Ausschreibung Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2018
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- Silvia Weiner
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1 Ausschreibung Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2018
2 Ausschreibung Einreichfrist 26. März bis 20. April 2018 erstens zweitens drittens viertens fünftens sechstens siebentens achtens Sparten Definition der Preise Zuerkennung Voraussetzung Urheberrechte Einreichung Überreichung der Preise Ausstellung und Abholung von Werken
3 erstens Sparten der Kulturpreise Es werden Kulturpreise in folgenden Sparten vergeben: # Architektur # Bildende Kunst # Medienkunst (Experimental- und Animationsfilm) # Literatur # Musik # Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen (Franz Stangler-Gedächtnispreis) # Hochwertiges Bauen in sensibler Umgebung Sonderpreis 2018 Auf diesen Gebieten sind vorgesehen: Je ein Würdigungspreis in der Höhe von je ,--, sowie je zwei Anerkennungspreise in der Höhe von je 4.000,--. zweitens Definition der einzelnen Preise Der Würdigungspreis dient der Würdigung des vorliegenden Gesamtwerkes einer Künstlerin, eines Künstlers, einer oder eines Auszuzeichnenden oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung. Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, einer oder eines Auszuzeichnenden oder einer Personengruppe, die bereits mit ihrem Schaffen fachliche Anerkennung gefunden haben. drittens Zuerkennung Die Kulturpreise 2018 werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. viertens Allgemeine Voraussetzung für die Zuerkennung eines Preises Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz ( 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient. Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise. Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet. Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen, Künstler,
4 oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und/oder qualitativ nicht geeignete Bewer - bungen zur Beurteilung vorliegen. fünftens Urheberrechte, Veröffentlichung und Datenverwendung Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen und Urheber im Sinne des 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren. Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises die Preisträgerin bzw. der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung veröffentlicht werden. Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises das Land Niederösterreich die Daten der Preisträgerin bzw. des Preisträgers gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf. sechstens Einreichung Einreichfrist 26. März bis 20. April 2018, jeweils von Montag bis Freitag zwischen und Uhr durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg (Datum des Poststempels). Neben der persönlichen Abgabe oder postalischen Übermittlung ersuchen wir um eine zusätzliche Übersendung der Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form soweit möglich jedenfalls das Begleitschreiben - per an: kulturpreis@noel.gv.at Auf diesem Weg werden keine Anfragen beantwortet. Diese -Adresse dient ausschließlich der Abgabe von Einreichungen. Einreichort Nur im Falle der persönlichen Einreichung: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Kunst und Kultur, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, 2. Stock, Zimmer (Haus 2). Einreichungsvermerk Das den eingereichten Unterlagen, Werken oder Werkdokumentationen beizulegende Begleitschreiben ist durch die Aufschrift Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2018 und mit dem Hinweis auf die ein - gereichte Sparte zu kennzeichnen. Gestaltung des Begleitschreibens # Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Personengruppe # Titel # Geburtsdatum # Berufsbezeichnung(en)
5 # Anschrift (Hauptwohnsitz) der Preisbe - werberin, des Preisbewerbers oder der Preisbewerber sowie # Lebensläufe und andere Unterlagen, die insbesondere den künstlerischen Werdegang ersichtlich machen sollen (siehe auch einzureichende, spezielle Bewerbungsunterlagen und Bedingungen pro Sparte). Diese Unterlagen sind in siebenfacher Ausfertigung vorzulegen. Über eingereichte Werke ist eine eigene Liste beizulegen, in der Anzahl und Art der Einreichungen angeführt sind. # Niederösterreichbezug # -Adresse (so vorhanden) und # Kontodaten (IBAN, BIC und Kontoinhaber) Einreichung unter einem Kennwort Die Einreichung kann auch unter einem Kennwort erfolgen und wird in diesem Fall dem Fachbeirat anonym zur Beurteilung vorgelegt. In diesem Fall ist dem abgegebenen Werk ein mit einem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Personengruppe, Titel, Berufsbezeichnung(en), Anschrift (Hauptwohnsitz), -Adresse (so vorhanden) und Kontodaten (IBAN, BIC und Kontoinhaber) der Preisbewerberin, des Preisbewerbers oder der Preisbewerber sowie einen Lebenslauf enthält, der insbesondere den künstlerischen Werdegang ersichtlich machen soll. Einzureichende, spezielle Bewerbungsunterlagen und Bedingungen pro Sparte (zusätzlich zum Begleitschreiben) Eingereichte oder dokumentierte Werke sollen frühestens im Jahre 2010 publiziert worden bzw. entstanden sein. Architektur Der Preis wird für Bauwerke zuerkannt, die in Erfüllung der gestellten Aufgabe eine herausragende Leistung darstellen. Sie müssen den Forderungen nach ausgeprägtem architektonisch-künstlerischen Wert und einem spannungsvollen Verhältnis von Funktion und Form und nach sorgfältiger technischer Durchbildung entsprechen. Die Auszeichnung kann sowohl für die Planung als auch für die vorbildliche Realisierung von Neubauten oder Zu- und Umbauten aller Sparten (Industrie-, Gewerbe-, Ingenieurbau, öffentliche Bauten, landwirtschaftliche Bauten, Wohnbauten, sonstige Bauten) mit hoher Innovationskraft verliehen werden. Bewerben können sich Architektinnen und Architekten, Architektinnen-Gemeinschaften und Architekten-Gemeinschaften und konzessionierte Baugewerbetreibende gemäß Punkt vier dieser Ausschreibung. Anzuführen und einzureichen sind: # Name und Anschrift der Architektinnen und Architekten bzw. Baugewerbetreibenden # Name und Anschrift der Bauherrin und des Bauherrn und der derzeitigen Eigentümerin und des Eigentümers # Anschrift des Gebäudes # Ausführliche Beschreibung der Aufgaben - stellung, des Entwurfgedankens, der baulichen Gestaltung sowie der Funktion des Gebäudes und seines Bezugs zum städtebaulichen Umfeld # Projektdaten (Planungs- und Bauzeit, Fertigstellungstermin, Flächen und Kubaturen, beteiligte Fachplaner und Firmen, etc.) # Dokumentation in Plan- und Bildform auf ein bis zwei Tafeln, cm (Einzel - stücke von Plänen werden nicht angenommen), zusätzlich sollen als ergänzende Dokumentation Videokassetten oder digitale Datenträger, ein Modell im Ausmaß von 1:500 oder ein Arbeitsmodell 1:100 ein - gereicht werden.
6 Bildende Kunst Einzureichen sind eine ausführliche Bio - grafie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit (gutes Bild - material und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie falls vorhanden Publikationen zum Werk (z.b. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen bitte keine Originalwerke! Medienkunst (Experimental- und Animationsfilm) Bewerben können sich alle im Bereich Film künstlerisch tätigen Personen, die in Nieder - österreich geboren und/oder wohnhaft sind, mit bereits fertig gestellten Experimentalund Animationsfilmen. Für die Beurteilung der künstlerischen Einzelleistungen im Bereich Film sind eine Beschreibung des Projektes, eine Dokumen - tation in Form von DVDs, Regiestatement, Biografie bzw. Filmografie, sowie eventuell vorhandene Presserezensionen vorzulegen. Literatur Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf), oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszu - arbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang: # Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Typoskriptseiten des in Arbeit befindlichen Projektes # Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht. Musik Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen aller Berufs - gruppen. Eingereicht werden können Kompositionen aller Art als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken). Liedkompositionen sind in Form geschlos - sener Zyklen von mindestens fünf Liedern einzureichen. Für die Beurteilung künstlerischer Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Inter - pretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht. Erwachsenenbildung, Volksbücherei - wesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen (Franz Stangler- Gedächtnispreis) Es können maximal zwei Einzelwerke eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und/oder auf Vernetzungstätigkeit liegt. Einzureichen ist in schriftlicher Form mit einem Manuskript oder einer gedruckten
7 Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums. Hochwertiges Bauen in sensibler Umgebung Sonderpreis 2018 Gemäß Niederösterreichischem Kulturförderungsgesetz 1996 hat der Niederösterreichische Kultursenat, jährlich einen Sonderpreis unter den Kulturpreisen auszuloben. Das von der Europäischen Union für das Jahr 2018 aus - ge rufene Kulturerbejahr wurde zum Anlass genommen, um diesen Preis für die Errichtung von Neubauten oder für die sensible Adaptierung von historischen Bauwerken zu vergeben, die in einem historischen Stadt- oder Ortskern oder in einer besonderen landschaftlichen Lage (etwa in einem Welterbegebiet) in den letzten 5 Jahren umgesetzt wurden und die in besonderer Weise eine feinfühlige Bedachtnahme auf den vorhandenen Baubestand der Umgebung bzw. die umgebende Landschaft zeigen. Ausdrückliche Würdigung sollen solche Projekte erfahren, die Alt und Neu verbinden und besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit legen. Aussagekräftige Beschreibungen der Projekte samt Bebilderungen und Plänen unter expliziter Darlegung der Berücksichtigung obiger Kriterien (etwa in der Darstellung von Blickachsen und Baukubaturen in Bezug zum Umfeld) sind einzureichen. Als Entscheidungsgrundlage für die Jury können nur in Nieder - österreich realisierte Projekte bewertet werden. Einreichen können: Eigentümerinnen und Eigentümer, Architektinnen und Architekten, Bauherrinnen und Bauherren, Gemeinden. siebentens Überreichung der Kulturpreise Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise 2018 erfolgt im Rahmen eines Festaktes voraussichtlich am 9. November 2018 im Festspielhaus St. Pölten achtens Ausstellung und Abholung eingereichter Werke Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Ausschreibung wird der Zeitpunkt der Ab - holung eventuell eingereichter Werke schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung sind die Werke binnen vier Wochen abzuholen. Nicht prämierte Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der ein - gereichten Werke wird nicht übernommen. Arbeiten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Überreichung der Kulturpreise behoben werden bzw. unzustellbar sind, gehen in das Eigentum des Landes Nieder - österreich über. Eine allfällige Ausstellung der preisgekrönten Werke erfolgt auf Risiko der Einreichenden.
8 Impressum Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Telefon: 02742/9005/17010 Telefon: 02742/9005/13034 DW, Fax: 02742/9005/ DVR: Druck: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Gebäudeverwaltung, Amtsdruckerei
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