DER KIRCHENSTEUERRAT DES ERZBISTUMS KÖLN

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1 DER KIRCHENSTEUERRAT DES ERZBISTUMS KÖLN Informationen zur Wahl und zur Mitarbeit Der Kirchensteuerrat ist ein wichtiges und bewährtes Gremium für die Mitwirkung von Katholiken in Finanzfragen des Erzbistums Köln. Durch ihre fachliche und persönliche Kompetenz wirken die Mitglieder des Kirchensteuerrates mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht zu verwenden. Das ist eine bedeutende Aufgabe: Die finanziellen Mittel, die wir haben, setzen wir für vielfältige Zwecke im Sinne unseres christlichen Auftrags ein. Täglich geben wir rund 2 Mio. aus für die Seelsorge in den Kirchengemeinden, für konkrete Hilfe in über 100 Beratungsstellen, in mehr als 650 Kindertagesstätten, für Caritas-Projekte und mehr. Auch das Vermögen des Erzbistums Köln ist kein eigenes Geld. Es unterstützt die Seelsorgearbeit, deckt Verpflichtungen in der Altersversorgung der Mitarbeitenden und ermöglicht wohltätige gesellschaftliche Aufgaben. Denn vielfach ist Kirche dort präsent, wo andere nicht oder nicht mehr tätig sind. Für dieses breite und dauerhafte Aufgabenspektrum besitzt das Erzbistum Vermögen und ist angemessen finanziert. Dabei kommt dem Kirchensteuerrat eine wichtige Rolle zu: in der Verbindung zwischen Erzbistum und Kirchengemeinden entscheidet er über den Kirchensteuerhebesatz und die Kirchensteuerverwendung. Er stellt den Wirtschaftsplan auf, entscheidet über wichtige Bauprojekte und prüft den Mitteleinsatz bei der Feststellung des Jahresabschlusses. Dem Kirchensteuerrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen dürfen. Es sind engagierte Christen, die die Situation der Kirche vor Ort kennen, die Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz aus unterschiedlichen Bereichen mitbringen. Mit einem unverstellten Blick beraten sie über finanzielle Fragen des Erzbistums und wirken an der Steuerung dieser großen Organisation mit. Für diese Arbeit gebührt ihnen ein großer Dank. Das Erzbistum Köln hat sich zur Transparenz verpflichtet. Deshalb möchten wir nicht nur Zahlen und Fakten veröffentlichen, sondern künftig noch stärker als bisher die Entscheidungsprozesse und die Beteiligung des Kirchensteuerrates daran verdeutlichen. Dazu werden wir dessen Kompetenzen zu einem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ausbauen, indem wir wesentliche Mitwirkungs- und Beratungskompetenzen auf dieses Gremium übertragen. Daher suchen wir auch für die kommende fünfjährige Amtszeit wieder engagierte, kompetente Frauen und Männer, die bereit sind, sich in dieses wichtige und interessante Aufgabenfeld einzubringen. Dr. Dominik Meiering Generalvikar

2 Aufgaben des Kirchensteuerrates 1. Aufstellung des Wirtschaftsplans Beratung von Schwerpunkten, Zielen und Projekten Beschlussfassung über Kirchensteuer-Hebesatz Beratung und empfehlender Beschluss über Wirtschaftsplanentwurf 2. Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses Mandatierung des Abschlussprüfers Festlegung von Prüfungsschwerpunkten Erhalt des Jahresabschlusses mit Testat des Wirtschaftsprüfers nach HGB- Standards Erhalt eines Risikoberichts nebst Erläuterung der Vermögensverhältnisse Erhalt einer regelmäßigen Information über laufende Projekte 3. Empfehlung über die Entlastung des Verwalters des Diözesanvermögens 4. Entscheidung über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer 5. Entscheidung über Planungs- und Baugenehmigungen sowie Investitionszuschüsse bei Bauprojekten der Kirchengemeinden über Die Satzung des Kirchensteuerrates vom 5. Februar 2014 legt fest, dass der Kirchensteuerrat einen empfehlenden Beschluss über den Wirtschaftsplan fasst. Hiernach setzt der Erzbischof den Wirtschaftsplan fest. Künftig wird dem Kirchensteuerrat die Kompetenz zur Aufstellung des Wirtschaftsplans nach den Weisungen des Erzbischofs zufallen. Der Kirchensteuerrat wird auch den Beschluss zur Entlastung des Ökonomen als Verwalter des erzbischöflichen Vermögens und zur Feststellung des Jahresabschlusses fassen. Eine entsprechende Überarbeitung der Satzung wird derzeit in einer Arbeitsgruppe des amtierenden Kirchensteuerrates erarbeitet und soll zur konstituierenden Sitzung des neuen Kirchensteuerrates in Kraft treten. Mit den erweiterten Kompetenzen werden dem Kirchensteuerrat Aufgaben des kirchenrechtlich vorgegebenen Vermögensverwaltungsrates übertragen. Um dies zu verdeutlichen, heißt der Kirchensteuerrat künftig Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat.

3 Arbeit im Kirchensteuerrat (künftig Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat) Der Kirchensteuerrat tagt in der Regel zwei- bzw. dreimal im Jahr. Die Sitzungen finden jeweils samstags statt. Der Kirchensteuerrat hat vier ständige Ausschüsse: 1. Der Wirtschaftsplanausschuss Der Wirtschaftsplanausschuss besteht aus 14 Mitgliedern, darunter der Generalvikar und ein Pfarrer. Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Plenum gewählt. Der Wirtschaftsplanausschuss berät den von der Verwaltung erstellten Wirtschaftsplan im Vorfeld der Dezember-Sitzung des Kirchensteuerrates. Dabei prüft er, ob der Wirtschaftsplan im Einklang mit den finanziellen Rahmendaten steht, die sich als Konsequenz aus dem Kirchensteuer-Hebesatz ergeben, und ob der Wirtschaftsplan den inhaltlichen Vorgaben des Erzbischofs entspricht. Der Ausschuss berichtet dem Plenum und gibt eine Empfehlung zur Aufstellung des Wirtschaftsplans. 2. Der Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss besteht aus 8 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Plenum gewählt. Dem Prüfungsausschuss erstattet der Wirtschaftsprüfer Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses, und der Leiter der Rechnungskammer (interne Revision) berichtet dem Ausschuss über die erfolgten internen Prüfungen. 3. Der Finanzausschuss (künftig Vermögensrat) Dem Finanzausschuss, bestehend aus 8 Mitgliedern, sitzt der Erzbischof vor. Er wird vertreten durch den Generalvikar. Der Finanzausschuss tagt monatlich (zehn Mal pro Jahr). Er berät und entscheidet alle Bauprojekte der Kirchengemeinden mit einem Finanzvolumen größer Künftig wird die Kompetenz dieses Ausschusses um Beispruchsrechte erweitert. Hierbei handelt es sich um kirchenrechtlich definierte Geschäftsvorfälle, zu deren gültiger Vornahme der Erzbischof des Rates oder der Zustimmung eines Gremiums bedarf. Dazu zählen Akte der außerordentlichen Vermögensverwaltung des Erzbistums wie z.b. der Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie der Erwerb von Grundstücken, soweit der Wert von im Einzelfall überschritten wird. 4. Der Erlassausschuss Der Erlassausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Erlassausschusses ist der Finanzdirektor in seiner Funktion als Ökonom des Erzbistums. Der Erlassausschuss tagt in unregelmäßigen Abständen. Er berät und entscheidet über Anträge auf Erlass oder Stundung von Kirchensteuern.

4 Zusammensetzung Kirchenvorstände Kirchensteuer- und Kirchen Wirtschaftsrat 21 gewählte Mitglieder (nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche) Wahl Erzbischof, rzbischof, 2 Pfarrer 4 vom Erzbischof berufeberuf ne Mitglieder Vermögensrat Wirtschaftsplanausschuss Wahl Prüfungsausschuss Erlassausschuss Die 21 durch die Kirchenvorstände gewählten Mitglieder müssen selbst nicht einem Kirchenvorstand angehören. Vorausgesetzt wird, dass sie ie ihren Wohnsitz im i Erzbistum Köln haben, katholisch und mindestens 21 Jahre alt sind. sind Von besonderem Nutzen sind Kenntnisse und Kompetenzen in wirtschaftlichen Fragen, insbesondere bezüglich Wirtschaft, Recht und Verwaltung.

5 Ablauf der Wahl zum Kirchensteuerrat Die Wahl zum Kirchensteuerrat erfolgt am 7. und 8. November 2015 in 21 Wahlbezirken, die sich aus der Dekanatsstruktur im Erzbistum Köln ergeben. 1. Bornheim, Meckenheim/ 12. Gummersbach/ Waldbröl, Rheinbach Wipperfürth 2. Euskirchen 13. Altenberg, Bergisch Gladbach, Overath 3. Bedburg/ Bergheim, 14. Eitorf/ Hennef Kerpen, Erftstadt Königswinter, Wissen 4. Pulheim, Frechen, Hürth, 15. Neunkirchen, Siegburg/ Sankt Wesseling, Brühl Augustin, Troisdorf 5. Bonn-Mitte/Süd, Bonn-Nord 16. Leverkusen, Solingen Bonn-Bad-Godesberg, Bonn-Beuel 6. Neuss/ Kaarst 17. Wuppertal, Remscheid 7. Grevenbroich/ Dormagen 18. Hilden/ Langenfeld 8. Köln-Mitte, Köln-Deutz 19. Mettmann, Ratingen 9. Köln-Rodenkirchen, Köln- Lindenthal 10. Köln-Ehrenfeld, Köln-Nippes, Köln-Worringen 11. Köln-Dünnwald, Köln- Mülheim, Köln-Porz 20. Düsseldorf-Mitte/ Heerdt, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf- Ost 21. Düsseldorf-Süd, Düsseldorf- Benrath In jedem Wahlbezirk wird ein Kirchensteuerrat bzw. eine Kirchensteuerrätin gewählt sowie jeweils ein Ersatzkandidat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl werden in den Bezirken Wahlausschüsse gebildet. Diese Wahlausschüsse rufen die einzelnen Kirchenvorstände innerhalb eines Wahlbezirks dazu auf, jeweils aus den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstands einen Wahlmann bzw. eine Wahlfrau und einen Ersatzwahlmann bzw. eine Ersatzwahlfrau zu benennen, die die Kirchengemeinde bei der Wahlhandlung vertritt. Jeder Kirchenvorstand hat zudem das Recht, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl in den Kirchensteuerrat vorzuschlagen.

6 Was Mitglieder im Kirchensteuerrat über ihr Engagement sagen Ich engagiere mich im Kirchensteuerrat, weil mich die Verwendung des Kirchensteueraufkommens in unserem Erzbistum interessiert. Über meine Mitarbeit kann ich die wichtige und häufig geforderte Einbindung von Kirchenmitgliedern in Finanzfragen verwirklichen und habe dabei schon viele nette und interessante Menschen kennen gelernt. Maximilian Finke, 35 Jahre, Diplom-Kaufmann Ich engagiere mich im Kirchensteuerrat, weil es für mich eine reizvolle Aufgabe ist, an Beratung und Entscheidung für die Verwendung der Gelder in unserer finanzkräftigen Diözese verantwortlich beteiligt zu sein. Zumal die weibliche Sicht auf Richtlinien und pastorale Schwerpunkte in diesem Gremium durchaus noch ausbaufähig ist. Ute Schröder, 68 Jahre, Kauffrau im Ruhestand Ich engagiere mich im Kirchensteuerrat, um beim Generalvikariat das Verständnis für die Situation der örtlichen Kirchengemeinden zu verbessern und die Interessen der Kirchengemeinden zu vertreten. Daneben ist es mir ein Anliegen, den Umfang der Mitwirkung von gewählten Laien an finanziellen Entscheidungen des Bistums auszubauen. Hartmut Baumann, 51 Jahre, Wirtschaftsprüfer

7 Häufig gestellte Fragen Beschränkt sich die Mitwirkung des Kirchensteuerrates nur auf grundlegende Sachverhalte und Richtlinien oder wirkt er auch an konkreten Initiativen und Projekten mit? Wichtige Initiativen wie derzeit das Projekt Neue Wege in Pastoral und Verwaltung werden dem Kirchensteuerrat zur Beratung der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorgelegt. Bei großen und risikobehafteten Projekten erfolgt die Entscheidung über das Projekt nicht ohne ein Votum des Kirchensteuerrates. So ist z.b. vor der Entscheidung über den Umbau der Abtei Michaelsberg in Siegburg der Kirchensteuerrat in einer Sondersitzung beteiligt worden. Wie kann der Kirchensteuerrat bei nur zwei oder drei Sitzungen im Jahr seinen Kontrollfunktionen zur Mittelverwendung gerecht werden? Der Kirchensteuerrat wird in Quartalsberichten regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres unterrichtet. Dazu gehören auch gesonderte Berichte über die Kostenentwicklung der großen laufenden Bauprojekte. Zudem erhält der Kirchensteuerrat neben dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer über den Jahresabschluss auch einen jährlichen Beteiligungsbericht und einen Risikobericht.

8 Bitte machen Sie Gebrauch von Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten und rechten: indem Sie Wahlmänner und frauen entsenden indem Sie Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat benennen indem Sie sich selbst als Kandidatin oder Kandidat für den Kirchensteuerrat aufstellen lassen Erzbistum Köln Generalvikariat Hauptabteilung Finanzen Stabsabteilung Planung, Controlling, Steuern Marzellenstr Köln Tel.: Mail: Internet:

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