, d) auf Lebenszeit, bei juristischen Personen 10 Jahre, bei einer Zuwendung ab Euro 3. Die Mitgliedschaft im Kuratorium beginnt mit dem dritten auf die Einzahlung folgenden Monat. Maßgebend für die Berechnung ist dabei der Tag der Buchung der Einzahlung auf dem Konto der Stiftung. 4. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. 5. Ein Mitglied des Kuratoriums kann von den übrigen Mitgliedern aus wichtigem Grund aus dem Kuratorium ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es nachhaltig gegen die Interessen der Stiftung verstößt. Im Übrigen endet die Mitgliedschaft, außer durch Tod, durch Ablauf der Amtszeit und durch den Austritt aus dem Kuratorium, der schriftlich und ausdrücklich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist. 6. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie haben keinen Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden notwendigen Kosten. Das Kuratorium kann keine Entschädigung für Zeitaufwand seiner Mitglieder beschließen. 7. Das Kuratorium hat die Aufgabe, den Vorstand bei seiner Tätigkeit zu beraten sowie im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Des Weiteren nimmt es den jährlichen Tätigkeitsbericht des Stiftungsvorstandes entgegen. Der Stiftungsvorstand ist an die Beschlüsse des Kuratoriums nicht gebunden. 8. Das Kuratorium ist einmal jährlich durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einzuberufen. In den Sitzungen führt die/der Vorsitzende des Kuratoriums den Vorsitz. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner satzungsmäßigen Mitglieder, darunter die/der Vorsitzende, anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 9. Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der/dem Vorsitzenden des Kuratoriums und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Alle Beschlüsse des Kuratoriums sind zu sammeln und während des Bestehens der Stiftung aufzubewahren. 10. Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung. Seite 113 von 127

114 10 Aufgaben des Kuratoriums Das Kuratorium hat die Aufgabe, den Vorstand bei seiner Tätigkeit zu beraten sowie im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 11 Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Auflösung 1) Änderungen dieser Satzung, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung können vom Vorstand mit einer Mehrheit von mindestens 4 Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder beschlossen werden. Wird die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich oder ist wegen einer wesentlichen Veränderung gegenüber den im Zeitpunkt des Entstehens der Stiftung bestehenden Verhältnisse eine Änderung des Stiftungszweckes oder der Satzung angebracht, so kann der Vorstand mit mindestens 4 Stimmen seiner satzungsgemäßen Mitglieder eine Änderung des Stiftungszwecks oder der Satzung beschließen, die dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommen soll. Der Stiftungszweck und die Satzung kann auch geändert werden, wenn diese Änderung nur unwesentlich ist oder wegen Änderung gesetzlicher Vorschriften zur Verfolgung des Stiftungszwecks erforderlich ist. 2) Bei Auflösung bzw. Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Stiftung an den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH), der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke gemäß 2 oder andere mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Im Falle, dass der begünstigte Verein nicht mehr bestehen sollte, fällt es an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Hilfe für Behinderte und für mildtätige Zwecke im Sinne des 53 AO zu verwenden hat. 3) Die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde. 12 Staatsaufsicht Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht der zuständigen Behörde des Landes Schleswig- Holstein ( 8 StiftG). Die Stiftung hat die Anzeigepflichten gem. 8 III, 9 StiftG zu erfüllen. Seite 114 von 127

115 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und sehbehinderte Menschen Gl.Nr Amtsbl. Schl.-H S. 167 Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 24. Januar 2006 VIII Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe von 1 Abs. 3 des Landesblindengeldgesetzes (LBlGG) vom 29. Mai 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 313) i.d.f. des Artikels 7 des Haushaltsstrukturgesetzes 2006 vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 568) dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu 44 LHO) Zuwendungen zur Finanzierung von größeren Maßnahmen und Projekten zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und sehbehinderte Menschen. 1.2 Ziel der Förderung ist es, die Benachteiligung blinder und sehbehinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern, Seite 115 von 127

116 für diesen Personenkreis gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit zu schaffen und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. 1.3 Der Fonds ergänzt die Mittel, die für den Förderungszweck anderweitig zur Verfügung stehen. Er ist nicht zur Finanzierung der den Trägern der öffentlichen Verwaltung auferlegten Verpflichtungen aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), gleichartigen Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften und der allgemeinen sozialpolitischen Ziele der Landesregierung zu verwenden. 1.4 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach gemeinsamer Festlegung der Prioritäten der Fördermaßnahmen und -projekte mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. (BSVSH) nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Förderungsfähig sind Personal-, Sach- und Investitionsausgaben für Maßnahmen und Projekte für Seite 116 von 127

117 blinde und sehbehinderte Menschen, die insbesondere folgenden Inhalten und Zielen dienen: 2.1 Förderung einer barrierefreien Umwelt- und Lebensraumgestaltung Ausbau der Nutzbarkeit von Informations- und Kommunikationssystemen; Verbesserung des Zugangs zu Angeboten in Kultur und Tourismus 2.2 Erhaltung und Ausbau von Hilfsangeboten sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung Unterstützung bei der Herstellung geeigneter personeller, materieller und sonstiger Rahmenbedingungen, z.b. durch Qualifizierung und Fortbildungvon selbst betroffenen Beauftragten für Umwelt und Verkehr, für Tourismus, für Blindenführhundgespannführer, für Lormdolmetscher, für Hilfsmittel- und Sozialberater 2.3 Initiierung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten z.b. Einrichtung mobiler Beratungsdienste und regionaler Beratungsstellen 2.4 Mittel für Forschung und Entwicklung Seite 117 von 127

118 Förderung bei der Hilfsmittel-Entwicklung; Maßnahmen zur Verhütung von Blindheit 2.5 Mittel zur Fortentwicklung des öffentlichen Bewusstseins Unterstützung von Kampagnen zur Schaffung von mehr öffentlichem Bewusstsein für Barrierefreiheit und Integration. 3 Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger sind schleswig-holsteinische Gemeinden und Gemeindeverbände, in Schleswig-Holstein ansässige private Unternehmen, Verbände und Vereine. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Das Vorhaben muss sich nach dem Bedarf richten und bestehende Zielplanungen des Landes berücksichtigen. Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen und Projekte mit einem förderungsfähigen Ausgabevolumen von mindestens Euro. Seite 118 von 127

119 4.2 Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und anderer öffentlicher Zuwendungsgeber sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Bei Nichtbeantragung erfolgt eine fiktive Anrechnung. 5 Art und Umfang der Förderung 5.1 Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung bewilligt. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Priorität des Förderziels und dem erreichbaren Wirkungsgrad der Maßnahme/des Projektes. 5.2 Bemessungsgrundlage sind die nachweisbaren zuwendungsfähigen Personal-, Sach- und Investitionsausgaben, die unter Anlegung eines strengen Maßstabes für eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erreichung des Zuwendungszweckes unmittelbar entstehen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen wie z.b. Spenden und Teilnehmerbeiträge sind als Deckungsmittel einzusetzen. 5.3 Die Zuwendung kann bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen genehmigten Ausgaben für die Maßnahme oder das Projekt betragen. Seite 119 von 127

120 5.4 Sollten Drittmittel für den Förderungszweck bereitgestellt werden, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. 6 Verfahren 6.1 Die Zuwendungsanträge sind über den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren (MSGF) zu richten. Der Verein kann auch selbst Anträge stellen. Dem Antrag ist eine ausführliche Erläuterung der Maßnahme/des Projektes sowie ein Finanzierungsplan beizufügen. Dabei sind die mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Personal-, Sach- und Investitionsausgaben im Einzelnen im Rahmen des Finanzierungsplanes auszuweisen. Seite 120 von 127

121 Bei Bauvorhaben sind außerdem eine Baubeschreibung und Baupläne einzureichen. Außerdem ist jeweils eine ausdrückliche Erklärung darüber, dass die zu fördernden Personal-, Sach- und Investitionsausgaben nicht an anderer Stelle abgerechnet werden, erforderlich. Für Personalausgaben sind die Konten bzw. Kostenstellen anzugeben, unter denen sie gebucht werden. Wird für eine Maßnahme/ein Projekt auch eine Zuwendung von anderer Stelle gewährt, sind Zuwendungsgeber und Zuwendungszweck im Finanzierungsplan genau zu bezeichnen. Der BSVSH leitet die Anträge mit seiner Stellungnahme an das MSGF weiter. Die Priorität der Fördermaßnahmen und -projekte wird gemeinsam mit dem BSVSH festgelegt. 6.2 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-K zu 44 LHO i.v.m. den entsprechenden Regelungen im Landesverwaltungsgesetz ( 116, 117, 117 a), soweit nicht in der Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. 6.3 Bei der Gewährung von Zuwendungen an Dritte (ohne Kommunen) bis zu einer Höhe von Seite 121 von 127

122 Euro gilt Folgendes: Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung des Zuwendungsbetrages genügt die Vorlage eines vereinfachten Verwendungsnachweises. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzufassen sind. Einzelbelege sind nicht vorzulegen; sie sind jedoch drei Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises für eine eventuelle Prüfung durch Beauftragte des Landes oder den Landesrechnungshof aufzubewahren. 6.4 Zum Zwecke der Erfolgskontrolle haben die Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger bei Vorlage des Verwendungsnachweises in einem Kurzbericht darzustellen, inwieweit die mit der Förderung angestrebte Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und sehbhinderte Menschen erreicht wurde. Der Kurzbericht soll dazu auch Zahlenangaben enthalten (z.b. Anzahl der von der Maßnahme/von dem Projekt profitierenden Menschen, zeitlicher Ablauf der Maßnahme/des Projektes). Der BSVSH wird bei der Erfolgskontrolle beteiligt. 6. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Ausnahmen von den nach dieser Richtlinie zu erfüllenden Voraussetzungen zulassen. 7 Inkrafttreten Seite 122 von 127

123 Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember Seite 123 von 127

124 Ihre Ansprechpartner in Schleswig-Holstein Landesgeschäftsstelle: Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.v. Memelstraße 4, Lübeck Telefon: 0451/ Telefax: 0451/ Internet: Vorsitzende Annegret Walter, Telefon 04532/ Stellv. Vorsitzender Jürgen Buchholz, Telefon 04638/ Stellv. Vorsitzender Detlef Böhning, Telefon 0451/ Weitere Mitglieder des Vorstandes Bodo Mundt, Telefon 04193/6878 Klaus Heide, Telefon 04161/ Carsten Lasarsch, Telefon 04621/ Orientierung- und Mobilitätslehrer, (Reha- Lehrer) Andreas Wendt, Auwiesen 8, Neumünster, Tel / , Handy 0172/ Seite 124 von 127

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