ausländischen Truppen unterstellte zivile Gefolge mit Staatsangehörigkeit der Entsendestaaten und die
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- Ulrike Feld
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1 Alter Alter wird hier verstanden als Lebensalter der Einwohner bzw. sinngemäß der Bevölkerungsbewegungen. Die Feststellung erfolgt durch Bildung der Differenz aus dem Geburtsdatum und dem Datum des jeweiligen Abzugs des Einwohnerregisters (i.d.r. Monatsende). Quelle: Einwohnermelderegister. Bemerkung: Nahezu vollständige Erfassung; hoher Qualitätsstandard. Traditionelle Berechnungen des Alters erfolgten durch Differenzbildung des Geburtsjahres mit dem Berichtsjahr, was Vergleiche von Monatsergebnissen erschwert. Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland melderechtlich erfasst sind. Hierzu zählen alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Art. 116, Abs. 1 Grundgesetz) gleichgestellt sind. Im einzelnen sind dies Personen mit nur fremder Staatsangehörigkeit, die Inhaber des Nansen-Passes (Ausweis für Staatenlose) und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die in der Bundesrepublik Deutschland anwesenden nichtdeutschen Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen s oder ausländischen Flüchtlings besitzen, gehören auch zu den n. Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit angeben, zählen nicht zu den n. Nicht erfasst werden die Angehörigen der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte, die im Bundesgebiet tätigen Mitglieder der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, das den ausländischen Truppen unterstellte zivile Gefolge mit Staatsangehörigkeit der Entsendestaaten und die Familienangehörigen dieser Personenkreise. Quelle: Städtisches Melderegister (für alle Münchner Daten), Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Umlandgemeinden). Bemerkung: Die Zahl der ausländischen Bevölkerung wird beeinflusst von einem nicht abschätzbaren Anteil sogenannter "Karteileichen", d.h. Personen, die ihren Wohnsitz ohne die vorgeschriebene behördliche Abmeldung verlegt oder aufgegeben (bei Fortzug ins Ausland) haben. Ebenso wenig ist allerdings die Größenordnung der sogenannten Illegalen" zu beziffern (Personen die ihrer Meldepflicht nicht oder noch nicht nachgekommen sind). Berichtigungs- und Bereinigungsverfahren sind obligatorisch, ein erhöhter Aufwand jedoch mit hohen Mehrkosten verbunden. Weitergehende Merkmale, insbesondere zur aufenthaltsrechtlichen Situation der, sind Bestandteil einer bei der behörde geführten Datei. Bevölkerung Alle Personen, die in der jeweiligen (Erfassungs-)Einheit (Stadt, Gemeinde, Bezirk, Bezirksteil, Viertel etc.) den Bezug einer Wohnung gemeldet haben (Meldevorschriften des Bundes und der Länder). Dies kann eine alleinige und damit Hauptwohnung, eine weitere oder Nebenwohnung sein. Bis zum Jahr 2000 wurde (mit Ausnahmen) im Statistischen Jahrbuch die wohnberechtigte Bevölkerung veröffentlicht, die sich aus Haupt- und Nebenwohnsitzern summiert. Seither wird die Hauptwohnsitzbevölkerung verwendet, der auch die amtliche Statistik des Bundes und der Länder den Vorzug gibt. Eine Umrechnung früherer Zahlen ist nicht möglich. Siehe hierzu auch unten Änderungen im Zeitablauf. Soldaten im Grundwehrdienst oder auf Wehrübung gehören zur Bevölkerung der Gemeinde vor ihrer Einberufung. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei rechnen, sofern sie in Gemeinschaftsunterkünften leben, zur Bevölkerung ihrer Standortgemeinde. Patienten in Krankenhäusern zählen zur Bevölkerung ihrer Heimatgemeinde. Im Gegensatz dazu werden Dauerinsassen von Anstalten (zum Beispiel Altenheimen) sowie das darin wohnende Personal der Bevölkerung der Anstaltsgemeinde zugerechnet. Personen in Untersuchungshaft zählen zur Bevölkerung ihrer Heimatgemeinde, Strafgefangene dagegen zur Bevölkerung der Anstaltsgemeinde. Nicht ausgewiesen werden die im Bundesgebiet stationierten Angehörigen der ausländischen Streitkräfte und die Mitglieder der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, das den ausländischen Truppen unterstellte zivile Gefolge mit Staatsangehörigkeit der Entsendestaaten und die Familienangehörigen dieser Personenkreise ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit (zum Beispiel auch deutsche Ehefrauen dieser Personen). Die Kasernenunterkunft von Berufs- und Zeitsoldaten begründet einen weiteren Wohnsitz, nicht jedoch die entsprechende Unterkunft von Soldaten im Grundwehrdienst und auf Wehrübung, da sie am Standort nicht meldepflichtig sind.
2 Hotelzimmer, die kurzfristig auf der Durchreise bewohnt werden, Standquartiere von Handelsvertretern, Reisenden, Fernfahrern, Monteuren usw. gelten ebenfalls nicht als weitere Wohnung oder Unterkunft. Auch Krankenhäuser, Sanatorien usw. sind keine weitere Unterkunft, wenn der Patient dort nur vorübergehend untergebracht ist. Änderungen im Zeitablauf Der Feststellung der Einwohnerzahlen lag bis April 1983 der Wohnbevölkerungsbegriff zugrunde. Danach gehörten Personen mit nur einer Wohnung zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, in der sich diese Wohnung befand. Personen mit mehr als einer Wohnung oder Unterkunft wurden der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie ihrer Arbeit oder Ausbildung nachgingen. Soweit sie weder berufstätig waren noch sich in Ausbildung befanden, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten. Mit der Einführung neuer Meldegesetze in fast allen Bundesländern haben die Statistischen Landesämter im April 1983 die Fortschreibung ihrer Einwohnerzahlen überwiegend auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung umgestellt. In der Landeshauptstadt ging man auf die Ermittlung und Fortschreibung der wohnberechtigten Bevölkerung über. Mit der Umstellung von der Fortschreibungsbasis Volkszählung 1987 auf das Melderegister können seit dem 1. Januar 2000 sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitzbevölkerung angeboten werden, wobei in Standardveröffentlichungen, wie der Vorliegenden, der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung der Vorzug gegeben wird. Quelle: Städtisches Melderegister (für alle Münchner Daten), Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Umlandgemeinden, andere Städte). Bemerkung: Datenqualität wird laufend verbessert. Die Vergleichbarkeit der städtischen mit Daten anderer räumlicher Einheiten und Quellen ist nur bedingt möglich (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung). Die geplante Volkszählung wird voraussichtlich vorwiegend auf bestehende Register aufbauen was v.a. im Bevölkerungsbereich stabile und überregional vergleichbare Zahlen erwarten lässt. Bevölkerung in Haushalten Das derzeit praktizierte Verfahren geht davon aus, dass eine Person an jedem der von ihr gemeldeten Wohnsitze einen Haushalt bildet (1-Personen-Haushalt) oder einem Haushalt angehört. Die zugrundeliegende Bevölkerung entspricht somit der Anzahl der gemeldeten Wohnsitze. Die Fortschreibungsverfahren anderer Städte weichen zum Teil von der Münchner Methode ab. Der Einwohnerbestand der Umlandgemeinden wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ebenso auf der Basis der Volkszählung von 1987 ermittelt wie der amtliche (gesetzauslösende) Bestand für München. Dies kann die Vergleichbarkeit von Einwohnerzahlen beeinträchtigen und ist bei ihrer Verwendung zu berücksichtigen. Einbürgerung Nichtdeutsche Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und damit eingebürgert werden. Man unterscheidet zunächst die Anspruchseinbürgerung nach dem gesetz und die Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses wurde neugefasst und trat am in Kraft. Quelle: Kreisverwaltungsbehörde. Bemerkung: Vorsicht bei der Interpretation der entsprechenden statistischen Zeitreihen. Neugeborene werden befristet, bis zu ihrer endgültigen Entscheidung vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, deutsche Staatsbürger, wenn ihre Eltern bzw. ihre Mutter seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen (gilt seit Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes ab ). Sie behalten darüber hinaus die Nationalität(en) ihrer Eltern. Von deutlicher statistischer Wirkung war in diesem Zusammenhang auch die befristete Übergangsregelung für nichtdeutsche Kinder, die am das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Trafen einige Voraussetzungen zu, konnte für sie Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, und zwar vom 1.1. bis
3 Familienstand Familienstand einer Personen kann ledig, verheiratet, verheiratet/getrenntlebend, verwitwet oder geschieden sein. Änderungen des Familienstands werden über das Standesamt (Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) dem Einwohnermeldeamt (Trennung) bekannt gemacht. Hier werden entsprechende Datensätze erzeugt und dem Statistischen Amt übermittelt. Geburten Geborene, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geburten werden bei der Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes gemeldet. Ein monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde übermittelt. Quelle: Einwohnermeldeamt, Standesamt (mittelbar). Bemerkung: Vollständige Erfassung, hoher Qualitätsstandard. Wegen unterschiedlicher Definitionen sind internationale Vergleiche z.t. nicht möglich. Staatsangehörigkeit Wird in der vorliegenden Statistik bei der Gliederung der Bevölkerung (sinngleich bei Bevölkerungsbestand und -bewegungen sowie Statusänderungen) in Deutsche und Nichtdeutsche verwendet. Die Gliederung der Nichtdeutschen (auch Migranten, ) erfolgt nach deren Nationalität. Die Zusammenfassung mehrerer Nationalitäten nach bestimmten Kriterien ergibt die Nationengruppe. Zum Beispiel werden die EU-Staaten gefasst, oder Einzelstaaten zu Erdteilen gruppiert. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die (geänderten) Vorschriften über Einbürgerung, die Statistiken nach der Staatsangehörigkeit beeinflussen. Quelle: Kreisverwaltungsbehörde (amt, Einwohnermeldeamt, Standesamt), Einwohnermelderegister. Sterbefall Sterbefälle werden der Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes gemeldet. Von dort werden die Meldeämter der Gemeinden (soweit sie bekannt sind) eventueller weiterer Wohnsitze verständigt. Stirbt ein Kind unter 1-jährig, spricht man von Säuglingssterbefall, bzw. bei der entsprechenden Kennziffer von Säuglingssterblichkeit. Totgeborene zählen nicht zu den Sterbefällen. Ein monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde übermittelt. Quelle: Einwohnermeldeamt; Standesamt (mittelbar). Bemerkung: Bei den Bewohnern mit Hauptwohnung sehr zuverlässig. Zu Problemen kann es dann kommen, wenn Personen mit auswärtigem/n Wohnsitz/en sterben, ohne dass am Sterbeort die gesamte "Wohnsitzhistorie" bekannt ist. Der Sterbefall kann dann in München nicht in das Register eingearbeitet werden; man spricht von einer Karteileiche". Durch auswärts gestorbene Münchner (z.b. in Kliniken und/oder am Arbeitsplatz) kann es zu Verzögerungen bei der Bekanntgabe und damit bei der Verarbeitung im Melderegister und in der Statistik kommen. Zuzug, Wegzug, Umzug Zuzug, Wegzug, Umzug in die/aus der Gemeinde ist entsprechend des Meldegesetzes (acht Tage nach Bezug einer Wohnung) der zuständigen Meldebehörde auf einem Formblatt mitzuteilen. Es werden Eckdaten zur Person, die Anschriften der aktuellen und der ehemaligen Wohnung, sowie weitere Wohnungen abgefragt. Ein Meldeschein darf mehrere Personen, soweit sie eng verwandt sind enthalten. Vom Zuzug werden die Gemeinden unterrichtet, in denen der Meldepflichtige eine Wohnung angegeben hat. Eine monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde mitgeteilt. Quelle: Einwohnermeldeamt. Bemerkung: Die Qualität der Statistik steht und fällt mit der Einhaltung der Meldevorschriften. Die Prüfung der angegebenen Daten durch das Meldeamt auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird erschwert durch eine sehr hohe Anzahl postalischer Meldungen, deren nachträgliche Korrektur (Kontaktaufnahme mit dem Meldepflichtigen) eines hohen und häufig vergeblichen Aufwands bedarf.
4 Die o.a. Veränderungen können auch amtlich festgestellt werden. Dies geschieht in erster Linie, wenn Sendungen der Behörde nicht zugestellt werden können. Es kommt dann zu einer Auszugs-/Wegzugsfeststellung, die einem statistischen Wegzug gleichkommt. Stellt sich später heraus, dass die Zustellung nur infolge eines nicht gemeldeten Umzugs scheiterte, wird eine Rücknahme des Wegzugs veranlasst, was statistisch einem Zuzug entspricht. Das tatsächliche Ereignis" kann in diesen Fällen außerdem deutlich vor dem Zeitpunkt des statistischen Berichts" liegen. Bei der Betrachtung der Zeitreihe ist zu beachten, dass bis zum die Zu-, Weg- und Umzüge der wohnberechtigten Bevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz) veröffentlicht wurden, die seither durch die Wanderungen der Hauptwohnsitzer ersetzt sind.
5 Die Einwohner, Anwesen und Haushaltungen seit 1900 (Stand jeweils ) Einwohner Jahr Insgesamt Anwesen bzw. davon Gebäude männlich weiblich Haushaltungen ) ) ) ) ) ) ) ) Volkszählungsergebnisse.- 2) Wohnberechtigte Bevölkerung, Fortschreibung auf der Basis der Ergebnisse der Volkszählung vom ) ab 2000 Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz.
6 Die Bevölkerung nach Altersgruppen am Altersgruppen von... bis... Jahre absolut Insgesamt in % aller Einwohner absolut männlich in % der Altersgruppe davon absolut weiblich in % der Altersgruppe unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 95 und älter , , ,7 Zusammen , , ,6
7 Der Bevölkerungsbestand und die Entwicklung ) Bestände/Bewegung Einwohner am Jahresanfang Deutsche Lebendgeborene Deutsche Gestorbene Deutsche Zugezogene Deutsche Weggezogene Deutsche Einwohner am Jahresende Deutsche 2)3) )3) )3) )3) Mittlere Einwohnerzahl ) Wohnberechtigte Bevölkerung, Fortschreibung auf der Basis der Volkzählung vom ; ab Einwohnermeldewesen mit Hauptwohnsitz.- 2) Darunter Eingebürgerte 1997: 2 292; 1998: : 3 565, 2000: ) Darunter technische Fortschreibungsfälle 1997: Deutsche: ; : + 358; : ; 1998: Deutsche: ; : +348; : ; 1999: Deutsche: ; : + 369; : ; 2000: Deutsche: - 897; : + 449; :
8 Stadtbezirk Die Privathaushalte in den Stadtbezirken zum ) Haushalte davon Haushalte mit... Personen u.mehr absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 Altstadt - Lehel , , , , ,8 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt , , , , ,9 3 Maxvorstadt , , , , ,4 4 Schwabing - West , , , , ,7 5 Au - Haidhausen , , , , ,0 6 Sendling , , , , ,4 7 Sendling - Westpark , , , , ,5 8 Schwanthalerhöhe , , , , ,7 9 Neuhausen - Nymphenburg , , , , ,2 10 Moosach , , , , ,2 11 Milbertshofen - Am Hart , , , , ,2 12 Schwabing - Freimann , , , , ,0 13 Bogenhausen , , , , ,9 14 Berg am Laim , , , , ,7 15 Trudering - Riem , , , , ,8 16 Ramersdorf - Perlach , , , , ,1 17 Obergiesing , , , , ,3 18 Untergiesing - Harlaching , , , , ,0 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln , , , , ,5 20 Hadern , , , , ,7 21 Pasing - Obermenzing , , , , ,4 22 Aubing - Lochhausen - Langwied , , , , ,9 23 Allach - Untermenzing , , , , ,2 24 Feldmoching - Hasenbergl , , , , ,0 25 Laim , , , , ,9 München , , , , , , , , , ,8 Quelle: Neue Berechnungen auf der Basis der Ergebnisse des Einwohnermeldeamtes. 1) Ohne Familien oder Einzelpersonen in Anstalten.
9 Die Privathaushalte mit Kindern in den Stadtbezirken zum Stadtbezirk 1) Haushalte zusammmen absolut in % deutsche Familien deutsch/ ausländische Familien ausländische Familien , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , München zus , ) Genaue Bezeichnung s. Tabelle 104. Berechnungen auf der Basis des Einwohnermelderegisters. insgesamt darunter Familien mit Kindern davon Alleinerziehende
10 Monat Geborene Gestorbene Die Bevölkerungsbewegung im Jahresverlauf Geburten/ Sterbesaldo Eheschließungen *) Zugezogene Weggezogene Wanderungssaldo Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember *) Erfasst werden alle Eheschließungen, bei denen mindestens ein Partner mit Hauptwohnsitz in München gemeldet war.
11 Die Bevölkerung nach Altersgruppen und Familienstand am Altersgruppe Insgesamt Ledig Verheiratet Verwitwet Getrenntlebend Geschieden männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich unter und älter Zusammen Insgesamt Zusammen Insgesamt Zusammen Insgesamt Quelle: Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz.
12 Die Bevölkerung nach besonderen Altersgruppen 1) Altersgruppe Bevölkerungsgruppe Bevölkerung zus. davon männlich davon weiblich Bevölkerung zus. davon männlich davon weiblich absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % unter 1 Säuglinge , , , , , ,8 unter 6 Noch nicht Schulpflichtige , , , , , ,8 6 - unter 15 Schulpflichtige , , , , , , unter 18 Berufsschulpflichtige , , , , , ,1 unter 18 Kinder und Jugendliche bzw. Minderjährige , , , , , ,2 14 und älter Strafmündige , , , , , ,5 18 und älter Volljährige , , , , , , unter 65 Erwerbsfähige , , , , , , unter 45 Gebärfähige Frauen , , , ,9 65 und älter Rentenalter , , , , , , Altersgruppe Bevölkerungsgruppe Bevölkerung zus. davon männlich davon weiblich Bevölkerung zus. davon männlich davon weiblich absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % unter 1 Säuglinge , , , , , ,8 unter 6 Noch nicht Schulpflichtige , , , , , ,0 6 - unter 15 Schulpflichtige , , , , , , unter 18 Berufsschulpflichtige , , , , , ,0 unter 18 Kinder und Jugendliche bzw. Minderjährige , , , , , ,5 14 und älter Strafmündige , , , , , ,2 18 und älter Volljährige , , , , , , unter 65 Erwerbsfähige , , , , , , unter 45 Gebärfähige Frauen , , , ,5 65 und älter Rentenalter , , , , , ,2 1) Bis 1999 wohnberechtigte Bevölkerung, Fortschreibung auf der Basis der Ergebnisse der Volkszählung vom ; ab 2000 Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz.
13 Stadtbezirk Die Altersgruppen der Bevölkerung nach Stadtbezirken am insgesamt Einwohner davon Altersgruppe von... bis unter... Jahre und mehr darunter darunter darunter abs. % v. 1 abs. % v. 1 abs. % v. 2 abs. % v. 1 abs. % v. 2 abs. % v. 1 abs. % v Altstadt - Lehel , , , , , , ,8 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt , , , , , , ,2 3 Maxvorstadt , , , , , , ,4 4 Schwabing - West , , , , , , ,3 5 Au - Haidhausen , , , , , , ,0 6 Sendling , , , , , , ,1 7 Sendling - Westpark , , , , , , ,5 8 Schwanthalerhöhe , , , , , , ,3 9 Neuhausen - Nymphenburg , , , , , , ,3 10 Moosach , , , , , , ,5 11 Milbertshofen - Am Hart , , , , , , ,6 12 Schwabing - Freimann , , , , , , ,0 13 Bogenhausen , , , , , , ,4 14 Berg am Laim , , , , , , ,2 15 Trudering - Riem , , , , , , ,9 16 Ramersdorf - Perlach , , , , , , ,7 17 Obergiesing , , , , , , ,6 18 Untergiesing - Harlaching , , , , , , ,3 19 Thalkirchen - O'sdlg.- Forstenried - Fürstenried - Solln , , , , , , ,4 20 Hadern , , , , , , ,8 21 Pasing - Obermenzing , , , , , , ,7 22 Aubing - Lochhausen - Langwied , , , , , , ,8 23 Allach - Untermenzing , , , , , , ,3 24 Feldmoching - Hasenbergl , , , , , , ,9 25 Laim , , , , , , ,0 München , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4
14 Die Bevölkerung nach Geburts- und Altersjahrgängen am ) Alter in Geburts- Deutsche Zusammen Jahren jahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich unter
15 Alter in Geburts- Deutsche Zusammen Jahren jahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
16 Alter in Geburts- Deutsche Zusammen Jahren jahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
17 Alter in Geburts- Deutsche Zusammen Jahren jahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich u. älter 1901 u. früher Zusammen ) Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz.
18 Die nach der Staatsangehörigkeit (Stand ) Erdteil männlich davon weiblich Europa Belgien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Schweden Spanien Vereinigt. Königreich Großbritannien u. Nordirland EU - Staaten Albanien Andorra Bosnien-Herzegowina BR Jugoslawien Bulgarien Estland Island Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Makedonien Malta Moldau Monaco Norwegen Polen Rumänien Russische Föderation San Marino Schweiz Slowakische Republik Slowenien Tschechische Republik Tschechoslowakei (ehemalige) Türkei Ukraine Ungarn Vatikanstadt 2-2 Weißrussland Zypern Sonstiges Europa 1-1 Europa
19 Erdteil männlich davon weiblich Afrika Ägypten Äquatorialguinea Äthiopien Algerien Angola Benin Botsuana 1-1 Burkina Faso Burundi Cote D'Ivoire Dschibuti Eritrea Gabun Gambia Ghana Guinea Kamerun Kap Verde Kenia Komoren Kongo Lesotho Liberia Libysch-Arabisch Dschamahirija Madagaskar Mali Marokko Mauretanien Mauritius Mosambik Namibia Niger Nigeria Principe + Sao Tome Ruanda Sambia Senegal Seychellen Sierra Leone Simbabwe Somalia Sudan Südafrika Swasiland Tansania Togo Tschad Tunesien Uganda Zaire Zentralafrikanische Republik Sonstige afrikanische Länder Afrika
20 Erdteil männlich davon weiblich Amerika Argentinien Bahamas 2-2 Barbardos Belize Bolivien Brasilien Chile Costa Rica Dominica Dominikanische Republik Ecuador El Salvador Grenada Guatemala Guayana Haiti Honduras Jamaika Kanada Kolumbien Kuba Mexiko Nicaragua Panama Paraguay Peru St. Lucia St. Vincent Surinam Trinidad undtobago Uruguay Venezuela Vereinigte Staaten von Amerika Sonstige amerikanische Länder Amerika Asien Afghanistan Armenien Aserbaidschan Bahrain Bangladesch Bhutan China (Volksrepublik) China (Taiwan) Georgien Indien Indonesien Irak Iran Israel Japan Jemen (Arabische Republik)
21 Erdteil männlich davon weiblich Jordanien Kambodscha Kasachstan Katar Kirgisistan Korea (Demokratische Volksrepublik) Korea (Republik) Kuwait Laos Libanon Malaysia Malediven Mongolei Myanmar Nepal Oman Pakistan Philippinen Saudi-Arabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Thailand Turkmenistan Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam Sonstige asiatische Länder Asien Australien, Neuseeland, Ozeanien Australien Fidschi Kiribati Marschallinseln 1-1 Neuseeland Papua-Neuguinea Samoa Tonga Vanuatu Australien, Neuseeland, Ozeanien Staatenlose und ungeklärte Staatsangehörigkeit insgesamt
22 Stadtbezirk Italien Österreich 1 Altstadt - Lehel Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt Maxvorstadt Schwabing - West Au - Haidhausen Sendling Sendling - Westpark Schwanthalerhöhe Neuhausen - Nymphenburg Moosach Milbertshofen - Am Hart Schwabing - Freimann Bogenhausen Berg am Laim Trudering - Riem Ramersdorf - Perlach Obergiesing Untergiesing - Harlaching Thalkirchen - O'sdlg. - Forstenried - Fürstenried - Solln Hadern Pasing - Obermenzing Aubing - Lochhausen - Langwied Allach - Untermenzing Feldmoching - Hasenbergl Laim München am Quelle: Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz. Die in den Stadtbezirken nach ausgewählten Nationalitäten am EU-Staaten darunter Griechenland Bosnien- Herzegowina Kroatien Türkei Sonstige BR Jugoslawien insgesamt
23 Stadtbezirk Die Bevölkerung in den Stadtbezirken nach ausgewählten Konfessionen am Gesamtbevölkerung 1) römisch-katholisch evangelisch 2) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 Altstadt - Lehel , ,2 74 0, ,5 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt , , , ,6 3 Maxvorstadt , ,9 88 0, ,7 4 Schwabing - West , , , ,4 5 Au - Haidhausen , , , ,6 6 Sendling , ,0 75 0, ,1 7 Sendling - Westpark , , , ,0 8 Schwanthalerhöhe , ,5 49 0, ,1 9 Neuhausen - Nymphenburg , , , ,2 10 Moosach , , , ,4 11 Milbertshofen - Am Hart , , , ,2 12 Schwabing - Freimann , , , ,4 13 Bogenhausen , , , ,2 14 Berg am Laim , ,3 72 0, ,6 15 Trudering - Riem , ,9 30 0, ,7 16 Ramersdorf - Perlach , , , ,6 17 Obergiesing , ,1 60 0, ,8 18 Untergiesing - Harlaching , , , ,1 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln , , , ,6 20 Hadern , ,2 85 0, ,6 21 Pasing - Obermenzing , ,6 98 0, ,9 22 Aubing - Lochhausen - Langwied , ,4 31 0, ,8 23 Allach - Untermenzing , ,8 16 0, ,5 24 Feldmoching - Hasenbergl , , , ,8 25 Laim , ,9 99 0, ,3 München am , , , , , , , , , , , ,9 1) Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz.- 2) Einschließlich evangelischer Freikirchen.- 3) Einschließlich Personen ohne Angabe der Konfession und Konfessionslose. davon israelitisch sonstige 3)
24 Die Einwohner in den Stadtbezirken nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht am Stadtbezirk Deutsche Insgesamt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 Altstadt - Lehel Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt Maxvorstadt Schwabing - West Au - Haidhausen Sendling Sendling - Westpark Schwanthalerhöhe Neuhausen - Nymphenburg Moosach Milbertshofen - Am Hart Schwabing - Freimann Bogenhausen Berg am Laim Trudering - Riem Ramersdorf - Perlach Obergiesing Untergiesing - Harlaching Thalkirchen - O'sdlg.- Forstenried - Fürstenried - Solln Hadern Pasing - Obermenzing Aubing - Lochhausen - Langwied Allach - Untermenzing Feldmoching - Hasenbergl Laim München am
25 Die Eheschließungen 2000 und 2001 Eheschließungen 1) Eheschließungen insgesamt 2) darunter beide Partner in München gemeldet davon beide Eheschließende Deutsche beide Eheschließende Ehen mit einem ausländischen Partner davon Ehemann - Ehefrau Deutsche Ehefrau in - Ehemann Deutscher Quelle: Kreisverwaltungsreferat der Stadt München. 1) Berichtigt infolge geänderter Erfassungsgrundlagen. - 2) Erfasst werden alle Eheschließungen, bei denen mindestens ein Partner mit Hauptwohnsitz in München gemeldet war.
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27
28 Die Lebendgeborenen nach Staatsangehörigkeit und Konfession Bezeichnung Lebendgeborene männlich weiblich Deutsche ehelich nichtehelich ehelich nichtehelich Konfession der Mutter römisch-katholisch evangelisch andere christliche Bekenntnisse israelitisch sonstige 1) ) Einschließlich ohne Konfession und ohne Angabe der Konfession.
29 Jahr Lebendgeborene insgesamt ehelich davon nicht ehelich Mehrlingskinder insgesamt ehelich davon nicht ehelich Anteil der Mehrlingskinder an den Lebendgeborenen in % , , , , , , , , , , ,8
30 Alter der Mutter (Jahre) 1999 ehelich nicht ehelich ehelich nicht ehelich insgesamt insgesamt insgesamt ehelich nicht ehelich sonstige Zusammen
A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien...
A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien... 5 Aserbaidschan... 6 Äthiopien... 6 Australien... 6 B... 7 Bahrain...
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Seite 1/7 Albanien 121 54.762 53.805 98,3% 957 1,7% 35.721 - - 7 0,0% 33 0,1% 36 0,1% 76 0,2% 31.150 87,2% 4.495 12,6% Bosnien und Herzegowina 122 7.473 4.634 62,0% 2.839 38,0% 6.500 - - 1 0,0% - - 12
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Pauschbeträge Verpflegungsmehraufwendungen und 2010/2011 Pauschbeträge aber Afghanistan 30 20 10 95 Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 175 Albanien 23 16 8 110 Algerien 48 32 16 80 Andorra 32 21 11
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bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 36 24 166 Albanien 29 20 113 Algerien 51 34 173 Andorra 34 23 45 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien
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