Ausschreibungsunterlage zur Verpachtung Badesee Wildon

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1 Ausschreibungsunterlage zur Verpachtung Badesee Wildon Für Pachtinteressenten Einbringen von Ideen Pachtwerber werden eingeladen, eigene Ideen zur Belebung des Badesee- und Buffetbetriebes einzubringen. Allenfalls erklärt sich die Marktgemeinde Wildon dazu bereit, eine finanzielle Beteiligung zu tragen. Gegenstand der Verpachtung Gegenstand der Verpachtung ist das in der Natur eingezäunte Gelände des Badesee Wildon mit den Grundstücken Nr. 521/23 und 244/1 und 263/2, EZ 796, sowie 254/2, EZ 27, KG Wildon im grundbücherlichen Ausmaß von ,00 m². Die Liegefläche beträgt rund 4,8 Hektar. Die Wasserfläche beträgt rund 4,7 Hektar. Ferner gehören zum Pachtgegenstand die auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude und baulichen Anlagen und Einrichtungen samt Zubehör Rennweg 6 und Rennweg 6a, Umkleidekabinen, WC und Duschanlagen. Weiters das mit dem See als Fischwasser verbundene Fischereirecht und damit die ausschließliche Berechtigung zur Bewirtschaftung des Fischwassers. Lageplan: Mgde. Wildon Verpachtung Badesee Wildon 1/6

2 Auszug aus dem Flächenwidmungsplan 4.00 / 2005: Die Flächenwidmung ist als Sondernutzung im Freiland Badesee sowie Sportplatz (Volleyball) festgelegt. Weiters ist eine Hochwassergefährdung HQ30 und HQ100 ersichtlich. Der Pächter hat Bauarbeiten im Zuge der geplanten Herstellung eines Hochwasserschutzprojektes auf den Liegenschaften zu dulden. Eine Lärmbelästigung ist durch die angrenzende ÖBB Südbahnstrecke sowie durch die B 67 gegeben und ausgewiesen. Luftbild Mgde. Wildon Verpachtung Badesee Wildon 2/6

3 Öffnungszeiten, Badesaison, Eintrittsgelder Das eingezäunte Badeseegelände dient zur Erholung der Wildoner Bevölkerung und Tagesgästen und ist daher ganzjährig frei zugänglich zu halten. In der Badesaison von 15. Mai bis 15. September kann der Pächter Eintrittsgelder von 9.00 Uhr bis Uhr in der Höhe von maximal 4,00 Euro pro Person einheben, für Kinder, Schüler und Studenten maximal 2,50 Euro pro Person. Saisonkarten: Erwachsene 50,00 Euro, Familie mit Kindern unter 16 Jahren 130,00 Euro, Ermäßigte (Kinder, Jugendliche, Studenten bis 24 Jahre) 30,00 Euro Rasenpflege, Bewuchspflege, Hundeverbot Der Pächter hat das eingezäunte Badeseegelände auf seine Kosten alle 2 Wochen zu mähen sowie den Baum und Strauchbestand auf dem Gelände zu pflegen und insbesondere dafür zu sorgen, dass keine herabfallenden Äste die Badegäste und parkenden Fahrzeuge aller Art gefährden. Auf dem eingezäunten Badeseegelände gilt aus hygienischen Gründen ein Hundeverbot während der Badesaison. Badegewässerqualität Weiters hat der Pächter für die Badegewässerqualität des Sees zu sorgen und monatlich die Gewässergüte durch ein befugtes Unternehmen prüfen zu lassen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen. Einfriedung Der Pächter hat die bestehende Einfriedung in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat sich für Schäden durch Vandalismus zu versichern. Gebäude und Einrichtungen Auf dem Badeseegelände befinden sich ein Badesee Buffet mit gepflasterter Terrasse, Toillettenanlagen und Kinderspielplatz mit der Adresse Rennweg 6, ein weiteres Gebäude mit Imbiß, Abstellräumen, und Toiletten sowie gepflasterter Terrasse mit der Adresse Rennweg 6a und gelangen wie besichtigt zur Verpachtung. An Einrichtungen am Badesee stehen zur Verfügung: ein Volleyball-Sandplatz, eine Wasserrutsche, 2 Einstiege mit Geländer und 2 Stege in den Badesee, 4 Umkleidehäuschen und 4 Duschanlagen. Allfällige bauliche Maßnahmen oder das Anbringen von Werbetafeln sind an die Zustimmung der Marktgemeinde Wildon gebunden. Mgde. Wildon Verpachtung Badesee Wildon 3/6

4 Bewilligungen für Gebäude und Badesee Bau- und Benützungsbewilligungen für Gebäude 1. Rennweg 6: Pläne Buffet und Toilettenanlagen, Baubewilligung am , GZ /87 2. Rennweg 6: Pläne Zubau Magazin und Kühlraum Baubewilligung am Rennweg 6a: Pläne Buffet-, WC- und Wasserrettungsgebäude, Baubewilligung , 4. Badeseegelände Lageplan vom Baubewilligung vom , GZ /87 Wasserfläche, Parkplätze, Fußweg, Fahrweg, Liegewiesen, Flächen bepflanzt Wasserrechtliche Bewilligung Errichtung des Badesees, Bescheid RA3, GZ 3-32 W 9-83/13, vom Einschränkungen hinsichtlich der Fischerei Veranstaltungen Der Pächter hat folgende Veranstaltungen ohne Entgelt auf dem Badeseegelände zu dulden und den Veranstaltern das Gelände für Festzelte wie gebräuchlich zuzuweisen. 1. Radmarathon am ersten September-Wochenende 2. Volkslauf am zweiten September-Wochenende 3. 6 Stunden Sommernachtslauf (Aluman) 4. 4 weitere von der Marktgemeinde Wildon durch den Bürgermeister namhaft zu machende Veranstaltungen. Die Verständigung erfolgt mindestens ein Monat vor der Veranstaltung. Erforderliche Berechtigungen Die Verpachtung erfolgt auf der Grundlage, dass die rechtmäßige und aufrechte gewerberechtliche Bewilligung und Konzession zum Betrieb eines Gastronomiebetriebes vorliegen und die für den selbständigen Betrieb erforderlichen Gewerbeberechtigungen besitzt. Betriebspflicht, Verwendung des Pachtgegenstandes Nachdem die Bade- und Freizeitanlage Badesee Wildon von der Marktgemeinde Wildon zu Erholungszwecken der Einwohner errichtet wurde, besteht für den Pächter Betriebspflicht und ist der Pächter während der Pachtdauer nicht berechtigt den bedungenen Betrieb zur Gänze oder teilweise einzustellen oder die Betriebsart abzuändern. Für den Pächter besteht die Verpflichtung, die Bade- und Freizeitanlage zu Bade- und Erholungszwecken zu führen und das Seebuffet zu betreiben. Jede Einstellung oder Änderung dieser Betriebstätigkeit berechtigt zur sofortigen Aufhebung des Vertrages. Mgde. Wildon Verpachtung Badesee Wildon 4/6

5 Den Pächter trifft die Verpflichtung den Pachtgegenstand a) während der Badesaison, das ist der Zeitraum vom 1. April bis 30. September jeden Jahres, zu Bade- und Erholungszwecken geöffnet zu halten; b) außerhalb der Badesaison den freien Zugang zum Seegelände für dritte Personen zu Erholungszwecken (Spaziergänge) zu ermöglichen, wobei die Verwendung als Eislaufplatz oder zur Durchführung anderer Wintersportarten im Winter aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen darf; c) während der Badesaison ist das Seebuffet bei Schönwetter und die sanitären Anlagen bei jedem Wetter täglich von 8.00 Uhr bis Uhr offenzuhalten. Der Betrieb des Buffets ist nur bis Uhr gestattet. Der mobile Verkauf von Getränken, Speisen oder Eis im gesamten Badeseegelände wird dem Pächter gestattet. Die Pächter verpflichten sich, die Betriebsform Gastgewerbe nicht zu ändern, alle Preise als Inklusivpreise auszuzeichnen und bei der Preisgestaltung die ortsüblichen Preise nicht zu überschreiten. Das Aufstellen von Geldspielautomaten oder Unterhaltungsspielautomaten ist nicht zulässig. Dem Pächter wird das Recht eingeräumt an maximal vier, auch zusammenhängenden Tagen im Jahr, auf dem Seegelände bei Aufrechterhaltung des Badebetriebes, ganztägige Veranstaltungen, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz, bis Uhr abzuhalten. Der Pächter erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung zur jährlichen Abhaltung eines 2- tägigen Festes am Seegelände, welches jedoch erst nach Uhr beginnen darf. Der Veranstalter ist nach Beendigung des Festes zur Reinigung der Anlagen bis jeweils 8.00 Uhr morgens bei sonstiger Schadenersatzpflicht und Bezahlung der Kosten der Ersatzvornahme durch den Pächter verpflichtet. Insbesondere werden die sanitären Anlagen zur Feststellung von allenfalls verursachten Schäden gemeinsam besichtigt. Fischerei Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Fischgewässers Badesee Wildon ist der erforderliche Befähigungsnachweis vorzulegen. Es wird auf die Auflagen im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid hingewiesen (zb Fütterungsverbot). Interessenkonflikt Badegewässer und Fischerei Hinsichtlich des möglichen Interessenkonfliktes zwischen Badegewässer und Fischereibetrieb wird festgelegt, dass der Badegewässerbetrieb Vorrang genießt und der Fischereibetrieb allenfalls im notwendigen Maße einzuschränken ist um die Badegewässerqualität zu erreichen. Radweg R2 Der Pächter hat die Durchfahrt für Radfahrer vom Rennweg über das Badeseegelände zum Radweg R2 an der Kainach ganzjährig unentgeltlich zu dulden. Pachtvertragserrichtung Der Pachtvertrag wird von der Marktgemeinde Wildon errichtet. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform. Mgde. Wildon Verpachtung Badesee Wildon 5/6

6 Pachtdauer Die Pachtdauer wird mit mindestens 5 Jahren festgelegt. Eine Verlängerung ist mit Beschluss des Gemeinderates Wildon möglich. Versicherung / Haftung Die Marktgemeinde Wildon übernimmt keine wie immer geartete Haftung im Zusammenhang mit Bestand und Betrieb des verpachteten Badeseegeländes. Der Pächter hat für die notwendigen und erforderlichen Versicherungen gegen Haftpflicht auf Gebäuden, Grundstück, Bepflanzungen, Brand, Sturm, Hagel selbst zu sorgen. Parkplätze Parkplätze stehen entlang der gepachteten Grundstücksgrenzen an der Gemeindestraße Rennweg mit derzeit rund 200 Abstellplätzen sowie am öffentlichen Parkplatz bei der Kainachbrücke mit rund 100 Abstellplätzen, welcher jedoch nicht Pachtgegenstand ist, zur Verfügung. Pachtzins, Betriebskosten Der Pachtzins ist jährlich am 1. September auf ein Konto der Marktgemeinde Wildon zu entrichten. Die Betriebskosten für Strom, Wasser und Abwasser sind vom Pächter zu tragen. Für die Müllentsorgung hat der Pächter ganzjährig aufzukommen. Investitionen, Ablösen, Nutzungsvorbehalt Investitionen durch den Pächter sind an die Zustimmung der Marktgemeinde Wildon gebunden. Es wird vereinbart, dass nach Ablauf des Pachtvertrages keinerlei Ablösen seitens der Marktgemeinde Wildon bezahlt werden. Die Marktgemeinde Wildon behält sich die Entscheidung vor, ob zusätzlich geschaffene Einrichtungen zu entfernen oder belassen werden können. Die Marktgemeinde Wildon behält sich weiters die Entscheidung vor, welche Nutzungen auf dem Badeseegelände sonst zulässig sein werden wie z.b. Camping oder das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen. Mgde. Wildon Verpachtung Badesee Wildon 6/6

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